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  • Prostitution 2018: Betriebskonzepte, Beratung, Kongress, Kooperationen

    Prostitution 2018: Betriebskonzepte, Beratung, Kongress, Kooperationen

    Prostitution 2018: Betriebskonzepte, Beratung, Kongress, KooperationenProstitution 2018: Betriebskonzepte, Beratung, Kongress, Kooperationen

    Von Zeit zu Zeit veröffentliche ich bekanntlich meine temporären Aktionspläne: Themen und Aufgaben, die gerade „akut“ sind oder demnächst „akut“ werden können! In der Regel ergeben sich die Schwerpunkt bei meinen Reisen, durch Gespräche und Schriftwechsel mit Ämtern oder durch (anonyme) Hinweise von Sympathisanten oder Kritikern. Jetzt, in der Woche vor Ostern, fasse ich meine Beobachtungen relativ kurz zusammen, berichte, natürlich ohne Nennung von Namen, über unsere auf dem Tisch liegenden Mandate und veröffentliche später auch meinen Reiseplan und die Hinweise auf besondere Aktivitäten für die kommenden Wochen.

    Betreiber-Konflikte, Gespräche und Lösungen mit Ämtern und Behörden

    „Viele Köche verderben den Brei!“ – An der Redewendung, die inzwischen ein wenig aus der Mode gekommen ist, ist etwas dran! Basta! – Auch beim Prostituiertenschutzgesetz und dessen Umsetzung ist es nicht anders. Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Bauamt, Polizei, Finanzamt, Steuerfahndung und Zoll sind irgendwie mit „an Bord“ und streiten sich gerne über die „Hoheit“ über dem jeweiligen Verfahren. Aber auch einige Stadtsteuerämter (Stichwort Vergnügungssteuer) und Kranken- wie Rentenkassen sind am Start, um Steuer- bzw. Beitragszahler zu ermitteln.  Ein unbeschreibliches Chaos, wenn die staatlichen und halbstaatlichen Stellen unterschiedliche Interessen entwickeln und dabei unterschiedliche Auskünfte erteilen!

    Bauämter – Baurechtliche Betrachtungen

    Das „Baurecht“, dass ja durch das neue Prostitutionsgesetz nicht verändert wurde, sondern „fortbesteht“, verursacht in den Bundesländern, wo es nun angewendet wird oder besser formuliert angewendet werden muss (?), die größten Schwierigkeiten. Die „Prostitutionsstätte“ kann vorbildlich ausgestattet sein und mustergültig betrieben werden: wenn sie in einem reinen „Wohngebiet“ liegt, kann das Bauamt der Nutzung dennoch nicht zustimmen und „Sperrgebiete“ beziehen sich leider oft nicht nur auf die Straßenprostitution! Es gibt nun Fälle, wo die Bauämter eine stillschweigende Duldung fortsetzen und damit indirekt ihren Segen geben. Hieraus einen allgemeinen „Rechtsanspruch“ abzuleiten, wäre aber verwegen! Wenn eine Stadt „Vergnügungssteuern“ erhoben hat oder weiter erhebt, und die lokalen Ämter untereinander vernetzt sind, steigen die Chancen auf „Auge zu“ nach meiner Beobachtung ein wenig! Aber dieses „Auge zu“ schafft am Ende des Tages auch keine Sicherheit, da die Genehmigungen ja auch zeitlich befristet sind und „Konzessionen“ immer wieder verlängert werden müssen! Ein sehr umfangreiches Thema, bei dem Experten äußerst rar sind!

    Sind Massagestudios jetzt automatisch „Bordelle“?

    Eine Frage, die in den vergangenen Wochen oft kam und die aus pauschalen amtlichen Beurteilungen entstand! Ist jetzt wirklich alles „Puff“, was mit erotischen Dienstleistungen zu tun hat? Nö! Überraschenderweise gab es hier in NRW eine Reihe von Bauämtern, die auf Nutzungsänderungen in dieser Richtung verzichteten und eine Nutzungserweiterung für ausreichend hielten! Das Baurecht sei gepriesen? Die Denkweise erläutere ich auf Anfrage gerne! Hier gibt es interessante Ansätze, die man recht gut vermitteln kann, wenn man zugängliche Beamtinnen und Beamten findet!

    Ordnungsämter – Definition Betreiber einer Prostitutionsstätte versus „normaler“ Vermieter!

    Wer Wohnungen und sonstige Objekte an Sexworker(innen) vermietet, kann ja nicht „normal“ sein! So erklärte es mir ein Sachbearbeiter eines Ordnungsamtes und folgerte daraus, dass die Vermietung von Wohnungen und „Objekten“ immer „Betreibung“ einer Prostitutionsstätte wäre! Dass steht aber so nicht im Gesetz! Sonst wären Hunderte von deutschen Wohnungsbaugesellschaften jetzt auch „Betreiber“ von „Prostitutionsstätten. Ich empfehle hier den Gesetzestext einmal genau zu lesen und sich von Ämtern als Vermieter nicht zum „Betreiber einer Prostitutionsstätte stempeln zu lassen! Natürlich kommt es hier auf viele Details an und ähnliches gilt auch für „Seitensprung-Zimmer“ und die Vermieter(innen) von erotischen Themenräumen, bei denen nicht nur „gewerbliche Anbieter(innen)“ verkehren! Wenn Sie Fragen zu diesem Komplex haben, sprechen Sie mich bitte an! MH-Consulting by Howard Chance

    Ordnungsämter – Verständnisprobleme Konzepte – Nachbesserungen

    Viele „Betriebskonzepte“ wurden Ende vergangenen Jahres mit „heisser Nadel“ gestrickt oder von Leuten erstellt, die etwas zu oberflächlich gedacht haben und nun von den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Ämter zu „Nachbesserungen“ aufgefordert werden! Oftmals entspricht das Konzept nicht der gelebten Praxis. Man hat also etwas eingereicht, was gar nichts mit der tatsächlichen Betriebsführung zu tun hat und wundert sich dann, dass beim Termin vor Ort sogar von „Täuschung“ gesprochen wird! Fühlen sich die Beamtinnen und Beamten massiv „verarscht“ (man entschuldige bitte dieses harte Wort), sieht es für eine Genehmigung nicht mehr so gut aus! Dass ist dann vergleichbar mit der Einreichung einer „Fantasie-Steuererklärung“, die vom Finanzamt auch nicht gelobt wird! Wenn man nach verrauchtem Ärger die Chance zu einer „Nachbesserung“ bekommt, hat man wirklich Glück gehabt! Ein einmal eingereichtes und unterschriebenes Konzept ist rechtsverbindlich und eben kein beim Bier fix gekritzelter Groschenroman! Natürlich gibt es auch den Fall, dass Behörden Konzepte nicht verstehen, weil sie in diesem Metier bislang keine Erfahrungen sammeln konnten und nun wie der „Ochse vor dem Berg“ stehen. Hier kann ein konstruktiver Dialog zu guten Ergebnissen führen und ich habe in solchen Gesprächen schon viel für die Kundschaft erreichen können! Kommunikation ist hier das Mittel der Wahl! Dabei helfe ich als Berater und Vermittler natürlich jederzeit gerne! Mein Job! Gleiches gilt auch für die Korrektur und/oder Ergänzung von Betriebskonzepten! Jederzeit dienstbereit! MH-Consulting by Howard Chance

