Blog by Howard Chance 2027

  • Prostitution 2017 – Mord und Totschlag im Milieu – Schutzgedanke verfehlt?

    Prostitution 2017 – Mord und Totschlag im Milieu – Schutzgedanke verfehlt?

    Prostitution 2017 - Mord und Totschlag im Milieu - Schutzgedanke verfehlt?
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    Prostitution 2017 – Mord und Totschlag im Milieu – Schutzgedanke verfehlt?

    In den vergangenen Monaten hörte man mehrmals von „Hurenmorden“ in Deutschland. Ende 2016 wurde eine ungarische Sexworkerin in Chemnitz in ihren Räumen erstochen, im November 2016 wurde zwei Frau in Wolfsburg und Peine (Niedersachsen) getötet und heute wird aktuell über ein weiteres Verbrechen in Freiburg (Schweiz) berichtet, wo ebenfalls eine Sexworkerin ihr Leben verlor. Vorfälle, die es im Bereich der Prostitution schon immer gab und die es auch weiterhin leider geben wird, da es nun mal Triebtäter und Menschen mit entarteten Allmachts-Fantasien gibt und zudem einige Ausführungsformen der Sexwork einfach ein deutlich erhöhtes Risiko haben, mit Straftaten konfrontiert zu werden. Dabei geht es aber nicht immer gleich um Mord und Totschlag: auch Vergewaltigungen, Körperverletzungen und Raubdelikte kommen immer wieder vor.

    Falls man nachts in einem dunklen Industriegebiet steht und auf dem Straßenstrich auf Kundschaft wartet, ist man überdurchschnittlich gefährdet, wenn man zu einer unbekannten Person ins Auto steigt. Ähnlich ist es, wenn man in einem anonymen 100-Appartement-Wohnblock alleine arbeitet oder sich als Escort ohne Schutzmaßnahmen zu irgendwelchen unbekannten Orten bestellen lässt. Beim Straßenstrich nützt es da recht wenig, wenn eine Kollegin die Autonummer des Kunden notiert hat oder wenn eine Escort-Lady ihrer Agentur eine Besuchsadresse vorab meldet. Wenn sich der vermeintliche Kunde als Mörder entpuppt, hat die Polizei zwar im Nachhinein mit Autokennzeichen oder mit der bekannten Besuchsadresse zwar sehr wichtige Anhaltspunkte für die Fahndung nach dem Täter, die getötete Person ist dann aber eben schon tot und kann sich über eine Festnahme eben nicht mehr freuen! Klingt brutal und ist es auch!

    Relativ sicher ist man als Sexworkerin oder Sexworker, wenn man in einem Club oder einer Wohnung arbeitet, wo Kolleginnen „next door“ sind, die möglicherweise einen Streit oder Hilferufe wahrnehmen und dann umgehend handeln können. Zwar kann auch hier die Intervention zu spät sein oder aber der Hilferuf nicht vernommen werden, wenn ein Täter schnell und entschlossen handelt, aber im Vergleich zu Straße und Escort liegen die sicherheitsrelevanten Vorteile doch klar auf der Hand.

    Nun haben wir ja ab Mitte 2017 ein neues „Prostituiertenschutzgesetz“ und da ist das Wort „Schutz“ enthalten, ein Schutz, der aber nur ganz wenig Bezüge zum Schutz von Prostituierten gegenüber gewaltsamen Übergriffen von Kunden enthält. Räume in Prostitutionsstätten und Love-Wohnmobile müssen demnächst Alarm-Knöpfe haben und es müssen dort auch Personen anwesend sein, die im Fall einer Alarmauslöschung schnell handeln können, aber andere Vorschriften des neuen Gesetzes sind sogar in der Sache kontraproduktiv, weil sie statt zu schützen das Risiko sogar erhöhen.

    Denn: da Wohnungsbordelle mit mehr als einer dort tägigen Sexworkerin demnächst in fast allen Fällen der Erlaubnis bedürfen und dabei auch baurechtlich bewertet werden, gleichzeitig aber die Ein-Personen-Prostitution in den eigenen Räumen von der Genehmigungspflicht ausgenommen ist, werden wir es in naher Zukunft vermehrt mit Sexworkerinnen zu tun haben, die eben alleine arbeiten und nicht von anwesenden Kolleginnen geschützt werden. Wenn dann ein Täter in der 1:1 Konstellation in der Wohnung ist und man nackt und damit besonders schutzlos mit ihm im Bett liegt, ist man das ideale Opfer und der Täter muss keine besondere Vorsicht walten lassen. Es ist ja niemand in der Nähe, der einschreiten könnte.

    In der Konsequenz leistet das Schutzgesetz hier und auch in anderen Punkten einen echten „Bärendienst“, der den Sexworkern nicht hilft. Kein Wunder, das die Verärgerung ständig zunimmt und sich es vielen der Betroffenen erst jetzt nach und nach bewusst wird, was da so alles passiert ist und leider weiter noch passieren wird.

  • Prostitution 2017 – Haftungsfragen Werbeportale für sexuelle Dienstleistungen – Update

    Prostitution 2017 – Haftungsfragen Werbeportale für sexuelle Dienstleistungen – Update

    Prostitution 2017 - Haftungsfragen Werbeportale für sexuelle Dienstleistungen - Update
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    Prostitution 2017 – Haftungsfragen Werbeportale für sexuelle Dienstleistungen – Update

    Am gestrigen Abend erhielt ich über Facebook die Anfrage eines Freundes, der mich zu einer sehr speziellen Thematik befragte, die ich zwar schon einmal kurz in einem Artikel erwähnt habe, wo es aber anscheinend noch konkreten wie erweiterten Informationsbedarf gibt. Die Fragestellung lautete:

    Werden Internet-Portale wie Berlin Intim, Ladies, Gesext, KM, Markt etc. nach dem neuen Gesetz als „Prostitutionsgewerbe“ eingestuft und benötigen diese dann eine Erlaubnis?

    Zu dieser und zu weiteren interessanten Fragen, die Erotikwerbung unter dem Eindruck des neues Gesetzes betreffen, fand Anfang November 2016 in Berlin ein Expertengespräch statt, an dem große deutsche Erotikportale auf Einladung von Berlin Intim und der RTO-GmbH (Ladies.de) teilgenommen haben. Ich selbst war dort auch anwesend.

    Nach dort vorherrschender und fundierter Meinung, werden die Portale nicht zu „Prostitutionsgewerben“ und benötigen dementsprechend auch keine amtliche Erlaubnis! Erotik-Anzeigen gelten nicht als „Prostitutionsvermittlung“!

    Urheber der Anzeigen sind grundsätzlich die Kunden der Portale, die die Anzeigen in Auftrag geben und die Auftraggeber müssen natürlich die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf den Jugendschutz und auf das neue Prostitutionsgesetz beachten.

    Allerdings könnten Behörden durchaus versuchen, in Deutschland ansässige Portale dazu zu verpflichten, die Veröffentlichung von rechts- und ordnungswidriger Inhalte generell zu verhindern, um nicht in den Verdacht zu geraten, grenzwertige Dinge zu unterstützen oder sogar zu begünstigen. Denn wenn ich als in Deutschland ansässiger Portalbetreiber rechtswidrige Veröffentlichungen dulde, kann dies durchaus als „Beihilfe“ gewertet werden!

    Daher haben einige der großen Portale schon vor Jahren eine Allianz beim Jugendschutz geschlossen und einen gemeinsamen Kodex (Berliner Liste) entwickelt, nach dem präzise und einvernehmlich vorgegangen wird, um Schaden zu vermeiden. Ähnlich wird es nun auch beim neuen Prostitutionsgesetz sein, wo man auch festlegen wird, welche Inhalte ab Juli 2017 auf den gemeinsamen „Verbotsindex“ gesetzt werden.

    Sex ohne Kondom und Sex mit Schwangeren ist in der gewerblichen Form (also unter dem Aspekt der sexuellen Handlung gegen Bezahlung=Prostitution) nicht mehr erlaubt und daher werden Anzeigen mit solchem Inhalt nicht mehr angenommen werden. Auch gewerblicher Flat-Rate-Sex und Gangbang wird man ähnlich betrachten.

    Mir ist an dieser Stelle wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die hier dargestellte geplante Vorgehensweise von den Portalen verabredete wurde, die sich unter dem Projekt Erotic24 zusammengeschlossen haben. Wie sich beispielsweise Kaufmich, Poppen und Markt zum Thema positionieren, ist mir momentan nicht bekannt. Ich bleibe aber, wie bei allen anderen Themen auch, immer am Ball!

