Schlagwort: Baurecht

  • Prostitution 2018: Betriebskonzepte, Beratung, Kongress, Kooperationen

    Prostitution 2018: Betriebskonzepte, Beratung, Kongress, Kooperationen

    Prostitution 2018: Betriebskonzepte, Beratung, Kongress, KooperationenProstitution 2018: Betriebskonzepte, Beratung, Kongress, Kooperationen

    Von Zeit zu Zeit veröffentliche ich bekanntlich meine temporären Aktionspläne: Themen und Aufgaben, die gerade „akut“ sind oder demnächst „akut“ werden können! In der Regel ergeben sich die Schwerpunkt bei meinen Reisen, durch Gespräche und Schriftwechsel mit Ämtern oder durch (anonyme) Hinweise von Sympathisanten oder Kritikern. Jetzt, in der Woche vor Ostern, fasse ich meine Beobachtungen relativ kurz zusammen, berichte, natürlich ohne Nennung von Namen, über unsere auf dem Tisch liegenden Mandate und veröffentliche später auch meinen Reiseplan und die Hinweise auf besondere Aktivitäten für die kommenden Wochen.

    Betreiber-Konflikte, Gespräche und Lösungen mit Ämtern und Behörden

    „Viele Köche verderben den Brei!“ – An der Redewendung, die inzwischen ein wenig aus der Mode gekommen ist, ist etwas dran! Basta! – Auch beim Prostituiertenschutzgesetz und dessen Umsetzung ist es nicht anders. Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Bauamt, Polizei, Finanzamt, Steuerfahndung und Zoll sind irgendwie mit „an Bord“ und streiten sich gerne über die „Hoheit“ über dem jeweiligen Verfahren. Aber auch einige Stadtsteuerämter (Stichwort Vergnügungssteuer) und Kranken- wie Rentenkassen sind am Start, um Steuer- bzw. Beitragszahler zu ermitteln.  Ein unbeschreibliches Chaos, wenn die staatlichen und halbstaatlichen Stellen unterschiedliche Interessen entwickeln und dabei unterschiedliche Auskünfte erteilen!

    Bauämter – Baurechtliche Betrachtungen

    Das „Baurecht“, dass ja durch das neue Prostitutionsgesetz nicht verändert wurde, sondern „fortbesteht“, verursacht in den Bundesländern, wo es nun angewendet wird oder besser formuliert angewendet werden muss (?), die größten Schwierigkeiten. Die „Prostitutionsstätte“ kann vorbildlich ausgestattet sein und mustergültig betrieben werden: wenn sie in einem reinen „Wohngebiet“ liegt, kann das Bauamt der Nutzung dennoch nicht zustimmen und „Sperrgebiete“ beziehen sich leider oft nicht nur auf die Straßenprostitution! Es gibt nun Fälle, wo die Bauämter eine stillschweigende Duldung fortsetzen und damit indirekt ihren Segen geben. Hieraus einen allgemeinen „Rechtsanspruch“ abzuleiten, wäre aber verwegen! Wenn eine Stadt „Vergnügungssteuern“ erhoben hat oder weiter erhebt, und die lokalen Ämter untereinander vernetzt sind, steigen die Chancen auf „Auge zu“ nach meiner Beobachtung ein wenig! Aber dieses „Auge zu“ schafft am Ende des Tages auch keine Sicherheit, da die Genehmigungen ja auch zeitlich befristet sind und „Konzessionen“ immer wieder verlängert werden müssen! Ein sehr umfangreiches Thema, bei dem Experten äußerst rar sind!

    Sind Massagestudios jetzt automatisch „Bordelle“?

    Eine Frage, die in den vergangenen Wochen oft kam und die aus pauschalen amtlichen Beurteilungen entstand! Ist jetzt wirklich alles „Puff“, was mit erotischen Dienstleistungen zu tun hat? Nö! Überraschenderweise gab es hier in NRW eine Reihe von Bauämtern, die auf Nutzungsänderungen in dieser Richtung verzichteten und eine Nutzungserweiterung für ausreichend hielten! Das Baurecht sei gepriesen? Die Denkweise erläutere ich auf Anfrage gerne! Hier gibt es interessante Ansätze, die man recht gut vermitteln kann, wenn man zugängliche Beamtinnen und Beamten findet!

    Ordnungsämter – Definition Betreiber einer Prostitutionsstätte versus „normaler“ Vermieter!

    Wer Wohnungen und sonstige Objekte an Sexworker(innen) vermietet, kann ja nicht „normal“ sein! So erklärte es mir ein Sachbearbeiter eines Ordnungsamtes und folgerte daraus, dass die Vermietung von Wohnungen und „Objekten“ immer „Betreibung“ einer Prostitutionsstätte wäre! Dass steht aber so nicht im Gesetz! Sonst wären Hunderte von deutschen Wohnungsbaugesellschaften jetzt auch „Betreiber“ von „Prostitutionsstätten. Ich empfehle hier den Gesetzestext einmal genau zu lesen und sich von Ämtern als Vermieter nicht zum „Betreiber einer Prostitutionsstätte stempeln zu lassen! Natürlich kommt es hier auf viele Details an und ähnliches gilt auch für „Seitensprung-Zimmer“ und die Vermieter(innen) von erotischen Themenräumen, bei denen nicht nur „gewerbliche Anbieter(innen)“ verkehren! Wenn Sie Fragen zu diesem Komplex haben, sprechen Sie mich bitte an! MH-Consulting by Howard Chance

    Ordnungsämter – Verständnisprobleme Konzepte – Nachbesserungen

    Viele „Betriebskonzepte“ wurden Ende vergangenen Jahres mit „heisser Nadel“ gestrickt oder von Leuten erstellt, die etwas zu oberflächlich gedacht haben und nun von den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Ämter zu „Nachbesserungen“ aufgefordert werden! Oftmals entspricht das Konzept nicht der gelebten Praxis. Man hat also etwas eingereicht, was gar nichts mit der tatsächlichen Betriebsführung zu tun hat und wundert sich dann, dass beim Termin vor Ort sogar von „Täuschung“ gesprochen wird! Fühlen sich die Beamtinnen und Beamten massiv „verarscht“ (man entschuldige bitte dieses harte Wort), sieht es für eine Genehmigung nicht mehr so gut aus! Dass ist dann vergleichbar mit der Einreichung einer „Fantasie-Steuererklärung“, die vom Finanzamt auch nicht gelobt wird! Wenn man nach verrauchtem Ärger die Chance zu einer „Nachbesserung“ bekommt, hat man wirklich Glück gehabt! Ein einmal eingereichtes und unterschriebenes Konzept ist rechtsverbindlich und eben kein beim Bier fix gekritzelter Groschenroman! Natürlich gibt es auch den Fall, dass Behörden Konzepte nicht verstehen, weil sie in diesem Metier bislang keine Erfahrungen sammeln konnten und nun wie der „Ochse vor dem Berg“ stehen. Hier kann ein konstruktiver Dialog zu guten Ergebnissen führen und ich habe in solchen Gesprächen schon viel für die Kundschaft erreichen können! Kommunikation ist hier das Mittel der Wahl! Dabei helfe ich als Berater und Vermittler natürlich jederzeit gerne! Mein Job! Gleiches gilt auch für die Korrektur und/oder Ergänzung von Betriebskonzepten! Jederzeit dienstbereit! MH-Consulting by Howard Chance

    Finanzämter – Handhabungsfragen – Durcheinander

    Die Finanzbehörden haben ein reges Interesse an Prostitution und allem, was damit zusammenhängt. Ist ja auch logisch, da der Hurenlohn in bar entrichtet wird und es dafür auch keine Quittungen gibt, von Registrierkassen neben dem Lotterbett mal ganz zu schweigen! Regulierung des Prostitutionsgewerbes zielt eindeutig auf die geheimen „schwarzen Groschen“, die nach der deutschen Abgabenordnung eben kein „Menschenrecht“ sind! Interessant ist auch, dass die „normalen“ Finanzämter und die Stellen der Steuerfahndung, die mit dem „Düsseldorfer Verfahren“ betraut sind, eigenständige Behörden sind, die scheinbar „wetteifern“ und sich oft nicht austauschen. Zudem unterscheiden sich die Handhabung der Steuererhebung nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Ort zu Ort in ein und demselben Bundesland. Je nach Sachbearbeiter kriegt man Zugeständnisse und vereinfachte Lösungen oder aber die ganz große Keule! Oder beides einfach im Wechsel? In Regionen, wo die Finanzämter überlastet sind, kommt auch schon mal der Zoll vorbei, der wieder eine eigene Behörde ist und den eigenen verordneten Schwerpunkt auf „Schwarzarbeitskontrolle“ legt. Mit ganz viel Pech, hat man die Finanzbehörden im „fliegenden Wechsel“ und erhält drei unterschiedliche Auskünfte! So lässt sich in der Praxis kaum arbeiten und die einzige Möglichkeit scheint eine „Verbindliche Auskunft“ des Finanzamtes zu sein, wobei es sich um eine Auskunftsart handelt, die selbst einigen Steuerberatern unbekannt zu sein scheint! Wenn man eine solche kostenpflichtige Auskunft beantragt, um beispielsweise ein bestimmtes Geschäftsmodell prüfen zu lassen, ist das auskunftserteilende Finanzamt an den Inhalt der Auskunft weitreichend gebunden und man ist bei späteren Betriebsprüfungen vor Überraschungen sicher! Man spricht also gewissermaßen die steuerliche Handhabung ab und hält sich, vereinbart dargestellt, an die getroffene Vereinbarung. Gerade bei komplexen Konstellationen mit Subunternehmern, Zurechnungen und Umsatzsteuer-Fragen kann es nicht schaden über die „Verbindliche Auskunft“ nachzudenken, wenn man sich , und dies bitte ich unbedingt zu beachten, nicht durch die Art der Fragestellung dem Risiko aussetzt, rückwirkend auseinander genommen zu werden! Ohnehin kriegt man eine solche Auskunft selbst nicht ohne weiteres hin, sondern ist auf einen sachkundigen Steuerberater angewiesen, der das Anliegen fundiert vorträgt! Solche Experten gibt es natürlich und ich stelle hier gerne einen Kontakt her!

    Sexworker-Themen aktuell

    Heimatpost oder Zustellanschrift?

