Schlagwort: Baurecht

  • Prostitution 2017 – Düsseldorf – Ordnungsamt versus Wohnungsbordelle!

    Prostitution 2017 – Düsseldorf – Ordnungsamt versus Wohnungsbordelle!

    Prostitution 2017 - Düsseldorf - Ordnungsamt versus Wohnungsbordelle!
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    Prostitution 2017 – Düsseldorf – Ordnungsamt versus Wohnungsbordelle!

    Die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf beschäftigt sich bereits seit geraumer Zeit intensiv mit dem neuen Prostitutionsgesetz und ich habe in den vergangenen Monaten einige Beratungsgespräche gehabt, bei denen es auch immer wieder um die sogenannten „Wohnungsbordelle“ ging, die nach jahrelanger Duldung nun auf dem Prüfstand stehen! Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben „Hausbesuche“ gemacht und den Betreiberinnen und Betreibern die „neue Rechtslage“, die eigentlich gar nicht neu ist, sondern jetzt nur neu „interpretiert“ wird, unmissverständlich erklärt: in der Stadt Düsseldorf keine Genehmigung bei fehlender baurechtlicher Nutzungserlaubnis, die in NRW ja zwingend zum Betriebskonzept gehört!

    Das Auftreten des Amtes war zwar freundlich, im Ergebnis aber doch ernüchternd. Alle, die gehofft hatten, dass der „Mega-Gau“ ausbleibt, wurden enttäuscht, wobei man aber von Seiten der Stadt gerne auf „Zwangsmaßnahmen“ verzichten möchte und daher die Betreiberinnen und Betreiber von „illegalen Betrieben“ geraten hat, die „Gewerbe“ zeitnah aufzugeben oder neue genehmigungsfähige Objekte zu suchen. Welchen Zeitrahmen es hier genau gibt, wurde nicht verkündet und ob Rechtsmittel greifen könnten, falls es doch zu Verwaltungsakten kommen sollte, kann man nicht sagen! Hier zählt jeweils der Einzelfall und dieser bedarf dann, wenn es „brennt“ unbedingt der anwaltlichen Prüfung!

    Fest steht jedenfalls, dass Düsseldorf „klare Kante zeigt“ und von dieser sicher unpopulären Entscheidung nicht gerade wenige „Wohnungs-Betriebe“ betroffen sein dürften. Die so gern angeführte „einfache Wohnungsprostitution“, wo sich eine mit Wohnsitz angemeldete Sexworkerin in der eigenen Wohnung „etwas dazu verdient“, steht übrigens in der Landeshauptstadt nicht auf dem Prüfstand. Ich habe von Fällen gehört, wo das Ordnungsamt fast fürsorglich ein „Downgrade“ empfahl, um eben nicht zur genehmigungspflichtigen „Prostitutionsstätte“ zu werden.

    Schon jetzt ist erkennbar, dass sich das „erotische Düsseldorf“ in den kommenden Monaten einschneidend verändern wird: nach Sperrgebiet am Hauptbahnhof, Schließung der bekannten Wollersheim-Bordelle in der Rethelstraße, geht es nun den vielen gemütlichen wie gewerblichen „Hostessen-Wohnungen“ an den Kragen und auch so manche „Asia-Massage“ wird es wohl bald nicht mehr geben, wenn das Amt, wie es nun aussieht, etwas genauer hinschaut. Ich selbst habe, als Kenner der Düsseldorfer Szene, schon festgestellt, dass einige asiatische Klingeln in Derendorf nicht mehr läuten und dass eine Reihe von Annoncen aus den bekannten Erotikforen gänzlich verschwunden sind!

    Sicher kein Zufall, sondern der „erfolgreichen“ Arbeit des örtlichen Ordnungsamtes zu verdanken, ein Amt, dass man absolut nicht unterschätzen sollte!

  • Prostitution 2017 – Asiatinnen werkeln in Bonner Wohngebiet – Erlaubt?

    Prostitution 2017 – Asiatinnen werkeln in Bonner Wohngebiet – Erlaubt?

    Prostitution 2017 - Asiatinnen werkeln in Bonner Wohngebiet - Erlaubt?
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    Prostitution 2017 – Asiatinnen werkeln in Bonner Wohngebiet – Erlaubt?

    Der Bonner General-Anzeiger berichtet am 8. August von großem Ärger, der sich in einem kinderreichen Bonner Wohngebiet entwickelt hat. Ein „Escort-Service“ wirbt dort für asiatische Erotik, die in einer ganz normalen Mietwohnung stattfinden soll. Da sind Bordelle und bordellartige Betriebe aber ordnungsrechtlich nicht erlaubt!

    Doch die Behörden tun sich schwer, die „Zweckentfremdung“ der Wohnung nachzuweisen. Die Polizei konnte bei einer Kontrolle keine Hinweise auf „illegale Prostitution“ finden, obwohl nach Auskunft der Mitbewohner seit einem Jahr Freier ein- und ausgehen und dabei auch schon einmal die Klingel verwechseln!

    Auch das Ordnungsamt wirkt recht hilflos und überprüft nun nach weiteren Anzeigen von Bürgern, ob sich hinter der asiatischen Wohnungstür ein erlaubnispflichtiges Prostitutionsgewerbe verbirgt oder ob dort „nur“ der Wohnungsprostitution nachgegangen wird, wogegen es angeblich keine Handhabe gibt!

    Nun ja, da befinden wir uns eben in der Grauzone, an der auch das neue Prostitutionsgesetz erstmal wenig ändert: wenn ich in meiner eigenen Wohnung, also da, wo ich wirklich wohne und gemeldet bin, „auch“ der Prostitution nachgehe, ist dies nur dann zu verbieten, wenn das Umfeld massiv belästigt und gestört wird, wenn z.B. die Jugend gefährdet wird.

    Der Nachweis, dass eine solche erhebliche „Störung“ vorliegt, gelingt nur selten, da man bei der Wohnungsprostitution in der Regel „diskret“ arbeitet und es unbedingt vermeidet, öffentliches Aufsehen zu erregen! Klar ist die Nachbarschaft stets alarmiert, wenn ein solches „Business“ neu eröffnet.

