Schlagwort: Anmeldepflicht Huren

  • 1. Juli 2017 – Der Leidartikel – ProstSchG in Theorie und Praxis – Hannover

    1. Juli 2017 – Der Leidartikel – ProstSchG in Theorie und Praxis – Hannover

    1. Juli 2017 - Der Leidartikel - ProstSchG in Theorie und Praxis - Hannover1. Juli 2017 – Der Leidartikel – ProstSchG in Theorie und Praxis – Hannover

    Hat es die Landeshauptstadt Hannover wirklich verdient, der Ort der Erstellung des heutigen „Leidartikels“ (man beachte bitte mal wieder das Wortspiel!) zu sein, nachdem ich ja gestern schon unter dem gelben Stadtschild von diversen krassen Missständen (Toilette, Ratten) in besonderen Randbereichen des Rotlichts berichtet hatte (den Artikel hier nachlesen)?

    Tja, da ich momentan in Hannover ein wenig von meinen durchaus anstrengenden Reisen entspanne und gleichzeitig wichtige Korrespondenz erledige, poste ich natürlich auch aus der Stadt an der Leine, wo ich gestern am späten Abend noch investigativ unterwegs war, um nach 0 Uhr die Auswirkungen des neuen Prostitutionsgesetzes in der Praxis zu ergründen.

    Was weiß man in den Eros-Centern, was tut sich im Postbank-Gebüsch und wieweit sind die Sexworkerinnen eigentlich informiert? Welche „besonderen“ Dienstleistungen werden angeboten?

    Aus bekannten Gründen und um keine zuzuordnende Ordnungswidrigkeiten zu ermöglichen, werde ich weder die Namen der Bordellbetriebe, noch die Namen der Dienstleisterinnen nennen, sondern diese pseudonymisieren.

    Ich war als getarnter  „Freier Dieter“ unterwegs, hatte die Geilheit im Blick und zur Unterstützung eine gut verpackte dicke wie grobe Leberwurst in der Hose, woran man eindeutig den Fachmann erkennt. Alle „Dieters“ mögen mir verzeihen!

    Los ging es vom Hotel aus kurz nach Mitternacht in die roten Bezirke der Stadt. Durch den zeitweiligen Starkregen, war in Hannover-City nicht besonders viel los und der „Open-Air-Bereich“ bei der Postbank (Herschelstrasse) war „gefegt“: die sonst dort anzutreffenden Damen hatten wohl wettertechnisch kapituliert und die Hose war tot! Kein Ergebnis! Also eilte ich mit flinkem Schritt und nassem Fuß in ein größeres Eros-Center, um dort einmal Einblick zu nehmen.

    Sata (Name geändert), eine asiatische Lady im mittleren Alter, winkte aus ihrem bunten Zimmer und zeigte demonstrativ 3 Finger: Standard-Service also 30 € und die monotone Beteuerung „machen gut“ fehlte ebensowenig, wie der Versuch, mich sanft ins Zimmer zu ziehen. Mein zarter Hinweis auf eine „Gummi-Allergie“, wurde mit erhobenen 5 Fingern schlüssig beantwortet. Die Andeutung, das es doch ein neues Gesetz gebe, wurde mit einem klaren Abwinken beantwortet. OK, ich wußte genug und wechselte das Haus.

    Eine Latina in einem anderen Haus, deren Namen ähnlich wie „Esmeralda“ klang, war über die Frage nach „AO“ nicht begeistert.

    Ihre Augen funkelten kurz auf, bevor dann das Angebot für „französisch total“ kam … aber „nix ohne in Muschi!“

    Von einem neuen Gesetz wußte die Dame aus Südamerika nichts und ich glaube nicht, dass sie geschwindelt hat. Drei weitere „Befragungen“, führten zu ähnlichen Ergebnissen und ich kam zu der Erkenntnis, dass man den „Service“ zum „Stichtag“ nicht geändert hat und wahrscheinlich auch nicht ändern wird. Business as usual? Hatte ich wirklich etwas anderes erwartet?

    Während sich die Bordellbetreiber große Gedanken machen und bei den Anzeigen in den Erotikportalen und auf den eigenen Webseiten alle möglichen „Reizwörter“ in Nachtschichten entfernt wurden, herrscht an der „Front“, also in den Arbeitszimmern der Dienstleisterinnen, Pragmatismus. Wie will man Stammkunden auch erklären, dass ab sofort bei allen Praktiken das ungeliebte „Gummi“ montiert werden muß?

    Fast in jedem Zimmer, wo „Freier Dieter“ heute nach Mitternacht vorsprach, wäre es zu den ersten „Ordnungswidrigkeiten“ gekommen, wenn es denn zum „Äußersten“ gekommen wäre, was natürlich nicht der Fall war.

    Die Dienstleisterinnen haben natürlich untereinander keine Vereinbarungen getroffen, wie man mit den „Kondomen“ nun umgeht. Würden alle Sexworkerinnen sich für eine Einhaltung der Gesetzes entscheiden, wäre ja womöglich alles soweit gut! Aber die Damen und auch Herren sind nun mal „Einzelkämpfer(innen)“ und befinden sich in einem scharfen Wettbewerb um die zahlende Kundschaft. Da macht man dann eben Kompromisse, um keine Kunden zu verlieren! Darüber moralisch zu richten, wär absolut unfair!

    Mir war, durch vielfältige Gespräche in den vergangenen Monaten, klar, in welche Richtung sich die Umsetzung in den Arbeitszimmern gestalten würde, ich machte aber doch einmal die Probe aufs Exempel und denke, dass sich andere Rotlichtviertel in der Republik nicht von Hannover unterscheiden werden.

    Auch im Escort-Bereich, wo oft stolze Summen für „gemeinsame Zeit“ den Besitzer wechseln, wäre man naiv, wenn man denken würde, dass der „Service“ stark eingeschränkt wird!

