Schlagwort: Bundesländer

  • Prostitution 2020 – Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten – Aktuelle Tendenz!

    Prostitution 2020 – Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten – Aktuelle Tendenz!

    Prostitution 2020 - Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten - Aktuelle Tendenz!Prostitution 2020 – Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten – Aktuelle Tendenz!

    Artikel- Update – 14.11.2020 – 11:16 Uhr +++ Diese Seite wird regelmäßig ergänzt +++ Immer auf dem neuesten Stand bleiben +++

    Gegen den „Lockdown light“ in der Bundesrepublik Deutschland sind momentan eine Vielzahl von „Klagen im Eilverfahren“ vor den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten der Bundesländer anhängig. Unternehmen, die durch die Verordnungen der Bundesländer am 2. November 2020 schließen mussten, haben Klagen eingereicht, die nun nach und nach entschieden werden.

    Ich habe mir beginnend mit dem 11.11.2020, die bislang vorhandenen Pressemitteillungen diverser Oberlandesgerichte angeschaut, um „Tendenzen“ zu erkennen, die eine oberflächliche  „Einschätzung“ für die verschiedenen Bundesländer durchaus zulassen.

    Mein Schnell-Eindruck nach der Analyse: Klagen die die Verordnungen komplett angreifen und mit dem „Parlamentsvorbehalt“ begründet werden, scheinen eher zu fruchten, als die mit der „Benachteiligung“.

    Vorab eine wichtige Entscheidung, die das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit dem Lockdown am 11.11.2020 getroffen hat:

    Bundesverfassungsgericht: Erfolgloser Eilantrag einer Kino- und Restaurantbetreiberin gegen Vorschriften der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

    In diesem Beschluss befasst sich der Gericht auf verfassungsrechtlicher Ebene mit dem Lockdown als solches und nimmt eine Abwägung zwischen Einschränkung der Grundrechte und dem Gesundheitsschutz vor. Es ist wohl ein Präzedenzfall, der hier entschieden wurde und die Entscheidung dürfte andere Gerichte beeinflussen.

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/11/rk20201111_1bvr253020.html



    Nachfolgend finden Sie / findet Ihr die Ergebnisse der aktuellen Recherche:

    Prostitution 2020 – Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten – Aktuelle Tendenz!

    Baden-Württemberg

    Der VGH Baden-Württemberg hat eine sehr interessante „Grundsatz-Information“ veröffentlicht, die wohl für die allgemeine „Behandlung“ der Klagen im Eilverfahren maßgeblich sein dürfte: „Neuer Lockdown wegen staatlicher Maßnahmen zur Umsatzkompensation voraussichtlich verhältnismäßig; Offene Erfolgsaussichten in der Hauptsache“ heißt die Mitteilung vom 05.11.2020 und der Titel sagt ja eigentlich schon alles. Die Maßnahmen sind hinzunehmen, wenn eine Entschädigung seitens des Staates erfolgt! Gleichzeitig vermeldet eine weitere Pressemitteilung des VGH vom 06.11.2020, dass bereits 6 Eilanträge bezüglich „Lockdown light“ angelehnt wurden: „Neuer Lockdown: Sechs Eilanträge gegen Betriebsschließungen abgelehnt“. Die aktuellen Prognosen für die Öffnung von Bordellbetrieben in Baden-Württemberg dürften demnach bis zum Ablauf der Verordnung recht düster sein!

    Update 14.11.2020: Verwaltungsgerichtshof lehnt über 20 weitere Eilanträge ab, darunter auch den Antrag eines Prostitutionsbetrieb! Klare Linie des Gerichts! Ungleichbehandlung wird durch Entschädigung kompensiert!


    Bayern

    VGH Bayern urteilt am 12.11.2020 – Corona – Vollständige Schließung von Fitnessstudios verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Bezug zu Prostitution aber schwer darstellbar. Dennoch ein „kleiner Lichtblick“!


    Berlin-Brandenburg

    Die Bundesländer Berlin und Brandenburg haben ein gemeinschaftliches Oberverwaltungsgericht und dementsprechend wirken Beschlüsse in der Regel stets für beide Bundesländer. Zum Thema Eilanträge gegen den Lockdown hat das OVG Berlin-Brandenburg bereits am 06.11.2020 folgendes entschieden: „Nagel-, Kosmetik- und Massage-Studio: Weitere Eilanträge gegen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg abgelehnt – 37/20“. In der Pressemitteilung wird auch auf weitere ablehnende Entscheidungen verwiesen, die vom gleichen Gericht getroffen wurden. Keine Hoffnung auf „körpernahe“ Öffnung!


