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  • Prostitution 2020 – News by Dona Carmen e.V. – Howard´s Einspruch!

    Prostitution 2020 – News by Dona Carmen e.V. – Howard´s Einspruch!

    Prostitution 2020 - News by Dona Carmen e.V. - Howard´s Einspruch!Prostitution 2020 – News by Dona Carmen e.V. – Howard´s Einspruch!

    Der Frankfurter Verein Dona Carmen e.V. hat am 21. April 2020 einen Blog-Artikel unter der Überschrift „Prostitution unter dem Corona-Regime: Verboten oder zulässig?“ veröffentlicht und zweifelt darin an, dass Prostitutionstätigkeiten in Deutschland momentan unter dem Vorzeichen „Corona“ gänzlich verboten sind!

    Zitat: Die vielfach verbreitete Vorstellung, unter dem Vorzeichen von Corona sei die Ausübung der Prostitutionstätigkeit … gänzlich verboten, teilt Doña Carmen e.V. allerdings nicht.

    Es folgt eine gewohnt präzise Analyse und Betrachtung der unterschiedlichen Erlasse und Verordnungen der Bundesländer, die, juristisch betrachtet, bezogen auf die Ausübung der Prostitution durchaus einige „Lücken“ aufweisen. Was den Betrieb von „Prostitutionsstätten“ anbelangt, so ist dieser in allen Bundesländern untersagt. Man darf also keine Bordelle und Clubs betreiben. Klare Sache! Der Graubereich „Escortservice“ ist hingegen in einigen Landesverordnungen nicht direkt untersagt, in anderen hingegen im übertragenen Sinne oder auch direkt, dann nämlich, wenn das Verbot für „Prostitutionsgewerbe aller Art“ ausgesprochen wurde. Die Formulierung „Prostitutionsstätten und ähnliches“ ist hingegen sehr unpräzise, da „ähnliches“ eben total schwammig ist. Egal!

    Was die „private“ Ausübung der persönlichen Prostitution anbelangt, also etwa der Empfang zu Hause (Wohnungsprostitution) oder aber diskrete Hausbesuche in Eigenregie, kann man, wie Dona Carmen e.V. es getan hat, durchaus „Lücken“ in einigen Verordnungen finden, wo man einer „Ordnungswidrigkeiten-Anzeige“ im Fall der Fälle möglicherweise „Paroli“ bieten kann. Ohne tief ins Detail gehen zu wollen, gibt es einige Landesverordnungen, die im Bereich der „Dienstleistungen“ keine klare Kontaktsperre anordnen, sondern den „Mindestabstand“ nur „empfehlen“, diesen relativieren, wenn die „Notwendigkeit“ zur „Unterschreitung“ gegeben ist. Ein gutes Beispiel sind da beispielsweise Friseure und Physiotherapeuten, die ja ihren Kunden „nah kommen“. Wenn man diese „Notwendigkeit“ auf erotische Massage und Prostitution überträgt, kann man im Ergebnis zu der These kommen, dass diese Tätigkeit „zulässig“ sein können, wenn man sich im Bereich eines Bundeslandes befindet, das eben nicht „präzise formuliert“ hat. Soweit hat der Autor des Dona-Carmen-Artikels schon recht und es ist, wie bei Dona Carmen e.V. üblich, eine sehr umfangreiche und präzise Analyse.

    Die viel wichtigere Frage ist aber für mich, welchen Sinn es hat auf solche vorhandenen Lücken hinzuweisen. Daher auch heute mein „Einspruch“, der entstand, nachdem mich gestern eine Vielzahl von WhatsApp-Nachrichten und Anrufen erreichten, die mich auf den Artikel hinwiesen und wo ich nach meiner Einschätzung gefragt wurde.

    Die Existenz der „Lücken“ konnte bzw. musste ich bestätigen, da ich mich in den vergangenen Wochen auch fast täglich mit den Verordnungen beschäftigt habe. Zum „Nutzen der Lücken“ habe ich aber bewusst nie geraten, da sich hier ethische und moralische Fragen stellen. Nicht alles, was man darf, weil es nicht explizit verboten ist, ist in der gegenwärtigen Situation „gut“! Wenn man die Schwachstellen der jeweiligen Verordnungen „ausweist“, gibt man zudem den Behörden die Möglichkeit zeitnah „nachzubessern“. So etwas ist ja beispielsweise in Baden-Württemberg unlängst erfolgt und zwar wohl auch deshalb, weil man in bekannten Foren berichtete, dass „Prostitution dort nicht generell verboten sei!“

    Ohne Frage wird die Internet-Präsenz von Dona Carmen e.V. regelmäßig von Behörden besucht, da der Informationsgehalt sehr hoch ist. Unter diesem Aspekt könnte sich Dona Carmen e.V. nun aber auch selbst einen „Bärendienst“ erwiesen haben, wenn die vorhandenen „Schwachstellen“ nun offenkundig werden!  Der Artikel kann für betroffene Behörden sehr hilfreich sein, um Verordnungen abzuändern und damit „klare Verhältnisse“ zu schaffen. Zudem kann auch wieder ein „negatives Bild“ bezogen auf die Ausübung der Prostitution entstehen, frei nach dem Motto: „Aha, die Prostituierten suchen nach Möglichkeiten zu tricksen!“ Dies kann dann im schlimmsten Fall sogar dazu führen, dass die Behörden die „Wiederzulassung der Prostitution und der Prostitutionsbetriebe“ bewusst verzögern? Eine unterschwellige Gefahr, die ich in solchen „Erörterungen“ sehe!

