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  • Howard Chance – Neues Buch – 10 Jahre ProstSchG – Kommt ein Sexkaufverbot?


    Sexarbeit in Deutschland auf dem Prüfstand: Kommt bald ein Sexkaufverbot?

    Das Sexkaufverbot nach dem „Nordischen Modell“ ist momentan wieder ein allgegenwärtiges Streitthema in Gesellschaft und Politik. Die CDU/CSU fordert das Verbot, der Koalitionspartner SPD zögert und ist unentschlossen.

    Ein breites Bündnis von Sexkaufgegner:innen verbreitet mit einem immensen Aufwand fragwürdige Erzählungen über die Rotlicht-Branche in Deutschland. Märchen & Mythen, die nicht dem entsprechen, was die Expert:innen der Branche beobachten. Statt christlicher Menschenliebe gibt es fromme schamlose Demagogie von selbsternannten Retter:innen.

    Nach der erfolgten Evaluation des ProstSchG hat das Bundesfamilienministerium eine Expert:innen-Kommission einberufen, die zum Thema momentan berät und der Politik dann Vorschläge zur Reform des ProstSchG unterbreiten wird. Was dabei herauskommen wird ist ungewiss … Das Prostitutionsrecht sollte in Deutschland „in guter Verfassung“ bleiben. Dafür setze ich mich ein!

    10 Jahre nach meinem Buch „Das neue Prostitutionschutzgesetz – Todesstoß für die Rotlicht-Branche“ – veröffentlicht zur damaligen Gesetzesverabschiedung der ProstSch – habe ich nun die aktuelle Situation analysiert und mit einem umfangreichen Fragenkatalog versehen, der der Meinungsbildung dienen soll.

    Das Buch richtet sich primär an die Branche, aber auch unbedingt auch an Politiker:innen, die mit dem Thema zu tun haben und in naher Zukunft Entscheidungen treffen müssen.

    Das Buch wurde zum 30. April 2026 fertigestellt und kann vorbestellt werden. Die Auslieferung erfolgt dann druckfrisch ab dem 18. Mai 2026.

    Zum Howard-Chance-Shop:

    https://howard-chance-shop.mozello.shop/shop/params/category/0/item/5107962/

    Alternativ ist auch eine Bestellung per WhatsApp an 0176-77080604 oder per Email an maxen2205@live.de möglich.

  • 24.06.2025 – Evaluationsbericht zum ProstSchG liegt vor – Viel Papier!

    24.06.2025 – Evaluationsbericht zum ProstSchG liegt vor – Viel Papier!

    24.06.2025 – Evaluationsbericht zum ProstSchG liegt vor – Viel Papier!

    Das Ministerium hat die gesetzliche definierte Frist eingehalten und den Evaluationsbericht zum ProstSchG bereits vor dem 1. Juli 2025 an den Bundestag übergeben und den Bericht in grossen Teilen veröffentlicht:

    Evaluationsbericht auf der Seite des Ministeriums

    Mit 2 zusätzlichen Gutachten, die ebenfalls veröffentlicht wurden, sind es an die 1.000 Seiten, die man natürlich nicht so auf die Schnelle lesen kann oder will. Ich bin dynamischer Leser und schaffe bei Romanen 500 Seiten in 4 Stunden, aber bei wissenschaftlichen Texten hat die „Dynamik“ Grenzen.

    Dem ersten Überflug nach komme ich zu dem Ergebnis,

    dass der Evaluationsbericht auf bestimmte vorhandene Mißstände bei der Umsetzung des ProstSchG hinweist und dazu Empfehlungen formuliert hat, welche gesetzlichen Anpassungen zukünfitg vorgenommen werden sollten.

    Ob die Politik den Empfehlungen folgt bleibt abzuwarten! – Die Hinzuziehung einer Expertenkommision ist vorgesehen, aber auch dies wird sicher eine Weile dauern. Mitte Juli stehen im Bundestag ja die Parlamentsferien an.

    Das Thema Sexkaufverbot pro und contra kommt im Bericht nicht explizit vor. Die entsprechende Bewertung gehörte auch nicht zum Auftrag. Das ein privat genutztes „KI-Tool“ aus dem Text folgert, dass eine Debatte über ein Sexkaufverbot nun gänzlich vom Tisch, ist total unseriös und zeigt, das die „natürliche Intelligenz“ der „künstlichen Intelligenz immer noch vorzuziehen ist.

    Ich werde die veröffentlichten Texte in den kommenden Tagen intensiv lesen und mich dazu dann auch mit Kolleginnen und Kollegen austauschen. Dann werde ich meine persönliche Bewertung veröffentlichen … nicht heute, nicht morgen, aber vermutlich in der kommenden Woche.

    Beim „Zukunft Rotlicht Tag“ am 15.07.2025 in Trier, zu dem ich an dieser Stelle nochmals herzlich einlade, werden Stephanie Klee, Rechtsanwalt Guntram Knop und meinereiner zum Thema referieren und auch mit Ihnen / Euch diskutieren.

    Der Zukunft Rotlicht Tag 2025 in Trier – Dienstag 15. Juli 2025

    Weiter geht es … auf bald!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://www.zukunft-rotlicht.info

  • Der Koalitionsvertrag steht – Sexkaufverbot erst einmal nicht in Sicht!

    Der Koalitionsvertrag steht – Sexkaufverbot erst einmal nicht in Sicht!

    Sexkaufverbot erst mal vom TischDer Koalitionsvertrag steht – Sexkaufverbot erst einmal nicht in Sicht!

    Eine politisch sachliche Einschätzung by Howard Chance

    Für die Erotikbranche waren die Koalitionsverhandlungen der vergangenen Wochen sehr spannend: die CDU/CSU hatte sich in der vergangenen Legislatur für die umgehende Einführung eines Sexkaufverbots und eine damit verbundene Freierbestrafung eingesetzt, ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren gestartet und sich unter dem kryptischen „3-Säulen-Modell“ auch im Wahlkampf deutlich positioniert.

    So was es dann auch kein Wunder, dass das Sexkaufverbot ein zu erörterndes Thema in einer der Unterverhandlungsgruppen der Koalitionäre wurde. Die CDU/CSU erneute die Absicht den Sexkauf in Deutschland zu verbieten, die SPD sprach sich klar dagegen aus und regte an die gerade stattfindende Evaluation des ProstSchG abzuwarten und danach zu überlegen, was zu tun sei.

    Im Ergebnis hat sich die SPD in diesem Punkt durchgesetzt: das Sexkaufverbot ist laut Koalitionsvertrag nun erst einmal vom Tisch. Wichtig für die Branche! – Dennoch finden wir im Koalitionsvertrag den Hinweis, dass Deutschland Drehscheibe des Menschenhandels geworden sei und man die Prostitutionsgesetzgebung nach erfolgter Evaluation „bei Bedarf“ unter Hinzuziehungen von unabhängigen Experten nachbessern werde. Die Formulierung ist schwammig, wie vieles in dem umfangreichen Vertrag.

    In der kommenden Regierung wird das Familienministerium von der CDU geführt werden und dieses ist für die Evaluation des ProstSchG und die Auswertung der Ergebnisse dann zukünftig verantwortlich. Als Ministerin ist die Juristin SIlvia Breher im Gespräch, die auch eine der stellvertretenden Parteivorsitzenden der Union ist und im vergangenen Jahr in Abstimmung mit der Frauenunion „Sympathie für das Nordische Modell“ bekundete. Wie sie sich in Ministerverantwortung dann positioniert, bleibt abzuwarten.

    Die Gallionsfigur der Sexkaufgegner:Innen in der CDU/CSU Frau Dorothee Bär zieht es hingegen in den Weltraum: sie soll Ministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt werden und ist dann vielleicht die erste deutsche Politikerin im Weltall? Unseren Segen hat sie jedenfalls und wir hoffen, dass sie ihr neues Betätigungsfeld ausfüllt.

    Wenn die Parteien dem Koalitionsvertrag zustimmen und Friedrich Merz Anfang Mai zum Bundeskanzler gewählt wird, werden sich dann auch die diversen Ausschüsse konstituieren. Die Evaluation des ProstSchG ist bereits abgeschlossen, der entsprechende Abschlußbericht dürfte bereits in der Schublade des Familienministeriums liegen, wo eben dann die CDU als Hausherr einziehen wird. Spätestens am 1. Juli 2025 wird der Bericht den Mitgliedern des Familienausschusses zugehen und man wird diesen dann wohl zunächst intern diskutieren.

    Ein gewisser weiterer Handlungsbedarf wird sicherlich entstehen und wird vermutlich in einigen Anpassungen am ProstSchG münden. Das gewünschte erste Etappenziel (Sexkaufverbot verhindern) ist erreicht, aber es ist davon auszugehen, dass die CDU/CSU das Thema weiterverfolgen wird und dass auch die Sexkaufgegner:innen weiter auf die Barrikaden gehen werden.

    Ob bei den Koalitionsvereinbarungen einfach die Vernunft gesiegt hat oder ob der vorliegende Kompromiß quasi „zeitlich verschiebend“ herbei geführt wurde, um den Koalitionsvertrag zeitnah zu ermöglichen, werden wir nicht erfahren und für diverse Mythen, die dazu im Web kursieren, gibt es keine belegbaren Fakten.

    Das „Bündnis für legale Sexarbeit“ wirft jetzt nicht unter dem Motto „Alles gut!“ die Flinte ins Korn! – Der höchst informative Faktenreader 2025 ist größtenteils erstellt, wird nun noch aktualisiert und dann in nicht allzu ferner Zukunft als konkretes Arbeitspapier für Betreiber:innen, Politik und Verwaltung präsentiert und in Umlauf gebracht. Weitere Informationen folgen dazu noch vor dem Osterfest.

    Für heute verbleibe ich mit kollegialen Grüßen

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://www.zukunft-rotlicht.info

    Koalitionsvertrag 2025 zum Download: https://usercontent.one/wp/zukunft-rotlicht.info/wp-content/uploads/2025/04/Koalitionsvertrag_2025.pdf?media=1787225536

    Kontext-Artikel:

    Regierungswechsel in Berlin – Mögliche Folgen für die Branche

  • Zukunft Rotlicht – Das Ampel-Ende – Folgen für die Branche? – Update

    Zukunft Rotlicht – Das Ampel-Ende – Folgen für die Branche? – Update

    Zukunft Rotlicht – Das Ampel-Ende – Folgen für die Branche? – Update 15.11.24

    Die Koalition aus SPD, FDP und Grünen ist Geschichte – Neuwahlen stehen jetzt vorzeitig an!

    Kaum war die Nachricht aus den Vereinigten Staaten bezüglich der Wiederwahl von Donald Trump halbwegs verdaut, gab es in Berlin einen „Super-Wumms“: Bundeskanzler Olaf Scholz, sonst eher für sein Leisetreten berühmt und berüchtigt, beendete bei der eigentlich als konstruktiv gedachten Tagung des Koalitions-ausschusses die Berliner Ampel-Koalition, indem er Bundesfinanzminister Christian Lindner seines Amtes enthob. 3 Jahre Hickhack, monatelange Streitereien und sinkende Umfragewerte für alle 3 Regierungsparteien; zuletzt nun ein Zerwürfnis zwischen der SPD und den Grünen auf der einen und der FDP auf der anderen Seite. Nun ein abruptes Ende mit schwerwiegenden Folgen für die Regierungsfähigkeit.

