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  • Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Prostitution 2020 - Lockdown - 16 Verordnungen, Rechtsfragen, EthischesProstitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Grundrechte außer Kraft? – Parlamentsvorbehalt missachtet? – Massive Klagewelle und massive Corona-Welle – Die Stunde der vermeintlichen Schlauberger – Ethische und soziale Fragen – Wo liegt die „Wahrheit“ und wer interpretiert sie?

    Am Tag 2 des sogenannten „Teil-Lockdowns“ versuche ich mit meinem heutigen Blog eine Situationsbeschreibung vorzunehmen, was mir unter den gegebenen Umständen nicht leicht fällt. Zuvor hatte ich ja in meinem Blog-Beitrag „Gib dem Affen Zucker“ eine erste Einordnung vorgenommen.

    Wenn man die Facebook-Gruppen betrachtet, wird einem mitunter komisch: so las ich gestern am Rande, dass der Tod von SPD-Politiker Thomas Oppermann und der von Mittelstands-Präsident Marion Ohoven kein Zufall, sondern „politisch motivierter Mord“ sein könnte, da sowohl Oppermann wie Ohoven die Corona-Maßnahmen der Regierung kritisiert hätten. Quasi Todesurteile, die man Im ZDF-Studio vor wichtigen Aussagen Oppermanns mit geheimen Substanzen vollstreckte und bei denen man vermutlich Ohovens Bentley so manipulierte, dass er auf der Autobahn mit einem Pfeiler kollidierte. Auch den FDP-Politiker Wolfgang Kubicki wähnt man in Gefahr, da dieser zuletzt deutliche Worte fand und die Art und Weise, wie die „Corona-Beschlüsse“ entstanden, juristisch rügte!

    Soll ich das kommentieren oder macht sich jeder selbst ein Bild, wo die Grenzen zwischen Vernunft und Wahn liegen? Je mehr Zeit man hat, desto verwegener werden offensichtlich die Gedanken und diese sind ja zum Glück „frei“ und selbst die Verbreitung abstrusester „Meinungen“ ist bei uns in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt. So kann man Angela Merkel für eine Reptiloidin halten und die Erde für eine Scheibe halten, solange man nicht andere Menschen beleidigt oder verunglimpft!

    Das Problem mit der „Verunglimpfung“ haben wir in der Version „light“ in den vergangenen Tagen ja auch in unseren Facebook-Gruppen bemerkt, wobei die dortigen Umtriebe doch vergleichsweise harmlos waren. Gerade in diesen Tagen wird gerne übereilt gepostet und dabei kommt es dann schnell zu Konflikten, die sich steigern und unserer gemeinsamen Sache dann schon einmal schaden! Es gibt Leute, die nach eigener Einschätzung keine bekennenden „Aluhüte“ sind, aber trotzdem deren Thesen verbreiten. Es ist die Stunde der vermeintlichen  „Experten“, die die Wahrheit kennen, aber trotzdem nichts ändern können. Man schmeißt Äpfel und Birnen in den selben Korb und stellt Zusammenhänge her, die ich oft nicht einmal ansatzweise nachvollziehen kann, weil mir dafür wohl die „Empathie“ fehlt? Egal, kommen wir zu den Fakten:

    Situationsbeschreibung am Dienstag, dem 03.11.2020

    Gestern übler Terroranschlag in Wien, heute die US-Wahl, bei der man auch mit Ausschreitungen rechnen muss, falls der „richtige Mann“ nicht gewinnt! Dazu im Inland unglaubliche hohe „Corona-Zahlen“, die aus der gesamten Bundesrepublik ein einziges Risikogebiet machen. Das Gesundheitssystem geht mehr und mehr in den Alarmzustand, das gesellschaftliche Leben kommt zum Erliegen. Gleichzeitig regt sich der Prostest derer, die sich durch den Lockdown benachteiligt fühlen.

    Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Ausrufung des Lockdowns in der Form, wie er erfolgte, nicht ganz dem entspricht, was unser Grundgesetz eigentlich fordert!

    Bei so einschneidenden Maßnahmen, wie wir sie jetzt haben, hätte man unbedingt die Parlamente beteiligen sollen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Und auch die Frage nach Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung steht erneut auf dem Prüfstand. Stand gestern Abend waren laut Tagesschau bereits 116 Klagen bei den Verwaltungsgerichten anhängig, die das Ziel haben „Normen zu kontrollieren“. Auch im Bereich der Prostitutionsstätten gibt es schon gerichtliche Aktivitäten beispielsweise in NRW, von denen ich persönlich erfahren habe. Der Schwerpunkt der Klagen soll im Bereich der Gastronomie liegen, wo ja die meisten Betroffenen zu lokalisieren sind.

    Unser Branchen-Anwälte, haben sich in der vergangenen Woche zu „neuen Klagen“ dahingehend geäußert, dass es zwar den „verfassungsrechtlichen Ansatz“ und den sogenannten „Parlamentsvorbehalt“ gibt, dass es aber schwierig sein wird mit einer diesbezüglichen Klage „zeitnah“ ans Ziel zu kommen! -Diese Ansatz ist also alles andere als neu, keine zu erwartende Sensation und nicht die sofortige Lösung der gegenwärtigen Probleme! „Manches“ erscheint mir in diesem Zusammenhang sehr fragwürdig!

    Da die zuständigen Gerichte schon jetzt überlastet sind und mit „eiligen Urteilen“ eher nicht zu rechnen ist, sind 4 Wochen schnell vergangen und der Klagegrund, bzw. die angegriffene Verordnung kann schon abgelaufen sein, bevor das Gericht diese in Augenschein nimmt. Dieses Problem gab es im Sommer schon öfters und die Situation und die Prognosen sind gerade nicht wirklich besser! Recht haben und recht bekommen ist von jetzt auf gleich unglaublich schwierig geworden!

    16 Landesverordnungen – Der Kurzüberblick

    Ich habe in den vergangenen Tagen alle 16 Landesverordnungen intensiv studiert und das Ergebnis in der obigen Tabelle zusammengefasst. Prostitutionsstätten sind bundesweit verboten, aber was die Ausübung der persönlichen Prostitution anbelangt, gibt es mal wieder Unterschiede und selbst die Unterschiede unterscheiden sich im Detail. Hurra, Föderalismus!

    In 6 Bundesländern ist die Prostitution und deren Ausübung nicht untersagt. So sind hier die berühmten Hausbesuche oder der Empfang in der eigenen Wohnung denkbar. Bei Hotel-Dates wird es schon wieder etwas schwieriger, weil den Hotels auch strenge Auflagen gemacht wurden und diese dokumentieren müssen, an wen
    „nicht touristisch“ vermietet wird.

    „Wer sucht, der findet!“, wird mal wieder das Fazit sein und im übrigen muss ich darauf hinweisen, dass nicht alles „erlaubt“ ist, was „nicht verboten“ ist. Da bei den Ordnungsämtern und Ministerien täglich Anfragen bezüglich „Lücken“ auftauchen, gibt es auch die Möglichkeit des „Lückenschließens“. Auch dies haben wir im Sommer 2020 erlebt.

    „Geh nur zum Fürsten, wenn er Dich ruft!“, lautet das Bon mot für den Augenblick! (Zitat von Tina T.)

    Das Suchen der Lücken erzürnt nicht wenige Betreiberinnen und Betreiber und führt mit Sicherheit zu weiteren Konflikten. Klar, die Damen wollen und müssen Geld verdienen. Tun sie dies in vermeintlich provokanter Art und Weise, wird es manchmal eng.

    Der Ton wurde in den vergangenen Wochen und gerade in den letzten Tagen bereits deutlich aggressiver und ich war heute auch schon zweimal in „Pöbeleien“ mit „Bürgern“ verwickelt, die „Abstand“ einforderten, obwohl dieser im Überfluss vorhanden war! Die aufgezwungene Änderung der Lebensweise macht scheinbar „aggro“ und dies in einem Maß, wie ich es im Sommer nicht erlebt habe.

    Ich bekomme in den vergangenen Tagen deutlich mehr Anfragen von Sexworkerinnen, die von mir den ultimativen Tipp wollen und natürlich auch die Zusicherung, dass es für den Tipp später kein Bußgeld gibt. Solche „Dienste“ erbringe ich natürlich nicht und auch die mir bekannten Anwälte lassen sich nicht aufs „Glatteis“ führen.

    Die Füße stillhalten … ist mein Vorschlag. Zumindest für den Moment! Morgen ist ein neuer Tag und morgen gibt es sicher wieder neue Infos! In diesem Sinn noch einen „schönen“ Tag und heute speziell:

    „God save America!“

    Ihr / Euer

    Howard

     

  • Prostitution 2020 unter Corona – Bundesweiter Lagebericht – 16.10.2020

    Prostitution 2020 unter Corona – Bundesweiter Lagebericht – 16.10.2020

    Prostitution 2020 unter Corona - Bundesweiter Lagebericht - 16.10.2020Prostitution 2020 unter Corona – Bundesweiter Lagebericht – 16.10.2020

    Von Zeit zu Zeit fasse ich die aktuellen Entwicklungen zusammen und verfasse, so wie heute einen bundesweiten Lagebericht, um einerseits  die gegenwärtige Situation zu beschreiben, andererseits aber auch um Prognosen für die nahe Zukunft zu wagen, was wegen der aktuellen Dynamik der Corona-Infektionszahlen nicht so ganz einfach ist. Es immer möglich, dass uns aktuelle Entwicklungen überholen und Dinge ganz schnell wieder anders sind.

    Die gegenwärtige „Corona-Kurve“, die wir seit März 2020 verfolgen ist bedenklich!

    Wir haben im Moment mehr Neuinfektionen als zu dem Zeitpunkt, bei dem der erste komplette Lockdown ausgelöst wurde und die Liste der sogenannten „Hotspots“ (Städte und Kreise in denen es in den vergangenen 7 Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohnern gegeben hat) nimmt stündlich zu. Fast ganz Nordrhein-Westfalen ist gerade Risikogebiet und auch in Rhein-Main sowie Berlin sieht es nicht viel besser aus! Ballungszentren und Großstädte verzeichnen zunehmende Rekordwerte, die sicher nicht nur auf die zunehmende Zahl von Testungen zurückzuführen ist. Die Krisen-Konferenz von Bund und Ländern, die am vergangenen Mittwoch im Kanzleramt bis in den späten Abend stattfand, geriet zur Farce, da die getroffenen „Vereinbarungen“ wohl kaum ausreichen werden, um eine Wende bei der steilen Kurve bringen zu können.

    Besprochene „Sperrstunden“ für die Gastronomie und „Beherbergungsverbote“, die ein Teil der Länder gar nicht einführen will, wurden schon wenige Stunden später von Verwaltungsgerichten „gekippt“ und die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum können kaum wirksam kontrolliert werden. So bleiben die allgegenwärtigen Masken übrig, deren Schutzzweck ja nach wie vor fraglich erscheint.

    Dazu kommt der wachsende Unmut vieler Bürger, ein Heer von „Corona-Leugnern“ und eine Mehrheit von Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die „Corona“ nicht so ernst nehmen.  Eine fatale Mischung, die uns im schlimmsten Fall in den kommenden Wochen einen zweiten kompletten Lockdown bringen kann. Unterschwellig geht man in den Berliner Regierungskreisen wohl davon schon aus. Aber die Situation ist jetzt erst einmal „auf Bewährung“.

