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  • Prostitution 2020 – Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten – Aktuelle Tendenz!

    Prostitution 2020 – Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten – Aktuelle Tendenz!

    Prostitution 2020 - Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten - Aktuelle Tendenz!Prostitution 2020 – Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten – Aktuelle Tendenz!

    Artikel- Update – 14.11.2020 – 11:16 Uhr +++ Diese Seite wird regelmäßig ergänzt +++ Immer auf dem neuesten Stand bleiben +++

    Gegen den „Lockdown light“ in der Bundesrepublik Deutschland sind momentan eine Vielzahl von „Klagen im Eilverfahren“ vor den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten der Bundesländer anhängig. Unternehmen, die durch die Verordnungen der Bundesländer am 2. November 2020 schließen mussten, haben Klagen eingereicht, die nun nach und nach entschieden werden.

    Ich habe mir beginnend mit dem 11.11.2020, die bislang vorhandenen Pressemitteillungen diverser Oberlandesgerichte angeschaut, um „Tendenzen“ zu erkennen, die eine oberflächliche  „Einschätzung“ für die verschiedenen Bundesländer durchaus zulassen.

    Mein Schnell-Eindruck nach der Analyse: Klagen die die Verordnungen komplett angreifen und mit dem „Parlamentsvorbehalt“ begründet werden, scheinen eher zu fruchten, als die mit der „Benachteiligung“.

    Vorab eine wichtige Entscheidung, die das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit dem Lockdown am 11.11.2020 getroffen hat:

    Bundesverfassungsgericht: Erfolgloser Eilantrag einer Kino- und Restaurantbetreiberin gegen Vorschriften der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

    In diesem Beschluss befasst sich der Gericht auf verfassungsrechtlicher Ebene mit dem Lockdown als solches und nimmt eine Abwägung zwischen Einschränkung der Grundrechte und dem Gesundheitsschutz vor. Es ist wohl ein Präzedenzfall, der hier entschieden wurde und die Entscheidung dürfte andere Gerichte beeinflussen.

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/11/rk20201111_1bvr253020.html



    Nachfolgend finden Sie / findet Ihr die Ergebnisse der aktuellen Recherche:

    Prostitution 2020 – Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten – Aktuelle Tendenz!

    Baden-Württemberg

    Der VGH Baden-Württemberg hat eine sehr interessante „Grundsatz-Information“ veröffentlicht, die wohl für die allgemeine „Behandlung“ der Klagen im Eilverfahren maßgeblich sein dürfte: „Neuer Lockdown wegen staatlicher Maßnahmen zur Umsatzkompensation voraussichtlich verhältnismäßig; Offene Erfolgsaussichten in der Hauptsache“ heißt die Mitteilung vom 05.11.2020 und der Titel sagt ja eigentlich schon alles. Die Maßnahmen sind hinzunehmen, wenn eine Entschädigung seitens des Staates erfolgt! Gleichzeitig vermeldet eine weitere Pressemitteilung des VGH vom 06.11.2020, dass bereits 6 Eilanträge bezüglich „Lockdown light“ angelehnt wurden: „Neuer Lockdown: Sechs Eilanträge gegen Betriebsschließungen abgelehnt“. Die aktuellen Prognosen für die Öffnung von Bordellbetrieben in Baden-Württemberg dürften demnach bis zum Ablauf der Verordnung recht düster sein!

    Update 14.11.2020: Verwaltungsgerichtshof lehnt über 20 weitere Eilanträge ab, darunter auch den Antrag eines Prostitutionsbetrieb! Klare Linie des Gerichts! Ungleichbehandlung wird durch Entschädigung kompensiert!


    Bayern

    VGH Bayern urteilt am 12.11.2020 – Corona – Vollständige Schließung von Fitnessstudios verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Bezug zu Prostitution aber schwer darstellbar. Dennoch ein „kleiner Lichtblick“!


