Schlagwort: Menschenhandel

  • Einen guten Rutsch! – Rückblick & Ausblick by Howard Chance

    Wieder mit Schwung auf zu neuen Ufern – Alles Gute für 2026

    Rückblick auf das Jahr 2025

    Die Bundestagswahl im Frühjahr2025 machte Friedrich Merz zum Kanzler einer großen Koalition. Im Koalitionsvertrag wurde das von der CDU/CSU geforderte Sexkaufverbot nicht verankert, was die Branche erst einmal sichtlich erleichterte.

    Durch interne Probleme und einen sehr unerfreulichen „kollegialen Boykott“ war unser „Reader 2025 – Kein Sexkaufverbot“, der sich bereits Ende 2024 in der erweiterten Planungs- und Redaktionsphase befand, nicht, wie ursprünglich geplant, im Bundestagswahlkampf verwendbar.

    Ende Juni 2025 wurde der Evaluationsbericht zum ProstSchG veröffentlicht, der im Ergebnis Nachbesserungen am bestehenden Gesetz empfiehlt, sich aber nicht für ein „Nordisches Modell“ ausspricht. Die Evaluation wurde von den Sexkaufgegner:innen umgehend kritisiert und mit einem „Gegengutachten“ gekontert, dem es aber nachhaltig an Fakten fehlt und das eher Selbstzweck ist als Diskussionsgrundlage.

    Etwa Zeitgleich erschien dann der Reader 2025 – Kein Sexkaufverbot und wir präsentierten ihn dann intern beim Zukunft Rotlicht Tag 2025 im Juli 2025  in Trier und dann nach den Sommerferien bei der großen Pressekonferenz in der Bar jeder Vernunft in Berlin. Wir waren als Kampagnenteam am 01. September bei der Evaluations-Tagung des KFN in Göttingen und bei diversen kleineren Termin, wo uns – wie z.B. bei „Den Linken“ in Köln – eisiger Wind entgegen wehte.

    Insgesamt hielt sich das Interesse der Branche und der Öffentlichkeit im Herbst 2025 sehr in Grenzen. Das Thema „Sexkaufverbot“ hatte an Brisanz verloren, obwohl die Gegner:innen weiter mächtig Wirbel machten. Eine trügerische Sicherheit ist was? … Meistens trügerisch!

    Der nächste politische motivierte Showdown ließ dann auch nicht lange auf sich warten: bei einer Preisverleihung der Alice-Schwarzer-Stiftung in Berlin fachte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) die eingeschlafene Debatte neuerlich an und forderte nicht nur ein Sexkaufverbot mit Freierbestrafung, sondern gleich plakativ ein „Prostitutionsverbot für Deutschland“! – Zur Seite sprang ihr dabei umgehend Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die weiteres Öl nebst Moralin ins Feuer goß.

    Als letzter Akt zum Thema ProstSchG setzte die unaufgeregte Bundesfamilienministerin Karin Prien schließlich Ende November 2025 eine „Prostitutierten-Schutzkommision“ ein, die in den kommenen 18 Monaten intern tagen und „Reform-Vorschläge“ zum bestehenden ProstSchG erarbeiten soll. In diesen Prozess setzt unser Bündnis eine „gewisse Hoffnung“ und hofft, dass die Fakten obsiegen.

    Dass beim Frankfurter Ganovenadvent – der Weihnachtsfeier der Zukunft Rotlicht Gruppen – Mitte Dezember 2025 nur 3 Protagonisten erschienen, stimmte sehr nachdenklich. Dank Hermann Scholer, der großzügig zu Tisch bat, war es ein sehr schöner Abend, aber mit einer Versammlung gleichgesinnter Kolleginnen und Kollegen hatte das wenig zu tun. Zufall? – Schicksal? – Schlechtes Timing? – Götterdämmerung?

    Mein abschließendes persönliches Fazit zum Thema Prostitution

    In den kommenden (2) Jahren ist nicht mit einem Sexkaufverbot in Deutschland zu rechnen! Die CDU/CSU hat das Ziel zwar nicht aus dem Blick verloren, aber die politischen Schwerpunkte sind derzeit völlig andere. Mein frommer Wunsch ist es, dass die Prostitutions-Debatte auf den den Boden der Sachlichkeit zurückkehrt und dass es zu produktivem argumentativem Austausch kommt. Natürlich müssen Mißstände beseitigt werden und jegliche Form von Gewalt muss verurteilt werden.

    Ausblick auf das Jahr 2026

    Wer rastet, der rostet! – Was für die persönliche Fitness gilt, gilt natürlich auch für den Geist und die Motivation. An dieser Stelle möchte ich noch einmal herzlich Stephanie Klee für die allzeit gute und konstruktive Zusammenarbeit danken. Als „übrig gebliebenes 2-er-Team“ haben wir den Reader erstellt, präsentiert und verteilt. Dank großzügiger Spenden „einiger weniger“ war dies möglich.

    Der „mangelnde ideele Support“ wird mehr und mehr zum Problem. Mit 2 Personen kann man Tennis oder Schach spielen, aber eine Kampagne bedarf weiterer aktiver Mitspieler:innen, wenn man Erfolge erzielen will.

    Die Arbeit mit dem Reader und seinen Inhalten hat gerade erst begonnen. Für das Jahr 2026 planen wir Lesungen, Dialog- und Gesprächsrunden und das möglichst bundesweit. Unsere Botschaft muss unters Volk, um den politischen Diskurs zu beeinflussen. Wir sind für Anregungen und Einladungen sehr dankbar! – Berlin, Köln, Hamburg, Stuttgart, München …

    Die Webseite des Bündnisses muß weiter upgedatet werden und soll natürlich stetig um Artikel ergänzt werden. Die 16 Artikel in der Druckversion waren ein Anfang und bedürfen der stetigen readktionellen Ergänzung. Hier werden wir weitere Autoren suchen, die sich in den Dienst der Sache stellen möchten.

    Auch das Kooordinationsteam und der Beirat des Bündnisses sollte 2026 wieder „aktiver“ werden. Bei der letzten Zoom-Sitzung waren wir „ein Quartett“ und was das dann bringt, liegt auf der Hand. Ich wünsche mir für das Frühjahr 2026 eine neue konstituierende Sitzung, die nach Möglich nicht virtuell sondern „in Präsenz“ stattfinden sollte. Online ist es bequem, aber dies ersetzt das „Zusammensitzen“ nicht. Einen entsprechenden Aufruf mit Terminvorschlag werde ich mit Stephanie entwickeln.

    Für den Sommer 2026 plane ich wieder einen „Zukunft-Rotlicht-Tag“ und ich sympatisiere hier erneut mit Trier, wo es besondere Gastfreundschaft gibt und wo sich im  vergangenen Jahr alle sehr wohlgefühlt haben. Der Tag soll dann ein konkretes Tagungsprogramm mit Mehrwert haben und eben auch ein „kleiner Kongress“ sein.

    Vor 10 Jahren (nämlich bereits 2016) habe ich mein Buch „Das neue Prostitutionsgesetz 2017: Der Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?“ veröffentlicht. Dieses Buch hat sich damals sehr gut verkauft, obwohl es zum Veröffentlichungszeitpunkt auf Prognosen beruhte, von denen sich dann viele bewahrheitet haben. Die Ausgabe habe ich dann 2021 aus dem Handel genommen, da sich viele Dinge verändert hatten und dem Buch die Aktualität mangelte.

    Für 2026 plane ich nun ein umfangreiches Buch-Update mit einer etwas anderen Zielrichtung. Unter dem Aspekt „aus der Praxis – für die Praxis“ werde ich 10 Jahre Beratung Revue passieren lassen und dabei darstellen, wie man Prostitutionsgewerbe heutzutage noch erfolgreich und vorallem gesetzeskonform betreiben kann. In 10 Jahren hat sich die Branche merklich verändert und die Profitabilität hat in vielen Bereichen deutlich abgenommen. Viele schwammige Aspekte des Gesetzes wurden durch konkrete Rechtsprechung präzisiert. Das ordnungsrechtliche Korsett wurde enger … mit diversen Auswirkungen für die Praxis.

    Persönliches by Howard

    Mein Jahr 2025 war durchaus „akzeptabel“: ich habe meinen Diabetes mit einer Mischung aus sportlichen Aktivitäten und zielgerichteter Nahrung im Griff behalten. Geht, wenn man sich informiert und sich Mühe gibt. Ich bin inzwischen fitter als vor einigen Jahren und schaffe die Treppen  – trotz immer noch stattfindender Raucherei – relativ spielend.

    Zum Jahreswechsel steht mal wieder ein Ortswechsel an: ich werde mich im Januar neu ausrichten und eine neue Zentrale beziehen. Details liegen noch nicht vor, aber ich arbeite fleissig daran.

    So wünsche ich allen in nah und fern nun einen gelungenen Jahreswechsel und ein gutes neues Jahr 2026!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://www.zukunft-rotlicht.info

     

  • Einladung – Bündnis für legale Prostitution – Pressekonferenz – 17.09.2025 – Berlin

    Einladung – Bündnis für legale Prostitution – Pressekonferenz – 17.09.2025 – Berlin

    Einladung – Bündnis für legale Prostitution – Pressekonferenz – 17.09.2025 – Berlin

    Das Bündnis für legale Prostitution in Deutschland hat sich im September 2024 aus der Notwendigkeit heraus gegründet, der Allianz von Sexkaufgegner:innen entgegen zu treten, die mit breit gestreuten und öffentlichkeitswirksamen PR-Kampagnen seit Jahren versuchen die deutsche Sexarbeitsbranche in ein mehr als schlechtes Licht zu rücken.

    Konzessionierte geprüfte Betreiber:innen von erotischen Betrieben, die sich an Recht und Ordnung und das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) halten, werden immer wieder als „Ausbeuter“ gebrandmarkt und bewusst in die Nähe von Menschenhandel und organisierter Kriminalität gerückt.

    Sexarbeitende sind für die Prostitutionsgegner:innen grundsätzlich Opfer, denen man jede Eigenverantwortung abspricht oder eine desolate psychische Gesundheit unterstellt. Prostitution wird als Beruf abgelehnt, obwohl das Bundesverfassungsgericht die bestehende „Berufsfreiheit“ für diesen sensiblen Bereich bereits attestiert hat.

    Die Gegner:innen der Prostitution, die als Maxime für eine „Welt ohne Prostitution“ kämpfen, haben es im vergangen Jahr 2024 geschafft die CDU/CSU in Deutschland auf ihrer Seite zu ziehen und CDU/CSU verankerten das politische Ziel eines Sexkaufverbots und einer damit verbundenen Freierbestrafung nach Muster des sogenannten „Nordischen Modells“ schließlich sogar in ihrem Programm für die Bundestagswahl 2025.

    Die CDU/CSU hat die Wahl gewonnen, Friedrich Merz wurde Bundeskanzler, aber im Rahmen der Koalitionsverhandlungen konnte das gewünschte „Nordische Modell“ mit dem Koalitionspartner SPD nicht vereinbart werden. Ob das Thema „Verhandlungsmasse“ war, wissen wir nicht, aber dass man das Thema Prostitution und Prostitutionsgesetzgebung weiter politische diskutieren wird, ist ausgemachte Sache.

    Schließlich wurde im Juli 2025 der gesetzlich vorgeschriebene „Evaluationsbericht“ zum ProstSchG vorgelegt, dessen Inhalt in weiten Teilen den persönlichen Erfahrungen und Bewertungen der legalen Betreiber:innen entspricht und viele „Thesen“ der Gegner:innen wissenschaftlich ad absurdum führt. Aber was kümmern Fakten, wenn man eine Mission hat, die diesen Ergebnissen widerspricht? – So entstand bereits frühzeitig quasi eine „private Gegenstudie“ zum Evaluationsbericht und die durchgeführte Evaluation des  Kriminologischen Instituts Niedersachsen wurde von „wahren Experten“ methodisch umgehend in Zweifel gezogen.

    Etwa zeitgleich zum Evaluationsbericht hat das Bündnis für legale Prostitution, bestehend aus führenden Verbänden, Zusammenschlüssen und Arbeitskreisen der Sexarbeit, einen 80-seitigen Faktenreader erstellt, der eigentlich schon in der heißen Phase des Bundestagswahlkampfs Verwendung finden sollte, dessen Erscheinung sich aber aus organisatorischen Gründen verzögerte und dann an die aktuellen politischen Entwicklungen angepasst werden musste, um eben weiterhin aktuell zu sein.

    Im jetzt vorliegenden Faktenreader „Kein Sexkaufverbot!“, der am Mittwoch, dem 17. September 2025 im Rahmen einer Pressekonferenz offiziell vorgestellt wird,  beleuchten und bewerten ausgewiesene Expertinnen und Experten die möglichen Auswirkungen eines Sexkaufverbots in Deutschland und räumen dabei mit vielen verbreiteten Mythen auf.

    Die Juristen Dr. Margarete von Galen, Dr. Martin Theben und Guntram Knop befassen sich dabei sowohl mit der Verfassungsmäßigkeit eines Sexkaufverbots, mit ordnungsrechtlichen Aspekten und mit Diskriminierungsaspekten, die sich beispielweise im Bereich der Sexualassistenz ergeben könnten.

    Verbände der Sexarbeit (BSD e. V., BesD e. V. und der Verband deutsche Laufhäuser e. V.) und deren Vorstände kommen zu Wort, die Historikerin Sonja Dolinsek beschreibt die Rechts- und Sozialhistorie der Prostitutionsregulierung und Dr. Laura Méritt befasst sich im Kontext mit Sexualität und Sexuellen Rechten. Sexarbeitende und Kunden der Sexarbeit stellen ihre Standpunkte dar, Berater:innen berichten aus ihrem Alltag und Betreiber:innen sprechen über reale Existenznöte für den Fall, dass es zu einem Sexkaufverbot kommen würde.

    Als Bündnis für legale Prostitution sprechen wir uns, wir es der Name des Bündnisses schon sagt, für legale – also gesetzeskonforme – Sexarbeit aus. Wir lehnen jede Art von Menschenhandel und Gewalt gegen Sexarbeitende ab und suchen den Dialog mit Gesellschaft und Politik und natürlich auch mit den Gegner:innen, die allerdings bislang wenig dialogbereit erscheinen.

    Der vorliegende Evaluationsbericht empfiehlt diverse Nachbesserungen am bestehenden ProstSchG, das zuständige Ministerium plant die Einrichtung eines Expertenbeirats. Wir empfehlen der Politik pragmatische Lösungen statt Dogmen und sprechen uns ganz klar gegen ein „Nordisches Modell“ in Deutschland aus, das nach unserer Ansicht die Situation in der Sexarbeit nicht verbessern, sondern erheblich verschlimmern würde.