    In vielen Fällen arrangiert man sich aber, wenn keine besonderen Vorkommnisse zu vermelden sind.

    Sexworkerinnen, die selbst mieten, haben eher wenig zu befürchten. Allerdings sind viele normale Mietwohnungen jedoch seit Jahren „zweckentfremdet“ in Betrieb und über Untermietverträge wochenweise gegen gutes Geld an reisende Damen vermietet, an Damen, die dort keinen Wohnsitz angemeldet haben und die eine gewerbliche Nutzung vornehmen.

    Für solche Wohnungen ist eine entsprechende bauliche Nutzungsgenehmigung erforderlich, die in reinen Wohngebieten „eigentlich“ nicht erteilt werden kann. Trotzdem wurden solche Betriebe jahrelang geduldet … aus welchem Grund auch immer!

    Nun kratzt man sich in vielen deutschen Ämtern am Kopf und hat die schwierige Aufgabe, die wahren Hintergründe un Verhältnisse zu ermitteln. Wie man in Bonn sieht, ist dies nicht so ganz einfach und wenn schon die Polizei nicht „fündig“ wird, werden sich auch die städtischen Ordnungsdiener schwer tun! So ist das nun einmal!

    Was nicht kategorisch verboten ist, ist also erlaubt?

    Nein, nicht wirklich! Grauzone halt! Mit geschicktem Taktieren ist hier nach wie vor einiges möglich und die Behörden haben nicht das Personal täglich zu kontrollieren. Wenn der Nachweis der gewerblichen Zweckentfremdung nicht gelingt, passiert womöglich nichts!

    Den Artikel des General-Anzeigers finden Sie unter:
    http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/%C3%84rger-um-Prostitution-in-Bonner-Wohngebiet-article3623541.html

  • Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 13. August 2017

    Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 13. August 2017

    Prostitution 2017 - Newsletter Howard Chance - 13. August 2017
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    Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 13. August 2017

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

    Langsam kommt etwas Bewegung in die Umsetzung des Prostitutionsgesetzes:

    in Neumünster (Schleswig-Holstein) gibt es scheinbar die ersten Prostitutionsausweise, in München sind die Gesundheits- und Anmeldeberatungen „recht locker“ angelaufen, in NRW haben einige Kreise und Städte zuständige Sachbearbeiter eingesetzt und selbst in Niedersachsen, wo die notwendige Landesverordnung durch Auflösung des Landtages wohl erst Ende des Jahres verabschiedet werden kann, schreibt die Landeshauptstadt Hannover existierende Betriebe vorsorglich an!

    Die Sommerferien sind in einigen Bundesländern bereits beendet und auf den Amtsstuben hat man wohl das Bedürfnis, etwas in Sachen Prostitution zu tun! Nun denn: war ja auch nicht anders zu erwarten!

    Neben der Vorbereitung von erforderlichen Betriebskonzepten, von denen ich im Kundenauftrag eine große Anzahl „produzieren“ und mit den Ämtern abstimmen werde, befasse ich mich in Kooperation mit meinem Steuerberatungspartner in Oberhausen, bei dem ich auch „temporäres Quartier“ bezogen habe, mit der steuerlichen Optimierung von Prostitutionsbetrieben.

    Durch die Meldepflicht der Sexworkerinnen, erhalten die Finanzämter noch in diesem, spätestens aber Anfang nächsten Jahres umfangreiche Informationen zum betrieblichen „Alltag“ und es ist nicht ausgeschlossen, dass einige Betriebe rückwirkend für entstandene Steuern der vermeintlich selbständigen Dienstleisterinnen in Haftung genommen werden, wenn nämlich die Geschäftsmodelle darauf hindeuten, dass „Anstellungsverhältnisse“ vorliegen könnten! Auch die Einforderung von Sozialabgaben ist denkbar und dies natürlich viele Jahre zurück!

    Wenn man ein fragwürdiges „Steuer-Modell“ nun auch noch im Rahmen eines Betriebskonzepts „amtlich“ dokumentiert, unterschreibt man dem Finanzamt womöglich einen „Freibrief“. Um dies zu verhindern, finden momentan viel Beratungstermine unter Einbeziehung des Steuerberaters statt, der sich in den letzten Monaten intensiv mit den „Rotlicht-Themen“ befasst hat und durch entsprechende Mandantschaft auch im stetigen Kontakt mit unterschiedlichen Finanzbehörden steht.

    Momentan ist diesbezüglich auch ein „Schwerpunkt-Workshop“ parallel zur Venus Erotikmesse in Berlin geplant, bei dem sich ausgewiesene Experten aus dem Steuer-, Verwaltungs- und Strafrecht einfinden werden, um gangbare Wege aufzuzeigen. Informationen dazu in einem der nächsten Newsletter!

    Morgen werde ich meinen gegenwärtigen Standort Dortmund verlassen und in der Woche Hannover, Magdeburg, Köln und Düsseldorf besuchen, bevor es zu einem 2-tägigen Zwischenstopp in die Niederlassung Frankfurt am Main geht, wo u.a. die Bahnhofsviertelnacht auf dem Programm steht!

    Mein Terminkalender für August / September 2017 ist prall gefüllt und wer bislang noch keinen Beratungstermin hat, möge sich bitte bald melden, wenn es um die rechtzeitige Vorbereitung oder die Überprüfung von Betriebskonzepten geht. Ich tue, was ich kann, habe aber wie jeder andere Bürger auch nur 24 Stunden am Tag zur Verfügung! Und schlafen muss „meinereiner“ ja auch einmal!

    Einen herzlichen Gruß in die Republik von

    Howard Chance

    Kontakt-Informationen Howard Chance / MH-Consulting

  • Prostitution 2017 – Schon Post vom Amt? – Unterschiedliche Handhabung!

    Prostitution 2017 – Schon Post vom Amt? – Unterschiedliche Handhabung!

