Schlagwort: Lockdown light

  • Frohes Fest? – Weihnachten 2021 zwischen Hoffen und Bangen – Ein Gruß!

    Frohes Fest? – Weihnachten 2021 zwischen Hoffen und Bangen – Ein Gruß!

    Frohes Fest? - Weihnachten 2021 zwischen Hoffen und BangenFrohes Fest? – Weihnachten 2021 zwischen Hoffen und Bangen – Ein Gruß!

    Omikron versaut die Feiertage – Medien auf Coronawelle – Boostern statt Beten – Erotikbranche diesmal nicht die Buhabteilung der Nation – Chaos allenthalben

    Denk ich an Deutschland in der Nacht, werd ich um den Schlaf gebracht!

    Auch in diesem Jahr muss man sich wieder die Frage stellen, ob es zum Fest etwas zu feiern gibt, da man Feiern, zumindest im größeren Rahmen wieder verbieten will und dafür noch in der Weihnachtswoche eine MPK-Krisensitzung anberaumt hat, die, während das Volk auf Erleichterungen hoffte, mal wieder „Verschärfungen“ auf der Agenda hat. Was auch sonst? Nachdem die Vereinbarungen der letzten Ministerpräsidenten-Konferenz mal wieder nicht flächendeckend umgesetzt wurden und sich diverse „föderale Sonderwege“ ergeben haben, setzt man sich nun wieder in die beliebte Videoschalte bei Glühwein und Gebäck, um neue Maßnahmen zu beraten, deren lokale Umsetzung dann wie immer ziemlich fraglich sein wird.

    Die Düsseldorfer Altstadt war am vergangenen Wochenende gefüllt mit reisefreudigen Niederländern, die in der Heimat einen Lockdown der härteren Art erlebten und daher auf die Weihnachtsmärkte in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt „auswichen“ und dabei die eine oder andere Portion „Omikron“ im Gepäck hatten? Zudem erleben wir in NRW momentan eine „Hurenwanderung“ aus den Niederlanden, da Prostitution dort momentan nicht möglich ist. Allerdings sind die niederländischen Kolleginnen in den meisten Fällen nicht im Besitz eines deutschen Hurenpasses und können einen solchen auch nicht so einfach erlangen.

    Subunternehmer aus Osteuropa sind fleißig auf unseren Baustellen tätig und wundern sich, dass man Ihnen Impfbescheinigungen und Tests abverlangt; Mädels im Gewerbe bekommen von Ordnungsämtern erklärt, dass Impfungen mit russischen Vakzinen zwar in einigen europäischen Impfpässen eingetragen werden, dass diese Impfungen aber in der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt werden. Zweimal geimpft und womöglich in Deutschland geboostert? Mit „ungeeigneten Vakzinen“ in der Kette, gilt man schlichtweg als „nicht immunisiert“! Wohl dem Betreiber, der die „Covid-Check-App“ verwendet, damit die digitalen Zertifikate prüfen kann und so möglichen Ärger vermeidet.

    Olaf Merkel meets Karl Lauterbach … wer regiert die Republik?

    Der Regierungswechsel war recht lautlos: Olaf Scholz (genannt Merkel) übernahm die stoische Ruhe der Jahrhundertkanzlerin und wirkt momentan wie der „leise Ritter von eher trauriger Gestalt“, während der Gesundheitsminister (genannt Karl der Große) sich als das Gesicht der Regierung und der Pandemie überhaupt entpuppt. Tägliche Statements, Inventuren, Modellierungen und ein informativer Output, den die Bürger nicht verarbeiten können. Südafrikanische Studien, britische Prognosen kombiniert mit Statements der neuen Expertenkommision im Kanzleramt, kommentiert von Herrn Wieler vom RKI und einem Stiko-Chef, der seine eigenen Kinder vorerst nicht impfen lassen würde.

