Schlagwort: Bordellbetreiber

  • Der Leni Breymaier-Skandal: Politikerin kriminalisiert gesamte Branche!

    Der Leni Breymaier-Skandal: Politikerin kriminalisiert gesamte Branche!

    Der Leni Breymaier-Skandal: Politikerin kriminalisiert gesamte Branche!Der Leni Breymaier-Skandal: Politikerin kriminalisiert gesamte Branche!

    Leni Breymaier ist eine ausgewiesene Prostitutionsgegnerin und scheut scheinbar inzwischen vor nichts zurück, um die gesamte Bordell-Branche in Deutschland pauschal zu kriminalisieren und zu verunglimpfen.

    So erschien am vergangenen Dienstag, dem 1. Dezember 2020, und am Mittwoch, dem 2. Dezember 2020, in Publikationen der „Funke-Medien-Gruppe“ (Berliner Morgenpost und WAZ) ein Artikel von Alessandro Peduto mit dem stolzen Titel:

    „Steuermillionen für Bordellbetreiber“

    2 Politikerinnen, nämlich Leni Breymaier von der SPD (Bundestagsabgeordnete) und Dagmar König von der CDU (Mitglied im Bundesvorstand von ver.di) äußern sich „kritisch“ zu den Novemberhilfen und sonstigen Überbrückungshilfen, die Bordellbetrieben wegen der staatlich angeordneten temporären Schließung zustehen.

    Zitat: „Es könne nicht sein, dass der Staat Kriminelle unterstützt indem er Steuergeld an Bordelle ausreicht, in denen Frauen mit Gewalt zur Prostitution gezwungen werden und es zu massiven Menschenrechtsverletzungen kommt.“

    Wer der beiden Damen diese Äußerung tat, lässt sich im vorliegenden Artikel nicht zuordnen, aber der Autor hat sich diesen Satz sicher nicht selbst ausgedacht. Während Dagmar König noch differenziert und nicht alle Bordellbetreiber für kriminell erachtet. legt Leni Breymaier eine echte Granate nach, indem sie folgendes ausführt:

    Zitat: Bordelle seien formal Betriebe „wie eine Schreinerei oder ein Schuhgeschäft. So werden sie auch bei den Wirtschaftshilfen betrachtet“. Allerdings werde ausgeblendet, was in Bordellen tatsächlich los sei, „es sind eben keine Betriebe wie alle anderen. Dort finden tagtäglich unvorstellbare Menschenrechtsverletzungen statt. Es geht hier um massive Gewalt, Misshandlung und Ausbeutung von Frauen“. Viele glaubten, so Breymaier, dass in der Prostitution Selbstbestimmtheit herrsche und Zwang die Ausnahme sei, „aber Zwang ist die Regel“. Viele Frauen müssten 20 bis 30 Freier pro Tag bedienen und dürften keinen ablehnen, sonst würden sie von ihrem Zuhälter „windelweich“ geschlagen. „Das ist die kriminelle Wirklichkeit in einer Branche, die wir gerade mit Steuergeld unterstützen.“ Die Frauen gingen „kaputt dabei, während die Bordellbetreiber den wegen des Corona-Lockdowns entgangenen Umsatz vom Staat erstattet bekommen“.

    Unglaublich! Es gibt nach Frau Breymaiers „Meinung“ also in der Branche nicht einzelne schwarze Schafe, nein, die ganze Herde ist schwarz, sie spricht nicht von einzelnen Betrieben, sondern von „Bordellen“, die keine Betriebe wie alle anderen seien. In „den Bordellen“ finden, so die „Expertin“, tagtäglich unvorstellbare Menschenrechtsverletzungen statt“. „Zwang ist die Regel“? – „Kriminelle Wirklichkeit einer Branche? – Man lese selbst und staune! – Alle Bordellbetreiber, egal ob klein oder groß sind Gangster und „Zuhälter“, die „windelweich“ prügeln? – Findet Ihr Euch in dieser Beschreibung wieder? – Echt zum kotzen!

