Schlagwort: Amtliche Kontrolle

  • Howard Chance – Der Newsletter – 24. November 2019

    Howard Chance – Der Newsletter – 24. November 2019

    Howard Chance – Der Newsletter – 24. November 2019

    Neues aus der Rotlicht-Szene – Aktuelle Beobachtungen – Rotlicht 2019

    Ist der Totensonntag ein guter Tag für einen Newsletter? Hier in Düsseldorf ist es sonnig und die Weihnachtsmärkte haben bereits geöffnet: der Kommerz steht vor dem Totengedenken und der Umsatz muss bis zum Heiligabend nun mal eingefahren werden. Unsere Gesellschaft ist ja inzwischen nicht mehr so christlich geprägt und so haben sich Traditionen verändert. Ist einfach so!

    Das schon erwähnte „Totengedenken“ hat bezogen auf das ProstSchG (Prostituiertenschutzgesetz) einen makaberen Bezug: im fast abgelaufenen Jahr haben viele erotische Betriebe ihren Dienst eingestellt und der Trend wird sich vermutlich auch in 2020 weiter fortsetzen.

    Problemfall Baurecht

    Ich bin momentan an zahlreichen Verfahren beteiligt, bei denen das Baurecht über das „Sein oder Nicht-Sein“ von Prostitutionsbetrieben entscheiden wird. Auf unserem Kongress „Zukunft Rotlicht“ waren die Experten ja noch sicher, das sich die Rechtsprechung bezüglich „Rotlichtbetrieben in Mischgebieten“ ändern müsse. Milieubedingte Kriminalität und „Trading-Down-Effekte“ sind angeblich Themen von gestern, in meinen Akten aber durchaus gegenständlich. In momentan anhängigen Verwaltungsverfahren in Rheinland-Pfalz (Kreisrechtsausschuß/ Stadtrechtsausschuss), aber auch vor einem Verwaltungsgericht in Berlin zeigen die Verfahrensstände, dass  es bislang wohl kein Umdenken gibt. Man will, u.a. wohl auch politisch motiviert, verhindern, dass Bordelle und bordellartige Betriebe in Mischgebieten generell genehmigungsfähig werden. Die eigentlich nicht vorgesehene „Konzentration“ zwischen ProstSchG und Baurecht wird nach wie vor regelmäßig vorgenommen!

    Kontrollmaßnahmen nehmen zu – Willkür schon mal inklusive

    Die Einhaltung des ProstSchG wird inzwischen viel engmaschiger kontrolliert. Es vergeht fast kein Tag ohne eine entsprechende Meldung und die Behörden werden oftmals fündig! Illegale Sexarbeit, illegale Betriebe oder aber auch Verstösse bei der Dokumentations- und Aufklärungspflicht! Darüber hinaus auch völlig willkürliche Betriebsschließungen, bei denen Ordnungsämter die vorläufige Genehmigungsfiktion nach dem ProstSchG einfach ignorieren und einem Betreiber in Gelsenkirchen das ordnungsgemäß gemeldete Massagestudio nach einem „Überfall“ durch Zoll- und Ordnungsbeamte mit einem roten Aufkleber versiegelten. Das sofort eingeleitete Verfahren „Eilverfahren für einstweiligen Rechtsschutz“  kam dann auch nur im Schneckentempo in Gang. Ausgang ungewiss! Rotlicht halt!

    Jahresendspurt 2019 – Howard´s Agenda im Dezember 2019

    Das Jahr 2019 war für mich  nicht so reiseintensiv wie das Vorjahr. Ich habe viel Zeit in meinem Düsseldorfer Büro verbracht und mich viel mit diversen „Akten“ beschäftigt. Im Dezember geht es jetzt nochmal auf Reisen, bevor es zu einer schöpferischen „Weihnachtspause“ kommen wird und einer neuen Projektierung für das neue Jahr 2020.

    Am 4. Dezember 2019 werde ich an der TU München als Publizist referieren und am Tag danach, am 5. Dezember 2019, an der ProstSchG-Tagung des Landes in Stuttgart teilnehmen, wo es hoffentlich neue Informationen geben wird.

    Herzliche Grüße von Howard Chance

  • Rückblick – Der Kongress Zukunft Rotlicht in Frankfurt am Main

    Rückblick – Der Kongress Zukunft Rotlicht in Frankfurt am Main

    Rückblick – Der Kongress Zukunft Rotlicht in Frankfurt am Main

    Howard Chance berichtet – Veranstaltung 28. Oktober 2019 – Saalbau Griesheim

    „Er hat es wieder getan!“ Nach der erfolgreichen Veranstaltung im Vorjahr, ließ es sich Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie nicht nehmen die 1. Ausgabe noch einmal deutlich zu „toppen“. Der Saalbau Griesheim war die ideale Location für die zweite Ausgabe von „Zukunft Rotlicht“. Über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten der Einladung und nahmen an einer bundesweit einmaligen Veranstaltung teil, bei der sich Betreiberinnen und Betreiber von Rotlicht-Betrieben, aber auch zahlreiche Behörden-Vertreter aus der ganzen Republik einfanden, um über die aktuellen Entwicklungen bei der schwierigen Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) zu diskutieren und um regen Austausch zu pflegen.

    Dazu hatte der Veranstalter wieder eine Riege von Experten eingeladen, die zu unterschiedlichen Aspekten referierten und in Workshops diverse Hilfestellungen gaben. Rotlicht war bis 2017 keine große Wissenschaft, doch die Paradigmen haben sich inzwischen dramatisch verändert. Ohne detaillierte Kenntnisse im Steuer- und Baurecht ist eine Bruchlandung als erotischer Unternehmer nicht unwahrscheinlich! Ohne persönliche Zuverlässigkeit und ohne gründliche Dokumentation von Abläufen im Betrieb, gerät man jetzt schnell in die Defensive.

    Das „neue“ ProstSchG, das nun seit 2 Jahren „wirkt“, hat es in sich und die in ihm enthaltenen Kontrollpflichten des Staates sind erheblich! Die Zeiten, wo man nach dem Motto „Weiber rein, Schild dran, Werbung schalten, Puff läuft“ arbeitete, sind lange vorbei und heutzutage ist der umsichtige Rotlicht-Unternehmer gefragt, der intelligent handelt und sein Unternehmen in schwieriger Zeit zukunftssicher aufstellt.

    Zentrale Themen von „Zukunft Rotlicht“ waren in diesem Jahr Bau- und Steuerrecht. Noch immer sind Bordellbetriebe in „Mischgebieten“ umstritten, je nach Bundesland oder Stadt gibt es Genehmigungen oder nicht und die Verwaltungsgerichte sind momentan mit umfangreichen Verfahren belastet, deren Ausgang man nicht absehen kann. Die anwesenden Baurechts-Experten waren sich sicher, dass sich gerade durch das neue Gesetz Grundsätze der Rechtssprechung ändern müssen. Die „Milieu-Kriminalität“, die häufig ein Hemmnis für Genehmigungen war, fällt durch die vorgeschriebene Zuverlässigkeitsprüfung weg und dies muss sich zwangsläufig auf die alten Bauordnungen auswirken. Wo kein Täter, da keine Kriminalität!

    Im Bereich „Steuer“ ist die Lage noch prekärer und auch unter den Experten sehr umstritten. Einige haben positive Erfahrungen mit dem „Düsseldorfer Verfahren“, andere lehnen den eigentlich überhaupt nicht nicht rechtskonformen „Hilfskonstrukt“  kategorisch ab. Zudem wurde deutlich, dass die Finanzbehörden auch sehr unterschiedlich arbeiten und das für das Rotlicht scheinbar ganz eigene „Steuer-Gesetze“ gelten, die zum Teil bewusst konstruiert erscheinen. Sonderregelungen, die Gefahr der Umsatzsteuer-Hinzurechnung und viele unangenehme Themen mehr, wurden intensiv diskutiert. „Klarheit“ gibt es momentan leider nicht und vielen Teilnehmern rauchte dementsprechend später der Kopf. Zu viele Sonderfälle und Einzelfälle, die der Überprüfung bedürfen und nicht „08-15“ beantwortet werden können. Ein Kongress kann Impulse bieten und neue Sichtweisen eröffnen, aber natürlich nicht im Workshop individuelle Probleme lösen.