    Howard Chance – Bündnispartner Zukunft Rotlicht


    Fakten zur Pressekonferenz:

    Die Pressekonferenz findet am Mittwoch, dem 17.09.2025, ab 11 Uhr in der Bar jeder Vernunft Berlin statt. Es ist geplant auch einen Livestream einzurichten, wobei Fragen aber ausschließlich live vor Ort gestellt werden können.

    Anreise zur Bar jeder Vernunft:

    Eine ganze Reihe von Autorinnen und Autoren des Readers wird bei der Pressekonferenz anwesend sein und auch einige Vorstände der beteiligten Verbände werden mit Anwesenheit und Fachwissen glänzen. Ebenso haben sich bereits Betreiber:innen aus den Verbänden bereit erklärt der Presse Auskunft zu geben.

    Kontaktdaten – Koordinatoren:

    Rückfragen gerne per Mail an maxen2205@live.de oder telefonisch unter:

    Stephanie Klee 0174-9199246     –      Howard Chance 0176-77080604

     

     

     

  • 24.06.2025 – Evaluationsbericht zum ProstSchG liegt vor – Viel Papier!

    24.06.2025 – Evaluationsbericht zum ProstSchG liegt vor – Viel Papier!

    24.06.2025 – Evaluationsbericht zum ProstSchG liegt vor – Viel Papier!

    Das Ministerium hat die gesetzliche definierte Frist eingehalten und den Evaluationsbericht zum ProstSchG bereits vor dem 1. Juli 2025 an den Bundestag übergeben und den Bericht in grossen Teilen veröffentlicht:

    Evaluationsbericht auf der Seite des Ministeriums

    Mit 2 zusätzlichen Gutachten, die ebenfalls veröffentlicht wurden, sind es an die 1.000 Seiten, die man natürlich nicht so auf die Schnelle lesen kann oder will. Ich bin dynamischer Leser und schaffe bei Romanen 500 Seiten in 4 Stunden, aber bei wissenschaftlichen Texten hat die „Dynamik“ Grenzen.

    Dem ersten Überflug nach komme ich zu dem Ergebnis,

    dass der Evaluationsbericht auf bestimmte vorhandene Mißstände bei der Umsetzung des ProstSchG hinweist und dazu Empfehlungen formuliert hat, welche gesetzlichen Anpassungen zukünfitg vorgenommen werden sollten.

    Ob die Politik den Empfehlungen folgt bleibt abzuwarten! – Die Hinzuziehung einer Expertenkommision ist vorgesehen, aber auch dies wird sicher eine Weile dauern. Mitte Juli stehen im Bundestag ja die Parlamentsferien an.

    Das Thema Sexkaufverbot pro und contra kommt im Bericht nicht explizit vor. Die entsprechende Bewertung gehörte auch nicht zum Auftrag. Das ein privat genutztes „KI-Tool“ aus dem Text folgert, dass eine Debatte über ein Sexkaufverbot nun gänzlich vom Tisch, ist total unseriös und zeigt, das die „natürliche Intelligenz“ der „künstlichen Intelligenz immer noch vorzuziehen ist.

    Ich werde die veröffentlichten Texte in den kommenden Tagen intensiv lesen und mich dazu dann auch mit Kolleginnen und Kollegen austauschen. Dann werde ich meine persönliche Bewertung veröffentlichen … nicht heute, nicht morgen, aber vermutlich in der kommenden Woche.

    Beim „Zukunft Rotlicht Tag“ am 15.07.2025 in Trier, zu dem ich an dieser Stelle nochmals herzlich einlade, werden Stephanie Klee, Rechtsanwalt Guntram Knop und meinereiner zum Thema referieren und auch mit Ihnen / Euch diskutieren.

    Der Zukunft Rotlicht Tag 2025 in Trier – Dienstag 15. Juli 2025

    Weiter geht es … auf bald!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://www.zukunft-rotlicht.info

  • Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

    Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

    Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in DeutschlandPlädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

    Die Informationskampagne 2024/2025 by Howard Chance

    Am 1. November 2023 veröffentlichte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag das Positionspapier mit der Forderung nach einem Sexkaufverbot in Deutschland, am 20. Februar 2024 erfolgte die Einbringung eines entsprechenden Antrags im Bundestag und am 23. Februar 2024 begann die parlamentarische Debatte zum Antrag mit der sogenannten „1. Lesung“, die mit einer Verweisung in die zuständigen Ausschüsse endete. Auf Initiative der „Frauenunion“ wurde die Forderung schließlich im Mai 2024 auf dem Parteitag der CDU in das neue „Grundsatzprogramm“ der Partei aufgenommen und wird nun in allen kommenden Wahlkämpfen automatisch mit auf der Agenda stehen.

    Die BetreiberInnen-Konferenz des UEGD e.V., die im Februar 2024 in Frankfurt am Main stattfand, sollte ein wichtiges Signal an die Branche sein, aber seit der Veranstaltung hörte man – zumindest öffentlich – nichts mehr von der geplanten umfangreichen Kampagne, die mit einem angedachten Etat von fast 600.000 € die Anliegen der Branche in die Öffentlichkeit bringen sollte. Selbst MitgliederInnen des Verbands scheinen keine weiteren News erhalten zu haben?

    Die grundsätzliche Feststellung des UEGD-Verbandspräsidenten Holger Rettig: „Noch nie war die Lage so ernst – die Gefahr ist real. Wenn CDU/CSU die nächste Bundesregierung anführt, könnte das Verbotsgesetz kommen“ teilen auch die anderen bekannten Verbände der Sexarbeit (BSD e.V:, BesD e.V., Dona Carmen e.V.) und auch die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht mit ihren Partnern. Doch den „gemeinsamen Strick“, an dem man jetzt ziehen müßte, gibt es leider (noch) nicht.

    So sind Veranstaltungen wie die bereits stattgefundene „Sexworker Tanzdemo“ in Berlin oder die geplante bundesweite Aktionswoche zum Internationalen Hurentag im Juni 2024 nur kleine Strohfeuer, die nicht ausreichen werden die Meinung der politischen „EntscheiderInnen“ maßgeblich zu beeinflußen. Im Vergleich zu der Wahrnehmbarkeit der Kampagnen der SexkaufgegnerInnen ist das mediale Interesse sehr gering und daher verbreiten sich auch die Botschaften nur minimal.

    Der Kampfruf „Wir sind hier, wir sind laut … weil Ihr unsere Rechte klaut!“, der bei der Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes durch die Gassen hallte, ist auch beim Sexkaufverbot nach wie vor sehr aktuell, aber eben in der geordneten politischen Diskussion nur bedingt tauglich. Die CDU/CSU hat nämlich keine Probleme die Rechte von Sexarbeitenden und BetreiberInnen zu „klauen“, da man ja den Sexarbeitenden selbst und eben der Allgemeinheit durch das Verbot vermeintlich „etwas Gutes“ tut und dabei sogar mit Feststellung der Europäischen Union konform geht, die Prostitution ebenfalls als „Übel“ betrachtet.

    Eine Kampagne mit dem Motto „Prostitution ist positiv!“ zu starten erscheint mir schwierig. Versuchen Sie doch einmal zehn „positive Argumente“ zu finden und auf einen Zettel zu schreiben! 

    Hingegen ist es für die GegnerInnen leicht umfangreiche „Negativ-Listen“ zu verfassen, wie es ja nun schon seit Jahren geschieht. Nur wenige Ehefrauen werden es schätzen, dass ihre Ehemänner ins Bordell gehen und die Aussage „wenn es keine Prostitution mehr gibt, nehmen die Vergewaltigungen deutlich zu“ impliziert ja auch nur ein vermeintlich „kleineres Übel“ und es klingt unterschwellig doch nach „bezahlter Vergewaltigung“.

    Die Moral als Definiton der Handlungskonventionen zielt auf schwarz oder weiß ab und unterscheidet zwischen gut und böse. Wer die konservativen Werte der CDU/CSU verkörpert, kann Prostitution zumindest öffentlich nicht als „gut“ bewerten, selbst wenn „er“ die Dienste der käuflichen Lust selbst gerne in Anspruch nimmt. Wird sich ein führender CDU/CSU-Politiker finden, der sich dazu bekennt „in den Puff“ zu gehen?

    Wer findet Prostitution gut? Zuallererst einmal natürlich – wie könnte es auch anders sein – die Kunden der SexarbeiterInnen, also die, die sexuelle Dienstleistungen sporadisch oder in der Regel regelmässig in Anspruch nehmen. Wie viele Personen das in Deutschland sein mögen, ist schwer abzuschätzen, da es an offiziellen Statistiken mangelt. Ich möchte an dieser Stelle aber nicht orakeln.

    Ein Großteil der Sexarbeitenden wird die Sexarbeit „eher gut“ finden, da man ja damit sein Geld verdient, wobei dieses „gut“ nicht heißen muss, dass man einen Traumjob ausübt und täglich in Begeisterung verfällt. Womöglich muss das „gut“ auch öfter durch ein „ist OK“ oder „erträglich“ ersetzen, was aber in vielen anderen Berufen auch nicht anders sein wird.

    Die BetreiberInnen von Prostitutionsstätten finden Prostitution ebenfalls gut, wenn die Betreibung der Clubs, Bordelle, Wohnungen etc. gewinnbringend ist. Zwar sind die goldenen Zeiten in der Branche schon lange Vergangenheit, aber am Hungertuch wird trotzdem selten genagt.

    Alle drei Gruppen (Kunden, SexarbeiterInnen und BetreiberInnen) hat die Gesetzesinitiative der CDU/CSU mit dem Ziel des Sexkaufverbots im Visier, wobei die Auswirkungen bei einem Verbot recht unterschiedlich wären. Die Sexarbeitenden würde man bei einem „Nordischen Modell“ nicht verfolgen, weil lediglich der Sexkauf, aber nicht der Sexverkauf unter Strafe stehen würde? Die Provokation einer Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat hätte keine Konsequenzen? Das klingt recht absurd und ist es auch!

    Die vielen etablierten und sauber geführten Bordelle müßten zwangsläufig schließen und hätten den wirtschaftlichen Totalschaden, während das Sexgeschäft so wie in Coronazeit, wo die offiziellen Läden geschlossen waren, im „privaten Bereich“ neu organisiert wurde. Aus dem Clubgirl Chantal wurde die private Hausfrau, die sehr diskret online datete und beim Waldsparziergang  oder im AirBnB-Appartement zum sexuellen Vergnügen bereit war. Kontrollieren konnten dies die Ordnungsbehörden während Corona kaum und dies würde sich bei einem Sexkaufverbot auch nicht ändern. Prostitution kann man nicht verhindern, da sie ein elementares Bedürfnis ist!

    Wenn die bunten erotischen Häuser verschwinden, verbessert sich die Situation für die Sexarbeitenden nicht. Zwar ist es denkbar und wahrscheinlich, dass die Tarife für die käufliche Lust steigen, weil weniger Angebote vorhanden sein werden. Zudem wird es auch nicht wenige Kunden geben, die aus Furcht vor polizeilicher Verfolgung und unangenehmer Post im Familienbriefkasten dem Freiertum Adieu sagen, aber der „harte Kern“ wird wohl irgendwie am Ball bleiben.

    Wer im grauen oder dann gänzlich verbotenen Bereich „schafft“, dem fehlt es dann zukünftig eklatant an jeglicher Sicherheit!

    Geschützte Räume in genehmigten Betrieben gibt es dann nicht mehr, da ist dann keine Security mehr, die umgehend erscheint, wenn man den Alarmknopf drückt und bei den staatlichen Stellen kann man auch kaum Hilfe erwarten, da man ja dazu sein illegales Tun einräumen müßte, zwar ordnungsrechtlich nicht direkt belangt, aber eventuell fiskalisch zur Kasse gebeten werden könnte. Die Liste läßt sich hier lange fortsetzen und ich frage mich, ob sich die CDU/CSU in dieser Richtung überhaupt Gedanken gemacht hat.

    Im Prinzip gibt der Staat bei der Einführung eines Sexkaufverbots die regulierenden Zügel aus der Hand, verliert den bislang durch die Registrierungspflicht gegebenen direkten Kontakt zur Branche und die Ordnungsbehörden stehen vor der Aufgabe Hunderttausende von Kleindelikten zu verfolgen und Sexarbeitenden und Freiern, deren Identität man gar nicht mehr kennt, virtuell und real nachzustellen. Bei dieser Vision freuen sich die zuständigen Behörden schon jetzt ein Ohr ab: alles wird noch umständlicher als bisher und die Kapitulation ist – wie bei Corona – schon vorprogrammiert!

    Man treibt den Teufel mit Beelzebub aus! – Man bekämpft ein Übel mit einem noch schlimmeren und verspricht sich davon einen „Erfolg“. Welcher das sein mag? Dazu fällt mir wenig ein …

    Konstruktive Gedanken zur Kampagne „Erhalt der legalen Sexarbeit“

    Ich denke, wir können in der Debatte ob Sexarbeit gut oder böse, positiv oder negativ, schwarz oder weiß ist, nicht punkten! Die bereits angesprochene Moral-Debatte der SexkaufgegnerInnen, die sich ja politisch massiv manifestiert hat und wo auch die „Menschenwürde“ und der „Menschenhandel“ in einem Atemzug genannt werden, um „erfundene Fakten“ zu untermauern, bedient sich  der ständigen Wiederholung von „Fake-News“, verwendet fingierte Studien und Gutachten, um die Öffentlichkeit und die Politik zu beeinflussen.

    Während im Bereich der Politik bei der CDU/CSU mit dieser Methode ein Volltreffer gelandet wurde, ist das Thema Sexkaufverbot in der breiten Öffentlichkeit – also im Volk – von mäßigem Interesse. Puff-Sympathisanten aus dem CDU/CSU-Lager finden die Idee zwar womöglich nicht gut, werden aber ganz sicher keine Revolte starten, sondern vielleicht die CDU/CSU nicht wählen. ProstitutionsgenerInnen aus anderen Parteien könnte den Stimmverlust aber aufwiegen. Und der normale Bürger hat momentan mit Krieg, Energie- und Klimakrise und der Scholzomatik ganz andere Sorgen.

    Soll sich die Branche nun – ähnlich wie die Zeugen Jehovas – in Bahnhöfe und Fussgängerzonen stellen und auf verlorenem Posten kämpfen, um die Öffentlichkeit dazu aufzufordern auf die vorhandenen und zukünftigen Entscheidungsträger der Politik einzuwirken?

    Jede und jeder, die oder der mit Vernunft gesegnet ist, sollte erkennen, dass dies völlig vergebliche Liebesmüh wäre! Sich gegen Kriege zu positionieren, für die Ukraine oder gegen Israel zu demonstrieren, sind Ziele, mit denen man große Gruppen mobilisieren und ansprechen kann. Pro-Prostitution kann das einfach nicht funktionieren!

