Schlagwort: Behördenwillkür

  • Prostitution 2020 – Probleme mit Behörden – ProstSchG

    Prostitution 2020 – Probleme mit Behörden – ProstSchG

    Prostitution 2020 – Probleme mit Behörden – ProstSchG

    Ich habe es momentan im Bereich der Unternehmensberatung immer öfter mit Behörden zu tun, die mit aggressivem Verhalten versuchen, Neugründer im Bereich Prostitution / Prostitutionsstätte „indirekt“ daran zu hindern, ihr Gründungsvorhaben zu verwirklichen.

    Fragt man bei einem Bauamt nach nutzbaren Flächen für die Prostitution an, bekommt man oft die Antwort: „solche Flächen gibt es in unserer Stadt / Gemeinde nicht!“ Die Auskunft stimmt in vielen Fällen nicht, sondern ist ganz einfach eine vorgegebene Standard-Antwort, um jegliche „Ferkel“ abzuschrecken.

    Auch bei „Nutzungsänderungen“ runzelt man automatisch die Stirn und stellt selbst in Gebieten, wo es eine Genehmigungsfähigkeit gibt, diese salvatorisch in Frage. Bloss keine Neuansiedlung, weitere „Erotik“ unbedingt vermeiden!

    Bei den Genehmigungsverfahren nach dem ProstSchG gibt es auch immer mehr Irritationen: wenn man einen genehmigten Betrieb übernehmen will, muss dieser erst geschlossen werden, bevor ein neuer Antrag bearbeitet werden kann? Soll nach Auskünften eines Landkreises so im ProstSchG stehen! Die Passage konnte ich nicht finden! Angeblich wird dies in § 37 ProstSchG vorgeschrieben. Stimmt aber überhaupt nicht! Was soll´s! Die Behörde hat auch ohne Beleg recht und man kann ja, wenn man will und Zeit hat, Beschwerde führen. Sehr unerfreulich und zeitraubend!

    „Verfristung“ wird bei Widersprüchen bemüht, obwohl wirksame Zustellnachweise vorliegen und es werden „Zusatzbestimmungen“ zum ProstSchG schlichtweg „erfunden“, um Verwirrung zu stiften und abzuschrecken.

    Solche Vorgehensweisen habe ich den letzten 3 Jahren selten bemerkt, nun sind sie aber deutlich auf dem Vormarsch. Ob dies auf „Vorgaben“ beruht oder ob sich dieses Reaktionen „natürlich“ entwickeln, kann ich nicht sagen, aber das es im Alltag „rauher“ zugeht, muss ich an dieser Stelle eindeutig feststellen!

    Nicht entmutigen lassen und die Rechte wahren! Zur Not eben über Rechtsmittel und Beschwerden!

    Meint

    Howard Chance

     

  • Prostitution 2017 – Gefährliche Meldung aus der Provinz – Amtliche Willkür

    Prostitution 2017 – Gefährliche Meldung aus der Provinz – Amtliche Willkür

    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Gefährliche Meldung aus der Provinz – Amtliche Willkür

    Wer das neue Prostitutionsgesetz aufmerksam gelesen hat, der weiß, dass der Gesetzgeber einige Bestimmungen sehr „schwammig“ formuliert hat: „geeignete sanitäre Ausstattung“ ist ein gutes Beispiel dafür und auch der durchaus sinnvolle Ansatz „Wucherei“ (Übervorteilung) zu verhindern, lässt sich in Zahlen schwer ausdrücken. Oder?

    Ich habe jetzt gestern von einem befreundeten Kollegen aus dem Raum Ostwestfalen erfahren, wie man von amtlicher Seite die „Wucherei“ im Bereich Prostitution in der Region Herford, Lippe, Paderborn „definiert“:

    Monatsmieten von über 4.000 € (also täglich etwa 130 €) werden in den genannten Kreisen nicht erlaubt und das übliche „Beteiligungsmodell“ (50:50) bekommt auch keine amtliche Genehmigung!

    Huch! Zwar sind Tagesmieten von 130 € in der ländlichen Region eher unüblich, es sei denn man arbeitet in einem gut „belaufenenen“ Eroscenter, aber mir geht es hier eher um die Ermittlung der vermeintlichen „Wuchersumme“.

