Schlagwort: Anmeldepflicht

  • Prostitution 2017 – Presseschau aktuell – Deutschland divers

    Prostitution 2017 – Presseschau aktuell – Deutschland divers

    Prostitution 2017 - Presseschau aktuell - Deutschland divers
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Presseschau aktuell – Deutschland divers

    Die Presse überschlägt sich seit einigen Wochen mit Meldungen zum Thema „Prostitution in Deutschland“ und „Prostituiertenschutzgesetz“. Darum nachfolgend mal eine bunte Mischung, was so alles berichtet wird. Einfach ein simpler Zusammentrag ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne die sonst übliche Kommentierung:

    03.12.2017 – Frankfurter Rundschau: Kriminalisierung statt Schutz

    Kurz bevor die Stadt Frankfurt am Montag mit der Registrierung von Sexarbeiterinnen nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz beginnt, fordert die Organisation Doña Carmen die Aussetzung des Gesetzes. Als „Affront“ bezeichnet Doña Carmen die Tatsache, dass die Registrierung in Frankfurt bei der Behörde „Akute Gefahrenabwehr“ angesiedelt sein werde. Damit würden die Prostituierten stigmatisiert. Kritisiert wird auch, dass vom zuständigen Ordnungsamt angeblich keine Dolmetscher für die vorgeschriebenen Informations- und Beratungsgespräche sowie für die Gesundheitsberatung vorgesehen seien – obwohl dies im seit 1. Juli dieses Jahres geltenden Gesetz erwähnt sei.

    http://www.fr.de/rhein-main/kriminalitaet/prostitution-in-frankfurt-kriminalisierung-statt-schutz-a-1399901



    03.12.2017 – Die Zeit: Jeder, der arbeitet, verkauft seinen Körper

    Ich war zwei Jahre lang Prostituierte. Nicht der Verkehr mit Fremden machte mir zu schaffen – sondern wie die Gesellschaft Sexarbeit stigmatisiert. Nach dem ersten Mal, als ich Sex mit einem Freier hatte, schaute ich lange in den Spiegel. Ich dachte: Etwas müsste jetzt doch anders sein. Mein Gesichtsausdruck vielleicht oder etwas in meinem Blick. Aber alles war wie immer. Mein erster Kunde war sehr unauffällig gewesen. Um die 40, weder dick noch dünn, ich sah solche Männer jeden Tag Hunderte Male auf der Straße. Der Sex war okay. Dass dieser Sex Arbeit war, auch.

    http://www.zeit.de/arbeit/2017-11/prostitution-arbeit-sexarbeit-gesellschaft


    04.12.2017 – FNP: Stadt Frankfurt startet mit Anmeldung von Prostituierten

    Seit Montag können sich Prostituierte in Frankfurt registrieren lassen. Das teilte das Ordnungsamt auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Damit setzt die Stadt einen weiteren Teil des neuen Prostituiertenschutzgesetzes um. Bis zum 31. Dezember haben Prostituierte nun Zeit, sich anzumelden – solange gelte die Übergangsfrist, sagt Andrea Brandl vom Ordnungsdezernat Frankfurt. Wer neu in das Geschäft einsteige, müsse sich direkt melden. Neben der Anmeldebescheinigung ist auch eine Alias-Bescheinigung mit Pseudonym möglich.

    http://www.fnp.de/rhein-main/Frankfurt-startet-mit-Anmeldung-von-Prostituierten;art1491,2844093


    05.12.2017 – Wilhelmshavener Zeitung: Prostituierte sollen registriert werden

    Das neue Gesetz ist schwer umzusetzen: Die Prostituierten müssen einen Ausweis beantragen. Wie die Kontrollen bei der hohen Fluktuation im Gewerbe aussehen sollen, ist unklar. Das Ziel ist klar definiert: Durch ein neues Gesetz sollen Sexarbeiter besser geschützt werden. Fraglich ist jedoch, ob das mit den vorgegebenen Instrumenten des so genannten Prostitutionsschutzgesetzes möglich ist. Da wäre beispielsweise die darin enthaltene Kondompflicht für Freier – und die Frage, wie die kontrolliert werden soll.

    http://www.wzonline.de/nachrichten/aktuelles/artikel/prostituierte-sollen-registriert-werden.html


    05.12.2017 – Trierer Volksfreund: Abdrängen von Prostitution in die Illegalität befürchtet

    Mit der Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes könnten bestimmte Formen von käuflichem Sex künftig in die Illegalität gedrängt werden – diese Befürchtung gibt es auch in Kaiserslautern. Es zeige sich „bereits jetzt, dass versucht wird, die Bestimmungen des Prostituiertenschutzgesetz zu umgehen“, teilte ein Sprecher der Stadtverwaltung am Dienstag mit. „Es muss damit gerechnet werden, dass bestimmte Formen der Prostitution, die nach dem Prostituiertenschutzgesetz verboten sind, im Verborgenen durchgeführt werden.“ Inwieweit diese entdeckt und unterbunden werden könnten, bleibe abzuwarten.

    https://www.volksfreund.de/nachrichten/rheinland-pfalz/abdraengen-von-prostitution-in-die-illegalitaet-befuerchtet_aid-6912181


    05.12.2017 – L´essentiel: Rheinland-Pfalz: Städte setzen Regeln für käuflichen Sex um

    Schon seit fünf Monaten ist das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Jetzt werden die neuen Regeln vor Ort umgesetzt. Im Zentrum steht die Anmeldepflicht. Straßenstrich, Laufhaus, Tantra-Massagen oder Escort-Service – das Geschäft mit käuflichem Sex hat viele Formen. Seit Juli regelt ein neues Bundesgesetz die Prostitution. Die Anwendung der Bestimmungen hat sich in fast allen Bundesländern verzögert, kommt nun aber auch in Rheinland-Pfalz in Gang, wobei es etliche skeptische Stimmen gibt. «Es bleibt abzuwarten, wie schnell eine reibungslose Umsetzung des Gesetzes zu verwirklichen sein wird», heißt es im rheinland-pfälzischen Frauenministerium.

    http://www.lessentiel.lu/de/news/grossregion/story/Staedte-setzen-neue-Regeln-fuer-kaeuflichen-Sex-um-29501579


    06.12.2017 – Regio News: Schärfere Gesetze: Prostitution in Karlsruhe nur noch mit Gewerbe-Erlaubnis

    Die Stadt Karlsruhe weist alle Betreiber von Prostitutionsstätten eindringlich daraufhin, dass ab dem 1. Januar ein Erlaubnisantrag für ein solches Gewerbe vorliegen muss. Wer die Frist zum Jahresende verpasst, muss sein Bordell zumindest solange schließen, bis die Erlaubnis vorliegt. Schärfere Gesetze in Sachen Prostitution. Seit dem 1. November ist das städtische Ordnungsamt für das Prostitutionsgewerbe in Karlsruhe zuständig. Zuvor regelte dies das baden-württembergische Sozialministerium. „Wir führen die nach den Vorschriften des Prostituiertenschutzgesetzes notwendigen Anmelde- und Erlaubnisverfahren durch und stehen für alle Fragen im Zusammenhang mit diesem neuen Gesetz den Betroffenen zur Verfügung“, fasst Amtsleiter Björn Weiße den Aufgabenbereich des Ordnungsamts zusammen.

    https://www.regio-news.de/ka/nachrichten/regionale-nachrichten-karlsruhe/444167-schaerfere-gesetze-prostitution-in-karlsruhe-nur-noch-mit-gewerbe-erlaubnis.html