     

  • Newsletter Howard Chance – MH-Consulting – Freitag 07.02.2020

    Newsletter Howard Chance – MH-Consulting – Freitag 07.02.2020

    Newsletter Howard Chance – MH-Consulting – Freitag 07.02.2020

    Wieder ist eine arbeitsreiche Woche vergangene, in der es neuerlich Herausforderungen gab, die wie immer überraschend kamen. Die Behörden sind recht aktiv und gehen nun auch vermehrt gegen Kleinbetriebe und „Wohnungen“ vor! Erst gestern meldeten sich wieder 2 Kundinnen, denen Schließungsverfügungen zugingen, gegen die es nur wenig Handhabe gibt!

    Immer wieder stellt sich dabei die Frage, wie man „Wohnungsprostitution“ definiert. Der Denkansatz, dass man grundsätzlich in der eigenen Wohnung, in der man lebt und wohnt, „auch“ der Prostitution „untergeordnet“ nachgehen kann, mag durchaus richtig sein, ist aber in Wohngebieten trotzdem offiziell nicht erlaubt! In NRW gibt es Städte, die in Wohngebieten sogar das Home-Office eines Versicherungsvertreters rügen, obwohl dort nur die Akten gelagert werden und obwohl kein Kundenverkehr stattfindet! Wie wird in diesen Städten dann die „Wohnungsprostitution“ beurteilt, bei der ja eindeutig „Verkehr“ stattfindet? Wenn Städte und Gemeinden dann „wöchentlichen Wechsel“ feststellen und es keine „Wohnsitz-Anmeldungen“ gibt, sind wir ganz tief in der Grauzone! Die „Terminwohnung“ ist ein kompliziertes Gebilde und nur selten geeignet, um Bauordnung und ProstSchG zu umgehen. Trotzdem wird dies natürlich regelmäßig versucht! Mal mit vorübergehendem Erfolg oder eben ohne! Es bleibt spannend, gerade wenn man bedenkt, dass über 70% der Kleinbetriebe „Wohnungen“ sind.

    Ist der staatliche Plan am Ende wirklich eine „Kasernierung“? Sollen am Ende des Vollzugs des ProstSchG nur noch regulierte zentrale Großbetriebe verbleiben, die man mit wenig Aufwand effektiv kontrollieren kann? Das VEB – Volks- oder Staats eigenes Bordell als Modell der Zukunft? Darüber habe ich ja schon vor einem Jahr süffisant „orakelt“. Sind es Verschwörungstheorien oder gibt es den großen Plan Prostitution möglichst zu eliminieren? Wird das sogenannte „nordische Modell“ bei der nächsten Bundestagswahl wirklich ein Thema oder schreibt sich die EU bald das Thema auf den Plan?

    Gedanken, die mir momentan durch den Kopf gehen, die aber für die Arbeit im Alltag nicht hilfreich sind! Das „große Ganze“ mag interessant sein, aber das „hier und jetzt“ ist mein vornehmlicher Auftrag, dem ich mich natürlich mit vollem Elan widme. So stehen in den kommenden Tagen wieder einige Reisen an, um Kundinnen und Kunden effektiv zu unterstützen. Es geht ins Rhein-Main-Gebiet, nach Berlin und dann in die Pfalz, bevor ich meinen „Heimathafen“ Düsseldorf Ende kommender Woche wieder erreiche.

    Wer in den genannten Gebieten kurzfristig Gesprächsbedarf hat, die oder der möge sich bitte bei mir melden … nach den Motto „Howard allzeit bereit“!

    Es grüßt herzlich

    Howard Chance
    howard.chance@t-online.de
    Phone 0151-71885164

    http://www.prostitution2017.de

    Informationen zur Beratung MH-Consulting:

    https://prostitution2017.de/schutzgesetz/20160902die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

  • Howard Chance – Der Newsletter – 24. November 2019

    Howard Chance – Der Newsletter – 24. November 2019

    Howard Chance – Der Newsletter – 24. November 2019

    Neues aus der Rotlicht-Szene – Aktuelle Beobachtungen – Rotlicht 2019

    Ist der Totensonntag ein guter Tag für einen Newsletter? Hier in Düsseldorf ist es sonnig und die Weihnachtsmärkte haben bereits geöffnet: der Kommerz steht vor dem Totengedenken und der Umsatz muss bis zum Heiligabend nun mal eingefahren werden. Unsere Gesellschaft ist ja inzwischen nicht mehr so christlich geprägt und so haben sich Traditionen verändert. Ist einfach so!

    Das schon erwähnte „Totengedenken“ hat bezogen auf das ProstSchG (Prostituiertenschutzgesetz) einen makaberen Bezug: im fast abgelaufenen Jahr haben viele erotische Betriebe ihren Dienst eingestellt und der Trend wird sich vermutlich auch in 2020 weiter fortsetzen.

    Problemfall Baurecht

    Ich bin momentan an zahlreichen Verfahren beteiligt, bei denen das Baurecht über das „Sein oder Nicht-Sein“ von Prostitutionsbetrieben entscheiden wird. Auf unserem Kongress „Zukunft Rotlicht“ waren die Experten ja noch sicher, das sich die Rechtsprechung bezüglich „Rotlichtbetrieben in Mischgebieten“ ändern müsse. Milieubedingte Kriminalität und „Trading-Down-Effekte“ sind angeblich Themen von gestern, in meinen Akten aber durchaus gegenständlich. In momentan anhängigen Verwaltungsverfahren in Rheinland-Pfalz (Kreisrechtsausschuß/ Stadtrechtsausschuss), aber auch vor einem Verwaltungsgericht in Berlin zeigen die Verfahrensstände, dass  es bislang wohl kein Umdenken gibt. Man will, u.a. wohl auch politisch motiviert, verhindern, dass Bordelle und bordellartige Betriebe in Mischgebieten generell genehmigungsfähig werden. Die eigentlich nicht vorgesehene „Konzentration“ zwischen ProstSchG und Baurecht wird nach wie vor regelmäßig vorgenommen!

