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  • Prostitution 2018 – Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Prostitution 2018 – Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Prostitution 2018 - Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Prostitution 2018 – Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Ich war in dieser Woche in „Klausur“, um Akten zu bearbeiten und um neue Projekte für 2018 zu planen. Dabei hat mich eine heftige Erkältung erwischt, die aber jetzt wieder am abklingen ist. Also wieder mit (fast) Vollgas in den neuen Monat Februar! Heute einige meiner „Wahrnehmungen“ der Woche unter der Überschrift „kurz notiert“:

    Ruhe oder Sturm? Fast täglich klingelt das Telefon!

    Der Januar 2018 war für mich eher ruhig! Die meisten Betriebskonzepte wurden im Kundenauftrag „pünktlich“ eingereicht und landeten in der Regel auf großen Stapeln, zu deren geplanter Bearbeitungszeit ich im nächsten Absatz noch etwas schreiben werde. Es gab die „Kolleginnen“ und „Kollegen“, die dann im Januar festgestellt haben, dass die notwendigen Unterlagen noch nicht erstellt wurden, was in den meisten Bundesländern (außer Bayern und NRW) nicht zum Problem wurde, da die Behörden noch „Kulanz“ zeigen und selbst noch nicht wissen, was sie mit den Unterlagen anfangen sollen! Auch die Kontrolle der „Huren-Ausweise“ findet, wenn überhaupt, nur sehr „rudimentär“ statt, da die flächendeckende Ausstattung noch nicht gegeben ist.

    Lediglich bei den Finanzbehörden in NRW ist schnelles Handeln zu erkennen: nur wenige Wochen nach der „Registrierung“ beim Amt tauchen „Erhebungsbeamtinnen und -beamten“ auf, die neue „Steuerbürgerinnen“ suchen und gerne deren „Steuerhistorie“ hinterfragen. Wenn es ums Geld geht, hat es der Staat bekanntlich immer eilig und man will zumindest die „Düsseldorfer Taler“ (nach dem gleichnamigen „Düsseldorfer Verfahren“ haben, wobei man sich lokal noch uneinig ist, ob dieses „Modell“ langfristig noch eine Zukunft haben wird. Im Moment will aber in NRW niemand wirklich daran rütteln. Mal abwarten, ob es da irgendwann einmal eine bundesweit einheitliche Lösung geben wird?

    Bearbeitungsfristen „Betriebskonzepte“ / „Huren-Ausweise“ in NRW

    Momentan bin ich fast täglich mit Behörden vornehmlich in NRW in Kontakt, da ich dort die meisten Kundinnen und Kunden habe und weil ich die „Konzessionierungen“ natürlich immer bis zum „Ende“ begleite und dabei auch direkt im Auftrag „verhandle“. Die Ämter in den Großstädten sind arg belastet: für die „Huren-Ausweise“ und die notwendigen Beratungen sind Termine bis in den Mai 2018 vergeben und die „Betriebskonzepte“ existenter Betriebe liegen oft „auf Halde“, da die „Huren-Ausweise“ Priorität haben. Gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfristen gibt es wohl nicht und die „Genehmigungsfiktion“ wir wahrscheinlich nicht greifen, da der Fortbestand der Betriebe bis zur abschließenden Würdigung garantiert ist. Die „Nervosität“ der Betreiber bleibt natürlich bestehen, weil man eben nicht weiß, was noch kommt und wie die „Sache“ ausgeht!

    Erste Bearbeitungsergebnisse / Probleme und Auflagen in NRW

    Bei den Konzepten, die momentan schon in amtlicher Bearbeitung sind, deuten sich, wie schon erwartet, erhebliche Probleme mit dem „Baurecht“ an. Ordnungsämter verlangen Nutzungsänderungen oder gar neue Baugenehmigungen und die Kolleginnen und Kollegen auf den Bauämtern verstehen nicht warum und wie, da „Prostitutionsstätten“ baurechtlich nicht eindeutig definiert sind. Dass „bordellartige Betriebe“ nach der Rechtsprechung keine „Vergnügungsstätten“ mehr sind, sondern „normale Gewerbebetriebe“, ist vielen Ämtern nicht bekannt und so fehlt es fast überall an einer einheitlichen Linie! Muss ein Gewerberaum bis ins letzte Detail definiert sein, um genehmigt zu werden? Gibt es baurechtlich einen Unterschied zwischen einem Massagestudio und einem thailändischen Massagestudio oder gibt es baurechtlich Unterschiede zwischen freiberuflich und gewerblich genutzten Flächen? Fragen über Fragen, die momentan der Klärung bedürfen!

