Schlagwort: Finanzamt

  • Howard Chance – Neues Buch – 10 Jahre ProstSchG – Kommt ein Sexkaufverbot?

    Sexarbeit in Deutschland auf dem Prüfstand: Kommt bald ein Sexkaufverbot?

    Das Sexkaufverbot nach dem „Nordischen Modell“ ist momentan wieder ein allgegenwärtiges Streitthema in Gesellschaft und Politik. Die CDU/CSU fordert das Verbot, der Koalitionspartner SPD zögert und ist unentschlossen.

    Ein breites Bündnis von Sexkaufgegner:innen verbreitet mit einem immensen Aufwand fragwürdige Erzählungen über die Rotlicht-Branche in Deutschland. Märchen & Mythen, die nicht dem entsprechen, was die Expert:innen der Branche beobachten. Statt christlicher Menschenliebe gibt es fromme schamlose Demagogie von selbsternannten Retter:innen.

    Nach der erfolgten Evaluation des ProstSchG hat das Bundesfamilienministerium eine Expert:innen-Kommission einberufen, die zum Thema momentan berät und der Politik dann Vorschläge zur Reform des ProstSchG unterbreiten wird. Was dabei herauskommen wird ist ungewiss … Das Prostitutionsrecht sollte in Deutschland „in guter Verfassung“ bleiben. Dafür setze ich mich ein!

    10 Jahre nach meinem Buch „Das neue Prostitutionschutzgesetz – Todesstoß für die Rotlicht-Branche“ – veröffentlicht zur damaligen Gesetzesverabschiedung der ProstSch – habe ich nun die aktuelle Situation analysiert und mit einem umfangreichen Fragenkatalog versehen, der der Meinungsbildung dienen soll.

    Das Buch richtet sich primär an die Branche, aber auch unbedingt auch an Politiker:innen, die mit dem Thema zu tun haben und in naher Zukunft Entscheidungen treffen müssen.

    Das Buch wurde zum 30. April 2026 fertigestellt und kann vorbestellt werden. Die Auslieferung erfolgt dann druckfrisch ab dem 18. Mai 2026.

    Zum Howard-Chance-Shop:

    https://howard-chance-shop.mozello.shop/shop/params/category/0/item/5107962/

    Alternativ ist auch eine Bestellung per WhatsApp an 0176-77080604 oder per Email an maxen2205@live.de möglich.

  • Prostitution 2020 – Lagebericht – Öffnungen, Klagen, Aktionen and more

    Prostitution 2020 – Lagebericht – Öffnungen, Klagen, Aktionen and more

    Prostitution 2020 – Lagebericht – Öffnungen, Klagen, Aktionen and more

    Bayern ist „auf“! – Berlin erste Stufe „offen“ und am 1.9. „komplett offen“ – Prostitutionsverbot im Saarland aufgehoben – Stufenplan oder „Feuer frei?“

    Die vergangene Woche inhaltlich zusammenzufassen, fällt dem Autor heute besonders schwer: zuviel Ereignisse, zuviel Input und dazu ein Haufen offener Fragen. Aufgrund der ständigen Nachfragen heute, ausnahmsweise am Wochenende Stand 08.08.2020 13.00 Uhr der aktuelle Statusbericht, der aber wie immer innerhalb von wenigen Stunden teilweise „überholt“ sein kann. Fangen wir mit der aktuell spannendsten Frage an:

    Öffnet das Saarland den Bereich Prostitution und Prostitutionsstätten „komplett“ oder „nur“ mit „eingeschränktem Service“?

    Wir warten seit Donnerstagabend auf die neue Corona-Verordnung des Saarlandes. Die alte Verordnung läuft am Sonntag, 09.08.2020, 23:59 Uhr ab und bislang wurde auf dem Landesserver des Saarlandes noch keine neue Version veröffentlicht. Eigentlich ein Unding, denn der Bereich „Prostitution“ muss nach dem Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis unbedingt angepasst werden. Das „Prostitutionsverbot“ ist am heutigen Samstag und morgigen Sonntag durch den Gerichtsbeschluss vom Donnerstag, der nicht „anfechtbar“ ist, aufgehoben und wie es mit der Prostitution weiter gehen soll, muss in der neuen Verordnung zwingend geregelt werden, es sei denn man beschließt keinerlei „neue“ Einschränkungen, was aber abwegig erscheint. Spätestens morgen Abend werden wir es wohl wissen. Alle saarländischen Kunden sind jetzt jedenfalls in Alarmbereitschaft und haben Vorbereitungen getroffen und beispielsweise Masken, Desinfektionsmittel und auch Fieberthermometer organisiert. Ob man dann am Montag mit „erotischen Massagen“ oder mit „Fullservice“ startet, liegt Stand jetzt noch in den Sternen!

    Berlin öffnet heute am 08.08.2020 mit „erotischen Massagen“ – Stufenplan! – Ab 01. September dann „Vollprogramm“

    Tätä: Es ist soweit: am heutigen Samstag gehen in Berlin die Türen in vielen Prostitutionsstätten wieder auf! Hurra! Allerdings sind bis zum 01. September 2020 lediglich „erotische Massagen“ und „Popoklopfen“ erlaubt, also Praktiken, bei denen es nicht zum „Geschlechtsverkehr“ kommt. Ob „Blas-Massage“ erlaubt ist, kann man nicht genau sagen und ich will darüber auch nicht nachhaltig „unken“, weil das wieder nur zu „Missverständnissen“ führt! – Ab dem 01. September ist dann in Berlin wieder der „komplette Verkehr“ vorgesehen, wobei hierfür natürlich auch besondere „Hygieneregeln“ gelten werden, ab 01. Oktober 2020 werden dann auch die „Lovemobile“ wieder starten dürfen! – Berlin hat bis jetzt die einzige „offizielle Öffnung“ bundesweit. Warum das so ist, erfahrt Ihr im nächsten Absatz:

    Bayern ist „auf“, obwohl die Verordnung der Bayerischen Landesverordnung prinzipiell etwas anderes besagt!

    Seit 14 Tage sind Betriebe, die eine 1:1-Konstellation und Hygieneschutzkonzepte verwirklichen können, wieder in der Lage zu arbeiten. Einige Städte und Gemeinden sperren sich zwar noch immer, die erfolgte „Stellungnahme“, bzw. den Hinweis-Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu akzeptieren, aber seit die Landeshauptstadt München weitreichend „grünes Licht“ für die Sonderregelung gegeben hat, haben viele Betriebe ihre Arbeit wieder aufgenommen. Interessanterweise hängt man dies medial und von Seiten der Politik nicht an die berühmte „große Glocke“, ganz im Gegenteil: man tut so, als wäre nichts passiert und man hat zu allem Überfluss das „generelle“ Verbot von Prostitutionsstätten in der Landesverordnung zeitgleich „verlängert“. Komische Welt? Allerdings! So kann niemand der Staatsregierung die Schuld geben! Passt! Keine Erklärungsnot für Herrn Söder, Kanzlerschaft nicht gefährdet und überhaupt …

    Klagen und Aktionen aktuell – Die Strategie für die kommenden Wochen, um die Republik trotz steigender RKI-Zahlen erotisch zu öffnen.

    Wo es Freud gibt, da gibt es leider auch Leid! – In 3 Bundesländern wird gejubelt, aber in den 13 anderen Gemarkungen gibt es leider noch keinen Anlass zu irgendwelcher Freude. Zwar gab es aus Hamburg anlässlich einer dortigen Demo mal eine Andeutung, dass der „Norden“ (bestehend aus den Ländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen und Hamburg) eine Öffnung zum 01. September 2020 erwäge, aber der Beweis, dass sich hier wirklich etwas tut, wurde nicht erbracht, sondern vom Land Schleswig-Holstein sogar massiv in Frage gestellt! Von Einigkeit, wenn man den Medien glauben kann, keine Spur. Die Sprache der Verordnungen ist eine andere! Der Blick auf die Großländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg erfreut das Gemüt ebenfalls nicht: in NRW schloss die Landesregierung eine Öffnung zum 01. September 2020 aus. Alles andere muss erst auf sein, bevor man über Bordellbetriebe nachdenken kann. NRW ist der letzte verbliebene große Hardliner, denn in NRW ist die Prostitutionsausübung in jeglicher Hinsicht verboten. Zwar gibt es in einigen Städten Baden-Württembergs sogar lokale „Sexkaufverbote“, aber eben nicht flächendeckend.

    Erst wenn die Groß-Bastionen „NRW“ und „BaWü“ fallen, wird die „Öffnung“ nicht mehr aufzuhalten sein! Darum wird momentan auch mit allen Kräften daran gearbeitet weitere Klagen im Eilverfahren zu platzieren, wobei es im Moment in Nordrhein-Westfalen wohl an „Klagewillen“ fehlt. Dies ist ja auch bezogen auf die jüngste Vergangenheit sehr auffällig: keine Berichte über Verfahren in NRW, wenn ich mich nicht irre! Das Land NRW ist also scheinbar nicht unter Druck. Man möge mich korrigieren, aber wir brauchen jetzt gerade in NRW energische Ansätze. In Baden-Württemberg sind neue Klagen am Laufen, auch in Rheinland-Pfalz sind Verfahren am Gang, wobei man ja nicht immer unbedingt erfährt, was wo läuft, da es für Klagen ja keine „Meldepflicht“ gibt.

    Ich werde in den kommenden Tagen auch noch eine eigene preiswerte Zusatzaktion starten, bei der es darum geht die lokalen Ordnungsbehörden zum Handeln aufzufordern! Zur Vorbereitung benötige aber noch ein wenig Zeit!

    Lasst uns gemeinsam noch einmal „Gas geben“ … Jetzt gilt es „Öffnungen“ mit allen vorhandenen „Brechstangen“ zu erwirken, bevor die angekündigte oder sogar heraufbeschworene „2. Welle“ womöglich einen Strich durch die Rechnung macht! Alles Unwägbarkeiten, die das Hirn belasten und keinerlei Planungssicherheit bieten.

    Unsere Informationsstränge laufen nach wie vor in der Facebook-Gruppe „Zukunft Rotlicht“ zusammen und werden dann natürlich auch regelmäßig in anderen Foren gespiegelt. Trotz der gerade anhaltenden Hitze, muss man informiert bleiben und daran arbeiten wir alle mit Hochdruck! – Auch diese Webseite wird momentan mehrmals täglich aktualisiert!

    https://prostitution2020.de

    https://www.facebook.com/groups/zukunftrotlicht/

  • Howard Chance – Branchennews am Rosenmontag – 24. Februar 2020

    Howard Chance – Branchennews am Rosenmontag – 24. Februar 2020

    Howard Chance – Branchennews am Rosenmontag – 24. Februar 2020

    Einen schönen guten Tag aus Düsseldorf!

    Nachdem ich in den vergangenen Wochen mal wieder vermehrt auf Reisen war, habe ich nun eine Bürowoche in Düsseldorf vor mir, wo jede Menge Akten auf mich warten. Wenn es „dicke“ kommt, dann aber richtig! Neben zahlreichen Baurechts-Sachen und Prozessvorbereitungen, habe ich auch weitere Konzeptänderungen und Konzepterweiterungen auf dem Tisch. Zudem gibt es, wie schon erwähnt, Nachfragen von Investoren und jede Menge Suchanfragen nach gewerblich nutzbaren Räumen, wo eine Genehmigungsfähigkeit für prostitutive Zwecke gegeben ist..

