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  • Prostitution 2020 – Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten – Aktuelle Tendenz!

    Prostitution 2020 – Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten – Aktuelle Tendenz!

    Prostitution 2020 - Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten - Aktuelle Tendenz!Prostitution 2020 – Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten – Aktuelle Tendenz!

    Artikel- Update – 14.11.2020 – 11:16 Uhr +++ Diese Seite wird regelmäßig ergänzt +++ Immer auf dem neuesten Stand bleiben +++

    Gegen den „Lockdown light“ in der Bundesrepublik Deutschland sind momentan eine Vielzahl von „Klagen im Eilverfahren“ vor den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten der Bundesländer anhängig. Unternehmen, die durch die Verordnungen der Bundesländer am 2. November 2020 schließen mussten, haben Klagen eingereicht, die nun nach und nach entschieden werden.

    Ich habe mir beginnend mit dem 11.11.2020, die bislang vorhandenen Pressemitteillungen diverser Oberlandesgerichte angeschaut, um „Tendenzen“ zu erkennen, die eine oberflächliche  „Einschätzung“ für die verschiedenen Bundesländer durchaus zulassen.

    Mein Schnell-Eindruck nach der Analyse: Klagen die die Verordnungen komplett angreifen und mit dem „Parlamentsvorbehalt“ begründet werden, scheinen eher zu fruchten, als die mit der „Benachteiligung“.

    Vorab eine wichtige Entscheidung, die das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit dem Lockdown am 11.11.2020 getroffen hat:

    Bundesverfassungsgericht: Erfolgloser Eilantrag einer Kino- und Restaurantbetreiberin gegen Vorschriften der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

    In diesem Beschluss befasst sich der Gericht auf verfassungsrechtlicher Ebene mit dem Lockdown als solches und nimmt eine Abwägung zwischen Einschränkung der Grundrechte und dem Gesundheitsschutz vor. Es ist wohl ein Präzedenzfall, der hier entschieden wurde und die Entscheidung dürfte andere Gerichte beeinflussen.

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/11/rk20201111_1bvr253020.html



    Nachfolgend finden Sie / findet Ihr die Ergebnisse der aktuellen Recherche:

    Prostitution 2020 – Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten – Aktuelle Tendenz!

    Baden-Württemberg

    Der VGH Baden-Württemberg hat eine sehr interessante „Grundsatz-Information“ veröffentlicht, die wohl für die allgemeine „Behandlung“ der Klagen im Eilverfahren maßgeblich sein dürfte: „Neuer Lockdown wegen staatlicher Maßnahmen zur Umsatzkompensation voraussichtlich verhältnismäßig; Offene Erfolgsaussichten in der Hauptsache“ heißt die Mitteilung vom 05.11.2020 und der Titel sagt ja eigentlich schon alles. Die Maßnahmen sind hinzunehmen, wenn eine Entschädigung seitens des Staates erfolgt! Gleichzeitig vermeldet eine weitere Pressemitteilung des VGH vom 06.11.2020, dass bereits 6 Eilanträge bezüglich „Lockdown light“ angelehnt wurden: „Neuer Lockdown: Sechs Eilanträge gegen Betriebsschließungen abgelehnt“. Die aktuellen Prognosen für die Öffnung von Bordellbetrieben in Baden-Württemberg dürften demnach bis zum Ablauf der Verordnung recht düster sein!

    Update 14.11.2020: Verwaltungsgerichtshof lehnt über 20 weitere Eilanträge ab, darunter auch den Antrag eines Prostitutionsbetrieb! Klare Linie des Gerichts! Ungleichbehandlung wird durch Entschädigung kompensiert!


    Bayern

    VGH Bayern urteilt am 12.11.2020 – Corona – Vollständige Schließung von Fitnessstudios verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Bezug zu Prostitution aber schwer darstellbar. Dennoch ein „kleiner Lichtblick“!


