Schlagwort: Amtliche Kontrolle

  • Düsseldorf – 27.08.2020 – Sexwork-Demo – Öffnet die Bordelle!

    Düsseldorf – 27.08.2020 – Sexwork-Demo – Öffnet die Bordelle!

    Düsseldorf - 27.08.2020 - Sexwork-Demo - Öffnet die Bordelle!Düsseldorf – 27.08.2020 – Sexwork-Demo – Öffnet die Bordelle!

    Am kommenden Donnerstag, dem 27. August 2020, ist es soweit: ein breit aufgestelltes Aktionsbündnis der Sexarbeit demonstriert vor dem Düsseldorfer Landtag für eine sofortige Öffnung der Bordellbetriebe in NRW und bundesweit und für eine umgehende Aufhebung der staatlichen Restriktionen gegen Sexarbeiter und deren Gäste!

    Man muss sich bewegen, damit sich etwas bewegt! – Nachdem es in einigen wenigen Bundesländern (Bayern, Berlin, Saarland, Thüringen) zu positiven Entwicklungen kam, sind 12 Bundesländer noch „dicht“ und es ist bei den momentan steigenden Corona-Zahlen alles andere als sicher, dass der 1. September 2020 der „Stichtag“ für eventuelle offizielle Bordell-Öffnungen ist!


    Das „Gerücht“, das am 1. September 2020 ein „geheimer Stufenplan“ greift, hält sich zwar stetig, wird aber nirgendwo offiziell bestätigt. Es gibt nach meinen Recherchen in NRW eine seit Juni 2020 anhängige Klage im Eilverfahren vor dem OVG Münster und aktuell mindestens 3 neue Klageerhebungen im Eilverfahren, aber wenn man auf den Kalender schaut, ist der September nicht mehr weit, es sind nur noch Tage!

    Die Situation ist in Deutschlands bevölkerungsreistem Bundesland besonders kritisch: im Bereich der Prostitution sind gerade zahllose Existenzen massiv bedroht, da in NRW jegliche Form der Prostitution untersagt ist und sich nun „alles“ im Graubereich abspielt, wo es für die Protagonisten keinen Schutz und keine Sicherheit gibt! Statt die Sexarbeiterinnen gezielt vor „Corona“ zu schützen, drängt sie der Staat in die ungewollte Illegalität. In genehmigten und ständig überprüften Prostitutions-Betrieben, wo Hygienekonzepte gezielt realisiert werden könnten, ist Prostitution verboten! Auf der Strasse und in Hotels, die für diese Art der „Geschäftsausübung“ keine Erlaubnis besitzen, wird täglich gegen das Gesetz verstossen, weil staatlich Hilfen nicht greifen und in vielen Fällen das Überleben nur mit illegalem Handeln gesichert werden kann!

    Das Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) wird zur Farce, da der Staat seinen Pflichten nicht nachkommt und eine missliebige Branche in die Enge drängt! Obwohl in 3 Bundesländern höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt, die im Tenor besagt, dass bei der Einhaltung von strengen Hygieneregeln und dem vorgeschriebenen 1:1-Kontakt von der Ausübung der Prostitution kein wirklich höheres Corona-Infektions-Risiko ausgeht, dass der Dienstleistungsbereich Prostitution den sonstigen „körpernahen Dienstleistungen“ gleichzustellen ist, reagieren 12 von 16 Bundesländern nicht und verschärfen damit die Situation zunehmend!

    Um auf diese unsinnigen Auswirkungen des „Föderalismus“ aufmerksam zu machen, gehen an vorderster Front die Lovemobile-Aktivistinnen Bibi und Nicole, sowie der BesD e.V., der BSD e.V. und Mitglieder des Aktionsbündnisses „Zukunft Rotlicht“ am kommenden Donnerstag erneut auf die Straße, um Politik und Öffentlichkeit über den eklatanten Missstand zu informieren und um gleichzeitig den Appell „Öffnet die Bordelle! – Jetzt“ zu propagieren! Nach Berlin, Hamburg, Köln und Stuttgart, geht es nun in die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf, wo Landesfürst Armin Laschet m.E. ein wenig zuviel Ruhe walten lässt und wo Gesundheitsminister Laumann ebenfalls den „abwartenden Helmut Kohl“ gibt, während Sexarbeiterinnen und Betreibern nachhaltig die Luft ausgeht!

    Ok, es gibt nach wie vor nicht wenige Neuinfektionen, aber diese entstehen nachweislich in anderen Bereichen, nämlich bei Reiserückkehrern und bei den „Partyfreunden“, die sämtliche Regeln missachten und die Umwelt so massiv gefährden! Beim geschützten „Nümmerchen“ ist das Risiko eklantant geringer und selbst das Robert-Koch-Institut (RKI) sieht das Infektionsrisiko deutlich geringer, als einige „panische Politiker“, die Corona mit „Moral“ kombinieren und im Sinne der Volksgesundheit nun ein „Sexkaufverbot“ propagieren! Was für ein Etikettenschwindel!

    Zur NRW-Kampagne werde ich am kommenden Montag ein intensives „Positionspapier“ veröffentlichen und dies zusammen mit der Veranstaltungeinladung an die 199 Landes-Parlamentarier versenden. Hierfür sind auf meinem Paypal-Konto Spenden eingegangen, die die Kosten decken werden und für die ich an dieser Stelle herzlich danke!

    Hier der vorläufige Ablaufplan für die Demonstration am kommenden Donnerstag, 27.08.2020:

    Sexwork-Demonstration auf der Landtagswiese der Landeshauptstadt Düsseldorf von 11 – 18 Uhr


    Adresse: Landtag NRW, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
    https://goo.gl/maps/bJzpfRYt5ud7bd467

    Zusammenkunft ab 11 Uhr, Pressekonferenz um 11:30 Uhr

    Redebeiträge von: Stephanie Klee (BSD e.V. ), Nicole Schulze, Straßen-Sexarbeiterin (BesD e.V.), Harriet Langanke, (GSSG Stiftung, Fachjournalistin sexuelle Gesundheit/ Sexualwissenschaften)  u.a.

    Kulturelle Beiträge von: Bibbi Drall, reisende Rubens Sexarbeiterin (14:00 & 15:45 Uhr), Mechthild Hexengeige alias MadameKALI (15:00 Uhr) uvm.

    Die Anmeldelinks bei Facebook:

    Bibbi & Nicole:
    https://www.facebook.com/events/299095914703516/

    BesD – Veranstaltungslink: https://www.facebook.com/events/3706944732668811

    BSD – Veranstaltungslink:
    https://www.facebook.com/events/621906005430280



    Abschließender Spendenaufruf:

    Bibbi und Nicole sind seit vielen Wochen für die Branche auf der „erotischen Walz“ durch die Republik. Dabei sind inzwischen die „Dienstfahrzeuge“ (Demo-Lovemobil und das Bibbi-Mobil) arg in Mitleidenschaft gezogen worden und auch die sonstigen entstandenen Kosten sind nicht unerheblich! – Während mancherorts Tausende von Euro in Klagen etc. fließen, müssen die engagierten Sexworkerinnen ihr eigenes kaum vorhandenes Geld investieren. Ich rufe an dieser Stelle zu „Solidarität“ im Sinne der Sache auf! Gebt was Ihr könnt! Auch Kleinvieh macht Mist!

    Jeder Taler per Paypal an Nina19983@icloud.com hilft den beiden unermüdlichen Aktivistinnen und wer kein Paypal hat, kann die Beiden natürlich auch über die Mailadresse kontaktieren.

    Infos zu den Aktionen der Aktivistinnen immer aktuell unter:
    https://www.facebook.com/Bibiundnicole/?hc_location=group


     

    https://zukunft-rotlicht.info

    Infos gibt es natürlich auch in den bekannten Facebook-Gruppen der Betreiber: https://www.facebook.com/groups/1781551198651477/ und in der Offenen Gruppe https://www.facebook.com/groups/zukunftrotlicht/ fortlaufend veröffentlicht.

    Liebe Grüße von Howard Chance

  • Düsseldorf – 27.08.2020 – Sexwork-Demo – Öffnet die Bordelle!

    Düsseldorf – 27.08.2020 – Sexwork-Demo – Öffnet die Bordelle!

    Düsseldorf – 27.08.2020 – Sexwork-Demo – Öffnet die Bordelle!

    Am kommenden Donnerstag, dem 27. August 2020, ist es soweit: ein breit aufgestelltes Aktionsbündnis der Sexarbeit demonstriert vor dem Düsseldorfer Landtag für eine sofortige Öffnung der Bordellbetriebe in NRW und bundesweit und für eine umgehende Aufhebung der staatlichen Restriktionen gegen Sexarbeiter und deren Gäste!

    Man muss sich bewegen, damit sich etwas bewegt! – Nachdem es in einigen wenigen Bundesländern (Bayern, Berlin, Saarland, Thüringen) zu positiven Entwicklungen kam, sind 12 Bundesländer noch „dicht“ und es ist bei den momentan steigenden Corona-Zahlen alles andere als sicher, dass der 1. September 2020 der „Stichtag“ für eventuelle offizielle Bordell-Öffnungen ist!


    Das „Gerücht“, das am 1. September 2020 ein „geheimer Stufenplan“ greift, hält sich zwar stetig, wird aber nirgendwo offiziell bestätigt. Es gibt nach meinen Recherchen in NRW eine seit Juni 2020 anhängige Klage im Eilverfahren vor dem OVG Münster und aktuell mindestens 3 neue Klageerhebungen im Eilverfahren, aber wenn man auf den Kalender schaut, ist der September nicht mehr weit, es sind nur noch Tage!