    08.12.2017 – Die Welt: Was Dominas gegen den Hurenausweis haben

    Das neue Prostituiertenschutzgesetz verpflichtet nicht nur zu regelmäßigen Untersuchungen, sondern verlangt von Sexarbeiterinnen, sich registrieren zu lassen. Die protestierten gegen Zwangs-Outing. Der Himmel über dem Rathaus-Schöneberg ist knallblau. Rosa Luftballons blinken in der Dezembersonne. Die Hochzeitsgesellschaft vor dem Standesamt guckt nach oben. Strahlende Gesichter. Zwischen den Gästen flattert ein weißer Schleier. Der schönste Tag im Leben. Die Frauen, die sich um die Ecke, ein paar Schritte weiter, vor dem Haupteingang des Rathauses aufgestellt haben, sehen sie nicht. Kein Schleier, kein Rosa. Johanna Weber trägt rote Overknees. Sie machen ihre Beine noch länger und passen perfekt zu dem roten Spitzenbody, den sie über das schwarze langärmelige Top gezogen hat. Der Wind, der um das Rathaus pfeift, ist kühl. Bei der Arbeit zeigt sie mehr Haut.

    https://www.welt.de/vermischtes/article171411572/Was-Dominas-gegen-den-Huren-Ausweis-haben.html


    08.12.2017 – Nordwest Zeitung: Kreis zieht Lovemobile aus dem Verkehr

    Der Landkreis Cloppenburg hatte vor einigen Wochen angekündigt, die vier Lovemobile auf den Parkplätzen an der B 72 und an der B 401 entfernen zu lassen. Bislang stehen die Mobile in Petersfeld in der Gemeinde Garrel und in Sedelsberg in der Gemeinde Saterland aber noch immer auf den Parkplätzen. Am vergangenen Freitag hatte der Landkreis Cloppenburg Verfügungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz an die Halterin der vier Lovemobile und den zu vermutenden Eigentümer der Fahrzeuge zugestellt, informierte Kreissprecherin Sabine Uchtmann auf NWZ-Nachfrage.

    https://www.nwzonline.de/garrel/petersfeld-prostitution-kreis-zieht-lovemobile-aus-dem-verkehr_a_50,0,1347741783.html


    08.12.2017 – Rheinische Post: Neues Gesetz schützt Prostituierte nicht

    Ein knappes halbes Jahr nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes haben sich nach Angaben der Landesregierung in NRW erst rund 650 Sexarbeiter bei den Behörden angemeldet. Dafür gibt es wohl verschiedene Gründe. Das neue Gesetz zum Schutz von Prostituierten droht seine Wirkung zu verfehlen. Bis Mitte Oktober hatten in Nordrhein-Westfalen nach Angaben der Landesregierung erst 525 Frauen und zwölf Männer eine Tätigkeit als Prostituierte angemeldet. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Josefine Paul hervor. Gut einen Monat später waren es nach Angaben des NRW-Gleichstellungsministeriums rund 650. Allein die Zahl der weiblichen Prostituierten in NRW wird aber auf 25.000 bis 45.000 geschätzt.

    http://www.rp-online.de/panorama/neues-prostitutionsgesetz-schuetzt-prostituierte-nicht-aid-1.7253017

    Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/12/08/prostitution-2017-mentaler-overkill-chaos-pur-last-minute/

     

     

     

  • Prostitution 2017 – Bussgeldvermeidung für Betreiberinnen & Betreiber

    Prostitution 2017 – Bussgeldvermeidung für Betreiberinnen & Betreiber

    Prostitution 2017 - Bussgeldvermeidung für Betreiberinnen & BetreiberProstitution 2017 – Bussgeldvermeidung für Betreiberinnen & Betreiber

    Bei nahezu allen Beratungsterminen der jüngeren Zeit, werde ich von Kundinnen und Kunden gefragt, was passiert, wenn ab dem 1. Januar 2018 in den sogenannten „Prostitutionsstätten“ Sexworker(innen) tätig werden, die (noch) nicht im Besitz einer „Anmeldebestätigung“ (Huren-Ausweis) sind. Wenn man den Gesetzestext liest, ist diese Frage schnell und präzise zu beantworten:

    Sexworker(innen) dürfen ohne vorhandene „Anmeldebestätigung“ ab dem 1. Januar 2018 nicht tätig werden. Betreiberinnen und Betreiber dürfen Sexworker(innen) nicht „beschäftigen“, was sie ohnehin in den seltensten Fällen tun, dürfen aber auch deren selbständige Arbeit in der Prostitutionsstätte nicht gestatten und auch keine Wohnungen zum ausdrücklichen Zweck der Prostitution vermieten oder zur Verfügung stellen.

    Beide Personengruppen begehen hier eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie gegen diese Bestimmung verstoßen, wobei man Sexworker(innen) beim „Erstverstoß“ angeblich lediglich ermahnen will. Betreibern wird man aber womöglich sofort eine Bußgeld auferlegen und das macht sich mitten im „amtlichen Erlaubnisprozess“ nicht so gut, da man ja seine „Unzuverlässigkeit“ geradezu markant zu Markte trägt!

    Doch bei allem guten Willen, wird es in vielen deutschen Städten und Kreisen überhaupt nicht möglich sein, bis zum 1. Januar 2018 noch in den Besitz eines Ausweises zu kommen und wir müssen zwischen unterschiedlichen Personengruppen innerhalb der Prostitution unterscheiden, da die Realität nicht immer zur amtlichen Handhabung passt:

    Nicola ist eine sogenannte „reisende Dame“, die oft über Monate von Stadt zu Stadt reist und sich in Bordellen oder bei Wohnobjekten zeitweilig einmietet. Sie hat für Januar Termine in 4 deutschen Großstädten gemacht und hat geplant in jeder Stadt eine Woche zu bleiben. Momentan ist sie in ihrer rumänischen Heimat und hat nun vom „Chef“ in Baden-Württemberg erfahren, dass sie am 3. Januar 2018 bei ihm nur „einchecken“ kann, wenn sie den berüchtigten „Hurenpass“ besitzt.

    Wie soll sie nun in den hinteren Karpaten an das Dokument kommen? Es gibt den Ausweis in keiner deutschen Botschaft im Ausland und da Beratungen stattfinden müssen, ist natürlich kein rein schriftliches Verfahren möglich!

    Anna-Maria wohnt in der Stadt, wo sie auch als Sexworkerin in einem Laufhaus tätig ist, hat vor 14 Tagen ihr Beratungsgespräch in ihrer Heimatstadt absolviert und hat in der Woche vor Weihnachten den Termin beim Ordnungsamt, wo sie ihrer „Prostitutionspapiere“ noch vor dem Jahreswechsel erhalten wird. Der Betreiber des Laufhauses setzt auf „lokales Personal“ und hat alle Damen sogar persönlich zu Amt gefahren.

    Warum bloß? Na, damit sich der Puff nicht am 1. Januar 2018 in ein reines Möbelparadies verwandelt und die Gäste vergeblich nach Damen Ausschau halten!

    Hätte Anna-Maria ihren „Huren-Ausweis“ z.B. in Köln beantragt, hätte sie bis Jahresende zwar keinen realen Ausweis, aber eine „Übergangsbescheinigung“, die quasi die Frist verlängert. Aber eben nur im regionalen Bereich und ganz sicher nicht in anderen Regionen und Bundesländern, wo der Erhalt der Papiere beispielsweise zeitgleich möglich gewesen wäre.

    Wenn ich rein „stationär“ arbeite, habe ich also deutliche Vorteile! Wenn ich hingegen „reise“, lande ich in den meisten Fällen im Chaos und stürze die Betreiberinnnen und Betreiber auch noch in einen „Gewissenkonflikt“?

    Zurück zu Nicola, die ihr Flugticket nach Baden schon vor einem Monat gebucht hat und nach der persönlichen „Auszeit“ ab 1. Januar 2018 wieder dringend Geld verdienen möchte. Wenn sie am 1. Januar 2018 in Baden landet, hat die zuständige Behörde, die den Ausweis theoretisch ausstellen, wegen Feiertag geschlossen. Auch am 2. Januar 2018 wird Nicola bei der Vorsprache nicht viel Glück haben, da man dem „Chef“ telefonisch bereits mitgeteilt hat, dass alle Beratungstermine bis Ende Januar vergeben sind.

    Nicola kann also vor Ort nichts tun, um an den notwendigen „Pass“ zu kommen und der Chef darf ihr die Arbeit in seinem Betrieb nicht erlauben, weil er damit kräftig gegen das neue Gesetz verstoßen würde!

