Schlagwort: Kriminalität

  • Hans Leyendecker – Süddeutsche Zeitung – Den Namen des Zuhälters auf der Haut

    Hans Leyendecker – Süddeutsche Zeitung – Den Namen des Zuhälters auf der Haut

    Hans Leyendecker - Süddeutsche Zeitung - Den Namen des Zuhälters auf der HautHans Leyendecker – Süddeutsche Zeitung – Den Namen des Zuhälters auf der Haut

    Meinungsmache und Verallgemeinerungen! Leider!

    Informationsstand: 19. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Hans Leyendecker ist ohne Frage zweifelsohne ein journalistisches Schwergewicht: bis 2016 leitete er das investigative Ressort der „Süddeutschen Zeitung“ und war an der Aufdeckung zahlloser Skandale beteiligt. Auch im „Unruhestand“ ist er aktiv und hat in diesem Jahr sogar die Präsidentschaft beim Evangelischen Kirchentag übernommen, was für einen gewissen „Konservatismus“ sprechen mag? Leyendecker hat sich jedenfalls jetzt in der Süddeutschen Zeitung mit einer markanten Schlagzeile zu Wort gemeldet:

    „Prostitution – Den Namen des Zuhälters auf der Haut“

    Es folgt eine „Bestandsaufnahme“, die den bekannten Klischees folgt und dabei mal wieder den Eindruck erweckt, dass die gesamte deutsche Rotlicht-Branche aus Kriminellen bestehen würde! Das wird zwar so nicht geschrieben, aber unterschwellig kann man es so wahrnehmen und das reicht dem „Normalbürger“ zur Meinungsbildung dann aus!

    Leyendecker berichtet leider oberflächlich vom derzeitigen Stuttgarter „Paradise-Prozess“ und stellt das Saubermann-Image des Jürgen Rudloff in Frage, obwohl der Prozess gerade erst begonnen hat und die Unschuldsvermutung gelten muss. Von gefährlichen Clans ist die Rede, gegen die es aber selten zum „Prozess“ kommt. Der bekannte Kriminalist Manfred Paulus aus Ulm wird zitiert: ein Mann der Jahrzehnte an der Front war und der nahezu jede öffentlich rechtliche Prostitutions-Dokumentation schmückte. Er hat wohl neuerlich einen bemerkenswerten Fachaufsatz veröffentlicht, der aber merkwürdigerweise nicht verlinkt wurde! Dafür wird der Bericht von der gestrigen „Thai-Razzia“ auf der Webseite der „Süddeutschen“ direkt in den Kontext gebracht, um die vorgebrachten Thesen anschaulich zu unterstützen! Auch der Zeitpunkt der Erscheinung ist auffällig und sicher kein Zufall!

    Nun soll an dieser Stelle nicht der Eindruck entstehen, dass ich Leyendecker und Paulus für unglaubwürdig halte! Natürlich gibt es im deutschen Rotlicht auch schlimme Entgleisungen, Menschenhandel, Ausbeutung und Gewalt. Keine Frage! Diese Verbrechen müssen bekämpft werden! Aber durch eine spezielle Berichterstattung eine ganze Branche unterschwellig generalisiert anzugreifen, geht für mein Empfinden zu weit! Ich entnehme Leyendeckers Artikel die Nachricht „Menschenhandel ist überall!“ und auch „Die vermeintlichen Saubermänner entpuppen sich doch als Verbrecher!“ Die bemühten anständigen Betreiber haben dann doch (fast alle) Dreck am Stecken?  Vermutlich, wahrscheinlich, überhaupt?

    Obwohl Leyendeckers Artikel nur ein „kurzer Anriss“ ist, könnte die Schlussfolgerung der Ruf nach einem generellen Verbot von Prostitution in Deutschland sein, da die Kriminalität ja allgegenwärtig und damit die Regel ist? Generalverdacht!

    Die „Solidarität der Anständigen“ ist jetzt gefordert und die Veranstaltergemeinschaft des Kongresses „Zukunft Rotlicht“ wird hierzu auch zeitnah eine „Frankfurter Erklärung gegen Menschenhandel und Ausbeutung“ formulieren, die dem generellen Klischee entgegenwirken soll. Spiel über Bande … ist nämlich nicht unser Geschäft! Den „Dreckspatzen im Rotlicht-Gewerbe muss ganz klar das Handwerk gelegt werden, aber es darf nicht sein, dass für eine ganze Branche ein „Generalverdacht“ erzeugt wird!