    Die Baurechtsfrage hat sich, wie ich schon in einem früheren Newsletter konkret angemerkt habe, deutlich komplizierter entwickelt, gerade was Neugründungen anbelangt. Wenn man „akut“ eine Terminwohnung oder einen „bordellartigen Betrieb“ errichten bzw. eröffnen möchte, sollte man sich von Anfang an auf „Gewerbegebiete“ konzentrieren, da „Wohngebiete“ eh generell ausscheiden und „Mischgebiete“ inzwischen auch mehrheitlich bei Nutzungsänderungen etc. „verweigert“ werden! Die „Gewerbegebiete“ erscheinen somit als „Heilsbringer“, wobei hier aber auch stets zu prüfen ist, ob die Übernachtung erlaubt ist oder ob Flächennutzungspläne sonstige Restriktionen enthalten. Der Teufel steckt wie immer im Detail! Die baurechtlichen Regeln sind nicht sonderlich kompliziert, bedürfen aber immer der intensiven Prüfung, wenn man nicht nachträglich auf die Nase fallen will!

    In den kommenden Wochen und Monaten begleite ich eine ganze Reihe von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und ich bin sehr gespannt, zu welchen Einschätzungen die Richter kommen werden. Orientiert man sich an dem „neuen“ Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg oder steigt man, was wünschenswert wäre, in die Einzelfallprüfung mit Ortstermin ein, um Gegebenheiten vor Ort in Augenschein zu nehmen? Ende zunächst offen!

    Die öffentlichen Verwaltungen / Behörden sind momentan recht aktiv, was Kontrollen anbelangt und auch die Bearbeitung von Betriebskonzepten schreitet an vielen Orten voran. Endlich? – Nun , die einen sehen so, die anderen „anders“. Die Genehmigungsfiktion hat ihren Reiz, wenn man nicht auf abschließende Genehmigung hoffen kann, sie ist nervig, wenn man endlich die Genehmigung gestempelt im Schrank haben möchte, um beispielsweise seinen Betrieb zu veräußern. Ohne Genehmigung sind Betriebe einfach ziemlich „unverkäuflich“.

    Die „generelle Entwicklung“, wie ich sie momentan wahrnehme, ist „global betrachtet“ folgende:

    • Die Behörden sind bemüht die Anzahl von Prostitutionsstätten stark zu minimieren. Dazu wird in den meisten Fällen das Baurecht herangezogen. Ablehnungen erfolgen meist „freundlich“, aber „bestimmt“!
    • Die Erteilung von Genehmigungen ist sehr zeitintensiv und kräftezehrend. Neugründungen werden nicht zügig abgewickelt und der Reiz in die Branche einzusteigen wird damit deutlich gemindert! Bloss keinen Anreiz bieten!
    • Seit sich die Finanzbehörden den „selbständigen Sexdienstleisterinnen“ angenommen haben, nimmt die Zahl dieser stetig ab! Zu spät wurde erkannt, dass man durch die amtliche Registrierung und den „Huren-Pass“ automatisch in den Fokus gerät! „Anschaffen ohne Steuer zu zahlen“ ist inzwischen schwierig, wenn man nicht gerade ganz im Untergrund lebt!
    • Prostitution hat nach wie vor keine Lobby! Anti-Prostitutions-Organisationen hingegen schon! Die politischen Parteien diskutieren bereits über „Prostitutionsverbot“ nach dem sogenannten „nordischen Modell“ und auf EU-Ebene gibt es schon lange Pläne für Restriktionen! Aktuell noch nicht wirklich „gefährlich“ für die Branche, aber langfristig darf man diesen politischen Aspekt nicht vergessen. Die Mühlen mahlen bekanntlich langsam, aber sie mahlen!
    • Das „Business“ ist nicht mehr so ertragreich wie früher! Die Umsätze sinken, die Anzahl der Dienstleisterinnen nimmt ab, die Anzahl der Kunden ebenso! Für die „Tinder-“ und „Joyclub-Generation“ ist käufliche Liebe nicht mehr so hipp! Wer freundlich ist und in den sozial-erotischen Medien datet, findet Sex auch ohne Geld! Ein Generationswechsel. Auch den „virtuellen sauberen Sex“ darf man nicht vergessen. Von mietbaren Sexpuppen ganz zu schweigen … Eros Silikonia! Hurra!

    Für heute verbleibe ich mit den besten Grüßen von Haus zu Haus

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Hello 2020 – Neues Jahrzehnt – Viel Arbeit für Howard Chance

    Hello 2020 – Neues Jahrzehnt – Viel Arbeit für Howard Chance

    Hello 2020 – Neues Jahrzehnt – Viel Arbeit für Howard Chance

    Das neue Jahr und das neue Jahrzehnt haben begonnen

    Ein freundliches Hallo in die Runde! Das neue Jahr ist jetzt eine Woche alt und für mich beginnt die Arbeit in diesem Jahr von Neuem. Einige Tage Erholung und Stillstand, doch nun geht es wieder mit vollem Elan an die Arbeit, die durch das ProstSchG und dessen Umsetzung nie aufhört.

    Ich wünsche an dieser Stelle allen Freundinnen und Freunden, Kundinnen und Kunden und allen Besucherinnen und Besuchern meiner Webseite ein gutes neues Jahr, viel Erfolg and „simply the best“!

    Was steht bei mir an im neuen Jahr 2020? Eine Kurzübersicht der aktuellen Projekte, die momentan noch in meinem Kopf reifen, bzw. bereits auf meinem Schreibtisch liegen:

    Verwaltungsgerichtsverfahren

    Es haben sich eine ganze Reihe von Verwaltungsgerichtsverfahren angesammelt, die ich in Kooperation mit meinen Justiziaren fachlich betreue. Diese Verfahren haben in der Regel eine lange „Laufzeit“ und es geht fast immer um „Nutzungsänderungen“ und „Gebietsbestimmungen“. Wir haben es immer wieder damit zu tun, dass Ordnungsämter das Baurecht heranziehen und eine „Konzentrationswirkung“ erzeugen, die eigentlich nicht vorgesehen ist! Ob dies rechtlich korrekt ist, müssen nun die Gerichte entscheiden. Man hat zwar durch das laufende Verfahren einen Zeitgewinn, aber da der Ausgang ungewiss ist, kann man auf Betreiberseite nicht von „ruhigem Schlaf“ reden.

    Antragsverfahren nach dem ProstSchG

    Auch in diesem Bereich ist einiges zu tun und noch immer sind Anträge, die bereits 2017 gestellt wurden, oft noch nicht abschließend bearbeitet. Sachbearbeiter wechseln, Führungszeugnisse und Bescheinigungen laufen ab und auch Betriebsübergaben sind kaum möglich, wenn man nicht ganz tief in die Trickkiste greift. Ich habe mich in diesem Bereich inzwischen weitreichend „spezialisiert“ und bin hier sehr tief im Thema … sozusagen „zwangsläufig“!

    Nachbesserungen von Betriebskonzepten

    Viele Betriebskonzepte, die gewissermaßen auf dem Bierdeckel entstanden, werden inzwischen bei Kontrollen gerügt, da sie nicht rechtskonform sind und im Genehmigungsverfahren auch nicht hinreichend geprüft wurden. Hier kommt es regelmäßig zu Nachforderungen oder Nachbesserungen und nicht selten werden Konzepte auch nachträglich gänzlich verworfen!

    Betriebsveräußerungen / Objektverkäufe

    Immer mehr Betreiberinnen und Betreiber entscheiden sich ihre Betriebe nicht weiter zu führen! Wer sein Geld längst verdient hat, scheut nun das ProstSchG wegen der zahlreichen Pflichten! Oft ist auch die wirtschaftliche Entwicklung ungünstig. Ich habe inzwischen eine Liste mit über 25 Objekten, die kurz- bis mittelfristig „abzugeben“ sind. Leider ist die Nachfrage nicht gerade intensiv! Investitionen in „Rotlicht“ stehen angesichts der unklaren Rechtslage auf dem Prüfstand und ich fürchte, dass sich hieran in 2020 auch wenig ändern wird!

    Steuerfragen und Co.

    Die Besteuerung von „Rotlicht“ wird immer mehr zum komplizierten Thema! Betriebe werden „gerne“ in die Haftung genommen, wenn „selbständige Dienstleisterinnen“ z.B. ihrer Umsatzsteuerpflicht nicht nachkommen und damit irgendwann unangenehm auffallen. Es gibt nach wie vor keine einheitliche Vorgehensweise, nicht einmal pro Bundesland. Zahlreiche Individualvereinbarungen treffen auf das „Düsseldorfer Verfahren“ und der Fiskus arbeitet mit vielen Köchen, die alle unterschiedliche „Zutaten“ in den Topf werfen, was dem „Gesamtgeschmack“ aber nicht zu Gute kommt. Auch hier informiere ich in Kooperation mit Justiziaren über sinnvolle Steuermodelle.

    Blogging/ Buch-Projekte

    Durch die vielfältigen Verfahren hat mein „Blogging“ stark gelitten und auch die angekündigten Buch-Projekte mussten vorübergehend gestoppt werden. Es fehlte mir einfach an Zeit. Ich versuche nun wieder „in den Tritt“ zu kommen und werde demnächst über die Fortschritte informieren!

    Zeitplan Howard Chance

    Vom 08. bis 18. Januar 2020 bin ich im Raum Düsseldorf unterwegs und habe dabei hauptsächlich Büroarbeiten zu erledigen. Nach Absprache sind aber Termine mit ein wenig Vorlauf jederzeit möglich. Vom 19. bis 25. Januar geht es ins Rhein-Main-Gebiet und ich werde dann Ende des Monats eine Kreativ-Woche einlegen, bei der die Buch-Projekte voran getrieben werden sollen!

    Der Terminplan … immer aktualisiert unter:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/27/termine-howard-chance/

    Immer da, immer nah … wenn es brennt oder wenn Dinge sinnvoll vorbereitet werden müssen.

    Herzliche Grüße von Haus zu Haus

    Howard Chance
    howard.chance@t-online.de
    Phone 0151-71885164

    Informationen zur Beratung MH-Consulting:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/09/02/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

  • Howard Chance – ProstSchG – Handbuch für die betriebliche Praxis

    Howard Chance – ProstSchG – Handbuch für die betriebliche Praxis

    Howard Chance – ProstSchG – Handbuch für die betriebliche Praxis

    Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

    Die Erstellung eines Betriebskonzepts nach dem ProstSchG ist die eine Sache; das „Leben“ dieses Konzeptes und die korrekte Umsetzung der amtlichen Vorschriften oft eine ganz andere. Viele Betreiber denken, dass der einmalige amtliche Stempel ausreist, um zukünftig in Frieden mit dem Amt zu leben. Dann werden die gesetzlich eindeutig vorgeschriebenen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten gerne (wieder) vergessen und manchmal stellt man sogar das eingereichte Konzept „intern“ wieder um, ohne das Amt davon zu informieren! Wenn man einfach so handelt, so handelt man grundsätzlich „ordnungswidrig“ und gefährdet im schlimmsten Fall sogar die bereits erlangte Erlaubnis oder aber die Erlaubnis, auf die man noch wartet!