    Die Rechtsprechung kennt nämlich einen (theoretischen) Berechnungswert für die „Wucherei“:

    „Im Allgemeinen ist ein auffälliges Missverhältnis dann anzunehmen, wenn die Gegenleistung den Wert der Leistung um 100 % über- bzw. unterschreitet. Maßgeblich sind dennoch die die Umstände des Einzelfalls.“

    Die Behörden in Ostwestfalen argumentieren hier wahrscheinlich mit den „Umständen des Einzelfalls“? Doch kann man dies einfach so tun? Dann müsste man ja einen statistischen haben, der eine solche Ableitung ermöglichen würde.

    Die Rechnung würde lauten: 130 geteilt durch 2 = 65. Für 65 € müsste man also ein möbliertes Appartement am gleichen Ort finden, das Waschmaschine, Küche etc. beinhaltet. 130 € wäre dann die doppelte Summer und ab 131 € würde man von „Wucherei“ sprechen?

    Das Amt hat also einen amtlichen Mietspiegel für „Hostessen-Appartements“ entwickelt? Ich werde in dieser Angelegenheit nachfragen, da das Thema sicher auch in anderen Regionen des Landes auftauchen wird!

    Dass die Behörden das „Beteiligungsmodell“, was sich regelmäßig als 50:50 darstellt, gerne ablehnen, ist bekannt! Wenn eine Dame am Tag 400 € umsetzt, was den „Stars der Branche“ durchaus gelingt, würde der Betreiber davon 200 € erhalten … oder eben 0 €, wenn die Dame mal keinen Kunden hat! Damen, die schwach kapitalisiert sind und die Tagesmiete nicht vorab entrichten können, finden die 50:50 prima, auch wenn mit steigendem Umsatz der persönliche Gewinn immer mehr abnimmt!

    Bei 400 € Umsatz wären die 200 € „Wucherei“. Doch was wären die 0 € von 0 € Umsatz dann? Kann man das wöchentlich aufrechnen? Was würde ein Verwaltungsgericht dazu sagen?

    Ja, schwierig! Doch die Meldung aus der Provinz geht ja noch weiter, wenn auch thematisch etwas anders gelagert:

    „Bei der Hurenausweisbeanttagung erzählt die Dame vom Ordnungsamt einem Mädel, dass sie eine Bescheinigung aus Polen beibringen müsse, dass sie in Polen keine weiteren Einkünfte habe und auch keine Sozialhilfen bekomme. Desweiteren braucht sie eine Gewerbeanmeldung als Prostituierte, ohne eine solche könne sie den Ausweis nicht ausstellen.“

    An welcher Stelle im Gesetz steht etwas von solchen Notwendigkeiten? Wo gibt es überhaupt solche amtliche Bescheinigungen, wo eine Behörde bestätigt, dass man keine weiteren Einkünfte hat? Üblicherweise erklärt man selbst gegenüber Behörden, keine Einkünfte zu haben (z.B. beim Jobcenter). Eine Behörde kann eine solche Erklärung nicht abgeben! Und „Prostitution“ ist in Deutschland immer noch kein „Gewerbe“, für das man einen Gewerbeschein erhält, wobei es einige Ämter gibt, die solche Scheine ausstellen. Was denn nun? Es gibt keine einheitlichen Regeln und das Chaos nimmt seinen Lauf!

    Wo laufen sie denn? 

  • Finanzamt versus Prostitutionsgesetz – Branche vor dem Ruin?

    Finanzamt versus Prostitutionsgesetz – Branche vor dem Ruin?

    Finanzamt versus Prostitutionsgesetz - Branche vor dem Ruin?Finanzamt versus Prostitutionsgesetz – Branche vor dem Ruin?

    Bedingt durch einen Besuchstermin im Süden der Republik, bin ich auf einen Umstand aufmerksam geworden, der für nahezu alle sogenannte „Bordellbetriebe“, die nach dem 1. Juli 2017 dann den recht bizarren Namen „Prostitutionsstätten“ tragen werden, eine bedrohliche Dimension darstellt, einen Umstand, bei dem Regelungen des neuen Prostitutionsgesetzes im krassen Widerspruch zur finanzamtlichen Praxis stehen!