    Nachbesserungen bei Betriebskonzepten / Unvollständige Unterlagen

    Einige Zeitgenossen (und hier spreche ich nicht nur von NRW!) haben ihre Betriebskonzepte scheinbar flugs beim Bier ausgefüllt und handschriftlich schnell mal Angaben gemacht, die das Amt nicht lesen kann und die in einigen Fällen überhaupt nicht dem entsprechen, was der Gesetzgeber fordert. Oder man hat ein Konzept eingereicht, was in der Theorie allen Anforderungen entspricht, aber vor Ort überhaupt nicht „gelebt“ wird!

    Dafür gibt es schon den Begriff des „Alibi-Konzepts“, was dann aber leider keiner Überprüfung standhält! Die Leute, die Konzepte prüfen, sind meistens keine „Greenhorns“ und erst recht keine „Sonderschüler“, denen man ein salzige Hühnersuppe als süßen Pudding verkaufen kann! OK, man kann es versuchen, man wird aber damit recht schnell auf die Nase fallen und hat dann das Problem umfangreiche „Nachbesserungen“ vorzunehmen.

    In fast jedem Konzept wird von den „selbständigen Dienstleisterinnen“ gesprochen, die auf eigene Rechnung eigenverantwortlich arbeiten und die eigentlich mit dem Betreiber nichts zu tun haben! Gleichzeitig findet man dann die Homepage des Unternehmens, wo dann von „unseren Damen“ gesprochen wird, deren Anwesenheit garantiert wird und die natürlich alle den gleichen „Festpreis“ bieten, weil die Damen sich als „WG“ darauf verbindlich geeinigt haben! Hat man das Gesetz womöglich nicht gelesen? Der Verdacht liegt nah!

    Wenn Behörden dann intensiv nachfragen, bricht das auf dem Bierdeckel virtuell produzierte Kartenhaus schnell zusammen und „Nachbesserungen“ sind mal wieder vorprogrammiert! Ich habe inzwischen eine ganze Reihe von solchen „Akten“ auf dem Tisch!

    Auch die „Anpassung der Betriebsabläufe“ wird zukünftig ein wichtiges Thema werden und unser Ausbildungsinitiative  „Fachwirt(in) für Erotikbetriebe“ (Bordellfachwirt(in) BRD) soll hier zu einer wirklichen Hilfe werden! Die Informationen dazu werden auch im Laufe des Monats zur Verfügung gestellt!

    Rotlicht-Kongress Frühjahr 2018 in Vorbereitung

    Was war, was ist, was kommt! Der Markt ist in Bewegung und das Jahr 2018 wird einschneidend sein! Wir stehen erst am Anfang der Umstellungen und treffende Prognosen sind schwierig! Die Seminare, die von der Rotlicht-Akademie, von MH-Consulting und den Berufsverbänden in 2017 angeboten wurden, hatten vornehmlich informativen Charakter.

    Das Gesetz wurde vorgestellt, Anforderungen und mögliche Auswirkungen wurden diskutiert. Während sich die Verbände primär auf den „Protest“ spezialisierten und eher „politisch“ aktiv wurden, setzten die Rotlicht-Akademie, Berlin Intim, MH-Consulting und weitere „gewerbliche“ Anbieter eher auf die „Praxis-Arbeit“. Beide Aspekte sind wichtig und wir wollen im Rahmen einer „überparteilichen Arbeitsgemeinschaft“ im April 2018 einen „Rotlicht-Tag“ im Rhein-Main-Gebiet ins Leben rufen, wo die Branche miteinander ins Gespräch kommen kann und soll.