    Prostitution 2017 - Schon Post vom Amt? - Unterschiedliche Handhabung!
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    Prostitution 2017 – Schon Post vom Amt? – Unterschiedliche Handhabung!

    Ich bekomme fast täglich Screenshots von amtlichen Schreiben, die mir meine Mandaten informativ zusenden. In Bayern und Nordrhein-Westfalen gab es diese Briefe schon vor den Sommerferien, in der Landeshauptstadt Hannover „passierte“ es in dieser Woche. Dies widerspricht auf den ersten Blick der Information, dass Niedersachsen noch keine konkrete Umsetzungsverordnung beschlossen hat.

    Aber diese Briefe, die nach meinen Informationen in Niedersachsen bislang lediglich in der Landeshauptstadt verschickt wurden, weisen im Tenor nur auf die Einhaltung der gesetzlichen Fristen hin und sollen nur verdeutlichen, dass man (also die Stadt) die Umsetzung im Blick hat und gesetzeskonform arbeiten will.

    Wie die Bearbeitung dann aber „bewältigt“ werden soll, ist in Niedersachsen nach wie vor offen, in Bayern und NRW ist man da einen entscheidenden Schritt weiter! Nordrhein-Westfalen hat sich frühzeitig präpariert und die Kreise und kreisfreien Städte auch ein Stück weit geschult, um dem erwarteten „Andrang“ gerecht werden zu können.

    In Schleswig-Holstein (Zentralstelle in Neumünster) soll es bereits erste „Huren-Ausweise“ geben: aber diese Info gebe ich unter Vorbehalt, da ich hier quasi aus „zweiter Hand“ berichte. Die Nachricht bedarf also der Überprüfung!

    Es gibt übrigens bundesweit für die Ämter keine gesetzliche Pflicht die Betreiberinnen und Betreiber von Amts wegen anzuschreiben! Man macht dies also lediglich aus reiner Freundlichkeit, um Dialogbereitschaft zu dokumentieren und um den „Delinquenten“ die Chance zu geben, Fristen einzuhalten!

    Denn ich schreibe es nochmal: wer es als „Alt-Betreiber“ versäumt bis zum 1. Oktober 2017 anzuzeigen, dass sie oder er ein erlaubnispflichtiges Prostitutionsgewerbe betreibt, verliert den Anspruch das Gewerbe bis zur Erteilung der Erlaubnis fortzuführen. Eine vorübergehende Schließung ist dann für das Amt problemlos möglich! Gefährlich! Die Entstehung einer solchen Situation sollte man unbedingt vermeiden!

    Meine anstehenden Büro-Termine und meine September-Reisen sind ganz eng mit diesem Thema verbunden und von Oktober bis Dezember werden dann die Unterlagen gefertigt, die schnell zu einer fetten 100-Seiten-Akte anwachsen können. Wenn nicht jetzt, wann dann? Es ist jetzt an der Zeit die Unterlagen zu sortieren und zu besorgen, da der Countdown läuft und weil 3 Monate sehr schnell vergehen!

    Wer auf Post vom Amt wartet und keine bekommt, steht nicht auf der sicheren Seite, sondern ist womöglich einfach (z. B. als Vermieter ohne Gewerbeanmeldung) nirgendwo amtlich erfasst. Und viele Städte und Gemeinden verschicken einfach keine Post, weil es dazu eben keine gesetzliche Notwendigkeit gibt. Glück auf!

  • Prostitution 2017 – Betriebskonzepte / Inhalte – Was kostet die Erstellung?

    Prostitution 2017 – Betriebskonzepte / Inhalte – Was kostet die Erstellung?

    Prostitution 2017 - Betriebskonzepte / Inhalte - Was kostet die Erstellung?
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    Prostitution 2017 – Betriebskonzepte / Inhalte – Was kostet die Erstellung?

    Das Thema „Betriebskonzept für Prostitutionsgewerbe“ kommt in nahezu jeder zweiten Email vor, die ich momentan erhalte. Dabei stelle ich immer wieder fest, dass jede und jeder unter diesem Konzept etwas anderes versteht. Die einen sind der Meinung, dass man auf dem Amt einen unterhaltsamen erotischen Kurzroman lesen möchte, die anderen denken an einen „Business-Plan“, wie man ihn bei einer Unternehmensgründung bei IHK und Hausbank einreicht!

    Aber ist es es wirklich dass, was der Gesetzgeber fordert?

    Ich habe in meinem Buch ja bereits vor einem Jahr lustig prognostiziert, wie solche Anträge aussehen können, wenn man sich nach einer oder zwei Pullen Bier abends an den Tisch setzt und einfach mal loslegt … unter dem Motto „was ich dem Amt immer schon mal schreiben wollte!“ Dabei kam folgendes raus:

    „Ich heiße Rudi Meier, bin am 24. Oktober 1958 in Köln geboren, und betreibe seit 1984 einen privaten Club in meinem Eigenheim bei Bickendorf, in dem Chantal, Elvira und meine liebe Frau Margitta anschaffen gehen. Täglich außer sonntags kommen zwischen 10 und 18 Uhr Herren zu uns, die in den sauberen Räumen mit den Damen Geschlechtsverkehr haben. Saubere korrekte Duschen habe ich auch und zwar gleich 3 Stück im Parterre.

    Ich kaufe ein (auch gute Kondome!), halte das Haus in Ordnung, fotografiere die Frauen und schalte für diese Annoncen im Internet, ohne dabei zu schmutzige Wörter zu verwenden. Ich stelle den Damen gegen eine Tagesmiete von 100 € Räume zur Verfügung, in denen sie ihre Kunden bedienen können. Das machen die natürlich alle freiwillig und ich mache denen keine Vorschriften, wie sie zu arbeiten haben (geht ja gar nicht!).