    Kontrollmaßnahmen nehmen zu – Willkür schon mal inklusive

    Die Einhaltung des ProstSchG wird inzwischen viel engmaschiger kontrolliert. Es vergeht fast kein Tag ohne eine entsprechende Meldung und die Behörden werden oftmals fündig! Illegale Sexarbeit, illegale Betriebe oder aber auch Verstösse bei der Dokumentations- und Aufklärungspflicht! Darüber hinaus auch völlig willkürliche Betriebsschließungen, bei denen Ordnungsämter die vorläufige Genehmigungsfiktion nach dem ProstSchG einfach ignorieren und einem Betreiber in Gelsenkirchen das ordnungsgemäß gemeldete Massagestudio nach einem „Überfall“ durch Zoll- und Ordnungsbeamte mit einem roten Aufkleber versiegelten. Das sofort eingeleitete Verfahren „Eilverfahren für einstweiligen Rechtsschutz“  kam dann auch nur im Schneckentempo in Gang. Ausgang ungewiss! Rotlicht halt!

    Jahresendspurt 2019 – Howard´s Agenda im Dezember 2019

    Das Jahr 2019 war für mich  nicht so reiseintensiv wie das Vorjahr. Ich habe viel Zeit in meinem Düsseldorfer Büro verbracht und mich viel mit diversen „Akten“ beschäftigt. Im Dezember geht es jetzt nochmal auf Reisen, bevor es zu einer schöpferischen „Weihnachtspause“ kommen wird und einer neuen Projektierung für das neue Jahr 2020.

    Am 4. Dezember 2019 werde ich an der TU München als Publizist referieren und am Tag danach, am 5. Dezember 2019, an der ProstSchG-Tagung des Landes in Stuttgart teilnehmen, wo es hoffentlich neue Informationen geben wird.

    Herzliche Grüße von Howard Chance

  • Howard Chance – Bericht – Aktuelle Projekte – In eigener Sache

    Howard Chance – Bericht – Aktuelle Projekte – In eigener Sache

    Howard Chance – Bericht – Aktuelle Projekte – In eigener Sache

    ProstSchG – Kongress – Buchprojekte – Visionen

    2. September 2019: Mit cooler Sonnenbrille in einem Café in der Düsseldorfer Altstadt – So lässt es sich leben, denkt der geneigte Betrachter. Eierschaukeln deluxe? Der Anblick täuscht, denn meine aktuellen Aufgaben sind sehr vielfältig und auch sehr anstrengend. In den vergangenen Monaten konnte ich mich wegen umfangreicher Arbeitsbelastung kaum um meine Webseite kümmern.

    ProstSchG und Genehmigungen für Prostitutionsstätten

    Das ProstSchG hat mittlerweile umfangreich zugeschlagen und die Anzahl der zu bearbeitenden Akten hat sich geradezu vervielfacht. Etwa die Hälfte meiner Antragsverfahren im Kundenauftrag sind inzwischen „positiv beschieden“ worden, es gab also tatsächlich Genehmigungen nach dem ProstSchG, wobei diese bis zum Teil eine Verfahrensdauer von über 18 Monaten hatten! Weitere abschließende Genehmigungen stehen im Raum, es gibt aber leider auch viele Verfahren, die momentan durch baurechtliche Schwierigkeiten vor den Verwaltungsgerichten landen werden und wo der Ausgang mangels Grundsatzurteilen unbekannt ist! Ablehnungen wegen Unzuverlässigkeit von Betreibern gibt es selten! Nachfristen für nachträgliche Genehmigungen gibt es sehr oft, allerdings auch deren Widerruf durch behördliche Anordnungen. Einheitliche Handhabungen gibt es nicht und ich habe es oft mit echten „Wundertüten“ zu tun! In den kommenden Monaten werden einige meine Kunden erste „Urteile“ haben und ich werden diesbezüglich natürlich berichten!

    ProstSchG und die betriebliche Praxis

    Betriebskonzepte müssen gelebt werden! Dieses „Leben“ besteht darin, dass man in seinem Betrieb das „praktiziert“, was man in seinem Konzept zu Papier gebracht hat. Tut man dies nicht, ist die Zuverlässigkeit und damit letztendlich auch der Betrieb gefährdet! Verstösse gegen die Aufzeichnungspflicht werden inzwischen geahndet und zwar mit Bußgeld und Einträgen ins Gewerbezentralregister! Dieses Register ist eine Art „Sünderdatei“ und man sammelt wie in Flensburg Punkte. Zuviele Punkte: Zuverlässigkeit erloschen und damit wird dann das Recht verwirkt einen Prostitutionsbetrieb zu führen! Ich habe Fälle, wo es ausreichte eine abgelaufene Gesundheitsbescheinigung nicht zu erkennen oder aber eine Dokumentations-Durchschrift zu verweigern, um ernste Schwierigkeiten mit der Behörde zu bekommen. Wenn man nicht katholischer wie der Papst arbeitet, finden die Ämter sehr schnell Möglichkeiten um Verstösse zu unterstellen und zu beweisen. Auch die „Nichtanwesenheit“ von Betreibern während der Öffnungszeiten kann problematisch werden, ebenso die Beauftragung von nicht befugten Mitarbeitern, die intern „hoheitliche“ Aufgaben wahrnehmen, aber vom zuständigen Amt nicht überprüft wurden. Die Einschläge nehmen zu und mit den Behörden ist nicht zu spaßen! Ich werde aus diesem Grund zum Kongress Zukunft Rotlicht in Frankfurt am Main eine Publikation mit dem Titel „Das ProstSchG in der betrieblichen Praxis“ ein Handbuch herausbringen, dass die Problemstellung exakt beschreiben und die sinnvolle Handhabung erläutern wird. Hierzu gibt es dann in Frankfurt auch mein Seminar und einen Workshop und ich berate Betriebe natürlich auch jederzeit individuell und vor Ort.