    Aktuelle Entwicklungen, Berichte aus verschiedenen Bundesländern und Gesetzes-Initiativen sollen vorgestellt werden. Welche Erfahrungen gibt es? Wohin geht die Reise? Neben Vorträgen von Experten aus unterschiedlichen Bereichen, soll es verschiedene thematische Arbeitsgruppen geben. Ganz wichtig ist der Interessengemeinschaft der direkte Austausch der Branchenvertreterinnen und Branchenvertreter! Auch polarisierende und prägend „Bewegungen“ wie „Dona Carmen e.V.“ sind uns herzlich willkommen. Kontroversen sind durchaus erwünscht und wichtig! Man kann nicht immer einer Meinung sein, sitzt aber im selben Boot und rudert „eigentlich“ in die gleiche Richtung!

    Die gegründete Arbeitsgemeinschaft wird den „Rotlicht-Tag 2018“ wohl noch in diesem Monat ausschreiben und ich werde die Ergebnisse dann gerne hier präsentieren!

    https://zukunft-rotlicht.de

    Termine / Reisen Howard im Februar 2018

    Nach meiner Klausurwoche bin ich in den kommenden Tagen wieder auf Tour und zwar am 02. und 03. Februar nach Frankfurt/Main, am 05. Februar nach Düsseldorf und Hannover, dann am 06. Februar zur JOYclub-Tagung nach Leipzig. Berlin steht vom 07. bis 10. Februar auf dem Plan. Wer kurzfristig noch einen Termin vereinbaren möchte, schreibe mir bitte per Mail: howard.chance@t-online.de

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Aktuelle Informationen – Stand 1. Januar 2018

    Prostitution 2018 – Aktuelle Informationen – Stand 1. Januar 2018

    Prostitution 2018 - Aktuelle Informationen - Stand 1. Januar 2018Prostitution 2018 – Aktuelle Informationen – Stand 1. Januar 2018

    Mein Portal und die dazu gehörende Internet-Adresse lautet bekanntlich auf „Prostitution 2017“ (www.prostitution2017.de). Das mag nun zu Beginn des neuen Jahres etwas verwirren,
    aber es geht inhaltlich ja um ein Gesetz, was im Jahr 2017 Inkraft getreten ist! Um Missverständnisse zu vermeiden, gibt es aber inzwischen auf die zusätzliche Domain www.prostitution2018.de, die aber auf den gleichen Inhalt / auf das gleiche Portal verweist!

    Wenn ich demnächst einmal etwas zuviel habe, werde ich die „aufgelaufenen Artikel“ einmal sortieren: es gibt überholte Informationen und Informationen, die immer noch aktuell sind, was der Google-Suchende aber nicht unbedingt erkennen kann. Hier werde ich Abhilfe schaffen, damit keine Missverständnisse entstehen. Die Umsetzung des Gesetzes ist ja ein dynamischer Prozess, bei dem sich fast täglich neue Aspekte ergeben.

    Die Struktur des Portals wird aus diesem Grund auch maßgeblich ändern, damit es nicht zum Informations-Overkill kommt! Leider schaffe ich das nicht von heute auf morgen, da ich nach wie vor intensiv mit Beratungs-Dienstleistungen beschäftigt bin und zusätzlich zum Jahreswechsel noch einige neue Aufgaben übernommen habe, die den Mann fordern!

    Schrecklicherweise werde ich in 2018 auch noch „50“, was mich nicht wirklich entzückt und auch der „Sport“ hat im vergangenen Jahr sehr gelitten. Um mein übliches Fitness-Niveau wieder herzustellen, werde ich im neuen Jahr garantiert etwas sorgsamer leben und auch wieder ein wenig der Muse pflegen. Wer rastet, der rostet! Aber wer schon etwas rostig ist, muss auch hin und wieder rasten!