  • Prostitution 2017: Auf Reisen – Falsche Erwartungen und Eskalation versus konstruktives Arbeiten

    Prostitution 2017: Auf Reisen – Falsche Erwartungen und Eskalation versus konstruktives Arbeiten

    Prostitution 2017: Auf Reisen - Falsche Erwartungen und Eskalation versus konstruktives Arbeiten
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    Prostitution 2017: Auf Reisen – Falsche Erwartungen und Eskalation versus konstruktives Arbeiten

    Kennen Sie Aschersleben, kennen Sie Gera? Ich muss zugegeben, dass ich ersteren Ort bislang nicht kannte, während ich Gera noch aus meiner Frühzeit bei „Aufbau Ost“ 1991 kannte. An diesem Wochenende war ich zu zwei Beratungs-Terminen einbestellt, bei denen es natürlich um das neue Prostitutionsgesetz ging und um die Frage. wie man seinen Betrieb darauf vorbereitet. Manchmal liegen, die Lösungen nah, manchmal ist es kompliziert und manchmal ist eben auch abzusehen, dass ein existentes Konzept keine Erfolgsaussichten für die Zukunft haben kann, was man dann eben auch akzeptieren muss.

    Wenn diese Feststellung der Unmöglichkeit des „weiter so“ eine Existenzangst schürt oder merklich bekräftigt, ist das einfach so und man muss die Tatsachen akzeptieren, anschließend selbstgerecht resignieren oder eben innovativ neue Wege suchen, die es in den meisten Fällen auch gibt, wenn man denn flexibel ist und nicht konservativ auf die eigenen überholten Prinzipien beharrt!

    Ohne hier Menschen direkt kompromitieren zu wollen, hatte ich im kühlen Gera einen Termin, an den ich (leider) noch sehr lange zurückdenken werde, da man mich gleich mit dummen Sprüchen empfing (Ah, da kommt die Wanderhure!) und von mir erwartete, mich innerhalb von Minuten durch einen Haufen amtlicher Korrespondenz zu lesen, während ich gleichzeitig mit Meinungen und Fragen bombadiert wurde. Es wurden sofortige Lösungen erwartet, die anhand der Unterlagen nicht mal im entferntesten sichtbar waren, weil sich eine eindeutige Rechtslage darstellte, an denen auch Deutschlands beste Fachjuristen nur wenig ändern könnten. Über den genauen Inhalt der Unterlagen hatte man mich vorab übrigens auf die Details bezogen im Unklaren gelassen und mir natürlich die Korrespondenz (trotz Nachfrage) nicht zugemailt.

    Superman braucht doch keine Unterlagen! Der macht schnipps und alles ist geregelt.

    Punkt! Ergebnis der groben Auswertung: Ein Konzept, was einfach komplett zu scheitern verurteilt ist, was die aufgebrachte Mandantin aber einfach nicht einsehen wollte und will. Hinweise auf mögliche andere Lösungen und denkbare Konzeptanpassungen wurden harsch zurückgewiesen. Alles soll so bleiben wie es ist und Howard hat versprochen, dass er und seine Kollegen das hinbekommen! Basta! Keine Diskussion! Mach mal, Du Experte!

    An einem solchen Punkt muss ich dann gedanklich bereits das Handtuch werfen und auf solche Mandate hat man auch gar keine Lust, da der Ärger vorprogrammiert ist und es einfach Leute gibt, mit denen keine konstruktive Arbeit möglich ist. Doch bevor ich selbst die Zusammenarbeit aufkündigen konnte, wurde ich bereits hyänenhaft als Betrüger, Hochstapler und Wessi-Abzocker betitelt, der keine Ahnung von der Sache hat und nur gekommen ist, um „Geschäftsleuten“ Angst zu machen. Ich sollte mich schämen, weil ich doch angedeutet hätte, alle Gesetze aushebeln zu können! Bitte, was, wie?

    Ja klar, ich fahre Stunden bei Sturm Egon über Land, um mir dann einen Spaß daraus zu machen, Leute von der Unmöglichkeit ihres Vorhabens zu unterrichten. Macht ja total Sinn, aber die Meinung der resoluten Dame war dahingehend nicht zu ändern und sie scheute selbstverständlich auch nicht davor zurück, das vereinbarte Honorar nicht zu zahlen, sondern einfach frech zu prellen! Chapeau, aber wir sind ja zum Glück nicht in rechtsfreien Raum! So war Gera eine wirkliche „Lehrfahrt“, weil ich eben was gelernt habe und ich zudem meine Reisekosten, Übernachtung und Spesen unter den Verlusten buchen musste. Hurra!

    So war mein Abend in Gera sehr unerfreulich und ich bin innerlich noch immer ein wenig dabei, den Kopf zu schütteln. Zum Glück gab es dann am gestrigen Nachmittag in Ascherleben ein Treffen mit einer charmanten wie engagierten Unternehmerin, mit der man sofort eine Ebene hatte und mit der sich die Arbeit sofort konstruktiv gestaltete. Hier wurden keine Wunder erwartet, sondern es wurde intensiv zusammen gearbeitet, um dem neuen Gesetz Mitte des Jahres schon jetzt ein wenig den Schrecken zu nehmen und dabei einvernehmliche Lösungen mit den zuständigen Ämtern ins Vorhaben zu integrieren. Innerhalb weniger Stunden waren wir auf dem Punkt und beschlossen den Abend in gemütlicher wie unterhaltsamer Runde in einem örtlichen Spezialitäten-Restaurant.

    Die eine oder der andere mag sich nun fragen. warum ich dieses Wechselbad der Gefühle hier im Blog präsentiere. Ich werde in den kommenden Wochen fast täglich Termine an verschiedenen Plätzen der Republik haben und ich möchte an dieser Stelle einfach noch einmal klarstellen, wie meine Arbeitsweise aussieht, was ich verspreche oder nicht verspreche und wie ich mir dabei den Umgang miteinander vorstelle:

    Wunder und Rechtsbeugung sind nicht mein Metier, dafür bin ich stark in der Analyse und im Lesen zwischen den Zeilen. Ich möchte nicht mit dem deutschen Recht kollidieren und mich nachhaltig strafbar machen, sondern suche den Weg immer im rechtlich vorgegebenen Rahmen. Bei der Bewertung von Konzepten bin ich ehrlich und werde nie schwarz für weiß erklären, auch wenn es der Kundschaft nicht passen sollte! Ich bin nicht allwissend und muss mich manchmal auch erst extern befragen, um keinen Fehlinformationen in die Welt zu setzen, die möglicherweise wirtschaftliche Schaden anrichten! Ich begegne den Menschen grundsätzlich mit Respekt und Höflichkeit und freue mich, wenn dies entsprechend erwidert wird. Das sollte eigentlich normal sein und ist es in der Regel auch: alle bisher wahrgenommenen Termine (und es waren wahrlich nicht wenige) waren angenehm und in den meisten Fällen auch konstruktiv. Eine krasse Ausnahme bestätigte so einfach die Regel!

    Ich gebe in der Sache natürlich weiter Gas und werde Sie hoffentlich auch weiterhin überzeugen können, dass mir Ergebnisse am Herzen liegen und das ich nicht in irgendeiner betrügerischen Weise als „Wanderhure“ herumreise. Der lustige Titel fehlte mir noch!

     

  • Prostitution 2017 – Update – Tantra- und Erotikmassage -Verfassungsbeschwerde?

    Prostitution 2017 – Update – Tantra- und Erotikmassage -Verfassungsbeschwerde?

    Prostitution 2017 - Update - Tantra- und Erotikmassage -Verfassungsbeschwerde?
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    Prostitution 2017 – Update – Tantra- und Erotikmassage -Verfassungsbeschwerde?

    Bereits im Oktober 2016, hatte ich in meinem Blog thematisiert, dass Tantra- und Erotikmassagen nach dem neuen Prostitutionsgesetz völlig eindeutig unter den Begriff der „sexuellen Dienstleistungen“ fallen und dementsprechend genau wie „Prostitution“ behandelt werden, was zunächst in der massierenden Branche ungläubiges Kopfschütteln auslöste. Einige hielten mich für nicht ganz dicht, protestierten oder zeigten mir den virtuellen Vogel. Kaum jemand war damals im Besitz des Gesetzestextes und so war es  nicht verwunderlich, dass fast niemand gelesen hatte, wie weit der Gesetzgeber den Begriff der „sexuellen Dienstleistung“ gefasst hat und dass eben jede Tätigkeit, die in irgendeiner Art und Weise eine erotische Komponente haben „kann“, durch das neue Gesetz reguliert werden soll.

    Da war es dann sehr erfreulich, dass Frau Prof. Wersig von der Fachhochschule Dortmund ein Rechtsgutachten zum Thema vorlegte, das meine vermeintlich kühne These zu 100% bestätigte und ich danach wieder ein wenig ruhiger schlafen konnte! In der Zeit meines Postings, hatte ich täglich Massage-Anbieterinnen am Telefon, die völlig entsetzt waren und die mir den Eindruck vermittelten, ich wäre an der Sache schuld. Vermutlich hatte ich den Gesetzgeber durch mein Posting erst auf die Idee gebracht? Nun ja, in der ersten Aufregung gehen manchen Leuten schon mal die Nerven durch, aber das kann ich durchaus nachvollziehen und bin deswegen niemandem böse.