    Was Frau Breymaier hier macht, ist Verleumdung im Sinne von § 187 StGB, wobei Verleumdung sich auch gegen Personengruppen, wie etwa eine Branche, richten kann. Die Rechtsprechung ist hierzu uneindeutig. Dass die Aussage der Frau Breymaier „wider besseren Wissens“ erfolgt, ergibt sich aus der wohl unstrittigen Tatsache, das Frau Breymaier kaum ein Bordell von innen kennt und falls sie doch Umstände kennen sollte, die strafrechtlich brisant sind, hätte sie wohl entsprechende Anzeigen gestellt. Sollte sich ein Staatsanwalt der Sache annehmen, käme Frau Breymaier in erhebliche Erklärungsnot, da selbst die Polizeistatistiken andere Ergebnisse attestieren.

    Es ist an der Zeit, dass sich unsere Branche gegen solche „Anfeindungen“ wehrt und dass man zumindest versucht strafrechtlich dagegen vorzugehen. Der „Vorgang“ muss aktenkundig werden und da Frau Breymaier ja auch nicht nur privat, sondern auch in ihrer Funktion als Bundestagsabgeordnete handelt, sind neben einer Strafanzeige auch Meldungen an die SPD-Bundestagsfraktion, den SPD-Parteivorstand und an den Präsidenten des Deutschen Bundestags notwendig. Letzter könnte sich mit der „Immunität“ der Abgeordneten beschäftigen müssen, weil Frau Breymaier eventuell auf den „Indemnitäts-Anspruch“ pochen wird, der aber bei Äußerungen außerhalb des Parlaments nicht „zieht“!

    Auch bei Staatsanwaltschaften ist man, wie bei Gericht, „auf hoher See“, aber nach meiner Einschätzung ist eine Strafanzeige mit medialer Begleitung das momentane Mittel der Wahl, um Frau Breymaier und der sicher interessierten Öffentlichkeit aufzuzeigen, wo in Deutschland die rechtlichen Grenzen liegen.

    Ich bereite in Absprache und in Kooperation mit einigen Betreiberinnen und Betreibern, die sich nicht öffentlich als „Kriminelle“ beschimpfen lassen möchten, eine Strafanzeige vor, die nächste Woche an die Staatsanwaltschaft in Berlin übermittelt werden soll.

    Wer sich als Betreiberin oder Betreiber aktiv an der Anzeige beteiligen möchte, die/der möge mich kontaktieren! – Aktion läuft! – Ich treffe mich am Montag mit einem Medienrechtler in Köln und bringe die „Vorlage“ dann am Dienstag in den Umlauf. Unser Ziel ist es mindestens einen Betreiber pro Bundesland dabei zu haben! – Aktion „Stoppt Leni Breymaiers Verunglimpfungs-Kampagne“.

    Der Leni Breymaier-Skandal: Politikerin kriminalisiert gesamte Branche!

    Rückmeldungen bitte an howard.chance@t-online.de

    https://zukunft-rotlicht.info/

    Harter Lockdown – Die Fakten – Branchennews – 14.12.2020

    Harter Lockdown – Die Fakten – Branchennews – 14.12.2020

  • Prostitution 2018 – Eine Woche Amtstermine in NRW und Niedersachsen

    Prostitution 2018 – Eine Woche Amtstermine in NRW und Niedersachsen

    Prostitution 2018 - Eine Woche Amtstermine in NRW und NiedersachsenProstitution 2018 – Eine Woche Amtstermine in NRW und Niedersachsen

    Konzepte schreiben ist die eine Sache, Konzepte beim Amt „verteidigen“ die oftmals viel kompliziertere Angelegenheit. Statt mit der „Pappnase“ am Zug zu stehen und „Allaf“ und „Helau“ zu rufen, wälze ich in dieser Woche Akten und habe zum Teil sehr anstrengende Amtstermine, bei denen es manchmal „um die Wurst“ geht: Sein oder Nichtsein!

    Mal sind es „schiefe Konzepte“, die natürlich nicht von mir erarbeitet wurden, mal ist es lediglich der Wunsch nach einem amtlichen „Kennenlernen“ der Prostitutionsstätten-Betreiber. Man will wissen, mit wem man es zu tun hat! Kein Problem!