    Zu wenig Impfstoff, wahrlich heldenhafte Neubeschaffung über Nacht und ein General als Koordinator, der den heiss ersehnten Stoff mit Bundeswehr-Lastern aus anderen EU-Staaten abholen lässt, damit die Boosterungen nicht an Fahrt verlieren. Bundesminister Karl kauft alles und Neu-Finanzminister Lindner macht den Staatssäckel auf, um sich später keine Vorwürfe machen zu müssen, dass er das vermeintlich impfwillige Volk im Stich gelassen hätte. Die Opposition wittert Verstöße gegen die Haushaltsordnung und bringt Prüfverfahren auf den Weg. Impfrekorde hier, Horror-Szenarien dort: man verliert total den Überblick und findet so manche Chaos-Theorie mehr als bestätigt! Pandemie-Bewältigung ist nicht so einfach und man will ja auch noch politisch punkten und mit den Erfolgen in 2022 Landtagswahlen gewinnen.

    Bürgerliche Freiheit: Fehlanzeige, aber sowieso entbehrlich?

    Die FDP punktete bei der Bundestagwahl vornehmlich mit Freiheitsrechten, gab diese aber während der Regierungsbildung mehr und mehr auf, um sich dann aber geschwind wieder über einen nicht geringen Anteil von Parlamentariern gegen eine „Allgemeine Impfpflicht“ zu positionieren, die von Experten eingefordert wird. In diesem Wirrwarr macht Freiheit keinen Spaß, da eine solche ja auch nicht zu erlangen ist. In der Corona-Zeit haben wir Einschränkungen durch Verordnungen, die dem Freiheitsbegriff total widersprechen und wir müssen uns im Sinne der Pandemiebekämpfung „fügen“, uns Maßnahmen unterwerfen, die dann und wann sinnlos sind oder zumindest sinnlos erscheinen.

    Fügen ist etwas, was der kritische Bürger nicht mag und der Protest geht dabei so weit, dass Corona-Leugner auf dem Sterbebett die Gefährlichkeit von Covid weiter leugnen und dann die merkwürdige Überzeugung quasi als „Corona-Märtyrer“ mit ins selbstgeschaufelte Grab nehmen. Diese Form der grundgesetzlich verankerten „Meinungsfreiheit“ hat für die „Nachwelt“ wenig Nutzen und beinhaltet die Gefahr, dass Nachahmer ein ähnliches Schicksal erleiden. Impfverweigerer gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere Bürgerinnen und Bürger und gefährden mit ihrer persönlichen Freiheit automatisch die Gesundheit anderer.

    Rotlicht spielt bei der Pandemie-Bekämpfung keine wesentliche Rolle

    Basierend auf den Erfahrungen des letzten Jahres, hat sich unter den „Rotlichtern“ ein gewisser Verfolgungswahn deutlich manifestiert. Sobald in den Medien von „Maßnahmen-Verschärfungen“ die Rede ist, geht man davon aus, dass Rotlicht-Betriebe umgehend geschlossen werden. Doch die Beobachtung ist eine andere: zwar sind die „2-G-plus-Regeln“, die momentan in vielen Bundesländern gelten nicht verhältnismäßig im Vergleich zu ähnlichen Branchen, aber ein kompletter Lockdown der Branche hat nur dort stattgefunden, wo die Inzidenzen unglaublich durch die Decke geschossen sind.

    Prostitutionsverbote sind momentan die absolute Ausnahme und Gängelungen finden eher auf Ordnungsamtsebene statt in der gesetzgebenden Landespolitik statt. Man lässt „uns“ ein Stück weit gewähren und man hat die zuvor herrschende fundamentalistische Betrachtung, dass Rotlicht ein Pandemietreiber sei, ein Stück weit aufgegeben, nachdem man festgestellt hat, dass es in der Branche keine Massenausbrüche gab. 1:1-Arbeit ist möglich und wird auch unter den jetzt angedachten Verschärfungen weitestgehend möglich bleiben. Dabei darf man aber nicht vergessen, dass die Beschränkungen für die offiziellen Betriebe dem illegalen Bereich deutlich in die Hände spielt!