    Berlin-Brandenburg

    Die Bundesländer Berlin und Brandenburg haben ein gemeinschaftliches Oberverwaltungsgericht und dementsprechend wirken Beschlüsse in der Regel stets für beide Bundesländer. Zum Thema Eilanträge gegen den Lockdown hat das OVG Berlin-Brandenburg bereits am 06.11.2020 folgendes entschieden: „Nagel-, Kosmetik- und Massage-Studio: Weitere Eilanträge gegen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg abgelehnt – 37/20“. In der Pressemitteilung wird auch auf weitere ablehnende Entscheidungen verwiesen, die vom gleichen Gericht getroffen wurden. Keine Hoffnung auf „körpernahe“ Öffnung!


    Bremen

    Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat ebenfalls am 09.11.2020 „gesprochen“: „Fitnessstudios und Prostitutionsstätten müssen weiterhin geschlossen bleiben. OVG Bremen lehnt Eilanträge von Betreiberinnen eines Fitnessstudios und eines Prostitutionsbetriebs gegen die seit dem 2. November 2020 geltende Neunzehnte Coronaverordnung ab“. In dieser Entscheidung werden Prostitutionsstätten sogar explizit erwähnt. Weitere Klagemöglichkeiten kaum aussichtsreich!


    Hamburg

    Mit einem Beschluss vom 05. November 2020 hat das Verwaltungsgericht Hamburg den Antrag der Betreiberin eines Tattoo- und Piercing-Studios (körpernahe Dienstleistung) abgelehnt, ebenso am gleichen Tag die Klage eines Fitnessstudios. Am 10. November 2020 hat das gleiche Gericht einer anderen Klägerin, die ebenfalls Fitness-Studios betreibt, Recht gegeben und dabei im wesentlichen mit dem „Parlamentsvorbehalt“ argumentiert. Achtung: dieses Urteil kann vor dem Oberverwaltungsgericht noch angefochten werden! Aber der Tenor des 2. Urteils ist sehr spannend! Hoffnung auch für den Bereich der Prostitution?

    Update 12.11.2020: Nach mir vorliegenden Informationen wurde gegen das hier erwähnte „2. Urteil“ des Verwaltungsgerichts Rechtsbeschwerde beim OVG eingelegt. Bis zur Entscheidung sind die Studios geschlossen zu halten!


    Hessen

    Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat am 13.11.2020 einen Eileintrag eines Gastronomiebetriebs, der Öffnung begehrte „quasi exemplarisch“ für alle ähnlich gelagerten Klagen abgelehnt. Der VGH Kassel betrachtet die getroffenen Maßnahmen für rechtmäßig!


    Mecklenburg-Vorpommern

    In Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuell eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 10.11.2020 zu einer Klage eines Fitnessstudios. Der Antrag wurde abgelehnt; es wurde aber darauf verwiesen, dass die Klage im Hauptverfahren Erfolg haben könnte. Leider wird dieses nicht zeitnah stattfinden!


    Niedersachsen

    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 10.11.2020 folgendes entschieden: „Keine vorläufige Außervollzugsetzung der coronabedingten Schließung von Betrieben der körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel- und Tattoo-Studios“. Der Bezug zu unserer Branche ist eindeutig und das sogar ohne auf Entschädigungen zu verweisen. Klageaussichten für den Bereich der Prostitution wohl ziemlich „unterirdisch“!


    Nordrhein-Westfalen

    In Nordrhein-Westfalen ist das Oberverwaltungsgericht Münster die oberste Instanz für Eilverfahren gegen den Lockdown. Die gegenwärtige Rechtsmeinung des OVG  zu verfügten Schließungen im „Freizeitbereich“ (Beispiel Fitnesstudios) ist sehr aufschlussreich, da hier wieder die staatliche „Entschädigung“ angeführt wird! Oberstes NRW-Gericht mit klarer Aussage: „Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Fitnessstudios bleiben in Nordrhein-Westfalen geschlossen“. Ebenso ein Urteil zur Gastronomie in NRW: „Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Schließung von Gastronomiebetrieben voraussichtlich verhältnismäßig“. Das die Rechtsmeinung im Bereich der körpernahen Dienstleistungen abweichen wird, kann momentan als sehr unwahrscheinlich betrachtet werden! Aber Restchancen können natürlich auch nicht ausgeschlossen werden und Klagen im Bereich der Prostitution sind anhängig.