    Schwerwiegend sind die Fälle, wo man in einem selbst gefertigten Betriebskonzept offensichtliche Rechtsverstösse „dokumentiert“ und natürlich auch unterschrieben hat! Oder die Fälle, wo das „offizielle Konzept“ (also das beim Amt eingereichte Papier) nicht das widerspiegelt, was dann im Betrieb wirklich stattfindet! Eine einfache „Kontrolle“ kann hier schnell zu behördlichen „Anordnungen“ führen, bei denen in schwerwiegenden Fällen auch der „sofortige Vollzug“ (u.a. die sofortige Schließung) verfügt werden kann!

    Rechtsmittel, die es dann natürlich gibt, haben dann wenig Chancen, wenn man die Behörden vorsätzlich getäuscht hat und „Eilverfahren“ gegen Schließungen sind wahrscheinlich dann nutzlos! Eine „Bude“, die aus triftigem Grund erst einmal geschlossen ist, hat wenig Chancen auf baldige „Neueröffnung“, zumal die „Zuverlässigkeit“ des Betreibers mehr als in Frage steht! Ohne zu schwarz malen zu wollen, kann hier schnell ein „Berufsverbot“ entstehen, da die „Schließung“ und deren Gründe bundesweit bekannt werden (können).

    Ich rate der Mandantschaft immer wieder keine offene Konfrontation mit den Behörden zu suchen! Zwar sind die Fachkenntnisse auch auf amtlicher Seite (noch) recht beschränkt, Gerichtsurteile zum neuen Gesetz gibt es noch nicht, aber der längere Hebel liegt in den Händen der Ämter! Es ist grundsätzlich erst einmal zu befürchten, dass man als „Betreiber“ der zweite Sieger sein könnte und Rechtsstreitigkeiten können sich sehr lange ziehen, während der Betrieb gleichzeitig geschlossen bleibt.

    „Prostitutions-Roulette“ kann also einer teuren oder sogar existenzvernichtenden Angelegenheit werden!

  • Prostitution 2017 – Eroscenter Krefeld – Pudding, Kulturspende statt Sexsteuer

    Prostitution 2017 – Eroscenter Krefeld – Pudding, Kulturspende statt Sexsteuer

    Prostitution - Eroscenter Krefeld - Pudding, Kulturspende statt Sexsteuer
    Bildquelle: RP-Online / Thomas Lammertz

    Prostitution – Eroscenter Krefeld – Pudding, Kulturspende statt Sexsteuer

    Die Stadt Krefeld und das dort befindliche Eroscenter kommen nicht zur Ruhe! Vor längerer Zeit habe ich ja schon von dem „Dirnenwohnheim“ in der ehemaligen Puddingfabrik berichtet, das die Stadt Krefeld, bzw. deren Amtsdiener, als „Hotel Garni“ eingestuft hat und wo dementprechend „gar nie“ Vergnügungssteuer zu entrichten war. Nun liegt ein sehr umfangreicher Prüfbericht vor, aus dem hervorgeht, wie man zünftigen Pudding anrührt und wie man damit Prozesse in Gang setzt, um ganz besondere Ziele zu erreichen.

    Einblicke in die Welt der „Großpuffer“ anno 1983 und später, wo man Fett in der Mitte noch mit „u“ schrieb und wo die „Barspenden“ noch von leichten Damen oder vermeintlich honorigen Advokaten im Kroko-Koffer durch die Republik speditiert wurden. Die gute alte Zeit mit den ehrwürdigen Protagonisten und „Spendensammlern“, die ihre Stempelgewalt gegen „Geschenke“ und „Zuwendungen“ verkauften.

    Das nun gute 30 Jahre später im „Pudding-Sumpf“ gerührt wird, ist auch dem neuen deutschen Prostitutionsgesetz zu verdanken und unbedingt der Tatsache geschuldet, dass das Eroscenter Krefeld nach den vielen Jahren der Duldung, nun auch auf dem amtlichen Prüfstand stehen wird.