    Auch die Lage der Sexarbeiter(innen) wurde natürlich erörtert und auch hier sind die steuerlichen Schwierigkeiten dominant. Wo zahle ich Steuern, wie werde ich erfasst und warum ist eine Zustellanschrift.de für ausländische Dienstleisterinnen die Adresse der Wahl?

    Der Verein Dona Carmen e.V., in Deutschland federführend beim „Kampf gegen das ProstSchG und dessen Willkür“ referierte gewohnt routiniert zu aktuellen Zahlen und Fakten. 2/3 der Betriebe ohne Genehmigung, nur geschätzte 25 – 30 % Registrierungen bei den Sexworkern in Deutschland? Da läuft etwas schief und die Bezeichnung „Prostitutionsverhinderungsgesetz“ hat durchaus eine Berechtigung!

    Nicht zu vergessen sind die zahlreich vertretenen Aussteller aus der Erotikbranche und der Hauptsponsor „London“, der durch sein neuerliches großzügiges Engagement die Durchführung der Veranstaltung förderte. Eine „Familie“, die in großen Teilen an einem Strang zieht und die Christoph Rohr bereits wieder ermutigt haben es in 2020 „wieder zu tun“!

    Am Schluss auch ein Lob an das Team und die Köche der „Rotlicht-Akademie“, die für reibungslosen Ablauf und kulinarische Köstlichkeiten sorgten. Essen und Trinken hält bekannt Leib und Seele zusammen und das ersehnte Gemeinschaftsgefühl wurde durch die Veranstaltung wieder deutlich gestärkt!

    Howard Chance
    https://mhconsulting.online

  • Howard Chance – ProstSchG – Handbuch für die betriebliche Praxis

    Howard Chance – ProstSchG – Handbuch für die betriebliche Praxis

    Howard Chance – ProstSchG – Handbuch für die betriebliche Praxis

    Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

    Die Erstellung eines Betriebskonzepts nach dem ProstSchG ist die eine Sache; das „Leben“ dieses Konzeptes und die korrekte Umsetzung der amtlichen Vorschriften oft eine ganz andere. Viele Betreiber denken, dass der einmalige amtliche Stempel ausreist, um zukünftig in Frieden mit dem Amt zu leben. Dann werden die gesetzlich eindeutig vorgeschriebenen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten gerne (wieder) vergessen und manchmal stellt man sogar das eingereichte Konzept „intern“ wieder um, ohne das Amt davon zu informieren! Wenn man einfach so handelt, so handelt man grundsätzlich „ordnungswidrig“ und gefährdet im schlimmsten Fall sogar die bereits erlangte Erlaubnis oder aber die Erlaubnis, auf die man noch wartet!

    • Dokumentiere ich die Anmietungen in meinem Betrieb umfassend und gesetzeskonform? Habe ich ein stetiges Augenmerk auf die Existenz und die Gültigkeit von Registrierungsbestätigungen und Gesundheitsbescheinigungen?
    • Gebe ich ordnungsgemäße Quittungen aus und erhalten meine Mieterinnen bzw. Subunternehmerinnen Duplikate aller Dokumente? Wie stelle ich den Datenschutz und die ordnungsgemäße Aufbewahrung aller Unterlagen sicher?
    • Darf ich Weisungen erteilen oder lasse ich dies besser bleiben? Agiere ich im Auftrag der Mieterin oder erbringe ich Zusatzleistungen, die ein Anstellungsverhältnis begründen könnten?
    • Wie steht es um die Zuverlässigkeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Wurde diese überprüft oder ist diese nicht notwendig?
    • Wie ist die Lage beim Jugendschutz, bei Hygieneplan, Meldepflichten und beim Sicherheitskonzept? Nehme ich die notwendigen Kennzeichnungen im Betrieb vor und informiere ich die Mieterinnen nachweislich über die gesetzlichen Fristen?
    • Mache ich „Deals“ mit dem Finanzamt oder übernehme ich die Werbung für (angeblich) selbständige Damen?

    Es gibt unzählige weitere Detailfragen, die regelmäßig im Rahmen meiner Unternehmensberatung auftauchen und die manchmal gar nicht so einfach zu beantworten sind. Der Teufel steckt bekanntlich im Detail!

    Ich habe mich daher entschlossen ein Handbuch für die betriebliche Praxis zu veröffentlichen, um damit durch das Aufzeigen entstandener Probleme konkrete Hilfestellungen zu geben. In manchen Regionen sind die Behörden lasch, in anderen jedoch gründlich und sogar über das Ziel hinausschießend!

    Den September über werde ich die Publikation erstellen und als Erscheinungsdatum ist der 28. Oktober 2019 geplant und zwar zum Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main, wo ich ja auch als Referent vertreten sein werde.

     

  • Howard Chance – Bericht – Aktuelle Projekte – In eigener Sache

    Howard Chance – Bericht – Aktuelle Projekte – In eigener Sache

    Howard Chance – Bericht – Aktuelle Projekte – In eigener Sache

    ProstSchG – Kongress – Buchprojekte – Visionen

    2. September 2019: Mit cooler Sonnenbrille in einem Café in der Düsseldorfer Altstadt – So lässt es sich leben, denkt der geneigte Betrachter. Eierschaukeln deluxe? Der Anblick täuscht, denn meine aktuellen Aufgaben sind sehr vielfältig und auch sehr anstrengend. In den vergangenen Monaten konnte ich mich wegen umfangreicher Arbeitsbelastung kaum um meine Webseite kümmern.

    ProstSchG und Genehmigungen für Prostitutionsstätten

    Das ProstSchG hat mittlerweile umfangreich zugeschlagen und die Anzahl der zu bearbeitenden Akten hat sich geradezu vervielfacht. Etwa die Hälfte meiner Antragsverfahren im Kundenauftrag sind inzwischen „positiv beschieden“ worden, es gab also tatsächlich Genehmigungen nach dem ProstSchG, wobei diese bis zum Teil eine Verfahrensdauer von über 18 Monaten hatten! Weitere abschließende Genehmigungen stehen im Raum, es gibt aber leider auch viele Verfahren, die momentan durch baurechtliche Schwierigkeiten vor den Verwaltungsgerichten landen werden und wo der Ausgang mangels Grundsatzurteilen unbekannt ist! Ablehnungen wegen Unzuverlässigkeit von Betreibern gibt es selten! Nachfristen für nachträgliche Genehmigungen gibt es sehr oft, allerdings auch deren Widerruf durch behördliche Anordnungen. Einheitliche Handhabungen gibt es nicht und ich habe es oft mit echten „Wundertüten“ zu tun! In den kommenden Monaten werden einige meine Kunden erste „Urteile“ haben und ich werden diesbezüglich natürlich berichten!

    ProstSchG und die betriebliche Praxis

    Betriebskonzepte müssen gelebt werden! Dieses „Leben“ besteht darin, dass man in seinem Betrieb das „praktiziert“, was man in seinem Konzept zu Papier gebracht hat. Tut man dies nicht, ist die Zuverlässigkeit und damit letztendlich auch der Betrieb gefährdet! Verstösse gegen die Aufzeichnungspflicht werden inzwischen geahndet und zwar mit Bußgeld und Einträgen ins Gewerbezentralregister! Dieses Register ist eine Art „Sünderdatei“ und man sammelt wie in Flensburg Punkte. Zuviele Punkte: Zuverlässigkeit erloschen und damit wird dann das Recht verwirkt einen Prostitutionsbetrieb zu führen! Ich habe Fälle, wo es ausreichte eine abgelaufene Gesundheitsbescheinigung nicht zu erkennen oder aber eine Dokumentations-Durchschrift zu verweigern, um ernste Schwierigkeiten mit der Behörde zu bekommen. Wenn man nicht katholischer wie der Papst arbeitet, finden die Ämter sehr schnell Möglichkeiten um Verstösse zu unterstellen und zu beweisen. Auch die „Nichtanwesenheit“ von Betreibern während der Öffnungszeiten kann problematisch werden, ebenso die Beauftragung von nicht befugten Mitarbeitern, die intern „hoheitliche“ Aufgaben wahrnehmen, aber vom zuständigen Amt nicht überprüft wurden. Die Einschläge nehmen zu und mit den Behörden ist nicht zu spaßen! Ich werde aus diesem Grund zum Kongress Zukunft Rotlicht in Frankfurt am Main eine Publikation mit dem Titel „Das ProstSchG in der betrieblichen Praxis“ ein Handbuch herausbringen, dass die Problemstellung exakt beschreiben und die sinnvolle Handhabung erläutern wird. Hierzu gibt es dann in Frankfurt auch mein Seminar und einen Workshop und ich berate Betriebe natürlich auch jederzeit individuell und vor Ort.