    • Dokumentiere ich die Anmietungen in meinem Betrieb umfassend und gesetzeskonform? Habe ich ein stetiges Augenmerk auf die Existenz und die Gültigkeit von Registrierungsbestätigungen und Gesundheitsbescheinigungen?
    • Gebe ich ordnungsgemäße Quittungen aus und erhalten meine Mieterinnen bzw. Subunternehmerinnen Duplikate aller Dokumente? Wie stelle ich den Datenschutz und die ordnungsgemäße Aufbewahrung aller Unterlagen sicher?
    • Darf ich Weisungen erteilen oder lasse ich dies besser bleiben? Agiere ich im Auftrag der Mieterin oder erbringe ich Zusatzleistungen, die ein Anstellungsverhältnis begründen könnten?
    • Wie steht es um die Zuverlässigkeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Wurde diese überprüft oder ist diese nicht notwendig?
    • Wie ist die Lage beim Jugendschutz, bei Hygieneplan, Meldepflichten und beim Sicherheitskonzept? Nehme ich die notwendigen Kennzeichnungen im Betrieb vor und informiere ich die Mieterinnen nachweislich über die gesetzlichen Fristen?
    • Mache ich „Deals“ mit dem Finanzamt oder übernehme ich die Werbung für (angeblich) selbständige Damen?

    Es gibt unzählige weitere Detailfragen, die regelmäßig im Rahmen meiner Unternehmensberatung auftauchen und die manchmal gar nicht so einfach zu beantworten sind. Der Teufel steckt bekanntlich im Detail!

    Ich habe mich daher entschlossen ein Handbuch für die betriebliche Praxis zu veröffentlichen, um damit durch das Aufzeigen entstandener Probleme konkrete Hilfestellungen zu geben. In manchen Regionen sind die Behörden lasch, in anderen jedoch gründlich und sogar über das Ziel hinausschießend!

    Den September über werde ich die Publikation erstellen und als Erscheinungsdatum ist der 28. Oktober 2019 geplant und zwar zum Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main, wo ich ja auch als Referent vertreten sein werde.

     

  • Howard Chance – Bericht – Aktuelle Projekte – In eigener Sache

    Howard Chance – Bericht – Aktuelle Projekte – In eigener Sache

    Howard Chance – Bericht – Aktuelle Projekte – In eigener Sache

    ProstSchG – Kongress – Buchprojekte – Visionen

    2. September 2019: Mit cooler Sonnenbrille in einem Café in der Düsseldorfer Altstadt – So lässt es sich leben, denkt der geneigte Betrachter. Eierschaukeln deluxe? Der Anblick täuscht, denn meine aktuellen Aufgaben sind sehr vielfältig und auch sehr anstrengend. In den vergangenen Monaten konnte ich mich wegen umfangreicher Arbeitsbelastung kaum um meine Webseite kümmern.

    ProstSchG und Genehmigungen für Prostitutionsstätten

    Das ProstSchG hat mittlerweile umfangreich zugeschlagen und die Anzahl der zu bearbeitenden Akten hat sich geradezu vervielfacht. Etwa die Hälfte meiner Antragsverfahren im Kundenauftrag sind inzwischen „positiv beschieden“ worden, es gab also tatsächlich Genehmigungen nach dem ProstSchG, wobei diese bis zum Teil eine Verfahrensdauer von über 18 Monaten hatten! Weitere abschließende Genehmigungen stehen im Raum, es gibt aber leider auch viele Verfahren, die momentan durch baurechtliche Schwierigkeiten vor den Verwaltungsgerichten landen werden und wo der Ausgang mangels Grundsatzurteilen unbekannt ist! Ablehnungen wegen Unzuverlässigkeit von Betreibern gibt es selten! Nachfristen für nachträgliche Genehmigungen gibt es sehr oft, allerdings auch deren Widerruf durch behördliche Anordnungen. Einheitliche Handhabungen gibt es nicht und ich habe es oft mit echten „Wundertüten“ zu tun! In den kommenden Monaten werden einige meine Kunden erste „Urteile“ haben und ich werden diesbezüglich natürlich berichten!

    ProstSchG und die betriebliche Praxis

    Betriebskonzepte müssen gelebt werden! Dieses „Leben“ besteht darin, dass man in seinem Betrieb das „praktiziert“, was man in seinem Konzept zu Papier gebracht hat. Tut man dies nicht, ist die Zuverlässigkeit und damit letztendlich auch der Betrieb gefährdet! Verstösse gegen die Aufzeichnungspflicht werden inzwischen geahndet und zwar mit Bußgeld und Einträgen ins Gewerbezentralregister! Dieses Register ist eine Art „Sünderdatei“ und man sammelt wie in Flensburg Punkte. Zuviele Punkte: Zuverlässigkeit erloschen und damit wird dann das Recht verwirkt einen Prostitutionsbetrieb zu führen! Ich habe Fälle, wo es ausreichte eine abgelaufene Gesundheitsbescheinigung nicht zu erkennen oder aber eine Dokumentations-Durchschrift zu verweigern, um ernste Schwierigkeiten mit der Behörde zu bekommen. Wenn man nicht katholischer wie der Papst arbeitet, finden die Ämter sehr schnell Möglichkeiten um Verstösse zu unterstellen und zu beweisen. Auch die „Nichtanwesenheit“ von Betreibern während der Öffnungszeiten kann problematisch werden, ebenso die Beauftragung von nicht befugten Mitarbeitern, die intern „hoheitliche“ Aufgaben wahrnehmen, aber vom zuständigen Amt nicht überprüft wurden. Die Einschläge nehmen zu und mit den Behörden ist nicht zu spaßen! Ich werde aus diesem Grund zum Kongress Zukunft Rotlicht in Frankfurt am Main eine Publikation mit dem Titel „Das ProstSchG in der betrieblichen Praxis“ ein Handbuch herausbringen, dass die Problemstellung exakt beschreiben und die sinnvolle Handhabung erläutern wird. Hierzu gibt es dann in Frankfurt auch mein Seminar und einen Workshop und ich berate Betriebe natürlich auch jederzeit individuell und vor Ort.

    ProstSchG und Steuern

    Wenn es um oder ans Geld geht, versteht im Rotlicht-Gewerbe niemand Spaß! Wie viele von uns gemerkt haben, sind die Finanzbehörden in letzter Zeit sehr emsig geworden und haben die Prostitution und die Erträge daraus massiv im Fokus! Besonders die Umsatzsteuer hat es dem Fiskus angetan, da diese die Haupteinnahmequelle des deutschen Staates ist! Doch mal ganz ehrlich: wie viele Damen aus dem Gewerbe zahlen Umsatzsteuer für ihre erotische Tätigkeit? Dazu die zweite Frage: Sind unter 17.500 € Umsatz im Jahr realistisch, wenn man für Werbung und Zimmermiete im gleichen Zeitraum über 25.000 € ausgibt? Zwar ist das horizontale Gewerbe ein Gewerbe, wo man beim „drauflegen“ durchaus Geld verdient, aber eben nicht im monetären Sinn! Ich halte es, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, für sehr unrealistisch, als erotische Dienstleisterin nicht umsatzsteuerpflichtig zu werden. Im Ergebnis muss ja dabei keine hohe Steuerlast entstehen, aber es muss zumindest „etwas“ erklärt werden, um den deutschen Fiskus nicht unnötig zu reizen. Dieser, der Fiskus, kommt nämlich dann gerne auf die Idee den Betreibern von Bordellbetrieben die entgangene Umsatzsteuer „hinzuzurechnen“. Sprich: ich soll für Damen, die in meinem Betrieb ihrer Tätigkeit nachgingen, zahlen, obwohl ich deren Umsatz gar nicht gemacht habe! Je grösser der Betrieb, desto bedenklicher der mögliche „Deckel“. Ob die „Hinzurechnung“ immer rechtens ist, lassen wir einmal dahingestellt, aber es reicht ja schon aus, wenn das zuständige Finanzamt eine „dingliche Beschlagnahme“ anordnet, Vermögen einfriert und es unter Umständen Jahre dauert, bis die Angelegenheit gerichtlich geklärt ist. Eine solche „Phase“ zu überleben, erfordert eine üppige Kriegskasse, deren Existenz dann möglicherweise weitere „Überprüfungen“ auslöst. Ein Teufelskreis! An dieser Stelle denke ich immer an Al Capone, den man nicht wegen Morden und ähnlicher böser Dinge ins Gefängnis brachte, sondern wegen Steuerdelikten! Überraschung! – Bei unsrem Kongress in Frankfurt stehen daher Steuerthematiken sehr markant auf der Tagesordnung, da hier sehr großes Unheil droht, wenn man sich nicht richtig aufstellt und nicht dafür sorgt, dass der Staat zumindest einen schmackhaften Teil des Kuchens erhält. Außerdem geht es auch um die Frage, wie sich Dienstleisterinnen steuerlich erfassen können, welche Auswirkungen dies hat und ob das sogenannte „Düsseldorfer Verfahren“ womöglich die beste Lösung ist, um Ungemach zu vermeiden. Ein sehr komplexes wie anspruchsvolles Thema, das äußerster Beachtung bedarf.

    Prostitution 2019 – Mein neues Buch

    Neben den üblichen Beratertätigkeiten, liegt mein neues Buch „Prostitution 2019“ noch unvollendet auf dem vollen Schreibtisch. Ich habe es bereits vor einem Jahr begonnen und immer wieder festgestellt, dass sich innerhalb der Zeit vielfältigste Veränderungen ergeben haben, die natürlich ihren Einfluss auf die Publikation haben müssen. Ich werde den gesamten Monat September am „Finish“ arbeiten und hoffe mit dem Buch dann im Oktober am Start zu sein und dieses dann auch beim Kongress präsentieren zu können. Insgesamt hat jedoch die Herausgabe des Handbuchs für die betriebliche Praxis jetzt erste Priorität, da dies für die Branche momentan notwendiger ist, als das „Sittengemälde“, das informativen Charakter hat und dabei auf eine breite Öffentlichkeit abzielt.

    ProstSchG und der Kongress in Frankfurt

    Gebündelte Ergebnisse der Arbeit werden wir beim 2. Rotlicht-Kongress unter dem Motto „Zukunft Rotlicht“ erleben, wo meine Kollegen und ich zu allen relevanten Themen referieren und berichten werden. Der 28. Oktober 2019 wird für die Branche ein sehr wichtiger Tag sein und gerade im Austausch werden wir sicher viele neue Impulse erhalten! Netzwerken und am Puls der Zeit bleiben! An dieser Stelle verweise ich auch auf die noch laufende Rabattaktion, mit der es noch möglich ist vergünstigte Tickets zu erhalten:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2019/08/02/tickets-zum-vorzugspreis-kongress-zukunft-rotlicht-frankfurt-main/

    Sehen wir uns in Frankfurt? Ich würde mich freuen!