    ProstSchG und Steuern

    Wenn es um oder ans Geld geht, versteht im Rotlicht-Gewerbe niemand Spaß! Wie viele von uns gemerkt haben, sind die Finanzbehörden in letzter Zeit sehr emsig geworden und haben die Prostitution und die Erträge daraus massiv im Fokus! Besonders die Umsatzsteuer hat es dem Fiskus angetan, da diese die Haupteinnahmequelle des deutschen Staates ist! Doch mal ganz ehrlich: wie viele Damen aus dem Gewerbe zahlen Umsatzsteuer für ihre erotische Tätigkeit? Dazu die zweite Frage: Sind unter 17.500 € Umsatz im Jahr realistisch, wenn man für Werbung und Zimmermiete im gleichen Zeitraum über 25.000 € ausgibt? Zwar ist das horizontale Gewerbe ein Gewerbe, wo man beim „drauflegen“ durchaus Geld verdient, aber eben nicht im monetären Sinn! Ich halte es, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, für sehr unrealistisch, als erotische Dienstleisterin nicht umsatzsteuerpflichtig zu werden. Im Ergebnis muss ja dabei keine hohe Steuerlast entstehen, aber es muss zumindest „etwas“ erklärt werden, um den deutschen Fiskus nicht unnötig zu reizen. Dieser, der Fiskus, kommt nämlich dann gerne auf die Idee den Betreibern von Bordellbetrieben die entgangene Umsatzsteuer „hinzuzurechnen“. Sprich: ich soll für Damen, die in meinem Betrieb ihrer Tätigkeit nachgingen, zahlen, obwohl ich deren Umsatz gar nicht gemacht habe! Je grösser der Betrieb, desto bedenklicher der mögliche „Deckel“. Ob die „Hinzurechnung“ immer rechtens ist, lassen wir einmal dahingestellt, aber es reicht ja schon aus, wenn das zuständige Finanzamt eine „dingliche Beschlagnahme“ anordnet, Vermögen einfriert und es unter Umständen Jahre dauert, bis die Angelegenheit gerichtlich geklärt ist. Eine solche „Phase“ zu überleben, erfordert eine üppige Kriegskasse, deren Existenz dann möglicherweise weitere „Überprüfungen“ auslöst. Ein Teufelskreis! An dieser Stelle denke ich immer an Al Capone, den man nicht wegen Morden und ähnlicher böser Dinge ins Gefängnis brachte, sondern wegen Steuerdelikten! Überraschung! – Bei unsrem Kongress in Frankfurt stehen daher Steuerthematiken sehr markant auf der Tagesordnung, da hier sehr großes Unheil droht, wenn man sich nicht richtig aufstellt und nicht dafür sorgt, dass der Staat zumindest einen schmackhaften Teil des Kuchens erhält. Außerdem geht es auch um die Frage, wie sich Dienstleisterinnen steuerlich erfassen können, welche Auswirkungen dies hat und ob das sogenannte „Düsseldorfer Verfahren“ womöglich die beste Lösung ist, um Ungemach zu vermeiden. Ein sehr komplexes wie anspruchsvolles Thema, das äußerster Beachtung bedarf.

    Prostitution 2019 – Mein neues Buch

    Neben den üblichen Beratertätigkeiten, liegt mein neues Buch „Prostitution 2019“ noch unvollendet auf dem vollen Schreibtisch. Ich habe es bereits vor einem Jahr begonnen und immer wieder festgestellt, dass sich innerhalb der Zeit vielfältigste Veränderungen ergeben haben, die natürlich ihren Einfluss auf die Publikation haben müssen. Ich werde den gesamten Monat September am „Finish“ arbeiten und hoffe mit dem Buch dann im Oktober am Start zu sein und dieses dann auch beim Kongress präsentieren zu können. Insgesamt hat jedoch die Herausgabe des Handbuchs für die betriebliche Praxis jetzt erste Priorität, da dies für die Branche momentan notwendiger ist, als das „Sittengemälde“, das informativen Charakter hat und dabei auf eine breite Öffentlichkeit abzielt.

    ProstSchG und der Kongress in Frankfurt

    Gebündelte Ergebnisse der Arbeit werden wir beim 2. Rotlicht-Kongress unter dem Motto „Zukunft Rotlicht“ erleben, wo meine Kollegen und ich zu allen relevanten Themen referieren und berichten werden. Der 28. Oktober 2019 wird für die Branche ein sehr wichtiger Tag sein und gerade im Austausch werden wir sicher viele neue Impulse erhalten! Netzwerken und am Puls der Zeit bleiben! An dieser Stelle verweise ich auch auf die noch laufende Rabattaktion, mit der es noch möglich ist vergünstigte Tickets zu erhalten:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2019/08/02/tickets-zum-vorzugspreis-kongress-zukunft-rotlicht-frankfurt-main/

    Sehen wir uns in Frankfurt? Ich würde mich freuen!