    Die verbliebene Koalition aus SPD und Grünen hat  keine Mehrheit mehr im Deutschen Bundestag und ob es gelingt mit der Opposition für die noch nicht verabschiedeten Bundeshaushalte 2024 und 2025 in den kommenden Wochen Lösungen zu finden, ist mehr als fraglich. Die Regierung ist nach wie vor im Amt, kann aber aus eigener Kraft keine Gesetze mehr beschließen, sondern quasi nur noch den Mißstand verwalten.

    Eine vorzeitige Neuwahl ist notwendig und wird kommen … der Terminplan steht fest!

    Die CDU/CSU-Fraktion, aber auch andere Oppositionsparteien, fordern, nicht ohne gewisse Hintergedanken sofortige Neuwahlen und haben den Bundeskanzler zum umgehenden Stellen der Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag aufgefordert; Olaf Scholz hatte diese erst für Mitte Januar 2025 angekündigt, natürlich auch aus nachvollziehbaren Gründen, doch nun gibt es einen neuen Zeitplan:

    Montag, 16. Dezember 2024 – Vertrauensfrage Olaf Scholz im Bundestag

    bis spätestens 06. Januar 2025 – Auflösung des Parlaments durch Bundespräsident

    Sonntag, 23. Februar 2025 – Vorgezogene Bundestagswahl

    bis spätestens 23. März 2025 – Neukonstituierung Deutscher Bundestag

    Die aktuelle „Sonntagsfrage“ (allerdings erhoben vor dem Koalitionsbruch) sieht die CDU/CSU bei 34 %, die AfD bei 17 %, die SPD bei 16%, die Grünen bei 11% und das BSW bei 6% und die FDP bei lediglich 4%. Für die CDU/CSU sind möglichst schnelle Neuwahlen sehr wünschenwert, während SPD und Grüne sich erst „neu sortieren“ müssen und die FDP nach dem Ausstieg aus der Regierung versuchen muß die verlorenen Stammwähler zurück zu gewinnen, um bei der Wahl wieder in den Deutschen Bundestag einziehen zu können.

    Das Scholz nun auf Zeit spielt ist offensichtlich und das er bei der Neuwahl erneut Kanzler der Deutschen wird, ist ziemlich unrealistisch. Der nächste Kanzler wird wohl Friedrich Merz heissen, allerdings ist dabei völlig unklar in welcher zukünftigen Koalition. Absolute Mehrheiten sind in Deutschland nicht mehr denkbar und Koalitionen aus mehr als 2 Parteien werden zukünftig die Regel sein.

    Bis zur neuen Regierungsbildung bleibt  das Rest-Team Olaf Scholz auch nach der Auflösung des Deutschen Bundestags geschäftsführend im Amt.

    6 Monate eingeschränkte Regierungsfähigkeit zu befürchten!

    Vor Anfang Mai 2025 rechne ich persönlich nicht mit der Bildung und Vereidigung einer neuen Bundesregierung. Für diesen Zeitraum liegen wichtige Projekte auf Eis, aber auch wenn der „Alte Deutsche Bundestag“ aufgelöst sein wird, bleibt der „alte Bundestag“ bis zur Neukonstituierung weiter „im Amt“: der Parlaments-Betrieb wird aufrecht erhalten und auch die Auschußsitzungen finden weiterhin statt, allerdings wird es in der Übergangszeit nur wenige Beschlüsse geben, da sich das alte Parlament ja quasi „abwickelt“!

    Folgen für „unsere Branche“ … Stichwort CDU/CDU-Antrag auf Sexkaufverbot in Deutschland

    Nach dem „Ampel-Ende“, erreichten mich diverse Nachrichten über WhatsApp:

    „Das Sexkaufverbot rückt näher!“ – „Doro Bär wird bestimmt Bundesfamilienministerin!“ – „Wann geht es uns an den Kragen?“ …

    Spontane Reaktionen, die es einzuordnen gilt! – Der gegenwärtige Antrag auf Sexkaufverbot wird in der laufenden Legislatur vermutlich nicht mehr abschließend beraten werden. Die erforderliche 2. und 3. Lesung wird im engen Zeitfenster  nicht mehr stattfinden,  der aktuelle Gesetzesantrag wird somit weder abgelehnt noch angenommen und unterliegt dann der sogenannten „sachlichen Diskontinuität“.

    Die „Neuauflage“ es Antrags kann jedoch sehr schnell erfolgen, die CDU/CSU wird das konservative Thema im Wahlkampf verwenden und vermutlich auch in einem zukünftigen Koalitionsvertrag festschreiben wollen.

    Wir sind nun durch die verfrühten Neuwahlen gezwungen viel schneller als geplant zu handeln und unsere Aktionsgemeinschaft, die sich in den kommenden Tagen wieder in noch kleiner Runde bei „Zoom“ trifft, ist sich dieser Tatsache durchaus bewußt.

    Es ist an der Zeit „auf die Tube“ zu drücken und dass nicht erst im Frühjahr, sondern nun bereits noch vor Weihnachten.

    Ich werde in den kommenden Tagen berichten und weiter „visionieren“. In diesem Sinne: „Glück auf!“

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Betreibertagung – Thema Nordisches Modell – 24.09.2024 – Düsseldorf

    Betreibertagung – Thema Nordisches Modell – 24.09.2024 – Düsseldorf

    Betreibertagung – Thema Nordisches Modell – 24.09.2024 – Düsseldorf

    Meldung vom 03.09.2024: Der Anmeldeschluss zur Tagung war am 31.08.2024. Es sind nur noch sehr wenige Restplätze vorhanden! – Wer kurzfristig noch an der Tagung teilnehmen möchte, sollte sich noch schnell anmelden. Kontakt maxen2205@live.de oder unter 0176-77080604 (auch WhatsApp).

    Wie sieht die Zukunft für das Rotlicht aus? – Wann und wie handeln und wir? – Perspektiven entwickeln!

    Die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht veranstaltet am Dienstag, dem 24.09.2024 eine Betreibertagung zum Thema „Nordisches Modell“ in Düsseldorf.

    Die Veranstaltung entstand aufgrund von Anregungen mehrerer Gruppenmitglieder, die die aktuellen politischen Entwicklungen zum Thema „Nordisches Modell – Sexkaufverbot in Deutschland“ mit grosser Sorge betrachten.

    CDU/CSU haben sich klar positioniert: ein Antrag auf Erlaß eines Gesetzes zum Sexkaufverbot ist bereits im parlamentarischen Verfahren und es ist mehr als wahrscheinlich, dass die CDU/CSU im kommenden Wahljahr 2025 in Regierungsverantwortung kommen wird. Es ist möglich, dass ein zukünftiger Koalitionspartner im Rahmen von Koalitionsverhandlungen das Gesetzesvorhaben in Form eines Kuhhandels unterstützt.

    Während die Prostitutionsgegner massiv trommeln und wöchentlich mit Presse-Statements und Verlautbarungen öffentlichkeitswirksam agieren, hat sich unsere Branche nach dem „Weckruf“ zu Beginn des Jahres, wo die CDU/CSU-Initiative bekannt wurde, wieder in die allgemeine Wohlgefälligkeit zurückgezogen.

    In einem Jahr – exakt in nur 13 Monaten – ist Bundestagswahl und danach kann das Unglück sehr schnell seinen Lauf nehmen. Wenn man noch politischen Einfluß nehmen will, ist es jetzt an der Zeit zu handeln! Mit Abwarten und Tee trinken erreicht man vermutlich nichts und wenn der sprichwörtliche Esel erst einmal tot ist, sind Vitamintabletten zwecklos.

    Wir wissen nicht, ob die gerade stattfindene Evaluation des ProstSchG überhaupt noch eine Wirkung entfaltet, wenn sich die politischen Verhältnisse im Herbst 2025 radikal ändern oder ob die Untersuchung zur Makulatur wird. Die große Glaskugel liefert zwar Anhaltspunkte und Tendenzen, aber ein Ergebnis lässt sich nicht abschätzen und dies sorgt für große Unruhe.

    Im Mai 2024 habe ich in einem recht umfangreichen Artikel „Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland“ eine allgemeine Betrachtung vorgenommen und in diesem Kontext eine Kampagne angedacht, deren Umsetzung noch möglich ist, wo die Zeit aber stetig davon läuft.

    Bei der Veranstaltung am 24.09.2024 in Düsseldorf möchten wir persönlich ins Gespräch kommen und im offenen Austausch und in einer nicht zu großen Gruppe (angedacht sind etwa 25 – 30 Personen) intensiv diskutieren. Es gilt Synergien zu finden, da der konkrete Austausch zwischen den Betreibern leider kaum noch stattfindet und die Branche kaum noch „Wir-Gefühl“ entwickelt.

    Das Treffen wird daher keine Vortragsveranstaltung, sondern vielmehr ein großes Brainstorming sein, von dem dann hoffentlich neue Impulse für einen „Kampf“ ausgehen, der nahc meiner Einschätzung in jedem Fall geführt werden sollte. Der Stillstand muss dringend beendet werden! Mit Stammtisch-Parolen und Aussitzen wie bei Kohl und Merkel kommt man nicht weiter!

    Für die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht wird u.a. Rechtsanwalt Guntram Knop teilnehmen, Stephanie Klee vom BSD e.V. hat ihr Erscheinen angekündigt und  der  BesD e.V. wird mit Johanna Weber namhaft vertreten sein.

    Das vorläufige Tagungsprogramm findet sich unter folgendem Link:
    https://zukunft-rotlicht.info/die-betreibertagung-zukunft-rotlicht-24-09-2024-duesseldorf/

    Für die Tagung habe ich einen Veranstaltungraum in einem Hotel  in der Nähe des Düsseldorfer Hauptbahnhofs angefragt, wo es Konferenzräume mit Bewirtung gibt.

    Mit Raummiete, Getränken und einer geplanten Tagungszeit von 11 – 18 Uhr und Einladungen von Referenten ergibt sich daraus eine notwendige kalkulatorische Kostenbeteiligung von 80 € pro Person.

    Anmeldungen sind bis zum 31.08.2024 möglich – bis zu diesem Zeitpunkt muss die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen erreicht werden und eine verbindliche Buchung beim Veranstaltungssaal vorgenommen werden.

    Anmeldungen erbitte ich unter der E-Mail-Adresse maxen2205@live.de oder per WhatsApp an 0176-77080604.

    Was Übernachtungen anbelangt empfehle ich folgende Hotels in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsorts:

    Premier Inn – Düsseldorf – Friedrichstadt

    Hampton by Hilton Düsseldorf

    Etwas weiter entfernt (etwa 3 km) ist mein Preis-Leistungs-Tipp:

    The Niu Tab – Düsseldorf

    Alle erwähnten Hotels sind auch über HRS oder Booking.com buchbar, wo man unter Umständen etwas sparen kann.