    Muss Nicola jetzt nach Neumünster oder in eine andere „flexible Region“ reisen, um dort möglichst schnell einen Huren-Ausweis zu erhalten oder reicht es die Behörde vor Ort auf die Unmöglichkeit der Umsetzung hinzuweisen?

    Können Behörden Zugeständnisse machen und dies gegenüber den Betreibern schriftlich bestätigen? Oder sollte man es einfach darauf ankommen lassen und in einem möglichen Bußgeld-Verfahren seine Argumente vorbringen?

    Eine Fragestellung, die ich im Moment mit Fachleuten untersuche, und eine Fragestellung, mit der ich mich auch schon an Behörden gewandt habe! Die Antworten stehen noch aus und ich weiß auch warum: weil sich bislang niemand intensive Gedanken dazu gemacht hat! Klar, es bestand ja auch kein Bedarf und manchmal entstehen Probleme halt erst in der Praxis!

    Sobald ich amtliche Post zu meinen Fragen im Kasten habe, werde ich natürlich hier berichten. In einigen konkreten Fällen, bin ich ja bereits im Mandantenauftrag tätig und dabei läuft auch mehr und mehr die Zeit ab. Kann man auf telefonische Auskünfte vertrauen, wo man später den Namen des Sachbearbeiters nicht mehr erinnert?

    Wie halten Sie es? Gibt es weitere Problemstellungen, zu denen ich noch nicht berichtet habe? Dann freue ich mich über Ihre Rückmeldungen! Ich werde interessante Aspekte natürlich gerne in meinem Blog veröffentlichen! Versprochen!

    Einen frohen ersten Advent wünscht Howard!

  • Sexworker-Anmeldung – Nichtigkeit des Verwaltungsaktes – Wichtig!

    Sexworker-Anmeldung – Nichtigkeit des Verwaltungsaktes – Wichtig!

    Sexworker-Anmeldung - Nichtigkeit des Verwaltungsaktes - Wichtig!
    Bildquelle: Pixabay

    Sexworker-Anmeldung – Nichtigkeit des Verwaltungsaktes – Wichtig!

    Wenn eine Verwaltung oder eine Behörde etwas fordert, was faktisch nicht einhaltbar oder umsetzbar ist, führt dies unter Umständen zur „Nichtigkeit des Verwaltungsaktes“! Schwere juristische Kost, die ich heute am aktuellen Beispiel erläutern möchte.

    Wie wir alle wissen, müssen Sexworkerinnen in Deutschland ab dem 1. Januar 2018 den berüchtigten „Huren-Ausweis“ besitzen, um weiter legal arbeiten zu dürfen! Die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten dürfen ab 1. Januar 2018 nur Personen „arbeiten lassen“, die den Huren-Ausweis besitzen und vorlegen!

    Nun haben wir aber die unerfreuliche Situation, dass es vielerorts viel zu wenig Beratungstermine bei den Gesundheitsämtern gibt und dass man in einigen Landstrichen erst vor wenigen Tagen überhaupt mit Beratung und Anmeldung von Sexworkern begonnen hat.

    Wenn nun innerhalb von gerade einmal 6 Wochen etwa 200 Sexworkerinnen ihre zuständige  Behörde aufsuchen und nur noch 50 Beratungstermine angeboten werden, steht fest, dass 150 Personen am 1. Januar 2018 nicht im Besitz des notwendigen Dokuments sein können!

    Wer ist nun daran schuld? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Es kann ja nicht sein, dass Sexworkerinnen bereit sind, den gesetzlichen Pflichten nachzukommen und dann am schlecht geplanten Terminplan der Behörden scheitern! Oder etwa doch?

    Landkreise und kreisfreie Städte müssten nach meiner Auffassung die Kontrollen der ortsansässigen Ordnungsämter so lange aussetzen, bis eine Ausstattung der Sexworker mit den Dokumenten überhaupt gewährleistet ist! Gleichzeitig müssten die Behörden den Prostitutionsbetrieben vor Ort schriftlich mitteilen, dass gesetzliche Regelungen einstweilig „ruhen“ und dass es nicht verpflichtend sein kann Papiere einzufordern, die es nicht gibt!

    Wir haben es hier mit einem schwerwiegenden Rechtsmangel zu tun, der landauf und landab für große Aufregung sorgt! Zwar haben in NRW einige Städte und Kreise „Übergangsbescheinigungen“ für Sexworkerinnen ausgestellt, die aber eben nur lokal gelten und „reisenden Damen“ wenig bringen!

    MH-Consulting arbeitet gerade an „rechtlichen Dokumenten“, mit denen wir Behörden im Kundenauftrag auffordern, gangbare Wege aufzuzeigen. Wenn man dabei die mögliche Nichtigkeit von „kommenden“ Verwaltungsakten vorab dokumentiert, sollte man auf der sicheren Seite sein. Unsere Anwälte machen sich in dieser Richtung gerade intensive Gedanken und bereiten entsprechende „Munition“ vor!

    Wer von Ihnen nun wissen möchte, wie das Verfahren in Ihrem Fall funktionieren könnte, der möge uns bitte ansprechen:heinbach@mhconsulting.online

  • Prostitution 2017 – Akten und Fakten? – Widersprüchlicher Umgang!

    Prostitution 2017 – Akten und Fakten? – Widersprüchlicher Umgang!

    Prostitution 2017 - Akten und Fakten? - Widersprüchlicher Umgang!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Akten und Fakten? – Widersprüchlicher Umgang!

    Als recht spezialisiertes Beratungsunternehmen bearbeitet MH-Consulting momentan Betriebskonzepte in einer ganzen Reihe von Bundesländern: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern und Berlin sind bei uns auf „aktiv“ geschaltet, da es in diesen Gebieten Ansprechpartner für die Betreiberinnen und Betreiber gibt und wo wir zumindest in Nordrhein-Westfalen bereits Betriebskonzepte eingereicht haben, die sich nun in Prüfung befinden!

    Das Land Nordrhein-Westfalen bleibt der „Vorreiter“ und hat die umfangreichsten Antragsformulare im Angebot. In Niedersachsen sind die Materialien schon deutlich abgespeckt und in der hessischen Metropole Frankfurt/Main geht der Streit mit dem Land Hessen fröhlich weiter: man verdrängt bzw. verschiebt das Thema wohl ins neue Jahr!

    In Rheinland-Pfalz zeigen sich die Behörden entspannt und man signalisiert, dass ja noch viel Zeit ist, bis man da etwas tun kann und will. Im gesamten „Osten“ (also in den sogenannten neuen Bundesländern) herrscht ebenfalls das „Schweigen“ vor dem wahrscheinlich nicht aufkommenden Sturm. Kommt was, kommt nichts und vor allem wann?

    Die bundesweite „Uneinheitlichkeit“ könnte für den Gesetzgeber zum Problem werden, da die „Gleichbehandlung“ bislang nicht praktiziert wird. Je nachdem, in welchem Bundesland man seinen Betrieb hat, wird geltendes Bundesrecht angewendet oder eben nicht! Dies verstößt, wenn man es zu Ende denkt, gegen das „Gleichheitsgebot“ in Artikel 3 des Grundgesetzes.

    Gewerbetreibende, die ja als natürliche Personen Menschen sind, erhalten „Recht“, ob nun im positiven oder negativen Sinn, oder sie erhalten es durch Untätigkeit und Duldung eben nicht!

    Gerade in „Grenzgebieten“, wo also Bundesländer aneinander angrenzen, wird beispielsweise in Nordrhein-Westfalen jedes Kondom im Betrieb akribisch geprüft, während 5 km weiter der „Schorsch vom Amt“ in Rheinland-Pfalz den Antragsteller nach Hause schickt und deutlich macht, dass man in der Pfalz nach wie vor die 5 gerade sein lassen wird. Wenig Akten, wenig Arbeit!

