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  • Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Prostitution 2020 - Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Überraschende Öffnung der Bordellbetriebe in Rheinland-Pfalz zum 01. Oktober 2020

    Die Nachrichten des gestrigen Tages haben sich wieder einmal überschlagen: zwar hatte sich schon in der vergangenen Woche das Gerücht gehalten, dass die Landesregierung Rheinland-Pfalz eine Öffnung zum 04.10.2020 auf der Agenda haben sollte, es gab dann aber keine offizielle Bestätigung und bezogen auf Rheinland-Pfalz gab es ja bereits zweimal Fehlalarm! Also haben wir uns erst einmal zurückgehalten und den Plan auch angezweifelt!

    Nun ist es soweit! Am vergangenen Donnerstag, dem 01.10.2020, durftenn Prostitutionsstätten endlich wieder öffnen, allerdings unter strengen Auflagen, die einigen Fällen sicher sehr schädlich für das Geschäft sein werden!

    Für die Wiederaufnahme des Betriebs wurden vom Land Rheinland-Pfalz zwei „Regelwerke“ erstellt, die, unbedingte Beachtung finden müssen. Dabei handelt es sich konkret um

    1. die Vorschriften der aktuellen Änderungsverordnung zur 11. Corona-Schutz-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 30.09.2020 und

    2. um die expliziten Hygienevorschriften einhalten, die das Land Rheinland-Pfalz ergänzend definiert hat!

    Ich erspare mir an dieser Stelle den kompletten Katalog zu listen, sondern begnüge mich zunächst damit auf die wesentlichen Pflichten hinzuweisen, die für die Wiederaufnahme zwingend erforderlich sind. Details können dann nachgelesen oder im persönlichen Gespräch erfragt werden. Mir geht es hier erst einmal um die Erstellung einer Übersicht, mit deren Hilfe man sich auf eine baldige Öffnung vorbereiten kann. Da die Vorwarnzeit sehr kurz war, stehen viele Betreiberinnen und Betreiber unter Zugzwang.

    Hier die wichtigsten konkludierten Regeln für die Wiedereröffnung von Prostitutionsstätten und Prostitutionsvermittlungen in Rheinland-Pfalz:

    • Die allgemeinen Corona-Schutz-Regeln nach der Landesverordnung Rheinland-Pfalz sind grundsätzlich einzuhalten. Dies bedeutet, dass grundsätzlich Abstand zu halten ist und dass Schutzmasken zu tragen sind, wie dies bei allen körpernahen Dienstleistungen der Fall ist. In den Hygieneregeln für Prostitutionsstätten / Prostitutionsvermittlung Rheinland-Pfalz ist es sogar vorgeschrieben beim Vollzug der sexuellen Handlung ständig Maske zu tragen. Küssen und Französisch in jeglicher Form scheiden somit völlig aus und sollten daher auch von den Sexworkern nicht beworben werden! Der Austausch von Aerosolen und Körperflüssigkeiten aller Art soll unbedingt vermieden werden!
    • Prostitutive Handlungen dürfen immer nur zwischen maximal 2 Personen stattfinden und die Dienstleistungs-Räume dürfen dementsprechend auch immer nur von 2 Personen genutzt werden. Dreier und Orgien mit mehreren Personen sind untersagt!
    • In der jeweiligen Prostitutionsstätte dürfen keine Aufenthalts- oder Anbahnungsräume zur Verfügung gestellt werden, wo sich mehr als 2 Personen aufhalten können. Solche Räume sind geschlossen zu halten! Also sind Barbetriebe mit erotischem Angebot nicht möglich und auch Clubs und Laufhäuser werden, wenn überhaupt, nur mit Kompromissen betrieben werden können. Hier habe ich diverse Erfahrungen in den Bundesländern Bayern, Saarland und Niedersachsen, wo ich in den vergangenen Monaten intensiv beraten habe. Hier muss unter Umständen dann geprüft werden, ob es Parallelgewerbe geben kann und man die Gastronomie von der Prostitution so separieren kann, dass die Ordnungsbehörden einverstanden sind.
    • Es gibt die Pflicht zur Terminvereinbarung in telefonischer oder digitaler Form! – Bevor ich ein Prostitutionsstätte betrete, muss vorab ein Termin vereinbart werden! – Laufkundschaft ist dabei auf den ersten Blick ausgeschlossen, aber in der Beratung haben wir Ideen entwickelt, wie man diesem Dilemma begegnen kann. Im „Nähkästchen“ gibt es durchaus „Ideen“ und darüber kann man dann gerne unter 4 Augen reden.
    • Die höchste Hürde: Rheinland-Pfalz schreibt die Erhebung von Kontaktdaten vor und verlangt einen Abgleich mit Ausweisdaten! – Dies zu umgehen, ist momentan nicht möglich! – Es gibt zwar in Niedersachsen, wo es die gleiche Pflicht gibt, diesbezüglich ein Klageverfahren, aber wer momentan in Rheinland-Pfalz öffnen möchte, kann sich der Pflicht nicht entziehen! Es ist sogar vorgeschrieben eine verantwortliche Person für die Kontaktdaten-Nachverfolgung zu benennen. Auch für die Aufbewahrung der sensiblen Daten und deren Vernichtung gibt es klare Regeln!
    • Es gibt die Pflicht zur Erstellung eines individuellen Hygiene-Konzepts und selbstverständlich müssen alle Mitarbeiter(innen) und alle anreisenden Dienstleisterinnen darüber informiert werden. Dabei ist dann auch zu prüfen, ob die Umsetzung zentral über die Betreibung gewährleistet werden kann oder ob man die Pflichten (wie bei vermieteten Terminwohnungen ohne direkte Betreibung) vertraglich an die Mieterinnen übertragen kann oder sogar muss. Es fällt in jedem Fall jede Menge „Papierkram“ an. Das persönliche Hygienekonzept muss zwar nicht „vorab“ beim Ordnungsamt oder beim Gesundheitsamt eingereicht werden, es muss aber bei einer Kontrolle vorliegen und natürlich vor Ort auch „gelebt“ werden.
    • In der Prostitutionsstätte ist eine Beschilderung mit diversen Hinweisschildern (Maskenpflicht,– Abstand, Desinfektion) vorzunehmen, es müssen viruzide Desinfektionsmittel und Einweg-Masken zur Verfügung stehen. Nach jeder Raumbenutzung sind die Auflagen zu wechseln, alle berührbaren Flächen und auch die Sanitärbereiche sind zu reinigen, es hat eine Lüftung zur Aerosol-Vertreibung zu erfolgen. Begegnungen zwischen mehr als 2 Personen sind zu vermeiden.

    Dies nur eine Übersicht der wichtigsten Regeln, die ich den neuen Vorschriften entnommen habe. Ich habe mich im Kundenauftrag bereits mit „schnellen“ Individualkonzepten befasst und werde an diesem Wochenende möglicherweise noch in die Pfalz reisen. Die Öffnung ist in vielen Fällen zu bewerkstelligen, allerdings werden viele Betriebe erst am kommenden Montag startklar sein, da die Ankündigung der Landes leider (wieder) auf letzte Minute erfolgte.

    Für Rückfragen und kurzfristige Beratungen stehe ich wie immer gerne zur Verfügung! – Mit meinen Kunden in der Pfalz bin ich bereits intensiv im Kontakt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Howard Chance

  • Howard Chance – Branchennews am Rosenmontag – 24. Februar 2020

    Howard Chance – Branchennews am Rosenmontag – 24. Februar 2020

    Howard Chance – Branchennews am Rosenmontag – 24. Februar 2020

    Einen schönen guten Tag aus Düsseldorf!