    Herzliche Grüße von Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Kontext-Artikel:

    Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

  • Bündnis Zukunft Rotlicht – Parteigründung? – Eine verwegene Idee …

    Bündnis Zukunft Rotlicht – Parteigründung? – Eine verwegene Idee …


    Bündnis Zukunft Rotlicht – Parteigründung? – Eine verwegene Idee …

    Die Gründung von Parteien ist in Deutschland nach Art. 21 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes frei und ohne gesonderte staatliche Genehmigung möglich. Um als Partei anerkannt zu werden und damit besondere verfassungsmäßige Rechte zu erwerben, ist es für eine Partei notwendig eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern zu besitzen, die die Ernsthaftigkeit des politischen Engagement belegen.

    Die Anzahl der Gründungsmitglieder ist nicht vorgeschrieben, aber für eine spätere Zulassung durch den Bundeswahlleiter sollten es schon einige Hundert Bürgerinnen und Bürger (natürliche Personen) sein.

    Wenn man bedenkt, dass es in Deutschland um die 2.000 BordellbetreiberInnen gibt, geschätzte 100.000 offizielle DienstleisterInnen tätig sind und es vermutlich mehrere Millionen Kunden oder Sympathiesanten gibt, ist das Potential eines politischen Bündnisses für die Belange der Rotlicht-Branche nicht unbedeutsam!

    Das Bündnis Sahra Wagenknecht hat laut Wikipedia Anfang Juni rund 650 Mitglieder und ist mit dieser doch eher geringen Zahl bereits bei diversen anstehenden Wahlen zugelassen.

    Ich gebe zu, dass die Idee einer Parteigründung recht verwegen ist, aber warum soll man nicht einmal etwas Ungewöhnliches starten und damit zumindest Aufmerksamkeit erregen?

    Um bei einer Bundestagswahl 5 % zu erreichen, benötigt man zwar rechnerisch etwa 2.000.000 Stimmen, was man wohl nicht erreichen kann, aber eine eigene Partei ist dennoch ein Statement.

    Viele Grüße von Howard

     

  • Das Nordische Modell – Nicht für Deutschland! – Kampagne 2024

    Das Nordische Modell – Nicht für Deutschland! – Kampagne 2024

    Das Nordische Modell - Nicht für Deutschland! - Kampagne 2024Das Nordische Modell – Nicht für Deutschland! – Kampagne 2024 – Kein Sexkaufverbot!

    Antagonismus zu den Kampagnen der Sexkaufsgegner und der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag– Dokumentation und Onlineprojekt Positive Sexarbeit 2024 – Projektstart März 2024

    Am 23.02.2024 beantragte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ein Sexkaufverbot nach dem “Nordischen Modell” und die Bestrafung von Sexkäufern umgehend einzuführen, was von der regierenden Ampel-Koalition in der ersten Lesung aber abgelehnt wurde. Dennoch geht der Antrag weiter in die Beratung der zuständigen Ausschüsse. Einen Bericht zur gegenwärtigen Lage habe ich in einem umfangreichen Artikel beschrieben:

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    Auch wenn die Chancen für die Einführung eines Sexkaufverbots in der laufenden Legislatur momentan nicht gegeben sind, da die Mehrheiten dafür fehlen, darf man den Ernst der Lage nicht unterschätzen. Schließlich ist es sehr wahrscheinlich, dass die nächste Bundesregierung ab Ende 2025 von der CDU/CSU geführt wird und so kann ein neuer Gesetzesvorstoß absolut nicht ausgeschlossen werden.

    Aus der „Gefahrenbewertung“ nun „Nichts zu tun“ ist sicherlich der völlig falsche Weg und ich habe als Gründer der Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht, die „bei Corona“ großen Zuspruch fand, bereits mit mehreren Verbänden der Sexarbeit gesprochen und nachgefragt, ob Interesse an gemeinsamen Aktion besteht. Dies wurde von einigen bejaht und ich habe auch eine ganze Reihe von Zuschriften durch BetreiberInnen und SexarbeiterInnen bekommen, die sich aktiv an Aktionen und Kampagnen beteiligen werden.

    „Zukunft Rotlicht“ war und ist kein Verband, verfügt aber über einen großen Verteiler und viele Kolleginnen und Kollegen, die sich im Dienst der Sache einbringen möchten. Wir sind also gewissermaßen ein „Sammelbecken“ für Leute, die in Verbänden organisiert sind oder eben auch nicht.

    Ständiger (virtueller) Ausschuss in Gründung

    Mit den politisch engagierten Verbänden BSD e.V. und BesD e.V. bin ich bereits im Gespräch, was ein gemeinsames Agieren unter dem Motto „Zusammenhalt der Branche“ anbelangt und ich werde in den kommenden Wochen auch meine Kontakte zu anderen Protagonisten intensivieren, um den Gedanken eines „ständigen beratenden Ausschusses“ voranzubringen.

    Für die erste virtuelle Zusammenkunft des Ausschusses, der natürlich nicht zu groß werden soll, sondern 10 bis 15 Mitglieder haben soll, werde ich mit unserem Zoom-Gruppen-Koordinator Thomas Schiller nach einem Termin Mitte April schauen und dann die „MitspielerInnen“ frühzeitig per Mail informieren. Parallel werden die Themen natürlich auch im offenen Zoom-Chat diskutiert werden, der nach wie vor 14-tägig am Freitagabend stattfindet.

    Streitschrift und Kampagne „Plädoyer für den Erhalt der Sexarbeit“

    Ich selbst werde im April/Mai 2024 an einem „Plädoyer für den Erhalt der Sexarbeit“ (Arbeitstitel) intensiv „werkeln“ und eine Streitschrift entwickeln, die dann später quasi in einem zweiten Schritt zur Meinungsbildung an alle aktuell 735 Bundestagsabgeordneten des Deutschen Bundestags postalisch verschickt werden soll. Hier werde ich auch Co-Autoren aus dem juristischen und soziologischen Bereich hinzuziehen, damit das Werk rund und überzeugend wird. Der dritte Schritt wird dann im Wahlkampf 2025 erfolgen, wo es im Rahmen der Kampagne dann darum geht WahlbewerberInnen zu informieren.

    Kampagnen-Details werde ich erarbeiten und „bei Zeiten“ vorstellen. Von „heute auf morgen“ geht das nicht: gut Ding will bekannliche Weile haben!

    Angewandter Positivismus? – Die Sexarbeit darstellen wie sie ist!

    Natürlich ist in der Prostitution nicht alles gut und schön. Die öffentliche Meinungsbildung wird allerdings seit Jahren von den Sexkaufgegnern massiv beeinflußt und zwar eben mit Horror-Kampagnen und Fakten, die keine sind. Der Kampf gegen jede Form von Menschenhandel wird von unserer Branche jederzeit unterstützt, doch die Gegner lassen keine Möglichkeit den legalen Betreiberinnen und Betreibern Kooperation mit Menschenhändlern und Wegschauen bei Mißständen zu unterstellen.

    Alle, die mit der Prostitution Dritter ihr Geld verdienen, sind moralisch fragwürdig und sogar kriminell? Klassische „Sex & Crime-Logik“, die in Boulevard-Blättern und auch darüber hinaus für Spannung bei den Lesern sorgt.

    Hinzu kommt der „Zahlen-Absolutismus“, der ohne Vorlage von Fakten unterstellt, dass 90 % der SexarbeiterInnen unter Zwang arbeiten. Das klingt „fulminant“, ist aber einfach nur eine freche Erfindung. Man stellt sich an die Seite von „Opfern“, die sich gar nicht als Opfer sehen und besitzt dann noch die Unverschämtheit diesen die Existenzgrundlage mit einem Sexkaufverbot entziehen zu wollen.

    Vielleicht starten wir die bereits angedachte Kampagne „Gesichter der Sexarbeit“ mit Video- und Podcast-Beiträgen? – Hier sind die SexarbeiterInnen gefragt und die sind ja bereits auf ihren Plattformen sehr aktiv. Die Öffentlichkeit soll die selbstbestimmten und freiwilligen Damen und Herren sehen!

    Machen wir uns ans Werk! – Ohne zuviel Panik und ohne zuviel Eile, aber bestimmt und mit viel Engagement.

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info


  • Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der BrancheSexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    CDU/CSU führt Sexkaufverbot strategisch ins Parlament ein – Ablehnung des Antrags in dieser Legislaturperiode zu erwarten und einkalkuliert

    Wichtiger Nachtrag vom 02.03.2024: Nachdem mich direkt nach der Veröffentlichung Rückmeldungen erreicht haben, möchte ich quasi als Vorwort feststellen, dass dieser Artikel nicht dazu verleiten soll die Gefahr eines Sexkaufverbots zu verharmlosen. Die Gefahr ist absolut real! Nichtstun ist nicht die Option, denn dann bietet die Branche eine offene Flanke, die unsere Gegner sicher erfreuen würde.

    Mit großem Interesse hat die Erotikbranche am vergangenen Freitag, dem 23.02.2024, die erste parlamentarische Debatte zu einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag verfolgt, mit dem die amtierende Bundesregierung aufgefordert wird in Deutschland ein Sexkaufverbot nach dem „Nordischen Modell“ und die Bestrafung von Sexkäufern umgehend einzuführen. Die Union hat diesbezüglich keinen Gesetzesentwurf vorgelegt, sondern lediglich einen Forderungskatalog eingebracht, über den nun in mehreren Ausschüssen parlamentarisch beraten wird.

    9 Abgeordnete haben in der sogenannten 1. Lesung im Plenum zum Antrag für die jeweiligen Fraktionen gesprochen; 2 CDU/CSU-Abgeordnete sprachen sich für den Antrag aus, die Abgeordneten der Grünen, der FDP, der Linken sprachen sich gegen ein Sexkaufverbot aus, ebenso ein Abgeordneter der AfD. Die SPD-Abgeordnete der SPD Ariane Fäscher lehnte den Antrag entschieden ab. Selbst ihre SPD-Kollegin Leni Breymaier, die uns ja als Sexkaufgegnerin bestens bekannt ist, bekundete, dass sie momentan – also in der laufenden Legislaturperiode – keine parlamentarische Mehrheit für den Antrag der Opposition sieht und erst einmal Mehrheiten ausgelotet und organisiert werden sollten.

    Die Reden  können  in der Bundestags-Mediathek  „nachgesehen“ werden: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-de-prostitution-990250; ebenso kann man die Beiträge im vorliegenden Plenarprotokoll nachlesen: https://dserver.bundestag.de/btp/20/20155.pdf#P.19898

    Politikexperten, die sich mit Gesetzgebungsverfahren und parlamentarischen Vorgängen bestens auskennen, sehen im Antrag der Opposition zum jetzigen Zeitpunkt eine Positionierung, die ein mögliches Wahlkampfthema frühzeitig besetzt und auch für die anstehende Europawahl in konservativen Kreisen ein Wahlargument sein kann.