    Was machen Damen ohne Impfung oder Herren, die mit 2 G und Plus nichts zu tun haben möchten? Diese Personengruppen suchen und finden sich in Internetportalen oder auf der Straße oder im Gebüsch, verabreden sich „privat“, entgehen so der staatlichen Kontrolle und Aufsicht und denken natürlich nicht einmal im Traum daran Steuern zu bezahlen oder Hygienestandards einzuhalten. Die „erotische Schattenwelt“ und der diesbezügliche „Graumarkt“ dürften unter Corona die Marktführerschaft bereits übernommen haben und die neuen Strukturen haben sich dermaßen etabliert, dass ein Weg zurück sehr schwierig sein wird.

    2022 – Der Kampf um die (verlorenen) Pfründe geht weiter

    Meine diesjährige Weihnachtsbotschaft ist eine Beschreibung der gegenwärtigen Umstände, die Prognose für das kommende Jahr wird dann in der Neujahrs-Botschaft folgen. Nach dem Rückblick kommt dann die gefühlte Prognose, die sich schwierig gestalten wird und wo die unabsehbaren weiteren „Corona-Wellen“ wieder eine gewichtige Rolle spielen werden. Dass es auch im kommenden Jahr um die „Pfründe“, also um die Verteilung der Umsätze zwischen „sauber“ und „unsauber“ gehen wird, ist klar und dieser „Kampf der Welten“ kann nur gelingen, wenn die Branche an einem Strang zieht und man sich nicht mit unnötigen Kleinkriegen gegenseitig das Leben noch schwerer macht, als es do schon ist.

    In 2022 startet die Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes und auch das Thema „Sexkaufverbot“ ist noch lange nicht vom Tisch. Momentan gibt es, coronabedingt, einen „Waffenstillstand“, der aber trügerisch ist und koordinierter „Lobbyismus“ ist zunehmend erforderlich. Dabei sind Taten und Aktionen gefragt und weniger das endlose Abspulen alter Floskeln in den eigenen Reihen und Konferenzen.

    Schlusswort in eigener Sache – IG Zukunft Rotlicht – Dick im Geschäft?

    Die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht war auch in diesem Jahr eine Plattform für Information und Meinungsaustausch und hat in der Summe gesehen mindestens 75% meiner diesjährigen Arbeit ausgemacht. Menschen wurden zusammengeführt, Kooperationen und Freundschaften sind entstanden, unzählige Zoom-Konferenzen, aber auch private Treffen fanden statt und haben der Branche viele Gesichter gegeben. Man konnte Informationen „konsumieren“, sich aber auch aktiv einbringen und Standpunkte beziehen.

    Für mich als Initiator und Verweser wurde die Interessengemeinschaft nicht, wie von bösen Zungen geunkt wurde, zum „dicken Geschäft“, wo man mit über 1.500 Mitgliedern monatlich um die 10.000 € einfährt. Das vorläufige „Jahresergebnis“ liegt bei um die 5.000 € p.a. und nicht pro Monat, von den 1.500 Mitgliedern waren lediglich 150 aktiv und es kam zu kleinen bis großen Zuwendungen von insgesamt 38 Personen bzw. Unternehmen. In der Summe gesehen ein „450-€-Job“ mit überschaubarem Stundenlohn und mit zunehmend leerer Kasse am Jahresende.

    An dieser Stelle ein herzlichen Dank an alle, die meine Arbeit in diesem Jahr großzügig unterstützt haben, ein Dank an die immer hilfsbereiten Kollegen Christoph Rohr von www.rotlicht-akademie.de Thomas Schiller von www.rotlicht.de für die Bereitstellung der Plattform und abschliessend (mal wieder) der Aufruf zur weihnachtlichen Donation an alle, die jetzt zum Jahresende noch einen kleinen Beitrag leisten möchten.

    Donations sind jederzeit gerne möglich unter meinem PayPal-Account https://www.paypal.com/donate/?hosted_button_id=94LDDBFKNPV8N oder per Überweisung an M. Heinbach – Postbank – IBAN: DE46 1001 0010 0487 5641 13

    Trotz allem oder gerade deswegen: Frohe und gesegnete Weihnachten!