    Ich prüfe immer, ob die Damen einen Huren-Ausweis und eine Gesundheits-Beratungs-Bescheinigung dabei haben. Da ich auch immer den Personalausweis einsehe, kann ich sicherstellen, das alle Damen über 18 sind, was ja wichtig ist. Wenn ich den Verdacht habe, das eine Dame einen Zuhälter hat, schicke ich sie grundsätzlich weg. Auch bei Gästen, die mir zu jung erscheinen, lasse ich mir immer den Ausweis zeigen.

    Wegen dem Kondomgesetz habe ich letzte Woche überall große Schilder aufgehängt: „Achtung Kondompflicht! 50.000 Euro Bußgeld droht!“ Ich habe mir noch nichts großartiges (außer Falschparken) zu schulden kommen lassen, bin immer korrekt zu den Damen und habe natürlich ein Gewerbe angemeldet. Beim Finanzamt zahle ich immer pünktlich und mein kleines Werbeschild im Garten wurde vom Bauamt der Stadt Köln genehmigt.

    Einen Feuerlöscher gibt es auch und rauchen ist auch nicht erlaubt. Ich versichere das Gesetz gelesen und verstanden zu haben und habe es auch meinen Damen kopiert, damit die auch Bescheid wissen. Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erteilen sie mir schnell die Erlaubnis zum Betreiben meines Prostitutionsgewerbes! Danke! Meier, Rudi!“

    Obwohl unser Rudi viele wesentliche Dinge aufführt, die er beachtet, wird man auf dem Amt mit einem solchen „Bierdeckel-Antrag“ nicht viel anfangen können. Zwar wird man Rudi wohl bescheinigen, dass er einen gewissen Humor besitzt, aber vom amtlichen Genehmigungs-Stempel ist der erfundene Protagonist noch recht weit entfernt!

    Ich habe ja bereits einige Konzepte für NRW zur Bearbeitung auf dem heimischen Tisch und musste feststellen, dass ein Konzept bei einem „normalen“ Prostitutionsgewerbe mit Räumlichkeiten schnell 80 Seiten Unterlagen „produziert“, was damit 79 Seiten über das Konzept von Rudi hinausgeht. Überraschung? Nein, einfach nur Bürokratie!

    Nun hat das Land Nordrhein-Westfalen ja ein Muster-Formular entwickelt, dass durchaus hilfreich ist, aber die „Ausfüllerin“ oder den „Ausfüller“ auch zu Angaben verleitet, die sich später rächen können! Wenn man z.B. beschreibt, wie man seine „Akten“ lagert und in welcher Form man „Überwachungsvideos“ speichert, kann man erheblich mit gesetzlichen Regelungen kollidieren, an die man nicht im entferntesten gedacht hat. Und wenn man die Frage nach „Kleidungsvorschriften“ und „Dienstplänen“ falsch beantwortet, gerät man in den Bereich der „unzulässigen Weisungen“.  Über baurechtliche Belange wollen wir hier gar nicht erst reden, da dieses Thema abendfüllend ist!

    Das Konzept wird 2018 zum „Betriebs-Verfassungs-Gesetz“: alles, was darin steht ist verbindlich und Abweichungen bedürfen der neuerlichen amtlichen Genehmigung!

    Stellt das Amt irgendwann fest, das man anders als beschrieben „arbeitet“, ist ein Widerruf der erteilten Erlaubnis möglich! Daher sollte man hier sehr sorgfältig vorgehen und kein „Märchenbuch“ fertigen, bei dem man selbst später der Depp oder der Seppel ist! Im Rotlicht-Milieu nimmt man ja vieles „locker“, aber im neuen Verfahren sollte man vorsichtig sein und nicht unnötig „reizen“!

    Man kann Steuererklärungen selbst machen, man kann aber auch einen Steuerberater beauftragen. Vor dem Amtsgericht kann man auf einen Anwalt verzichten, aber auch aus Gründen der Sicherheit einen Advokaten mandatieren!

    So ist es beim „Betriebskonzept“ natürlich auch! Und Geld einsparen ist ja durchaus eine deutsche Tugend. Geiz ist geil, aber manchmal eben auch dumm! Wenn man den Punkt erreicht, wo man einen toten Esel mit Vitamin-Tabletten füttert, wird es bedenklich?

    MH-Consulting hat es sich zur Aufgabe gemacht, „ordentliche Konzepte“ zu erstellen oder aber „selbst gefertige Unterlagen“ zu überprüfen. Dabei sind auch ergänzende Testate unseres Rechtsanwaltes möglich, die natürlich in der Amtsstube zusätzliches Gewicht haben.

    Die Frage nach dem „Preis“ ist momentan „heiß“ und daher nenne ich die durchschnittlichen Tarife einmal in Kürze:

    Die „Überprüfung“ von „eigenen Werken“ schlägt mit ca. 300 bis 500 € zu Buche, die „Neuentwicklung“ berechnen wir je nach Umfang mit 500 bis 1.500 €. Ein zusätzlich gewünschtes fachanwaltliches Testat ist von Aufwand und vom Einzelfall abhängig.

    Natürlich gehören bei der „Neuentwicklung“ Gespräche und Bestandsaufnahmen vor Ort zum Leistungsspektrum, ebenso Gespräche mit den beteiligten Behörden und Analysen mit unseren Experten (Recht – Steuer – Bau).

    Bestandskunden, die bereits von uns beraten wurden, bekommen übrigens gesonderte Angebote, da die Basis-Informationen bereit erfasst wurden!

    Übrigens müssen die Konzepte bei bestehenden Betrieben erst bis zum 31.12.2017 eingereicht werden! ich erwähne dies, weil einige Behörden fälschlicherweise den 1. Oktober 2017 als „Stichtag“ angegeben haben! Bis zu diesem Tag muss aber lediglich die „Anzeige“ erstattet worden sein, dass man ein „Prostitutionsgewerbe“ ausübt. Dass geht mit einem schriftlichen „Zweizeiler“ oder einem vorhandenen „Kurzformular“!

    MH-Consulting by Howard Chance – Jederzeit dienstbereit! – Glück auf!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/09/02/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

  • Kölle is en Jeföhl – ProstSchGesetz – Stadt Köln deutet Kulanz an!