    Der Antrag wird – mangels Mehrheit im Parlament – nach den Grundsätzen der parlamentarischen Arbeit in der laufenden Legislatur wohl keinen Erfolg haben.

    Das bedeutet jedoch nicht, dass er bei neuen politischen Machtverhältnissen nach der Bundestagswahl nicht erneut in den Bundestag eingebracht wird. Die bereits erwähnten Politikexperten gehen davon aus, dass es in den jetzt befassten Ausschüssen keine Mehrheit für die Anberaumung von Anhörungen geben wird und dass der Antrag der CDU/CSU nach der 2. und 3. Lesung im Parlament noch in diesem Sommer mit deutlicher Mehrheit abgelehnt wird.

    Selbst für eine sogenannte „Abstrakte Normenkontrollklage“, mit der die deutsche Prostitutionsgesetzgebung vor dem Bundesverfassungsgericht parallel angegriffen werden könnte, haben sich die dafür notwendigen 184 Abgeordneten des Deutschen Bundestags scheinbar nicht gefunden, obwohl die CDU/CSU-Fraktion über 197 Abgeordnete verfügt und auch das Breymaier-Lager in der SPD seit langem dafür wirbt „abstrakt“ nach Karlsruhe zu gehen.

    Vergessen? Das ProstSchG wurde unter Regierung Merkel verabschiedet!

    Aber man darf natürlich nicht vergessen, dass das Prostituiertenschutzgesetz in 2016 unter der großen Koalition CDU/CSU/SPD (Kabinett Merkel III) verabschiedet wurde und es nun sehr merkwürdig wäre, wenn CDU/CSU-Abgeordnete die 2016 für das ProstSchG votiert haben nun dessen Verfassungsmäßigkeit anzweifeln!

    Auffällig ist aber auch, dass die CDU/CSU-Fraktion die gegenwärtig laufende Evaluation des ProstSchG, die bis Juni 2025 abgeschlossen sein soll, nicht abwarten will, sondern zum sofortigen Handeln drängt. Beweise, dass sich die Situation für Sexarbeitende akut verschlechtert hat, gibt es nicht und immer wieder wird auf nicht belegbare Zahlen verwiesen und grundsätzlich von generell vorliegendem „Menschenhandel“ gesprochen.

    Wo sind denn die nachprüfbaren Fakten? Fehlanzeige!

    Dramatische und natürlich bedauernswerte Einzelschicksale werden zur Norm erhoben und man will wieder SexarbeiterInnen schützen, obwohl diese gar nicht geschützt werden wollen! Sollen die Ergebnisse der Evaluation, die ganz sicher viele wissenschaftlichen Fakten liefern wird, präventiv ausgeklammert werden? Trotz einer ziemlich absurden Vorgehensweise zeigen die jahrelangen Kampagnen der Sexkaufgegner nun leider Wirkung und hier hat sich unsere Branche verkalkuliert und fälschlich in Sicherheit gewähnt!

    Gibt es Ideen oder Lösungen um die erlaubte Sexarbeit in Deutschland zu erhalten und um ein drohendes Sexkaufverbot zu verhindern?

    Diese Frage bewegt die Branche gerade intensiv, da ein Sexkaufverbot natürlich viele Betriebe ruinieren würde und es für SexarbeiterInnen, deren Bestrafung wohl nicht vorgesehen ist, keine geschützten Arbeitsplätze mehr geben würde. Sexarbeit würde unter einem „Nordischen Modell“ dann im Untergrund stattfinden, die „Freier“ würden empfindlich bestraft und konzessionierte „BetreiberInnen“ würde es nicht mehr geben, dafür aber vermutlich viele umtriebige Vermittler und Manager, denen es egal ist, ob man legal oder illegal arbeitet. Die zuständigen Behörden würden den Zugriff auf Branche und Umfeld weitreichend verlieren und gar nicht mehr genau wissen, wer wie wann und wo arbeitet. Eine „Kriminalisierung“ von Sexarbeit wird den Informationsfluss erheblich hemmen und womöglich der Nährboden für strafbare Handlungen sein, die die Situation der Akteure und vor allem die „öffentliche Sicherheit“ nicht verbessern werden!

    Ich habe bereits am 7. November 2023 mit meinem Artikel „Prostitution 2023 – CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert Sexkaufverbot!“ auf die mögliche Gefahr der parlamentarischen Initiative hingewiesen, allerdings fanden sich für den Beitrag nur wenige Leserinnen und Leser und auch meine Betrachtung vom August 2023 zum Thema „Prostitutionsgesetze verfassungswidrig? – Die Stunde des Abolitionismus?“ warf niemanden vom Stuhl.

    Wirklich „aufrüttelnd“ war dann ein Veranstaltungsaufruf des UEGD e.V., der über die großen Werbeportale bis in die hintersten Ecken der Karpaten gelangte und dort auch Sexworkerinnen erreichte, die den Inhalt der Nachricht dann vielfach falsch interpretierten.

    Dem bekannten Verbandspräsidenten ist es in der Tat gelungen das Thema sehr plakativ zurück auf die Agenda der Branche zu bringen.

    Leider wurden die anderen Verbände der Sexarbeit, unsere Gruppe Zukunft Rotlicht und der Seminar-Pionier Christoph Rohr, der an gleichem Ort und Stelle im Jahr 2018 den 1. Deutschen Rotlicht-Kongress veranstaltet hatte, vom Veranstalter nicht eingeladen und es wurden sogar wichtige Personen und Multiplikatoren explizit ausgeladen. So war die Veranstaltung im Frankfurter Saalbau Griesheim dann eher ein Verbandstreffen als eine große „überparteiliche“ BetreiberInnen-Versammlung.

    Der BesD e.V., der über 750 Mitglieder hat und damit viele Sexarbeitende vertritt, die zum Teil auch Betriebe leiten oder besitzen und der BSD e.V., der als Betreiberverband in der politischen Arbeit äußerst profiliert und stetig engagiert agiert, wurden ebenso übersehen wie Dona Carmen e.V., dem Frankfurter Verein, der für umfangreiche Recherchen und Ausarbeitungen zum Thema Prostitution steht.

    Selbst wenn man sich auf die etwa 2.000 erotischen Betriebe in Deutschland konzentriert, von denen sicherlich 70 Prozent kleinere Einheiten sind, zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass es nur mit großem Werbeaufwand möglich ist 5 bis 10 % dieser Gruppe zu einem Veranstaltungsbesuch zu bewegen, selbst wenn die Teilnahmegebühr, wie im vorliegenden Fall, sehr günstig war.

    Wenn es dann konkret darum geht Vorhaben oder Aktionen zu finanzieren, so ist die Bereitschaft „in die Tasche zu greifen“ als eher gering einzuschätzen. Als mir am Veranstaltungsabend Teilnehmer berichteten, dass der UEGD eine 18-monatige intensive Pro-Prostitutions-Kampagne mit Social-Media-Aktionen, einer Roadshow und zudem die Einrichtung eines Rotlicht-Radiosenders plane und für die Gesamtkampagne mit Kosten von fast 600.000 Euro zu rechnen sei, kam ich schon schwer ins Staunen. Schließlich ist uns ja noch in Erinnerung, wie schwer sich Betreiberinnen und Betreiber damit taten die Klagen von Kolleginnen und Kollegen bei der Corona-Pandemie finanziell zu unterstützen.

    Hat man in der Branche nicht oft „einen Igel in der Tasche“?

    Man macht mit, wenn andere mitmachen … vielleicht oder auch nicht. Außerdem werden diverse Mitspracherechte erwartet und bei „One-Man Shows“ ist man eher misstrauisch. Auch eine gewisse Missgunst und hegemoniales Streben sind nicht ausgeschlossen. Die Medienkampagnen an externe Berater und Dienstleister zu übergeben, die aber eben nicht aus der Branche sind, ist teuer und macht nur dann Sinn, wenn die zu erreichenden Ziele vorgegeben werden und wenn es ein kreatives Team aus allen Bereichen der Branche gibt, das die Zielrichtung ausarbeitet.

    Die vielen klugen Köpfe, die es in unserer Branche gibt, nicht mit einzubeziehen, ist sicher kontraproduktiv.

    Unsere deutsche Politik zeichnet sich dadurch aus, dass die Ministerien in Berlin eine Vielzahl von Beratungsunternehmen verpflichten, um zu Entscheidungen zu kommen. Roland Berger, Mc Kinsey und Co. untersuchen fortlaufend Prozesse, entwickeln Strategien und schrieben kilometerlange Expertisen, die nicht selten in der Ablage verstauben oder nach einem Regierungswechsel keine Relevanz mehr haben. Sicher ist es wichtig sich einmal von außen betrachten und beraten zu lassen, aber die wichtigen Entscheidungen muss man selbst treffen und im vorliegenden Fall muss das Konzept dazu aus der Branche kommen und natürlich u.a. auch strittig debattiert werden.

    Wer entscheidet letztendlich politisch, ob ein Sexkaufverbot kommt oder eben nicht?

    In unserer parlamentarischen Demokratie treffen die Abgeordneten als gewählte Volksvertreter die Entscheidungen. Es wird keinen Volksentscheid zum Thema Sexkaufverbot geben, da ein solcher in unserer Verfassung nicht vorgesehen ist. Prominente Votanten „pro Prostitution“ wird man schwerlich finden und auch die „Schar der Freier“ wird die Stimme nicht öffentlich erheben, da dies mit einer erheblichen Stigmatisierung und einem „Outing“ verbunden wäre: der Genießer schweigt in der Regel aus gutem Grund! Das eine große prägnante Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern gegen ein Sexkaufverbot auf die Straße geht, halte ich für ausgeschlossen.

    Der 5-Punkte-Plan – Inhalt einer Kampagne muss es meines Erachtens sein:

    A) einen regelmäßig tagenden Expertenrat der Verbände und Organisationen einzurichten, der virtuell und in Präsenz berät

    Gemeinsame Ziele definieren – Brainstorming – Gedankenaustausch und einen gemeinsamen Plan entwickeln, wie dem Sexkaufverbot begegnet werden kann. Synergien erzeugen und nutzen. Viele Köpfe – Viel Input.

    B) einen Faktencheck zu erarbeiten, der deutlich macht, dass die CDU/CSU mit Mythen, Behauptungen und Lügen arbeitet, die wissenschaftlich nicht haltbar sind.

    Alles, was mit Prostitution in Deutschland zu tun hat, basiert auf Menschenhandel? 80 oder 90 % der SexarbeiterInnen arbeiten nicht freiwillig, sondern werden dazu gezwungen?

    Vorgelegte Zahlen und „Fakten“ stehen im krassen Widerspruch zu vorliegenden Zahlen des BKA, des statistischen Bundesamts etc. Die Argumente wurden zum großen Teil aus den Publikationen der SexkaufgegnerInnen ungeprüft übernommen. Populismus in Reinkultur, den ein präziser Faktencheck entlarven kann. Dass die Ergebnisse der Evaluation 2025 wichtige Ergebnisse liefern wird, ist sicher, auch wenn wir nicht abschätzen können wie diese Ergebnisse aussehen werden und in wieweit die Ergebnisse öffentlich einsehbar sein werden.