    Die Situation ist in Deutschlands bevölkerungsreistem Bundesland besonders kritisch: im Bereich der Prostitution sind gerade zahllose Existenzen massiv bedroht, da in NRW jegliche Form der Prostitution untersagt ist und sich nun „alles“ im Graubereich abspielt, wo es für die Protagonisten keinen Schutz und keine Sicherheit gibt! Statt die Sexarbeiterinnen gezielt vor „Corona“ zu schützen, drängt sie der Staat in die ungewollte Illegalität. In genehmigten und ständig überprüften Prostitutions-Betrieben, wo Hygienekonzepte gezielt realisiert werden könnten, ist Prostitution verboten! Auf der Strasse und in Hotels, die für diese Art der „Geschäftsausübung“ keine Erlaubnis besitzen, wird täglich gegen das Gesetz verstossen, weil staatlich Hilfen nicht greifen und in vielen Fällen das Überleben nur mit illegalem Handeln gesichert werden kann!

    Das Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) wird zur Farce, da der Staat seinen Pflichten nicht nachkommt und eine missliebige Branche in die Enge drängt! Obwohl in 3 Bundesländern höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt, die im Tenor besagt, dass bei der Einhaltung von strengen Hygieneregeln und dem vorgeschriebenen 1:1-Kontakt von der Ausübung der Prostitution kein wirklich höheres Corona-Infektions-Risiko ausgeht, dass der Dienstleistungsbereich Prostitution den sonstigen „körpernahen Dienstleistungen“ gleichzustellen ist, reagieren 12 von 16 Bundesländern nicht und verschärfen damit die Situation zunehmend!

    Um auf diese unsinnigen Auswirkungen des „Föderalismus“ aufmerksam zu machen, gehen an vorderster Front die Lovemobile-Aktivistinnen Bibi und Nicole, sowie der BesD e.V., der BSD e.V. und Mitglieder des Aktionsbündnisses „Zukunft Rotlicht“ am kommenden Donnerstag erneut auf die Straße, um Politik und Öffentlichkeit über den eklatanten Missstand zu informieren und um gleichzeitig den Appell „Öffnet die Bordelle! – Jetzt“ zu propagieren! Nach Berlin, Hamburg, Köln und Stuttgart, geht es nun in die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf, wo Landesfürst Armin Laschet m.E. ein wenig zuviel Ruhe walten lässt und wo Gesundheitsminister Laumann ebenfalls den „abwartenden Helmut Kohl“ gibt, während Sexarbeiterinnen und Betreibern nachhaltig die Luft ausgeht!

    Ok, es gibt nach wie vor nicht wenige Neuinfektionen, aber diese entstehen nachweislich in anderen Bereichen, nämlich bei Reiserückkehrern und bei den „Partyfreunden“, die sämtliche Regeln missachten und die Umwelt so massiv gefährden! Beim geschützten „Nümmerchen“ ist das Risiko eklantant geringer und selbst das Robert-Koch-Institut (RKI) sieht das Infektionsrisiko deutlich geringer, als einige „panische Politiker“, die Corona mit „Moral“ kombinieren und im Sinne der Volksgesundheit nun ein „Sexkaufverbot“ propagieren! Was für ein Etikettenschwindel!

    Zur NRW-Kampagne werde ich am kommenden Montag ein intensives „Positionspapier“ veröffentlichen und dies zusammen mit der Veranstaltungeinladung an die 199 Landes-Parlamentarier versenden. Hierfür sind auf meinem Paypal-Konto Spenden eingegangen, die die Kosten decken werden und für die ich an dieser Stelle herzlich danke!

    Hier der vorläufige Ablaufplan für die Demonstration am kommenden Donnerstag, 27.08.2020:

    Sexwork-Demonstration auf der Landtagswiese der Landeshauptstadt Düsseldorf von 11 – 18 Uhr


    Adresse: Landtag NRW, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
    https://goo.gl/maps/bJzpfRYt5ud7bd467

    Zusammenkunft ab 11 Uhr, Pressekonferenz um 11:30 Uhr

    Redebeiträge von: Stephanie Klee (BSD e.V. ), Nicole Schulze, Straßen-Sexarbeiterin (BesD e.V.), Harriet Langanke, (GSSG Stiftung, Fachjournalistin sexuelle Gesundheit/ Sexualwissenschaften)  u.a.

    Kulturelle Beiträge von: Bibbi Drall, reisende Rubens Sexarbeiterin (14:00 & 15:45Uhr), Mechthild Hexengeige alias MadameKALI (15:00 Uhr) uvm.

    Die Anmeldelinks bei Facebook:

    BesD – Veranstaltungslink: https://www.facebook.com/events/3706944732668811

    BSD – Veranstaltungslink:
    https://www.facebook.com/events/621906005430280



    Abschließender Spendenaufruf:

    Bibbi und Nicole sind seit vielen Wochen für die Branche auf der „erotischen Walz“ durch die Republik. Dabei sind inzwischen die „Dienstfahrzeuge“ (Demo-Lovemobil und das Bibbi-Mobil) arg in Mitleidenschaft gezogen worden und auch die sonstigen entstandenen Kosten sind nicht unerheblich! – Während mancherorts Tausende von Euro in Klagen etc. fließen, müssen die engagierten Sexworkerinnen ihr eigenes kaum vorhandenes Geld investieren. Ich rufe an dieser Stelle zu „Solidarität“ im Sinne der Sache auf! Gebt was Ihr könnt! Auch Kleinvieh macht Mist!

    Jeder Taler per Paypal an Nina19983@icloud.com hilft den beiden unermüdlichen Aktivistinnen und wer kein Paypal hat, kann die Beiden natürlich auch über die Mailadresse kontaktieren.


    Infos gibt es natürlich auch in den bekannten Facebook-Gruppen der Betreiber: https://www.facebook.com/groups/1781551198651477/ und in der Offenen Gruppe https://www.facebook.com/groups/zukunftrotlicht/ fortlaufend veröffentlicht.

    Liebe Grüße von Howard Chance

  • Prostitution 2020 – Die Gedanken sind frei – Statusbericht August 2020

    Prostitution 2020 – Die Gedanken sind frei – Statusbericht August 2020

    Prostitution 2020 – Die Gedanken sind frei – Statusbericht August 2020

    Bayern öffnet die Bordelle? – Berlin ermöglicht Erotikmassagen und SM! – Die Nordstaaten denken über Öffnung der Bordellbetriebe zum 1. September nach?Verbände der Erotikbranche auf Demo-Marathon! – Deutschland bereitet sich auf die 2. Welle vor? – Mega-Anti-Corona Demo in Berlin – Die Infektionszahlen steigen deutlich! – Bürgerinnen und Bürger verzweifeln langsam aber sicher!

    Die Themen der vergangenen Woche kurz zusammenzufassen, fällt in dieser Woche schwer! Ich bin erst einmal froh, dass ich meine Webseite und hier speziell den WordPress-Blog wieder in Betrieb nehmen konnte. Eine abgelaufene Domain, die nur über einen komplizierten Rettungs-Prozess in den USA zurückzuholen sein wird, führte zu Chaos. Nur durch Änderung der DNS-Zuweisungen auf eine andere Domain, konnte der Blog gestern wieder in Betrieb genommen werden. Meine aktiven Website-Adressen lauten jetzt ab sofort https://zukunft-rotlicht.info und https://prostitution2020.de, meine Unternehmensberatung ist unter der Domain https://mhconsulting.online wieder erreichbar.

    Bayern macht die Bordelle auf? – Die Sensationsmeldung der Woche!

    Schon seit der RedlightON-Aktion am 16. August 2020, wo Rechtsanwalt Michael Karthal auf der Pressekonferenz in Frankfurt am Main von eine „eingeklagten Öffnung“ in Kempten (Allgäu) berichtete, liefen die Drähte heiß: Kempten öffnet? Öffnet dann Bayern komplett? Die zweite Frage konnte man vor 14 Tagen so nicht  beantworten und die Ordnungsbehörden in Bayern waren auch überfordert, als die Fragen der Betreiberinnen und Betreiber eingingen. Gab es wirklich ein Urteil? Was war dessen Inhalt? Waren die Feststellungen und der Beschluss allgemeingültig oder nur auf den berühmten Einzelfall anwendbar? Komischerweise interessierten sich zunächst Betreiberinnen und Betreiber, die gar nicht in Bayern beheimatet sind, für die Ergebnisse. Trotz diverser Webinare und pausenlosen Nachfragen in der Facebook-Gruppe, konnte man sich keinen Reim machen, was da nun genau passiert war und noch weniger war zu einem zweiten Verfahren zu erfahren, das ebenfalls in ähnlicher Sache vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erfolgreich geführt wurde. Es war chaotisch und der Kollege Christoph Rohr und ich benötigten auch gut eine Woche, um halbwegs Durchblick zu erhalten.

    Im Ergebnis ist es Stand heute jetzt so, dass diverse Städte und Gemeinden aufgrund der gerichtlichen „Erörterungen“ die nach wie vor geltende und gerade auch wieder verlängerte Infektionsschutzverordnung differenziert anwenden und Prostitutionsstätten, die einen strikten 1:1-Kontakt zwischen Dienstleisterinnen und Kunden gewährleisten, nun nicht mehr als Prostitutionsstätte im Sinn der Verordnung betrachten. Kann ich also in Bayern in meinem Betrieb absolut sicherstellen, dass nie mehr als 2 Personen aufeinander treffen, falle ich nicht unter die Verbotsverordnung! Aber: ich muss Hygienepläne aufstellen und diese natürlich streng einhalten, denn sonst kann man meinen Betrieb wegen „Hygienemängeln“ schließen und das womöglich dauerhaft. Die gesamten Hintergründe der Normenkontrollklage möchte ich heute nicht weiter erläutern; das jetzige Ergebnis zählt und die Zeit für „warum“ und „wieso“ fehlt gerade! Ich bin in der Angelegenheit „Bordell-Öffnung“ bereits seit Mitte der Woche in Augsburg, Schweinfurt, Ingolstadt und Nürnberg und ab heute auch in der Landeshauptstadt München im Einsatz, um zu prüfen, ob sich bestimmte Betriebe unmittelbar oder aber mit weiteren Vorkehrungen und Konzeptanpassungen öffnen lassen. Bei 5 von mir betreuten bayerischen Betrieben wird in den kommenden Tagen zu 99% eine Öffnung erfolgen und dies natürlich im Einvernehmen mit den lokalen Behörden, die in der Regel durchaus kooperativ sind. Wer in Bayern noch Unterstützung benötigt, kann mich oder auch den Kollegen Rohr gerne auch kurzfristig kontaktieren!