    Wie verhält sich die Kundschaft? Nun, ich habe jetzt keine freienden Leute direkt vor Ort angesprochen, konnte aber im unverbindlichen „Talk“ mit einem „Wirtschafter“ erfahren, dass es schon seit einigen Wochen ruhig ist im Revier und das die Freier die Konfrontation mit dem Thema Kondompflicht erst mal vermeiden, in dem sie den Damen erst mal fern bleiben. Man will wohl keinen „Korb“ bekommen und auch nicht bei etwa „Verbotenem“ erwischt werden! Ein bisschen irrational, aber eben menschlich!

    Ansonsten hat der Stichtag des Inkrafttretens des Gesetzes heute keinen Aktionismus von Seiten der Behörden ausgelöst! Ich habe jedenfalls von so etwas nichts gehört.

    Was hätte man auch tun sollen? Großrazzien und Kontrollen, SEK-Showprogramm und erste Verhaftungen? Ein Ordnungsamtsleiter, der demonstrativ das rote Licht ausschaltet?

    Es gab Leute, die wirklich mit solchen Maßnahmen gerechnet haben und sich schon länger latent bedroht fühlen. Dabei handelt es sich aber meist um Nerven-Überreizungen, die in der Folge zu gedanklichen Ausreißern führen. Zum Glück nicht real!

    Die Kampagne „Sexarbeit ist Arbeit“ hat gestern bundesweit mit auffälligen Bannern medienwirksam demonstriert, doch leider war das Thema des Tages gestern die „Ehe für alle“, die alles andere in den Hintergrund drängte, heute ist es Altkanzler Helmut Kohl, der omnipräsent wie kaiserlich durch Europa und durch die Medien reist und morgen wird es wieder schickere Themen geben, die sich automatisch in den Vordergrund stellen.

    Aktuelle Aufrufe von Tantra-Verbänden, die ihre Forderung nach einer Abspaltung der tantrischen Massage vom Prostitutionsgesetz markant stellen, haben ein merkwürdiges Timing. Hier wäre eine frühzeitige Koordination und eine weitere individuelle Verfassungsbeschwerde womöglich sinnvoll gewesen? Egal, die „Branchen“ haben hier keine gemeinsame Basis, das sich bestimmte Ideologien einfach nicht vertragen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/text-verfassungsbeschwerde-prostitution/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/20/ruhe-auf-den-bordellfluren/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/03/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

  • Prostitution – Konkreter Handlungsbedarf am 1. Juli 2017? – Warteschleife!

    Prostitution – Konkreter Handlungsbedarf am 1. Juli 2017? – Warteschleife!

    Prostitution - Konkreter Handlungsbedarf am 1. Juli 2017? - Warteschleife!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution – Konkreter Handlungsbedarf am 1. Juli 2017? – Warteschleife!

    Der Blick auf den Kalender verrät, dass es nun nur noch 5 Tage sind, bis das neue deutsche Prostitutionsgesetz recht „unfeierlich“ Inkrafttreten wird. Am kommenden Samstag ist es soweit und die „Vorfreude“ hält sich absolut in Grenzen! Überraschung? Nein, sicher nicht!

    Dona Carmen e.V. hat in der vergangenen Woche einige Aktivistinnen und Aktivisten nach Karlsruhe begleitet, die dort eine „Verfassungsbeschwerde“ in den Briefkasten des Bundesverfassungsgerichtes geworfen haben. Zustellung also erfolgt, aber die Bearbeitung nimmt nun den vorgeschriebenen Gang und wird bis zum 1. Juli 2017 ganz sicher kein Ergebnis bringen und das Gesetz nicht „vorläufig“ stoppen können!

    Fast alle Bundesländer (mit Ausnahme von NRW, Schleswig-Holstein und Thüringen) haben den Erlass von notwendigen Umsetzungsverordnungen mehr oder weniger vertagt und werden wohl erst nach den Parlaments- und Sommerferien aktiv! Und die Bundesländer, die schon Verordnungen haben, bremsen den Eifer ihrer Mitarbeiter, da Formulare und Schulungen fehlen. Auch hier werden Verzögerungen die Regel sein!

    Den „Huren-Ausweis“ gibt es auch noch in keiner deutschen Amtsstube! – Wenn es die Blanko-Dokumente aber noch nicht gibt, kann man keine „Ausweise“ ausstellen und Sexworker, die an verschiedenen Orten der Republik nachgefragt haben, wurden auf die Zukunft vertröstet! Offensichtlich nehmen die Ämter gezwungenermaßen auch Übergangsregelungen für sich selbst in Anspruch!

    Mallorca und Sonne rufen jetzt auch in den öffentlichen Verwaltungen: Sommerferien und damit eine sehr eingeschränkte Besetzung. In den kommenden zwei Monaten werden nur die Dinge erledigt, die dringend sind und keinen Aufschub dulden! Dazu gehört die Umsetzung des Prostitutionsgesetzes sicher nicht!

    Wir befinden uns also alle in der Warteschleife und gewinnen dabei einfach noch etwas Zeit, die wir dann hoffentlich sinnvoll nutzen werden?

    Die Frage nach dem konkreten und akuten Handlungsbedarf kommt täglich auf: was kann ich tun, was muss ich tun und womit kann ich mir Zeit nehmen?

    OK, versuchen wir das einmal in der Kurzanalyse zu betrachten:

    1. Kondompflicht und Werbeverbote

    Hier greift das Gesetz sofort und unmittelbar ab dem 1. Juli 2017! – Das Hütchen muss beim gewerblichen Sex auf den Lümmel und zwar ohne wenn und aber. Werbung für Sex ohne Kondom und für Sex mit Schwangeren ist ebenfalls ab dem Stichtag verboten und die Homepage und geschaltete Anzeigen sollten ab kommenden Samstag den Vorschriften genügen! Ansonsten sind Ordnungsgelder und privatrechtliche Abmahnungen möglich!

    2. Betriebserlaubnis / Geschäftkonzept / Aufzeichnungspflichten etc.

    Betriebe, die vor dem 1. Juli 2017 bestanden, können hier recht entspannt sein, denn die Übergangsfristen stellen klar, dass die betriebliche Neuorganisation nicht zum Stichtag erfolgen muss! Dies hat Zeit bis zum Ende des Jahres und die Neuorganisation geht dabei einher mit dem Konzessionsantrag. Allerdings sind Neugründungen nach dem 1. Juli 2017 kompliziert und möglicherweise langwierig: neue Betriebe dürfen nämlich erst starten, wenn eine Betriebserlaubnis vorliegt!

