Schlagwort: Menschenhandel

  • Zukunft Rotlicht? Das Prostituiertenschutzgesetz und seine Folgen!

    Zukunft Rotlicht? Das Prostituiertenschutzgesetz und seine Folgen!

    Zukunft Rotlicht? Das Prostituiertenschutzgesetz und seine Folgen!Zukunft Rotlicht? Das Prostituiertenschutzgesetz und seine Folgen!

    Das Editorial von Howard Chance zur Prostitution in Deutschland

    Informationsstand: 24. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Regulierung oder Schutz? Die entscheidende Frage!

    Seit 1. Juli 2017 ist im deutschen Rotlicht-Milieu nichts mehr, wie es war. Mit der Einführung des bundesweit geltenden Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchGesetz), dass statt wirksamem Schutz für Sexworkerinnen und Sexworkern vielmehr umfassende Regulierung eines ausgeuferten Gewerbes zum Inhalt hat, setzte ein Paradigmenwechsel ein, der zwar zögerlich begann, nun aber, im Frühjahr 2018, seine Wirkung entfaltet. Waren die Behörden im Jahr 2017 eigentlich nur in Nordrhein-Westfalen und Bayern wirklich aktiv, so kommt seit dem Jahreswechsel auch in den 14 weiteren Bundesländern etwas Bewegung in die Sache. In vielen Bundesländern wird die Umsetzung des Gesetzes nach wie vor als lästige Pflicht betrachtet: die Formalitäten und der Aufbau von geeigneten Strukturen sind personal- und zeit-intensiv, es entstehen Kosten und der wahre Nutzen ist in vielen Städten und Gemeinden, die letztendlich an der Front stehen, kaum erkennbar!

    Ein guter Leumund allein nützt wenig gegen die ganze Härte des Gesetzes!

    Paradoxerweise fallen Betriebe, die über Jahrzehnte vorbildlich geführt wurden, beispielsweise dem Baurecht zum Opfer und selbst die regelmäßige Zahlung von “Sexsteuer” als besondere Form der Vergnügungssteuer, befreit nicht von der baurechtlichen Prüfung. In NRW sind die Ausführungsbestimmungen eindeutig und jede “Prostitutionsstätte” benötigt den Segen des zuständigen Bauamtes. Die Zeiten, wo man gegen eine Spende oder durch gute Worte eine “Duldung” erlangen konnte, sind wohl vorbei, denn bei den vorgeschriebenen Konzessionierungsverfahren sind immer mehrere Dienststellen involviert, die zum Teil unterschiedliche Interessen verfolgen oder einfach emotionslos Dienst nach Vorschrift machen. Wenn das Bauamt nicht stempelt weil beispielsweise der Brandschutz in einem Objekt nicht den aktuellen Anforderungen entspricht, kann die rote Lampe schnell erlöschen und dass in einer Zeit, wo die Geschäfte eher mäßig laufen und umfangreiche Investitionen in ein Objekt kaum lohnen. Die einen nennen es “Marktbereinigung”, die anderen sehen im neuen Gesetz Hunderte von Schikanen, die den Zweck verfolgen, Prostitution und Rotlicht möglichst komplett zu vertreiben. Wenig Schutz, viel Regulierung und wirksame Waffen in den Händen von Behörden, die mit ein wenig List einen “politischen Willen” durch die Hintertür durchsetzen können, wollen oder sollen! Ausgang ungewiss! Nun gehörten Bordellbetriebe und ähnliches für den Staat noch nie zu förderungswürdigen Unternehmungen, dass jedoch ein Bedarf nach käuflicher Lust bestand und besteht, wurde nie geleugnet. Man duldete die anrüchigen Betriebe, versuchte diese in städtebaulich zu vernachlässigende Bezirke zu konzentrieren und schaute bei den “Modellwohnungen” und “Kleinbordellen”, die sich in Misch- und Wohngebieten befanden, nicht so genau hin, wenn es dort keine Auffälligkeiten, Belästigungen oder Begleitkriminalität gab. Wer eine gewisse Unauffälligkeit zeigte, hatte selten etwas zu befürchten: mal ein informativer Besuch der Sittenpolizei, mahnende Worte des Ordnungsamtes und ein Besuch von Streetworkern, die neue Broschüren für die Damen ablieferten. Der Staat hielt sich zurück und die Selbstregulierung wurde fast zur Regel. Aus und vorbei! Selbst wenn der Ordnungsamtsleiter nur positive Dinge zum “Bordell XY” zu vermelden weiß, kann er die Bestimmungen des Prostituiertenschutzgesetzes auf Dauer nicht ignorieren und ich weiß aus vielen  intimen vertraulichen Gesprächen, dass man in manchen Amtsstuben mit dem Gesetz hadert und sich daher auch mit der Umsetzung gerne Zeit lässt!

    Ein Bundesgesetz und unterschiedlichste Umsetzung? Kann das sein?

    Ja, der Föderalismus macht es möglich! Bundestag und Bundesrat beraten und beschließen ein Gesetz, dessen Umsetzung dann auf Länderebene erfolgt und bei der die Länder die Möglichkeit haben das Gesetz zu “verfeinern”! Man entschuldige die Begrifflichkeit, denn ich erinnere mich hier an das alte deutsche Sprichwort “Viele Köche verderben den Brei!”. Beim “verfeinern” kann es ja nur darum gehen, Dinge zu “verschärfen”, denn der “Tenor” des Gesetzes muss ja unbedingt eingehalten werden! Ein Land kann so nicht sagen: “Paragraph YZ” gefällt uns nicht, den streichen wir durch eine Landesverordnung!” Aber es besteht die Möglichkeit “schwammige Paragraphen”, von denen es im Gesetz so einige gibt, in einer Landesverordnung zu “präzisieren” oder zu erweitern! Exemplarisch sei hier das Bundesland Baden-Württemberg genannt, wo die ergänzende Umsetzungsverordnung den ursprünglichen Gesetzestext inhaltlich nahezu verdoppelt. Je nachdem, in welchem Bundesland mein Betrieb sitzt, habe ich es mit einigen wenigen Auflagen zu tun oder aber mit einer kaum zu bewältigten Fülle! Wer meint, mit der Lektüre des Bundesgesetzes schon alles zu wissen, der wird sich wundern, welche Zusatzvorschriften einige Bundesländern “erfunden” haben! Wir haben es mit einer Art “Baukasten-System” zu tun, bei dem man höllisch aufpassen muss, wo und an welchem Ort welche Zusatzbestimmungen gelten. Was in Rheinland-Pfalz belanglos ist, kann in Nordrhein-Westfalen das Ende bedeuten! Wer kann sich damit wirklich auskennen? Wie ist überhaupt der Informationsstand bei den Ämtern?

    Prostitution 2018 – Eine Situationsbeschreibung

     