    Kölle is en Jeföhl – ProstSchGesetz – Stadt Köln deutet Kulanz an!

    Kölle is en Jeföhl - ProstSchGesetz - Stadt Köln deutet Kulanz an!
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    Kölle is en Jeföhl – ProstSchGesetz – Stadt Köln deutet Kulanz an!

    Nach einem aktuellen Bericht der Internetzeitung report-k.de vermutet die Stadt Köln zwischen 1.500 und 5.000 Sexworker(innen) in ihrem Zuständigkeitsbereich, kennt rund 200 Bordellbetriebe, schätzt aber, dass es eine Dunkelziffer von 500 Betrieben gibt! Das sind recht ungenaue Zahlen und gerade die Zahl von 500 Betrieben scheint mir sehr hoch gegriffen, es sei denn man bewertet jede Hobbyhure oder Kaufmich-Dame in der Stadt als betriebliche Einheit. Richtig zu wissen scheint man es in Köln wohl nicht, denn sonst wären die Spannen bei den Zahlen nicht so erheblich.

    Dies ist recht erstaunlich, da man in Köln ja seit vielen Jahren „Sexsteuer“ erhebt und die Annoncen in den Werbeportalen schon lange intensiv auswertet werden, um neue „Steuerzahlerinnen“ zu generieren. Aber womöglich fehlt für eine umfangreiche und ständige Kontrolle einfach das städtische Personal und „Knöllchen-Schreiben“ ist wahrscheinlich viel ertragreicher, als Wohnzimmer für die lokale Steuer zu vermessen?

    Der Internetzeitung hat die Stadt Köln mit Stand vom 5. Juli 2017 scheinbar erklärt, dass bislang keine Sexworkerin und kein Bordellbetrieb beim Amt vorgesprochen hat, um behördliche Prozesse zum neuen Prostitutionsgesetz in Gang zu setzen. Diese Behauptung kann so nicht stimmen, da ich Mandantschaft in Köln habe, die bereits den Kontakt gesucht hat, aber recht lapidar auf einen späteren Zeitpunkt verwiesen wurde. Logisch: wenn man wirksam abgewimmelt hat, kam es zu keinem „Verwaltungsakt“!

    Probleme gibt es in Köln beispielsweise mit „alten“ Bauakten von erotischen Betrieben, die teilweise nicht auffindbar sind. Wer hilft suchen? Spaß!

    Sehr erstaunlich finde ich die folgende zitierte Aussage der Stadt Köln:

    „Bei dem Gesetz handelt es sich in erster Linie um eine gesetzliche Regelung zum Schutz der Prostituierten und nicht um ein ordnungsbehördliches Kontrollgesetz. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten wird das Amt für öffentliche Ordnung aber nach und nach temporäre Kontrollen von Prostitutionsbetrieben aufnehmen.“

    Hier hat man den Gesetzestitel und wohl auch den Inhalt leicht bis schwer falsch gelesen, denn im Titel steht die „Regulierung“ vor dem „Schutz“ und in Fachkreisen ist es völlig unstrittig, dass es viel weniger um Schutz, als um Kontrolle geht. Geschätzte 80% des Inhalts sind Kontroll- und Regulierungsanordnungen und das kann man sicher nicht übersehen, wenn man keine „kölsche Brille“ aufsetzt oder zuviel vom lokalen Bier nascht. Merkwürdig!

    Wenn die Aussage der Stadt Köln, wo diese auch immer dokumentiert sei, aber einen „politischen Willen“ ausdrücken sollte, wäre dies für die Branche in Köln eher erfreulich, denn dann kann und darf man hoffentlich mit einer „milden Umsetzung“ rechnen, bei der die 5 schon mal gerade sein kann, was ja schon mal vorgekommen sein soll.

    Nun sollte man sich in der Gegend nicht vorschnell persönlich froh machen und ich werde die Aussage in den kommenden Wochen in Köln einmal „politisch prüfen“ und meinen Radar in dieser Richtung etwas schärfer stellen!

    https://www.report-k.de/Koeln-Nachrichten/Koeln-Nachrichten/1.500-bis-5.000-Prostituierte-in-Koeln-wie-setzt-die-Stadt-das-Prostitutionsschutzgesetz-um-79964

  • Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Aufgepasst! - Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!
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    Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Da es ja im Bundesland Nordrhein-Westfalen bereits „Formularsätze“ für die Erstellung von Betriebskonzepten gibt, haben sich eine Reihe von Betreiberinnen und Betreibern in der Region bereits daran gemacht, die Formulare vorbereitend auszufüllen und ich hatte in der vergangenen Woche die ehrenwerte wie anspruchsvolle Aufgabe, dabei unterstützende Hilfe zu leisten.

    Bei der Arbeit mit den Formularen fielen mir sofort verschiedene „Fallstricke“ auf, die bei der Einreichung zu Problemen führen können: es werden verbindliche Angaben zu Umständen eingefordert, Angaben, die man aber mangels Kenntnis überhaupt nicht machen kann, die aber Grundlage der Genehmigung sind?

    Wie lange hält sich ein Kunde durchschnittlich im Betrieb auf? – Wie lange hält sich eine Prostituierte durchschnittlich während der Öffnungszeiten im Betrieb auf? – Wie hoch ist die maximale Anzahl der Kunden, die sich gleichzeitig im Betrieb aufhalten?

    Wie soll man solche Werte überhaupt ermitteln und welchen Einfluss hat dies auf die amtliche Bewertung? Mir scheint, dass die Beamten, die den Formularsatz hier alle möglichen Betriebsformen in einen Topf geworfen haben, ohne auf die Unterschiedlichkeiten Rücksicht genommen zu haben. Wie soll der Vermieter einer Hostessenwohnung, der womöglich eine Erlaubnis benötigt, solche Fragen beantworten? Wenn es nämlich keine umfangreiche Einlasskontrolle gibt, was in den deutschen Erotik-Laufhäusern die Regel ist, kann man die verlangten „statistischen Werte“ noch nicht einmal schätzen.