    Nachdem ich in den vergangenen Wochen mal wieder vermehrt auf Reisen war, habe ich nun eine Bürowoche in Düsseldorf vor mir, wo jede Menge Akten auf mich warten. Wenn es „dicke“ kommt, dann aber richtig! Neben zahlreichen Baurechts-Sachen und Prozessvorbereitungen, habe ich auch weitere Konzeptänderungen und Konzepterweiterungen auf dem Tisch. Zudem gibt es, wie schon erwähnt, Nachfragen von Investoren und jede Menge Suchanfragen nach gewerblich nutzbaren Räumen, wo eine Genehmigungsfähigkeit für prostitutive Zwecke gegeben ist..

    Die Baurechtsfrage hat sich, wie ich schon in einem früheren Newsletter konkret angemerkt habe, deutlich komplizierter entwickelt, gerade was Neugründungen anbelangt. Wenn man „akut“ eine Terminwohnung oder einen „bordellartigen Betrieb“ errichten bzw. eröffnen möchte, sollte man sich von Anfang an auf „Gewerbegebiete“ konzentrieren, da „Wohngebiete“ eh generell ausscheiden und „Mischgebiete“ inzwischen auch mehrheitlich bei Nutzungsänderungen etc. „verweigert“ werden! Die „Gewerbegebiete“ erscheinen somit als „Heilsbringer“, wobei hier aber auch stets zu prüfen ist, ob die Übernachtung erlaubt ist oder ob Flächennutzungspläne sonstige Restriktionen enthalten. Der Teufel steckt wie immer im Detail! Die baurechtlichen Regeln sind nicht sonderlich kompliziert, bedürfen aber immer der intensiven Prüfung, wenn man nicht nachträglich auf die Nase fallen will!

    In den kommenden Wochen und Monaten begleite ich eine ganze Reihe von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und ich bin sehr gespannt, zu welchen Einschätzungen die Richter kommen werden. Orientiert man sich an dem „neuen“ Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg oder steigt man, was wünschenswert wäre, in die Einzelfallprüfung mit Ortstermin ein, um Gegebenheiten vor Ort in Augenschein zu nehmen? Ende zunächst offen!

    Die öffentlichen Verwaltungen / Behörden sind momentan recht aktiv, was Kontrollen anbelangt und auch die Bearbeitung von Betriebskonzepten schreitet an vielen Orten voran. Endlich? – Nun , die einen sehen so, die anderen „anders“. Die Genehmigungsfiktion hat ihren Reiz, wenn man nicht auf abschließende Genehmigung hoffen kann, sie ist nervig, wenn man endlich die Genehmigung gestempelt im Schrank haben möchte, um beispielsweise seinen Betrieb zu veräußern. Ohne Genehmigung sind Betriebe einfach ziemlich „unverkäuflich“.

    Die „generelle Entwicklung“, wie ich sie momentan wahrnehme, ist „global betrachtet“ folgende:

    • Die Behörden sind bemüht die Anzahl von Prostitutionsstätten stark zu minimieren. Dazu wird in den meisten Fällen das Baurecht herangezogen. Ablehnungen erfolgen meist „freundlich“, aber „bestimmt“!
    • Die Erteilung von Genehmigungen ist sehr zeitintensiv und kräftezehrend. Neugründungen werden nicht zügig abgewickelt und der Reiz in die Branche einzusteigen wird damit deutlich gemindert! Bloss keinen Anreiz bieten!
    • Seit sich die Finanzbehörden den „selbständigen Sexdienstleisterinnen“ angenommen haben, nimmt die Zahl dieser stetig ab! Zu spät wurde erkannt, dass man durch die amtliche Registrierung und den „Huren-Pass“ automatisch in den Fokus gerät! „Anschaffen ohne Steuer zu zahlen“ ist inzwischen schwierig, wenn man nicht gerade ganz im Untergrund lebt!
    • Prostitution hat nach wie vor keine Lobby! Anti-Prostitutions-Organisationen hingegen schon! Die politischen Parteien diskutieren bereits über „Prostitutionsverbot“ nach dem sogenannten „nordischen Modell“ und auf EU-Ebene gibt es schon lange Pläne für Restriktionen! Aktuell noch nicht wirklich „gefährlich“ für die Branche, aber langfristig darf man diesen politischen Aspekt nicht vergessen. Die Mühlen mahlen bekanntlich langsam, aber sie mahlen!
    • Das „Business“ ist nicht mehr so ertragreich wie früher! Die Umsätze sinken, die Anzahl der Dienstleisterinnen nimmt ab, die Anzahl der Kunden ebenso! Für die „Tinder-“ und „Joyclub-Generation“ ist käufliche Liebe nicht mehr so hipp! Wer freundlich ist und in den sozial-erotischen Medien datet, findet Sex auch ohne Geld! Ein Generationswechsel. Auch den „virtuellen sauberen Sex“ darf man nicht vergessen. Von mietbaren Sexpuppen ganz zu schweigen … Eros Silikonia! Hurra!

    Für heute verbleibe ich mit den besten Grüßen von Haus zu Haus

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Howard Chance – ProstSchG – Handbuch für die betriebliche Praxis

    Howard Chance – ProstSchG – Handbuch für die betriebliche Praxis

    Howard Chance – ProstSchG – Handbuch für die betriebliche Praxis

    Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

    Die Erstellung eines Betriebskonzepts nach dem ProstSchG ist die eine Sache; das „Leben“ dieses Konzeptes und die korrekte Umsetzung der amtlichen Vorschriften oft eine ganz andere. Viele Betreiber denken, dass der einmalige amtliche Stempel ausreist, um zukünftig in Frieden mit dem Amt zu leben. Dann werden die gesetzlich eindeutig vorgeschriebenen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten gerne (wieder) vergessen und manchmal stellt man sogar das eingereichte Konzept „intern“ wieder um, ohne das Amt davon zu informieren! Wenn man einfach so handelt, so handelt man grundsätzlich „ordnungswidrig“ und gefährdet im schlimmsten Fall sogar die bereits erlangte Erlaubnis oder aber die Erlaubnis, auf die man noch wartet!

    • Dokumentiere ich die Anmietungen in meinem Betrieb umfassend und gesetzeskonform? Habe ich ein stetiges Augenmerk auf die Existenz und die Gültigkeit von Registrierungsbestätigungen und Gesundheitsbescheinigungen?
    • Gebe ich ordnungsgemäße Quittungen aus und erhalten meine Mieterinnen bzw. Subunternehmerinnen Duplikate aller Dokumente? Wie stelle ich den Datenschutz und die ordnungsgemäße Aufbewahrung aller Unterlagen sicher?
    • Darf ich Weisungen erteilen oder lasse ich dies besser bleiben? Agiere ich im Auftrag der Mieterin oder erbringe ich Zusatzleistungen, die ein Anstellungsverhältnis begründen könnten?
    • Wie steht es um die Zuverlässigkeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Wurde diese überprüft oder ist diese nicht notwendig?
    • Wie ist die Lage beim Jugendschutz, bei Hygieneplan, Meldepflichten und beim Sicherheitskonzept? Nehme ich die notwendigen Kennzeichnungen im Betrieb vor und informiere ich die Mieterinnen nachweislich über die gesetzlichen Fristen?
    • Mache ich „Deals“ mit dem Finanzamt oder übernehme ich die Werbung für (angeblich) selbständige Damen?

    Es gibt unzählige weitere Detailfragen, die regelmäßig im Rahmen meiner Unternehmensberatung auftauchen und die manchmal gar nicht so einfach zu beantworten sind. Der Teufel steckt bekanntlich im Detail!