    Worum geht es? Bei einer Betriebsprüfung wurde einem engagierten Betreiber, der gewerblich Zimmer an selbständige Sexworker vermietet, unterstellt eine Art „Generalunternehmer“ zu sein, der folglich für die zu zahlende Umsatzsteuer der Mieterinnen aufzukommen hätte!

    Er soll also für den Hurenlohn, den er weder gesehen, noch erhalten hat, die 19% Umsatzsteuer rückwirkend zahlen, weil es das Finanzamt so will und es angeblich höchstrichterliche Urteile gibt, die diese Verfahrensweise ausdrücklich billigen!

    Wenn eine „gewerbliche Zimmervermietung“ nach aussen, z.B. in Form einer eigenen Homepage, den Eindruck erweckt, ein „Komplett-Betrieb“ zu sein, der aktiven Einfluß auf die Förderung des Prostitutionsgeschäfts nimmt, wenn Alarmsysteme, Überwachung und Security vorhanden sind, unterstellt das Finanzamt „einfach“, dass die Mietverträge nur fingiert sind und das alle im Haus entstehenden Umsätze dem Betreiber der Betriebsstätte zuzurechen sind.

    Nach dieser Logik, hätten nahezu alle Bordell-Betriebe und Eros-Center jederzeit mit der entsprechenden Keule des zuständigen Finanzamtes zu rechnen und in großen Betrieben können dann schnell mehrere Millionen Euro Umsatzsteuer zusammenkommen, bei denen man dann Steuerhinterziehung unterstellt, die Fahndung einlaufen lässt und Existenzen vernichtet!

    Geradezu skurril ist in diesem Zusammenhang, dass im neuen Prostitutionsgesetz klare Vorgaben enthalten sind, was Security und Alarmsysteme anbelangt: beides muss bei bestimmten Betriebsgrößen zwingend vorhanden sein! Beachtet man diese amtlichen Vorschriften, liefert man den Finanzämtern ein Stück weit den Beweis eben Bordellbetrieb zu sein und damit als Generalunternehmer für jegliche Umsatzsteuer im Haus zu haften!

    Das klingt mal wieder, als hätte ich mir eine zu große Haschisch-Pfeife reingezogen oder aber die Vodka-Flasche bis zum Boden geleert, aber leider ist das, was ich gerade beschreibe Realität und kein Einzelfall! Auch Pascha-Chef Hermann Müller kämpft gerade in einem ähnlich gelagerten Fall in Augsburg um sein Recht

    Die Unglaublichkeit der Vorgänge veranlasst mich persönlich, die vom Finanzamt genannten
    Präsedenz-Urteile unbedingt einmal auf Stichhaltigkeit überprüfen zu lassen, zum einen, weil mir der Kunde aufrichtig leid tut und nach den Gesetzen der Logik solche Regelungenundenkbar erscheinen, zum anderen kann sich der Vorgang in Hunderten von weiteren Fällen von heute auf morgen ergeben, wenn eine Betriebsprüfung stattfindet und der Prüfer um die Vorgehensweise weiß, die vermeintlich viel Gewinn für den Staat bringt.

    Die Anwälte von Hermann Müller verweisen in diesem Zusammenhang übrigens auf die Notwendigkeit, die Bordellbesteuerung vom EUGH (Europäischen Gerichtshof) generell prüfe zu lassen und haben beim Landgericht Augsburg angeregt und beantragt, den Ausgang eines anhängigen EUGH-Verfahrens abzuwarten, bevor der Fall Müller weiter verhandelt wird. Die Presse hat bislang lediglich vom ersten Verhandlungstag berichtet, aber nicht publiziert, ob das Verfahren nun ruht! Ich werde hier in den kommenden Tagen beim Kölner Pascha-Team nachfragen, da die sicher erfolgte Entscheidung des Augsburger Landgerichts eine ganz entscheidende Bedeutung für die gesamte Branche und auch für meinen stark gebeutelten Kunden hat!