    „Deutschland einig Vaterland“ ist beim neuen Prostituiertenschutzgesetz überhaupt nicht erkennbar und dies gipfelt in Umständen, bei denen man nur noch intensiv den Kopf schütteln kann.

    Betrachten wir die „Zustände“ einmal nur auf Nordrhein-Westfalen bezogen:

    In Dortmund gibt es schon seit längerem Huren-Ausweise, in Köln und Düsseldorf werden „erfundene“ Übergangsbescheinigungen ausgestellt, die eine erneute Wiedervorstellung der Sexworkerin notwendig machen. In Düsseldorf und Dortmund werden alle erkennbaren Erotik-Institute schon jetzt regelmäßig vom Ordnungsamt „heimgesucht“, während man in Köln eine ruhige Kugel schiebt. In Aachen hat man letzte Woche (!!!) ein Rundschreiben verschickt und mitgeteilt, dass sich nächstes Jahr etwas tut!

    Die Liste könnte ich weiter fortsetzen, aber dazu fehlt mir einfach die Lust! Die Ursache für all diese Umstände ist die auf Föderalismus programmierte Gesetzgebung, bei der klare zeitliche Linien fehlten und wo zuviel „Umsetzung“ auf die Länder abgewälzt wurde. Der Bund hat mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen und verkündet, die Länder haben die Umsetzung missmutig übernommen und diese ihrerseits auf Städte und Kreise abgewälzt. Bei jeder „Weitergabe“ ging mehr  oder mehr Motivation verloren!

    Im Ergebnis betrachtet, könnte die „Ungleichbehandlung“ ein Fall für das Verfassungsgericht werden, wie mir ein erfahrener Verfassungsrichter unlängst erklärte. Und die Aussichten könnten viel erfolgsversprechender sein als das „Verfahren“ von Dona Carmen e.V., von dem man seit dem Briefkasten-Einwurf nichts mehr gehört hat! Oder habe ich da was verpasst?

    Es hilft nichts: wir als Beratungsunternehmen müssen mit den Umständen arbeiten, die nun einmal vorliegen und können nicht auf „Entscheidungen“ warten, die irgendwann einmal eintreffen oder eben nicht! Also geht der Weg zügig weiter … heute übrigens nach Baden-Baden, wo es heute eine verspätete „Weihnachts-Gans“ gibt!

  • Prostitution – Genehmigungsfiktion – Wie lange laufen Erlaubnisanträge?

    Prostitution – Genehmigungsfiktion – Wie lange laufen Erlaubnisanträge?

    Prostitution - Genehmigungsfiktion - Wie lange laufen Erlaubnisanträge?
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution – Genehmigungsfiktion – Wie lange laufen Erlaubnisanträge?

    Durch aktuelle Projektarbeit und durch die Vorbereitung von „Neu-Anträgen“ für Prostitutionsstätten, bin ich momentan immer wieder mit der Frage konfrontiert, wie lange die amtliche Bearbeitung dauern kann bzw. dauern darf. Bei Neugründungen ist diese Frage ja durchaus entscheidend, da man vor abschließender amtlicher Genehmigung den Geschäftsbetrieb nicht aufnehmen darf. Dies gilt übrigens für alle Arten von Prostitutionsgewerben, also Betriebe mit Immobilie (Prostitutionsstätten), Betriebe mit sogenannten Prostitutionsfahrzeugen (Love-Mobile etc.) und auch für Betriebe, die Prostitutionsvermittlung (Escort-Services etc.) betreiben.

    Bei der Prostitutionsvermittlung sind in den meisten Fällen keine „Geschäftsräume“ vorhanden sind, in denen erotische Dienstleistungen erbracht werden. So entfallen hier die durchaus aufwendige Prüfung von Bauunterlagen und Nutzungsgenehmigungen. Auch bei den Prostitutionsfahrzeugen, hält sich der „amtliche Aufwand“ in Grenzen. Bei Bordellen, bordellartigen Betrieben, Zimmervermietungen und ähnlichen Prostitutionsstätten, wird der Konzeptantragsordner, wie ich durch die Praxis weiß, schnell 100-Seiten dick und mehrere Ämter müssen Prüfungen und Stellungnahmen abgeben!

    Da es im neuen Prostituiertenschutzgesetz keine „vorläufigen Genehmigungen“ gibt, wie es beispielsweise bei Gastronomie-Konzessionen gängige Praxis ist, kommt man nicht von heute auf morgen zu seiner Genehmigung, zudem viele Ämter, mangels Erfahrung, im Moment noch gar nicht wissen, wie das Prüf- und Genehmigungsverfahren standardisiert werden kann. Dies wird sich dann erst in der Praxis ergeben und Wartezeiten werden leider die Regel sein, bis sich Abläufe eingespielt haben werden.

    Durch zunehmenden „Bürokratie-Abbau“ ist es in vielen deutschen Großstädten inzwischen zu „Auflösungserscheinungen“ gekommen: wenn alte Behörden-Experten in Rente gehen, wird die Stelle nicht mehr gleichwertig besetzt und Aktenberge erhöhen sich, statt zügig abgebaut zu werden. Die Anmeldung von Fahrzeugen in Berlin ist mit Wartezeiten von mehreren Wochen verbunden und eine Baugenehmigung bekommt man auch selten unter 6 Monaten!

    Wenn man nun ein „Erotikgewerbe“ gründet, ist Zeit immer ein wichtiger Faktor! Mal hat man das passende Objekt, ein anderes Mal „fähige Mitarbeiterinnen“, die aber nicht monatelang auf einen neuen „Arbeitsplatz“ warten können. Das Geschäft ist schnellebig und die Karten werden immer wieder neu gemischt! Doch nun zurück zur Anfangsfrage und zum ungewohnten Begriff:

    Genehmigungsfiktion nach § 42 a VwVfG – Eine Rechtsfigur!

    Grob zusammengefasst gilt bei bestimmte Verwaltungsakte, zu denen ich auch den Genehmigungsantrag für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes zähle, dass bei EInreichung eines vollständigen Antrags, also eines Antrags, der alle notwendigen Unterlagen enthält, eine Frist von 3 Monaten. In diesem Zeitraum muss die Behörde eine Entscheidung treffen. Trifft sie diese nicht, so gilt der Antrag durch „Genehmigungsfiktion“ als genehmigt!

    Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Behörden gerade beim Thema „Prostitution“ sehr ungern in eine solche Falle laufen werden. Wenn aber akuter Personalmangel herrscht, können solche „Fallen“ schon mal eintreten! Peng! Im Umkehrschluss wage ich heute zu behaupten, dass man eher bei der Sorgfältigkeit der Antragsbearbeitung „spart“, statt einem Antrag durch Fristablauf unfreiwillig „zuzustimmen“.

    Wer sich mit dem Thema „Genehmigungsfiktion“ näher befassen möchte, dem empfehle ich an dieser Stelle den Wikipedia-Artikel zum Thema, der auch weitere Links enthält. Dabei spielt das Thema „Prostitutionsgewerbe“ keine Rolle, da es Verwaltungsakte nach dem neuen Gesetz wohl noch nicht gibt: Ich habe jedenfalls keine Informationen über Präzedenzfälle.

    Im Ergebnis haben wir es bei der Neugründung von „erotischen Unternehmen“ also mit einer Wartezeit von 3 Monaten zu tun, wenn denn alle Unterlagen nachweislich eingereicht sind!

    Unternehmen, die bereits vor dem 1. Juli 2017 bestanden, bis zum 1. Oktober 2017 eine diesbezügliche Meldung abgegeben haben und bis spätestens 31. Dezember 2017 den Erlaubnisantrag stellen und ein vollständiges Betriebskonzept einreichen, müssen sich mit der Frage nach der Bearbeitungs- und Genehmigungszeit nicht befassen:

    Das Gewerbe darf in diesem Fall bis zur amtlichen Entscheidung fortgeführt werden!

    Allerdings könnte man einen erfahrenen deutschen Verwaltungsrechtler durchaus fragen, ob die Genehmigungsfiktion auch hier eintreten könnte oder ob die zugesicherte „Duldung“ hier die Frist bricht. Aber das ist ein Thema für juristische Fetischisten. Solche soll es ja geben!