    Das Jahr 2018 wird ein Jahr der Unruhe im “Milieu” werden und dies betrifft natürlich auch die Sexworkerinnen und Sexworker, die ja das “Kapital der Branche” sind! Vielen Damen und auch Herren ist nämlich die Lust vergangen, seit der sogenannte “Huren-Ausweis” Pflicht wurde, ohne den man in Deutschland nicht mehr legal als Prostituierte bzw. Prostiutierter arbeiten darf! Dieser Ausweis schützt nämlich nicht, sondern beschert dem deutschen Staat ein umfangreiches praktisches “Huren-Register”, das es den Finanzbehörden ermöglicht Steuern zu erheben und Steuerhinterziehungen auch rückwirkend zu untersuchen. Wer einen “Huren-Ausweis” beantragt, bekommt in der Regel wenige Wochen später einen steuerlichen Erfassungsbogen und wenn man diesen nicht schlüssig ausfüllt und zurücksendet, gerät man schnell in einen Prüfmechanismus, der oft Unheil bedeutet. Die Finanzämter bauen zwar manchmal “Brücken”, sind aber generell nicht “Freund und Helfer”, sondern eben die “Finanzierer” des Staatshaushaltes. Der Staat braucht Geld und die romantische Meinung, dass Prostitution eben etwas anderes sei als normale Arbeit und das man für “unmoralische Tätigkeiten” doch eigentlich nicht steuerlich zur Kasse gebeten werden kann, lässt den Bundesfinanzminister allenfalls grinsen. Selbst Drogenhandel oder die Erträge aus Banküberfällen sind nach der Abgabenordnung steuerpflichtig, ohne wenn und aber! Regulierung bedeutet also auch im Bereich der Prostitution Gewinnoptimierung für die Staatskasse. Ein Großteil der “Normalbürger” wird dies ganz sicher befürworten! Wer seine Lohnsteuer automatisch abgezogen bekommt, hat sicher kein Verständnis, wenn besondere Berufsgruppen täglich Bargeld kassieren und der “Brutto-gleich-Netto-Regel” folgen und einfach kein Kassenbuch führen. Besonders prekär wird es auch bei der Umsatzsteuer, die ja die Haupt-Einnahmequelle des deutschen Staates ist! Bei jedem gewerblichen Verkauf und bei jeder gewerblichen Dienstleistung fällt in Deutschland Umsatzsteuer an und von den 100 € Liebeslohn, die im Bordell gezahlt wird, sind, vereinfacht dargestellt, 19% sofort an den Staat zu zahlen, während der Restbetrag dann bei einer Einkommensteuererklärung zu versteuern ist. Doch, ganz ehrlich, welche Liebesdame zahlt Umsatzsteuer? Viele werden den Begriff im Zusammenhang mit Prostitution noch nie vernommen haben. Da das Eintreiben bei den bislang eher unbekannten Damen schwierig und aussichtslos ist, versuchen die Finanzbehörden mitunter die Bordellbetreiber in Haftung zu nehmen. Beim bekannten 50/50-Modell, wo für die Dienstleisterin kein unternehmerisches Risiko besteht, kann man die “Selbständigkeit” der Dame in Abrede stellen und den Betreiber heranziehen? Kann man dann sogar ein “Beschäftigungsverhältnis” annehmen oder unterstellen? Renten-, Kranken- und Sozialversicherungen wären dann auch schnell mit Forderungen zur Stelle!

    Zukunft Rotlicht? Eine sehr ungewisse Situation!


    In der täglichen Arbeit als Berater erlebe ich fast täglich neue Überraschungen und ich stelle fest, dass eine Karriere im Rotlicht-Gewerbe momentan und wohl auch in Zukunft nicht mehr so ertragreich sein wird, wie sie einmal war. Betreiberinnen und Betreiber von Rotlicht-Unternehmen wissen dies längst, aber nicht wenige Damen des Gewerbes empfinden die neuen Gegebenheiten als “Ungerechtigkeit” und weigern sich nach wie vor wie “normale Kaufleute” zu arbeiten. “Republikflucht” ist gerade bei osteuropäischen Sexworkerinnen ein Weg, um dem einnehmenden deutschen Staat zu entkommen! Angeblich soll es in anderen EU-Ländern jetzt besser sein, weil die Bürokratie nicht so wirksam arbeiten soll, wie in der Bundesrepublik? Einen Versuch ist es wohl wert? Die deutschen Bordelle haben jedenfalls momentan erhebliche “Personalprobleme” und suchen händeringend nach Fachkräften, die jetzt aber anscheinend nach anderen Wegen suchen, um das persönliche Problem zu lösen!

    Hartes Durchgreifen der Staatsmacht? Die jüngste Aktion der Bundespolizei

    Der Staat ist gerüstet und geht mit der „0-Toleranz-Strategie“ des Heimat-Innenministers Horst Seehofer gegen „Verbrecher“ effizient vor? So geschehen bei der deutschlandweiten „Thai-Razzia“, bei der die Presse genauso schnell vor Ort war wie die „GSG 9“. Was dann so aussah wie ein Dreh zu „Cobra 11“, war eine „Polizeiübung“ ungeahnten Ausmasses. Am Ende saß ein drahtziehendes Rentnerpaar im Polizeibus und eine recht große Anzahl von thailändischen Prostituierten wurde festgenommen, um mögliche Visa-Vergehen zu überprüfen! Ob der Einsatz von 1.500 Bundespolizisten hier wirklich erforderlich war? Jedenfalls wurde der „Einsatz gegen die Thaibestie von Siegen“ zum medialen Hit und gleichzeitig kamen natürlich alle Prostitutionsgegner flugs aus dem Gebüsch, um zu betonen, dass es im deutschen Rotlicht eben kriminell zugehe! Neuer Beweis liegt vor und so muss das neue Prostituiertenschutzgesetz ja gepriesen werden, auch wenn es natürlich viel zu schwach erscheint! Am besten legt man den ganzen „Rotlicht-Sumpf“ gleich komplett trocken! Weg mit den ganzen Verbrechern!  Dass es aber in fast allen Bereichen des deutschen Prostitutionsgewerbes eher geordnet und „anständig“ zugeht, kann und will ja niemand glauben! Eine solche Meldung, würde ja auch niemanden interessieren! Der Beweis eines Klischees, bestätigt abstruse Meinungen und fertig ist die Suppe! Die Branche bedankt sich mit zynischem Stirnrunzeln! Was bleibt denn auch anderes übrig?

  • Hans Leyendecker – Süddeutsche Zeitung – Den Namen des Zuhälters auf der Haut

    Hans Leyendecker – Süddeutsche Zeitung – Den Namen des Zuhälters auf der Haut

    Hans Leyendecker - Süddeutsche Zeitung - Den Namen des Zuhälters auf der HautHans Leyendecker – Süddeutsche Zeitung – Den Namen des Zuhälters auf der Haut

    Meinungsmache und Verallgemeinerungen! Leider!

    Informationsstand: 19. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Hans Leyendecker ist ohne Frage zweifelsohne ein journalistisches Schwergewicht: bis 2016 leitete er das investigative Ressort der „Süddeutschen Zeitung“ und war an der Aufdeckung zahlloser Skandale beteiligt. Auch im „Unruhestand“ ist er aktiv und hat in diesem Jahr sogar die Präsidentschaft beim Evangelischen Kirchentag übernommen, was für einen gewissen „Konservatismus“ sprechen mag? Leyendecker hat sich jedenfalls jetzt in der Süddeutschen Zeitung mit einer markanten Schlagzeile zu Wort gemeldet:

    „Prostitution – Den Namen des Zuhälters auf der Haut“

    Es folgt eine „Bestandsaufnahme“, die den bekannten Klischees folgt und dabei mal wieder den Eindruck erweckt, dass die gesamte deutsche Rotlicht-Branche aus Kriminellen bestehen würde! Das wird zwar so nicht geschrieben, aber unterschwellig kann man es so wahrnehmen und das reicht dem „Normalbürger“ zur Meinungsbildung dann aus!

    Leyendecker berichtet leider oberflächlich vom derzeitigen Stuttgarter „Paradise-Prozess“ und stellt das Saubermann-Image des Jürgen Rudloff in Frage, obwohl der Prozess gerade erst begonnen hat und die Unschuldsvermutung gelten muss. Von gefährlichen Clans ist die Rede, gegen die es aber selten zum „Prozess“ kommt. Der bekannte Kriminalist Manfred Paulus aus Ulm wird zitiert: ein Mann der Jahrzehnte an der Front war und der nahezu jede öffentlich rechtliche Prostitutions-Dokumentation schmückte. Er hat wohl neuerlich einen bemerkenswerten Fachaufsatz veröffentlicht, der aber merkwürdigerweise nicht verlinkt wurde! Dafür wird der Bericht von der gestrigen „Thai-Razzia“ auf der Webseite der „Süddeutschen“ direkt in den Kontext gebracht, um die vorgebrachten Thesen anschaulich zu unterstützen! Auch der Zeitpunkt der Erscheinung ist auffällig und sicher kein Zufall!

    Nun soll an dieser Stelle nicht der Eindruck entstehen, dass ich Leyendecker und Paulus für unglaubwürdig halte! Natürlich gibt es im deutschen Rotlicht auch schlimme Entgleisungen, Menschenhandel, Ausbeutung und Gewalt. Keine Frage! Diese Verbrechen müssen bekämpft werden! Aber durch eine spezielle Berichterstattung eine ganze Branche unterschwellig generalisiert anzugreifen, geht für mein Empfinden zu weit! Ich entnehme Leyendeckers Artikel die Nachricht „Menschenhandel ist überall!“ und auch „Die vermeintlichen Saubermänner entpuppen sich doch als Verbrecher!“ Die bemühten anständigen Betreiber haben dann doch (fast alle) Dreck am Stecken?  Vermutlich, wahrscheinlich, überhaupt?

