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  • FAQ – Prostitutionsgesetz – Können sich Ausländerinnen als Sexworker registrieren?

    FAQ – Prostitutionsgesetz – Können sich Ausländerinnen als Sexworker registrieren?

    Prostitutionsgesetz - Können sich Ausländerinnen als Sexworker registrieren?
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitutionsgesetz – Können sich Ausländerinnen als Sexworker registrieren?

    Eine Frage, mit der ich mich schon in meinem Buch beschäftigt habe und die auch bei einigen Telefonanrufen bereits nachfragend thematisiert wurde.

    Bei der amtlichen Sexworker-Anmeldung nach dem neuen Prostitutionsgesetz müssen wir zwischen 3 Personengruppen unterscheiden:

    • Deutsche Staatsangehörige
    • EU-Bürger(innen)
    • Bürger(innen) aus Drittstaaten

    Deutsche haben natürlich keine formalen Probleme, wenn sie sich als Sexworker registrieren und EU-Bürger haben nach der EU-Freizügigkeits-Regelung praktisch die gleichen Möglichkeiten, da in der EU Arbeits- und Niederlassungsfreiheit gilt. Sexworker aus dem EU-Ausland können sich also problemlos registrieren und dürfen in Deutschland der Prostitution nachgehen. Sie sind den deutschen Sexworkern gesetzlich gleichgestellt.

    Schwieriger wird es bei Bürgerinnen und Bürgern aus den sogenannten „Drittstaaten“, worunter man alle Länder versteht, die nicht zur Europäischen Union gehören. Leute aus diesen Staaten benötigen eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, um den berüchtigten „Huren-Ausweis“ erhalten zu können!

    Ein Touristenvisum ist in keinem Fall ausreichend! – Wenn man bedenkt, dass eine nicht zu unterschätzende Anzahl von Sexworkerinnen aus Russland, Thailand, China und Kolumbien (rein exemplarisch gewählt) für einige Monate nach Deutschland einreist, um hier der Prostitution nachzugehen, sind aufkommende Probleme bereits erkennbar: während diese Tätigkeiten , wenn sie mehr oder weniger „selbständig“ erfolgten, bislang durchaus schon mal geduldet wurden, gibt es nach dem neuen Gesetz hierzu keine Möglichkeiten mehr, da ja eben der „Huren-Pass“ erforderlich wird, der dem genannten Personenkreis aber absolut nicht ausgestellt werden kann!


    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/faq-page/

  • Neues Gesetz: Prostitutions-Konzessionen werden kostenpflichtig!

    Neues Gesetz: Prostitutions-Konzessionen werden kostenpflichtig!

    Bildquelle: Pixabay
    Bildquelle: Pixabay

    Ämter arbeiten grundsätzlich nicht kostenlos … es werden Gebühren fällig

    Posting vom 06.10.2016 by Howard Chance:

    Die Konzessionspflicht für Prostitutionsstätten aller Art wird Mitte 2017 Realität und da stellt sich einfach die Frage, wie dieses Verfahren abläuft und vor allem, ob es für die Betreiber solcher Betriebe auch wieder mit zusätzlchen Kosten verbunden ist.

    Zum Thema „Was sind Prostitutionsstätten?“ habe ich ja bereits eine längere Information gepostet, die man gerne unter folgendem Link nachlesen mag:

    Gesetz 2017: Betreiben eines Prostitutionsgewerbe

    Wie das genaue Verfahren ablaufen wird, werde ich gerne zu einem späteren Zeitpunkt erläutern, wenn es von Seiten der damit befassten Ämter genaue Informationen gibt. Damit ist in der jetzigen Frühphase aber nicht zu rechnen und ich will ja nicht irgendeinen Unsinn
    posten, der nicht weiterhilft.

