Blog by Howard Chance 2027

  • Howard Chance – Huffington Post – Kolumne zum ProstSchGesetz

    Howard Chance – Huffington Post – Kolumne zum ProstSchGesetz

    Howard Chance - Huffington Post - Kolumne zum ProstSchGesetz


    Howard Chance – Huffington Post – Kolumne zum ProstSchGesetz

    Neben meinen Consulting-Dienstleistungen und den damit verbundenen Reisen, die natürlich viel Arbeitskraft binden, bin ich natürlich nach wie vor journalistisch tätig und veröffentliche, wenn auch in etwas eingeschränkterem Rahmen, wöchentlich diverse Artikel in meinem eigenen Blog, aber auch in externen medialen Angeboten. Regelmässig mach ich dies auch bei der Huffington Post, die das journalistische Geschäft in den vergangenen Jahren verändert hat. Hier ist ein aktives Netzwerk entstanden, das Meinungen bildet, prägt und verändert. Dabei sind die Gast-Blogger, zu den auch ich gehöre, das Salz in der stets informativen Nachrichten-Suppe.

    In dieser Woche habe ich mich bei der Huffington Post mit dem Thema „Deutschland kurz vor dem Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes“ beschäftigt. Der Countdown läuft ja bekanntermaßen und bald werden wir die 4-Wochen-Frist erreicht haben, die dann wohl besonders schnell ablaufen wird. Obwohl Ämter und Behörden bislang nicht so richtig in die Pötte gekommen sind, Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel, wird das neue Gesetz das erotische Deutschland stark verändern. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann die Behörden bereit sind, das Gesetz umzusetzen. Was kommt, das kommt, keine Frage!

    Nachdem es keine Verfassungsbeschwerde im Eilverfahren gab bzw. gibt, sind die Durchhalte-Parolen aus dem „Frankfurter Dona Lager“ schon etwa merkwürdig, da wenig zielführend! Was machen nun die Sexworkerinnen und Betreiber ab dem 1. Juli 2017? Ist ziviler „gebührenpflichtiger“ Ungehorsam sinnvoll oder sinnvoll? Das möge jede und jeder einfach selbst entscheiden. Ich habe meine Meinung zum Thema ja hinreichend dargestellt und möchte nicht der König der Gebetsmühlen werden.

    In meinem Huffpost-Artikel beschäftige ich mich vielmehr mit den Nebengleisen der Politik, die offensichtlich der Prostitution als solches an den roten Kragen wollen und stelle dies in einen überlagernden weltpolitischen Kontext und in Relation zu Deutschland-Fragen, die der
    Allgemeinheit wohl viel wichtiger erscheinen.

    Den neuen Howard-Chance-Artikel finden Sie unter:

    http://www.huffingtonpost.de/howard-chance-/friede-den-huetten-krieg-_b_16664512.html

    Mein Blog-Archiv bei Huffington Post finden Sie unter:

    http://www.huffingtonpost.de/howard-chance-/

  • Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine

    Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine

    Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine
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    Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine

    Tick-Tack: die Uhr läuft unaufhörlich weiter und in etwas mehr als einer Woche sind wir in der 4-Wochen-Frist bis das neue Gesetz seine Wirkung entfalten wird. Mein Unternehmen MH-Consulting ist momentan stark beansprucht, da bekanntlich „kurz vor knapp“ immer ein gewisser Aktivismus entsteht. Viele Betreiber warten halt gerne bis zur letzten Minute und benötigen dann Hilfe im vermeintlich letzten Moment.

    Ämter-Anfragen bundesweit

    In der kommenden Woche starte ich eine umfangreiche Behörden-Initiative, bei denen ich in allen Städten und Gemeinden, wo ich Kundschaft habe, bei den zuständigen Ämtern nachfragen werde, welche amtlichen Vorbereitungen es bislang gibt und wie und wann man die neuen gesetzlichen Vorschriften umsetzen will. Dies erfolgt „abtrakt“, also ohne Nennung der Kundennamen, um eben keine „schlafenden Hunde“ zu wecken. Mir ist aber wichtig, frühzeitig zu wissen, wie die lokalen Autoritäten ticken und womit im Einzelfall zu rechnen ist.

    Aktuelles Thema: Bauprüfung

    Nachdem in Nordrhein-Westfalen für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten eine Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung beim Antrag auf die Erlaubnis zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes nun durch Verodnung obligatorisch ist, also zwingend vorliegen muß, kann eine vorzeitige Nutzungsänderung u.U. notwendig werden. Die Umwandlung von privater zu gewerblicher Nutzung ist in einigen Fällen möglich, allerdings ist vielen Kollegen nicht klar, welche besondere Anforderungen hier baulich anfallen. Zum Glück haben wir bei MH-Consulting Experten für diesen Bereich zur Hand, die momentan ebenfalls durch die Republik reisen, um Bestandaufnahmen vorzunehmen. Vorbereitung kann nicht schaden!