    Obwohl Leyendeckers Artikel nur ein „kurzer Anriss“ ist, könnte die Schlussfolgerung der Ruf nach einem generellen Verbot von Prostitution in Deutschland sein, da die Kriminalität ja allgegenwärtig und damit die Regel ist? Generalverdacht!

    Die „Solidarität der Anständigen“ ist jetzt gefordert und die Veranstaltergemeinschaft des Kongresses „Zukunft Rotlicht“ wird hierzu auch zeitnah eine „Frankfurter Erklärung gegen Menschenhandel und Ausbeutung“ formulieren, die dem generellen Klischee entgegenwirken soll. Spiel über Bande … ist nämlich nicht unser Geschäft! Den „Dreckspatzen im Rotlicht-Gewerbe muss ganz klar das Handwerk gelegt werden, aber es darf nicht sein, dass für eine ganze Branche ein „Generalverdacht“ erzeugt wird!

    Oder könnte das „Credo“ am Ende lauten: „Man kann es zwar nicht beweisen, aber es ist so!“ Was man nicht beweisen kann, taugt aber nicht zum Beweis und auch nicht zur Behauptung! Aber bei der Meinungsmache gelten scheinbar „andere Gesetze“?

    Hans Leyendeckers Artikel finden Siie unter:
    http://www.sueddeutsche.de/panorama/prostitution-den-namen-des-zuhaelters-auf-der-haut-1.3949456

  • Prostitution 2018 – Das plötzliche Ende der „Thai-Connection“ – Razzia Bundespolizei

    Prostitution 2018 – Das plötzliche Ende der „Thai-Connection“ – Razzia Bundespolizei

    Prostitution 2018 - Das plötzliche Ende der "Thai-Connection" - Razzia Bundespolizei

    Prostitution 2018 – Das plötzliche Ende der „Thai-Connection“ – Razzia Bundespolizei

    Die „größte Aktion der Bundespolizei“ seit ihrer Gründung war gestern Anlass für umfangreichste Berichterstattung auf allen Kanälen. 1.500 Bundespolizisten durchsuchten am frühen Morgen bundesweit 62 Bordellbetriebe, in denen thailändische Sexworkerinnen tätig waren. Es soll konkret um Menschenhandel und Ausbeutung von Prostituierten gehen und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die die Ermittlungen leitet, spricht von einer organisierten Bande, die Siam-Damen mit „erschlichenen Visas“ in die Bundesrepublik eingeschleust hat, um sie der Prostitution zuzuführen.

    In Siegen, meiner Heimatstadt, klickten gestern morgen die Handschellen für die vermeintlichen Rädelführer, eine 59-jährige Thailänderin und ihren 67-jährigen Partner, die in einem „Thaihaus“ in der Eiserfelder Straße angetroffen und festgenommen wurden! Das beschauliche Siegen als Sitz einer bundesweit agierenden „Verbrecher-Bande“? Heftig! Sogar die GSG 9 war mit martialischer Ausrüstung vor Ort, da man ja „milieutypisch“ mit eventueller Gegenwehr rechnen muss? Express.de berichtet spektakulär von der Siegener „Thai-Bestie“, weniger ging wohl nicht?

    Nun ja, wahrscheinlich hätte ein Anruf bei der Siegener Kreispolizeibehörde ausgereicht, um die Gefährlichkeit der „Haupttäter“ zu überprüfen. Als „Alt-Siegener“ kenne ich die Protagonisten, nämlich die Thaidame und ihren Mann, aus meiner langjährigen Siegener Zeit. Unauffällige Leute, die seit bestimmt 20 Jahren in Siegen tätig sind und ihre „Betriebe“ in den vergangenen Jahren im Stadtgebiet ausgeweitet haben: neben der Eiserfelder Straße gab es noch „Niederlassungen“ in der Friedrichstraße. Es dürften regelmäßig um die 10 wechselnde Damen gewesen sein, die über Jahre hinweg in Siegen der Prostitution nachgingen.

    Auffallend war dabei, dass es sich bei den Siegener Thailadies vornehmlich um junge und sehr attraktive Damen handelte, die nach diversen Forenberichten einen recht tabulosen Service anboten. Die Gäste reisten oft von weit her an, da es besondere „katholische Angebote“ gab, die man sich auch etwas mehr kosten ließ. Angebot und Nachfrage?

    Die deutsche „Thai-Gemeinde“ besteht grundsätzlich aus zwei sehr unterschiedlichen Fraktionen: zum einen sind es die Damen, die in den 80-er und 90-er Jahren nach Deutschland kamen, oft deutsche Männer heirateten und heute „Massage-Institute“ betreiben oder aber durch legal erworbene Aufenthaltspapiere nach wie vor in Eroscentern und Terminwohnungen aktiv sind; zum anderen sind es eben Damen, die mit „familiären Einladungen“ oder über fingierte „Touristen-Visas“ nach Deutschland einreisen und dann in Bordellbetrieben tätig werden. Die erste Gruppe (die eingedeutschten Thai-Damen) sind meistens deutlich über 40 Jahre alt, während die „Touristinnen“ zwischen 20 und 30 Jahren alt sind!

    Das „System“ ist den deutschen Behörden eigentlich bekannt und ich stelle mir die Frage, wie es möglich war, dass diese offensichtlichen Missstände über viele Jahre nicht entdeckt wurden. Kontrollen sind auch in Siegen üblich und es bedurfte nicht des neuen Gesetzes, um „Touristinnen“ zu entdecken! Und spätestens seit der „Huren-Pass-Pflicht“ hätte eigentlich Schluss sein müssen mit der „Illegalen Arbeit“! Denn: mit einem Touristen-Visum bekommt man den „Huren-Ausweis“ nicht!

    Aber das scheint ja in den Siegener Thaiclubs und in 60 weiteren Betrieben bundesweit nicht aufgefallen zu sein? Oder haben die Behörden im Hintergrund Material gesammelt, um dann eben in der „Riesen-Razzia“ zuzuschlagen? Das ist durchaus denkbar! So entsteht dann auch
    der Aktionserfolg von „100 Festnahmen“, wovon die meisten sicher dem Zweck der Abschiebung von Sexworkerinnen in die thailändische Heimat dienen! Interessant ist in diesem Zusammenhang der aktuelle Bericht von n-tv.de, der davon berichtet das heute (also am 19.04.2018) lediglich 3 Personen in Untersuchungshaft sind! Also doch keine Riesen-Bande? Gegen 81 Personen wird wegen Verstössen gegen das Aufenthaltsrecht ermittelt, berichtet das Portal TAG24 und das sind dann wohl die vorübergehend festgenommen Sexworkerinnen!

    Hätten sich die Siegener „Organisatoren“ mit dem neuen Prostitutionsgesetz beschäftigt, so hätten sie schnell erkannt, dass ihr „Geschäft“ so nicht weiter „gut gehen“ konnte. Schon die Einschleusung hätte ausgereicht, um empfindlich bestraft zu werden! Dies dann noch, wie behauptet, mit massivster Ausbeutung zu verbinden, ist natürlich hochkriminell und nicht zu beschönigen! Das „Einschleusungs-Gebühren“ von 10.000 Euro für Papiere und Flug nicht ungewöhnlich sind, ist in der Branche bekannt; die Einbehaltung von 100% des „Hurenlohns“
    gehört aber nicht zum Geschäftsprinzip! Dann hat man nämlich äußerst „unmotivierte“ Mitarbeiterinnen“, die bei den Gästen nicht „ankommen“!

    Ähnlich wie bei den „China-Connections“ profitieren zwar die „Organisatoren“ und deren Netzwerk mehr von der Prostitution, als die Damen selbst, aber in der Regel sind die „Konditionen“ vor der Anreise aus fernen Ländern bereits „vereinbart“ und die Sexworkerinnen haben, aus welchen Gründen auch immer, eingewilligt! Besser schlechte Konditionen als kein Verdienst in der Heimat, könnte die Devise sein! Dass keine Steuern bezahlt werden, gehört auch zum „Geschäftsprinzip“ und schädigt natürlich uns alle! Ein Schlag ins Gesicht für jeden ehrlichen Betreiber!