    Es ist auch zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt gegen die „öffentlichen Falschbehauptungen“ juristisch vorzugehen und den Gegnern deutlich zu machen, wo die Meinungsfreiheit endet. Hier möchte ich auf ein Urteil des LG Stuttgart verweisen, dass Ende des Monats gegen eine bekannte SPD-Politikerin ergehen wird.

    C) das Gesetzesvorhaben der CDU/CSU  von profilierten Fachjuristen prüfen zu lassen.

    Ein Sexkaufverbot wäre ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der Bürger bezüglich der Berufsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes und der damit auch verbundenen Gewerbefreiheit. Der von der CDU/CSU geforderte „radikale Paradigmenwechsel“ wäre ein faktisches Berufs- und Gewerbeverbot für den Bereich der Prostitution. Hinzu kommt, dass es in den Ländern, wo ein „Nordisches Modell“ eingeführt wurde, Sexarbeit, anders als in Deutschland nie durch ein Gesetz zuvor legalisiert worden war. Momentan ist Sexarbeit in Deutschland seit dem ProstG von 2002 nicht mehr sittenwidrig und seit dem ProstSchG von 2017 als legale Tätigkeit angesehen, die lediglich einer amtlichen Registrierung und regelmäßiger Gesundheitsberatung bedarf. Auch Prostitutionsgewerbe (Bordell, Club, Escortagentur etc.) sind, sofern man eine Erlaubnis beantragt und erhalten hat, völlig legal und die BetreiberInnen können mit „Vertrauensschutz“ argumentieren. Dies nun durch ein Verbot ins Gegenteil zu kehren, kann man als sehr kühn bezeichnen.

    Hier wären Einschätzungen von gewieften Juristen hilfreich und dazu fällt mir der ehemalige Bundesrichter Prof. Dr. Thomas Fischer ein, der in einem anderem Zusammenhang und ohne direkten Bezug zum Grundgesetz seine Gedanken zum Thema Prostitution publiziert hat. Auch wenn der Beitrag bereits von 2015 ist, ist er noch immer aktuell und ich empfinde ihn persönlich noch als sehr lesenswert: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-08/prostitution-justiz-fischer-im-recht/komplettansicht. Mir fällt spontan auch Frau Dr. Margarete von Galen ein, die zum Thema „Rechtsfragen der Prostitution“ promoviert wurde und sich auch am Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin als Richterin betätigt hat. Frau von Galen ist „eng am Thema“ und für ihre präzisen Expertisen bekannt. Geht es um Moral oder um Recht? Welche Ansätze gibt es auf juristischer Ebene?

    D) die politischen Entscheider jetzt und zukünftig gezielt zu informieren und mit ihnen ins Gespräch kommen.

    Die Zusammensetzung des Parlaments wird sich nach den gegenwärtigen Prognosen stark verändern. Besonders bei der SPD sind große Verluste zu erwarten. Aber auch „neue Abgeordnete“ werden hinzukommen, die sich mit dem Thema „Sexkaufverbot“ vermutlich nicht oder ner wenig befasst haben. Wir sprechen von momentan 735 Bundestagsabgeordneten und hier besonders von den Mitgliedern der befassten Ausschüsse, die quasi regelmäßig „aufgeklärt“ werden müssen, um nicht auf das abgekartete Spiel der Prostitutionsgegner hereinzufallen. Die Gruppe der Entscheidungsträger wird sich nach der nächsten Bundestagwahl verändern und diesen Aspekt muss man einfach auf dem Schirm haben! Dazu sind Datenbanken einzurichten, die regelmäßiger Pflege bedürfen. Wer kümmert sich darum?

    E) aktive Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen als ergänzende Maßnahmen

    „Tue etwas und rede davon!“  Auch wenn wir bereits festgestellt haben, dass es keinen Volksentscheid zum Sexkaufverbot geben wird und eine sogenannte Petition an den Deutschen Bundestag 50.000 Unterschriften erfordert, bieten die sozialen Medien durchaus ein hohes Potential, wenn man denn dort nicht mit den „Moralwächtern“ kollidiert, die das Thema Sex, Crime und Prostitution intensiv beobachten und gerne schon mal den Sperrbutton drücken, wenn es „zu speziell“ wird. Es geht zwar um Politik, aber anrüchige Tatsachen oder zu freizügige Texte oder gar Bilder sind oft genauso schnell verschwunden, wie sie veröffentlicht wurden. Inhalte müssen also „sorgsam“ editiert und veröffentlicht werden. Werbeanzeigen mit erotischem Kontext kann man meines Wissens bei Facebook oder Google nicht buchen und veröffentlichen und so sind Postings in diversen Gruppen und Foren der gangbare Weg.

    Zum Schluss – Mein Fazit – Mein Ausblick:

    „Schaffen wir es eine wirksame Allianz zu schaffen!“ und besteht hierzu überhaupt eine Bereitschaft in der Branche.

    Die bestehenden Verbände habe eine Verpflichtung gegenüber ihren Mitgliedern, aber ich vermute das im Bereich der Betreiberverbände eben nur maximal 20% der Betriebe überhaupt Mitglied sind. Auch über 750 oder inzwischen vielleicht 1.000 Mitglieder in den Zusammenschlüssen der SexarbeiterInnen sind bei von mir geschätzten 60.000 SexarbeiterInnen in Deutschland rechnerisch nicht unbedingt repräsentativ.

    Wie ich eingangs bereits erwähnt habe, gehe ich davon aus, dass in der aktuellen Legislaturperiode, die bis Ende 2025 läuft, schon allein aus parteipolitischen Gründen kein „Sexkaufverbot“ kommen wird. Vermutlich wird die CDU/CSU in der nächsten Legislatur den Bundeskanzler stellen, aber mit ziemlicher Sicherheit einen oder sogar mehrere Koalitionspartner benötigen. Ob sich in einer neuen Koalition dann eine Mehrheit für das Sexkaufverbot findet, ist fraglich, aber durchaus möglich!

    Kann man die große Zahl der deutschen „Sexkäufer“ wirklich dazu bringen aus eigennützigen Gründen das Kreuz bei der Bundestagswahl nicht bei der CDU/CSU zu machen? Bringt die Verbotskampagne aber andererseits „Moralisten“ dazu vermehrt CDU/CSU zu wählen? … Unwägbar.

    An welcher Stelle ist das Kreuz wirksam, wenn man das Sexkaufverbot präventiv verhindern will? Gute Frage!

    Die Vorbereitung unserer Branche muss zügig starten und wenn man es denn nicht gemeinsam kann oder will, sind auch Einzelkampagnen durchaus sinnvoll, aber eben nicht so effizient, wie es bei einem koordinierten Handeln wäre.

    Nicht zu vergessen ist, dass auch die Sexkaufgegner aktiv bleiben werden und dabei im Antrag der CDU/CSU bereits einen großen Erfolg für sich beanspruchen können. Den Gegnern stehen dabei für den Aktionismus wohl Gelder zur Verfügung, von denen wir nur träumen können und die es ermöglichen Falschinformationen, Mythen und Lügen im großen Rahmen zu verbreiten.

    Das Engagement, das die Sexkaufgegner aufbringen, wäre unserer Branche zu wünschen, doch ich fürchte das der sinnbildliche „Prediger in der Wüste“ mal wieder vergebens ruft und man die noch vorhandene Wohlfühlzone nicht verläßt.

    Ach das kommt schon nicht! Das können die nicht machen! Abwarten und Teetrinken ist nicht die geeignete Strategie!

    Diesen Spruch höre ich öfters, doch das der Versuch zum Verbot bereits vorliegt, sollte zumindest zum Nachdenken führen.

    Die Expertinnen und Experten von „Zukunft Rotlicht“ stehen bereit sich weiterhin intensiv für die Branche einzusetzen. Neben unserem Advokaten Guntram Knop und dem technischen und organisatorischen Supporter Thomas Schiller, konnte ich auch eine Politikberaterin aus Berlin gewinnen, die lange Jahre im Bundestag tätig war und mir aus freundschaftlicher Verbundenheit wichtige Einschätzungen liefert und dabei auch Kontakte ihres Netzwerks aktiviert.

    Ich selbst arbeite gerade intensiv an einem „Plädoyer gegen ein Sexkaufverbot in Deutschland“ und erkläre mich ausdrücklich bereit mit allen Akteuren zusammen zu arbeiten, die dafür kämpfen die Branche – wie auch immer – zu retten. Wo sind weitere Teamplayer?

    Man kann die Menschen zur Vernunft bringen, indem man sie dazu verleitet, daß sie selbst denken. (Voltaire)

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Kontextartikel:

    Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

  • Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Prostitution 2020 - Corona - Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Die Corona-Zahlen in Deutschland explodieren in den vergangenen Tagen geradezu! – Wir haben seit vergangenem Wochenende täglich über 4.000 Neuinfektionen zu verzeichnen und haben damit ähnlich hohe Zahlen wie bei der ersten Welle im März 2020. Während der schlagartig genesene US-Präsident Donald Trump gestern in den USA alle Besucherinnen und Besucher seiner Wahlkampf-Show „küssen möchte“, gibt es in unserem Nachbarland Frankreich Infektions-Zahlen die 5-mal höher sind als bei uns!

    Zahl der Hotspots steigt ständig an! – Corona ist kein Spaß!

    In meiner Heimat Nordrhein-Westfalen sind momentan 12 Städte über dem Wert von 50 Neuinfektionen pro Woche, darunter z.B.  Köln, Düsseldorf, Hagen, Hamm, Wuppertal, Gelsenkirchen und Duisburg. Berlin ist stark betroffen, in Hessen sind Frankfurt am Main und Offenbach Hotspots, die Landeshauptstadt Stuttgart und Esslingen sind es in Baden-Württemberg ebenso, um nur einige markante Beispiele zu nennen. Die Hotspots nehmen jedenfalls beständig zu und man erkennt inzwischen, dass es vornehmlich Großstädte und Ballungszentren sind, Orte, in denen sich täglich unglaublich viele Menschen begegnen. Ist ja auch logisch: je mehr Begegnung, desto mehr Risiko, wobei klar festzustellen ist, dass die Super-Infektionen der vergangenen Wochen vornehmlich von privaten Feiern und sonstigen Zusammenkünften ausgingen und es im so oft kritisierten Bereich der angeblich „so gefährlichen Prostitution“ zu keinem Ausbruch kam.

    Prostitution ist nicht der Verursacher, aber dass interessiert nicht wirklich!

    Das die Prostitution relativ „safe“ ist, hängt ja auch damit zusammen, dass hier „Zusammenkünfte im großen Stil“ nicht stattfinden! Schließlich spielt sich das Geschäft mit der käuflichen Erotik ja in bestimmt 80% der Fälle in Kleinbetrieben ab, wo zudem Hygieneregeln angewendet werden, die den 1:1-Kontakt gewährleisten. Die Disziplin in den Betrieben ist nach meiner Einschätzung deutlich höher, als es in gastronomischen Betrieben der Fall ist, wo nach Einsetzen der alkoholischen Gärung Hemmungen und Regeln fallen. Ausgesprochene Alkoholverbote sind die Folge, was die feierwütigen Mitbürger stört und den betroffenen Betrieben natürlich wieder massive Umsatzeinbrüche beschert!