    3. Gesundheitsberatung / Huren-Registrierung / „Ausweis“

    Da die Vorlagen bei den Ämtern noch nicht vorliegen, kann nichts ausgestellt werden! Einige Gesundheitsämter sprechen zwar von einem Start im Juli, zahlreiche Ordnungsämter vertrösten aber bereits auf August oder September und weisen von sich aus auf die Übergangsfristen hin! Was ist aber mit neu einsteigenden Sexworkern, die im Juli ihrer gesetzlichen Frist nachkommen wollen? Die schauen wohl in die Röhre und sollten sich dann
    vom jeweiligen Amt bescheinigen lassen, dass die Registrierung nicht möglich ist und das das Amt dies „verursacht“ hat! Die Behauptung, „alter“ Sexworker zu sein, ist Rechtsbeugung, wenn es nicht den Tatsachen entspricht! Aber bei einigen Betroffenen und vielleicht auch bei einigen Ämtern gilt womöglich: „der Zweck heiligt die Mittel!“

    Über weitere interessante Aspekte werde ich fortlaufend berichten und kommentieren. Auch wenn es in den kommenden Wochen keine einschneidenden Maßnahmen geben wird, gibt es ganz sicher viele News zum Thema aus den unterschiedlichen „roten Ecken“ der Republik!

  • Verfassungsbeschwerde – Dona Carmen – 21.6. – Briefkasten und Steinmeier?

    Verfassungsbeschwerde – Dona Carmen – 21.6. – Briefkasten und Steinmeier?

    Verfassungsbeschwerde - Dona Carmen - 21.6. - Briefkasten und Steinmeier?
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    Verfassungsbeschwerde – Dona Carmen – 21.6. – Briefkasten und Steinmeier?

    Die Frankfurter Aktivistinnen mit Juanita Henning an der Spitze, werden am kommenden Mittwoch, dem 21. Juni 2017, die von Rechtsanwalt Meinhard Starostik (Berlin) gefertigte Verfassungsbeschwerde persönlich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen und dabei (laut Ankündigung) auch ein „Statement für die Rechte von Sexarbeiter/innen“ abgeben.

    Ob dies symbolträchtig direkt vor dem Hauptgebäude des Verfassungsgerichts erfolgen kann ist fraglich, da es ein „befriedeter Bezirk“ ist, in dem Demonstrationen und ähnliches nur ausnahmsweise möglich sind (Bannmeile – siehe Wikipedia).

    Ausserdem findet just am 21. Juni 2017 „zufällig“ der Antrittsbesuch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier beim Bundesverfassungsgericht statt, was sicher zu umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen führt, um den ersten Mann im Staat zu schützen. Ob der Einreichungstermin wegen der Steinmeier-Visite bewußt gewählt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis, ist aber „taktisch“ durchaus denkbar!

    Ist Steinmeier da, ist ein Presseauflauf vorprogrammiert!

    Wie auch immer, die Schar der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, die Betreiberinnen und Betreiber sowie die Aktivisten, trifft sich

    am Mittwoch, dem 21. Juni 2017 um 11.30 Uhr am Briefkasten vor dem Hauptportal des Bundesverfassungsgerichts, ,

    um die Unterlagen dann gemeinsam in den Briefkasten zu werfen? Alternativ könnte man den Umschlag wohl auch bei der Geschäftsstelle abgeben. Dass der Präsident des Gerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, den Akt mit seiner Anwesenheit krönt, und dass Frank-Walter Steinmeier ein Grußwort spricht, gilt derzeit als sehr unwahrscheinlich! Aber der Briefkasten ist ja für die ordnungsgemäße Zustellung auch völlig ausreichend!

    Eingereicht ist eingereicht und dann beginnt die Zeit des Wartens! Auch wenn Dona Carmen es nicht ausdrücklich sagt: es handelt sich sicher um kein Eilverfahren mit dem Ziel, eine sogenannte „Einstweilige Anordnung“ zu erzielen. Dabei würde man die Unterlagen nämlich frühestmöglich „faxen“ und dann später zusätzlich per Post „senden“. Und warum sollte man dann eine weitere Woche warten? Dann wäre „Eile im Gebüsch“, was für mich aber aufgrund der Statements nicht zu erkennen ist!

    Den neuerlichen Aufruf von Dona Carmen e.V. finden Sie unter:

     

    Auf nach Karlsruhe!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/text-verfassungsbeschwerde-prostitution/

     

     

  • Prostitution – Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache – Status aktuell!

    Prostitution – Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache – Status aktuell!

    Prostitution - Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache - Status aktuell!
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    Prostitution – Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache – Status aktuell!

    Die Umsetzung des neuen Protitutionsgesetzes (ProstSchGesetz) ist nach gesetzlicher Definition Ländersache und es sind daher Verordnungen der Landesparlamente notwendig, um es den Behörden vor Ort konkret zu ermöglichen, umfangreich tätig zu werden. An dieser Stelle klemmt es momentan (Status 13. Juni 2017) noch gewaltig, wie diverse Recherchen und „intime Informationen“ aus den Verwaltungen deutlich machen:

    Das einzige Bundesland, dass rechtzeitig umfangreiche Verordnungen erlassen hat, ist Nordrhein-Westfalen, wo damit der Umsetzung nichts mehr im Wege steht! Die Behörden können ab dem 1. Juli 2017 handeln und werden dies auch tun!

    In Bayern gibt es interne Papiere, die den Polizeiinspektionen und Landratsämtern vorliegen, aber eine abschließende Verordnung liegt noch nicht vor!

    In Thüringen gibt es Antragsformulare online, aber ebenfalls keine Verordnung! Abwarten?

    Baden-Württemberg will sich im Landeskabinett an 20. Juni 2017 mit dem Entwurf einer Verordnung befassen, allerdings müßte diese im Landtag verabschiedet werden, was aber wohl erst nach der Sommerpause erfolgen wird!

    Schleswig-Holstein richtet gerade eine Zentralstelle in Neumünster ein, die aber ebenfalls noch nicht startbereit ist!