    Bremen

    Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat ebenfalls am 09.11.2020 „gesprochen“: „Fitnessstudios und Prostitutionsstätten müssen weiterhin geschlossen bleiben. OVG Bremen lehnt Eilanträge von Betreiberinnen eines Fitnessstudios und eines Prostitutionsbetriebs gegen die seit dem 2. November 2020 geltende Neunzehnte Coronaverordnung ab“. In dieser Entscheidung werden Prostitutionsstätten sogar explizit erwähnt. Weitere Klagemöglichkeiten kaum aussichtsreich!


    Hamburg

    Mit einem Beschluss vom 05. November 2020 hat das Verwaltungsgericht Hamburg den Antrag der Betreiberin eines Tattoo- und Piercing-Studios (körpernahe Dienstleistung) abgelehnt, ebenso am gleichen Tag die Klage eines Fitnessstudios. Am 10. November 2020 hat das gleiche Gericht einer anderen Klägerin, die ebenfalls Fitness-Studios betreibt, Recht gegeben und dabei im wesentlichen mit dem „Parlamentsvorbehalt“ argumentiert. Achtung: dieses Urteil kann vor dem Oberverwaltungsgericht noch angefochten werden! Aber der Tenor des 2. Urteils ist sehr spannend! Hoffnung auch für den Bereich der Prostitution?

    Update 12.11.2020: Nach mir vorliegenden Informationen wurde gegen das hier erwähnte „2. Urteil“ des Verwaltungsgerichts Rechtsbeschwerde beim OVG eingelegt. Bis zur Entscheidung sind die Studios geschlossen zu halten!


    Hessen

    Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat am 13.11.2020 einen Eileintrag eines Gastronomiebetriebs, der Öffnung begehrte „quasi exemplarisch“ für alle ähnlich gelagerten Klagen abgelehnt. Der VGH Kassel betrachtet die getroffenen Maßnahmen für rechtmäßig!


    Mecklenburg-Vorpommern

    In Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuell eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 10.11.2020 zu einer Klage eines Fitnessstudios. Der Antrag wurde abgelehnt; es wurde aber darauf verwiesen, dass die Klage im Hauptverfahren Erfolg haben könnte. Leider wird dieses nicht zeitnah stattfinden!


    Niedersachsen

    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 10.11.2020 folgendes entschieden: „Keine vorläufige Außervollzugsetzung der coronabedingten Schließung von Betrieben der körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel- und Tattoo-Studios“. Der Bezug zu unserer Branche ist eindeutig und das sogar ohne auf Entschädigungen zu verweisen. Klageaussichten für den Bereich der Prostitution wohl ziemlich „unterirdisch“!


    Nordrhein-Westfalen

    In Nordrhein-Westfalen ist das Oberverwaltungsgericht Münster die oberste Instanz für Eilverfahren gegen den Lockdown. Die gegenwärtige Rechtsmeinung des OVG  zu verfügten Schließungen im „Freizeitbereich“ (Beispiel Fitnesstudios) ist sehr aufschlussreich, da hier wieder die staatliche „Entschädigung“ angeführt wird! Oberstes NRW-Gericht mit klarer Aussage: „Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Fitnessstudios bleiben in Nordrhein-Westfalen geschlossen“. Ebenso ein Urteil zur Gastronomie in NRW: „Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Schließung von Gastronomiebetrieben voraussichtlich verhältnismäßig“. Das die Rechtsmeinung im Bereich der körpernahen Dienstleistungen abweichen wird, kann momentan als sehr unwahrscheinlich betrachtet werden! Aber Restchancen können natürlich auch nicht ausgeschlossen werden und Klagen im Bereich der Prostitution sind anhängig.

    Update 12.11.20 – Weitere Ablehnung von Eilanträgen durch das OVG Münster wegen Untersagung körpernaher Dienstleistungen und von Spielhallen. Kein Licht in Sicht in NRW!


    Rheinland-Pfalz

    Es liegen momentan leider noch keine Informationen vor!


    Saarland

    Im Saarland gab es am 09.11.2020 ein Urteil, dass es ermöglicht, dass „Tätowierer und Piercer im Bundesland wieder öffnen dürfen“. Heute am 11.11.2020 wurde ein Antrag bezüglich der Öffnung von Fitnessstudios allerdings abgelehnt. Wenn man auf körpernahe Dienstleistungen abzielt, könnte das Tattoo/Piercing-Urteil für die Prostitutionsbranche möglicherweise im Saarland interessant sein!


    Sachsen-Anhalt

    Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg lehnt am 10.11.2020 den Eilantrag gegen Schließung der Spielhallen im Rahmen des „Teil-​Lockdowns“ ab. Auch hier wird mit den Entschädigungsleistungen argumentiert. Aussagekraft für Rotlicht-Branche sehr begrenzt!