    Wenn es jedoch wirklich „downlocken“ sollte, wissen wir alle, dass dies für den Bereich der Prostitution zumindest „temporär“ nicht ohne Folgen bleiben wird. Spätestens, wenn die „körpernahen Dienstleistungen“ wieder schließen müssen, werden auch die roten Lichter wieder für einige Zeit ausgehen! Die Gefahr ist in jedem Fall gegeben und man muss in diesen Tagen sehr aufmerksam beobachten was passiert.

    Die „Gefährlichkeit“ von Covid-19 wurde zwar inzwischen deutlich relativiert, aber sobald die Intensivstationen der Krankenhäuser in Bedrängnis geraten, wird es gänzlich unlustig! Wann dies der Fall sein wird, kann man mathematisch berechnen und die entsprechenden Szenarien werden bei Bund und Ländern sicher schon intensiv bedacht. Machen wir uns nichts vor: die Corona-Lage ist beschissen!

    In 14 von 16 Bundesländern sind die Prostitutionsstätten generell wieder offen! Lediglich in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern ist noch totaler Stillstand!

    Durch eine Vielzahl von Gerichtsurteilen wurden die „Prostitutionsstätten“ in den 14 Bundesländern wieder erlaubt, nur in ganz wenigen Fällen wurde „politisch“ entschieden, fast immer waren es die Gerichte, die diese „unangenehme Arbeit“ übernahmen. Stand heute (16.10.2020) sind in 12 Bundesländern Bordelle mit „Vollprogramm“ wieder zugelassen, in 2 Bundesländern (Sachsen und Brandenburg) gibt es noch die Einschränkung  „Sex light“, nämlich den „Hand-Akt“ ohne „Geschlechtsverkehr“. Wanking-States (Onanier-Länder).

    In Hessen, wo vornehmlich noch Klagen von größeren Laufhäusern anhängig sind, fuhr eine zuständige Richterin zwischenzeitlich in Urlaub. Nach Ihrer Rückkehr, vorgesehen für den 19.10.2020, liegen die Klagen wieder auf dem Tisch des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes und es wird spannend sein, ob man dem „Vorbild“ der anderen Bundesländer folgt und „Öffnungen mit Auflagen“ ermöglicht oder ob man das akute Infektionsgeschehen in den Blick nimmt, was momentan ein starkes Argument sein könnte um weiter auf Zeit zu spielen.

    Nun ist der Frankfurter Bahnhof ja ohnehin an Prostitutionsdichte deutschlandweit nicht zu toppen und auch das ganze Drumherum „ballt“ ohnehin Menschen zusammen, was nach der allgemeinen Logik zu Ansammlungen führt, die man eigentlich verhindern will. Es liegt Anspannung in der Luft und Richter müssen ja auch die Konsequenzen ihres Handelns bedenken. Im Zweifelsfall erst mal weiter auf Nummer Sicher? Wir werden es erleben! Sollte das nächste Urteil in Hessen negativ ausfallen, wird es wohl ein „kalter Winter“, denn die Hessische Landesverordnung mit dem aufrecht erhaltenen Verbot von Prostitutionsstätten gilt bis Ende Januar 2021.

    In Mecklenburg-Vorpommern blockiert Manuela Schwesig die Öffnung per persönlichem „Veto“ und interessiert sich kein Stück für die Empfehlungen ihrer Ministerien, die sich schon vor Monaten eine regulierte Lockerung vorstellen konnten. Scheinbar gilt hoch im Norden das „autokratische Prinzip“. Bedenklich, aber so praktiziert! Auch in Meck-Pom sind Klagen anhängig, doch auch hier wird das Infektionsgeschehen sicher eine Rolle spielen. Ausgang daher momentan ungewiss!

    Generelle präventive Bordell-Verbote wegen der Infektionszahlen? – Auf Bundes- und Landesebene zum Glück nach dem Kanzler-Gipfel nicht!

    In der Tischvorlage der vergangenen Woche im Bundeskanzleramt, gab es den konkreten Vorschlag Bordellbetriebe in ganz Deutschland vorübergehend wieder zu verbieten! Auch die BILD hatte diese Information und die entsprechende Ticker-Meldung sorgte für helle Aufregung! Der Vorschlag zur Bordell-Schließung kam nach mit vorliegenden Informationen aus Nordrhein-Westfalen, fand aber in den mehrstündigen Beratungen wohl keine Mehrheit, schließlich gab es in den deutschen Bordellbetrieben keinen „Corona-Ausbruch“, da das 1:1-Prinzip in den meisten Fällen berücksichtigt wird und man tatsächlich Sorgfalt walten lässt. Womöglich war die Politik selbst überrascht, dass es so ist? Zumindest wurden wir von Merkel und den Landesfürstinnen und -fürsten erst einmal verschont! Man kann ja auch einmal Glück haben! Das gilt aber nicht für alle:

    Regionale Verbote? Ja: in Solingen (NRW), Mainz (Rheinland-Pfalz) und Chemnitz (Sachsen) gibt es lokale Verbote aus Gründen des Infektionsschutzes

    Ich habe über 10 Jahre in Solingen gearbeitet und kenne die dortige Situation sehr gut. Es gibt noch 3 kleine „Wohnungen“ im Stadtgebiet und dort arbeiten zwischen 10 und 15 Damen im Wechsel. Als Solingen am vergangenen Freitag „Hotspot“ wurde, war es den Stadtoberen besonders wichtig den Betrieb der Bordelle mit einer „Allgemeinverfügung“ zu untersagen. Sehr merkwürdig, wenn man bedenkt das Nachbarstädte wie Wuppertal, wo die Puffdichte im Vergleich sehr hoch ist, solche Maßnahmen nicht ins Auge gefasst haben. Was nicht ist, kann ja noch werden?

    Generell liegt der „Infektionsschutz“ auf lokaler Ebene, allerdings sollten die ergriffenen Maßnahmen verhältnismäßig und begründet sein, sonst geht irgendwann die Rechtsstaatlichkeit komplett flöten. Die betroffenen Solinger Betriebe haben bislang keine Rechtsmittel eingelegt. Kann ja im Fall des möglichen Misserfolgs auch einen bösen Deckel verursachen.

    Auch die Landeshauptstadt Mainz, die auch ehrwürdiger Bischofssitz ist, hat ebenfalls eine regionale „Allgemeinverfügung“ erlassen und seit vergangenem Samstag sind auch dort die roten Lichter aus. Allerdings wird hier bereits wieder geklagt und zwar von Michael Karthal, der ja für seine erfolgreiche Arbeit bekannt ist. Wir werden sehen, wie es hier ausgeht.

    Seit dem 16. Oktober 2020 gilt in Chemnitz (Sachsen) ein städtischen Verbot zur Öffnung und Besuch von Prostitutionsstätten. Argumentiert wird mit den akuten Infektionszahlen. Die Gleichbehandlung bleibt mal wieder auf der Strecke und es wird zu klären sein, ob dies rechtmäßig ist! Dies anwaltlich klären zu lassen, kostet natürlich wieder Zeit und Geld.

    Stuttgart zickte oder Stuttgart zickt weiter? Bis zur letzten Minute versuchte man in der Landeshauptstadt eine Öffnung der Bordelle zu verhindern!

    Nachdem das höchste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg das Verbot von Prostitutionsstätten aufgehoben hatte, ließ man die Betreiber in Stuttgart noch ein paar Tage warten, bevor man die städtische Allgemeinverfügung ad acta legte. Allerdings will man, so der städtische Rechtsdezernent in einer persönlichen Mail an mich, die Urteilsbegründung prüfen und dann weitere Überlegungen anstellen. Ich bin mir sicher, dass dies geschehen wird! Ob es eine neue Verfügung der Stadt geben wird, steht noch in den Sternen, ist aber nach den bisherigen Erfahrungen absolut nicht ausgeschlossen! Auch in Stuttgart geht es mehr ums Prinzip als um die Vernunft.

    Hygieneauflagen und Kontaktdaten-Erfassung völlig uneinheitlich! – Wettbewerbsverzerrung pur!

    Ich habe in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von individuellen Hygiene-Konzepten gefertigt und war dabei vornehmlich in Bayern, dem Saarland, in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, in meinem Home-State NRW und am vergangenen Wochenende auch in Baden-Württemberg aktiv. Die unterschiedliche Handhabung hat bei mir starkes Verwundern erzeugt. In Bayern waren Diskussionen mit den Ämtern nötig, auch im Saarland und in Niedersachsen musste man genau nachfragen, während man in NRW in den meisten Fällen kein Interesse an den Konzepten zeigte.

    Während man in Niedersachsen die Kontaktdaten unbedingt mit „Ausweis-Daten“ abgleichen soll, reicht der „Donald Duck“ anderen Orts noch immer. Derweil im Saarland und in Bayern, aber auch in Rheinland-Pfalz, keine Aufenthalts- oder Anbahnungsräume geöffnet sein dürfen, sieht man das in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg „lockerer“. So ist die Öffnung von FKK-Clubs in Rheinland-Pfalz kaum möglich, während es diese Hürden in NRW und BaWü nicht zu geben scheint. Selbst das Ablegen der Masken ist in einigen Bundesländern möglich, wenn „es die Art der Dienstleistung erfordert“, anderswo muss selbst bei der Handentspannung verbindlich „Mundschutz“ getragen werden. Reisende Dienstleisterinnen werden es schwer haben die unterschiedlichen „Systeme“ zu verstehen und die Wettbewerbsverzerrungen sind immens!

    Umsätze, Besucherzahlen und Verfügbarkeit von Damen noch sehr verhalten!

    Das die Geschäfte wirklich gut laufen, hört man nur aus ganz wenigen Regionen! Umsätze wie im Vorjahr gibt es wohl nirgendwo, oft reichen die Einnahmen nur zur Kostendeckung und der „Ansturm“ der ersten Wochen hat sich nicht fortgesetzt! Ich habe geöffnete Eroscenter gesehen, in denen von 60 Zimmern nur 10 belegt waren und erhalte fast täglich Anrufe mit der Frage, ob ich nicht Damen kennen würde, die arbeiten wollen.

    Die Damen, die arbeiten wollen, sitzen aber oft in ausländischen Risikogebieten fest und scheuen den Corona-Test, der in der Heimat zu Restriktionen führen kann. Außerdem sind die Tests recht kostspielig und haben nur eine „Haltbarkeit“ von 48 Stunden. Selbst innerdeutsch werden Betreiberinnen und Betreiber inzwischen aufgefordert keine Dienstleisterinnen anzunehmen, die zuvor in einem Hotspot tätig waren. Totales Chaos.

    Auch die Herren, die nach „käuflicher Lust“ suchen, lesen die BILD-Zeitung und bekommen mit den explosiven Meldungen die Angst ins Hirn geflötet. Sich im Puff Corona zu holen ist zwar total unwahrscheinlich, aber wenn es passiert kann es doch zu erheblichen Erklärungsnöten kommen und das erst recht, wenn man bei „Mandy“ oder deren Vermieter korrekte Kontaktdaten hinterlassen muss. Scheidung vorprogrammiert oder ähnliches. Dann verzichtet man womöglich auf das sündige Vergnügen und legt lieber selbst Hand an?