    Finanzämter – Handhabungsfragen – Durcheinander

    Die Finanzbehörden haben ein reges Interesse an Prostitution und allem, was damit zusammenhängt. Ist ja auch logisch, da der Hurenlohn in bar entrichtet wird und es dafür auch keine Quittungen gibt, von Registrierkassen neben dem Lotterbett mal ganz zu schweigen! Regulierung des Prostitutionsgewerbes zielt eindeutig auf die geheimen „schwarzen Groschen“, die nach der deutschen Abgabenordnung eben kein „Menschenrecht“ sind! Interessant ist auch, dass die „normalen“ Finanzämter und die Stellen der Steuerfahndung, die mit dem „Düsseldorfer Verfahren“ betraut sind, eigenständige Behörden sind, die scheinbar „wetteifern“ und sich oft nicht austauschen. Zudem unterscheiden sich die Handhabung der Steuererhebung nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Ort zu Ort in ein und demselben Bundesland. Je nach Sachbearbeiter kriegt man Zugeständnisse und vereinfachte Lösungen oder aber die ganz große Keule! Oder beides einfach im Wechsel? In Regionen, wo die Finanzämter überlastet sind, kommt auch schon mal der Zoll vorbei, der wieder eine eigene Behörde ist und den eigenen verordneten Schwerpunkt auf „Schwarzarbeitskontrolle“ legt. Mit ganz viel Pech, hat man die Finanzbehörden im „fliegenden Wechsel“ und erhält drei unterschiedliche Auskünfte! So lässt sich in der Praxis kaum arbeiten und die einzige Möglichkeit scheint eine „Verbindliche Auskunft“ des Finanzamtes zu sein, wobei es sich um eine Auskunftsart handelt, die selbst einigen Steuerberatern unbekannt zu sein scheint! Wenn man eine solche kostenpflichtige Auskunft beantragt, um beispielsweise ein bestimmtes Geschäftsmodell prüfen zu lassen, ist das auskunftserteilende Finanzamt an den Inhalt der Auskunft weitreichend gebunden und man ist bei späteren Betriebsprüfungen vor Überraschungen sicher! Man spricht also gewissermaßen die steuerliche Handhabung ab und hält sich, vereinbart dargestellt, an die getroffene Vereinbarung. Gerade bei komplexen Konstellationen mit Subunternehmern, Zurechnungen und Umsatzsteuer-Fragen kann es nicht schaden über die „Verbindliche Auskunft“ nachzudenken, wenn man sich , und dies bitte ich unbedingt zu beachten, nicht durch die Art der Fragestellung dem Risiko aussetzt, rückwirkend auseinander genommen zu werden! Ohnehin kriegt man eine solche Auskunft selbst nicht ohne weiteres hin, sondern ist auf einen sachkundigen Steuerberater angewiesen, der das Anliegen fundiert vorträgt! Solche Experten gibt es natürlich und ich stelle hier gerne einen Kontakt her!

    Sexworker-Themen aktuell

    Heimatpost oder Zustellanschrift?

    Viele ausländische Sexworkerinnen, die keinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland besitzen, haben bei der amtlichen Registrierung eine Clubanschrift oder eine Anschrift bei „Freunden“ angegeben, an der sie sich aber Wochen später nicht mehr aufhalten! Wenn dann, was jetzt die Regel ist, drei bis vier Wochen später ein Erfassungsbogen des Finanzamtes eintrifft, kann und will der Club oder Freund diese Post nicht weiterleiten und das Finanzamt erhält die erforderlichen Auskünfte nicht! Irgendwann wird die Ausfüllung des Erfassungsbogens mit Fristsetzung angemahnt und wenn dann weiterhin nichts geschieht, weil die Post an falscher Stelle liegen bleibt, hat das Finanzamt einen Trumpf im Ärmel: denn bei der amtlichen Registrierung wurde ja die Heimatanschrift vom Pass ermittelt und so ist es bereits mehrfach vorgekommen, dass Hilfeersuchen ins europäische Ausland gingen! Sehr unangenehm, wenn in dem angeschriebenen Land die Prostitution generell verboten ist und die Behörden dort durch die Kollegen in Deutschland auf Dinge aufmerksam gemacht werden, die sonst verborgen geblieben wären! Wenn man statt einer postalischen Fake-Adresse die Dienstleistung von www.zustellanschrift.de genutzt hätte, könnte man deutlich ruhiger schlafen, da man ja dort beim Eingang von amtlicher Post umgehend per E-Mail, SMS oder WhatsApp informiert wird und dies unabhängig davon, wo man sich gerade aufhält! Hier sollten die Clubs die Sexworkerinnen informieren, damit Unannehmlichkeiten erst gar nicht entstehen! Im Rahmen des Kongresses „Zukunft Rotlicht“ wird mein Kollege Christoph Rohr sein Produkt „Zustellanschrift“ natürlich vorstellen und alle damit verbundenen Fragen sehr gerne beantworten! https://zustellanschrift.de

    Steuerfahndung – Aktenauswertung – Heilung – Selbstanzeige?

    Das klingt kompliziert und ist es leider auch! Sexworkerinnen werden gerade zunehmend mit steuerlichen Nachforschungen konfrontiert! Kein Wunder, wenn man bei der amtlichen Registrierung angibt, seit Jahren in Deutschland „in der Branche“ tätig zu sein, es dann aber gar keine Steuernummer, keine Steuererklärung und auch keine Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren gibt! Da kann ja dann zwangsläufig etwas nicht stimmen und wenn dann seit Jahren teure Annoncen bei großen Erotikportalen geschaltet waren, fragen sich die Ämter, warum so viel eigentlich nicht vorhandenes Geld in Werbung investiert wurde. 10.000 Euro Werbung im Jahr, aber keine Umsätze? Merkwürdig und dann eine Anlass Prüfungen zu veranlassen! Hier ist man unter Umständen gut beraten, wenn man vor „Entdeckung“ einer umfangreichen Steuerhinterziehung eine „Nacherklärung“ überdenkt und dies mit Steuerrechtsexperten diskutiert! Wenn das Kind erst einmal ganz tief im Brunnen liegt, ist es dafür dann zu spät! Ob eine „Nacherklärung“ oder „Selbstanzeige“ wirklich Sinn macht, findet nur der Experte heraus, zu dem ich natürlich auch gerne Kontakt herstelle! Die Zahl der Verfahren nimmt momentan erheblich zu und ich werde beim Rotlicht-Kongress in Frankfurt am Main in einem Seminarblock berichten, wie die Steuerbehörden im Bereich der Prostitution ermitteln und warum diese Arbeit so erfolgreich ist! Hier sind wir auch ganz nah am Thema „künstliche Intelligenz“, die unser Leben angeblich erleichtert, aber reziprok betrachtet auch große Gefahren birgt! Zahl ich keine Steuer, wird es schnell mal teuer!

    Marktbereinigung durch Abschreckung?

