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  • Prostitution 2017 – Skurril – Geht der Trend jetzt zur mietbaren Gummipuppe?

    Prostitution 2017 – Skurril – Geht der Trend jetzt zur mietbaren Gummipuppe?

    Prostitution 2017 - Skurril - Geht der Trend jetzt zur mietbaren Gummipuppe?
    Bildquelle: rs-dolls.com

    Prostitution 2017 – Skurril – Geht der Trend jetzt zur mietbaren Gummipuppe?

    Eine ebenso revolutionäre wie skurrile Idee flattert gerade werbewirksam durch den Internet-Blätter-Wald und fast alle großen Portale berichten darüber: in Barcelona hat nämlich das angeblich erste „Sex-Puppen-Bordell“ der Welt eröffnet, wo sich der Herr mit Niveau und besonderer Neigung mit Real-Dolls aus Silikon erotisch die Zeit vertreiben kann. Eine sehr hygienische Sache, da man Silikon nach dem „Verkehr“ gut reinigen kann und diverse gefühlsechte Einsätze durchaus spülmaschienentauglich sind, wie die Hersteller der „Figuren“ auf Nachfrage bestätigen! Super: kein dämlicher Smalltalk, keine Wiederworte. So eine „Doll“ ist schon toll und von Fremdgehen kann man auch nicht wirklich sprechen!

    Die Firma Lumidoll, die in Barcelona die Puppen an den Mann bringt, betont, dass alle Modelle „sehr devot sind“, was ja auch bei Silikon nicht wirklich wundert. Ausserdem sind die
    Gliedmaßen verstellbar und so sind unterschiedliche „Positionen“ möglich. „Besser als mit einer normalen Frau!“, soll der Sex sein, weil es bei der Puppe eben keine Tabus gibt und sie durch die strapazierfähige Verarbeitung auch so einiges aushält. Und da so eine Puppe in der Luxus-Ausführung schon mal 10.000 Dollar kostet und man(n) ja auch gerne mal die Hautfarbe wechselt, ist das Mieten eine tolle Sache und so unkompliziert! Wenn man sich denn erst einmal in das Etablissement hinein traut, was den einen oder anderen schon mal einige Überwindung kosten dürfte.

    Die Rückkehr der Seemannsbräute anno 2017!

    Die Idee mit den Sex-Puppen ist übrigens gar nicht so neu, wie man jetzt vermutet: in Japan gibt es neben „Schlüpfer-Aroma-Automaten“ schon seit Jahren den „Doll-Escort“, wo man sich eine „Puppe auf Zeit“ ins Haus bestellt. Ein Lieferdienst bringt die zu allem bereite Dame
    und holt sie am nächsten Tag wieder ab. Neben der Miete, zahlt man eine Pauschale für die Grundreinigung und das notwendige Flutschi und schon geht es zur Sache. Vorbei die Zeiten, wo man Puppen aus Schlauchboot-Folie mühsam aufblasen musste und dann, durch das nicht vorhandene Gewicht, das Problem hatte, nicht richtig stossen zu können, weil das Modell keinen Widerstand bot und quer durchs Bett rutschte. Die Real Dolls wiegen 40 bis 50 Kilo und sind auch bei hartem Sex ein Fels in der Brandung!

    Für Freunde der „Sodomie“, solche Ferkel soll es ja wirklich geben, sind bei sehr speziellen japanischen Anbietern angeblich auch Silikon-Esel und Hunde-Imitate erhältlich. Wer das nötige Kleingeld hat, kann Maßanfertigungen in Auftrag geben und auf Wunsch natürlich auch die Anzahl der vorhandenen „Löcher“ erweitern, wenn man sich beispielsweise zu einem Silikon-Gangbang verabredet und von einem flotten Fünfer träumt.

    Löst die neue Geschäftsidee nun einige der Probleme, die das neue Prostitutionsgesetz verursacht? Theoretisch ist das eine Marktlücke, die aber eher nicht zu unserer Kultur passt. Ausserdem ist zu befürchten, dass man für den gewerblichen Einsatz einer Love-Doll in unserer Republik gleich ein TÜV-Zertifikat und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gesundheitsamtes benötigt, um seine „Puppe“ in den „Verkehr“ zu bringen!

  • Howard Chance @ Huffington Post: Prostitution: Warum der deutsche Freier demnächst „unfreier“ wird!

    Howard Chance @ Huffington Post: Prostitution: Warum der deutsche Freier demnächst „unfreier“ wird!

    Prostitution: Warum der deutsche Freier demnächst "unfreier" wird!
    Bildquelle: Pixabay

    Huffington Post: Prostitution: Warum der deutsche Freier demnächst „unfreier“ wird!

    Howard Chance ist Gastautor bei der „Huffington Post“ und hat zu vorgenanntem Thema in den vergangenen Tagen einen neuen Artikel veröffentlicht, der sich mit den Auswirkungen des neuen deutschen Prostitutionsgesetze für die Gäste und Freier von Sexworkern beschäftigt. Dabei geht es um die bisherige Freiheit, die ab 1. Juli 2017 zur Unfreiheit werden wird, weil eben erhebliche Bußgelder und Strafen drohen, wenn man gegen die Kondompflicht verstößt oder aber, was schon jetzt strafbar ist, die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nimmt. Sie finden den nagelneue Artikel unter dem Link:

    http://www.huffingtonpost.de/howard-chance-/prostitution-deutschland-gesetz-freier_b_14739460.html

  • Prostitution 2017 – Falle Jugendamt – Wenn Sexwork zu Hause zum Problem wird!

    Prostitution 2017 – Falle Jugendamt – Wenn Sexwork zu Hause zum Problem wird!

    Prostitution 2017 - Falle Jugendamt - Wenn Sexwork zu Hause zum Problem wird!
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    Prostitution 2017 – Falle Jugendamt – Wenn Sexwork zu Hause zum Problem wird!

    Fälle aus dem Leben! Möglicherweise eine interessante neue Rubrik, die möglicherweise Denkprozesse in Gang setzen kann, weil es nun mal Sachen gibt, auf die man nicht zwangsläufig kommt. Wie im vorliegenden Fall, auf den ich in einem persönlichen Gespräch aufmerksam gemacht wurde:

    Silke (25), der Name wurde von mir natürlich geändert, ist eine junge alleinerziehende Mutter, die mit ihren zwei Kindern (4 und 2 Jahre alt) in Berlin lebt und in ihrer Privatwohnung dann und wann gewerblichen Herrenbesuch empfängt. Die Kinder sind tagsüber in einer Kindergrippe untergebracht, Silke hat einen Teilzeitjob bei einem Lebensmitteldiscounter, wo die Bezahlung aber dürftig ist.