    Locker vom Hocker … fällt wohl längerfristig aus! Weder der Aluhut noch Trumps Wundertherapie sind zur Problemlösung geeignet!

    Selbst ein absoluter Optimist wird momentan nicht jubeln und der Ruf „Puff uff“ passt so gar nicht zur Realität, die uns gerade mit Schwung einholt! Wir sind zwar an der Entwicklung sicher nicht schuld, aber unsere „Hygienekonzepte“ spielen keine Rolle mehr, wenn das gesamtgesellschaftliche Hygienekonzept mehr und mehr versagt. Ich brauche nur mal eine Runde durch die Stadt zu drehen, um zu sehen wie wenig ernst die Leute Corona nehmen. In der Kneipe trägt keiner Maske, die Desinfektionsspender werden nicht genutzt, Abwischen von Flächen oder die regelmäßige Kloreinigung entfallen. Man hockt sich nach dem 5. Bier auf dem Schoß und selbst wenn man Corona-Infektionen im engsten Umfeld hat, folgt man nicht dem Rat des Hausarztes, sondern nimmt an einer privaten Geburtstagsfeier mit 50 Personen teil.

    Die Selbstdisziplin hat im Sommer merklich nachgelassen und man lässt 5 wieder gerade sein. Das Ergebnis sehen wir jetzt und wenn man den Gesetzen der Logik folgt, haben wir Monate vor uns, die nicht spaßig werden können. Daran ändern Verschwörungs-Theorien, allgemeines Schimpfen auf die Politik oder die neuen Wundermedikamente von Donald Trump wenig. Ein freies Volk verhält sich halt anders als wie ein Volk in China, bei dem „Befehl Befehl ist“ und wo Restriktionen ohne Murren umgesetzt werden.

    Die Hoffnung bleibt … das es ohne Wunder besser wird!

    Nach der ganzen Schwarzmalerei wünsche ich mir, wie Ihr sicher alle, einen positiven „Ausgang“. Vielleicht wird es ja doch nicht so schlimm, dass alles wieder geschlossen werden muss. Ich glaube die Politik wird sich bemühen den totalen Lockdown zu vermeiden, denn sonst ist die Wirtschaft für lange Zeit im Eimer und die Zahl der Insolvenzen wird ins Unermessliche steigen!

    Passt auf Euch auf! Bleibt besonnen! Bleibt gesund!

    Euer Howard

    https://mhconsulting.online

    Beratung durch MH-Consulting – Unternehmensberatung für die Rotlicht-Branche

    Update: Prostitution 2020 unter Corona – Bundesweiter Lagebericht – 16.10.2020

  • Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Prostitution 2020 - Corona - Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Die Corona-Zahlen in Deutschland explodieren in den vergangenen Tagen geradezu! – Wir haben seit vergangenem Wochenende täglich über 4.000 Neuinfektionen zu verzeichnen und haben damit ähnlich hohe Zahlen wie bei der ersten Welle im März 2020. Während der schlagartig genesene US-Präsident Donald Trump gestern in den USA alle Besucherinnen und Besucher seiner Wahlkampf-Show „küssen möchte“, gibt es in unserem Nachbarland Frankreich Infektions-Zahlen die 5-mal höher sind als bei uns!

    Zahl der Hotspots steigt ständig an! – Corona ist kein Spaß!

    In meiner Heimat Nordrhein-Westfalen sind momentan 12 Städte über dem Wert von 50 Neuinfektionen pro Woche, darunter z.B.  Köln, Düsseldorf, Hagen, Hamm, Wuppertal, Gelsenkirchen und Duisburg. Berlin ist stark betroffen, in Hessen sind Frankfurt am Main und Offenbach Hotspots, die Landeshauptstadt Stuttgart und Esslingen sind es in Baden-Württemberg ebenso, um nur einige markante Beispiele zu nennen. Die Hotspots nehmen jedenfalls beständig zu und man erkennt inzwischen, dass es vornehmlich Großstädte und Ballungszentren sind, Orte, in denen sich täglich unglaublich viele Menschen begegnen. Ist ja auch logisch: je mehr Begegnung, desto mehr Risiko, wobei klar festzustellen ist, dass die Super-Infektionen der vergangenen Wochen vornehmlich von privaten Feiern und sonstigen Zusammenkünften ausgingen und es im so oft kritisierten Bereich der angeblich „so gefährlichen Prostitution“ zu keinem Ausbruch kam.

    Prostitution ist nicht der Verursacher, aber dass interessiert nicht wirklich!

    Das die Prostitution relativ „safe“ ist, hängt ja auch damit zusammen, dass hier „Zusammenkünfte im großen Stil“ nicht stattfinden! Schließlich spielt sich das Geschäft mit der käuflichen Erotik ja in bestimmt 80% der Fälle in Kleinbetrieben ab, wo zudem Hygieneregeln angewendet werden, die den 1:1-Kontakt gewährleisten. Die Disziplin in den Betrieben ist nach meiner Einschätzung deutlich höher, als es in gastronomischen Betrieben der Fall ist, wo nach Einsetzen der alkoholischen Gärung Hemmungen und Regeln fallen. Ausgesprochene Alkoholverbote sind die Folge, was die feierwütigen Mitbürger stört und den betroffenen Betrieben natürlich wieder massive Umsatzeinbrüche beschert!

    Erste „Prostitutionsverbote“ in Deutschland wegen „Hotspot-Status“

    Doch auch wenn die Prostitution „objektiv“ wenig Gefahren birgt, haben bereits zwei Städte in sogenannten „Allgemeinverfügungen“ Prostitution erst einmal wieder „präventiv“ untersagt. In Solingen (NRW), wo es 4 Betriebe mit insgesamt etwa 15 Dienstleisterinnen gab, war die nicht vorhandene Not groß und auch in der Bischofsstadt Mainz, die natürlich eine gewissen Nähe zum gefährlichen Rhein-Main-Gebiet besitzt, hat die Stadt die Prostitution erst einmal verboten. Dort läuft jetzt eine Klage gegen die Stadt und es wird sicher spannend, wie die Richter bei „Hotspot-Alarm“ urteilen werden.

    Auch in der Stadt Stuttgart, wo man das städtische Prostitutionsverbot mit Wirkung zum 14.10.2020 wieder zähneknirschend aufheben musste, weil der VGH Mannheim geurteilt hatte, überlegt man, laut einer Mail, die ich heute morgen vom Rechtsdezernenten Dr. Stadler erhielt, wie man mit der durchs VGH verfügten Öffnung angesichts der Hotspot-Situation umgehen wird. Es riecht nach neuen Maßnahmen, die man eben nur noch schlüssig begründen muss, um nicht vor Gericht eine (erneute) Klatsche zu bekommen!

    Besonnenheit ist das Gebot der Stunde und gleichzeitig mein Appell an die Branche

    Die Branche „kann Hygiene“! – Das haben wir behauptet und dies müssen wir nun auch in der Praxis täglich beweisen! – Gerade die großen Betriebe, die bereits geöffnet haben oder gerade wieder öffnen, sind in einer besonderen Pflicht. Je mehr Kundenaufkommen vorhanden ist, desto wichtiger ist die Einhaltung der Regeln. Die Hände müssen desinfiziert werden, enge Kontakte einer Vielzahl von Personen sind unbedingt zu vermeiden und die Devise „alles rein, was rein passt“ ist gerade völlig falsch. Sollte es zu einem nachgewiesenen „Super-Spread-Event“ in einem Bordellbetrieb kommen, werden die Karten neu gemischt und alle Prostitutionsgegner(innen) werden jubeln und sofort „Maßnahmen“ fordern. Alle, die aktuell in einer angespannten Lage gegen Regeln verstoßen, gefährden das noch sehr fragile System! Egal ob dies fahrlässig oder gar absichtlich geschieht: die Gefahr erkämpfte Rechte wieder zu verlieren ist groß!

    Neue Auflagen, die bisweilen zum heftigen Kopfschütteln führen … der Betreiber als Hilfs-Sheriff?

    Die Zahl der täglichen „Meldungen“ ist vielfältig: so wurde mir gestern von einer Betreiberin berichtet, dass sie vom Ordnungsamt angehalten ist zu prüfen, ob sich anreisende Damen in der vergangenen Woche womöglich in Risikogebieten aufgehalten haben könnten! Dabei geht es nicht nur um Osteuropa, sondern auch um Deutschland. Damen, die in Mainz „schafften“, sind beispielsweise in der Pfalz oder auch im Saarland unerwünscht, seit Mainz Hotspot ist und die Damen von dort „flüchten“. Den Betreiberinnen und Betreibern werden Pflichten auferlegt, die kaum zu erfüllen sind.

    Wir sind beständig unter Beobachtung … Aufpassen! – Ein Esel reicht für große Unruhe im gesamten Stall!

    Unsere Beliebtheit hat in der Corona-Krise nicht wirklich zugenommen und auch die bunten Medien titeln bereits mit „Übernachtung verboten … Puff erlaubt!“. Wir haben so manche Anfechtung überstanden, aber man muss ganz klar feststellen, dass die „Corona-Krise“ noch nicht überwunden ist und dass es noch sehr lange dauern wird, bis wir wieder halbwegs „normale Verhältnisse“ haben werden.

    Bleibt gesund und bleibt solidarisch!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

     

     

  • Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Prostitution 2020 - Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Überraschende Öffnung der Bordellbetriebe in Rheinland-Pfalz zum 01. Oktober 2020

    Die Nachrichten des gestrigen Tages haben sich wieder einmal überschlagen: zwar hatte sich schon in der vergangenen Woche das Gerücht gehalten, dass die Landesregierung Rheinland-Pfalz eine Öffnung zum 04.10.2020 auf der Agenda haben sollte, es gab dann aber keine offizielle Bestätigung und bezogen auf Rheinland-Pfalz gab es ja bereits zweimal Fehlalarm! Also haben wir uns erst einmal zurückgehalten und den Plan auch angezweifelt!

    Nun ist es soweit! Am vergangenen Donnerstag, dem 01.10.2020, durftenn Prostitutionsstätten endlich wieder öffnen, allerdings unter strengen Auflagen, die einigen Fällen sicher sehr schädlich für das Geschäft sein werden!

    Für die Wiederaufnahme des Betriebs wurden vom Land Rheinland-Pfalz zwei „Regelwerke“ erstellt, die, unbedingte Beachtung finden müssen. Dabei handelt es sich konkret um

    1. die Vorschriften der aktuellen Änderungsverordnung zur 11. Corona-Schutz-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 30.09.2020 und

    2. um die expliziten Hygienevorschriften einhalten, die das Land Rheinland-Pfalz ergänzend definiert hat!

    Ich erspare mir an dieser Stelle den kompletten Katalog zu listen, sondern begnüge mich zunächst damit auf die wesentlichen Pflichten hinzuweisen, die für die Wiederaufnahme zwingend erforderlich sind. Details können dann nachgelesen oder im persönlichen Gespräch erfragt werden. Mir geht es hier erst einmal um die Erstellung einer Übersicht, mit deren Hilfe man sich auf eine baldige Öffnung vorbereiten kann. Da die Vorwarnzeit sehr kurz war, stehen viele Betreiberinnen und Betreiber unter Zugzwang.