    Neue Steuerpflicht / Steuerliche Optimierung

    Für viele Sexworkerinnen ist das Thema Steuerpflicht ein relativ unbekanntes Feld. Wenn nun demnächst eine automatische steuerliche Erfassung im Rahmen der „Anmeldung“ erfolgt, ist guter Rat gefragt, wie man damit umgeht und wie man beispielsweise sein persönliches Kassenbuch führt! – Ausserdem bietet der Schäuble-Erlaß für Zimmervermieter im erotischen Bereich recht umfangreiche Möglichkeiten für Einsparungen, die unser steuerberatender Partner aus Oberhausen gerne erläutert! – Sprechen Sie uns an!

    Formulare, Formulare …

    Unsere interne Formularabteilung arbeitet seit Wochen unaufhörlich: Musterverträge für „Mitarbeiterinnen“, die keine sein dürfen, werden ebenso vorbereitet wie Muster-Kasenberichtsvorlagen und formulare für die Betriebsorganisation. Diese Unterlagen müssen natürlich von unseren Experten und Partnern untersucht und abgsegnet werden. Wir wollen schließlich Material zur Verfügung stellen, mit dem man nicht Schiffbruch erleidet! Spätestens zum 10. Juni 2017 soll alles fertig sein!

    Terminsituation im Juni 2017

    30 Tage, 30 Städte? Ganz so schlimm ist es zum Glück nicht, aber im Rahmen der Mandantenbetreuung ist der Terminkalender im Juni 2017 bereits prall gefüllt. Unser Bauxperte ist stark nachgefragt, unser Steuerberater hat wenig Luft und ich selbst unterstütze eine beachtliche Anzahl von Kundinnen und Kunden bei der Konzepterstellung. Es wird noch mindestens ein weitere Informationsseminar geben und es stehen vielfältige Aufgaben an, bevor der Kalender den 1. Juli 2017 erreichen wird! Ich bitte daher an dieser Stelle Neukunden um Verständnis, dass „allgemeine Informationstermine“ momentan einen gewissen Vorlauf erfordern!

    MH-Consulting und Howard Chance geben weiter Gas! – Versprochen!

  • Verfassungsbeschwerde im Juni = Presse-Ente? – Howard Chance fragte nach!

    Verfassungsbeschwerde im Juni = Presse-Ente? – Howard Chance fragte nach!

    Verfassungsbeschwerde im Juni = Presse-Ente? - Howard Chance fragte nach!
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    Verfassungsbeschwerde im Juni = Presse-Ente? – Howard Chance fragte nach!

    Schnell sind Falschmeldungen in der Welt und nach dem Prinzip der stillen Post verteilen sich Informationen in unserer multimedialen Zeit rasend schnell. Ein gutes Beispiel dafür ist mein Bericht über einen Artikel der Frankfurter Rundschau zum Thema Dona Carmen e.V. und der Verfassungsbeschwerde, die „angeblich“ Anfang Juni 2017 eingereicht werden soll: da ich durch Presse- und Szenekontakte immer gut informiert bin, erschien mir die vermeintlich neue Strategie des Frankfurter Vereins mehr als merkwürdig.

    Rechtsanwalt Starostik hatte nämlich ein „Eilverfahren“ wohl geprüft, aber davon abgeraten, da eben die Hürden hier besonders hoch liegen und die Erfolgsaussichten nicht sonderlich hoch erschienen. Diese Meinungen teilen viele Fachjuristen, die sich ansatzweise mit der Thematik befasst haben.

    Nun dachte ich: der Kunde ist König und Dona Carmen e.V. wagt eben den schnellen Schritt, um das „Stoppen“ vor dem 1. Juli 2017 doch noch zu versuchen. Wenn man aber die Homepage betrachtet, sieht man dort den Termin für eine neuerliche Zusammenkunft am 2. Juni 2017, wo das Vorhaben Verfassungsbeschwerde abschließend besprochen werden soll!

    Das riecht nun gar nicht nach „Eilverfahren“ und der Redakteur der Frankfurter Rundschau hat entweder die Monate Juni und Juli verwechselt oder sonst etwas falsch verstanden? Kann ja in unserer hektischen Zeit passieren, sorgt aber jetzt für Aufregung, da mit einem Eilverfahren, was jetzt wohl nicht stattfindet, vielfältige Hoffnungen verbunden waren!

    Ohne „Einstweilige Entscheidung“ kein Stopp und „nur“ der Weg über ein Normalverfahren, das Jahre dauern kann und der Branche akut nicht helfen wird! Sind alle Sexworker registriert und ind erotische Betriebe erst einmal geschlossen, kann man das Rad der Zeit in dr Zukunft nicht mehr zurückdrehen! Passiert ist dann passiert und damit ein für allemal Geschichte!

    Dona Carmens Aufruf an die Stadt Frankfurt, mit der Umsetzung des neuen Prostituionsgesetzes zu warten, bis die Verfassungsbeschwerde entschieden ist, worüber die Frankfurt Rundschau ebenfalls berichtete, ist natürlich absurd, weil dies ein klarer Rechtsbruch wäre: ein Gesetz, was gilt, das gilt … ohne wenn und aber!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/text-verfassungsbeschwerde-prostitution/

  • Pressemeldung Frankfurter Rundschau – Verfassungsbeschwerde Dona Carmen im Juni?