    Im vorliegenden Fall reden wir ja nicht von einigen wenigen Damen, sondern wohl von Hunderten, die über die Jahre im Netzwerk tätig waren! Haben die deutschen Behörden wirklich über Jahre davor die Augen verschlossen? Oder wollte man den medienwirksamen „Hammer“ produzieren? Letzteres ist ja nun gelungen und Horst Seehofer konnte einen ersten „großen Erfolg“ als Bundesinnenminister feiern! Hurra! Keine Toleranz! Passt scho!

    Mandanten, die völlig legale „Thaibetriebe“ unterhalten, die ihre „Erlaubnis“ beantragt haben und nur Sexworkerinnen mit „Huren-Ausweis“ beschäftigen, riefen mich gestern an und berichteten von „0 Kunden“! Klar, wenn man im Fernsehen, bei Facebook und in den Zeitungen von der „Thai-Razzia“ liest, kommt man schnell zur „Verallgemeinerung“: das ist in allen Thai-Betrieben so und da sollte ich besser nicht mehr hingehen, denn wenn ich als Gast dort bei einer Razzia angetroffen werde, werde ich womöglich noch mit Zwangsprostitution in Zusammenhang gebracht und bekomme vielleicht unangenehme Post nach Hause, die meine unwissende Ehefrau in Empfang nimmt? Bingo!

    Das Verhalten großer schwarzer Schafe schädigt die gesamte Branche und selbst in Bordellen, in denen keine „Thais“ tätig sind, war gestern „tote Hose“! Das Thema „Prostitution“ kam schlagartig wieder in das Bewusstsein der Öffentlichkeit und die „Notwendigkeit“ des neuen Gesetzes wird durch die Aktion und deren „Erfolg“ massivst untermauert! Der Staat liefert ein überzeugendes Argument durch eigenes Handeln!

  • Prostitution 2018 – Überraschung im Fall „Artemis“ – Anklage in Vorbereitung?

    Prostitution 2018 – Überraschung im Fall „Artemis“ – Anklage in Vorbereitung?

    Prostitution 2018 - Überraschung im Fall "Artemis" - Anklage in Vorbereitung?Prostitution 2018 – Überraschung im Fall „Artemis“ – Anklage in Vorbereitung?

    Der Fall des Berliner Bordells „Artemis“ sorgte vor 2 Jahren für heftige Schlagzeilen: Fast Tausend Ermittler von Polizei und Zoll hatten das bekannte Großbordell vornehmlich wegen des Verdachts der Ausbeutung von Prostituierten und wegen Verdacht des Menschenhandels gestürmt. Es sollte eine Zusammenarbeit mit den „Hells Angels“ gegeben haben und man fuhr personell die ganz großen Geschütze auf. Die Staatsanwaltschaft wurde stark kritisiert und das Berliner Kammergericht setzte die festgenommenen Betreiber des „Artemis“ wegen nicht vorliegendem „dringenden Tatverdacht“ auf freien Fuß.

    Das war im April 2016. Seitdem hörte man, dass die Betreiber erwägten,die Staatsanwaltschaft zu verklagen. Die Staatsanwaltschaft selbst ermittelte weiter und zeigte sich von der Meinung des Berliner Kammergerichtes unbeeindruckt. Auch das allgemeine Gelächter der Rotlicht-Branche zeigte keine Wirkung!

    Nun berichtet das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ aktuell, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin so gut wie abgeschlossen sind und dass eine Anklage gegen die Betreiber bald erfolgen soll! Dabei geht es allerdings nicht mehr um Ausbeutung und Zuhälterei, sondern, wie in vielen ähnlichen „deutschen Fällen“ um Steuerhinterziehung und vorenthaltene Beiträge zur Sozialversicherung. Bei der Steuerhinterziehung soll es um 80 Fälle gehen, bei der Sozialversicherung sogar um über 100.

    Starker Tobak, denn wenn die Vorwürfe stichhaltig sind, geht es schnell um Millionen und bei Millionen landet man im Fall einer Verurteilung in Steuersachen inzwischen grundsätzlich im Knast.

    Die Systematik ist durchaus mit dem Fall „Hermann Pascha Müller“ vergleichbar, dem auch „Beschäftigungsverhältnisse“ unterstellt wurden und wo ihn das Gericht in Bayern auch deswegen verurteilte. Insider sprechen gerne vom „Al-Capone-Effekt“: wenn man es nicht schafft kapitale Verbrechen nachzuweisen, gibt es oft die Hintertür über die „Steuer“ und deren Nebenschauplätze!

    Die Staatsanwaltschaft Berlin wollte sich zu den „Gerüchten“ nicht äußern; der Verteidiger der „Artemis“-Betreiber teilte mit, dass es in der Sache keine Neuigkeiten gebe, sondern das ständig die gleichen Behauptungen wiederholt würden! Doch wenn der „Spiegel“ berichtet, kann man davon ausgehen, dass an der „Sache“ etwas dran sein könnte! Wie immer habe ich die Angelegenheit auf „Beobachtung“! Ehrensache!

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018: Paradise-Mammut-Prozess hat begonnen!

    Prostitution 2018: Paradise-Mammut-Prozess hat begonnen!

    Prostitution 2018: Paradise-Mammut-Prozess hat begonnen!

    Prostitution 2018: Paradise-Mammut-Prozess hat begonnen!

    Am vergangenen Freitag, dem 23.März 2018, hat vor dem Landgericht Stuttgart der „Paradise-Prozess“ begonnen, dem mehr als 3 Jahre staatsanwaltliche Ermittlungen voraus gegangen sind. Es geht um Menschenhandel, Zuhälterei und Betrugsdelikte, mit denen der Gründer der „Paradise-Gruppe“ Jürgen Rudloff und einige seiner engsten Mitarbeiter in Verbindung gebracht werden.

    Zwar steht bezogen auf Menschenhandel und Zuhälterei „nur“ Beihilfe im Raum, doch dies kann schon reichen, um mit empfindlichen Freiheitsstrafen belegt zu werden. Im Prozess, der bereits bis März 2019 terminiert ist, soll u.a. geklärt werden, ob Jürgen Rudloff und sein Team Menschenhandel und Zuhälterei durch Rocker-Gruppierungen geduldet haben, um gut im Geschäft zu bleiben oder eben noch besser ins Geschäft zu kommen.

    Es ist ja ein offenes Geheimnis, dass diverse Rockerclubs in Prostitution aktiv sind und ihre Premium-Freundinnen in die Bordellbetriebe „entsenden“, wo gute Umsätze zu erwarten sind! Dass dabei die „Paradise-Betriebe“ erste Wahl waren, ist nicht verwunderlich und auch noch kein Verbrechen! Aber einige Rocker waren wohl nicht zimperlich und haben „ihre Damen“ wohl radikal abkassiert, misshandelt und vielfältig unter Druck gesetzt! Sicher nicht nur im „Paradise“, aber das steht vor dem Landgericht Stuttgart ja nun nicht zur Debatte!

    Über 80 Verhandlungstage, eine lange Liste von Zeugen und dann eben die entscheidende Frage, ob die Geschäftsleitung wirklich die Hintergründe genau kannte, ob Wissen oder Teilwissen letztendlich als „Beihilfe“ gewertet werden kann oder ob die Angelegenheit möglicherweise auch „politische Signale“ senden soll? Je größer der Betrieb, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit „schwarze Schafe“ zu beherbergen oder eben Opfer von Straftaten!

    In solchen „Mammut-Verfahren“, die jede Menge Zeit, Energie und Geld kosten, sind die Gerichte stets bemüht die Angeklagten zu „Geständnissen“ zu bewegen, was die Prozessdauer erheblich verkürzt und wo es dann quasi als „Deal“ mildere Strafen gibt! Mir wurde aber berichtet, dass Jürgen Rudloff die schweren Vorwürfe nicht auf sich sitzen lassen will und dass er an „Deals“ momentan kein Interesse hat!

    Der Druck von über 80 Verhandlungstagen ist immens, die weiter andauernde Haft ist für einen Mann Mitte 60, der als Freigeist lebte, alles andere als lustig und der Eifer der Staatsanwaltschaft, der sicher darauf abzielt ein Exempel zu statuieren, beweist, dass es hier um „alles“ oder „nichts“ gehen kann? Die Bewertung ist schwierig und selbst wenn die „Beihilfe“ in nur einigen wenigen Fällen nachgewiesen kann, ist ein böser Ausgang für die Angeklagten denkbar!