    Ich habe mich daher entschlossen ein Handbuch für die betriebliche Praxis zu veröffentlichen, um damit durch das Aufzeigen entstandener Probleme konkrete Hilfestellungen zu geben. In manchen Regionen sind die Behörden lasch, in anderen jedoch gründlich und sogar über das Ziel hinausschießend!

    Den September über werde ich die Publikation erstellen und als Erscheinungsdatum ist der 28. Oktober 2019 geplant und zwar zum Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main, wo ich ja auch als Referent vertreten sein werde.

     

  • Zukunft Rotlicht – Der Kongress – Frankfurt am Main – 28.10.2019

    Zukunft Rotlicht – Der Kongress – Frankfurt am Main – 28.10.2019

    Zukunft Rotlicht – Der Kongress – Frankfurt am Main – 28.10.2019

    Die zweite Auflage des deutschlandweiten Kongresses

    Knapp 2 Jahre ist das ProstSchG in Kraft – Theorie und Praxis sind oft sehr unterschiedlich! Langsam zeigt sich, wo für Betreiber, Sexworker aber auch Behörden Handlungsbedarf besteht – auch wenn das ProstSchG in der Realität regional sehr unterschiedlich gehandhabt wird!

    Auf dem Kongress „Zukunft-Rotlicht“ 2019 in Frankfurt wird es u.a. zu diesen Themen Seminare, Workshops und Diskussionsrunden mit Experten geben:

    • ProstSchG – wie entwickelt es sich in der Praxis – Nachbesserung Betriebskonzept
    • Steuerfallstricke à la Umsatzsteuerhinzurechnung der Sexworker auf die Betreiber
    • Richtiger Internet- / Werbeauftritt für Betreiber und Sexworker
    • Probleme mit dem Bauamt
    • Aufzeichnungspflichten laut ProstSchG und Hilfsprodukte hierzu, um Papierkrieg zu vermeiden
    • Sexworker und Steuer sowie Büro- und Zustellanschriftservice für Sexworker, damit die „böse Überraschung“ nicht im Heimatland wartet.

    Das Team der Rotlicht-Akademie hat in Kooperation mit MH-Consulting und den Referenten der Veranstaltung ein praxisbezogenes Programm entwickelt, das umfangreiche Informationen bietet und natürlich auch zum intensiven Erfahrungsaustausch einlädt.

    Erste Informationen zur Veranstaltung finden Sie ab sofort auf der Homepage https://www.zukunft-rotlicht.de

  • Die Besteuerung von Sexarbeit ist trotz ProstSchG und amtlicher Registrierung ineffizient und führt bisweilen ins Chaos

    Die Besteuerung von Sexarbeit ist trotz ProstSchG und amtlicher Registrierung ineffizient und führt bisweilen ins Chaos

    Prostitution und Steuer - Aktuelle ProblemstellungenDie Besteuerung von Sexarbeit ist trotz ProstSchG und amtlicher Registrierung ineffizient und führt bisweilen ins Chaos

    Prostitution und Steuer – Aktuelle Problemstellungen

    Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) bescherte und beschert den deutschen Finanzbehörden umfangreiche neue Aufgaben: sobald sich eine Sexarbeiterin bei einer Ordnungsbehörde registriert, erhält das „zuständige“ Finanzamt eine Mitteilung über die erfolgte Anmeldung. Hat die Sexarbeiterin eine deutsche Meldeadresse, ist die Zuständigkeitsfrage schnell geklärt: laut Abgabenordnung ist das Wohnsitz-Finanzamt zuständig und dieses versendet dann in der Regel einen sogenannten Erfassungsbogen, mit dem der steuerliche Status dann geklärt werden soll. Doch falls die neu registrierte Sexworkerin keinen Wohnsitz in Deutschland hat, wird die Sache sehr kompliziert. Mangels Wohnsitzes gibt es nämlich kein zuständiges Finanzamt und es werden u.U. an mehreren Orten neue Finanzamts-Akten aufgemacht, wenn eine Sexarbeiterin ihren Aufenthaltsort wechselt und in diverse Kontrollen der Finanzbehörden gerät!

    Es ist im ProstSchG vorgeschrieben, dass bei jeder Registrierung eine Meldeanschrift oder in Ermangelung einer solchen eine sogenannte „Zustellanschrift“ anzugeben ist, unter der eine Sexarbeiterin behördliche Post empfangen kann. Der Begriff der „Zustellanschrift“ ist dabei ein völlig neuer Begriff, der im ProstSchG aber nicht genau definiert ist. Eine Zustellanschrift ist, vereinfacht gesagt, eine postalische Anschrift, an der eine Person Post erhalten kann, ohne unter dieser Anschrift zu wohnen und/oder gemeldet zu sein.

    Das „Post erhalten können“ setzt aber voraus, dass die Person, die eine solche Anschrift beim Amt angibt, auch über den Eingang von Post informiert wird, wenn solche eingeht. Wird die Anschrift eines Clubs oder die eines Bekannten verwendet, muss sich die Sexarbeiterin darauf verlassen können, dass der Club oder der Bekannte sie bei Abwesenheit über Posteingänge informiert. Ist die Sympathie untereinander gestört, so landet die wichtige Post möglicherweise ungeöffnet im Altpapier. Außerdem entsteht bei solcher Vorgehensweise auch schnell eine Abhängigkeit, möglicherweise ein Verlangen nach Gegenleistungen und notwendige Vollmachten zur Brieföffnung etc. liegen zudem selten vor! Viel sicherer ist es, wenn man einen seriösen Dienstleister wie ZustellAnschrift.de bevollmächtigt, der eingehende Post zu fairen Konditionen digitalisiert, per SMS und E-Mail über neue Post benachrichtigt und dazu noch einen Büroservice zur Verfügung stellt.

    Weder die vorhandenen Registrierungsstellen der Ordnungsbehörden noch die Erfassungsstellen der Finanzämter unterscheiden zwischen einer Wohnanschrift und einer Zustellanschrift, obwohl dies dringend notwendig wäre, um den weiteren Prozess sinnvoll zu gestalten. Die Finanzbehörden versenden den steuerlichen Erfassungsbogen so auch an Adressen, an denen der Adressat überhaupt nicht mehr verweilt und wo er wichtige behördliche Post im Zweifelsfall überhaupt nicht erhält. Mangels vorgenommener Unterscheidung bzw. Prüfung betrachten die Finanzbehörden auch „private“ Zustellanschriften automatisch als Wohnsitz im Sinne der Abgabenordnung! Damit wird eine uneingeschränkte Steuerpflicht unterstellt, die womöglich gar nicht vorliegt. Wenn ich meinen dauerhaften Aufenthalt nämlich nicht in Deutschland habe, sondern mich beispielsweise einen Großteil des Jahres in meinem Heimatland außerhalb Deutschlands aufhalte, zahle ich nämlich meine Einkommensteuer, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt, was z.B. EU-weit der Fall ist, im Heimatland.

    Bei der Umsatzsteuer verhält es sich hingegen anders: hier geht man in der Regel vom Ort der Leistungserbringung aus. Wird die sexuelle Dienstleistung in Deutschland erbracht, ist der Umsatz auch in Deutschland zu versteuern. Doch hier ist im ersten Schritt erst einmal zu überprüfen, ob Umsatzsteuerpflicht entsteht. Wenn ich keinen Erfassungsbogen erhalte, weil die Zustellanschrift nicht funktioniert oder weil keine Weiterleitung erfolgt, kann weder eine Steuernummer zugeteilt werden, noch eine Beurteilung erfolgen, ob eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt! Kommt der Erfassungsbogen, den schon der Normalbürger mit Abitur kaum versteht, nicht zum anfordernden Finanzamt zurück, sendet dieses eine Mahnung und irgendwann auch eine Bußgeld-Androhung und schließlich eine Bußgeld-Festsetzung.