    Es entwickelten sich in der nachfolgenden Zeit dann sehr konstruktive Gespräche mit Massage-Studio-Betreiberinnen, die überlegten bzw. noch immer überlegen, auf politischer wie rechtlicher Ebene etwas gegen die Einordnung von „Tantra-Massage“ unter Prostitution zu tun. Eine Studio-Inhaberin aus Mannheim sprach daraufhin eine recht bekannte Bundestagsabgeordnete an, die auch versprach, sich des Themas parlamentarisch anzunehmen. Bislang habe ich, durch den Urlaub der Kollegin, aber noch keine Rückmeldung, ob in Berlin bereits diesbezügliche Aktivitäten laufen, was aber durch den „Parlamentsurlaub“, der erst am vergangenen Montag endete, höchst unwahrscheinlich ist. Die Mühlen mahlen dort auch sehr langsam und bis zur Gesetzeseinführung im Juli kann eigentlich nicht wirksames geschehen, außer dass man das Anliegen in einen Ausschuss einbringt und eben darüber diskutiert! – Personengruppen aus einem geltenden Gesetz herauszunehmen, würde bedeuten das Gesetz im parlamentarischen Verfahren zu ändern, die Änderung einzubringen, mehrfach zu „lesen“ und dann darüber abzustimmen. In einem Wahlkampfjahr, wo am Ende ein neu zusammengesetzes Parlament stehen wird, schätze ich die Wahrscheinlichkeit auf absolute 0 % ein, dass sich hier etwas tun könnte.

    So wäre die einzige noch verbleibende Möglichkeit, auf rechtlicher Ebene zu handeln: da wären wir dann wieder bei einer Verfassungsbeschwerde im Eilverfahren, deren Erfolg ich aber ganz klar anzweifle. Denn: im Gegensatz zum geplanten Verfahren von Dona Carmen, wo Herr Rechtsanwalt Starostik ja bereits schwerwiegende Beschwerdegründe formuliert hat, die den notwendigen direkten Verfassungsbezug haben, wird es den Tantra-Instituten kaum gelingen, ihre Einbeziehung ins neue Gesetz als „nicht verfassungskonform“ zu begründen. Und das Verfassungsgericht kann „nur“ über Verfassungsfragen verhandeln und wird einen Antrag, der zum Ziel hat, Tantramassagen nicht als sexuelle Dienstleistungen zu betrachten, nicht annehmen können, wenn keine Rechtsverletzung im Sinne der Verfassung erkennbar ist! – Das wäre dann eine kostenpflichtige Nullnummer, die nichts bringen würde!

    Übrigens gibt es diesbezüglich auch von Seiten der realen Sexworker überhaupt keine Solidarität: hier ist man überwiegend der Meinung, dass gleiches Recht für alle gelten muss. Wenn es ein Gesetz gibt, dass alle sexuellen Dienstleistungen unter Reglementierung stellt, dürfen sich keine Gruppen aussondern. Das wäre völlig ungerecht! – Man kann zwar gemeinsam, z.B. mit Dona Carmen oder dem BesD, gegen das Gesetz als solches kämpfen, aber „elitäre Extrawürste“ wird man nicht unterstützen. Solidarität grundsätzlich ja, aber eben unter einem gemeinsamen Gedanken und nicht im klein-klein von „Spezialinteressen“.

    Der Austausch ist hier natürlich ohnehin sehr stockend, da die Tantra-Institute absolut keinen Milieu-Bezug haben wollen und sich dementsprechend bislang auch nicht mit den Sexworkern und Bordell-Betreibern an einen Tisch setzen. Um sprachlich im Heimatland des Tantra zu bleiben, sprechen wir ganz klar von verschiedenen „Kasten“, die nur wenig Berührungspunkte haben und die ihre Kräfte so kaum bündeln können oder wollen.

    Oder gibt es jetzt doch neue Initiativen, von denen ich einfach noch nichts gehört habe? Dann wäre ich denen, die über so etwas berichten können, für eine Rückmeldung dankbar! Ich stelle natürlich gerne jederzeit grenzüberschreitende Kontakte her, wenn dies gewünscht ist, da ich ja in beiden „Lagern“ Mandantschaft habe und immer ein Freund von erfolgreichen Symbiosen bin!

  • Prostitution 2017 – Literatur-Tipp – Kennen Sie den heiligen Skarabäus?

    Prostitution 2017 – Literatur-Tipp – Kennen Sie den heiligen Skarabäus?

    Prostitution 2017 - Literatur-Tipp - Kennen Sie den heiligen Skarabäus?Prostitution 2017 – Literatur-Tipp – Kennen Sie den heiligen Skarabäus?

    Zur inhaltlichen Abwechslung einmal ein Literaturtipp für die Freundinnen und Freunde ausgewählter Literatur: bei einer Artikel-Recherche zum Thema „Prostitution“ (wie könnte es anders sein), bin ich auf ein vermeintliches Skandal-Buch aufmerksam geworden, das von Literaturkennern als eines der maßgeblichen Werke im Bereich der „Prostitutionsliteratur“ gilt
    und ein recht extremes Sittengemälde der Wiener Gesellschaft des ausgehenden 19. Jahrhunderts zeichnet, wo promiske Lasterhaftigkeit und Vergnügungssucht, ähnlich wie heute (?), weit verbreitet waren und wo man auf der Suche nach persönlichem Lustgewinn moralische Grenzen übertrat und auch vor strafbaren Handlungen nicht zurückschreckte.

    Else Jerusalem: „Der heilige Skarabäus“ von 1909

    Else Jerusalem´s Buch „Der heilige Skarabäus“ ist ein „Unsittenroman“, der vorwiegend im sogenannten „Rothaus“ spielt, in einem Etablissement, das sich im Fortlauf der Geschichte von einer schäbigen Absteige zu einem vornehmen Salon (Bordell) entwickelt und dann später wieder einen Niedergang erlebt. Im Salon mit der „blutroten Laterne“ vergnügt sich das Bürgertum geradezu maßlos: Mädchenhandel und Schieberringe sind ebenso Thema, wie gesellschaftliche Doppelmoral. Mädchen vom Land werden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in das „Rothaus“ gelockt, ihrer „Bestimmung“ zugeführt, während die korrupte Polizei wegschaut oder sogar mitmischt.

    Der heilige Skarabäus: Ein Käfer, der ein Symbol für die Auferstehung und den Gang der Sonne ist!

    Milada, die Tochter einer Hure, ist die Hauptperson des packenden Romans. Sie wurde als uneheliches Kind im Bordell geboren, wuchs dort auf und war schon als Kind mit den sehr merkwürdigen Abläufen im Haus konfrontiert. Für sie ist das, was sie erlebt, irgendwann völlig normal, weil sie ja keine anderes Zuhause kennt. Unsitte und Anrüchigkeit nimmt sie nicht wahr und Prostitution ist in ihrer Betrachtung ein völlig normaler Beruf. Sie ist sogar stolz auf ihre „vielbegehrte Mutter“, die eines der besten „Pferde“ im Stall ist und von den Freiern gefeiert wird. Als Heranwachsende hat Milada dann außerhalb des Bordellbetriebs Erlebnisse und Begegnungen, die sie langsam aber sicher an der „Normalität“ des Gewerbes zweifeln lassen. Milada liest Marx, Büchner und Bebel und entwickelt sich zu einer intelektuellen Betrachterin der Szenerie. Die Autorin Else Jerusalem und ihre Romanfigur verschmelzen an dieser Stelle und es folgen Schilderungen und Abstraktionen, die ein neues Bild zeichnen und wo der „Glorifizierung“ eine Betrachtung des „glanzlosen Elends der Dirnen“ folgt. Dabei geht es nicht um reine Schwarz-Weiss-Zeichnung, sondern auch um die Grautöne, die das Gewerbe prägen und die unsere Autorin trefflich schildert!

    Interessant ist auch die Betrachtung der Geschäftsmodelle, die von der Autorin intensiv geschildert werden: im Prinzip hat sich seit 1900 (um diese Zeit spielt der Roman) wenig geändert: das Rothaus wird wie ein heute übliches Laufhaus geführt, wo Tagesmieten erhoben werden und wo sich Charaktere tummeln, die auch heute noch ähnlich agieren.