    Update 12.11.20 – Weitere Ablehnung von Eilanträgen durch das OVG Münster wegen Untersagung körpernaher Dienstleistungen und von Spielhallen. Kein Licht in Sicht in NRW!


    Rheinland-Pfalz

    Es liegen momentan leider noch keine Informationen vor!


    Saarland

    Im Saarland gab es am 09.11.2020 ein Urteil, dass es ermöglicht, dass „Tätowierer und Piercer im Bundesland wieder öffnen dürfen“. Heute am 11.11.2020 wurde ein Antrag bezüglich der Öffnung von Fitnessstudios allerdings abgelehnt. Wenn man auf körpernahe Dienstleistungen abzielt, könnte das Tattoo/Piercing-Urteil für die Prostitutionsbranche möglicherweise im Saarland interessant sein!


    Sachsen-Anhalt

    Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg lehnt am 10.11.2020 den Eilantrag gegen Schließung der Spielhallen im Rahmen des „Teil-​Lockdowns“ ab. Auch hier wird mit den Entschädigungsleistungen argumentiert. Aussagekraft für Rotlicht-Branche sehr begrenzt!


    Sachsen

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat am 12.11.2020 und 13.11.2020 über zwei Eilanträge aus dem Bereich der körpernahen Dienstleistungen entschieden und die Anträge abgelehnt. Auch bei August dem Starken keine positive Tendenz!


    Schleswig-Holstein

    In Schleswig-Holstein liegen Eilentscheidungen nach dem neuerlichem Corona-Lockdown vor, der Gaststätten und Tattoo-Studios betrifft vor. Diese datieren vom 09.11.2020 und es sind Ablehnungen, die sich recht merkwürdig lesen.


    Thüringen

    Das Thüringische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 11. und 12. November 2020 Eilanträge von gastronomischen Betrieben abgelehnt und diese ins Hauptverfahren verwiesen, was bedeutet, dass Entscheidungen erst in ferner Zukunft getroffen werden. Schach matt einstweilen!


    https://mhconsulting.online

    https://zukunft-rotlicht.info


    Kontext-Artikel:

    MH-Consulting – Novemberhilfen oder Klagen? – Das Beratungsprogramm

    Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Prostitution 2020 – Novemberhilfe und Infektionszahlen retten Verordnungen

  • Prostitution 2017 – Finanzgericht Hamburg – Urteil Hurenbuchführung

    Prostitution 2017 – Finanzgericht Hamburg – Urteil Hurenbuchführung

    Prostitution 2017 - Finanzgericht Hamburg - Urteil zur Hurenbuchführung - April 2017
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Finanzgericht Hamburg – Urteil Hurenbuchführung

    Der 2. Senat des Finanzgerichts Hamburg hat jetzt gerichtlich festgestellt, in welcher Art und Weise Sexworker bei ihre Einnahmen-Überschuß-Rechnung die „Geschäftsvorgänge“ aufzeichnen müssen: es ist ein Kassenbuch zu führen, bei dem die einzelnen Kundenzahlungen aufgeführt werden müssen. Dieter 50 €, Horst 35 €, Egon 80 € ist das regelmässig anzuwendende Muster, um einer Verwerfung der Buchführung und einer Schätzung zu entgehen.

    Eine Befreiung von der Einzelaufzeichnungspflicht, wie sie bei Bargeschäften im Einzelhandel üblich ist, kommt im Bereich der Eigenprostitution nach Meinung des Gerichts nicht in Frage, da der Kundenkreis begrenzt und individuell bestimmt sei.