    Unsere Kampagne kann sich daher m.E. nur direkt an die politischen Entscheidungsträger in Bund und Land richten, die im nächsten und übernächsten Jahr die politische Verantwortung in Deutschland übernehmen werden. Dabei gilt es die vielen vorhandenen Scheinargumente zu widerlegen, aufzuzeigen was das „eindeutig kleinere Übel“ ist, auch wenn die Verwendung des Begriffs des „Übels“ leider negativ besetzt ist.

    Die Branche muß sich klar gegen „Menschenhandel“ und vorhandene Mißstände positionieren und aufzeigen, dass legale regulierte Sexarbeit besser ist, als Wildwuchs im Untergrund!

    Es muß klar herausgearbeitet werden welche Argumente für den Erhalt der legalen Sexarbeit sprechen und dabei spielt das „was wäre wenn“ eine herausragende Rolle. Hierzu ist ein großangelegtes Brainstorming sinnvoll und notwendig. Das „klein, klein“, was momentan vereinzelt stattfindet, wird nicht ausreichen um „großes“ zu erreichen.

    Mit einem ProstSchG kann man als SexarbeiterIn oder BetreiberIn leben, mit einem Sexkaufverbot wird es – vorsichtig formuliert … schwierig …

    Daher wäre es verwegen in der gegenwärtigen Situation gleichzeitig gegen ein Sexkaufverbot und für die Abschaffung des ProstSchG zu opponieren. Einen solchen „Doppel-Wums“ wird es nicht geben und man sollte der Gegenseite da genügend Spiel lassen.

    Setzen wir uns kurzfristig gemeinsam an einen Tisch oder kocht jede und jeder (wieder) sein eigenen Süppchen?

    Das ist die zentrale Frage, auf die es noch keine befriedigende Antwort gibt. Seit Februar 2024 sind schon wieder einige Monate ins Land gegangen und der Bundestagswahlkampf für 2025 wird spätestens nach der Sommerpause Fahrt aufnehmen. Ich halte es für ratsam bereits jetzt eine umfangreiche Datenbank der aktuellen und zukünftigen politischen Entscheidungsträger aufzubauen und diese sukzessive mit Informationen zu versorgen.

    E-Mails und Newsletter landen heute vermehrt in Spam-Ordnern und sonstigen Filtern, gerade wenn der Inhalt die Worte Sex, Erotik, Prostitution enthält. Man kann bei der digitalen Zustellung nie sicher sein, ob die Botschaft die Empfänger erreicht. Normale Postkästen bleiben hingegen zunehmend leer. Vielleicht hat eine analoge Zustellung oder das altertümlich anmutende „faxen“ hier einen Vorteil?

    Es gibt Mittel und Wege Informationsschriften in den Deutschen Bundestag oder in die Landesparlamente zu speditieren, ohne dass dies mit hohen Portokosten verbunden sein muß.  Mein „gewußt wie“ stelle ich hier bewußt  nicht öffentlich vor um Nachahmer der Gegenseite nicht zu selbigem zu ermutigen.

    Mein Kampagnen-Aufbau in (noch) groben Zügen:

    1. Aufbau einer Adressdatenbank mit politischen Entscheidungsträgern.

    Es gibt 736 Bundestagsabgeordnete und 1894 Landtagsabgeordnete. Dazu kommen diverse Regierungen und Ministerien und die Regionalpolitik. Auch neue Kandidatinnen und Kandidaten, die 2025 erstmals antreten, sind zu bedenken und man muß auch damit rechnen, dass Wahlkreise an Bewerber anderer Parteien fallen können. So betrachtet könnte ein Verteiler in der Größenordnung von bestimmt 10.000 Personen entstehen, wobei man sicherlich eine Selektion vornehmen muss, wen man per Post und wen man „nur“ mit E-Mail kontaktiert.

    2. Schaffung einer Kampagnen-Zeitung (Print/Digital) mit Web/Online-Channel

    Die Kampagnen-Zeitung soll verbunden mit Web und Channel die Botschaft der Branche, nämlich das „NEIN“ zum Sexkaufverbot transportieren und eine Vielzahl von Personen abbilden, die für legale Sexarbeit stehen. Vorsichtig dosiert und unter Vermeidung von Anstössigkeit kann man die Inhalte auch in Social-Media verbreiten ohne gesperrt zu werden. Print hat noch seinen Wert, wenn man es mit dem Produkt auf den Tisch der Abgeordneten schafft.

    3. Einrichten einer temporären Redaktion ab Juli 2024

    Nur in einem Team sind wir stark! – Es gibt in der Branche viel „One-Man-Show“ und ich muß bekennen, dass auch ich am liebsten der Koch meiner eigenen Suppe bin. Doch was passiert, wenn man in einer Kampagne erkrankt oder aus anderen Gründen nicht mehr arbeiten kann, einem die Ideen ausgehen? Bei einem solch wichtigem Vorhaben sollte man die Last auf mehreren Schultern verteilen und alle Eventualitäten im Blick haben! Wer an oder eben unter den Tisch kommt, ist noch völlig offen!

    4. Beackern der hoffentlich fruchtbaren Feldes

    Wir gehen momentan davon aus, dass sich die jetzige Ampel-Regierung bis zur Bundestagswahl im September 2025 halten wird. Ein konservativer Ruck ist sehr wahrscheinlich und ein CDU/CSU-Bundeskanzler die logische Folge. Die Kampagne sollte im Sommer 2024 vorbereitet und nach den Sommerferien gestartet werden und dann solange laufen, bis eine neue vermutlich CDU/CSU geführte Regierung das Thema Sexkaufverbot in Koalitionsverhandlungen und dann als neuerliche Gesetzesinitiative in den Deutschen Bundestag einbringt. Da reden wir dann vermutlich von Frühjahr 2026.

    Mit 600.000 Euro rette ich die Branche vor dem Sexkaufverbot! 

    Absolute Zahlen ermuntern oder erschrecken. Wenn man bedenkt, welch gewaltige Summen Unternehmen in Lobbyarbeit investieren und was ein einziger Taurus-Marschflugkörper kostet (nämlich 950.000 €), sollten 600.000 € für ein mehr als 2-jährige Kampagne nicht abschrecken. Auf den Monat heruntergerechnet sind das nur „schlappe“ 25.000 € pro Monat.

    Mit diesem Etat sind ganzseitige Anzeigen in der FAZ und der ZEIT möglich oder aber Werbung mit dem Triegema-Affen im Vorabend-TV-Werbeblock. Auch ein Volksfest kann man veranstalten oder einen Zeppelin beschriften, der von Stadt zu Stadt fliegt und eine noch nicht bekannte Botschaft verbreitet.

    Das Problem ist – wie ich schon erwähnte – das fehlende griffige Motto, die Botschaft, die zündet und die die richtigen Adressaten dann zur „biblischen Umkehr“ bewegt.

    Viel hilft viel? – Mit genug Bimbes kann man alles kaufen? – Was im amerikanischen Wahlkampf vielleicht ein Stück weit funktioniert, erscheint mir in unserem Fall nicht praktikabel. Selbst für angedachte 600.000 € kann man keinerlei Garantien geben.

    Ich denke, dass man den von mir angedachten 4-Punkte-Plan, der eben nicht auf die gesammte Öffentlichkeit, sondern auf die Entscheidungsträger abzielt, mit einem deutlich geringeren Etat bewerkstelligen kann. Mit 6.000 € im Monat (was dann in 2 Jahren aufgerundet etwa 150.000 € entspricht) kann man sicher eine gute Kampagne fahren und wenn eine ausreichende Anzahl von BetreiberInnen teilnimmt, kostet der monatliche Anteil ähnlich viel wie die Mitgliedschaft in einem Fitness-Center.

    Mein heutiger Artikel soll ein Denkanstoß sein und ich bin gespannt wie Sie sich / wie Ihr Euch dazu positioniert!

    Ein Gruß von Haus zu Haus!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Kontext-Artikel:

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

  • Breymaier … Ups, she did it again? – Urteil in Stuttgart!

    Breymaier … Ups, she did it again? – Urteil in Stuttgart!


    Breymaier … Ups, she did it again? – Urteil in Stuttgart!

    Update 05.04.2024: John Heer gewinnt im Rechtstreit vor Landgericht Stuttgart:

    Der bekannte Betreiber John Heer hat in einem Eilverfahren vor dem Landgericht Stuttgart endlich gegen die SPD-Bundestagsabgeordnete Leni Breymaier obsiegt. Ein Bußgeld von bis zu 250.000 € droht, wenn die Politikerin bestimmte unwahre Äusserung öffentlich wiederholen sollte:

    https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/prostitution-verkauf-von-sex-laufhaus-bordelle-rechtsstreit-gerichtsurteil-heer-breymaier-100.html

  • Das Nordische Modell – Nicht für Deutschland! – Kampagne 2024

    Das Nordische Modell – Nicht für Deutschland! – Kampagne 2024

    Das Nordische Modell - Nicht für Deutschland! - Kampagne 2024Das Nordische Modell – Nicht für Deutschland! – Kampagne 2024 – Kein Sexkaufverbot!

    Antagonismus zu den Kampagnen der Sexkaufsgegner und der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag– Dokumentation und Onlineprojekt Positive Sexarbeit 2024 – Projektstart März 2024

    Am 23.02.2024 beantragte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ein Sexkaufverbot nach dem “Nordischen Modell” und die Bestrafung von Sexkäufern umgehend einzuführen, was von der regierenden Ampel-Koalition in der ersten Lesung aber abgelehnt wurde. Dennoch geht der Antrag weiter in die Beratung der zuständigen Ausschüsse. Einen Bericht zur gegenwärtigen Lage habe ich in einem umfangreichen Artikel beschrieben:

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    Auch wenn die Chancen für die Einführung eines Sexkaufverbots in der laufenden Legislatur momentan nicht gegeben sind, da die Mehrheiten dafür fehlen, darf man den Ernst der Lage nicht unterschätzen. Schließlich ist es sehr wahrscheinlich, dass die nächste Bundesregierung ab Ende 2025 von der CDU/CSU geführt wird und so kann ein neuer Gesetzesvorstoß absolut nicht ausgeschlossen werden.

    Aus der „Gefahrenbewertung“ nun „Nichts zu tun“ ist sicherlich der völlig falsche Weg und ich habe als Gründer der Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht, die „bei Corona“ großen Zuspruch fand, bereits mit mehreren Verbänden der Sexarbeit gesprochen und nachgefragt, ob Interesse an gemeinsamen Aktion besteht. Dies wurde von einigen bejaht und ich habe auch eine ganze Reihe von Zuschriften durch BetreiberInnen und SexarbeiterInnen bekommen, die sich aktiv an Aktionen und Kampagnen beteiligen werden.

    „Zukunft Rotlicht“ war und ist kein Verband, verfügt aber über einen großen Verteiler und viele Kolleginnen und Kollegen, die sich im Dienst der Sache einbringen möchten. Wir sind also gewissermaßen ein „Sammelbecken“ für Leute, die in Verbänden organisiert sind oder eben auch nicht.

    Ständiger (virtueller) Ausschuss in Gründung

    Mit den politisch engagierten Verbänden BSD e.V. und BesD e.V. bin ich bereits im Gespräch, was ein gemeinsames Agieren unter dem Motto „Zusammenhalt der Branche“ anbelangt und ich werde in den kommenden Wochen auch meine Kontakte zu anderen Protagonisten intensivieren, um den Gedanken eines „ständigen beratenden Ausschusses“ voranzubringen.

    Für die erste virtuelle Zusammenkunft des Ausschusses, der natürlich nicht zu groß werden soll, sondern 10 bis 15 Mitglieder haben soll, werde ich mit unserem Zoom-Gruppen-Koordinator Thomas Schiller nach einem Termin Mitte April schauen und dann die „MitspielerInnen“ frühzeitig per Mail informieren. Parallel werden die Themen natürlich auch im offenen Zoom-Chat diskutiert werden, der nach wie vor 14-tägig am Freitagabend stattfindet.

    Streitschrift und Kampagne „Plädoyer für den Erhalt der Sexarbeit“

    Ich selbst werde im April/Mai 2024 an einem „Plädoyer für den Erhalt der Sexarbeit“ (Arbeitstitel) intensiv „werkeln“ und eine Streitschrift entwickeln, die dann später quasi in einem zweiten Schritt zur Meinungsbildung an alle aktuell 735 Bundestagsabgeordneten des Deutschen Bundestags postalisch verschickt werden soll. Hier werde ich auch Co-Autoren aus dem juristischen und soziologischen Bereich hinzuziehen, damit das Werk rund und überzeugend wird. Der dritte Schritt wird dann im Wahlkampf 2025 erfolgen, wo es im Rahmen der Kampagne dann darum geht WahlbewerberInnen zu informieren.

    Kampagnen-Details werde ich erarbeiten und „bei Zeiten“ vorstellen. Von „heute auf morgen“ geht das nicht: gut Ding will bekannliche Weile haben!

    Angewandter Positivismus? – Die Sexarbeit darstellen wie sie ist!

    Natürlich ist in der Prostitution nicht alles gut und schön. Die öffentliche Meinungsbildung wird allerdings seit Jahren von den Sexkaufgegnern massiv beeinflußt und zwar eben mit Horror-Kampagnen und Fakten, die keine sind. Der Kampf gegen jede Form von Menschenhandel wird von unserer Branche jederzeit unterstützt, doch die Gegner lassen keine Möglichkeit den legalen Betreiberinnen und Betreibern Kooperation mit Menschenhändlern und Wegschauen bei Mißständen zu unterstellen.

    Alle, die mit der Prostitution Dritter ihr Geld verdienen, sind moralisch fragwürdig und sogar kriminell? Klassische „Sex & Crime-Logik“, die in Boulevard-Blättern und auch darüber hinaus für Spannung bei den Lesern sorgt.

    Hinzu kommt der „Zahlen-Absolutismus“, der ohne Vorlage von Fakten unterstellt, dass 90 % der SexarbeiterInnen unter Zwang arbeiten. Das klingt „fulminant“, ist aber einfach nur eine freche Erfindung. Man stellt sich an die Seite von „Opfern“, die sich gar nicht als Opfer sehen und besitzt dann noch die Unverschämtheit diesen die Existenzgrundlage mit einem Sexkaufverbot entziehen zu wollen.

    Vielleicht starten wir die bereits angedachte Kampagne „Gesichter der Sexarbeit“ mit Video- und Podcast-Beiträgen? – Hier sind die SexarbeiterInnen gefragt und die sind ja bereits auf ihren Plattformen sehr aktiv. Die Öffentlichkeit soll die selbstbestimmten und freiwilligen Damen und Herren sehen!

    Machen wir uns ans Werk! – Ohne zuviel Panik und ohne zuviel Eile, aber bestimmt und mit viel Engagement.