    Für heute herzliche Grüße aus Düsseldorf von

    Howard Chance

     

     

  • Die Besteuerung von Sexarbeit ist trotz ProstSchG und amtlicher Registrierung ineffizient und führt bisweilen ins Chaos

    Die Besteuerung von Sexarbeit ist trotz ProstSchG und amtlicher Registrierung ineffizient und führt bisweilen ins Chaos

    Prostitution und Steuer - Aktuelle ProblemstellungenDie Besteuerung von Sexarbeit ist trotz ProstSchG und amtlicher Registrierung ineffizient und führt bisweilen ins Chaos

    Prostitution und Steuer – Aktuelle Problemstellungen

    Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) bescherte und beschert den deutschen Finanzbehörden umfangreiche neue Aufgaben: sobald sich eine Sexarbeiterin bei einer Ordnungsbehörde registriert, erhält das „zuständige“ Finanzamt eine Mitteilung über die erfolgte Anmeldung. Hat die Sexarbeiterin eine deutsche Meldeadresse, ist die Zuständigkeitsfrage schnell geklärt: laut Abgabenordnung ist das Wohnsitz-Finanzamt zuständig und dieses versendet dann in der Regel einen sogenannten Erfassungsbogen, mit dem der steuerliche Status dann geklärt werden soll. Doch falls die neu registrierte Sexworkerin keinen Wohnsitz in Deutschland hat, wird die Sache sehr kompliziert. Mangels Wohnsitzes gibt es nämlich kein zuständiges Finanzamt und es werden u.U. an mehreren Orten neue Finanzamts-Akten aufgemacht, wenn eine Sexarbeiterin ihren Aufenthaltsort wechselt und in diverse Kontrollen der Finanzbehörden gerät!

    Es ist im ProstSchG vorgeschrieben, dass bei jeder Registrierung eine Meldeanschrift oder in Ermangelung einer solchen eine sogenannte „Zustellanschrift“ anzugeben ist, unter der eine Sexarbeiterin behördliche Post empfangen kann. Der Begriff der „Zustellanschrift“ ist dabei ein völlig neuer Begriff, der im ProstSchG aber nicht genau definiert ist. Eine Zustellanschrift ist, vereinfacht gesagt, eine postalische Anschrift, an der eine Person Post erhalten kann, ohne unter dieser Anschrift zu wohnen und/oder gemeldet zu sein.

    Das „Post erhalten können“ setzt aber voraus, dass die Person, die eine solche Anschrift beim Amt angibt, auch über den Eingang von Post informiert wird, wenn solche eingeht. Wird die Anschrift eines Clubs oder die eines Bekannten verwendet, muss sich die Sexarbeiterin darauf verlassen können, dass der Club oder der Bekannte sie bei Abwesenheit über Posteingänge informiert. Ist die Sympathie untereinander gestört, so landet die wichtige Post möglicherweise ungeöffnet im Altpapier. Außerdem entsteht bei solcher Vorgehensweise auch schnell eine Abhängigkeit, möglicherweise ein Verlangen nach Gegenleistungen und notwendige Vollmachten zur Brieföffnung etc. liegen zudem selten vor! Viel sicherer ist es, wenn man einen seriösen Dienstleister wie ZustellAnschrift.de bevollmächtigt, der eingehende Post zu fairen Konditionen digitalisiert, per SMS und E-Mail über neue Post benachrichtigt und dazu noch einen Büroservice zur Verfügung stellt.

    Weder die vorhandenen Registrierungsstellen der Ordnungsbehörden noch die Erfassungsstellen der Finanzämter unterscheiden zwischen einer Wohnanschrift und einer Zustellanschrift, obwohl dies dringend notwendig wäre, um den weiteren Prozess sinnvoll zu gestalten. Die Finanzbehörden versenden den steuerlichen Erfassungsbogen so auch an Adressen, an denen der Adressat überhaupt nicht mehr verweilt und wo er wichtige behördliche Post im Zweifelsfall überhaupt nicht erhält. Mangels vorgenommener Unterscheidung bzw. Prüfung betrachten die Finanzbehörden auch „private“ Zustellanschriften automatisch als Wohnsitz im Sinne der Abgabenordnung! Damit wird eine uneingeschränkte Steuerpflicht unterstellt, die womöglich gar nicht vorliegt. Wenn ich meinen dauerhaften Aufenthalt nämlich nicht in Deutschland habe, sondern mich beispielsweise einen Großteil des Jahres in meinem Heimatland außerhalb Deutschlands aufhalte, zahle ich nämlich meine Einkommensteuer, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt, was z.B. EU-weit der Fall ist, im Heimatland.

    Bei der Umsatzsteuer verhält es sich hingegen anders: hier geht man in der Regel vom Ort der Leistungserbringung aus. Wird die sexuelle Dienstleistung in Deutschland erbracht, ist der Umsatz auch in Deutschland zu versteuern. Doch hier ist im ersten Schritt erst einmal zu überprüfen, ob Umsatzsteuerpflicht entsteht. Wenn ich keinen Erfassungsbogen erhalte, weil die Zustellanschrift nicht funktioniert oder weil keine Weiterleitung erfolgt, kann weder eine Steuernummer zugeteilt werden, noch eine Beurteilung erfolgen, ob eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt! Kommt der Erfassungsbogen, den schon der Normalbürger mit Abitur kaum versteht, nicht zum anfordernden Finanzamt zurück, sendet dieses eine Mahnung und irgendwann auch eine Bußgeld-Androhung und schließlich eine Bußgeld-Festsetzung.

    Von all dem erfahren ausländische Sexworkerinnen dann nie oder irgendwann auf sehr unangenehme Art und Weise. Wenn die Finanzbehörden nämlich nach unzähligen Briefen feststellen, dass die Person an der genannten Zustellanschrift nicht erreichbar ist, wendet man sich an die Registrierungsbehörde nach dem ProstSchG, wo ja die Heimatanschrift der jeweiligen Sexarbeiterin durch deren Registrierung bekannt ist. Im Sinne der Amtshilfe werden dann die Behörden im Ausland angeschrieben und um „Hilfe“ bei der Besteuerung gebeten! In Ländern, wo Prostitution eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat ist, eine sehr unangenehme Angelegenheit, weil damit Umstände offenbart werden, die eigentlich im Verborgenen bleiben sollten.

    Es kann sogar passieren, dass „Schätzungen“ in Deutschland mangels Einspruchs „rechtskräftig“ wurden und dann im Ausland beigetrieben werden sollen. Hier rückwirkend etwas wieder „gerade zu rücken“ ist äußerst schwierig und erfordert fundiertes juristisches Fachwissen, also einen Anwalt, der die Zusammenhänge versteht und aufklären kann. Und das dann auch noch im Ausland!

    Dass die Suche nach ausländischen Steuerschuldnern sehr aufwendig ist, ist die eine Sache! Dass die Beitreibung von Geld noch viel komplizierter ist, ist die andere Sache! Die wenigsten Sexarbeiterinnen haben verwertbares Vermögen und der deutsche Fiskus hat dann zwar einen Vollstreckungstitel, aber eben kein Geld eingenommen. Verschwendung von Ressourcen, viel Aufwand und am Ende kein Geld in der Steuerkasse, zumal die Begleichung der Schulden ja auch nur durch neuerliche „Prostitution“ erfolgen kann, was ja moralisch betrachtet auch sehr zweifelhaft erscheinen kann. Je größer die vom Fiskus eingeforderte Summe, dessen unwahrscheinlicher deren Begleichung und dies gilt gleichermaßen für einheimische wie ausländische Sexarbeiterinnen!

    Viele Finanzbehörden haben inzwischen erkannt, dass man bei der „neuen“ Besteuerung von Sexarbeiterinnen, die nicht in Deutschland wohnhaft sind, oft ins Leere läuft. An dieser Stelle wird der Ruf nach einer individuellen und effektiven Besteuerung laut, die es ja mit dem sogenannten „Düsseldorfer Verfahren“ bereits seit Jahrzehnten gibt, ein Verfahren, bei dem von einer Sexarbeiterin eine „pauschale Abgabe“ pro Arbeitstag geleistet wird, die als eine „freiwillige Vorauszahlung“ auf eine möglicherweise entstehende Steuer zu verstehen ist. Das „Düsseldorfer Verfahren“ hat dabei ein gewisses „Geschmäckle“, da es Finanzbehörden gibt, die eine Teilnahme quasi „vorschreiben“, ohne dass es dafür ein Gesetz oder eine Vorschrift gibt.

    So kommt es sogar oft vor, dass man Betreiber zu „Hilfskassierern“ macht und diesen im Extremfall sogar Mahnungen schickt. Übrigens wird das Verfahren nicht in allen Bundesländern angewendet, wobei in der Argumentation auch mit mangelnder „Steuergerechtigkeit“ argumentiert wird.

    Doch etwas abstrakter betrachtet, ist das „Düsseldorfer Verfahren“ womöglich die einzig sinnvolle Lösung, um dem Staat zu nennenswerten Erträgen aus der Sexarbeit zu verhelfen. Jeden Tag eine kleine Summe zu zahlen, ist fast allen Sexarbeiterinnen möglich, sobald es „fette Summen“ sind, erfolgt die Kapitulation! Gelebte Praxis und durchaus nachvollziehbar! Der Staat muss sich an dieser Stelle entscheiden, ob man eine pauschale „Kompromiss Summe“ akzeptiert oder ob man „alles oder nichts“ spielt, wobei das Risiko beim „nichts“ zu landen doch sehr groß ist!

    Das „Düsseldorfer Verfahren“ müsste diesbezüglich „modernisiert“ werden! Momentan gibt es keine konkrete Aussage, auf welche Steuerart die Vorauszahlung verbucht wird. Geht es nur um Einkommensteuer oder auch um Umsatzsteuer? Kann eine „Abgeltung“ überhaupt versprochen werden und können verschiedene Steuerstellen hier kooperieren? Bislang „verwalten“ die Steuerfahndungen das „Düsseldorfer Verfahren“ und die „normalen“ Finanzämter kennen das Verfahren oftmals gar nicht und fordern dementsprechend parallel zu Steuererklärungen auf, da es keine einheitlichen Datenbanken gibt und so kein Abgleich! Die Steuerhoheit liegt zwar prinzipiell beim Bund, aber die Bundesländer sind die ausführenden Organe und denen mangelt es beim vorliegenden Thema an der notwendigen Koordination.

    Wichtig: nimmt man als Betreiber momentan am „Düsseldorfer Verfahren“ teil, setzt man sich dem Risiko der „Umsatzsteuerhinzurechnung“ aus, da einige Finanzgerichte die Teilnahme als „schädliches Indiz“ bewerten und die Betreiber dadurch u.U. in die Haftung für nicht gezahlte Umsatzsteuer genommen werden. Die Betriebe müssen Umsatzsteuer für „Dritte“ begleichen und damit Gelder, die von den Betrieben überhaupt nicht vereinnahmt wurden, stellvertretend zahlen. Bei großen Betrieben mit vielen „Damen“ ist dann die Existenz auf Knopfdruck zerstört!