    Hier die wichtigsten konkludierten Regeln für die Wiedereröffnung von Prostitutionsstätten und Prostitutionsvermittlungen in Rheinland-Pfalz:

    • Die allgemeinen Corona-Schutz-Regeln nach der Landesverordnung Rheinland-Pfalz sind grundsätzlich einzuhalten. Dies bedeutet, dass grundsätzlich Abstand zu halten ist und dass Schutzmasken zu tragen sind, wie dies bei allen körpernahen Dienstleistungen der Fall ist. In den Hygieneregeln für Prostitutionsstätten / Prostitutionsvermittlung Rheinland-Pfalz ist es sogar vorgeschrieben beim Vollzug der sexuellen Handlung ständig Maske zu tragen. Küssen und Französisch in jeglicher Form scheiden somit völlig aus und sollten daher auch von den Sexworkern nicht beworben werden! Der Austausch von Aerosolen und Körperflüssigkeiten aller Art soll unbedingt vermieden werden!
    • Prostitutive Handlungen dürfen immer nur zwischen maximal 2 Personen stattfinden und die Dienstleistungs-Räume dürfen dementsprechend auch immer nur von 2 Personen genutzt werden. Dreier und Orgien mit mehreren Personen sind untersagt!
    • In der jeweiligen Prostitutionsstätte dürfen keine Aufenthalts- oder Anbahnungsräume zur Verfügung gestellt werden, wo sich mehr als 2 Personen aufhalten können. Solche Räume sind geschlossen zu halten! Also sind Barbetriebe mit erotischem Angebot nicht möglich und auch Clubs und Laufhäuser werden, wenn überhaupt, nur mit Kompromissen betrieben werden können. Hier habe ich diverse Erfahrungen in den Bundesländern Bayern, Saarland und Niedersachsen, wo ich in den vergangenen Monaten intensiv beraten habe. Hier muss unter Umständen dann geprüft werden, ob es Parallelgewerbe geben kann und man die Gastronomie von der Prostitution so separieren kann, dass die Ordnungsbehörden einverstanden sind.
    • Es gibt die Pflicht zur Terminvereinbarung in telefonischer oder digitaler Form! – Bevor ich ein Prostitutionsstätte betrete, muss vorab ein Termin vereinbart werden! – Laufkundschaft ist dabei auf den ersten Blick ausgeschlossen, aber in der Beratung haben wir Ideen entwickelt, wie man diesem Dilemma begegnen kann. Im „Nähkästchen“ gibt es durchaus „Ideen“ und darüber kann man dann gerne unter 4 Augen reden.
    • Die höchste Hürde: Rheinland-Pfalz schreibt die Erhebung von Kontaktdaten vor und verlangt einen Abgleich mit Ausweisdaten! – Dies zu umgehen, ist momentan nicht möglich! – Es gibt zwar in Niedersachsen, wo es die gleiche Pflicht gibt, diesbezüglich ein Klageverfahren, aber wer momentan in Rheinland-Pfalz öffnen möchte, kann sich der Pflicht nicht entziehen! Es ist sogar vorgeschrieben eine verantwortliche Person für die Kontaktdaten-Nachverfolgung zu benennen. Auch für die Aufbewahrung der sensiblen Daten und deren Vernichtung gibt es klare Regeln!
    • Es gibt die Pflicht zur Erstellung eines individuellen Hygiene-Konzepts und selbstverständlich müssen alle Mitarbeiter(innen) und alle anreisenden Dienstleisterinnen darüber informiert werden. Dabei ist dann auch zu prüfen, ob die Umsetzung zentral über die Betreibung gewährleistet werden kann oder ob man die Pflichten (wie bei vermieteten Terminwohnungen ohne direkte Betreibung) vertraglich an die Mieterinnen übertragen kann oder sogar muss. Es fällt in jedem Fall jede Menge „Papierkram“ an. Das persönliche Hygienekonzept muss zwar nicht „vorab“ beim Ordnungsamt oder beim Gesundheitsamt eingereicht werden, es muss aber bei einer Kontrolle vorliegen und natürlich vor Ort auch „gelebt“ werden.
    • In der Prostitutionsstätte ist eine Beschilderung mit diversen Hinweisschildern (Maskenpflicht,– Abstand, Desinfektion) vorzunehmen, es müssen viruzide Desinfektionsmittel und Einweg-Masken zur Verfügung stehen. Nach jeder Raumbenutzung sind die Auflagen zu wechseln, alle berührbaren Flächen und auch die Sanitärbereiche sind zu reinigen, es hat eine Lüftung zur Aerosol-Vertreibung zu erfolgen. Begegnungen zwischen mehr als 2 Personen sind zu vermeiden.

    Dies nur eine Übersicht der wichtigsten Regeln, die ich den neuen Vorschriften entnommen habe. Ich habe mich im Kundenauftrag bereits mit „schnellen“ Individualkonzepten befasst und werde an diesem Wochenende möglicherweise noch in die Pfalz reisen. Die Öffnung ist in vielen Fällen zu bewerkstelligen, allerdings werden viele Betriebe erst am kommenden Montag startklar sein, da die Ankündigung der Landes leider (wieder) auf letzte Minute erfolgte.

    Für Rückfragen und kurzfristige Beratungen stehe ich wie immer gerne zur Verfügung! – Mit meinen Kunden in der Pfalz bin ich bereits intensiv im Kontakt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Howard Chance

  • Prostitution 2020 – NRW-Plan – Demo Frankfurt – Aktivitäten

    Prostitution 2020 – NRW-Plan – Demo Frankfurt – Aktivitäten

    Prostitution 2020 - NRW-Plan - Demo Frankfurt - AktivitätenProstitution 2020 – NRW-Plan – Demo Frankfurt – Aktivitäten

    Hygiene-Schutz-Konzepte NRW – Update 16.09.2020

    Ich habe in der vergangenen Woche eine ganze Reihe von „vorläufigen Hygiene-Schutz-Konzepten“ erarbeitet, die es Betrieben ermöglicht haben unmittelbar, also sofort, zu öffnen. Nun liegt die neue „Zusatz-Verordnung NRW“ vor, die den geordneten Betrieb ermöglicht! Sie finden diese Verordnung hier: NRW-Verordnung 15.09.2020 Wer Fragen hat oder Hilfe benötigt, kann mich gerne jederzeit kontaktieren! Call me or mail me.

    Demo-Wochenende Frankfurt am Main – 19. September 2020

    Da die Arbeit in dieser Woche in NRW erheblich sein wird, reise ich erst am Samstag, dem 19. September, früh an. Vorbereitend wird es am Freitagabend, 18. September 2020, um 20.00 Uhr ein Zoom-Meeting geben mit dem üblichen Wochenbericht und einer Vorbereitung auf die Demonstration in Frankfurt und weitere dort stattfindende Aktionen, die momentan aus „bestimmten Gründen“ noch nicht angekündigt werden können.

    Die Mitglieder der Aktionsgemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ treffen sich am Samstag, dem 19. September 2020, ab 10 Uhr im Uddin & Uddin Café, Am Hauptbahnhof 1, 60329 Frankfurt am Main. Dort gibt es einen großen Außenbereich und wir können von dort dann gemeinsam zum Opernplatz pilgern.

    Um 12 Uhr beginnt auf dem Opernplatz, also vor der „Alten Oper“, die von Dona Carmen e.V. veranstaltete Demonstration „Grünes Licht fürs Rotlicht“, bei der wir gemeinsam noch einmal „Alles“ geben werden! – Mitmachen und dabei sein! Ich selbst werde ausnahmsweise dort auch sprechen und einige besondere Missstände ansprechen, die unser Staat zu verantworten hat und die nichts mit Corona zu tun haben. Wir werden versuchen das Event und die Reden weitreichend zu streamen!

    Im Anschluss an die Demonstration wird es im Bahnhofsviertel noch eine spontane wie hoffentlich aufsehenerregende Appell-Aktion geben, zu der es aus strategischen Gründen erst im Zoom-Meeting am Freitag konkrete Informationen geben wird. Am Abend ist dann auch sicher noch die Möglichkeit eines gemeinsamen Abendausklangs gegeben, wo wir dann spontan entscheiden, wo wir uns gemütlich zusammenrotten.

    Zum Aktionstag in Frankfurt/Main gibt es eine „Veranstaltungs-Ankündigung“ bei Facebook: https://www.facebook.com/events/335747270910927/

    Über alle Entwicklungen, News und Aktionen wird selbstverständlich in den Facebook-Gruppen berichtet und diskutiert. Alle Meetings werden zudem als Veranstaltungen angekündigt und verlinkt!

    Die Gruppen, denen man natürlich auch beitreten kann:

    Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise

    Zukunft Rotlicht – Die Betreibergruppe

    Mit Schwung und Energie in die neue Woche! – Wir brauchen weiter Power, um unsere Ziele zu erreichen!

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Prostitution 2020 – Der 01.09. – Gesamtöffnung gescheitert! – Was nun?

    Prostitution 2020 – Der 01.09. – Gesamtöffnung gescheitert! – Was nun?

    Prostitution 2020 - Der 01.09. - Gesamtöffnung gescheitert! - Was nun? Prostitution 2020 – Der 01.09. – Gesamtöffnung gescheitert! – Was nun?

    Die einen lachen, die anderen weinen! – Der gelebte Föderalismus spaltet das Land! Corona zeigt im Bereich der Prostitution die Schwächen unseres Systems auf! – Wie lange geht das noch gut? – Was können die tun, die vom Staat benachteiligt werden?

    Es ist kaum zu glauben: wir haben den 1. September 2020 und die Lage im Land ist auf den Bereich der Prostitution bezogen verwirrender denn je! In Bundesländern, wo wir nie damit gerechnet hätten, z.B. in Bayern und im Saarland, sind Prostitutionsstätten bereits wieder „irgendwie“ zulässig, obwohl in den aktuellen Landesverordnungen steht, dass „Bordellbetriebe geschlossen zu halten sind“. In Bundesländern, wo „Öffnungen“ von der Politik „versprochen“ wurden, so beispielsweise in Hamburg, wurden die Verordnungen verlängert ohne dem Prostitutionswesen eine zeitliche Perspektive zu geben.

    Die Oberverwaltungsgerichte der Länder urteilen total gegensätzlich: einige sehen kein erhöhtes Infektionsrisiko und haben so, wie letztlich in Niedersachsen, die Prostitutionsstätten-Verbote außer Kraft gesetzt, andere Obergerichte urteilen, wie aktuell in Baden-Württemberg, als wenn es faktisch darum ginge die Prostitution als solches ganz abzuschaffen! – Der Laie staunt; der Fachmann wundert sich!

    Wir stehen am Dienstag, dem 01.09.2020, bundesweit vor einem merkwürdigen wie unlogischem Flickenteppich, den man kaum noch überschauen und erst recht nicht begreifen kann!