    Pressemeldung Frankfurter Rundschau – Verfassungsbeschwerde Dona Carmen im Juni?

    Pressemeldung Frankfurter Rundschau - Verfassungsbeschwerde Dona Carmen im Juni?
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    Pressemeldung Frankfurter Rundschau – Verfassungsbeschwerde Dona Carmen im Juni?

    Die Frankfurter Rundschau hat am gestrigen Sonntag (14.05.2017) einen Bericht veröffentlicht, in welchem erstmals ein konkreter Termin für die Einreichung der von Dona Carmen e.V. initierten Verfassungsbeschwerde genannt wird:

    Anfang Juni, so die Frankfurter Rundschau, soll die Beschwerde der Sexworker und Betreiber beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden!

    Diese Termin ist ist interessant, weil sich daraus ableiten läßt, in welcher Form die Beschwerde erfolgen soll: normalerweise sind solche Beschwerden nämlich erst möglich, wenn ein angegriffenes Gesetz bereits Rechtskraft erwirkt hat, also gilt! Da das Inkrafttreten im vorliegenden Fall am 1. Juli 2017 erfolgt, deutet der „Juni“, den die Zeitung vermeldet nun
    doch auf ein „Eilverfahren“ hin, was aber besonders hohe Hürden hat.

    Ein solches Eilverfahren zielt in der Regel darauf ab, ein Gesetz vorläufig zu stoppen und seine Einführung zu verhindern. Im vorliegenden Fall ist dies nach meiner Einschätzung auch die einzig sinnvolle Möglichkeit, wobei ich mir allerdings die Frage stelle, warum dies so lange gedauert hat?

    Ob „kurz vor knapp“ hier die richtige Strategie ist?

    Um in einem einstweiligen Verfahren Erfolg zu haben, müssen die Beschwerdegründe sehr gewichtig sein und den zuständigen Senat des Bundesgerichtshofes unmittelbar davon überzeugen, dass das neue Gesetz die Grundrechte mehr oder weniger massiv verletzt. Daher ist die Qualität und die Aussagekraft des eingereichten Schriftsatzes von entscheidender Bedeutung, da ja zunächst kein mündlicher Termin stattfindet, sondern nach Aktenlage entschieden wird.

    Die erfahrenen obersten Richter des Landes müssen eine „vorläufige“ Entscheidung treffen, die dann eben festlegt, ob das Gesetz zunächst gestoppt werden muß oder ob die Verfassungsbeschwerde im „normalen“ Verfahren durchgeführt wird, was letzendlich Jahre dauern kann. Es wird also spannend, wenn die Beschwerde wirklich Anfang Juni in Karlsruhe eingehen sollte! Bislang verkündete Dona Carmen e.V. immer: wir sind auf dem Weg! Ich hoffe, das dabei der Weg nicht das Ziel ist, sondern das endlich etwas entscheidendes passiert!

    Wie sagte Hannelore Kraft gestern nach dem Wahl-Debakel:

    „Glück auf!


    Achtung: Informations-Update – Meldung Franfurter Rundschau offensichtlich fehlerhaft! Im Juni ist lediglich ein Treffen bei Dona Carmen geplant – Wohl kein Eilverfahren:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/05/16/verfassungsbeschwerde-presseente/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/text-verfassungsbeschwerde-prostitution/

     

     

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/26/prostitutionsgesetz-wie-funktioniert-denn-eine-verfassungsbeschwerde/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/19/prostitution-2017-jahr-der-verfassungsbeschwerden-update/

  • Jobs – MH-Consulting – Selbständiges Sekretariat & Auftragsbearbeitung

    Jobs – MH-Consulting – Selbständiges Sekretariat & Auftragsbearbeitung

    Jobs - MH-Consulting - Selbständiges Sekretariat & Auftragsbearbeitung
    Bildquelle: Pixabay

    Jobs – MH-Consulting – Selbständiges Sekretariat & Auftragsbearbeitung

    Bereits Ende 2016 habe ich innerhalb dieser Webpräsenz eine Job-Seite eingerichtet, auf der ich nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf selbständiger Basis gesucht habe. Inzwischen sind die Schlüsselpositionen besetzt, zumal wir uns als Kooperative verstehen, in ein engagierter Bauexperte, ein spezialisierter Steuerberater und gleich mehrere Fachanwälte gemeinsam an Problemlösungen arbeiten. Das Team wird jeweils so zusammengestellt, wie es der jeweilige Auftrag erfordert.

    Spätestens im Juni 2017 werden 2 Ladies mit Branchenerfahrung den Telefondienst übernehmen und Termine für uns koordinieren. Was jetzt noch fehlt, ist eine Fachkraft, die auf selbständiger Basis (also mit vorhandenem Gewerbeschein) Schreibdienste  und Auftragsbearbeitungen „in der Cloud“ übernimmt. Der Standort ist dabei nicht von entscheidender Bedeutung, allerdings haben das Rhein-Main-Gebiet und die Region Köln-Düsseldorf klare Vorteile, da hier die meisten unserer Mandanten ansässig sind!