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info


  • Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der BrancheSexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    CDU/CSU führt Sexkaufverbot strategisch ins Parlament ein – Ablehnung des Antrags in dieser Legislaturperiode zu erwarten und einkalkuliert

    Wichtiger Nachtrag vom 02.03.2024: Nachdem mich direkt nach der Veröffentlichung Rückmeldungen erreicht haben, möchte ich quasi als Vorwort feststellen, dass dieser Artikel nicht dazu verleiten soll die Gefahr eines Sexkaufverbots zu verharmlosen. Die Gefahr ist absolut real! Nichtstun ist nicht die Option, denn dann bietet die Branche eine offene Flanke, die unsere Gegner sicher erfreuen würde.

    Mit großem Interesse hat die Erotikbranche am vergangenen Freitag, dem 23.02.2024, die erste parlamentarische Debatte zu einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag verfolgt, mit dem die amtierende Bundesregierung aufgefordert wird in Deutschland ein Sexkaufverbot nach dem „Nordischen Modell“ und die Bestrafung von Sexkäufern umgehend einzuführen. Die Union hat diesbezüglich keinen Gesetzesentwurf vorgelegt, sondern lediglich einen Forderungskatalog eingebracht, über den nun in mehreren Ausschüssen parlamentarisch beraten wird.

    9 Abgeordnete haben in der sogenannten 1. Lesung im Plenum zum Antrag für die jeweiligen Fraktionen gesprochen; 2 CDU/CSU-Abgeordnete sprachen sich für den Antrag aus, die Abgeordneten der Grünen, der FDP, der Linken sprachen sich gegen ein Sexkaufverbot aus, ebenso ein Abgeordneter der AfD. Die SPD-Abgeordnete der SPD Ariane Fäscher lehnte den Antrag entschieden ab. Selbst ihre SPD-Kollegin Leni Breymaier, die uns ja als Sexkaufgegnerin bestens bekannt ist, bekundete, dass sie momentan – also in der laufenden Legislaturperiode – keine parlamentarische Mehrheit für den Antrag der Opposition sieht und erst einmal Mehrheiten ausgelotet und organisiert werden sollten.

    Die Reden  können  in der Bundestags-Mediathek  „nachgesehen“ werden: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-de-prostitution-990250; ebenso kann man die Beiträge im vorliegenden Plenarprotokoll nachlesen: https://dserver.bundestag.de/btp/20/20155.pdf#P.19898

    Politikexperten, die sich mit Gesetzgebungsverfahren und parlamentarischen Vorgängen bestens auskennen, sehen im Antrag der Opposition zum jetzigen Zeitpunkt eine Positionierung, die ein mögliches Wahlkampfthema frühzeitig besetzt und auch für die anstehende Europawahl in konservativen Kreisen ein Wahlargument sein kann.

    Der Antrag wird – mangels Mehrheit im Parlament – nach den Grundsätzen der parlamentarischen Arbeit in der laufenden Legislatur wohl keinen Erfolg haben.

    Das bedeutet jedoch nicht, dass er bei neuen politischen Machtverhältnissen nach der Bundestagswahl nicht erneut in den Bundestag eingebracht wird. Die bereits erwähnten Politikexperten gehen davon aus, dass es in den jetzt befassten Ausschüssen keine Mehrheit für die Anberaumung von Anhörungen geben wird und dass der Antrag der CDU/CSU nach der 2. und 3. Lesung im Parlament noch in diesem Sommer mit deutlicher Mehrheit abgelehnt wird.

    Selbst für eine sogenannte „Abstrakte Normenkontrollklage“, mit der die deutsche Prostitutionsgesetzgebung vor dem Bundesverfassungsgericht parallel angegriffen werden könnte, haben sich die dafür notwendigen 184 Abgeordneten des Deutschen Bundestags scheinbar nicht gefunden, obwohl die CDU/CSU-Fraktion über 197 Abgeordnete verfügt und auch das Breymaier-Lager in der SPD seit langem dafür wirbt „abstrakt“ nach Karlsruhe zu gehen.

    Vergessen? Das ProstSchG wurde unter Regierung Merkel verabschiedet!

    Aber man darf natürlich nicht vergessen, dass das Prostituiertenschutzgesetz in 2016 unter der großen Koalition CDU/CSU/SPD (Kabinett Merkel III) verabschiedet wurde und es nun sehr merkwürdig wäre, wenn CDU/CSU-Abgeordnete die 2016 für das ProstSchG votiert haben nun dessen Verfassungsmäßigkeit anzweifeln!

    Auffällig ist aber auch, dass die CDU/CSU-Fraktion die gegenwärtig laufende Evaluation des ProstSchG, die bis Juni 2025 abgeschlossen sein soll, nicht abwarten will, sondern zum sofortigen Handeln drängt. Beweise, dass sich die Situation für Sexarbeitende akut verschlechtert hat, gibt es nicht und immer wieder wird auf nicht belegbare Zahlen verwiesen und grundsätzlich von generell vorliegendem „Menschenhandel“ gesprochen.

    Wo sind denn die nachprüfbaren Fakten? Fehlanzeige!

    Dramatische und natürlich bedauernswerte Einzelschicksale werden zur Norm erhoben und man will wieder SexarbeiterInnen schützen, obwohl diese gar nicht geschützt werden wollen! Sollen die Ergebnisse der Evaluation, die ganz sicher viele wissenschaftlichen Fakten liefern wird, präventiv ausgeklammert werden? Trotz einer ziemlich absurden Vorgehensweise zeigen die jahrelangen Kampagnen der Sexkaufgegner nun leider Wirkung und hier hat sich unsere Branche verkalkuliert und fälschlich in Sicherheit gewähnt!

    Gibt es Ideen oder Lösungen um die erlaubte Sexarbeit in Deutschland zu erhalten und um ein drohendes Sexkaufverbot zu verhindern?

    Diese Frage bewegt die Branche gerade intensiv, da ein Sexkaufverbot natürlich viele Betriebe ruinieren würde und es für SexarbeiterInnen, deren Bestrafung wohl nicht vorgesehen ist, keine geschützten Arbeitsplätze mehr geben würde. Sexarbeit würde unter einem „Nordischen Modell“ dann im Untergrund stattfinden, die „Freier“ würden empfindlich bestraft und konzessionierte „BetreiberInnen“ würde es nicht mehr geben, dafür aber vermutlich viele umtriebige Vermittler und Manager, denen es egal ist, ob man legal oder illegal arbeitet. Die zuständigen Behörden würden den Zugriff auf Branche und Umfeld weitreichend verlieren und gar nicht mehr genau wissen, wer wie wann und wo arbeitet. Eine „Kriminalisierung“ von Sexarbeit wird den Informationsfluss erheblich hemmen und womöglich der Nährboden für strafbare Handlungen sein, die die Situation der Akteure und vor allem die „öffentliche Sicherheit“ nicht verbessern werden!

    Ich habe bereits am 7. November 2023 mit meinem Artikel „Prostitution 2023 – CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert Sexkaufverbot!“ auf die mögliche Gefahr der parlamentarischen Initiative hingewiesen, allerdings fanden sich für den Beitrag nur wenige Leserinnen und Leser und auch meine Betrachtung vom August 2023 zum Thema „Prostitutionsgesetze verfassungswidrig? – Die Stunde des Abolitionismus?“ warf niemanden vom Stuhl.

    Wirklich „aufrüttelnd“ war dann ein Veranstaltungsaufruf des UEGD e.V., der über die großen Werbeportale bis in die hintersten Ecken der Karpaten gelangte und dort auch Sexworkerinnen erreichte, die den Inhalt der Nachricht dann vielfach falsch interpretierten.

    Dem bekannten Verbandspräsidenten ist es in der Tat gelungen das Thema sehr plakativ zurück auf die Agenda der Branche zu bringen.

    Leider wurden die anderen Verbände der Sexarbeit, unsere Gruppe Zukunft Rotlicht und der Seminar-Pionier Christoph Rohr, der an gleichem Ort und Stelle im Jahr 2018 den 1. Deutschen Rotlicht-Kongress veranstaltet hatte, vom Veranstalter nicht eingeladen und es wurden sogar wichtige Personen und Multiplikatoren explizit ausgeladen. So war die Veranstaltung im Frankfurter Saalbau Griesheim dann eher ein Verbandstreffen als eine große „überparteiliche“ BetreiberInnen-Versammlung.

    Der BesD e.V., der über 750 Mitglieder hat und damit viele Sexarbeitende vertritt, die zum Teil auch Betriebe leiten oder besitzen und der BSD e.V., der als Betreiberverband in der politischen Arbeit äußerst profiliert und stetig engagiert agiert, wurden ebenso übersehen wie Dona Carmen e.V., dem Frankfurter Verein, der für umfangreiche Recherchen und Ausarbeitungen zum Thema Prostitution steht.

    Selbst wenn man sich auf die etwa 2.000 erotischen Betriebe in Deutschland konzentriert, von denen sicherlich 70 Prozent kleinere Einheiten sind, zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass es nur mit großem Werbeaufwand möglich ist 5 bis 10 % dieser Gruppe zu einem Veranstaltungsbesuch zu bewegen, selbst wenn die Teilnahmegebühr, wie im vorliegenden Fall, sehr günstig war.

    Wenn es dann konkret darum geht Vorhaben oder Aktionen zu finanzieren, so ist die Bereitschaft „in die Tasche zu greifen“ als eher gering einzuschätzen. Als mir am Veranstaltungsabend Teilnehmer berichteten, dass der UEGD eine 18-monatige intensive Pro-Prostitutions-Kampagne mit Social-Media-Aktionen, einer Roadshow und zudem die Einrichtung eines Rotlicht-Radiosenders plane und für die Gesamtkampagne mit Kosten von fast 600.000 Euro zu rechnen sei, kam ich schon schwer ins Staunen. Schließlich ist uns ja noch in Erinnerung, wie schwer sich Betreiberinnen und Betreiber damit taten die Klagen von Kolleginnen und Kollegen bei der Corona-Pandemie finanziell zu unterstützen.

    Hat man in der Branche nicht oft „einen Igel in der Tasche“?

    Man macht mit, wenn andere mitmachen … vielleicht oder auch nicht. Außerdem werden diverse Mitspracherechte erwartet und bei „One-Man Shows“ ist man eher misstrauisch. Auch eine gewisse Missgunst und hegemoniales Streben sind nicht ausgeschlossen. Die Medienkampagnen an externe Berater und Dienstleister zu übergeben, die aber eben nicht aus der Branche sind, ist teuer und macht nur dann Sinn, wenn die zu erreichenden Ziele vorgegeben werden und wenn es ein kreatives Team aus allen Bereichen der Branche gibt, das die Zielrichtung ausarbeitet.

    Die vielen klugen Köpfe, die es in unserer Branche gibt, nicht mit einzubeziehen, ist sicher kontraproduktiv.

    Unsere deutsche Politik zeichnet sich dadurch aus, dass die Ministerien in Berlin eine Vielzahl von Beratungsunternehmen verpflichten, um zu Entscheidungen zu kommen. Roland Berger, Mc Kinsey und Co. untersuchen fortlaufend Prozesse, entwickeln Strategien und schrieben kilometerlange Expertisen, die nicht selten in der Ablage verstauben oder nach einem Regierungswechsel keine Relevanz mehr haben. Sicher ist es wichtig sich einmal von außen betrachten und beraten zu lassen, aber die wichtigen Entscheidungen muss man selbst treffen und im vorliegenden Fall muss das Konzept dazu aus der Branche kommen und natürlich u.a. auch strittig debattiert werden.

    Wer entscheidet letztendlich politisch, ob ein Sexkaufverbot kommt oder eben nicht?

    In unserer parlamentarischen Demokratie treffen die Abgeordneten als gewählte Volksvertreter die Entscheidungen. Es wird keinen Volksentscheid zum Thema Sexkaufverbot geben, da ein solcher in unserer Verfassung nicht vorgesehen ist. Prominente Votanten „pro Prostitution“ wird man schwerlich finden und auch die „Schar der Freier“ wird die Stimme nicht öffentlich erheben, da dies mit einer erheblichen Stigmatisierung und einem „Outing“ verbunden wäre: der Genießer schweigt in der Regel aus gutem Grund! Das eine große prägnante Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern gegen ein Sexkaufverbot auf die Straße geht, halte ich für ausgeschlossen.

    Der 5-Punkte-Plan – Inhalt einer Kampagne muss es meines Erachtens sein:

    A) einen regelmäßig tagenden Expertenrat der Verbände und Organisationen einzurichten, der virtuell und in Präsenz berät

    Gemeinsame Ziele definieren – Brainstorming – Gedankenaustausch und einen gemeinsamen Plan entwickeln, wie dem Sexkaufverbot begegnet werden kann. Synergien erzeugen und nutzen. Viele Köpfe – Viel Input.

    B) einen Faktencheck zu erarbeiten, der deutlich macht, dass die CDU/CSU mit Mythen, Behauptungen und Lügen arbeitet, die wissenschaftlich nicht haltbar sind.

    Alles, was mit Prostitution in Deutschland zu tun hat, basiert auf Menschenhandel? 80 oder 90 % der SexarbeiterInnen arbeiten nicht freiwillig, sondern werden dazu gezwungen?

    Vorgelegte Zahlen und „Fakten“ stehen im krassen Widerspruch zu vorliegenden Zahlen des BKA, des statistischen Bundesamts etc. Die Argumente wurden zum großen Teil aus den Publikationen der SexkaufgegnerInnen ungeprüft übernommen. Populismus in Reinkultur, den ein präziser Faktencheck entlarven kann. Dass die Ergebnisse der Evaluation 2025 wichtige Ergebnisse liefern wird, ist sicher, auch wenn wir nicht abschätzen können wie diese Ergebnisse aussehen werden und in wieweit die Ergebnisse öffentlich einsehbar sein werden.

    Es ist auch zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt gegen die „öffentlichen Falschbehauptungen“ juristisch vorzugehen und den Gegnern deutlich zu machen, wo die Meinungsfreiheit endet. Hier möchte ich auf ein Urteil des LG Stuttgart verweisen, dass Ende des Monats gegen eine bekannte SPD-Politikerin ergehen wird.

    C) das Gesetzesvorhaben der CDU/CSU  von profilierten Fachjuristen prüfen zu lassen.

    Ein Sexkaufverbot wäre ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der Bürger bezüglich der Berufsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes und der damit auch verbundenen Gewerbefreiheit. Der von der CDU/CSU geforderte „radikale Paradigmenwechsel“ wäre ein faktisches Berufs- und Gewerbeverbot für den Bereich der Prostitution. Hinzu kommt, dass es in den Ländern, wo ein „Nordisches Modell“ eingeführt wurde, Sexarbeit, anders als in Deutschland nie durch ein Gesetz zuvor legalisiert worden war. Momentan ist Sexarbeit in Deutschland seit dem ProstG von 2002 nicht mehr sittenwidrig und seit dem ProstSchG von 2017 als legale Tätigkeit angesehen, die lediglich einer amtlichen Registrierung und regelmäßiger Gesundheitsberatung bedarf. Auch Prostitutionsgewerbe (Bordell, Club, Escortagentur etc.) sind, sofern man eine Erlaubnis beantragt und erhalten hat, völlig legal und die BetreiberInnen können mit „Vertrauensschutz“ argumentieren. Dies nun durch ein Verbot ins Gegenteil zu kehren, kann man als sehr kühn bezeichnen.