    Oder könnte das „Credo“ am Ende lauten: „Man kann es zwar nicht beweisen, aber es ist so!“ Was man nicht beweisen kann, taugt aber nicht zum Beweis und auch nicht zur Behauptung! Aber bei der Meinungsmache gelten scheinbar „andere Gesetze“?

    Hans Leyendeckers Artikel finden Siie unter:
    http://www.sueddeutsche.de/panorama/prostitution-den-namen-des-zuhaelters-auf-der-haut-1.3949456

  • Mord an Sexworkerin in Nürnberg – Motiv-Hinweise in AO-Forum?

    Mord an Sexworkerin in Nürnberg – Motiv-Hinweise in AO-Forum?

    Mord an Sexworkerin in Nürnberg - Motiv-Hinweise in AO-Forum?
    Bildquelle: Pixabay

    Mord an Sexworkerin in Nürnberg – Motiv-Hinweise in AO-Forum?

    Ein mysteriöser Mord an einer 22-jährigen Sexworkerin aus Rumänien, beschäftigt momentan die Nürnberger Kriminalpolizei, die eine Mordkommision eingerichtet hat und auf Zeugensuche ist:

    Am Mittwoch, dem 24. Mai 2017, wurde die Feuerwehr Nürnberg gegen 19.30 Uhr zu einem Brand in einem Mehrfamilienhaus in der Nürnberger Innenstadt gerufen, wo dann in einer Wohnung im 6. Stock eine leblose Person aufgefunden wurde, die aber nicht etwas dem Feuer zum Opfer gefallen war, sondern bereits vorher durch massive Gewalteinwirkung zu Tode gekommen war. Der Brand wurde wahrscheinlich gelegt, um Spuren zu beseitigen!

    Die junge rumämische Sexworkerin, die im Internet unter „Yenna“ inserierte, war der Nürnberger Kundschaft ebenso bekannt, wie die Adresse als solches, bei der es sich um eine Hostessen-Wohnung handelt, die für „preiswerten Sex“ bekannt ist. Zur Klärung der Umstände sucht die Polizei nun Zeugen, die möglicherweise etwas zur Tat berichten können oder diesbezüglich Beobachtungen gemacht haben.

    Recht bizarr sind die Anmerkungen des Portals reporter-24.com zum Mordfall, bei dem Berichte über „Yenna“ aus einem einschlägig bekannten AO-Forum zitiert und abgebildet werden: offensichtlich hatte die Dienstleisterin u.a. Absprachen zum Sex ohne Gummi nicht eingehalten und hatte für zu wenig sexuelle Leistung zuviel Geld genommen. Auch mit den Betreibern anderer Nürnberger Bordellbetriebe, soll es Streitigkeiten gegeben haben.

    AO-Forum zum Thema Yenna
    Quelle: reporter-24.com

    Nun gut, dass mag ja alles sein, aber im Zusammenhang mit dem Mord, klingt dies doch recht zynisch und kann doch wohl überhaupt nicht zur Rechtfertigung taugen. Mord ist Mord und setzt niedrige Beweggründe voraus. Und reine Verärgerung über einen vermeintlich schlechten oder zu teuren Service, schließe ich persönlich eher aus. Die wahrscheinlichere Variante wird eher eine Beziehungs- oder Triebtat sein.

    Ich finde es äußerst geschmacklos, dass die Reporter-Kollegen den Versuch unternehmen, die Tat unterschwellig ein wenig zu rechtfertigen, so nach dem Motto „ist zwar eine schlimme Sache, aber die Dame hat vielleicht doch ein bisschen Mitschuld am eigenen Ableben, da sie ja nicht ganz korrekt gearbeitet hat!“

    Solche Bewertungen benutzt man gerne für Straftaten im Milieu und wenn alle Klischees passen, ist es doch noch viel schöner. Wenn man dann noch die alte deutsche Weisheit zitiert, die besagt: „Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um!“, sind sicher alle zufrieden?

    Nein, sicher nicht! Das Ereignis zeigt vielmehr, dass „private“ Einzel-Prostitution in Wohnungen nach wie vor besondere Gefahren birgt und das unsere neues Prostitutionsgesetz diese Unternehmensformen nun auch noch fördert, da Wohngemeinschaften, die derzeit noch einen gewissen Schutz bieten, vielerorts nicht mehr zulässig sein werden!