    Berlin-Brandenburg

    Die Bundesländer Berlin und Brandenburg haben ein gemeinschaftliches Oberverwaltungsgericht und dementsprechend wirken Beschlüsse in der Regel stets für beide Bundesländer. Zum Thema Eilanträge gegen den Lockdown hat das OVG Berlin-Brandenburg bereits am 06.11.2020 folgendes entschieden: „Nagel-, Kosmetik- und Massage-Studio: Weitere Eilanträge gegen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg abgelehnt – 37/20“. In der Pressemitteilung wird auch auf weitere ablehnende Entscheidungen verwiesen, die vom gleichen Gericht getroffen wurden. Keine Hoffnung auf „körpernahe“ Öffnung!


    Bremen

    Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat ebenfalls am 09.11.2020 „gesprochen“: „Fitnessstudios und Prostitutionsstätten müssen weiterhin geschlossen bleiben. OVG Bremen lehnt Eilanträge von Betreiberinnen eines Fitnessstudios und eines Prostitutionsbetriebs gegen die seit dem 2. November 2020 geltende Neunzehnte Coronaverordnung ab“. In dieser Entscheidung werden Prostitutionsstätten sogar explizit erwähnt. Weitere Klagemöglichkeiten kaum aussichtsreich!


    Hamburg

    Mit einem Beschluss vom 05. November 2020 hat das Verwaltungsgericht Hamburg den Antrag der Betreiberin eines Tattoo- und Piercing-Studios (körpernahe Dienstleistung) abgelehnt, ebenso am gleichen Tag die Klage eines Fitnessstudios. Am 10. November 2020 hat das gleiche Gericht einer anderen Klägerin, die ebenfalls Fitness-Studios betreibt, Recht gegeben und dabei im wesentlichen mit dem „Parlamentsvorbehalt“ argumentiert. Achtung: dieses Urteil kann vor dem Oberverwaltungsgericht noch angefochten werden! Aber der Tenor des 2. Urteils ist sehr spannend! Hoffnung auch für den Bereich der Prostitution?

    Update 12.11.2020: Nach mir vorliegenden Informationen wurde gegen das hier erwähnte „2. Urteil“ des Verwaltungsgerichts Rechtsbeschwerde beim OVG eingelegt. Bis zur Entscheidung sind die Studios geschlossen zu halten!


    Hessen

    Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat am 13.11.2020 einen Eileintrag eines Gastronomiebetriebs, der Öffnung begehrte „quasi exemplarisch“ für alle ähnlich gelagerten Klagen abgelehnt. Der VGH Kassel betrachtet die getroffenen Maßnahmen für rechtmäßig!


    Mecklenburg-Vorpommern

    In Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuell eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 10.11.2020 zu einer Klage eines Fitnessstudios. Der Antrag wurde abgelehnt; es wurde aber darauf verwiesen, dass die Klage im Hauptverfahren Erfolg haben könnte. Leider wird dieses nicht zeitnah stattfinden!


    Niedersachsen

    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 10.11.2020 folgendes entschieden: „Keine vorläufige Außervollzugsetzung der coronabedingten Schließung von Betrieben der körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel- und Tattoo-Studios“. Der Bezug zu unserer Branche ist eindeutig und das sogar ohne auf Entschädigungen zu verweisen. Klageaussichten für den Bereich der Prostitution wohl ziemlich „unterirdisch“!


    Nordrhein-Westfalen

    In Nordrhein-Westfalen ist das Oberverwaltungsgericht Münster die oberste Instanz für Eilverfahren gegen den Lockdown. Die gegenwärtige Rechtsmeinung des OVG  zu verfügten Schließungen im „Freizeitbereich“ (Beispiel Fitnesstudios) ist sehr aufschlussreich, da hier wieder die staatliche „Entschädigung“ angeführt wird! Oberstes NRW-Gericht mit klarer Aussage: „Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Fitnessstudios bleiben in Nordrhein-Westfalen geschlossen“. Ebenso ein Urteil zur Gastronomie in NRW: „Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Schließung von Gastronomiebetrieben voraussichtlich verhältnismäßig“. Das die Rechtsmeinung im Bereich der körpernahen Dienstleistungen abweichen wird, kann momentan als sehr unwahrscheinlich betrachtet werden! Aber Restchancen können natürlich auch nicht ausgeschlossen werden und Klagen im Bereich der Prostitution sind anhängig.

