Prostitution 2017 – Gefährliche Meldung aus der Provinz – Amtliche Willkür

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Prostitution 2017 – Gefährliche Meldung aus der Provinz – Amtliche Willkür

Wer das neue Prostitutionsgesetz aufmerksam gelesen hat, der weiß, dass der Gesetzgeber einige Bestimmungen sehr “schwammig” formuliert hat: “geeignete sanitäre Ausstattung” ist ein gutes Beispiel dafür und auch der durchaus sinnvolle Ansatz “Wucherei” (Übervorteilung) zu verhindern, lässt sich in Zahlen schwer ausdrücken. Oder?

Ich habe jetzt gestern von einem befreundeten Kollegen aus dem Raum Ostwestfalen erfahren, wie man von amtlicher Seite die “Wucherei” im Bereich Prostitution in der Region Herford, Lippe, Paderborn “definiert”:

Monatsmieten von über 4.000 € (also täglich etwa 130 €) werden in den genannten Kreisen nicht erlaubt und das übliche “Beteiligungsmodell” (50:50) bekommt auch keine amtliche Genehmigung!

Huch! Zwar sind Tagesmieten von 130 € in der ländlichen Region eher unüblich, es sei denn man arbeitet in einem gut “belaufenenen” Eroscenter, aber mir geht es hier eher um die Ermittlung der vermeintlichen “Wuchersumme”.

Die Rechtsprechung kennt nämlich einen (theoretischen) Berechnungswert für die “Wucherei”:

“Im Allgemeinen ist ein auffälliges Missverhältnis dann anzunehmen, wenn die Gegenleistung den Wert der Leistung um 100 % über- bzw. unterschreitet. Maßgeblich sind dennoch die die Umstände des Einzelfalls.”

Die Behörden in Ostwestfalen argumentieren hier wahrscheinlich mit den “Umständen des Einzelfalls”? Doch kann man dies einfach so tun? Dann müsste man ja einen statistischen haben, der eine solche Ableitung ermöglichen würde.

Die Rechnung würde lauten: 130 geteilt durch 2 = 65. Für 65 € müsste man also ein möbliertes Appartement am gleichen Ort finden, das Waschmaschine, Küche etc. beinhaltet. 130 € wäre dann die doppelte Summer und ab 131 € würde man von “Wucherei” sprechen?

Das Amt hat also einen amtlichen Mietspiegel für “Hostessen-Appartements” entwickelt? Ich werde in dieser Angelegenheit nachfragen, da das Thema sicher auch in anderen Regionen des Landes auftauchen wird!

Dass die Behörden das “Beteiligungsmodell”, was sich regelmäßig als 50:50 darstellt, gerne ablehnen, ist bekannt! Wenn eine Dame am Tag 400 € umsetzt, was den “Stars der Branche” durchaus gelingt, würde der Betreiber davon 200 € erhalten … oder eben 0 €, wenn die Dame mal keinen Kunden hat! Damen, die schwach kapitalisiert sind und die Tagesmiete nicht vorab entrichten können, finden die 50:50 prima, auch wenn mit steigendem Umsatz der persönliche Gewinn immer mehr abnimmt!

Bei 400 € Umsatz wären die 200 € “Wucherei”. Doch was wären die 0 € von 0 € Umsatz dann? Kann man das wöchentlich aufrechnen? Was würde ein Verwaltungsgericht dazu sagen?

Ja, schwierig! Doch die Meldung aus der Provinz geht ja noch weiter, wenn auch thematisch etwas anders gelagert:

“Bei der Hurenausweisbeanttagung erzählt die Dame vom Ordnungsamt einem Mädel, dass sie eine Bescheinigung aus Polen beibringen müsse, dass sie in Polen keine weiteren Einkünfte habe und auch keine Sozialhilfen bekomme. Desweiteren braucht sie eine Gewerbeanmeldung als Prostituierte, ohne eine solche könne sie den Ausweis nicht ausstellen.”

An welcher Stelle im Gesetz steht etwas von solchen Notwendigkeiten? Wo gibt es überhaupt solche amtliche Bescheinigungen, wo eine Behörde bestätigt, dass man keine weiteren Einkünfte hat? Üblicherweise erklärt man selbst gegenüber Behörden, keine Einkünfte zu haben (z.B. beim Jobcenter). Eine Behörde kann eine solche Erklärung nicht abgeben! Und “Prostitution” ist in Deutschland immer noch kein “Gewerbe”, für das man einen Gewerbeschein erhält, wobei es einige Ämter gibt, die solche Scheine ausstellen. Was denn nun? Es gibt keine einheitlichen Regeln und das Chaos nimmt seinen Lauf!

Wo laufen sie denn? 

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