    Sachsen

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat am 12.11.2020 und 13.11.2020 über zwei Eilanträge aus dem Bereich der körpernahen Dienstleistungen entschieden und die Anträge abgelehnt. Auch bei August dem Starken keine positive Tendenz!


    Schleswig-Holstein

    In Schleswig-Holstein liegen Eilentscheidungen nach dem neuerlichem Corona-Lockdown vor, der Gaststätten und Tattoo-Studios betrifft vor. Diese datieren vom 09.11.2020 und es sind Ablehnungen, die sich recht merkwürdig lesen.


    Thüringen

    Das Thüringische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 11. und 12. November 2020 Eilanträge von gastronomischen Betrieben abgelehnt und diese ins Hauptverfahren verwiesen, was bedeutet, dass Entscheidungen erst in ferner Zukunft getroffen werden. Schach matt einstweilen!


    https://mhconsulting.online

    https://zukunft-rotlicht.info


    Kontext-Artikel:

    MH-Consulting – Novemberhilfen oder Klagen? – Das Beratungsprogramm

    Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Prostitution 2020 – Novemberhilfe und Infektionszahlen retten Verordnungen

  • Prostitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere Aktionen

    Prostitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere Aktionen

    Prostitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere AktionenProstitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere Aktionen

    Die vergangenen Wochen waren im Rotlicht-Gewerbe sehr strapaziös! Es gab seit März 2020 bundesweit zahlreiche Klagen im Eilverfahren, mit denen die sofortige Öffnung der Bordell-Betriebe eingefordert wurde. Bis zum heutigen Tag hatte keins dieser Eilverfahren Erfolg, obwohl die Corona-Infektionszahlen immer weiter gefallen sind und wir in einigen Regionen des Landes sogar keine neuen Fälle mehr haben!

    Die Ausübung der Prostitution und hier muss man „drastisch formulieren“: die Ausübung der Prostitution in dafür vorgesehenen Räumen (Prostitutionsstätten) ist unerwünscht, während man die prostitutive Arbeit im Graubereich (Straße, Haus, Hotel) in mindestens 10 von 16 Bundesländern duldet oder sogar indirekt „fördert“ und damit nach meinem Empfinden das Infektionsrisiko erhöht, da Hygienemaßnahmen und Kontakt-Nachverfolgung in der Grauzone kaum möglich erscheinen. Selbst in den Bundesländern, wo es momentan eindeutige Prostitutionsverbote gibt, wird „gearbeitet“, weil es für Sexworker(innen) einfach dringend notwendig ist, Umsätze zu erzielen!

    Klar, es stehen mitunter Bußgelder im Raum, aber die wirtschaftliche Not zwingt zu „flexiblem Handeln“. Wenn man kein Geld zum Leben hat, wird man erfinderisch und geht dabei schon mal ein hohes persönliches Risiko ein! Weil? Ja, weil es nicht anders geht und schlimmer noch: der Staat verursacht dieses Risiko, da er die geprüften und überwachbaren Prostitutionsstätten geschlossen hält, dabei das Prostituiertenschutzgesetz quasi ad absurdum führt und zudem im Blick auf Corona völlig kontraproduktiv agiert! Wie lange soll das so weitergehen? Ich schütze die Bevölkerung vor Corona, indem ich Sexarbeiter(innen) einem deutlich erhöhten Risiko aussetze und die Betriebe der Branche in ihrer Existenz gefährde? Zutiefst unlogisch und womöglich gar nicht durch „Corona“ motiviert?

    Fazit: Ich treibe den Teufel durch Belzebub aus oder fördere das riskante Schwimmen im offenen Meer, weil geschützte Schwimmbäder mit Bademeister zu gefährlich sind? Grotesk!

    Die momentan vorliegenden „Corona-Verordnungen“ der 16 Bundesländer beinhalten nach wie vor bundesweit das Verbot zum Betreiben von Prostitutionsstätten, wobei die Verordnungen sehr unterschiedliche Laufzeiten haben und immer wieder „erneuert“ werden. Im Monat Juli erwarten wir in 7 Bundesländern „neue“ Verordnungen: Bremen (Ablauf alte Verordnung 10.7.), Niedersachsen und Saarland (12.7.), NRW und Thüringen (15.7.), Sachsen (17.7.) und Bayern (19.7.). Im August enden in weiteren 7 Bundesländern die Verordnungen und zwar in Schleswig-Holstein (9.8.), Meck-Pom (10.8.), Hessen und Brandenburg (16.8.) und in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hamburg (31.8.). Dass Schlusslicht machen Sachsen-Anhalt (Ablauf 16.9.) und Berlin, wo die Verordnung tatsächlich bis zum 24.10.2020 gilt!