    Die Westdeutsche Zeitung hat nun in den vergangenen Tagen gleich eine ganze Serie von Artikeln zu diesem anrüchigen Thema veröffentlicht und ganz tief im Krefelder Pudding gerührt. Leider sind die Berichte nur für „Abonnenten“ im Detail lesbar und ich fass daher einmal einige grundlegende Informationen zusammen.

    340.000 € sollen die Krefelder Bordellbetreiber aus der Familie S. insgesamt in die Krefelder Kultur gesteckt haben, um im Gegenzug von der Stadt Krefeld die Genehmigung zur Betreibung der damals noch unerotischen Puddingfabrik zu bekommen und um den Duldungstatus regelmäßig zu erhalten. Fleisch statt Pudding war die Devise und in den späten 1980-er Jahren entwickelte sich das Laufhaus prächtig und niemand hatte Fragen, warum und wieso die Genehmigung erteilt wurde. Das Geld floss in mehreren Tranchen und immer wieder. So eine Art Puff-Abo, von dem der Rat der Stadt Krefeld aber nicht informiert wurde. Warum auch? Schlafende Ratsherren sollte man nicht wecken!

    Als im vergangenen Herbst die „Akte Eroscenter“ wieder im Stadtrat landete, entdeckten die Ratsherren die Manipulationen bereits im Ansatz und beauftragten die Verwaltungsleitung mit einer umfangreichen Prüfung der (damaligen) Umstände. Auch die Staatsanwaltschaft wurde aktiv, weil ja von Anfang an Korruption im Raum stand und weil die zuständigen Behördenmitarbeiter (auf Anweisung?) beim „Crazy Sexy“ alle Augen zudrückten. Und dass seit 1985!

    Der Frankfurter Investor namens S. (der Redaktion und mir selbstverständlich bekannt), ist längst verstorben und die damalige Krefelder Verwaltungsspitze ist auch längst nicht mehr in Amt und Würden, aber scheinbar hat die damalige „Spende“, die angeblich die Krefelder Kulturfabrik vor dem Konkurs bewahrt hat, eine Art „Vermächtnis“ ausgelöst, an das sich auch die Amtsnachfolger gehalten haben. Gentlemen´s Agreement (fast) für die Ewigkeit?

    Was nun in Krefeld Presse und Bürger umtreibt, ist ein Vorgang, der weder in der „normalen Wirtschaft“ und schon gar nicht in der Rotlicht-Branche unüblich ist. Von der kostenfreien Massage mit Whirlpool-Nutzung, über Fernreisen in die Sonne, bis hin zu günstigen privaten Darlehen zum Bau eines Eigenheims, gibt es viele Möglichkeiten, um „Gefälligkeiten“ zu kaufen.

    Nun sieht es im Fall Krefeld natürlich nicht nach direkter „privater Bereicherung“ und „Vorteilsnahme“ aus. Eine „Spende für die Kultur“ klingt ja erfreulich! Nur wird niemand glauben, dass diese auch erfolgt wäre, wenn es keine konkrete Gegenleistung gegeben hätte! Dass der Investor S. bei seinem Besuch in Krefeld und beim Anblick des gefährdeten Kulturzentrums urplötzlich ins Schwärmen geriet und sein weites musisches Herz sodann öffnete, glauben nur Leute, die sich jahrelange mit dem Hammer gekämmt haben!

    Viel wahrscheinlicher ist doch, dass der damalige Bürgermeister oder ein sonstiger „Führer“ das Augenmerk des S. auf das „Konkurs-Problem“ gerichtet hat. Do you agree, Mr. S.?

    Man hat der Stadt und deren Bürgern also doch etwa Gutes getan und lediglich ein wenig die
    „5 gerade sein lassen“! Dabei ist doch auch kein Schaden entstanden. Alles win-win? Wenn es in der Textilstadt Krefeld ein bisschen „halbseiden“ zugeht, wird der Bürger das schon verstehen?