  • Geheimbordelle 2017 – Ausweichstrategien die wirklich funktionieren?

    Geheimbordelle 2017 – Ausweichstrategien die wirklich funktionieren?

    Geheimbordelle 2017 - Ausweichstrategien die wirklich funktionieren?Geheimbordelle 2017 – Ausweichstrategien die wirklich funktionieren?

    In der gewerblichen Erotikszene ist das neue Prostitutionsgesetz allgegenwärtig und je näher die Frist 31. Dezember 2017 rückt, desto einfallsreicher werden Unternehmerinnen und Unternehmer, die befürchten müssen mit ihren individuellen Konzepten an den amtlichen Hürden zu scheitern!

    Gewerblich veranstaltete Gangbangs mit Pauschaltarifen, Modellwohnungen oder Escort-Besuche im Sperrgebiet, AO-Events und das beliebte „Flat-Rate-Pimpern“: alles Dinge, für die ich im neuen Jahr keine amtliche Erlaubnis bekommen werde! Nicht zu vergessen sind auch die Sexworkerinnen, die in keinem Fall einen „Huren-Ausweis“ beantragen können oder wollen, sei es nun durch persönliche Lebensumstände oder aber durch sonstige schwerwiegende Hemmnisse!

    Doch wenn man Jahre oder sogar Jahrzehnte in „Rotlicht“ gemacht hat, will man auch weiterhin ein Stück vom kleiner werdenden Kuchen abbekommen, ohne dabei natürlich direkt in die „Ordnungswidrigkeit“ oder in die „Straftat“ zu laufen. Die Ideen, die sich nun entwickelt haben, sind teils sehr einfallsreich und durchdacht, teils aber einfach nur stark haarsträubend. Heute einmal eine kleine Auswahl von „neuen Geschäftsmodellen“, die ich zum Teil bereits persönlich vorgestellt bekam:

    Pornostar-Gangbangs: Aus Freiern werden Filmschauspieler!

    Noch vor einem Jahr waren Gangbangs mit Erotikdarstellerinnen gang und gebe und in fast jeder Region unseres schönen Landes hatte man die Qual der Wahl, wo man für moderate Taler bei einem Event feierlich die Hose senken und seinen Schniedel mit oder ohne schützene Pelle rustikal versenken konnte. Bukkake, Besamung, Schlammspiele und vieles mehr war im Angebot und da die Darstellerinnen für diese „Dienstleistung“ gebucht und bezahlt wurden, war und ist das natürlich Prostitution! Nach dem neuen Gesetz sind bereits seit 1. Juli 2017 zwingend Kondome vorgeschrieben und ab spätestens 31. Dezember 2017 müssen solche „Prostitutionsveranstaltungen“ zur Genehmigung eingereicht werden. Keine Chance auf Genehmigung in der bisherigen Form!

    Darum sind wir jetzt unter gleicher Fahne mit Filmproduktionen konfrontiert, bei denen aus Gangbang-Freiern nun nebenamtliche Filmschauspieler werden! Man zahlt statt der „Gangbang-Gebühr“ nun eine „Kostenpauschale“ für Casting, Speis und Trank oder beteiligt sich als „Investor“ an einem „Freikörper-Kultur-Film-Projekt“ zur Kompensierung der Kosten.
    Während die Amateur-Schauspieler sich selbst zu zahlenden Komparsen machen, bekommen die hauptberuflichen Darsteller(innen) weiterhin eine Tagesgage, die natürlich überhaupt nicht nach Prostitution riecht. Aber bleiben wir mal neutral und lassen das mal so stehen!

    Karaoke Intim / Nagelstudio / China-Restaurant: Andere Länder, andere Sitten!

    Ich habe ja kürzlich bereits von neuartigen Karaoke-Studios fernöstlicher Prägung berichtet, in denen sehr tabuarme „Sängerinnen“ verkehren, die bei Sympathie und gegen großzügige Spenden schon mal ohne Kleider singen und dabei auch noch das männliche Glied mit dem Mikrofon verwechseln. Auch „Nagelstudios“ werden in manchen Großstädten der Doppeldeutigkeit ihres Namens gerecht: während im Schaufenster mit Mundschutz „French“ oder „Gel“ auf Damennägel aufgetragen wird, gibt es im Keller oder in einem Hinterzimmer Matrazen, die sich vortrefflich zum „Nageln“ ohne Schutz eignen und „dann und wann“ von ausgebildeten Fachkräften verwendet werden! Tolle Tarnung, aber mögliche Irritation bei der
    üblichen Zielgruppe!

    Der absolute „Knaller“ ist aber ein China-Restaurant in Berlin, über das und über dessen „Köchin“ es in sehr einschlägigen Foren (besorgnis)-erregende Berichte gibt. Nach „Schweinefleisch süss-sauer“ und „Frittiertem Entenschnabel nach Kanton-Art“, gab oder gibt es einen Nachtisch der besonderen Art: die Köchin und eine weitere Kellnerin des Lokals
    sind nämlich nicht nur am Herd sehr fleißig, sondern überzeugen auch in der Dosenkammer des Lokals, wo es regelmäßig heftig zur Sache geht, wenn im Lokal mal weniger Betrieb ist.

    Statt „gebackener Banane“ mal „geblasene Möhre“ und statt „Vogelnest“ nun „Vögelfest“?

    Seit die Berichte sich verbreiteten, ist der Mittagstisch im Berliner Lokal ständig ausgebucht und das komischerweise fast ausschließlich von Männern, die die chinesischen Kellnerinnen ganz merkwürdig beäugen und hin und wieder auch nach „der Köchin“ fragen! Komisch! Inzwischen sollen sich die Köchin und die Kellnerin vorübergehend in eine Berliner „Kleingartenlaube“ zurückgezogen haben, da der „Verkehr“ zu heftig wurde und die Küche so zu oft kalt blieb! Oder war etwa das Ordnungsamt oder die Lebensmittelkontrolle vor Ort im Einsatz?

    Frankfurter Eckkneipen und Erotik-Offerten im Regional-Express

    Ich bin ja sehr oft in Frankfurt am Main unterwegs und entdecke mehrmals die Woche alternative „Sex-Angebote“, die in den meisten Fällen aus irgendeiner Not geboren sind. Erst gestern, als ich das Spiel der Bayern in Glasgow verfolgte, wurde ich in einer altdeutschen Frankfurter Szenekneipe von einer Dame angesprochen, die sich nach meinem Familienstand erkundigte und mir mitteilte, wie „einsam“ ich doch schauen würde! Statt dem Spiel bei „Sky“
    folgen zu können, wurde mir unaufgefordert von der 160 € Tagesmiete im Eroscenter berichtet, die man einfach nicht aufbringen könne. Die Eckkneipe mit einer bunten Mischung von völlig betrunkenen Zeitgenossen sollte jetzt die traumhafte Location der Wahl sein und ich beobachtete beiläufig, wie unsere Protagonistin im Laufe des Abends mehrmals mit schwankenden Herren in der Damen-Toilette verschwand! Der Kommentar der kritischen Lokalbesitzerin war sehr bezeichnend:

    „Ach, die Viktoria! Für zwei Äppler und nen Korn auf´s Zimmer! Schrecklich!“

    Was nun die ziemlich abgewrackte Damen-Toilette mit „Zimmer“ zu tun hat, leuchtete mir zwar nicht ein, aber ich muss ja auch nicht alles verstehen! Oder?

    Selbst im Regional-Express der Deutschen Bahn, hatte ich kürzlich ein Erlebnis der absonderlichen Art, wo es fremdländische „Zug-Prostituierte“ gibt, die in den späten Abendstunden im Zug animieren und für den Vollzug ihrer Dienstleistung auf die Zug-WCs zurückgreifen, die aber leider oft defekt sind! Egal, es gibt ja viele Züge, die im Rhein-Main-Gebiet „verkehren“ …

    Doch für heute genug mit meinen Beobachtungen, denn demnächst setze ich mit folgenden „Episoden“ fort:

    Kultur-Escort: Er-oper mich, mein Schatz!