    Von all dem erfahren ausländische Sexworkerinnen dann nie oder irgendwann auf sehr unangenehme Art und Weise. Wenn die Finanzbehörden nämlich nach unzähligen Briefen feststellen, dass die Person an der genannten Zustellanschrift nicht erreichbar ist, wendet man sich an die Registrierungsbehörde nach dem ProstSchG, wo ja die Heimatanschrift der jeweiligen Sexarbeiterin durch deren Registrierung bekannt ist. Im Sinne der Amtshilfe werden dann die Behörden im Ausland angeschrieben und um „Hilfe“ bei der Besteuerung gebeten! In Ländern, wo Prostitution eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat ist, eine sehr unangenehme Angelegenheit, weil damit Umstände offenbart werden, die eigentlich im Verborgenen bleiben sollten.

    Es kann sogar passieren, dass „Schätzungen“ in Deutschland mangels Einspruchs „rechtskräftig“ wurden und dann im Ausland beigetrieben werden sollen. Hier rückwirkend etwas wieder „gerade zu rücken“ ist äußerst schwierig und erfordert fundiertes juristisches Fachwissen, also einen Anwalt, der die Zusammenhänge versteht und aufklären kann. Und das dann auch noch im Ausland!

    Dass die Suche nach ausländischen Steuerschuldnern sehr aufwendig ist, ist die eine Sache! Dass die Beitreibung von Geld noch viel komplizierter ist, ist die andere Sache! Die wenigsten Sexarbeiterinnen haben verwertbares Vermögen und der deutsche Fiskus hat dann zwar einen Vollstreckungstitel, aber eben kein Geld eingenommen. Verschwendung von Ressourcen, viel Aufwand und am Ende kein Geld in der Steuerkasse, zumal die Begleichung der Schulden ja auch nur durch neuerliche „Prostitution“ erfolgen kann, was ja moralisch betrachtet auch sehr zweifelhaft erscheinen kann. Je größer die vom Fiskus eingeforderte Summe, dessen unwahrscheinlicher deren Begleichung und dies gilt gleichermaßen für einheimische wie ausländische Sexarbeiterinnen!

    Viele Finanzbehörden haben inzwischen erkannt, dass man bei der „neuen“ Besteuerung von Sexarbeiterinnen, die nicht in Deutschland wohnhaft sind, oft ins Leere läuft. An dieser Stelle wird der Ruf nach einer individuellen und effektiven Besteuerung laut, die es ja mit dem sogenannten „Düsseldorfer Verfahren“ bereits seit Jahrzehnten gibt, ein Verfahren, bei dem von einer Sexarbeiterin eine „pauschale Abgabe“ pro Arbeitstag geleistet wird, die als eine „freiwillige Vorauszahlung“ auf eine möglicherweise entstehende Steuer zu verstehen ist. Das „Düsseldorfer Verfahren“ hat dabei ein gewisses „Geschmäckle“, da es Finanzbehörden gibt, die eine Teilnahme quasi „vorschreiben“, ohne dass es dafür ein Gesetz oder eine Vorschrift gibt.

    So kommt es sogar oft vor, dass man Betreiber zu „Hilfskassierern“ macht und diesen im Extremfall sogar Mahnungen schickt. Übrigens wird das Verfahren nicht in allen Bundesländern angewendet, wobei in der Argumentation auch mit mangelnder „Steuergerechtigkeit“ argumentiert wird.

    Doch etwas abstrakter betrachtet, ist das „Düsseldorfer Verfahren“ womöglich die einzig sinnvolle Lösung, um dem Staat zu nennenswerten Erträgen aus der Sexarbeit zu verhelfen. Jeden Tag eine kleine Summe zu zahlen, ist fast allen Sexarbeiterinnen möglich, sobald es „fette Summen“ sind, erfolgt die Kapitulation! Gelebte Praxis und durchaus nachvollziehbar! Der Staat muss sich an dieser Stelle entscheiden, ob man eine pauschale „Kompromiss Summe“ akzeptiert oder ob man „alles oder nichts“ spielt, wobei das Risiko beim „nichts“ zu landen doch sehr groß ist!

    Das „Düsseldorfer Verfahren“ müsste diesbezüglich „modernisiert“ werden! Momentan gibt es keine konkrete Aussage, auf welche Steuerart die Vorauszahlung verbucht wird. Geht es nur um Einkommensteuer oder auch um Umsatzsteuer? Kann eine „Abgeltung“ überhaupt versprochen werden und können verschiedene Steuerstellen hier kooperieren? Bislang „verwalten“ die Steuerfahndungen das „Düsseldorfer Verfahren“ und die „normalen“ Finanzämter kennen das Verfahren oftmals gar nicht und fordern dementsprechend parallel zu Steuererklärungen auf, da es keine einheitlichen Datenbanken gibt und so kein Abgleich! Die Steuerhoheit liegt zwar prinzipiell beim Bund, aber die Bundesländer sind die ausführenden Organe und denen mangelt es beim vorliegenden Thema an der notwendigen Koordination.

    Wichtig: nimmt man als Betreiber momentan am „Düsseldorfer Verfahren“ teil, setzt man sich dem Risiko der „Umsatzsteuerhinzurechnung“ aus, da einige Finanzgerichte die Teilnahme als „schädliches Indiz“ bewerten und die Betreiber dadurch u.U. in die Haftung für nicht gezahlte Umsatzsteuer genommen werden. Die Betriebe müssen Umsatzsteuer für „Dritte“ begleichen und damit Gelder, die von den Betrieben überhaupt nicht vereinnahmt wurden, stellvertretend zahlen. Bei großen Betrieben mit vielen „Damen“ ist dann die Existenz auf Knopfdruck zerstört!

    Im Ergebnis wäre es auch sinnvoll das „Düsseldorfer Verfahren“ nicht an die Betriebe zu koppeln, sondern jeder Dienstleisterin die Möglichkeit zu geben als Individuum am Verfahren teilzunehmen. Dazu müssten „persönliche Steuernummern“ für das „Düsseldorfer Verfahren“ vergeben werden. Warum wäre dies sinnvoll? Weil wir es überwiegend mit reisenden Damen zu tun haben, die im Laufe eines Jahres an vielen Adressen arbeiten. Die Zuordnung zu einer „betrieblichen Düsseldorfer Steuernummer“ macht die Abwicklung intransparent, aufwendig und für den Betreiber sogar, wie schon erwähnt, gefährlich. Die Steuerbehörden sind gerade jetzt gefragt eine sinnvolle und praktikable Lösung zu finden! Nur so werden einerseits dem Staat regelmäßig verlässliche Einnahmen aus der Sexarbeit entstehen und andererseits für Sexworker klare rechtliche Regelungen geschaffen!

    Hierbei können seriöse Dienstleister, wie zum Beispiel die ZustellAnschrift.de, auch helfen den Kontakt zwischen der Sexarbeiterin und den zuständigen Finanzbehörden herzustellen und darüber hinaus bei der Erklärung und Abrechnung der „Düsseldorfer Zahlungen“ Tools zu Verfügung stellen, die sich an der Praxis orientieren. Düsseldorfer Verfahren 2.0: digital, professionell und sicher!