    Wer sich von dieser Aufgabenstellung angesprochen fühlt, der oder die kann mir gerne eine Mail senden: howard.chance@t-online.de

    Ich melde mich dann ganz sicher, bitte aber um Verständnis, wenn dies manchmal einige Tage dauert: ich bin viel unterwegs und in Terminen momentan!

  • NRW – Ein Bundesland setzt Maßstäbe – Auch bei der Prostitution!

    NRW – Ein Bundesland setzt Maßstäbe – Auch bei der Prostitution!

    NRW - Ein Bundesland setzt Maßstäbe - Auch bei Prostitution!
    Bildquelle: Pixabay

    NRW – Ein Bundesland setzt Maßstäbe – Auch bei der Prostitution!

    Ja, ich bin gebürtiger Südwestfale und kann durch meinen aktuellen Wohnsitz heute auch über die politische Richtung in meinem Heimatland mitbestimmen. Wird Hannelore Kraft unsere geliebte Landesmutti bleiben oder hat am Ende der eifernde Armin Laschet die Nase politisch vorn und gibt zukünftig den NRW-Landesvater? Ich gebe natürlich an dieser Stelle keine Wahlempfehlung ab und will die Wahl zwischen „Pest und Cholera“ nicht beeinflussen! Alles riecht heute nach großer Koalition, wobei aber eben noch unklar ist, welche Partei die marginale Führung übernimmt.

    Führung ist dabei das Wort, auf welches ich bewußt abziele, da das Land NRW auch bei der Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes eine führende Rolle einnimmt: außer in Bayern, wo man Prostitution schon seit Jahren mit Landesrecht wirksam reguliert, ist NRW das einzige Bundesland, wo man konkrete Umsetzungspläne in der Schublade hat, wie man mit dem ungeliebten Thema Prostitution in Kürze umgehen will.

    Die Politik hat Ausführungbestimmungen erlassen, was nach dem Bundesgesetz erlaubt ist und hat die Situation durch ergänzende zu beachtende baurechtliche Bestimmungen deutlich verschärft. In NRW gehört eine Bau- oder Nutzungsgenehmigung nun zwingend zum Konzessionsantrag und hier werden die Sorgenfalten bei den betroffenen Betrieben immer größer! Hat man für sein Objekt keine gültige Bau- und Nutzungsgenehmigung, braucht man den kostenpflichtigen Erlaubnis-Antrag nicht einzureichen, da das Ergebnis klar sein dürfte! Oh Schreck! Auch die Gebührenfrage und der Kostenkatalog liegen vor und lassen den Städten und Gemeinden im Land kaum Spielraum.

    NRW reitet vorran und liefert damit den anderen „kleineren“ Bundesländern brauchbare Vorlagen, wie es schon bei anderen Verwaltungsverfahren (Beispiel: Sexsteuer) der Fall war. Weil man in Düsseldorf sorgfältig und perspektivisch gearbeitet hat, können andere Länder „kopieren“ und zwar ohne eigene Arbeitkräfte unnötig damit zu belasten.

    Hessen setzt auf Arbeitskreise, die sich irgendwann mal versammeln sollen, Sachen-Anhalt hat kürzlich kapituliert und auch sonst ist die Lage eher ruhig und verhalten. Da passt die Steilvorlage aus NRW gut ins Bild und ich rechne fest damit, dass sich viele Bundesländer, egal wie sie auch politisch geprägt sind, dem NRW-Verfahren mehr oder weniger anschliessen werden. Ist ja auch viel einfacher, als abweichende eigene Lösungen mühsam zu entwickeln! Wir alle werden früher oder später sehen, wie sich die Angelegenheiten entwickeln werden!

    Beim politischen Thema „Prostitution“ sind die Meinungen der großen Volksparteien nahezu identisch und ein Wechsel des „Ansagers“ wird die Gesetzesumsetzung kaum verändern!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/28/amtliche-antraege-nrw/

  • Wichtige Kunden-Information – Umsetzung ProstSchG – Rundschreiben

    Wichtige Kunden-Information – Umsetzung ProstSchG – Rundschreiben

    Wichtige Kunden-Information - Umsetzung ProstSchG - RundschreibenWichtige Kunden-Information – Umsetzung ProstSchG – Rundschreiben

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Es sind jetzt nur noch wenige Wochen, bis das neue Prostitutionsgesetz seine Rechtskraft entfalten wird! Ab dem 1. Juli 2017 wird vieles anders sein als bisher, wie wir ja schon zum Teil in persönlichen Gesprächen vor Ort erörtert haben. Zwar gibt es einige Übergangsregelungen, die uns in den meisten Fällen noch etwas Zeit verschaffen, aber die Uhr tickt leider schnell weiter und erfordert weitere vorbereitende Maßnahmen, die ich mit meinen Kollegen von MH-Consulting bereits intensiv vorbereite!