    Im Roman lernt man Prostituierte aller Couleur kennen, man trifft auf Freier, Dichter und Denker, die manchmal alles in Personalunion sind und man wird in einen packenden Reigen miteinbezogen, der eben manchmal eskaliert. Auch die Schilderung der wechselnden Bordellbetreiber(innen) hat es in sich: die eine, die davon ausgeht, dass Frauen „zur Lust des Mannes geborenen“ seien, trifft auf ihre fromme Nachfolgerin, die zwar Prostitution für schmutzig befindet und verachtet, aber dennoch dann das eingenommen Geld des Abends mit „weihrauchgereinigten Fingern“ genüsslich zählt. Ein wenig Bigotterie kann ja nicht schaden und das auch der Polizeihauptmann gerne Spenden nimmt, verwundert gar nicht. Eine weitere Betreiberin des Rothauses führt sogar die „Kinderprostitution“ ein, weil sich damit eben deutlich mehr Geld verdienen lässt und sie erklärt es der Kundschaft mit dem verwegenen Spruch: „Rindfleisch müssen Sie teurer zahlen“. Spätestens an dieser Stelle wird es inhaltlich drastisch und die Lektüre ist nichts für allzu schwache Gemüter!

    Nun ist es einfach unmöglich, den genauen Inhalt eines 620-Seiten-Romans in Kurzform zu erzählen. Die Handlung spielt über mehrere Jahrzehnte und wenn man kein Detail verpassen möchte, muss man das Werk sicher sogar mehrfach lesen. Ich finde es interessant, wie aktuell der historische Roman ist und wie wenig sich im Gewerbe wirklich geändert hat. Man könnte die Handlung, mit wenigen Änderungen, als Schauspiel in die Neuzeit übertragen und müsste die meisten Dialoge dabei nur unwesentlich abändern.

    Wie schreibt dazu ein bekannter Literatur-Kritiker:

    Jerusalem hat mit dem heiligen Skarabäus einen Bordell-Roman über das glanzlose Elend der Prostituierten vorgelegt, der alle seinesgleichen weit hinter sich lässt und auch im 21. Jahrhundert nichts von seiner Bedeutung eingebüßt hat.

    Mögen Sie Literatur der etwas schrägen Art und sind Sie nicht zu zimperlich? – Dann empfehle ich Ihnen Else Jerusalem´s Werk sehr herzlich. Weiter Informationen finden Sie dazu bei Amazon, wo das Buch auch bestellbar ist:


    Zur Infoseite bei Amazon

  • Prostitution 2017 – Debatte über staatlich geförderte Sexualassistenz

    Prostitution 2017 – Debatte über staatlich geförderte Sexualassistenz

    Prostitution 2017 - Debatte über staatlich geförderte Sexualassistenz
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    Prostitution 2017 – Debatte über staatlich geförderte Sexualassistenz

    Am vergangenen Wochenende gelangte das Thema „Staatlich geförderte Sexualassistenz“ durch eine Pressemeldung in der Bild am Sonntag in die breite Öffentlichkeit und die sozialen Medien sind natürlich sofort eingestiegen: auf Facebook und Co. wimmelt es von Kommentaren und die Mitbürger äußern emsig ihre Meinungen zu den Vorschlägen von Elisabeth Scharfenberg, der pflegepolitischen Sprecherin der Grünen.

    Scharfenberg hatte angeregt, sexuelle Dienstleistungen für Pflegebedürftige und Behinderte finanziell zu fördern, was von bekannten Politikern sofort energisch zurückgewiesen wurde. Karl Lauterbach (der SPD-Gesundheitspolitiker mit der markanten Fliege) bezeichnete des Vorschlag als „abwegig“ und erklärte, dass er „bezahlte Prostitution in Altenheimen“ ablehne!

    Nun kann man sich ja schon seit einigen Jahren „Sexualassistentinnen“ und wahrscheinlich auch „Sexualassistenten“ ins Pflegeheim bestellen, wenn man denn über die entsprechenden Mittel verfügt und wenn das Heim dies zulässt, aber wenn man zu einem Pflegefall geworden ist, bleibt durch die hohen Kosten für das Pflegeheim in vielen Fällen trotz guter Rente nur noch ein geringes Taschengeld übrig. So kann man sein Bedürfnis nach Nähe und Sexualität schwer stillen, da man den Preis für Dienstleistung kaum aufbringen kann.

    In einem Interview bei „Zeit online“ wurde jetzt Frau Gabriele Paulsen zum Thema befragt. Sie ist die Chefin von „Nessita“, einem deutschen Dienstleister für sexuelle Assistenz bei Demenzpatienten und in Altersheimen und sie wehrt sich in der Befragung gegen die Einordnung ihrer Dienstleistung unter „Prostitution“, da ihre Mitarbeiterinnen keinen oralen und vaginalen Dienste anbieten, sondern lediglich eine manuelle Entspannung bieten. Dies sei nicht erlaubnispflichtig und von allen anderen Dingen würde sie sich distanzieren.

    Nun gut, momentan hat sie noch recht, aber streng genommen wird auch dieser Geschäftszweig ab 1. Juli 2017 unter den „Prostitutionsbegriff“ fallen, da eben eine sexuelle Handlung stattfindet und dafür Geld genommen wird.

    Können Sie sich vorstellen, dass Opa Rudi von seinem Pflegebett aus im örtlichen Bordell anruft und dann eine Dame in den „Seniorenstift St. Blasisus“ bestellt? Nein? Dann fehlt Ihnen einfach die Fantasie! Sexuelle Begierden gibt es bis ins hohe Alter und auch im Altenheim gibt es natürlich Bedarf Sexualität zu erleben. Daher gibt es solche Anrufe wirklich, wobei es aber eben nur wenige gibt, die sich wirklich auf den Weg machen. Da gibt es durchaus Hemmschwellen: einen pflegebedürftigen Menschen mit körperlichem oder geistigem Handikap im Altenheim zu erfreuen, klingt schon etwas merkwürdig und hat mit der klassischen „20-Minuten-Nummer“ im örtlichen Bordell wenig gemein. Daher werden viele Bestellungen von lokalen Anbietern wohl eher als Spaß aufgefasst, zumal es auch sicher eine Überwindung ist, sich als Sexworker(in) vor Ort bei der Pflegedienstleitung anzumelden, um eben bei unserem fiktiven Rudi tätig werden zu können.

    Übrigens berichtet Gabriele Paulsen im schon genannten Interview, dass die Bestellung von Dienstleisterinnen oftmals von Familienangehörigen übernommen wird! Will man dem Opa dann zum Geburtstag eine Freude machen oder ist das gesellschaftlich inzwischen normal? Die Eltern gehen mit Freunden in den Swingerclub, Vati bestellt sich auf Geschäftsreisen eine Escort-Lady ins Hotel, Mutti bekommt den jugendlichen Callboy und dem armen Opa schicken wir eine frivole Assistentin ins Heim? Deutschland im Jahr 2017?

    Ich möchte aus dem Thema jetzt keine Klamotte machen, bei der wir uns die bewegten Bilder im Kopf vorstellen, denn ich gönne den alten Menschen Nähe, Zärtlichkeit und Sex absolut. Es ist ja schon schlimm genug, irgendwann seine gewohnte Umgebung aus gesundheitlichen Gründen verlassen zu müssen. Im Altenheim „natürliche“ Sexualpartner zu finden, dürfte ein Ding der Unmöglichkeit sein! Daher sind Organisationen wie „Nessita“ wichtig, da sich dort Dienstleisterinnen versammelt haben, die eben mit der speziellen Aufgabe umgehen können und dafür auch von erfahrenen Kolleginnen geschult werden. Eine berufliche Vorbildung im Bereich „Krankenpflege“ ist oft vorhanden, da der Umgang mit kranken und gebrechlichen Menschen ja auch im medizinischen Sinne schon gewisse Anforderungen stellt und man dies im Blick haben muss, um keine Schäden anzurichten!

    Wenn die „Zeit“ nun zum Thema mit „Förderung der Prostitution“ und „Zuhälterei“ titelt, so halte ich dies für extrem fragwürdig! Auch wenn es als Frage formuliert ist, geht das am Thema eigentlich total vorbei und erfüllt nur den Schlagzeilen-Zweck: die Leserin und der Leser sollen angelockt werden und dies geht am besten mit reißerischen Parolen!

    Die Ausgangsfrage, ob der Staat aus den Pflegekassen für Sexualassistenz zur Verfügung stellen sollte oder ob Krankenkassen eventuell bereit sind, für solche Dienstleistungen zu zahlen, wird unsere doch recht konservative Politik wohl langfristig verneinen. Wenn man bedenkt, dass man im Kranken- und Pflegebereich schon seit Jahren Einsparungen vornimmt und dass viele notwendige Hilfsmittel nicht oder erst nach mühsamen Antragsverfahren bewilligt werden, ist es kaum vorstellbar, dass Sexualassistenz, so wichtig sie auch sein möge, zu einer staatlich subventionierten Leistung werden kann.