    Der Prozess in Stuttgart hat für die gesamte Bordell-Branche Bedeutung, da ja sicher in vielen deutschen Clubs einige Damen arbeiten, die auf unlautere Art und Weise in Arbeit gekommen sind und wo man jedem Clubbetreiber unterstellen kann, von den „Hintergründen“ gewusst zu haben! Und so ein Verdacht kann ja schon ausreichen, um in ernste Schwierigkeiten zu geraten!

    Pressemeldung „Schwäbisches Tageblatt“

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2017: Bordellbetreiber Jürgen Rudloff in Haft und angeklagt!

    Prostitution 2017: Bordellbetreiber Jürgen Rudloff in Haft und angeklagt!

    Screenshot Stuttgarter Nachrichten

    Prostitution 2017: Bordellbetreiber Jürgen Rudloff in Haft und angeklagt!

    Der bekannte Stuttgarter Rotlicht-Unternehmer Jürgen Rudloff ist wenige Tage vor der Anklageerhebung wegen Menschenhandel, Zuhälterei und Millionenbetrug durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart in Untersuchungshaft genommen worden. Nach fast 3 Jahren Ermittlung, hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben und der Haftbefehl wurde wegen „dringendem Tatverdacht“ sowie „Flucht- und Verdunklungesgefahr“ erlassen.

    Begonnen hatte es im November 2014 mit einer Großrazzia im „Paradise Stuttgart“, bei der  Hunderte von Polizisten im Einsatz waren und bei der u.a. auch der Marketingchef des „Paradise“ festgenommen und für über 100 Tage in Untersuchungshaft genommen wurde.

    Der Geschäftsleitungsetage um Unternehmer Jürgen Rudloff werden fragwürdige Geschäfte mit Rockergangs angelastet, bei denen Frauen womöglich unfreiwillig ins Stuttgarter Bordell verbracht wurden und dort dann ihre Arbeit verrichteten. Sogenannte „Loverboys“ und „Aufseherinnen“, die den „United Tribunes“ zugerechnet werden, wurden im Zusammenhang mit der Razzia von 2014 in getrennten Verfahren bereits verurteilt.

    In Stuttgart wird es in absehbarer Zeit nun zu einem großangelegten Prozess kommen, bei dem sich Jürgen Rudloff, der Marketingleiter und weitere Führungskräfte als Beschuldigte auf der Anklagebank wiederfinden werden. Laut einem Bericht der „Stuttgarter Nachrichten“ drohen dem Hauptangeklagten bis zu 10 Jahre Haft, wenn sich die Vorwürfe beweisen lassen und der Wahrheit entsprechen.

    Neben Menschenhandel und Zuhälterei, steht auch Millionenbetrug in der Anklageschrift. Hier sollen Investoren betrogen worden sein, die Geld in das Paradise-Firmengeflecht investiert haben und deren Geld dann angeblich für „private Zwecke“ verwendet wurde. Hierüber berichtet auch die Bild-Zeitung Regionalausgabe Stuttgart.

    Das Jahr 2017 und die großen Verfahren gegen bundesdeutsche „Rotlicht-Magnaten“. Erst  Hermann Müller, jetzt Jürgen Rudloff. Sowas macht die Branche natürlich nervös, da ja im Rotlicht-Milieu mitunter an der Legalitätsgrenze gearbeitet wird und da erotische Großbetriebe einen enormen Bedarf an jungen unverbrauchten „Mädels“ haben, der manchmal auf illegale Weise gedeckt wird.

    Auch wenn der Chef des jeweiligen „Imperiums“ davon meistens keine direkte Kenntnis hat und sich Dinge schon einmal autonom „entwickeln“, wird er dennoch in die Haftung genommen und dann eben manchmal mit der ganz prallen Gewalt des Gesetzes!

    Da ich einige der beteiligten Protagonisten persönlich kenne und ihnen solche „Geschäfte“ nicht zurechnen kann, verweise ich auf die „Unschuldsvermutung“, die selbstverständlich immer gilt!

    Die EMMA Team Alice Schwarzer sieht sich „bestätigt“ … sind doch deren Freunde Hermann Müller und Jürgen Rudloff nun „kaserniert“. Siehe Statement:

    http://www.emma.de/artikel/bordellchef-rudloff-verhaftet-334875

  • Prostitution 2017 – Sexarbeit ist Arbeit! Respekt! – Veranstaltung Berlin

    Prostitution 2017 – Sexarbeit ist Arbeit! Respekt! – Veranstaltung Berlin

    Prostitution 2017 - Sexarbeit ist Arbeit! Respekt! - Veranstaltung BerlinProstitution 2017 – Sexarbeit ist Arbeit! Respekt! – Veranstaltung Berlin

    Am vergangenen Freitag, dem 2. Juni 2017, fand in Berlin eine Pressekonferenz zum Thema

    „Sexarbeit ist Arbeit! Respekt!“

    statt, zu der eine engagierte Aktionsgruppe rund um die bekannte Berliner Aktivistin Stephanie Klee anläßlich des „Internationalen Hurentags“ eingeladen hatte.

    Das Thema Sexarbeit ist momentan von der anstehende Einführung des neuen Prostitutionsgesetzes zum 1. Juli 2017 geprägt, ein Datum, das für die Erotikbranche und vorallem für die Sexworkerinnen und Sexworker ein „Schlag ins Gesicht“ ist, da Grundrechte eingeschränkt oder sogar ganz aufgehoben werden!

    Ein „Prostitutiertenschutzgesetz“, das nicht schützt, sondern im Gegenteil bevormundet und jeglichen Respekt vermissen lässt! Der vermeintliche Schutz wird als blanker Hohn betrachtet und für die Gruppe der Aktivistinnen ist es an der Zeit (weiter) zu handeln, um die Öffentlichtkeit zu sensibilisieren und einen „Zusammenschluß“ zu organisieren.

    Generelle Ziel der Kampagne ist es, eine Rücknahme des neuen Gesetzes zu erreichen und den politischen Druck zu erhöhen:

    Informieren und aufklären! Aktiv werden! Dies soll u.a. mit einer Wanderausstellung, einem Filmfest und mit vielfältigen politischen Aktionen realisiert werden!

    Stephanie Klee, Sexworkerin, Diplom-Sozialarbeiterni, Beraterin und vieles weitere mehr bezeichnete das neue Gesetz als „Verhinderungs- und Vernichtungsgesetz“ und beschrieb, wie ich die Gesetzgebung in eine völlig falsche Richtung entwickelte. Im Gesetzgebungsverfahren, das viele Jahre dauerte, wurde auf alle gehört, aber eben nicht genug auf die, die in der Praxis mit dem Thema täglich zu tun haben. So entstand ein realitätsfremdes Konstrukt, das nun große Probleme bereitet!

    Fragen an Justizia – Wie blind ist die deutsche Politik?

    Die renommierte Berliner Strafrechtlerin Dr. Margarete von Galen übernahm die juristische Bewertung und verwies auf einen Quantensprung in der Gesetzgebung, da Prostitution in Deutschland seit 1927 legal war und nun ein neue „Kriminalisierung“ eintritt. Zudem werden ab dem 1. Juli 2017 neben den massiven Einschränkungen der freien Berufsausübung, auch die geltenden EU-Dienstleistungsrichtlinien verletzt werden! Rechtliche Beschwerden sind damit vorprogrammiert!

    Die weiteren Podiumsgäste nahmen zu speziellen Aspekten Stellung und beleuchteten auch den Begriff des Feminismus in der Sexarbeit, der ja von vielen Frauenrechtler(innen) als Widerspruch in sich aufgefasst wird.

    Feminismus versus Prostitution oder Feminismus meets Prostitution?

    Stefanie Lohaus (Missy Magazin) stellte ihre feministische Perspektive dar und verwies auf die „bürgerlichen Ansätze“ einer Alice Schwarzer, die Sexarbeit generell verteufelt und klärte über die Verhältnismässigkeit zwischen Zwang und freiwilliger Arbeit hin. In der deutschen Medienlandschaft bringt Zwangsprostitution, Sex & Crime & Milieu eben Quote und niemand interessiert sich für die Normalität, die eben die Norm ist!

    Zurück in Kolonialismus und Nazi-Zeit?