    Hier wären Einschätzungen von gewieften Juristen hilfreich und dazu fällt mir der ehemalige Bundesrichter Prof. Dr. Thomas Fischer ein, der in einem anderem Zusammenhang und ohne direkten Bezug zum Grundgesetz seine Gedanken zum Thema Prostitution publiziert hat. Auch wenn der Beitrag bereits von 2015 ist, ist er noch immer aktuell und ich empfinde ihn persönlich noch als sehr lesenswert: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-08/prostitution-justiz-fischer-im-recht/komplettansicht. Mir fällt spontan auch Frau Dr. Margarete von Galen ein, die zum Thema „Rechtsfragen der Prostitution“ promoviert wurde und sich auch am Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin als Richterin betätigt hat. Frau von Galen ist „eng am Thema“ und für ihre präzisen Expertisen bekannt. Geht es um Moral oder um Recht? Welche Ansätze gibt es auf juristischer Ebene?

    D) die politischen Entscheider jetzt und zukünftig gezielt zu informieren und mit ihnen ins Gespräch kommen.

    Die Zusammensetzung des Parlaments wird sich nach den gegenwärtigen Prognosen stark verändern. Besonders bei der SPD sind große Verluste zu erwarten. Aber auch „neue Abgeordnete“ werden hinzukommen, die sich mit dem Thema „Sexkaufverbot“ vermutlich nicht oder ner wenig befasst haben. Wir sprechen von momentan 735 Bundestagsabgeordneten und hier besonders von den Mitgliedern der befassten Ausschüsse, die quasi regelmäßig „aufgeklärt“ werden müssen, um nicht auf das abgekartete Spiel der Prostitutionsgegner hereinzufallen. Die Gruppe der Entscheidungsträger wird sich nach der nächsten Bundestagwahl verändern und diesen Aspekt muss man einfach auf dem Schirm haben! Dazu sind Datenbanken einzurichten, die regelmäßiger Pflege bedürfen. Wer kümmert sich darum?

    E) aktive Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen als ergänzende Maßnahmen

    „Tue etwas und rede davon!“  Auch wenn wir bereits festgestellt haben, dass es keinen Volksentscheid zum Sexkaufverbot geben wird und eine sogenannte Petition an den Deutschen Bundestag 50.000 Unterschriften erfordert, bieten die sozialen Medien durchaus ein hohes Potential, wenn man denn dort nicht mit den „Moralwächtern“ kollidiert, die das Thema Sex, Crime und Prostitution intensiv beobachten und gerne schon mal den Sperrbutton drücken, wenn es „zu speziell“ wird. Es geht zwar um Politik, aber anrüchige Tatsachen oder zu freizügige Texte oder gar Bilder sind oft genauso schnell verschwunden, wie sie veröffentlicht wurden. Inhalte müssen also „sorgsam“ editiert und veröffentlicht werden. Werbeanzeigen mit erotischem Kontext kann man meines Wissens bei Facebook oder Google nicht buchen und veröffentlichen und so sind Postings in diversen Gruppen und Foren der gangbare Weg.

    Zum Schluss – Mein Fazit – Mein Ausblick:

    „Schaffen wir es eine wirksame Allianz zu schaffen!“ und besteht hierzu überhaupt eine Bereitschaft in der Branche.

    Die bestehenden Verbände habe eine Verpflichtung gegenüber ihren Mitgliedern, aber ich vermute das im Bereich der Betreiberverbände eben nur maximal 20% der Betriebe überhaupt Mitglied sind. Auch über 750 oder inzwischen vielleicht 1.000 Mitglieder in den Zusammenschlüssen der SexarbeiterInnen sind bei von mir geschätzten 60.000 SexarbeiterInnen in Deutschland rechnerisch nicht unbedingt repräsentativ.

    Wie ich eingangs bereits erwähnt habe, gehe ich davon aus, dass in der aktuellen Legislaturperiode, die bis Ende 2025 läuft, schon allein aus parteipolitischen Gründen kein „Sexkaufverbot“ kommen wird. Vermutlich wird die CDU/CSU in der nächsten Legislatur den Bundeskanzler stellen, aber mit ziemlicher Sicherheit einen oder sogar mehrere Koalitionspartner benötigen. Ob sich in einer neuen Koalition dann eine Mehrheit für das Sexkaufverbot findet, ist fraglich, aber durchaus möglich!

    Kann man die große Zahl der deutschen „Sexkäufer“ wirklich dazu bringen aus eigennützigen Gründen das Kreuz bei der Bundestagswahl nicht bei der CDU/CSU zu machen? Bringt die Verbotskampagne aber andererseits „Moralisten“ dazu vermehrt CDU/CSU zu wählen? … Unwägbar.

    An welcher Stelle ist das Kreuz wirksam, wenn man das Sexkaufverbot präventiv verhindern will? Gute Frage!

    Die Vorbereitung unserer Branche muss zügig starten und wenn man es denn nicht gemeinsam kann oder will, sind auch Einzelkampagnen durchaus sinnvoll, aber eben nicht so effizient, wie es bei einem koordinierten Handeln wäre.

    Nicht zu vergessen ist, dass auch die Sexkaufgegner aktiv bleiben werden und dabei im Antrag der CDU/CSU bereits einen großen Erfolg für sich beanspruchen können. Den Gegnern stehen dabei für den Aktionismus wohl Gelder zur Verfügung, von denen wir nur träumen können und die es ermöglichen Falschinformationen, Mythen und Lügen im großen Rahmen zu verbreiten.

    Das Engagement, das die Sexkaufgegner aufbringen, wäre unserer Branche zu wünschen, doch ich fürchte das der sinnbildliche „Prediger in der Wüste“ mal wieder vergebens ruft und man die noch vorhandene Wohlfühlzone nicht verläßt.

    Ach das kommt schon nicht! Das können die nicht machen! Abwarten und Teetrinken ist nicht die geeignete Strategie!

    Diesen Spruch höre ich öfters, doch das der Versuch zum Verbot bereits vorliegt, sollte zumindest zum Nachdenken führen.

    Die Expertinnen und Experten von „Zukunft Rotlicht“ stehen bereit sich weiterhin intensiv für die Branche einzusetzen. Neben unserem Advokaten Guntram Knop und dem technischen und organisatorischen Supporter Thomas Schiller, konnte ich auch eine Politikberaterin aus Berlin gewinnen, die lange Jahre im Bundestag tätig war und mir aus freundschaftlicher Verbundenheit wichtige Einschätzungen liefert und dabei auch Kontakte ihres Netzwerks aktiviert.

    Ich selbst arbeite gerade intensiv an einem „Plädoyer gegen ein Sexkaufverbot in Deutschland“ und erkläre mich ausdrücklich bereit mit allen Akteuren zusammen zu arbeiten, die dafür kämpfen die Branche – wie auch immer – zu retten. Wo sind weitere Teamplayer?

    Man kann die Menschen zur Vernunft bringen, indem man sie dazu verleitet, daß sie selbst denken. (Voltaire)

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Kontextartikel:

    Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

  • Prostitution 2023 – CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert Sexkaufverbot!

    Prostitution 2023 – CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert Sexkaufverbot!

    Prostitution 2023 – Achtung: CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert Sexkaufverbot!

    Schwerwiegendes Positionierungspapier veröffentlicht

    Das sogenannte „Nordische Modell“ (ein Sexkaufverbot mit Freierbestrafung) geistert seit einigen Jahren durch die politische Landschaft. Die Medien greifen die „Sex-and-crime-Argumenten“ der abolitionistischen Bewegung gerne auf und so manifestiert sich ein Mantra im Diesseits, bei dem die Fakten leider nicht so ganz stimmen.

    Niemand will ernsthaft bestreiten, dass es im Rotlicht Missstände gibt und das die Freiwilligkeit der Sexarbeit hier und da schon einmal in Frage gestellt werden kann. Allerdings sehe ich die mangelnde Freiwilligkeit primär nicht durch dritte „zwingende Personen“ begründet, sondern durch persönliche Lebensumstände, bei denen mangels Bildung und Möglichkeit oft keine andere berufliche Perspektive besteht.

    Was die Abolitionisten allerdings verkünden, gleicht einem brutalen Horrorfilm aus Zwang, Machtausübung und Missbrauch und dies wird plakativ als „Regelfall“ postuliert! Selbstbestimmte Sexarbeiterinnen gibt es nicht und wenn doch, sind diese irgendwie psychisch krank oder abnorm veranlagt. Die von Zuhältern und Menschenhändlern zur Arbeit gezwungene und regelmäßig verprügelte Prostituierte aus einem armen Land wird zum „Normalfall“ der deutschen Prostitutionsszene deklariert und überhaupt sind alle Bordellbetreiber sowieso in die kriminellen Vorgänge involviert, von denen sie ja geschäftlich erheblichst profitieren.

    Prägnante Zusammenfassung: Bordellbetreiber sind prinzipiell Abschaum und verdienen sich am Leid ihrer „Sexsklavinnen“, ohne mit der Wimper zu zucken, eine goldene Nase! Prostitution tötet! Prostitution verstößt gegen die Menschenwürde und muss umgehend abgeschafft werden!

    Der jahrelange „intensive Vortrag“ hat Wirkung gezeigt und man muss dem generalstabmäßigen Vorgehen der Anti-Prostitutions-Lobby durchaus Respekt zollen: man hat es, wenn auch mit recht perfiden Methoden und vielen „Unwahrheiten“ geschafft die öffentliche Meinung maßgeblich zu beeinflussen.

    Dies sieht man nun exemplarisch an einem aktuell „Positionspapier“, dass die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in dieser Woche veröffentlicht hat und über das alle relevanten Medien „öffentlichkeitswirksam“ berichten. Die konservativen Politiker sehen die Regulierung des Prostitutionsgewerbes durch das ProstG und das ProstSchG als gescheitert an und wollen die gerade laufende Evaluation des ProstSchG, die 2025 enden wird, gar nicht mehr abwarten. Sie wollen ein Sexkaufverbot und die Freierbestrafung am besten jetzt gleich sofort!

    Nun ist ja bekannt, dass die CDU/CSU momentan in der Opposition ist und in dieser Situation eben nicht in der Lage ist Gesetze zu beschließen. Dennoch ist es erstaunlich, dass die Konservativen das Thema Prostitution gerade jetzt für sich entdeckt haben und natürlich eine parteiübergreifende Gesetzesinitiative starten könnten. Auch in der SPD gibt es nicht wenige Personen, die, was das Thema Sexkaufverbot anbelangt ins gleiche Horn stoßen. Wer erinnert sich nicht an die Attacken der SPD-Abgeordneten Breymaier gegen die Branche während der Corona-Zeit. Die FDP und die Grünen betrachten Prostitution recht liberal, jedoch auch ohne jegliche Romantisierung.

    Wenn man nun einmal davon ausgeht, dass man vernünftigerweise die gerade laufende Evaluation des ProstSchG abwarten wird, hängt beim Thema Sexkaufverbot viel vom Ausgang der kommenden Bundestagswahl in 2025 ab. Wir beobachten gerade in den Umfragen die Unzufriedenheit mit der Ampel-Koalition und die deutlich steigende Zuneigung zum konservativen Lager.

    Die CDU/CSU kommt auf über 30 % und ist damit fast so stark wie die gesamte Ampelkoalition. Die AfD wäre aktuell zweitstärkste Kraft, die FDP müsste um die 5 % kämpfen und die Linke wird bei Gründung der Wagenknecht-Partei vermutlich nicht mehr in den Bundestag einziehen. Die CDU/CSU wäre die eindeutig stärkste Partei und würde daher den Auftrag zur Regierungsbildung ableiten, wobei es weder mit SPD noch mit den Grünen für eine Mehrheit reichen würde.

    Nun kann in 2 Jahren noch viel passieren, aber die Wahrscheinlichkeit, dass die CDU/CSU den nächsten Bundeskanzler stellen wird, halte ich momentan für recht wahrscheinlich. Wenn die CDU/CSU in 2025 ein starkes Ergebnis erreicht, kann das Thema Sexkaufverbot in dann anstehenden Koalitionsverhandlungen, mit welchem Partner auch immer, für unsere Branche unter Umständen brisant werden. Zwar werden dann viele andere „brennende Themen“ auf der Agenda stehen, aber es ist eben nicht auszuschließen, dass auch Prostitution neu in den Fokus gerät.

    Dabei wird es im Kontext natürlich auch spannend sein, zu welchen Ergebnissen die wissenschaftliche Evaluation des ProstSchG kommt, die ja ebenfalls in 2025 vorliegen wird. Sollte die Bewertung „vernichtend“ sein, muss die Politik ohnehin handeln und nachbessern und dies dann auch parteiübergreifend?

    2026 könnte das entscheidende Jahr werden, wenn es Ende 2025 zum Politikwechsel kommen sollte. Die Zeit vergeht schnell und gespielte Verwunderung wird dann irgendwann nicht mehr helfen.

    Nicht vergessen: auch auf EU-Ebene gibt es ja bereits die zwar unverbindliche Empfehlung für eine Einschränkung der Prostitution, aber man darf diese politische Tendenz natürlich auch nicht unbeachtet lassen.

    In der Summe gesehen befindet sich besonders die Betreiberbranche in schwerem Fahrwasser: nach Corona haben sich die Geschäfte nur teilweise erholt, die gestiegenen Energiepreise schmälern die Kaufkraft, die Reglementierungen nach dem ProstSchG haben die Betreibung erschwert und verteuert, die Zahl der Gäste nimmt ab und auch die Dienstleisterinnen, die in einem offiziellen Betrieb arbeiten möchten sind nicht mehr in dem Umfang vorhanden wie noch vor Jahren.

    Ein Sexkaufverbot in Deutschland würde die Prostitution in die absolute Grauzone drängen, die Dienstleisterinnen schutzlos machen und natürlich auf einen Schlag die Betreiber ruinieren. Was will man mit einem Bordell oder Club machen, den man nicht mehr betreiben darf?

    Ich bin regelmäßig mit Betreiberinnen und Betreibern im Gespräch, die sich Gedanken machen. Große Investitionsfreude gibt es ohnehin nicht, aber je mehr man vom möglicherweise kommenden Verbot liest, desto nervöser werden die Leute. Viele haben umfangreich investiert oder ihre Objekte langfristig über Kredite finanziert.

    Nicht wenige überlegen zu verkaufen, solange es noch geht und solange es jemanden gibt, der noch kauft. Doch wer kauft in einer vermeintlich unsicheren Situation? – Stetige Unsicherheit führt zu Magenbeschwerden und dauerhaftem Unwohlsein.