    Prinzipiell soll in allen Bundesländern eine „ständige Evaluierung“ stattfinden, wobei Lockerungen und die schrittweise Rückkehr zum „Normalzustand“ das Ziel sein müssen, um der Bevölkerung die gewohnte Lebensqualität zurück zu geben. In vielen Bereichen erleben wir das bereits, nicht aber im Bereich der Sexarbeit. Bis jetzt!

    Wenn man bedenkt, dass sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierungen und natürlich auch die Parlamente jetzt in die parlamentarische Sommerpause gehen, dass die Gerichte bis September wegen „Gerichtsferien“ auch nur eingeschränkt arbeiten, so muss man kein Prophet sein, um zu erkennen, dass man sehr wahrscheinlich im Bereich der Prostitution noch Geduld brauchen wird, bis maßgebliche Änderungen eintreten werden! Zwar ist der Umgangston nicht mehr so rau, aber es fehlt an einem „Durchbruch“, der „Steine ins Rollen“ bringen würde. Sobald ein größeres Bundesland „Prostitutionsstätten“ wieder erlaubt, werden die anderen nachziehen müssen; sobald ein Oberverwaltungsgericht die „Verhältnismäßigkeit“ neu bewertet, würden wir uns in einer hoffnungsvolleren Position befinden!

    Kein Bundesland und kein Gericht will „Vorreiter“ sein! Klar zu erkennen, wenn man die vorliegenden Dokumente auswertet. Abwarten bis zum „Sankt-Nimmerleins-Tag“? Anwendung des „Prinzips Helmut Kohl“, wo „Aussitzen“ oft zum Erfolg führte? Nein! Es reicht! Wir müssen aktiv werden und den Druck im Kessel gerade jetzt deutlich erhöhen!

    Die Fraktion der „Abwartenden“, die in unserer Facebook-Gruppe ja auch vorhanden ist, unterstützt letztendlich unsere Gegner und beim Nachdenken, wie genau man handeln könnte, bleibt die Energie auf der Strecke! Man kann die Art und Weise von Demonstrationen, Kundgebungen und Postings eigentlich nur dann kritisieren, wenn man selbst aktiv ist und Alternativen am Start hat. Meckern um des Meckerns willen, ist eine zutiefst nervige Praktik, mit der man aber keinen Schritt vorankommt! Auch das „Unken“ und die Veröffentlichung von Falschmeldungen, macht keinen Sinn! Dann hält man besser mal die „Klappe“, um sich nicht gänzlich unglaubwürdig zu machen!

    Zeit für „RedlightON“ und viele weitere Aktionen! Es ist Zeit und wir haben viel zu verlieren! Die Branche wir aktiv und diese Aktivitäten müssen wir intensivieren!

    In der vergangenen Woche gab es die Aktion des Liberty Berlin in Zusammenarbeit mit dem UEGD, wobei es die Betreiberin Kerstin sogar mit einem Live-Interview in Bild-TV schaffte, was einem breiten Publikum die Problematik vor Augen führte. Einige Tage später dann die von Stephanie Klee organisierte gemeinsame Aktion von BSD und BesD vor dem Bundesrat in Berlin, eine Aktion, die im DPA-Ticker landete und damit von von allen führenden Medien der Republik veröffentlicht wurde. Im RBB-Fernsehen dann ein Video-Bericht von der Demonstration und ein Interview mit Johanna Weber, dass hohe Aufmerksamkeit erregte!

    Ob man nun einen Stufenplan über Massagen und dann späteren Verkehr propagiert oder ob man mit markanten Sprüchen wie „Der Staat fickt uns, aber zahlt uns nicht“ auftritt und dabei nicht in Kostüm und Anzug auftritt, ist erst einmal völlig egal! Es geht in erster Linie darum aus dem Schatten zu treten und eben Aufmerksamkeit zu erregen! Das Rotlicht ist ein breites Feld und es geht dabei von Armut bis Luxus, von rudimentärer Existenz bis Lifestyle, wobei die gemeinsame Botschaft lautet:

    Wir wollen arbeiten; wir wollen aufmachen! Nicht mehr, aber auch nicht weniger!“

    Die Aktionen werden jetzt über die neue Plattform „RedlightON“ gebündelt, wo als nächste Aktion der bundesweite „Tag der Offenen Türe“ am 16.07.2020 propagiert wird. Bitte nehmt an dieser wichtigen Aktion teil! Die Zeit drängt nun natürlich und die Liste der teilnehmenden Betriebe sollte sich unbedingt noch weiter füllen, um ein deutliches politisches Signal zu setzen!

    https://www.redlight-on.de/

    Zusätzlich wird gerade noch eine „Sternfahrt nach Berlin“ für den 25. Juli 2020 geplant, wo an diesem Tag der reale und virtuelle „CSD“ stattfinden wird. Die Sternfahrt wird in Kooperation mit den Berliner Betreibern und über unsere Facebook-Gruppe organisiert! Wir stehen hier noch am Anfang, aber im Laufe der Woche werde ich hierzu noch intensiv berichten und posten! Den Termin bitte schon einmal vormerken!