    Update 12.11.20 – Weitere Ablehnung von Eilanträgen durch das OVG Münster wegen Untersagung körpernaher Dienstleistungen und von Spielhallen. Kein Licht in Sicht in NRW!


    Rheinland-Pfalz

    Es liegen momentan leider noch keine Informationen vor!


    Saarland

    Im Saarland gab es am 09.11.2020 ein Urteil, dass es ermöglicht, dass „Tätowierer und Piercer im Bundesland wieder öffnen dürfen“. Heute am 11.11.2020 wurde ein Antrag bezüglich der Öffnung von Fitnessstudios allerdings abgelehnt. Wenn man auf körpernahe Dienstleistungen abzielt, könnte das Tattoo/Piercing-Urteil für die Prostitutionsbranche möglicherweise im Saarland interessant sein!


    Sachsen-Anhalt

    Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg lehnt am 10.11.2020 den Eilantrag gegen Schließung der Spielhallen im Rahmen des „Teil-​Lockdowns“ ab. Auch hier wird mit den Entschädigungsleistungen argumentiert. Aussagekraft für Rotlicht-Branche sehr begrenzt!


    Sachsen

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat am 12.11.2020 und 13.11.2020 über zwei Eilanträge aus dem Bereich der körpernahen Dienstleistungen entschieden und die Anträge abgelehnt. Auch bei August dem Starken keine positive Tendenz!


    Schleswig-Holstein

    In Schleswig-Holstein liegen Eilentscheidungen nach dem neuerlichem Corona-Lockdown vor, der Gaststätten und Tattoo-Studios betrifft vor. Diese datieren vom 09.11.2020 und es sind Ablehnungen, die sich recht merkwürdig lesen.


    Thüringen

    Das Thüringische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 11. und 12. November 2020 Eilanträge von gastronomischen Betrieben abgelehnt und diese ins Hauptverfahren verwiesen, was bedeutet, dass Entscheidungen erst in ferner Zukunft getroffen werden. Schach matt einstweilen!


    https://mhconsulting.online

    https://zukunft-rotlicht.info


    Kontext-Artikel:

    MH-Consulting – Novemberhilfen oder Klagen? – Das Beratungsprogramm

    Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Prostitution 2020 – Novemberhilfe und Infektionszahlen retten Verordnungen

  • Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Prostitution 2020 - Der Lockdown zum 2.11. - Gib dem Affen Zucker?Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Bundesregierung beschließt zweiten Lockdown – Prostitutionsstätten und ähnliches werden bis Ende des Monats geschlossen – Total unklares Lagebild -Erneuter Aufruf zur Besonnenheit – Situationsbeschreibung und erste Analysen

    Man hat es vor 14 Tagen schon geahnt, wie es mit Corona weitergehen würde. Angela Merkel war unzufrieden, nachdem sie sich mit den Ministerpräsidenten beraten hatte. In einer Mammutsitzung wurden keine brauchbaren Ergebnisse erzielt und die „Prognose“ der Kanzlerin erwies sich „intern“ als richtig: die Infektionszahlen stiegen gewaltig, die Landkarte färbte sich „rot“ und so kam gestern das, was kommen musste! Der Lockdown „light“, wobei ich diese bewusste Verharmlosung nicht verstehe, da die beschlossenen Maßnahmen nicht weniger hart sind, als die im März 2020. Ich möchte mich an dieser Stelle nicht ausführlich mit „Corona-Mathematik“ befassen und auch nicht die „allgemeine Gefährlichkeit“ des Virus bewerten, aber dennoch einige kurze Gedanken wagen:

    Die allgemeine Lage – Einsamkeit und Tristesse geradezu vorprogrammiert

    Im Vergleich zu anderen Staaten in Europa befindet sich Deutschland noch in einer komfortablen Lage, die 7-Tage-Inzidenz-Werte sind vergleichsweise niedrig, reichen der Regierung aber völlig aus, um jetzt ganz massiv auf die Bremse zu treten und das gesellschaftliche Leben ab kommenden Montag, 2.12. (Allerseelen) weitreichend zum Erliegen zu bringen.