    Es ist ziemlich leer auf den Fluren der Eroscenter und in den Terminwohnungen! Langjährige treue Mieterinnen haben die Strapse zum Jahresende an den Nagel gehängt, weil sie sich aus den verschiedensten nicht registrieren wollen. Die vermutete Rückkehr nach einigen Wochen blieb bisher größtenteils aus! Und wir haben ja fast schon Ostern! Scheinbar sind Ankündigungen und Berichte zu abschreckend und so setzt eine willkürliche Marktbereinigung ein, die niemand in der Branche so erwartet hatte! Neues „Personal“ zu finden, ist ein gewaltiges Problem, zumal auch die Anzahl der „Freier“ deutlich geringer geworden ist. Es knirscht im System und nicht alle deutschen Erotikunternehmen werden die Krise schadlos überstehen! Mit einem teuren Mietobjekt und mässigen Rücklagen, kann man schnell in eine sehr unerotische Schieflage geraten! Wer dann auf seine Hausbank hofft, kann dann direkt die nächste Überraschung erleben, zu der ich im nächsten Punkt komme!

    Probleme bei  Rotlicht-Finanzierungen / Bankgeschäften / Existenzgründungen

    Finanzierungen für Rotlicht-Objekte sind sehr kompliziert geworden, da sich die deutsche Kreditwirtschaft fast vollständig aus dem Milieu zurückgezogen hat und sogar Guthaben-Konten kündigt, um nicht etwa „schmutziges Geld“ zu verwalten. Wenn man keine Gelder mehr einzahlen kann, erschwert dies die tägliche Praxis immens und man kann hier nicht von Einzelfällen sprechen oder der Ausnahme, die die Regel bestätigt! Pustekuchen! Ist es Zeit für eine Rotlicht-Bank als Genossenschaftsmodell? Lesen Sie bei Interesse doch meinen Artikel zu diesem vielfältigen Thema, dass auch bei Facebook gerade intensiv diskutiert wird!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/03/21/rotlicht-bank-banken-kuendigen-konten-von-rotlicht-betrieben/

    Zukunft Rotlicht! Der Kongress in Frankfurt am Main – 23. April 2018

    Wann zieht das deutsche Rotlicht endlich an einem Strang? Die Aufgaben sind groß und vielfältig und bedürfen der gemeinsamen Anstrengung und einem gewissen Maß von Koordination!  Warum dies so ist, wird der großangelegte Kongress in Frankfurt am Main zeigen, zu dem Expertinnen und Experten aus der ganzen Republik in den Saalbau Gallus reisen werden. Akzente setzen, Informationen austauschen und diskutieren! Netzwerke schaffen, Netzwerke pflegen! Kein Selbstzweck, sondern eine Veranstaltung, die uns alle nach vorne bringen soll!

    https://zukunft-rotlicht.de

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018: Paradise-Mammut-Prozess hat begonnen!

    Prostitution 2018: Paradise-Mammut-Prozess hat begonnen!

    Prostitution 2018: Paradise-Mammut-Prozess hat begonnen!

    Prostitution 2018: Paradise-Mammut-Prozess hat begonnen!

    Am vergangenen Freitag, dem 23.März 2018, hat vor dem Landgericht Stuttgart der „Paradise-Prozess“ begonnen, dem mehr als 3 Jahre staatsanwaltliche Ermittlungen voraus gegangen sind. Es geht um Menschenhandel, Zuhälterei und Betrugsdelikte, mit denen der Gründer der „Paradise-Gruppe“ Jürgen Rudloff und einige seiner engsten Mitarbeiter in Verbindung gebracht werden.

    Zwar steht bezogen auf Menschenhandel und Zuhälterei „nur“ Beihilfe im Raum, doch dies kann schon reichen, um mit empfindlichen Freiheitsstrafen belegt zu werden. Im Prozess, der bereits bis März 2019 terminiert ist, soll u.a. geklärt werden, ob Jürgen Rudloff und sein Team Menschenhandel und Zuhälterei durch Rocker-Gruppierungen geduldet haben, um gut im Geschäft zu bleiben oder eben noch besser ins Geschäft zu kommen.

    Es ist ja ein offenes Geheimnis, dass diverse Rockerclubs in Prostitution aktiv sind und ihre Premium-Freundinnen in die Bordellbetriebe „entsenden“, wo gute Umsätze zu erwarten sind! Dass dabei die „Paradise-Betriebe“ erste Wahl waren, ist nicht verwunderlich und auch noch kein Verbrechen! Aber einige Rocker waren wohl nicht zimperlich und haben „ihre Damen“ wohl radikal abkassiert, misshandelt und vielfältig unter Druck gesetzt! Sicher nicht nur im „Paradise“, aber das steht vor dem Landgericht Stuttgart ja nun nicht zur Debatte!

    Über 80 Verhandlungstage, eine lange Liste von Zeugen und dann eben die entscheidende Frage, ob die Geschäftsleitung wirklich die Hintergründe genau kannte, ob Wissen oder Teilwissen letztendlich als „Beihilfe“ gewertet werden kann oder ob die Angelegenheit möglicherweise auch „politische Signale“ senden soll? Je größer der Betrieb, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit „schwarze Schafe“ zu beherbergen oder eben Opfer von Straftaten!

    In solchen „Mammut-Verfahren“, die jede Menge Zeit, Energie und Geld kosten, sind die Gerichte stets bemüht die Angeklagten zu „Geständnissen“ zu bewegen, was die Prozessdauer erheblich verkürzt und wo es dann quasi als „Deal“ mildere Strafen gibt! Mir wurde aber berichtet, dass Jürgen Rudloff die schweren Vorwürfe nicht auf sich sitzen lassen will und dass er an „Deals“ momentan kein Interesse hat!

    Der Druck von über 80 Verhandlungstagen ist immens, die weiter andauernde Haft ist für einen Mann Mitte 60, der als Freigeist lebte, alles andere als lustig und der Eifer der Staatsanwaltschaft, der sicher darauf abzielt ein Exempel zu statuieren, beweist, dass es hier um „alles“ oder „nichts“ gehen kann? Die Bewertung ist schwierig und selbst wenn die „Beihilfe“ in nur einigen wenigen Fällen nachgewiesen kann, ist ein böser Ausgang für die Angeklagten denkbar!

    Der Prozess in Stuttgart hat für die gesamte Bordell-Branche Bedeutung, da ja sicher in vielen deutschen Clubs einige Damen arbeiten, die auf unlautere Art und Weise in Arbeit gekommen sind und wo man jedem Clubbetreiber unterstellen kann, von den „Hintergründen“ gewusst zu haben! Und so ein Verdacht kann ja schon ausreichen, um in ernste Schwierigkeiten zu geraten!

    Pressemeldung „Schwäbisches Tageblatt“

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018: Sonderkonditionen „Kongress Zukunft Rotlicht“ für Portalkunden

    Prostitution 2018: Sonderkonditionen „Kongress Zukunft Rotlicht“ für Portalkunden

    Prostitution 2018: Sonderkonditionen „Kongress Zukunft Rotlicht“ für Portalkunden

    Die Vorverkaufsaktion für „Zukunft Rotlicht“ – 1. bundesweiter Rotlicht-Kongress in Frankfurt am Main – Montag, 23. April 2018, bei der es für Veranstaltungspartner und Portalkunden preisreduzierte Karten gibt, wurde bis zum 31. März 2018 verlängert:

    Kundinnen und Kunden, die mich mit dem Stichwort „Sondertarif Kongress“ per Mail unter howard.chance@t-online.de anschreiben, erhalten die

    1. Karte für 149 € und die 2. (zusätzliche) Karte für nur 87 €

    Alle Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter:

    https://zukunft-rotlicht.de

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Rotlicht-Bank? – Banken kündigen Konten von Rotlicht-Betrieben!