    In Berlin darf wieder erotisch massiert werden / SM auch wieder möglich

    Auch Berlin vermeldet zumindest „Teilerfolge“, die aber mit denen von Bayern nicht vergleichbar sind. In Berlin darf in zwei Massagestudios wieder „erotisch massiert“ werden, wobei aber „Body-to-Body“ ebenso verboten ist wie Geschlechtsverkehr und zudem darf der branchenübliche „Handjob“ nur mit Kondom oder Handschuh angeboten werden. Ob dass einen Kunden wirklich inspiriert? Ich habe da starke Zweifel. Auch SM, was unter das ProstSchG, ist in einem Berliner Studio wieder erlaubt, wobei im veröffentlichten Urteil aber steht, das keine erotischen Dienstleistungen stattfinden dürfen! Popo voll ja; Beutel leer nein! Auch ein Kompromiss, der am Bedarf der Kundschaft vorbei gehen dürfte. Aber immerhin erste kleine Schritte, über die man sich ja in der Gemarkung, wo Prostitution gänzlich verboten ist, schon freut.

    „Nordländer“ haben sich angeblich auf 1. September verständigt

    Der Leiter des Bezirksamts Hamburg Mitte, Falko Droßmann (SPD), hat auf einer beeindruckenden Demonstrationsveranstaltung, die am vergangenen Dienstag, 28. Juli 2020, auf der Reeperbahn in Hamburg stattfand, angedeutet, dass sich die sogenannten „Nordländer“ (bestehend aus Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen und Hamburg) auf das Öffnungsdatum 1. September 2020 für Prostitutionsstätten geeinigt haben oder zumindest einigen wollen. Offizielle Bestätigungen gab es aus den anderen Bundesländern dazu leider nicht und so ist die vorliegende Meldung noch sehr mit Vorsicht zu genießen!

    Rotlicht-Demonstrationen Hamburg – Köln – Stuttgart

    Die Demonstrationen der Sexarbeiter- und Betreiberverbände BSD und BesD in Hamburg und Köln waren beeindruckend und haben in jedem Fall „Bewegung“ gebracht, Bewegung, die man nun politisch nutzen muss und darum ist es wichtig jetzt „Druck auf dem Kessel“ zu halten. Darum heißt die Devise „nach der Demo ist vor der Demo“ und ich weise daher heute auf die nächste Demonstration in Stuttgart hin, die am Donnerstag, dem 6. August 2020 stattfinden wird. Stuttgart ist die Hauptstadt der Prostitutionsgegner und eine der wenigen Städte, die sogar ein „Sexkaufverbot“ verhangen haben und damit unglaublich polarisiert! Demonstrieren in Stuttgart ist unbedingt notwendig und ich werde selbst auch dort sein und mit den Freundinnen und Freunden die Fahne hoch halten! Informationen zur Veranstaltung gibt es auf der BesD-Infopage zur Demonstration.

    Am morgigen Montag erfolgt ein ausführlicher Newsletter … ich mache mich jetzt eilig auf den Weg nach München! „Glück Auf“ für die Branche!

    Ihr / Euer Howard Chance


    https://zukunft-rotlicht.info        https://prostitution2020.de

  • Prostitution 2020 – Bayern, Berlin and more? – Öffnungen erreicht!

    Prostitution 2020 – Bayern, Berlin and more? – Öffnungen erreicht!

    Prostitution 2020 - Bayern, Berlin and more? - Öffnungen erreicht!Prostitution 2020 – Bayern, Berlin and more? – Öffnungen erreicht!

    Die abgelaufene Woche hatte es in sich und war für die Branche äußerst spannend. Der Fall „Kempten“, den ich in meinem Beitrag „Causa Bayern“ bereits behandelt habe, weitet sich, was Öffnungen im Freistaat anbelangt, weiter aus: in immer mehr Städten und Gemeinden gibt es „Agreements“ zwischen Behörden und Betreibern und immer mehr Betriebe bereiten sich nach Vorlage von Hygiene-Konzepten auf eine regulierte Öffnung vor oder haben bereits wieder geöffnet.

    Hierzu liegen Meldungen aus Aschaffenburg, Augsburg und auch Nürnberg vor und ich selbst berate auch gerade einige Mandanten, die in verschiedenen Orten Bayerns beheimatet sind und nun auch den Kontakt zu den Behörden suchen, um möglichst bald wieder öffnen zu können. Auch vor mir liegt hier ein arbeitsreiches Wochenende, wo ich Material sichten und Unterlagen für die bayerischen Mandanten vorbereiten werde. „Kempten“ kann der entscheidende „Türöffner“ sein, auf den andere Bundesländer auch reagieren könnten. Ich formuliere das erst einmal sehr vorsichtig, um nicht falsche Hoffnungen zu wecken.

    Auch in Berlin gibt es „Ergebnisse“: 2 Massagestudios dürfen nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts in Berlin wieder öffnen und sogar die berühmte „Handentspannung“ anbieten, Body-to-Body ist allerdings weiter untersagt! Ebenso hat das SM-Studio „Avalon“ die Wiederöffnung erstritten, wobei dort aber keine sexuellen Dienstleistungen erbracht werden dürfen.

    Was unterscheidet Bayern von Berlin? – In Berlin ist der Umfang der „genehmigten“ Dienstleistungen noch sehr beschränkt; in Bayern gibt es jetzt mitunter in einigen Fällen schon das „Vollprogramm“ der erotischen Speisekarte, wobei natürlich die allgemeinen Hygieneregeln immer ein wenig bremsen, wobei der „Blick hinter die Pufftür“ natürlich im realen Betrieb auch nicht wirklich möglich ist! Egal … das wichtigste Ziel ist erst mal erreicht: die Öffnung der Betriebe! Einschränkung hin, Einschränkung her.

    Nun bleibt abzuwarten, ob man jetzt mit einer zweiten „Klagewelle“ in anderen Bundesländern ähnliches erreichen kann. In Hamburg, Niedersachsen und auch Nordrhein-Westfalen wurden die „Töne der Behörden“ schon milder und man will die „Schutz-Maßnahmen-Corona“ nun auch ständig neu bewerten“. Der Ansatz ist da und man kann nun etwas hoffnungsvoller in die Zukunft blicken.

    Wir werden heute Abend in unserem Zukunft-Rotlicht-Gruppen-Webmeeting wieder intensiv diskutieren und haben bereits eine hohe Anzahl von Anmeldungen.
    Auch Nicht-Mitglieder der Facebook-Gruppe können teilnehmen, hierzu ist aber eine Registrierung über den folgenden Link notwendig:

    https://us02web.zoom.us/meeting/register/tZMkfuyhrjsuGd0rnySezwtEeKqhhTtv_oWe

    Wir geben Gas … soviel ist sicher! Es lohnt sich am Ball zu bleiben!

    Ihr / Euer

    Howard Chance am 24.07.2020

    https://mhconsulting.online

    Die Facebook-Gruppe „Zukunft Rotlicht“:
    https://www.facebook.com/groups/zukunftrotlicht/

     

     

     

  • Prostitution 2020 – Die „Causa Bayern“ – Bordellöffnungen möglich?

    Prostitution 2020 – Die „Causa Bayern“ – Bordellöffnungen möglich?

    Prostitution 2020 - Die "Causa Bayern" - Bordellöffnungen rechtmäßig?Prostitution 2020 – Die „Causa Bayern“ – Bordellöffnungen rechtmäßig?

    Die in Frankfurt am Main versammelte Branche, lauschte am vergangenen Donnerstag, 16.07.2020, anlässlich des Kampagnentags „RedlightON“, gebannt den Ausführungen von Rechtsanwalt Michael Karthal, der bei der Pressekonferenz im „My Way“ eine „Sensation“ verkündete: ein von ihm im Rahmen eines sogenannten „Normenkontrollverfahrens“ vertretenes Bordell in Bayern hatte am Abend zuvor offiziell wieder geöffnet! Wie kann bzw. wie konnte das sein?

    Nach der Veröffentlichung in unserer Facebook-Gruppe und in diversen Portalen, glühten die Drähte und der Internet-Verkehr nahm erheblich zu. Der Kollege Christoph Rohr und ich wurden beim „After Work“ ständig angerufen, da wir ja mit Michael Karthal bei der Pressekonferenz gewesen waren und die „Angelegenheit“ auch kurz erörtert hatten. Dass die Zusammenhänge durchaus als sehr komplex zu bezeichnen sind, stellte sich erst später heraus. Mein dazu eilig veröffentlichtes „Quick-Video“ brachte die Gemüter noch weiter in Wallung und es wurde wild spekuliert. Rechtsanwälte aus der ganzen Republik „verlangten“ nach „belastbaren Schriftstücken“ und die „Armee der Hobby-Juristen“ warf dann natürlich öffentlich Äpfel und Birnen in die große Kiste; Clubs in der gesamten Republik wollten durch den bayerischen „Beschluss“, den es in dieser Form gar nicht gab, in völlig anderen Bundesland sofort öffnen. Am besten „rückwirkend“!

    Die „Causa Bayern“ in ganz groben Zügen

    Im bereits erwähnten „Normenkontrollverfahren“, das ein Betrieb in Kempten (Bayern) beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof angeschoben hatte, wurde von der Bayerischen Staatsregierung auf Nachfrage des Gerichts „mitgeteilt“, das man in Bayern nicht die Prostitution als solches untersagt hätte, sondern lediglich die Prostitutionsstätten und zwar aus Gründen des Infektionsschutzes, wenn es zu Ansammlungen von mehreren Personen komme. Gegen die Prostitutionsausübung in einer 1:1-Konstellation (1 Prostituierte: 1 Gast) beständen keine Bedenken und hier gäbe es zwischen den in Bayern nicht untersagten Haus-Hotel-Besuchen und der Erbringung von Dienstleistungen in Prostitutionsstätten keine Unterschiede. Resultat: wenn ein Betrieb gewährleistet, dass es nur zu den 1:1-Konstellationen kommt, fällt er nicht unter die Untersagungs-Verfügung! Prostitutionsstätte ist folglich nicht gleich Prostitutionsstätte, wobei sich die Hygienemaßnahmen natürlich in Klein(st)betrieben sicher einfacher umsetzen lassen, als im Laufhaus oder Großbordell!