    Vom Kindergeld bleibt nichts übrig und da sind die regelmäßigen Besuche von Egon und Erwin, die sich nach äußerst erotischer Massage mit einigen zusätzlichen „Bonbons“ sehnen, für Silke ein probates Mittel, um ein wenig mehr Geld in der Tasche zu haben.

    Zwischen 5 und 10 Termine finden monatlich statt, wobei zwischen 500 und 1.000 Euro im Monat zusätzlich in der Familienkasse landen. Ja, ein Taschengeld, wovon der Staat ja nun nichts wissen muss. Mit einigen kostenlosen Anzeigen in Internet-Anzeigenmärkten bekommt Silke genug Anfragen. Sie versucht alte Besucher als Stammgäste zu halten und den Kundenkreis immer ein wenig auszubauen. Nicht zuviel, nicht zu wenig, so die Devise!

    Die Massagetermine, bei denen neben Handentspannung durchaus auch mal französische Varianten oder Vereinigungen praktiziert werden, finden vornehmlich vormittags statt, wenn die Kinder in Verwahrung sind. Im Wohnzimmer gibt es eine mobile Massagebank, die schnell aufgeklappt und damit betriebsbereit ist. Manchmal lassen sich aber abendliche Termine nicht vermeiden, weil es eben Kunden gibt, die nur abends können. Dann müssen die Kinder eben mit fadenscheinigen Gründen bei der Oma im anderen Stadtbezirk geparkt werden, wenn es eben möglich ist.

    Oder, und hier kommen wir zum problematischen Teil der Geschichte, die Kinder bleiben im Kinderzimmer und die Wohnzimmer-Tür wird für ein gutes Stündchen abgeschlossen! Zwar nur im absoluten Ausnahmefall, aber wenn mal alle Stricke reißen und gleichzeitig ein akuter Geldbedarf besteht, ist die junge Mutter zum möglicherweise verhängnisvollen Kompromiss bereit!

    In einem großen Wohnblock fallen gelegentlich erscheinende Herren nicht wirklich auf und in einer Privatwohnung ist Prostitution ja irgendwie erlaubt. Und das Finanzamt wird in der Großstadt keine Zeit haben, solchen „Bagatellen“ nachzugehen!

    So ist Silkes Betrachtungsweise und der Logik kann man sich durchaus anschließen, wenn da eben nicht die Kinder wären, um deren Wohl sich auch das Berliner Jugendamt sorgt! Alle 2 Monate kommt bei Silke nämlich eine Sozialarbeiterin vorbei, die im Rahmen einer gewünschten Familienhilfe tätig ist und so eben dann und wann zum Gespräch vor Ort erscheint. Eine gute Sache, wenn man eben nichts zu verbergen hat und wenn es keinen ehemaligen Lebensgefährten gäbe, der mit einer umfangreichen Missgunst gesegnet ist!

    Denn eins ist klar: würde die Sozialarbeiterin von der häuslichen Prostitution erfahren oder der Exmann durch Zufall einschlägige Annoncen entdecken und diese melden, hätte Silke ein sehr ernstes Problem: das Kindeswohl würde von amtlicher Seite als „sehr gefährdet“ eingestuft werden und das könnte nicht nur der dann womöglich zuständige Vormundschafts- oder Familienrichter so sehen, sondern auch jede und jeder andere, der eine gewisse Vernunft im Schädel hat.

    Ein lustvoll stöhnender Gast, der von Mutti im Wohnzimmer verwöhnt wird, passt so gar nicht zu den kleinen schutzbefohlenen Mitbürgern, die im Kinderzimmer im Hello-Kitty-Buch malen, Sponge-Bob schauen und durch die Milchglasscheibe ganz nebenbei einen nackten Onkel sehen, der sich zu Reinigungszwecken ins Familien-Badezimmer bewegt.

    Silkes Frage, ob sie durch die Registrierung als Sexworkerin demnächst automatisch Probleme mit dem Jugendamt bekommen kann, konnte und wollte ich nicht schlüssig beantworten, da ich momentan nicht weiß, ob die Ordnungsämter bei der Registrierung die persönlichen Lebensumstände prüfen und bei Hinweisen auf erotische „Heimarbeit“ kurz mal ins Melderegister schauen. Das ist gut denkbar, weil die EDV das eben hergibt und sich zudem das Jugendamt oft im gleichen Haus befindet! Ein Verdachtsmoment ist so schnell kommuniziert!

    Aber im vorliegenden Fall haben wir es in allererster Linie mit einem eher ethischen Problem zu tun, da man eine solche Arbeitsweise eben nicht begrüssen kann!

    Ein bisschen flexibel sind wir ja alle, aber Kleinkinder mit Prostitution zu konfrontieren, ist eben ein Unding und einfach ein beschissenes Geschäftsprinzip (Entschuldigung für die harten Worte, aber das bringt es eben unmissverständlich zum Ausdruck!) So lag es mir auch völlig fern, konkrete Tricks zu empfehlen, da mir die ganze Sache einfach zuwider war.

    Die junge Mutter führt nichts Böses im Schilde, hat aber irgendwie den Überblick verloren! Der Zweck heiligt hier sicher nicht die Mittel und ich gehe davon aus, dass es eine Vielzahl von ähnlich gelagerten Fällen gibt, bei deren Kenntnis der Normalbürger mit Schwung vom Stuhl fallen würde. Es ist ja auch nicht ausgeschlossen, dass es einem Massage-Besucher auch merkwürdig auffällt und er nach seinem Besuch eine anonyme Meldung an die Ordnungsbehörden verschickt, bei denen dann die Alarm-Glocke schrillt!

    Es wird übrigens auch nicht besser, wenn die Kinder keine Kinder mehr sind, sondern als jugendliche Heranwachsende eingestuft werden, denn ab einem gewissen Alter nimmt man Dinge nicht nur wahr, sondern ist aufgrund der geistigen Reife auch in der Lage Einschätzungen vorzunehmen. Da ist der nette nackte Onkel eben nicht mehr ein wertfreies Objekt zum grinsen, sondern eben der „Freier“, der die Mama für Geld vögelt, was der jugendlichen Seele sicher nicht gut tut und Lebenswege prägen kann!

    Sexuelle Heimarbeit unter solch merkwürdigen Umständen wird der Gesetzgeber sicher nicht dulden, sondern mit allen Mitteln zu verhindern wissen! Das Recht auf die „Prostitution“ der eigenen Person in der eigenen Wohnung kann unter solchen Umständen nicht erstritten werden! Wer es versucht, wird grandios scheitern!

  • Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen

    Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen

    Das neue Gesetz zur Regulierung des ProstitutionsgewerbesGesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen – Stand: 06.05.2018

    Bitte beachten: Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2018 (theoretisch) vollumfänglich, da alle Übergangsfristen, die der Gesetzgeber definiert hat, zum 31. Dezember 2017 abgelaufen sind! Allerdings gibt es bei der Umsetzung in den Bundesländern nach wie vor erhebliche Probleme. Ich empfehle daher im Kontext zu dieser Einführung (Stand 2017) auch die Lektüre der aktuellen Statusmeldung „Jahresausblick“ vom 1. Januar 2018:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/01/01/happy-new-year-2018-jahresrueckblick-2017-und-jahresausblick-2018/

    An dieser Stelle finden Sie die Basis-Informationen zum neuen Prostitutionsgesetz : alle Informationen, die für den Neueinstieg in das Thema wichtig sind und die man daher als Sexworker, Betreiber einer Prostitutionsstätte und auch als Kunde/Freier kennen sollte!

    „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen“

    Das neue Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag im Juli 2016 beschlossen, vom Bundesrat Ende September abschließend genehmigt und Ende Oktober 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten und wird das deutsche Rotlicht-Gewerbe durch strenge Regulierungen und Auflagen maßgeblich verändern!

    Eine Ende Juni 2017 eingereichte „Verfassungsbeschwerde“ konnte die Einführung des neuen Gesetzes nicht verhindern! – Wir werden in unserem Blog dazu natürlich ständig weiter berichten, aber momentan  gibt es hierzu nichts zu berichten!

    Aktuelle Meldungen aus den 16 Bundesländern – Ständig aktualisiert:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/20/neues-forum-im-blog/

    Ein politischer Paradigmenwechsel – Adieu Liberalität … Kontrolle naht!

    2002 wurde unter der rot-grünen Regierung in Deutschland ein erstes Prostitutionsgesetz eingeführt, das die Sittenwidrigkeit der Prostitution aufhob, Sexworkern den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen ebnen sollte und die Bereitstellung von Räumen für die Prostitution und  aktive Anbahnunghilfen nicht mehr unter die strafbare Zuhälterei stellte. Das Gesetz war sehr liberal angelegt und eröffnete der Rotlicht-Branche umfangreiche Möglichkeiten.

    Von Regulierung war nichts zu spüren und Deutschland entwickelte sich zum „Freudenhaus Europas“, wo nahezu alles möglich war, was in anderen Ländern der EU gesetzlich nicht erlaubt war. Aus Osteuropa kamen unzählige Sexworkerinnen nach Deutschland, FKK-Clubs schossen wie Pilze aus dem Boden und tabuarmer Flat-Rate-Sex wurde vielerorts zum Standard. Der zunehmende Preisverfall schockierte die etablierte Branche.

    Menschenhandel, Ausbeutung und Zwangsprostitution waren Umstände, die den Gesetzgeber schon 2007 dazu brachten, über eine umfangreiche Regulierung der Sexbranche in Deutschland nachzudenken. Die Idee von einem möglichst „sauberen Rotlicht“ in Deutschland führte nun in 2016 zu einem neues Gesetz, das statt Liberalität und Selbstverwaltung nun das gesamte deutsche Rotlicht unter Kontrolle und Aufsicht stellt. Ein politischer Paradigmenwechsel, bei dem sicher nichts so bleiben wird, wie es einmal war!

    Lesen Sie hierzu mein Interview mit dem Kaufmich-Magazin, das ich bereits im vergangenen Jahr gegeben habe und in dem viele zusätzliche Informationen enthalten sind:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/22/kaufmich-magazin-nichts-wird-mehr-so-bleiben-wie-es-ist-das-neue-prostituiertenschutzgesetz/



    1. Unbedingte Anmeldepflicht und Pflicht zur Gesundheitsberatung für alle Sexworker in Deutschland!

    Ab dem 1. Juli 2017 müssen sich alle Sexworker / Prostituierte in Deutschland amtlich registrieren, egal ob die Sexarbeit „hauptberuflich“ oder nur „nebenbei“ ausgeübt wird. Die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen. Dazu gehören neben den klassischen Prostituierten dann auch Escort-Ladies, Erotik/Tantra-Masseurinnen (die Happy End anbieten) und Dominas (die Kunden „berühren“ oder erregen).

    Gesundheitsberatung, soziale Beratung und Nachforschungen!

    Nach einer Pflicht-Gesundheitsberatung (beim Gesundheitsamt oder aber einer anderen beauftragten Stelle), die aber keine körperliche Untersuchung beinhaltet, soll ein intensives amtliches Beratungs- und Informationsgespräch erfolgen, bei dem die Lebens- und Arbeitsumstände der Antragsstellerin erkundet werden sollen, wo man auf diverse Hilfsangebote verweist, soziale Sicherungssysteme vorstellt, steuerliche Pflichten beleuchtet und nach Hinweisen auf Zwangsprostitution und Ausbeutung suchen wird, um möglichen Verdachtsfällen anschließend nachgehen zu können.

    Anmeldung und Registrierung als Sexworker

    Beim eigentlichen Registrierungsvorgang, der dann im Rahmen des Beratungs- und Informationsgesprächs stattfindet, prüft die zuständige Behörde die Personalien anhand gültiger Papiere (Personalausweis/Pass), verlangt 2 Passbilder der Antragsstellerin, fragt nach, in welchen Gemeinden und Städten der Prostitution nachgegangen werden soll, und stellt, wenn keine Hemmnisse erkennbar sind, dann zeitnah eine Anmeldebescheinigung aus, die in Sexworker-Kreisen auch gerne als „Huren-Ausweis“ bezeichnet wird. Die Bescheinigung ist auch zusätzlich mit Pseudonym („Künstlername“) erhältlich, um private Daten zu schützen.

    Mit Erteilung der Anmeldebestätigung wird die jeweilige Person zur amtlich registrierten „Sex-Dienstleisterin“ und darf der Prostitution fortan legal nachgehen! – Die Registrierung als Sexworker(in) ist übrigens grundsätzlich nur für Personen möglich, die in Deutschland eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis haben. Mit Touristenvisum und Asylpapieren ist keine Registrierung und folglich auch keine legale Sexarbeit (mehr) möglich!