    Für heute herzliche Grüße aus Düsseldorf von

    Howard Chance

     

     

  • Newsletter Howard Chance / MH-Consulting – 02. September 2018

    Newsletter Howard Chance / MH-Consulting – 02. September 2018

    Newsletter Howard Chance / MH-Consulting - 02. September 2018Newsletter Howard Chance / MH-Consulting – 02. September 2018

    News zum ProstSchG – Presseschau – Arbeitsaufgaben – Projekte aktuell

    Die Sommerferien 2018 sind Ende dieser Woche in allen Bundesländern vorbei und dann beginnt vermutlich der „heiße Herbst“ in den Ämtern und Verwaltungen! Ich habe momentan als Unternehmensberater viel in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zu tun. In Baden-Württemberg ist man ja schon seit Jahresbeginn recht aktiv, in Rheinland-Pfalz und dem Saarland wurden Fristen bislang „gedehnt“. Nun ist man aber auch dort am Start und versucht das ProstSchG umzusetzen! Ich begleite dabei eine Reihe von Unternehmen und bin dabei recht zuversichtlich: in Rheinland-Pfalz und dem Saarland gibt man sich von Seiten der Behörden überwiegend gesprächsbereit und auch in Baden-Württemberg gibt es zumindest in der Landeshauptstadt Stuttgart oft „Gnadenfristen“ und auch diverse „Nachbesserungsmöglichkeiten“. Den Trend zu amtlichen Schließungen sehe ich momentan vermehrt in Nordrhein-Westfalen, wo man ja seit über einem Jahr intensiv mit dem Gesetz arbeitet! Generell gibt es immer noch Möglichkeiten unangemeldete Betriebe zu „legalisieren“, wenn man von sich aus das Gespräch mit dem Amt sucht! Die meisten Beamtinnen und Beamten sind nicht wirklich „böse“ und drücken beim komplizierten Thema ProstSchG auch schon mal ein bis zwei Augen zu, auch wenn darauf natürlich kein rechtlicher Anspruch besteht! Ich ermutige an dieser Stelle ausdrücklich „aktiv“ zu werden, wenn man noch eine „Leiche“ im Keller liegen hat und noch die Möglichkeit hat eine „Erlaubnis“ zu erhalten! Ist erst einmal eine „Schließungsverfügung“ wegen Betreiben eines illegalen Bordells auf dem Tisch, wird es nämlich sehr eng! Ich stehe Ihnen hier natürlich jederzeit zur Verfügung und prüfe gerne, was in Ihrem speziellen Fall zu tun ist!


    Steuerfalle „Chemnitz Süd“ & Co. – Die Finanzbehörden arbeiten emsig!

    Auf einer Dienstreise in den Süden wurde ich mit dem Finanzamt Chemnitz-Süd konfrontriert, dass eine Sonderstelle für die Umsatzsteuer-Erhebung von osteuropäischern „Unternehmern“ beherbergt. Dort ist man für Rumänien, die Slowakei und Tschechien zuständig und zu den „Unternehmern“ gehören nun auch die Sexworkerinnen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, aber bei uns tätig sind und im Regelfall „Umsatzsteuer“ erzeugen, aber oft leider nicht „abführen“. Über viele Jahre hatte dies selten eine Konsequenz, doch nun wird in den Heimatländern Amtshilfe gesucht und deutsche Finanzpost landet in vielen Fällen bei der Heimatadresse im Ausland! Schätzungen mangels Erklärungen und das Unglück nimmt seine Lauf! Auch in deutschen Bordellen und Terminwohnungen hat die Suche nach neuen „Steuerzahlerinnen“ begonnen, seit die Finanzbehörden durch den „Huren-Pass“ von der Existenz bisher unbekannter Damen erfahren haben! Um eine „Steuerzahlung“ gleich welcher Art, wird man als Sexworkerin mittelfristig nicht mehr herum kommen und dies macht den „Job“ in Deutschland nun für viele sehr unattraktiv und das erst recht, wenn Steuersünden der Vergangenheit zu Tage treten könnten! „Einzelaufzeichnungen“ und „Steuererklärungen“ werden zu einem wichtigen Thema, wenn man nicht im steuerlichen Chaos landen will! Gemeinsam mit meinen Partnern aus dem Bereich der Steuerberatung werden wir hier im „heißen Herbst 2018“ intensive Aufklärungsarbeit leisten und auch spezielle Lösungen für Sexarbeiter ins Portfolio aufnehmen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/30/schreckgespenst-finanzamt-chemnitz-sued-sexworker-aufgepasst/


    Buch-Projekt „Zukunft Rotlicht – Prostitution 2018“

    Noch gute 4 Wochen bis zur Präsentation meines neuen Buchs und darum eben auch eine sehr intensive Arbeitsphase, bei der ich mich manchmal für einige Tage zurückziehen muss, um Texte zu erstellen und zu überarbeiten! Da die Präsentation zur „Venus 2018“ angekündigt ist, läuft die Uhr stetig und ich kann den Urlaub auch in diesem Monat erst mal wieder streichen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/14/memo-buchprojekt-zukunft-rotlicht-prostitution-2018-by-howard-chance/

     


    Rotlicht trifft Blaulicht / Venus Berlin 2018 / Oktober 2018

    Auch das große Tagesseminar „Rotlicht trifft Blaulicht“ am 13. Oktober 2018 in Berlin und die damit verbundene Messe-Präsenz unserer Interessengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ auf der „Venus Erotikmesse“ geraten jetzt in den Fokus und wir freuen uns natürlich auf Eure/Ihre Teilnahme in Berlin!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/01/berlin-rotlicht-trifft-blaulicht-seminar-prostschg-sa-13-10-2018/

     


    Kurze Anfragen von Kunden:

    Württembergische Versicherung im Rotlicht tätig?