    Ich wünsche Ihnen und Euch auch in der schwierigen und gerade wenig positiv geprägten Zeit ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest, dabei bleibende Gesundheit und Zuversicht! Es kann nur besser werden!

    „Es ist Zeit, für das, was war, Danke zu sagen, damit das, was kommt, unter einem guten Stern beginnt.“

    Ihr / Euer Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Branchennews – Informationsdienst – Zukunft Rotlicht – Info 2022

    https://zukunft-rotlicht.info/2022/01/03/prostitution-2022-ein-gutes-neues-jahr-rueckblick-ausblick-projekte/

  • Prostitution 2020 – Lockdown 2 – Situationsbericht – 16.11.2020

    Prostitution 2020 - Lockdown 2 - Situationsbericht - 16.11.2020Prostitution 2020 – Lockdown 2 – Situationsbericht – 16.11.2020

    Montag, 16.11.2020 – 3. Woche des Lockdown 2 – Heute Konferenz Bundesregierung und Länder – Verschärfungen statt Lockerungen? – Klagewelle dürfte beendet sein! – Update Infektionsschutzgesetz noch diese Woche? – Fakten, Fakes und unnötige Diskussionen

    Die 3. Woche des Lockdowns beginnt

    Die Infektionszahlen haben jetzt wohl das sogenannte „Plateau“ erreicht: die Zahl der täglichen Neuinfektionen nimmt nicht zu, stagniert oder nimmt sogar leicht ab. Dennoch sind die 7-Tages-Werte immer noch sehr hoch und von den Werten, wo man über „Lockerungen“ nachdenkt, ist man in vielen Regionen des Landes noch weit entfernt. Erst wenn der 7-Tages-Wert unter 50 sinkt, soll ein „normales Leben“ wieder möglich sein. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Wert mit 42 am niedrigsten, während Berlin mit 206 das aktuelle RKI-Ranking anführt. Entspannung sieht anders aus und wenn man die Mathematik bemüht, wird man schnell feststellen, dass der notwendige 50-er-Wert in den Regionen, wo man momentan zwischen 100 und 200 liegt, bis Ende des Monats nicht erreicht werden kann. Womöglich könnte man in den Regionen, wo der Wert schon jetzt günstig ist, Ende November lockern. Ob man dies dann „regional“ tut, bleibt abzuwarten. Flächendeckend wird es nicht möglich sein; soviel steht schon jetzt fest!

    Konferenz Angela Merkel und Ministerpräsidenten – Merkel-Knigge

    Am heutigen Montag, 16.11.2020, findet die nächste Videoschalte zwischen der Bundeskanzlerin und den 16 Ministerpräsidenten statt und bereits im Vorfeld wurde berichtet, dass dieser Gipfel diesmal auf 2 Stunden begrenzt sein wird, da es eben nicht der richtige Zeitpunkt für neue Entscheidungen ist. Die Zahlen sind zu hoch, um vorzeitig zu lockern. Man will eine Bestandsaufnahme vornehmen, deren Ergebnis eigentlich schon feststeht. Für großen Unmut sorgt bereits der neue „Merkel-Knigge“ mit angedachten „Verschärfungen“, die in einer neuerlichen Beschlussvorlage für die heutige Videoschaltkonferenz gelistet sind. Kontakt nur noch zu einem anderen Haushalt ist ein absolutes Reizthema und auch die weiteren „denkbaren Einschränkungen“ sind alles andere als lustig. Nach der Konferenz ist vor der Konferenz: am Mittwoch, dem 25.11.2020, soll nochmals getagt werden und an diesem Tag kommt dann wohl „die Stunde der Wahrheit“!

    Heilmittel „Impfstoffe“ – Durchbruch und Zeitfragen

    In der vergangenen Woche wurde vom ersten Durchbruch bei einem Impfstoff berichtet und die Experten sind durchweg begeistert. Im 1. Quartal 2021 wird es mit den Impfungen losgehen, aber bis man die notwendige Zahl an Bürgerinnen und Bürgern geimpft hat, wird wohl ein halbes bis ein dreiviertel Jahr ins Land gehen. Perspektivisch haben wir also noch in ganz 2021 mit Einschränkungen zu rechnen, wie führende Politiker und Experten prognostizieren. Haben wir es nicht schon geahnt?