    Sachsen hat vorläufig kapituliert und wird sich „später“ um die Umsetzung kümmern! Kommt Zeit, kommt Rat? Hanüh!

    Was bedeutet dies nun im Ergebnis?

    Wenn man seinen Betrieb nicht „zufällig“ in NRW hat, bleibt man wohl von konkreten Maßnahmen zunächst verschont. Wie lange dieses „zunächst“ geht und von welcher zeitlichen Dimension wir hier sprechen, bleibt Spekulation! In der Sommerpause der Landesparlamente sind Beschlüße erst mal ausgeschlossen und so ist davon auszugehen, dass die Regulierung in den 15 Bundesländern (außer NRW) wohl erst im Herbst 2017 beginnen wird. Ob der Zeitgewinn etwas bringt, ist die Frage! Entscheidungen sind dann zwar vertagt, aber eben auch nicht entschieden! Sicherheit für die Zukunft gibt es nicht!

    Ich bleibe natürlich auch im Sommer am Ball und berichte stets tagaktuell von den bundesweiten Entwicklungen! Versprochen! – Die Kunden in NRW, die zum Teil ja bereits amtliche Erhebungsformulare erhalten habe, informiere ich natürlich schon jetzt sehr intensiv!

  • Dienstreise: Franzensbad – Nürnberg – Frankfurt – Baden – Köln

    Dienstreise: Franzensbad – Nürnberg – Frankfurt – Baden – Köln

    Dienstreise: Franzensbad - Nürnberg - Frankfurt - Baden - Köln
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    Dienstreise: Franzensbad – Nürnberg – Frankfurt – Baden – Köln

    Ich habe die vergangene Woche für eine intensive Klausurphase genutzt und mich dabei überwiegend in Franzensbad (Tschechien) aufgehalten, einem historischen Kurort, wo man sowohl kuren wie arbeiten kann und wo die Zeit gemächlich vergeht. Gutes Essen, freundliche Menschen und eine große Anzahl von älteren Bundesbürgern, die es sich hier für relativ kleines Geld gutgehen lassen.

    OK, ich habe den Altersdurchschnitt etwas gesenkt und die hiesigen Kurschatten sind im Alter meiner Eltern und daher für erotische Intermezzi nicht wirklich geeignet! Aber der Grund der Reise, war ja auch ein anderer!

    So wurden Unterlagen sortiert, Verträge vorbereitet und unerledigte Korrespondenz bearbeitet, da ja nun die heiße Phase beginnt und vieles liegengeblieben war. Gestern stand ich vor dem Abgrund, heute bin ich einen entscheidenden Schritt weiter! Hurra!

    Nun ist der große Reisekoffer wieder gepackt: heute geht es zu einem Termin nach Nürnberg, dann morgen kurz in die Heimat, Montag und Dienstag suche ich das Rhein-Main-Gebiet heim, bin dann in Bensheim, Baden-Baden und Offenburg, bevor es am kommenden Freitag zurück nach Köln geht, wo auch schon wieder Arbeit lauert!

    Der ganze Juni wird Reisemonat sein und ich brauche schon eine gewisse Disziplin, um die Arbeit bewältigen zu können. Zum Glück kann ich dabei auf Kolleginnen und Kollegen vertrauen, die mich in wichtigen Bereichen unterstützen! Danke dafür!

    Wann platzen die ersten behördlichen Bomben?

    Das ist eine Frage, die oft gestellt wird und die man einfach nicht beantworten kann! Ich denke, dass sich die Meldungen in den kommenden Wochen überschlagen werden. Wir haben schließlich an die 20.000 Erotikbetriebe im Land und über 200.000 bekannte Sexworker, die alle irgendwie mit dem Thema zu tun haben (werden). Dazu über 11.000 Städte und Gemeinden, die etwas umsetzen müssen. eine Dimension, die man leicht aus dem Blick verliert!

    Angesichts der totalen Zahlen bin ich recht froh, dass nicht alle Beratungsbedarf haben und nicht alle bei mir anrufen! Ich bin auch froh, dass es weitere kompetente Berater gibt, die regional tätig sind und mit mir an einem Strang ziehen. Hier sei zum Beispiel Christoph Rohr erwähnt, der ja in Kürze auch ein Seminar in Süddeutschland anbietet, bei dem ich auch zu Gast sein werde.

    Wenn wir da Thema Konzession, Registrierung und Co. ansatzweise abgeschlossen haben werden, starte ich eine große Steueroffensive, die gemeinsam mit meinem Beratungspartner Herr Deák (Steuerberater / Bachelor of Science) entwickelt wird. Hier gibt es für viele Unternehmen in der Branche ungeahnte Optimierungsmöglichkeiten! Dazu bald mehr!

    Nun frisch ans Werk un zum Bahnhof, wo der Zug nach Nürnberg nicht wartet, sondern vermutlich pünktlich abfährt!

  • Presseschau: Prostituierte klagen in Karlsruhe – Kaninchen im Zylinder?

    Presseschau: Prostituierte klagen in Karlsruhe – Kaninchen im Zylinder?

    Presseschau: Prostituierte klagen in Karlsruhe - Kaninchen im Zylinder?
    Bildquelle: Pixabay

    Presseschau: Prostituierte klagen in Karlsruhe – Kaninchen im Zylinder?

    Am vergangenen Freitag, dem 2. Juni 2017, fand in Frankfurt am Main ein neuerliches Koordinierungstreffen zur Verfassungsbeschwerde beim Verein Dona Carmen e.V. statt. Inzwischen wurde wohl das selbstauferlegte Presse-Schweigegelübde aufgehoben, denn verschiedene Medien berichten jetzt über die Inhalte des geplanten Projekts.

    Die Frankfurter Rundschau berichtet, dass die Verfassungsbeschwerde noch in diesem Monat in Karlsruhe eingereicht werden soll, wobei dies mit meiner rechtlichen Wahrnehmung kollidiert, da ein Gesetz grundsätzlich erst gelten muß, bevor man dagegen vorgehen kann. Anders wäre es bei einem „Eilverfahren“, was man aber sinnvollerweise viel früher hätte anschieben können bzw. müssen, wenn man einen „Stopp“ hätte erreichen wollen. Aber vielleicht ist die Info einfach schwammig oder die Unterlagen bleiben eben bis zum 1. Juli 2017 in der Geschäftsstelle liegen. Egal, spielt auch keine wirkliche Rolle.