    ProstSchG und Steuern

    Wenn es um oder ans Geld geht, versteht im Rotlicht-Gewerbe niemand Spaß! Wie viele von uns gemerkt haben, sind die Finanzbehörden in letzter Zeit sehr emsig geworden und haben die Prostitution und die Erträge daraus massiv im Fokus! Besonders die Umsatzsteuer hat es dem Fiskus angetan, da diese die Haupteinnahmequelle des deutschen Staates ist! Doch mal ganz ehrlich: wie viele Damen aus dem Gewerbe zahlen Umsatzsteuer für ihre erotische Tätigkeit? Dazu die zweite Frage: Sind unter 17.500 € Umsatz im Jahr realistisch, wenn man für Werbung und Zimmermiete im gleichen Zeitraum über 25.000 € ausgibt? Zwar ist das horizontale Gewerbe ein Gewerbe, wo man beim „drauflegen“ durchaus Geld verdient, aber eben nicht im monetären Sinn! Ich halte es, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, für sehr unrealistisch, als erotische Dienstleisterin nicht umsatzsteuerpflichtig zu werden. Im Ergebnis muss ja dabei keine hohe Steuerlast entstehen, aber es muss zumindest „etwas“ erklärt werden, um den deutschen Fiskus nicht unnötig zu reizen. Dieser, der Fiskus, kommt nämlich dann gerne auf die Idee den Betreibern von Bordellbetrieben die entgangene Umsatzsteuer „hinzuzurechnen“. Sprich: ich soll für Damen, die in meinem Betrieb ihrer Tätigkeit nachgingen, zahlen, obwohl ich deren Umsatz gar nicht gemacht habe! Je grösser der Betrieb, desto bedenklicher der mögliche „Deckel“. Ob die „Hinzurechnung“ immer rechtens ist, lassen wir einmal dahingestellt, aber es reicht ja schon aus, wenn das zuständige Finanzamt eine „dingliche Beschlagnahme“ anordnet, Vermögen einfriert und es unter Umständen Jahre dauert, bis die Angelegenheit gerichtlich geklärt ist. Eine solche „Phase“ zu überleben, erfordert eine üppige Kriegskasse, deren Existenz dann möglicherweise weitere „Überprüfungen“ auslöst. Ein Teufelskreis! An dieser Stelle denke ich immer an Al Capone, den man nicht wegen Morden und ähnlicher böser Dinge ins Gefängnis brachte, sondern wegen Steuerdelikten! Überraschung! – Bei unsrem Kongress in Frankfurt stehen daher Steuerthematiken sehr markant auf der Tagesordnung, da hier sehr großes Unheil droht, wenn man sich nicht richtig aufstellt und nicht dafür sorgt, dass der Staat zumindest einen schmackhaften Teil des Kuchens erhält. Außerdem geht es auch um die Frage, wie sich Dienstleisterinnen steuerlich erfassen können, welche Auswirkungen dies hat und ob das sogenannte „Düsseldorfer Verfahren“ womöglich die beste Lösung ist, um Ungemach zu vermeiden. Ein sehr komplexes wie anspruchsvolles Thema, das äußerster Beachtung bedarf.

    Prostitution 2019 – Mein neues Buch

    Neben den üblichen Beratertätigkeiten, liegt mein neues Buch „Prostitution 2019“ noch unvollendet auf dem vollen Schreibtisch. Ich habe es bereits vor einem Jahr begonnen und immer wieder festgestellt, dass sich innerhalb der Zeit vielfältigste Veränderungen ergeben haben, die natürlich ihren Einfluss auf die Publikation haben müssen. Ich werde den gesamten Monat September am „Finish“ arbeiten und hoffe mit dem Buch dann im Oktober am Start zu sein und dieses dann auch beim Kongress präsentieren zu können. Insgesamt hat jedoch die Herausgabe des Handbuchs für die betriebliche Praxis jetzt erste Priorität, da dies für die Branche momentan notwendiger ist, als das „Sittengemälde“, das informativen Charakter hat und dabei auf eine breite Öffentlichkeit abzielt.

    ProstSchG und der Kongress in Frankfurt

    Gebündelte Ergebnisse der Arbeit werden wir beim 2. Rotlicht-Kongress unter dem Motto „Zukunft Rotlicht“ erleben, wo meine Kollegen und ich zu allen relevanten Themen referieren und berichten werden. Der 28. Oktober 2019 wird für die Branche ein sehr wichtiger Tag sein und gerade im Austausch werden wir sicher viele neue Impulse erhalten! Netzwerken und am Puls der Zeit bleiben! An dieser Stelle verweise ich auch auf die noch laufende Rabattaktion, mit der es noch möglich ist vergünstigte Tickets zu erhalten:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2019/08/02/tickets-zum-vorzugspreis-kongress-zukunft-rotlicht-frankfurt-main/

    Sehen wir uns in Frankfurt? Ich würde mich freuen!

    Für heute herzliche Grüße aus Düsseldorf von

    Howard Chance

     

     

  • Zukunft Rotlicht – Der Kongress – Frankfurt am Main – 28.10.2019

    Zukunft Rotlicht – Der Kongress – Frankfurt am Main – 28.10.2019

    Zukunft Rotlicht – Der Kongress – Frankfurt am Main – 28.10.2019

    Die zweite Auflage des deutschlandweiten Kongresses

    Knapp 2 Jahre ist das ProstSchG in Kraft – Theorie und Praxis sind oft sehr unterschiedlich! Langsam zeigt sich, wo für Betreiber, Sexworker aber auch Behörden Handlungsbedarf besteht – auch wenn das ProstSchG in der Realität regional sehr unterschiedlich gehandhabt wird!

    Auf dem Kongress „Zukunft-Rotlicht“ 2019 in Frankfurt wird es u.a. zu diesen Themen Seminare, Workshops und Diskussionsrunden mit Experten geben:

    • ProstSchG – wie entwickelt es sich in der Praxis – Nachbesserung Betriebskonzept
    • Steuerfallstricke à la Umsatzsteuerhinzurechnung der Sexworker auf die Betreiber
    • Richtiger Internet- / Werbeauftritt für Betreiber und Sexworker
    • Probleme mit dem Bauamt
    • Aufzeichnungspflichten laut ProstSchG und Hilfsprodukte hierzu, um Papierkrieg zu vermeiden
    • Sexworker und Steuer sowie Büro- und Zustellanschriftservice für Sexworker, damit die „böse Überraschung“ nicht im Heimatland wartet.

    Das Team der Rotlicht-Akademie hat in Kooperation mit MH-Consulting und den Referenten der Veranstaltung ein praxisbezogenes Programm entwickelt, das umfangreiche Informationen bietet und natürlich auch zum intensiven Erfahrungsaustausch einlädt.

    Erste Informationen zur Veranstaltung finden Sie ab sofort auf der Homepage https://www.zukunft-rotlicht.de

  • Die Besteuerung von Sexarbeit ist trotz ProstSchG und amtlicher Registrierung ineffizient und führt bisweilen ins Chaos

    Die Besteuerung von Sexarbeit ist trotz ProstSchG und amtlicher Registrierung ineffizient und führt bisweilen ins Chaos

    Prostitution und Steuer - Aktuelle ProblemstellungenDie Besteuerung von Sexarbeit ist trotz ProstSchG und amtlicher Registrierung ineffizient und führt bisweilen ins Chaos

    Prostitution und Steuer – Aktuelle Problemstellungen

    Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) bescherte und beschert den deutschen Finanzbehörden umfangreiche neue Aufgaben: sobald sich eine Sexarbeiterin bei einer Ordnungsbehörde registriert, erhält das „zuständige“ Finanzamt eine Mitteilung über die erfolgte Anmeldung. Hat die Sexarbeiterin eine deutsche Meldeadresse, ist die Zuständigkeitsfrage schnell geklärt: laut Abgabenordnung ist das Wohnsitz-Finanzamt zuständig und dieses versendet dann in der Regel einen sogenannten Erfassungsbogen, mit dem der steuerliche Status dann geklärt werden soll. Doch falls die neu registrierte Sexworkerin keinen Wohnsitz in Deutschland hat, wird die Sache sehr kompliziert. Mangels Wohnsitzes gibt es nämlich kein zuständiges Finanzamt und es werden u.U. an mehreren Orten neue Finanzamts-Akten aufgemacht, wenn eine Sexarbeiterin ihren Aufenthaltsort wechselt und in diverse Kontrollen der Finanzbehörden gerät!