    Im Auftrag eines Kunden suche ich „Versicherungsnehmer“, die einen „Rotlicht-Betrieb“ bei der Württembergischen Versicherung versichert haben. Hintergrund ist ein anstehender Prozess, in dem belegt werden muss, dass die genannte Versicherung aktuell „Rotlicht-Policen“ anbietet. Der Kunde hat diesbezüglich ein „Kopfgeld“ für Erkenntnisse ausgesetzt! Diskrete Kontaktaufnahme gerne über mich!

    Tabledance-Bar Lutherstadt Wittenberg abzugeben!

    In der beschaulichen Lutherstadt Wittenberg ist eine kleine Tabledance-Bar abzugeben! Monatsmiete 750 € / Abstand für Inventar 20.000 €. Der jetzige Betreiber ist nicht aus der Gegend und möchte das Kleinobjekt an einen „lokalen Interessenten“ abgeben! Kontaktaufnahme auch hier gerne über mich!

    Investor für Clubprojekt in Nürnberg gesucht – 50.000 € benötigt!

    Für ein durchdachtes Clubprojekt in Nürnberg , das in Kürze eine amtliche Genehmigung erhalten wird, wird ein Investor gesucht, der relativ kurzfristig 50.000 € bereitstellen kann. Kontaktaufnahme gerne über mich!


    Herzliche Grüße von Haus zu Haus sendet Euer / Ihr

    Howard Chance – Consultant
    Phone: 0151-71885164 (täglich 9 – 22 Uhr)
    Mailkontakt: howard.chance@t-online.de

    Berater-Webseite:http://mhconsulting.online

     

  • Howard Chance – Projekte aktuell – August 2018 – Beratung, Buch, Seminar

    Howard Chance – Projekte aktuell – August 2018 – Beratung, Buch, Seminar

    Howard Chance - Projekte aktuell - August 2018 - Beratung, Buch, SeminarHoward Chance – Projekte aktuell – August 2018 – Beratung, Buch, Seminar

    Prostitution 2018 – Zukunft Rotlicht – Heißer Sommer und heißer Herbst – ProstSchG

    Es war klimatisch heiß und meine Arbeitsleistung hat in den vergangenen 14 Tagen deutlich gelitten! Ohne Klimatisierung ging nichts und ich bin froh, dass es inzwischen ein wenig abgekühlt hat! Die Kundenprojekte sind ja nicht vom Wetter abhängig und wollen fristgemäß erledigt werden! Sonst schimpfen die Kunden und zahlen die Rechnungen am Ende nicht!

    Momentan bin ich vielfältig „belastet“, wobei sich dies den ganzen Monat über auf drei völlig unterschiedliche „Geschäftsbereiche“ bezieht:

    1. MH-Consulting / Beratungen / Konzepte / Baurecht und Co.

    Während ich von erholsamen „Klausurwochen“ unter Palmen träumte (Aktion „Dicke Männer in Badehosen“), haben mich aus verschiedenen Regionen der schönen Republik „Hilferufe“ ereilt, die sich zu laufenden Projektierungen gesellten: amtliche Post war eingetroffen und oftmals ging und geht es um die so beliebten „Baugenehmigungen“, die ja zum „Erlaubnisantrag“ gemäß § 12 ProstSchG vorzulegen sind. In den Bauakten finden sich dann „Beschreibungen“, die nicht zu dem passen, was man im „Betriebskonzept“ dargelegt hat. Ein Büro ist keine erotisches Massagestudio und Wohnraum mit eingezeichneten Kinderzimmern eignen sich selten für eine „gewerbliche Zimmervermietung“. Das „Baurecht“ ist sehr unbarmherzig und „Nutzungsänderungen“ sind oft gar nicht möglich! Wir helfen mit unserem „Netzwerk“ natürlich wo wir können, sagen aber auch klar, wenn Dinge einfach nicht funktionieren! Ich rate hier übrigens dazu amtliche Post nicht bin letzten Tag einer Frist unbeachtet zu lassen, denn dies raubt einem einfach Möglichkeiten, die man bei rechtzeitigem Agieren noch hat! MH-Consulting hilft … gerade wenn es brennt!

    2. Buchprojekt Prostitution 2018 – Zukunft Rotlicht – Autorentätigkeit

    Wenn man im Oktober 2018 zur Buchmesse Frankfurt und zur Venus-Erotikmesse in Berlin ein Buch herausbringen möchte, sollte man Mitte August schon das Material sortiert haben und zumindest den groben Rahmen-Entwurf fertiggestellt haben! Meine vergangenen Publikationen entstanden innerhalb weniger Tage und das kreative Chaos führte mir die Feder. Da ich diesmal über 20 Interviews führe, auswerte und dann editiere, werde ich diesmal erheblich mehr Zeit brauchen, um ein ansprechendes „Machwerk“ zu gestalten. Daher sind im August und September jeweils eine Arbeitswoche der Autorentätigkeit vorbehalten. Infos zum aktuellen Buchprojekt gibt es unter „Projektseite Buch by Howard“. So ist jedenfalls jetzt der Plan, der natürlich jederzeit durch „Hilferufe“ aus der Republik unterbrochen werden kann! Hier bin ich natürlich froh, dass mein Kollege Christoph Rohr von der „Rotlicht-Akademie“ ebenfalls auf den Sommerurlaub verzichtet und wir uns hier die „Bälle“ konstruktiv zuspielen können, wenn irgendwo ein amtlicher „Elfmeter“ droht!