    Inhaltlich soll, laut der Frankfurter Rundschau, die sich auf aussagen von Rchtsanwalt Starostik beruft, gegen 3 Punkte des Prostitutionsgesetzes vorgegangen werden und zwar

    1. gegen die enge Überwachung bei der Anmelde- und Beratungspflicht,

    2. gegen die Kondompflicht, die unzulässig in den intimen Persönlichkeitsbereich eingreift  und

    3. gegen die Kontrollpflicht, die Betreibern und Vermietern auferlegt wird.

    Von den vielen Punkten, die noch im Winter 2016 angeführt wurden, sind objektiv nicht mehr viele übrig geblieben, was den Betrachter, also mich, etwas verwirrt. Denn haben diese 3 Punkte das Potenzial das Gesetz irgendwann einmal zu stoppen oder maßgeblich zu verändern? Da habe ich nach gehaltener Rücksprache mit einigen Rechtsexperten ganz erhebliche Zweifel, zu denen ich demnächst noch explizit Stellung nehmen werde.

    Wenn man nun in der Frankfurter Rundschau liest, dass Rechtsanwalt Starostik ganz ruhig vorträgt, Experten aus dem Fachbeirat aber ob der Situation in Rage geraten, zeichnet sich hier ein interessantes Bild ab und ich befürchte, dass Dona Carmen u.U. nicht das liefern kann, was zuvor möglicherweise zugesichert wurde? Mir wurde nichts versprochen, deswegen formuliere ich ganz vorsichtig und werde den glorreichen oder eben nicht glorreichen Ausgang genau beobachten.

    Aber vielleicht gibt es ja auch noch ein Kaninchen im Zylinder, da ja der Entwurf nicht zum Abdruck vorgelegt wurde. Oder etwa doch? Wer Dona Carmen kennt, der weiß, dass man die Kreativität von Frau Henning nicht unterschätzen darf! Die Lady ist intelligent, auch wenn da manchmal etwa die Pferde durchgehen. Sei´s drum: sie tut was und scheut den harten Haken keineswegs, wie sie bei der Aktion Alice Schwarzer letzte Woche wieder deutlich machte! Keine Kompromisse! Wer an der Front ist, braucht immer eine geladene Flinte und die ein oder andere Finte.

    Was fällt mir dazu noch spontan ein?

    „Die Geister, die ich rief, werd ich nun nicht mehr los!“

    Den Artikel der Frankfurter Rundschau finden Sie unter:
    Bericht der Frankfurter Rundschau zur Verfassungsbeschwerde

  • ProstSchG – Achtung Gefahr – Gute Ratschläge und die möglichen Folgen!

    ProstSchG – Achtung Gefahr – Gute Ratschläge und die möglichen Folgen!

    ProstSchG - Achtung Gefahr - Gute Ratschläge und die möglichen Folgen!
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    ProstSchG – Achtung Gefahr – Gute Ratschläge und die möglichen Folgen!

    Momentan ist das Internet voll mit guten Ratschlägen und Einschätzungen zum neuen Prostitutionsgesetz. Erotikportale raten ihren Kunden erst einmal abzuwarten und wecken damit die Hoffnung, dass alles nicht so schlimm werden wird. In der Tat ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass die Behörden pünktlich zum 1. Juli 2017 mit intensiven Kontrollen beginnen werden. Jedenfalls nicht von Amts wegen, also aus eigenem Antrieb.

    Aber auch in Ländern wie NRW, wo nach Aussage der Landesregierung erst ab Januar 2018 intensiv kontrolliert werden soll, gibt es einen anderen Umstand, der bei den Ratschlägen einfach ignoriert wird, denn:

    Das Gesetz gilt natürlich ab dem 1. Juli 2017 und wenn Anzeigen von außen (beispielsweise von Mitbewerbern oder sittenstrenegen Bürgern) eingehen, können die Behörden nicht anders, als zu reagieren.

    Meldet jemand beipielweise baurechtliche oder sonstige ordnungsrechtliche Verstöße, müssen die Damen und Herren vom Amt tätig werden. Anonyme Anzeigen sind in der Branche durchaus „beliebt“, sei es nun beim Finanzamt oder bei Polizei oder Ordnungsamt! Gerade wenn die Konkurrenz den rechtlichen Rahmen weit ausschöpft und unkonventionell arbeitet, ist „Whistleblowing“ nicht ungefährlich!

    Des weiteren sind ab 01.07. natürlich auch wieder besondere Abmahnungen möglich, wenn
    gegen die Werbeverbote des neuen Gesetzes verstoßen wird. Jeder Mitbewerber kann seinen Anwalt beauftragen und dabei auch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb anführen. Da kommen schnell Anwaltsrechnungen ins Haus, die unerfreulich sind! Stellt man den Mißstand dann nicht ab, sind natürlich auch Bußgelder zu erwarten, mit denen man dann für weitere Genehmigungsverfahren schon „angezählt“ ist. Übertreibt man dies merklich, folgt irgendwann das amtliche K.O.

    Auch wenn amtliche Hausbesuche in den kommenden Monaten eher unwahrscheinlich sind, darf man diese wichtigen Dinge nicht vergessen und man muß dem Stichtag schon die Bedeutung beimessen, die er nun einmal zwangsläufig hat! Dies soll jetzt kein Bangemachen sein, sondern der Aufruf, diese Umstände unbedingt im Blick zu behalten! Der kluge Mann, bzw. die kluge Frau baut einfach vor!

  • Dona Carmen – Alle Huren heissen demnächst Alice Schwarzer?

    Dona Carmen – Alle Huren heissen demnächst Alice Schwarzer?

    Dona Carmen - Alle Huren heissen demnächst "Alice Schwarzer"?
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    Dona Carmen – Alle Huren heissen demnächst Alice Schwarzer?