    Im Ergebnis wäre es auch sinnvoll das „Düsseldorfer Verfahren“ nicht an die Betriebe zu koppeln, sondern jeder Dienstleisterin die Möglichkeit zu geben als Individuum am Verfahren teilzunehmen. Dazu müssten „persönliche Steuernummern“ für das „Düsseldorfer Verfahren“ vergeben werden. Warum wäre dies sinnvoll? Weil wir es überwiegend mit reisenden Damen zu tun haben, die im Laufe eines Jahres an vielen Adressen arbeiten. Die Zuordnung zu einer „betrieblichen Düsseldorfer Steuernummer“ macht die Abwicklung intransparent, aufwendig und für den Betreiber sogar, wie schon erwähnt, gefährlich. Die Steuerbehörden sind gerade jetzt gefragt eine sinnvolle und praktikable Lösung zu finden! Nur so werden einerseits dem Staat regelmäßig verlässliche Einnahmen aus der Sexarbeit entstehen und andererseits für Sexworker klare rechtliche Regelungen geschaffen!

    Hierbei können seriöse Dienstleister, wie zum Beispiel die ZustellAnschrift.de, auch helfen den Kontakt zwischen der Sexarbeiterin und den zuständigen Finanzbehörden herzustellen und darüber hinaus bei der Erklärung und Abrechnung der „Düsseldorfer Zahlungen“ Tools zu Verfügung stellen, die sich an der Praxis orientieren. Düsseldorfer Verfahren 2.0: digital, professionell und sicher!

  • Prostitution 2018 – Lage November 2018 – Baurecht – Genehmigungen

    Prostitution 2018 – Lage November 2018 – Baurecht – Genehmigungen

    Prostitution 2018 - Lage November 2018 - Baurecht - Genehmigungen

    Prostitution 2018 – Lage November 2018 – Baurecht – Genehmigungen

    Howard Chance berichtet zum Prostituiertenschutzgesetz

    Nach Herbst kommt der Winter und wir befinden uns nach einem goldenen Oktober nun in der grauen November-Zeit, die uns zu schaffen macht! Nun gut, in dieser Zeit sind die Umsätze in den meisten Betrieben besser als im Sommer, aber in diesem Jahr ist dieser Trend noch nicht wirklich zu erkennen. Es gibt scheinbar wirklich eine Krise durch das gar nicht mehr neue Prostituiertenschutzgesetz und diese macht sich in den Kassen der Sexworker und Betreiber bemerkbar! Ausnahmen bestätigen die Regel, aber der generelle Trend steht eher auf „minus“!

    Besonders seltsam ist zudem die Betrachtung der „Genehmigungssituationen“, die ich in meinem Stammland Nordrhein-Westfalen beobachte: in den Großstädten Köln und Düsseldorf gibt es, soweit ich weiß, nicht eine einzige amtliche Betriebserlaubnis nach dem ProstSchG. Obwohl inzwischen eigentlich klar ist, dass die Vorlage einer Baugenehmigung im
    Antragsverfahren nach dem ProstSchG gar nicht notwendig und nicht gesetzeskonform ist, verlangen die Behörden in NRW nach wie vor solche Dokumente, die es oftmals nicht gibt! Klar, man folgt der Landesverordnung NRW, die wahrscheinlich in diesem Punkt ebenfalls nicht rechtens ist? Wir haben jetzt jedenfalls unter Hinzuziehung eines Baurechtsanwalts Möglichkeiten gefunden gegenüber den Bau- und Ordnungsämtern schlagkräftig zu argumentieren! Wissen Sie, was eine „aktive Duldung“ ist und welche Konsequenzen und Möglichkeiten sich daraus ergeben? Das unkonventionelle Lösungen „gehen“, haben gelebte Fallbeispiele in den vergangenen Wochen verdeutlicht, bei denen sogar richterliche Begehungen stattgefunden haben! Die Chance um verlangte Nutzungsänderungen herum zu kommen sind gegeben und ich biete Ihnen die Prüfung in Ihrem speziellen Fall an, wobei im Folgeschritt der spezialisierte Fachanwalt für Bau- und Verwaltungsrecht der Schlüssel zum Erfolg werden kann!

    Gleiches gilt auch für das „Steuerrecht“, wo unser Frankfurter Partner bundesweit die Fäden spinnt und gemeinsam mit Christoph Rohr und mir an weiteren innovativen Lösungen arbeitet. Die Endzeit des Jahres wird spannend für uns alle und die Arbeit lässt nicht nach, weil täglich neue „Probleme“ entstehen und wirklich niemand weiß, welche Eigendynamik das
    Gesetz und dessen Umsetzung noch erzeugen wird. Ein Rätsel! Das berühmte Buch mit den 7 Siegeln! Für die Berater und die Fachanwälte eine Zeit der anspruchsvollen Ideenfindung! Wir sind täglich an der Arbeit und arbeiten viel im Hintergrund, was auch erklärt, dass ich momentan weniger als „normal“ in meinem Blog poste! Facharbeit im Einzelfall!

    Meine Arbeitsschwerpunkte liegen momentan und wohl auch zukünftig in Düsseldorf und in Frankfurt/Main, wobei die zukünftige Homebase in Düsseldorf angedacht ist. Die Landeshauptstadt ist in NRW, was das ProstSchG anbelangt, der Dreh- und Angelpunkt und auch die zuständige Gerichtsbarkeit höherer Instanz ist dort beheimatet. Als ehemaliger „Wahl-Kölner“ gar nicht so einfach die „verbotene Stadt“ zu erwählen! Zwinker! „MH-Consulting“ betreut den Norden und die „Rotlicht-Akademie“ den Süden! So war und ist der Plan und die Zusammenarbeit mit Christoph Rohr wird täglich besser! Ideen bündeln, Strategien entwickeln und gemeinsam handeln: ein absolutes Erfolgsmodell! Wir freuen uns auf den Dialog und die Arbeit an fordernden Projekten!

    Abschließend wünsche ich Ihnen und Euch einen erfolgreichen November und verbleibe mit den besten Wünschen

    Ihr / Euer Howard Chance

    howard.chance@t-online.de

  • Messe- und Seminarbericht – Venus Berlin 2018 – News Zukunft Rotlicht

    Messe- und Seminarbericht – Venus Berlin 2018 – News Zukunft Rotlicht

    Messe- und Seminarbericht – Venus Berlin 2018 – News Zukunft Rotlicht

    Die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht präsentierte sich in Berlin

    Die Venus Erotikmesse Berlin rief und die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht reiste in die Hauptstadt, um sich dem Publikum zu präsentieren! Unter der bewährten Projektleitung von Christoph Rohr waren die Hauptstadt-Erotiker von BERLINintim, das aufstrebende Erotikportal Rotlicht.de, die Kleinanzeigen-Experten von Quoka.de, die Zustellanschrift.de sowie MH-Consulting by Howard Chance nebst der Rotlicht-Akademie aus Ulm gemeinsam am Start. Unter dem innovativen Label „Zukunft Rotlicht“ und sponsored by „London – The Condom“ wurde ein umfangreiches Angebot für die Rotlicht-Branche präsentiert.

    Messeaktivitäten auf der Venus Berlin 2018

    Kondome, GV-Energie-Brause und Erotikwerbung by Rotlicht.de aus Schwerin

    Der emsige wie sympathische Kollege Thomas Schiller von Rotlicht.de hatte Feuerzeuge, hochwertige Kugelschreiber, GV-Energie-Brause und sehr wandstarke Präservative im Gepäck, Lustwaren, die bei den Besucherinnen und Besuchern reißenden Absatz fanden. Howard Chance betätigte sich auch als aktiver Kondomtester, brachte Schillers Hardcore-Tüten  aber selbst mit dem gesponsorten Teppichmesser von BERLINintim nicht zum bersten. Ganz harte Ware für den Wüsten-Nahkampf-Einsatz, die den Vergleichstest mit einem neuen No-Name-Produkt unter dem Label „das dünnste Kondom der Welt“ ganz klar für sich entschied. Denn das dünnhäutige Produkt platzte prompt, nachdem ich nur ganz leicht hinein gepustet hatte! Qualitätsurteil: Mangelhaft! – Die „Schiller-Tüte“ hielt hingegen sogar im erweiterten Praxistest, wobei das wahrgenommene „Feeling am Glied“ jedoch den Eindruck vermittelte einen LKW-Reifen montiert zu haben. Ein absolut „Safe-Produkt“, aber mit den bewährten gefühlsechten Kondomen unseres Sponsors „London“ eben überhaupt nicht zu vergleichen! „Einmal London, immer London“, war das Fazit des emsigen Testers! Doch Rotlicht.de war ja nicht gekommen, um Kondome zu promoten, sondern präsentierte ein Rotlicht-Portal, dass von Schwerin aus agiert, dort „Platzhirsch“ ist, und nun deutlich auf Expansionskurs ist. Von Schwerin aus in die gesamte Republik! Der Start ist geglückt!

    Geräucheter Hasenrücken à la Meyer und das BERLINIntim-Magazin zur Messe

    Der Berliner Erotikpionier Thomas Meyer, Gründer des Portals BERLINIntim, erfreute die Standgemeinschaft mit frischem Kaffee, hausgemachter Gourmet-Leberwurst und selbstgeräuchertem Hasenrücken (womöglich aus der Berliner Hasenheide?) mit markantem Buchenholz-Finish und war ein stets gefragter Gesprächspartner zu technischen und ideologischen Themen der Erotikwerbung in Berlin. Ein „alter Hase“, was ja wieder zum Räuchern passt! Thomas und auch seine liebe Frau bringt man so schnell nicht aus der Ruhe, zumal diese auch bei der „schärfsten Party der Stadt“ mitwirkten, bei der die Branche im „Carlitos“ den Messestart beging! Am Gemeinschaftsstand auf der Venus wurde auch eine kostenfreie Messezeitung ausgegeben, die sich mit dem Sonderteil „Rotlicht-Fibel“ mit dem ProstSchG und seiner Umsetzung befasste! Natürlich haben wir das Magazin auch in einer PDF-Version produziert! Es steht unter folgender Adresse zum Anschauen für Sie / für Euch bereit: https://www.yumpu.com/xx/document/view/62142387/venusmagazin2018

    Zustellanschrift.de für Sexworker(innen) / Rotlicht-Akademie / MH-Consulting

    Die starke bundesweite Allianz von Christoph Rohr und Howard Chance (icke) informierte Bordellbetreiber, Escort-Agenturen und Sex-Dienstleisterinnen am Stand über die Notwendigkeiten nach dem neuen Prostitutiertenschutzgesetz und über damit verbundene Schwierigkeiten bei der rechtssicheren Zustellung von amtlichen Dokumenten! Wie stelle ich meinen Betrieb auf, wie kooperiere ich mit Behörden, wie bekomme ich eine „Konzession“. Wie stellt eine reisende Dienstleisterin ihren „Postverkehr“ sicher, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt? Themen, die auch beim Seminar „Rotlicht trifft Blaulicht“ intensiv behandelt wurden, wovon später noch die Rede sein wird!