    Durch diese möglicherweise wegweisende Stellungsnahme des Verordnungsgebers wurde die Normenkontrollklage somit quasi „gegenstandslos“, da die angestrebte Öffnung ja nun erfolgen konnte und die „Erledigung“ der Klage im Eilverfahren zumindest von der Klägerin erklärt werden konnte. Allerdings war gestern noch offen, ob die Beklagte den Rechtsstreit ebenfalls für „erledigt“ erklären wird oder ob es doch noch zu einem Beschluss des Gerichts kommen muss.

    Der klagende Betrieb in Kempten hatte in der vergangenen Woche für 2 Tage geöffnet, wurde dann aber von der örtlichen Polizei wieder geschlossen! Ob diese Schließung rechtmäßig war, wird nun juristisch zu klären sein. Die polizeiliche Anordnung kann nun vor dem örtlichen Verwaltungsgericht im Eilverfahren angegriffen werden, wobei natürlich mit dem Tenor der Normenkontrollklage argumentiert werden kann. Dabei ist zu beachten, dass es momentan keinen Beschluss des Gerichts gibt und man ja „nur“ mit der Stellungnahme der Staatsregierung arbeiten kann. Welches Gewicht dieses Dokument hat, ist noch nicht abzuschätzen!

    Umso verwunderlicher ist es, dass Ordnungsbehörden in anderen Regionen Bayerns Betrieben mit Hinweis auf die Stellungnahme der Staatsregierung nun eine zeitnahe Öffnung in Aussicht gestellt haben sollen, wenn geeignete Hygiene-Konzepte vorgelegt werden. Der „Präzedenzfall Kempten“, der noch gar keiner ist und wo die „Schließung“ gerade noch anhält, wirkt in anderen Orten und veranlasst zu Zusagen? Merkwürdig und daher bei mir unter ständiger Beobachtung!

    Angeblich haben heute diverse Locations, u.a. auch große Laufhäuser wieder geöffnet. Ich werde das fortlaufend prüfen und dazu immer wieder berichten!

    Vorsicht! –  Bitte keine eigenmächtigen Schnellschüsse! – Gefahr!

    Wie schon in der Facebook-Gruppe geschehen, möchte ich nochmals davor warnen in Bayern ohne Rücksprache mit den Behörden einfach so zu öffnen. Das Kempten-Verfahren ist, zumal es ja keinen anwendbaren Beschluss gibt, ein „Einzelfall“, der durch die wieder erfolgte Schließung von Amts wegen, höchst wackelig ist und für andere Fälle in anderen bayerischen Regionen womöglich nicht den Signalcharakter hat, der forsch unterstellt wurde.

    Egal wie die örtlichen Behörden reagieren, es bleibt festzustellen, dass das vorhandene Betriebskonzept nach dem ProstSchG zu den jetzigen Eröffnungserfordernissen passen muss und dass es in jedem Fall ein Hygienekonzept geben muss, das den Vorgaben entspricht! Hier sind wir, nämlich die Rotlicht-Akademie und MH-Consulting gerne Ansprechpartner in Detailfragen. Wir stellen natürlich auch gerne Kontakt zu den Anwälten her, die sich in die Materie eingearbeitet haben und weitere Hilfestellungen geben können.

    Howard Chance – 21.07.2020

     

     

  • Prostitution 2020 – State of the union – Aktueller Lagebericht

    Prostitution 2020 – State of the union – Aktueller Lagebericht

    Prostitution 2020 - State of the union - Aktueller LageberichtProstitution 2020 – State of the union – Aktueller Lagebericht

    Manchmal ist es der Übersicht halber sinnvoll die vorliegenden Fakten in einer kurzen Übersicht zu präsentieren und daraus einen Lagebericht zu formulieren. Nachdem wir gestern vergeblich auf eine erste Öffnung von Prostitutionsstätten im Freistaat Sachsen gewartet haben, ist ein solcher Moment gekommen!

    Hoffnung 1 – Thüringen

    In der ersten Juni-Woche kamen Meldungen aus Thüringen, dass man dort im Rahmen der „Lockerungen“ erwäge auch „Prostitutionsstätten“ wieder öffnen zu lassen. Bodo Ramelow präsentierte sich progressiv, aber das dann folgende Ergebnis war ein anderes: die Puffs bleiben doch zu! Basta!

    Hoffnung 2 – Rheinland-Pfalz

    Vor 14 Tagen, am 10. Juni 2020, sollten in Rheinland-Pfalz die Prostitutionsstätten unter Anwendung eines Hygienekonzepts wieder öffnen! Pustekuchen: zwei Tage vor dem im Verordnungsentwurf angekündigten Termin, wurde der entsprechende Paragraph in einer Sondersitzung „kassiert“. Die Hintergründe konnten nicht genau geklärt werden, aber die „Einwirkung“ aus Berlin und aus anderen Bundesländern wird es vermutlich gegeben haben. Tenor: der Alleingang eines Bundeslandes ist nicht erwünscht!

    Hoffnung 2 – Sachsen

    Über eine Woche wurde in einem Pressebericht dargestellt, das die Regierung des Freistaates Sachsen über die Öffnung der Bordellbetriebe nachdenke und dies auch war wohl auch in einer Beschlussvorlage enthalten. Am  23.06.2020 wurde getagt. Ergebnis nochmals Pustekuchen: die neue Corona-Verordnung, die ab 30. Juni 2020 gelten wird, verbietet Prostitutionsstätten weiterhin und in der Pressekonferenz erklärte der zuständige Staatssekretär, dass „kein deutsches Bundesland soweit sei … Prostitution wieder zu erlauben!“ Interessant: hier wird der eingeforderte Föderalismus aufgegeben?

    Fazit: Zufälle, die keine sind! In der Bund-Länder-Konferenz von vergangener Woche (17.06.2020) hat es wohl „Verabredungen“ gegeben, die darauf hindeuten, dass es zur „Verhinderung des Betreibens von Prostitutionsstätten“ einen internen „Masterplan“ gibt!


    Meine Gedanken und Anmerkungen zur „Gesamtsituation“:

    Zahlenwerk des Robert-Koch-Instituts

    Das RKI meldet aktuell (23.06.2020 – 0 Uhr) einen R-Wert von 2,02, was nach Aussagen des RKI das Infektionsgeschehen von vor etwa anderthalb Wochen widerspiegelt. Die extremen Hotspot-Entwicklungen (Tönnies und Co.) liegen aber erst eine Woche zurück und schlagen sich so wohl noch nicht in den aktuellen Zahlen nieder? Allerdings wird der bundesweite Wert natürlich von den Hotspots statistisch sehr stark beeinflusst und hat „lokal“ kaum Aussagekraft! Dies wird aber bei den „staatlichen Entscheidungen“ zum Thema „Prostitutionsstätten“ nicht wirklich berücksichtigt!

    Sex ist erlaubt – Prostitution nicht überall explizit verboten, Bordelle schon!

    Sex ist in der Tat immer „körpernah“, bei der Penetration kommt es zu einem Minusabstand von mehreren Zentimetern. Deshalb war in Großbritannien im Rahmen des Lockdowns zeitweise auch der „eheliche Beischlaf“ untersagt. Bei uns hat man so etwas nicht „verordnet“, weil es ja auch reichlich absurd erscheint! Egal!

    Im Rahmen der bundesdeutschen Lockerungen, ist die „private Prostitution“ seit spätestens Ende Mai in 10  von 16 Bundesländern „nicht verboten“, Nymphomaninnen können inzwischen sogar mehrere Personen zu Hause empfangen und mit ihnen verkehren und auch bei „Swingerclubs“ machen die Behörden regional die Augen zu. „Verkehren ist kein Problem“, wenn, ja wenn man es nicht in einer dafür vorgesehenen „Betriebsstätte“ tut!

    Viel absurder geht es wohl kaum! Beim privaten Seitensprung gibt es keinen „Hygieneplan“ und beim Haus-Hotel-Besuch mit Sicherheit keinen Ansatz zur „Kontaktverfolgung“. Die einzigen „Stätten“, die beides leisten können und wollen, werden vom Staat und von den Gerichten als mögliche „Infektions-Hotspots“ angesehen! Das ist in etwa so, als wenn man in Deutschland nur noch dann Autofahren darf, wenn man garantiert und nachweislich nicht im Besitz eines Führerscheins ist! Wozu gibt es noch ein ProstSchG, wenn man den Wildwuchs geradezu fördert oder zumindest billigend in Kauf nimmt?

    Ist nun der Sex im Hinblick auf Corona gefährlich oder sind es „nur“ die Orte, wo geschützter Sex gegen Geld „legal“, weil konzessioniert, angeboten wird? Nach den Gesetzen der Logik hat die „Bezahlung“ keinerlei Auswirkung auf das Infektionsgeschehen! Wenn eine Sexarbeiterin kein Geld nimmt und umsonst „verkehrt“, ist für den Staat womöglich alles OK?

    Vielleicht sind hier die Ansätze für neue „Eilverfahren“ gegeben, bei denen man sich jetzt beeilen muss, da die Gerichte in  wenigen Wochen in die üblichen „Gerichtsferien“ gehen. Ab 15. Juli 2020 haben die Gerichte dann nur noch „Notbesetzungen“ und werden womöglich mit Hunderten von Eilverfahren bemüht. Abgelehnte Eilanträge werden dann wohl erst ab Mitte September 2020 in „Hauptverfahren“ verhandelt.

    Auch die Politik zieht sich ab Anfang Juli „einstweilig“ zurück. Parlamentsferien und nur noch Bearbeitung von Dingen, die absolute Dringlichkeit haben. Unser Thema Prostitutionsstätten gehört mit absoluter Sicherheit nicht dazu!