    Erste „Prostitutionsverbote“ in Deutschland wegen „Hotspot-Status“

    Doch auch wenn die Prostitution „objektiv“ wenig Gefahren birgt, haben bereits zwei Städte in sogenannten „Allgemeinverfügungen“ Prostitution erst einmal wieder „präventiv“ untersagt. In Solingen (NRW), wo es 4 Betriebe mit insgesamt etwa 15 Dienstleisterinnen gab, war die nicht vorhandene Not groß und auch in der Bischofsstadt Mainz, die natürlich eine gewissen Nähe zum gefährlichen Rhein-Main-Gebiet besitzt, hat die Stadt die Prostitution erst einmal verboten. Dort läuft jetzt eine Klage gegen die Stadt und es wird sicher spannend, wie die Richter bei „Hotspot-Alarm“ urteilen werden.

    Auch in der Stadt Stuttgart, wo man das städtische Prostitutionsverbot mit Wirkung zum 14.10.2020 wieder zähneknirschend aufheben musste, weil der VGH Mannheim geurteilt hatte, überlegt man, laut einer Mail, die ich heute morgen vom Rechtsdezernenten Dr. Stadler erhielt, wie man mit der durchs VGH verfügten Öffnung angesichts der Hotspot-Situation umgehen wird. Es riecht nach neuen Maßnahmen, die man eben nur noch schlüssig begründen muss, um nicht vor Gericht eine (erneute) Klatsche zu bekommen!

    Besonnenheit ist das Gebot der Stunde und gleichzeitig mein Appell an die Branche

    Die Branche „kann Hygiene“! – Das haben wir behauptet und dies müssen wir nun auch in der Praxis täglich beweisen! – Gerade die großen Betriebe, die bereits geöffnet haben oder gerade wieder öffnen, sind in einer besonderen Pflicht. Je mehr Kundenaufkommen vorhanden ist, desto wichtiger ist die Einhaltung der Regeln. Die Hände müssen desinfiziert werden, enge Kontakte einer Vielzahl von Personen sind unbedingt zu vermeiden und die Devise „alles rein, was rein passt“ ist gerade völlig falsch. Sollte es zu einem nachgewiesenen „Super-Spread-Event“ in einem Bordellbetrieb kommen, werden die Karten neu gemischt und alle Prostitutionsgegner(innen) werden jubeln und sofort „Maßnahmen“ fordern. Alle, die aktuell in einer angespannten Lage gegen Regeln verstoßen, gefährden das noch sehr fragile System! Egal ob dies fahrlässig oder gar absichtlich geschieht: die Gefahr erkämpfte Rechte wieder zu verlieren ist groß!

    Neue Auflagen, die bisweilen zum heftigen Kopfschütteln führen … der Betreiber als Hilfs-Sheriff?

    Die Zahl der täglichen „Meldungen“ ist vielfältig: so wurde mir gestern von einer Betreiberin berichtet, dass sie vom Ordnungsamt angehalten ist zu prüfen, ob sich anreisende Damen in der vergangenen Woche womöglich in Risikogebieten aufgehalten haben könnten! Dabei geht es nicht nur um Osteuropa, sondern auch um Deutschland. Damen, die in Mainz „schafften“, sind beispielsweise in der Pfalz oder auch im Saarland unerwünscht, seit Mainz Hotspot ist und die Damen von dort „flüchten“. Den Betreiberinnen und Betreibern werden Pflichten auferlegt, die kaum zu erfüllen sind.

    Wir sind beständig unter Beobachtung … Aufpassen! – Ein Esel reicht für große Unruhe im gesamten Stall!

    Unsere Beliebtheit hat in der Corona-Krise nicht wirklich zugenommen und auch die bunten Medien titeln bereits mit „Übernachtung verboten … Puff erlaubt!“. Wir haben so manche Anfechtung überstanden, aber man muss ganz klar feststellen, dass die „Corona-Krise“ noch nicht überwunden ist und dass es noch sehr lange dauern wird, bis wir wieder halbwegs „normale Verhältnisse“ haben werden.

    Bleibt gesund und bleibt solidarisch!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

     

     

  • Prostitution 2020 – Die Gedanken sind frei – Statusbericht August 2020

    Prostitution 2020 – Die Gedanken sind frei – Statusbericht August 2020

    Prostitution 2020 – Die Gedanken sind frei – Statusbericht August 2020

    Bayern öffnet die Bordelle? – Berlin ermöglicht Erotikmassagen und SM! – Die Nordstaaten denken über Öffnung der Bordellbetriebe zum 1. September nach?Verbände der Erotikbranche auf Demo-Marathon! – Deutschland bereitet sich auf die 2. Welle vor? – Mega-Anti-Corona Demo in Berlin – Die Infektionszahlen steigen deutlich! – Bürgerinnen und Bürger verzweifeln langsam aber sicher!

    Die Themen der vergangenen Woche kurz zusammenzufassen, fällt in dieser Woche schwer! Ich bin erst einmal froh, dass ich meine Webseite und hier speziell den WordPress-Blog wieder in Betrieb nehmen konnte. Eine abgelaufene Domain, die nur über einen komplizierten Rettungs-Prozess in den USA zurückzuholen sein wird, führte zu Chaos. Nur durch Änderung der DNS-Zuweisungen auf eine andere Domain, konnte der Blog gestern wieder in Betrieb genommen werden. Meine aktiven Website-Adressen lauten jetzt ab sofort https://zukunft-rotlicht.info und https://prostitution2020.de, meine Unternehmensberatung ist unter der Domain https://mhconsulting.online wieder erreichbar.

    Bayern macht die Bordelle auf? – Die Sensationsmeldung der Woche!

    Schon seit der RedlightON-Aktion am 16. August 2020, wo Rechtsanwalt Michael Karthal auf der Pressekonferenz in Frankfurt am Main von eine „eingeklagten Öffnung“ in Kempten (Allgäu) berichtete, liefen die Drähte heiß: Kempten öffnet? Öffnet dann Bayern komplett? Die zweite Frage konnte man vor 14 Tagen so nicht  beantworten und die Ordnungsbehörden in Bayern waren auch überfordert, als die Fragen der Betreiberinnen und Betreiber eingingen. Gab es wirklich ein Urteil? Was war dessen Inhalt? Waren die Feststellungen und der Beschluss allgemeingültig oder nur auf den berühmten Einzelfall anwendbar? Komischerweise interessierten sich zunächst Betreiberinnen und Betreiber, die gar nicht in Bayern beheimatet sind, für die Ergebnisse. Trotz diverser Webinare und pausenlosen Nachfragen in der Facebook-Gruppe, konnte man sich keinen Reim machen, was da nun genau passiert war und noch weniger war zu einem zweiten Verfahren zu erfahren, das ebenfalls in ähnlicher Sache vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erfolgreich geführt wurde. Es war chaotisch und der Kollege Christoph Rohr und ich benötigten auch gut eine Woche, um halbwegs Durchblick zu erhalten.

    Im Ergebnis ist es Stand heute jetzt so, dass diverse Städte und Gemeinden aufgrund der gerichtlichen „Erörterungen“ die nach wie vor geltende und gerade auch wieder verlängerte Infektionsschutzverordnung differenziert anwenden und Prostitutionsstätten, die einen strikten 1:1-Kontakt zwischen Dienstleisterinnen und Kunden gewährleisten, nun nicht mehr als Prostitutionsstätte im Sinn der Verordnung betrachten. Kann ich also in Bayern in meinem Betrieb absolut sicherstellen, dass nie mehr als 2 Personen aufeinander treffen, falle ich nicht unter die Verbotsverordnung! Aber: ich muss Hygienepläne aufstellen und diese natürlich streng einhalten, denn sonst kann man meinen Betrieb wegen „Hygienemängeln“ schließen und das womöglich dauerhaft. Die gesamten Hintergründe der Normenkontrollklage möchte ich heute nicht weiter erläutern; das jetzige Ergebnis zählt und die Zeit für „warum“ und „wieso“ fehlt gerade! Ich bin in der Angelegenheit „Bordell-Öffnung“ bereits seit Mitte der Woche in Augsburg, Schweinfurt, Ingolstadt und Nürnberg und ab heute auch in der Landeshauptstadt München im Einsatz, um zu prüfen, ob sich bestimmte Betriebe unmittelbar oder aber mit weiteren Vorkehrungen und Konzeptanpassungen öffnen lassen. Bei 5 von mir betreuten bayerischen Betrieben wird in den kommenden Tagen zu 99% eine Öffnung erfolgen und dies natürlich im Einvernehmen mit den lokalen Behörden, die in der Regel durchaus kooperativ sind. Wer in Bayern noch Unterstützung benötigt, kann mich oder auch den Kollegen Rohr gerne auch kurzfristig kontaktieren!

    In Berlin darf wieder erotisch massiert werden / SM auch wieder möglich

    Auch Berlin vermeldet zumindest „Teilerfolge“, die aber mit denen von Bayern nicht vergleichbar sind. In Berlin darf in zwei Massagestudios wieder „erotisch massiert“ werden, wobei aber „Body-to-Body“ ebenso verboten ist wie Geschlechtsverkehr und zudem darf der branchenübliche „Handjob“ nur mit Kondom oder Handschuh angeboten werden. Ob dass einen Kunden wirklich inspiriert? Ich habe da starke Zweifel. Auch SM, was unter das ProstSchG, ist in einem Berliner Studio wieder erlaubt, wobei im veröffentlichten Urteil aber steht, das keine erotischen Dienstleistungen stattfinden dürfen! Popo voll ja; Beutel leer nein! Auch ein Kompromiss, der am Bedarf der Kundschaft vorbei gehen dürfte. Aber immerhin erste kleine Schritte, über die man sich ja in der Gemarkung, wo Prostitution gänzlich verboten ist, schon freut.

    „Nordländer“ haben sich angeblich auf 1. September verständigt

    Der Leiter des Bezirksamts Hamburg Mitte, Falko Droßmann (SPD), hat auf einer beeindruckenden Demonstrationsveranstaltung, die am vergangenen Dienstag, 28. Juli 2020, auf der Reeperbahn in Hamburg stattfand, angedeutet, dass sich die sogenannten „Nordländer“ (bestehend aus Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen und Hamburg) auf das Öffnungsdatum 1. September 2020 für Prostitutionsstätten geeinigt haben oder zumindest einigen wollen. Offizielle Bestätigungen gab es aus den anderen Bundesländern dazu leider nicht und so ist die vorliegende Meldung noch sehr mit Vorsicht zu genießen!