    Immer wieder taucht die Frage auf: „Was kann man tun?“ und ich weiß darauf auch keine vernünftige Antwort. Man kann Arbeitskreise gründen und diskutieren, aber jede Form von „Pro-Prostitutions-Kampagne“, wie auch immer man diese gestalten würde, hat deutlich weniger Wirkung als der kontinuierlich ausgeschüttete Schmutz der Gegenseite. Wo kann ein Ansatz liegen? Wer hat Ideen? Wer wäre bei einem Arbeitskreis dabei? Treffen im neuen Jahr?

    Wir wollen hier und heute keine Panik erzeugen oder zu tief in die Glaskugel schauen, es ist aber festzustellen, dass das Positionspapier der CDU/CSU-Fraktion schon schwer wiegt und eine deutliche Tendenz hat. Inhaltlich werden sämtliche vorhandenen Vorurteile der „Abolis“ unkritisch übernommen und man fragt sich, wer hier „Ghostwriter“ war. Fakten, die keine sind, sind faktisch keine Fakten! Aber die Politik nimmt es bekanntlich damit nicht so genau!

    In diesem Sinne „Glück auf!“

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Das Positionspapier zum Nachlesen:

    https://usercontent.one/wp/zukunft-rotlicht.info/wp-content/uploads/2023/11/Positionspapier_Sexkauf_bestrafen.pdf?media=1787225536

    Kontext-Artikel:

    Prostitutionsgesetze verfassungswidrig? – Die Stunde des Abolitionismus?

     

  • Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Prostitution 2020 - Corona - Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Die Corona-Zahlen in Deutschland explodieren in den vergangenen Tagen geradezu! – Wir haben seit vergangenem Wochenende täglich über 4.000 Neuinfektionen zu verzeichnen und haben damit ähnlich hohe Zahlen wie bei der ersten Welle im März 2020. Während der schlagartig genesene US-Präsident Donald Trump gestern in den USA alle Besucherinnen und Besucher seiner Wahlkampf-Show „küssen möchte“, gibt es in unserem Nachbarland Frankreich Infektions-Zahlen die 5-mal höher sind als bei uns!

    Zahl der Hotspots steigt ständig an! – Corona ist kein Spaß!

    In meiner Heimat Nordrhein-Westfalen sind momentan 12 Städte über dem Wert von 50 Neuinfektionen pro Woche, darunter z.B.  Köln, Düsseldorf, Hagen, Hamm, Wuppertal, Gelsenkirchen und Duisburg. Berlin ist stark betroffen, in Hessen sind Frankfurt am Main und Offenbach Hotspots, die Landeshauptstadt Stuttgart und Esslingen sind es in Baden-Württemberg ebenso, um nur einige markante Beispiele zu nennen. Die Hotspots nehmen jedenfalls beständig zu und man erkennt inzwischen, dass es vornehmlich Großstädte und Ballungszentren sind, Orte, in denen sich täglich unglaublich viele Menschen begegnen. Ist ja auch logisch: je mehr Begegnung, desto mehr Risiko, wobei klar festzustellen ist, dass die Super-Infektionen der vergangenen Wochen vornehmlich von privaten Feiern und sonstigen Zusammenkünften ausgingen und es im so oft kritisierten Bereich der angeblich „so gefährlichen Prostitution“ zu keinem Ausbruch kam.

    Prostitution ist nicht der Verursacher, aber dass interessiert nicht wirklich!

    Das die Prostitution relativ „safe“ ist, hängt ja auch damit zusammen, dass hier „Zusammenkünfte im großen Stil“ nicht stattfinden! Schließlich spielt sich das Geschäft mit der käuflichen Erotik ja in bestimmt 80% der Fälle in Kleinbetrieben ab, wo zudem Hygieneregeln angewendet werden, die den 1:1-Kontakt gewährleisten. Die Disziplin in den Betrieben ist nach meiner Einschätzung deutlich höher, als es in gastronomischen Betrieben der Fall ist, wo nach Einsetzen der alkoholischen Gärung Hemmungen und Regeln fallen. Ausgesprochene Alkoholverbote sind die Folge, was die feierwütigen Mitbürger stört und den betroffenen Betrieben natürlich wieder massive Umsatzeinbrüche beschert!

    Erste „Prostitutionsverbote“ in Deutschland wegen „Hotspot-Status“

    Doch auch wenn die Prostitution „objektiv“ wenig Gefahren birgt, haben bereits zwei Städte in sogenannten „Allgemeinverfügungen“ Prostitution erst einmal wieder „präventiv“ untersagt. In Solingen (NRW), wo es 4 Betriebe mit insgesamt etwa 15 Dienstleisterinnen gab, war die nicht vorhandene Not groß und auch in der Bischofsstadt Mainz, die natürlich eine gewissen Nähe zum gefährlichen Rhein-Main-Gebiet besitzt, hat die Stadt die Prostitution erst einmal verboten. Dort läuft jetzt eine Klage gegen die Stadt und es wird sicher spannend, wie die Richter bei „Hotspot-Alarm“ urteilen werden.

    Auch in der Stadt Stuttgart, wo man das städtische Prostitutionsverbot mit Wirkung zum 14.10.2020 wieder zähneknirschend aufheben musste, weil der VGH Mannheim geurteilt hatte, überlegt man, laut einer Mail, die ich heute morgen vom Rechtsdezernenten Dr. Stadler erhielt, wie man mit der durchs VGH verfügten Öffnung angesichts der Hotspot-Situation umgehen wird. Es riecht nach neuen Maßnahmen, die man eben nur noch schlüssig begründen muss, um nicht vor Gericht eine (erneute) Klatsche zu bekommen!

    Besonnenheit ist das Gebot der Stunde und gleichzeitig mein Appell an die Branche

    Die Branche „kann Hygiene“! – Das haben wir behauptet und dies müssen wir nun auch in der Praxis täglich beweisen! – Gerade die großen Betriebe, die bereits geöffnet haben oder gerade wieder öffnen, sind in einer besonderen Pflicht. Je mehr Kundenaufkommen vorhanden ist, desto wichtiger ist die Einhaltung der Regeln. Die Hände müssen desinfiziert werden, enge Kontakte einer Vielzahl von Personen sind unbedingt zu vermeiden und die Devise „alles rein, was rein passt“ ist gerade völlig falsch. Sollte es zu einem nachgewiesenen „Super-Spread-Event“ in einem Bordellbetrieb kommen, werden die Karten neu gemischt und alle Prostitutionsgegner(innen) werden jubeln und sofort „Maßnahmen“ fordern. Alle, die aktuell in einer angespannten Lage gegen Regeln verstoßen, gefährden das noch sehr fragile System! Egal ob dies fahrlässig oder gar absichtlich geschieht: die Gefahr erkämpfte Rechte wieder zu verlieren ist groß!

    Neue Auflagen, die bisweilen zum heftigen Kopfschütteln führen … der Betreiber als Hilfs-Sheriff?

    Die Zahl der täglichen „Meldungen“ ist vielfältig: so wurde mir gestern von einer Betreiberin berichtet, dass sie vom Ordnungsamt angehalten ist zu prüfen, ob sich anreisende Damen in der vergangenen Woche womöglich in Risikogebieten aufgehalten haben könnten! Dabei geht es nicht nur um Osteuropa, sondern auch um Deutschland. Damen, die in Mainz „schafften“, sind beispielsweise in der Pfalz oder auch im Saarland unerwünscht, seit Mainz Hotspot ist und die Damen von dort „flüchten“. Den Betreiberinnen und Betreibern werden Pflichten auferlegt, die kaum zu erfüllen sind.

    Wir sind beständig unter Beobachtung … Aufpassen! – Ein Esel reicht für große Unruhe im gesamten Stall!

    Unsere Beliebtheit hat in der Corona-Krise nicht wirklich zugenommen und auch die bunten Medien titeln bereits mit „Übernachtung verboten … Puff erlaubt!“. Wir haben so manche Anfechtung überstanden, aber man muss ganz klar feststellen, dass die „Corona-Krise“ noch nicht überwunden ist und dass es noch sehr lange dauern wird, bis wir wieder halbwegs „normale Verhältnisse“ haben werden.

    Bleibt gesund und bleibt solidarisch!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

     

     

  • Prostitution – Stichtag 1. Juli 2018 – Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz

    Prostitution – Stichtag 1. Juli 2018 – Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz

    Prostitution - Stichtag 1. Juli 2018 - Ein Jahr ProstituiertenschutzgesetzProstitution – Stichtag 1. Juli 2018 – Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz

    Regulierung vor Schutz – Bestandsaufnahme und Prognose by Howard Chance

    „Stichtag“ bleibt „Stichtag“ … auch im übertragenen Sinne

    Der Begriff „Stichtag“ besitzt beim Thema „Prostitution“ die von mir absolut geliebte „Doppeldeutigkeit“! Schließlich gehört der „Stich“ zum gepflegten Vokabular der altdeutschen „Luden“ und wurde stets gerne bei der telefonischen Abfrage der „Tagesumsätze“ verwendet. Je mehr „Stiche“, desto mehr Umsatz wurde gemacht und bei der damaligen „50:50-Verteilung“ war ein erstes Hinweis darauf gegeben, was man(n) verdient hatte. Stiche mit „Extras“ waren natürlich noch besser, wenn man die „Zusatzleistung“ auch noch „teilte“ und die Dienstleisterin um „Ehrlichkeit“ bemüht war! Im „Flate-Rate-Club“ wurden die „Stiche“ summiert und dann eine tägliche „Auszahlungsquote“ ermittelt, wobei die einzelne „Nummer“ dann unter Umständen nur 5 € Vergütung bedeutete! Einige dieser Betriebe ordneten sogar „Pflicht-Stiche“ an, also eine vorgegebene Mindest-Anzahl von „Geschlechtsverkehren“, die gegenüber den Kunden zu erbringen waren, um überhaupt weiter im Club tätig sein zu dürfen! Unglaublich, aber leider wahr!

    Nun soll sich die Lage in den „deutschen Landen“ ja maßgeblich geändert haben: seit genau einem Jahr, seit dem 1. Juli 2017, gilt schließlich das neue „Prostituiertenschutzgesetz“ (ProstSchG), das die Sexarbeiter(innen) nun umfänglich schützt und wo den Betreiberinnen und Betreibern schwerstes Ungemach droht, wenn „Weisungen“ erteilt, „Stich-Quoten“ angeordnet und „Ausbeutung“ stattfindet! Wucherei bei Zimmermieten soll es nach dem neuen Gesetz nicht mehr geben und „Menschenhandel“ soll, auch in Kombination mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandel“ von 2016, wirksam geahndet werden! Die rechtliche Situation von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern soll sich verbessern und es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf schriftliche Vereinbarungen, deren unbedingte Gesetzeskonformität vom Staat auf „Herz und Nieren“ geprüft werden soll! Zudem gibt es nun verpflichtende Beratungen, die natürlich primär dem Schutz dienen und die Sexworker(innen) gewissermaßen für ihre Tätigkeit „professionalisieren“!

    So oder eben so ähnlich wurde von staatlicher Seite argumentiert! Doch wenn man in der gelebten Realität nun den Schutz sucht, wird man selten fündig! Die gesundheitliche Beratung und die „Befragungen“ auf den Ordnungsämtern scheinen in erster Linie ein ganz anderes Ziel zu verfolgen, der dem eigentlichen Titel des Gesetzes schon eher gerecht wird:

    Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

    Erkennen Sie die maßgebliche Reihenfolge: Erst Regulierung, dann Schutz? Haben Sie einmal geprüft, wie viel Regulierung im Gesetz vorhanden ist und wieviel Schutz? Ich wundere mich, dass der Kurztitel „ProstSchG“ (Prostituiertenschutzgesetz) lautet, obwohl an dieser Stelle „ProstRegG“ (Prostitutionsregulierungsgesetz“ viel treffender wäre! Der Staat bringt sich mit der Begrifflichkeit selbst in die Bredouille, da sich die Proteste der Betroffenen gegen ein „Schutzgesetz“ richten, das ganz klar ein „Regulierungsgesetz“ ist!

    Man will die in Deutschland tätigen „Prostituierten“ aufspüren und erfassen! Man will von ihnen Steuern und Abgaben und will die Gesellschaft vor ihnen, den Sexarbeitern, schützen! So bekommt der Schutzgedanke dann doch noch eine Bedeutung, allerdings ganz anders, als man dies zuvor naiv vermutet hatte! Der Gesetzestitel ist eine „Mogelpackung“, wo man erst beim Auspacken entdeckt, was sich in der netten bunten Schachtel verbirgt!

    Man darf sich seit einem Jahr in Deutschland nur noch prostituieren, wenn man dies dem Staat gemeldet hat und wenn dieser eine „Registrierung“ vorgenommen hat! Es gibt nun ein bundesweites „Huren-Register“, aus welchem man nur schwer wieder heraus kommt! Denn: die erhobenen Daten gehen an weitere Behörden, wie zum Beispiel an das Finanzamt, wo man auf Lebenszeit „Steuerbürger“ bleibt! Daten, die bei mehren Behörden im „Umlauf“ sind, verschwinden vermutlich nie, auch wenn oft das Gegenteil behauptet wird und im Bereich der Prostitution ist auch das deutsche „Steuergeheimnis“ nichts wert, wenn Steuerfahnder ihre Erkenntnisse mit Polizei und Ordnungsämtern teilen! Das passiert jeden Tage, ohne das dabei ein „schlechtes Gewissen“ entsteht! Sexworker(innen) und Bordellbetreiber darf man halt nicht mit Samthandschuhen anfassen! Die verstehen das schon und verzichten auf Gegenmaßnahmen, da sie ja mehr oder weniger alle „Dreck am Stecken“ haben! Alle in einen Sacke und drauf! Das sich die Branche gewandelt hat, scheint den meisten Leutchen entgangen zu sein!

    Reden ist Silber, schweigen ist Gold! Konfliktvermeidung ist ratsam!

    In der Tat und in der Regel versuchen sowohl die Sexworker(innen) wie auch die Betreiber(innen) „Konflikte“ mit amtlichen Stellen zu vermeiden! Wenn man nämlich die Öffentlichkeit sucht, Missstände in den Medien anprangert und in Konfrontation geht, lässt der „amtliche Hammer“ nicht lange auf sich warten! Denken Sie an dieser Stelle beispielsweise an „Pascha Hermann Müller“, der durch „Aufmüpfigkeit gegen das System“ die volle Aufmerksamkeit des Staates erlangte und noch immer gegen die „Windmühlen“ kämpft!

    Prostitution 2018: Gemeinsame Lobbyarbeit? Leider totale Fehlanzeige! Premium- oder Armutsprostitution? Kasten-Denken?