    Es ist im ProstSchG vorgeschrieben, dass bei jeder Registrierung eine Meldeanschrift oder in Ermangelung einer solchen eine sogenannte „Zustellanschrift“ anzugeben ist, unter der eine Sexarbeiterin behördliche Post empfangen kann. Der Begriff der „Zustellanschrift“ ist dabei ein völlig neuer Begriff, der im ProstSchG aber nicht genau definiert ist. Eine Zustellanschrift ist, vereinfacht gesagt, eine postalische Anschrift, an der eine Person Post erhalten kann, ohne unter dieser Anschrift zu wohnen und/oder gemeldet zu sein.

    Das „Post erhalten können“ setzt aber voraus, dass die Person, die eine solche Anschrift beim Amt angibt, auch über den Eingang von Post informiert wird, wenn solche eingeht. Wird die Anschrift eines Clubs oder die eines Bekannten verwendet, muss sich die Sexarbeiterin darauf verlassen können, dass der Club oder der Bekannte sie bei Abwesenheit über Posteingänge informiert. Ist die Sympathie untereinander gestört, so landet die wichtige Post möglicherweise ungeöffnet im Altpapier. Außerdem entsteht bei solcher Vorgehensweise auch schnell eine Abhängigkeit, möglicherweise ein Verlangen nach Gegenleistungen und notwendige Vollmachten zur Brieföffnung etc. liegen zudem selten vor! Viel sicherer ist es, wenn man einen seriösen Dienstleister wie ZustellAnschrift.de bevollmächtigt, der eingehende Post zu fairen Konditionen digitalisiert, per SMS und E-Mail über neue Post benachrichtigt und dazu noch einen Büroservice zur Verfügung stellt.

    Weder die vorhandenen Registrierungsstellen der Ordnungsbehörden noch die Erfassungsstellen der Finanzämter unterscheiden zwischen einer Wohnanschrift und einer Zustellanschrift, obwohl dies dringend notwendig wäre, um den weiteren Prozess sinnvoll zu gestalten. Die Finanzbehörden versenden den steuerlichen Erfassungsbogen so auch an Adressen, an denen der Adressat überhaupt nicht mehr verweilt und wo er wichtige behördliche Post im Zweifelsfall überhaupt nicht erhält. Mangels vorgenommener Unterscheidung bzw. Prüfung betrachten die Finanzbehörden auch „private“ Zustellanschriften automatisch als Wohnsitz im Sinne der Abgabenordnung! Damit wird eine uneingeschränkte Steuerpflicht unterstellt, die womöglich gar nicht vorliegt. Wenn ich meinen dauerhaften Aufenthalt nämlich nicht in Deutschland habe, sondern mich beispielsweise einen Großteil des Jahres in meinem Heimatland außerhalb Deutschlands aufhalte, zahle ich nämlich meine Einkommensteuer, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt, was z.B. EU-weit der Fall ist, im Heimatland.

    Bei der Umsatzsteuer verhält es sich hingegen anders: hier geht man in der Regel vom Ort der Leistungserbringung aus. Wird die sexuelle Dienstleistung in Deutschland erbracht, ist der Umsatz auch in Deutschland zu versteuern. Doch hier ist im ersten Schritt erst einmal zu überprüfen, ob Umsatzsteuerpflicht entsteht. Wenn ich keinen Erfassungsbogen erhalte, weil die Zustellanschrift nicht funktioniert oder weil keine Weiterleitung erfolgt, kann weder eine Steuernummer zugeteilt werden, noch eine Beurteilung erfolgen, ob eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt! Kommt der Erfassungsbogen, den schon der Normalbürger mit Abitur kaum versteht, nicht zum anfordernden Finanzamt zurück, sendet dieses eine Mahnung und irgendwann auch eine Bußgeld-Androhung und schließlich eine Bußgeld-Festsetzung.

    Von all dem erfahren ausländische Sexworkerinnen dann nie oder irgendwann auf sehr unangenehme Art und Weise. Wenn die Finanzbehörden nämlich nach unzähligen Briefen feststellen, dass die Person an der genannten Zustellanschrift nicht erreichbar ist, wendet man sich an die Registrierungsbehörde nach dem ProstSchG, wo ja die Heimatanschrift der jeweiligen Sexarbeiterin durch deren Registrierung bekannt ist. Im Sinne der Amtshilfe werden dann die Behörden im Ausland angeschrieben und um „Hilfe“ bei der Besteuerung gebeten! In Ländern, wo Prostitution eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat ist, eine sehr unangenehme Angelegenheit, weil damit Umstände offenbart werden, die eigentlich im Verborgenen bleiben sollten.

    Es kann sogar passieren, dass „Schätzungen“ in Deutschland mangels Einspruchs „rechtskräftig“ wurden und dann im Ausland beigetrieben werden sollen. Hier rückwirkend etwas wieder „gerade zu rücken“ ist äußerst schwierig und erfordert fundiertes juristisches Fachwissen, also einen Anwalt, der die Zusammenhänge versteht und aufklären kann. Und das dann auch noch im Ausland!

    Dass die Suche nach ausländischen Steuerschuldnern sehr aufwendig ist, ist die eine Sache! Dass die Beitreibung von Geld noch viel komplizierter ist, ist die andere Sache! Die wenigsten Sexarbeiterinnen haben verwertbares Vermögen und der deutsche Fiskus hat dann zwar einen Vollstreckungstitel, aber eben kein Geld eingenommen. Verschwendung von Ressourcen, viel Aufwand und am Ende kein Geld in der Steuerkasse, zumal die Begleichung der Schulden ja auch nur durch neuerliche „Prostitution“ erfolgen kann, was ja moralisch betrachtet auch sehr zweifelhaft erscheinen kann. Je größer die vom Fiskus eingeforderte Summe, dessen unwahrscheinlicher deren Begleichung und dies gilt gleichermaßen für einheimische wie ausländische Sexarbeiterinnen!

    Viele Finanzbehörden haben inzwischen erkannt, dass man bei der „neuen“ Besteuerung von Sexarbeiterinnen, die nicht in Deutschland wohnhaft sind, oft ins Leere läuft. An dieser Stelle wird der Ruf nach einer individuellen und effektiven Besteuerung laut, die es ja mit dem sogenannten „Düsseldorfer Verfahren“ bereits seit Jahrzehnten gibt, ein Verfahren, bei dem von einer Sexarbeiterin eine „pauschale Abgabe“ pro Arbeitstag geleistet wird, die als eine „freiwillige Vorauszahlung“ auf eine möglicherweise entstehende Steuer zu verstehen ist. Das „Düsseldorfer Verfahren“ hat dabei ein gewisses „Geschmäckle“, da es Finanzbehörden gibt, die eine Teilnahme quasi „vorschreiben“, ohne dass es dafür ein Gesetz oder eine Vorschrift gibt.

    So kommt es sogar oft vor, dass man Betreiber zu „Hilfskassierern“ macht und diesen im Extremfall sogar Mahnungen schickt. Übrigens wird das Verfahren nicht in allen Bundesländern angewendet, wobei in der Argumentation auch mit mangelnder „Steuergerechtigkeit“ argumentiert wird.

    Doch etwas abstrakter betrachtet, ist das „Düsseldorfer Verfahren“ womöglich die einzig sinnvolle Lösung, um dem Staat zu nennenswerten Erträgen aus der Sexarbeit zu verhelfen. Jeden Tag eine kleine Summe zu zahlen, ist fast allen Sexarbeiterinnen möglich, sobald es „fette Summen“ sind, erfolgt die Kapitulation! Gelebte Praxis und durchaus nachvollziehbar! Der Staat muss sich an dieser Stelle entscheiden, ob man eine pauschale „Kompromiss Summe“ akzeptiert oder ob man „alles oder nichts“ spielt, wobei das Risiko beim „nichts“ zu landen doch sehr groß ist!