    Viele ausländische Sexworkerinnen, die keinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland besitzen, haben bei der amtlichen Registrierung eine Clubanschrift oder eine Anschrift bei „Freunden“ angegeben, an der sie sich aber Wochen später nicht mehr aufhalten! Wenn dann, was jetzt die Regel ist, drei bis vier Wochen später ein Erfassungsbogen des Finanzamtes eintrifft, kann und will der Club oder Freund diese Post nicht weiterleiten und das Finanzamt erhält die erforderlichen Auskünfte nicht! Irgendwann wird die Ausfüllung des Erfassungsbogens mit Fristsetzung angemahnt und wenn dann weiterhin nichts geschieht, weil die Post an falscher Stelle liegen bleibt, hat das Finanzamt einen Trumpf im Ärmel: denn bei der amtlichen Registrierung wurde ja die Heimatanschrift vom Pass ermittelt und so ist es bereits mehrfach vorgekommen, dass Hilfeersuchen ins europäische Ausland gingen! Sehr unangenehm, wenn in dem angeschriebenen Land die Prostitution generell verboten ist und die Behörden dort durch die Kollegen in Deutschland auf Dinge aufmerksam gemacht werden, die sonst verborgen geblieben wären! Wenn man statt einer postalischen Fake-Adresse die Dienstleistung von www.zustellanschrift.de genutzt hätte, könnte man deutlich ruhiger schlafen, da man ja dort beim Eingang von amtlicher Post umgehend per E-Mail, SMS oder WhatsApp informiert wird und dies unabhängig davon, wo man sich gerade aufhält! Hier sollten die Clubs die Sexworkerinnen informieren, damit Unannehmlichkeiten erst gar nicht entstehen! Im Rahmen des Kongresses „Zukunft Rotlicht“ wird mein Kollege Christoph Rohr sein Produkt „Zustellanschrift“ natürlich vorstellen und alle damit verbundenen Fragen sehr gerne beantworten! https://zustellanschrift.de

    Steuerfahndung – Aktenauswertung – Heilung – Selbstanzeige?

    Das klingt kompliziert und ist es leider auch! Sexworkerinnen werden gerade zunehmend mit steuerlichen Nachforschungen konfrontiert! Kein Wunder, wenn man bei der amtlichen Registrierung angibt, seit Jahren in Deutschland „in der Branche“ tätig zu sein, es dann aber gar keine Steuernummer, keine Steuererklärung und auch keine Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren gibt! Da kann ja dann zwangsläufig etwas nicht stimmen und wenn dann seit Jahren teure Annoncen bei großen Erotikportalen geschaltet waren, fragen sich die Ämter, warum so viel eigentlich nicht vorhandenes Geld in Werbung investiert wurde. 10.000 Euro Werbung im Jahr, aber keine Umsätze? Merkwürdig und dann eine Anlass Prüfungen zu veranlassen! Hier ist man unter Umständen gut beraten, wenn man vor „Entdeckung“ einer umfangreichen Steuerhinterziehung eine „Nacherklärung“ überdenkt und dies mit Steuerrechtsexperten diskutiert! Wenn das Kind erst einmal ganz tief im Brunnen liegt, ist es dafür dann zu spät! Ob eine „Nacherklärung“ oder „Selbstanzeige“ wirklich Sinn macht, findet nur der Experte heraus, zu dem ich natürlich auch gerne Kontakt herstelle! Die Zahl der Verfahren nimmt momentan erheblich zu und ich werde beim Rotlicht-Kongress in Frankfurt am Main in einem Seminarblock berichten, wie die Steuerbehörden im Bereich der Prostitution ermitteln und warum diese Arbeit so erfolgreich ist! Hier sind wir auch ganz nah am Thema „künstliche Intelligenz“, die unser Leben angeblich erleichtert, aber reziprok betrachtet auch große Gefahren birgt! Zahl ich keine Steuer, wird es schnell mal teuer!

    Marktbereinigung durch Abschreckung?

    Es ist ziemlich leer auf den Fluren der Eroscenter und in den Terminwohnungen! Langjährige treue Mieterinnen haben die Strapse zum Jahresende an den Nagel gehängt, weil sie sich aus den verschiedensten nicht registrieren wollen. Die vermutete Rückkehr nach einigen Wochen blieb bisher größtenteils aus! Und wir haben ja fast schon Ostern! Scheinbar sind Ankündigungen und Berichte zu abschreckend und so setzt eine willkürliche Marktbereinigung ein, die niemand in der Branche so erwartet hatte! Neues „Personal“ zu finden, ist ein gewaltiges Problem, zumal auch die Anzahl der „Freier“ deutlich geringer geworden ist. Es knirscht im System und nicht alle deutschen Erotikunternehmen werden die Krise schadlos überstehen! Mit einem teuren Mietobjekt und mässigen Rücklagen, kann man schnell in eine sehr unerotische Schieflage geraten! Wer dann auf seine Hausbank hofft, kann dann direkt die nächste Überraschung erleben, zu der ich im nächsten Punkt komme!

    Probleme bei  Rotlicht-Finanzierungen / Bankgeschäften / Existenzgründungen

    Finanzierungen für Rotlicht-Objekte sind sehr kompliziert geworden, da sich die deutsche Kreditwirtschaft fast vollständig aus dem Milieu zurückgezogen hat und sogar Guthaben-Konten kündigt, um nicht etwa „schmutziges Geld“ zu verwalten. Wenn man keine Gelder mehr einzahlen kann, erschwert dies die tägliche Praxis immens und man kann hier nicht von Einzelfällen sprechen oder der Ausnahme, die die Regel bestätigt! Pustekuchen! Ist es Zeit für eine Rotlicht-Bank als Genossenschaftsmodell? Lesen Sie bei Interesse doch meinen Artikel zu diesem vielfältigen Thema, dass auch bei Facebook gerade intensiv diskutiert wird!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/03/21/rotlicht-bank-banken-kuendigen-konten-von-rotlicht-betrieben/

    Zukunft Rotlicht! Der Kongress in Frankfurt am Main – 23. April 2018

    Wann zieht das deutsche Rotlicht endlich an einem Strang? Die Aufgaben sind groß und vielfältig und bedürfen der gemeinsamen Anstrengung und einem gewissen Maß von Koordination!  Warum dies so ist, wird der großangelegte Kongress in Frankfurt am Main zeigen, zu dem Expertinnen und Experten aus der ganzen Republik in den Saalbau Gallus reisen werden. Akzente setzen, Informationen austauschen und diskutieren! Netzwerke schaffen, Netzwerke pflegen! Kein Selbstzweck, sondern eine Veranstaltung, die uns alle nach vorne bringen soll!

    https://zukunft-rotlicht.de

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Massage-Institute – Nutzungsänderung oder nur Erweiterung?

    Prostitution 2018 – Massage-Institute – Nutzungsänderung oder nur Erweiterung?

    Prostitution 2018 - Massage-Institute - Nutzungsänderung oder nur Erweiterung?Prostitution 2018 – Massage-Institute – Nutzungsänderung oder nur Erweiterung?

    Beitragsdatum: 13. März 2018 – Autor: Howard Chance

    Momentan habe ich aus verschiedenen Orten der schönen bunten Republik, wo das neue Prostituiertenschutzgesetz bereits konkret in der Umsetzung ist, Anfragen zu bauamtlichen Anfragen und Auflagen. Dabei geht es überwiegend nicht um „Bordelle“ und „bordellartige Betriebe“, sondern um Massage-Institute, in denen erotische Massagen angeboten werden.

    Selbst wenn es sich bei den genutzten Räumen um Gewerberäume handelt, sich diese in Gewerbegebieten und nicht im Sperrbezirk befinden, tun sich Bauämter schwer, eine „Zulässigkeit“ gegenüber dem federführenden Ordnungsamt zu bescheinigen! Für manche Bauämter wird der Massagesalon, der so auch in der Bauakte eingetragen ist, schlichtweg zum „Bordell“ und womöglich auch noch zur „Vergnügungsstätte“!

    Bei Beratungen in NRW, an denen auch Architekten mitgewirkt haben, wurden wir mit solchen „Auskünften“ und „Bewertungen“ konfrontiert, die sich dann aber bei Prüfung der Landesbauordnung als eher „fälschlich“ darstellten. Denn nach der NRW-Verordnung ist eine Nutzungsänderung nur dann erforderlich, wenn eine wesentliche Veränderung eintritt und sich „Immisionen“ (Lärm, Besucheraufkommen etc.) ändern.

    Welche Unterschiede soll es hier zwischen unbekleideter Rückenmassage und der Lingam-Entspannung geben, wenn man mal von einem leicht lauteren Stöhnen absieht?

    Die Feststellung, dass alles, was baulich unter Erotik fällt, immer „Bordell“ ist, erscheint mir verwegen und ist ein Thema, was selbst zwischen den Ämtern kontrovers diskutiert wird und wo es durchaus „positive“ Entwicklungen gibt. So fordert das Bauamt einer großen Metropole in NRW inzwischen statt einer genehmigungspflichtigen „Nutzungsänderung“, was prinzipiell eine Form der Baugenehmigung ist, nur noch die „Anzeige einer Nutzungserweiterung“. Diese Anzeige ist eine formelle Mitteilung ans Bauamt, die einer Genehmigung nicht bedarf?

    Ich schreibe hier bewusst ein Fragezeichen, da das Baurecht auf Bundesebene nicht einheitlich geregelt ist und der Föderalismus mal wieder für Verwirrung sorgt!

    Was in Berlin erlaubt ist, kann in NRW geduldet und in Bayern gänzlich verboten sein! So darf man Erkenntnisse aus einem Bundesland nicht ungeprüft auf ein anderes übertragen, sonst schaut man unter Umständen ganz doof aus der Wäsche!

    Nun kann ich unmöglich wochenlang Landesbaurecht in 16 Bundesländern „erforschen“! Daher bin ich dankbar, dass ein ausgewiesener Experte, nämlich Herr Andreas Ramisch, Diplom-Verwaltungswirt und erfahrener „Behörden-Trainer“, beim anstehenden Kongress in Frankfurt am Main zu diesem Thema referieren wird! Wissen ist Macht, ohne Wissen ist man folglich machtlos!

    Für Damen und Herren, die mit dieser Problematik bereits konfrontiert sind oder zukünftig konfrontiert werden könnten, kann sich ein Besuch beim Kongress absolut lohnen! Für alle, die nicht teilnehmen können, werde ich die Ergebnisse natürlich weiter sammeln und meiner Kundschaft dann auch zur Verfügung stellen! Versprochen! Glück auf!



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Montag – 23. April 2018 – 1. Rotlicht-Kongress in Frankfurt/Main

    Montag – 23. April 2018 – 1. Rotlicht-Kongress in Frankfurt/Main

    Montag – 23. April 2018 – 1. Rotlicht-Kongress in Frankfurt/Main

    Gibt es noch eine Zukunft für das „deutsche Rotlicht“ oder hat das neue berüchtigte Prostituiertenschutzgesetz nun das absolute Potenzial nun flächendeckend Existenzen in der Branche zu zerstören?

    Mit dieser und vielen weiteren wichtigen Fragen beschäftigt sich der 1. bundesweite Rotlicht-Kongress, der am Montag, dem 23. April 2018, in Frankfurt am Main ganztägig stattfinden wird und von der Firma London-Kondome präsentiert wird! Betreiberinnen und Betreiber von „Prostitutionsstätten“ und „Prostitutionsvermittlungen“ sind ebenso herzlich willkommen wie Sexworkerinnen und Sexworker und deren engagierte Verbände, die ja oft schon seit Jahren gegen die amtlichen „Windmühlen“ kämpfen! Gemeinschaft und Austausch sind wichtig und so ist eine rege Beteiligung wünschenswert, um miteinander ins Gespräch zu kommen und dabei hoffentlich viele Gemeinsamkeiten zu entdecken!