    Es gibt oder gab (?) ein ehernes (ewig währendes) Gesetz der Rotlicht-Branche im „Verborgenen“ zu agieren! Die erfolgte „Entkriminalisierung von Prostitution“ (ProstG von 2002) wurde hier jedoch von nicht wenigen Betreiberinnen und Betreibern missverstanden! Zwar werden „Prostitutionsgewerbe“ inzwischen sogar als „normale Gewerbe“ charakterisiert, sie werden aber nach wie vor nicht so behandelt! Vorurteile sind die Regel! Weder die Sexarbeit als solches, noch das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes, gereichen zu „Ruhm und Ehre“! Es ist jede Menge „Bargeld“ im Spiel, die Protagonistinnen und Protagonisten sind, bei vermuteten 80% Osteuropäerinnen an der Prostitutionsfront, für die Behörden von eher „zweifelhaftem Charakter“! Prostitution ist auch keine „Wissenschaft“, wie es einige elitäre Prostitutionsverbände mitunter unterschwellig propagieren: neben den durchaus vorhandenen selbstbestimmten Sexworkerinnen (20%?), die einen durchaus hohen Bildungsstand besitzen und genau wissen, was sie tun und darüber auch schon mal in schwülstigen „populären“ Büchern berichten, ist der überwiegende Anteil (über 50%?) nicht so privilegiert und in der öffentlichen Diskussion auch kaum vertreten! Während es den einen um ihre „Bürgerrechte“ geht, versuchen andere einfach irgendwie zu „überleben“! Dazwischen gibt es dann die, die weder „Fisch“ noch „Fleisch“ sind (20%?) und sich selbst trefflich organisieren, darüber aber keine großen Worte verlieren! Drei Gruppen, die nicht so einfach zusammenfinden können oder wollen und deren Ziele höchst unterschiedlich sind! Dies erschwert natürlich einen gemeinschaftlichen „Kampf“ auf politischer Ebene!

    Man will vermeintlich das Gleiche, legt den Schwerpunkt aber auf die Unterschiede? Merkwürdig!

    Die Verbände der Sexworker(innen) haben ja durchaus Gemeinsamkeiten, verfolgen aber unterschiedliche „Ideologien“: einige, wie z.B. „Dona Carmen e.V. Frankfurt, lehnen das Gesetz gänzlich ab und verweigern folgerichtig auch die Kooperation bei dessen Umsetzung, andere versuchen sich zu „arrangieren“ oder lassen sich sogar vom Staat fördern, was dann natürlich Abhängigkeiten schafft! Das schöne Zitat „wes Brot ich ess, dess Lied ich sing!“ kann man hier nicht gänzlich ignorieren! Das „Bündeln“ gemeinsamer Interessen schlägt fehl und so bleibt der erforderliche „Lobbyismus“ Stückwerk! Man setzt sich nicht an einen großen gemeinsamen Tisch und politische Erfolge bleiben leider aus! Die letzte Hoffnung liegt nach wie vor in der von Dona Carmen e.V. innitierten Verfassungsbeschwerde, die noch in diesem Jahr in Karlsruhe verhandelt werden soll! Hier muss ich der Fairness halber erwähnen, dass sich an dieser wichtigen Beschwerde auch Beschwerdeführer aus anderen Verbänden „persönlich“ beteiligt haben, aber ohne das federführende Engagement von Juanita Henning und ihren Mitstreitern wäre wahrscheinlich nichts passiert! Siehe hierzu auch: http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/05/03/sexworkerinnen-verbaende-portale-betreiberinnen-solidaritaet-fehlanzeige/

    Sisters & Co. – Die Prostitutionsgegner(innen) formieren sich und finden Mitstreiter(innen), die über das Ziel hinaus schießen!

    Im vergangen Jahr haben sich auch die Gegner(innen) jeglicher Prostitution neu formiert! Während sich Alice Schwarzer nach wie vor über „Emma“ artikuliert, zieht es die „Sisters“ sogar auf die Strassen und vor die Saalbauten der Republik! „Rotlicht aus“ steht auf Plakaten, die in deutschen Fussgängerzonen hängen und die Aktionsgemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ hatte die engagierten Damen in Frankfurt auch schon „live“ vor der Tür! Die Argumentation mit „Staatsversagen“ bei Prostitution bezieht sich dabei nicht auf die „mangelhafte Umsetzung des ProstschG“, nein, die „Sisters“ wollen ein komplettes Prostitutionsverbot und agieren dabei „plakativ“, wobei die Grenzen zwischen Engagement und Manie schon mal verwischen. Wenn man öffentlich wahrgenommen werden will, muss man halt den „Marktschreier“ geben und darf nicht zimperlich sein! Solange die Grenzen der Meinungsfreiheit eingehalten werden und niemand wieder besseren Wissens „verunglimpft“ wird, habe ich damit kein Problem! Freies Land! Freie Bürger! Und natürlich eine geltende Gesetzgebung, an der sich vermutlich nicht viel ändern wird! Deutlich befremdlicher war da der Marsch von einer singenden Schar von „Jesus-Erweckungs-Schwestern“, die ich am 1. Juni 2018 im Frankfurter Bahnhofsviertel erlebte, als diese mit „He´s got the whole world in his hand“ und „Swing low, sweet charoit“ an den Eroscentern vorbei zogen und wo der Paradeweg durch die Frankfurter Polizei von „Drogensüchtigen“ vorab „gesäubert“ wurde!

    Skandal? Keine Allianz der Betreiberinnen und Betreiber erkennbar! Eigene Suppe statt Gemeinschaftsverpflegung?

    Anderes Thema: Wenn man die „Betreiberseite“ betrachtet, so stellt man fest, dass auch hier die „Gemeinsamkeit“ und das „gemeinschaftliche Handeln“ nicht zu erkennen ist! Es gibt keinen repräsentativen Verband, der Interessen bündelt und das „klein, klein“ vermittelt kein politisches Signal! Wie auch? Persönliche Initiativen zu einer Verbandsgründung schlagen regelmäßig fehl! Wer will sich auch viel Arbeit machen, wenn die Unterstützung der anderen möglicherweise sehr rudimentär sein wird? Der Aufruf des Kollegen Michael Beretin beim Kongress „Zukunft Rotlicht“ im April 2018 zu Frankfurt am Main verhallte auch ungehört? Oder sind „gewerbliche Verbände“ eine Alternative, wo sich der „Vorstand“ sein Handeln „ansprechend“ bezahlen lässt? Von so etwas habe ich schon einmal etwas vernommen.

    Prostitution 2018: Eine persönliche Kurz-Bilanz! Howard Chance berichtet!

    Ich bin ja nun schon seit eineinhalb Jahren bundesweit beratend und betreuend unterwegs und habe für eine nicht kleine Anzahl an Mandanten bereits „Genehmigungen“ erlangt und zwar in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. In Hessen befinden sich eine Reihe „meiner“ Akten noch in Bearbeitung: hier gibt es noch keine Gebührenordnung und dementsprechend noch keine Genehmigungen. Auch in Berlin habe ich Akten eingereicht, die Bearbeitung ist aber noch nicht erfolgt und auch im Saarland sind die Anträge noch „schwebend“. Die „Bearbeitungs-Bilanz“ ist ein Jahr nach „Gesetzeswirkung“ im Sinne der Rechtsordnung erschreckend! Eine flächendeckende Bearbeitung gibt es aus meiner Sicht momentan lediglich in NRW, selbst in Bayern gibt es deutliche regionale Unterschiede. Der Osten (sogenannte neue Bundesländer) befindet sich „umsetzungstechnisch“ noch in den „Kinderschuhen“ und jetzt kommen ja wieder die berühmten „Ferienmonate“, in denen bekanntlich behördlich wenig geschieht! Gibt es dann einen „heißen Herbst“? Damit hatten wir an der Beraterfront bereits im Herbst 2017 gerechnet! Geschehen ist prozentual ganz wenig! An einem einheitlichen „Leitfaden“ für alle Bundesländern hapert es noch immer, wahrscheinlich wird es einen solchen auch gar nicht geben! Der Föderalismus ermöglicht eben unterschiedliche Handhabung und viele Köche kochen eben keinen schmackhaften Brei!

    Direkte Auswirkung: Wo sind bloß die Mädels hin, wo sind sie geblieben? Im Puff brennt Licht, aber die Zimmer sind leer?

    Was durch die neue Gesetzgebung hingegen gelungen ist, sehen wir deutlich bei der „Personalfrage“: unglaublich viele Sexworker(innen) sind seit Jahresbeginn verschwunden! Ab 1. Januar 2018 war der „Huren-Pass“ theoretisch deutschlandweit Pflicht und diese Pflicht wurde dann doch als „Bürde“ empfunden. Ich persönlich schätze, das ein Drittel der Sexarbeiter(innen) „verschollen“ sind. FKK-Clubs und Großbordelle haben sehr wenig Damen und auch in Wohnungsbordellen werden händeringend Mädels gesucht! Bei mäßigem Angebot bleiben natürlich auch viele Gäste aus und so mancher Club arbeitet bereits nicht mehr kostendeckend! Die „Marktbereinigung“ hat auch ohne amtliche Kontrollen bereits eingesetzt! Der Begriff „Prostitutionsverhinderungsgesetz“ ist gar nicht abwegig, sondern konkret durchaus passend!

    Wenn nun die Sexarbeiter(innen), die sich registriert haben, durch Datenübermittlung an die Finanzbehörden unter Umständen zeitnah in die „Steuerfalle“ tappen, wird die Zahl der „Aussteiger(innen“ sehr wahrscheinlich weiter zunehmen. Auch die Arbeit in der Illegalität wird schwieriger, seit die Behörden „Kontaktanzeigen-Märkte“ ins Visier genommen haben und hier effektiv ermitteln! Die digitale Welt des Internets ist eben doch gut kontrollierbar, wenn man sein Geld ausschließlich bei „Face-to-Face“ bzw. bei „Body-to-Body“-Kontakt verdient! Jedes Treffen wird dabei zum Risiko, da der „Freier“ ja das Amt sein kann! Ein total unentspanntes Arbeit

    Nach Rückblick und aktueller Situationsbeschreibung fehlt nun noch der Ausblick! Heute stehen wir vor dem Abgrund … morgen sind wir einen Schritt weiter?

    Ich habe mich am vergangenen Wochenende mit dem Kollegen Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie getroffen, mit dem mich eine intensive und sehr erfolgreiche Zusammenarbeit verbindet! Wir haben die Lage analysiert und intern einmal zusammengetragen, was im Laufe des vergangenen Jahres alles so passiert ist. Bezogen auf vermutete 200.000 bis 400.000 Sexworker(innen) in Deutschland und mindestens 20.000 erotische Betriebe (vom Großbordell bis zur Einzelunternehmerin) ist statistisch betrachtet „Nichts“ passiert! Sind die Schätzungen der Anzahl der Personen völlig verkehrt, nämlich übertrieben hoch? Warum prostituieren sich noch immer zahllose Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung selbst in Gegenden, wo man die Lage „eigentlich“ im Griff hat? Warum sind AO-Angebote noch überall zu finden?

    Einfache Antwort? Weil es bislang so gut wie keine Kontrollen gibt! Selbst in NRW, wo die Ämter am Drücker sind, überwiegt gerade noch die „Schreibtisch-Arbeit“. Huren-Ausweise, Betriebskonzepte, interne Schulungen! Bevor man nach den „schwarzen Schafen“ sucht, will man die Aktenberge bewältigen! So hat es mir ein nicht zu nennender Verwaltungsleiter in NRW berichtet, der an regelmäßigen Zusammenkünften der Ordnungsämter in NRW teilnimmt. Als erstes will man die „Pass-Frage“ regeln, danach sind die eingereichten Betriebskonzepte dran und im quasi dritten Schritt wird dann die „Fahndung“ nach den schon erwähnten „Übeltätern“ einsetzen. Je nach Größe der Städte oder Kreise wird letzteres früher oder später passieren. Das man der amtlichen Kontrolle aber gänzlich entgeht, ist zumindest in NRW nahezu ausgeschlossen! Wenn man irgendwo mit Werbung in Erscheinung tritt und nicht nur bereits vorhandene Stammkunden betreut, ist die Entdeckung ungenehmigter Machenschaften sehr wahrscheinlich! Einfach eine Frage der Zeit!

    Auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine Bundesland die Umsetzung des Gesetzes komplett „vergisst“, ist nicht sonderlich hoch! Irgendwann muss man die Sache mal in Angriff nehmen, um nicht in die Kritik des Bundes oder anderer Länder zu geraten. Klar, man kann unterschiedliche Prioritäten und Schwerpunkte setzen, aber eine komplette „Verweigerung“ ist kaum denkbar!

    Das Feuer wurde am 1. Juli 2017 angezündet, aber die Flamme züngelt noch verhalten. der Großbrand ist aber nach wie vor sehr wahrscheinlich!

    Information und Austausch ist wichtig und in diesem Sinn werden die Rotlicht-Akademie und MH-Consulting weiter arbeiten! Wir werden weiter informieren und beraten! Neue Projekte, wie beispielsweise die geplanten „Runden Tische“, aber auch ein „Herbst-Kongress“ von „Zukunft Rotlicht“ sind gerade in Vorbereitung. Die Zustellanschrift.de wird um Funktionalitäten erweitert und auch beim Thema „Hurensteuer“ gibt es demnächst neue hilfreiche Produkte. Ich selbst werde den Sommer 2018 für ein neues Buchprojekt nutzen, eine Stapel neuer „Betriebskonzepte“ auf den Weg bringen und „Spezialprojekte“ bearbeiten, während Christoph Rohr neue Partnerschaften entwickelt und etabliert. Unser Netzwerk wird immer größer, da die Anforderungen der Kundschaft stetig zunehmen. Steuerfragen sind immer brandaktuell, es kommen Fragen nach Versicherungen für Bordellbetriebe und auch beim Thema günstige wie effektive Notrufsysteme tut sich viel. Christoph und ich sind immer am Puls der Zeit und wir können uns nicht über mangelnde Arbeit beschweren!

    Die Erotikbranche war und ist weiter im Umbruch! Lassen Sie uns gemeinsam an „Zukunft Rotlicht“ arbeiten! Denn: gemeinsam sind wir stärker!

    In diesem Sinne grüßt an einem sonnigen Sonntag aus Frankfurt am Main

    Ihr / Euer Howard Chance

    Kontextartikel – Leidartikel vor einem Jahr by Howard Chance:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/leidartikel-juli-2017-howard-chance/

     

  • Prostitution: Beratungsstellen als „verlängerte Arme der Organisierten Kriminalität“?

    Prostitution: Beratungsstellen als „verlängerte Arme der Organisierten Kriminalität“?

    Prostitution: Beratungsstellen als "verlängerte Arme der Organisierten Kriminalität"?Prostitution: Beratungsstellen als „verlängerte Arme der Organisierten Kriminalität“?

    Manfred Paulus – Menschenhandel und Sklaverei an der Donau – Klartext?