    Das „Düsseldorfer Verfahren“ müsste diesbezüglich „modernisiert“ werden! Momentan gibt es keine konkrete Aussage, auf welche Steuerart die Vorauszahlung verbucht wird. Geht es nur um Einkommensteuer oder auch um Umsatzsteuer? Kann eine „Abgeltung“ überhaupt versprochen werden und können verschiedene Steuerstellen hier kooperieren? Bislang „verwalten“ die Steuerfahndungen das „Düsseldorfer Verfahren“ und die „normalen“ Finanzämter kennen das Verfahren oftmals gar nicht und fordern dementsprechend parallel zu Steuererklärungen auf, da es keine einheitlichen Datenbanken gibt und so kein Abgleich! Die Steuerhoheit liegt zwar prinzipiell beim Bund, aber die Bundesländer sind die ausführenden Organe und denen mangelt es beim vorliegenden Thema an der notwendigen Koordination.

    Wichtig: nimmt man als Betreiber momentan am „Düsseldorfer Verfahren“ teil, setzt man sich dem Risiko der „Umsatzsteuerhinzurechnung“ aus, da einige Finanzgerichte die Teilnahme als „schädliches Indiz“ bewerten und die Betreiber dadurch u.U. in die Haftung für nicht gezahlte Umsatzsteuer genommen werden. Die Betriebe müssen Umsatzsteuer für „Dritte“ begleichen und damit Gelder, die von den Betrieben überhaupt nicht vereinnahmt wurden, stellvertretend zahlen. Bei großen Betrieben mit vielen „Damen“ ist dann die Existenz auf Knopfdruck zerstört!

    Im Ergebnis wäre es auch sinnvoll das „Düsseldorfer Verfahren“ nicht an die Betriebe zu koppeln, sondern jeder Dienstleisterin die Möglichkeit zu geben als Individuum am Verfahren teilzunehmen. Dazu müssten „persönliche Steuernummern“ für das „Düsseldorfer Verfahren“ vergeben werden. Warum wäre dies sinnvoll? Weil wir es überwiegend mit reisenden Damen zu tun haben, die im Laufe eines Jahres an vielen Adressen arbeiten. Die Zuordnung zu einer „betrieblichen Düsseldorfer Steuernummer“ macht die Abwicklung intransparent, aufwendig und für den Betreiber sogar, wie schon erwähnt, gefährlich. Die Steuerbehörden sind gerade jetzt gefragt eine sinnvolle und praktikable Lösung zu finden! Nur so werden einerseits dem Staat regelmäßig verlässliche Einnahmen aus der Sexarbeit entstehen und andererseits für Sexworker klare rechtliche Regelungen geschaffen!

    Hierbei können seriöse Dienstleister, wie zum Beispiel die ZustellAnschrift.de, auch helfen den Kontakt zwischen der Sexarbeiterin und den zuständigen Finanzbehörden herzustellen und darüber hinaus bei der Erklärung und Abrechnung der „Düsseldorfer Zahlungen“ Tools zu Verfügung stellen, die sich an der Praxis orientieren. Düsseldorfer Verfahren 2.0: digital, professionell und sicher!

  • Prostitution 2019 – Baurechtsbremse wirkt – Bundesweit Frustration

    Prostitution 2019 – Baurechtsbremse wirkt – Bundesweit Frustration

    Prostitution 2019 – Baurechtsbremse wirkt – Bundesweit Frustration

    Die Ordnungsämter vereinfachen sich die Genehmigungsverfahren

    Ende des vergangenen Jahres 2018 wurde in vielen Bundesländern von einer ganz besonderen Form der ordnungsamtlichen Genehmigung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gesprochen: Städte und Gemeinden hatten die Möglichkeit ist Auge gefasst Genehmigungen ohne bauamtliche Bewertung zu erteilen, wobei dieser Vorbehalt dann natürlich in die jeweilige Genehmigung geschrieben werden sollte. Diese Genehmigung 2. Klasse hätte dem Ordnungsamt den Tisch freigemacht, die Rechte des Bauamts ein eigenes Prüfverfahren zu eröffnen aber nicht versperrt! Ein gewaltiger Haken, denn der Vorbehalt sagt ja in der Regel schon aus, dass baurechtlich etwas im Argen liegt und wenn die Baubehörde dann wirklich „von sich aus“ oder durch Anschub vom anderen Behördenflur agiert, nützt einem die Genehmigung nach dem ProstSchG gar nichts, wenn die Baubehörde eine Untersagung aus rein baurechtlichen Gründen ausspricht!

    Inzwischen erlebe ich in NRW eine ganz andere Handhabung: in Düsseldorf und Köln, wo ich eine ganze Reihe von Kunden betreue, wird die gültige Baugenehmigung oder zumindest ein Nutzungsänderungsantrag verlangt! Ansonsten geben die Ordnungsämter keinen Genehmigungsstempel, sondernleiten im Einzelfall sogar Betriebsuntersagungen mit Eilcharakter ein, wo eine Betroffene ihren Betrieb innerhalb einer Woche schließen soll, da angeblich eine akute Gefährdung der öffentlichen Ordnung vorliegt! Durch das konstruierte Eilbedürfnis sind die vorhandenen Rechtsmittel stark eingeschränkt und der Betrieb bleibt bis zur Klärung vor dem Verwaltungsgericht geschlossen. Wenn man nun bedenkt, wie lange solche Verfahren in der Regel dauern, so weiß man wie lange man keine Einnahmen mehr hat und dass während man andererseits natürlich seine Miete und die Verfahrenskosten bei Gericht zahlen muss. Ohne vorhandenes fettes Sparschwein wird es ganz eng!

    Die Änderung der „amtlichen Meinung“ betrachte ich inzwischen nicht mehr als Zufall! Die Baurechtsbremse ist sehr effektiv und erfüllt ihren Zweck voll und ganz! Selbst mustergültig geführte Betriebe haben kaum eine Genehmigungschance, wenn sich der Betrieb im falschen „Gebiet“ befindet und ein Bauamt, aus welchem Grund auch immer, eine Akte aufmacht! Die vielen Ereignisse der vergangenen Wochen zeigen mir deutlich, welche Gefahren momentan bestehen. Mit dem Baurecht haben die Ordnungsämter einen mächtigen Trumpf im Ärmel, wenn es darum geht „Betriebe“ zu vertreiben. Man gibt die Akte über den Flur und das Unheil nimmt seinen Lauf! Ein Bordellbetrieb bzw. eine Prostitutionsstätte ohne Baugenehmigung ist immer eine Bombe und dessen muss man sich zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens bewußt sein!

     

  • Prostitution 2019 – Verschwörungstheorien und sonstige Gedanken

    Prostitution 2019 – Verschwörungstheorien und sonstige Gedanken

    Prostitution 2019 - Verschwörungstheorien und sonstige GedankenProstitution 2019 – Verschwörungstheorien und sonstige Gedanken

    Howard Chance denkt nach – Quo vadis Prostitution

    Wer ist für den 911-Anschlag auf das World Trade Center verantwortlich? – Warum sind die „Bilderberger“ die geheime Weltregierung? – Gibt es wirklich Ufos in der Area 51? Seit vielen Jahren gibt es Verschwörungstheorien, die wirklich vor nichts und niemandem Halt machen! Manches ist dabei sehr abenteuerlich, anderes auch sehr bedenklich. Auch beim Thema Prostitution gibt es solche Denkmuster, die man zumindest einmal „bedenken“ kann.

    Angeblich dient das „Prostituiertenschutzgesetz“ ja dem Schutz der in der Prostitution tätigen Personen, trägt aber den offiziellen Titel „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen“. Wieso heißt das Gesetz dann nicht „Prostitutionsregulierungsgesetz“? Wäre in sich logisch, da das Wort „sowie“ die Rangordnung zwischen Regulierung und Schutz klar definiert: erst Regulierung, dann Schutz! Bei der Übertragung in die Abkürzung ProstSchG ist dann wohl ein Fehler passiert? Oder will man die Regulierung in der Außendarstellung nicht plakativ nach vorne bringen, um vom eigentlichen „Vorhaben“ abzulenken?

    Wenn man die aktuell vorliegende Situation bei der Umsetzung des Gesetzes betrachtet, denkt man zuerst einmal an die „Chaos-Theorie“: ein Gesetz reift über 7 Jahre, wird verabschiedet und dann schaffen es Regierung und Behörden nicht innerhalb eines Vorbereitungsjahres klare Vorgaben zu geben, weil man den Bundesländern „Anpassungen“ zugesteht, die die Umsetzung hindern. Kein einheitlicher Standard, keine frühzeitigen Schulungen und in 14 von 16 Bundesländern absolute „Ladehemmung“. Huren-Ausweise zu drucken war ein kaum zu bewältigendes Problem und auf Amtsseite kannte sich selbst nach der Vorbereitungsphase kaum jemand wirklich aus!