    Womit wir dann schon beim 3. und letzten Punkt sind:

    3. Das Seminar „Rotlicht trifft Blaulicht“ 13. Oktober 2018 in Berlin / Messestand Venus

    Auch der Oktober ist schnell da und wir haben uns, wie bereits berichtet, mit der „Veranstaltergemeinschaft Zukunft Rotlicht“ entschlossen, in Berlin ein neuerlich großes Tagesseminar in Kooperation mit BerlinIntim zu veranstalten und außerdem einen Informationsstand auf der Venus-Erotikmesse zu platzieren. Hier laufen die Vorbereitungen auch schon auf Hochtouren: wir gestalten ein ansprechendes Messe-Magazin und die Infoflyer zum Seminar sind bereits in der Verteilung an unsere Werbepartner. Wir werben deutschlandweit und freuen uns viele von Ihnen / Euch in Berlin zu treffen! Informationen gibt es unter nachfolgendem Link:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/01/berlin-rotlicht-trifft-blaulicht-seminar-prostschg-sa-13-10-2018/

    Herzliche Grüße aus Frankfurt am Main, wo ich in den kommenden Tagen verweile, sendet

    Howard Chance

  • Prostitution 2018 – Vorankündigung Seminar / News by Howard Chance

    Prostitution 2018 – Vorankündigung Seminar / News by Howard Chance

    Prostitution 2018 - Vorankündigung Seminar / News by Howard ChanceProstitution 2018 – Vorankündigung Seminar / News by Howard Chance

    Rotlicht trifft Blaulicht am 13. Oktober 2018 in Berlin

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kundinnen und Kunden, verehrte Interessentinnen und Interessenten!

    Die Macher von „Rotlicht trifft Blaulicht“, BerlinIntim und die Veranstaltergemeinschaft von „Zukunft Rotlicht“ bündeln ihre Aktivitäten zur „Venus Berlin 2018“ und veranstalten am Samstag, dem 13. Oktober 2018 im Mercure Hotel Berlin City West nun die „Sexte Ausgabe“ des Kult-Seminars „Rotlicht trifft Blaulicht“. Das ProstSchG und seine Umsetzung stehen auf dem Programm der Veranstaltung, zu der Dozenten aus dem ganzen Bundesgebiet erwartet werden.

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/01/berlin-rotlicht-trifft-blaulicht-seminar-prostschg-sa-13-10-2018/

    Zudem wird die Veranstaltergemeinschaft auch mit einem informativen Messestand auf der „Venus Erotikmesse“ vertreten sein und sich auch an weiteren Messe-Aktionen aktiv beteiligen! Ich übersende die Einladung bereits sehr früh, da es momentan noch attraktive Hotel-Angebote gibt, mit denen man Seminar- und Messebesuch kombinieren kann!

    Es gibt übrigens auch noch vielfältige Möglichkeiten sich als Sponsor oder Werbepartner am Projekt zu beteiligen! Sprechen Sie mich oder den Kollegen Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie einfach an!

    Herzliche Grüße von

    Howard Chance
    howard.chance@t-online.de

  • Prostitution 2018 – Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Prostitution 2018 – Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Prostitution 2018 - Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Prostitution 2018 – Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Ich war in dieser Woche in „Klausur“, um Akten zu bearbeiten und um neue Projekte für 2018 zu planen. Dabei hat mich eine heftige Erkältung erwischt, die aber jetzt wieder am abklingen ist. Also wieder mit (fast) Vollgas in den neuen Monat Februar! Heute einige meiner „Wahrnehmungen“ der Woche unter der Überschrift „kurz notiert“:

    Ruhe oder Sturm? Fast täglich klingelt das Telefon!

    Der Januar 2018 war für mich eher ruhig! Die meisten Betriebskonzepte wurden im Kundenauftrag „pünktlich“ eingereicht und landeten in der Regel auf großen Stapeln, zu deren geplanter Bearbeitungszeit ich im nächsten Absatz noch etwas schreiben werde. Es gab die „Kolleginnen“ und „Kollegen“, die dann im Januar festgestellt haben, dass die notwendigen Unterlagen noch nicht erstellt wurden, was in den meisten Bundesländern (außer Bayern und NRW) nicht zum Problem wurde, da die Behörden noch „Kulanz“ zeigen und selbst noch nicht wissen, was sie mit den Unterlagen anfangen sollen! Auch die Kontrolle der „Huren-Ausweise“ findet, wenn überhaupt, nur sehr „rudimentär“ statt, da die flächendeckende Ausstattung noch nicht gegeben ist.