  • Howard Chance – Praxistest ProstSchG – Simulation Behördenbesuch

    Howard Chance – Praxistest ProstSchG – Simulation Behördenbesuch

    Howard Chance – Praxistest ProstSchG – Simulation Behördenbesuch

    MH-Consulting und Rotlicht-Akademie arbeiten innovativ zusammen

    Das Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Theorie und Praxis: oft unterscheiden sich Theorie und gelebte betriebliche Praxis! Ich bin momentan sehr oft mit Mandanten bei behördlichen Anhörungen einbestellt, wo es leider oft um Verstösse gegen das eigene Betriebskonzept geht. Man hat im eingereichten Betriebskonzept dargelegt, wie man seinen Betrieb führt und wie man den „Papierkram“ handhabt. Was schwarz auf weiß im Konzept steht, sollte bei einer amtlichen Kontrolle dann auch genau so sein! Doch hier gibt es in der Praxis regelmäßig schwerwiegende Probleme, die zu Bußgeldern oder im Extremfall auch zu einer (vorläufigen) Betriebsschließung führen können!

    Führe ich Anwesenheitslisten, habe ich mit allen selbständigen Dienstleisterinnen schriftliche Verträge. Haben alle Damen eine gültige Gesundheitsbescheinigung und den Huren-Ausweis? Habe ich die Damen belehrt und verzichte ich auf unerlaubte Weisungen? Rechne ich täglich ab und erfüllt meine Abrechnung die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen? Sind die Personen, die die Aufzeichnungen vornehmen dazu befugt und weiß ich über Datenschutzbestimmungen und Aufzeichnungspflichten Bescheid?

    Alle diese Dinge prüfen wir im Moment bei simulierten Betriebskontrollen, bei denen wir so vorgehen, als wenn wir das zuständige Ordnungsamt wären. Es wird ein „Besuch“ mit der Geschäftsleitung vereinbart und wir prüfen dann den „Ist-Zustand“ und fertigen dazu ein ausführliches Protokoll, in dem wir alle Schwachstellen auflisten! Die ideale Vorbereitung auf einen amtlichen Besuch, der dann hoffentlich nie stattfinden wird.

    Den simulierten Behördenbesuch bieten wir momentan (April / Mai 2019) in ganz Nordrhein-Westfalen und im Rhein-Main-Gebiet an, da wir dort gerade intensiv mit Behördenmaßnahmen konfrontiert sind und die Handhabung sehr gut kennen. In den kommenden Monaten werden wir das Angebot dann auch in Baden-Württemberg und Niedersachsen praktizieren.

    Wie immer kooperieren die Rotlicht-Akademie von Christoph Rohr und MH-Consulting by Howard Chance bei diesem und vielen weiteren Projekten umfangreich. Im Hintergrund tut sich hier gerade eine ganze Menge und darüber werden wir natürlich fortlaufend berichten!

    Wer Interesse am simulierten Check hat, die oder der kann mich gerne kontaktieren … am besten per Mail an howard.chance@t-online.de oder über mein Diensthandy 0151-71885164.

  • Howard Chance wünscht Frohe Ostern – Buenos Aires und Arbeitsbericht

    Howard Chance wünscht Frohe Ostern – Buenos Aires und Arbeitsbericht

    Landet das Prostitutionswesen in Deutschland im völligen Chaos?
    Howard Chance wünscht Frohe Ostern – Buenos Aires und Arbeitsbericht

    Landet das Prostitutionswesen in Deutschland im völligen Chaos?

    Das erste Quartal 2019 ist schon wieder Geschichte und ich hatte in den vergangenen Monaten den Schreibtisch voll mit umfangreichen Akten, die aufzeigen, welch komplizierte Prozesse durch das Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Gang gesetzt wurden. Hier einige akute Problemstellungen, die sich momentan bei meiner Arbeit häufen:

    1. Vergessene Anträge nach dem ProstSchG / Kooperative Behörden

    Obwohl das „neue“ Gesetz nun fast schon seit 2 Jahren „umgesetzt“ wird, hat sich in nicht wenigen Gegenden des Landes nur wenig getan. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen habe ich momentan mit „Nachgenehmigungen“ zu tun, wo tolerante Behörden Betrieben, die bislang keinen Erlaubnisantrag gestellt haben, Nachfristen einräumen, um Schließungen, die mangels Antrag problemlos möglich wären, zu vermeiden. Bei diesen Fällen ist natürlich eine gewisse Eile geboten, da man die Geduld der Amtsleute ja nicht überstrapazieren möchte. Wer hier zeitnah Hilfe benötigt, die oder der kann mich gerne kontaktieren.

    2. Baurecht mit Nutzungsänderungen / Baugenehmigungen

    Obwohl in mehreren Bundesländern überlegt worden war die Genehmigungen nach dem ProstSchG ohne baurechtliche Würdigung zu erteilen, ist die Handhabung momentan wieder eine andere: Baugenehmigungen werden in den meisten Fällen wieder eingefordert und der „Zwang“ zur Nutzungsänderung ist auch wieder klar erkennbar. Die Behörden machen dabei zum Teil sehr abenteuerliche Vorschläge oder hoffen in vielen Fällen das Betreiber „aufgeben“ ohne in Verwaltungsklagen einzusteigen. Die Tendenz geht zur Klagewelle und ich betreue in dieser Richtung eine ganze Reihe von Betrieben, die sich entsprechend vorbereiten. Wer Informationen zu diesem Thema benötigt, die oder der kann mich gerne ansprechen!

    3. Dokumentationspflichten / Aufzeichnungen

    Das neue Gesetz bringt ja eine ganze Reihe von Dokumentationspflichten mit sich, die im Betriebskonzept erläutert und dann im betrieblichen Alltag auch „gelebt“ werden müssen. Dazu gehört die Prüfung der Hurenausweise, die tägliche korrekte Abrechnung gegen Quittung / Rechnung, das Vertragswesen und viele weitere Dinge mehr! Inzwischen führen die Behörden diesbezüglich bereits Prüfungen durch und dabei werden regelmäßig erhebliche Mängel festgestellt, die dann mindestens zu einer nachdrücklichen Ermahnung, manchmal aber auch direkt zu Bußgeldern führen! Hier bin ich momentan umfangreich beratend tätig, um Schaden für Betreiberinnen und Betreiber zu vermeiden. Da es den von mir erfundenen „Bordellfachwirt“ als Ausbildungsgang immer noch nicht gibt, ist es kein Wunder, dass Probleme entstehen. Ich biete hier betriebliche Schulungen an und habe auch eine Reihe von Muster-Vorlagen vorrätig, die den Arbeitsalltag deutlich erleichtern! Howard hilft gerne … bundesweit!

    4. Steuer-Angelegenheiten / Aktivismus der Finanzbehörden

    Böse Zungen haben gehauptet, dass eigentlich der Bundesfinanzminister hinter dem ProstSchG steht, um in der Bargeld-Domäne Rotlicht das „Schwarzgeld“ weitestgehend auszumerzen! Besonders den Liebesdamen unterstellt man ja ein sehr gestörtes Verhältnis zum Fiskus und durch Registrierung erhobenen „Huren-Daten“, die den Finanzbehörden laut Gesetzestext unmittelbar zugehen, sind ein treffliches Instrument, um intensive Nachforschungen zu starten. Wer keine Steuernummer hat, aber schon seit Jahren in der Branche arbeitet, ist sehr verdächtig und wenn auch keine Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren zu erkennen ist, ist der Gedanke an „steuerfreie Arbeit“ schwer zu widerlegen. Wir reden in diesem Zusammenhang von Umsatzsteuer, Einkommensteuer, aber auch von lokalen Vergnügungssteuern, die unter bestimmten Umständen alle in Ansatz gebracht werden können und die den „Hurenlohn“ schnell schmälern. Leider sind die momentan vorhandenen Steuerformulare und -gesetze so kompliziert, dass die einfache Dame sie einfach nicht versteht und wie der Ochs vorm Berg steht. Wenn man auf Erfassungsbögen der Behörden nicht reagiert, kann es irgendwann ein böses Erwachen geben. Es wäre Zeit ein für die Branche taugliches Besteuerungsverfahren zu entwickeln, das auch in der Praxis taugt. Die Behörden machen sich sicher viel Mühe, es gelingt ihnen aber kaum „Erfolge“ zu erzielen und der Aufwand ist oft grösser als der Ertrag, denn die meisten Sünderinnen in der Branche haben eben keinen Sparstrumpf mit dem man alte Steuerschulden begleichen könnte! Zu allem Überfluss gibt es in der Republik auch nur sehr wenige Steuerberater, die mit Mandantinnen aus dem Milieu arbeiten möchten, weil dies immer mit Aufwand verbunden ist, den man sich gerne spart!