    Rechtsanwälte, Steuerberater, Marketing- und Unternehmensberater

    Namhafte wie hochkarätige Experten aus nahezu allen derzeit relevanten Bereichen (Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht, Steuerrecht, Marketing,  Werbung und Unternehmensberatung) werden zu den unterschiedlichen Problemstellungen ganztägig referieren. Vorträge, Impuls-Seminare, Arbeitsgruppen und Diskussionen stehen auf dem anspruchsvollen Programm, wobei der Austausch von Informationen und Meinungen ein besonderes Gewicht erhalten wird!

    Fachaussteller vor Ort – Information und Dialog

    Neben dem sehr umfangreichen Vortrags- und Seminarangebot, werden in Frankfurt/Main zusätzlich auch branchenaffine Fachaussteller vor Ort anwesend sein, die ihre Produkte und Dienstleistungen vorstellen und mit der Branche ins Gespräch kommen wollen. Alarmsysteme, Kassen- und Abrechnungslösungen, Automatenanbieter, Wäscheservices, Portale und spezialisierte Vermarkter, Online-App-Dienstleister, Gebäudeversicherer, Gesundheitsdienstleister und vieles mehr, werden im Rahmen der Ausstellung ganztägig präsentiert!

    Einladung an Sexworker(innern)-Verbände und Organisationen

    Sexworker-Verbände und ähnliche Organisationen sind sehr herzlich eingeladen, sich beim Kongress kostenfrei zu präsentieren! Die Veranstaltung ist „überparteilich“ und bietet auch durchaus die Möglichkeit zu Kontroversen: Diskussion belebt und positiver „Streit“ weckt Synergien! Meinungsaustausch im besten Sinne! Aufgabe Zukunft Rotlicht!

    Meet & Greet – Afterparty

    Im Anschluss an die Veranstaltung findet eine „Meet & Greet“-Afterparty statt, bei der Kommunikation, Networking und Gedankenaustausch im Mittelpunkt steht! Natürlich ist ganztägig für das leibliche Wohl gesorgt, denn Hören, Denken & Diskussion braucht natürlich auch „Nahrung“. Hurra!

    Alle Detail-Informationen finden Sie unter der Kongress-Internet-Präsenz:

    https://zukunft-rotlicht.de



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

  • Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Zukunft Rotlicht - Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress - Frankfurt am Main

    Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Es ist soweit: London – Die Kondom-Weltmarke präsentiert am Montag, 23. April 2018, Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress in der Metropole Frankfurt am Main.

    Die deutsche Rotlicht-Branche (Betreiberinnen und Betreiber von Erotik-Clubs, Laufhäusern, Bordell-Betrieben und Escort-Agenturen, aber natürlich auch die vielen Sexworkerinnen und Sexworker) stellen sich momentan die Frage, ob die Zukunft des „Rotlichts“ weiter positiv „rot“ ist oder ob das neue „Prostituiertenschutzgesetz“ (ProstSchGesetz) eine eher negativ schwarze Perspektive verheißt!

    Die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

    Die Umsetzung des einschneidenden Gesetzes ist Ländersache! 16 Bundesländer arbeiten an Umsetzungsverordnungen oder habe solche bereits erlassen, wobei es gewaltige inhaltliche Unterschiede gibt. Was in einem Bundesland nach wie vor geduldet wird, ist in einem anderen strikt verboten und selbst innerhalb der Bundesländer werden die „Regeln“ auf den Ämtern vor Ort sehr unterschiedlich interpretiert! Zudem schalten sich nun auch Baubehörden ein, die ebenfalls keine einheitlichen Baugesetzbücher besitzen!

    Finanzamt / Steuerfahndung ist fast immer mit im Boot

    Die Finanzbehörden behandeln das „Rotlicht-Gewerbe“ natürlich auch nicht einheitlich: in manchen Regionen wird das „Düsseldorfer Verfahren“ praktiziert, in anderen nicht angewandt. Während „Heimat-Finanzämter“ auf eine Steuererklärung bestehen und im Rahmen der „Sexworker-Registrierung“ viele neue Steuernummern vergeben, bestehen die fürs „Düsseldorfer Verfahren“ zuständigen Steuerfahndungsstellen auf bedingungslose Fortsetzung einer „freiwilligen Vereinbarung“, die keinen Gesetzescharakter hat! Auch die Frage, wer in einem Bordellbetrieb für die „Umsatzsteuer“ haftet oder eventuell subsidiär „herangezogen“ werden kann, ist nicht einheitlich geklärt!

    Der „politische Wille“ und seine fatalen Folgen

    Zudem mischen sich Kreise, Städte und Gemeinden oft mit „politischem Willen“ in diverse amtliche Entscheidungsprozesse ein, um auf möglichst galante Art und Weise missliebige Betriebe zu schließen oder aber um beliebte Betriebe, die der kommunalen Kasse „dienen“, auf Gedeih und Verderb zu erhalten! Der Zweck heiligt die Mittel? Schilda meets Klüngel?

    Verfassungsbeschwerde zum ProstSchGesetz

    Die entscheidende Frage, ob das Prostituiertenschutzgesetz verfassungsgemäß oder (in Teilen) verfassungswidrig ist, wird womöglich erst in 2019 entschieden! Zwar ist das anhängige von Dona Carmen e.V. initiierte Verfahren vom Bundesverfassungsgericht für 2018 auf die Agenda genommen worden, aber der konkrete Verfahrensbeginn wird vermutlich erst Ende des Jahres sein, wenn ein Großteil der Sexworkerinnen und Sexworker bereits amtlich erfasst und viele Betriebe bereits amtlich geschlossen sein werden!

    Resumee – Die aktuelle Situation und die Sorgen

    Viele Sexworker(innen) und Betreiber(innen) haben gerade arge Ängste und fürchten aus unterschiedlichen Gründen sogar um ihre Existenz! Die vermeintliche „Ruhe“ in 13 Bundesländern ist zudem trügerisch, da sich die Beamtinnen und Beamten noch im „Wartestand“ befinden, geschult werden müssen oder auf Anweisungen der Landesbehörden warten. Ob nach der Ruhe überall der Sturm folgt, kann man nur schwer abschätzen!

    Information tut dringend Not und Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress ist daher gerade in der jetzigen Zeit des Umbruchs eine zentrale Groß-Veranstaltung, die viele Fragen beantworten und Wege aufzeigen soll! Vorsprung durch Wissen: Zukunft für das Rotlicht!

    Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Namhafte hochkarätige Experten aus nahezu allen derzeit relevanten Bereichen (Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht, Steuerrecht, Marketing,  Werbung und Unternehmensberatung) werden am Montag, dem 23. April 2018, in Frankfurt am Main sein und zu den unterschiedlichen Problemstellungen ganztägig referieren. Vorträge, Impuls-Seminare, Arbeitsgruppen und Diskussionen stehen auf dem anspruchsvollen Programm, wobei der Austausch von Informationen und Meinungen ein besonderes Gewicht erhalten wird!

    Gemeinsam“ erreicht man mehr! Networking ist hier das Konzept der Zukunft … Zukunft Rotlicht! Das Jahr 2018: ein Jahr wichtiger Entscheidungen für die Branche!

    Fachaussteller vor Ort – Information und Dialog

    Neben dem sehr umfangreichen Vortrags- und Seminarangebot, werden in Frankfurt/Main zusätzlich auch branchenaffine Fachaussteller vor Ort anwesend sein, die ihre Produkte und Dienstleistungen vorstellen und mit der Branche ins Gespräch kommen wollen. Alarmsysteme, Kassen- und Abrechnungslösungen, Automatenanbieter, Wäscheservices, Portale und spezialisierte Vermarkter, Online-App-Dienstleister, Gebäudeversicherer, Gesundheitsdienstleister und vieles mehr, werden im Rahmen der Ausstellung ganztägig präsentiert!

    Einladung an Sexworker(innern)-Verbände und Organisationen

    Sexworker-Verbände und ähnliche Organisationen sind sehr herzlich eingeladen, sich beim Kongress kostenfrei zu präsentieren! Die Veranstaltung ist „überparteilich“ und bietet auch durchaus die Möglichkeit zu Kontroversen: Diskussion belebt und positiver „Streit“ weckt Synergien! Meinungsaustausch im besten Sinne! Aufgabe Zukunft Rotlicht!

    Alle Detail-Informationen finden Sie unter der Kongress-Internet-Präsenz:

    www.zukunft-rotlicht.de



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

  • Prostitution 2018 – Verwirrender Bericht – Stuttgarter Zeitung

    Prostitution 2018 – Verwirrender Bericht – Stuttgarter Zeitung

    Prostitution 2018 – Verwirrender Bericht – Stuttgarter Zeitung

    Informationsstand: 26. Februar 2018 – Autor: Howard Chance

    Die Stuttgarter Zeitung hat gestern (25.02.2018) unter der Headline „Rotlicht in Stuttgart – Prostituierte warten noch auf einen besseren Schutz“ einen umfangreichen Artikel zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in der Landeshauptstadt Stuttgart veröffentlicht, der bei Fachleuten nun für recht große Verwirrung sorgt.

    Die Stadt Stuttgart „plagen“ offene Rechtsfragen und daher hat man mit der „Umsetzung“ des Gesetzes noch gewartet! Im April 2018 will man starten, allerdings sind die festgelegten „Planstellen“ noch nicht besetzt bzw. beim Ordnungsamt, wo die Betriebsgenehmigungen erteilt werden müssen, noch gar nicht ausgeschrieben! Das hieraus erst einmal weiterer „Stillstand“ resultieren wird, ist zu vermuten.

    Nicht vorhandenes Personal kann ja nicht arbeiten und neues Personal, wenn es denn einmal vorhanden ist, erst für das neue Tätigkeitsgebiet geschult werden! Die „Ei-und-Henne-Frage“ stellt sich also erst einmal gar nicht! Den ein oder anderen „Betreiber“ wird dies sicher freuen! Erst mal noch ein bisschen Frieden in den erotischen Wänden.

    Der stellvertretende Leiter der Gewerbe- und Gaststättenbehörde der Stadt Stuttgart stellt sich nach dem Zeitungsbericht die Frage, ob das Ordnungsamt Stuttgart die Landesverordnung Baden-Württemberg zum ProstSchGesetz umsetzen muss, nach  der eine Baugenehmigung für eine „Prostitutionsstätte“ im Land obligatorisch, also notwendig, ist oder ob man es nicht wie in anderen Großstädten außerhalb des „Ländles“ handhaben kann, wo man die „Baugenehmigung“ angeblich ingnoriert.

    Tja, die Umsetzung des Bundesgesetzes ist, so steht es nun mal im ProstSchGesetz „Ländersache“ und die Verordnungen, die das Land trifft, hat der kommunale Beamte, der in diesem Land tätig ist, umzusetzen. Er ist die „Exekutive“ und hat mit dem „legislativen Prozess“ überhaupt nichts zu tun! Setzt er die Verordnung nicht um, begeht er sogar Rechtsbeugung und kann dafür richtig eins auf´s Dach bekommen!