    Istanbul-Escort: Buchst Du Ische bei Erdogan, muss de Escort weite fahrn!

    Die Glaubensgemeinschaft zur heiligen Vulva: Kirchgeld statt Hurenlohn!

    Ausbildungsstelle als „Berufs-Swingerin“: spielt die IHK da mit?

  • Prostitution 2017 – Saarland – Heinz Becker stimmt auch zu?

    Prostitution 2017 – Saarland – Heinz Becker stimmt auch zu?

    Prostitution 2017 - Saarland - Heinz Becker stimmt auch zu?Prostitution 2017 – Saarland – Heinz Becker stimmt auch zu?

    Gut Ding will bekanntlich „Weile“ haben und an der Saar pflegt man die weitreichende Gemütlichkeit eh in allen Lebenslagen. Wer denkt da nicht spontan an „Familie Heinz Becker“ und den urigen Typen mit der „Batschkapp“ (Schiebermütze), der das Leben so gemütlich nimmt, wie es irgend geht.

    Wir erinnern uns aber auch an die große Prostitutionsdebatte, als die Stuttgarter „Paradise-Gruppe“ vor einigen Jahren an die Saar expandierte: der Ortteil, die Stadt, ja das ganze Land stand Kopf und es kam zu Tumulten, als der FKK-Saunaclub schließlich am Matzenberg 141 in Saarbrücken eröffnete. Es gab fliegende Äpfel und Tomaten für die Geschäftsleitung statt „Brot und Salz“ und von einem entspannten Umgang konnte keine Rede sein. Es wurde geschimpft, gezetert und kräftig ausgeteilt!

    Das Saarland hat durch seine Nähe zu Frankreich, wo Prostitution generell verboten ist, eine hohe Anziehungskraft für französische Herren, die sich in Deutschland wie im erotischen Paradies fühlen. Ein großer Straßenstrich und eine große Anzahl von kleinen bis großen Bordellbetrieben zeugen von der grenzüberschreitenden Nachfrage. Ein FKK-Club in Saarbrücken war und ist das Maß aller Dinge für den verwöhnten Gast!

    So war und ist es sehr verwunderlich, dass der saarländische Landtag erst jetzt, um dabei genau zu sein, am 24.10.2017, das neue Prostituiertenschutzgesetz mit einem Umsetzungsbeschluss in das Landesrecht einführt.

    Man spricht von 1.500 Sexworkerinnen, die zu erfassen sind und legt diesen eine Anmeldegebühr von 50 € auf, was im Landesparlament für Kontroversen sorgte. Die „Linken“ befürchten, dass dieser Betrag Sexworkerinnen in die Illegalität drängen könnte. Weil sie die Summe nicht aufbringen können? Das klingt nun doch etwas absurd!

    Hauptsache der Beschluss ist da! Nun kann die Verwaltung zügig an die Sache herangehen und die Formblätter vorbereiten oder von anderen Bundesländern kopieren?

    Werd schoo“… ahjoo … würde Heinz Becker sagen … oder?

    Die aktuelle Kurzmeldung des Saarländischen Rundfunks finden Sie unter:

    http://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/prostitution_gesetz104.html

  • Prostitution 2017: 9 1/2 Wochen bis Ultimo? – Howard´s Gedanken dazu

    Prostitution 2017: 9 1/2 Wochen bis Ultimo? – Howard´s Gedanken dazu

    Prostitution 2017: 9 1/2 Wochen bis Ultimo? - Howard´s Gedanken dazuProstitution 2017: 9 1/2 Wochen bis Ultimo? – Howard´s Gedanken dazu

    Ich habe heute in den Kalender geschaut und dabei festgestellt, dass unser Jahr 2017 in ziemlich genau 9 1/2 Wochen abläuft und dass wir damit bezogen auf das Thema „Prostitution“ wieder einige wichtige Fristen zu beachten haben, die uns das schöne neue Gesetz nun einmal beschert hat:

    Sexworker(innen) haben ab 1. Januar 2018 im Besitz des „Huren-Ausweises“ zu sein, um weiter in Deutschland legal arbeiten zu können!

    Leider ist es gar nicht so einfach, an den Ausweis zu kommen, da die Stellen, die Gesundheitsberatung und Anmeldeprozess „bereits“ anbieten, kaum vorhanden sind! Es ist abzusehen, dass es in einem Großteil der deutschen Kreise und Städte nicht möglich sein wird bis 1. Januar 2018 an einen „Huren-Ausweis“ zu kommen. Selbst in NRW, wo man ja vergleichsweise früh Strukturen geschaffen hat, wird es in den Metropolen einen Rückstau geben, der wohl erst Mitte 2018 abgearbeitet sein wird!

    Sexworkerinnen, die sich schon im Juli 2017 gemeldet haben, sind, je nach Wohnort und Organisationsstruktur, in NRW noch nicht im Besitz des Dokuments, dass ja nun wirklich zum Stichtag 1. Januar 2018 „notwendig“ wird. Oder etwa nicht?

    Muss ich meine „erotische Arbeit“ vorübergehend einstellen, wenn „mein Amt“ Beratung und Anmeldung nicht rechtzeitig leisten und bearbeiten kann? Wer haftet für den dadurch zwangsläufig entstehenden Schaden?

    Einige Städte, wie zum Beispiel Köln, haben inzwischen „Zwischenbescheinigungen“ erfunden, mit denen Sexworkern das „erfolglose Vorsprechen“ amtlich bescheinigt wird. Man hat dort die Kontaktdaten der „Anmeldewilligen“ notiert und wird „von Amts wegen“ auf diese „zukommen“, sobald die behördliche Dienstleistung möglich ist. Dass ist für Sexworkerinnen, die „nur“ an einem Standort arbeiten, sehr hilfreich, hat aber wahrscheinlich für „Wanderhuren“, die jede Woche in einer anderen Stadt und einem anderen Bundesland arbeiten, keine sichere Lösung und auch für die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten, zu denen wir im nächsten Absatz noch ausführlich kommen, sind mögliche Konsequenzen kaum zu beurteilen! Auswüchse des Föderalismus und eine völlig unkoordinierte Situation. die ihresgleichen sucht!

    Ich werde bei meinen Consulting-Kunden und speziell bei deren „Personal“, also den Damen, die dort tätig sind, mit Mühen die Anmeldeproblematik (hoffentlich) lösen können und stehe diesbezüglich auch bereits in engem Kontakt mit den geschundenen Behörden!

    Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten haben bis 31. Dezember 2017 ihren Genehmigungsantrag und ihr Betriebkonzept einzureichen und dürfen ab 1. Januar 2018 nur noch Sexworker mit „Huren-Ausweis“ in ihren Betrieben „arbeiten“ lassen!

    Momentan werden von den Betreiberinnen und Betreibern in NRW fleißig Unterlagen organisiert, Lagepläne und Führungszeugnisse bestellt und gemeinsam arbeitet man an dem Konzept, was sich dann aus den Unterlagen und aus den subjektiven Schilderungen ergibt! Das Formular ist recht hilfreich, löst allerdings nicht den komplizierten Punkt „Einnahmen-Verteilung“ und „Umsatzsteuer-Zurechnung“. Die berühmten Halbe/Halbe-Regelung birgt erhebliche Gefahren, wenn Bordellbetriebe regelmäßig „nur die Hälfte“ vom Umsatz versteuern und die selbständigen Damen womöglich überhaupt nicht abführen. Soll ja durchaus vorkommen, wenn ich mich nicht irre?

    Ordnungsrecht ist das eine, die Abgabenordnung das andere Problem! Welchen Tod man möglicherweise stirbt, kann man dann selbst entscheiden?