    Gestern erreichte mich über undurchsichtige Kanäle ein sehr spezieller „Aufruf“ aus der Frankfurter Elbestrasse, mit dem sich der Verein Dona Carmen e.V. an die Sexworkerinnen und Sexworker richtet. Thema ist dabei die amtliche Registrierung (Huren-Ausweis) und die Frankfurter Aktivisten haben „glorreiche Vorschläge“, wie man hierbei trickreich verfahren kann, um dem Staat möglichst viel Umstände zu bereiten!

    So sollen Sexworker(innen) 11.000 deutsche Tätigkeitorte auf den Ausweis schreiben lassen, was natürlich ein Ding der Unmöglichkeit ist, worauf es aber nach jetziger Gesetzeslage einen Rechtsanspruch gibt. Das Ministerium hat es unwissentlich „so“ vorgeschrieben, nachdem die pauschale Formulierung wie „bundesweit“ nicht mehr möglich sind. Nun gut, das riecht dann nach jeder Menge Theater mit dem Amt, wenn man die 11.000 Eintragungen zu Recht verlangt. Einen Ausweis hat man dadurch allerdings auch noch nicht!

    Viel problematischer ist der Aufruf, dass sich alle Sexworker(innen) einen Alias-Ausweis mit dem gleichen Pseudonym besorgen sollen, um Datenbanken zum kollabieren zu bringen! Allerdings muß an bedenken, dass durch die vorhandene Nummerierung auch mit Tausenden gleichen Namen eine eindeutige Identifizierung zum Realnamen kein Problem ist! Wir leben im Digital-Zeitalter 4.0 und solche Verwirrungen erledigt Kollege Computer in Sekunden! Da denkt man in Frankfurt nicht unbedingt zeitgemäß!

    Eine wirkliche Frechheit ist es, einen gemeinsamen Alias-Namen für alle vorzuschlagen und hier „Alice Schwarzer“ zu empfehlen! Das ist dann die bekannte Geschmacklosigkeit, die man
    aus der Elbestrasse schon kennt: das ist kein banaler Seitenhieb, sondern ein Wortspiel, dass für mich absolut keins ist! Ich betrachte es als einen indirekten Angriff auf eine Person des öffentlichen Lebens, die in der Szene bekannt ist. Dona Carmen lehnt sich (zu) weit aus dem Fenster. Meine Meinung, die ich ja zum Glück haben darf! Wir werden sehen, was daraus resultiert! Hier wird das Persönlichkeitsrecht der Kölner Frauenrechtlerin angegriffen und es ist einfach nicht lustig, was hier fabriziert wurde.

    Man kann es jetzt Satire nennen oder auch nicht, aber den Namen einer Frauenrechtlerin zu empfehlen, die eine ausgewiesene Prostitutionsgegnerin ist, ist für mich ein Fauxpas erster Kategorie. ob es strafbar ist, wird Alice sicher klären lassen! Die Menschenrechte sollten auch für eine hartnäckige Widersacherin gelten und hier sei auch an Rosa Luxemburg erinnert, die treffend formulierte:

    Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden

    Auch der Slogan „Fünf Finger sind eine Faust!“ klingt schon sehr nach Klassenkampf! Haben wir den oder schießt da jemand deutlich über das Ziel hinaus?

    Der Link zum fragwürdigen Aufruf:

    Aufruf an alle Sexarbeiter/innen

     

    Der Kölner Express berichtet aktuell auch zum Thema:

    http://www.express.de/news/panorama/was-ist-denn-da-los–huren-gehen-auf-alice-schwarzer-los-27017972

  • Prostitution – Sachsen kann Prostitutionsgesetz nicht rechtzeitig umsetzen!

    Prostitution – Sachsen kann Prostitutionsgesetz nicht rechtzeitig umsetzen!

    Prostitution - Sachsen kann Prostitutionsgesetz nicht rechtzeitig umsetzen!
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    Prostitution – Sachsen kann Prostitutionsgesetz nicht rechtzeitig umsetzen!

    Oh Wunder: jede Menge Meldungen von überlasteten und nicht vorbereiteten Behörden und das fast bundesweit. Nun kam auch zeitnah die Meldung aus Sachsen, wo vorläufig das Handtuch geworfen und die weiße Flagge vorsorglich gehisst wird. Ahoi!

    Nach einem Bericht der Sächsischen Zeitung (nicht zu verwechseln mit der Sexischen Zeitung), werden die ergänzenden Ausführungsbestimmungen des Landes nicht rechtzeitig fertig. Das Land hält aber dennoch die Städte und Kommunen zur Umsetzung ab dem 1. Juli 2017 an, da diese bereit informiert sein!

    Das Land hat alo noch nicht festgelegt, wie man vorgehen will, aber die Städte und Gemeinde wissen bereits Bescheid? Dann könnten diese doch dem Land helfend zur Seite stehen, damit es noch gelingt?

    Eine solch alberne Argumentation liest man selten und ich frage mich an dieser Stelle, ob das zuständige Dresdner Ministerium von ausgebildeten Schildbürgern unterwandert ist, die ihre wirren Gedanken verkünden und wahrscheinlich auch ausleben.

    Was heisst das nun für die sächsische Praxis bei der Umsetzung des neuen Gesetzes: jede Stadt macht was sie will und das Land segnet es dann später irgendwie ab? Oder schiebt man bei den Städten und Gemeinden einfach den schwarzen Peter zurück und wartet, bis sich auf höherer Ebene etwas tut?

    Freie Fahrt für städtische Beamte, die eben so handeln, wie sie denken, das es richtig wäre oder zumindest richtig sein könnte? Na hoffentlich wissen die, was sie tun?

    Wenn man dann im Artikel liest: „Wir streben deshalb ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 1. Juli 2017 an.“, fällt man doch rückwärts um. Man will also die Gegenwart in der Zukunft entscheiden, muß dann nur noch ein Rechtssystem finden, was dazu passt. Das wird Verwaltungsgerichte dann sicher total beeindrucken, anderenfalls lachen sich die Herren in den schwarzen und roten Roben sicherlich trefflich kaputt! Wollen wir wetten, liebe Leser?