    Prof. Dr. Schrader aus Frankfurt/Main  erklärte ihren generellen Respekt für Gesetze, sprach dann aber auch über „post-kolonialen Rassismus“ und „no respect“ gegenüber der Sexarbeit, einen Aspekt, den auch Ariane (ehemalige Sexworkerin aus Berlin) aufgriff und gleichzeitig auf die zunehmende Stigmatisierung hinwies, die sie an die Nazi-Zeit erinnere, wo Frauen als „Kontrollmädels“ registriert und verfolgt wurden. Zurück in die Zukunft?

    „Wo bleibt das würdevolle Leben für Sexworker(innen)?“

    Astrid Gabb (Madonna e.V. Bochum) berichtete aus der Arbeit ihrer Beratungsstelle und stellte fest, das durch das neue Gesetz ein „würdevolles Leben“ kaum möglich sei und das die Unsicherheit zunimmt. Sie sprach ethische Fragen an und zeigte sich ebenso betroffen wie die Sexworkerin Emy Fem, die eine fehlende Bedarfserhebung anprangerte und sich selbst fast permanent wie eine Straftäterin sieht, weil der Staat den Generalverdacht erhebt!

    Man spricht nicht miteinander, aber gerne übereinander!

    Als „Enfant terrible“ der Branche und angeblicher „Frauenfresser“, unterstütze ich die neue Kampagen ausdrücklich und habe auch entsprechende Handreichungen im Reisegepäck. Feministinnen sind übrigens nicht naturgemäß böse, wie die Berliner „Mädels“ (man entschuldige den Ausdruck!) bewiesen, mit denen ich noch im Café Einstein einkehrte und zu denen ich als Mann ein ganz entspanntes freundschaftliches Verhältnis pflege! Warum auch nicht: alte Vorurteile kann man schnell überwinden und „Feminismus“ ist ja keine Krankheit, sondern eine politische Einstellung, die auch Männer teilen können oder sogar sollten?

    Alle Informationen zur Kampagne finden Sie auf der neuen Webpage der Kampagne:

    Wir über uns

     



    Nachfolgend eine aktuelle Presseschau zum Thema Prostitution 2017 – Sexarbeit ist Arbeit! Respekt! – Veranstaltung Berlin:

    Bericht der Berliner Zeitung zum Thema

    Bericht der Siegessäule zum Thema

    Bericht der BSZ Bochum zum Thema

  • Howard Chance @ Huffington Post: Prostitution: Warum der deutsche Freier demnächst „unfreier“ wird!

    Howard Chance @ Huffington Post: Prostitution: Warum der deutsche Freier demnächst „unfreier“ wird!

    Prostitution: Warum der deutsche Freier demnächst "unfreier" wird!
    Bildquelle: Pixabay

    Huffington Post: Prostitution: Warum der deutsche Freier demnächst „unfreier“ wird!

    Howard Chance ist Gastautor bei der „Huffington Post“ und hat zu vorgenanntem Thema in den vergangenen Tagen einen neuen Artikel veröffentlicht, der sich mit den Auswirkungen des neuen deutschen Prostitutionsgesetze für die Gäste und Freier von Sexworkern beschäftigt. Dabei geht es um die bisherige Freiheit, die ab 1. Juli 2017 zur Unfreiheit werden wird, weil eben erhebliche Bußgelder und Strafen drohen, wenn man gegen die Kondompflicht verstößt oder aber, was schon jetzt strafbar ist, die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nimmt. Sie finden den nagelneue Artikel unter dem Link:

    http://www.huffingtonpost.de/howard-chance-/prostitution-deutschland-gesetz-freier_b_14739460.html

  • Prostitution 2017 – Gastbeitrag – Prostitution in Europa

    Prostitution 2017 – Gastbeitrag – Prostitution in Europa

    Prostitution 2017 - Gastbeitrag - Prostitution in Europa
    Bildquelle: Gingr.ch

    Prostitution in Europa

    Prostitution ist eines der ältesten Gewerbe der Welt. In vielen Kulturen und Epochen ist es zu finden. Gesellschaftlich ist dieses Gewerbe heutzutage recht unterschiedlich bewertet und regional sehr verschieden angesehen. Prostitution unterliegt der regionalen Weltanschauung und wird sehr stark durch religiöse Vorstellungen beeinflusst. Prostituierte gehören einer gesellschaftlichen Gruppe an, die unter Diskriminierung, Ausbeutung, Gewalt und Verfolgung leidet. Plattformen wie www.gingr.ch registrieren Prostituierte, vermitteln diese und geben Ihnen grundsätzliche Sicherheit.

    Die Diskussion um die Legalisierung von Prostitution und deren Beteiligten, wie z.B. die Zuhälter, wird weltweit kontrovers geführt. Hierbei geht es auch oft um die Kriminalisierung der Prostituierten und den beteiligten Personen. Denn Zuhälter üben oft einen Zwang auf die Prostituierten aus. Hierbei geht es darum, wieso sich die Prostituierten überhaupt prostituieren und um den Anteil, den sie an den oder die Zuhälter abliefern müssen. Prostituierte können unter der Aufsicht eines männlichen oder weiblichen Zuhälters stehen. Oftmals üben die Zuhälter Gewalt auf die Prostituierten aus oder beeinflussen sie durch psychische Manipulation. Zuweilen kommt es vor, dass die Prostituierten durch den Einsatz von Drogen in einen Zustand der Abhängigkeit gesetzt werden. Eine besonders gewaltsame Methode ist der Menschenhandel, welcher als eine Art „Moderner Sklaverei“ bezeichnet wird. Hauptsächlich betroffen sind Menschen aus Zweit- und Drittländern, die schlechte oder keine Bildung genossen haben. Bei diesen Arten von Prostitution geht der Verdienst zu großen oder gar ganzen Teilen an die Zuhälter. Als Gegenleistung wird der Schutz der Prostituierten gesehen. Doch trotz des schlechten Images, können Zuhälter dafür sorgen, dass Prostituierte mit weniger Arbeit mehr Geld verdienen. Denn diese sorgen für ein besseres Kundenrepertoire.

    In zahlreichen Staaten Europas wird daher eine Politik, die sich für den Schutz der Prostituierten einsetzt immer deutlicher. Beispielsweise ist seit 1942 die Prostitution in der Schweiz legal. Im Jahre 1992 wurde das Sexualstrafrecht in der Schweiz korrigiert. So waren vor der Änderung Kuppelei und passive Zuhälterei strafbar. Das am 21. Juni 1999 eingeführte Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen Europa und der Schweiz führte zu einer enormen Zunahme des Angebots. 2009 wurde es auch auf Bulgarien und Rumänien ausgeweitet. Im Jahr 2013 wurde im Züricher Stadtteil Altstetten ein Straßenstrich geschlossen. Mehrere Organisationen kritisierten dieses ziemlich scharf.

    Ein Ausstieg aus der Prostitution gestaltet sich mitunter sehr schwierig. Probleme bei der Darstellung des Lebenslaufes in Bewerbungen ist da noch das kleinste Übel. Vielmehr sind es die Bedingungen des Milieus, die den Ausstieg als sehr schwierig gestalten. Doch gibt es in vielen Städten und Gemeinden Anlaufstellen, die den Prostituierten Hilfe bei einem Ausstieg anbieten und unterstützende Arbeit leisten.

  • Grossprozess um illegale Chinabordelle vor dem Landgericht Kleve

    Grossprozess um illegale Chinabordelle vor dem Landgericht Kleve

    Grossprozess um illegale Chinabordelle vor dem Landgericht Kleve
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    Grossprozess um illegale Chinabordelle vor dem Landgericht Kleve

    Mitte November begann vor dem Landgericht Kleve (NRW) der Strafprozess gegen 5 chinesische Staatsbürger (4 Frauen und 1 Mann), denen vorgeworfen wird bundesweit illegale Bordellbetriebe unter dem bekannten Label „China Club“ betrieben zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten banden- und gewerbsmäßige Einschleusen von Ausländern, die Vorenthaltung / Veruntreuung von Arbeitsentgelt sowie Steuerhinterziehung im sechsstelligen Bereich vor.