    „RIP Yenna!“

    Einen seriösen Tatsachen-Bericht finden Sie beim Bayerischen Rundfunk unter:

    http://br.de/s/2rl7OlQ

    Achtung – Neue Entwicklung – Weiteres Verbrechen in Nürnberg:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/08/sexworker-mord-nuernberg-2/

  • Prostitution 2017 – Hamburg – Auf dem Hansaplatz nachts um halb eins

    Prostitution 2017 – Hamburg – Auf dem Hansaplatz nachts um halb eins

    Prostitution 2017 - Hamburg - Auf dem Hansaplatz nachts um halb eins ...
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Hamburg – Auf dem Hansaplatz nachts um halb eins

    In den vergangenen Tagen hatte ich mehrere geschäftliche und private Termine in der alten Hansestadt Hamburg und so buchte ich mich für einige Tage in einem Hotel in der Nähe des Hamburger Hauptbahnhofs ein, was sich in letzter Konsequenz als örtlich schwerwiegender Fehler erweisen sollte. Denn: im Viertel St. Georg, rund um den Hansaplatz, spielt das pralle kriminelle Leben, was mich noch persönlich beschäftigen sollte und auch tat.

    Mit Hamburg verbindet man zunächst einmal den Hafen und die Reeperbahn, den Dom und nun auch die vielgerühmte Elbphilharmonie, wo inzwischen die Kultur eingezogen ist und wo es vieles zu bestaunen gibt. Leider war mein Zeitplan mal wieder zu eng und ich habe von der Stadt mal wieder nur wenig gesehen, da die Termine zeitintensiv waren und ich am Abend dann viel zu müde war, um noch etwas „sinnvolles“ zu unternehmen.

    Am Sonntag war die Welt noch in Ordnung: ich besuchte eine alte Bekannte, die in Hamburg-Mitte eine frivole Bar betreibt, wo sich am Sonntagabend ein schicker SM-Play-Kreis zu gemeinsamen Spielen einfand. Angenehme Leute, ein gelungenes Ambiente und eine überaus charmante Gastgeberin, die sich um das Wohl ihrer Gäste kümmerte. Im „Kow 2″,Luisenweg 119, 20537 Hamburg, lohnt sich der Besuch, wenn man als Paar oder Single einmal frivol ausgehen möchte! Unter http://www.kow2.de/ findet man vielfältige Informationen zum Konzept und zum aktuellen Programm. Schön war es … bei Gudrun!

    Da ich schon am Montagvormittag einen wichtigen Termin hatte, konnte ich nicht lange im Kow verweilen. Mein Heimweg führte mich über den Hauptbahnhof zum Hansaplatz, wo zu später Stunde noch ein asiatischer Imbiß geöffnet war, der mit leckeren Hähnchen und mit Currywurst warb. Nun ja, eben echt asiatisch. Lach! Egal, eine Currywurst zur Nacht geht immer und ich huschte aus dem abendlichen Schneetreiben hinein in die gute Asia-Stube, wo sich eine Vielvölker-Versammlung eingestellt hatte. Außer „echten Hamburgern“, die man vergeblich suchte, waren nahezu alle Kontinente der Welt vertreten, wobei die Schwarzafrikaner die stärkste Fraktion stellten.

    Der berühmte „Griff Royal“ … es gibt ihn noch!

    Essen und Getränke gibt es in dieser Gegend nur gegen Vorkasse. Die Wirte sind Leid gewöhnt und ohnehin ist das ganze Viertel recht „rustikal“: trotz Prostitutionsverbot mit drastischen Strafen für Anbieterinnen und Freier, sind die Gunstgewerblerinnen stark vertreten und schrecken auch vor dem „Griff Royal“ nicht zurück, wo man männlichen Passanten einfach mal schnell kräftig in den Schritt greift und dabei einige unanständige Angebote offeriert. Sex für vermeintlich kleines Geld, wobei man dann entweder auf dem WC einer Kneipe oder aber in den Zimmern einer Absteige verarztet wird. Die einen finden das wahrscheinlich nostalgisch erotisch, die anderen bekommen schon beim Gedanken daran Pickel. Mir egal, ich hatte nur ein wenig Hunger und bin immer ein aufmerksamer Beobachter von Szenerien.