    Der korrekte Name des Kunden muss zum Glück nicht festgehalten werden und über korrekte Quittungen, die sicher kaum ein Kunde haben möchte, wurde im Verfahren auch nicht gesprochen. Ein Narr, wer die Einführung einer amtlich zugelassenen Registrierkasse fordert, woraus dann ein Beleg mit Art der Dienstleistung (Blasen intensiv zu 55 € mit nachfolgender analer Fingerstimulation für 35 € = Total 90 € inkl. 19% Umsatzsteuer) rattert und wo der Ausdruck den Künstlerinnen-Namen (Chantal Lamore) und die Steuernummer der Unternehmerin benennt. Nur noch eine Frage der (modernen) Zeit?

    Lasst unseren Spott mal nicht den „Schräuble“ hören: ein Schwabe versteht da womöglich keinen Spaß und greift unsere Idee beim nächsten Steuerfindungskongreß der Finanzbehörden auf! Dies wäre dann der nächste wirksame Schritt zu Hure 4.0, einem System, wo Sexworkern dann jeglicher „Spaß“ genommen würde!

    Nach Hurenpass und neuer Sexsteuer-Nummer die umhängbare Registrierkasse für die schmale Handtasche mit Terminal für bargeldlose Zahlung, weil Bargeld in der Prostitution ab 2020 gänzlich verboten wird?

    Ja, das klingt nach Utopie, doch viele Utopien wurden bereits Realität und wenn man in der Prostitution das Bargeld abschafft, hat man endlich die Kontrolle, die man wirklich haben will! Wenn alles auf deutschen registrierten Konten landet, ist mogeln unmöglich und die Steuererklärungen entstehen quasi automatisch. Wir werden sehen, wo wir hier mittelfristig landen!

    Das oben genannte Urteil des Finanzgerichts Hamburg Aktenzeichen X S 2/17 ist noch nicht rechtskräftig und liegt momentan beim Bundesfinanzhof. Einen ausführlichen Bericht zu diesem Verfahren finden Sie unter:

    https://www.jurion.de/news/357281/FG-Hamburg-Geltung-der-allgemeinen-Aufzeichnungspflichten-auch-fuer-gewerbliche-Prostitution/

    Kontext-Artikel:

    Nachgefragt: Die Besteuerung von Sexworkern in Deutschland

  • Prostitution 2017 – Hamburg – Auf dem Hansaplatz nachts um halb eins

    Prostitution 2017 – Hamburg – Auf dem Hansaplatz nachts um halb eins

    Prostitution 2017 - Hamburg - Auf dem Hansaplatz nachts um halb eins ...
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    Prostitution 2017 – Hamburg – Auf dem Hansaplatz nachts um halb eins

    In den vergangenen Tagen hatte ich mehrere geschäftliche und private Termine in der alten Hansestadt Hamburg und so buchte ich mich für einige Tage in einem Hotel in der Nähe des Hamburger Hauptbahnhofs ein, was sich in letzter Konsequenz als örtlich schwerwiegender Fehler erweisen sollte. Denn: im Viertel St. Georg, rund um den Hansaplatz, spielt das pralle kriminelle Leben, was mich noch persönlich beschäftigen sollte und auch tat.

    Mit Hamburg verbindet man zunächst einmal den Hafen und die Reeperbahn, den Dom und nun auch die vielgerühmte Elbphilharmonie, wo inzwischen die Kultur eingezogen ist und wo es vieles zu bestaunen gibt. Leider war mein Zeitplan mal wieder zu eng und ich habe von der Stadt mal wieder nur wenig gesehen, da die Termine zeitintensiv waren und ich am Abend dann viel zu müde war, um noch etwas „sinnvolles“ zu unternehmen.