    So werden die angekündigten Arbeitshilfen für den neuen betrieblichen Alltag ab Juli 2017 (Erklärungsbogen Sexworker, Muster-Mietverträge, Escort-Verträge, Meldebögen für Ämter etc.) voraussichtlich zum 1. Juni 2017 zur Verfügung stehen. Auch die Check-Listen für die Konzessionsanträge werden dann fertiggestellt sein.

    Während jetzt im Mai bundesweit noch vornehmlich informative Termine stattfinden, ist der gesamte Monat Juni der konkreten Arbeit an neuen Betriebskonzepten und der Organisation von betrieblichen Abläufen gewidmet und ich werde alle Mandantinnen und Mandanten, die sich früh konzessionieren möchten, erneut persönlich besuchen, um die notwendigen Schritte einzuleiten und die neuen Betriebsabläufe durchzugehen.

    Jede Mandantin und jeder Mandant erhält hierzu bis Ende des Monats eine persönliche Mail mit meinen Vorschlägen zum individuellen Handeln! Neue Kundinnen und Kunden können wir nur noch in sehr beschränktem Rahmen aufnehmen, da unsere Ressourcen irgendwann einfach erschöpft sein werden! Doch: nachfragen schadet ja nicht!

    Während es in meinem alten Stammland „NRW“ inzwischen sehr einschneidende Zusatzforderungen der Landesregierung gibt, die über den reinen Gesetzestext leider deutlich und sogar bedrohlich hinausgehen, halten sich mit Ausnahme von Bayern, wo schon seit Jahren intensiv reguliert wird, alle anderen Bundesländer noch zurück. Aber das wird sicher nicht so bleiben und bedarf daher unserer intensiven Beobachtung!

    Wir von MH-Consulting sind bereit für die heiße Phase und freuen uns auf eine weiter erfolgreiche Zusammenarbeit!

    Für heute verbleibe ich mit den besten Grüßen als Ihr / Euer

    Howard Chance im Mai 2017

  • Prostitution 2017 – Aktuelle Beobachtungen – Rechtsprechung versus Wahrnehmung

    Prostitution 2017 – Aktuelle Beobachtungen – Rechtsprechung versus Wahrnehmung

    Prostitution 2017 - Aktuelle Beobachtungen - Rechtsprechung versus Wahrnehmung
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    Prostitution 2017 – Aktuelle Beobachtungen – Rechtsprechung versus Wahrnehmung

    Je näher der 1. Juli 2017 rückt, desto „unsicherer“ fühlen sich die Betreiberinnen und Betreiber von Bordellbetrieben bundesweit und diverse neue „Erlasse“, wie sie beispielsweise kürzlich in NRW erfolgt sind, gießen hier weiteren Brennstoff ins bislang schwach lodernde Feuer. Auf manchen Seminaren wird der absolute „Untergang“ verkündet, in einigen Städten versprechen amtliche Mitarbeiter der „unteren Ebenen“ eine gewisse „Flexibilität“, die man aber durchaus als strafbare „Rechtsbeugung“ werten kann und die man nur auf angewandte Unwissenheit zurückführen kann.

    Die Lage ist jedenfalls mehr als kompliziert und in vielen Fällen nicht mehr zu überblicken!

    Nordrhein-Westfalen hat, wie ich bereits berichtet habe, Richtlinien erlassen, nach denen die Behörden vor Ort agieren sollen, wobei sich hier aber die berechtige Frage stellt, ob die Behörden dies auch unbedingt „müssen“? In Berlin haben Gerichte unter dem Eindruck des Prostitutionsgesetzes von 2002 einige Bordelle in Wohnhäusern „erlaubt“, wenn diese nicht störend, auffallend oder jugendgefährdend waren. Anderenorts wurden von Gerichten sogar „Sperrgebietsverordnungen“ im Einzelfall aufgehoben, um beispielsweise die persönliche Wohnungsprostitution zu ermöglichen! Nachdem der Bundesgerichtshof unlängst entschieden hat, dass bordellartige Betriebe nicht mehr als „Vergnügungsstätten“ zu betrachten sind, wurden baurechtliche Bestimmungen angepasst oder eben auch nicht!

    Wir befinden uns in einer Widersprüchlichkeit, die man kaum noch begreifen kann und sind damit auf dem Weg zu einer Unmenge von Einzelfall-Entscheidungen, die in 2017 oder auch später amtlich und gerichtlich zu klären sein werden. Deswegen ist es mir wichtig, auf diese Umstände hinzuweisen und dvor zu warnen die Flinte zu früh ins sprichwörtliche Korn zu werfen, da dazu möglicherweise kein Anlaß besteht! Ohne intensive Prüfung geht gar nichts, aber manchmal gibt es zum Abwarten erst einmal keine sinnvolle Alternative!

    Mein Team und ich sind an den verschiedensten Orten des Republik im Einsatz, um Möglichkeiten und Gegebenheiten zu prüfen und gewisse Prognosen zu wagen, in der Hoffnung das unsere Logik den amtlichen Erfordernissen entspricht.

    Der Mai ist ein weiterer Reisemonat, bevor dann im Juni die erste Intensivphase der Konzepterstellungen ansteht, die viel Zeit und Kraft erfordert. Alle Gebiete der Republik werden im laufenden Monat noch besucht, bevor dann im Juni umfangreiche Kundenpflege ansteht. Wir geben Gas … im Sinne der Sache!