    In einer Gesellschaft, die immer älter wird, werden die Kassen im Kranken- und Pflegebereich in den kommenden Jahrzehnten immer leerer werden und da gibt es dann keine Spielräume für sehr spezielle Leistungen, die man zudem für moralisch fragwürdig befinden kann und die, zumindest auf den ersten Blick, nicht unbedingt dem Gemeinwohl dienen. So wird es im Bereich der bezahlten Erotik, hier wie dort, bleiben wie es ist: „Ohne Geld keine Liebe!“ oder als Parallelismus membrorum formuliert:

     „Wer keine Mäuse hat, der kann sich leider kein Kätzchen leisten!“

     

  • Prostitution 2017 – Auf ein Wort – Herzlich Willkommen im Abenteuerland Sexarbeit!

    Prostitution 2017 – Auf ein Wort – Herzlich Willkommen im Abenteuerland Sexarbeit!

    Prostitution 2017 - Auf ein Wort - Herzlich Willkommen im Abenteuerland!Herzlich Willkommen bei Prostitution 2017, der interaktiven Internetpräsenz von Howard Chance!

    Bevor Sie sich (aus Versehen) in einer Vielzahl von Artikeln verlieren, die in den vergangenen Monaten entstanden sind, finden Sie auf dieser ständig aktualisierten Auf-ein-Wort-Seite einen eine Auflistung der wichtigsten Inhalte, die beim Thema neues Prostitutionsgesetz für 2017 interessant sein dürften.

    Die Inhalte dieser Webseite sind bestimmt für Sexworkerinnen und Sexworker, für Betreiber von Bordellen, Terminwohnungen und Clubs, für Prostitutionsvermittler (Escort-Services), für Prostitutionsveranstalter, Erotik-Massage-Institute, Kundinnen und Kunden sexueller Dienstleistungen und für alle, die sich für das Thema, aus welchen Gründen auch immer, interessieren.

    Zum 1. Juli 2017 wird in Deutschland ein neues Prostitutionsgesetz Inkrafttreten, dass die Rotlicht-Branche gravierend verändern wird! – Man will das deutsche Rotlicht und seine Akteuer reglementieren und einen Graubereich unter strikte staatliche Kontrolle bringen! Es soll ein Schutzgesetz sein? Nun, ich habe den Eindruck, das Gesetz soll hauptsächlich die Gesellschaft vor der Prostitution schützen und außerdem bekundet der Staat mit dem Gesetz ein mehr als deutliches Interesse, „endlich“ zu einer angemessenen Besteuerung des Gewerbes zu gelangen, ein Gewerbe, wo durch überwiegende Barzahlung, selbstgewählte Phantasie-Namen und unbekannte Sexworker-Meldeadressen Finanzämter nur sehr wenig Zugriffsmöglichkeiten haben! Nun aber zu einer Auflistung der wichtigsten Beiträge der Präsenz, damit der Einstieg etwas leichter fällt.



    Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes für 2017! – Die Basisinformationen by Howard

    Hier finden Sie eine kurz gehaltene Einführung in das neue Gesetz mit den Informationen, die jede und jeder zum Thema haben sollte. Der Artikel enthält natürlich weitere Links und Verweise:

    Beitrag mit Basisinformationen aufrufen


    Der Gesetzestext in „Reinform“ (HTML)

    Ich habe eine Abschrift des Gesetzestextes vorgenommen und präsentiere Ihnen den Text in HTML, was die Recherche zu einzelnen Suchbegriffen erleichtert. Viel Text und die Frage: „Liest Du noch, oder denkst Du schon?“ Ein wenig Zote muss dann und wann einfach sein!

    Übersichtsseite Gesetz aufrufen



    Prostitution 2017 – Jahresrückblick und Ausblick – Howard Chance

    Der Jahresrückblick 2016 und der Ausblick auf das Schicksalsjahr 2017 by Howard Chance, der in 2016 viel unterwegs war, der viel erlebt hat und der in 2017 natürlich weiter am Ball sein wird … quer durch die Bundesrepublik Deutschland!

    Howard´s Rückblick und Ausblick öffnen



    Der populärste Artikel in 2016 – Interview für das Kaufmich-Magazin

    Susi interviewte Howard. Der Beginn einer fruchtbaren Symbiose, die ständig weitere Früchte trägt. Ein sehr umfangreicher Artikel mit weitreichenden Einschätzungen für 2017. Howard Chance in seinem Element und sehr auskunftsfreudig!

    Howard Chance im Kaufmich-Interview


    Howard´s Lexikon zum ProstSchG
    und FAQ-Page

    Begriffe aus dem Gesetz und aus dem Rotlicht-Bereich erklärt und im Kontext aufbereitet. Was sind „Prostitutionsstätten“? Was ist das „Düsseldorfer Verfahren“ und was ist eigentlich „Prostitution“ nach der exakten Definition des Gesetzgebers? Wir schauen nach …

    Die Lexikon- und FAQ- Seite öffnen


     

    Die volle und ausschweifende Packung an Informationen zum Thema Sexwork

    Die Inhalte der Präsenz sind in thematischen Kategorien geordnet und werden durch das System ständig chronologisch sortiert. Die gesamte Themenübersicht finden Sie unter der einer Sammelseite, die Lektüre für längere Zeit liefert:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/themenuebersicht/

  • Prostitution 2017 – Völker, hört die Signale – Auf zum letzten Gefecht

    Prostitution 2017 - Völker, hört die Signale - Auf zum letzten Gefecht
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Völker, hört die Signale – Auf zum letzten Gefecht

    Ist es jetzt Zeit zum Einbau eines mahnenden Counters, der ähnlich dem sich ständig verkürzendem Maßband des (früheren) Wehrpflichtigen die verbleibenden Tage bis zum 1. Juli 2017 zählt? Ist es auch an der Zeit weiteren politischen Widerstand zu organisieren, wie es die im Titel zitierte Liedzeile aus der „Internationalen“ fordert? Gibt es Verbindung zwischen dem „proletarischen Internationalismus“ und unserem jetzt und heute?

    Wenn man Alice Schwarzer und ihre Bewegung hört (ich berichtete ja bereits von der neuen Kampagne), ist da immer viel „Kampfgeist“ drin, die EMMA-Feministinnen schreien ihre Botschaften grundsätzlich in die Welt, ernten dafür oftmals aber auch Hohn und Spott. Dass beeindruckt die Akteure aber wenig, schließlich ist die bewusste Provokation ein Stilmittel der dortigen politischen Arbeit.

    Im Vergleich denke ich gerade an die bekannte „Bettlaken-Aktion“ vor dem Berliner Reichstag, wo engagierte Sexworker im vergangenen Jahr ihre Bettlaken mit der Botschaft „Mein Körper, mein Bettlaken, mein Arbeitsplatz“ präsentierten, um ein Zeichen gegen die Verabschiedung des neuen Prostitutionsgesetzes zu setzen. Leider interessierte sich kaum ein Politiker für die Aktion und die Medien waren auch nur verhalten interessiert.

    Die Zeit der großen öffentlichen Proteste scheint vorbei, nachdem das Gesetz in relativ trockenen Tüchern ist und die Aussichten von diversen Verfassungsbeschwerden, zumindest im engen zeitlichen Rahmen bis Juli 2017 betrachtet, wenig Glück verheißen, weil Justizias Mühlen nun einmal langsam mahlen.

    Wenn nun meine Existenz auf dem Spiel steht, weil ich eben ein „angegriffenes“ Gewerbe betreibe oder weil ich mich nicht als Sexworkerin registrieren lassen kann oder will, kann das Jahr 2017 schon zu einem Schicksaljahr werden und mein weiteres Leben prägen!

    Der „Stillstand“, der bei vielen Betroffenen inzwischen eingetreten ist, zeigt sich in den Gesprächen, die ich in den vergangenen Wochen an vielen Orten der Republik geführt habe. Die generell beliebte Neigung zum „Abwarten“ ist weit verbreitet, auch wenn die sprichwörtliche „lange Bank“, auf die man etwas schieben kann, jeden Tag nun doch etwas kürzer wird. Ehe man so richtig wach ist, wird schon wieder die sommerliche Sonne scheinen und der Juli ist gar nicht so weit entfernt, wie man womöglich denkt!

    Auch wenn man „die Signale“ eigentlich schon gehört haben sollte, so sind die „Völker“ doch noch sehr zurückhaltend bei der Betrachtung der eigenen Situation. Dem „es wird schon nicht so schlimm kommen“ folgt das „die Umsetzung ist gar nicht möglich“ und es wird sogar mit der Flüchtlingskrise argumentiert, die unser Rechtssystem und die Verwaltungen für mehrere Jahre komplett blockieren soll.

    Angeblich logische Konsequenz: der Staat kann sich nicht kümmern und die Anarchie wird Einzug halten!

    Selbst wenn wir einmal annehmen, dass es hier und dort personelle Engpässe bei Ämtern und Behörden geben wird und dass man sicher die Beamtin oder den Beamten lange suchen muss, der Freude an der Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes haben wird, so kann man doch über geschaffene „Regulierungen“ nicht einfach hinweg gehen. Nur weil etwas nicht sofort „verfolgt“ wird, bleiben Rechtsbrüche dennoch Rechtsbrüche und eine spätere Ahndung sollte nicht ausgeschlossen werden. Da fällt mir der Mitbürger ein, der 20 Jahre ohne gültige Fahrerlaubnis im Speditionsgewerbe tätig war und daraus dann in einem Gerichtverfahren eine Art „Bestandsschutz“ reklamierte.