    Dass vom Wirtschafter bis zur Putzfrau alle „Beschäftigten“ gelistet werden sollen bzw. müssen, deutet auf starke „Prüfung und Überwachung“ hin und unterstützt den „Big Brother“-Gedanken, der sich förmlich aufdrängt.

    Welche Anweisungen müssen von den Prostituierten beachtet werden im Bezug auf Kleidung und Verhalten gegenüber den Kunden? – Wer ist für die Abwicklungen der Zahlungen verantwortlich etc.?

    Fangfragen, die dazu führen kann, dass man wohl durch die Prüfung fällt, wenn man sich hier nämlich bei der Beschreibung als „Dirigistiker“ zu erkennen gibt, der gegen das Weisungsverbot des Gesetzes massiv verstößt. Faktischer Selbstmord und Ablehnung des Antrags bei falscher Antwort?

    Auch die „Beschreibung“ der „Schlaf- und Wohnräume“ im Betrieb, birgt erhebliches Gefahrenpotenzial, da man z.B. in gewerblichen Objekten in der Regel weder wohnen noch schlafen darf. Falsche Antwort=Platzverweis?

    Seltsam und auch sehr fragwürdig erscheint mir die konkrete amtliche Aufforderung, alle Werbemaßnahmen detailliert aufzulisten und mitzuteilen, auf welchen Internetplattformen geworben wird und wie die Sexworker daran beteiligt sind! Wirbt man für diese und wie ist die Kostenverteilung!

    Man kann durch „Eintragungen“ hier „Vorlagen“ geben und Dinge manifestieren, die auch das Finanzamt prüfend auf den Plan rufen kann! Plötzlich ist man „Bordellbetrieb“ und wird für die Umsatzsteuer der selbständig tätigen Sexworkerinnen in Haftung genommen?

    Die Liste der markanten und riskanten Punkte, könnte man fortsetzen, was aber heute gar nicht mein Ansatz ist. Ich möchte vielmehr darauf aufmerksam machen, welche Gefahren für die Branche bestehen und rate dazu nicht voreilig Dokumente einzureichen, die dann später als scharfer Boomerang zurück kommen.

    Eine intensive Prüfung sollte hier immer an erster und vor der Einreichung an letzter Stelle stehen und in diesem Zusammenhang verweise ich ausdrücklich auf unsere neue „Allianz“ aus Rechtsanwalt – Steuerberater – Unternehmensberater, eine Allianz, die Probleme sachorientiert angeht und Sie im Verfahren in jeglich denkbarer Weise unterstützt. Den gesamten Sommer über, sind wir sicher im Dauereinsatz.

    Sprechen Sie mich jederzeit gerne an! Auch wenn es momentan nicht von heute auf morgen geht, versuche ich Hilfe und Unterstützung zeitnah zu koordinieren! Jederzeit dienstbereit!

    Howard Chance – Tel. 0177-2727897 – howard.chance@t-online.de

  • Update – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht? – Leider Irrtum!

    Update – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht? – Leider Irrtum!

    Update - Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht? - Leider Irrtum!
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    Update – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht? – Leider Irrtum!

    Vor einigen Wochen habe ich mit „Prostitution: Überraschung – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht!“ getitelt, nachdem ich ein Rundschreiben der Polizeiinspektion Regensburg erhalten hatte, das inzwischen als „Postwurfsendung“ von einem 3-7 köpfigen Polizei-Einsatzteam in Regensburger „Prostitutions-“ und Massage-Wohnungen zugestellt wurde.

    Nach meinen Informationen fand dies „zufällig“ im Rahmen eines Aktionstags gegen den Menschhandel statt, bei dem in Bayern wohl auch „leicht ruppige Fachkräfte“ eingesetzt wurden, die örtlich unbekannt waren. Bisschen Show kann ja nicht schaden! Oder? – Schön ist sicher anders!

    Aber zurück zum eigentlichen Thema: das Rundschreiben der Polizei klang freundlich und verbindlich und der zuständige wie verfassende Beamte wird von den Regensburger Betreibern als „sympathisch“ charakterisiert. Die Polizei empfiehlt eine frühzeitige Kooperation und es entstand der Eindruck, dass man „alles“ irgendwie mit den Behörden regeln kann. In der Folge fragten einige Betreiber bei der Stadt Regensburg nach, um zu erfahren welche Vorgaben es gibt und welche Unterlagen für die Konzessionierung notwendig werden.

    Der Schock folgte dann auf den Fuß und zwar in den letzten Tagen: Regensburg hat umfangreiches Material vorbereitet und fordert sehr wohl qualifizierte baurechtliche Dokumente.

    Die „vorsichtige Entwarnung“ muss ich zurücknehmen. Bayern bleibt eben Bayern und überlässt nichts dem Zufall oder der amtlichen Schludrigkeit.

    Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, so es denn überhaupt möglich ist, sollen Baubegehungen erfolgen und die Frage nach „genehmigt“ oder „nicht genehmigt“ wird schon auf Seite 1 des Antrags gestellt. Kein Unterschied zu NRW, eher noch eine kleine Steigerung, bei der die Bayern sogar Nachweise fordern, dass das genutzte Wasser im Haus frei von Legionellen ist! Liest sich relativ unentspannt und hat bereits einige Betreiber geschockt, weil das alles nach erweitertem Formalismus klingt.

    Ob wirklich so heiß gegessen wie gekocht wird, ist hier eher nicht die Frage, sondern ein frommer Wunsch, der sich womöglich nicht erfüllt!

    Sorry für meine Fehlinterpretation! Kann im schnellen Informationsfluß leider passieren! Daher ist mir die heutige Richtigstellung auch sehr wichtig! Ich bleibe am Ball und werde die Regensburger Freundinnen und Freunde natürlich weiterhin intensiv unterstützen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/27/polizeiinformation-regensburg/

  • Prostitution 2017 – Niedersachen – Planungen laufen noch – Nicht bereit!

    Prostitution 2017 – Niedersachen – Planungen laufen noch – Nicht bereit!