    5. Immobilien-Angelegenheiten … gesucht und gefunden?

    Nach wie vor gestaltet sich der erotische Immobilienmarkt als sehr „statisch“. Entnervte Betreiber möchten verkaufen, scheitern dann aber oft daran, dass Betriebe noch nicht genehmigt sind und so quasi unverkäuflich sind! Ein Puff ohne Genehmigung ist wie eine Katze im Sack und die Investitionsfreude ist merklich gehemmt! Doch selbst wenn bereits eine Genehmigung vorliegt, tut sich gerade wenig. Für Investoren ist Rotlicht gerade nicht sonderlich „hipp“ und ob sich diese Situation bald ändern wird, wage ich hier zu bezweifeln. Ich nehme zwar gerne nach wie vor Anfragen entgegen, muss aber vor Euphorie warnen: selbst Schnäppchen verkaufen sich nicht schnell, sondern manchmal gar nicht! Als mutiger Käufer hat man aber gerade jetzt eine große Auswahl und ich vermittle gerne entsprechende Kontakte, zumal ein Kollege von mir auch eine Geschäftsbank besorgt hat, die im Rotlicht-Bereich Geschäfte tätigt.

    6. Howard Chance – In eigener Sache – Das Buch Prostitution 2019

    Als Buch-Autor und Blogger war ich in den vergangenen Jahren recht emsig unterwegs, was allerdings durch diverse Ereignisse und Notwendigkeiten in den letzten Monaten etwas ins Hintertreffen kam. Mein Buch „Prostitution 2018“ wurde in 2018 nicht fertig und soll nun Ende Mai mit dem Titel „Prostitution 2019“ erscheinen. Ich werde mich im Mai 2019 daher zu einer verlängerten schöpferischen Schreibwoche zurückziehen, um mein „Werk“ zu vollenden! Darüber hinaus wird es weitere neue geschäftliche Projekte geben, über die ich in meinem nächsten Newsletter ausführlich berichten werde.

    Für heute grüsse ich österlich wie kollegial von Haus zu Haus als

    Howard Chance

    howard.chance@t-online.de

     

  • Prostitution 2018: Ich habe noch einen Koffer in Berlin!

    Prostitution 2018: Ich habe noch einen Koffer in Berlin!

    Prostitution 2018: Ich habe noch einen Koffer in Berlin!
    Bildquelle: Bild-Online – Screenshot

    Prostitution 2018: Ich habe noch einen Koffer in Berlin!

    Sexworker-Aufklärung wie Sexualkunde in den 1980-er Jahren?

    Die Bild-Zeitung ist ja durchaus auch für unterhaltsame Beiträge bekannt und ich kam heute morgen bei meiner täglichen Presseschau schon in „schmunzeln“, als ich den „neuen“ Aufklärungskoffer der Berliner Gesundheitsbehörde (siehe Screenshot oben) entdeckte!

    Pflichtberatung in Berlin – Mit diesem Koffer lernen Prostituierte sicheren Verkehr

    Mit einem Koffer gefüllt mit Vaginalringen, Kondomen, Antibabypillen und Cremes gehen die
    Prostituiertenberater(innen) auf Tour oder beraten damit in den Räumen der Behörde! Der große Holzdildo zum testweisen „Überstülpen“ von Kondomen, den ich vor einiger Zeit in einem Auslandsreport zum Thema „AIDS in Afrika“ sah. Ein Großteil der Sexworkerinnen in der Hauptstadt wird sich sicher total „verarscht“ vorkommen, wenn die Berater(innen) in den Zauberkoffer greifen, allerdings gab es kürzlich auch Presseberichte, in denen bezogen auf die bayerische Landeshauptstadt München davon berichtet wurde, dass es dort osteuropäische Sexworkerinnen gibt, die noch nie von „Verhütungsmitteln“ gehört haben und bei denen der Koffer vermutlich Sinn macht! Keine Frage!

    Antibabypillen kann man nun keinesfalls als „Probepackung“ verteilen, da diese natürlich verschreibungspflichtig sind und Vaginalringe kann man selbst auch nur schwerlich „einführen“. Das „Abrollen“ auf dem harten Holz ist natürlich auch viel einfacher, als die sichere „Montage“ auf einer halbweichen und wackelnden Morgenlatte. Egal! Der gute Wille zählt und dementsprechend grinsen die Berater(innen) auf dem Bild-Pressebild auch wie die „Honigkuchenpferde“! Viel Spaß bei der „Basisberatung“! Ein „Hoch“ auf den sicheren gewerblichen Verkehr!

    Dass es in Berlin jetzt endlich diesen oder womöglich sogar mehrere „Prostitutions-Koffer“ gibt, scheint eine echte Sensation zu sein? Die Frage, ob man diesen neu beschafft hat, ob er von der Industrie gesponsort wurde oder ob er aus alten Beständen des Gesundheitsamts stammt, bleibt leider offen! Hier hätten wir uns einfach mehr Details gewünscht, um die Information intensiver bewerten zu können. Ein wenig Spaß muss sein! Sonst wird aus Spaß am Ende noch „Ernst“, der inzwischen 5 Jahre ist und in einen Berliner Kindergarten geht!

    Den Bild-Artikel mit den schönen Bildern können Sie unter folgendem Link nachlesen:

    Bild-Artikel: Mit diesem Koffer lernen Prostituierte sicheren Verkehr

  • Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht – Seminar ProstSchG – Sa 13.10.2018

    Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht – Seminar ProstSchG – Sa 13.10.2018

    Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht - Seminar ProstSchG - Sa 13.10.2018
    Rotlicht trifft Blaulicht 2018 – Berlin

    Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht – Seminar ProstSchG – Sa 13.10.2018

    Arbeitsgemeinschaft Zukunft Rotlicht mit Seminarangebot und Messestand in Berlin

    Große Ereignisse werfen bereits jetzt ihre umfangreichen Schatten voraus: am Samstag, dem 13. Oktober 2018 (also am diesjährigen Venus-Wochenende) findet in Berlin die 6. Ausgabe von „Rotlicht trifft Blaulicht“ statt! Die Veranstaltungsreihe wurde von BERLINintim erfunden und war in den vergangenen Jahren stets sehr gut besucht. Informationen zum ProstSchG, steuerliche Fragen, ordnungsrechtliche Aspekte und die Sorgen und Nöte von Sexworkern und Betreibern standen und stehen im Mittelpunkt, wobei jeweils Experten aus unterschiedlichen Bereichen informierten und referierten.

    In diesem Jahr, wo die Umsetzung des Gesetzes nun merklich voranschreitet und ordnungsrechtliche Maßnahmen deutlich zunehmen, haben sich die Macher von „Rotlicht trifft Blaulicht“ mit den Erfindern von „Zukunft Rotlicht“ vereinigt, um im Oktober 2018 ein großes bundesweit angelegtes Tagesseminar anzubieten, das vom Kondomhersteller „London“ präsentiert wird.