    Im März 2016 hatten unter Federführung des Bundeskriminalamtes umfangreiche Razzien stattgefunden und die Bordelle waren dann in der Folge amtlich geschlossen worden. Chinesische Sexworkerinnen, die bei den Razzien angetroffen worden waren und die nun als Zeuginnen vor dem Landgericht stehen, tragen bislang zur Aufklärung des Sachverhalts nur wenig bei: die bei der Polizei bereits getätigten Aussagen seien falsch übersetzt worden, mit Prostitution wollen die Damen nichts zu tun gehabt haben, obwohl sie mit recht freizügigen Bildern in bekannten Erotikportalen abgebildet waren und in ähnlichem Outfit auch von der Polizei vor Ort angetroffen wurden.

    An den bisherigen Verhandlungstagen wurde deutlich, dass es eine „chinesische Mauer des Schweigens“ gibt und dass „man“ die Ladies wohl auf Razzien und Zeugenbefragungen vorbereitet hat. Ist es organisierter Menschenhandel oder ein einvernehmliches Agreement zwischen „Geschäftspartnern“, was da in recht mafiöser Manier ersonnen wurde? Wenn eine fremde Kultur auf den deutschen Rechtsstaat trifft, Sprachbarrieren die Verhandlung prägen und Zeugen mit Vergesslichkeit und falschen Aussagen glänzen, kommt man in der Verhandlung kaum weiter. Wenn dann zusätzlich wichtige Zeuginnen trotz Ladung nicht erscheinen und deren Aufenthaltsort nicht zu ermitteln ist, wird es sehr schwer auch nur ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen!

    Über 100 Zeuginnen und Zeugen sind in Kleve geladen und das Gericht hat insgesamt 21 Verhandlungstage angesetzt, wobei auch „Aussentermine“ in den geschlossenen Etablissements stattfinden. Während die Zeuginnen durch die Bank weg schweigen und verschleiern, hat eine der chinesischen Angeklagten die Vorwürfe bereits weitestgehend eingeräumt und den mitangeklagten einzigen Mann als „Drahtzieher“ belastet. Da der Vorwurf der Staatsanwaltschaft auf „bandenmässiges Handeln“ abzielt, sind die zu erwartenden Strafen deutlich höher als bei Einzeltätern, wobei es nur eine untergeordnete Rolle spielt, wer die Bande anführt und wer nur mitläuft.

    Ohnehin ist davon auszugehen, dass es sich im Fall Kleve nur um die Spitze eines chinesischen Eisbergs handelt und das es deutschlandweit eine Art „Franchise-System“ gibt, das nahezu identisch vorgeht. Viele chinesische Banden, die statt „Schweinefleisch süss-sauer“ nun eben „knusprige Masseusen“ anbieten und nach einem vorgegebenen Konzept handeln. Prost, Mahlzeit!

    Zum Thema „Chinasex in Deutschland“ habe ich übrigens vor einigen Wochen bereits einen längeren Artikel verfasst, der durch eigene Recherchen im erotischen China-Mileu entstanden ist und denen ich Ihnen nicht vorenthalten möchte:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/18/china-connection-unter-starkem-beschuss-verhaftungen-prozessauftakt-aktuell/

  • Innenausschuß will Rockern nachhaltig an die Kutte – Beratungen in Berlin

    Innenausschuß will Rockern nachhaltig an die Kutte – Beratungen in Berlin

    Deutsche Rocker bald mit weißer Weste statt reich geschmückter Kutte?
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    Deutsche Rocker bald mit weißer Weste statt reich geschmückter Kutte? Generelles Kuttenverbot in Arbeit!

    Im neuen Prostitutionsgesetz für 2017 finden sich, wie ich schon in einem anderen vielgelesenen Artikel berichtete, verklausulierte Bestimmungen für Rocker im Rotlicht-Milieu: der Gesetzgeber möchte zumindest die als eindeutig kriminell eingestuften und verbotenen Gruppierungen an weiterer Betätigung im Bereich der Prostitutionsstätten hindern. Schon eine zurückliegende Mitgliedschaft in einem rechtswirksam verbotenen (Rocker-)Verein reicht aus, um im Rotlicht-Gewerbe demnächst die rote Karte zu erhalten.

    Dem Innenausschuß des Deutschen Bundestags geht dies aber nicht weit genug: Ein „Kuttenverbot“ soll möglichst bald her und zu diesem Thema fand am 11. Dezember 2016 im Deutschen Bundestag eine Anhörung statt, an der u.a. Polizisten, Juristen und auch der Chefredakteur der „Biker News“ teilnahmen. Im Publikum der öffentlichen Anhörung wurden namhafte Rocker der „Hells Angels“ und von „Gremium MC“ gesichtet, die als Zuhörer an der Veranstaltung teilnahmen.

    Im vorliegenden Gesetzesentwurf lesen wir folgendes:

    Vereinigungen, insbesondere im Bereich der kriminellen Rockergruppierungen, können  einen Deckmantel für vielfältige Formen der schweren und organisierten Kriminalität, wie zum Beispiel Menschenhandel und Drogengeschäfte, bieten. Dem soll durch eine Verschärfung des Vereinsgesetzes entgegengetreten werden. Kennzeichen verbotener Vereinigungen sowie solche, die mit denen eines bereits verbotenen Vereins im Zusammenhang stehen, sollen von anderen Gruppierungen im Bundesgebiet nicht mehr weiter genutzt werden.

    Was heißt das „verdeutscht“? Wenn ein Charter der Hells Angels, Bandidos etc. irgendwo in Deutschland verboten wurde, dürfen der Deadhead und der Mexikaner mit Sombrero auch von den anderen erlaubten Chartern nicht mehr verwendet oder gezeigt werden und so ist dann die „Sippenhaft“ eingeführt, wogegen sich die Clubs natürlich wehren. Nicht nur die Kutten müssten „rein“ werden, auch die Clubhaus-Schilder würden abmontiert und aus dem öffentlichen Blick verschwinden. Im Schwimmbad müsste man womöglich eindeutige Tattoos verdecken, um sich nicht strafbar zu machen!

    Aber das Gesetzgebungsverfahren ist bereits weit fortgeschritten und die Anhörung hat eher symbolischen Charakter: man lädt Experten ein, informiert die Öffentlichkeit, hat für das Vorhaben aber bereits die Zustimmung des Bundesrats und eine deutliche Mehrheit im Parlament. Man hört die Experten an, aber die Meinungsbildung war bzw. ist bereits abgeschlossen. Hier entdecke ich ganz deutliche Parallelen zum Gesetzgebungsverfahren zum neuen Prostitutionsgesetz, wo man sich auch in der Anhörung „beraten“ ließ, aber nichts entscheidendes mehr änderte! So geht das nun mal in der Politik!

  • China-Schleuser im Visier … Verhaftungen, Prozessauftakte … aber …

    China-Schleuser im Visier … Verhaftungen, Prozessauftakte … aber …

    Bildquelle: Pixabay
    Bildquelle: Pixabay

    Chinesische Sexarbeiterinnen erobern den deutschen Erotikmarkt

    Made in China: eine der größten Volkswirtschaften der Welt expandiert seit vielen Jahren in fast allen Segmenten der Weltwirtschaft und versorgt auch den heimischen deutschen Markt mit günstig hergestellten Produkten. Waren es vor einigen Jahren noch hauptsächlich Billig-Produkte, so sind es heute auch hochwertige Industriegüter und Unterhaltungsektronik, deren Fertigung im fernen Reich der Mitte einfach viel günstiger ist als bei uns. Ein kaum vorhandener Arbeitsschutz, geringe Umweltauflagen und niedrige Löhne bei massenhaft verfügbaren Arbeitskräften, sind die wesentlichen Gründe für die günstigen Angebote.

    Auch der weltweite Menschenhandel ist eine Branche, die seit einigen Jahren die Fühler nach China ausgestreckt hat: in ganz Europa findet man erotische Massagesalons, die mit jungen attraktiven Damen aus China werben, die Massagen und „viel mehr“ anbieten und für die etablierten Thai-Massage-Salons eine ernst zunehmende Konkurrenz darstellen. Während man die Thai-Massage weltweit kennt und indisches Tantra auch als transzendentale Form der Sexualität versteht, hat die scheinbar hippe „China-Massage“ bei uns inzwischen ein besonderes „Geschmäckle“ bekommen, wenn man den Internetforen und den eigenen Beobachtungen denn trauen kann.