    Rotlicht-Bank? – Banken kündigen Konten von Rotlicht-Betrieben!

    Rotlicht-Bank? - Banken kündigen Konten von Rotlicht-Betrieben!Rotlicht-Bank? – Banken kündigen Konten von Rotlicht-Betrieben!

    Ich habe kürzlich bereits über die erheblichen Schwierigkeiten bei der Kreditaufnahme für Rotlicht-Immobilien berichtet! Nun haben mich Meldungen erreicht, die exakt in den Kontext passen und die für Rotlicht-Betriebe in Deutschland sehr bedrohlich sein können, denn: aus heiterem Himmel und nach Jahren von guten Geschäftsbeziehungen, werden Girokonten von Bordellbetreibern, Erotikclubs, Escort-Agenturen und Werbeportalen gekündigt! Und dies ohne Schulden bei der Bank, ohne Kontopfändungen oder sonstige schwerwiegende Gründe, die solche Maßnahmen rechtfertigen würden!

    Ohne Geschäfts-Girokonto kann man keine Bar-Einnahmen aus dem Betrieb einzahlen, keine Überweisungen tätigen oder empfangen und Lastschriften von Versorgern etc. funktionieren natürlich auch nicht mehr. Selbst Bareinzahlungen auf fremde Konten werden von vielen Banken nicht mehr angenommen, wenn man nicht Kunde des jeweiligen Instituts ist. Und ein „EC-Karten-Terminal“ geht ohne Kontoverbindung auch nicht!

    Alles in „bar“ zu erledigen, war im Rotlicht zwar mal „hipp“, aber in der digitalen Welt der Neuzeit ist der aufgezwungene Verzicht auf ein Girokonto ein „Mega-Gau“!

    Gibt es möglicherweise eine geheime Vereinbarung der deutschen Bankenwirtschaft „Agenda Anti-Rotlicht 2018“? Nach dem „Zahlungskontengesetz“ (ZKG) hat jede Bürgerin und jeder Bürger einen Anspruch auf die Einrichtung eines sogenannten „Basiskontos“, aber dies bezieht sich lediglich auf „Privatpersonen“ und nicht auf „Betriebe“, wobei man bei „Einzelunternehmen“ möglicherweise bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Beschwerde führen könnte? Ich werde dazu entsprechend anfragen und weiter recherchieren!

    Muss man also jetzt oder demnächst den geschäftlichen Geldverkehr über eine eingeklagtes „Basis-Konto“ abwickeln und gerät dann in den Verdacht der Geldwäsche? Man würde dann ein privates Konto nicht „auf eigene Rechnung“ führen und müsste dann auch noch damit rechnen Probleme mit dem Finanzamt oder sonstigen Ermittlungsstelle zu bekommen? Alles sehr unerfreulich!

    Die Banken, die Geschäftsbeziehungen mit „Rotlicht“ ablehnen, nennen übrigens keine greifbaren Gründe, sondern verweisen auf „allgemeine unspezifische Gründe“, die aber scheinbar doch so spezifisch sind, dass die gesamte Kreditbranche an einem Strang zieht! Ohne interne Vereinbarung oder Vorgaben kann eine solche gemeinschaftliche „Praxis“ kaum entstehen!

    Nun weiß ich natürlich nicht, wie viel der geschätzten 20.000 Betriebe in Deutschland solche Probleme haben, aber durch die bei mir eingegangenen Anfragen, werde ich mich der Thematik in jedem Fall einmal annehmen und bin auch für diskrete Rückmeldungen zum Thema dankbar! Eine Mail an howard.chance@t-online.de kommt immer an!

    Über die Ergebnisse werde ich dann auch beim Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main berichten! Versprochen! Und vielleicht ist die Eröffnung einer „Deutschen Rotlicht-Bank“ mit einem Genossenschaftsmodell gar nicht so abwegig? Und der Ort „Frankfurt“ passt ja auch durchaus zum Thema!

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de



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  • Prostitution 2018 – Überraschung? – Stadt Duisburg schließt illegalen Bordellbetrieb!

    Prostitution 2018 – Überraschung? – Stadt Duisburg schließt illegalen Bordellbetrieb!

    Prostitution 2018 - Überraschung? - Stadt Duisburg schließt illegalen Bordellbetrieb!Prostitution 2018 – Überraschung? – Stadt Duisburg schließt illegalen Bordellbetrieb!

    Mit großen Lettern verkündet „Der Westen“ am 14.03.2018 die amtliche Schließung eines illegalen Bordellbetriebs in Duisburg-Meiderich. Dem Amt lag kein Erlaubnisantrag für die dortige Prostitutionsstätte vor und bei einer Kontrolle vor Ort wurde zudem auch noch eine Sexworkerin angetroffen, die keine Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland hatte. Die „Betriebsstätte“ wurde amtlich versiegelt und die Sexworkerin vorläufig festgenommen!

    Was nun recht radikal klingt, kann so oder so ähnlich jederzeit in Tausenden von bordellartigen Betrieben bundesweit geschehen. Selbst wenn keine Sexworkerinnen ohne Aufenthaltstitel angetroffen werden, erlangt man die „Illegalität“ ja bereits, wenn man keinen Erlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde gestellt hat! Zwar waren und sind die Behörden in vielen Bundesländern noch „tolerant“, da die eigene Struktur noch nicht steht oder aber klare Rechtsverordnungen noch fehl(t)en, aber es ist nur eine Frage der Zeit, bis wir aus allen Ecken der Republik von „Maßnahmen“ hören, die dem NRW-Beispiel aus NRW entsprechen werden!

    Die trügerische Ruhe hat dazu geführt, dass einige Betreiberinnen und Betreiber einfach davon ausgehen, vergessen worden zu sein! Die Aussage: „das Amt wird sich schon melden, wenn es etwas von mir will!“, habe ich in den letzten Monaten sehr oft gehört! Umso erstaunter werden die Gesichter sein, wenn ein Betrieb dann ohne Vorankündigung geschlossen wird und ein fieses amtliches Siegel auf der Tür landet!

    Die abwartende Handlung hat weniger mit „Gottvertrauen“, sondern vielmehr mit jeder Menge angewandter Dummheit zu tun! Hat man sich weder gemeldet, noch einen Erlaubnisantrag gestellt, ist man zu 100% in der Defensive und hat auch mit Rechtsmitteln kaum Chancen gegen die jeweilige Behörde! Und wie man zumindest in NRW landauf und landab hört, haben sich noch nicht einmal ein Drittel der vorhandenen Betriebe gemeldet und folglich auch keine Erlaubnis beantragt. Eine Steilvorlage für die Behörden!