    Nach dem sehr ruhigen Silvester in München gönne ich mir einige freie Tage und bin dann in einigen Tagen wieder am Start. Meine Aufenthaltsorte der nächsten 14 Tage kann frau oder man dem aktuellen Terminkalender entnehmen:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/27/termine-howard-chance/



    Der umfangreiche Statusbericht nochmals als Anhang (Stand 1. Januar 2018):

    Jahresrückblick 2017 und Jahresausblick 2018 by Howard Chance

    Im abgelaufenen Jahr 2017 war ich fast 300 Tage auf Reisen und habe dabei nahezu die ganze Republik „erlebt“. Die Metropolen waren das Ziel, aber auch ländliche Regionen, in denen sich im Prinzip niemand für das neue Gesetz interessiert und wo die Ämter immer noch mit dem Kopf schütteln, wenn man sich als „Prostitutions-Bürger“ nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz und dessen Bestimmungen erkundigen will. Flächendeckend „geimpft“ ist man bis heute lediglich in Nordrhein-Westfalen, wo man sich sehr früh mit der Angelegenheit befasst hat, wo Schulungen für die Behörden schon Anfang 2017 stattgefunden haben und wo Formularmaterial bereits Mitte des Jahres zur Verfügung stand.

    NRW ist das „Musterland“, dicht gefolgt vom Freistaat Bayern, wo es abgesehen von einigen Städten auf dem flachen Land, auch überall sachkundige Beamtinnen und Beamten gibt. Bayern reguliert Prostitution ja schon seit einigen Jahren und verfügt bereits über umfangreiches Daten-Material aus vergangenen Jahren und die Erstellung von Formularen sowie die Entwicklung von Behördenabläufen war nicht das große Problem.

    Erstaunlich ist das „Ost-West-Gefälle“: im gesamten „Osten“ (sogenannte neue Bundesländer) klemmt es gewaltig und die vorliegenden Verordnungen sind recht unvollständig. Die Frage, wer was wann und wie umsetzt, stellt sich im Osten fast überall und auch die „Hauptstadt aller Deutschen“ Berlin schließt sich der ostdeutschen Riege an: man nimmt zwar Anträge und Akten an, hat aber bezüglich der Bearbeitung noch keine Vorgaben der Landesregierung.

    Selbst Hessen mit der bundesdeutschen Prostitutions-Metropole Nr. 1 Frankfurt/Main, bekommt den Plan der Landesregierung gerade nicht umgesetzt, weil sich diverse Kommunen weigern ohne klare Vorgaben zu arbeiten. In Frankfurt und Offenbach nimmt man Anträge an, in Wiesbaden weigert man sich mit dem Hinweis, dass die Vorgaben des Landes unvollständig seien. Ein offener Streit auf der Verwaltungsebene, der so schnell nicht beilegt sein wird!

    Im „Ländle“ hat man das Großprojekt Mitte des Jahres in Angriff genommen, indem man einen Anrufbeantworter beim Landesministerium in Stuttgart installierte und es einen Mitarbeiter mit Email-Account gab, der unter der Last seiner Verantwortung zusammenbrach! Kein Wunder: bei Tausenden betroffenen Personen hätte man ein Call-Center mit 50 Agents benötigt! Ein einzelner Herr „Pfleiderer“ konnte das nicht schaffen und schaffte es natürlich auch nicht. Im September wurde „Pfleiderers Bürde“ dann in die Landkreise verwiesen, wo man sich seither bemüht Dinge auf die Kette zu bringen. Ausgang in vielen Regionen noch ungewiss, wenn man z.B. hört, dass in Freiburg Fristen per Handstreich und womöglich ohne jegliche rechtliche Legitimation einfach mal um einige Monate verlängert werden.

    Zwar sieht das Bundesgesetz vor, dass Landesregierungen aufgrund spezieller Notwendigkeiten die Umsetzung durchaus „individualisieren“ können, dass dies aber jeder Kreis, jede Gemeinde oder gar jeder Sachbearbeiter persönlich kann, konnte ich weder im Bundesgesetz, noch in den einigen wenigen vorhanden Landesverordnungen entdecken. Selbst „Übergangsbescheinigungen“, die in manchen Städten ausgestellt werden, wenn „Huren-Ausweise“ (noch) nicht ausgestellt werden können, sind fragwürdige „Dokumente“, die legislativ so eigentlich nicht vorkommen! Also jede Menge „Notbehelfe“, über deren Sinn oder Unsinn man trefflich streiten kann! Ämter, die das Recht irgendwie biegen, werden natürlich zum leichten „Opfer“, wenn spezialisierte Anwälte für Verwaltungsrecht demnächst ihren Hut in den Ring werfen!