    In öffentlichen Bereichen und auch zu Hause darf man sich nur noch mit 10 Menschen aus maximal 2 Hausständen treffen. Drei Freunde aus 3 Hausständen ist die Zusammenkunft untersagt und selbst Familienfeiern sind nicht mehr möglich, wenn die Familie mehr als 2 Meldeadressen hat. Die theoretischen „10 Personen“ bekommt man wohl nur bei Großfamilien zusammen und die bekannten „Zusammenkünfte“ diverser „Neubürger“ vor den Bahnhöfen der Metropolen sind ebenso unmöglich wie die „Kaffeekränzchen“ der Senioren im Café, wobei dieses ohnehin geschlossen hat. Auch Geburtstage kann man so zu Hause kaum feiern und Reisen sollen auch möglichst unterbleiben! Und wenn man reist, wird man mit dem Problem konfrontiert, dass die Hotels keine „Touris“ mehr aufnehmen dürfen!

    Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Restaurants und Bars werden geschlossen! – Abholen von Essen ist zwar möglich, aber „Verweilen“ entfällt! – Kein Kaffee vor der Tür, Verzehr von Essen wieder erst ab 50 m Abstand von der Gaststätte erlaubt. Kennen wir schon, ist aber in der jetzt kommenden „kalten Zeit“ deutlich unangenehmer als im Frühjahr. Die Freizeitgestaltung wird komplett auf den „Home-Bereich“ verlagert und man will mit Nachdruck dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger so wenig Kontakt wie möglich untereinander haben. Es wird für viele eine sehr einsame Zeit werden! 4 Wochen sind lang und gerade in der dunklen Novemberzeit wird vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern gewaltig die Decke auf den Kopf fallen! Depressionen sind geradezu vorprogrammiert! Aber Verordnung ist nun mal Verordnung, auch wenn uns das nicht gefällt! – Überblick über die Bund-Länder-Beschlüsse vom 28.10.20:https://www.bundesregierung.de/breg-de

    Die Auswirkungen des neuerlichen Lockdowns auf die „Prostitutions-Branche“

    Im Beschlusspapier der Bund-Länder-Konferenz vom gestrigen Mittwoch (28.10.) heißt es ganz kurz und knapp:

    „Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen!“

    Dies muss nun 16 mal in Landesrecht „übersetzt“ und „verordnet“ werden und ich vermute, dass sich die Verordnungen mal wieder unterscheiden werden. Im Beschlusspapier ist mal wieder von „Gebäuden“ die Rede, die Ausübung der Prostitution wäre danach nicht untersagt? – Die Prostitutionsvermittlung ebenfalls nicht? – Wenn man bedenkt, dass von den prostitutiven Gebäuden selbst keine Corona-Gefahr ausgehen kann, ist die Formulierung einfach nur „schwammig“ und nicht greifbar! – Eigentlich will man doch die Prostitution für einen bestimmten Zeitraum verbieten? – So wie es jetzt im Papier steht, wird schon wieder die Verlagerung in den Graubereich „forciert“, was die Betreiberinnen und Betreiber neuerlich auf die Palme bringen dürfte!

    Was geschieht mit den Sexarbeiterinnen, die jetzt deutschlandweit in den Bordellen sitzen und am Sonntagabend um 23.59 Uhr schlagartig ihre Dienste dort einstellen müssen? -Am Wochenende noch mal richtig Gas geben und dann am Montag auf Knopfdruck in der Versenkung verschwinden? – Rückreise von einem Risikogebiet in die Heimat oder nach „neuen Möglichkeiten“ suchen, wie man im grauen Bereich weiter Geld verdienen kann? Wir reden an dieser Stelle ja nicht von einer Handvoll von Personen, sondern von mehreren Tausend Damen, die zum einen offiziell für mindestens 4 Wochen nichts verdienen werden und die vermutlich in vielen Fällen auch nicht „beherbergt“ werden dürfen! Auch hier wird es sicher lokal zu Schwierigkeiten kommen, wenn nämlich die Behörden eine Beherbergung nicht dulden, sondern untersagen! Man braucht nicht viel Fantasie um erkennen, dass es wieder „chaotisch“ werden wird.