    Anmeldefristen / Übergangsfristen

    Personen, die sich nach dem 1. Juli 2017 für einen Einstieg ins Prostitutionsgewerbe entschließen, müssen die Gesundheitsberatung und die Anmeldung sofort erledigen. Alle, die schon vor dem Stichtag 1. Juli 2017 in der Prostitution tätig waren, haben aber bis zum 31. Dezember 2017 (Ende der gesetzlichen Übergangsfrist) dafür Zeit! – Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden mit Bußgeldern als Ordnungswidrigkeiten geahndet, sind also keine Straftaten!

    Ohne erfolgreiche Registrierung darf zukünftig (spätestens ab dem 1. Januar 2018) der Prostitution in Deutschland nicht mehr nachgegangen werden! – Die erstellte Anmeldebescheinung muss zukünftig bei Ausübung der Prostitution immer mitgeführt werden und auch in regelmässigen Abständen immer wieder erneuert werden!


     

    2. Konzessionierung und Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten (Bordelle, Clubs), Prostitutionsveranstalter und Prostitutionsvermittler (Escort-Services)

    Alle Prostitutionsstätten, worunter der Gesetzgeber grundsätzlich Bordelle, Sexclubs, Laufhäuser, Hostessen-Wohnungen, Love-Mobil-Parks und ähnliches versteht, sowie alle Prostitutionsveranstalter und Prostitutionsvermittler, benötigen ab dem 1. Juli 2017 eine behördliche Erlaubnis, um ihrem Gewerbe weiterhin nachgehen zu können.

    Fristen für Genehmigungsantrag und Konzepteinreichung

    Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss diese bei bereits bestehenden Betrieben bis spätestens 1. Oktober 2017  beantragt und bis 31. Dezember 2017 dann ein Betriebskonzept zur Genehmigung eingereicht werden, das unbedingt mit dem neuen Gesetz harmonieren muss. Ansonsten kann die Erlaubnis nämlich amtlich verweigert werden, was dann einer Gewerbeuntersagung gleichkommt! – Für Betriebe, die nach dem 1. Juli 2017 gegründet werden, gelten die Fristen übrigens nicht: hier ist der Antrag sofort zu stellen!

    Zuverlässigkeitsprüfung

    Ähnlich wie beim Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank, werden die Betreiber und ihre Stellvertreter einer umfangreichen Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen, wobei neben einem Auszug aus dem Bundeszentralregister auch Nachfragen bei diversen Polizei-Dienststellen erfolgen sollen, ob Ermittlungsverfahren anhängig sind oder waren. Auch die (frühere) Mitgliedschaft in einem „rechtskräftig verbotenen Verein“ (Rockerclub etc.) kann ausreichen, um keine Genehmigung zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes zu erhalten!

    Baurecht / Mindestanforderungen an Prostitutionsstätten

    Auch die Räume, die bei Prostitutionsstätten zur Prostitutionsausübung bereitgestellt werden, haben bestimmte Mindestvoraussetzungen zu erfüllen. Hier werden auch baurechtliche Vorschriften relevant, die bis zur Einführung des Gesetzes eventuell noch keine Rolle spielen, aber durch den Erlaubnis-Antrag automatisch in den Focus geraten. Dieser Aspekt ist besonders für Wohnungsbordelle interessant, die sich in vielen Fällen in Bereichen befinden, wo gewerbliche Prostitution nicht zulässig ist! – Das neue Gesetz sieht übrigens keinen „Bestandsschutz“ vor, was in vielen Fällen zu Überraschungen führen wird! So möchte zum Beispiel das Land Nordrhein-Westfalen beim Konzessions-Antrag eine gültige Bau- und Nutzungsgenehmigung vorgelegt bekommen! Ausserdem haben die Betreiberinnen und Betreiber für die „amtliche Genehmigung“ natürlich Gebühren zu bezahlen, die recht üppig ausfallen können. Da jedes Bundesland diese Gebühren selbst festlegen darf, können wir hierzu keine verbindlichen Aussagen treffen!

    Dokumentations- und Auskunftspflichten

    Als weitere Auflagen, haben die Betreiber von Prostitutionstätten und Prostitutionsgewerben umfangreichen Dokumentationspflichten nachzukommen, müssen Vereinbarungen mit Sexworkern unbedingt schriftlich dokumentieren, Quittungen erteilen und dürfen nur Personen beschäftigen oder diesen Räume vermieten, wenn eine amtliche Anmeldebescheinigung (Huren-Ausweis) vorliegt. Jegliche Form von Ausbeutung, Wucherei und rechtswidriger Weisung ist unbedingt zu vermeiden, weil dies jederzeit zum Widerruf der Genehmigung führen kann uns zudem ordnungs- oder sogar strafrechtlich geahndet werden kann! – Außerdem müssen Betreiber von Prostitutionsgewerben ihren „Mitarbeiterinnen“ Einblick in ihre Geschäftsunterlagen bewähren und auch Behörden jederzeit Auskünfte über den Inhalt abgeschlossener Verträge erteilen!



    3. Kondompflicht, Einschränkung von sexuellen Praktiken und Werbeverbote

    Für alle Sexworker, Betreiber, Veranstalter und Freier, gilt ab 1. Juli 2017 die Kondompflicht beim gewerblichen Geschlechtsverkehr, wobei sich dies auf alle denkbaren Varianten (oral, vaginal, anal) bezieht. Bei allen Praktiken sind unbedingt Kondome zu verwenden. In Bayern und im Saarland galt diese Regel schon lange, mit dem neuen Prostitutionsgesetz wird sie nun bundesweit eingeführt und besonders für Freier mit empfindlichen Bußgeldern bedroht: bis zu 50.000 € können für einen Verstoß verhängt werden! – Sexworker selbst werden erst bei wiederholten Verstößen zur Kasse gebeten, allerdings können es dann auch durchaus 1.000 € und mehr sein.

    Sex ohne Kondom und Sex mit Schwangeren darf ab 1. Juli 2017 nicht mehr beworben werden! – Auch übliche Kürzel wie AO, FO, FT werden untersagt!

    Erotische Anzeigenportale mit Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland, werden entsprechende Werbung nicht mehr annehmen und auch auf der eigenen Homepage sollten solche Angebote dann nicht mehr enthalten sein, wenn man kein saftiges Bußgeld kassieren möchte! Die Behörden sind hier manchmal recht innovativ!

    Ebenso werden Gangbang in der gewerblichen Veranstaltungsform und jegliche Flat-Rate-Sex-Angebote nicht mehr zulässig sein!

