Howard Chance – ProstSchG – Handbuch für die betriebliche Praxis
Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes
Die Erstellung eines Betriebskonzepts nach dem ProstSchG ist die eine Sache; das “Leben” dieses Konzeptes und die korrekte Umsetzung der amtlichen Vorschriften oft eine ganz andere. Viele Betreiber denken, dass der einmalige amtliche Stempel ausreist, um zukünftig in Frieden mit dem Amt zu leben. Dann werden die gesetzlich eindeutig vorgeschriebenen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten gerne (wieder) vergessen und manchmal stellt man sogar das eingereichte Konzept “intern” wieder um, ohne das Amt davon zu informieren! Wenn man einfach so handelt, so handelt man grundsätzlich “ordnungswidrig” und gefährdet im schlimmsten Fall sogar die bereits erlangte Erlaubnis oder aber die Erlaubnis, auf die man noch wartet!
- Dokumentiere ich die Anmietungen in meinem Betrieb umfassend und gesetzeskonform? Habe ich ein stetiges Augenmerk auf die Existenz und die Gültigkeit von Registrierungsbestätigungen und Gesundheitsbescheinigungen?
- Gebe ich ordnungsgemäße Quittungen aus und erhalten meine Mieterinnen bzw. Subunternehmerinnen Duplikate aller Dokumente? Wie stelle ich den Datenschutz und die ordnungsgemäße Aufbewahrung aller Unterlagen sicher?
- Darf ich Weisungen erteilen oder lasse ich dies besser bleiben? Agiere ich im Auftrag der Mieterin oder erbringe ich Zusatzleistungen, die ein Anstellungsverhältnis begründen könnten?
- Wie steht es um die Zuverlässigkeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Wurde diese überprüft oder ist diese nicht notwendig?
- Wie ist die Lage beim Jugendschutz, bei Hygieneplan, Meldepflichten und beim Sicherheitskonzept? Nehme ich die notwendigen Kennzeichnungen im Betrieb vor und informiere ich die Mieterinnen nachweislich über die gesetzlichen Fristen?
- Mache ich “Deals” mit dem Finanzamt oder übernehme ich die Werbung für (angeblich) selbständige Damen?
Es gibt unzählige weitere Detailfragen, die regelmäßig im Rahmen meiner Unternehmensberatung auftauchen und die manchmal gar nicht so einfach zu beantworten sind. Der Teufel steckt bekanntlich im Detail!
Ich habe mich daher entschlossen ein Handbuch für die betriebliche Praxis zu veröffentlichen, um damit durch das Aufzeigen entstandener Probleme konkrete Hilfestellungen zu geben. In manchen Regionen sind die Behörden lasch, in anderen jedoch gründlich und sogar über das Ziel hinausschießend!
Den September über werde ich die Publikation erstellen und als Erscheinungsdatum ist der 28. Oktober 2019 geplant und zwar zum Kongress “Zukunft Rotlicht” in Frankfurt am Main, wo ich ja auch als Referent vertreten sein werde.