  • Prostitution 2017 – Rubber Fuck – Sex-Doll-Bordell hat in Dortmund eröffnet!

    Prostitution 2017 – Rubber Fuck – Sex-Doll-Bordell hat in Dortmund eröffnet!

    Prostitution 2017 - Rubber Fuck - Sex-Doll-Bordell hat in Dortmund eröffnet!Prostitution 2017 – Rubber Fuck – Sex-Doll-Bordell hat in Dortmund eröffnet!

    Wenn ich dann und wann durch die gewerblichen Kontaktanzeigen der Erotikportale surfe, bleiben überraschende Entdeckungen manchmal nicht aus. Mal sind es ungewöhnliche Praktiken, die mein Interesse finden, mal besondere Flat-Tarife, die demnächst nicht mehr erlaubt sein werden. Doch wenn eine völlig neue Gattung auftaucht, wird es natürlich erst recht interessant und diese neue Entdeckung möchte ich Ihnen / Euch natürlich nicht vorenthalten.

    Vor einigen Monaten hatte ich über das Real-Doll-Bordell in Spanien berichtet und manch einer mag so seine Zweifel gehabt haben, ob dies nicht doch ein „Werbe-Ente“ des Herstellers war, um den Puppen-Absatz etwas anzukurbeln.

    Doch wenn nun www.ladies.de, dass bundesweite Portal der Frankfurter RTO-Gruppe, eine Anzeige mit „Sex-Doll-Sex“ in Dortmund veröffentlicht, habe ich keinen Zweifel, das sich hier (aus welchem Grund auch immer) etwa tut und das jemand auf den spanischen Zug aufgesprungen ist!

    The new Generation of sex!

    Wir heißen Dich herzlich willkommen
    im ersten Etablissement Deutschlands,
    in dem heiße Sex-Dolls für Dich
    und deine Lust zur Verfügung stehen.

    So lesen wir es in der Anzeige und reiben uns als Erotikfreunde die Augen! Oder etwa nicht? Wer kommt auf die Idee ein solche Etablissement aufzusuchen? Klar, dieses neue Bordell fällt nicht unter das neue Prostitutionsgesetz und die notwendige Gewerbeanmeldung kann wohl nur auf „Sex-Puppen-Verleih“ lauten, wobei sich der Mann auf dem Ordnungsamt sicher auch einen Ast gelacht hat. Kann man ihm auch nicht verdenken!

    Willst Du wirklich Pascha sein, steck „ihn“ in die Puppe rein?

    Auch wenn ich heute dienstlich in Dortmund verweile, reizt mich der Besuche des neuartigen Bordells nur sehr bedingt. Ich will schließlich nicht aus Versehen bei „Verstehen Sie Spaß?“ landen, da ich mir nicht vorstellen kann, dass dieses Geschäftskonzept ernst gemeint sein könnte. Oder etwa doch? Wären wir in Japan, hätte ich keine wirklichen Zweifel, da man den Nipponesen merkwürdige Vorlieben nachsagt, aber unseren heimischen Bürgern traue ich solche Begierden ehrlich gesagt nicht zu!

    Sie war ein knallrotes Gummiboot?

    Aber vielleicht fehlt mir da nur die notwendige Phantasie oder ich schließe einfach von mir selbst auf andere. Ich bin jedenfalls sehr gespannt, ob zu dem Thema Berichte in den bekannten Foren auftauchen werden. Wir bleiben informativ in jedem Fall am Ball!

    Seemanns-Braut ficken? … Hurra? … Infopage!

  • Prostitution 2017 – 1. Mai – Der Tag der Arbeit – 60 Tage Countdown läuft

    Prostitution 2017 – 1. Mai – Der Tag der Arbeit – 60 Tage Countdown läuft

    Prostitution 2017 - 1. Mai - Der Tag der Arbeit - 60 Tage Countdown läuft
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    Prostitution 2017 – 1. Mai – Der Tag der Arbeit – 60 Tage Countdown läuft

    Der Mai ist gekommen … so beginnt ein altes urdeutsches Volkslied, mit dem der vermeintliche Wonnemonat angekündigt wird, in welchem der Winter endgültig vergangen sein sollte und in dem die Natur in vollem Glanz erblüht. Kombiniert mit dem Tag der Arbeit kann da ja nichts mehr schiefgehen?

    Nun, in diesem Jahr gab es in den vergangenen Tagen noch Schnee und Regen und wenn man an die Sexarbeit denkt, die ja auch als Arbeit verstanden sein will, markiert der 1. Mai den Beginn eines Countdowns von 60 Tagen, bis das neue Prostitutionsgesetz seinen „Dienst“ aufnehmen soll und wird!

    Die üblichen „Unken“ schweigen, weil vermeintlich alles gesagt ist und die amtlichen Mühlen langsam aber sicher mit dem „mahlen“ beginnen.