    Ein Blick auf die gegenwertige „Klagewelle“ – Game over!

    Ich habe eine Woche lang die Urteile der deutschen Oberverwaltungsgerichte beobachtet und analysiert. Bis auf Rheinland-Pfalz, wo sich bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts getan hat, gibt es in allen anderen Bundesländern „unanfechtbare“ Entscheidungen. Außer im Saarland, in Bayern und in Hamburg, wo einige Eilanträge Erfolg hatten, wurden diese breit abgelehnt und zwar sowohl beim Aspekt der „Ungleichbehandlung“, wo mit der Kompensation durch den Staat in Form von wirtschaftlichen Hilfen argumentiert wurde, wie auch beim bemängelten „Parlamentsvorbehalt“, der dann Ende vergangenen Woche selbst in einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts als eher „relativ“ bewertet wurde. Das „positive Urteil“ in Bayern wurde durch eine Veränderung der Verordnung quasi aufgehoben; die positive Entscheidung in Hamburg wurde durch eine Eilverfügung einstweilen blockiert. Im Ergebnis sind wir, was unsere Branche anbelangt, momentan beim „Game over“! Noch anhängige Eilverfahren dürften kaum mit anderem Inhalt „glänzen“: körpernah ist weitestgehend ein „no go“ und die Öffnung von Prostitutionsstätten dürfte mal wieder die „letzte Maßnahme“ sein, die der Staat ermöglichen wird. Schade für alle Klägerinnen und Kläger, die nun abermals Geld verbrannt haben, aber man hätte auf die erfahrenen Branchen-Anwälte hören sollen, die den jetzigen Zeitpunkt für eine Klage als „sehr unklug“ betrachtet hatten und die nur dann geklagt haben, wenn die „Kundschaft“ ausdrücklich darauf bestand! Eine Übersicht der Klageergebnisse der vergangenen Wochen findet sich auf meiner „Sonderseite Klagen im Eilverfahren vor Oberverwaltungsgerichten“. Was „Klagen allgemein und zukünftig“ anbelangt, kann es „bald“ deutlich schwieriger werden, da sich die Gesetzgebung rasch verändern wird:

    Infektionsschutzgesetz wird erweitert! – Paragraph 28a wird wohl verabschiedet!

    Am 18. November 2020 wird die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes wohl im Deutschen Bundestag verabschiedet. Am gleichen Tag findet eine Sondersitzung des Bundesrates statt, wo der Bundesrat dem Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung zustimmen soll und wird. Der neue Paragraph 28a, der von vielen Verfassungsrechtlern bereits bemängelt wird, führt vermutlich zu einer Legalisierung der zukünftigen „Corona-Verordnungen“, die bislang ohne Beteiligung der Parlamente beschlossen wurden. Das ändert sich nun und wird zunächst einmal Bestand haben. Selbst wenn man das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht angreift, was sehr wahrscheinlich ist, wird es eine ganze Zeitlang die Rechtsprechung prägen. Ausgang ungewiss! Klagemöglichkeiten zunächst eingeschränkt!

    Fakten, Fakes und unnötige Diskussionen

    Die aktuellen Berichte, Links und Diskussionen auf Facebook und in unseren Gruppen zeigen, wie blank die Nerven einiger Protagonisten liegen: für die einen gibt es Corona gar nicht, andere sprechen von wenig Gefahr. Die Weltverschwörung wird erwähnt, die Impfung soll Nanopartikel enthalten, die eine völlig Kontrolle ermöglichen. Mutationen sind bereits unterwegs und der Staat erfindet überlastete Krankenhäuser. Es stirbt niemand? Mit ein paar Toten kann man leben? Auslese der Natur versus Verschwörungstheorien. Tausende Hobby-Virologen sind am Start und ereifern sich ohne Ende! Leugner, Schwarzmaler und Lobbyisten. Der Sumpf lebt und erzeugt täglich neue „Bilder“! Der Umgang wird ruppiger und auch im Alltag geht es vor der Tür rustikal zur Sache! Die „Masken fallen“ auch im übertragenen Sinn und manchmal schaut man in eine „fiese Fratze“! Man fordert die Meinungsfreiheit für sich selbst ein, verweigert diese aber dem „Gegner“? So funktioniert Demokratie nicht! Wenn dann noch persönliche Angriffe und Beleidigungen hinzu kommen, ist das „Ende der Fahnenstange“ erreicht!