    Die Veranstaltung findet auch in diesem Jahr im zentral gelegenen Mercure Hotel Berlin City West, Ohmstr. 4-6, 13629 Berlin statt, wobei das Seminar-Raumangebot stark erweitert wurde, um möglichst vielen Betreiberinnen und Betreibern sowie Sexworkerinnen und Sexworkern die Möglichkeit zur Teilnahme ermöglichen zu können.

    Der Termin wurde bewusst auf das Wochenende gelegt, am dem die „Venus Erotikmesse“ in den Hallen unter dem Funkturm stattfindet! Die Veranstaltergemeinschaft ist dort auch mit einem informativen Messestand vertreten. Auf der Venus gibt es Informationsmaterial zum ProstSchG und zu dessen Umsetzung und auch eine brandaktuelle Berliner „Rotlicht-Fibel“! So lassen sich auch der Messe-Besuch und die Teilnahme am Seminar sinnvoll verbinden, zumal es für den Termin auch attraktive Hotel-Angebote gibt!

    Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht – Seminar ProstSchG – Sa 13.10.2018

    Beim Tagesseminar im Mercure-Hotel Berlin City West werden am 13. Oktober 2018 u.a. folgende Referenten erwartet:

    Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht - Seminar ProstSchG - Sa 13.10.2018

    • Stephanie Klee (Berlin)
      Diplom-Verwaltungswirtin, Sexarbeiterin, Dozentin ProstSchG / Sexarbeit und 1. Vorstandsvorsitzende des Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.V.
    • Guntram Knop (Frankfurt/Main)
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Dozent ProstSchG
    • Andreas Ramisch (Forchheim)
      Jurist, Diplom-Verwaltungswirt, Dozent Gewerbe- und Ordnungsrecht
    • Christoph Rohr (Ulm)
      Berater Rotlicht-Akademie, Zustellanschrift.de
    • Howard Chance (Köln)
      Unternehmensberatung ProstSchG / MH-Consulting

    Folgende Themen stehen momentan auf der Agenda:

    • Betriebskonzepte und Nutzungsvereinbarung und deren „Nachbesserung“!
    • Rotlicht & Steuer: Achtung Steuerfallstricke! – Umsatzsteuer-Hinzurechnung
    • Baurecht: Nutzungsänderungen und Baugenehmigungen existenzvernichtend?
    • Aufzeichnungspflichten im laufenden Betrieb / Korrekte Konzeptumsetzung?
    • Bordell-Fachwirt … ein Beruf mit Zukunft?
    • Schutzlos als Sexworker(in)? Anmeldepflichten und deren Auswirkung!
    • Problematiken der Sexarbeit: Datenschutz, Steuern, Stigmatisierung
    • Erotikwerbung ohne negative Folgen! Wie macht man das?

    Natürlich haben wir aktuelle Entwicklungen stets im Blick und werden dazu auch in Berlin berichten, wenn es beispielsweise Neuigkeiten zur anhängigen Verfassungsbeschwerde geben sollte oder wenn neue Landesverordnungen kurzfristig entstehen sollten! Aktualität ist uns wichtig und wir sind immer am Puls der Zeit!

    Teilnahmegebühr: nur 80 € pro Person inkl. Umsatzsteuer, Seminargetränken, Snacks und Unterlagen. Begrenzte Teilnehmerplätze! Frühzeitige Buchung wird empfohlen!

    Den aktuellen Infoflyer können als PDF herunterladen: Info-Flyer Rotlicht trifft Blaulicht 2018

    Das Anmeldeformular kann ebenfalls als PDF geladen werden: Anmeldeformular

    Weitere Informationen zur Veranstaltung und Informationen zum Kartenerwerb / Anmeldung finden Sie regelmäßig aktualisiert unter www.rotlicht-akademie.de

    Unsere Partner:

  • Rotlicht-App statt Hurenpass? – Plemplem 2.0 – Niedersächsische Visionen!

    Rotlicht-App statt Hurenpass? – Plemplem 2.0 – Niedersächsische Visionen!

    Rotlicht-App statt Hurenpass? - Plemplem 2.0 - Niedersächsische Visionen!Rotlicht-App statt Hurenpass? – Plemplem 2.0 – Niedersächsische Visionen!

    Digitalisierung im Rotlicht-Gewerbe auf Teufel komm raus? – Prostituiertenschutzgesetz

    Die „Digitalisierung“ ist in aller Munde, die „öffentliche Verwaltung 2.0“ ist ein erklärtes politisches Ziel. Die sich selbst bearbeitende Steuererklärung über „Elster“ ist bereits Realität und viele amtliche Dienstleistungen können bereits „online“ bestellt und auch abgewickelt werden. Wenig Mensch, viel Maschine und die Erledigung lästiger Aufgaben über das Smartphone. Gut, schön und praktisch, aber natürlich nicht ohne Gefahren und Grenzen!

    Der aktuelle Vorstoß des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) den sogenannten „Hurenpass“ nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz durch eine digitale „App“ zu ersetzen, erscheint selbst in der so modernen Welt mehr als sonderbar!

    Der Verband beruft sich auf eine interessante Statistik des statistischen Bundesamtes von Juli 2018, wonach sich im Jahr 2017 bundesweit nur 6959 Sexworkerinnen amtlich registriert haben. Dies bezieht sich also auf die ersten 6 Monate nach Inkrafttreten des neuen ProstSchG und ist zum jetzigen Zeitpunkt sicherlich nicht mehr repräsentativ, da die Ausweise in vielen Bundesländern überhaupt erst Ende 2017 verfügbar waren. Dennoch gehe ich persönlich davon aus, dass bundesweit nur etwa 20% der Sexworker(innen) mit dem unbeliebten „Ausweis“ ausgerüstet sind.

    Doch ist eine „Rotlicht-App“ mit einer geforderten „vereinfachten Anmeldung“ nun die Lösung? Als Kommunikationsmittel sehe ich da keine Probleme, wenn eine solche App beispielsweise den Kontakt zur jeweils zuständigen Behörde automatisch herstellen würde! So könnten Termine vereinbart und Übersetzungsfunktionen geboten werden. Doch die alles was „danach“ kommt, ist eine sehr sensible und schutzbedürftige Angelegenheit!

    Sexworkerinnen-Daten müssen vertraulich bleiben und zum anderen müssen die antragstellenden Personen natürlich eindeutig identifizierbar sein. Wie soll man wissen, wer eine solche App verwendet? Wie sollen Manipulationen ausgeschlossen werden? Wie will man den Datenschutz (Stichwort DSGVO) gewährleisten und wer soll eine solche App anbieten?

    Eine zentrale Aufgabe der Behörden nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz ist es, Personen „in Augenschein“ zu nehmen, um eventuelle „Fremdbestimmungen“ zu erkennen und um kriminelle Machenschaften wie „Menschenhandel“ zu ermitteln. Man muss mit den Menschen „face-to-face“ sprechen, denn es geht ja nicht um die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs oder um eine Umzugs-Meldung! Der Gesetzgeber hat für die Gesundheitsberatung und für die Anmeldung jeweils eine Stunde als zeitlichen Rahmen vorgegeben und zahlreiche Aufklärungs- und Beratungspflichten im Verfahren verankert! Diese Pflichten kann eine App unmöglich erfüllen!

    Der Vorschlag des NSGB klingt total innovativ, ist im Ergebnis aber ein kompletter Unsinn! Wenn ich mich nicht irre … eine „Ente“ für die Sommerzeit!