    Gib dem Affen Zucker? – Der Staat öffnet neuerlich den „Topf“ – 75% Umsatzausfall werden kompensiert?

    Bei der Ankündigung von staatlichen Hilfen gibt sich die Bundesregierung immer sehr vollmundig. Bereits während der Online-Konferenz zwischen Bund und Ländern, wurde der Plan von Bundesfinanzminister Olaf Scholz über die Medien verbreitet:

    „75% Umsatzausfall soll für den Lockdown-Monat vom Staat unbürokratisch übernommen werden!“

    Ja, eine interessante Idee, die einigen Betreibern sofort „schmeckte“. Bekanntermaßen sind die Umsätze in der Branche momentan sehr mäßig und für die Berechnung besagter 75% soll der Wert des Vorjahresmonats 2019 herangezogen werden, wo ja die Geschäfte noch reibungslos liefen! Aber es wird natürlich nur nach den offiziellen Zahlen in den BWAs geschaut. Sind die hoch, können die 75% vermutlich ein wenig Freude bereiten. Aber was die Regierung genau meint, steht gegenwärtig noch in den Sternen und unangenehme Überraschungen waren ja im vergangenen halben Jahr die Regel. Einen „Big Deal“ macht man vermutlich nicht und es wird ja auch zu klären sein, ob es dieses Geld auch in Verbindung mit den „Überbrückungshilfen“ gibt. Fest steht: den Betrieb möglicherweise im Dezember wieder „hochzufahren“ bedeutet auch wieder neue Mieterinnen finden zu müssen und darauf hoffen, dass sich die verängstigten Gäste dann wieder einfinden.

    Rechtsfragen – Kurz angedacht – Klagen?

    Die Frage nach „neuen Klagen“ stellt sich bei Lockdown quasi wie von selbst! Man muss an dieser Stelle erst einmal feststellen, dass die bisherigen und noch laufenden Klagen im Eilverfahren mit Eintritt der neuen Situation und mit neuen Verordnungen, die „anders“ begründet sein werden, größtenteils hinfällig sein werden! Schon im Sommer mussten Klagen immer wieder angepasst werden, weil die Verordnungen, gegen die man klagte, abgelaufen waren.

    In den theoretisch gerade noch anhängigen Verfahren wurde hauptsächlich auf Gleichbehandlung geklagt. So wurden oft andere körpernahe Dienstleistungen angeführt; der darstellbare 1:1-Kontakt mit Hygienekonzept war zentraler Punkt und zudem wurden deutlich gesunkene Inzidenz-Werte angeführt. Nun sind nahezu alle körpernahen Dienstleistungen zeitlich begrenzt untersagt und da die Regierung gestern tatsächlich angibt, dass bei 80 % der Infektionen der Ursprung nicht ermittelt werden kann, wird es vor den Gerichten sehr schwer werden.

    Der „unsichtbare“ und nicht lokalisierbare „Feind“, nämlich das „Virus“, zwingt den Staat nahezu alle Kontakte zu unterbinden und dabei ist „Körpernähe“ rein logisch betrachtet „infektiöser“ als bloßer Kontakt. Alles was nicht „lebensnotwendig“ ist, soll vorübergehend eingestellt werden. Wenn Oma und Opa nicht mehr mit ihren Freundinnen und Freunden bei der Kaffeetafel sitzen dürfen, wird man sich mit einer Klage „Pro Prostitution“ sehr schwertun! Zudem werden die Gerichte sicher in diesem Moment mit einer Klageflut konfrontiert, die ihres gleichen suchen wird. Womöglich wird nun auch der Bundesverfassungsgericht angerufen werden, um den gesamten Lockdown verfassungsrechtlich prüfen zu lassen. Alles Vorgänge, die Zeit kosten und die womöglich nicht im Verhältnis zu dem Zeitraum der Schließung stehen werden. Die Lage ist komplex und bedarf der Analyse durch Spezialisten! – Bevor die Verordnungen vorliegen, ist sowieso vieles Theorie! Natürlich bleiben wir am Thema dran!

    Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker? – News

    Update vom 07.11.2020 – Neue Informationen, Trends und Co. unter:
    Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Update vom 06.11.2020 – Neue Informationen zu den aktuellen Themen:
    Novemberhilfe und Infektionszahlen retten Verordnungen

    Update vom 06.11.2020 – Novemberhilfen auch ohne Steuerberater:
    Novemberhilfen für Damen auch ohne Steuerberater?

  • Corona 2020 – Maskerade – Alles neu macht der Mai?

    Corona 2020 – Maskerade – Alles neu macht der Mai?

    Corona 2020 - Maskerade - Alles neu macht der Mai?Corona 2020 – Maskerade – Alles neu macht der Mai?

    Ohne das neue „Lieblingswort“ geht es in diesen Tagen einfach nicht! „Corona“ krönt uns merklich und verleitet dabei allenthalben zu sehendem oder blindem Aktivismus. Auflockern und verschärfen möglichst gleichzeitig? Maßnahmen mit Sinn oder Maßnahmen ohne Sinn und Verstand?

    Meine aktuellen Beobachtungen

    Seit heute morgen 0 Uhr gibt es die bundesweite Maskenpflicht. Nach 6 Wochen Pandemie ohne diesen Schutz, wird jetzt, nachdem immer mehr Läden und Geschäfte wieder öffnen dürfen, Wert darauf gelegt, dass man nicht „mehr“ ungeschützt in die Gegend atmet. Da man in den vergangenen Wochen nicht genug Masken hatte, hätte eine früher verordnete „staatliche Maskenpflicht“ wegen „Nichtdurchführbarkeit“ ja auch keinen Sinn gemacht. Jetzt wird die Maske zum notwendigen Übel und womöglich zum temporären „Lifestyle-Artikel“, wie diverse „Contests“ zeigen, bei denen man aus Stringtangas, zerschnittenen Schalen-BHs oder umfunktionierten Schaubsauger-Beuteln „Schutzschilde“ gegen das Virus bastelt und dies dann in den sozialen Medien postet.

    In dunklen Hinterzimmern und schummrigen Kellern werden derzeit Großposten von begehrten medizinischen Masken gehortet. Es werden unglaubliche Preise aufgerufen, wobei gleichzeitig die Zeit drängt, da aus China Frachtflugzeuge und Eurasie-Züge mit Millionen von frischen Schutzprodukten unterwegs sind. Die „heiße Ware“ muss unters Volk, bevor alle Supermärkte, Apotheken und Drogerien mit dem Zeug bestückt sind. Sonst ist der Preis im Eimer und der Gewinn dahin!

    In Köln wurde am vergangenen Freitag ein „Untergrund-Bordell“ hochgenommen. Zufällig! Die Polizei suchte einen verdächtigen Bürger, der im Zusammenhang mit einem Kapitalverbrechen befragt werden sollte und stieß an dessen vermeintlichem Wohnsitz auf eine Ansammlung von „willigen Damen“, die über spezielle Hotline zu buchen waren und für die ein 28-jähriger „Geschäftsmann“ in seinem Haus „Separées“ eingerichtet hatte. Ich kenne die Bude sogar, da dort seit vielen Jahren diskrete Hostessenwohnungen in Betrieb waren, die vor einigen Wochen „offiziell“ geschlossen wurden. Aber man kann ja mal was anderes probieren! Grob schief gegangen und nach Ablauf der Corona-Krise sicher ein Problem, da die „Zuverlässigkeit“ des Betreibers für die Ordnungsbehörden sicher nicht mehr gegeben ist! Artikel von Express.de zum Thema