    Problemfall „Huren-Ausweis“ – Gegenwart

    Am „Stichtag“ 1. Januar 2018, wo der ungeliebte Ausweis ja vorhanden sein „muss“ und wo es Betreiberinnen und Betreibern von Prostitutionsstätten nicht erlaubt ist, Sexworkerinnen ohne das Dokument arbeiten zu lassen, tauchen ganz erhebliche Probleme auf! Nach vorsichtigen Schätzungen sind wohl bislang nur etwa 10 – 15% der Sexworkerinnen im Besitz eines solchen Dokuments. Mal hat man sich einfach nicht darum gekümmert, aber in den meisten Fällen konnten Behörden vor Ort die Ausweise nicht ausstellen und / oder keine zeitnahen Beratungstermine anbieten. Wenn man als Sexworkerin noch nie irgendwo in der Angelegenheit vorstellig geworden ist, wird man sich in der kommenden Woche womöglich wundern, wenn man seinen „Arbeitsplatz“ nicht bekommt, weil der Clubchef oder Betreiber einfach kein Bußgeld kassieren möchte, was zudem seine „Unzuverlässigkeit“ im Genehmigungsverfahren belegen könnte! Also Zwangspause nach den Feiertagen und die Suche nach einer Behörde, die bereit ist das Dokument zügig zu fertigen!

    In Nordrhein-Westfalen haben einige „scharfe Städte“ bereits umfangreiche Kontrollen für Anfang Januar angekündigt! Volltreffer dürften hier wohl die schlichte Regel sein!



    Problemfall „Konzession/Erlaubnisantrag“ – Gegenwart

    Auch hier fällt laut Bundesgesetz am 31. Dezember 2017 der Fristen-Hammer. Alle Betriebe, die vor dem 1. Juli 2017 bestanden und dies bis 1. Oktober 2017 angezeigt haben, hatten bzw. haben bis zum 31. Dezember 2017 Zeit den Erlaubnisantrag zu stellen und ein Betriebskonzept einzureichen. Die „Einreich-Quote“ soll selbst in NRW bei unter 25 % liegen, wie mir amtliche Insider berichteten. Unglaublich, aber wahr! Hier spielt man dann „Roulette“ mit kalkulierbarem Ausgang!

    Sehr interessant und unbedingt lesenswert ist in diesem Kontext ein Artikel im Beamten-Fachmagazin „Ordnungsamt – Gewerbeamt“ des Weka-Verlags, wo der Verwaltungslehrer Uwe Schmidt den ordnungsrechtlichen Status des neuen Gesetzes betrachtet und würdigt. Bis Mitte Dezember 2017 sind nur in 7 von 16 Bundesländern konkrete „Ausführungsbestimmungen“ zum neuen Prostitutionsgesetz erlassen worden, nämlich in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein! In 9 Bundesländern gibt es keine Erlasse, Teilerlasse, vorbereitende Erlasse und besondere Mischformen, denen es aber offensichtlich noch an Substanz fehlt.

    In der Konsequenz ist das Prostituiertenschutzgesetz laut Uwe Schmidt in 9 Bundesländern momentan „außer Vollzug“, die im Bundesgesetz festgelegten Fristen sind damit in diesen Bundesländern hinfällig und Betriebskonzepte können nicht angefordert oder verlangt werden!