    Daher kann auch eine scheinbar geplante „Zusammenkunft“ von „Landeshauptstädten“ aus der gesamten Republik in Düsseldorf, zu der ich leider noch keine Informationen habe, lediglich dem „Austausch“ von Meinungen dienen. Es steht der Versammlung nämlich nicht zu „Landesverordnungen“ zu verändern oder von einem Bundesland ins andere zu übertragen.

    Auch wenn es der Stuttgarter Beamte womöglich „gut“ für das Gewerbe gemeint hat, kann er die Gesetze seines Bundeslandes nicht ignorieren und das Verhältnis zwischen „Prostituiertenschutzgesetz“ und dem „Baurecht“ ist klar geregelt, denn im ProstSchGesetz ist eindeutig zu lesen, dass das Baurecht „unberührt“ bleibt! Wo also liegt bei der Stadt Stuttgart die Unklarheit? Ich sehe keine!

    Rotlicht in Stuttgart Prostituierte warten noch auf einen besseren Schutz



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Deutsches Baurecht und Wohnungsprostitution aktuell

    Prostitution 2018 – Deutsches Baurecht und Wohnungsprostitution aktuell

    Prostitution 2018 - Deutsches Baurecht und Wohnungsprostitution aktuell
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2018 – Deutsches Baurecht und Wohnungsprostitution aktuell

    Informationsstand: 21. Februar 2018 – Autor: Howard Chance

    „Ein-Personen-Prostitution“ in der eigenen Mietwohnung liegt momentan im Trend, da diese besondere Form der Sexarbeit nach dem neuen „Prostituiertenschutzgesetz“ nicht als „Prostitutionsstätte“ gewertet wird und somit keine „amtliche Konzession“ notwendig wird! Ist doch super, wenn es kein „Baurecht“ gäbe, dass hier einen mehr als engen Rahmen vorgibt:

    Wenn sich meine Wohnung nämlich in einem „reinen Wohngebiet“ befindet, gibt es baurechtliche Möglichkeiten die Nutzung zu verbieten, auch wenn diese nur gelegentlich stattfindet! Hierzu gibt es eine völlig eindeutige Rechtsprechung, die sich rein am Baurecht orientiert und nach meiner Recherche im Bereich „Wohngebiet“ keine Ausnahme zulässt.

    Oftmals wird mit dem Berliner „Salon Prestige-Urteil“ argumentiert, wo ein Berliner Gericht einen Bordellbetrieb in einem Wohnhaus als ausnahmsweise zulässig „genehmigte“. Doch dieses Haus befand sich in einem sogenannten „Mischgebiet“, wo eben die Zulässigkeit nach dem Gesetzbuch in Ausnahmefällen möglich ist!

    Selbst wenn die Wohnung vornehmlich zum „Wohnen“ genutzt wird, gibt es keine Ausnahme und eine nicht geringe Anzahl von Damen wurde in den letzten Wochen hier eiskalt erwischt!

    Viele „Wohnungs-Sexworkerinnen“ haben gedacht unter dem prüfenden Radar der Ämter unentdeckt und unbehelligt zu bleiben, was sich nun aber mehr und mehr als „Trugschluss“ erweist: immer mehr Vermieterinnen und Vermieter erhalten amtliche Schreiben, mit denen Missstände in den Mietobjekten aufgezeigt werden! Oftmals stecken auch Nachbarn dahinter, denen die „freizügige Nachbarin“ nicht passt und die dann anonyme Anzeigen erstatten, denen die Behörden natürlich nachgehen müssen!

    Sich dann gegen einen „Verwaltungsakt“ juristisch zu wehren, kann unter dem Aspekt des „Zeitschindens“ eventuell Sinn machen, löst aber das Problem gar nicht! Ob Kosten und Aufwand sich lohnen, muss jede und jeder selbst entscheiden!

    Natürlich ist eine „Einzelfall-Prüfung“ womöglich sinnvoll, wenn sich das gerügte Objekt aber eindeutig in einem „reinen Wohngebiet“ befindet, so stehen die Chancen leider äußerst schlecht! Bedaure, dass ich hier wieder eine schlechte Nachricht überbringe!

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Prostitution 2018 – Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Prostitution 2018 - Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Prostitution 2018 – Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Ich war in dieser Woche in „Klausur“, um Akten zu bearbeiten und um neue Projekte für 2018 zu planen. Dabei hat mich eine heftige Erkältung erwischt, die aber jetzt wieder am abklingen ist. Also wieder mit (fast) Vollgas in den neuen Monat Februar! Heute einige meiner „Wahrnehmungen“ der Woche unter der Überschrift „kurz notiert“:

    Ruhe oder Sturm? Fast täglich klingelt das Telefon!

    Der Januar 2018 war für mich eher ruhig! Die meisten Betriebskonzepte wurden im Kundenauftrag „pünktlich“ eingereicht und landeten in der Regel auf großen Stapeln, zu deren geplanter Bearbeitungszeit ich im nächsten Absatz noch etwas schreiben werde. Es gab die „Kolleginnen“ und „Kollegen“, die dann im Januar festgestellt haben, dass die notwendigen Unterlagen noch nicht erstellt wurden, was in den meisten Bundesländern (außer Bayern und NRW) nicht zum Problem wurde, da die Behörden noch „Kulanz“ zeigen und selbst noch nicht wissen, was sie mit den Unterlagen anfangen sollen! Auch die Kontrolle der „Huren-Ausweise“ findet, wenn überhaupt, nur sehr „rudimentär“ statt, da die flächendeckende Ausstattung noch nicht gegeben ist.

    Lediglich bei den Finanzbehörden in NRW ist schnelles Handeln zu erkennen: nur wenige Wochen nach der „Registrierung“ beim Amt tauchen „Erhebungsbeamtinnen und -beamten“ auf, die neue „Steuerbürgerinnen“ suchen und gerne deren „Steuerhistorie“ hinterfragen. Wenn es ums Geld geht, hat es der Staat bekanntlich immer eilig und man will zumindest die „Düsseldorfer Taler“ (nach dem gleichnamigen „Düsseldorfer Verfahren“ haben, wobei man sich lokal noch uneinig ist, ob dieses „Modell“ langfristig noch eine Zukunft haben wird. Im Moment will aber in NRW niemand wirklich daran rütteln. Mal abwarten, ob es da irgendwann einmal eine bundesweit einheitliche Lösung geben wird?

    Bearbeitungsfristen „Betriebskonzepte“ / „Huren-Ausweise“ in NRW

    Momentan bin ich fast täglich mit Behörden vornehmlich in NRW in Kontakt, da ich dort die meisten Kundinnen und Kunden habe und weil ich die „Konzessionierungen“ natürlich immer bis zum „Ende“ begleite und dabei auch direkt im Auftrag „verhandle“. Die Ämter in den Großstädten sind arg belastet: für die „Huren-Ausweise“ und die notwendigen Beratungen sind Termine bis in den Mai 2018 vergeben und die „Betriebskonzepte“ existenter Betriebe liegen oft „auf Halde“, da die „Huren-Ausweise“ Priorität haben. Gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfristen gibt es wohl nicht und die „Genehmigungsfiktion“ wir wahrscheinlich nicht greifen, da der Fortbestand der Betriebe bis zur abschließenden Würdigung garantiert ist. Die „Nervosität“ der Betreiber bleibt natürlich bestehen, weil man eben nicht weiß, was noch kommt und wie die „Sache“ ausgeht!

    Erste Bearbeitungsergebnisse / Probleme und Auflagen in NRW

    Bei den Konzepten, die momentan schon in amtlicher Bearbeitung sind, deuten sich, wie schon erwartet, erhebliche Probleme mit dem „Baurecht“ an. Ordnungsämter verlangen Nutzungsänderungen oder gar neue Baugenehmigungen und die Kolleginnen und Kollegen auf den Bauämtern verstehen nicht warum und wie, da „Prostitutionsstätten“ baurechtlich nicht eindeutig definiert sind. Dass „bordellartige Betriebe“ nach der Rechtsprechung keine „Vergnügungsstätten“ mehr sind, sondern „normale Gewerbebetriebe“, ist vielen Ämtern nicht bekannt und so fehlt es fast überall an einer einheitlichen Linie! Muss ein Gewerberaum bis ins letzte Detail definiert sein, um genehmigt zu werden? Gibt es baurechtlich einen Unterschied zwischen einem Massagestudio und einem thailändischen Massagestudio oder gibt es baurechtlich Unterschiede zwischen freiberuflich und gewerblich genutzten Flächen? Fragen über Fragen, die momentan der Klärung bedürfen!

    Nachbesserungen bei Betriebskonzepten / Unvollständige Unterlagen

    Einige Zeitgenossen (und hier spreche ich nicht nur von NRW!) haben ihre Betriebskonzepte scheinbar flugs beim Bier ausgefüllt und handschriftlich schnell mal Angaben gemacht, die das Amt nicht lesen kann und die in einigen Fällen überhaupt nicht dem entsprechen, was der Gesetzgeber fordert. Oder man hat ein Konzept eingereicht, was in der Theorie allen Anforderungen entspricht, aber vor Ort überhaupt nicht „gelebt“ wird!

    Dafür gibt es schon den Begriff des „Alibi-Konzepts“, was dann aber leider keiner Überprüfung standhält! Die Leute, die Konzepte prüfen, sind meistens keine „Greenhorns“ und erst recht keine „Sonderschüler“, denen man ein salzige Hühnersuppe als süßen Pudding verkaufen kann! OK, man kann es versuchen, man wird aber damit recht schnell auf die Nase fallen und hat dann das Problem umfangreiche „Nachbesserungen“ vorzunehmen.

    In fast jedem Konzept wird von den „selbständigen Dienstleisterinnen“ gesprochen, die auf eigene Rechnung eigenverantwortlich arbeiten und die eigentlich mit dem Betreiber nichts zu tun haben! Gleichzeitig findet man dann die Homepage des Unternehmens, wo dann von „unseren Damen“ gesprochen wird, deren Anwesenheit garantiert wird und die natürlich alle den gleichen „Festpreis“ bieten, weil die Damen sich als „WG“ darauf verbindlich geeinigt haben! Hat man das Gesetz womöglich nicht gelesen? Der Verdacht liegt nah!

    Wenn Behörden dann intensiv nachfragen, bricht das auf dem Bierdeckel virtuell produzierte Kartenhaus schnell zusammen und „Nachbesserungen“ sind mal wieder vorprogrammiert! Ich habe inzwischen eine ganze Reihe von solchen „Akten“ auf dem Tisch!

    Auch die „Anpassung der Betriebsabläufe“ wird zukünftig ein wichtiges Thema werden und unser Ausbildungsinitiative  „Fachwirt(in) für Erotikbetriebe“ (Bordellfachwirt(in) BRD) soll hier zu einer wirklichen Hilfe werden! Die Informationen dazu werden auch im Laufe des Monats zur Verfügung gestellt!