    Howard Chance

    Facebook-Gruppe „Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise“

    Portal Prostitution 2020

    MH-Consulting Unternehmensberatung

  • Prostitution2020 – Informationsupdate – 18.06.2020

    Prostitution2020 – Informationsupdate – 18.06.2020

    Informationsupdate – 18.06.2020 – Anhaltende Bordellschließungen – Gerichtsurteile – Maßnahmen und Offener Brief

    Liebe Kundinnen und Kunden, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde!

    Die Woche hatte es in sich! Die Bund-Länder-Konferenz brachte eine erneute Solidarisierung der Länder und die Erkenntnis, dass die Regierung die Corona-Situation erst einmal „konservieren“ möchte! Es sind ja ohnehin bald Parlamentsferien … und im Herbst kann man dann „weiterschauen“. Als Folge daraus werden wohl Großveranstaltungen und auch das Thema „Prostitutionsstätten“ und deren Öffnung „verschoben“, so zumindest mein Eindruck von gestern, als man Angela Merkel und Co. lächelnd im TV sah.

    Nun, die Länder könnten eigene Wege gehen, ob sie dies tun ist aber ungewiss und das Beispiel „Rheinland-Pfalz“ ist sicher noch allen im Sinn. Sind neue Klagen mit verändertem Sinn jetzt sinnvoll oder muss man sich damit abfinden weiter zu warten? Es sind zwar neue „Überbrückungsgelder“ beschlossen, ob diese aber grundsätzlich helfen, möchte ich bezweifeln!

    Füsse still halten oder kämpfen? Kopf in den Sand oder Flagge zeigen? – Unsere Aktionsgemeinschaft ist weiter aktiv und wir planen vielfältige Aktionen, um auf das Problem aufmerksam zu machen.

    Mein „Offener Brief“, den ich als Link nochmals anfüge, wurde inzwischen deutschlandweit an die Politik versandt. Auch die Medien wurden informiert, zeigten auch Interesse, wenn auch mit sehr gebremsten Schaum. Dank bislang eingegangener Unterstützungsgelder konnte die Aktion „fast“ finanziert werden. Herzlichen Dank an alle Unterstützerinnen und Unterstützer! Wer sich abschließend noch beteiligen möchte, die/der kann diese gerne noch tun:

    M. Heinbach – Postbank – DE46 1001 0010 0487 5641 13 – BIC PBNKDEFF

    Den „Offenen Brief“ online findet sich unter: https://zukunft-rotlicht.info, dort ist auch die Unterstützerliste verlinkt, beides auch als PDF zum Download.

    Gleichzeitig lade ich für morgen, Freitag, den 19.06.2020, 20.00 bis 22.00 Uhr zum nächsten Zoom-Meeting „Zukunft Rotlicht“ ein, wo der Kollege Christoph Rohr und ich folgende Themen auf der Agenda haben:

    – Die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz vom 17.06.

    – Stern.TV eine „Reportage“ der Sonderklasse?

    – Bericht „Offener Brief“ / PR und Resonanz darauf

    – Machen „neue Klagen“ jetzt überhaupt Sinn?

    – Thema „Datenklau“ bei der Kontaktverfolgung

    – Die neuen „Überbrückungshilfen“ des Bundes

    – Neue Betriebsformen: Puff-Gastronomie, Privat, Escort

    – Aktion „Tag der offenen Bordelltür“

    – Offene Diskussion zum Abschluss

    Der Zugang zu Zoom erfolgt über folgenden Link:

    https://us02web.zoom.us/j/82994839870?pwd=SU8xaUIyTjdiZnVGRi9UTW9FTHMvQT09

    Meeting-ID: 829 9483 9870
    Passwort: 997515

    Die zentrale Kommunikation erfolgt momentan über die Facebook-Gruppe, wo man als Betreiberin oder Betreiber gerne noch Mitglied werden kann:

    Facebook-Gruppe „Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise“

    Alle Infos natürlich wie immer auch aktuell unter:
    https://www.prostitution2017.de

    Ihr / Euer

    Howard Chance – Consultant

    Phone: 0151-71885164
    howard.chance@t-online.de

  • Prostitution 2020 – Nachgedacht – Öffnungsklagen – Logik und Co.

    Prostitution 2020 – Nachgedacht – Öffnungsklagen – Logik und Co.

    Prostitution 2020 - Nachgedacht - Öffnungsklagen - Intensionen und Co.Prostitution 2020 – Nachgedacht – Öffnungsklagen – Intensionen und Co.

    In den offenen Diskussionen der vergangenen Tage, die mit einer neu etablierten Arbeitsgruppe in Trier, aber auch „privat“ mit einigen Betreiberinnen und Betreibern intensiv geführt wurden, kamen interessante Denkanstösse heraus, die an dieser Stelle einmal als „Gedanken-Kette“ verarbeitet habe und nun zur Diskussion stellen möchte

    Step 1: Sex ist in Deutschland generell nicht verboten und war es im weit übertragenen Sinn auch nur, wenn man mit mehr als einer Person aus einem anderen Haushalt verkehrte! In der Regel findet Sex zwischen 2 Personen statt.

    Step 2: Das Risiko einer Infektion mit Corona ist bei privatem und gewerblichem Sex gleich groß! Womöglich ist das Risiko im gewerblichen Bereich sogar geringer, da Kondomverwendung häufiger stattfindet?

    Step 3: Prostitution ist in den meisten Bundesländern nicht explizit verboten! In den meisten Landesverordnungen sind Prostitutionsstätten untersagt und „ähnliches“! Was ist ähnlich? Nicht genau definiert!

    Step 4: An den Orten, wo Prostitution als solches nicht verboten ist, können Sexdienstleisterinnen Gäste in der ihrer privaten Wohnung „einzeln“ empfangen oder aber auch außer Haus besuchen. Das dies passiert, dürfte außer Frage stehen.

    Step 5: Prostitution in dafür speziell vorgesehenen Räumen, die dafür sogar ein Hygienekonzept haben und Schutz bieten, ist nicht zulässig!

    Meine Schlussfolgerung: der gewerbliche Sex in hygienisch geeigneten Räumen ist bezogen auf eine Infektion mit Corona „gefährlicher“ als die Ausübung „in freier Wildbahn“? Und es geht ja nicht um die „Moral“, sondern um eine Gefährdung!

    In der Praxis befinden wir uns seit einigen Tagen in einer „Welle“, aber nicht in der ausgebliebenen „Corona-Welle“, sondern in einer „Klagewelle“, bei der einige wenige Betreiberinnen und Betreiber inzwischen gegen eine Ungleichbehandlung vorgehen: Wellness-Massage, Tattoo und Piercing sind als körpernahe Dienstleistungen erlaubt und hier kann auch auf die 1,5 m Körperabstand verzichtet werden, wenn andere Hygiene-Maßnahmen eingehalten werden.

    Die meisten „Klagekonzepte“, die mir bekannt sind, arbeiten mit einem Stufenplan: man klagt „zunächst“ auf eine eingeschränkte Nutzung, etwa auf  „Wellness-Massage“mit Hygienekonzept oder auf „Escort ohne erotische Handlungen“, um „den Laden“ irgendwie erst einmal „auf“ zu bekommen. Die „Gleichstellung“ mag vor Gericht durchgehen, ist aber nur ein Teil-Erfolg! Über Risiko und Nebenwirkungen informiert ihr Arzt oder der zugelassene Rechtsanwalt!

    Warum fehlt momentan noch das „offene Visier“, bei dem man konkret auf die überfällige Öffnung der „Prostitutionsstätten“ klagt oder das Recht zur „Prostitutionsvermittlung“ klar einfordert? 

    Prädestiniert für eine möglichst kollektive Klage, womöglich vor dem Oberverwaltungsgericht, Landes- bzw. Bundesverfassungsgericht, je nach Art des Rechtsbegehrens, wären m.E. die Sexarbeiterinnen, die in ihrer Berufsausübung stark behindert und sogar gefährdet werden, da sie nicht in geschützter Umgebung, sondern eben, wie schon geschildert, „in der freien Wildbahn“ arbeiten müssen, um das notwendige Brot zu verdienen. Die Sexarbeiterinnen müssen, quasi durch den Staat gezwungen, hohes Risiko gehen und Betreiberinnen und Betreiber müssen zusehen, wie illegale Strassenstriche vor dem geschlossenen Bordell entstehen, die auch noch „geduldet“ werden, weil es den Ordnungsbehörden an Personal fehlt! Eine absurde Situation, die ich am vergangenen Wochenende im Frankfurter Bahnhofsviertel persönlich beobachten konnte! Über 50 zwinkernde „Damen mit Gucci-Imitaten“, die auf Kundenfang waren und an deren „Intensionen“ kein Zweifel bestand!

    Was kann man tun? – Mein Aufruf an die „Experten“ in meiner Facebook-Gruppe und an die „begleitenden Juristen“:

    Lasst uns darüber nachdenken eine Strategie in dieser Richtung parallel zu entwickeln!

    Diskussion dazu gerne in der Facebook-Gruppe Zukunft Rotlicht

    Kontakt natürlich gerne auch immer unter:

  • Prostitution – Aktionspläne zur Wiederöffnung der Prostitutionsbetriebe

    Prostitution – Aktionspläne zur Wiederöffnung der Prostitutionsbetriebe

    Prostitution 2020 - Aktionspläne zur Wiederöffnung der ProstitutionsbetriebeProstitution – Aktionspläne zur Wiederöffnung der Prostitutionsbetriebe

    Der gestrige Tag war geprägt vom „Sexkaufverbot“, mit dem eine kleine Gruppe von Bundestagsabgeordneten für „Furore“ sorgte. Frei nach dem Motto „wenn die sündigen Buden schon mal zu sind, kann man die Gunst der Stunde nutzen und dem Gewerbe mal fix den Garaus machen“. Sehr unsportlich, wenn man es sehr freundlich formulieren möchte. Der Brief der 16 Parlamentarier aus dem Deutschen Bundestag und dessen genauer Inhalt sind im Web bislang leider nicht zu finden, aber der Verteiler „DPA“ hat dafür gesorgt, dass in- und ausländische Medien umfangreich berichten. Die neuerliche Kampagne bietet wenig neue Inhalte, arbeitet mit wüsten Behauptungen und ist ein krasser Angriff auf die gerade stark gebeutelte Branche. Macht man so etwas? Ja! Macht man, weil der Zeitpunkt günstig erscheint und die „Gegenwehr“ eingeschränkt erscheint! Ein Trugschluss! Ein Verbot ist rechtlich kaum zu rechtfertigen und schon gar nicht mit „Corona“. Wir werden sehen, was passiert. Wahrscheinlich und hoffentlich wenig! Denn: das Bundesfamilienministerium und auch die CDU/CSU-Fraktion äußern sich kritisch, wie ein Pressebericht der Oldenburger Onlinezeitung verdeutlicht.