    Vorübergehende Nichtahndung von Vergehen kann aber kein Freibrief sein, sonst wäre unsere Rechtsordnung elementar gefährdet!

    Jede und jeder muss natürlich für sich selbst entscheiden, was wann und wie zu tun ist. Im Bereich der Sexarbeit und im Rotlicht-Gewerbe sind nun einmal (hoffentlich) nur erwachsene Menschen tätig, die sich ihr Tun und Handeln zurechnen lassen müssen. Die beliebte Karte der „Unwissenheit“ kann man eine Zeit lang sicher erfolgreich ziehen und man kann z.B. als Sexworker durchaus warten, bis man irgendwann einmal „erwischt“ wird, da der erste Verstoss gegen die Anmeldepflicht ja nicht geahndet werden soll. Beim Betreiben einer Prostitutionsstätte (oh, ich liebe dieses Wort) sieht es schon ganz anders aus: wenn ich hier die Fristen versäume und nach Ablauf dieser „erwischt“ werde, kann mir das Amt mal schnell das Siegel auf die Tür kleben und ein „Widerspruch“ gegen die amtliche Verfügung kann so lange dauern, bis meine Rücklagen erschöpft sind.

    Wer ist gut und wer ist böse im Rotlicht-Gewerbe? – Eine Betrachtung

    Die Sexworker sind nach dem neuen Gesetz (unter Vorbehalt) „schützenswert“, den Betreibern von Prostitutionsstätten erkennt man dieses Attribut aber nicht zu. Indem Betreiber an der Prostitution „anderer Personen“ partizipieren und damit ihr Geld verdienen, was man ja früher gerne tendenziell mit  Förderung der Prostitution und Zuhälterei verband,  geht es hier ganz sicher nicht um den „Schutz von Bordellbetrieben“, sondern ganz klar um die Reglementierung. Wenn man so einige unliebsame Betriebe entfernen kann und deren Betreiber dies sogar durch unkooperatives Handeln (wie z.B. Vermeidung der Anmeldung zur Erlaubniserlangung) „begünstigen“, hat das Amt leichtes Spiel. Man darf nicht vergessen:

    Prostitution ist dem Staat generell ein Dorn im Auge. Je weniger es davon gibt, desto besser! Provokant erweitere ich: Prostitution ist für politische Moralisten allenfalls ein „notwendiges Übel“ und als „Gewerbe“ sicher nicht schützenswert!

    Dass ist nicht meine persönliche Meinung, möchte ich an dieser Stelle einmal klarstellen, diese Bewertung lese ich aber eindeutig aus den Begleitpapieren zum neuen Gesetz, die bislang in Foren und Portalen noch nicht veröffentlicht wurden. Wenn ich einmal viel Zeit habe, werde ich dies selbst nachholen, da sich dort viele Details entdecken lassen, die sich mit der „wahren“ Intention der Gesetzgebung beschäftigen.

    Seien wir, seien Sie also deutlich gewarnt, wenn Sie denken, dass Sie dem Staat, seinen Organen und seinen Gesetzen durch Ignoranz oder Aussitzen ein Schnäppchen schlagen können!

    Der Staat und seine Organe handeln als besondere „Personen“: Gesetze werden formal umgesetzt, Handlungsspielräume sind klein und vorallem dürfen persönliche Schicksale von Betroffenen in der Regel keine Rolle spielen, da ja vor dem Gesetz „alle gleich“ sein müssen. Deswegen hat die Justizia ja in der Darstellung auch verbundene Augen und der deutsche Beamte muss Missständen nachgehen, wenn er von solchen erfährt. Ob er es tut und wie er es tut, lassen wir dabei einmal offen. Fest steht: wenn er es tut, ist oftmals Holland in Not!

    Ich rate allen, aber eben besonders den Betreibern von Prostitutionsstätten, zu besondere Vorsicht! Auch wenn die amtlichen Mühlen im Bezug auf Prostitution im Moment noch nicht wirklich mahlen und auch auf den Ämtern das „Abwarten“ oberste Priorität zu haben scheint, bewegen sich auch die Amtsstuben unweigerlich chronologisch auf den 1. Juli 2017 zu!

    Tick-Tack-Tick-Tack … Fortsetzung folgt!

  • Prostitution 2017 – Kostenlose Problemlösungen für die Erotik-Branche – Brainstorming

    Prostitution 2017 – Kostenlose Problemlösungen für die Erotik-Branche – Brainstorming

    Prostitution 2017 - Kostenlose Problemlösungen für die Erotik-Branche - Brainstorming
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    Prostitution 2017 – Kostenlose Problemlösungen für die Erotik-Branche – Brainstorming

    Probleme sind solange Probleme, bis sie gelöst sind: dies ist nun in 2017 meine Aufgabe und die entsprechende Motivation ist trotz der eisigen Kälte im Land schon vorhanden. Zwar kommen die Leute in nah und fern im Januar (wie immer) nicht sofort in Schwung, aber für mich hat es den Vorteil im stillen Kämmerlein und mit meinem virtuellen Flip-Chart bei einem Glas Glühwein diverse Problemstellungen noch einmal intensiv zu überdenken. Diese durchaus kreative Phase führt in den vergangenen Tagen immer wieder zu Überraschungen, weil ich durch Forenbeiträge, Gespräche und intensives Nachschlagen im Gesetz ständig Aspekte „zwischen den Zeilen“ entdecke, die mir so noch nicht aufgefallen waren.

    Als ich im August/September 2016 mein Buch geschrieben habe, hatte ich Unmengen von internen Berliner Dokumenten auf dem Tisch, durch die ich mich über Wochen mühsam hindurch gekämpft habe: was ist noch Entwurf, welche ergänzenden Unterlagen könnten wichtig sein, welche Stellungnahmen von Ausschüssen gibt es? Zum Zeitpunkt der Bucherstellung gab es das neue Gesetz nämlich noch nicht in der letzten Fassung und ich musste Dokumente sorgfältig zusammenführen, um keinen Mist zu veröffentlichen, über den die Branche dann hinterher lacht.

    Dieses Vorgehen hatte den angenehmen Nebeneffekt, dass ich durch viele inhaltliche Gegenüberstellungen das Gesetz sehr intensiv „aufnahm“. Man könnte fast von einer Art Auswendiglernen ausgehen, wobei aber dennoch hier und da durchaus Verständnislücken zurückblieben, die ich jetzt durch Impulse von innen uns außen nach und nach schließe.

    Hatte ich etwas zuviel Glühwein? – Nein, absolut nicht! – Ich bin einfach nur dabei, den gesetzlichen Rahmen zu verinnerlichen und suche dabei nach „Lösungen“, die den Rahmen respektieren, die aber es aber auch zulassen den Rahmen möglicherweise zu „vergrößern“. Was steht im Gesetz unumstößlich drin und an welcher Stelle gibt es nutzbare „Freiräume“, die meinen Mandanten möglicherweise helfen?

    Und: Überraschung! Es gibt in der Tat eine Reihe von Entdeckungen, die meine Wahrnehmung durchaus verändert haben und die in 2017 noch wichtig werden könnten!

    Beim Thema Wohnungsprostitution habe ich ja schon frech behauptet, dass es in 50% der Fälle Möglichkeiten gibt, der neuen amtlichen Klassifizierung als „Prostitutionsstätte“ möglicherweise entgehen zu können. Aber auch zu den Themen „Gangbang“ und „HÜ-Party“ gibt es interessante und bedenkenswerte Ansätze, ebenso bei der „Prostitutionsvermittlung“ und der „Mietwucher“, die besonders den Bereich der Eros-Center betrifft.

    Wer nun denkt, dass ich meine „Weisheiten“ nun einfach so per Blog, Facebook und Twitter zum fröhlichen „konsumieren“ verbreite, der hat sich leider geirrt, da bekanntlich jegliche Arbeit ihren Lohn fordert und es völlig schwachsinnig wäre, wertvolle Information einfach so zu verschleudern.

    Kein Bäcker verschenkt einfach so seinen Kuchen und keine Sexworkerin bietet ihren Service kostenlos an … oder kennen Sie da jemanden, der solches tut?

    Im Internet gibt es ja vermeintlich alles irgendwie und irgendwo umsonst und es soll ja Leute geben, die aus reiner Eitelkeit informieren, beraten und posten. Ich kann mich da nicht von ausnehmen, da ich mich auch immer freue, wenn ich mehr weiß als andere … zwinker. Aber dies führt nun sicher nicht dazu, dass ich mein Wissen wahllos verschleudere und am Ende des Tages genauso viel oder wenig Geld auf dem Konto habe, wie am frühen Morgen.