    In diesem Kontext werde ich gerade immer wieder gefragt, ob man einen solchen Zustand irgendwie noch „nachträglich heilen“ kann. Tja, das hängt dann sehr stark davon ab, wie ich gegenüber dem Amt argumentiere: wenn ich meine Unwissenheit bekenne und dann gleichzeitig einen Erlaubnisantrag einreiche, liegt es im Ermessen der Behörde, ob man dies als eigentlich verspäteten „Bestands-Antrag“ betrachtet, Milde walten lässt und den Betrieb „duldend“ bis zum Abschluss des Erlaubnisverfahrens offen lässt oder ob man es als „Neu-Antrag“ wertet, bei dem der Betrieb erst wieder öffnen darf, wenn die Erlaubnis erteilt wurde. Im ersten geschilderten Fall hat man dann „Glück“, im zweiten Fall „Pech“ und eine Betriebsunterbrechung, die einige Monate anhalten kann! Eventuell kann man ja in begründeten Einzelfällen auch die „Bordelleigenschaft“ des eigenen Betriebes bestreiten, aber das ist wieder ein anderes sehr komplexes Thema!

    im übrigen muss man zwingend zwischen „genehmigungsfähigen Betrieben“ und „nicht-genehmigungsfähigen Betrieben“ unterscheiden! Vielen Betreibern war und ist klar, dass der eigene Betrieb absolut keine Genehmigung erhalten kann. „Bordell im reinen Wohngebiet“ ist beispielsweise ein solches Ausschlusskriterium und da hat man sich in vielen Fällen wohl den Antrag „einfach“ gespart. Dies natürlich in der Hoffnung noch möglichst lange den Zustand aufrecht erhalten zu können. Das ist dann ein klassisches „Endspiel“, bei dem die abschließende Niederlage sehr wahrscheinlich ist! Kein „Spiel mit dem Feuer“, sondern ein „kalkuliertes Ende“!

    Was man auch nicht vergessen darf: wenn man als Betreiberin oder Betreiber eines „illegalen Bordells“ amtlich enttarnt wurde, hat man seine „Unzuverlässigkeit“ zum Betrieb eines „Prostitutionsgewerbes“ hinlänglich bewiesen und hat zukünftig kaum eine Chance einen neuen Betrieb im eigenen Namen zu eröffnen! Game over!



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  • Prostitution 2018 – Akuter Personalmangel in den deutschen Bordellen

    Prostitution 2018 – Akuter Personalmangel in den deutschen Bordellen

    Prostitution 2018 - Akuter Personalmangel in den deutschen Bordellen

    Prostitution 2018 – Akuter Personalmangel in den deutschen Bordellen

    Ich reise bekanntlich viel durch die bunte Republik und kann daher den kürzlich erschienenen Bericht des ExtraTipp Rhein-Main nur bestätigen: den Bordellen gehen zunehmend die Damen aus und dies hängt natürlich mit dem neuen Gesetz und seinen vielfältigen Pflichten zusammen!

    Eine „Marktbereinigung“, die womöglich mit dem eigentlichem Zweck des Gesetzes zu tun hat, was ja immer wieder „Prostituiertenschutzgesetz“ genannt wird, aber den Titel „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes“ trägt. Regulierung passt schon und was nun passiert ist eine erste Folge daraus!

    Wenn man als Sexworkerin weiß, dass man in den letzten Jahren keine Steuer bezahlt hat, was nun bei der amtlichen Registrierung auffallen kann, wenn nämlich die Anmeldedaten beim Finanzamt landen, wird man die Registrierung unterlassen und dann erst einmal in Deckung gehen. Das bedeutet dann Arbeit in der Illegalität! Eine Steueramnestie für reuige Sexworkerinnen gibt es ja nicht!

    Wenn die Sexarbeit im „Nebenberuf“ betrieben wird, ist eine Anmeldung unter Umständen auch nicht ungefährlich, da die sensiblen Daten ja an verschiedene Stellen „wandern“! Wenn Ordnungsämter das Gegenteil behaupten, kann ich den Beweis jederzeit antreten, da einige meiner Kundinnen recht kurz nach der Registrierung von den Finanzbehörden „gesucht“ wurden und das an der Zustelladresse, die sie beim Ordnungsamt angegeben hatten!

    Der Boykott der Sexworkerinnen ist also pragmatisch zu verstehen und nicht reine Ideologie! Wenn man persönlich erhebliche Nachteile zu erwarten hat, denkt man „praktisch“ und hat prinzipiell nur noch die Wahl zwischen „Ausstieg“ und „Illegalität“! Nicht schön!

    Großbetriebe, wie z.B. die Eroscenter im Frankfurter Bahnhofsviertel brauchen eine gewisse Auslastung, um die immensen Kosten zu decken. Die Gebäude befinden sich in 1A-Lage und die Eigentümer rufen Objektmieten auf, bei denen dem Normalbürger schwindelig wird. Auch die Bewirtschaftung über fast 24 Stunden am Tag frisst Geld und die Energiekosten sind auch nicht zu verachten.

    Schon seit vielen Monaten beobachte ich den zunehmenden Leerstand und die Einschätzung, dass dies nur eine temporäre Erscheinung sein könnte, ist eher falsch! Hier manifestiert sich eine „Lage“, die einige wenige Experten schon frühzeitig prognostiziert hatten. Es ist zwar noch zu früh vom kompletten „Untergang der Branche“ zu sprechen, aber das Jahr 2018 wird für viele Betreiberinnen und Betreiber finanziell nicht gut ausgehen, denn neben der „Personalknappheit“ gibt es auch noch den „Freiermangel“!

    Die Anzahl der Gäste ist bundesweit abnehmend, obwohl es hierfür keinen rationalen Grund gibt! Oder doch? Liegt es daran, dass der „Service“ nur noch mit Kondom stattfinden darf oder haben die Herren Angst in Razzien zu landen, wo man ihre Identität feststellt? Ein moralischer Wandel auf Knopfdruck wird es sicher nicht sein!



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  • Prostitution 2018 – Der WDR unterwegs im Bordell – Enthüllungen?

    Prostitution 2018 – Der WDR unterwegs im Bordell – Enthüllungen?

    Prostitution 2018 - Der WDR unterwegs im Bordell - Enthüllungen?Prostitution 2018 – Der WDR unterwegs im Bordell – Enthüllungen?

    Unterwegs im Bordell: „Kein Nischenphänomen“. So titel der WDR und fügt dann als Untertitel hinzu: „Für die Reportage „Sex gegen Geld?“ hat WDR-Reporterin Donya Farahani als Putz- und Thekenkraft in einem Bordell angeheuert. Ein Gespräch über eine intensive Milieu-Erfahrung.“ Nun ja! Der öffentlich-rechtliche Sender versucht es nun einmal mit einem Format, dass man ja eher von den privaten Sendern kennt, die „explosiv“ berichten und Umstände gerne drastisch darstellen, aber eben so, dass man seine Chips noch mag und das einem vor Schreck nicht gleich die Budget-Bierdose runterfällt.

    Ich habe den Beitrag gestern Abend versäumt, wollte ihn eben in der Mediathek laden, wurde dann aber darauf hingewiesen, dass der Inhalt für „Jugendliche unter 16 Jahren“ nicht geeignet ist und daher nur zwischen 22 und 6 Uhr zur Verfügung steht. So schreibt es das öffentlich-rechtliche Medienrecht wohl vor und so muss ich mich bis zum Abend gedulden und konnte bislang nur das Interview auf der Webseite lesen, wobei mir beim Titelbild gleich Ulla Oberender ins Auge fiel, die den Saunaclub „Van Gogh“ betreibt und als Bordelltesterin gemeinsam mit Michael Beretin im Privatfernsehen unterwegs war („Die Rotlicht-Experten“).