    So ähnlich hat es mein steuerberatender Partner neulich sarkastisch formuliert. Doch die Mandanten wollen tragfähige Lösungen und so hat der „Master of Taxation“ nun die Aufgabe in Nachtschichten die möglichst „ultimative Lösung“ zu finden und das eben bis „Ultimo“! Gespräche mit der Oberfinanzdirektion und deren obersten Umsatzsteuer-Experten stehen bis zum Steuerseminar Essen Ende November auf der Agenda. Da es hier noch diverse „Unklarheiten“ gibt, gebe ich zu diesem komplizierten Thema auch keine Informationen weiter, da dies im vorliegenden „Schwebezustand“ nur zu weiterer Verwirrung führen würde.

    Das Thema „Huren-Ausweis im Betrieb“ ab 1. Januar 2018 habe ich ja schon im ersten Absatz behandelt: hier rechnen große Clubs und Eroscenter in ganz Deutschland mit leerem Haus im Januar 2018, weil sich die selbständigen Mitarbeiterinnen scheuen, den markanten Ausweis zu beantragen. Man will warten, wie sich die „Kolleginnen“ verhalten und eventuell im Januar „einfach“ mal Pause machen. Verlängerter Weihnachtsurlaub, der aber Probleme nicht wirklich löst, sondern nur vertagt!

    Aber man kann ja niemanden nötigen, den Pass zu beantragen, weil dies nicht ordnungswidrig sondern absolut strafbar wäre!

    Viele Betreiberinnen und Betreiber wirken daher momentan wie die berühmten „Prediger in der Wüste“, deren Zuhörer auf „Durchzug“ gestellt haben und die wichtige Botschaft schlichtweg überhören. Dass die Nerven nun blank liegen, ist sicher kein Wunder!

  • Aktion „Sexworker-Ausweis NRW“ – Ein Bericht aus der praktischen Arbeit

    Aktion „Sexworker-Ausweis NRW“ – Ein Bericht aus der praktischen Arbeit

    Aktion "Sexworker-Ausweis NRW" - Ein Bericht aus der praktischen ArbeitAktion „Sexworker-Ausweis NRW“ – Ein Bericht aus der praktischen Arbeit

    MH-Consulting hat ja bereits vor einigen Wochen den „Postfach-Service“ für Sexworkerinnen in der Kanzlei in Oberhausen eingerichtet, der helfen soll die möglicherweise brisante Post vom heimischen Briefkasten fern zu halten. Den „Huren-Ausweis“, amtliche Mitteilungen und steuerliche Erfassungsbögen finden Freunde, Eltern, Lebensgefährten und Kinder nicht so wirklich gut und da ist es ja nicht schlecht ein diskretes Postfach zu haben. Außerhalb von NRW arbeiten wir übrigens mit dem Postfach-Dienst „Zustelladresse.com“ von Christoph Rohr zusammen, der hier eine interessante Online-Lösung entwickelt hat.

    Nun haben wir in Nordrhein-Westfalen im Kundenauftrag begonnen, Sexworkerinnen bei der Erlangung der „notwendigen Papiere“ zu unterstützen und halten dafür eine private „Sozialarbeiterin“ bereit, die Termine koordiniert und in den Kontakt mit den zuständigen Behörden tritt. Da es noch immer nicht bei jeder kreisfreien Stadt oder jedem Kreis in NRW Gesundheitsberatung und „den Ausweis“ gibt, ist dieses Unterfangen recht schwierig und äußerst zeitintensiv. Aber wer am 1. Januar 2018 das „unerwünschte Papier“ nicht hat, der darf (in NRW) nicht arbeiten! – Ich schreibe das „in NRW“ absichtlich in Klammern, da sich in anderen Bundesländern durch amtliche Versäumnisse noch „andere Lagen“ ergeben können.

    Wenn man bedenkt, dass die „Anmeldefrist für Sexworkerinnen“ in ca. 10 Wochen abläuft, wird es langsam Zeit, sich um dieses wesentliche Element der zukünftigen Arbeit zu kümmern!

    Bei aller vorhandener Bequemlichkeit sollte man jetzt nicht mehr zu lange warten! Denn: wenn im Dezember alle gleichzeitig „wach werden“ und zum Amt laufen, kann man sich unschwer vorstellen, was auf den amtlichen Fluren geschehen wird. Schon jetzt sind Beraterinnen und Berater krank gemeldet und klagen über meistens noch gar nicht vorhandene Überlastung. Hektische Wochen sind in der „Adventszeit“ in den Großstädten garantiert und das die eine oder der andere sicher schon jetzt „den Glühwein auf“!

    Ich erlebe in den Gesprächen, die ich mit betroffenen Sexworkerinnen dann und wann führe, immer noch die „Angst vor der Registrierung“, die manchmal gut begründet und manchmal nur ein Bauchgefühl ist. Wie hoch die „Registrierquote“ dann im Ergebnis sein wird, vermag ich aber nicht abzuschätzen. Lassen wir uns überraschen!

     

  • Prostituiertenschutzgesetz Berlin – Genehmigungsfiktion – Ficktief?

    Prostituiertenschutzgesetz Berlin – Genehmigungsfiktion – Ficktief?

    Prostituiertenschutzgesetz Berlin - Genehmigungsfiktion - Ficktief?Prostituiertenschutzgesetz Berlin – Genehmigungsfiktion – Ficktief?

    Wie heißt das Lieblingswort einer echten Nymphomanin? Ja „fiktiv“ oder eben falsch geschrieben „ficktief“! Kleiner Howard Kalauer am Rande einer durchaus ernsten Geschichte. Da die Berliner Ämter bei der Umsetzungsvorbereitung zum Prostituiertenschutzgesetz nicht wirklich „zu Potte“ gekommen sind, hat man nun ein neues „Berliner Dokument“ erfunden, was mögliche Probleme für Sexworker und Bordellbetreiber vermeiden helfen soll.

    Es gibt in Berlin die sogenannte „Genehmigungsfiktion“! Da die Ämter den „Huren-Ausweis“, aus welchen Gründen auch immer, nicht ausstellen können, haben sie ein Behelfsdokument erfunden, womit Sexworkerinnen der Anmeldeversuch bescheinigt wird. In Berliner Bordellbetrieben soll mit diesem Schrieb die Sexarbeit solange legal möglich sein, bis es eben die „Huren-Ausweise“ gibt.

    Aber was macht eine reisende Sexworkerin mit Wohnsitz in Berlin, die dann ab 1. Januar 2017 in ein anderes Bundesland reisen will, wo man die „Genehmigungsfiktion“ womöglich gar nicht kennt und wo Bordellbetreiber sich sicher unsicher sein werden, ob dieses Dokument vor negativen Folgen schützt? Schwierig, weil es eben nicht auf Bundesebene geregelt ist und es sich um eine „Landesbescheinigung“ handelt!

    Als wäre nicht schon alles kompliziert genug, kommen nun also noch Dokumente ins Spiel, deren Status und Geltungsbereich außerhalb von Berlin strittig ist!

    Auch NRW hatte so eine Bescheinigung kurzfristig mal im Umlauf, aber dort gibt es in den meisten Ämtern inzwischen den grünen KFZ-Schein für Sexworker und die „Dinger“ kommen zwar langsam, aber doch zielorientiert in Umlauf. Die Berliner „Fiktion“ könnte länger das Mittel der Wahl sein, um den überlasteten Behörden etwas Luft zu verschaffen.

    Auch der neue Flughafen Berlin-Brandenburg-International erscheint ja vielen in der Hauptstadt als „Fiktion“ und beweist, dass die Berliner Behörden mit der „fiktiven Arbeit“ reichlich Erfahrung haben. Die einen nennen es „Posse“, die anderen eben „Fiktion“.

    Berlin: arm, sexy und fiktiv! Ich wundere mich schon lange nicht mehr und rechne täglich mit individuellen „Ergüssen aus den Bundesländern“. Wer kann, der kann!