    Freistaat Sachsen: Setzen, Note 6 = sitzengeblieben!

  • Prostitution 2017 – Gesetzeslücke – Hotelprostitution als Alternative?

    Prostitution 2017 – Gesetzeslücke – Hotelprostitution als Alternative?

    Prostitution 2017 - Gesetzeslücke - Hotelprostitution als Alternative?
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    Prostitution 2017 – Gesetzeslücke –  Hotelprostitution als Alternative?

    Ich habe mein mobiles Quartier in den vergangenen Tagen mal wieder in Frankfurt am Main aufgeschlagen, wo sich im Schatten des Hauptbahnhofs trefflich wohnen und arbeiten lässt. Da ich im Raum Frankfurt eine ganze Reihe von Geschäftspartnern und Kunden habe, ist die Main-Metropole inzwischen einer der wichtigsten Standorte und meine Geschäftstermine finden oft abends in üppigen lokalen Hotelbars statt, von denen Frankfurt recht viele besitzt.

    In solchen Bars trifft man Hotelgäste, die einen abendlichen Absacker nehmen, Touristen, die sich einen Snack genehmigen, Geschäftsleute, die (wie ich) späte Meetings haben und neuerdings wieder verstärkt „einsame Damen“, die durch ihre zufällige Anwesenheit sofort auffallen. So war es auch gestern Abend, als ich zu einem Treffen in der City war und in einer der imposantesten Hotelbars der Stadt verweilte.

    Eine Lady im Business-Dress, die eine etwas zu groß geratene Handtasche bei sich trug, saß in zentraler Position an der Bar, nippte regelmässig an einem bunten Cocktail und prostete ausschließlich den anwesenden und eintreffenden Herrn zu. In einer Sitzgruppe eine weitere Dame, die im Laufe des Abends Ärger mit dem Concierge bekam, da sie mehrfach Richtung Toilettenanlage flanierte, wenn gestandene Herren im Anzug sich dorthin bewegten.

    Mein Gesprächspartner, der durch sin Business sehr oft in den großen Hotelbars zu Gast ist, war am Dauerschmunzeln und tauschte mit dem Chef-Barkeeper verhängnisvolle Blicke aus.

    „Die Eva ist fast jeden Abend hier. Und dass seit Jahren!“

    Klar, die Eva hat sich in die Bar verliebt und diese zum Wohnzimmer erkoren. Macht ja Sinn! Aber der Barkeeper flüsterte weiter:

    „Die Geschäfte laufen bei ihr recht gut! Ist ja auch ein ziemlicher Feger!“

    Eva – Geschäfte – Feger. Ok, es geht also um Prostitution, Eva sucht im mondänen Haus nach Kunden und sie ist nicht die einzige, die nicht nur zum Vergnügen an teuren Cocktails nippt. Die örtlich ansässigen Escort-Services finden den Zustand nicht wirklich gut, weil Escort-Agenturen ja in der Regel ihre Damen in teure Hotels entsenden. Wenn in diesen Hotels aber bereits käufliche Damen „vorrätig“ sind und sich dies rumspricht, braucht man den Vermittler nur noch, wenn man sehr speziell sucht und einen exakten Typ buchen möchte.

    Im Hinblick auf das neue Prostitutionsgesetz, haben die Damen in den Hotelbars jedoch einen unverkennbaren Vorteil: da man sie nur schwer enttarnen kann, da sie nicht online oder in Zeitungen werben und nicht bei einer Escort-Agentur gelistet sind, führen sie ein ruhiges Schattendarsein und werden wahrscheinlich auch auf Gesundheitsberatung und Registrierung verzichten, da das Risiko entdeckt zu werden, gegen null tendiert. Auch die Finanzämter haben so kaum eine Chance, ans staatliche Geld zu kommen.

    Nun werden nicht alle Damen, die eine Registrierung vermeiden wollen, ab 1. Juli 2017 in den Hotels sitzen, aber die Variante, die ich gestern kennenlernen durfte, ist eine der wenigen Möglichkeiten das neue Gesetz zu umgehen. Allerdings ist eine gewisse Freundschaft mit Bar-Chef, Manager und Concierge unvermeidbar, da diese ja das Hausrecht haben und unliebsame Gunstgewerblerinnen jederzeit vom Platz stellen können.

    So fast geschehen bei der gestern ebenfalls beobachteten jungen Dame, die entweder unter starkem Harndrang litt oder aber Anbahnungsversuche in der WC-Anlage unternahm. Ein ernstes recht lautes Wort vom diensthabenden Manager stoppte den Bewegungsdrang der Lady, die einige Minuten später freiwillig das Feld räumte, da in einer normalen Nicht-Messe-Woche einfach viel zu wenig potentiell potente Kunden anwesend sind und der „Fang“ so zu einem reinen Glücksspiel wird.

    Eva, die brünette Lady in der Pole-Position, hatte übrigens Glück und fand am Ende des Abends einen aufmerksamen Galan, der sie zum „fegen“ auf sein Hotelzimmer entführte und der natürlich wieder nicht Howard Chance hieß. Zwinker!

  • Presse – Frankfurter Rundschau – Zahlen zur Prostitution in Frankfurt/Main

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    Presse – Frankfurter Rundschau – Zahlen zur Prostitution in Frankfurt/Main

    In einem aktuellen Interview der Frankfurter Rundschau mit dem Frankfurter Gesundheitsdezernenten Stefan Majer (Die Grünen) vom 14. Mai 2017, kamen die statistischen Zahlen zur Prostitution in der Bankenmetropole Frankfurt am Main zur Sprache:

    In Frankfurt existieren demnach 18 Laufhäuser und Großbordelle, 70 sogenannte Terminwohnungen, 40 Escort-Services und 6 Anbahnungsstätten für gleichgeschlechtliche Kontakte (Regenbogen-Saunas). Es soll ca. 2000 Frauen und 800 Männer geben, die in der Stadt der Sexarbeit nachgehen, wovon etwa 600 bereits vor Einführung des neuen Gesetzes freiwillige Beratungsangebote und auch kostenlose Untersuchungen in Anspruch nehmen.