    Das Gesetz gilt seit fast 2 Jahren und es gibt kaum Genehmigungen, obwohl vollständige Anträge in einigen Bundesländern bereits seit über einem Jahr und länger vollständig vorliegen? Von den geschätzten über 200.000 Sexworkerinnen in Deutschland sind maximal 20% registriert? Die steuerliche Erfassung der Damen bereitet riesige Probleme, weil man reisenden Damen keinen Wohnsitz „anhängen“ kann oder weil diese postalisch einfach nicht erreichbar sind?

    Offensichtlich ist das gesetzliche Machwerk und sind die dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen „in der Theorie“ entstanden und scheitern nun in vielen Fällen an der Praxis! Hat sich der Staat zu wenig Gedanken gemacht oder ist das vermeintliche Chaos bewusst herbeigeführt, um Sexworker und Betreiber mittel- bis langfristig in die Falle zu locken?

    Es war zunächst einhellige Meinung, dass es dem Staat primär ums Geld gehe! Endlich Steuern kassieren in einem Gewerbe, wo das Bargeld dominiert! Doch in der gelebten Realität ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Betriebe in Deutschland, nämlich die unzähligen Modell- und Terminwohnungen am Baurecht zu scheitern drohen. Was die Sexarbeiterinnen anbelangt, nimmt deren Zahl ständig ab, weil sich viele, aus welchen Gründen auch immer, nicht registrieren wollen und weil andere bereits den Atem des Finanzamts im Nacken spüren und sich für den Ausstieg entscheiden. Da die goldenen Zeiten eh längst vorbei sind, ziehen sich viele ältere Betreiber auch ohne Not zurück, da ihnen der Aufwand zu groß erscheint.

    Wenn die Branche aber stirbt oder sich zumindest merklich verkleinert, geht es dem Staat selbst auch ans Geld: wenn ich die Kühe schlachte, die ich melken will, bin ich einfach dämlich! Daher habe ich meine Zweifel, ob es beim ProstSchG wirklich um Steuern geht oder ob es darum gehen könnte eine zwangsläufige Marktbereinigung einzuläuten, die das Ausmass der Prostitution begrenzt, in dem man Rahmenbedingungen schafft, die den „Anreiz“ vernichten im Gewerbe weiter tätig zu sein. Man sagt also nicht, dass man die „Prostitution“ abschaffen will, wirkt aber indirekt darauf hin!

    Kleine Betriebe scheitern im Genehmigungsverfahren, Großbetriebe generieren mangels „Damen“ zu wenig Umsatz, um die eklatanten Fixkosten decken zu können. Wenn man 100.000 € monatliche Pacht für ein Eroscenter in bester Lage zahlt, aber nur noch 30% Mietauslastung hat, muss man schnell ans „Eingemachte“ und der laufende 10-Jahres-Mietvertrag macht da keine Freude, weil man einfach böse „in der Uhr“ ist. Wenn dann auch noch die Finanzbehörden erscheinen und über Umsatzsteuer-Hinzurechnung nachdenken, ist der „Spaß“ endgültig vorbei!

    Wer profitiert eigentlich vom neuen ProstSchG? Die bemühten Betreiber, die ihre Anträge pünktlich gestellt haben? Nein, leider nicht, da sich die Grauzone inzwischen deutlich vergrößert hat. Es gibt wieder vermehrt illegale improvisierte „Betriebe“ und jede Menge Einzelkämpfer(innen), die das Gesetz komplett ignorieren und sich in einem Bereich bewegen, der mangels Personal von den Ordnungsbehörden nicht ausreichend überwacht werden kann. Zwar wird es den „schwarzen Schafen“ irgendwann an den Kragen gehen, aber momentan sieht die Sache halt noch ganz anders aus.

  • Howard Chance – Praxistest ProstSchG – Simulation Behördenbesuch

    Howard Chance – Praxistest ProstSchG – Simulation Behördenbesuch

    Howard Chance – Praxistest ProstSchG – Simulation Behördenbesuch

    MH-Consulting und Rotlicht-Akademie arbeiten innovativ zusammen

    Das Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Theorie und Praxis: oft unterscheiden sich Theorie und gelebte betriebliche Praxis! Ich bin momentan sehr oft mit Mandanten bei behördlichen Anhörungen einbestellt, wo es leider oft um Verstösse gegen das eigene Betriebskonzept geht. Man hat im eingereichten Betriebskonzept dargelegt, wie man seinen Betrieb führt und wie man den „Papierkram“ handhabt. Was schwarz auf weiß im Konzept steht, sollte bei einer amtlichen Kontrolle dann auch genau so sein! Doch hier gibt es in der Praxis regelmäßig schwerwiegende Probleme, die zu Bußgeldern oder im Extremfall auch zu einer (vorläufigen) Betriebsschließung führen können!

    Führe ich Anwesenheitslisten, habe ich mit allen selbständigen Dienstleisterinnen schriftliche Verträge. Haben alle Damen eine gültige Gesundheitsbescheinigung und den Huren-Ausweis? Habe ich die Damen belehrt und verzichte ich auf unerlaubte Weisungen? Rechne ich täglich ab und erfüllt meine Abrechnung die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen? Sind die Personen, die die Aufzeichnungen vornehmen dazu befugt und weiß ich über Datenschutzbestimmungen und Aufzeichnungspflichten Bescheid?

    Alle diese Dinge prüfen wir im Moment bei simulierten Betriebskontrollen, bei denen wir so vorgehen, als wenn wir das zuständige Ordnungsamt wären. Es wird ein „Besuch“ mit der Geschäftsleitung vereinbart und wir prüfen dann den „Ist-Zustand“ und fertigen dazu ein ausführliches Protokoll, in dem wir alle Schwachstellen auflisten! Die ideale Vorbereitung auf einen amtlichen Besuch, der dann hoffentlich nie stattfinden wird.

    Den simulierten Behördenbesuch bieten wir momentan (April / Mai 2019) in ganz Nordrhein-Westfalen und im Rhein-Main-Gebiet an, da wir dort gerade intensiv mit Behördenmaßnahmen konfrontiert sind und die Handhabung sehr gut kennen. In den kommenden Monaten werden wir das Angebot dann auch in Baden-Württemberg und Niedersachsen praktizieren.

    Wie immer kooperieren die Rotlicht-Akademie von Christoph Rohr und MH-Consulting by Howard Chance bei diesem und vielen weiteren Projekten umfangreich. Im Hintergrund tut sich hier gerade eine ganze Menge und darüber werden wir natürlich fortlaufend berichten!

    Wer Interesse am simulierten Check hat, die oder der kann mich gerne kontaktieren … am besten per Mail an howard.chance@t-online.de oder über mein Diensthandy 0151-71885164.

  • Howard Chance wünscht Frohe Ostern – Buenos Aires und Arbeitsbericht

    Howard Chance wünscht Frohe Ostern – Buenos Aires und Arbeitsbericht

    Landet das Prostitutionswesen in Deutschland im völligen Chaos?
    Howard Chance wünscht Frohe Ostern – Buenos Aires und Arbeitsbericht

    Landet das Prostitutionswesen in Deutschland im völligen Chaos?

    Das erste Quartal 2019 ist schon wieder Geschichte und ich hatte in den vergangenen Monaten den Schreibtisch voll mit umfangreichen Akten, die aufzeigen, welch komplizierte Prozesse durch das Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Gang gesetzt wurden. Hier einige akute Problemstellungen, die sich momentan bei meiner Arbeit häufen:

    1. Vergessene Anträge nach dem ProstSchG / Kooperative Behörden

    Obwohl das „neue“ Gesetz nun fast schon seit 2 Jahren „umgesetzt“ wird, hat sich in nicht wenigen Gegenden des Landes nur wenig getan. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen habe ich momentan mit „Nachgenehmigungen“ zu tun, wo tolerante Behörden Betrieben, die bislang keinen Erlaubnisantrag gestellt haben, Nachfristen einräumen, um Schließungen, die mangels Antrag problemlos möglich wären, zu vermeiden. Bei diesen Fällen ist natürlich eine gewisse Eile geboten, da man die Geduld der Amtsleute ja nicht überstrapazieren möchte. Wer hier zeitnah Hilfe benötigt, die oder der kann mich gerne kontaktieren.