    Offensichtlich wurde im Club live gefilmt, was bei den „Mitarbeiterinnen“ und vor allem bei den um Diskretion bemühten Gästen wohl nicht so gut ankam. Wer will schon beim Puffbesuch interviewt werden und wer will sich als Dame öffentlich outen? Bei den „Privaten“ gibt es in der Regel bezahlte Statisten, die sich gegen einen Obolus dazu bekennen Sex mit einem Pferd zu haben oder sich in den Eiffelturm verliebt zu haben! Aber bei „öffentlich-rechtlich“ macht man das nicht! Oder?

    In der deutschen Betreiberszene hat es sich inzwischen herumgesprochen, dass man seine Nase besser aus dem Fernsehen lässt! Szene-Größen wie Hermann Müller und Jürgen Rudloff, aber auch der allerseits bekannte „Prinz Marcus“ traten im TV auf und bekamen nicht viel später eine irgendwie geartete behördliche „Quittung“. Mit „Rotlicht“ im Fernsehen zu kokettieren, spornt einige Beamte offensichtlich an und die Puff-Testerin Ulla O., die ihren Club in einer amtlich-konservativen Gegend betreibt, hatte auch einmal schon Besuch von Steuerfahndung und vom emsigen Staatsanwalt!

    Doch bekanntlich muss ja jede und jeder selbst wissen, was man tut oder besser lässt. Ich werde mir die Reportage später ansehen, um zu sehen, ob es in der „Darstellung“ wirklich Unterschiede zu den privaten Formaten gibt oder ob auch hier gewohnte Klischees bedient werden.

    Interview und Link zur Mediathek gibt es unter:

    https://www1.wdr.de/nachrichten/interview-farahani-prostitution-unterwegs-im-westen-100.html


    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Bertram Wollersheim als Autor auf der Buchmesse

    Prostitution 2018 – Bertram Wollersheim als Autor auf der Buchmesse

    Prostitution 2018 - Bertram Wollersheim als Autor auf der Buchmesse

    Prostitution 2018 – Bertram Wollersheim als Autor auf der Buchmesse

    Who the fuck is „Bertram Wollersheim“? Als mir heute ein Buchcover in die Augen sprang und ich eine Veranstaltungsinfo der „Leipziger Buchmesse“ erhielt, war ich zunächst ein wenig sprachlos: unter „STIMMT! Frauen gestern – Frauen heute – Frauen morgen“ erblickte ich „Bert“ (oftmals auch Bertie genannt) , den ebenso sympathisch wie umtriebigen „Kollegen“, der die Düsseldorfer Rethelstrasse jahrzehntelang prägte und inzwischen dabei ist seine vielfältigen unerkannten Talente auszuleben!

    Promoter des „Oceans“, Berater in der Oberhausener „Flachshofstrasse“, Party-Ehrengast und Partylöwe, Parttime-Schwerenöter, TV-Doku-Darsteller Ex-Ehemann eines Busenwunders, Bäckerei-Tester und Oldtimer-Experte! Berts Tag muss 32 Stunden haben, zumal jetzt auch noch eine neue Liebe in sein Leben getreten sein soll. Wie schafft seiner einer das bloß?

    Nun ist „Bertram“ Wollersheim wieder unter die Buchautoren gegangen und zwar nicht mit einem plakativen Thema wie „meine Hundert Pferdchen“ oder „der letzte Lude“, sondern als Co-Autor zum Thema „100 Jahre Frauenwahlrecht“. Ein ehemaliger überzeugter Bordellbetreiber als Partner der „Frauenbewegung“? Das mir hier gerade der berühmte „Werner“-Kalauer bezüglich „Frauenbewegung beim Ficken“ in den Kopf springt, wird Bert mir sicher verzeihen! Dass eine der beteiligten Autorinnen, die auch noch Verlegerin ist, dann zusätzlich auf den schönen Nachnamen „Popp“ hört, ist natürlich Ironie des Schicksals!

    Seine Beteiligung am Buchprojekt sorgt garantiert für großes öffentliches Interesse und da er bekanntlich nicht auf den Kopf gefallen ist, wird es sicherlich spannend sein, was er zum gewichtigen Thema beiträgt! Ich werde mir das Buch jedenfalls bestellen! Ich bin mir sicher, dass das Buch keine „Klamotte“ ist, sondern das wir den guten „Bertram“ hier einmal von einer ganz anderen Seite kennen lernen.

    In der heutigen Zeit muss man vielseitig / vielfältig sein und Bert beweist dies täglich aufs Neue, wie sein Facebook-Account vermeldet:

    https://www.facebook.com/bert.wollersheim.5

    Mega-Bert, immer am Puls der Zeit! Sehen wir uns im April in Frankfurt? Zukunft Rotlicht? Und: bleib so, wie Du bist! Überraschungen sind sicher vorprogrammiert?

    Infos zum Verlag gibt es unter:

    Autoren

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Massage-Institute – Nutzungsänderung oder nur Erweiterung?

    Prostitution 2018 – Massage-Institute – Nutzungsänderung oder nur Erweiterung?

    Prostitution 2018 - Massage-Institute - Nutzungsänderung oder nur Erweiterung?Prostitution 2018 – Massage-Institute – Nutzungsänderung oder nur Erweiterung?

    Beitragsdatum: 13. März 2018 – Autor: Howard Chance

    Momentan habe ich aus verschiedenen Orten der schönen bunten Republik, wo das neue Prostituiertenschutzgesetz bereits konkret in der Umsetzung ist, Anfragen zu bauamtlichen Anfragen und Auflagen. Dabei geht es überwiegend nicht um „Bordelle“ und „bordellartige Betriebe“, sondern um Massage-Institute, in denen erotische Massagen angeboten werden.

    Selbst wenn es sich bei den genutzten Räumen um Gewerberäume handelt, sich diese in Gewerbegebieten und nicht im Sperrbezirk befinden, tun sich Bauämter schwer, eine „Zulässigkeit“ gegenüber dem federführenden Ordnungsamt zu bescheinigen! Für manche Bauämter wird der Massagesalon, der so auch in der Bauakte eingetragen ist, schlichtweg zum „Bordell“ und womöglich auch noch zur „Vergnügungsstätte“!

    Bei Beratungen in NRW, an denen auch Architekten mitgewirkt haben, wurden wir mit solchen „Auskünften“ und „Bewertungen“ konfrontiert, die sich dann aber bei Prüfung der Landesbauordnung als eher „fälschlich“ darstellten. Denn nach der NRW-Verordnung ist eine Nutzungsänderung nur dann erforderlich, wenn eine wesentliche Veränderung eintritt und sich „Immisionen“ (Lärm, Besucheraufkommen etc.) ändern.

    Welche Unterschiede soll es hier zwischen unbekleideter Rückenmassage und der Lingam-Entspannung geben, wenn man mal von einem leicht lauteren Stöhnen absieht?

    Die Feststellung, dass alles, was baulich unter Erotik fällt, immer „Bordell“ ist, erscheint mir verwegen und ist ein Thema, was selbst zwischen den Ämtern kontrovers diskutiert wird und wo es durchaus „positive“ Entwicklungen gibt. So fordert das Bauamt einer großen Metropole in NRW inzwischen statt einer genehmigungspflichtigen „Nutzungsänderung“, was prinzipiell eine Form der Baugenehmigung ist, nur noch die „Anzeige einer Nutzungserweiterung“. Diese Anzeige ist eine formelle Mitteilung ans Bauamt, die einer Genehmigung nicht bedarf?