    Warum geht in Deutschland eigentlich kein Sexworker-Verband am 1. Mai auf die Strasse? Die Parallele wäre doch nun wirklich gegeben, da das neue Gesetz eine bestimmte Form der Arbeit bald neu stigmatisieren wird. Oder habe ich einfach nur nicht ausreichend im Web nachgeforscht?

    Oder ist in der „Bewegung“ einfach die Luft raus? Beginnt man jetzt mit den abschliessenden Vorbereitungen auf die vermeintliche Katastrophe?

    Ich habe momentan sehr viel zu tun und erhalte täglich Anfragen aus der gesamten Republik zum leidigen Thema, kann zwar in einigen, aber eben nicht in allen Fällen die „Absolution“ erteilen. Solches wäre nicht nur anmassend, sondern einfach unseriös!

    Was geht, was geht nicht und was macht man nun? Diese Frage taucht täglich auf und wir befinden uns hier immer noch in einem abwartenden Prozeß, in dem die Anklage im übertragenen Sinne noch nicht verlesen wurde.

    Während der Monat Mai noch der allgemeinen Analyse und Besuchen vor Ort geprägt sein wird, geht es im Juni an die gewünschten „Frühkonzepte“, bei denen genehmigungsfähige Betriebe schon im Juli 2017 ihre Genehmigung beantragen wollen. Das sind die frühen Vögel, die ihren Wurm eben schnell im Trockenen haben möchten.

    Ab 1. Juli 2017 steht dann die MH-Consulting-Task-Force bereit, die in den vergangenen Tagen um weitere Soldaten erweitert wurde. Anwälte, Steuerberater, Bauexperten und Architekten sind ebenso im Boot, wie Sozialarbeiter und Sexworker, die sich auf die Beratung von Damen und Herren spezialisiert haben und konkrete Hilfestellungen anbieten.

    Über allem schwebt das bekannte virtuelle Urvieh Howard Chance, welches die Fäden in der Hand hält und die Parteien und Protagonisten zusammenführt.

     

  • Prostitution 2017 – Baurecht – NRW fordert Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung!

    Prostitution 2017 – Baurecht – NRW fordert Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung!

    Prostitution 2017 - Baurecht - NRW fordert Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung!
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    Prostitution 2017 – Baurecht – NRW fordert Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung!

    Für die Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes hat das Land NRW Ende April ein Merkblatt für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten vorgelegt, das recht brisante Details enthält und die das neue Gesetz in einigen Teilaspekten sogar noch „erweitern“, in dem für die Konzessionierung Unterlagen verlangt werden, die im Gesetzestext nicht ausdrücklich genannt sind.

    Bei meinem Lieblingsthema „Baurecht“ sind für die notwendige Konzessionierung bis spätestens 31. Dezember 2017 eine Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung für die Prostitutionsstätte mit Zeichnungen einzureichen!

    Hier entstehen dann die schon früher angedeuteten Mega-Probleme für geduldete Objekte, die eben alles haben, nur keine Bau- oder Nutzungsgenehmigung. Es ist fraglich, ob sich Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen über diese vorgegebene Systematik „hinwegsetzen“ können oder werden. Hier sind Gespräche notwendig, die ich für meine Klienten in NRW natürlich frühzeitig führen werde.

    Das Land NRW deutet an, die Übergangsfristen bis Ende des Jahres zu gewährleisten und dies wird dann – natürlich auf freiwilliger Basis und ohne rechtlichen Anspruch darauf – hoffentlich auch für die baurechtlichen Fragen gelten?

    In jedem Fall werden in aussichtsreichen Fällen „Nutzungsänderungen“ und ähnliche Genehmigungen im Sommer / Herbst 2017 notwendig werden, da man ja auf anderem Weg die für die Konzession notwendigen Unterlagen nicht erhalten kann. Im Ergebnis wird dies für NRW heissen:

    Keine Bau- oder Nutzungsgenehmigung = keine Konzession!

    Während im Gesetzestext von einer formellen stellungnahme des lokalen Bauamtes ausgegangen werden konnte, ist die nun  vorgeschriebene Bau-/Nutzungsgenehmigung kein Nicken, sondern ein höchst anspruchsvolles amtliches Dokument!

    In Zusammenarbeit mit unseren Bauexperten und Architekten arbeiten wir natürlich bereits an Lösungen und bereiten uns auf die neuen Notwendigkeiten vor!

    Ein wichtiger Hinweis zum Schluß: diese Regelungen gelten momentan nur für NRW und können nicht einfach auf die anderen Bundesländer übertragen werden! Hier könnten Dingen u.U. „anders“ angegangen und gelöst werden! Puh, wer blickt da überhaupt noch durch?