    Dies ergibt sich aus den im neuen Gesetz enthaltenen ausdrücklichen Weisungsverboten für Betreiber sowie Veranstalter und dem verbürgten unmittelbaren Recht der Sexworker auf jederzeitige sexuelle Selbstbestimmung. Die genannten Geschäftsmodelle dürfen dementsprechend weder gewerblich durchgeführt noch beworben werden!

    Erotik-Werbeportale gelten übrigens nicht als Prostitutionsvermittler im Sinne es Gesetzes, da diese lediglich Anzeigen aufnehmen und dann im Auftrag des jeweiligen Kunden veröffentlichen!



    4. Umfangreiche Datenerfassung und Datenweitergabe an Finanzbehörden

    Neben den aufgeführten Anmelde-, Beratungs- und Konzessionierungspflichten, möchte ich noch besonders auf die umfangreiche Datenerfassung und die Datenverwendung hinweisen, die im Gesetzestext nicht besonders auffalllen, aber besonderen Sprengstoff enthalten:

    Die Anmeldedaten der Sexworker werden in einer Art „Huren-Datenbank“ gespeichert, auf die Ordnungsämter und Polizeibehörden Zugriff haben. Nur so kann ja überprüft werden, ob eine Dame oder ein Herr wirklich registriert ist oder ob eine Anmeldebescheinigung womöglich gefälscht wurde. Natürlich sind solche Daten äußerst brisant, da immer die Möglichkeit besteht, dass jemand die Daten zweckentfremdet und diese dadurch womöglich öffentlich zugängig werden!

    Was die Steuer anbelangt, erweist sich der Gesetzgeber als besonders innovativ, indem er die verpflichtende Weitergabe der Meldedaten an die zuständigen Finanzämter direkt ins Gesetz schreibt. So sollen die Finanzbehörden beim Auffinden neuer „Steuerpflichtiger“ unterstützt werden und man will die „unglaubliche Steuerhinterziehung“ im Rotlicht-Gewerbe auch mit Hilfe des neuen Gesetzes wirksam bekämpfen!


    5. Weiteres Info-Material und Beratung

    Den Gesetzestext zu: Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes  finden Sie als HMTL-Version (Abschrift) auf der folgenden Seite dieser Webpräsenz:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/15/prostschg-prostitutionsgesetz-2017-gesetzestext-online-html/

    Für Sexworkerinnen und Sexworker habe ich ein Informations-PDF-Dokument erstellt, das kostenfrei heruntergeladen und gerne weitergegeben werden kann. Es ist ein Auszug aus meiner Fachpublikation zum Thema. Den Download finden Sie unter:
    http://www.prostitution2017.de/images/basisinfoneu.pdf

    Den Betreibern von Prostitutionsstätten empfehle ich mein Buch, in welchem ich ausführlich auf die Konzessionspflicht und die vielen neuen gewerberechtlichen Verpflichtungen eingehe, die das neue Gesetz mit sich bringt. Alle Infos finden Sie auf folgender Seite:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/das-buch/


    Unter der Firmierung MH-Consulting biete ich seit Oktober 2016 bundesweit Unternehmensberatung für die Rotlicht-Branche an, um Sie mit weiteren Experten bei der Vorbereitung auf die neuen Erfordernisse umfassend zu beraten und Ihnen bei der Konzeptentwicklung im Detail zu helfen. Infos dazu unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

     

  • Prostitution 2017 – Fränkische Kondompflicht in Theorie und Praxis

    Prostitution 2017 – Fränkische Kondompflicht in Theorie und Praxis

    Prostitution 2017 - Fränkische Kondompflicht in Theorie und Praxis
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Fränkische Kondompflicht in Theorie und Praxis

    Die letzte Station meiner dienstlichen Winterreise 2016, führte mich ein der letzen Dezemberwoche nach Franken. Ich hatte einen sehr angenehmen Beratungstermin in Fürth und hielt mich dort dann für zwei Tage auf, bevor ich zu meinem privaten Jahresausklang ins winterliche Prag reiste. Wie bei allen Reisen in den vergangenen Monaten, nutzte ich die Gelegenheit, um die örtliche Rotlicht-Szene ein wenig unter die Lupe zu nehmen. Zum einen ist das natürlich für die örtliche Beratung wichtig, um zu sehen wie die Konkurrenz meiner Mandantschaft arbeitet; zum anderen lässt sich aber auch durchaus erkennen, was mit der Branche wirklich los ist und welche regionalen Unterschiede existieren.

    Howard freit sich durch die Republik … fast

    Nach Trier und Frankfurt/Main standen Fürth und Nürnberg auf meinem besonderen Erkundungskalender, wobei ich die Erkundung natürlich gründlich vorbereitete: ich sah mir Erotikportale und einschlägige Foren an, die schon einmal einen recht umfangreichen Überblick über die Dienstlerinnen und deren Service-Leistungen geben. Die Inserate sind in der Regel durch Vorgaben der Portalbetreiber recht harmlos gehalten und enthalten nur in sehr wenigen Fällen Hinweise auf in Franken (zum Freistaat Bayern gehörend) unzulässige Dienstleistungen. Denn: in Bayern sind Kondome im Gunstgewerbe schon lange gesetzlich vorgeschrieben und „FO“ (französisch ohne Gummi) oder gar „AO“ (alles ohne Gummi), dürfen weder angeboten noch praktiziert werden. So liest man dann in den Annoncen höchstens von „weitreichendem“, „fast tabulosem“ oder „sehr individuellem“ Service. Umschreibungen eben, die zwar die Fantasie anregen, aber dem Amt vor Ort noch keine Handhabe geben, um einschreiten zu können.

    Wenn man dann einige exemplarische Dienstleisterinnen auswählt und deren Rufnummer bei Google eingibt, landet man nicht selten bei Verweisen zu „Tabulos-Foren“, in denen dann über die Damen intensiv berichtet wird. So lernt man schnell, was unter „sehr individuell“ zu verstehen ist. Ohne allzuviel Mühe fand ich Berichte über 5 Dienstleisterinnen aus dem Raum Fürth/Nürnberg, die nicht nur generell ab 50 € ohne Kondom blasen, sondern für einen kleinen Aufpreis auf Latex generell verzichten. Im Freierjargon heisst das dann „CIP“, was man mit „Cum in pussy“ übersetzt und wo dann stolz verkündet wird, dass man die Dame natürlich „ordentlich besamt“ hat. Eine moralische oder medizinische Bewertung erspare ich mir an dieser Stelle, weil meine Untersuchung der Verhältnisse eben unter einem anderen Aspekt geschieht.

    Freier-Foren: Wichser-Fantasien oder Wahrheit?