    Für heute erst einmal „genug“ … ich wünsche frohes und konstruktiven „Schaffen“!

    Euer Howard Chance

    https://www.facebook.com/groups/zukunftrotlicht/

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    https://prostitution2017.de

  • Corona aktuell! Es verrutscht total! Bundesländer im Chaos-Modus

    Corona aktuell! Es verrutscht total! Bundesländer im Chaos-Modus

    Corona aktuell! Es verrutscht total! Bundesländer im Chaos-Modus

    Der heutige Tag hat es in sich! Ich hatte gedacht, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentin der 16 Bundesländer an einer gemeinsamen Strategie festhalten und ein gemeinsames Ziel verfolgen! Flöte gepfiffen! Inzwischen gehen viele Bundesländer eigene Wege und übertrumpfen sich dabei mit eiligen Ankündigungen, Verlautbarungen und Beschlüssen.

    Was gelten Verabredungen? Wozu Koordination? Eigene Profilierung scheint wichtiger zu sein als ein vernünftiges Gesamtbild! Niedersachsen prescht vor, das Saarland folgt mit sofortiger Öffnung von Spielhallen, Tattoo-Studios und Massagen. Hessen hat auch plötzlich einen eigenen Weg und heute wird Markus Söder auch zum „Relativierer“, bevor dann morgen mit Angela Merkel diskutiert wird. Die Bundeskanzlerin hat die Fäden nicht mehr in der Hand und kann ohnehin nur „beraten“ und „empfehlen“! Wo ist eigentlich Armin Laschet, der in der jüngeren Vergangenheit ja auch für intensives „Vorpreschen“ bekannt war?

    Das gemeinsame „Konzept“ scheint es nicht mehr zu geben! Die Disziplin ist verloren gegangen und „Mutti Merkel“ wird derweil sicher nicht schlecht staunen. „Aus dem Ruder“ … könnte das neue Motto lauten. Die Bundesregierung wird dabei leider zur Lachnummer und das Sendungsbewusstsein der „Landesfürsten“ scheint unerschöpflich zu sein.

    Darauf deutet auch eine „Tischvorlage“ hin, die ich heute am frühen Morgen zur vertraulichen Verwendung erhalten habe. In dieser wird „vorgeschlagen“, dass die Lockerungen in die verantwortlichen Hände der jeweiligen Landesregierungen und Landesfachministerien gelegt werden sollen. Die Vereinbarung kommt also, nachdem vorherige Verabredungen immer wieder nicht eingehalten wurden. Der Trend war erkennbar und wird sich nun fortsetzen! Dass daraus eine „Ungleichbehandlung“ resultieren kann und wird, ist offensichtlich! Je nachdem, wo ich lebe und wohne, können unterschiedliche Regeln gelten!

    Um zu meinem „Kerngebiet“, der Prostitution, zu kommen, stelle ich fest, dass diese bundesweit zum jetzigen Zeitpunkt noch verboten ist! Ob man die persönliche Prostitution zu den „Dienstleistungen mit Körperkontakt“ rechnet, was beispielsweise Wellness-Massagen, Tattoo-Studios, Kosmetikbehandlungen sind, ist nicht klar definiert. Gerade bei Wellness-Massagen gibt es ja den bekannten Graubereich und letztendlich ist geschützter Sex, der in Deutschland ohnehin zwingend zu praktizieren ist, bezogen auf „Corona“ nicht „gefährlicher“ als Wellness-Massage, wo man sich ja über einen längeren Zeitraum recht nah kommt!

    Wird es schon bald die Möglichkeit zur Prostitution „im kleinen“ geben? Werden Terminwohnungen und Kleinbetriebe erlaubt? Was ist mit großen Laufhäusern und FKK-Clubs, bei denen ja schnell größere Personen-Ansammlungen entstehen können?

    In den letzten Tagen wurde wieder deutlich, dass das „erotische Deutschland“ nicht mit einer Stimme spricht und dass die existenten Verbände alle ihre eigene Suppe kochen. So gibt es leider keine gemeinsames Nachfragen und jede Betreiberin und jeder Betreiber ist auf sich selbst gestellt! Viel sinnvoller wäre es gerade jetzt gemeinsam aktiv zu werden!