    2. Baurecht mit Nutzungsänderungen / Baugenehmigungen

    Obwohl in mehreren Bundesländern überlegt worden war die Genehmigungen nach dem ProstSchG ohne baurechtliche Würdigung zu erteilen, ist die Handhabung momentan wieder eine andere: Baugenehmigungen werden in den meisten Fällen wieder eingefordert und der „Zwang“ zur Nutzungsänderung ist auch wieder klar erkennbar. Die Behörden machen dabei zum Teil sehr abenteuerliche Vorschläge oder hoffen in vielen Fällen das Betreiber „aufgeben“ ohne in Verwaltungsklagen einzusteigen. Die Tendenz geht zur Klagewelle und ich betreue in dieser Richtung eine ganze Reihe von Betrieben, die sich entsprechend vorbereiten. Wer Informationen zu diesem Thema benötigt, die oder der kann mich gerne ansprechen!

    3. Dokumentationspflichten / Aufzeichnungen

    Das neue Gesetz bringt ja eine ganze Reihe von Dokumentationspflichten mit sich, die im Betriebskonzept erläutert und dann im betrieblichen Alltag auch „gelebt“ werden müssen. Dazu gehört die Prüfung der Hurenausweise, die tägliche korrekte Abrechnung gegen Quittung / Rechnung, das Vertragswesen und viele weitere Dinge mehr! Inzwischen führen die Behörden diesbezüglich bereits Prüfungen durch und dabei werden regelmäßig erhebliche Mängel festgestellt, die dann mindestens zu einer nachdrücklichen Ermahnung, manchmal aber auch direkt zu Bußgeldern führen! Hier bin ich momentan umfangreich beratend tätig, um Schaden für Betreiberinnen und Betreiber zu vermeiden. Da es den von mir erfundenen „Bordellfachwirt“ als Ausbildungsgang immer noch nicht gibt, ist es kein Wunder, dass Probleme entstehen. Ich biete hier betriebliche Schulungen an und habe auch eine Reihe von Muster-Vorlagen vorrätig, die den Arbeitsalltag deutlich erleichtern! Howard hilft gerne … bundesweit!

    4. Steuer-Angelegenheiten / Aktivismus der Finanzbehörden

    Böse Zungen haben gehauptet, dass eigentlich der Bundesfinanzminister hinter dem ProstSchG steht, um in der Bargeld-Domäne Rotlicht das „Schwarzgeld“ weitestgehend auszumerzen! Besonders den Liebesdamen unterstellt man ja ein sehr gestörtes Verhältnis zum Fiskus und durch Registrierung erhobenen „Huren-Daten“, die den Finanzbehörden laut Gesetzestext unmittelbar zugehen, sind ein treffliches Instrument, um intensive Nachforschungen zu starten. Wer keine Steuernummer hat, aber schon seit Jahren in der Branche arbeitet, ist sehr verdächtig und wenn auch keine Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren zu erkennen ist, ist der Gedanke an „steuerfreie Arbeit“ schwer zu widerlegen. Wir reden in diesem Zusammenhang von Umsatzsteuer, Einkommensteuer, aber auch von lokalen Vergnügungssteuern, die unter bestimmten Umständen alle in Ansatz gebracht werden können und die den „Hurenlohn“ schnell schmälern. Leider sind die momentan vorhandenen Steuerformulare und -gesetze so kompliziert, dass die einfache Dame sie einfach nicht versteht und wie der Ochs vorm Berg steht. Wenn man auf Erfassungsbögen der Behörden nicht reagiert, kann es irgendwann ein böses Erwachen geben. Es wäre Zeit ein für die Branche taugliches Besteuerungsverfahren zu entwickeln, das auch in der Praxis taugt. Die Behörden machen sich sicher viel Mühe, es gelingt ihnen aber kaum „Erfolge“ zu erzielen und der Aufwand ist oft grösser als der Ertrag, denn die meisten Sünderinnen in der Branche haben eben keinen Sparstrumpf mit dem man alte Steuerschulden begleichen könnte! Zu allem Überfluss gibt es in der Republik auch nur sehr wenige Steuerberater, die mit Mandantinnen aus dem Milieu arbeiten möchten, weil dies immer mit Aufwand verbunden ist, den man sich gerne spart!

    5. Immobilien-Angelegenheiten … gesucht und gefunden?

    Nach wie vor gestaltet sich der erotische Immobilienmarkt als sehr „statisch“. Entnervte Betreiber möchten verkaufen, scheitern dann aber oft daran, dass Betriebe noch nicht genehmigt sind und so quasi unverkäuflich sind! Ein Puff ohne Genehmigung ist wie eine Katze im Sack und die Investitionsfreude ist merklich gehemmt! Doch selbst wenn bereits eine Genehmigung vorliegt, tut sich gerade wenig. Für Investoren ist Rotlicht gerade nicht sonderlich „hipp“ und ob sich diese Situation bald ändern wird, wage ich hier zu bezweifeln. Ich nehme zwar gerne nach wie vor Anfragen entgegen, muss aber vor Euphorie warnen: selbst Schnäppchen verkaufen sich nicht schnell, sondern manchmal gar nicht! Als mutiger Käufer hat man aber gerade jetzt eine große Auswahl und ich vermittle gerne entsprechende Kontakte, zumal ein Kollege von mir auch eine Geschäftsbank besorgt hat, die im Rotlicht-Bereich Geschäfte tätigt.

    6. Howard Chance – In eigener Sache – Das Buch Prostitution 2019

    Als Buch-Autor und Blogger war ich in den vergangenen Jahren recht emsig unterwegs, was allerdings durch diverse Ereignisse und Notwendigkeiten in den letzten Monaten etwas ins Hintertreffen kam. Mein Buch „Prostitution 2018“ wurde in 2018 nicht fertig und soll nun Ende Mai mit dem Titel „Prostitution 2019“ erscheinen. Ich werde mich im Mai 2019 daher zu einer verlängerten schöpferischen Schreibwoche zurückziehen, um mein „Werk“ zu vollenden! Darüber hinaus wird es weitere neue geschäftliche Projekte geben, über die ich in meinem nächsten Newsletter ausführlich berichten werde.

    Für heute grüsse ich österlich wie kollegial von Haus zu Haus als

    Howard Chance

    howard.chance@t-online.de

     

  • Newsletter Howard Chance / MH-Consulting – 02. September 2018

    Newsletter Howard Chance / MH-Consulting – 02. September 2018

    Newsletter Howard Chance / MH-Consulting - 02. September 2018Newsletter Howard Chance / MH-Consulting – 02. September 2018

    News zum ProstSchG – Presseschau – Arbeitsaufgaben – Projekte aktuell

    Die Sommerferien 2018 sind Ende dieser Woche in allen Bundesländern vorbei und dann beginnt vermutlich der „heiße Herbst“ in den Ämtern und Verwaltungen! Ich habe momentan als Unternehmensberater viel in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zu tun. In Baden-Württemberg ist man ja schon seit Jahresbeginn recht aktiv, in Rheinland-Pfalz und dem Saarland wurden Fristen bislang „gedehnt“. Nun ist man aber auch dort am Start und versucht das ProstSchG umzusetzen! Ich begleite dabei eine Reihe von Unternehmen und bin dabei recht zuversichtlich: in Rheinland-Pfalz und dem Saarland gibt man sich von Seiten der Behörden überwiegend gesprächsbereit und auch in Baden-Württemberg gibt es zumindest in der Landeshauptstadt Stuttgart oft „Gnadenfristen“ und auch diverse „Nachbesserungsmöglichkeiten“. Den Trend zu amtlichen Schließungen sehe ich momentan vermehrt in Nordrhein-Westfalen, wo man ja seit über einem Jahr intensiv mit dem Gesetz arbeitet! Generell gibt es immer noch Möglichkeiten unangemeldete Betriebe zu „legalisieren“, wenn man von sich aus das Gespräch mit dem Amt sucht! Die meisten Beamtinnen und Beamten sind nicht wirklich „böse“ und drücken beim komplizierten Thema ProstSchG auch schon mal ein bis zwei Augen zu, auch wenn darauf natürlich kein rechtlicher Anspruch besteht! Ich ermutige an dieser Stelle ausdrücklich „aktiv“ zu werden, wenn man noch eine „Leiche“ im Keller liegen hat und noch die Möglichkeit hat eine „Erlaubnis“ zu erhalten! Ist erst einmal eine „Schließungsverfügung“ wegen Betreiben eines illegalen Bordells auf dem Tisch, wird es nämlich sehr eng! Ich stehe Ihnen hier natürlich jederzeit zur Verfügung und prüfe gerne, was in Ihrem speziellen Fall zu tun ist!