    Erotik-Branche wohin? – Muss der Puff jetzt uff?

    Auch hier gibt es sehr unterschiedliche Meinungen und Ansätze. Manche, die klagen, wollen „aus Prinzip“ öffnen; manche haben erkannt, dass die Freude am gewerblichen „Bumsen“ gerade nicht so recht vorhanden ist und dass es betriebswirtschaftlich schlauer ist die „November-“ und möglicherweise „Dezember-Hilfe“ in Anspruch zu nehmen, anstatt die Notreserven in Klagen zu investieren, die gerade krachend scheitern. Die Geschmäcker sind verschieden, aber selbst hartnäckige „Puff-Uff-Votanten“ sind momentan verstummt. Zwar ist „geschützter Verkehr“ wahrscheinlich nicht gefährlicher als eine üppige neue Dauerwellen-Erschaffung beim Frisör, dennoch kommt man in der gesellschaftlichen Debatte mit der „Puff-Uff-Forderung“ gerade nicht auf den Thron der Sympathie. Klar, im Untergrund und bei Tante Lieschen privat, wird nach wie vor gepimpert, dies aber eben in der Grauzone und mit angezogener Handbremse. Der Trieb findet ebenso seinen Weg, wie es der Geldbedarf tut und der Staat schaut an vielen Stellen einfach weg oder hat sich anderen Aufgaben verschrieben! Darum erspare ich mir heute auch jegliche ethische Bewertung!

    Ihr / Euer Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

     

  • Prostitution 2020 – Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten – Aktuelle Tendenz!

    Prostitution 2020 – Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten – Aktuelle Tendenz!

    Prostitution 2020 - Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten - Aktuelle Tendenz!Prostitution 2020 – Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten – Aktuelle Tendenz!

    Artikel- Update – 14.11.2020 – 11:16 Uhr +++ Diese Seite wird regelmäßig ergänzt +++ Immer auf dem neuesten Stand bleiben +++

    Gegen den „Lockdown light“ in der Bundesrepublik Deutschland sind momentan eine Vielzahl von „Klagen im Eilverfahren“ vor den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten der Bundesländer anhängig. Unternehmen, die durch die Verordnungen der Bundesländer am 2. November 2020 schließen mussten, haben Klagen eingereicht, die nun nach und nach entschieden werden.

    Ich habe mir beginnend mit dem 11.11.2020, die bislang vorhandenen Pressemitteillungen diverser Oberlandesgerichte angeschaut, um „Tendenzen“ zu erkennen, die eine oberflächliche  „Einschätzung“ für die verschiedenen Bundesländer durchaus zulassen.

    Mein Schnell-Eindruck nach der Analyse: Klagen die die Verordnungen komplett angreifen und mit dem „Parlamentsvorbehalt“ begründet werden, scheinen eher zu fruchten, als die mit der „Benachteiligung“.

    Vorab eine wichtige Entscheidung, die das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit dem Lockdown am 11.11.2020 getroffen hat:

    Bundesverfassungsgericht: Erfolgloser Eilantrag einer Kino- und Restaurantbetreiberin gegen Vorschriften der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

    In diesem Beschluss befasst sich der Gericht auf verfassungsrechtlicher Ebene mit dem Lockdown als solches und nimmt eine Abwägung zwischen Einschränkung der Grundrechte und dem Gesundheitsschutz vor. Es ist wohl ein Präzedenzfall, der hier entschieden wurde und die Entscheidung dürfte andere Gerichte beeinflussen.

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/11/rk20201111_1bvr253020.html



    Nachfolgend finden Sie / findet Ihr die Ergebnisse der aktuellen Recherche:

    Prostitution 2020 – Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten – Aktuelle Tendenz!