    Schmidt bringt die Situation zum Jahresende 2017 recht markant auf den Punkt und schreibt:

    „Die mit dem Erlass des ProstSchG verbundenen Absichten des Bundesgesetzgebers werden von der Mehrheit der Bundesländer unterlaufen … Im Bundesrat dem ProstSchG zuzustimmen und anschließend bei dessen praktischer Umsetzung den Kopf in den Sand zu stecken ist eines Rechtsstaates nicht würdig.“

    Klar, wenn 16 Köche ein und dieselbe Suppe individuell würzen oder auch nicht und niemand weiß, wer wann am Topf steht, ist das kulinarische Ergebnis ein ungenießbares Gericht und die Fachanwälte für Verwaltungsrecht können für 2018 schon mal den neuen Porsche bestellen! Wenn amtlich gemurkst wird, stehen diversen „Rechtsmitteln“ Tür und Tor offen und jeder, der nicht Protest führt, ist ziemlich dumm?

    „Locker vom Hocker und es bleibt schwierig!“ – Fragen Sie mich jetzt bitte nicht nach einer regionalen Prognose, denn eine solche wäre reine Prophetie!

    Den interessanten Artikel von Uwe Schmidt finden Sie unter folgendem Link:

    https://www.weka.de/ordnungsamt-gewerbeamt/prostituiertenschutzgesetz-prostschg-zustaendigkeiten/



    Problemfall Steuer – Gegenwart und Zukunft

    Im Jahr 2017 haben die Finanzbehörden im Rotlicht wieder kräftig zugeschlagen! Der Fall Hermann Müller zeigte eindrücklich, dass es im „roten Haifischbecken“ steuerlich sehr gefährlich ist. Umsatzsteuer-Zuschätzungen, Verwerfung von Buchführungen und ähnliche Verfahrensweisen sind in einigen Gegenden die Regel! Sobald man eine „Umsatzsteuer-Sonderschau“ oder eine Betriebsprüfung bekommt, kann der Ruin ins Haus stehen, wenn ein Prüfer entsprechend instruiert ist und die üblichen „Schwachstellen“ findet. Gegen den geforderten „Nachschlag“ fürs Finanzamt kann man dann zwar klagen, aber da man in einem solchen Verfahren in der Regel seine „Unschuld“ im Beweislast-Umkehr-Verfahren beweisen muss, durch „dinglichen Arrest“ aber quasi vermögenlos ist, scheitert ein solches Ansinnen schon im Ansatz. Bis der Bundesfinanzhof letztinstanzlich entscheidet, ist man schon einige Jahre älter und meist bereits pleite.

    „Dem toten Esel nützen Vitamintabletten recht wenig!“

    Da es an einer bundeseinheitlichen steuerlichen Handhabung fehlt, wirken die Maßnahmen vor Ort wie „Willkür“ und wir werden mit unserem Steuerexperten-Team im nächsten Jahr versuchen die deutschen Oberfinanzdirektionen für das Thema zu sensibilisieren. Doch dazu mehr im „Ausblick“, der in Kürze im Text folgt!



    Conclusio 2017 – Howard Chance

    Wer will an Silvester schon einen Roman lesen, bei dem es kein „Happy End“ gibt? Es gibt bestimmt 50 weitere Themen, die man ausführlich betrachten könnte! Doch die Vergangenheit nützt schon morgen nichts mehr und ist einfach nur noch Geschichte!

    Mein Team und ich haben in 2017 Hunderte von Gesprächen geführt, eine nicht kleine Anzahl von Mandantinnen und Mandanten bei der „Konzessionierung“ unterstützt und dabei fast alle Fristen eingehalten. Unter dem Aspekt „miles and more“ war ich in diesem Jahr bei 300 Übernachtungen außer Haus kaum zu schlagen und auch im neuen Jahr wird es in den Ländern weitergehen, wo Konzepte mangels Vorgaben noch nicht entwickelt und eingereicht werden konnten! Ich betreue momentan auch eine ganze Reihe von „Neugründungen“, die womöglich durch „Genehmigungsfiktion“ entschieden werden. Natürlich stehe ich auch „Gewehr bei Fuß“, um bereits eingereichte Konzepte beim Amt zu „verteidigen“, um Nachfragen schlüssig zu beantworten und im Notfall unter Hinzuziehung meiner Anwälte „Tacheles“ zu reden, wenn Recht gebeugt wird!