    Quoka.de – Der Schlüssel(anhänger) zum Erfolg! – Clevere Ideen für die Branche

    Das Portal gehört zu den klickstärksten Online-Kleinanzeigen-Märkten der Republik und unterhält auch einen umfangreichen Erotik-Bereich, in welchem regelmäßig über 75.000 Inserate zu finden sind! Die Produktmanagerin und Prokuristin engagiert sich seit Jahren für die Erotikbranche und für die rechtskonforme Arbeit nach dem ProstSchG und empfand es auch in diesem Jahr als wichtig in Berlin die Quoka-Flagge zu zeigen. Mit einem 4-er-Team war man zur Werbeberatung vor Ort, verteilte schicke Schlüsselanhänger und Kennenlern-Gutscheine und war auch beim Fachseminar unterstützend tätig, wofür wir uns herzlich bedanken! Es lebe die Kooperation: jetzt und natürlich in Zukunft!

    Rotlicht trifft Blaulicht – Das Fachseminar am Venus-Wochenende in Berlin!

    Nach dem großen Erfolg des Seminars „Zukunft Rotlicht“ im April 2018 (Saalbau Gallus Frankfurt am Main) hatte sich Kollege Christoph entschieden, mal wieder „volles Rohr Gas zu geben“ (Zitat), um eine weitere Großveranstaltung im Rahmen der Venus zu präsentieren. Schließlich gibt es bei der Umsetzung des ProstSchG spätestens seit Sommer 2018 bundesweit verstärkte Aktivitäten der Behörden, die den „Dornröschen-Schlaf“ wohl langsam beendet haben. Es geht vielen Betrieben gerade an den baurechtlichen „Kragen“ und die Finanzbehörden sind fleißig dabei neue „Steuerbürgerinnen“ zu erfassen und zu taxieren! Kein Tag ohne hilfesuchende Anrufe bei den Hotlines von Rotlicht-Akademie und MH-Consulting! Täglich neue verunsichernde Presseberichte mit teils fragwürdigem Wahrheitsgehalt! Nach wie vor ein ziemliches Chaos an der deutschen Prostitutions-Front!

    ProstSchG, ProstG, Abgabenordnung, Verwaltungs- und Ordnungsrecht

    Der Verwaltungsjurist Andreas Ramisch und der Frankfurter Rechtsanwalt Guntram Knop hatten für Berlin den Auftrag Licht in manches Dunkel zu bringen und die Beiden waren wie immer trefflich vorbereitet. Ramisch befasste sich intensiv mit Fragen des Bau- und Ordnungsrechts und stellte klar, dass eine baurechtliche Prüfung und die Vorlage baurechtlicher Dokumente grundsätzlich nicht zu den Pflichten eines Betreibers im ordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren gehören. Entsprechende Anforderungen, wie sie z.B. in NRW gestellt wurden, sind bezogen auf das ProstSchG nicht gesetzeskonform, was die umsetzenden Verwaltungen inzwischen „eingesehen“ haben. Das Baurecht bleibt „unberührt“, was dem Antragsteller aber keinen Vorteil bringt: ein Ordnungsamt kann einen Betrieb ohne baurechtliche Prüfung genehmigen, muss diese Prüfung sogar unterlassen! Aber: das Bauamt kann jederzeit in einem getrennten Verfahren Prüfmaßnahmen ergreifen und trotz vorhandener „Konzession“ Nutzungen untersagen, wenn das Baurecht verletzt wird! Ja, kompliziert, schon vom Grundsatz her! Ich verwende zur Verdeutlichung hier gerne ein Beispiel aus der automobilen Welt: wenn ich einen Führerschein erwerbe, darf ich zwar Autofahren, aber eben nur ein Fahrzeug, was eine Zulassung und Betriebserlaubnis besitzt! Im Bereich Prostitution und Baurecht sind Konflikte vorprogrammiert und dabei könnte eine „aktive Duldung“ eines eigentlich rechtswidrigen Umstands durchaus von Bedeutung sein, wie Rechtsanwalt Knop verdeutlichte, der aktuell umfangreich mandantiert ist und neben finanzrechtlichen Verfahren auch in Verwaltungsverfahren involviert ist. Eine Stadt kassiert jahrelang Vergnügungssteuer für einen Betrieb und untersagt diesen dann aus baurechtlichen Gründen? In einer Stadt werden Bordelle in Mischgebieten (ausnahmsweise) erlaubt, in der anderen wird eine solche Nutzung kategorisch ausgeschlossen? Es gibt zu diesen Themengebieten bislang nur wenig Urteile und wenn, sind diese oft nicht allgemein übertragbar und niedriginstanzlich. Die Klagewelle steht erst noch bevor, da es eben an Normen fehlt, die sich erst ergeben werden!

    Die beiden Experten, die keine Berührungsängste mit der Branche haben, zeigten Problemstellungen exakt und anschaulich auf: Ramisch aus strenger Behördensicht und Knop mit dem klaren Blick auf mögliche Kompromisse und Rechtsmittel, die den Experten erfordern. Wer meint, selbst „werkeln“ zu können, wird schnell feststellen, dass es in der juristischen Welt nicht immer nach den Regeln der „allgemeinen Logik“ geht, sondern dass es erforderlich ist, sich im rechtlichen „Kanon“ zu bewegen, der mit einer „besonderen Logik“ arbeitet, die den Laien vor unlösbare Probleme stellen kann. Wer kennt sich schon mit materiellem und formellem Recht aus und der Bedeutung dieser Antipoden? Und was ist, wenn die antipodische Definition so nicht ganz stimmt? Hurra, Zeit für eine juristische Doktorarbeit! Fest steht: das ProstSchG an sich ist ein recht einfaches Gesetz, dessen Brisanz erst durch die Koexistenz mit anderen Rechtsnormen entsteht. Es gibt deutliche Widersprüche zur Abgabenordnung und deren Vorschriften, aber auch Konfrontationen mit Bauordnungen, die zu allem Überfluss auch nicht bundesweit einheitlich sind. Fragen über Fragen und eben noch keine explizite Rechtsprechung!

    Nach dem ausführlichen Vortrag von Andreas Ramisch zum Ordnungsrecht, kamen die „Spezialitäten des Steuerrechts“ zur Sprache: Hinzurechnung von Umsatzsteuer, steuerliche Pflichten von selbständigen Unternehmerinnen. Vermeintlich innovative Geschäftsmodelle, der Scheinselbständigkeit zugrunde liegen könnte! Warum werde ich möglicherweise zum Arbeitgeber ohne es zu wollen? Was ist mit Altlasten, die bei der „steuerlichen Erfassung“ von Sexworkerinnen entstehen können? Warum ermittelt die Steuerfahndung im europäischen Ausland? Viel komplexer geht es kaum und Guntram Knop bemühte sich die vielfältigen Fragen des Publikums zu beantworten, wobei diese oft auf sehr speziellen Einzelfällen beruhen, die im Detail bewertet werden müssen! Nur: wenn einen das Finanzamt packt, ist schnell Schluss mit lustig, gerade wenn bei Hinzurechnungen und Schätzungen unglaublich hohe Zahlen im Bescheid stehen, die den Ruin zur Folge haben können! Da passt dann in vielen Fällen die makabere Beschreibung: „Schönes Kind, leider tot!“

    Die Köpfe rauchten und nicht wenige Seminar-Teilnehmer hatten Sorgenfalten auf der Stirn und natürlich das Bedürfnis den Wissensstand weiter zu vertiefen! Guntram Knop wird in den
    kommenden Wochen sicher gut zu tun haben und ist bestens informiert und präpariert. An dieser Stelle muss auch einmal die hervorragende Zusammenarbeit in der „Akademie“ hervorgehoben werden: Christoph Rohr und ich sind an der Front unterwegs, wir erledigen die Basisarbeit, können dies aber natürlich nur bis zu einem Punkt bewältigen. Spätestens wenn es in die Rechtsberatung und vor Gericht geht, muss der Experte Knop mit der schwarzen Robe ran. Die Tiefen des deutschen Verwaltungsrechts bleiben dem Nicht-Verwaltungsrechtler auf ewig verschlossen. Gut, dass es dann den Andreas Ramisch gibt, der geduldig zuhört und präzise Analysen liefert! Ohne das Expertenteam wären wir als Unternehmensberater aufgeschmissen und überfordert!

    ProstSchG – Berichte aus der Praxis by Stephanie Klee, Christoph Rohr und Howard Chance

    Kein Theorie ohne Berichte aus der Praxis! Stephanie Klee vom BSD e.V. ist eine Ikone der Branche, die „man“ kennt und die ihre umfangreiche Arbeit „politisch“ versteht. Sie lehnt das ProstSchG persönlich gänzlich ab, machte aber deutlich, dass es für Betreiberinnen und Betreiber in der praktischen Arbeit nichts bringt in Opposition zum Staat und dessen Organen zu gehen! Die gescheiterte „Verfassungsbeschwerde“ war ein Signal, dass man nicht überhören darf! Ja: das ProstSchG gilt ohne wenn und aber! Der Staat und die Staatsdiener handeln auf gesetzlich eindeutiger Grundlage. Berufsverbände wie der BSD e.V. opponieren politisch weiter, sind aber durch das Gesetz, im Gegensatz zu den Betreiberinnen und Betreibern, nicht in der Existenz gefährdet! Man kann als Betreiberin / Betreiber und Sexworker(in) durchaus auch weiter politischen Prostest üben, muss aber in der Praxis die staatlichen Regeln einhalten. Ohne wenn und aber! Stephanie Klee erlebt das ProstSchG als „Prostitutionsverhinderungsgesetz“ und wer will ihr da widersprechen? Je mehr Unannehmlichkeiten entstehen und je mehr es auch an den Geldbeutel geht, desto uninteressanter wird der Beruf der Sexarbeiterin und das Betreiben eines Bordells. Der Staat will Prostitution auf ein Minimum zurückdrängen und die Gesetzgebung ebnet den Weg dazu! Der Umgang mit Sexarbeitenden ist dabei ziemlich rücksichtslos und unnachgiebig. Viele der Damen und Herren in der Branche fühlen sich wie Menschen 2. Klasse, die man scheinbar bevormunden muss! Liberalität: Fehlanzeige!

    Christoph Rohr liegen die praktischen Hilfen für Sexarbeiterinnen am Herzen: er präsentierte neuerlich seine „Zustellanschrift.de„, die für die Branche ein Segen ist! Gerade wenn man als Sexarbeiterin viel reist und in Deutschland keinen Wohnsitz hat, geht wichtige Post schnell verloren! Befinden sich unter den Fehlläufern Steuerbescheide und ähnliche wichtige Dokumente, kann man seine Recht nicht wahren und hat plötzlich mörderische Schulden, die inzwischen auch im Ausland beigetrieben werden. Das Produkt „Zustellanschrift“ löst dieses Problem wirksam und man wird per E-Mail oder SMS informiert, wenn Post in der Ulmer Postzentrale eingegangen ist und die Post selber wird gescannt und digital zur Verfügung gestellt.