    Die „Zahlenwerke“ verwirren! Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht täglich Zahlen und erzeugt durch die ständige „Addition“ von gemeldeten Infektionsfällen den Eindruck, dass es immer mehr „Kranke“ gibt! Stand 27.04.2020 wurden 155.193 Infektionsfälle gemeldet und es gab bedauerlicherweise 5.750 Todesfälle, die in Zusammenhang mit Corona gebracht werden. An Corona oder mit Corona gestorben, wird dabei nicht differenziert. Von den 155.193 Fällen sind aber um die 110.000 Personen bereits wieder „genesen“! Überraschung! Nach Abzug der „Genesenen“ und der Toten bleiben gerade einmal aktuell 40.000 „Kranke“ übrig, von denen aber angeblich 80% (32.000 Personen) nur milde Verläufe haben oder die Infektion gar nicht bemerken? Bei 20% (8.000 Personen?) ist erweiterte medizinische Behandlung indiziert und bei 50% von 20% (4.000 Personen?) ist Krankenhaus unvermeidlich. Es ist also kein Wunder, dass man „aktive Corona- Erkrankungen“ kaum wahrnimmt und die Krankenhäuser ziemlich leer sind!

    Vor diesem Hintergrund beginnt das Volk zu zweifeln und auch die Politik hat inzwischen begriffen, dass es „gärt“! 6 Wochen Kontaktsperren und Herunterfahren der Wirtschaft haben deutliche Spuren hinterlassen! Zigtausende Betriebe sind von Pleite bedroht und die gesamte Republik ist aus dem Takt. Angela Merkel regiert geradezu „stoisch“ und vertraut ihrem wissenschaftlichem Geist mit Analyse und stetiger Prüfung. „Aussitzen“ in der Tradition von Helmut Kohl? „Zeit“ ist der entscheidende Faktor und „Zeit kostet viel Geld!“

    Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, der ja nun wirklich als konservativer Vertreter seiner Zunft gilt, findet am Wochenende sehr mahnende Worte und betont, dass dem „Schutz von Leben nicht alles andere untergeordnet werden könne“. Die Schutzmaßnahmen müssen „verhältnismäßig“ sein und dürfen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht für eine langen Zeitraum einschränken. Außerdem muss  der Staat wirtschaftlich überleben und dies geht nur, wenn die Produktivität zurückkehrt! Bericht Bild.de zu Schäuble

    Wir befinden uns in einer Situation, in der ständig abgewägt werden muss, was zu tun ist! Dass alle führenden Politiker eigene Thesen entwickeln und eigene Experten befragen, ist gut und richtig und unbedingtes demokratisches Prinzip! Dass diese Thesen aber 24-Stunden kontrovers in den Medien und sozialen Netzwerken verbreitet werden, führt beim Betrachter zum „Overkill“: man kann die Flut der Informationen nicht mehr verarbeiten, ohnehin nur sehr eingeschränkt überprüfen und somit kaum bewerten.

    Meine Prognose

    Also weiter im „Blindflug“? Die kommenden Wochen werden in jeglicher Hinsicht entscheidend sein. Inzwischen wird ja bereits von existenten regionalen Unterschieden gesprochen und daraufhin wird mal wohl auch möglichen „Lockerungen“ der nächsten Wochen untersuchen müssen. Am 30.04., also am kommenden Donnerstag, findet die nächste Konferenz von Bundeskanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer statt. Ab 4. Mai soll es weitere „Lockerungen“ geben, wenn die positiven Zahlen denn anhalten. Womöglich gibt es Zugeständnisse an die Gastronomie? Dass die „Maskerade“ noch eine ganze Zeit lang anhalten wird, dürfte sicher sein. Ein Zitat möchte ich abschließend noch anführen:

    „Die Virologen müssen gehört werden … aber sie dürfen letztendlich nicht das Land regieren!“

    In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Euch eine angenehme Woche!

    Ihr / Euer Howard Chance

     

    Howard´s aktueller Leitartikel zum Thema:Sexarbeit, Bordelle und Corona

    Howard´s Infoticker zur Corona-Krise