    Ich schreibe hier bewusst ein Fragezeichen, da das Baurecht auf Bundesebene nicht einheitlich geregelt ist und der Föderalismus mal wieder für Verwirrung sorgt!

    Was in Berlin erlaubt ist, kann in NRW geduldet und in Bayern gänzlich verboten sein! So darf man Erkenntnisse aus einem Bundesland nicht ungeprüft auf ein anderes übertragen, sonst schaut man unter Umständen ganz doof aus der Wäsche!

    Nun kann ich unmöglich wochenlang Landesbaurecht in 16 Bundesländern „erforschen“! Daher bin ich dankbar, dass ein ausgewiesener Experte, nämlich Herr Andreas Ramisch, Diplom-Verwaltungswirt und erfahrener „Behörden-Trainer“, beim anstehenden Kongress in Frankfurt am Main zu diesem Thema referieren wird! Wissen ist Macht, ohne Wissen ist man folglich machtlos!

    Für Damen und Herren, die mit dieser Problematik bereits konfrontiert sind oder zukünftig konfrontiert werden könnten, kann sich ein Besuch beim Kongress absolut lohnen! Für alle, die nicht teilnehmen können, werde ich die Ergebnisse natürlich weiter sammeln und meiner Kundschaft dann auch zur Verfügung stellen! Versprochen! Glück auf!



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Rotlicht-Bank erforderlich? – Gewerbeimmobilien-Finanzierung

    Prostitution 2018 – Rotlicht-Bank erforderlich? – Gewerbeimmobilien-Finanzierung

    Prostitution 2018 - Rotlicht-Bank erforderlich? - Gewerbeimmobilien-FinanzierungProstitution 2018 – Rotlicht-Bank erforderlich? – Gewerbeimmobilien-Finanzierung

    Informationsstand: 11. März 2018 – Autor: Howard Chance

    Ja, es gibt sie: Existenzgründer im deutschen Rotlicht-Gewerbe! Unerschrockene Leute, die sich vom neuen „Prostituiertenschutzgesetz“ oder besser vom „Gesetz zur der Regulierung des Prostitutionsgewerbes“ nicht haben abschrecken lassen und gerade jetzt „Rotlicht-Immobilien“ erwerben möchten. Klar, wenn genug Eigenkapital vorhanden ist und man ohne eine Finanzierung auskommt, ist ein Erwerb nicht wirklich kompliziert, wenn man vorab überprüft, ob man für das Objekt „später“ oder auch „zeitnah“ eine Genehmigung erhält. Da man auf dem Sparbuch keine Profit macht, kann die Investition in eine Immobilie Sinn machen und wenn alles passt, ist auch eine Investition im Rotlicht eine geeignete Kapitalanlage!

    Richtig schwierig wird es aber, wenn man eine Bank-Finanzierung benötigt und man der Bank offenbart, in welcher Art und Weise die Immobilie der Begierde genutzt werden soll!

    Rotlicht-Milieu, Prostitution, Sexarbeit: damit haben die Damen und Herren in Kostüm und Anzug Probleme, die scheinbar nicht zum Kreditgeschäft passen! Panzer für die Welt, Investment-Banking mit Papieren fragwürdiger Unternehmen oder aber Kapitalverlagerung in Steueroasen sind da gefühlt unproblematischer, aber eben auch viel ertragreicher!

    Wer will schon Hypotheken-Darlehen mit einem effektiven Jahreszins von 2% an „Rotlichter“ verkaufen? Für einen recht kleinen Ertrag kann das Image der Bank leiden, wenn öffentlich bekannt wird, dass die heimische Sparkasse oder eine bekannte Großbank ein Bordell finanziert! Auch die „dingliche Sicherheit“, nämlich die werthaltige Immobilie, nützt da wenig, wenn man nicht „Großkunde“ ist oder Kontakte auf „Führungsebene“ besitzt.

    Zudem ist es viel einfacher, Kapital für einen 10-Millionen-Erotik-Club zu bekommen, als 250.000 € für ein niedliches Kleinbordell!

    In letzter Zeit erhalte ich öfters Anfragen zum Thema „Rotlicht-Finanzierung“ und werde dabei konkret gefragt, welche Bank in Deutschland „Rotlicht-Immobilien“ finanziert. Meine Nachfrage bei mir bekannten Finanzinstituten zeigte die durchgehende „Ablehnung“ solcher Anfragen! Man war eher peinlich berührt und fand sofort vielfältige Gründe, warum man auf solche Geschäfte verzichtet, selbst wenn beim Kunden eine gute „Bonität“ besteht!

    Regelmäßig „Hinderungsgründe“, „Verzögerungen“ und schließlich das „Game over“!

    Schon vor Jahren spielten einige große deutsche „Rotlicht-Unternehmer“ mit dem Gedanken, eine eigenständige „Rotlicht-Bank“ zu gründen, die sich diesem Problem gewinnbringend annehmen könnte. Allerdings wurde schnell deutlich, dass die Gründung einer solchen Bank im Bereich der EU mit unzähligen Auflagen verbunden sein würde und zudem umfangreiches Eigenkapital eingelegt werden müsste. Auch ein professioneller Bankmanager wäre Pflicht, wobei eine Teilnahme an einem „Einlagen-Sicherungsfond“ problematisch und die Partizipierung am Giroverkehr so gut wie unmöglich wäre!

    Angeblich soll es ja auch „private“ Investoren geben, die dazu neigen sollen, in „Rotlicht“ zu investieren? Stimmt, ich wurde auch aus speziellen Kreisen bereits angesprochen, wobei mir die genauen Hintergründe aber nicht bekannt waren. Man will sich ja auch nicht in möglicherweise kriminelle Geschäfte einbringen oder solche vermitteln! Kredite aus dem Koffer gegen Schuldschein haben eine gewisse Brisanz und harmonieren nicht unbedingt mit der neuen Gesetzgebung

    Ich glaube aber, dass es in Deutschland auch seriöse Investoren gibt, die mit Erotik kein moralisches Problem haben und hier eher kaufmännisch denken! Solche unabhängige Investoren haben ja in der „guten alten Zeit“ beispielsweise das „Bahnhofsviertel“ in Frankfurt am Main „erfunden“ und finanziert! Die Namen der „Mogule“ sind bekannt, allerdings findet man heute keinen direkten Zugang mehr zu diesen. Es ist eben nicht „hipp“ in eine Branche zu investieren, die durch staatliche Regulierung arg gebeutelt ist oder noch wird.