    Im gesamten Bundesgebiet findet man inzwischen Institute, in denen junge Chinesinnen mit sehr eingeschränkten Sprachkenntnissen für Pauschalpreise von 70 Euro für die halbe und 130 Euro für die ganze Stunde weitreichende erotische Dienstleistungen anbieten. Schon die telefonische Terminvereinbarung wird zu Abenteuer, weil die Betreiber der Studios oft die deutschsprechende Telefondame einsparen und bei Fragen lediglich „du kann kommen“ oder „mache gut“ nebst Adresse durch den Hörer geflötet wird. Wenn der Straßenname dann kompliziert ist, sind die verbalen Kostproben durchaus unterhaltsam. Nun ja, wenn ich am Telefon chinesische Adressen in Peking durchgeben würde, wäre es natürlich genauso seltsam, aber ich würde mir dies sicher im Sinne des Geschäfts ersparen.

    Wenn man schließlich die Adresse doch gefunden hat und in diesen besonderen Instituten vorspricht, geht das Chaos oft weiter. Der „Siri-Übersetzer“ auf dem IPhone oder der beliebte
    „Google-Translater“ auf dem Android-Handy sind notwendig, um mehr über Preise und Service zu erfahren. Die meist sehr freundlichen jungen Damen haben die Smartphones stets zur Hand und halten einem das Ding schon zur Begrüßung vor die Nase! – Sehr ungewöhnlich, aber eben doch sehr hilfreich, wenn man über keine Sprachkenntnisse verfügt!

    Die Massage-Angebote sind in vielen Fällen sehr weitreichend und beinhalten neben der klassischen Körpermassage oft alle denkbaren erotischen Spielarten, die gegen Zahlung einer Zusatzgebühr auch sehr tabulos ausfallen können. Dumping und Lockangebote sind unüblich: fester Preis und weitreichender Service, wobei man dennoch nicht das Gefühl hat, sich in einem Bordell-Betrieb zu befinden, weil die Damen eben branchenuntypisch erscheinen und es auch sind!

    Im Rahmen einer journalistischen Recherche kam ich im vergangenen Jahr mit der China-Branche etwas näher in Kontakt und stieß dabei auf erstaunliche Dinge:

    Während mir bekannte Thai-Damen schon seit vielen Jahren in Deutschland leben, im Schnitt um die 40 Jahre alt sind, mit deutschen Staatsbürgern verheiratet sind und ihre Massagesalons offiziell angemeldet haben, trifft man im China-Institut vermehrt auf Touristinnen, die mit einem 3-Monat-Visum ausgestattet sind oder aber auf Anraten eines „Beraters“ vorsorglich einen Asyl-Antrag gestellt haben! – Da in China verschiedene Volksgruppen politisch verfolgt werden, soll die behauptete Zugehörigkeit zu einer solchen Gruppe geradezu Gold wert sein, da der Asyl-Antrag dadurch angenommen wird und man mit diversen Rechtsmitteln dann gut und gerne 3 – 4 Jahre in Deutschland geduldet wird. In diesen Jahren, wo das Verfahren läuft, geht man dann einfach unangemeldet der Prostitution nach und spart sich dabei auch jegliche Steuerzahlung!

    Dieses Geschäftsmodell haben sich die Damen natürlich nicht selbst ausgedacht! – Dafür wären weitreichende Kenntnisse im deutschen Asylrecht nötig, die man nicht so einfach im chinesischen Internet findet. Es muss also davon ausgegangen werden, dass es im Hintergrund eine Organisation gibt, die sich im „menschlichen Export“ auskennt und für die nötigen Papiere sorgt. Auch wenn die Damen stets behaupten, irgendwie vom Himmel gefallen zu sein, ist dies natürlich wenig glaubwürdig!

    Nun hat es, wie nicht anders zu erwarten war, in diesem Jahr eine Vielzahl von Razzien im chinesischen Massage-Milieu gegeben, bei denen eben die Touristinnen und Asylantinnen entdeckt wurden, die bei den Überprüfungen natürlich kein Wort deutsch sprachen und sehr überrascht wirken, als man sie mit dem deutschen Recht konfrontierte. Bei den Touristinnen war die Handhabe einfach: man untersagte die weitere gewerbliche Tätigkeit oder sorgte bei abgelaufenem Visum für die umgehende Heimreise. Bei den Asylbewerbern war uns ist es deutlich schwieriger, da der Schutzgedanke des Verfahrens eine Abschiebung verhindert. Selbst bei mehrfachen Aufgriffen, sind den Behörden die Hände gebunden! Wer kann auch sympatischen und hilflos wirkenden jungen Damen wirklich böse sein?

    Haben wir es in diesem Bereich mit selbstbestimmter Sexarbeit zu tun oder ist es Menschenhandel in krasser Form?

    Eine chinesische Dame, die sich gut auskennt und die schon lange legal in Deutschland lebt, hat mir das Modell recht anschaulich erklärt: die chinesische Mentalität ist nach ihren Aussagen sehr geschäftsorientiert und sexuelle Dienstleistungen, die in der Volksrepublik offiziell gänzlich verboten sind, werden nicht unter moralischen Aspekten gewertet, sondern sind eine Ware, die man dort auf den Markt bringt, wo der Ertrag am besten ist. Mit 3 Jahren illegaler Prostitution in Europa sollen sich mit angewandter Tabulosigkeit mehrere Hundertausend Euro steuer- und abgabenfrei erwirtschaften lassen, die in China für den einfachen Bürger ein unglaubliches Vermögen sind. Dass man von angenommenen 300.000 Euro etwa ein Drittel an die „Organisation“ abgeben muss, bleibt bei der Rückkehr nach China ein schöner Batzen Geld übrig, der dort später für ein gutes Leben reichen soll.

    Verschleppung oder die Anlockung mit falschen Versprechungen mag es zwar auch geben, aber in vielen Fällen soll das Geschäft schon in China sehr konkret abgesprochen worden sein. Die Organisation tritt in Vorleistung, organisiert und zahlt die Anreise, stellt vor Ort „Gewerberäume“ zur Verfügung und hält einen geheimen Leitfaden für den Umgang mit deutschen Behörden bereit und sorgt auch für den Personalaustausch im europäischen Binnenmarkt, wenn irgendwo mal etwas anbrennt! – Durch „Schengen“ ist man ja flexibel und kann den Arbeitsort jederzeit schnell wechseln, wenn irgendwo Unannehmlichkeiten drohen. Zwar ist das dann möglicherweise auch ein Verstoß gegen Asylbestimmungen, aber man hofft auch hier nicht wirklich behelligt zu werden.

    Für die Behörden ist es jedenfalls fast unmöglich, erfolgreich am Ball zu bleiben, da sich Zuständigkeiten ändern, Personen abtauchen, Papiere verschwinden und man außer einem freundlichen Lächeln kaum verwertbare Informationen bekommt!

    Wenn dann mal ein „Schlag“ gelingt, wovon wir in den vergangenen Tagen in der österreichischen Presse lesen konnten, fliegen vielleicht 100 illegale Einwanderinnen nach Hause und einige Hintermänner landen im Gefängnis, aber im nächsten Flieger sitzt schon die gleiche Zahl neuer Touristinnen mit Leitfaden.

    Markteroberung um jeden Preis? – Darin sind die Chinesen gut und die deutschen Behörden können da nicht kontern. Wie auch? – Man kann ja nicht allen chinesischen Touristinnen die Einreise verweigern und jeder Fall ist eben ein Einzelfall für den es immer auch Rechtsmittel gibt. Rechtsstaat ist Rechtsstaat und da kommt oft das Recht vor der Pflicht!

    Das neue Prostitutionsgesetz wird ab Mitte 2017 erweiterte Möglichkeiten bieten, um illegale
    Massagesalons zu eliminieren. Touristinnen und Asylbewerber können nach den neuen Bestimmungen nämlich keinen Huren-Ausweis erhalten und Salon-Betreiber dürfen Leute ohne Ausweis nicht beschäftigen.

    Was hört man dazu aus dem chinesischen Milieu in Deutschland? – Man lese Konfuzius:

    Die Freude ist überall. Es gilt nur, sie zu entdecken.

    Übersetzt könnte dies bedeuten: Die Karawane zieht weiter und sucht eine neue Oase an einem Ort, wo es ein solches Gesetz nicht gibt!


    Aktuelle Presse-Themen im Kontext:

    Rundschau-Online: Bordellbande soll Chinesinnen eingeschleust haben!

    Augsburger Allgemeine: Zuhälter zwingen 150 Chinesinnen zur Prostitution