    Aktueller Begleitartikel dazu in der „BZ – Berliner Zeitung“: http://www.bz-berlin.de/berlin/prostituiertenschutzgesetz-berlin-setzt-auf-zwischenloesung

  • Prostitution 2017 – News, Meldungen, Presseschau – 13. Oktober 2017

    Prostitution 2017 – News, Meldungen, Presseschau – 13. Oktober 2017

    Prostitution 2017 – News, Meldungen, Presseschau – 13. Oktober 2017

    Nachdem das „neue“ Gesetz am 1. Juli 2017 seine Rechtskraft erlangte, war erst einmal eine ziemliche Ruhe im deutschen Blätterwald und Mitteilungen der Behörden blieben fast flächendeckend auf, da man ja „an vielen Orten“ oder sagen wir besser „an fast allen Orten“ den Startschuss nicht gehört hatte! Ein Jahr Vorbereitung hat nicht gereicht und die „Täler der Ahnungslosen“ wirkten eher wie ein „Grand Canyon“, mit Verlaub, meine Damen und Herren!

    Nicht einmal die alte SPD-Devise „wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich nen Arbeitskreis“ wurde befolgt, man hielt es eher mit dem Prinzip von Helmut Kohl, der sich gerne für „aussitzen“ entschied und damit sogar politische Erfolge erzielte. Egal!

    „Entscheidend ist, was hinten rauskommt!“

    So sei der Kanzler der Einheit und „aller Deitschen“, der in diesem denkwürdigen Jahr verstorben ist und als „der letzte deutsche Kaiser“ entsprechend zu Grabe getragen wurde.

    Wenn ich an „hinten“ denke, denke ich an „Unrat“ (als schönes Wort für Scheisse) und in vielen Fällen spüren wird schon jetzt, dass beim neuen Gesetz vieles nicht „zu Ende“ gedacht wurde!

    Nun, Mitte Oktober 2017, kommen in den Medien fast täglich Meldungen zum neuen Prostituiertenschutzgesetz und endlich auch Pressemitteilungen von Bundesländern und diversen Kommunen, die den Winterschlaf offensichtlich noch nicht im Blick haben. Ich gebe heute einmal eine Reihe von Pressemeldungen hier weiter, ohne umfangreich zu kommentieren. Wichtige Themen werde ich dann in der kommenden Woche nochmals gesondert, in Form von neuen Artikeln, aufgreifen. Verstehen wir den heutigen Beitrag also als aktuelle Presseschau mit weiterführenden Links.

    News about Prostitution – Neuigkeiten zum Prostitutionsgesetz

    Die Freie und Hansestadt Hamburg hat die amtlichen Informationen zum neuen Gesetz deutlich erweitert. Es gibt nun vielfältige Informationen, wie man das Gesetz in Hamburg umsetzen will und welche Stellen dafür zuständig sind. Die „Zeit“ verkündet sogar stolz: „Als eines der ersten Bundesländer hat Hamburg mit der … Beratung begonnen!“ Zeit für einen Fleisskeks für die emsigen Beamtinnen und Beamten? Seriöse Infos findet man auf der Homepage der Stadt Hamburg zur Prostitution

    Hamburg Reeperbahn, Oma Schulze zur Enkelin: „Du, mei Dirn. Wat steen denn da für komische Fraun rüm? – Du, Oma, das sind Prostituierte! – Die Oma: Na na, wenn da nich mal en paar Nudden bei sin!“

    In Baden-Württemberg mit der Landeshauptstadt und der Landesregierung in Stuttgart gibt man „jetzt“ richtig Gas, wie N24 /  Welt gerade plakativ wie trotzig verkündet: „Ministerium macht Tempo beim Prostitutiertenschutzgesetz“. Wurde ja auch Zeit, denkt der spöttisch veranlagte Betrachter! Im „Ländle“ brauchte man bislang eher „ein Tempo“, um sich die Tränen abzuwischen.

    Gell, Herr DR. Pfleiderer, da müsche mer ah was mache mit de Proschdiduierde. Ach, Herr Häberle, Herr Häberle, da sagen se was!

    Auch Rheinland-Pfalz rüstet mächtig auf! In Mainz sollen 3 neue Stellen geschaffen werden, wie der SWR jetzt berichtete. Ok, nach einer Phase „Mainz, wie es singt und lacht“, geht man dort wohl nun auch an die Arbeit?

    Die Amtsärzte aus Hessen treffen sich in „Darmstadt“, wie bezeichnend, um eine gemeinsame Beratungsstrategie zu entwickeln, wie „Metropolnews“ vermeldet! Die Ordnungsämter haben aber meines Wissens immer noch keine konkrete Planungen betreffs Umsetzung und sind noch in der hessischen Protestphase?

    Aus Saarbrücken, der Heimat der Dudenhöfers, hört man erstmals „Töne zum Thema“: „Wenn Bürokratie auf das Rotlichtmilieu trifft“ titelt die „Saarbrücker Zeitung“. Am 24. Oktober 2017 will der Saarbrücker Landtag die Landesverordnung durchboxen. Auch enorm zeitig! Man hätte doch auch den 11.11. nehmen können. Das Jahr ist eh rum!

    Soviel für heute einmal zu einigen Themen, die unsere Presse derzeit bewegen. Hauptsache es bewegt sich etwas? Könnte man meinen … Hurra!

  • Prostitution 2017: Hamburg gibt (verspätet) Gas bei Umsetzung!

    Prostitution 2017: Hamburg gibt (verspätet) Gas bei Umsetzung!

    Prostitution 2017: Hamburg gibt (verspätet) Gas bei Umsetzung!Prostitution 2017: Hamburg gibt (verspätet) Gas bei Umsetzung!

    Von Montag an, damit ist vermutlich der 2. Oktober 2017 gemeint, kümmert sich die Freie und Hansestadt Hamburg um die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes. So ist es einem Bericht des NDR zu entnehmen, der gestern veröffentlicht wurde. Man ist nicht wirklich früh dran und will die beschlossenen Regelungen „nach und nach“ umsetzen.

    Die Gesundheitsberatung für Sexworkerinnen ist an einer zentralen Stelle in der Kurt-Schumacher-Allee bereits seit September möglich, allerdings soll der Standort in 2018 nochmals gewechselt werden. Ab Mitte Oktober soll dann auch die eigentliche Anmeldung (Stichwort Hurenpass) möglich sein, allerdings weiß man noch nicht genau, wo dies stattfinden soll.

    Verantwortlich soll das Bezirksamt Altona sein und weitere Infos sollen dann folgen. Dazu hat die Stadt Hamburg eine Infowebseite eingerichtet, die „ständig aktualisiert“ werden soll:

    http://www.hamburg.de/prostitution/8992960/prostituierte/

    In Hamburg hat die „Sexworker-Registrierung“, wie der NDR berichtet, Vorrang. Wie man die Betreiber in die Pflicht nehmen will und wann hier Erlaubnis-Anträge bearbeitet werden können, steht noch in den behördlichen Sternen. Angeblich sollen 10 Mitarbeiterinnen und
    Mitarbeiter für die Aufgaben „rund um die Prostitution“ eingesetzt werden. Ob man bereits
    entsprechende Fachkräfte hat oder diese noch suchen muss? Who know´s?

    Aber ein bisschen Aktivismus kann ja nicht schaden … findet der geneigte Beobachter. Hamburg setzt die gängige Praxis vieler Bundesländer fort und hat die Angelegenheit im absoluten „Schongang“ vorbereitet. Wie dann praktisch umgesetzt wird, bleibt offen und man hofft vielleicht sogar, dass sich „Dinge“ von selbst erledigen?

    Solange, wie jetzt auch in Hamburg, die Regularien noch nicht verbindlich definiert sind, wird es auch keine wirksamen Kontrollen geben können, da ja die Rechtsgrundlagen teilweise fehlen. Wenn ich kaum Huren-Ausweise ausgeben konnte und der „Mangel“ durch Verschulden der Stadt entstand, ist flächendeckende Überprüfung sinnlos und auch bei den Erlaubnisanträgen und Betriebskonzepten ist der kommende Bearbeitungsstau Anfang 2018 schon absehbar.

    OK, die nächste Frist, nämlich der 31.12.2017 steht, aber was dann zeitlich weiter passiert, bleibt abzuwarten. Hier ist selbst der Prophet einstweilen überfordert!