    Rotlicht-Kongress Frühjahr 2018 in Vorbereitung

    Was war, was ist, was kommt! Der Markt ist in Bewegung und das Jahr 2018 wird einschneidend sein! Wir stehen erst am Anfang der Umstellungen und treffende Prognosen sind schwierig! Die Seminare, die von der Rotlicht-Akademie, von MH-Consulting und den Berufsverbänden in 2017 angeboten wurden, hatten vornehmlich informativen Charakter.

    Das Gesetz wurde vorgestellt, Anforderungen und mögliche Auswirkungen wurden diskutiert. Während sich die Verbände primär auf den „Protest“ spezialisierten und eher „politisch“ aktiv wurden, setzten die Rotlicht-Akademie, Berlin Intim, MH-Consulting und weitere „gewerbliche“ Anbieter eher auf die „Praxis-Arbeit“. Beide Aspekte sind wichtig und wir wollen im Rahmen einer „überparteilichen Arbeitsgemeinschaft“ im April 2018 einen „Rotlicht-Tag“ im Rhein-Main-Gebiet ins Leben rufen, wo die Branche miteinander ins Gespräch kommen kann und soll.

    Aktuelle Entwicklungen, Berichte aus verschiedenen Bundesländern und Gesetzes-Initiativen sollen vorgestellt werden. Welche Erfahrungen gibt es? Wohin geht die Reise? Neben Vorträgen von Experten aus unterschiedlichen Bereichen, soll es verschiedene thematische Arbeitsgruppen geben. Ganz wichtig ist der Interessengemeinschaft der direkte Austausch der Branchenvertreterinnen und Branchenvertreter! Auch polarisierende und prägend „Bewegungen“ wie „Dona Carmen e.V.“ sind uns herzlich willkommen. Kontroversen sind durchaus erwünscht und wichtig! Man kann nicht immer einer Meinung sein, sitzt aber im selben Boot und rudert „eigentlich“ in die gleiche Richtung!

    Die gegründete Arbeitsgemeinschaft wird den „Rotlicht-Tag 2018“ wohl noch in diesem Monat ausschreiben und ich werde die Ergebnisse dann gerne hier präsentieren!

    https://zukunft-rotlicht.de

    Termine / Reisen Howard im Februar 2018

    Nach meiner Klausurwoche bin ich in den kommenden Tagen wieder auf Tour und zwar am 02. und 03. Februar nach Frankfurt/Main, am 05. Februar nach Düsseldorf und Hannover, dann am 06. Februar zur JOYclub-Tagung nach Leipzig. Berlin steht vom 07. bis 10. Februar auf dem Plan. Wer kurzfristig noch einen Termin vereinbaren möchte, schreibe mir bitte per Mail: howard.chance@t-online.de

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Aktuelle Informationen – Stand 1. Januar 2018

    Prostitution 2018 – Aktuelle Informationen – Stand 1. Januar 2018

    Prostitution 2018 - Aktuelle Informationen - Stand 1. Januar 2018Prostitution 2018 – Aktuelle Informationen – Stand 1. Januar 2018

    Mein Portal und die dazu gehörende Internet-Adresse lautet bekanntlich auf „Prostitution 2017“ (www.prostitution2017.de). Das mag nun zu Beginn des neuen Jahres etwas verwirren,
    aber es geht inhaltlich ja um ein Gesetz, was im Jahr 2017 Inkraft getreten ist! Um Missverständnisse zu vermeiden, gibt es aber inzwischen auf die zusätzliche Domain www.prostitution2018.de, die aber auf den gleichen Inhalt / auf das gleiche Portal verweist!

    Wenn ich demnächst einmal etwas zuviel habe, werde ich die „aufgelaufenen Artikel“ einmal sortieren: es gibt überholte Informationen und Informationen, die immer noch aktuell sind, was der Google-Suchende aber nicht unbedingt erkennen kann. Hier werde ich Abhilfe schaffen, damit keine Missverständnisse entstehen. Die Umsetzung des Gesetzes ist ja ein dynamischer Prozess, bei dem sich fast täglich neue Aspekte ergeben.

    Die Struktur des Portals wird aus diesem Grund auch maßgeblich ändern, damit es nicht zum Informations-Overkill kommt! Leider schaffe ich das nicht von heute auf morgen, da ich nach wie vor intensiv mit Beratungs-Dienstleistungen beschäftigt bin und zusätzlich zum Jahreswechsel noch einige neue Aufgaben übernommen habe, die den Mann fordern!

    Schrecklicherweise werde ich in 2018 auch noch „50“, was mich nicht wirklich entzückt und auch der „Sport“ hat im vergangenen Jahr sehr gelitten. Um mein übliches Fitness-Niveau wieder herzustellen, werde ich im neuen Jahr garantiert etwas sorgsamer leben und auch wieder ein wenig der Muse pflegen. Wer rastet, der rostet! Aber wer schon etwas rostig ist, muss auch hin und wieder rasten!

    Nach dem sehr ruhigen Silvester in München gönne ich mir einige freie Tage und bin dann in einigen Tagen wieder am Start. Meine Aufenthaltsorte der nächsten 14 Tage kann frau oder man dem aktuellen Terminkalender entnehmen:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/27/termine-howard-chance/



    Der umfangreiche Statusbericht nochmals als Anhang (Stand 1. Januar 2018):

    Jahresrückblick 2017 und Jahresausblick 2018 by Howard Chance

    Im abgelaufenen Jahr 2017 war ich fast 300 Tage auf Reisen und habe dabei nahezu die ganze Republik „erlebt“. Die Metropolen waren das Ziel, aber auch ländliche Regionen, in denen sich im Prinzip niemand für das neue Gesetz interessiert und wo die Ämter immer noch mit dem Kopf schütteln, wenn man sich als „Prostitutions-Bürger“ nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz und dessen Bestimmungen erkundigen will. Flächendeckend „geimpft“ ist man bis heute lediglich in Nordrhein-Westfalen, wo man sich sehr früh mit der Angelegenheit befasst hat, wo Schulungen für die Behörden schon Anfang 2017 stattgefunden haben und wo Formularmaterial bereits Mitte des Jahres zur Verfügung stand.

    NRW ist das „Musterland“, dicht gefolgt vom Freistaat Bayern, wo es abgesehen von einigen Städten auf dem flachen Land, auch überall sachkundige Beamtinnen und Beamten gibt. Bayern reguliert Prostitution ja schon seit einigen Jahren und verfügt bereits über umfangreiches Daten-Material aus vergangenen Jahren und die Erstellung von Formularen sowie die Entwicklung von Behördenabläufen war nicht das große Problem.

    Erstaunlich ist das „Ost-West-Gefälle“: im gesamten „Osten“ (sogenannte neue Bundesländer) klemmt es gewaltig und die vorliegenden Verordnungen sind recht unvollständig. Die Frage, wer was wann und wie umsetzt, stellt sich im Osten fast überall und auch die „Hauptstadt aller Deutschen“ Berlin schließt sich der ostdeutschen Riege an: man nimmt zwar Anträge und Akten an, hat aber bezüglich der Bearbeitung noch keine Vorgaben der Landesregierung.

    Selbst Hessen mit der bundesdeutschen Prostitutions-Metropole Nr. 1 Frankfurt/Main, bekommt den Plan der Landesregierung gerade nicht umgesetzt, weil sich diverse Kommunen weigern ohne klare Vorgaben zu arbeiten. In Frankfurt und Offenbach nimmt man Anträge an, in Wiesbaden weigert man sich mit dem Hinweis, dass die Vorgaben des Landes unvollständig seien. Ein offener Streit auf der Verwaltungsebene, der so schnell nicht beilegt sein wird!

    Im „Ländle“ hat man das Großprojekt Mitte des Jahres in Angriff genommen, indem man einen Anrufbeantworter beim Landesministerium in Stuttgart installierte und es einen Mitarbeiter mit Email-Account gab, der unter der Last seiner Verantwortung zusammenbrach! Kein Wunder: bei Tausenden betroffenen Personen hätte man ein Call-Center mit 50 Agents benötigt! Ein einzelner Herr „Pfleiderer“ konnte das nicht schaffen und schaffte es natürlich auch nicht. Im September wurde „Pfleiderers Bürde“ dann in die Landkreise verwiesen, wo man sich seither bemüht Dinge auf die Kette zu bringen. Ausgang in vielen Regionen noch ungewiss, wenn man z.B. hört, dass in Freiburg Fristen per Handstreich und womöglich ohne jegliche rechtliche Legitimation einfach mal um einige Monate verlängert werden.

    Zwar sieht das Bundesgesetz vor, dass Landesregierungen aufgrund spezieller Notwendigkeiten die Umsetzung durchaus „individualisieren“ können, dass dies aber jeder Kreis, jede Gemeinde oder gar jeder Sachbearbeiter persönlich kann, konnte ich weder im Bundesgesetz, noch in den einigen wenigen vorhanden Landesverordnungen entdecken. Selbst „Übergangsbescheinigungen“, die in manchen Städten ausgestellt werden, wenn „Huren-Ausweise“ (noch) nicht ausgestellt werden können, sind fragwürdige „Dokumente“, die legislativ so eigentlich nicht vorkommen! Also jede Menge „Notbehelfe“, über deren Sinn oder Unsinn man trefflich streiten kann! Ämter, die das Recht irgendwie biegen, werden natürlich zum leichten „Opfer“, wenn spezialisierte Anwälte für Verwaltungsrecht demnächst ihren Hut in den Ring werfen!



    Problemfall „Huren-Ausweis“ – Gegenwart

    Am „Stichtag“ 1. Januar 2018, wo der ungeliebte Ausweis ja vorhanden sein „muss“ und wo es Betreiberinnen und Betreibern von Prostitutionsstätten nicht erlaubt ist, Sexworkerinnen ohne das Dokument arbeiten zu lassen, tauchen ganz erhebliche Probleme auf! Nach vorsichtigen Schätzungen sind wohl bislang nur etwa 10 – 15% der Sexworkerinnen im Besitz eines solchen Dokuments. Mal hat man sich einfach nicht darum gekümmert, aber in den meisten Fällen konnten Behörden vor Ort die Ausweise nicht ausstellen und / oder keine zeitnahen Beratungstermine anbieten. Wenn man als Sexworkerin noch nie irgendwo in der Angelegenheit vorstellig geworden ist, wird man sich in der kommenden Woche womöglich wundern, wenn man seinen „Arbeitsplatz“ nicht bekommt, weil der Clubchef oder Betreiber einfach kein Bußgeld kassieren möchte, was zudem seine „Unzuverlässigkeit“ im Genehmigungsverfahren belegen könnte! Also Zwangspause nach den Feiertagen und die Suche nach einer Behörde, die bereit ist das Dokument zügig zu fertigen!