    Die Currywurst war OK und an meinem Tisch saß ein Paar von der Elfenbeinküste, das sich zur Nacht ein halbes Huhn gönnte und dabei in heftige Wortwechsel verstrickt war. Die dunkle Dame schimpfte in französischer Sprache, der dazu gehörende Herr zuckte mit den Schultern und deutete auf die Strasse, wo zwei Streifenwagen der Hamburger Polizei geparkt waren. Irgendein Tumult. Normal! Da ich der französischen Sprache mächtig bin, konnte ich einigen Wortfetzen entnehmen, dass die Polizei wohl gerade das Geschäft der Dame störte und sie sich deshalb in den Asia-Grill verzogen hatte. Der Herr, der wohl Manager und Nutzniesser ist, war darüber verärgert, weil ihm wohl die Taler ausgingen, die er nur zu gerne in den nächsten Spielautomaten stecken wollte! Die letzten Reserven waren gerade für das halbe Huhn draufgegangen und Nachschub tat nun Not. So war es nicht verwunderlich, dass man den netten Herrn am Tisch, nämlich mich, umgehend anzwinkerte.

    „Baby, wan´t to have some fun?“

    So kam es mir entgegen und dabei landete sofort eine Hand auf meinem verlängerten Knie. Sehr merkwürdig, an diesem Ort aber scheinbar normal. Der Manager verzog keine Miene und tat so, als wenn er gar nicht anwesend wäre. Hauptsache es kommen neue Penunzen in die Kasse … in seine Kasse, denn man kann der Dame ja nicht die Kohle in der Tasche lassen. Ortstypische Arbeitsteilung: sie schafft an, er gibt aus!

    Das „Baby“, also ich, hatte aber keine Lust auf „Fun“ und sagte höflich aber entschieden ab, was die Dame aber nicht weiter kümmerte. Sie wollte mir den Rest von ihrem Huhn anbieten und argumentierte mit „gut machen“ und „sehr billig“! Während ich ersteres nachdenkend sofort in Frage stellte, war ich mir beim zweiteren absolut sicher: sehr billig, die ganze Sache! Ohne am angebotenen Huhn zu knabbern, verließ ich das Lokal und machte mich auf den Weg zu meinem nahe gelegenen Hotel. Noch zwei weitere osteuropäische Damen im fortgeschrittenen Alter versuchten ihr spätes Glück und folgten mir bis zum Hoteleingang, wo der Nachtportier schon den Finger hob und die Damen sofort verscheuchte. Man kannte sich und da war auf beiden Seiten keinerlei Sympathie.

    Der Portier sprach von „Schmeißfliegen“ und warnte mich vor solchen Kontakten. Es sollen 5.000 Euro fällig werden, wenn man sich auf ein solches Date einlässt und dabei von den Ordnungsmächten erwischt wird. Keine Gefahr für Howard, der auf solchen Trash nicht steht und sicher nicht in irgendwelche Absteigen einrückt, wo hinter der Tür womöglich weitere unangenehme Überraschungen lauern.

    „Nimm mich jetzt, auch wenn ich stinke!“, kam es mir spontan in den Sinn.

    Ich zog mich dann in meine Gemächer zurück, wo alles wohlig warm und sauber war. Hinter der Hotelmauer war die Welt in Ordnung und mehr braucht man ja auch nicht. Oder?

    Am nächsten Morgen ging es zum Termin, wo ich eine der interessantesten Locations Hamburgs kennenlernte und wo ich ein sehr gutes wie konstruktives Gespräch hatte, dem ein weiteres am Abend folgte. 12 Stunden Prostitutionsgesetz als Tagesziel mit guten Ergebnissen und mit zu wenig Zeit für Nahrungsaufnahme. Zurück am Hansaplatz: trotz wieder später Stunde hektische Betriebsamkeit, statt Currywurst war diesmal ein türkischer Spieß angesagt, der sehr gut schmeckte, aber dabei auch für einigen Durst sorgte. Durch das „Halal-Konzept“ im Sinne Mohammeds, gab es beim türkischen Wirt kein Bier und ich mußte mich noch in eine Kneipe begeben, die direkt gegenüber meines Hotel lag.