    Nun sind Foren ja geduldig und manche Freier brüsten sich durchaus mit Erlebnissen, die eben nur tabulos stattgefunden haben sollen, weil die jeweilige Dame eine spontane Sympathie für den Gast entwickelt hatte oder dieser die Dienstleisterin eben durch besondere Künste so in einen Rausch versetzt hatte, das diese das Kondom vergessen hatte. Das klingt dann oft nach ausschweifender Wichsfantasie und es ist dann sogar zu vermuten, dass der Berichteschreiber noch nie bei der portraitierten Dame war. Wenn sich allerdings Berichte zu ein und der selben Dame häufen und die Autoren in unterschiedichem Stil schreiben, kann man schon davon ausgehen, dass ein wenig bis viel Wahrheit dahinter stecken könnte!

    Nun ist „könnte“ ein nicht hilfreiches Wort, weil wir ja schließlich wissen wollen, ob es tabulos geht oder nicht!

    Da hilft nur der Selbstversuch, der natürlich beim Einholen des persönlichen Angebots vor Ort endet und nicht etwa beim vollendeten „Kommen“. Soviel nur zur Klarstellung, damit nicht einige Leserinnen und Leser auf verwegene Gedanken kommen.

    Nach der Voranalye entschied ich mich, zwei Adressen in Fürth und Nürnberg aufzusuchen, die von meinem Hotel aus bequem zu erreichen waren. Location Nr. 1 war ein großes Wohnhaus im klassizistischen Stil, mitten im Fürther Zentrum gelegen, wo einige normale Mietwohnungen zur Prostitution genutzt werden und wo sich hinter „Sommer“ und „Winter“ wechselnde reisende Sexworkerinnen einmieten. „Anett aus Thailand“ (Name natürlich von mir geändert) öffnete mir die Türe bei „Winter“ und reichte mir eine Art erotische Speisekarte, auf der die verschiedenen erotischen Menüs offeriert wurden: Thaimassage 30 min 50 €, 60 min 90 €, Blasen ohne + 20 €, GVO + 50 €. Die laminierte Offertenkarte war sicher nicht von der jungen Thaidame worden, sondern eher vom Vermieter oder einem deutschen „Freund“, denn die vorhandenen deutschen Sprachkenntnisse waren sehr rudimentär und ohne Hilfe konnte das A4-Blatt so nicht entstanden sein. Wäre ich nun vom Amt gewesen und hätte einen Kontrollbesuch durchgeführt, hätte sich die Dienstleisterin selbst erlegt und gleichzeitig sogar noch einen Hinweis auf Fremdbestimmung geliefert! Schon sehr merkwürdig, denn welcher Bankräuber lässt im übertragenen Sinn schon einen Personalausweis am Tatort zurück? Nun gut: blasen und ficken ohne. Beweis erbracht!

    Mein zweiter Ausflug führte mich in die fränkische Metropole Nürnberg, wo gleich ein ganzes Haus den zweifelhaften Ruf besitzt, eine „AO-Burg“ zu sein. Im Forum war zu lesen, dass fast alle Damen im Haus XY den „katholischen Service“ anbieten und das sogar zum üblichen Standard-Preis von 50 € für die halbe geile Stunde. Das Haus selbst machte schon von aussen keinen wirklich gepflegten Eindruck und man konnte ohne irgendwo zu läuten durch die 3 Etagen laufen, wo an jeder Tür Bilder mit Namen hingen: „Esmeralda 90 DD – Latina“ im EG, „Julia – Bulgarin 19″ im Obergeschoß. Esmeralda, die mit den Mörderhupen, öffnete mehr oder weniger unbekleidet und führte mich in ihr Arbeitszimmer. Sie hielt die 5 Finger ihrer linken Hand hoch und zischelte „50 …. mache gut … schöne lansan“. Dabei griff sie sich in den Schritt und stieß leise Lutschreie aus. Naja, muß man(n) irgendwie mögen.

    Meine Frage nach Gummi oder eben ohne Gummi, wurde lächelnd beantwortet, in dem 2 Finger gehoben wurden, was ich als den notwendigen Aufpreis interpretierte. OK, ich musste überlegen, um unbeschadet und ohne zuviel Flüche wieder aus der leicht ranzigen Bude zu kommen. Denn wenn man erst mal an der Angel ist, soll man auch bleiben und nicht wieder unverrichteter Dinge von dannen ziehen. Mit Antäuschen eines schweren Hustenanfalls gelang mir die Flucht, die mich direkt ins Erdgeschoß zu Julia 19 führte, die meinen lauten Husten gehört hatte und die Tür weit öffnete. Direkt neben der Wohnungstür hing die „Bayrische Hygieneverordnung“, die auf die unbedingte Kondompflicht im Haus hinwies. Bei Julia war diese Botschaft aber wohl nicht angekommen, denn sie offerierte mir auch sofort ihr „Spezialprogramm“ und wollte mir gleichzeitig auch noch einen tabulosen Dreier mit ihrer ebenfalls anwesenden Freundin verkaufen, die „so schlechte Gescheeft“ habe. Für ganze 70 Euro hätte ich mit den zwei Damen gleichzeitig ohne Gummi verkehren können und das Angebot kam, ohne dass ich überhaupt danach gefragt hatte! Nachdem ich mit Gesten andeutete, schon im Obergeschoß gewesen zu sein und mein freudiges Erlebnis schon gehabt zu haben, zeigte sich Julia einsichtig und ließ mich meiner Wege ziehen.

    3 besuchte Appartements und dreimal ein Volltreffer für den antäuschenden Liebhaber der tabulosen gewerblichen Erotik.

    Offensichtlich schauen die Behörden in Nürnberg und Fürth nicht so genau hin, denn rein optisch könnte ich schon beim Ordnungsamt arbeiten und mit meinem urdeutschen Auftreten wäre ich sicher der optimale Testfreier. Nun gut, ich habe ja bewußt Adressen mit recht eindeutigem Ruf aufgesucht und ganz sicher arbeiten die meisten Betriebe nicht mit solchen Methoden und Angeboten, aber mir wurde einmal mehr klar, dass es den besonderen Service wohl deutschlandweit gibt, dass man nicht lange danach suchen muß und dass tabuloser Service recht „offensiv“ angeboten wird und zwar auch in Regionen, wo es bereits jetzt (vor Einführung des neuen Prostituionsgesetzes) „eigentlich“ verboten ist!

    Fortsetzung folgt … in den neuen Bundesländern

    Ich bin gespannt, wie es in den neuen Bundesländern aussieht, wo ich bislang keine Erfahrungswerte habe und die ich in der kommenden Woche geschäftlich bereisen werde. EIn entsprechender Bericht wird natürlich folgen!