    Die Berichterstattung zum Thema finden Sie in folgenden Artikeln der „Neuen Osnabrücker Zeitung“:

    07.07.2018 – Neue Osnabrücker Zeitung – Kommunen fordern Rotlicht-App für Prostituierte

    07.07.2018 – Neue Osnabrücker Zeitung – Rotlicht-App löst das Problem nicht!

  • Frankfurter Erfolge beim Huren-Pass? – Positive Rückmeldungen der Sexworkerinnen?

    Frankfurter Erfolge beim Huren-Pass? – Positive Rückmeldungen der Sexworkerinnen?

    Frankfurter Erfolge beim Huren-Pass? - Positive Rückmeldungen der Sexworkerinnen?Frankfurter Erfolge beim Huren-Pass? – Positive Rückmeldungen der Sexworkerinnen?

    Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am Main – Eine amtliche Bilanz

    Gleich mehrere Medienberichte befassen sich aktuell mit der „Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes“ in Frankfurt am Main. Gesundheitsdezernent Stefan Majer und Sicherheitsdezernent Markus Frank als Vertreter der Stadt Frankfurt am Main zogen eine „positive Jahresbilanz“:

    Obwohl man in Frankfurt lange auf eine Umsetzungsverordnung des Landes wartete und diese auch anmahnte, konnten nach einem Bericht von „Frankfurt Live“ im abgelaufene ersten „Umsetzungsjahrs“ (1. Juli 2017 bis 1. Juli 2018) 1.620 Gesundheitsberatungen und 1.531 „Registrierungstermine“ für Sexworker(innen) durchgeführt werden. Nach  den Informationen der „Frankfurter Rundschau“ wurden damit etwa 2/3 der Frankfurter Sexarbeiterinnen erfasst.

    Beide Medien berichten von „positiven Rückmeldungen“ der Sexarbeiter(innen) und ich selbst habe bei Gesprächen in der Main-Metropole auch schon vernommen, dass Gesundheitsamt und Ordnungsamt in Frankfurt am Main einen freundlichen Umgang pflegen und mit großem personellen Aufwand tätig sind, ohne dabei übermäßig zu kontrollieren und zu reglementieren. Die Umsetzung erfolgt in stetiger Kooperation der Ämter und „im Fluss“! So sollte es sein! Eine gute Planung zahlt sich hier halt aus!

    Der Stadt Frankfurt war es wichtig, zunächst die „Huren-Ausweise“ in Umlauf zu bringen, was bei einem vorliegenden ständigen „Sexarbeiter(innen)-Wechsel“ nicht unproblematisch ist und natürlich eine „Dauerbaustelle“ bleiben wird! Parallel wurde aber auch bereits mit der Prüfung von eingereichten „Betriebskonzepten“ begonnen, wobei aber bislang noch keine Genehmigungen erteilt werden konnten, da es in Hessen leider noch keine gültige „Gebührenordnung“ gibt! Die Stadt Frankfurt ist also dem Land Hessen (wieder einmal) deutlich voraus und wartet nun auf die Verabschiedung einer Gebührensatzung, um bei den Genehmigungen zum letzten Schritt zu kommen! Es geht also „irgendwie“ und „irgendwann“ voran. Ganz sicher!

    Ein so „heißes Pflaster“ wie Frankfurt am Main mit seinem „Bahnhofsviertel“ bedarf der ständigen „Betreuung“ durch die amtlichen „Gewalten“, denn sonst würde hier schnell eine „Selbstverwaltung“ entstehen, die politisch nicht gewünscht sein kann!

    Die Presseberichte findet Ihr / finden Sie unter nachfolgenden Links:

    http://www.frankfurt-live.com/neues-prostituiertenschutzgesetz-erfolgreich-umgesetzt-104714.html

    http://www.fr.de/rhein-main/prostituiertenschutzgesetz-in-hessen-prostituierte-lassen-sich-fuer-hurenpass-registrieren-a-1540196

  • Prostitution 2018 – Runder Tisch Düsseldorf – Dienstag 31. Juli 2018

    Prostitution 2018 – Runder Tisch Düsseldorf – Dienstag 31. Juli 2018

    Prostitution 2018 - Runder Tisch Düsseldorf - Dienstag 31. Juli 2018Prostitution 2018 – Runder Tisch Düsseldorf – Dienstag 31. Juli 2018

    1. Treffen für Betreiberinnen / Betreiber und Sexworkerinnen / Sexworker in NRW

    Ich habe ja vor einem Monat von der geplanten bundesweiten Einrichtung sogenannter „Runder Tische“ berichtet, bei denen sich Betreiber(innen) von „Prostitutionsbetrieben“ und selbständige Sexworker(innen) zum gemeinschaftlichen unverbindlichen Gedankenaustausch treffen können. Dabei erachte ich es für sinnvoll dies zu „regionalisieren“, also auf die Ebene der Bundesländer herunter zu brechen, da die Handhabung ja bekanntlich Ländersache ist und es hier erhebliche Unterschiede im Umsetzungswillen und Umsetzungsverhalten gibt!

    Nordrhein-Westfalen ist zum einen das größte deutsche Bundesland und zum anderen sind hier die „amtlichen Maßnahmen“ bereits umfangreich angelaufen! Die frühe Vorbereitung der emsigen Westfalen war schon Mitte 2017 erkennbar und fast alle anderen Länder haben Formularwerk und Verwaltungsabläufe übernommen. Durch meine beraterliche Tätigkeit und meine besondere „regionale Verbundenheit“, habe ich tiefe Einblicke in die aktuelle Situation an Rhein und Ruhr und fast „Genehmigungen“, an denen ich aktiv mitgewirkt habe, stammen aus NRW.

    Daher organisiere ich den ersten Tisch nun auch in der Landeshauptstadt Düsseldorf, wo die „Taskforce“ des städtischen Ordnungsamtes als besonders gut geschult gilt und wo im Landesministerium viele Drähte zusammen laufen! Der 1. Runde Tisch soll am

    Dienstag, 31. Juli 2018, von 14 bis 18 Uhr als geschlossene Gesellschaft im

    Frankenheim Stammhaus, Wielandstr. 12-14, 40211 Düsseldorf

    http://www.frankenheim-ausschank.com/

    wobei sich die Veranstaltung durch den Verzehr von Speisen und Getränken finanzieren soll. Um miteinander ins Gespräch kommen zu  können, wird die Teilnehmerzahl begrenzt sein. Es handelt sich nicht um Seminar, sondern um einen offenen moderierten Gesprächskreis, wobei die Moderation von Christoph Rohr (Rotlicht-Akademie) und mir, Howard Chance (MH-Consulting)übernommen wird! Wir werden natürlich auch lokale Vertreterinnen und Vertreter von Sexworker-Verbänden einladen, die über „lokale Erfahrungen“ berichten können.

    Der Gedanke der „geschlossenen Gesellschaft“ ist uns dabei wichtig: Medienvertreter und „amtliche Spione“ sind natürlich nicht erwünscht, wenn durchaus brisante Themen besprochen werden! Daher wird der genaue Veranstaltungsort auch nur angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern persönlich mitgeteilt! Wir hoffen, dass sich die „Runden Tische“ etablieren und damit die „Zukunft (im) Rotlicht“ neue Gedanken-Impulse bekommt!

    Anmeldungen zu „Runden Tisch NRW“ gerne frühzeitig per E-Mail oder aber über den „Gruppenkontakt“ bei Facebook.

    Ein weiterer „Runder Tisch“ wird momentan für August 2018 in Hannover geplant, wo uns zwei lokale Betreiber unterstützen! Der Termin ist aber heute noch nicht spruchreif!