    In Nordrhein-Westfalen haben einige „scharfe Städte“ bereits umfangreiche Kontrollen für Anfang Januar angekündigt! Volltreffer dürften hier wohl die schlichte Regel sein!



    Problemfall „Konzession/Erlaubnisantrag“ – Gegenwart

    Auch hier fällt laut Bundesgesetz am 31. Dezember 2017 der Fristen-Hammer. Alle Betriebe, die vor dem 1. Juli 2017 bestanden und dies bis 1. Oktober 2017 angezeigt haben, hatten bzw. haben bis zum 31. Dezember 2017 Zeit den Erlaubnisantrag zu stellen und ein Betriebskonzept einzureichen. Die „Einreich-Quote“ soll selbst in NRW bei unter 25 % liegen, wie mir amtliche Insider berichteten. Unglaublich, aber wahr! Hier spielt man dann „Roulette“ mit kalkulierbarem Ausgang!

    Sehr interessant und unbedingt lesenswert ist in diesem Kontext ein Artikel im Beamten-Fachmagazin „Ordnungsamt – Gewerbeamt“ des Weka-Verlags, wo der Verwaltungslehrer Uwe Schmidt den ordnungsrechtlichen Status des neuen Gesetzes betrachtet und würdigt. Bis Mitte Dezember 2017 sind nur in 7 von 16 Bundesländern konkrete „Ausführungsbestimmungen“ zum neuen Prostitutionsgesetz erlassen worden, nämlich in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein! In 9 Bundesländern gibt es keine Erlasse, Teilerlasse, vorbereitende Erlasse und besondere Mischformen, denen es aber offensichtlich noch an Substanz fehlt.

    In der Konsequenz ist das Prostituiertenschutzgesetz laut Uwe Schmidt in 9 Bundesländern momentan „außer Vollzug“, die im Bundesgesetz festgelegten Fristen sind damit in diesen Bundesländern hinfällig und Betriebskonzepte können nicht angefordert oder verlangt werden!

    Schmidt bringt die Situation zum Jahresende 2017 recht markant auf den Punkt und schreibt:

    „Die mit dem Erlass des ProstSchG verbundenen Absichten des Bundesgesetzgebers werden von der Mehrheit der Bundesländer unterlaufen … Im Bundesrat dem ProstSchG zuzustimmen und anschließend bei dessen praktischer Umsetzung den Kopf in den Sand zu stecken ist eines Rechtsstaates nicht würdig.“

    Klar, wenn 16 Köche ein und dieselbe Suppe individuell würzen oder auch nicht und niemand weiß, wer wann am Topf steht, ist das kulinarische Ergebnis ein ungenießbares Gericht und die Fachanwälte für Verwaltungsrecht können für 2018 schon mal den neuen Porsche bestellen! Wenn amtlich gemurkst wird, stehen diversen „Rechtsmitteln“ Tür und Tor offen und jeder, der nicht Protest führt, ist ziemlich dumm?

    „Locker vom Hocker und es bleibt schwierig!“ – Fragen Sie mich jetzt bitte nicht nach einer regionalen Prognose, denn eine solche wäre reine Prophetie!

    Den interessanten Artikel von Uwe Schmidt finden Sie unter folgendem Link:

    https://www.weka.de/ordnungsamt-gewerbeamt/prostituiertenschutzgesetz-prostschg-zustaendigkeiten/



    Problemfall Steuer – Gegenwart und Zukunft

    Im Jahr 2017 haben die Finanzbehörden im Rotlicht wieder kräftig zugeschlagen! Der Fall Hermann Müller zeigte eindrücklich, dass es im „roten Haifischbecken“ steuerlich sehr gefährlich ist. Umsatzsteuer-Zuschätzungen, Verwerfung von Buchführungen und ähnliche Verfahrensweisen sind in einigen Gegenden die Regel! Sobald man eine „Umsatzsteuer-Sonderschau“ oder eine Betriebsprüfung bekommt, kann der Ruin ins Haus stehen, wenn ein Prüfer entsprechend instruiert ist und die üblichen „Schwachstellen“ findet. Gegen den geforderten „Nachschlag“ fürs Finanzamt kann man dann zwar klagen, aber da man in einem solchen Verfahren in der Regel seine „Unschuld“ im Beweislast-Umkehr-Verfahren beweisen muss, durch „dinglichen Arrest“ aber quasi vermögenlos ist, scheitert ein solches Ansinnen schon im Ansatz. Bis der Bundesfinanzhof letztinstanzlich entscheidet, ist man schon einige Jahre älter und meist bereits pleite.

    „Dem toten Esel nützen Vitamintabletten recht wenig!“

    Da es an einer bundeseinheitlichen steuerlichen Handhabung fehlt, wirken die Maßnahmen vor Ort wie „Willkür“ und wir werden mit unserem Steuerexperten-Team im nächsten Jahr versuchen die deutschen Oberfinanzdirektionen für das Thema zu sensibilisieren. Doch dazu mehr im „Ausblick“, der in Kürze im Text folgt!



    Conclusio 2017 – Howard Chance

    Wer will an Silvester schon einen Roman lesen, bei dem es kein „Happy End“ gibt? Es gibt bestimmt 50 weitere Themen, die man ausführlich betrachten könnte! Doch die Vergangenheit nützt schon morgen nichts mehr und ist einfach nur noch Geschichte!

    Mein Team und ich haben in 2017 Hunderte von Gesprächen geführt, eine nicht kleine Anzahl von Mandantinnen und Mandanten bei der „Konzessionierung“ unterstützt und dabei fast alle Fristen eingehalten. Unter dem Aspekt „miles and more“ war ich in diesem Jahr bei 300 Übernachtungen außer Haus kaum zu schlagen und auch im neuen Jahr wird es in den Ländern weitergehen, wo Konzepte mangels Vorgaben noch nicht entwickelt und eingereicht werden konnten! Ich betreue momentan auch eine ganze Reihe von „Neugründungen“, die womöglich durch „Genehmigungsfiktion“ entschieden werden. Natürlich stehe ich auch „Gewehr bei Fuß“, um bereits eingereichte Konzepte beim Amt zu „verteidigen“, um Nachfragen schlüssig zu beantworten und im Notfall unter Hinzuziehung meiner Anwälte „Tacheles“ zu reden, wenn Recht gebeugt wird!



    Ausblick 2018 – Auf, auf zu neuen Taten! – Im Team und als Einzeltäter!

    Der Silvestertag ist ja immer ein Tag der Vorsätze und Pläne für das neue Jahr und bei mir ist das nicht anders! Das Jahr 2018 wird ein „Vollgas-Jahr“ mit neuen Projekten, neuen Kooperationen und neuen Aufgaben! Ohne jedes romantische Schwelgen nachfolgend meine ernsten Absichten für das Jahr 2018:

    Intensive Kooperation DHW-Steuerberatung, Rotlicht-Akademie, MH-Consulting

    Im Jahr 2017 haben wir begonnen Know-how zu sammeln und gemeinsame Projekte zu entwickeln.

    Christian Deák von der DHW Steuerberatungsgesellschaft mbH betreut die steuerlichen Fachthemen, unterhält vielfältige Kontakte zu den Oberfinanzdirektionen, zu Fahndern und Kassenprüfern, Staatsanwälten und beratenden Kollegen und hat es sich zum Ziel gesetzt einheitliche und verlässliche Regeln für die steuerrechtliche Handhabung von „Rotlicht-Betrieben“ zu entwickeln.

    Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie hat die Zustellanschrift.de entwickelt, hat erfolgreiche Seminare veranstaltet und ist wie ich immer nah am Kunden und im Markt absolut etabliert. Wir haben uns intensiv ausgetauscht und festgestellt, dass ein gemeinsames Vorgehen mehr als sinnvoll ist, wenn man sich versteht und die Anzahl der Kunden für einen allein viel zu groß ist.

    Das Team Deák, Rohr und Chance hat jetzt ein erstes Projekt für 2018 in Planung, das ich heute in Kurzform vorstellen möchte :

    Der Rotlicht-Kongress April 2018

    Das Meeting für das deutsche Rotlicht-Gewerbe – Vorträge – Podiums-Diskussionen – Workshops zu aktuellen Themen der Branche – Arbeitsgruppen – Informationsaustausch – Rotlicht-Party „meet & greet“

    • Steuerliche Themen (Buchführung, Kassensysteme, Steuerfahndung etc.)
    • Das „Betriebskonzept“ und seine Ausrichtung
    • Geschäftsführung in Rotlicht-Unternehmen
    • Probleme und Dialog mit dem Ordnungsamt
    • Baurecht und Verwaltungsverfahren
    • Rechtskonforme Werbung für „Prostitution“

    Wir laden hierzu Dozenten ein, diskutieren mit einem „Schwerpunkt-Staatsanwalt“ und haben Verbände und Erotik-Portale zu Gast. Weitere Infos gibt es hierzu im Lauf des Monats.

    https://zukunft-rotlicht.de



    Fachpublikation „Rotlicht und Prostitution 2018“

    Das Update meiner Fachpublikation steht unmittelbar bevor, wobei es sich eher um ein komplett neues Handbuch für die unternehmerische Praxis handelt. Es haben sich viele neue Aspekte ergeben und alle neuen Informationen werden in das neue Buch, dessen Erscheinung für Ende Februar geplant ist, einfließen. Diesmal kommen auch Co-Autoren zu Wort, die spezielle Aspekte wie „Steuer im Rotlicht“ und „Strafverfolgung im Rotlicht“ beleuchten werden. Eine Inhaltsangabe werde ich ebenfalls im Lauf des Monats vorlegen!



    Bordellfachwirt(in) zertifiziert?

    Ein Ausbildungs-Gang für Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter in der Erotikbranche! Was ein wenig verrückt klingt, ist doch ernst gemeint! Fortbildung kann nie schaden und ich arbeite gerade mit dem Kollegen Deák an einem entsprechenden Zertifikat. Ob die IHK diese Zertifizierung vornimmt oder aber ein anderer Bildungsträger einsteigt, ist momentan noch offen. Gut Ding will bekanntlich Weile haben, aber mit unserem Schwung kann es zügig gehen! Wir informieren, sobald wir hier Neuigkeiten zu verkünden haben!

     

  • Prostitution – Es brennt! – Hektik, endlose Bürotage – Tickende Uhr!

    Prostitution – Es brennt! – Hektik, endlose Bürotage – Tickende Uhr!

    Prostitution - Es brennt! - Hektik, endlose Bürotage - Tickende Uhr!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution – Es brennt! – Hektik, endlose Bürotage – Tickende Uhr!

    Je näher das Jahresende rückt, desto hektischer werden die Sexworkerinnen und die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten! Verständlich, denn schließlich laufen am 31. Dezember 2017 wichtige Fristen ab! In vielen Fällen ist die Unterlagenlage noch unklar oder es fehlen Stellungnahmen von Architekten, Steuerberatern oder Ämtern!

    Mein Telefon spielt seit Wochen verrückt und es ist nicht so ganz einfach die Büroarbeit mit Reisen, Telefonaten und notwendigen Krisen-Terminen in Einklang zu bringen!