    Baden-Württemberg

    Der VGH Baden-Württemberg hat eine sehr interessante „Grundsatz-Information“ veröffentlicht, die wohl für die allgemeine „Behandlung“ der Klagen im Eilverfahren maßgeblich sein dürfte: „Neuer Lockdown wegen staatlicher Maßnahmen zur Umsatzkompensation voraussichtlich verhältnismäßig; Offene Erfolgsaussichten in der Hauptsache“ heißt die Mitteilung vom 05.11.2020 und der Titel sagt ja eigentlich schon alles. Die Maßnahmen sind hinzunehmen, wenn eine Entschädigung seitens des Staates erfolgt! Gleichzeitig vermeldet eine weitere Pressemitteilung des VGH vom 06.11.2020, dass bereits 6 Eilanträge bezüglich „Lockdown light“ angelehnt wurden: „Neuer Lockdown: Sechs Eilanträge gegen Betriebsschließungen abgelehnt“. Die aktuellen Prognosen für die Öffnung von Bordellbetrieben in Baden-Württemberg dürften demnach bis zum Ablauf der Verordnung recht düster sein!

    Update 14.11.2020: Verwaltungsgerichtshof lehnt über 20 weitere Eilanträge ab, darunter auch den Antrag eines Prostitutionsbetrieb! Klare Linie des Gerichts! Ungleichbehandlung wird durch Entschädigung kompensiert!


    Bayern

    VGH Bayern urteilt am 12.11.2020 – Corona – Vollständige Schließung von Fitnessstudios verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Bezug zu Prostitution aber schwer darstellbar. Dennoch ein „kleiner Lichtblick“!


    Berlin-Brandenburg

    Die Bundesländer Berlin und Brandenburg haben ein gemeinschaftliches Oberverwaltungsgericht und dementsprechend wirken Beschlüsse in der Regel stets für beide Bundesländer. Zum Thema Eilanträge gegen den Lockdown hat das OVG Berlin-Brandenburg bereits am 06.11.2020 folgendes entschieden: „Nagel-, Kosmetik- und Massage-Studio: Weitere Eilanträge gegen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg abgelehnt – 37/20“. In der Pressemitteilung wird auch auf weitere ablehnende Entscheidungen verwiesen, die vom gleichen Gericht getroffen wurden. Keine Hoffnung auf „körpernahe“ Öffnung!


    Bremen

    Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat ebenfalls am 09.11.2020 „gesprochen“: „Fitnessstudios und Prostitutionsstätten müssen weiterhin geschlossen bleiben. OVG Bremen lehnt Eilanträge von Betreiberinnen eines Fitnessstudios und eines Prostitutionsbetriebs gegen die seit dem 2. November 2020 geltende Neunzehnte Coronaverordnung ab“. In dieser Entscheidung werden Prostitutionsstätten sogar explizit erwähnt. Weitere Klagemöglichkeiten kaum aussichtsreich!


    Hamburg

    Mit einem Beschluss vom 05. November 2020 hat das Verwaltungsgericht Hamburg den Antrag der Betreiberin eines Tattoo- und Piercing-Studios (körpernahe Dienstleistung) abgelehnt, ebenso am gleichen Tag die Klage eines Fitnessstudios. Am 10. November 2020 hat das gleiche Gericht einer anderen Klägerin, die ebenfalls Fitness-Studios betreibt, Recht gegeben und dabei im wesentlichen mit dem „Parlamentsvorbehalt“ argumentiert. Achtung: dieses Urteil kann vor dem Oberverwaltungsgericht noch angefochten werden! Aber der Tenor des 2. Urteils ist sehr spannend! Hoffnung auch für den Bereich der Prostitution?

    Update 12.11.2020: Nach mir vorliegenden Informationen wurde gegen das hier erwähnte „2. Urteil“ des Verwaltungsgerichts Rechtsbeschwerde beim OVG eingelegt. Bis zur Entscheidung sind die Studios geschlossen zu halten!