    Ich selbst, Onkel Howard, hielt zum Abschluss der Veranstaltung eine „Kurzandacht“, bei der ich auf einige Probleme in der Umsetzungspraxis hinwies und einige wichtige Aspekte des Tages noch einmal zusammenfasste. Natürlich waren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu diesem Zeitpunkt schon deutlich geschafft und sicherlich froh, dass ich mich hier, entgegen meiner sonstigen Gewohnheit, kurz hielt. Nach dem Schluss-Dank von Christoph Rohr an die Referenten und ans Publikum, endete ein interessanter und aufschlussreicher Seminar-Tag! Fortsetzung folgt, denn das Thema entwickelt sich zum „Dauerbrenner“ und wir bleiben als Interessen- und Arbeitsgemeinschaft wie immer am Ball! Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, so sprechen Sie uns jederzeit gerne an!

    Ihr / Euer Howard Chance

    MH-Consulting by Howard Chance
    http://mhconsulting.online
    howard.chance@t-online.de

    Rotlicht-Akademie by Christoph Rohr
    https://www.rotlicht-akademie.de
    info@rotlicht-akademie.de


     

    Kontext-Artikel zum Thema im „Kaufmich-Magazin“:

    https://www.kaufmich.com/magazin/rotlicht-trifft-blaulicht-betreiber-diskutierten-in-berlin-ueber-die-zukunft-des-rotlichts/

  • Berlin ruft! – Venus Erotikmesse – Seminar Zukunft Rotlicht – Consulting

    Berlin ruft! – Venus Erotikmesse – Seminar Zukunft Rotlicht – Consulting

    Berlin ruft! – Venus Erotikmesse – Seminar Zukunft Rotlicht – Consulting

    News by Howard Chance – Dienstag 09. Oktober 2018

    Nach fast einem Monat der schöpferischer Blog-Pause, die einfach meinem Buch-Projekt geschuldet waren, bereite ich mich heute auf eine lange „Venus-Woche“ in Berlin vor! 6 Tage in der Hauptstadt mit jeder Menge Aktivitäten, nämlich:

    Messestand der Interessengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ auf der „Venus“

    Die vom Kollegen Christoph Rohr und mir gegründete Interessengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ präsentiert sich von Donnerstag, 11. Oktober, bis Sonntag, 14. Oktober 2018 an einem Gemeinschaftsstand in der Business-Halle 20 / Standnummer 20 der Venus-Erotikmesse. Mit dabei sind BERLINIntim, MH-Consulting by Howard Chance, Quoka.de, Rotlicht-Akademie.de, Rotlicht.de und Zustellanschrift.de. Umfangreiche Informationen zum neuen Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), kompetente Ansprechpartner zum Thema und Gedankenaustausch zu einer komplexen Materie, die die Rotlicht-Branche fordert. Was gibt es Neues? Was muss man tun? Wer kann mir bei Genehmigungsantrag und Betriebskonzept helfen? Wo und wie kann ich erfolgreich werben und welche Hilfsprodukte sind lohnenswert oder sogar dringend notwendig. Besuchen Sie uns am Stand, kommen Sie mit uns persönlich ins Gespräch! Am Stand erhalten Sie auch unser kostenloses Messe-Magazin mit wertvollen Infos und Tipps! Die Öffnungszeiten der Business-Halle 20: Donnerstag, 11. Oktober 11:00 – 20:00 Uhr, Freitag, 12. Oktober 11:00 – 20:30 Uhr, Samstag, 13. Oktober 11:00 – 20:30 Uhr und Sonntag, 14. Oktober 11:00 – 19:00 Uhr. Wir freuen uns auf Sie! Informationen zur „Venus“ finden Sie unter: https://www.venus-berlin.com/


    Rotlicht trifft Blaulicht – Seminar Samstag, dem 13. Oktober 2018, in Berlin

    Am Samstag, dem 13. Oktober 2018 präsentieren wir die „Sexte Ausgabe“ der Seminarreihe „Rotlicht trifft Blaulicht“ im Mercure-Hotel Berlin City West.  Das Fachseminar richtet sich an Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter und an besonders an die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsbetrieben, die ihren Betrieb neu aufstellen und/oder einen Erlaubnisantrag stellen müssen. Ein bundesweites Team von Experten und Beratern ist beim Seminar am Start, um wertvolle Tipps zu geben und die Fragen des Auditoriums zu beantworten. Rechtsanwalt Guntram Knop referiert zu Fragestellungen des Steuerrechts und hat viele neue Informationen zum Umgang der Finanzbehörden mit dem „Rotlicht“, Verwaltungsjurist Andreas Ramisch kennt die Vorgehensweisen der Verwaltungsbehörden aus der eigenen täglichen Praxis und ist ein gefragter Experte, der genau weiß, worauf die Ämter Wert legen und wie Recht in der Praxis angewendet wird! Stephanie Klee, Christoph Rohr und Howard Chance sind als erfahrene Berater tätig und begleiten Unternehmen und Dienstleisterinnen in Konzessionierungsverfahren nach dem ProstSchG. Das Fachseminar bietet geballte aktuelle Informationen und verschafft eine Wissensvorteil, den man nicht unterschätzten sollte! Alle Informationen zum Fachseminar finden Sie im aktuellen Flyer der veranstaltenden Rotlicht-Akademie by Christoph Rohr. Restkarten für die Veranstaltung können noch zum Preis von 80 € pro teilnehmende Person noch über die Seite der Rotlicht-Akademie bestellt werden, sind aber auch am Stand der Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht erhältlich.


    Consulting-Termine Howard Chance vom 10. bis 15. Oktober in Berlin

    Ich habe als Consultant bundesweit eine umfangreiche Anzahl von Kunden, von denen einige auch zur Venus nach Berlin anreisen. Neben temporärer Standpräsenz und meiner Teilnahme am Fachseminar, werde ich in Berlin eine ganze Reihe von persönlichen Beratungsterminen „am Rand der Venus“ führen, die natürlich nicht mitten im Messetrubel stattfinden werden. Am Mittwoch, dem 10. Oktober 2018, bin ich bereits exklusiv und ganztägig von einem Großkunden gebucht. An anderen Tagen, außer Samstag, stehe ich nach Absprache für „Rendezvous“ zur Verfügung und dies auch noch am Montag nach der Messe. Ich bitte um möglichst frühzeitige Terminvereinbarungen, falls ein Gesprächswunsch besteht. Mein Messe-Hotel befindet sich am Kurfürstendamm und damit nicht wirklich weit vom Messegelände entfernt! Kontakt per Phone: 0151-71885164 oder gerne auch per E-Mail: howard.chance@t-online.de

  • Newsletter Howard Chance / MH-Consulting – 02. September 2018

    Newsletter Howard Chance / MH-Consulting – 02. September 2018

    Newsletter Howard Chance / MH-Consulting - 02. September 2018Newsletter Howard Chance / MH-Consulting – 02. September 2018

    News zum ProstSchG – Presseschau – Arbeitsaufgaben – Projekte aktuell

    Die Sommerferien 2018 sind Ende dieser Woche in allen Bundesländern vorbei und dann beginnt vermutlich der „heiße Herbst“ in den Ämtern und Verwaltungen! Ich habe momentan als Unternehmensberater viel in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zu tun. In Baden-Württemberg ist man ja schon seit Jahresbeginn recht aktiv, in Rheinland-Pfalz und dem Saarland wurden Fristen bislang „gedehnt“. Nun ist man aber auch dort am Start und versucht das ProstSchG umzusetzen! Ich begleite dabei eine Reihe von Unternehmen und bin dabei recht zuversichtlich: in Rheinland-Pfalz und dem Saarland gibt man sich von Seiten der Behörden überwiegend gesprächsbereit und auch in Baden-Württemberg gibt es zumindest in der Landeshauptstadt Stuttgart oft „Gnadenfristen“ und auch diverse „Nachbesserungsmöglichkeiten“. Den Trend zu amtlichen Schließungen sehe ich momentan vermehrt in Nordrhein-Westfalen, wo man ja seit über einem Jahr intensiv mit dem Gesetz arbeitet! Generell gibt es immer noch Möglichkeiten unangemeldete Betriebe zu „legalisieren“, wenn man von sich aus das Gespräch mit dem Amt sucht! Die meisten Beamtinnen und Beamten sind nicht wirklich „böse“ und drücken beim komplizierten Thema ProstSchG auch schon mal ein bis zwei Augen zu, auch wenn darauf natürlich kein rechtlicher Anspruch besteht! Ich ermutige an dieser Stelle ausdrücklich „aktiv“ zu werden, wenn man noch eine „Leiche“ im Keller liegen hat und noch die Möglichkeit hat eine „Erlaubnis“ zu erhalten! Ist erst einmal eine „Schließungsverfügung“ wegen Betreiben eines illegalen Bordells auf dem Tisch, wird es nämlich sehr eng! Ich stehe Ihnen hier natürlich jederzeit zur Verfügung und prüfe gerne, was in Ihrem speziellen Fall zu tun ist!


    Steuerfalle „Chemnitz Süd“ & Co. – Die Finanzbehörden arbeiten emsig!

    Auf einer Dienstreise in den Süden wurde ich mit dem Finanzamt Chemnitz-Süd konfrontriert, dass eine Sonderstelle für die Umsatzsteuer-Erhebung von osteuropäischern „Unternehmern“ beherbergt. Dort ist man für Rumänien, die Slowakei und Tschechien zuständig und zu den „Unternehmern“ gehören nun auch die Sexworkerinnen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, aber bei uns tätig sind und im Regelfall „Umsatzsteuer“ erzeugen, aber oft leider nicht „abführen“. Über viele Jahre hatte dies selten eine Konsequenz, doch nun wird in den Heimatländern Amtshilfe gesucht und deutsche Finanzpost landet in vielen Fällen bei der Heimatadresse im Ausland! Schätzungen mangels Erklärungen und das Unglück nimmt seine Lauf! Auch in deutschen Bordellen und Terminwohnungen hat die Suche nach neuen „Steuerzahlerinnen“ begonnen, seit die Finanzbehörden durch den „Huren-Pass“ von der Existenz bisher unbekannter Damen erfahren haben! Um eine „Steuerzahlung“ gleich welcher Art, wird man als Sexworkerin mittelfristig nicht mehr herum kommen und dies macht den „Job“ in Deutschland nun für viele sehr unattraktiv und das erst recht, wenn Steuersünden der Vergangenheit zu Tage treten könnten! „Einzelaufzeichnungen“ und „Steuererklärungen“ werden zu einem wichtigen Thema, wenn man nicht im steuerlichen Chaos landen will! Gemeinsam mit meinen Partnern aus dem Bereich der Steuerberatung werden wir hier im „heißen Herbst 2018“ intensive Aufklärungsarbeit leisten und auch spezielle Lösungen für Sexarbeiter ins Portfolio aufnehmen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/30/schreckgespenst-finanzamt-chemnitz-sued-sexworker-aufgepasst/


    Buch-Projekt „Zukunft Rotlicht – Prostitution 2018“

    Noch gute 4 Wochen bis zur Präsentation meines neuen Buchs und darum eben auch eine sehr intensive Arbeitsphase, bei der ich mich manchmal für einige Tage zurückziehen muss, um Texte zu erstellen und zu überarbeiten! Da die Präsentation zur „Venus 2018“ angekündigt ist, läuft die Uhr stetig und ich kann den Urlaub auch in diesem Monat erst mal wieder streichen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/14/memo-buchprojekt-zukunft-rotlicht-prostitution-2018-by-howard-chance/

     


    Rotlicht trifft Blaulicht / Venus Berlin 2018 / Oktober 2018

    Auch das große Tagesseminar „Rotlicht trifft Blaulicht“ am 13. Oktober 2018 in Berlin und die damit verbundene Messe-Präsenz unserer Interessengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ auf der „Venus Erotikmesse“ geraten jetzt in den Fokus und wir freuen uns natürlich auf Eure/Ihre Teilnahme in Berlin!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/01/berlin-rotlicht-trifft-blaulicht-seminar-prostschg-sa-13-10-2018/

     


    Kurze Anfragen von Kunden:

    Württembergische Versicherung im Rotlicht tätig?