    Rotlicht-Demonstrationen Hamburg – Köln – Stuttgart

    Die Demonstrationen der Sexarbeiter- und Betreiberverbände BSD und BesD in Hamburg und Köln waren beeindruckend und haben in jedem Fall „Bewegung“ gebracht, Bewegung, die man nun politisch nutzen muss und darum ist es wichtig jetzt „Druck auf dem Kessel“ zu halten. Darum heißt die Devise „nach der Demo ist vor der Demo“ und ich weise daher heute auf die nächste Demonstration in Stuttgart hin, die am Donnerstag, dem 6. August 2020 stattfinden wird. Stuttgart ist die Hauptstadt der Prostitutionsgegner und eine der wenigen Städte, die sogar ein „Sexkaufverbot“ verhangen haben und damit unglaublich polarisiert! Demonstrieren in Stuttgart ist unbedingt notwendig und ich werde selbst auch dort sein und mit den Freundinnen und Freunden die Fahne hoch halten! Informationen zur Veranstaltung gibt es auf der BesD-Infopage zur Demonstration.

    Am morgigen Montag erfolgt ein ausführlicher Newsletter … ich mache mich jetzt eilig auf den Weg nach München! „Glück Auf“ für die Branche!

    Ihr / Euer Howard Chance


    https://zukunft-rotlicht.info        https://prostitution2020.de

  • Prostitution 2020 – Corona – Soforthilfen – Aktuelle Lage

    Prostitution 2020 – Corona – Soforthilfen – Aktuelle Lage

    Prostitution 2020 – Corona – Soforthilfen – Aktuelle Lage

    Guten Morgen aus Düsseldorf. Meine Arbeitswoche stand ganz im Zeichen von „Corona“ und den damit verbundenen Problemen in der Wirtschaft. Ich arbeite ja nicht nur für das „Rotlicht“, sondern auch für andere Wirtschaftszweige, die ebenfalls „schlagartig“ in Not geraten sind. Gastronomen, Dienstleister und Händler, die ihre Geschäfte momentan nicht öffnen können oder dürfen. Viele Einzelschicksale und der gemeinsame Ruf nach staatlichen Hilfen, um die Situation irgendwie zu „überbrücken“. Wie lange die „Brücke“ halten muss, ist dabei allerdings noch völlig unbekannt.

    Die Situation in der „Rotlicht-Branche“ … Betrachtet von groß bis klein

    Großbordelle, Laufhäuser und Saunaclubs haben bekanntermaßen sehr hohe Fixkosten und durch das staatliche Verbot von „Prostitutionsstätten“ sind Umsätze nun nicht mehr vorhanden! Ich kenne große Betriebe, die zwischen 30.000 und 100.000 € monatliche Miete zu zahlen haben und die zudem Mitarbeiter beschäftigen, die momentan natürlich nicht benötigt werden. Selbst betuchte Rotlicht-Unternehmer können vorhandene Fixkosten in dieser Höhe nicht schultern. Ein bis zwei Monate können womöglich hier und da noch überbrückt werden und für die Mitarbeiter gibt es ja das „Kurzarbeiter-Geld“ des Staates. Parallel gibt es ja durch eine neue gesetzliche Regelung, die am gestrigen Freitag auf den Weg gebracht wurde, die Möglichkeit Mieten vorübergehend „auszusetzen“, ohne dafür eine Kündigung zu riskieren. Was „Adidas“ kann, kann der Rotlicht-Unternehmer auch!

    Dies gilt natürlich auch für Terminwohnungen und kleinere Betriebe, die ja in unserem Gewerbe überwiegend vertreten sind. Auch hier gibt es momentan keine Anmietungen von Dienstleisterinnen, mit Ausnahme einiger Orte, wo die Ordnungsbehörden dem vorübergehenden „Wohnen“ ohne „Gewerbeausübung“ zugestimmt haben, damit die Damen nicht auf der Strasse stehen. Allerdings bringt das „Wohnen“ für die Vermieter meist keinen Ertrag, da die Dienstleisterinnen in der Regel nicht mehr zahlungsfähig sind. Außerdem birgt diese Art der Unterbringung die Gefahr, dass heimlich doch gearbeitet werden könnte und dass man dem „Betreiber“ hier eine Duldung oder gar Mitwirkung unterstellen könnte. Eine gefährliche Sache, die zu Lasten der „Zuverlässigkeit“ gehen kann und sich auch in Bußgeldern niederschlagen kann! Obacht!

    Auch „niedergelassene Damen“, die von der eigenen Wohnung aus „werkeln“, sind vor amtlichem Zorn nicht gefeiht! Stammkunde Horst und Lieblingsfreier Werner werden schon kein Corona haben? Man schaltet die Werbung ab, hat aber die „Liebsten“ ohnehin in WhatsApp oder sonstigen Messenger-Diensten. Wenn die Ordnungsämter davon, wie auch immer, Wind bekommen, kann es zu heftigen Bußgeldern kommen, wie unlängst aus Bonn berichtet wurde. Ob das Bußgeld am Ende rechtens ist, da ja in NRW Prostitution nicht generell verboten ist, bleibt abzuwarten. In der Corona-Krise als „Anordnungs-Brecher“ erkannt zu werden, ist, mit Verlaub, zumindest uncharmant.

    Escort-Agenturen stehen vor dem Problem, dass es durchaus noch einige (verantwortungslose) Kunden gibt, die gerne buchen möchten und dass einige Landesanordnungen zwar den Betrieb von Prostitutionsstätten verbieten, aber nicht explizit die Prostitution als solches. Vermittlung ist nicht „Stätte“, aber die meisten über Agentur vermittelten Escort-Damen stehen ohnehin nicht zur Verfügung, da Corona und direkter Körperkontakt nicht in Einklang zu bringen sind! Hier stellt sich dann natürlich auch die Frage der Moral. Sucht man die gesetzliche Lücke oder lässt man den Vermittlungsbetrieb lieber ruhen?

    Kommen wir nun zum schwächsten Glied in der Kette, nämlich zu den Damen, die es ja nun einmal von „Luxus“ bis „Armut“ gibt. Gefragten Escort-Damen, die Overnights ab 1.000 € im Programm haben bzw. hatten, kann man eine gewisse vorhandene „Reserve“ unterstellen. Ladies vom Straßenstrich, die womöglich noch einen „Manager“ im Hintergrund unterhalten, sind oft „dauerpleite“ und hangeln sich schon in normalen Zeiten von Tag zu Tag. Am Ende der Woche ist genauso viel Geld in der Tasche wie am Wochenanfang. Die Existenz ist ständig gefährdet und nun in der „Corona-Krise“ schlagartig vernichtet. Im Überlebenskampf wird wahrscheinlich die Angst vor Corona von der Notwendigkeit Geld zu verdienen übertroffen. Es geht nicht ans „Eingemachte“, es geht deutlich darüber hinaus.

    Staatliche Hilfen – Existenzsicherung und Co. – Probleme divers

    Gut, dass es „Mutti Merkel“ und den deutschen Staat gibt! Die Medien waren voll mit den Zusicherungen von Milliarden für die Wirtschaft. Kleine und große Unternehmen sollen gerettet werden! Niemand soll Pleite gehen! Der Staat sorgt für Euch, der Staat sorgt für uns! Alles gut … zumindest in der Theorie!

    Es ist bisweilen der Eindruck entstanden, dass es jetzt „Geschenke“ für alle gibt! Doch man beachte bitte unbedingt das „Kleingedruckte“:

    Die Soforthilfen für die Wirtschaft sollen verhindern, dass Unternehmen zahlungsunfähig werden und das damit selbständige Existenzen verloren gehen. Wenn man verursacht durch „Corona“ seinen Betrieb wegen staatlicher Vorgaben schließen musste, wie es ja bei Prostitutionsstätten der Fall war, wenn man in der Gastronomie tätig ist und nicht mehr öffnen darf, ist die Ursache klar! Aber wenn geöffnete Autowerkstätten und Kioske, deren Geschäft kaum beeinträchtigt ist, „vorsorglich“ Hilfen beantragen, ist der „Subventionsbetrug“ nicht weit! Aber wer liest schon die Bedingungen für die Staatshilfen, wenn die Taler locken? Erst mal her mit dem Zaster, alles andere kann man später „richten“?

    Immer wieder wird mir in den vergangenen Tagen die Frage gestellt, ob die „Mädels“ der Branche in den Genuss staatlicher Soforthilfen kommen können. Ich habe, wie immer, dazu systematisch nachgedacht: Sexarbeiter(innen) werden vom Finanzamt wie Gewerbetreibende behandelt und entsprechend steuerlich erfasst und veranlagt; im Sinne der Gewerbeordnung ist „Prostitution“ aber nach wie vor kein Gewerbe! Sind Sexarbeiterinnen nun Unternehmer, Freiberufler oder eine spezifische Sonderform? Die Berechtigung zur Antragstellung kann man m.E. aus der fiskalischen Behandlung ableiten und ich halte das Stellen von Anträgen daher für „statthaft“. Auch die regelmäßige Zahlung von pauschalen Vorauszahlungen auf eine eventuell entstehende Steuer (Düsseldorfer Verfahren) ist ein starkes Indiz „gewerblich“ tätig zu sein!

    Doch „wo“ stellt man als Dienstleisterin den Antrag? Den „Sitz des Gewerbes“ gibt es meistens nicht, weil es eben kein Gewerbe und keinen deutschen Wohnsitz gibt. Hier könnte dann der Sitz des Finanzamtes, das mir eine Steuernummer zugeteilt hat oder meine Zustelladresse ein Hinweis sein, um bei einer Antragsstellung die richtige Stelle zu wählen. Spekulation. Und da haben wir dann auch noch das Problem der deutschen „Steuer-ID“, die in den Antragsformularen abgefragt wird. Welche ausländische Dame hat eine solche?Im standardisierten Online-Verfahren wird es sehr schwierig werden an staatliche Förderung zu kommen!

    Update – 31.03.2020 – 08:54 Uhr – Wichtige Zusatzinformation des Autors: Die Soforthilfen dürfen dem Grundsatz nach nur für betriebliche Aufwendungen wie Mieten, Leasing, Kosten für Angestellte etc. eingesetzt werden! Es ist nicht für „Privatbedarf“ gedacht, wie sich aus mir vorliegenden Bewilligungsbescheiden aus NRW ergibt. Die Aussagen zu diesem Thema ändern sich täglich und werden von den Behörden unterschiedlich beantwortet. Vorsicht! Die Verwendung kann später geprüft werden!

    Wenn nichts mehr geht … gibt es doch ALGII genannt „Hartz4“? Im Gesetz lesen wird, dass „Personen zwischen 15 Jahren und dem Renteneintrittsalter, die erwerbsfähig, hilfebedürftig und in Deutschland ansässig sind, Anspruch auf Hartz 4 haben“. Dies gilt auch für EU-Ausländer, die ja durch Ausübung der Prostitution einer „selbständigen Erwerbstätigkeit“ nachgehen. Ohne dies hier weiter ausführen zu wollen, kann ein Antrag durchaus Erfolg haben, wenn eben diverse Parameter passen und beispielsweise der „regelmäßige Aufenthalt in der Bundesrepublik“ nachgewiesen werden kann.