    Hessen

    Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat am 13.11.2020 einen Eileintrag eines Gastronomiebetriebs, der Öffnung begehrte „quasi exemplarisch“ für alle ähnlich gelagerten Klagen abgelehnt. Der VGH Kassel betrachtet die getroffenen Maßnahmen für rechtmäßig!


    Mecklenburg-Vorpommern

    In Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuell eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 10.11.2020 zu einer Klage eines Fitnessstudios. Der Antrag wurde abgelehnt; es wurde aber darauf verwiesen, dass die Klage im Hauptverfahren Erfolg haben könnte. Leider wird dieses nicht zeitnah stattfinden!


    Niedersachsen

    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 10.11.2020 folgendes entschieden: „Keine vorläufige Außervollzugsetzung der coronabedingten Schließung von Betrieben der körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel- und Tattoo-Studios“. Der Bezug zu unserer Branche ist eindeutig und das sogar ohne auf Entschädigungen zu verweisen. Klageaussichten für den Bereich der Prostitution wohl ziemlich „unterirdisch“!


    Nordrhein-Westfalen

    In Nordrhein-Westfalen ist das Oberverwaltungsgericht Münster die oberste Instanz für Eilverfahren gegen den Lockdown. Die gegenwärtige Rechtsmeinung des OVG  zu verfügten Schließungen im „Freizeitbereich“ (Beispiel Fitnesstudios) ist sehr aufschlussreich, da hier wieder die staatliche „Entschädigung“ angeführt wird! Oberstes NRW-Gericht mit klarer Aussage: „Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Fitnessstudios bleiben in Nordrhein-Westfalen geschlossen“. Ebenso ein Urteil zur Gastronomie in NRW: „Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Schließung von Gastronomiebetrieben voraussichtlich verhältnismäßig“. Das die Rechtsmeinung im Bereich der körpernahen Dienstleistungen abweichen wird, kann momentan als sehr unwahrscheinlich betrachtet werden! Aber Restchancen können natürlich auch nicht ausgeschlossen werden und Klagen im Bereich der Prostitution sind anhängig.

    Update 12.11.20 – Weitere Ablehnung von Eilanträgen durch das OVG Münster wegen Untersagung körpernaher Dienstleistungen und von Spielhallen. Kein Licht in Sicht in NRW!


    Rheinland-Pfalz

    Es liegen momentan leider noch keine Informationen vor!


    Saarland

    Im Saarland gab es am 09.11.2020 ein Urteil, dass es ermöglicht, dass „Tätowierer und Piercer im Bundesland wieder öffnen dürfen“. Heute am 11.11.2020 wurde ein Antrag bezüglich der Öffnung von Fitnessstudios allerdings abgelehnt. Wenn man auf körpernahe Dienstleistungen abzielt, könnte das Tattoo/Piercing-Urteil für die Prostitutionsbranche möglicherweise im Saarland interessant sein!


    Sachsen-Anhalt

    Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg lehnt am 10.11.2020 den Eilantrag gegen Schließung der Spielhallen im Rahmen des „Teil-​Lockdowns“ ab. Auch hier wird mit den Entschädigungsleistungen argumentiert. Aussagekraft für Rotlicht-Branche sehr begrenzt!


    Sachsen

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat am 12.11.2020 und 13.11.2020 über zwei Eilanträge aus dem Bereich der körpernahen Dienstleistungen entschieden und die Anträge abgelehnt. Auch bei August dem Starken keine positive Tendenz!


    Schleswig-Holstein

    In Schleswig-Holstein liegen Eilentscheidungen nach dem neuerlichem Corona-Lockdown vor, der Gaststätten und Tattoo-Studios betrifft vor. Diese datieren vom 09.11.2020 und es sind Ablehnungen, die sich recht merkwürdig lesen.


    Thüringen

    Das Thüringische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 11. und 12. November 2020 Eilanträge von gastronomischen Betrieben abgelehnt und diese ins Hauptverfahren verwiesen, was bedeutet, dass Entscheidungen erst in ferner Zukunft getroffen werden. Schach matt einstweilen!


    https://mhconsulting.online

    https://zukunft-rotlicht.info


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