    Dieses hieß „Tallyman“ und war wiederum eine Versammlungsstätte von Kulturen der Welt. Vom Syrer bis zum Chinesen waren alle vertreten und auch an losen Mädchen war kein Mangel. Die Spielautomaten glühten, der Geräuschpegel war immens und die Wirtin stark im Stress. Ohne Vorkasse kein Getränk. Zigarettenstangen werden als Zahlungsmittel akzeptiert und auch bunte Drogen-Kügelchen sind hier und da zu sehen. Einige Herren schauten unentwegt aus dem Fenster und immer wenn ein Streifenwagen vorbeifuhr, was hier sehr oft vorkommt, wurde der Kopf reuig gesenkt. Wahrscheinlich ein besondere Ausdruck von akuter Blaulicht-Allergie!

    Eine junge Bulgarin erzählte mir von ihrem großem Durst und wollte ein Schluck Bier aus meiner Flasche nehmen. Auch interessant. Dass Sie außerdem total „geil auf mich“ ist, verwunderte nicht wirklich. Nachdem sie durch einen mutigen Griff geprüft hatte, dass ich keine Transe bin, folgte auch hier das übliche Abendgebet: nur 30, gut, langsam. Schon klar, aber sicher kein Deal!

    Während ich in irgendwelche sinnlosen Gespräche verwickelt wurde, hatte sich ein sehr gut gekleideter Herr auf den Barhocker neben mir gesetzt. Ein Glück, so gab es nun eine natürliche Mauer zur Bulgarin und deren Kolleginnen, die dringend noch Umsatz machen wollten und ständig aus fremden Gläsern und Bierflaschen „naschten“. Mein Sitznachbar hatte mächtig einen im Tee und entschuldigte sich für seinen bedenklichen Zustand. Er schwankte und fiel dabei fast vom Hocker. Im letzten Moment konnte ich ihn fangen und er rappelte sich mühsam wieder auf. Schuldigung! Er bestellte eine neue Pulle Bier, stabilisierte sich auf dem Hocker und rutschte wieder zu mir rüber. Das ging noch zweimal so und ich hatte inzwischen mächtig die Nase voll. Irgendwelche Mädels, die an fremden Bieren sabbern und ein Trunkenbold, dem es an Haltung fehlt!

    Plötzlich stand der Wackler auf, steckte sich sein Flensburger in die Tasche und stürmte mit strammem Schritt aus der Pinte. Ist der schlagartig wieder nüchtern geworden? Geht doch überhaupt nicht!

    Und wie! Sekunden später bemerkte ich, dass mein Handy „abwesend“ war. Der Kollege hatte den bekannten Antänzer-Trick verbessert und bei seinem Schwanken meine Jackentasche durchsucht. Hotelkarte, Notizblock, Handy einfach weg! Ich hatte den Vogel noch im Blick und war fest entschlossen, sofort die Verfolgung aufzunehmen. Jedoch waren da plötzlich eine Reihe von fremden Mitbürgern, die sich so geschickt vor die Tür stellten, dass ich nicht durchkam. Natürlich reiner Zufall! – Mit Ärger und Schwung rammte ich mich durch, konnte aber den Übeltäter nirgendwo mehr sehen. Verschwunden, irgendwo in der Gasse!

    Da war es auch nur ein ganz schwacher Trost, dass mich ein weiterer Herr geheimnisvoll von der Seite ansprach. Er sei Polizist und im Undercover-Einsatz! Seine Tarnung war perfekt und er wusste, wie mein Problem zu lösen ist. 100 € für ihn als Vorkasse und das Telefon ist in 24 Stunden wieder da! – Klar: ich gebe ihm 100 € und ich höre nie wieder von ihm. Dass er mir gewissermaßen als Kombipaket noch ein Date mit seiner heißen Schwester anbietet, bringt das Fass nun zum überlaufen: als ich einen Passanten bitte, die „richtige“ Polizei zu rufen, ist der emsige Agent plötzlich verschwunden. Dringende Ermittlungen, vermutlich!