    Die Branche muss sich mit dem eigentlichen Problem befassen, nämlich mit der Notwendigkeit einer baldigen Öffnung!

    Über 2 Monate Shutdown haben der Branche schwerstens zugesetzt. Während die Kleinbetriebe mit den hoffentlich erhaltenen Soforthilfen womöglich ihre Kosten bis Mitte Juni 2020 noch decken können, hat es bei den Großbetrieben noch nicht mal für den ersten Monat gereicht. Ohne zeitliche Perspektive für eine Öffnung, sind Finanzierungsmodelle schwer darstellbar. Wo bekommt man für das Rotlicht einen Kredit, wenn in den Medien ein „Sexkaufverbot“ gefordert wird? Wohl dem, der frühzeitig KfW-Mittel beantragt und erhalten hat. Ob Anträge in dieser Richtung nun noch Sinn machen, ist eine berechtigte Frage.

    Je länger die Schließung andauert, desto leerer werden die „Kriegskassen“ und nicht wenige Betreiberinnen und Betreiber werden in den kommenden Wochen „die Flügel strecken“ (müssen). Es ist dramatisch und es hat nun über 8 Wochen gedauert, bis sich der Widerstand massiv formierte.

    Der UEGD, der BSD, der BesD, Dona Carmen und auch die großen Erotik-Werbeportale sind aktiv geworden! Neben der politischen Arbeit sind „Hygiene-Konzepte“ ein großes Thema. Man will in den verschiedenen Bundesländern mit den zuständigen Ministerien in Kontakt treten, diesen eigenentwickelte Hygiene-Konzepte für die Branche präsentieren und so verdeutlichen, wie man trotz „Corona“ sicher gewerblich „sexeln“ kann. Ich habe die Webseiten der Verbände verlinkt und jede bzw. jeder kann sich so einen Eindruck verschaffen, wer was fordert und was wie umgesetzt werden soll.

    Ich habe mich natürlich mit den unterschiedlichen Konzepten und Vorschlägen befasst und auch mit Kollegen, Portalen und Anwälten darüber intensiv diskutiert. Lobbyarbeit ist sehr wichtig, dauert aber in der gegenwärtigen Lage viel zu lang, um kurzfristig zum Erfolg zu führen.

    Große Hoffnung setze ich hingegen auf Klagen mit Eilantrag vor den Verwaltungsgerichten, bei denen es darum geht eine „Gleichbehandlung“ mit anderen zugelassenen „körpernahen Dienstleistungen“ zu erreichen. In den Klagen muss dargelegt werden, warum es bezogen auf mögliche Infektionen mit dem „Corona-Virus“ bei der „geschützten Sexarbeit“ keine Unterschiede zu Massage- oder Kosmetikbehandlungen gibt, die bereits wieder erlaubt sind. Im Fall eines Tattoo-Studios, das in Niedersachsen verboten war, war eine solche Klage in der vergangenen Woche erfolgreich und das Urteil „wirkt“ dabei für alle anderen Tattoo-Studios. Im Fall des „Obsiegens“ ist eine solche Klage übrigens kostenfrei, da der Antragsgegner die Kosten zu tragen hat.

    Vor den Verwaltungsgerichten ist man übrigens theoretisch auch ohne anwaltliche Vertretung als Privatperson oder Betreiber(in) klageberechtigt, aber ohne Einhalten der Formalien und ohne eine präzise Klageschrift sind die Erfolgsaussichten eher unterirdisch. Vor Gericht sind theoretisch alle gleich, Juristen aber in der Regel „gleicher“!

    Unser Ansatz: Regionale Klagepools gründen und dann Eilverfahren zügig einleiten!

    Hier ist zunächst einmal zu klären, ob Klagen vor den Verwaltungsgerichten in Form von Streitgenossenschaft möglich sind oder ob eine „Klagegemeinschaft“ einen „Präzedenz-Fall“ schafft, in dem Kläger mit dem exakt gleichem Begehren einen aus der „Gruppe“ klagen lassen und die Klage mitfinanzieren. Wenn die Situation eines Mitbewerbers „gleich“ ist, wirkt die möglich Aufhebung der Beschränkung auch für diesen.

    Die mitunter komplizierten Fragen des Vorgehens lassen wir durch unsere Anwälte prüfen, damit alles Hand und Fuß hat. Hier möchte ich auch ausdrücklich die gute Zusammenarbeit mit RA Andreas-Oliver Meyer loben, der rotlichtretten.de  ins Leben gerufen hat und dem ich im ständigen Austausch stehe.

    Die Gründung der „Regionalpools“ als kleine Interessengemeinschaften ist im Gange und soll ausdrücklich nicht als Konkurrenz zu den Verbandsangeboten verstanden werden. Sich mit 10 Leuten regional gemäß den Corona-Regeln an Tische mit Sicherheitsabstand zu setzen, ist für die direkte Diskussion erheblich einfacher und zudem viel schneller zielführend, erst recht, wenn es sich um Leute handelt, die sich kennen und im selben Gewerbezweig tätig sind.

    Eine einheitliche Klage für alle, also quasi eine Sammelklage, ist in Deutschland nicht möglich und auch Musterklagen, wie im VW-Abgasskandal, sind in unserer Branche nicht möglich! Zudem gibt es im Klageaufbau erhebliche Unterschiede bei der Betrachtung von Großbetrieben und Kleinbetrieben. Je größer der Laden, desto komplizierter dürfte die Argumentation werden. Ein „Klagemuster“ taugt daher nur sehr bedingt.

    Wir bereiten momentan in folgenden Bundesländern Klagen vor: Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Weitere werden folgen, wenn entsprechendes Interesse besteht und bekundet wird.

    Ein erstes Koordinationstreffen findet am kommenden Samstag, 23.05.2020, in Rheinland-Pfalz statt. Die Teilnehmerliste ist allerdings schon voll! (Corona) Über die Ergebnisse der Zusammenkunft werde ich dann natürlich berichten.

    Wer, in welchem Bundesland auch immer, „mitmachen“ möchte, kann mich gerne kontaktieren: howard.chance@t-online.de oder eben per Telefon / WhatsApp unter 0151-71885164. Kontakt ist natürlich auch über die Facebook-Gruppe möglich.

  • Prostitutionsverbot versus Lichtblicke – Handeln dringend erforderlich!

    Prostitutionsverbot versus Lichtblicke – Handeln dringend erforderlich!

    Prostitutionsverbot versus Lichtblicke - Handeln dringend erforderlich!Prostitutionsverbot versus Lichtblicke – Handeln dringend erforderlich!

    Kein Tag ohne neue „Horrormeldungen“! Immer wenn man sich einmal auf einen ruhigen Arbeitstag freut, sorgen „Meldungen der Nacht oder des Morgens“ für neue Verwunderung.

    Prostitutionsverbot?

    Heute staunte ich nicht schlecht, als über Bild.de und Spiegel.de Forderungen nach einem generellen Sexkaufverbot laut wurden: neben Leni Breymaier von der SPD, die sich schon seit Jahren für die „Säuberung“ einsetzt, sind jetzt wohl auch der ehemalige Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und der stets medienpräsente Karl Lauterbach (SPD) Unterzeichner eines Dokuments, dass der DPA vorliegt, ansonsten aber wohl noch nicht veröffentlicht wurde. 16 Abgeordnete sollen die Initiative gestartet haben und nutzen dabei die „Gunst der Stunde“.

    Solange Prostitutionsbetriebe und in Deutschland wegen „Corona“ verboten sind, ist die Gelegenheit scheinbar günstig: was zu ist, muss doch nicht mehr aufgemacht werden … und überhaupt …

    Von „zerstörerischer und frauenfeindlicher Tätigkeit“ wird auf Prostitution bezogen gesprochen und man unterstellt dem Bereich „epidemoligische Super-Spreader“, die wahrscheinlich „Zombie-Charakter“ haben. Klingt ganz übel und bleibt bestimmt nicht ohne Effekt! „Endlich weg mit den Puff-Ferkeln! Jetzt!“

    Diese Forderungen könnten in der gegenwärtigen Krise auf einen fruchtbaren Boden fallen und der Zeitpunkt ist geradezu perfekt gewählt. Während die Betreiberinnen und Betreiber auf Öffnung hoffen, starten Politiker ihre fragwürdige Offensive. Keine Solidarität mit den Menschen der Branche, sondern das krasse Gegenteil. Mahlzeit! Als wenn die Lage nicht schon so schwer genug wäre!

    Die Berichte zum Thema finden Sie bei Bild.de und Spiegel.de

    Lichtblicke durch die „Zugeständnisse“ bei den körpernahen Dienstleistungen?

    Inzwischen gibt es zahlreiche Aktionen von Verbänden der Sexarbeit, um vom Staat bzw. den Bundesländern verbindliche Termine für eine mögliche Öffnung genannt zu bekommen. Selbst die Ordnungsämter vor Ort haben von den zuständigen Ministerien keine Auskünfte erhalten. Ein Prostitutionsministerium gibt es halt nicht und man tut sich schwer überhaupt Ansprechpartner auf „höherer Ebene“ zu finden. Bei Fragen zu „Kitas“ ist man sicher offen, aber zu „Prostitution“ will man sich eher nicht äußern! Solange Kitas zu sind, kann man den Puff nicht öffnen!