    Was die Kostenpflicht der Konzessionen (Genehmigungen) anbelangt, kann ich aber schon etwas grundsätzliches sagen: hier wird es ähnlich gehandhabt, wie es auch bei den Gastronomie-Konzessionen üblich ist. Die Genehmigung wird also Geld kosten, da die lokalen Ämter zum einen ihre Eigenkosten decken müssen und sich zudem der jeweilige Kämmerer auch über Überschüsse freut.

    Die Höhe der Gebühren kann dabei von Ort zu Ort differieren, weil die Verwaltungskosten nicht bundesweit einheitlich festgelegt sind. Wenn man mich nach einem Mittelwert fragt, kann ich nur auf meine persönlichen Erfahrungen mit Gastronomie-Genehmigungen zurückgreifen, wo es für einen kleinen Betrieb um die 1.000 Euro waren, während für die große Erotikdiscothek etwa 5.000 Euro verlangt wurden. Entscheidend ist wohl die zu konzessionierende Fläche und jeder qm wurde in den genannten Beispielen mit einem bestimmten Faktor multipliziert.

    Ohne es aber genau zu wissen, denke ich, dass man bei Prostitutionstätten ähnlich verfahren wird. Wie man mit dieser Methode allerdings den Konzessions-Preis für einen Escort-Service ohne vorhandene Gewerbeflächen berechnen will, dazu habe ich momentan keine Idee. Aber ich werde dann einmal nachfragen, wenn man sich auf den deutschen Ämtern dazu Gedanken gemacht hat.

    Fest steht: ohne schöne Taler gibt es in Deutschland keine amtliche Leistung und keine Genehmigung. Ob auch die Sexworker für ihren „Huren-Ausweis“ zur Kassen gebeten werden? – Auch das halte ich für denkbar, kann es aber (noch) nicht beweisen!


    Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

  • Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Prostituierte

    Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Prostituierte

    Bildquelle: Bernd Kasper / pixelio.de
    Bildquelle: Bernd Kasper / pixelio.de

    Posting vom 04.09.2016 by Howard Chance:

    Welche Unterlagen und Dokumente benötige ich, um mich als Prostituierte in Deutschland zukünftig bei Amt anmelden zu können? – Prostitution ist doch eigentlich kein richtiges Gewerbe? – Das war zumindest bisher so! – Hat sich da etwas geändert und wenn ja: was? Man hört in den Medien so einiges, aber so richtig zu verstehen ist das alles nicht! – Oder? Offensichtlich gibt es eine Kehrtwende in Deutschland: die Liberalität in der Prostitution wird 2017 Geschichte sein und es kommen harte Zeiten der Reglementierung auf das Gewerbe zu. Es wird nicht mehr alles erlaubt sein und zukünftig darf sich in Deutschland nicht mehr jede und jeder einfach so „prostituieren“. So bestimmt es das neue Gesetz!

    Um den neuen deutschen Huren-Ausweis zu erhalten, der zukünftig die Grundlage für eine legale Arbeit in der Prostitution sein wird, muss es mir grundsätzlich erlaubt sein in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Als Bundes- oder EU-Bürger habe ich damit natürlich kein Problem. Anders sieht dies bei Bürgern aus sogenannten „Drittstaaten“ aus, womit die Länder bezeichnet werden, die eben nicht zur EU gehören. Bürger aus diesen Staaten benötigen eine ausländerrechtliche Erlaubnis, um in Deutschland leben und arbeiten zu dürfen. Konkret sind dies die Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis. Wer als Bürger aus Drittstaaten diese Papiere nicht besitzt, kann keinen Huren-Ausweis erhalten und
    kann dementsprechend der Prostitution ab Mitte 2017 nicht mehr legal nachgehen!

    Dies gilt auch besonders für „Prostitutions-Touristinnen“, die über ein Touristenvisum nach Deutschland einreisen und dann für einige Monate in Bordellen oder Privatwohnungen arbeiten. Für diese Personen gibt es keine Möglichkeit eine Anmeldung durchzuführen und die sexuelle Dienstleistung kann nur „total illegal“ angeboten werden.

    Weitere Denkansätze finden Sie unter der Kategorie:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/themenuebersicht/