    Das Merkblatt des Ministeriums finden Sie als PDF unter folgendem Link:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/merkblatt_betreiber-nrw.pdf

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/28/amtliche-antraege-nrw/

  • Prostitution 2017 – Der Mai ist gekommen: Dona, Tsunami, Ämterkrise

    Prostitution 2017 – Der Mai ist gekommen: Dona, Tsunami, Ämterkrise

    Prostitution 2017 - Der Mai ist gekommen: Dona, Tsunami, Ämterkrise
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    Prostitution 2017 – Der Mai ist gekommen: Dona, Tsunami, Ämterkrise

    Tropische Stürme und Meeresbeben sind in unseren Breitengraden zum Glück recht unbekannt. Dennoch ist der „Tsunami“ eine gute Metapher für das, was auf die deutsche „Prostitutionsbranche“ momentan zu rollt: erst stürmt und grummelt es etwas und schließlich setzt ein Beben ein, bei dem leider kaum ein Stein auf dem anderen bleibt!

    Seit der Verabschiedung des neuen Prostitutionsgesetzes sind nun 8 Monate vergangen, in denen viel diskutiert wurde und in denen die Branche darauf hoffte, dass ein solches Gesetz keinen „Bestand“ haben würde. Einige verlassen sich nach wie vor auf „Dona Carmen“, deren initiierte Verfassungsbeschwerde immer noch „auf dem Weg“ ist.

    In Karlsruhe „eingegangen“ ist sie (noch) nicht und das zeitliche Ziel ist wohl eher offen!

    Nun mag man meine süffisante Anmerkung gerne als „Howarsche Posse“ verstehen, doch habe ich bislang mit den meisten Einschätzungen immer recht nahe an der Wahrheit gelegen, wenn es eine solche denn überhaupt gibt!

    Was machen nun die „Dona-Jünger“, wenn es den Eilantrag nicht gibt und das Schicksal nun einfach so seinen Lauf nimmt?

    Mir wurde zugetragen, dass „Dona“ nun auf Durchhalteparolen setzt und die Kundschaft auf Durststrecken vorbereitet, die im Einzelfall aber eben prompte Existenzvernichtung bedeuten können. Die Ämter warten sicher nicht, bis in Karlsruhe in einigen Jahren eventuell einige Beschwerdepunkte Erfolg haben. Hier fällt mir der Kamelzüchter ein, der ein totes Kamel mit Vitamintabletten füttert und der Chefarzt im Kreißsaal, der erfreut verkündet:

    „Schönes Kind … leider tot!“

    Der politische Ansatz der Frankfurter Aktivisten ist durchaus richtig, löst aber im hier und jetzt überhaupt keine gegenständlichen Probleme und konkrete „Konzepte“ sind in der Elbestrasse Fehlanzeige! Würde man solche Konzepte entwickeln, wofür wahrscheinlich die Zeit fehlt, wäre dies womöglich auch ein Verrat an den eigenen Zielen?

    Egal: Gesetz Nr. 1 – Jeder macht seins!

    Reisen wir in unserem Bericht vom Frankfurter Bahnhof mal virtuell nach Bonn, wo in der vergangenen Woche eine große Infoveranstaltung zum neuen Prostitutionsgesetz stattgefunden hat, an dem auch Kunden von MH-Consulting teilgenommen haben.

    6profis und der erwartete Tsunami

    Die dortige Expertenrunde, die von den engagierten Kollegen der 6profis eingeladen worden war, richtete eindringliche Appelle an die Seminarbesucher und führte dabei wohl den zu erwartenden „Tsunami“ ein, den der Kollege Thomas Meyer (Berlin Intim) im März analog mit „Meteoriten-Einschlag“ beschrieben hatte. Die Vorträge müssen dabei große Wirkung gehabt haben, da noch am Abend des Bonner Seminars aufgeregte Anrufe bei mir eingingen.

    Nun bin ich ja auch oft als „Schwarzmaler“ bezeichnet worden und in der Tat gehört die Übertreibung manchmal zum Handwerk, um eben für Dinge zu sensibilisieren. Ich habe mir jedoch die all zu markigen Feststellungen ein wenig abgewöhnt, da hier nicht hilfreiche Aufregung entsteht, die vorallem die „Mädels“ dann nicht mehr ruhig schlafen lässt!

    Wenn man sich dann spekulativ schon mit dem Almosentopf am Bahnhof wähnt, ist man zu konstruktiver Arbeit nicht mehr in der Lage!

    Die „amtlichen Möglichkeiten“, die unsere Gesetzgebung bietet, werden sehr vielfältig sein und bei Seminaren (auch bei meinen) zeigt man eben die umfangreiche Gefahren auf, wobei oft nur Teilaspekte für die Einzelne oder den Einzelnen relevant sein dürften. Wenn man nun die geballte Information verdauen muß, entsteht schnell der „overkill“ und die deprimierte Grundhaltung. Man sollte dabei nicht vergessen, dass fast jeder Fall lokal und als Einzelfall betrachtet werden sollte. Dazu empfehlen wir grundsätzlich unsere Expertenbetrachtung und die 6profis werden ähnlich verfahren.

    Nicht nur die Betreiber von Prostitutionsstätten sind in der Krise, auch bei den Ämtern wird geschimpft und diskutiert, weil man der Umsetzung in die Praxis nicht wirklich nahe ist. Aber die Probleme werden „irgendwann“ dort gelöst sein und „amtliche Existenzen“ werden auch nicht zerstört. Da lebt es sich einfach etwas beruhigter!