    Howard´s Ausblick zu „Corona 2020“

    Ich tauge in der gegenwärtigen Situation nicht wirklich als „Prophet“. Zu vielfältig sind die Informationen, die täglich aus den Medien auf uns einstürmen. Auf der einen Seite die Bild-Zeitung mit den „Panik-Berichten“ und Titelfotos mit italienischen Särgen, der stoische Herr Wieler vom Robert-Koch-Institut, der „Zahlen“ verkündet, die lediglich auf „erkannten Fällen“ beruhen. Angela Merkel mit Audio-Botschaften, die wie aus dem Bunker klingen. Die „Klopapier-Krise“, die keine ist; Untergangsprediger und Verschwörungs-Theoretiker, die eine viralen 3. Weltkrieg verkünden und eine Sekte, die vom einem „Göttlichen Regen“ berichtet, der uns zu Ostern säubern wird. Der Papst betet am Pestkreuz und Donald Trump macht auf „America is great“, während in New York die Lage völlig eskaliert. Der Verkauf von Schußwaffen in den USA floriert, während in Afrika und Indien keine „Notfall-Pläne“ existieren, um mit einer „Pandemie“ umzugehen. Jugendliche feiern Corona-Party, derweil anderenorts ein halbes Altenheim verstirbt! Bekloppte „Freier“ rappeln an Bordelltüren, um irgendwie zum „Stich“ zu kommen oder suchen auf dem Straßenstrich nach notleidendem Volk, um den elenden Riemen möglichst tabulos zu versenken oder um sich zumindest „einen blasen zu lassen“, was ja „gänzlich ungefährlich“ ist? Ohne Worte! Geilheit frisst Hirn? Darüber hinaus ist Facebook inzwischen die Plattform Nr. 1 für „Selbstbedauerer“. Vermeintlich „elitäre Dienstleisterinnen“ rufen sogar zu „Spenden“ auf, weil sie es wohl versäumt haben von den üppigen Honoraren Rücklagen zu bilden? Der Trend zur Egomanie ist erkennbar, psychische Erkrankungen brechen aus, gleichzeitig wird davon berichtet, dass in deutschen Schlafzimmern die Betten erotisch wackeln, andererseits aber häusliche Gewalt zunimmt und nach der Krise mit einer deutlichen Zunahme von Scheidungen gerechnet wird? Ganz Deutschland guckt jetzt Pornos, Einsamen wird tägliche Masturbation empfohlen? Gibt es bald die Gründung einer „Corona-Partei“?

    In der Krise erkennt man die Moral eines Volkes? Ein interessanter Ansatz. Moral muss man sich leisten können? Dient die finanzielle Aufrüstung des Volkes durch die Regierung dem Ziel eine gewisse Beruhigung zu erreichen? Wenn man nichts oder wenig zu tun hat, hat man viel Zeit zum Nachdenken. Siegt die Vernunft? Landen wir im Chaos? Überstehen wir die Zeit? Oder haben wir es nach Corona, wann immer das sein mag, mit einer völlig veränderten Gesellschaft zu tun? Wenn jeder an sich denkt, dann ist an alle gedacht? Die Menschen verändern sich, wenn Bedrohungen real werden und wenn ein „unsichtbarer Feind“ das eigene Leben bedroht. Ein „Krieg“ gegen einen Feind, den man nicht sieht, der sich tarnt, der mich als „Wirt“ benutzt, um dann zeitlich versetzt andere „Organismen“ befällt und zerstört. Horror! Ich kann bei einer solchen Betrachtung dann auch mein eigener Feind werden und zu Handlungen neigen, die rational nicht erklärbar sind, sondern dem Instinkt folgen, der lediglich das eigene Überleben im Blick hat.

    Was hat es mit dem Faktor „Zeit“ auf sich? Zeit heilt Wunden? Im vorliegenden Fall schürt Zeit Ängste, da man auf Fortschritte wartet, die so schnell nicht eintreten können. Alle starren auf die täglich Corona-Kurve und warten auf eine „Trendwende“. An welchem Punkt nimmt die Gefahr ab? Sind wir „sicher“, wenn die Zahl der Neuerkrankungen unter ein gewisses „Level“ sinkt? Ist das wie beim „Dax“? Was taugt Statistik im Einzelfall? Nichts! Hier ist wohl eher nach „Glück“ oder „Pech“ zu fragen. Und die Frage nach „Schuld“ ist ebenfalls unsinnig!

    Was bleibt „uns“ nun übrig? Das Risiko minimieren, in dem wir uns und andere schützen! Ja, die Masken sehen blöd aus, machen aber einen gewissen Sinn: wenn ich krank bin schütze ich andere vor meinen „Auswürfen“. Mir selbst bringt das Ding eher wenig, aber egal! „Durchhalten“ ist das Gebot der Stunde und eine „andere Wahl“ gibt es momentan eh nicht! Risiko vermeiden, bis es hoffentlich zu einer „Entspannung“ kommt. Ich bin nicht krank! Werden statistisch betrachtet die meisten von uns sagen! Aber: ich könne trotzdem infektiös sein, ohne es zu wissen! Erkennbare Kranke kann man „meiden“, Infizierte ohne Symptome sind aber die Risikoquelle Nr.1! Bleibt gesund! Mehr als ein frommer Wunsch! Lebensnotwendig für andere!

    Was macht ein Unternehmensberater in der Corona-Zeit?

    Ich kann mich über mangelnde Arbeit momentan nicht beklagen. Zwar sind fast alle Genehmigungsverfahren nach dem ProstSchG, die ich betreue, auf zunächst unbestimmte Zeit „auf Eis“ gelegt und ich befinde mich momentan zwangsläufig in „Kasernierung“, will sagen: ich reise momentan natürlich nicht und meine Kundinnen und Kunden haben auch keinen Bedarf an persönlichen Treffen. Dennoch laufen die virtuellen Drähte heiß un ich muss mein Smartphone täglich mehrfach laden. Fragen über Fragen zu den Staatshilfe-Themen, aber auch Betreuung von Projekten, die nach „Corona“ wieder in Angriff genommen werden sollen.

    Vielleicht bleibt in den kommenden Wochen dann auch die Zeit an meinem Buchprojekt „Prostitution 2020“ weiter zu arbeiten, da sich hier ja durch die neue Lage auch Aspekte ergeben haben, an die vor einem Monat noch niemand ernsthaft gedacht hat! Außerdem habe ich mir vorgenommen in diesem Blog täglich einen Artikel zu veröffentlichen, wenn mich die Muße ausreichend küsst! Ob dies so ist, bleibt natürlich abzuwarten!

    Für heute verbleibe ich mit den besten Wünschen für alle und einem besonders herzlichen

    „Bleibt gesund und haltet durch“

    Ihr / Euer

    Howard Chance

  • Risiken im Escort? Der Fall Jan Ullrich – Ausraster in Frankfurter Luxus-Hotel

    Risiken im Escort? Der Fall Jan Ullrich – Ausraster in Frankfurter Luxus-Hotel

    Risiken im Escort? Der Fall Jan Ullrich - Ausraster in Frankfurter Luxus-HotelRisiken im Escort? Der Fall Jan Ullrich – Ausraster in Frankfurter Luxus-Hotel

    Unter Alkohol und Drogen würgte das Radsport-Idol eine Sexworkerin

    Jan Ullrich, der ehemalige Tour-de-France-Sieger, schafft es in den vergangenen Wochen immer wieder in die Schlagzeilen zu geraten. Erst ein „Angriff“ auf dem Finca-Gelände von Kinostar Til Schweiger auf Mallorca, wo Ullrich vorübergehend im Gefängnis landete, dann die vollmundige Ankündigung sich umgehend einer Entziehungskur zu unterziehen und nun am heutigen Morgen die Verhaftung in der mondänen „Villa Kennedy“, wo Ullrich, so berichtet die „Bild“-Zeitung, unter „massivem Einfluss von Alkohol und Drogen“ eine Escort-Dame attackiert zu haben. Angeblich würgte Ullrich die 31-jährige Lady bis dieser „schwarz vor Augen“ wurde. Die Dame musste ärztlich versorgt werden! Ullrich leistete angeblich auch noch Widerstand bei seiner Festnahme durch die Frankfurter Polizei.

    Schon die Abreise im Privatjet von Mallorca, von der es ein Video gibt, wirkt äußerst bizarr: ein tänzelnder Ullrich, der gleich zwei Zigaretten auf einmal raucht und nicht wirklich zurechnungsfähig wirkt. Seine Begleiter haben offensichtlich nicht gut auf ihn aufgepasst. Wie kann man es zulassen, dass Ullrich in diesem Zustand eine Escort-Dame bucht? Die Lady hatte jedenfalls Glück, dass sie aus dem Zimmer entkam und das Hotel-Personal umgehend Hilfe leistete. Gefährliche Körperverletzung! Versuchter Totschlag?

    Die Staatsanwaltschaft belässt es bei gefährlicher Körperverletzung und Jan Ullrich kommt wieder auf freien Fuß! Kein Haftbefehl und der Radler ist dann heute wieder unterwegs! Auf dem Weg zum nächsten Vollrausch? Prost Mahlzeit! Eventuell hätte man ja einen Amtsarzt anfordern können, um festzustellen, ob nicht eine Einweisung in eine Psychiatrie ein Mittel der Wahl wäre? Aber bei „Promis“ tut man sich da wohl etwas schwer?

    Der heutige Fall zeigt, dass die Arbeit als Escort-Dame durchaus Risiken birgt, wenn man Gäste besucht, die unter Alkohol und Drogen stehen. Unter dem Einfluss „gefährlicher Stoffe“ können Situationen kippen und beim „Hausbesuch“ ist das alles andere als lustig! Ein Hotel ist deutlich sicherer, aber natürlich auch kein Garant für absolute Sicherheit.

    Besonders merkwürdig ist auch der Aufruf der „Bild“ unter der Überschrift: „Wer weiß mehr! Bitte melden!“ – Für die Skandalpresse wäre es toll die Escort-Dame zu identifizieren und mehr über die „Nacht mit Ulle“ zu erfahren! Wie ist Ullrich im Bett? Welche Spezialitäten fordert er ein? Warum kam es zum Streit? Hurra!

    Natürlich sind die privaten Fernsehanstalten längst vor dem Polizei-Präsidium in Frankfurt, Medizin-Journalisten bewerten die Lage und bei n-tv läuft die „Ullrich-Story“ seit Stunden im „Breaking-News-Ticker“. Ja: Ullrich ist krank! OK! Aber ihm muss wohl irgendwie Einhalt geboten werden, bevor womöglich die nächste „Überraschungsmeldung“ ansteht. Die „Villa Kennedy“ kann auf solche Gäste vermutlich gut verzichten und hat wahrscheinlich schon Ullrichs Koffer vor die Tür gestellt! Ein Glück, dass ich diesmal nicht in der „Villa“ eingecheckt habe!

    +++ Update Samstag 11.08.2018 +++

    Jan Ullrich wurde nach diversen Medienberichten noch am Freitagabend in eine psychiatrische Klinik zwangseingewiesen! Ihn weiter in bedenklichem Zustand durch die Gegend laufen zu lassen, erschien wohl doch zu riskant und zwar für ihn selbst wie auch die Öffentlichkeit!