    Wenn man täglich bis zu 12 Stunden Arbeit in ein Projekt investiert, wenn man recherchiert, hinterfragt und sich kostenpflichtig mit Fachleuten berät, kann das daraus resultierende Produkt nicht zum Faktor 0 weitergegeben werden. Es wäre auch gänzlich ungerecht, von einigen Leuten Geld für Beratung zu nehmen und viele andere gleichzeitig kostenfrei mit nahezu den gleichen Tipps zu versorgen!

    Natürlich gebe ich aus Idealismus und Überzeugung viele Basis-Informationen weiter kostenfrei weiter und berichte natürlich auch weiterhin über aktuelle Entwicklungen und Tendenzen, gleichzeitig bitte ich aber auch um Verständnis, dass ich Einzelfall-Analysen und individuelle Lösungen nur nach erteiltem kostenpflichtigen Auftrag in Angriff nehme! Ich trinke sicher gerne mal ein informativen Kaffee und plausche auch mal gerne am Telefon, lasse mir dabei aber keine „Geheimnisse“ entlocken. Dafür gibt es dann eben den Bereich meiner gewerblichen Unternehmensberatung, der inzwischen stark nachgefragt ist und wo Leute eben bereit sind, für umfangreiche Arbeit einen angemessenen Obolus zu entrichten.

    Ja, es ist wie im richtigen Leben: es gibt den kostenlosen Basis-Bereich, wo es Information umsonst gibt und eben die Plus- und Premium-Bereiche, wo individuelle Leistung eben einfach Geld kostet, auch wenn man sich von solchem nur ungern trennt.

    Wer jetzt sagt: „Howard, das ist aber doof!“, die oder den könnte ich ja bei einem Rollentausch durchaus verstehen, aber mir fehlen sowohl Zeit und Wille, mein System zu ändern, da auch ich meine Brötchen verdienen muss und meine Anwälte „komischerweise“ Rechnungen schreiben. Was ist bloß in die gefahren? … Prust … Kicher … Grins.

  • Prostitution 2017 – Problemlösungen für die Wohnungsprostitution?

    Prostitution 2017 – Problemlösungen für die Wohnungsprostitution?

    Prostitution 2017 - Problemlösungen für die Wohnungsprostitution?
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    Prostitution 2017 – Problemlösungen für die Wohnungsprostitution?

    Im Rahmen meiner Beratungstätigkeit werde ich mit immer wiederkehrenden Problemstellungen konfrontiert. Zwar unterscheiden sich die Details von Ort zu Ort durchaus, aber die generelle Problematik ist oftmals die gleiche. Ich befasse mich daher im Laufe der kommenden Wochen in meinen Artikeln mit exemplarischen Problemen, die nahezu flächendeckend vorhanden sind und zu denen Lösungen gefunden werden müssen.

    Wohnungsprostitution in Deutschland – ein Auslaufmodell?

    „Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen.“

    So steht es in der Bibel und fast könnte man schon meinen, dass der Gesetzgeber diesen Heilsspruch ins neue Prostitutionsgesetz übertragen hat, denn generell entsteht nach dem Gesetz eine erlaubnispflichtige „Prostitutionsstätte“, wenn mehr als eine Person in einer Wohnung der Prostitution nachgeht. Das wird zumindest in diversen Foren behauptet und soll so auch im Gesetz stehen, das uns allen ja inzwischen zur Verfügung steht und das wir sicher alle intensiv gelesen haben? Wenn man nun einmal unterstellt, dass die Information richtig ist, werden mehrere Tausende solcher Wohnungen in Deutschland ab Juli 2017 möglicherweise in akute bis finale Existenznot geraten.

    Man vermutet (und ich teile durchaus diese Einschätzung), dass etwa 75 – 80% der sexuellen Dienstleistungen in Deutschland in sogenannten Modellwohnungen und Hostessen-Appartements erbracht werden. Nun haben diese Wohnungen aber mit Einführung des neues Gesetzes unter Umständen das Problem, von den zuständigen Ämtern bau- und gewerberechtlich neu betrachtet zu werden. Wenn z.B. eine private Wohnung, die nach Bebauungsplan eben dem „Wohnen“ gewidmet ist, nun durch mehrere dort tätige Sexworkerinnen automatisch zur „Prostitutionsstätte“ wird, hat dies bei seriöser Betrachtung sicherlich keinen „Wohncharakter“, sondern stellt eine „Zweckentfremdung“ dar und kann dementsprechend vom Amt durchaus wirksam verboten werden. Dies geschieht übrigens schon jetzt in mehreren Orten der Republik, weil geltendes Bau- und Ordnungsrecht ein solches Vorgehen auch ohne neues Prostitutionsgesetz schon hergibt.

    Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes verschärft die Situation aber erheblich, weil es eben durch Anmeldepflichten und durch die Entstehung von „Prostitutionsstätten“ kraft Gesetzes unweigerlich zu amtlichen Überprüfungen und Einschätzungen kommen wird. Wenn man nämlich eine Erlaubnis benötigt, kann der die Erlaubnis erteilende Beamte vor Ort nur nach den Vorschriften des Gesetzes vorgehen und nicht einfach fragwürdige Zustände weiter „dulden“, wie es momentan noch üblich ist. Sie oder er (die Beamtin oder der Beamte) würden dann nämlich das Recht vorsätzlich beugen, was keineswegs ein Kavaliersdelikt ist!

    Die Angst in der Branche, das beim Thema „Wohnungsprostitution“ etwas gewaltig „anbrennen“ kann, ist durchaus berechtigt und in einigen mir bekannten Konstellationen, fallen einem dazu auch keine Patentlösungen ein, aber ich behaupte, dass es für bestimmt 50% der jetzt existenten deutschen „Wohnungsbordelle“ rechtskonforme Möglichkeiten der Konzeptanpassung gibt, mit denen man einer amtliche Klassifizierung als Prostitutionsstätte Mitte 2017 wirksam entgehen kann. Und das nicht etwa durch irgendeine Arglist,Gaunerei oder einen Taschenspielertrick, sondern durch aufmerksame Lektüre von Gesetzen und ein wenig mehr querdenken.

    Wer sich dafür interessiert und das noch fiktive Konzept näher kennenlernen möchte, kann mich gerne jederzeit kontaktieren und befragen. Schreiben Sie mir und ich antworte Ihnen sehr gerne: howard.chance@t-online.de

    Wichtiger neuer Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/02/11/prostitution2017-baurecht-prostitutionsstaetten-vergnuegungsstaetten/

  • Prostitutionsgesetz 2017 – Stoppt Sexverkauf – Klage vor der Europäischen Kommission

    Prostitutionsgesetz 2017 – Stoppt Sexverkauf – Klage vor der Europäischen Kommission

    Prostitutionsgesetz 2017 - Stoppt Sexverkauf - Klage vor der Europäischen Kommission
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    Prostitutionsgesetz 2017 – Stoppt Sexverkauf – Klage vor der Europäischen Kommission

    Ich habe ja vor einiger Zeit schon einmal mit „2017 – Jahr der Verfassungsbeschwerden?“ getitelt und ich fühle mich nun seit gestern wieder in meiner Wahrnehmung bestätigt, als ich über ein Facebook-Posting von einer weiteren besonderen Klage hörte, die an eine zur Zeit laufende Online-Petition gekoppelt zu sein scheint.

    Sexkauf bestrafen, Prostitution abbauen!

    Beim Lesen der markanten Überschrift, dachte ich sofort an Alice Schwarzer, die in Ihrer „Emma“ ja schon seit langem gegen die Prostitution kämpft und in der Wahl Ihrer journalistischen Mittel als nicht zimperlich gilt. Und tatsächlich: das Bündnis „Stoppt Sexkauf“ wird u.a. von der „Emma“ getragen und die streitbare Alice gehört natürlich zu den Erstunterzeichnerinnen der Online-Petition, die inzwischen von über 10.000 Mitbürgerinnen und Mitbürgern unterzeichnet wurde. So steht es zumindest auf der Seite und die Zahl ist ja auch nicht wirklich astronomisch hoch.

    Die Erstellung einer Petition ist die eine Sache, doch das Bündnis geht noch einen Schritt weiter: Frau Dr. Ingeborg Kraus, nach meinen Recherchen eine Psychotherapeutin und Frauenrechtlerin aus Karlsruhe, verkündete gestern, dass „Stoppt Sexverkauf“

    noch in diesem Jahr wegen des am 1. Juli 2017 in Deutschland in Kraft tretenden neuen Prostituiertenschutzgesetzes und der damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen Klage bei der Europäischen Kommission einreichen werde.

    Huch, ein gänzlich anderer Ansatz als bei Dona Carmen und Co. Die Bundesrepublik Deutschland soll mit Hilfe von internationalen Anwälten wegen der Legalisierung von Prostitution verklagt werden und dies wird scheinbar schon vorab als Meilenstein in der Geschichte der Menschheit gefeiert, weil es das erste Mal ist, das ein solches Verfahren gegen ein Land angestossen wird.