    Die Frage, welche „Fakten“ man nun in sein zu erstellendes Betriebskonzept schreibt, kann man so momentan sicher nicht schlüssig beantworten. Erklärt man dem Ordnungsamt schriftlich, dass man einen Bordellbetrieb betreibt, ist dies eine Steilvorlage für die Finanzbehörden und fast schon wirtschaftlicher Selbstmord!

    Da läuft offensichtlich etwas gewaltig schief im Staat und die möglichen Konsequenzen sind für die Branche absolut existenzbedrohend!

    Damit verglichen, sind die „Einwände“ von Dona Carmen und Gefolge, mit denen nun im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde argumentiert werden soll, fast banal! Man sollte zwar hier keine Äpfel mit Birnen vergleichen, aber offensichtlich höchst brisante Themen gehen im Moment wohl im „Gedöns“ unter und die Presse hat die Schmuddelkinder und deren Geschäfte nach wie vor nicht lieb. Warum auch? Und der Staat macht ja nun wirklich keinen Hehl daraus, was er von Prostitution im speziellen so hält:

    Bluten sollen sie, die Ausbeuter und zwar auch, wenn sie nachweislich gar nicht ausbeuten?

    Wieviel Rechtsstaatlichkeit ist da noch gegeben, wenn das Finanzamt willkürlich handelt und soliden Betrieben die Existenzgrundlagen schlagartig entzieht? Wo finden sich nun Experten, die engagiert gegen die staatliche Willkür kämpfen und was kann man tun, um der Logik wieder zum Recht zu verhelfen?

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/23/prozess-hermann-pascha-mueller/

  • Prostitution 2017 – Unsere Taskforce steht – Einsatzbereitschaft garantiert!

    Prostitution 2017 – Unsere Taskforce steht – Einsatzbereitschaft garantiert!

    Prostitution 2017 - Unsere Taskforce steht - Einsatzbereitschaft garantiert!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Unsere Taskforce steht – Einsatzbereitschaft garantiert!

    Wenn es brennt, braucht man die Feuerwehr! Und wenn überraschende Ereignisse eintreten, sollte man Fachleute in der Hinterhand haben, die tatkäftig einschreiten können, wenn es vor Ort zu akuten Problemen kommt!

    Aus diesem Grund haben wir eine schlagkräftige Taskforce eingerichtet, die ab 1. Juli 2017 einsatzbereit ist und von unseren „Stützpunkten“ Frankfurt/Main und Köln aus operiert! Besonders in NRW sind die Behörden ja bereits sehr aktiv und hier ist nicht mit langem amtlichen „Abwarten“ zu rechnen; ganz im Gegenteil: wie der Fall Herford zeigt, sind die Ordnungsbehörden schon vor dem 1. Juli 2017 äusserst aktiv!

    Unangekündigte amtliche Besuche, Brandschauen, verwirrende Korrespondenz, merkwürdige Ansprache und Hinweise von Polizei und Ordnungsämtern sowie ähnliches mehr, gehören hier zu unseren Aufgaben! – In Deutschland hat man ja zum Glück viele Rechte, die man wahrnehmen kann und sollte! – Äussern Sie sich gegenüber Behörden bitte nur, wenn Ihnen die Tragweite Ihres Handels bewußt ist und lösen Sie nicht aus Versehen Verwaltungsakte aus, die Ihnen möglicherweise schaden! Fragen Sie nach und machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, vor Beantwortung von Fragen Rücksprache zu halten!

    Wir können innerhalb weniger Stunden bei Ihnen vor Ort sein und mit unseren Fachanwälten sehr schnell reagieren, wenn es nötig wird oder nötig erscheint. MH-Consulting hat das Team nochmals deutlich erweitert und den Erfordernissen angepasst!

    Unter dem Zentralruf 0177-2727897 sind wir rund um die Uhr erreichbar, sowohl persönlich, wie auch über SMS und WhatsApp.

    Zwar ist die Lage momentan fast überall noch entspannt, aber das kann sich schlagartig ändern, wenn das neue Prostitutionsgesetz erst einmal gilt und vielleicht wurde auf amtlicher Seite auch ein wenig gepokert, um die Branche im Ungewissen zu lassen. Wer sich in Sicherheit wähnt, ist immer etwas schutzlos und wird dann kalt erwischt! Muss nicht sein, kann aber! Wer dies weiß und beachtet, ist weise und vorbereitet! Glück auf!