    Dumm nur, dass die „Krefelder Bordellanlage“ nun durch das neue Prostitutionsgesetz amtlich intensiv geprüft werden muss und das sich dabei durchaus ein ablehnender Bescheid ergeben könnte, der dann Schadensersatzforderungen der Betreiberfamilie S. in Millionenhöhe auslösen könnte. Doch kann man einen Umstand, der auf Korruption beruht, zum Anlass einer Schadensersatzforderung machen? Juristisch sehr fragwürdig!

    Strafrechtlich wird in der Sache nichts zu machen sein, da es ja für das Delikt Verjährung gibt und die damaligen Akteure nicht mehr auf de Platz stehen, aber die Angelegenheit wird das Krefelder Rathaus sicher noch lange beschäftigen. Ob in der Krefelder Mevissenstrasse in 2018 die roten Licht amtlich bedingt ausgehen, wofür viele Indizien sprechen, kann man noch nicht abschätzen.

    Aber ich bin mir sicher, dass die verantwortlichen Politiker und Beamten, die nun durch die Berichterstattung im öffentlichen Fokus stehen, keine neuerliche „Rechtsbeugung“ vornehmen werden.

  • Rotlicht-Milieu: Ab 2017 sind Betriebskonzepte Pflicht!

    Rotlicht-Milieu: Ab 2017 sind Betriebskonzepte Pflicht!

    Erlaubnispflicht und Konzessionen für Bordelle und Clubs in Deutschland
    Bildquelle. Pixabay

    Erlaubnispflicht und Konzessionen für Bordelle und Clubs in Deutschland!

    Jetzt geht es zur IHK? – Betriebskonzepte kennen wir von Existenzgründungen. Will man staatliche Fördermittel oder braucht man einen Bankkredit, lässt man sich ein detailliertes Konzept seines unternehmerischen Vorhabens erstellen oder man erstellt dies selbst, wenn man denn über die entsprechenden Kenntnisse verfügt. Heraus kommt dabei am Ende ein optisch ansehnliches Manuskript, das Seriosität vermittelt und das üblicherweise eine genaue Betriebsbeschreibung, eine umfassende Marktanalyse, diverse betriebswirt-schaftliche Berechnungen und Prognosen beinhaltet. – Was ist mein Plan, wie setze ich diesen um, was sind meine unternehmerischen Ziele in den nächsten Jahren? – Diese Art von Betriebskonzepten hat einen kaufmännischen Schwerpunkt und befasst sich selten oder nie mit den Vorschriften und den gesetzlichen Einschränkungen der eigenen Tätigkeit.

    Warum sollte ich auch einer Bank mitteilen, was mir geschäftlich verboten ist? – Das will der „Banker“ doch gar nicht wissen! Aber genau solche weitreichenden „Offenbarungen“ werden bei den Prostitutions-Konzepten eindeutig verlangt. Hier spielt die Kalkulation und die Gewinn-Verlust-Rechnung zunächst einmal eine untergeordnete Rolle. Viel wichtiger ist, dass ich umfassend darstelle, was ich im Prostitutionsbereich genau „unternehmen“ möchte und warum mein Vorhaben mit dem neuen Gesetz absolut in Einklang steht.

    Das klingt schon sehr eindeutig nach einer „Umkehr der Beweislast“: ich muss dem Amt beweisen, dass mein Konzept erlaubnisfähig ist, indem ich klar herausarbeite warum dies so ist und indem ich dies auch belastbar „belegen“ (also: beweisen) kann. Die einfach Behauptung, dass man schon ordentlich arbeitet, reicht überhaupt nicht aus und wird den zuständigen Sachbearbeiter im Zweifelsfall nicht wirklich überzeugen.

    Für alle Formen des Prostitutionsgewerbes, also für das Betreiben einer Prostitutionsstätte, für die Bereitstellung von Prostitutionsfahrzeugen, für Organisation und Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen oder für die Prostitutionsvermittlung, sind die Konzepte in 2017 zwingend zu erstellen und beim Amt vorzulegen, denn sonst darf ich das Gewerbe ab einem bestimmten „Stichtag“ einfach nicht mehr ausüben und stehe unverhofft im Regen.


    Lesen Sie auch den Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/