    Diese Beratungsangebote will die Stadt nun ausweiten und womöglich ein Beratungs-Büro im Frankfurter Bahnhofsviertel anmieten, um nah am städtischen Brennpunkt zu sein, wo eben auch Migrantinnen in großer Anzahl ihrem Gewerbe nachgehen. Wenn dies so geschehen würde, wäre die amtliche Beratungsstelle eine direkte Konkurrenz zum Verein Dona Carmen e.V., der ja auch am Bahnhof residiert, aber eben andere Interessen vertritt, die nicht zum Konzept der Stadt passen. Ausserdem ist die zu bescheinigende Gesundheitsberatung ab dem 1. Juli 2017 ohnehin amtlichen Stellen vorbehalten, die stempeln dürfen. „Private“ Bescheinigungen sind nicht zulässig und daher kommen Sexworkerinnen und Sexworker an der behördlichen Beratung nicht vorbei, wenn sie zukünftig der Sexarbeit weiter legal nachgehen wollen.

    Ohne Beratung keine Bescheinigung, ohne Bescheinigung kein Huren-Pass!

    Gesundheitsdezernet Stefan Majer macht keinen Hehl daraus, dass er und seine Partei das neue Prostitutionsgesetz in seiner jetzigen Form nicht wirklich als geglückt empfindet. Dennoch wird sein Dezernat das Gesetz natürlich umsetzen und dabei auch eigene Akzente setzen. Majer kritisiert, dass es von Seiten des Gesetzgebers keine konkreten Ausführungsbestimmungen gibt und sich die Städte und Gemeinden hier allein gelassen fühlen.

    Es riecht auch am Main nach Improvisation und wachsen an der nicht einfachen Aufgabe! Aber als Prostitutions-Metropole mit Geschichte, hat Frankfurt am Main umfangreiche Erfahrungen mit dem Thema als solches und wird die Anforderungen sicher meistern. Nicht von jetzt auf gleich, aber ganz sicher in absehbarer Zeit!

    Den kompletten Artikel finden Sie unter:

    http://www.fr.de/frankfurt/prostitution-dieser-zwang-zerstoert-vertrauen-a-1278671

  • Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine

    Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine

    Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine

    Tick-Tack: die Uhr läuft unaufhörlich weiter und in etwas mehr als einer Woche sind wir in der 4-Wochen-Frist bis das neue Gesetz seine Wirkung entfalten wird. Mein Unternehmen MH-Consulting ist momentan stark beansprucht, da bekanntlich „kurz vor knapp“ immer ein gewisser Aktivismus entsteht. Viele Betreiber warten halt gerne bis zur letzten Minute und benötigen dann Hilfe im vermeintlich letzten Moment.

    Ämter-Anfragen bundesweit

    In der kommenden Woche starte ich eine umfangreiche Behörden-Initiative, bei denen ich in allen Städten und Gemeinden, wo ich Kundschaft habe, bei den zuständigen Ämtern nachfragen werde, welche amtlichen Vorbereitungen es bislang gibt und wie und wann man die neuen gesetzlichen Vorschriften umsetzen will. Dies erfolgt „abtrakt“, also ohne Nennung der Kundennamen, um eben keine „schlafenden Hunde“ zu wecken. Mir ist aber wichtig, frühzeitig zu wissen, wie die lokalen Autoritäten ticken und womit im Einzelfall zu rechnen ist.

    Aktuelles Thema: Bauprüfung

    Nachdem in Nordrhein-Westfalen für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten eine Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung beim Antrag auf die Erlaubnis zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes nun durch Verodnung obligatorisch ist, also zwingend vorliegen muß, kann eine vorzeitige Nutzungsänderung u.U. notwendig werden. Die Umwandlung von privater zu gewerblicher Nutzung ist in einigen Fällen möglich, allerdings ist vielen Kollegen nicht klar, welche besondere Anforderungen hier baulich anfallen. Zum Glück haben wir bei MH-Consulting Experten für diesen Bereich zur Hand, die momentan ebenfalls durch die Republik reisen, um Bestandaufnahmen vorzunehmen. Vorbereitung kann nicht schaden!

    Neue Steuerpflicht / Steuerliche Optimierung

    Für viele Sexworkerinnen ist das Thema Steuerpflicht ein relativ unbekanntes Feld. Wenn nun demnächst eine automatische steuerliche Erfassung im Rahmen der „Anmeldung“ erfolgt, ist guter Rat gefragt, wie man damit umgeht und wie man beispielsweise sein persönliches Kassenbuch führt! – Ausserdem bietet der Schäuble-Erlaß für Zimmervermieter im erotischen Bereich recht umfangreiche Möglichkeiten für Einsparungen, die unser steuerberatender Partner aus Oberhausen gerne erläutert! – Sprechen Sie uns an!

    Formulare, Formulare …

    Unsere interne Formularabteilung arbeitet seit Wochen unaufhörlich: Musterverträge für „Mitarbeiterinnen“, die keine sein dürfen, werden ebenso vorbereitet wie Muster-Kasenberichtsvorlagen und formulare für die Betriebsorganisation. Diese Unterlagen müssen natürlich von unseren Experten und Partnern untersucht und abgsegnet werden. Wir wollen schließlich Material zur Verfügung stellen, mit dem man nicht Schiffbruch erleidet! Spätestens zum 10. Juni 2017 soll alles fertig sein!

    Terminsituation im Juni 2017

    30 Tage, 30 Städte? Ganz so schlimm ist es zum Glück nicht, aber im Rahmen der Mandantenbetreuung ist der Terminkalender im Juni 2017 bereits prall gefüllt. Unser Bauxperte ist stark nachgefragt, unser Steuerberater hat wenig Luft und ich selbst unterstütze eine beachtliche Anzahl von Kundinnen und Kunden bei der Konzepterstellung. Es wird noch mindestens ein weitere Informationsseminar geben und es stehen vielfältige Aufgaben an, bevor der Kalender den 1. Juli 2017 erreichen wird! Ich bitte daher an dieser Stelle Neukunden um Verständnis, dass „allgemeine Informationstermine“ momentan einen gewissen Vorlauf erfordern!

    MH-Consulting und Howard Chance geben weiter Gas! – Versprochen!