    Am Sonntag war die Welt noch in Ordnung: ich besuchte eine alte Bekannte, die in Hamburg-Mitte eine frivole Bar betreibt, wo sich am Sonntagabend ein schicker SM-Play-Kreis zu gemeinsamen Spielen einfand. Angenehme Leute, ein gelungenes Ambiente und eine überaus charmante Gastgeberin, die sich um das Wohl ihrer Gäste kümmerte. Im „Kow 2″,Luisenweg 119, 20537 Hamburg, lohnt sich der Besuch, wenn man als Paar oder Single einmal frivol ausgehen möchte! Unter http://www.kow2.de/ findet man vielfältige Informationen zum Konzept und zum aktuellen Programm. Schön war es … bei Gudrun!

    Da ich schon am Montagvormittag einen wichtigen Termin hatte, konnte ich nicht lange im Kow verweilen. Mein Heimweg führte mich über den Hauptbahnhof zum Hansaplatz, wo zu später Stunde noch ein asiatischer Imbiß geöffnet war, der mit leckeren Hähnchen und mit Currywurst warb. Nun ja, eben echt asiatisch. Lach! Egal, eine Currywurst zur Nacht geht immer und ich huschte aus dem abendlichen Schneetreiben hinein in die gute Asia-Stube, wo sich eine Vielvölker-Versammlung eingestellt hatte. Außer „echten Hamburgern“, die man vergeblich suchte, waren nahezu alle Kontinente der Welt vertreten, wobei die Schwarzafrikaner die stärkste Fraktion stellten.

    Der berühmte „Griff Royal“ … es gibt ihn noch!

    Essen und Getränke gibt es in dieser Gegend nur gegen Vorkasse. Die Wirte sind Leid gewöhnt und ohnehin ist das ganze Viertel recht „rustikal“: trotz Prostitutionsverbot mit drastischen Strafen für Anbieterinnen und Freier, sind die Gunstgewerblerinnen stark vertreten und schrecken auch vor dem „Griff Royal“ nicht zurück, wo man männlichen Passanten einfach mal schnell kräftig in den Schritt greift und dabei einige unanständige Angebote offeriert. Sex für vermeintlich kleines Geld, wobei man dann entweder auf dem WC einer Kneipe oder aber in den Zimmern einer Absteige verarztet wird. Die einen finden das wahrscheinlich nostalgisch erotisch, die anderen bekommen schon beim Gedanken daran Pickel. Mir egal, ich hatte nur ein wenig Hunger und bin immer ein aufmerksamer Beobachter von Szenerien.

    Die Currywurst war OK und an meinem Tisch saß ein Paar von der Elfenbeinküste, das sich zur Nacht ein halbes Huhn gönnte und dabei in heftige Wortwechsel verstrickt war. Die dunkle Dame schimpfte in französischer Sprache, der dazu gehörende Herr zuckte mit den Schultern und deutete auf die Strasse, wo zwei Streifenwagen der Hamburger Polizei geparkt waren. Irgendein Tumult. Normal! Da ich der französischen Sprache mächtig bin, konnte ich einigen Wortfetzen entnehmen, dass die Polizei wohl gerade das Geschäft der Dame störte und sie sich deshalb in den Asia-Grill verzogen hatte. Der Herr, der wohl Manager und Nutzniesser ist, war darüber verärgert, weil ihm wohl die Taler ausgingen, die er nur zu gerne in den nächsten Spielautomaten stecken wollte! Die letzten Reserven waren gerade für das halbe Huhn draufgegangen und Nachschub tat nun Not. So war es nicht verwunderlich, dass man den netten Herrn am Tisch, nämlich mich, umgehend anzwinkerte.

    „Baby, wan´t to have some fun?“

    So kam es mir entgegen und dabei landete sofort eine Hand auf meinem verlängerten Knie. Sehr merkwürdig, an diesem Ort aber scheinbar normal. Der Manager verzog keine Miene und tat so, als wenn er gar nicht anwesend wäre. Hauptsache es kommen neue Penunzen in die Kasse … in seine Kasse, denn man kann der Dame ja nicht die Kohle in der Tasche lassen. Ortstypische Arbeitsteilung: sie schafft an, er gibt aus!