  • Prostitution 2017 – Behörden-Aktionismus in Krefeld und Düsseldorf – Vorsicht!

    Prostitution 2017 – Behörden-Aktionismus in Krefeld und Düsseldorf – Vorsicht!

    Prostitution 2017 - Behörden-Aktionismus in Krefeld und Düsseldorf - Vorsicht!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Behörden-Aktionismus in Krefeld und Düsseldorf – Vorsicht!

    Ich war in dieser Woche wieder zu diversen Beratungsterminen unterwegs und bin dabei mehr oder weniger zwangsläufig mit „Behörden-Aktionismus“ konfrontiert gewesen, der u.a. auch Kundinnen und Kunden meiner Beratungsgesellschaft betroffen hat!

    Krefeld … auf dem Weg zu Recht und Ordnung? – Vorsätzliche Nötigung durch amtliche Diener?

    Aus Krefeld wurde mir von einem „Überfall“ der Ordnungsbehörden berichtet, bei denen sich um die 10 amtliche Personen fast gewaltsam Zutritt zu einer Hostessen-Wohnung verschafften, um der dort angemeldeten (!) Mieterin richtig Druck zu machen: neben der Aufforderung, die Wohnung umgehend zu verlassen, wurde jegliche Form der Prostitution mit mündlicher Androhung von Bußgeld verboten und als Krönung wurde mit Einsatz eines Drogenspürhundes gedroht und abschließend Zwangsprostitution unterstellt!

    Wenn eine „Meldeadresse“ vorliegt, kann man unmöglich der eigenen Wohnung verwiesen werden, da Wohnraum grundgesätzlich hohen Schutz genießt. Auch die Prostitution kann in der eigenen Wohnung nicht untersagt werden, wenn nicht Jugendgefährdung oder konkrete abzuwendende Gefahren für die öffentliche Ordnung vorliegen. Ein Skandal, wenn Leute vom Amt sich nicht ausweisen und sich wie üble Bahnhofs-Zuhälter benehmen! Willkür im Amt ohne jegliche rechtliche Grundlage!

    Sollte sich die „Routine-Kontrolle“ wirklich so gestaltet haben, muß man von schwerer Nötigung, Hausfriedensbruch und schwerem dienstlichen Fehlverhalten sprechen und die zuständige Staatsanwaltschaft sollte unbedingt eingeschaltet werden! Doch: unabhängige Zeugen sind leider Mangelware und so muss ich die Angelegenheit natürlich mit dem Fragezeichen versehen!

    Düsseldorf macht mobil … Einbestellungen und Hausbesuche!

    Die Landeshauptstadt gibt bereits Gas und eine emsige Mitarbeiterin des Düsseldorfer Ordnungsamtes mit spanischem Namen, hat bereits Dutzende von Wohnungsbordellen besucht und Betreiberinnen zum Teil bereits ins Amt einbestellt, um auf das neue Prostitutionsgesetz hinzuweisen und die möglichen Auswirkungen zu skizzieren.

    Zwar waren die mir zugetragenen Gesprächsinhalte mitunter etwas einseitig angelegt, in wichtigen Details auch durchaus strittig hinterfragbar, aber zumindest gab es keine wirklich negative Tendenz, die auf besonderen „politischen Willen“ hindeuten könnte, aber es wurde deutlich, dass Düsseldorf baurechtliche Mängel mit einfach weiter dulden wird, sondern dass
    die Genehmigungsfähigkeit von Prostitutionsstätten hier ganz sicher auch durch die bauamtliche Brille gesehen werden wird!

    Mögliche Kompromisse wurden durchaus angedeutet, ob man dies aber im Zweifelsfall schriftlich bestätigt bekommt, zweifle ich stark an, weil dies als dienstliches Vergehen gewertet werden dürfte! Düsseldorf hat der Prostitution nicht den Kampf angesagt, wird aber in jedem Fall mit dem neuen Gesetz regulierend eingreifen! Besonderr Nachlässigkeit ist nicht zu erwarten! Düsseldorfer Betreiber: aufgepasst!