    Ist „Corona“ in den Bundesländern unterschiedlich gefährlich? – Wie kann es sein, dass man dort ein abstraktes erhöhtes Risiko unterstellt, wo es seit Wochen kaum noch Infektionen gibt? Eine Großstadt wie Berlin als Ballungszentrum stimmt Öffnungen zu und erlaubt „Normalverkehr“, während im sehr dünn besiedelten Brandenburg nun ab 05.09. wohl Sex ohne GV erlaubt sein soll? – In Sachsen darf man jetzt „sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr“ erbringen, während aus großen FKK-Clubs in NRW jetzt temporär „Wellness-Massage-Stätten“ werden. Aus Sexdienstleisterinnen werden nun Massage-Fachkräfte, die natürlich bei der Massage die „erogenen Zonen“ nicht berühren? – Das kann wohl nur die „Sendung mit der Maus“ erklären!

    Vielleicht sollte man auch „Aerosol-Armin“ oder „Panik-Karl“ fragen, wie es nun weitergeht. Der eine, Armin Laschet, faselt von den Aerosolen, die man nicht sieht, die aber bedrohlich durch Prostitutionsstätten ziehen „könnten“, während der andere, Karl Lauterbach, inzwischen einen staatlichen „Prostitutionsfond“ auflegen will, um die Sexarbeiterinnen damit zu „retten“ und im Nebeneffekt gleich die gesamte Prostitution abzuschaffen. Was ist „Corona“ doch ein tolles „Werkzeug“! –

    Nach „Hartz4“ jetzt demnächst „Lauterbach6“! – Olaf Scholz und Hubertus Heil werden sich freuen und die „schallenden Jubelgesänge“ der Sexarbeiterinnen werden bundesweit den Abendhimmel füllen!

    Was für ein Schwachsinn! – Wäre es nicht an der Zeit Sex in den Zeiten von Corona generell zu verbieten? – Ach nein, Sex ist ja nur gefährlich, wenn es Geld dafür gibt und Aerosole werden auch nur aktiv, wenn sich der Geruch des Geldes mit ihnen verbindet! – Bestimmt findet sich hier ein viraler „Virologe“, der dazu ein treffliches Gutachten erstellt! Freiwillige vor!

    Ich unke gerne, habe Spaß an provokanten Thesen, stelle mir aber gerade heute die Frage, wie es nun für diejenigen weitergehen kann, die eben nichts zu lachen haben, weil sie in einem Bundesland wohnen, wo die Behörden auf Ignoranz setzen und die Gerichte fast „gleichgeschaltet“ erscheinen!

    Justizia ist eben nicht „blind“ sondern besteht aus Menschen, die doch „beeinflussbar“ sind und eben in einer von Corona geprägten Umwelt leben.

    Anders kann man die unterschiedliche Sicht der Richter nicht verstehen und ich glaube, dass es in der Geschichte der Justiz kaum ähnliche Fälle gibt, wo Oberverwaltungsgerichte bei identischer Sachlage ständig zu völlig konträren Urteilen kommen! – Das kann im Ergebnis so nicht stehen bleiben und wahrscheinlich ist der Gang zum Verfassungsgericht jetzt die letzte Möglichkeit, um die Existenz zu retten! Warum? – Weil die Möglichkeiten im Verwaltungsrecht jetzt ausgeschöpft sind! – Zwar sind die meisten Entscheidungen in „Eilverfahren“ abgelehnt worden, denen in der Regel noch „Hauptsacheverfahren“ folgen, aber diese werden in diesem Jahr kaum noch stattfinden und daher muss man nun andere Wege suchen, da es sich bei den „Corona-Maßnahmen“ um Eingriffe in Grundrechte handelt und es im Ergebnis nicht mehr um Verwaltungsrecht sondern um Verfassungsrecht geht!

    Die derzeitige „Ungleichbehandlung“ ist nicht hinzunehmen! – So muss das Grundrecht der Berufsfreiheit (Artikel 12 Absatz 1 GG) bundesweit ebenso  gleich gegeben sein wie das Gleichbehandlungsgebot (Artikel 3 Absatz 1 GG).

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bislang mehrfach gesträubt bezogen auf die Corona-Verordnungen der Bundesländer Klagen zur Entscheidung anzunehmen. Es wurde wiederholt verlangt erst alle anderen Rechtswege vor den Verwaltungsgerichten „auszuschöpfen“. Dies dürfte nun bei vielen Klägerinnen und Klägern der Fall sein! Daher laufen nun in dieser Woche Vorbereitungen für den Gang zum Verfassungsgericht. Wahrscheinlich ist es sinnvoll die Intentionen zu bündeln und aus den Einzelbegehren eine „Gesamtklage“ zu machen. Hier sind nun die Anwälte gefragt, die vor den Obergerichten gescheitert sind und wo neue Eilverfahren keinen Sinn mehr machen. Ich habe entsprechende Signale vernommen und werde diese nun gerne „kanalisieren“!

    Wir geben nicht auf, sondern kämpfen mit Nachdruck weiter! Die Branche lebt und wird sich weiter wehren! Möglichst „kollektiv“!

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Düsseldorf – 27.08.2020 – Sexwork-Demo – Öffnet die Bordelle!

    Düsseldorf – 27.08.2020 – Sexwork-Demo – Öffnet die Bordelle!

    Düsseldorf – 27.08.2020 – Sexwork-Demo – Öffnet die Bordelle!

    Am kommenden Donnerstag, dem 27. August 2020, ist es soweit: ein breit aufgestelltes Aktionsbündnis der Sexarbeit demonstriert vor dem Düsseldorfer Landtag für eine sofortige Öffnung der Bordellbetriebe in NRW und bundesweit und für eine umgehende Aufhebung der staatlichen Restriktionen gegen Sexarbeiter und deren Gäste!

    Man muss sich bewegen, damit sich etwas bewegt! – Nachdem es in einigen wenigen Bundesländern (Bayern, Berlin, Saarland, Thüringen) zu positiven Entwicklungen kam, sind 12 Bundesländer noch „dicht“ und es ist bei den momentan steigenden Corona-Zahlen alles andere als sicher, dass der 1. September 2020 der „Stichtag“ für eventuelle offizielle Bordell-Öffnungen ist!


    Das „Gerücht“, das am 1. September 2020 ein „geheimer Stufenplan“ greift, hält sich zwar stetig, wird aber nirgendwo offiziell bestätigt. Es gibt nach meinen Recherchen in NRW eine seit Juni 2020 anhängige Klage im Eilverfahren vor dem OVG Münster und aktuell mindestens 3 neue Klageerhebungen im Eilverfahren, aber wenn man auf den Kalender schaut, ist der September nicht mehr weit, es sind nur noch Tage!

    Die Situation ist in Deutschlands bevölkerungsreistem Bundesland besonders kritisch: im Bereich der Prostitution sind gerade zahllose Existenzen massiv bedroht, da in NRW jegliche Form der Prostitution untersagt ist und sich nun „alles“ im Graubereich abspielt, wo es für die Protagonisten keinen Schutz und keine Sicherheit gibt! Statt die Sexarbeiterinnen gezielt vor „Corona“ zu schützen, drängt sie der Staat in die ungewollte Illegalität. In genehmigten und ständig überprüften Prostitutions-Betrieben, wo Hygienekonzepte gezielt realisiert werden könnten, ist Prostitution verboten! Auf der Strasse und in Hotels, die für diese Art der „Geschäftsausübung“ keine Erlaubnis besitzen, wird täglich gegen das Gesetz verstossen, weil staatlich Hilfen nicht greifen und in vielen Fällen das Überleben nur mit illegalem Handeln gesichert werden kann!

    Das Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) wird zur Farce, da der Staat seinen Pflichten nicht nachkommt und eine missliebige Branche in die Enge drängt! Obwohl in 3 Bundesländern höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt, die im Tenor besagt, dass bei der Einhaltung von strengen Hygieneregeln und dem vorgeschriebenen 1:1-Kontakt von der Ausübung der Prostitution kein wirklich höheres Corona-Infektions-Risiko ausgeht, dass der Dienstleistungsbereich Prostitution den sonstigen „körpernahen Dienstleistungen“ gleichzustellen ist, reagieren 12 von 16 Bundesländern nicht und verschärfen damit die Situation zunehmend!

    Um auf diese unsinnigen Auswirkungen des „Föderalismus“ aufmerksam zu machen, gehen an vorderster Front die Lovemobile-Aktivistinnen Bibi und Nicole, sowie der BesD e.V., der BSD e.V. und Mitglieder des Aktionsbündnisses „Zukunft Rotlicht“ am kommenden Donnerstag erneut auf die Straße, um Politik und Öffentlichkeit über den eklatanten Missstand zu informieren und um gleichzeitig den Appell „Öffnet die Bordelle! – Jetzt“ zu propagieren! Nach Berlin, Hamburg, Köln und Stuttgart, geht es nun in die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf, wo Landesfürst Armin Laschet m.E. ein wenig zuviel Ruhe walten lässt und wo Gesundheitsminister Laumann ebenfalls den „abwartenden Helmut Kohl“ gibt, während Sexarbeiterinnen und Betreibern nachhaltig die Luft ausgeht!

    Ok, es gibt nach wie vor nicht wenige Neuinfektionen, aber diese entstehen nachweislich in anderen Bereichen, nämlich bei Reiserückkehrern und bei den „Partyfreunden“, die sämtliche Regeln missachten und die Umwelt so massiv gefährden! Beim geschützten „Nümmerchen“ ist das Risiko eklantant geringer und selbst das Robert-Koch-Institut (RKI) sieht das Infektionsrisiko deutlich geringer, als einige „panische Politiker“, die Corona mit „Moral“ kombinieren und im Sinne der Volksgesundheit nun ein „Sexkaufverbot“ propagieren! Was für ein Etikettenschwindel!

    Zur NRW-Kampagne werde ich am kommenden Montag ein intensives „Positionspapier“ veröffentlichen und dies zusammen mit der Veranstaltungeinladung an die 199 Landes-Parlamentarier versenden. Hierfür sind auf meinem Paypal-Konto Spenden eingegangen, die die Kosten decken werden und für die ich an dieser Stelle herzlich danke!

    Hier der vorläufige Ablaufplan für die Demonstration am kommenden Donnerstag, 27.08.2020:

    Sexwork-Demonstration auf der Landtagswiese der Landeshauptstadt Düsseldorf von 11 – 18 Uhr


    Adresse: Landtag NRW, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
    https://goo.gl/maps/bJzpfRYt5ud7bd467

    Zusammenkunft ab 11 Uhr, Pressekonferenz um 11:30 Uhr

    Redebeiträge von: Stephanie Klee (BSD e.V. ), Nicole Schulze, Straßen-Sexarbeiterin (BesD e.V.), Harriet Langanke, (GSSG Stiftung, Fachjournalistin sexuelle Gesundheit/ Sexualwissenschaften)  u.a.

    Kulturelle Beiträge von: Bibbi Drall, reisende Rubens Sexarbeiterin (14:00 & 15:45Uhr), Mechthild Hexengeige alias MadameKALI (15:00 Uhr) uvm.

    Die Anmeldelinks bei Facebook:

    BesD – Veranstaltungslink: https://www.facebook.com/events/3706944732668811

    BSD – Veranstaltungslink:
    https://www.facebook.com/events/621906005430280



    Abschließender Spendenaufruf:

    Bibbi und Nicole sind seit vielen Wochen für die Branche auf der „erotischen Walz“ durch die Republik. Dabei sind inzwischen die „Dienstfahrzeuge“ (Demo-Lovemobil und das Bibbi-Mobil) arg in Mitleidenschaft gezogen worden und auch die sonstigen entstandenen Kosten sind nicht unerheblich! – Während mancherorts Tausende von Euro in Klagen etc. fließen, müssen die engagierten Sexworkerinnen ihr eigenes kaum vorhandenes Geld investieren. Ich rufe an dieser Stelle zu „Solidarität“ im Sinne der Sache auf! Gebt was Ihr könnt! Auch Kleinvieh macht Mist!