    Wenn ich nicht gestört werde, benötige ich für die Endausarbeitung eines Betriebskonzepts zwischen 7 und 10 Stunden, je nach Größe des Betriebs und Umfang der Unterlagen. Bei großen Betrieben müssen die Baupläne mit den Nutzungsarten der Räume verglichen und gelistet werden. Gibt es viele Mitarbeiter, so müssen auch deren Arbeitsbereiche zugeordnet werden. Bei Escort-Agenturen sind es die AGBs und Verträge, die man genau studieren muss! Sorgfalt ist hier erste Bürgerpflicht und man reicht ja beim Amt ein, wo die Bürokratie erfunden wurde! Wer will schon durch Nachlässigkeit aus der Kurve fliegen?

    Hin und wieder gibt es jetzt Beschwerden von „Wartenden“, die meinen, ich hätte die Flucht ergriffen und mich abgesetzt! Weit gefehlt!

    Alle angenommenen Mandate werde ich fristgemäß „abwickeln“ können, zumal meine Kooperationspartner Herr Steuerberater Deák und Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Timo Eckardt „Gewehr bei Fuß“ stehen und in ihren Fachbereichen inzwischen auch regelmäßig Überstunden schieben, um Dinge noch rechtzeitig auf den Weg zu bringen!

    Mit dem Thema Steuern befassen wir uns ja am kommenden Samstag, dem 25. November 2017 beim Intensiv-Steuerseminar in Essen und Herr Prof. Dr. Eckardt prüft gerade im Kundenauftrag verscheiden verwaltungsrechtliche Tücken mit Bauämtern in NRW und hat im Dezember ausnahmsweise noch Termine frei, wenn etwas akut klemmen sollte!

    Wir werden in der bewährten Dreier-Konstellation versuchen die verbleibende Zeit intensiv zu nutzen und mir obliegt es die notwendigen Aufgaben zeitnah zu koordinieren!

    Sollten sich Problemstellungen ergeben, bitte ich um eine kurze schriftliche Nachricht an meine Mailadresse howard.chance@t-online.de, da ich telefonisch oft nur schwer zu erreichen bin, wenn ich über Akten sitze! Allen soll geholfen werden, wobei natürlich die Bestandskunden jetzt oberste Priorität haben!

    Meine Arbeits-Regionen der kommenden Woche(n) finden Sie in der stets aktualisierten Terminübersicht in meiner hiesigen Internet-Präsenz:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/27/termine-howard-chance/

    Packen wir es an! Wie immer mit Schwung und Elan!

    Howard Chance

  • Prostitution – Genehmigungsfiktion – Wie lange laufen Erlaubnisanträge?

    Prostitution – Genehmigungsfiktion – Wie lange laufen Erlaubnisanträge?

    Prostitution - Genehmigungsfiktion - Wie lange laufen Erlaubnisanträge?
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution – Genehmigungsfiktion – Wie lange laufen Erlaubnisanträge?

    Durch aktuelle Projektarbeit und durch die Vorbereitung von „Neu-Anträgen“ für Prostitutionsstätten, bin ich momentan immer wieder mit der Frage konfrontiert, wie lange die amtliche Bearbeitung dauern kann bzw. dauern darf. Bei Neugründungen ist diese Frage ja durchaus entscheidend, da man vor abschließender amtlicher Genehmigung den Geschäftsbetrieb nicht aufnehmen darf. Dies gilt übrigens für alle Arten von Prostitutionsgewerben, also Betriebe mit Immobilie (Prostitutionsstätten), Betriebe mit sogenannten Prostitutionsfahrzeugen (Love-Mobile etc.) und auch für Betriebe, die Prostitutionsvermittlung (Escort-Services etc.) betreiben.

    Bei der Prostitutionsvermittlung sind in den meisten Fällen keine „Geschäftsräume“ vorhanden sind, in denen erotische Dienstleistungen erbracht werden. So entfallen hier die durchaus aufwendige Prüfung von Bauunterlagen und Nutzungsgenehmigungen. Auch bei den Prostitutionsfahrzeugen, hält sich der „amtliche Aufwand“ in Grenzen. Bei Bordellen, bordellartigen Betrieben, Zimmervermietungen und ähnlichen Prostitutionsstätten, wird der Konzeptantragsordner, wie ich durch die Praxis weiß, schnell 100-Seiten dick und mehrere Ämter müssen Prüfungen und Stellungnahmen abgeben!

    Da es im neuen Prostituiertenschutzgesetz keine „vorläufigen Genehmigungen“ gibt, wie es beispielsweise bei Gastronomie-Konzessionen gängige Praxis ist, kommt man nicht von heute auf morgen zu seiner Genehmigung, zudem viele Ämter, mangels Erfahrung, im Moment noch gar nicht wissen, wie das Prüf- und Genehmigungsverfahren standardisiert werden kann. Dies wird sich dann erst in der Praxis ergeben und Wartezeiten werden leider die Regel sein, bis sich Abläufe eingespielt haben werden.

    Durch zunehmenden „Bürokratie-Abbau“ ist es in vielen deutschen Großstädten inzwischen zu „Auflösungserscheinungen“ gekommen: wenn alte Behörden-Experten in Rente gehen, wird die Stelle nicht mehr gleichwertig besetzt und Aktenberge erhöhen sich, statt zügig abgebaut zu werden. Die Anmeldung von Fahrzeugen in Berlin ist mit Wartezeiten von mehreren Wochen verbunden und eine Baugenehmigung bekommt man auch selten unter 6 Monaten!

    Wenn man nun ein „Erotikgewerbe“ gründet, ist Zeit immer ein wichtiger Faktor! Mal hat man das passende Objekt, ein anderes Mal „fähige Mitarbeiterinnen“, die aber nicht monatelang auf einen neuen „Arbeitsplatz“ warten können. Das Geschäft ist schnellebig und die Karten werden immer wieder neu gemischt! Doch nun zurück zur Anfangsfrage und zum ungewohnten Begriff:

    Genehmigungsfiktion nach § 42 a VwVfG – Eine Rechtsfigur!

    Grob zusammengefasst gilt bei bestimmte Verwaltungsakte, zu denen ich auch den Genehmigungsantrag für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes zähle, dass bei EInreichung eines vollständigen Antrags, also eines Antrags, der alle notwendigen Unterlagen enthält, eine Frist von 3 Monaten. In diesem Zeitraum muss die Behörde eine Entscheidung treffen. Trifft sie diese nicht, so gilt der Antrag durch „Genehmigungsfiktion“ als genehmigt!

    Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Behörden gerade beim Thema „Prostitution“ sehr ungern in eine solche Falle laufen werden. Wenn aber akuter Personalmangel herrscht, können solche „Fallen“ schon mal eintreten! Peng! Im Umkehrschluss wage ich heute zu behaupten, dass man eher bei der Sorgfältigkeit der Antragsbearbeitung „spart“, statt einem Antrag durch Fristablauf unfreiwillig „zuzustimmen“.

    Wer sich mit dem Thema „Genehmigungsfiktion“ näher befassen möchte, dem empfehle ich an dieser Stelle den Wikipedia-Artikel zum Thema, der auch weitere Links enthält. Dabei spielt das Thema „Prostitutionsgewerbe“ keine Rolle, da es Verwaltungsakte nach dem neuen Gesetz wohl noch nicht gibt: Ich habe jedenfalls keine Informationen über Präzedenzfälle.

    Im Ergebnis haben wir es bei der Neugründung von „erotischen Unternehmen“ also mit einer Wartezeit von 3 Monaten zu tun, wenn denn alle Unterlagen nachweislich eingereicht sind!

    Unternehmen, die bereits vor dem 1. Juli 2017 bestanden, bis zum 1. Oktober 2017 eine diesbezügliche Meldung abgegeben haben und bis spätestens 31. Dezember 2017 den Erlaubnisantrag stellen und ein vollständiges Betriebskonzept einreichen, müssen sich mit der Frage nach der Bearbeitungs- und Genehmigungszeit nicht befassen:

    Das Gewerbe darf in diesem Fall bis zur amtlichen Entscheidung fortgeführt werden!

    Allerdings könnte man einen erfahrenen deutschen Verwaltungsrechtler durchaus fragen, ob die Genehmigungsfiktion auch hier eintreten könnte oder ob die zugesicherte „Duldung“ hier die Frist bricht. Aber das ist ein Thema für juristische Fetischisten. Solche soll es ja geben!

  • Prostitution 2017 – Eroscenter Krefeld – Pudding, Kulturspende statt Sexsteuer

    Prostitution 2017 – Eroscenter Krefeld – Pudding, Kulturspende statt Sexsteuer

    Prostitution - Eroscenter Krefeld - Pudding, Kulturspende statt Sexsteuer
    Bildquelle: RP-Online / Thomas Lammertz

    Prostitution – Eroscenter Krefeld – Pudding, Kulturspende statt Sexsteuer

    Die Stadt Krefeld und das dort befindliche Eroscenter kommen nicht zur Ruhe! Vor längerer Zeit habe ich ja schon von dem „Dirnenwohnheim“ in der ehemaligen Puddingfabrik berichtet, das die Stadt Krefeld, bzw. deren Amtsdiener, als „Hotel Garni“ eingestuft hat und wo dementprechend „gar nie“ Vergnügungssteuer zu entrichten war. Nun liegt ein sehr umfangreicher Prüfbericht vor, aus dem hervorgeht, wie man zünftigen Pudding anrührt und wie man damit Prozesse in Gang setzt, um ganz besondere Ziele zu erreichen.

    Einblicke in die Welt der „Großpuffer“ anno 1983 und später, wo man Fett in der Mitte noch mit „u“ schrieb und wo die „Barspenden“ noch von leichten Damen oder vermeintlich honorigen Advokaten im Kroko-Koffer durch die Republik speditiert wurden. Die gute alte Zeit mit den ehrwürdigen Protagonisten und „Spendensammlern“, die ihre Stempelgewalt gegen „Geschenke“ und „Zuwendungen“ verkauften.

    Das nun gute 30 Jahre später im „Pudding-Sumpf“ gerührt wird, ist auch dem neuen deutschen Prostitutionsgesetz zu verdanken und unbedingt der Tatsache geschuldet, dass das Eroscenter Krefeld nach den vielen Jahren der Duldung, nun auch auf dem amtlichen Prüfstand stehen wird.

    Die Westdeutsche Zeitung hat nun in den vergangenen Tagen gleich eine ganze Serie von Artikeln zu diesem anrüchigen Thema veröffentlicht und ganz tief im Krefelder Pudding gerührt. Leider sind die Berichte nur für „Abonnenten“ im Detail lesbar und ich fass daher einmal einige grundlegende Informationen zusammen.