    Während ich auf der Strasse stehe und auf die Polizei warte, kamen einige Assistenten aus dem „Tallyman“ gekrochen, die aussahen, als wenn sie mit mir noch ein Hühnchen zu rupfen hätten. 3 zu 1 ist unfair, aber hier auf der Strasse gibt es nun mal andere Regeln. Sie wollen Freibier und haben selbiges bereits bestellt. Ein wenig Geschubse, ein freundlicher Tritt in einen Hintern: ich gab mir alle Mühe, die Leute auf Abstand zu halten und musste final auch zur bekannten Kongo-Schelle greifen, um deutlich zu machen, dass ich nicht als Opfer tauge! Bevor die Sache weiter eskalierte, traf zum Glück der Peterwagen ein und plötzlich herrschte vor Ort die reinste Freundlichkeit. Alle wollten nur helfen und ich sei doch „gute Mann“!

    Selbst die Mädels von der Strasse mischten sich ein und brachten ihre Entrüstung zum Ausdruck. Zuviel Theater und die Polizei bat mich in den Streifenwagen, um die Situation zu entschärfen. Strassendiskussion machte keinen Sinn und wir fuhren auf die Wache, wo ich mir die lokale Verbrecherkartei zu Gemüte führte. Leider ergebnislos. Was sonst? Bei über 50 Trickdiebstählen am Tag in dieser Gegend, hat die Polizei den Kampf längst aufgegeben. Handyortung in der Großstadt? Nahezu unmöglich. Und welcher Dieb lässt schon das Handy an? Also wurde ein Protokoll gefertigt und um 3 Uhr nachts war ich wieder bei meinem Hotel, wo schon wieder eine Dienstleisterin im Gebüsch lauerte:

    „Wolle Spaß?“ – Nee, Spaß hatte ich nun wirklich schon genug und die ganze Gegend ist beim nächsten Hamburg-Besuch ganz sicher gestrichen!

    Resultat: sehr gute Termine und Gespräche in Hamburg, denen weitere folgen werden. Die Gestaltung des Rahmenprogramms ist deutlich verbesserungswürdig und die Wiederherstellung der mobilen Kommunikation wird noch einige Tage in Anspruch nehmen. Darum hier abschließend meine neue Rufnummer, die ich mir zusammen mit einem neuen Handy flugs organisieren musste:

    0177-2727897 – Howard´s Nummer nach dem Kummer

    So war ich schnell wieder erreichbar, zumindest theoretisch, weil ja niemand die neue Rufnummer kannte, hat das Telefon natürlich nicht geklingelt. Aber: wir arbeiten daran!

  • Prostitution 2017 – Glossar – Zuverlässigkeitsprüfung

    Prostitution 2017 – Glossar – Zuverlässigkeitsprüfung

    Prostitution 2017 - Glossar - Howard Chance - Zuverlässigkeitsprüfung
    Bildquelle: Pixabay

    Erlaubnisvoraussetzungen für Betreiber

    Wer eine Erlaubnis zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes erlangen möchte, muss grundsätzlich über 18 Jahre alt sein.

    Keine wirklich große Überraschung, da man unter 18 Jahren auch nicht voll geschäftsfähig ist. Aber die Zahl der Bordellbetreiber in jugendlichem Alter dürfte auch äußerst gering sein. Oder haben Sie andere Erfahrungen? – Diese Festschreibung im Gesetz ist womöglich dem Umstand geschuldet, dass man als Minderjähriger in Deutschland auch unter 18 Jahren ein Gewerbe anmelden und ausüben kann, wenn der gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) und das Vormundschaftsgericht dem zustimmen. Um jegliches wirres Handeln der Eltern oder einen schlechten Tag des Vormundschaftrichters mit seiner Zustimmung zum Betreiben eines Bordells durch einen Minderjährigen nicht als „Lücke“ durchgehen zu lassen, hat der Gesetzgeber eben vorbeugend die Einschränkung ins Gesetz geschrieben!

    Zuverlässigkeit der Person … auch ein sehr leidiges Thema

    Da die Erlaubnis stets „personenbezogen“ erteilt oder eben versagt wird, erfolgt die amtlichen Prüfung hier sehr intensiv. Nicht, das da ein „Übeltäter“ durchs Raster schlüpft!

    Um zuverlässig zu erscheinen, darf man – in der Regel – innerhalb der letzten 5 Jahre vor Antragsstellung n i c h t

    a) wegen eines Verbrechens,

    b) wegen eines Vergehens gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die körperliche Unversehrtheit oder gegen die persönliche Freiheit,

    c) wegen Erpressung, Betrugs, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Bestechung, Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt oder Urkundenfälschung,

    d) wegen eines Vergehens gegen das Aufenthaltsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungs-gesetz oder das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder

    e) wegen eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren,

    rechtskräftig verurteilt worden sein.