    Jeder Taler per Paypal an Nina19983@icloud.com hilft den beiden unermüdlichen Aktivistinnen und wer kein Paypal hat, kann die Beiden natürlich auch über die Mailadresse kontaktieren.


    Infos gibt es natürlich auch in den bekannten Facebook-Gruppen der Betreiber: https://www.facebook.com/groups/1781551198651477/ und in der Offenen Gruppe https://www.facebook.com/groups/zukunftrotlicht/ fortlaufend veröffentlicht.

    Liebe Grüße von Howard Chance

  • Prostitution 2020 – Lagebericht – Öffnungen, Klagen, Aktionen and more

    Prostitution 2020 – Lagebericht – Öffnungen, Klagen, Aktionen and more

    Prostitution 2020 – Lagebericht – Öffnungen, Klagen, Aktionen and more

    Bayern ist „auf“! – Berlin erste Stufe „offen“ und am 1.9. „komplett offen“ – Prostitutionsverbot im Saarland aufgehoben – Stufenplan oder „Feuer frei?“

    Die vergangene Woche inhaltlich zusammenzufassen, fällt dem Autor heute besonders schwer: zuviel Ereignisse, zuviel Input und dazu ein Haufen offener Fragen. Aufgrund der ständigen Nachfragen heute, ausnahmsweise am Wochenende Stand 08.08.2020 13.00 Uhr der aktuelle Statusbericht, der aber wie immer innerhalb von wenigen Stunden teilweise „überholt“ sein kann. Fangen wir mit der aktuell spannendsten Frage an:

    Öffnet das Saarland den Bereich Prostitution und Prostitutionsstätten „komplett“ oder „nur“ mit „eingeschränktem Service“?

    Wir warten seit Donnerstagabend auf die neue Corona-Verordnung des Saarlandes. Die alte Verordnung läuft am Sonntag, 09.08.2020, 23:59 Uhr ab und bislang wurde auf dem Landesserver des Saarlandes noch keine neue Version veröffentlicht. Eigentlich ein Unding, denn der Bereich „Prostitution“ muss nach dem Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis unbedingt angepasst werden. Das „Prostitutionsverbot“ ist am heutigen Samstag und morgigen Sonntag durch den Gerichtsbeschluss vom Donnerstag, der nicht „anfechtbar“ ist, aufgehoben und wie es mit der Prostitution weiter gehen soll, muss in der neuen Verordnung zwingend geregelt werden, es sei denn man beschließt keinerlei „neue“ Einschränkungen, was aber abwegig erscheint. Spätestens morgen Abend werden wir es wohl wissen. Alle saarländischen Kunden sind jetzt jedenfalls in Alarmbereitschaft und haben Vorbereitungen getroffen und beispielsweise Masken, Desinfektionsmittel und auch Fieberthermometer organisiert. Ob man dann am Montag mit „erotischen Massagen“ oder mit „Fullservice“ startet, liegt Stand jetzt noch in den Sternen!

    Berlin öffnet heute am 08.08.2020 mit „erotischen Massagen“ – Stufenplan! – Ab 01. September dann „Vollprogramm“

    Tätä: Es ist soweit: am heutigen Samstag gehen in Berlin die Türen in vielen Prostitutionsstätten wieder auf! Hurra! Allerdings sind bis zum 01. September 2020 lediglich „erotische Massagen“ und „Popoklopfen“ erlaubt, also Praktiken, bei denen es nicht zum „Geschlechtsverkehr“ kommt. Ob „Blas-Massage“ erlaubt ist, kann man nicht genau sagen und ich will darüber auch nicht nachhaltig „unken“, weil das wieder nur zu „Missverständnissen“ führt! – Ab dem 01. September ist dann in Berlin wieder der „komplette Verkehr“ vorgesehen, wobei hierfür natürlich auch besondere „Hygieneregeln“ gelten werden, ab 01. Oktober 2020 werden dann auch die „Lovemobile“ wieder starten dürfen! – Berlin hat bis jetzt die einzige „offizielle Öffnung“ bundesweit. Warum das so ist, erfahrt Ihr im nächsten Absatz:

    Bayern ist „auf“, obwohl die Verordnung der Bayerischen Landesverordnung prinzipiell etwas anderes besagt!

    Seit 14 Tage sind Betriebe, die eine 1:1-Konstellation und Hygieneschutzkonzepte verwirklichen können, wieder in der Lage zu arbeiten. Einige Städte und Gemeinden sperren sich zwar noch immer, die erfolgte „Stellungnahme“, bzw. den Hinweis-Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu akzeptieren, aber seit die Landeshauptstadt München weitreichend „grünes Licht“ für die Sonderregelung gegeben hat, haben viele Betriebe ihre Arbeit wieder aufgenommen. Interessanterweise hängt man dies medial und von Seiten der Politik nicht an die berühmte „große Glocke“, ganz im Gegenteil: man tut so, als wäre nichts passiert und man hat zu allem Überfluss das „generelle“ Verbot von Prostitutionsstätten in der Landesverordnung zeitgleich „verlängert“. Komische Welt? Allerdings! So kann niemand der Staatsregierung die Schuld geben! Passt! Keine Erklärungsnot für Herrn Söder, Kanzlerschaft nicht gefährdet und überhaupt …

    Klagen und Aktionen aktuell – Die Strategie für die kommenden Wochen, um die Republik trotz steigender RKI-Zahlen erotisch zu öffnen.

    Wo es Freud gibt, da gibt es leider auch Leid! – In 3 Bundesländern wird gejubelt, aber in den 13 anderen Gemarkungen gibt es leider noch keinen Anlass zu irgendwelcher Freude. Zwar gab es aus Hamburg anlässlich einer dortigen Demo mal eine Andeutung, dass der „Norden“ (bestehend aus den Ländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen und Hamburg) eine Öffnung zum 01. September 2020 erwäge, aber der Beweis, dass sich hier wirklich etwas tut, wurde nicht erbracht, sondern vom Land Schleswig-Holstein sogar massiv in Frage gestellt! Von Einigkeit, wenn man den Medien glauben kann, keine Spur. Die Sprache der Verordnungen ist eine andere! Der Blick auf die Großländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg erfreut das Gemüt ebenfalls nicht: in NRW schloss die Landesregierung eine Öffnung zum 01. September 2020 aus. Alles andere muss erst auf sein, bevor man über Bordellbetriebe nachdenken kann. NRW ist der letzte verbliebene große Hardliner, denn in NRW ist die Prostitutionsausübung in jeglicher Hinsicht verboten. Zwar gibt es in einigen Städten Baden-Württembergs sogar lokale „Sexkaufverbote“, aber eben nicht flächendeckend.

    Erst wenn die Groß-Bastionen „NRW“ und „BaWü“ fallen, wird die „Öffnung“ nicht mehr aufzuhalten sein! Darum wird momentan auch mit allen Kräften daran gearbeitet weitere Klagen im Eilverfahren zu platzieren, wobei es im Moment in Nordrhein-Westfalen wohl an „Klagewillen“ fehlt. Dies ist ja auch bezogen auf die jüngste Vergangenheit sehr auffällig: keine Berichte über Verfahren in NRW, wenn ich mich nicht irre! Das Land NRW ist also scheinbar nicht unter Druck. Man möge mich korrigieren, aber wir brauchen jetzt gerade in NRW energische Ansätze. In Baden-Württemberg sind neue Klagen am Laufen, auch in Rheinland-Pfalz sind Verfahren am Gang, wobei man ja nicht immer unbedingt erfährt, was wo läuft, da es für Klagen ja keine „Meldepflicht“ gibt.

    Ich werde in den kommenden Tagen auch noch eine eigene preiswerte Zusatzaktion starten, bei der es darum geht die lokalen Ordnungsbehörden zum Handeln aufzufordern! Zur Vorbereitung benötige aber noch ein wenig Zeit!

    Lasst uns gemeinsam noch einmal „Gas geben“ … Jetzt gilt es „Öffnungen“ mit allen vorhandenen „Brechstangen“ zu erwirken, bevor die angekündigte oder sogar heraufbeschworene „2. Welle“ womöglich einen Strich durch die Rechnung macht! Alles Unwägbarkeiten, die das Hirn belasten und keinerlei Planungssicherheit bieten.

    Unsere Informationsstränge laufen nach wie vor in der Facebook-Gruppe „Zukunft Rotlicht“ zusammen und werden dann natürlich auch regelmäßig in anderen Foren gespiegelt. Trotz der gerade anhaltenden Hitze, muss man informiert bleiben und daran arbeiten wir alle mit Hochdruck! – Auch diese Webseite wird momentan mehrmals täglich aktualisiert!

    https://prostitution2020.de

    https://www.facebook.com/groups/zukunftrotlicht/

  • Prostitution 2020 – Die Gedanken sind frei – Statusbericht August 2020

    Prostitution 2020 – Die Gedanken sind frei – Statusbericht August 2020

    Prostitution 2020 – Die Gedanken sind frei – Statusbericht August 2020

    Bayern öffnet die Bordelle? – Berlin ermöglicht Erotikmassagen und SM! – Die Nordstaaten denken über Öffnung der Bordellbetriebe zum 1. September nach?Verbände der Erotikbranche auf Demo-Marathon! – Deutschland bereitet sich auf die 2. Welle vor? – Mega-Anti-Corona Demo in Berlin – Die Infektionszahlen steigen deutlich! – Bürgerinnen und Bürger verzweifeln langsam aber sicher!

    Die Themen der vergangenen Woche kurz zusammenzufassen, fällt in dieser Woche schwer! Ich bin erst einmal froh, dass ich meine Webseite und hier speziell den WordPress-Blog wieder in Betrieb nehmen konnte. Eine abgelaufene Domain, die nur über einen komplizierten Rettungs-Prozess in den USA zurückzuholen sein wird, führte zu Chaos. Nur durch Änderung der DNS-Zuweisungen auf eine andere Domain, konnte der Blog gestern wieder in Betrieb genommen werden. Meine aktiven Website-Adressen lauten jetzt ab sofort https://zukunft-rotlicht.info und https://prostitution2020.de, meine Unternehmensberatung ist unter der Domain https://mhconsulting.online wieder erreichbar.

    Bayern macht die Bordelle auf? – Die Sensationsmeldung der Woche!