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    Prostitution 2017 – Niedersachen – Planungen laufen noch – Nicht bereit!

    Im Bundesland Niedersachsen gibt es nach einem Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ 20.000 Sexworker(innen) und 1.000 Sexbetriebe, die unter der neue Prostitutionsgesetz fallen. Die Landesregierung hat das neue Gesetz wiederholt kritisiert und es in den letzten 9 Monaten nicht geschafft, die entsprechenden Strukturen zu schaffen!

    Erst im Ende März 2017 wurden interne Zuständigkeiten geklärt und das Sozialministerium mit der Koordinierung beauftragt. Ein Verordnungsentwurf wurde erarbeitet und Mitte Juni den Städten und Gemeinden vorgelegt, die diesen bis 20. Juli prüfen und kommentieren sollen. Man ist also in Niedersachsen enorm früh dran!

    Während NRW rechtzeitig am Start ist, hat man wohl an der Leine kräftig gepennt und übt sich nun in Kritik! Seltsam! Hätte man seine Hausaufgaben frühzeitig gemacht, müsste man nun nicht jammern und verkünden, dass die Finanzierung nicht geklärt sei. Die Bundesregierung hat schon Ende vergangenen Jahres Finanzierungspläne vorgelegt, die in NRW und Bayern scheinbar „passen“, aber in Niedersachsen nicht? – Was ist da los?

    Nun werden die Sexworker und Betreiber in Niedersachsen sicher nicht jammern, wenn die Ämter erst mal nichts unternehmen können, weil ihnen die Vorgaben fehlen, aber ein wenig grotesk klingt es doch, wenn 2 Tage vor dem „Stichtag“ eine organisatorische Bankrott-Erklärung erfolgt. Erst mal Sommerferien und dann mal schauen?

    In der SPD gab es früher den schönen Spruch: „Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich nen Arbeitskreis!“

    So wird es wohl in Niedersachsen kommen. Wenn die Städte und Gemeinden sich bis zum 20. Juli 2017 erklären, ist die Angelegenheit ja noch nicht in trockenen Tüchern und es wird wohl fast Herbst, bevor man in der Heimat von Schröders Gerd an den Start kommt.

    Ich formuliere heute scharf gegen Niedersachsen, muss der Fairness halber aber mitteilen, dass es in den meisten anderen Bundesländern ähnlich läuft. Nur erspart man sich dort gerade das demonstrative Jammern und stellt sich nicht selbst ein Armutszeugnis aus!

    Wir drücken mal symbolisch den Daumen, das die Verwaltung es irgendwann doch noch schafft … kommt Zeit, kommt Rat!

    Die aktuelle Meldung aus Niedersachsen finden Sie unter:

    https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/916229/kommunen-kritisieren-prostitutionsgesetz

  • Prostitution 2017 – Amtliche Anträge NRW liegen vollständig vor!

    Prostitution 2017 - Amtliche Anträge NRW liegen vollständig vor!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Amtliche Anträge NRW liegen vollständig vor!

    Deutschlands größtes Bundesland Nordrhein-Westfalen hat das, was den meisten anderen Bundesländern bislang noch komplett fehlt: umfangreiche amtliche Antragsunterlagen für zu genehmigende Prostitutionsstätten mit allem „zipp“ und „zapp“, bei deren Lektüre einem schon etwas schwindlig wird! Keine Kompromisse, ein sehr umfangreicher Datenhunger und Detailfragen, die man intensiv bedenken muss, bevor man sich selbst ein „Ei ins Nest“ legt!

    Die Gründlichkeit, mit der das Land hier gearbeitet hat, ist schon verblüffend und zeigt, dass man sich hinter verschlossenen Türen intensive Gedanken gemacht hat, um „Schlupflöcher“ zu vermeiden.

    Bei „stehenden“ Betrieben sind Bau- und Nutzungsgenehmigungen obligatorisch, wobei auch ein „gültiges Abschlusstestat“ erwartet wird. Der Betreiber benötigt eine positive Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, muss über alte oder neue Insolvenzen und laufende Ermittlungsverfahren berichten und dabei die Hosen bis zu den Knöcheln runterlassen!

    Alle Mitabeiterinnen und Mietarbeiter müssen namentlich und mit Adresse im Betriebskonzept aufgeführt werden und die Behörde will sogar wissen, wo und wie „Sexworker“ angeworben werden und wie man dabei vorgeht, um Menschenhandel zu vermeiden! Es muß angegeben werden, welche Personen zukünftig die „Huren-Ausweise“ kontrollieren und warum dazu eine Befähigung besteht?

    Das riecht alles nach dem ganz großen „Verwaltungsverfahren“, bei dem man als Betreiberin oder Betreiber ganz schön in Schwung geraten wird!

    Einfach war gestern! NRW zeigt nun ganz klar, wo der amtliche Hammer hängt und man hat recht viele Hürden aufgestellt, bei denen man schnell zu Fall kommen kann. Ich halte es für unmöglich, das Betriebskonzept mal so eben auszufüllen. Dazu bedarf es intensiver Vorbereitungen und Überlegungen, denn das Konzept wird ja zur „Betriebsbibel“, auf der man „festgenagelt“ wird. Was nicht im Konzept steht, darf man nicht machen! Was ist Konzept steht, muss man unbedingt einhalten, denn die Genehmigung wird für das „festgeschriebene“ Konzept erteilt!

    Ich bin gerade dabei, die vorliegenden Unterlagen zu analysieren und denke auch darüber nach, diese ein Stück weit zu kommentieren. Die NRW-Kunden von MH-Consulting erhalten das Material dann in den nächsten Tagen per Mail, alle Interessenten aber gerne auch auf Anfrage an mich: howard.chance@t-online.de

    Ob jetzt noch die Feststellung von Carl Zeller gilt, der einst bemerkte:

    Der Bürokrat tut seine Pflicht – von neun bis eins! mehr tut er nicht!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/03/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

  • Prostitution 2017 – Unsere Taskforce steht – Einsatzbereitschaft garantiert!