    Das „Baby“, also ich, hatte aber keine Lust auf „Fun“ und sagte höflich aber entschieden ab, was die Dame aber nicht weiter kümmerte. Sie wollte mir den Rest von ihrem Huhn anbieten und argumentierte mit „gut machen“ und „sehr billig“! Während ich ersteres nachdenkend sofort in Frage stellte, war ich mir beim zweiteren absolut sicher: sehr billig, die ganze Sache! Ohne am angebotenen Huhn zu knabbern, verließ ich das Lokal und machte mich auf den Weg zu meinem nahe gelegenen Hotel. Noch zwei weitere osteuropäische Damen im fortgeschrittenen Alter versuchten ihr spätes Glück und folgten mir bis zum Hoteleingang, wo der Nachtportier schon den Finger hob und die Damen sofort verscheuchte. Man kannte sich und da war auf beiden Seiten keinerlei Sympathie.

    Der Portier sprach von „Schmeißfliegen“ und warnte mich vor solchen Kontakten. Es sollen 5.000 Euro fällig werden, wenn man sich auf ein solches Date einlässt und dabei von den Ordnungsmächten erwischt wird. Keine Gefahr für Howard, der auf solchen Trash nicht steht und sicher nicht in irgendwelche Absteigen einrückt, wo hinter der Tür womöglich weitere unangenehme Überraschungen lauern.

    „Nimm mich jetzt, auch wenn ich stinke!“, kam es mir spontan in den Sinn.

    Ich zog mich dann in meine Gemächer zurück, wo alles wohlig warm und sauber war. Hinter der Hotelmauer war die Welt in Ordnung und mehr braucht man ja auch nicht. Oder?

    Am nächsten Morgen ging es zum Termin, wo ich eine der interessantesten Locations Hamburgs kennenlernte und wo ich ein sehr gutes wie konstruktives Gespräch hatte, dem ein weiteres am Abend folgte. 12 Stunden Prostitutionsgesetz als Tagesziel mit guten Ergebnissen und mit zu wenig Zeit für Nahrungsaufnahme. Zurück am Hansaplatz: trotz wieder später Stunde hektische Betriebsamkeit, statt Currywurst war diesmal ein türkischer Spieß angesagt, der sehr gut schmeckte, aber dabei auch für einigen Durst sorgte. Durch das „Halal-Konzept“ im Sinne Mohammeds, gab es beim türkischen Wirt kein Bier und ich mußte mich noch in eine Kneipe begeben, die direkt gegenüber meines Hotel lag.

    Dieses hieß „Tallyman“ und war wiederum eine Versammlungsstätte von Kulturen der Welt. Vom Syrer bis zum Chinesen waren alle vertreten und auch an losen Mädchen war kein Mangel. Die Spielautomaten glühten, der Geräuschpegel war immens und die Wirtin stark im Stress. Ohne Vorkasse kein Getränk. Zigarettenstangen werden als Zahlungsmittel akzeptiert und auch bunte Drogen-Kügelchen sind hier und da zu sehen. Einige Herren schauten unentwegt aus dem Fenster und immer wenn ein Streifenwagen vorbeifuhr, was hier sehr oft vorkommt, wurde der Kopf reuig gesenkt. Wahrscheinlich ein besondere Ausdruck von akuter Blaulicht-Allergie!

    Eine junge Bulgarin erzählte mir von ihrem großem Durst und wollte ein Schluck Bier aus meiner Flasche nehmen. Auch interessant. Dass Sie außerdem total „geil auf mich“ ist, verwunderte nicht wirklich. Nachdem sie durch einen mutigen Griff geprüft hatte, dass ich keine Transe bin, folgte auch hier das übliche Abendgebet: nur 30, gut, langsam. Schon klar, aber sicher kein Deal!