    Ausblick 2018 – Auf, auf zu neuen Taten! – Im Team und als Einzeltäter!

    Der Silvestertag ist ja immer ein Tag der Vorsätze und Pläne für das neue Jahr und bei mir ist das nicht anders! Das Jahr 2018 wird ein „Vollgas-Jahr“ mit neuen Projekten, neuen Kooperationen und neuen Aufgaben! Ohne jedes romantische Schwelgen nachfolgend meine ernsten Absichten für das Jahr 2018:

    Intensive Kooperation DHW-Steuerberatung, Rotlicht-Akademie, MH-Consulting

    Im Jahr 2017 haben wir begonnen Know-how zu sammeln und gemeinsame Projekte zu entwickeln.

    Christian Deák von der DHW Steuerberatungsgesellschaft mbH betreut die steuerlichen Fachthemen, unterhält vielfältige Kontakte zu den Oberfinanzdirektionen, zu Fahndern und Kassenprüfern, Staatsanwälten und beratenden Kollegen und hat es sich zum Ziel gesetzt einheitliche und verlässliche Regeln für die steuerrechtliche Handhabung von „Rotlicht-Betrieben“ zu entwickeln.

    Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie hat die Zustellanschrift.de entwickelt, hat erfolgreiche Seminare veranstaltet und ist wie ich immer nah am Kunden und im Markt absolut etabliert. Wir haben uns intensiv ausgetauscht und festgestellt, dass ein gemeinsames Vorgehen mehr als sinnvoll ist, wenn man sich versteht und die Anzahl der Kunden für einen allein viel zu groß ist.

    Das Team Deák, Rohr und Chance hat jetzt ein erstes Projekt für 2018 in Planung, das ich heute in Kurzform vorstellen möchte :

    Der Rotlicht-Kongress April 2018

    Das Meeting für das deutsche Rotlicht-Gewerbe – Vorträge – Podiums-Diskussionen – Workshops zu aktuellen Themen der Branche – Arbeitsgruppen – Informationsaustausch – Rotlicht-Party „meet & greet“

    • Steuerliche Themen (Buchführung, Kassensysteme, Steuerfahndung etc.)
    • Das „Betriebskonzept“ und seine Ausrichtung
    • Geschäftsführung in Rotlicht-Unternehmen
    • Probleme und Dialog mit dem Ordnungsamt
    • Baurecht und Verwaltungsverfahren
    • Rechtskonforme Werbung für „Prostitution“

    Wir laden hierzu Dozenten ein, diskutieren mit einem „Schwerpunkt-Staatsanwalt“ und haben Verbände und Erotik-Portale zu Gast. Weitere Infos gibt es hierzu im Lauf des Monats.

    https://zukunft-rotlicht.de



    Fachpublikation „Rotlicht und Prostitution 2018“

    Das Update meiner Fachpublikation steht unmittelbar bevor, wobei es sich eher um ein komplett neues Handbuch für die unternehmerische Praxis handelt. Es haben sich viele neue Aspekte ergeben und alle neuen Informationen werden in das neue Buch, dessen Erscheinung für Ende Februar geplant ist, einfließen. Diesmal kommen auch Co-Autoren zu Wort, die spezielle Aspekte wie „Steuer im Rotlicht“ und „Strafverfolgung im Rotlicht“ beleuchten werden. Eine Inhaltsangabe werde ich ebenfalls im Lauf des Monats vorlegen!



    Bordellfachwirt(in) zertifiziert?

    Ein Ausbildungs-Gang für Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter in der Erotikbranche! Was ein wenig verrückt klingt, ist doch ernst gemeint! Fortbildung kann nie schaden und ich arbeite gerade mit dem Kollegen Deák an einem entsprechenden Zertifikat. Ob die IHK diese Zertifizierung vornimmt oder aber ein anderer Bildungsträger einsteigt, ist momentan noch offen. Gut Ding will bekanntlich Weile haben, aber mit unserem Schwung kann es zügig gehen! Wir informieren, sobald wir hier Neuigkeiten zu verkünden haben!