    340.000 € sollen die Krefelder Bordellbetreiber aus der Familie S. insgesamt in die Krefelder Kultur gesteckt haben, um im Gegenzug von der Stadt Krefeld die Genehmigung zur Betreibung der damals noch unerotischen Puddingfabrik zu bekommen und um den Duldungstatus regelmäßig zu erhalten. Fleisch statt Pudding war die Devise und in den späten 1980-er Jahren entwickelte sich das Laufhaus prächtig und niemand hatte Fragen, warum und wieso die Genehmigung erteilt wurde. Das Geld floss in mehreren Tranchen und immer wieder. So eine Art Puff-Abo, von dem der Rat der Stadt Krefeld aber nicht informiert wurde. Warum auch? Schlafende Ratsherren sollte man nicht wecken!

    Als im vergangenen Herbst die „Akte Eroscenter“ wieder im Stadtrat landete, entdeckten die Ratsherren die Manipulationen bereits im Ansatz und beauftragten die Verwaltungsleitung mit einer umfangreichen Prüfung der (damaligen) Umstände. Auch die Staatsanwaltschaft wurde aktiv, weil ja von Anfang an Korruption im Raum stand und weil die zuständigen Behördenmitarbeiter (auf Anweisung?) beim „Crazy Sexy“ alle Augen zudrückten. Und dass seit 1985!

    Der Frankfurter Investor namens S. (der Redaktion und mir selbstverständlich bekannt), ist längst verstorben und die damalige Krefelder Verwaltungsspitze ist auch längst nicht mehr in Amt und Würden, aber scheinbar hat die damalige „Spende“, die angeblich die Krefelder Kulturfabrik vor dem Konkurs bewahrt hat, eine Art „Vermächtnis“ ausgelöst, an das sich auch die Amtsnachfolger gehalten haben. Gentlemen´s Agreement (fast) für die Ewigkeit?

    Was nun in Krefeld Presse und Bürger umtreibt, ist ein Vorgang, der weder in der „normalen Wirtschaft“ und schon gar nicht in der Rotlicht-Branche unüblich ist. Von der kostenfreien Massage mit Whirlpool-Nutzung, über Fernreisen in die Sonne, bis hin zu günstigen privaten Darlehen zum Bau eines Eigenheims, gibt es viele Möglichkeiten, um „Gefälligkeiten“ zu kaufen.

    Nun sieht es im Fall Krefeld natürlich nicht nach direkter „privater Bereicherung“ und „Vorteilsnahme“ aus. Eine „Spende für die Kultur“ klingt ja erfreulich! Nur wird niemand glauben, dass diese auch erfolgt wäre, wenn es keine konkrete Gegenleistung gegeben hätte! Dass der Investor S. bei seinem Besuch in Krefeld und beim Anblick des gefährdeten Kulturzentrums urplötzlich ins Schwärmen geriet und sein weites musisches Herz sodann öffnete, glauben nur Leute, die sich jahrelange mit dem Hammer gekämmt haben!

    Viel wahrscheinlicher ist doch, dass der damalige Bürgermeister oder ein sonstiger „Führer“ das Augenmerk des S. auf das „Konkurs-Problem“ gerichtet hat. Do you agree, Mr. S.?

    Man hat der Stadt und deren Bürgern also doch etwa Gutes getan und lediglich ein wenig die
    „5 gerade sein lassen“! Dabei ist doch auch kein Schaden entstanden. Alles win-win? Wenn es in der Textilstadt Krefeld ein bisschen „halbseiden“ zugeht, wird der Bürger das schon verstehen?

    Dumm nur, dass die „Krefelder Bordellanlage“ nun durch das neue Prostitutionsgesetz amtlich intensiv geprüft werden muss und das sich dabei durchaus ein ablehnender Bescheid ergeben könnte, der dann Schadensersatzforderungen der Betreiberfamilie S. in Millionenhöhe auslösen könnte. Doch kann man einen Umstand, der auf Korruption beruht, zum Anlass einer Schadensersatzforderung machen? Juristisch sehr fragwürdig!

    Strafrechtlich wird in der Sache nichts zu machen sein, da es ja für das Delikt Verjährung gibt und die damaligen Akteure nicht mehr auf de Platz stehen, aber die Angelegenheit wird das Krefelder Rathaus sicher noch lange beschäftigen. Ob in der Krefelder Mevissenstrasse in 2018 die roten Licht amtlich bedingt ausgehen, wofür viele Indizien sprechen, kann man noch nicht abschätzen.

    Aber ich bin mir sicher, dass die verantwortlichen Politiker und Beamten, die nun durch die Berichterstattung im öffentlichen Fokus stehen, keine neuerliche „Rechtsbeugung“ vornehmen werden.

  • Gretchenfrage: Geduldeten Betrieb anzeigen oder nicht anzeigen?

    Gretchenfrage: Geduldeten Betrieb anzeigen oder nicht anzeigen?

    Gretchenfrage: Geduldeten Betrieb anzeigen oder nicht anzeigen?
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    Gretchenfrage: Geduldeten Betrieb anzeigen oder nicht anzeigen?

    In etwas mehr als einer Woche, exakt am 1. Oktober 2017, läuft die im neuen Prostitutionsgesetz bestimmte Anzeigepflicht für Betreiberinnen und Betreibern von Prostitutionsgewerben, Prostitutionsstätten und Prostitutionsfahrzeugen ab, die ihr Gewerbe nachweislich bereits vor dem 1. Juli 2017 betrieben haben. Trotz meist vorhandener alten Gewerbeanmeldung und trotz einer Bordellgenehmigung, die viele Betriebe bereits seit Jahren haben, muss nun durch das neue Gesetz alles in die neuerliche strenge Prüfung!

    Wer die Frist versäumt und die Anzeige nicht rechtzeitig (also bis zum 1. Oktober 2017) beim zuständigen Amt einreicht, verliert das Recht den Antrag auf Genehmigung eines Prostitutionsgewerbes innerhalb der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2017 zu stellen. Ein verspätet eingehender Antrag kann zu einer Betriebsuntersagung führen und der Betrieb kann dann erst wieder aufgenommen werden, wenn der Antrag irgendwann abschließend bearbeitet wurde. Angesichts der Komplexizität der Angelegenheit, kann dies bei nicht vorbereiteten Behörden durchaus Monate dauern!

    Man hüte sich, aus Nachlässigkeit den Termin zu versäumen und dem Amt den Ball auf den Elfmeter-Punkt zu legen!

    Interessanterweise zeigen sich die „zuständigen Behörden“ in vielen Bundesländern, mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen und Bayern, recht entspannt und unwissend. Es wird von nicht geklärter Zuständigkeit gesprochen, von der Anzeigepflicht hat man nichts gehört und welches Amt der Adressat der wichtigen fristgebundenen Meldung ist, weiß man auch vielerorts nicht!

    Wenn man als Betreiberin und Betreiber solche amtliche Antworten bekommt, wähnt man sich in Sicherheit und schimpft womöglich auf Leute wie mich, die den Finger frühzeitig warnend erhoben haben.

    Auch wenn es der angesprochene Sachbearbeiter vor Ort gar nicht böse meint, sprechen wir im Ergebnis von einer versäumten Frist, die man nur schwerlich „heilen“ kann. Der Umstand „passiert ist passiert“ nützt später wenig und man sollte sich nicht abwimmeln lassen! Wenn gar nichts anderes mehr hilft, sollte man als gesetzestreuer Betreiber das Dokument in der jeweiligen kreisfreien Stadt oder dem zuständigen Kreis an den Verwaltungsleiter (Oberbürgermeister, Kreisdirektor etc.) zustellen und dies natürlich per „Einschreiben mit Rückschein“, damit man die Zustellung später zweifelsfrei dokumentieren kann.

    Die Situation ist völlig absurd und durch den angewandten Föderalismus und wirklich ungeklärte Zuständigkeiten kann man „am Ende des Tages“ absolut im Regen stehen!

    Soweit meine Ausführungen zu den „Betrieben“ und „Stätten“, die bau- und gewerberechtlich genehmigt sind! Doch bezogen auf die Anzeigepflicht, beschäftigt mich und meine Kollegen eine viel schwerwiegendere Frage:

    Was machen Betreiberinnen und Betreiber, deren Objekte und Betriebe „nur geduldet“ sind und deren amtliche Genehmigung damit ziemlich in den Sternen steht?

    Wenn ich dem Amt schriftlich erkläre, dass ich, Herr/Frau YX bereits vor dem 1. Juli 2017 an einem Ort XY ein genehmigungspflichtiges Prostitutionsgewerbe betrieben habe und auch weiter betreibe, lege ich ja ein umfangreiches entlarvendes „Geständnis“ ab!

    Die „Duldung“, die ja juristisch als das (vorübergehende) Nichteinschreiten gegen bekannte Missstände gewertet werden kann, begründet in der Regel keinen Rechtsanspruch auf Fortsetzung und zudem können Ämter zur Not auch das „Nichtwissen des Umstands“ behaupten. In den seltensten Fällen wird man die „Duldung“ als amtliches Schriftstück vorliegen haben.

    Bezichtige ich mich nun in dieser „Grauzone“ durch meine eindeutige „Anzeige“ eines ordnungsrechtlichen Verstoßes, wenn ich beispielsweise Wohnraum „zweckentfremdet“ habe, ist mein selbst gefertigtes Schriftstück ein Beweismittel, das ich nie wieder aus der Akte bekomme und das dem Amt weitreichende Möglichkeiten bietet! Selbstmord mit Ansage?

    Zwar gibt es in diesem Zusammenhang auch Urteile, die aus jahrelanger „Duldung“ ein Gewohnheitsrecht ableiten, aber es handelt sich hier um Einzelfallentscheidungen, die nicht repräsentativ sind!

    Noch schwieriger wird die Angelegenheit, wenn nicht klar zu erkennen ist, ob ich z.B. automatisch Betreiberin oder Betreiber eines Prostitutionsgewerbes werde, wenn ich lediglich (möblierte) Zimmer vermiete, die sowohl dem Wohnen als auch der Prostitution dienen. Gerade große Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften mit umfangreichem Wohnungsbestand, wissen manchmal gar nicht, zu welchem besonderen erotischen Zweck angemieteter Wohnraum verwendet wird.

    Wenn ich hingegen möblierte Appartements öffentlich bewerbe und gezielt  als „Räume für Prostitutionszwecke“ offeriere, kann ich mich nur schwer „herausreden“!

    Viele Vermieterinnen und Vermieter machen sich nun, eine Woche vor Ablauf der Anzeigepflicht, nochmals intensive Gedanken und versuchen die Abwägung zwischen Pest und Cholera. Geht man auf Risiko und lässt allem seinen Lauf oder meldet man unklare Verhältnisse schriftlich und unterwirft sich damit gänzlich dem amtlichen Wohlwollen?

    Den „goldenen Mittelweg“ gibt es wohl nicht und die Entscheidung ist sehr kompliziert, weil möglicherweise unglaublich folgenreich! Letztendlich kann kein Anwalt oder Berater diese Entscheidung treffen! Der Anwalt kann als „Organ der öffentlichen Rechtspflege“ unmöglich zu „schrägen Methoden“ raten und an Präzedenzfällen mangelt es absolut. Quo vadis?