    Während ich in irgendwelche sinnlosen Gespräche verwickelt wurde, hatte sich ein sehr gut gekleideter Herr auf den Barhocker neben mir gesetzt. Ein Glück, so gab es nun eine natürliche Mauer zur Bulgarin und deren Kolleginnen, die dringend noch Umsatz machen wollten und ständig aus fremden Gläsern und Bierflaschen „naschten“. Mein Sitznachbar hatte mächtig einen im Tee und entschuldigte sich für seinen bedenklichen Zustand. Er schwankte und fiel dabei fast vom Hocker. Im letzten Moment konnte ich ihn fangen und er rappelte sich mühsam wieder auf. Schuldigung! Er bestellte eine neue Pulle Bier, stabilisierte sich auf dem Hocker und rutschte wieder zu mir rüber. Das ging noch zweimal so und ich hatte inzwischen mächtig die Nase voll. Irgendwelche Mädels, die an fremden Bieren sabbern und ein Trunkenbold, dem es an Haltung fehlt!

    Plötzlich stand der Wackler auf, steckte sich sein Flensburger in die Tasche und stürmte mit strammem Schritt aus der Pinte. Ist der schlagartig wieder nüchtern geworden? Geht doch überhaupt nicht!

    Und wie! Sekunden später bemerkte ich, dass mein Handy „abwesend“ war. Der Kollege hatte den bekannten Antänzer-Trick verbessert und bei seinem Schwanken meine Jackentasche durchsucht. Hotelkarte, Notizblock, Handy einfach weg! Ich hatte den Vogel noch im Blick und war fest entschlossen, sofort die Verfolgung aufzunehmen. Jedoch waren da plötzlich eine Reihe von fremden Mitbürgern, die sich so geschickt vor die Tür stellten, dass ich nicht durchkam. Natürlich reiner Zufall! – Mit Ärger und Schwung rammte ich mich durch, konnte aber den Übeltäter nirgendwo mehr sehen. Verschwunden, irgendwo in der Gasse!

    Da war es auch nur ein ganz schwacher Trost, dass mich ein weiterer Herr geheimnisvoll von der Seite ansprach. Er sei Polizist und im Undercover-Einsatz! Seine Tarnung war perfekt und er wusste, wie mein Problem zu lösen ist. 100 € für ihn als Vorkasse und das Telefon ist in 24 Stunden wieder da! – Klar: ich gebe ihm 100 € und ich höre nie wieder von ihm. Dass er mir gewissermaßen als Kombipaket noch ein Date mit seiner heißen Schwester anbietet, bringt das Fass nun zum überlaufen: als ich einen Passanten bitte, die „richtige“ Polizei zu rufen, ist der emsige Agent plötzlich verschwunden. Dringende Ermittlungen, vermutlich!

    Während ich auf der Strasse stehe und auf die Polizei warte, kamen einige Assistenten aus dem „Tallyman“ gekrochen, die aussahen, als wenn sie mit mir noch ein Hühnchen zu rupfen hätten. 3 zu 1 ist unfair, aber hier auf der Strasse gibt es nun mal andere Regeln. Sie wollen Freibier und haben selbiges bereits bestellt. Ein wenig Geschubse, ein freundlicher Tritt in einen Hintern: ich gab mir alle Mühe, die Leute auf Abstand zu halten und musste final auch zur bekannten Kongo-Schelle greifen, um deutlich zu machen, dass ich nicht als Opfer tauge! Bevor die Sache weiter eskalierte, traf zum Glück der Peterwagen ein und plötzlich herrschte vor Ort die reinste Freundlichkeit. Alle wollten nur helfen und ich sei doch „gute Mann“!