    Schon seit der RedlightON-Aktion am 16. August 2020, wo Rechtsanwalt Michael Karthal auf der Pressekonferenz in Frankfurt am Main von eine „eingeklagten Öffnung“ in Kempten (Allgäu) berichtete, liefen die Drähte heiß: Kempten öffnet? Öffnet dann Bayern komplett? Die zweite Frage konnte man vor 14 Tagen so nicht  beantworten und die Ordnungsbehörden in Bayern waren auch überfordert, als die Fragen der Betreiberinnen und Betreiber eingingen. Gab es wirklich ein Urteil? Was war dessen Inhalt? Waren die Feststellungen und der Beschluss allgemeingültig oder nur auf den berühmten Einzelfall anwendbar? Komischerweise interessierten sich zunächst Betreiberinnen und Betreiber, die gar nicht in Bayern beheimatet sind, für die Ergebnisse. Trotz diverser Webinare und pausenlosen Nachfragen in der Facebook-Gruppe, konnte man sich keinen Reim machen, was da nun genau passiert war und noch weniger war zu einem zweiten Verfahren zu erfahren, das ebenfalls in ähnlicher Sache vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erfolgreich geführt wurde. Es war chaotisch und der Kollege Christoph Rohr und ich benötigten auch gut eine Woche, um halbwegs Durchblick zu erhalten.

    Im Ergebnis ist es Stand heute jetzt so, dass diverse Städte und Gemeinden aufgrund der gerichtlichen „Erörterungen“ die nach wie vor geltende und gerade auch wieder verlängerte Infektionsschutzverordnung differenziert anwenden und Prostitutionsstätten, die einen strikten 1:1-Kontakt zwischen Dienstleisterinnen und Kunden gewährleisten, nun nicht mehr als Prostitutionsstätte im Sinn der Verordnung betrachten. Kann ich also in Bayern in meinem Betrieb absolut sicherstellen, dass nie mehr als 2 Personen aufeinander treffen, falle ich nicht unter die Verbotsverordnung! Aber: ich muss Hygienepläne aufstellen und diese natürlich streng einhalten, denn sonst kann man meinen Betrieb wegen „Hygienemängeln“ schließen und das womöglich dauerhaft. Die gesamten Hintergründe der Normenkontrollklage möchte ich heute nicht weiter erläutern; das jetzige Ergebnis zählt und die Zeit für „warum“ und „wieso“ fehlt gerade! Ich bin in der Angelegenheit „Bordell-Öffnung“ bereits seit Mitte der Woche in Augsburg, Schweinfurt, Ingolstadt und Nürnberg und ab heute auch in der Landeshauptstadt München im Einsatz, um zu prüfen, ob sich bestimmte Betriebe unmittelbar oder aber mit weiteren Vorkehrungen und Konzeptanpassungen öffnen lassen. Bei 5 von mir betreuten bayerischen Betrieben wird in den kommenden Tagen zu 99% eine Öffnung erfolgen und dies natürlich im Einvernehmen mit den lokalen Behörden, die in der Regel durchaus kooperativ sind. Wer in Bayern noch Unterstützung benötigt, kann mich oder auch den Kollegen Rohr gerne auch kurzfristig kontaktieren!

    In Berlin darf wieder erotisch massiert werden / SM auch wieder möglich

    Auch Berlin vermeldet zumindest „Teilerfolge“, die aber mit denen von Bayern nicht vergleichbar sind. In Berlin darf in zwei Massagestudios wieder „erotisch massiert“ werden, wobei aber „Body-to-Body“ ebenso verboten ist wie Geschlechtsverkehr und zudem darf der branchenübliche „Handjob“ nur mit Kondom oder Handschuh angeboten werden. Ob dass einen Kunden wirklich inspiriert? Ich habe da starke Zweifel. Auch SM, was unter das ProstSchG, ist in einem Berliner Studio wieder erlaubt, wobei im veröffentlichten Urteil aber steht, das keine erotischen Dienstleistungen stattfinden dürfen! Popo voll ja; Beutel leer nein! Auch ein Kompromiss, der am Bedarf der Kundschaft vorbei gehen dürfte. Aber immerhin erste kleine Schritte, über die man sich ja in der Gemarkung, wo Prostitution gänzlich verboten ist, schon freut.

    „Nordländer“ haben sich angeblich auf 1. September verständigt

    Der Leiter des Bezirksamts Hamburg Mitte, Falko Droßmann (SPD), hat auf einer beeindruckenden Demonstrationsveranstaltung, die am vergangenen Dienstag, 28. Juli 2020, auf der Reeperbahn in Hamburg stattfand, angedeutet, dass sich die sogenannten „Nordländer“ (bestehend aus Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen und Hamburg) auf das Öffnungsdatum 1. September 2020 für Prostitutionsstätten geeinigt haben oder zumindest einigen wollen. Offizielle Bestätigungen gab es aus den anderen Bundesländern dazu leider nicht und so ist die vorliegende Meldung noch sehr mit Vorsicht zu genießen!

    Rotlicht-Demonstrationen Hamburg – Köln – Stuttgart

    Die Demonstrationen der Sexarbeiter- und Betreiberverbände BSD und BesD in Hamburg und Köln waren beeindruckend und haben in jedem Fall „Bewegung“ gebracht, Bewegung, die man nun politisch nutzen muss und darum ist es wichtig jetzt „Druck auf dem Kessel“ zu halten. Darum heißt die Devise „nach der Demo ist vor der Demo“ und ich weise daher heute auf die nächste Demonstration in Stuttgart hin, die am Donnerstag, dem 6. August 2020 stattfinden wird. Stuttgart ist die Hauptstadt der Prostitutionsgegner und eine der wenigen Städte, die sogar ein „Sexkaufverbot“ verhangen haben und damit unglaublich polarisiert! Demonstrieren in Stuttgart ist unbedingt notwendig und ich werde selbst auch dort sein und mit den Freundinnen und Freunden die Fahne hoch halten! Informationen zur Veranstaltung gibt es auf der BesD-Infopage zur Demonstration.

    Am morgigen Montag erfolgt ein ausführlicher Newsletter … ich mache mich jetzt eilig auf den Weg nach München! „Glück Auf“ für die Branche!

    Ihr / Euer Howard Chance


    https://zukunft-rotlicht.info        https://prostitution2020.de

  • Prostitution 2020 – Bayern, Berlin and more? – Öffnungen erreicht!

    Prostitution 2020 – Bayern, Berlin and more? – Öffnungen erreicht!

    Prostitution 2020 - Bayern, Berlin and more? - Öffnungen erreicht!Prostitution 2020 – Bayern, Berlin and more? – Öffnungen erreicht!

    Die abgelaufene Woche hatte es in sich und war für die Branche äußerst spannend. Der Fall „Kempten“, den ich in meinem Beitrag „Causa Bayern“ bereits behandelt habe, weitet sich, was Öffnungen im Freistaat anbelangt, weiter aus: in immer mehr Städten und Gemeinden gibt es „Agreements“ zwischen Behörden und Betreibern und immer mehr Betriebe bereiten sich nach Vorlage von Hygiene-Konzepten auf eine regulierte Öffnung vor oder haben bereits wieder geöffnet.

    Hierzu liegen Meldungen aus Aschaffenburg, Augsburg und auch Nürnberg vor und ich selbst berate auch gerade einige Mandanten, die in verschiedenen Orten Bayerns beheimatet sind und nun auch den Kontakt zu den Behörden suchen, um möglichst bald wieder öffnen zu können. Auch vor mir liegt hier ein arbeitsreiches Wochenende, wo ich Material sichten und Unterlagen für die bayerischen Mandanten vorbereiten werde. „Kempten“ kann der entscheidende „Türöffner“ sein, auf den andere Bundesländer auch reagieren könnten. Ich formuliere das erst einmal sehr vorsichtig, um nicht falsche Hoffnungen zu wecken.

    Auch in Berlin gibt es „Ergebnisse“: 2 Massagestudios dürfen nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts in Berlin wieder öffnen und sogar die berühmte „Handentspannung“ anbieten, Body-to-Body ist allerdings weiter untersagt! Ebenso hat das SM-Studio „Avalon“ die Wiederöffnung erstritten, wobei dort aber keine sexuellen Dienstleistungen erbracht werden dürfen.

    Was unterscheidet Bayern von Berlin? – In Berlin ist der Umfang der „genehmigten“ Dienstleistungen noch sehr beschränkt; in Bayern gibt es jetzt mitunter in einigen Fällen schon das „Vollprogramm“ der erotischen Speisekarte, wobei natürlich die allgemeinen Hygieneregeln immer ein wenig bremsen, wobei der „Blick hinter die Pufftür“ natürlich im realen Betrieb auch nicht wirklich möglich ist! Egal … das wichtigste Ziel ist erst mal erreicht: die Öffnung der Betriebe! Einschränkung hin, Einschränkung her.

    Nun bleibt abzuwarten, ob man jetzt mit einer zweiten „Klagewelle“ in anderen Bundesländern ähnliches erreichen kann. In Hamburg, Niedersachsen und auch Nordrhein-Westfalen wurden die „Töne der Behörden“ schon milder und man will die „Schutz-Maßnahmen-Corona“ nun auch ständig neu bewerten“. Der Ansatz ist da und man kann nun etwas hoffnungsvoller in die Zukunft blicken.

    Wir werden heute Abend in unserem Zukunft-Rotlicht-Gruppen-Webmeeting wieder intensiv diskutieren und haben bereits eine hohe Anzahl von Anmeldungen.
    Auch Nicht-Mitglieder der Facebook-Gruppe können teilnehmen, hierzu ist aber eine Registrierung über den folgenden Link notwendig:

    https://us02web.zoom.us/meeting/register/tZMkfuyhrjsuGd0rnySezwtEeKqhhTtv_oWe

    Wir geben Gas … soviel ist sicher! Es lohnt sich am Ball zu bleiben!

    Ihr / Euer

    Howard Chance am 24.07.2020

    https://mhconsulting.online

    Die Facebook-Gruppe „Zukunft Rotlicht“:
    https://www.facebook.com/groups/zukunftrotlicht/

     

     

     

  • Prostitution 2020 – Die „Causa Bayern“ – Bordellöffnungen möglich?

    Prostitution 2020 – Die „Causa Bayern“ – Bordellöffnungen möglich?

    Prostitution 2020 - Die "Causa Bayern" - Bordellöffnungen rechtmäßig?Prostitution 2020 – Die „Causa Bayern“ – Bordellöffnungen rechtmäßig?

    Die in Frankfurt am Main versammelte Branche, lauschte am vergangenen Donnerstag, 16.07.2020, anlässlich des Kampagnentags „RedlightON“, gebannt den Ausführungen von Rechtsanwalt Michael Karthal, der bei der Pressekonferenz im „My Way“ eine „Sensation“ verkündete: ein von ihm im Rahmen eines sogenannten „Normenkontrollverfahrens“ vertretenes Bordell in Bayern hatte am Abend zuvor offiziell wieder geöffnet! Wie kann bzw. wie konnte das sein?

    Nach der Veröffentlichung in unserer Facebook-Gruppe und in diversen Portalen, glühten die Drähte und der Internet-Verkehr nahm erheblich zu. Der Kollege Christoph Rohr und ich wurden beim „After Work“ ständig angerufen, da wir ja mit Michael Karthal bei der Pressekonferenz gewesen waren und die „Angelegenheit“ auch kurz erörtert hatten. Dass die Zusammenhänge durchaus als sehr komplex zu bezeichnen sind, stellte sich erst später heraus. Mein dazu eilig veröffentlichtes „Quick-Video“ brachte die Gemüter noch weiter in Wallung und es wurde wild spekuliert. Rechtsanwälte aus der ganzen Republik „verlangten“ nach „belastbaren Schriftstücken“ und die „Armee der Hobby-Juristen“ warf dann natürlich öffentlich Äpfel und Birnen in die große Kiste; Clubs in der gesamten Republik wollten durch den bayerischen „Beschluss“, den es in dieser Form gar nicht gab, in völlig anderen Bundesland sofort öffnen. Am besten „rückwirkend“!