    Im Auftrag eines Kunden suche ich „Versicherungsnehmer“, die einen „Rotlicht-Betrieb“ bei der Württembergischen Versicherung versichert haben. Hintergrund ist ein anstehender Prozess, in dem belegt werden muss, dass die genannte Versicherung aktuell „Rotlicht-Policen“ anbietet. Der Kunde hat diesbezüglich ein „Kopfgeld“ für Erkenntnisse ausgesetzt! Diskrete Kontaktaufnahme gerne über mich!

    Tabledance-Bar Lutherstadt Wittenberg abzugeben!

    In der beschaulichen Lutherstadt Wittenberg ist eine kleine Tabledance-Bar abzugeben! Monatsmiete 750 € / Abstand für Inventar 20.000 €. Der jetzige Betreiber ist nicht aus der Gegend und möchte das Kleinobjekt an einen „lokalen Interessenten“ abgeben! Kontaktaufnahme auch hier gerne über mich!

    Investor für Clubprojekt in Nürnberg gesucht – 50.000 € benötigt!

    Für ein durchdachtes Clubprojekt in Nürnberg , das in Kürze eine amtliche Genehmigung erhalten wird, wird ein Investor gesucht, der relativ kurzfristig 50.000 € bereitstellen kann. Kontaktaufnahme gerne über mich!


    Herzliche Grüße von Haus zu Haus sendet Euer / Ihr

    Howard Chance – Consultant
    Phone: 0151-71885164 (täglich 9 – 22 Uhr)
    Mailkontakt: howard.chance@t-online.de

    Berater-Webseite:http://mhconsulting.online

     

  • Schreckgespenst Finanzamt Chemnitz-Süd! – Sexworker aufgepasst!

    Schreckgespenst Finanzamt Chemnitz-Süd! – Sexworker aufgepasst!

    Schreckgespenst Finanzamt Chemnitz-Süd! - Sexworker aufgepasst!Schreckgespenst Finanzamt Chemnitz-Süd! – Sexworker aufgepasst!

    Entdeckungen bei einer Geschäftsreise – ProstSchG und Besteuerung

    Karl-Marx-Stadt? Gibt es nicht mehr! Seit der „Wende“ heißt die drittgrößte Stadt wieder „Chemnitz“! So weit, so gut! Aber was hat es mit „Chemnitz“ bzw. dem „Finanzamt Chemnitz-Süd“ auf sich und warum ist mir das hier einen Bericht wert?

    Nun, wir haben ja von stetigen Bemühungen der Finanzbehörden gehört, Gelder von Sexworkerinnen einzutreiben und das neue Gesetz bietet ja durch die erhobenen Anmeldedaten der Ordnungsämter nun weitreichende Möglichkeiten, „Bürgerinnen“ aus dem „Rotlicht“ zur Kasse zu bitten, wie ein Fall verdeutlichen mag, dem ich bei einem Besuch bei einem guten Freund im Süddeutschen auf die Spur kam.

    Bei einem „Umtrunk“ in einem badischen Vorzeigebetrieb sprach mich eine Sexworkerin aus Rumänien an, die seit einigen Jahren in Deutschland tätig ist und nun seit etwa einem halben Jahr massive Probleme mit dem Finanzamt Chemnitz-Süd hat. Sie bekam in ihrer rumänischen Heimat Post aus Chemnitz, obwohl sie noch nie im dortigen Bereich tätig war, sondern vornehmlich in München ihrer Arbeit nachgegangen war. Chemnitz ist Sachsen und warum bekommt man die Aufforderung Umsatzsteuer an das Finanzamt Chemnitz zu zahlen? Merkwürdig! Ich dachte zunächst an eine Verwechslung, eine Namensgleichheit oder
    aber an eine Identitäts-Verwendung durch eine Kollegin.

    Doch was war wirklich passiert? Die junge Dame, nennen wir sie einmal Maria, hatte sich im Jahr 2015 in München beim Amt gemeldet, um mitzuteilen, dass Sie in der bayerischen Metropole der Sexarbeit nachgehen möchte und sie hatte dort ihren rumänischen Pass vorgelegt und eine deutsche „Postadresse“ angegeben, nämlich die Privatanschrift eines älteren „väterlichen Freunds“, den sie in einem Nachtclub kennengelernt hatte. Die gekaufte Freundschaft hatte sich dann im Laufe der Jahre aufgelöst und so wurden amtliche Schreiben
    und auch eine Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen vermutlich galant im Mülleimer entsorgt, ohne das Maria überhaupt von der Existenz solcher Schreiben erfuhr!

    Wenn man nun trotz Aufforderung nichts erklärt, nimmt das Finanzamt Schätzungen vor und
    erstellt Bescheide, die dann wieder im papierfressenden Briefkasten landen! Das Resultat: die Bescheide werden rechtskräftig, da kein Widerspruch erfolgt und korrigierende Erklärungen ausbleiben! Wird nicht gezahlt, schickt das Finanzamt Vollstreckungsbeamte raus und stellt Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse für existierende Bankkonten aus, wobei sich solche Konten für Finanzbehörden quasi auf Knopfdruck ermitteln lassen!

    Beim Münchener Freund, der keiner mehr war, wurde der Vollstrecker vom Finanzamt nicht fündig, das deutsche Bankkonto hatte keine Deckung für die offenen 20.000 € geschätzter Umsatzsteuer und das Unglück nahm seinen Lauf. Die Akte landete nämlich nun beim Finanzamt Chemnitz-Süd, wo die deutsche Finanzverwaltung eine Zentralstelle für die Beitreibung von Umsatzsteuer osteuropäischer Unternehmer geschaffen hat! Und in Chemnitz ist man nicht zimperlich, was die Bescheide zeigen, die bei Marias Familie in Rumänien landeten! Es war die Adresse, die im Pass stand und die von den Münchener Ordnungsbehörden erfasst worden war!

    Mit einem deutlichen Hinweis bei Nichtzahlung der Steuer die rumänischen Behörden um Amthilfe zu ersuchen, sollte Maria innerhalb von 4 Wochen die offene Umsatzsteuer von 20.000 € zahlen, worauf diese dann einen Münchener Rechtsanwalt einschaltete, der für gutes Geld lediglich die Rechtmäßigkeit des Anspruchs bestätigte und ansonsten nur mit den Achseln zuckte. Pech gehabt! Bitte zahlen! Sonst in Heimat Ärger!

    Da Maria unter keinen Umständen Probleme mit den Finanzbehörden in Rumänien haben wollte und will, da man dort angeblich sogar Erzwingungshaft verhängen kann, kratzte sie alles gesparte Geld zusammen und zahlte innerhalb weniger Wochen die Hälfte der Forderung nach Chemnitz, bekam aber über den Rechtsanwalt in München, der nun als Postempfangsbevollmächtigter benannt war, gleich neue Bescheide für Zeiträume, die vorher noch nicht erfasst worden waren. Nochmals 10.000 € Umsatzsteuer! Woher nehmen, wenn nicht stehlen oder anschaffen?

    Die Schätzung unterstellt einen Umsatz von 50.000 € pro Jahr = 10.000 € Umsatzsteuer pro Jahr (gerundet), wobei abzugsfähige Vorsteuer gänzlich ignoriert wird. Wird die Umsatzsteuer mangels Widerspruch rechtskräftig, kann die Einkommensteuerstelle, die bislang noch gar nicht involviert ist, die Zahlen übernehmen und einen Gewinn von 40.000 € pro Jahr unterstellen! Für diesen Gewinn muss dann natürlich ebenfalls Steuer bezahlt werden, wobei dann zu prüfen ist, ob dies in Deutschland oder Rumänien erfolgen muss!

    Im von mir geschätzten günstigsten Fall, werden so pro Jahr 25.000 € Steuern fällig. Für die vergangenen letzten 3 Jahre also insgesamt 75.000 €! Eine gewaltige Summe, die Maria natürlich nicht (mehr) besitzt! Also wird es ohnehin zu einer Konfrontation mit den rumänischen Behörden kommen. Unvermeidbar!

    Das vorgestellte Beispiel ist nur einer von vielen aktuellen Fällen! Der angenommene Jahresumsatz von 50.000 € pro Jahr scheint eine „Standardzahl“ der deutschen Finanzbehörden zu sein, da ich mit diesem Wert in den vergangenen Wochen in verschiedenen Regionen der Republik mehrfach konfrontiert wurde! Auf den Tag umgerechnet würde dies einem Tagesumsatz von 137 € entsprechen und da würden die häufig üblichen Tageszahlungen von 25 € nach dem „Düsseldorfer Verfahren“ auch in etwa den 19 % entsprechen, obwohl die „Düsseldorfer Zahlungen“ eigentlich als Vorauszahlungen auf die EInkommensteuer betrachtet werden.

    Wenn man als Sexworkerin nun weiß, womit das Finanzamt „rechnet“, dann weiß man, welche Schätzung man in etwa kassiert, wenn man nicht sorgfältig Buch führt, Quittungen sammelt und Erklärungen abgibt! An dieser Stelle ist eine geeignete „Zustellanschrift“ unbedingt erforderlich! Man muss amtliche Post bekommen können! Die Angabe einer Clubanschrift ist total kontraproduktiv, wenn man dort gar nicht ansässig ist und der Chef die eingehende Post für ehemalige Mitarbeiterinnen regelmäßig ins Altpapier entsorgt. Genauso gefährlich ist der „väterliche Freund“, der, weil er keine kostenlose erotische Dienstleistung mehr bekommt, die Post böswillig verschwinden lässt und sich dabei kräftig begrinst!

    Aus diesem und aus vielen weiteren Gründen ist die Zustellanschrift.de das Mittel der Wahl, um teure Überraschungen zu vermeiden! Für 99 € im Jahr wird man über eingehende Post informiert und die Zustellanschrift.de kann auch weitere Hilfsangebote und Steuerberater benennen, die im Ernstfall tätig werden können! Wer es auf Schätzungen ankommen lässt und sich postalisch nicht erreichbar macht, darf sich über horrende Forderungen nicht wundern! Man muss sich kümmern und die Zustellanschrift.de ist dabei sehr hilfreich!