    Selbst die Mädels von der Strasse mischten sich ein und brachten ihre Entrüstung zum Ausdruck. Zuviel Theater und die Polizei bat mich in den Streifenwagen, um die Situation zu entschärfen. Strassendiskussion machte keinen Sinn und wir fuhren auf die Wache, wo ich mir die lokale Verbrecherkartei zu Gemüte führte. Leider ergebnislos. Was sonst? Bei über 50 Trickdiebstählen am Tag in dieser Gegend, hat die Polizei den Kampf längst aufgegeben. Handyortung in der Großstadt? Nahezu unmöglich. Und welcher Dieb lässt schon das Handy an? Also wurde ein Protokoll gefertigt und um 3 Uhr nachts war ich wieder bei meinem Hotel, wo schon wieder eine Dienstleisterin im Gebüsch lauerte:

    „Wolle Spaß?“ – Nee, Spaß hatte ich nun wirklich schon genug und die ganze Gegend ist beim nächsten Hamburg-Besuch ganz sicher gestrichen!

    Resultat: sehr gute Termine und Gespräche in Hamburg, denen weitere folgen werden. Die Gestaltung des Rahmenprogramms ist deutlich verbesserungswürdig und die Wiederherstellung der mobilen Kommunikation wird noch einige Tage in Anspruch nehmen. Darum hier abschließend meine neue Rufnummer, die ich mir zusammen mit einem neuen Handy flugs organisieren musste:

    0177-2727897 – Howard´s Nummer nach dem Kummer

    So war ich schnell wieder erreichbar, zumindest theoretisch, weil ja niemand die neue Rufnummer kannte, hat das Telefon natürlich nicht geklingelt. Aber: wir arbeiten daran!

  • Prostitution 2017 – Howard Chance – 4 Tage grippal und das Chaos bricht aus!

    Prostitution 2017 – Howard Chance – 4 Tage grippal und das Chaos bricht aus!

    Howard Chance - 4 Tage grippal und das Chaos bricht aus!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Howard Chance – 4 Tage grippal und das Chaos bricht aus!

    Am vergangenen Wochenende hat es mich erwischt: schon am Samstag in Frankfurt am Main hatte ich schwere Knochen, am Sonntag juckte die Nase und am Montag breitete sich ein grippales Vollbild aus, wo ich dem heilenden Bett nicht mehr entgehen konnte. Denken mit dicker Birne? Nicht zu empfehlen! Leichter Fieberwahn macht unflexibel und die Gedanken sind dann nur schwer zu ordnen. Jedenfalls habe ich auf dem Krankenlager festgestellt, wie stressig meine gegenwärtige Arbeit doch ist und wie wichtig es ist, Dinge zu strukturieren.

    Dieses Posting soll nun ganz sicher kein Mitleid wecken und nicht dazu anstiften, mir Medikamente und Kuchen per Post zu schicken. Ich bin seit heute wieder an Deck und werde das ganze Wochenende Dinge aufarbeiten müssen, die sich auf meinem Zettel gesammelt haben. Wenn man viele Dinge annimmt, muss man diese auch erledigen und da ist es dann egal, ob es Wochenende ist oder eben nicht!

    Sollten Sie als Betrachterin oder Betrachter des Postings von meinem arbeitstechnischen „Rückstau“ betroffen sein, werden Sie ganz sicher heute oder morgen von mir hören oder lesen. Ich habe mir einen langen Zettel gemacht, der eben jetzt nach Dringlichkeit abgearbeitet werden wird. Wichtiges und eiliges zuerst. nach der Pflicht dann die Kür und dies verbunden mit der Hoffnung, dass sich die viralen Plagegeister zurückhalten und den Kampf gegen „Aspirin Komplex“ aufgeben, ein Mittel, was mir hervorragend geholfen hat und was meine Arbeitsfähigkeit schnell wieder hergestellt hat.

    Mein Kampf gilt heute und morgen also dem selbst verursachten Chaos, bevor ich am Montag zu einem wichtigen Termin nach Hamburg reise, wo ja auch die neue zu bestaunende Elbphilharmonie lauert und wo ich auch wieder einige alte und neue Freunde treffen werde. Da heißt es dann „Moin, Moin“ und zwar egal ob am Morgen, am Mittag oder am Abend!