    Die „Causa Bayern“ in ganz groben Zügen

    Im bereits erwähnten „Normenkontrollverfahren“, das ein Betrieb in Kempten (Bayern) beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof angeschoben hatte, wurde von der Bayerischen Staatsregierung auf Nachfrage des Gerichts „mitgeteilt“, das man in Bayern nicht die Prostitution als solches untersagt hätte, sondern lediglich die Prostitutionsstätten und zwar aus Gründen des Infektionsschutzes, wenn es zu Ansammlungen von mehreren Personen komme. Gegen die Prostitutionsausübung in einer 1:1-Konstellation (1 Prostituierte: 1 Gast) beständen keine Bedenken und hier gäbe es zwischen den in Bayern nicht untersagten Haus-Hotel-Besuchen und der Erbringung von Dienstleistungen in Prostitutionsstätten keine Unterschiede. Resultat: wenn ein Betrieb gewährleistet, dass es nur zu den 1:1-Konstellationen kommt, fällt er nicht unter die Untersagungs-Verfügung! Prostitutionsstätte ist folglich nicht gleich Prostitutionsstätte, wobei sich die Hygienemaßnahmen natürlich in Klein(st)betrieben sicher einfacher umsetzen lassen, als im Laufhaus oder Großbordell!

    Durch diese möglicherweise wegweisende Stellungsnahme des Verordnungsgebers wurde die Normenkontrollklage somit quasi „gegenstandslos“, da die angestrebte Öffnung ja nun erfolgen konnte und die „Erledigung“ der Klage im Eilverfahren zumindest von der Klägerin erklärt werden konnte. Allerdings war gestern noch offen, ob die Beklagte den Rechtsstreit ebenfalls für „erledigt“ erklären wird oder ob es doch noch zu einem Beschluss des Gerichts kommen muss.

    Der klagende Betrieb in Kempten hatte in der vergangenen Woche für 2 Tage geöffnet, wurde dann aber von der örtlichen Polizei wieder geschlossen! Ob diese Schließung rechtmäßig war, wird nun juristisch zu klären sein. Die polizeiliche Anordnung kann nun vor dem örtlichen Verwaltungsgericht im Eilverfahren angegriffen werden, wobei natürlich mit dem Tenor der Normenkontrollklage argumentiert werden kann. Dabei ist zu beachten, dass es momentan keinen Beschluss des Gerichts gibt und man ja „nur“ mit der Stellungnahme der Staatsregierung arbeiten kann. Welches Gewicht dieses Dokument hat, ist noch nicht abzuschätzen!

    Umso verwunderlicher ist es, dass Ordnungsbehörden in anderen Regionen Bayerns Betrieben mit Hinweis auf die Stellungnahme der Staatsregierung nun eine zeitnahe Öffnung in Aussicht gestellt haben sollen, wenn geeignete Hygiene-Konzepte vorgelegt werden. Der „Präzedenzfall Kempten“, der noch gar keiner ist und wo die „Schließung“ gerade noch anhält, wirkt in anderen Orten und veranlasst zu Zusagen? Merkwürdig und daher bei mir unter ständiger Beobachtung!

    Angeblich haben heute diverse Locations, u.a. auch große Laufhäuser wieder geöffnet. Ich werde das fortlaufend prüfen und dazu immer wieder berichten!

    Vorsicht! –  Bitte keine eigenmächtigen Schnellschüsse! – Gefahr!

    Wie schon in der Facebook-Gruppe geschehen, möchte ich nochmals davor warnen in Bayern ohne Rücksprache mit den Behörden einfach so zu öffnen. Das Kempten-Verfahren ist, zumal es ja keinen anwendbaren Beschluss gibt, ein „Einzelfall“, der durch die wieder erfolgte Schließung von Amts wegen, höchst wackelig ist und für andere Fälle in anderen bayerischen Regionen womöglich nicht den Signalcharakter hat, der forsch unterstellt wurde.

    Egal wie die örtlichen Behörden reagieren, es bleibt festzustellen, dass das vorhandene Betriebskonzept nach dem ProstSchG zu den jetzigen Eröffnungserfordernissen passen muss und dass es in jedem Fall ein Hygienekonzept geben muss, das den Vorgaben entspricht! Hier sind wir, nämlich die Rotlicht-Akademie und MH-Consulting gerne Ansprechpartner in Detailfragen. Wir stellen natürlich auch gerne Kontakt zu den Anwälten her, die sich in die Materie eingearbeitet haben und weitere Hilfestellungen geben können.

    Howard Chance – 21.07.2020

     

     

  • Prostitution 2020 – State of the union – Aktueller Lagebericht

    Prostitution 2020 – State of the union – Aktueller Lagebericht

    Prostitution 2020 - State of the union - Aktueller LageberichtProstitution 2020 – State of the union – Aktueller Lagebericht

    Manchmal ist es der Übersicht halber sinnvoll die vorliegenden Fakten in einer kurzen Übersicht zu präsentieren und daraus einen Lagebericht zu formulieren. Nachdem wir gestern vergeblich auf eine erste Öffnung von Prostitutionsstätten im Freistaat Sachsen gewartet haben, ist ein solcher Moment gekommen!

    Hoffnung 1 – Thüringen

    In der ersten Juni-Woche kamen Meldungen aus Thüringen, dass man dort im Rahmen der „Lockerungen“ erwäge auch „Prostitutionsstätten“ wieder öffnen zu lassen. Bodo Ramelow präsentierte sich progressiv, aber das dann folgende Ergebnis war ein anderes: die Puffs bleiben doch zu! Basta!

    Hoffnung 2 – Rheinland-Pfalz

    Vor 14 Tagen, am 10. Juni 2020, sollten in Rheinland-Pfalz die Prostitutionsstätten unter Anwendung eines Hygienekonzepts wieder öffnen! Pustekuchen: zwei Tage vor dem im Verordnungsentwurf angekündigten Termin, wurde der entsprechende Paragraph in einer Sondersitzung „kassiert“. Die Hintergründe konnten nicht genau geklärt werden, aber die „Einwirkung“ aus Berlin und aus anderen Bundesländern wird es vermutlich gegeben haben. Tenor: der Alleingang eines Bundeslandes ist nicht erwünscht!

    Hoffnung 2 – Sachsen

    Über eine Woche wurde in einem Pressebericht dargestellt, das die Regierung des Freistaates Sachsen über die Öffnung der Bordellbetriebe nachdenke und dies auch war wohl auch in einer Beschlussvorlage enthalten. Am  23.06.2020 wurde getagt. Ergebnis nochmals Pustekuchen: die neue Corona-Verordnung, die ab 30. Juni 2020 gelten wird, verbietet Prostitutionsstätten weiterhin und in der Pressekonferenz erklärte der zuständige Staatssekretär, dass „kein deutsches Bundesland soweit sei … Prostitution wieder zu erlauben!“ Interessant: hier wird der eingeforderte Föderalismus aufgegeben?

    Fazit: Zufälle, die keine sind! In der Bund-Länder-Konferenz von vergangener Woche (17.06.2020) hat es wohl „Verabredungen“ gegeben, die darauf hindeuten, dass es zur „Verhinderung des Betreibens von Prostitutionsstätten“ einen internen „Masterplan“ gibt!


    Meine Gedanken und Anmerkungen zur „Gesamtsituation“:

    Zahlenwerk des Robert-Koch-Instituts

    Das RKI meldet aktuell (23.06.2020 – 0 Uhr) einen R-Wert von 2,02, was nach Aussagen des RKI das Infektionsgeschehen von vor etwa anderthalb Wochen widerspiegelt. Die extremen Hotspot-Entwicklungen (Tönnies und Co.) liegen aber erst eine Woche zurück und schlagen sich so wohl noch nicht in den aktuellen Zahlen nieder? Allerdings wird der bundesweite Wert natürlich von den Hotspots statistisch sehr stark beeinflusst und hat „lokal“ kaum Aussagekraft! Dies wird aber bei den „staatlichen Entscheidungen“ zum Thema „Prostitutionsstätten“ nicht wirklich berücksichtigt!

    Sex ist erlaubt – Prostitution nicht überall explizit verboten, Bordelle schon!

    Sex ist in der Tat immer „körpernah“, bei der Penetration kommt es zu einem Minusabstand von mehreren Zentimetern. Deshalb war in Großbritannien im Rahmen des Lockdowns zeitweise auch der „eheliche Beischlaf“ untersagt. Bei uns hat man so etwas nicht „verordnet“, weil es ja auch reichlich absurd erscheint! Egal!

    Im Rahmen der bundesdeutschen Lockerungen, ist die „private Prostitution“ seit spätestens Ende Mai in 10  von 16 Bundesländern „nicht verboten“, Nymphomaninnen können inzwischen sogar mehrere Personen zu Hause empfangen und mit ihnen verkehren und auch bei „Swingerclubs“ machen die Behörden regional die Augen zu. „Verkehren ist kein Problem“, wenn, ja wenn man es nicht in einer dafür vorgesehenen „Betriebsstätte“ tut!

    Viel absurder geht es wohl kaum! Beim privaten Seitensprung gibt es keinen „Hygieneplan“ und beim Haus-Hotel-Besuch mit Sicherheit keinen Ansatz zur „Kontaktverfolgung“. Die einzigen „Stätten“, die beides leisten können und wollen, werden vom Staat und von den Gerichten als mögliche „Infektions-Hotspots“ angesehen! Das ist in etwa so, als wenn man in Deutschland nur noch dann Autofahren darf, wenn man garantiert und nachweislich nicht im Besitz eines Führerscheins ist! Wozu gibt es noch ein ProstSchG, wenn man den Wildwuchs geradezu fördert oder zumindest billigend in Kauf nimmt?

    Ist nun der Sex im Hinblick auf Corona gefährlich oder sind es „nur“ die Orte, wo geschützter Sex gegen Geld „legal“, weil konzessioniert, angeboten wird? Nach den Gesetzen der Logik hat die „Bezahlung“ keinerlei Auswirkung auf das Infektionsgeschehen! Wenn eine Sexarbeiterin kein Geld nimmt und umsonst „verkehrt“, ist für den Staat womöglich alles OK?

    Vielleicht sind hier die Ansätze für neue „Eilverfahren“ gegeben, bei denen man sich jetzt beeilen muss, da die Gerichte in  wenigen Wochen in die üblichen „Gerichtsferien“ gehen. Ab 15. Juli 2020 haben die Gerichte dann nur noch „Notbesetzungen“ und werden womöglich mit Hunderten von Eilverfahren bemüht. Abgelehnte Eilanträge werden dann wohl erst ab Mitte September 2020 in „Hauptverfahren“ verhandelt.

    Auch die Politik zieht sich ab Anfang Juli „einstweilig“ zurück. Parlamentsferien und nur noch Bearbeitung von Dingen, die absolute Dringlichkeit haben. Unser Thema Prostitutionsstätten gehört mit absoluter Sicherheit nicht dazu!

    Howard Chance

    Facebook-Gruppe „Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise“

    Portal Prostitution 2020

    MH-Consulting Unternehmensberatung