    Ich habe dies bereits mit einer Reihe von Betreibern, aber natürlich auch mit meinem Kollegen Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie diskutiert. Wie immer werden wir natürlich nichts über das Knie brechen, sondern besonnen handeln, wenn uns nicht äußere Umstände zu schnellem Handeln zwingen: dann nämlich, wenn sich Ungleichbehandlung zu anderen Branchen zeigen sollte und wenn möglicherweise Klagen notwendig werden sollten, um „gleiches Recht“ zu bekommen.

    Die nächsten Tage werden sehr spannend, da die Bundesländer dann ihre individuellen Pläne und die dazu gehörenden Zeitachsen präsentieren werden. Bis Freitag wird sich bei „Corona“ einiges tun! Halten wir die Augen offen!

    Herzliche Grüße von

    Howard Chance

  • Prostitution 2017 – Neues Infoforum im Blog – Infos Bundesländer 2017

    Prostitution 2017 – Neues Infoforum im Blog – Infos Bundesländer 2017

    Prostitution 2017 - Neues Infoforum im Blog - Infos Bundesländer 2017Prostitution 2017 – Neues Infoforum im Blog – Infos Bundesländer 2017

    Ich habe heute meinen Blog um einen Foren-Bereich ergänzt, der es ermöglicht aktuelle News nach Bundesländern sortiert chronologisch und übersichtlich zu listen. So muss man nicht groß suchen und findet die aktuell verfügbaren Informationen für das jeweilige Bundesland.

    Nach und nach werden in den kommenden Wochen und Monaten ja neue Verordnungen und Informationen der Bundesländer eintreffen, die ich dann immer zeitnah ins Forum stellen werde. So bleiben wir alle immer auf dem hoffentlich neuesten Stand.

    Momentan ist das Forum noch im Aufbau, aber für jedes Bundesland sind bereits die aktuellen Basis-Informationen und einige hilfreiche Links integriert worden. Ergänzend kommen dann im Verlauf des Monats noch aktuelle und relevante Blog-Beiträge hinzu, die ich natürlich zuvor einordnen, anpassen und dann einbauen werde. Ein wenig Fleißarbeit, die aber sicher der Übersichtlichkeit dienen wird.

    Es ist eben gar nicht so einfach Information dauerhaft in großem Umfang lebendig zu halten.
    Prostitution 2017 enthält inzwischen über 250 Einzelartikeln, die zwischen September 2016 und heute sukzessiv entstanden sind. So gibt es natürlich auch einige „alte Inhalte“, die inzwischen überholt sind, upgedatete Infos und brandaktuelle Themen, die man natürlich im Ergebnis unterschiedlich gewichten muss. Auch hier kommen einige Aufgaben auf mich zu!

    Nun gelte ich ja nicht gerade als faul und außerdem stehen jetzt einige Wochen an, in denen ich mehr im Büro, als auf Reisen sein werde! Redaktionelle Arbeiten, Konzeptentwicklungen für Consulting-Kunden, Aufträge aus der Medienbranche und vieles mehr, stehen auf dem Kalender für August und September 2017.

    Das schlanke wie kleine Forum ist momentan lesbar, aber (noch) nicht kommentierbar! Ob ich die Funktion demnächst „öffentlich“ oder „eingeschränkt“ freischalte, kann ich momentan noch nicht sicher sagen. Warten wir es einfach ab? Machen wir es so wie die meisten Bundesländer in Deutschland, die ja erst mal in die Sommerpause gehen? Ist ja auch eine klare Strategie, die allerdings für die Branche als solches wenig hilfreich ist! Denn: man will ja seine Zukunft planen und womöglich geht es an die Existenz?

    Zum neuen Forum kommen Sie über die Navigationsleiste oder über folgenden Link:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/18/forum/

     

     

     

  • Presseschau extrem – ProstSchGesetz in den Medien – Noch Fragen?

    Presseschau extrem – ProstSchGesetz in den Medien – Noch Fragen?

    Presseschau extrem - ProstSchGesetz in den Medien - Noch Fragen?
    Bildquelle: Pixabay

    Presseschau extrem – ProstSchGesetz in den Medien – Noch Fragen?

    Wenn sich die „Medien-Meute“ austobt, staunt man manchmal nicht schlecht, besonders, wenn man sich intensiv mit dem Thema befasst hat und dann „Informationen“ liest, die entweder rein reißerisch initiiert, mager recherchiert, teilweise „geklaut“ oder aber ahnungslos interpretiert werden. Natürlich gib es aber auch „seriöse“ Berichterstattung und auch Beiträge, die politische Ziele verfolgen oder unterstützen. Aber mit der Meinungsvielfalt muss man halt leben, diese zeichnet ja unsere Demokratie aus!

    Heute in „ungeordneter“ Folge einmal Artikel, die mir aufgefallen sind und die, aus unterschiedlichen Gründen erwähnenswert sind. Meine persönliche Presseschau! Was sonst? Natürlich „amtlich korrekt“ mit den notwendigen Quellen-Angaben. Meinungsbildung pur?