    Das Bündnis verweist auf die Charta der Europäischen Union und stellt fest, dass Prostitution innerhalb der EU sehr unterschiedlich gehandhabt wird: in einigen Ländern ist sie gesetzlich verboten (Schweden, Frankreich) und gleichzeitig wird sie in Deutschland durch die Einführung des neuen Prostitutionsgesetzes 2017 nach Auffassung der Bündnis-Aktivisten nun völlig legalisiert.

    In einer Zeit, in der Politik vielfach auf einfältige Lösungen und Populismus zurückgreift, wird diese Klage auch eine Herausforderung für die Europäische Union sein. Wird die EU zu ihrer eigenen Charta stehen, in der Gleichheit und Würde aller Menschen festgeschrieben sind, oder wird sie in einzelnen Staaten, im vorliegenden Fall in Deutschland, Menschenrechtsverletzungen tolerieren? Wird die Europäische Kommission dafür eintreten, dass Europa nicht nur ein Finanzkonstrukt ist, sondern auch ein soziales Projekt mit gleichen Werten? (Zitat von Bündnis Stoppt Sexverkauf)

    Wie kann es denn innerhalb der EU möglich sein, dass Gesetzgebungen verschiedener Mitgliedsstaaten völlig konträr sind und wie wird sich die Europäische Kommission dazu im vorliegenden Fall verhalten? Kann EU-Recht das neue deutsche Prostitutionsgesetz eventuell noch aufhalten und müsste die Bundesregierung Weisungen der Kommission folgen?

    Dies Frage kann ich leider noch nicht einmal im Ansatz beantworten, da mir die Rechtssystematik auf EU-Ebene nicht bekannt ist und ich auf Anhieb auch keinen Experten auftreiben konnte, der sich dazu äußern könnte. Der kämpferischen Rede von „Stoppt Sexverkauf“ entnehme ich aber, dass agiert werden wird und dass es sicher nicht bloß bei einer Ankündigung bleiben wird.

    Wo Alice Schwarzer (mit) draufsteht, ist auch viel „Schwarzer“ drin und die Kämpferin aus Köln schaltet nun einmal gerne in den öffentlichkeitswirksamen „Vollgas-Modus“, um in der Gesellschaft wahrgenommen zu werden. Dies bewies sie erst in der vergangenen Woche wieder, wo sie sich engagiert in die „Kölner Nafri-Debatte“ einbrachte und auf ein Twittern von Herrn Böhmermann (ja, der mit der türkischen Ziege) auf Emma-Online sarkastisch antwortete:

    Böhmermann: „Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Nafri und Neger?“ – Schwarzer (sarkastisch): „Dass die Nafris Kamelficker sind und die Neger White-women-rapists
    (Quelle: Emma Online)

    Verstehen Sie diesen Sarkasmus? … Vielleicht brauche ich dazu erst noch einen starken Kaffee! Aber: mit Verbalattacken und Aktivismus aus der Emma-Burg muss man halt immer rechnen und auch in Brüssel will unsere liebe Alice nun beim Thema Prostitution ein feministischer Wörtchen mitreden! Das ist Demokratie und das ist eben ihr gutes Recht!

    Wer nachlesen möchte, was das Bündnis plant und wie die Petition aussieht, dem sei folgender Link empfohlen:

    https://www.change.org/p/sexkauf-bestrafen-prostitution-abbauen/u/18939617

  • Prostitutionsgesetz 2017 – Nach stille Nacht kommt stille Post?

    Prostitutionsgesetz 2017 – Nach stille Nacht kommt stille Post?

    Prostitutionsgesetz 2017 - Nach stille Nacht kommt stille Post?
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    Prostitutionsgesetz 2017 – Nach stille Nacht kommt stille Post?

    Der Glühwein ist getrunken, der Weihnachtsbaum beginnt zu nadeln, die „stille Nacht“ ist vorbei und selbst der Jahreswechsel wurde schon erfolgreich absolviert. Nach dem Fest ist vor dem Fest und beim Reizthema „Prostitutionsgesetz“ beobachte ich momentan in vielen Internet-Foren die „stille Post“, die mich zunehmend beunruhigt! Warum?

    Seit einigen Wochen beginnen die Informationskampagnen zum neuen Prostitutionsgesetz und fast täglich werden an irgendeiner Stelle im Web neue Informationen dazu veröffentlicht: mal ist es der reine Gesetzestext als Download oder Abschrift, mal sind es aber auch recht kurze Zusammenfassungen, die den Gesetzesinhalt „angeblich“ komprimiert wiedergeben.

    Komprimieren ist ja auf dem PC gut, weil man Speicherplatz spart und es zudem möglich ist durch Dekomprimieren den ursprünglichen Zustand der Datei zu rekonstruieren. Wenn man aber Gesetzestexte stark verkürzt und bei dieser Verkürzung auch noch persönliche Interpretationen oder gar Intentionen einfließen lässt, muss man sich über das Ergebnis nicht wundern!

    Ich bin jedenfalls in den vergangenen Tagen bei so manchen essentiellen Zusammenfassung rückwärts vom Stuhl gefallen, weil ich Dinge lesen musste, die einfach halb- oder unwahr sind, sich aber bereits per stiller Post fortpflanzen. Eine unglaublich große Anzahl von Hobby-Juristen hat sich auf das Thema gestürzt und will inhaltlich informieren. Aufklärung ist zwar wichtig, aber falsche Information ist nun mal nicht der geeignete Weg, wobei ich überhaupt keinen bösen Willen unterstelle, sondern eher eine gewisse Nachlässigkeit oder einfach einen Mangel an juristischem Fachwissen.

    • Angeblich gibt es in Deutschland noch keine Behörden, die das Gesetz überhaupt umsetzen können und daher muss man sich keine Sorgen machen?

    • Hobbyhuren gehen kein Risiko ein, wenn sie weiter schwarz tätig sind? Wird einfach weiter so geduldet …?

    • Die Verfassungsbeschwerde ist doch fast schon durch. Das Gesetz ist gekippt?

    • Die Behörden dürfen die Anmeldedaten von Sexworkern nicht ans Finanzamt weitergeben wegen Datenschutz?

    • Für Prostitutionsdienste muss man keine Steuer zahlen, sonst macht sich der Staat ja zum Zuhälter?

    • Die Behörden haben keinen Bock auf das neue Gesetz und werden es wahrscheinlich nicht umsetzen?

    • Werde Reichsbürger und Du kannst das neue Gesetz einfach ignorieren?

    • Als Hure kann ich weiter auf Kondome verzichten, weil ich nicht bestraft werden kann?

    • Wenn man bei einem Kondom den vorderen Teil entfernt und die Eichel blank herausguckt, hat man die Kondompflicht doch erfüllt?

    • Einfach den Hauptsitz des Bordellbetriebs ins Ausland verlegen und schon hat man mit den deutschen Behörden keine Probleme mehr?

    Zugegeben: ich habe jetzt nur einige sehr krasse Beispiele herausgegriffen, um meine Erörterung plakativ zu beschildern, aber von solch gearteten Statements gibt es inzwischen Unmengen in Foren und Portalen. Bedenklich, weil die Thesen eben gerne aufgenommen und
    in den sozialen Netzwerken durch den Orbit gepostet werden! – Nach der Logik von Social Media wird eben „wahr“, was nur oft genug behauptet, gepostet und geteilt wird. Oder?

    Klar, wir haben in Deutschland zum Glück Meinungsfreiheit und prinzipiell kann jede und jeder den größten Unsinn verbreiten, wenn dadurch nicht der Rechtsstaat gefährdet oder andere Personen diffamiert oder geschädigt werden. Aber wie will man überhaupt im Internet noch „Wahrheit“ finden, wenn es von Falschmeldungen nur so wimmelt? Da ist irgendwann der schlauste Kopf überfordert und schaltet in den „Buffer overrun“.

    Den Leuten, deren Existenz an Sexarbeit hängt, ist nur zu raten, das Gesetz selbst intensiv zu lesen und diese „Rotlicht-Bibel“ immer wieder zur Überprüfung von Behauptungen aller Art heranzuziehen. Nur so ist man wirklich vor schweren Irrtümern gefeit! Den Begriff „Bibel“ habe ich übrigens absichtlich gewählt, weil diese ja in der Geschichte auch immer wieder zweckorietiert (fehl)interpretiert wurde, um Glaubenskriege zu entfachten und um Menschen zu beeinflussen. Warum sonst hätte Martin Luther sonst auch vor 500 Jahren in Wittenberg genagelt? Luther vertraute damals ausschließlich auf das geschriebene „Wort“ und nicht auf die stille Post des Klerus: so sollten wir mit dem Gesetz auch umgehen und immer mit wachen Augen durch das Web gehen!