    Prostitution 2017 – Unsere Taskforce steht – Einsatzbereitschaft garantiert!

    Prostitution 2017 - Unsere Taskforce steht - Einsatzbereitschaft garantiert!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Unsere Taskforce steht – Einsatzbereitschaft garantiert!

    Wenn es brennt, braucht man die Feuerwehr! Und wenn überraschende Ereignisse eintreten, sollte man Fachleute in der Hinterhand haben, die tatkäftig einschreiten können, wenn es vor Ort zu akuten Problemen kommt!

    Aus diesem Grund haben wir eine schlagkräftige Taskforce eingerichtet, die ab 1. Juli 2017 einsatzbereit ist und von unseren „Stützpunkten“ Frankfurt/Main und Köln aus operiert! Besonders in NRW sind die Behörden ja bereits sehr aktiv und hier ist nicht mit langem amtlichen „Abwarten“ zu rechnen; ganz im Gegenteil: wie der Fall Herford zeigt, sind die Ordnungsbehörden schon vor dem 1. Juli 2017 äusserst aktiv!

    Unangekündigte amtliche Besuche, Brandschauen, verwirrende Korrespondenz, merkwürdige Ansprache und Hinweise von Polizei und Ordnungsämtern sowie ähnliches mehr, gehören hier zu unseren Aufgaben! – In Deutschland hat man ja zum Glück viele Rechte, die man wahrnehmen kann und sollte! – Äussern Sie sich gegenüber Behörden bitte nur, wenn Ihnen die Tragweite Ihres Handels bewußt ist und lösen Sie nicht aus Versehen Verwaltungsakte aus, die Ihnen möglicherweise schaden! Fragen Sie nach und machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, vor Beantwortung von Fragen Rücksprache zu halten!

    Wir können innerhalb weniger Stunden bei Ihnen vor Ort sein und mit unseren Fachanwälten sehr schnell reagieren, wenn es nötig wird oder nötig erscheint. MH-Consulting hat das Team nochmals deutlich erweitert und den Erfordernissen angepasst!

    Unter dem Zentralruf 0177-2727897 sind wir rund um die Uhr erreichbar, sowohl persönlich, wie auch über SMS und WhatsApp.

    Zwar ist die Lage momentan fast überall noch entspannt, aber das kann sich schlagartig ändern, wenn das neue Prostitutionsgesetz erst einmal gilt und vielleicht wurde auf amtlicher Seite auch ein wenig gepokert, um die Branche im Ungewissen zu lassen. Wer sich in Sicherheit wähnt, ist immer etwas schutzlos und wird dann kalt erwischt! Muss nicht sein, kann aber! Wer dies weiß und beachtet, ist weise und vorbereitet! Glück auf!

  • Prostitution: NRW startet Gesetzesumsetzung – Beispiel Kreis Herford

    Prostitution: NRW startet Gesetzesumsetzung – Beispiel Kreis Herford

    Prostitution: NRW startet Gesetzesumsetzung - Beispiel Kreis Herford
    Bildquelle. Pixabay

    Prostitution: NRW startet Gesetzesumsetzung – Beispiel Kreis Herford

    Wenn man, wie ich, täglich das Internet thematisch durchforstet, finden sich zahlreiche Hinweise auf die abwartende Vorgehensweise der Behörden in diversen Bundesländern. Man gibt sich uninformiert, hat angeblich oder sogar nachweislich keine Informationen, kapituliert vorläufig oder vertröstet sogar auf den Herbst. Der Beispiele gibt es viele und manch einer in der Branche kratzt sich verwundert am Kopf! War etwa nicht genug Zeit oder hat man die Angelegenheit absichtlich vertrödelt?

    Wenn ich nun eine aktuelle Meldung der „Neuen Westfälischen“ betrachte, so zeigt sich in Deutschlands größtem Bundesland Nordrhein-Westfalen ein völlig anderes Bild:

    Der Kreis Herford in Ostwestfalen hat die Betreiberinnen und Betreiber der lokalen Prostitutionsstätten bereits katalogisiert und Anfragen an diese versendet: Stammdaten und Baupläne wurden nach Aussage des zuständigen Kreisdirektors schon angefordert und dies zu einem Zeitpunkt, wo das neue Gesetz noch gar nicht gilt!

    Ostwestfälische Gründlichkeit, die deutlich macht, dass der Kreis Herford den Vorgaben des Landes NRW folgt und das dabei die Meldefrist für Alt-Betreiber, die bis zum 1. Oktober 2017 reicht, scheinbar kein Rolle spielt! Nun ja, baurechtlich gibt es diese Frist ja auch nicht und so kann die Behörde frühzeitig Fakten schaffen!

    Der Kreis Herford rechnet zwar lediglich bei 5 von 30 Betrieben in der Region mit Problemen, doch diese Einschätzung ist natürlich lediglich eine Prognose ohne Aktenprüfung. Rechnerisch sind 5 von 30 fast 20% und da ist dann jeder fünfte Betrieb!

    Es ist also schon Druck im Kessel und ich werde in den kommenden Tagen einmal bei meinem Kooperationspartner von OWL-Erotik nachfragen, ob er die amtlichen Erfassungsbögen bereits gesehen hat und von seinen Werbekunden diesbezüglich informiert wurde. Ich hatte ja im Frühjahr ein Seminar in Herford und kenne dementsprechend die Gesichter zu den Betrieben.

    Den Betroffenen rate ich an dieser Stelle, beim Ausfüllen der Formulare vorsichtig zu sein, da man sich sofort im Verwaltungsakt befindet und es sich nicht um irgendwelche lapidare Zettel handelt. Was man erklärt und meldet, hat womöglich ganz erhebliche Auswirkungen auf die Zukunft des eigenen Betriebes!

    Den Bericht der „Neuen Westfälischen“ finden Sie unter:

    http://www.nw.de/lokal/kreis_herford/herford/herford/21815290_Kreis-kontrolliert-Rotlichtszene.html