    Quelle: Bild.de


    Bild.de: Welches Amt ist zuständig?
    Verwirr-Spiel um Huren-Gesetz

    Seit Samstag gilt das Prostituierten-Schutzgesetz – endlich mehr Sicherheit für Frauen im Milieu (u.a. Kondomzwang). Doch offenbar überfordert das Gesetz den Römer: Welche Behörde ist zuständig? Unklar! Nötige Unterlagen? Nicht vorhanden! Fristen? Gelten nicht! Montag geht Laufhaus-Chefin Nadine Maletzki (41) morgens zum Ordnungsamt und möchte ihren Betrieb („Sex Inn“) vorschriftsmäßig als „Prostitutions-Gewerbe“ melden – doch es gibt gar keine Unterlagen …

    http://www.bild.de/regional/frankfurt/prostitutionsgesetz/verwirr-spiel-um-gesetz-52424414.bild.html


    Quelle: Bild.de

    Bild.de: Neues Prostituierten-Schutzgesetz – Kommt jetzt die Kondom-Polizei?

    Die Bundesregierung will Prostituierte besser schützen. Deshalb gilt ab heute bundesweit das neue „Prostituierten-Schutzgesetz“. Liebesbetriebe vom kleinen Apartment bis zum großen Laufhaus sind genehmigungspflichtig, Prostituierte müssen sich anmelden. Und Kondome sind jetzt Pflicht! Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50 000 Euro. Das Gesetz helfe „gefährliche Auswüchse des Gewerbes und kriminelle Begleiterscheinungen“ zurückzudrängen, sagte Bundesfamilienministerin Katharina Barley (48, SPD) am Freitag in Berlin. Doch das „Präservativ-Gebot“ sorgt für Unmut. Grund: Die Behörden MÜSSEN den Gebrauch kontrollieren. Eigentlich …

    http://www.bild.de/politik/inland/prostitutionsgesetz/neue-regeln-im-puff-52395980.bild.html


    Quelle: Bild.de


    Bild.de: Umstrittene Ausweis-Pflicht für Prostituierte –
    Huren-Gesetz kostet 6 Millionen Euro Steuergeld

    Düsseldorf – Das wird teuer! NRW rechnet für das Jahr 2017 mit Kosten von 6,4 Mio Euro durch das neue Prostituiertenschutzgesetz (kurz: ProstSchG), das Samstag in Kraft tritt. Allein Düsseldorf muss vier neue Vollzeitstellen (Kosten: 280 000 jährlich) beim Ordnungsamt schaffen. In Köln sind es sogar fünf (drei beim Ord­nungs- zwei beim Ge­sund­heits­amt).

    http://www.bild.de/regional/duesseldorf/prostitutionsgesetz/neues-huren-gesetz-52371636.bild.html



    Jesus.de: Prostituiertenschutzgesetz: „Wenn wir Prostitution verbieten, gibt es Bürgerkrieg“

    Am Samstag ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Frauenrechtsorganisationen und Sozialdienste wie die Diakonie kritisieren es. Der Bundestagsabgeordnete Frank Heinrich (CDU) erklärt gegenüber pro, warum das Gesetz aus seiner Sicht ein Schritt in die richtige Richtung ist:

    https://www.jesus.de/prostituiertenschutzgesetz-wenn-wir-prostitution-verbieten-gibt-es-buergerkrieg/


    Rhein-Neckar-Zeitung: Prostitutionsschutz in Baden-Württemberg -Land übernimmt Rotlicht-Registrierung

    Stuttgart. Seit diesem Wochenende gilt bundesweit ein neues Prostituiertenschutzgesetz, doch in Baden-Württemberg dauert die Umsetzung: Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) hatte am Freitag vergangener Woche die Notbremse gezogen und verkündet, die Umsetzung zum 1. Juli nicht wie geplant den Kreisen zu übertragen: Wegen zu knapper Übergangsfristen werde sein Haus die Registrierung von Prostituierten vorerst selbst übernehmen. Dazu hat sein Ministerium am Montag nun zwei Telefonnummern und E-Mail-Adressen freigeschaltet.

    https://www.rnz.de/politik/suedwest_artikel,-Suedwest-Prostitutionsschutz-in-Baden-Wuerttemberg-Land-uebernimmt-Rotlicht-Registrierung-_arid,286650.html