     

  • Coco macht es für 80 € ohne … Freierforen machen das Geschäft transparent!

    Coco macht es für 80 € ohne … Freierforen machen das Geschäft transparent!

    Prostitution: Mitteilungsfreudige Freier erfreuen Branche und Behörden!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution: Mitteilungsfreudige Freier erfreuen Branche und Behörden!

    Wenn mir ausnahmsweise einmal langweilig ist, schaue ich gerne mal in den bekannten Freierforen vorbei, um mir einen jeweils aktuellen Überblick über den lokalen Markt in NRW zu verschaffen und um allgemeine Trends der käuflichen Lust zu erkennen. Wie entwickeln sich die Dienstleistungen und die Preise? – Wie ist die Nachfrage und welche Highlights haben die „Einkäufer“ in den letzten Wochen entdeckt?

    Platzhirsch bei den Freierforen ist in Nordrhein-Westfalen eindeutig das „Rheinforum“ mit Tausenden von Berichten, Bewertungen und Hinweisen zu Clubs und Dienstleisterinnen. Täglich gibt es neue Beiträge und Kommentare der „Gemeinde“, die darauf geeicht ist, neue Damen zu lokalisieren, aufzusuchen und dann anschließend über die Besuche zu berichten.

    „Neu: Coco (21) aus China. Mönchengladbach. Für 80 € gibt es die schöne halbe Stunde ohne! – Die Kleine ist hammergeil und bietet alles, was das Männerherz begehrt!“

    OK. Um niemanden hier zu kompromitieren, habe ich den Namen und den Ort leicht verändert, aber im Originalbericht eines zufriedenen Kunden, gibt es einen Link zum Werbeprofil der asiatischen Massagekünstlerin, wo es neben Hochglanzbildern direkt auch die Adresse des Massageinstituts und eine Kontakt-Telefonnummer gibt. Den Bericht des Kunden haben innerhalb weniger Tage mehrere Hundert Forenmitglieder gelesen und dabei die mehr als klare Botschaft vernommen: wer auf junge Chinesinnen steht und eine Abneigung gegen Latex hat, ist bei Coco absolut richtig. Und wenn „Asia Klausi“ nun noch verkündet, dass die Coco „hammergeil“ ist und ein weiterer Poster dies gerne bestätigt und noch den günstigen Preis hervorhebt , ist in Mönchengladbach für Konjunktur gesorgt!

    Auch Sauna- und FKK-Clubs werden natürlich im Forum geführt: Stammgäste posten gerne, wer dort wann anzutreffen ist, welche Preisaktionen es gibt und welche Damen für welchen Service bekannt sind:

    Saunaclub Lust. Wuppertal. Französisch-Total-Abend jeden Freitag. Daisy und Sonja  aus Venezuela sind aus dem Urlaub zurück! – Wer kennt die beiden heißen Schluckluder und kommt nächsten Freitag mit ins Tal? – Sandwich?

    Auch hier sind jegliche Missverständnisse ausgeschlossen und nach dem Aufruf zum gemeinsamen Clubbesuch, folgt dann nach wenigen Tagen der authentische (weil nicht gefakte) Bericht eines Herrn, der mit vor Ort war und detailliert vom geilen Abend berichtet:

    Daisy (35), geil gemachte Titten und praller Latina-Arsch, bläst was das Zeug hält und macht einen nach dem andern leer! – Ein geiler Abend mit viel Sahne. Lohnt sich!

    Schön oder eben auch nicht. Momentan ist dies nur eine Frage des Geschmacks, aber unter dem Eindruck des neues Prostitutionsgesetzes für 2017 doch schon sehr bedenklich, weil die hier beispielhaft aufgeführten Threads in einem Jahr klare Verstöße gegen das Gesetz dokumentieren würden:

    Die Freier, von denen man zwar nur den Nicknamen kennt, hätten eindeutig gegen die neue Kondompflicht verstossen; die Dienstleisterinnen natürlich auch. Und zweitere wären durch die Verlinkungen zur Homepage und durch die Kontaktdaten genauso leicht zu identifizieren wie der Betreiber des fiktiven Clubs in Wuppertal, der in seinem sündigen Haus Dinge dulden oder anpreisen würde, die dann verboten sind und sogar seine Konzession gefährden!

    Nun gibt es ja nicht nur das umfangreiche „Rheinforum“, sondern bestimmt 50 weitere größere Freier-Portale, wo man mit wenig Suchaufwand zu fast jeder Dienstleisterin und zu jedem Club relativ aktuelle Informationen findet. Es reicht oft schon aus, die Handynummer einer Dame zu googeln und schwupps findet man Berichte zu Preisen und Service, die dem erfahrenen Freier nützliche Hinweise liefern. Ficken 2.0!

    Oder man bewegt sich direkt in „AO-Foren“, wo Freunde der tabulosen Lust eine Auflistung von bestimmt 500 Damen finden, die für „unseren Service“, also Sex ohne Kondom, ebenso bekannt wie berüchtigt sind. Und für den ganz schlechten Geschmack gibt es sogar weitere „Speziallisten“, wo man sogar unverblümt verraten bekommt, welche Drogen-Bedürftigen abends in der Taunusanlage zu Frankfurt am Main für 20 € ohne Gummi blasen und sich für nur 10 € mehr auch schnell mal ungewaschen besamen lassen.

    Elvira (45) Rumänien. Schwarze Leggins. Ab 22 Uhr Ecke Pontoplatz. Junkie bläst für 20 FT. Geht mehr wenn drauf… aber Vorsicht: Pilze!

    Wenn man letzteres liest, kann man den „Schutzgedanken“ des neuen Gesetzes womöglich nachvollziehen, allerdings werden sich Damen und auch Herren, die ihre Sucht irgendwie finanzieren müssen, sicher nicht als Prostituierte registrieren und die mehr als schmutzige Sache wird weiter im Untergrund stattfinden.

    Doch die gegenwärtige Foren-Kultur zeigt einfach, wie transparent die Branche durch das Internet geworden ist!

    Viele Clubs und Sexworker „leben“ ja von den guten Berichten oder haben Umsatzeinbrüche durch negative „Schlagzeilen“: eine noch so tolle Homepage hilft nichts, wenn in einschlägigen Foren vor dem Club gewarnt wird oder eine einzelne Liebeskünstlerin als „Abzockerin“ gebrandmarkt wird. Die positiven Berichte sind geradezu Pflicht, wenn man auf dem umkämpften Markt bestehen will.