    Was ist nun konkret zu tun? Einige Verbände setzen auf Lobbyismus und Überzeugungsarbeit, also auf Dinge, die schon beim „Kampf“ gegen das „ProstSchG“ die Mittel der Wahl waren, an diesem aber nicht wirklich viel geändert haben. Für Lobbyarbeit fehlt m.E. die Zeit und es fehlen auch die Ansprechpartner! 16 Bundesländer zu überzeugen ist eine Mammutaufgabe, die sich über Monate ziehen würde und wo die Erfolgsaussichten „quod erat demonstrandum“ auch nicht allzu hoch erscheinen, selbst wenn man komplexe und brilliante Hygienekonzepte vorlegt. Bewegung über die Politik käme wohl erst, wenn alle pleite sind oder man „sowieso“ wieder öffnet.

    Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!

    Meiner Meinung nach ist das einzige Mittel der Wahl die „Klage im Eilverfahren“ und zwar bundesweit und mit möglichst vielen „Votanten“. Einige Verwaltungsgerichte haben nämlich schon „positiv“ bei „körpernahen Dienstleistungen“ entschieden und Betriebe, die verboten waren, für „zulässig“ erklärt. Davon hört man natürlich in den Medien recht wenig, wir sind aber im Hintergrund mit vielen Experten aktiv, um die ergangenen Urteile zu prüfen und deren ansatzweise „Übertragbarkeit“ für Teile unserer Branche zu prüfen.

    Eine ganze Reihe von mir bekannten Betreiberinnen und Betreibern ist bereit den gar nicht mal sonderlich teuren Klageweg zu gehen und ich befinde mich hier im intensiven Austausch. Dieser Austausch findet selbstverständlich auch mit einigen anderen „Akteuren“ statt, mit denen sich schnell interessante Schnittmengen ergeben haben, die für beide Seiten Sinn machen! Wenn es Transparenz im Vorgehen gibt, arbeite ich „um der Sache willen“ auch gerne mit vermeintlichen „Kontrahenten“ zusammen, die eine gute Arbeit machen. Allerdings halte ich es für notwendig über die grundsätzliche Notwendigkeit eines „einheitlichen Vorgehens“ zu diskutieren. Ist es nicht möglicherweise sinnvoller, mit vielen Einzelaktionen unterschiedliche Wege auszuprobieren? Föderalismus in der Aktion, die zu einem großen Ganzen führt? Die Koordination kann bundesweit kaum erfolgen und daher betrachte ich lokale Bündelung für sinnvoll! Egal … Hauptsache es nützt der Branche!

    Soviel für heute … denn es gibt viel Arbeit auf dem Schreibtisch und ich freue mich über Rückmeldungen über die Gruppe und weise auch auf das heute stattfindende Webinar von RA Andreas Meyer hin, der für die Branche kämpft und auch die Portalbranche vertritt, die ja als „Kommunikations-Kanal“ unentbehrlich ist: https://rotlichtretten.de

  • Prostitution 2020 – Ermöglichen Hygienepläne eine Bordell-Öffnung?

    Prostitution 2020 – Ermöglichen Hygienepläne eine Bordell-Öffnung?

    Prostitution 2020 - Ermöglichen Hygienepläne eine Bordell-Öffnung?Prostitution 2020 – Ermöglichen Hygienepläne eine Bordell-Öffnung?

    Eine ganze Reihe von Bundesländern haben inzwischen sogenannte „körpernahe Dienstleistungen“ wie Friseure, Wellness-Massage und Kosmetikbehandlungen wieder erlaubt, wenn dabei strenge Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Interessant ist, dass der übliche „Sicherheitsabstand“ von 1,5 oder 2 m bei diesen Dienstleistungen nicht eingehalten werden kann und nicht eingehalten werden muss, weil Arme nun mal nicht 1,5 m lang sind! Logisch!

    Während in einigen Bundesländern die „Erarbeitung von  Hygieneplänen“ nur gefordert wird, hat das Land Nordrhein-Westfalen solche Pläne selbst entwickelt und „online“ gestellt. Das Land NRW fordert für „Wellness-Massagen“, die den engsten Zusammenhang zu „Prostitution“ haben folgende Maßnahmen:

    Hygienevorgaben Land NRW für Wellness-Massagen – Stand 08.05.2020

    1. Gesichtsnahe Dienstleistungen wie Gesichtsmassagen und ähnliche Behandlungen dürfen derzeit nicht ausgeführt werden. Ausschließlich medizinisch notwendige gesichtsnahe Behandlungen sind möglich.

    2. Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigten mit Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zutritt zu den Geschäftsräumen zu verweigern; Ausnahmen bei Beschäftigten sind nach ärztlicher Abklärung möglich; Ausnahmen für Kunden sind nur bei zwingenden medizinischen Gründen und unter Beachtung besonderer zusätzlicher Schutzmaßnahmen zulässig.

    3. Kunden und Kundinnen müssen sich nach Betreten des Massagestudios die Hände waschen oder desinfizieren (Desinfektionsmittel mind. „begrenzt viruzid“). Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten. Kundinnen und Kunden, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.

    4. Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Massagestudios bzw. der Geschäftsräume sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren.

    5. Beschäftigte und Kundschaft müssen in den Geschäftsräumen – soweit keine medizinischen Gründe entgegenstehen – eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Die Beschäftigten müssen die Mund-Nase-Bedeckung grds. nach dem Abschluss einer Dienstleistung an einer Kundin/einem Kunden wechseln. Bei ausnahmsweise paralleler Kundenbetreuung und generell muss eine Maske bei Durchfeuchtung gewechselt werden, mind. aber alle 60 Minuten. Wiederverwendbare Mund-Nase-Masken müssen vor der nächsten Benutzung bei mind. 60 Grad Celsius oder mit einem desinfizierenden Waschmittel bei 40 Grad Celsius gewaschen werden.

    6. In Sanitärräumen sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen. Sanitärräume sind in kurzen Intervallen (mind. zweimal täglich) zu reinigen.

    7. Die Beschäftigten müssen vor jedem Kundenwechsel die Hände waschen oder desinfizieren. Das gilt auch während einer möglichen parallelen Betreuung mehrerer Kunden.

    8. Für die Behandlung genutzte Textilien und ähnliches, sofern es sich nicht um Einmalartikel handelt, dürfen erst nach einer 60 Grad Celsius-Wäsche oder einer Wäsche mit desinfizierendem Waschmittel bei 40 Grad Celsius erneut benutzt werden.

    9. Der Abstand zwischen zwei gleichzeitig mit Kunden besetzten Arbeitsplätzen muss grds. mindestens 3 Meter betragen (gesicherter Mindestabstand 1,5 m zzgl. Bewegungsraum).

    10. Die Bewegungsräume zur Einhaltung des 1,5 m – Abstandes sollen markiert oder abgesperrt werden.

    11. Die gleichzeitige Anwesenheit von Kunden in Wartebereichen ist zu vermeiden; Mindestabstände von 1,5 m zwischen Kundinnen und Kunden sind einzuhalten. Durch Terminvereinbarung ist ein Rückstau von Kunden in Wartebereichen zu vermeiden.

    12. Zeitschriftenauslagen, Bewirtung etc. für die Kundinnen und Kunden sind unzulässig.

    13. Alle Kontaktflächen wie Stühle, Liegen und Ablagen sind nach jedem Gebrauch mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem geeigneten (mind. „begrenzt viruziden“) Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Bei der Behandlung entstandene Abfälle sind nach jeder Leistungserbringung ordnungsgemäß zu entfernen.

    14. Alle Materialien und Arbeitsgeräte sind nach jedem Kunden bzw. jeder Kundin ordnungsgemäß zu reinigen und zu desinfizieren.

    15. Die Geschäftsräume müssen ausreichend belüftet sein. Abfälle sind mind. zweimal täglich zu entsorgen. Das Personal wird zu den vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) unterwiesen. Kunden werden durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Regeln informiert.

    Die kompletten Informationen gibt es auf dem Landesserver NRW zum Download:
    https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-08_anlage_hygiene-_und_infektionsschutzstandards_zur_coronaschvo_vom_8._mai_2020_0.pdf?fbclid=IwAR3mNLemdE8IgnGzRRJUSjIt6A5rennaXdl0m2yRjIVzTc1ey0JuimO2U28

    Hygieneergänzungen für den Bereich „Prostitution“ by Howard Chance

    Geschlechtsverkehr, der nach dem ProstSchG ohnehin nur mit Kondom angeboten werden darf, kann nur in „Positionen“ angeboten werden, bei denen sich die Köpfe der „Akteure“ nicht zu nahe kommen. Es empfiehlt sich „a-tergo“ (Hündchen-Stellung); Missionarsstellung nicht zu empfehlen; Reiter „falschrum“ möglich.

    Oralverkehr ausschließlich Frau bei Mann mit Kondom unter Abstandseinhaltung zum Kopf. Dazu kann Maske verschoben bzw. kurzzeitig abgenommen werden.

    Körperreinigung besonders der Geschlechtsorgane hat grundsätzlich zu erfolgen. Dafür müssen Duschen nach jeder Benutzung und vor jeder Benutzung gründlich gereinigt und desinfiziert werden.

    Gretchenfrage: Ermöglichen Hygienepläne eine zeitnahe Öffnung von Bordell-Betrieben?

    Ich habe ja in meiner neuen Facebook-Gruppe gepostet, dass es keinen Sinn macht einen Führerschein zu machen, wenn Autofahren komplett verboten ist! Die Politik befasst sich nicht mal im Ansatz mit „Zulassen“ von Prostitutionsbetrieben und verlangt dementsprechend auch keine „Hygienepläne“. Es gibt keine Bedingung, weil über die Öffnung überhaupt nicht nachgedacht wird! So hart es auch klingen mag! Es ist nicht verkehrt sich Gedanken zu machen, aber hier ein „Heilmittel“ oder einen „Beschleuniger“ zu erkennen, ist meiner Meinung nach deutlich zu optimistisch! Dass ist ein wenig so, als wenn man einen Wiederaufbau-Plan für die Zeit nach der Apokalypse entwickelt … etwas spitz formuliert.