    Leute, die Kapital benötigen und Leute, die Kapital bieten, an einen Tisch zu bringen, ist auch eine Aufgabe meiner Unternehmensberatung MH-Consulting und vielleicht kommt man ja auch beim „Frankfurter Rotlicht-Kongress: Zukunft Rotlicht“ miteinander ins Gespräch. Ich freue mich aber auch über eine private Nachricht per Mail: howard.chance@t-online.de



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Zukunft Rotlicht – Frankfurt/Main – Kostenfreie Standflächen für Verbände

    Zukunft Rotlicht – Frankfurt/Main – Kostenfreie Standflächen für Verbände

    Zukunft Rotlicht - Frankfurt/Main - Kostenfreie Standflächen für Verbände

    Zukunft Rotlicht – Frankfurt/Main – Kostenfreie Standflächen für Verbände

    Informationsstand: 11. März 2018 – Autor: Howard Chance

    Wie bereits berichtet, findet am Montag, dem 23. April 2018, der 1. Deutsche Rotlicht-Kongress im Saalbau Gallus statt. Die Liste der Dozenten wird länger und länger und die Anmeldungen nehmen natürlich auch von Tag zu Tag stetig zu! Die branchenübliche „Kritik“ fiel bislang aus und bekannte deutsche Erotikportale bewerten das Projekt sehr positiv! Gemeinsamkeiten entdecken, kollektiv handeln? Das könnte doch ein Erfolgsrezept für die „Zukunft im Rotlicht“ sein! Oder? Keine Zeit für Futterneid!

    Für Betreiberinnen und Betreiber von „Prostitutionsbetrieben“ gibt es bereits umfangreiche Programmpunkte, die jetzt noch um Angebote für Sexworkerinnen erweitert werden. So konnte in der vergangenen Woche die bekannte wie sympathische Escort-Lady Josefa Nereus aus Hamburg als Referentin gewonnen werden, die im BesD e.V. sehr aktiv ist und auch unter „Wissen. Macht.Sex.“ einen höchst interessanten Video-Blog betreibt, der das Thema „Sexwork“ mit immer wieder neuen Beiträgen auf die virtuelle Bühne bringt. Prima, dass Josefa sich und ihre sicherlich interessanten Themen auf dem Kongress präsentieren wird!

    Überhaupt bietet die überregionale Konferenz Verbänden und Organisationen (NGOs)aus dem Sexarbeits-Bereich die Möglichkeit, sich in Frankfurt einem breiten Publikum zu präsentieren. Hierfür stellt der Veranstalter kostenfreie Flächen zu Verfügung, wo man einen Stand oder einen Infotisch aufstellen kann. Da die Veranstaltung „überparteilich“ angelegt ist, findet natürlich keine „Zensur“ statt. Freie Meinungsäußerung ist jederzeit garantiert!

    Wer als Verband / NGO Informationen und „Messages“ für die Branche hat und sich präsentieren möchte , möge sich doch bitte beim Organisationsteam des Kongressen melden: https://zukunft-rotlicht.de/kontakt

    Die Veranstaltung soll ein außergewöhnliches Event werden und wenn man sagt „You are the show“, so trifft man es sehr gut! Inhaltlicher Wissensaustausch, das „Meet & Greet“, Gemeinschaftsgefühl für die anstehenden Aufgaben! Packen wir es an!

    https://zukunft-rotlicht.de

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/03/04/montag-24-april-2018-1-rotlicht-kongress-in-frankfurt-main/

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Intensive Fahndungsmaßnahmen der Steuerbehörden

    Prostitution 2018 – Intensive Fahndungsmaßnahmen der Steuerbehörden

    Prostitution 2018 - Intensive Fahndungsmaßnahmen der SteuerbehördenProstitution 2018 – Intensive Fahndungsmaßnahmen der Steuerbehörden

    Informationsstand: 09. März 2018 – Autor: Howard Chance

    Es kommt, wie es kommen musste: durch die Registrierung der in Deutschland tätigen Sexworkerinnen haben die lokalen Finanzbehörden jede Menge verwertbares „Futter“ bekommen, um Daten abzugleichen und neue „Steuerbürgerinnen“ anzulegen. Logisch, wenn ich einen „Huren-Ausweis“ beantrage, habe ich zumindest die Absicht im Rotlicht-Gewerbe tätig zu werden. Aber möglicherweise habe ich auf dem Ordnungsamt auch „erzählt“, dass ich schon einige Jahre Sexarbeiterin bin? Der zuständige Mitarbeiter hat das dann notiert und diese Notiz landete dann beim Finanzamt?

    Eine von vielen Geschichten, die ich momentan so höre! Wenn der Finanzbeamte beim Stöbern im Finanzamtsrechner keine Steuerzahlung finden kann und auch die Nachfrage bei der für das „Düsseldorfer Verfahren“ zuständigen Steuerfahndung kein „Material“ bringt, so ist in der Regel ein Anfangsverdacht auf „Steuerhinterziehung“ gegeben, dem man dann, wenn es die amtliche Anspannung zulässt, nachgehen muss. Das ist Pflicht, wenn der Beamte Missstände erkennt, die unsere Staatskasse schmälern oder bereits geschmälert haben und so ist es eigentlich nicht verwunderlich, dass schriftliche Anfragen im Postkasten landen. Überraschung? Ne, nur logische Konsequenz!

    Doch einige Finanzbehörden haben sogar noch ganz andere Tricks im Repertoire: so werden momentan Escort-Agenturen angeschrieben und ebenso freundlich wie konsequent gebeten eine Aufstellung der „Geschäftspartnerinnen“ der letzten 4 Jahre zu fertigen und dabei auch im Detail mitzuteilen, welche Provisionen an die Agentur gezahlt wurden! Wenn man den Prozentsatz der Provisionen kennt, kann man im „Dreisatz“ die Umsätze der jeweiligen Dame problemlos „hochrechnen“. Während „Gelegenheitsdamen“ hier nur wenige Tausender auf dem Buchungsdeckel haben, sind die „Profis“ schnell in der Umsatzsteuerfalle, wenn nämlich mehr als 17.500 € in einem Kalenderjahr erwirtschaftet wurden!

    Die Pflicht zur Mitwirkung der Agenturen bei den finanzamtlichen Ermittlungen, ergibt sich aus § 93 der Abgabenordnung und es macht überhaupt keinen Sinn dagegen zu rebellieren! Nach kaufmännischen Grundsätzen sind für Provisionen Rechnungen zu legen und diese müssen natürlich einen Adressaten haben! Hat man hier „Schmuh“ gemacht, wird man womöglich selbst in Haftung genommen! Ein Besuch der Damen und Herren mit den prüfenden Blicken mit Beschlagnahmung sämtlicher Unterlagen, kann die Folge sein, wenn man nicht „kooperiert“!

    Durch die neuen „Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten“, wird die Zahl der sogenannten „Sammelauskünfte“ exponential zunehmen, da sich die Finanzbehörden damit viel Ermittlungsarbeit bei Einzelfällen ersparen können! Die Behörden arbeiten hier mit steigender Effizienz und ausgeklügelten Computersystemen, die quasi von selbst Zusammenhänge ermitteln und in einer Art „Mind Map“ zusammenfassen. Was bei George Orwell „1984“ noch Fiktion war, hat inzwischen den Alltag erreicht!

    Zu diesem Thema, was einen Großteil der Sexworkerinnen und Betreiber betreffen dürfte, werde ich auch bei Zukunft Rotlicht – 1. Deutscher Rotlicht-Kongress am 23. April 2018 in Frankfurt am Main facettenreich referieren!

    „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß?“ – Was aber das Finanzamt über mich weiß oder bald weiß, sollte mich „richtig heiß“ machen, bevor so manches persönliches Unglück seinen willkürlichen Lauf nimmt!



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de