    Donau so blau? Eher: Donau so böse! Was soll man sonst denken, wenn man den Titel einer neuen Publikation von Kriminalhauptkommisar a.D. Manfred Paulus (Ulm) liest? „Sex and Crime“ zieht ja thematisch immer und ein wenig „Onkel Tom´s Hütte“ schwingt dabei dann auch mit:

    „Menschenhandel und Sklaverei an der Donau“

    Und damit nicht genug! In einem Pressebericht der „Schwäbischen“ vom 24. Juni 2018 wird Manfred Paulus folgendermaßen zitiert:

    „Manfred Paulus spricht Klartext: Es gibt eine neue Entwicklung von Beratungsstellen für Prostituierte, die verlängerte Arme der Organisierten Kriminalität sind.“

    Manfred Paulus ist ein aufrechter Kämpfer gegen „Gewalt und Ausbeutung“ im Rotlicht! Keine Frage! Seit vielen Jahren ist der inzwischen pensionierte Ulmer Kriminalhauptkommisar ein gern gesehener Gast in Talkshows, er schreibt Fachartikel in Polizei-Fachzeitschriften, war in TV-Dokumentationen zu sehen und trat auch als Buch-Autor in Erscheinung! 30 Jahre in der Kriminalinspektion prägen und haben aus Paulus „den Experten“ für Frauenhandel gemacht, der nach seiner Pensionierung im Auftrag der „EU“ in EU-Ländern recherchiert, die ein massives „Frauenhandels-Problem“ haben!

    Für Manfred Paulus ist Prostitution immer unbedingt mit Menschenhandel in Verbindung zu bringen und für ihn ist in diesem Bereich alles „verbrecherisch organisiert“! 98% der Sexworkerinnen in Deutschland hält er für „fremdbestimmt“ und „freiwillige Prostituierte“ gibt es nur in Talkshows! (vergleiche Artikel bei „Emma“) Sexworker(innen)-Verbände, deren „Freiwillige“ oft im TV zu sehen sind und die regelmäßig Artikel veröffentlichen, in denen die „Freiwilligkeit im deutschen Rotlicht“ als der Normalfall dargestellt wird, und Manfred Paulus, der das absolute Gegenteil behauptet, werden sicher in diesem Leben keinen gemeinsamen Nenner mehr finden. Der Ulmer Kriminalist hat eine sicher ehrenwerte Mission, wenn er Frauen schützen und retten will, aber seine Thesen sind für mich völlig überzogen und ein Stück weit „Marktschreierei“!

    Die Statistiken des BKA beruhen angeblich auf falschen Ansatzpunkten, alle „Experten“ übersehen die vermeintliche „Realität“ und die Politik begünstigt indirekt die kriminellen Machenschaften der internationalen „Rotlicht-Mafia“! Kurze Zusammenfassung! Das klingt für mich schon nach „Manie“ und „Besessenheit“! Sorry!

    Wenn man nun „Beratungsstellen“ mit „Organisierter Kriminalität“ in Verbindung bringt, in dem man „einige“ von ihnen als „verlängerten Arm“ bezeichnet, schießt man sicher über das Ziel hinaus! Werden wirklich in Deutschland Beratungsstellen von Rockern, Albaner-Banden und ähnlichen Gruppen „gefördert“ oder bedroht? Wenn ein „erfahrener Ermittler“ solche Zusammenhänge „orakelt“, hört das Volk sicher hin und die Medien sind begeistert … wenn man es eben nicht zu bunt treibt! Ich persönlich finde das Herr Paulus, bei allem Respekt, Maß und Ziel völlig verloren hat und durch seine extremen Übertreibungen massiv an Glaubwürdigkeit verliert! Für ihn ist alles „schwärzer als schwarz“, grau oder gar weiß hat da keine Chance mehr!

  • 1. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!

    1. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!

    1. Kongress-Bericht "Zukunft Rotlicht" - Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!
    Pic by Rotlicht.de

    1. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!

    Rotlicht-Akademie und MH-Consulting gemeinsam am Start!

    Informationsstand: 25. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Wenn man die aktuelle Presseschau zum Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main betrachtet, wird man, oh Wunder, direkt wieder mit Klischees konfrontiert, die einem Journalisten der Frankfurter Neuen Presse besonders erwähnenswert erscheinen: „ein Maserati auf dem Parkplatz und bullige Türsteher am Eingang“ bei „einem eher ungewöhnlichen Branchentreffen“. Titel des Artikels: „Weiterbildung. Bordellbetreiber informieren sich im Gallus über Zukunft Rotlicht“. Wem nun der Maserati gehörte, ist mir nicht bekannt und auch nicht wichtig und die Türsteher waren nach meiner Wahrnehmung nicht wirklich bullig, sondern zurückhaltend und freundlich. Garantiert keine Milieu-Leute und erst recht keine Rocker, sondern zertifizierte Sicherheits-Fachkräfte, die man bei Veranstaltungen aller Art einsetzt. Bei einem „Rotlicht-Kongress“ ist das dann scheinbar besonders erwähnenswert? Nun gut! In der Tat war es aber gut, dass solch besonnene Leute eingesetzt wurden, denn es gab auch einen Besuch der „Sisters Stuttgart“, die eine besondere Botschaft in den Saalbau Gallus bringen wollten: „Deutschlands erster Kongress für Menschenhandel und Zuhälterei“ stand auf einem selbstgemalten großflächigen Banner. Die „Hessenschau“ berichtet dazu im Artikel „Frauen protestieren gegen Bordellbetreiber-Kongress“.

    Die politische Botschaft der „Sisters“ gegen die Prostitution als solches ist eine zu respektierende Meinung, aber eben an der völlig falschen Stelle präsentiert und mit den falschen Adressaten! Der Staat wäre der richtige Ansprechpartner und folgerichtig bezeichnen die „Sisters“ den Staat auch als „den größten Zuhälter“ …

    Übrigens: im Saalbau Gallus tagten nicht nur Bordellbetreiber, sondern auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Behördenmitarbeiter und auch Sexworkerinnen, die freiwillig im Gewerbe tätig sind und das Sisters-Banner eher irritiert zur Kenntnis nahmen. Es ging thematisch um die Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes und um die damit verbundenen staatlichen Auflagen und eben auch darum „sauber“ = gesetzeskonform zu arbeiten und der Branche eine Zukunft zu geben! Menschenhandel und Zuhälterei? Fehlanzeige! Wenn sich Leute treffen, um ein Gesetz kennen zulernen, um steuerliche Aspekte erklärt zu bekommen, um zu wissen welche baulichen Maßnahmen und Anträge notwendig werden, ist man von einem „Zuhältertreffen“ mit Wein, Weib und Gesang kilometerweit entfernt! Dies mussten auch die erwähnten „Sisters“ einsehen, die sehr überrascht waren, dass unterschiedliche Referenten, darunter auch ich, bereit waren, die „kühne These“ mit ihnen intensiv zu diskutieren! Denn wir, die Dozenten, haben und hatten mit Menschenhandel nie etwas am Hut und verurteilen auch alle Formen von Zuhälterei und Ausbeutung! Besonders die Rechtsanwälte, die ja nun einmal „Organe der öffentlichen Rechtspflege“ sind, mussten im Vorfeld des Kongresses schon kräftig schlucken, als sogenannte „Stoerenfridas“ behaupteten, dass eine Clique von Vorbestraften im Saalbau Gallus referieren würde! Eine Frechheit, die mit „freier Meinungsäußerung“ nichts mehr gemein hat! Die „Sisters“ waren darauf „angesprungen“, stellten aber vor Ort fest, dass die vermuteten bösen Leute nicht vorhanden waren! Keine finster blickenden Goldketten-Luden, keine „gezwungenen Pferdchen mit blauen Augen“, sondern „normale Menschen, wie du und ich“, die versuchen, in einem oft gescholtenen Gewerbe „anständig“ zu arbeiten! So endete die „Protestaktion“ in einem angenehmen Dialog, der nichts mit einer „Störung“ zu tun hatte.

    1. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!

    Der Kongress und seine Themen – Alles war vorab bekannt! – Natürlich rechtskonform!

    Das Kongress-Programm von „Zukunft Rotlicht“ war weder geheim noch anzüglich! Jede und jeder, der sich für das Thema „Prostituiertenschutzgesetz“ interessiert oder als Betreiberin oder Betreiber sogar interessieren muss, konnte das Programm seit Anfang März auf der Homepage https://zukunft-rotlicht.de abrufen und natürlich auch die teilnehmden Referenten ausführlich „googeln“.  Es ging beim Kongress nicht um „Rechtsbeugung“, „Umgehungs-Konstrukte“ oder „Steuerspar-Modelle“, sondern um gesetzeskonforme Arbeit mit einem neuen Gesetz, dessen Intention teilweise noch wenig greifbar erscheint! Keine Zusammenkunft von Verschwörern! Warum auch?

    Das komplizierte deutsche Steuerrecht stand gleich mehrfach auf dem Programm, wobei die Umsatzsteuerproblematik, aber auch die Besteuerung von Sexworkerinnen im Mittelpunkt standen. Das neue Gesetz bietet hier für die Finanzbehörden verschiedene Angriffspunkte und es gibt schon eine ganze Reihe von „Fahndungen“ und rückwirkenden Steuerfestsetzungen, die im Extremfall zur Existenzvernichtung führen können! Die Fachanwälte Guntram Knop (Frankfurt/Main) und Harald Martin (Karlsruhe) stellten die wichtigsten Aspekte und Gefahren vor und kamen mit dem interessierten Publikum intensiv ins Gespräch! Ohne Steuerberater kommt man als Betreiberin oder Betreiber im Gewerbe ohnehin nicht aus und wenn es kompliziert wird, ist der Steuerfachanwalt unentbehrlich! Wer kennt sonst alle Doppelbesteuerungsabkommen europaweit, wenn es ums Thema Steuerpflichten bei Sexworkern geht, die durch die gesamte EU reisen und möglicherweise irgendwann von der Steuerfahndung im Betrieb gesucht werden? Und wer verhandelt sonst mit dem Finanzamt auf Augenhöhe?

    Der Verwaltungsfachmann und Jurist Andreas Ramisch (Forchheim), der bei einer Behörde in leitender Funktion angestellt ist und bundesweit Behörden-Mitarbeiter(innen) zum neuen Prostituiertenschutzgesetz schult, erwies sich einmal mehr als ausgewiesener Experte für alle Fragen des Verwaltungsrechts und lieferte in seinen Referaten praktische Hilfe für den Umgang mit Behörden und erläuterte Verfahrensabläufe im Detail. Ramisch ist kompetent und hat ein unglaubliches Fachwissen, das er sogar an seinem Geburtstag (den er Montag hatte) gerne vermittelte. Auch in den Seminarpausen wurde er ständig befragt und um seine Meinung gebeten! Ramisch konstatierte, dass sich die Behörden in den meisten Bundesländern noch im Wartestand befinden, dass aber jetzt gerade intensive Schulungsmaßnahmen laufen! Ruhig wird das Jahr 2018 weder auf der einen (Betreiber) noch auf der anderen Seite (Behörden) werden!

    Marketingfachmann Michael Beretin (Stuttgart) beschäftigte sich mit dem wichtigen Aspekt der „Werbung für Prostitution“ und zeigte Gefahren auf, die sich z.B. ergeben, wenn man von „Team und seinen Damen“ spricht und diese „Botschaft“ auch an die Behörden sendet! Wenn man plötzlich zum „Arbeitgeber“ von 100 Damen wird, sollte man sein Sparschwein prüfen, denn dann sind Nachzahlungen in Millionenhöhe für Steuern und Sozialabgaben schnell vorprogrammiert und außerdem kann man auch noch empfindlich bestraft werden! Beretin, der in bekannt charmanter wie bestimmter Art auftrat  rief auf dem Podium auch zur Gründung eines neuen Verbandes auf, der „endlich“ die Interessen der Branche bündelt und vertritt! Die Idee fand großer Zuspruch und wird möglicherweise recht zeitnah in die Tat umgesetzt!

    Mit praktischen Hilfen rund um das ProstSchGesetz befasste sich der Veranstalter Christoph Rohr in seinem Seminar-Block: die Zustellanschrift.de, Christophs Herzblut-Baby, ist in aller Munde und verbreitet sich immer mehr. Damen ohne Wohnsitz in Deutschland oder Damen, die den Blick des Partners fürchten, können ihre Behörden-Post ganz legal nach Ulm umleiten und erhalten per E-Mail, SMS, WhatsApp Nachricht, wenn etwas im Kasten liegt. Ein ausgeklügeltes Verfahren, verwaltungsrechtlich geprüft und für sehr gut befunden! Ein Produkt, was die Branche braucht und dass es für ganz kleines Geld gibt! Eine Erfolgsstory, die aber den ganzen Mann fordert …

    Ich selbst, in der Branche als Howard Chance bekannt und von einigen Leuten auch als die „böse Bild-Zeitung des Rotlichts“ verunglimpft, habe mich beim Kongress mit den „Kaufmännischen Pflichten der Betreiberinnen und Betreiber im Rotlicht“ befasst und einen weiteren Seminarblock zum Thema „Sexworker(innen) und Betreiber(innen) im Fokus der Finanzbehörden“ angeboten. Die Präsentationen zu beiden Themen werden demnächst auch
    online verfügbar sein!

    Die Conclusio für heute …

    Der liebe Kollege Christoph Rohr hat die komplette organisatorische Abwicklung des Kongresses übernommen, war in den vergangenen Monaten fast ausschließlich mit dem Kongress beschäftigt und wusste oft nicht, wo ihm gerade der Kopf stand. Wie viel Vorbereitung und Koordination nötig ist, um einen einzigen Kongress-Tag bis ins Detail zu organisieren, kann sich kaum jemand vorstellen! Wir haben fast täglich telefoniert, Dinge abgesprochen und erledigt. Meine Kunden wurden auch oft vertröstet, Christoph musste seine „Rotlicht-Akademie“ pausieren und sogar die Weiterentwicklung der Zustellanschrift.de zeitweise vernachlässigen! Der Tag hat eben nur 24 Stunden … an dieser Stelle nochmals ein herzlicher Dank nach Dornstadt für die hervorragende Arbeit! Prall … Herr Rohr! Mit Dir immer wieder gerne!

    Nach dem Kongress ist  jetzt nicht „vor dem Kongress“: unser Zusammenarbeit hat sich beim Kongress bewährt und wird sich jetzt bei unseren „Kern-Kompetenzen“ fortsetzen: Christoph wird sein Produkt promoten, denkt über Zusatztools nach, ich werde reisen und texten und wir werden weiter intensiv im Bereich der „Unternehmensberatung“ tätig sein und uns hier mit der Rotlicht-Akademie und MH-Consulting sinnvoll ergänzen! Unsere Partner und weitere Details werde ich in den kommenden Tagen in meinem „2. Bericht zum Kongress“ vorstellen! Genug für heute! Die Arbeit ruft! Glück auf!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/26/2-kongress-bericht-zukunft-rotlicht-dank-und-gruss/