    Esslinger Zeitung: Rotlicht soll ausgeknipst werden

    Seit Samstag gilt das neue Prostituierten-Schutzgesetz. Dieses sieht unter anderem gesundheitliche Beratungen, eine Kondompflicht für Freier und Anmeldungen in den jeweiligen Städten vor. Allerdings: Die landesrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Gesetzes stehen im Südwesten bislang noch aus. Zudem wird bezweifelt, ob sich die Lage der Frauen dadurch tatsächlich bessert. Eine Kampagne verschiedener Initiativen fordert nun dazu auf, käuflichen Sex komplett zu verbieten.

    https://www.esslinger-zeitung.de/region/stuttgart_artikel,-rotlicht-soll-ausgeknipst-werden-_arid,2133823.html


    Berliner Zeitung: Prostituiertenschutzgesetz Die Anmeldepflicht als zentrales Element verfehlt ihr Ziel

    Die Richtung stimmt: Es ist wichtig, über Prostitution zu reden. Über Freier, die in Flatrate-Bordellen Frauen bestellen wie Schnaps an einer Theke. Über Männer, die einen Zwanziger drauflegen, damit ihre Gespielin nicht auf ein Kondom besteht. Über Menschenhändler, die Frauen verschleppen und zur Sexarbeit zwingen. Über Minderjährige, die ihren Körper verkaufen, um sich Drogen zu finanzieren. Über Männer, die diese jungen Prostituierten kaufen. Es ist wichtig, all das zum Thema zu machen. Es ist wichtig, dagegen zu kämpfen.

    Merkurist: Stadt nimmt Bordellführungen aus dem Bahnhofsviertelnacht-Programm

    Bordellführungen sind nicht länger Teil des offiziellen Programms des Stadtteil-Events. Der Verein Doña Carmen, der diese Führungen anbietet, spricht von einer „krassen Fehlentscheidung“ und „politischer Erpressung“.

    https://merkurist.de/frankfurt/rotlicht-stadt-nimmt-bordellfuehrungen-aus-dem-bahnhofsviertelnacht-programm_xT1


    WAZ: „Hurenausweis“ stößt in Essen auf starke Ablehnung

    Neues Prostituiertenschutzgesetz gilt in Essen für 800 bis 1000 Sex-Arbeiterinnen. Stadt muss für Anmeldung zusätzliches Personal bereitstellen. In Essen sind grob geschätzt 800 bis 1000 Frauen als Sex-Arbeiterinnen tätig: in Bordellen und auf dem Straßenstrich, in Klubs und Massagestudios. Oder diskret in der eigenen Wohnung. Auch männliche Sex-Arbeiter fallen unters neue Prostituiertenschutzgesetz, das am 1. Juli in Kraft getreten ist. Sie müssen sich jetzt bei der Stadt anmelden.

    https://www.waz.de/staedte/essen/hurenausweis-stoesst-in-essen-auf-starke-ablehnung-id211106699.html



    Tagesschau.de: Neues Prostituiertenschutzgesetz –
    Raus aus der Schmuddelecke

    Von heute an gilt das neue Prostituiertenschutzgesetz: Prostituierte müssen sich künftig anmelden, Freier dürfen nicht mehr auf ungeschützten Sex bestehen. Opposition und Verbände befürchten jedoch, dass das Gesetz die Frauen stigmatisiert.


    Queer.de: Sexarbeit -Ab heute: Bis zu 50.000 Euro Strafe für bezahlten Sex ohne Kondom

    Am 1. Juli ist das umstrittene Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Alle Sexarbeiter müssen ihre Dienstleistungen bei Behörden anmelden und einen „Huren-Pass“ mit Foto bei sich führen.

    Rhein-Neckar-Zeitung: Kritik an neuem Gesetz – Kondompflicht auf der Reeperbahn

    Ein neues Gesetz soll vom 1. Juli an Prostituierte vor Ausbeutung und Zwang schützen. Doch auf Hamburgs sündiger Meile sind Betroffene alles andere als begeistert von den Änderungen…

    https://www.rnz.de/wissen/gesellschaft_artikel,-Gesellschaft-Kritik-an-neuem-Gesetz-Kondompflicht-auf-der-Reeperbahn-_arid,285959.html


    Die Tagespost: Ungeahnte Abgründe

    Wider eine Liberalisierung und Verharmlosung – am 1. Juli 2017 tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft…

    http://www.die-tagespost.de/feuilleton/Ungeahnte-Abgruende;art310,179786


    Saarbrücker Zeitung: Straßenstrich – Gegen den Strich: Wut an der Grenze

    Bürger fühlen sich mit den Auswüchsen der Straßenprostitution allein- gelassen. Polizei weist  Vorwurf der Untätigkeit entschieden von sich. An der Grenze liegen die Nerven blank. Grund: der Straßenstrich. Und Auswüchse, denen sich Bürger im Deutschmühlental ausgeliefert sehen. Sie sagen, niemand tue etwas dagegen. Weder Polizei noch  Stadt…