    Meine „Ideen“ für ein mögliches gemeinschaftliches „Vorgehen“ werde ich morgen in einem „Ideenpapier“ präsentieren.

    Einstweilen „Glück auf!“

    Ihr/Euer Howard Chance

    „Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise“

    Corona: Prostitution bis 01.09.20 verboten? – Stufenpläne der Länder

     

  • Corona: Prostitution bis 01.09.20 verboten? – Stufenpläne der Länder

    Corona: Prostitution bis 01.09.20 verboten? – Stufenpläne der Länder

    Corona: Prostitution bis 01.09.20 verboten? - Stufenpläne der LänderCorona: Prostitution bis 01.09.20 verboten? – Stufenpläne der Länder

    Die vorliegenden und „versteckten“ Stufenpläne der Bundesländer verdeutlichen einen Trend, der sich schon seit Wochen „zwischen den Zeilen“ erahnen ließ und der nun für die Branche traurige Wahrheit wird:

    Prostitution scheint in Deutschland bei oder mit „Corona“ momentan gänzlich unerwünscht zu sein!

    Doch einfach mal der Reihe nach: der Donnerstag vergangener Woche (07.05.2020) war von diversen Medien als „Tag der Entscheidungen“ oder „Tag der Wahrheit“ angekündigt worden. Es ging um „Lockerungen“ in der Corona-Krise, die bei einer neuerlichen „Bund-Länder-Video-Konferenz“ zwischen Bundeskanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten der Bundesländer verabredet und vereinbart werden sollten.

    Mehr „Freiheiten“ für das Volk, Öffnungen bislang untersagter Betriebe und vieles mehr. Eine genaue Auflistung wäre gerade zu endlos und daher konzentriere ich mich in meinem Aufsatz auf die Bereiche, die mit den Branchen zu tun haben, die ich im Rahmen meiner Unternehmensberatung betreue: Gastronomie im Allgemeinen sowie Prostitutionsbetriebe und damit artverwandte Bereiche.

    Die erwähnte Konferenz vom 08.05.2020 war in der Tat sehr aufschlussreich: nach vielen Stunden der Verhandlung wurde deutlich, dass der Föderalismus zukünftig beim Umgang mit Corona den  Kurs bestimmen wird! Zuständig für die Umsetzungen der Vereinbarungen sind und waren nämlich immer die Bundesländer; die Bundesregierung hat eher eine beratende, empfehlende und steuernde Funktion. 17 Meinungen (Bundesregierung und 16 Bundesländer) unter einen Hut zu bringen, ist eine schwierige Aufgabe und Angela Merkel hat als „Dirigentin“ auch schon „merklich“ die Lust verloren ständig Vorstösse einzelner „Fürsten“ zu kommentieren und sich für Dinge verantworten zu müssen, die „auf einem anderen Mist“ gewachsen sind. Unerfreulich, aber eben der Tatsache geschuldet, dass es gerade beim Thema „Corona“ eine unglaubliche Meinungsvielfalt gibt, die natürlich auch daraus resultiert, dass es unterschiedliche Virologen gibt, die bei den verschiedenen Landesregierungen beratend tätig sind. Außerdem gibt es eben Regionen im Land, wo Corona brandgefährlich erscheint und andere Bezirke, wo es so gut wie keine „Fälle“ gibt. Die „Bedrohung“ ist also in den Bundesländern und zwischen Stadt und Land gibt es natürlich erhebliche Unterschiede.

    Doch lange Rede, kurzer Sinn! Dass die Chefinnen und Chefs der Bundesländer unterschiedliche Vorstellungen haben, ist ja nicht wirklich verwunderlich. Wenn die Restriktionen zu lange andauern, entsteht großer wirtschaftlicher und auch emotionaler Schaden. Öffnungen mussten sein, allerdings sind die Regelungen, die jetzt getroffen wurden zum Teil sehr befremdlich und nicht nachvollziehbar!

    Bei einem Thema scheinen sich die Länder aber einig zu sein: Prostitution soll „bis auf weiteres“ deutschlandweit nicht stattfinden! 

    An dieser Stelle sind wir dann bei der Frage, was „bis auf weiteres“ bedeutet? Redet man von Tagen, Wochen oder Monaten? Ist „Prostitution“ wirklich eine „Virenschleuder“, wie Starkoch Tim Mälzer neulich im TV befand? Müssen wirklich erst Impfstoffe im Angebot sein, wie Markus Söder erklärte, bevor geschützter Sex, der ohnehin die Regel sein sollte, wieder „zugelassen“ werden kann? Kann man Kleinbetriebe, Escort-Services und große Laufhäuser bei der Bewertung des Infektionsrisikos über einen Kamm scheren?

    Für Aufsehen sorgte am vergangenen Freitag ein „Stufenplan Corona“ des Landes NRW, wo klar und deutlich zu lesen war, dass Prostitutionsbetriebe bis mindestens 01.09.20 geschlossen bleiben sollen. Die Veröffentlichung, die einige Stunden auf dem Server des Landes sichtbar verfügbar war und per Facebook und WhatsApp intensiv geteilt wurde, verschwand dann überraschenderweise, nachdem die Emotionen hochgekocht waren!

    Klar: es geht um fast 4 weitere Monate ohne Einnahmen für die Branche, die ja momentan absolut auf „0“ steht! Existenzängste. Wer kann als Betreiber ein halbes Jahr ohne Einnahmen überleben? Fassungslosigkeit bei den Anrufen zum Thema! Was sonst?

    In der neuen Version auf dem Landesserver NRW wurde dann bezogen auf die Prostitution kein Datum mehr genannt! In Hessen wurde wenig später gemunkelt, dass in Frankfurt die Laufhäuser „bald“ wieder aufmachen dürften. Nach der Pressekonferenz dort auch die Ernüchterung: „bis auf weiteres“ verboten! Egal wo man dann schaute, gab es bezogen auf käufliche Lust keinerlei erfreuliche Aspekte und die Hoffnung, die ja stets trügerisch ist, wurde total zerstört.

    Ergebnis: so ziemlich jedes Geschäft und dabei auch Geschäfte mit sogenannten „körpernahen Dienstleistungen“ wie Massagen, Kosmetik, Nagelstudios und Solarien darf aufmachen, aber gewerbliches „Sexeln“ ist nicht erlaubt!

    Kein Wunder, dass die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsbetrieben bundesweit schäumen und beim Blick auf die persönliche „Kriegskasse“ feuchte Augen bekommen! Die Mittel der „Soforthilfe“ sind bereits verdampft oder werden spätestens im kommenden Monat in Luft auflösen; die Einnahmen bleiben bei „0“ und dass noch für weitere 4 Monate? Gerecht erscheint das nicht! Wie auch?

    Wir haben es, nach meiner Einschätzung mit einer „Willkür“ zu tun, die sich nicht unbedingt an „Fakten“ orientiert, sondern auch als politisches Signal verstanden werden kann! Ist beispielsweise eine „erotische Massage“ mit „Handentspannung“ gefährlicher als eine „normale“ Wellness-Massage, wo außer dem männlichen Glied alle anderen Körperteile auch direkt „angelangt“ werden? Ist Geschlechtsverkehr mit Kondom riskanter als ein in Kürze erlaubter Besuch im „Spassbad“, wo sich auch ohne Corona massig Keime tummeln und wo man beim Schwimmen ganz sicher auf den Mundschutz verzichten muss? Merkwürdig!

    Die Prostitutionsbranche ist durchaus bereit Hygiene-Konzepte zu entwickeln und  einzuhalten, aber diese Angebote finden leider momentan kein Gehör! Einige Betreiberinnen und Betreiber haben inzwischen rechtliche Schritte eingeleitet oder planen dies in naher Zukunft. Die Aussichten sind wahrscheinlich gar nicht so schlecht, allerdings hat die Forderung nach „Gleichbehandlung“ einen nicht unerheblichen Haken: wenn man z.B. genauso behandelt werden will wie Massage und Kosmetik, dann muss man bedenken, dass bei den „körpernahen Dienstleistungen“ eine Pflicht zur lückenlosen Aufzeichnung der Kunden besteht. Diese ist vorgeschrieben um bei Infektionen die „Infektions-Ketten“ verfolgen zu können. Real wird dabei im Bereich der Prostitution der Kontakt zwischen Kunden und Dienstleisterin dokumentiert, was einen Großteil der Kunden nachhaltig abschrecken wird.

    Die „Gleichbehandlung“ macht erst dann Sinn, wenn die Aufzeichnungspflicht durch weitere Lockerungen wieder entfällt. Oder lässt man sich vorübergehend „gleichbehandeln“, um überhaupt einen Schritt voran zu kommen?

    Ich spüre momentan, auch persönlich, eine gewisse „Lethargie“, was den Arbeitsalltag anbelangt und zudem auch die „Kleinstaaterei“ in der Prostitution. Es wäre Zeit für einen „Gipfel der Verbände“, die aber nach meiner Wahrnehmung die „eigene Suppe rühren“, statt gemeinsam eine „Lobby“ zu bilden. Wer vertritt die ganze Breite der Branche? Niemand!

    In der vergangenen Woche haben eine Reihe von Betreiberinnen und Betreibern angeregt, einen „Verein“ oder eine „Interessengemeinschaft“ zu initiieren, die in der Corona-Krise aktiv wird. Zeit haben wir ja alle mehr als genug! Wenn man „nichts tut“, dann „tut sich nichts“! Ich nehme daher heute mal den Ball auf und rufe solidarisch in den Wald: „Wer macht mit?“

    Schreibt mir Eure Meinung per Mail oder postet gerne in der offenen Facebook-Gruppe „Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise“, die ich heute eingerichtet habe! Es muss etwas geschehen! Der totale Stillstand ist tödlich!

    Herzliche Grüße aus Düsseldorf

    Ihr/Euer Howard Chance