    So weit, so gut. Da hat sicher kaum jemand wirklich Einwände! – Verbrecher sind nun einmal prinzipiell als nicht zuverlässig einzustufen. Aber es geht ja noch weiter, denn man will sich ja nicht nur die „richtigen“, sondern auch gleich die „möglichen“ Verbrecher vom Leib halten:

    Wem innerhalb der letzten 5 Jahre vor Antragstellung die Erlaubnis zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes untersagt wurde oder wer Mitglied eines unanfechtbar verbotenen Vereins ist oder war, bei dem gilt die Zuverlässigkeit als nicht gegeben. Dies gilt in der Regel auch, wenn die Mitgliedschaft nicht seit mindestens 10 Jahren erloschen ist.

    Warum hacke ich so auf diesem „in der Regel“ herum? – Weil die Regel nun mal die Norm ist und es bei der Norm wohl immer Abweichungen oder Ausnahmen gibt. Bei den verbotenen Vereinen denke ich sofort an die meist eindrucksvoll tätowierten Herren mit den kräftigen Armen und der Neigung zum gemeinschaftlichen Motorradfahren, die in den Rotlicht-Vierteln der Republik oft als Wirtschafter oder Security tätig sind. Dass die Politik hier im Gesetz nicht gleich das Wort „Rocker“ reinschreibt, sondern „blumige“ Wortabfolgen bildet, auf die sich die Allgemeinheit keinen Reim machen kann, erscheint etwas merkwürdig, ist aber sicher einfach der juristisch sauberen Formulierungspraxis geschuldet. Nun sind aber nicht alle „Charter“ der bekannten „Angels“ , „Bandidos“ oder der „Xysilon-Biker“ verboten und so kann nur in einer mühevoller Einzelfall-Prüfung über die „Zuverlässigkeit“ des Einzelnen entschieden werden. Denn „Sippenhaft“ ist nun mal verboten! – Lustigerweise könnten nach Inhalt der vorliegenden Erläuterungen zum Gesetz und zugegeben leicht „schräger Auslegung“ z.B. Neo-Nazis, die Mitglied in einer verbotenen „Kameradschaft“ sind oder waren, möglicherweise durchaus im Rotlicht tätig werden, wenn sie bislang nicht milieutypisch aktiv waren. – Komisch, oder?

    Die Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung zudem die Pflicht ein Führungszeugnis anzufordern und Erkundigungen bei Polizeibehörden anzustellen, ob dort womöglich konkrete Anhaltspunkte für eine Unzuverlässigkeit vorliegen. Es sollen polizeiliche Stellungnahmen erfolgen.

    Neben dem „Führungszeugnis“, das ja ein übliches und häufig verwendetes Dokument ist, schaltet man also auch weitere Ermittlungsbehörden mit ein und lässt die Antragsteller mal gründlich durch den Polizei-Computer laufen. Wehe, dort gibt es irgendwelche Hinweise, die im weitesten Sinne als dubios erscheinen. Dann könnte das Amt womöglich die Erlaubnis „vorsorglich“ verweigern. Und eine polizeiliche Stellungnahme ist halt auch kein 08/15-Zettel, sondern ein qualifiziertes Dokument mit möglicherweise prekären Inhalten.

    Die zuständige Behörde soll die Zuverlässigkeit des Betreibers in regelmäßigen Abständen, spätestens aber nach drei Jahren, erneut überprüfen. The „Amt“ is always watching you now! Die Vision von der möglichst lückenlosen staatlichen Überwachung wird hier zur Realität. Das einzige, was noch fehlen würde, ist die sogenannte „Umkehr der Beweislast“, bei der die Behörde die Unzuverlässigkeit unterstellen würde und der Antragsteller mühsam das Gegenteil beweisen müsste, um in den Genuss einer Erlaubnis zu kommen. Weit entfernt sind wir davon leider nicht und das Verfahren ist auch so schon steinig genug! – Die „Prüflinge“ liegen amtlich immer auf Wiedervorlage. – Glückwunsch!

    Kontext:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/09/prostitution-2017-auf-ein-wort-herzlich-willkommen-im-abenteuerland/