    Der großen Haken an der Sache wird nun das neue Prostitutionsgesetz sein, wo dann in den Foren neben potentiellen Freiern auch amtliche Ermittler aufschlussreiche Dinge aus Vergangenheit und Gegenwart erfahren können.

    Pontius Pilatus sagte: Was ich geschrieben habe, das habe ich geschrieben!

    Wer bis 30. Juni 2017 im Internet mit umfangreichen Berichten als „AO-Queen“ gepriesen wurde, steht doch automatisch im Verdacht den gleichen Service auch weiterhin irgendwie verdeckt anzubieten: die Kunden haben sich doch an diesen Service gewöhnt und werden als Stammkunden sicher davon ausgehen, weiterhin tabulos bedient zu werden. Wie sich der Service dann verändert, wird ganz sicher in den Foren stehen!

    Der Pauschalclub, den die schon erwähnte Freier-Gemeinde für die „99 € all inclusive“ lobte, zieht sein Angebot sicher aus der Werbung zurück, aber die Kunden werden doch dann sicher berichten, wie es dann weitergeht und wie die Anpassung nun aussieht.

    Der berichtende Freier, der sich ja in der Anonymität wähnt, wird weiter selbstvrliebt posten und stellt dabei eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar!

    Denn bei Konzessionierungsverfahren für Prostitutionsstätten, die ja ab 2017 Pflicht werden, können sich durch einfache Suchmaschinen-Anwendung schnell Verdachtsmomente ergeben, die eine Erlaubnis fraglich machen. Auch wenn ein anonymer Internet-Bericht kein direkt verwertbarer Beweis ist, können Ämter dadurch doch auf mögliche Umgehungs-Tatbestände aufmerksam werden und dadurch durch eine viel stärkere Lupe schauen!

    Die digitale Vernetzung hat große Vorteile für diverse Branchen, aber im bald zu regulierenden deutschen Rotlicht-Gewerbe, hat man leider die ermittelnden Internet-Agenten (nämlich die Freier) bereits an Bord und diese liefern und speichern täglich Tausende von verwertbaren Informationen! – Man ist als Sexworker und Betreiber also immer „im Netz“, wobei ich bei dieser Begrifflichkeit gleichermaßen an das Internet und an die Fischerei denke!

  • Prostitution 2017 – Die Megastrafe für den Freier kommt!

    Prostitution 2017 – Die Megastrafe für den Freier kommt!

    Kondompflicht - Megastrafe für Freier kommt ab 2017
    Bildquelle: Pixabay

    Freier Egon muss sein Eigenheim verkaufen, weil er ohne Gummi pimpert!

    Der Freier ist mit sage und schreibe „bis zu 50.000 Euro“ dabei, wenn er ab Juli 2017 gegen die bundesweite Kondompflicht verstößt. Eine geradezu unglaubliche Summe mit einer deutlichen Signalwirkung, wobei die Bußgeld-Spanne bei einem Euro beginnt und bei 50.000 Euro endet. Der Freier (oder vielleicht netter formuliert: der Kunde) ist übrigens der einzige der am „Verstoß“ beteiligten Personen, der direkt mit einem saftigen Bußgeld bedroht wird!

    Prostituierte und Clubbetreiber, die beim „Kondomverzicht“ mitwirken, diesen anbieten oder auch dulden, können nach den gesetzlichen Vorschriften nur auf indirektem Weg mit einem Bußgeld belegt werden und dann auch nur mit einer Summe im eher erträglichen Bereich. Hier kann bei fortgesetztem Zuwiderhandeln eine „amtliche Anordnung“ erfolgen, die unbedingt zu befolgen ist. Wird sie nicht befolgt, gibt es selbstverständlich ein Bußgeld und beim Betreiber kann auch im Extremfall die Gewerbeerlaubnis entzogen werden. Also ist die „Tabulosigkeit“ als eindeutige Werbebotschaft ab 2017 überhaupt nicht mehr zu empfehlen und es ist davon auszugehen, dass kaum jemand so dumm sein wird hier eine Angriffsfläche zu bieten, wobei Ausnahmen natürlich, wie immer, die Regel bestätigen.

    Aber wie man die einschneidende Pflicht in der Praxis überhaupt überwachen will, sagt das Gesetz leider nicht! Scheinfreier sind angeblich nicht vorgesehen und Kondom-Polizisten, die beim Vollzug des Aktes Türen eintreten, dann die Taschenlampe zücken, um den eingeführten Schniedel eingehend zu beschauen, würden sich dabei auch einem sehr hohen persönlichen Gesundheitsrisiko aussetzen: Aktion dicke Nase? – Kondompflicht als „Verstoß“ ist übrigens auch ein sehr schönes Wortspiel … oder etwa nicht?

    Wer freut sich über die neue Vorschrift? – Ganz sicher die Latex-Industrie, die zumindest mit leichten Umsatzzuwächsen rechnen kann. Warum schreibe ich nur „leicht“? – Weil in der Regel dem „französisch ohne“ ein „GV mit“ folgt und so bei fast jedem gewerblichen Akt ein Verhüterli im Einsatz ist. „AO“ ist zum Glück nicht die Regel, denn dann wären Epidemien ja geradezu vorprogrammiert!


    Lesen Sie dazu gerne auch:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/09/02/kondompflicht-im-rotlicht-gewerbe/

  • Prostitution 2017 – Glossar – Die bundesweite Kondompflicht

    Prostitution 2017 – Glossar – Die bundesweite Kondompflicht

    Prostitution 2017 - Glossar - Die bundesweite Kondompflicht
    Bildquelle: Pixabay

    Der Lümmel gehört zukünftig immer in die Tüte!

    In zwei Bundesländern (Bayern und Saarland) gibt es schon seit Jahren eine Kondompflicht im Rotlicht-Gewerbe. Nun hat die Bundesregierung die Kondompflicht auch ins neue Bundesgesetz geschrieben! – Doch bei Handhabung und Bußgeldern gibt es erhebliche Diskrepanzen! – Kommt jetzt die Kondom-Polizei? – Was kosten Verstösse und wie will man Beweise sichern? – Alles nur heiße Luft?

    Für jegliche Form des gewerblichen Sex wird ab 1. Juli 2017 die Latextüte zur obligatorischen Pflicht! – Damit dies auch ernst genommen wird, sieht das neue Gesetz sehr
    drastische Bußgelder vor, die Freier im Extremfall Haus und Hof kosten können.

    Weitere Infos zum Thema unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/09/02/kondompflicht-im-rotlicht-gewerbe/