    Steuerfalle „Chemnitz Süd“ & Co. – Die Finanzbehörden arbeiten emsig!

    Auf einer Dienstreise in den Süden wurde ich mit dem Finanzamt Chemnitz-Süd konfrontriert, dass eine Sonderstelle für die Umsatzsteuer-Erhebung von osteuropäischern „Unternehmern“ beherbergt. Dort ist man für Rumänien, die Slowakei und Tschechien zuständig und zu den „Unternehmern“ gehören nun auch die Sexworkerinnen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, aber bei uns tätig sind und im Regelfall „Umsatzsteuer“ erzeugen, aber oft leider nicht „abführen“. Über viele Jahre hatte dies selten eine Konsequenz, doch nun wird in den Heimatländern Amtshilfe gesucht und deutsche Finanzpost landet in vielen Fällen bei der Heimatadresse im Ausland! Schätzungen mangels Erklärungen und das Unglück nimmt seine Lauf! Auch in deutschen Bordellen und Terminwohnungen hat die Suche nach neuen „Steuerzahlerinnen“ begonnen, seit die Finanzbehörden durch den „Huren-Pass“ von der Existenz bisher unbekannter Damen erfahren haben! Um eine „Steuerzahlung“ gleich welcher Art, wird man als Sexworkerin mittelfristig nicht mehr herum kommen und dies macht den „Job“ in Deutschland nun für viele sehr unattraktiv und das erst recht, wenn Steuersünden der Vergangenheit zu Tage treten könnten! „Einzelaufzeichnungen“ und „Steuererklärungen“ werden zu einem wichtigen Thema, wenn man nicht im steuerlichen Chaos landen will! Gemeinsam mit meinen Partnern aus dem Bereich der Steuerberatung werden wir hier im „heißen Herbst 2018“ intensive Aufklärungsarbeit leisten und auch spezielle Lösungen für Sexarbeiter ins Portfolio aufnehmen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/30/schreckgespenst-finanzamt-chemnitz-sued-sexworker-aufgepasst/


    Buch-Projekt „Zukunft Rotlicht – Prostitution 2018“

    Noch gute 4 Wochen bis zur Präsentation meines neuen Buchs und darum eben auch eine sehr intensive Arbeitsphase, bei der ich mich manchmal für einige Tage zurückziehen muss, um Texte zu erstellen und zu überarbeiten! Da die Präsentation zur „Venus 2018“ angekündigt ist, läuft die Uhr stetig und ich kann den Urlaub auch in diesem Monat erst mal wieder streichen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/14/memo-buchprojekt-zukunft-rotlicht-prostitution-2018-by-howard-chance/

     


    Rotlicht trifft Blaulicht / Venus Berlin 2018 / Oktober 2018

    Auch das große Tagesseminar „Rotlicht trifft Blaulicht“ am 13. Oktober 2018 in Berlin und die damit verbundene Messe-Präsenz unserer Interessengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ auf der „Venus Erotikmesse“ geraten jetzt in den Fokus und wir freuen uns natürlich auf Eure/Ihre Teilnahme in Berlin!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/01/berlin-rotlicht-trifft-blaulicht-seminar-prostschg-sa-13-10-2018/

     


    Kurze Anfragen von Kunden:

    Württembergische Versicherung im Rotlicht tätig?

    Im Auftrag eines Kunden suche ich „Versicherungsnehmer“, die einen „Rotlicht-Betrieb“ bei der Württembergischen Versicherung versichert haben. Hintergrund ist ein anstehender Prozess, in dem belegt werden muss, dass die genannte Versicherung aktuell „Rotlicht-Policen“ anbietet. Der Kunde hat diesbezüglich ein „Kopfgeld“ für Erkenntnisse ausgesetzt! Diskrete Kontaktaufnahme gerne über mich!

    Tabledance-Bar Lutherstadt Wittenberg abzugeben!

    In der beschaulichen Lutherstadt Wittenberg ist eine kleine Tabledance-Bar abzugeben! Monatsmiete 750 € / Abstand für Inventar 20.000 €. Der jetzige Betreiber ist nicht aus der Gegend und möchte das Kleinobjekt an einen „lokalen Interessenten“ abgeben! Kontaktaufnahme auch hier gerne über mich!

    Investor für Clubprojekt in Nürnberg gesucht – 50.000 € benötigt!

    Für ein durchdachtes Clubprojekt in Nürnberg , das in Kürze eine amtliche Genehmigung erhalten wird, wird ein Investor gesucht, der relativ kurzfristig 50.000 € bereitstellen kann. Kontaktaufnahme gerne über mich!


    Herzliche Grüße von Haus zu Haus sendet Euer / Ihr

    Howard Chance – Consultant
    Phone: 0151-71885164 (täglich 9 – 22 Uhr)
    Mailkontakt: howard.chance@t-online.de

    Berater-Webseite:http://mhconsulting.online

     

  • Berliner Verwaltung blamiert sich: Erst 87 Sexworkerinnen korrekt registriert!

    Berliner Verwaltung blamiert sich: Erst 87 Sexworkerinnen korrekt registriert!

    Berliner Verwaltung blamiert sich: Erst 87 Sexworkerinnen korrekt registriert!Berliner Verwaltung blamiert sich: Erst 87 Sexworkerinnen korrekt registriert!

    ProstSchG gilt seit über einem Jahr – Berlin trödelt vor sich hin – Beobachtungen

    Das öffentlich-rechtliche Nachrichten-Protal RBB24.de vermeldet, dass die „Prostituiertenberatung“ in der Bundeshauptstadt „endlich“ am Start ist und dass seit Juli 2018, also exakt ein Jahr nach Inkrafttreten des „neuen“ Prostituiertenschutzgesetzes“ (ProstSchG) nun die Möglichkeit besteht einen „richtigen Huren-Ausweis“ zu erhalten! 87 von diesen amtlichen Registrierungsbescheinigungen wurden inzwischen ausgestellt, womit nun
    etwas über 1 % der angenommenen 8.000 Sexarbeiterinnen in Berlin mit dem Dokument ausgerüstet sind, was eigentlich schon seit einem Jahr „an der Frau“ bzw. „am Mann“ sein müsste!

    Die zentrale Beratungsstelle in Schöneberg gab es zwar schon Mitte letzten Jahres, diese musste dann aber in andere Räume umziehen und Personal musste man dann noch über eine Ausschreibung suchen. Es wurden mehrere Hunderte „Übergangsbescheininungen“ ausgestellt, die dann bescheinigten, dass es den richtigen Ausweis noch nicht gibt. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen also mehrfach zum Amt und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zentralen Beratungsstelle macht dies natürlich auch doppelte Arbeit! Aber Berlin ist, was die Verwaltungsorganisation anbelangt, ja ohnehin in Verruf!

    Ähnlich verzwickt sieht es bei der Bearbeitung der „Erlaubnisanträge“ für erotische Betriebe aus, wo es keine zentrale Verwaltungsstelle gibt! Die Anträge werden von den Ordnungsämtern der Bezirksämter bearbeitet und „Synergien“ werden vermieden! Während das ein oder andere Bezirksamt bevorzugt „Neuanträge“ bearbeitet und „Altakten“ erst mal ablegt, fehlt es anderen Ämtern an „Experten“ und wieder andere Dienststellen erteilen eine amtliche Erlaubnis, ohne überhaupt gründlich zu prüfen! Noch Fragen? Je nachdem, in welchem Bezirk man seinen erotischen Betrieb hat, kann man dementsprechend Glück oder Pech haben!

    Die Schuld an der offensichtlichen Misere darf man natürlich nicht bei den Ämtern suchen, die ja ohnehin nur ausführende Organe sind! Die Landespolitik hat es schlicht und ergreifend versäumt, dass Thema ProstSchG früh genug auf die Agenda zu setzen. Ein Jahr Vorlauf hat nicht gereicht und auch im 2. Jahr passierte recht wenig! Im nun begonnenen 3. Jahr seit Verabschiedung des Gesetzes tut sich „etwas“. Applaus?

    Zum Artikel von RBB24.de:

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/08/neue-anmeldestelle-fuer-prostituierte-nimmt-arbeit-auf.html