    Lediglich bei den Finanzbehörden in NRW ist schnelles Handeln zu erkennen: nur wenige Wochen nach der „Registrierung“ beim Amt tauchen „Erhebungsbeamtinnen und -beamten“ auf, die neue „Steuerbürgerinnen“ suchen und gerne deren „Steuerhistorie“ hinterfragen. Wenn es ums Geld geht, hat es der Staat bekanntlich immer eilig und man will zumindest die „Düsseldorfer Taler“ (nach dem gleichnamigen „Düsseldorfer Verfahren“ haben, wobei man sich lokal noch uneinig ist, ob dieses „Modell“ langfristig noch eine Zukunft haben wird. Im Moment will aber in NRW niemand wirklich daran rütteln. Mal abwarten, ob es da irgendwann einmal eine bundesweit einheitliche Lösung geben wird?

    Bearbeitungsfristen „Betriebskonzepte“ / „Huren-Ausweise“ in NRW

    Momentan bin ich fast täglich mit Behörden vornehmlich in NRW in Kontakt, da ich dort die meisten Kundinnen und Kunden habe und weil ich die „Konzessionierungen“ natürlich immer bis zum „Ende“ begleite und dabei auch direkt im Auftrag „verhandle“. Die Ämter in den Großstädten sind arg belastet: für die „Huren-Ausweise“ und die notwendigen Beratungen sind Termine bis in den Mai 2018 vergeben und die „Betriebskonzepte“ existenter Betriebe liegen oft „auf Halde“, da die „Huren-Ausweise“ Priorität haben. Gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfristen gibt es wohl nicht und die „Genehmigungsfiktion“ wir wahrscheinlich nicht greifen, da der Fortbestand der Betriebe bis zur abschließenden Würdigung garantiert ist. Die „Nervosität“ der Betreiber bleibt natürlich bestehen, weil man eben nicht weiß, was noch kommt und wie die „Sache“ ausgeht!

    Erste Bearbeitungsergebnisse / Probleme und Auflagen in NRW

    Bei den Konzepten, die momentan schon in amtlicher Bearbeitung sind, deuten sich, wie schon erwartet, erhebliche Probleme mit dem „Baurecht“ an. Ordnungsämter verlangen Nutzungsänderungen oder gar neue Baugenehmigungen und die Kolleginnen und Kollegen auf den Bauämtern verstehen nicht warum und wie, da „Prostitutionsstätten“ baurechtlich nicht eindeutig definiert sind. Dass „bordellartige Betriebe“ nach der Rechtsprechung keine „Vergnügungsstätten“ mehr sind, sondern „normale Gewerbebetriebe“, ist vielen Ämtern nicht bekannt und so fehlt es fast überall an einer einheitlichen Linie! Muss ein Gewerberaum bis ins letzte Detail definiert sein, um genehmigt zu werden? Gibt es baurechtlich einen Unterschied zwischen einem Massagestudio und einem thailändischen Massagestudio oder gibt es baurechtlich Unterschiede zwischen freiberuflich und gewerblich genutzten Flächen? Fragen über Fragen, die momentan der Klärung bedürfen!

    Nachbesserungen bei Betriebskonzepten / Unvollständige Unterlagen

    Einige Zeitgenossen (und hier spreche ich nicht nur von NRW!) haben ihre Betriebskonzepte scheinbar flugs beim Bier ausgefüllt und handschriftlich schnell mal Angaben gemacht, die das Amt nicht lesen kann und die in einigen Fällen überhaupt nicht dem entsprechen, was der Gesetzgeber fordert. Oder man hat ein Konzept eingereicht, was in der Theorie allen Anforderungen entspricht, aber vor Ort überhaupt nicht „gelebt“ wird!

    Dafür gibt es schon den Begriff des „Alibi-Konzepts“, was dann aber leider keiner Überprüfung standhält! Die Leute, die Konzepte prüfen, sind meistens keine „Greenhorns“ und erst recht keine „Sonderschüler“, denen man ein salzige Hühnersuppe als süßen Pudding verkaufen kann! OK, man kann es versuchen, man wird aber damit recht schnell auf die Nase fallen und hat dann das Problem umfangreiche „Nachbesserungen“ vorzunehmen.

    In fast jedem Konzept wird von den „selbständigen Dienstleisterinnen“ gesprochen, die auf eigene Rechnung eigenverantwortlich arbeiten und die eigentlich mit dem Betreiber nichts zu tun haben! Gleichzeitig findet man dann die Homepage des Unternehmens, wo dann von „unseren Damen“ gesprochen wird, deren Anwesenheit garantiert wird und die natürlich alle den gleichen „Festpreis“ bieten, weil die Damen sich als „WG“ darauf verbindlich geeinigt haben! Hat man das Gesetz womöglich nicht gelesen? Der Verdacht liegt nah!

    Wenn Behörden dann intensiv nachfragen, bricht das auf dem Bierdeckel virtuell produzierte Kartenhaus schnell zusammen und „Nachbesserungen“ sind mal wieder vorprogrammiert! Ich habe inzwischen eine ganze Reihe von solchen „Akten“ auf dem Tisch!

    Auch die „Anpassung der Betriebsabläufe“ wird zukünftig ein wichtiges Thema werden und unser Ausbildungsinitiative  „Fachwirt(in) für Erotikbetriebe“ (Bordellfachwirt(in) BRD) soll hier zu einer wirklichen Hilfe werden! Die Informationen dazu werden auch im Laufe des Monats zur Verfügung gestellt!

    Rotlicht-Kongress Frühjahr 2018 in Vorbereitung

    Was war, was ist, was kommt! Der Markt ist in Bewegung und das Jahr 2018 wird einschneidend sein! Wir stehen erst am Anfang der Umstellungen und treffende Prognosen sind schwierig! Die Seminare, die von der Rotlicht-Akademie, von MH-Consulting und den Berufsverbänden in 2017 angeboten wurden, hatten vornehmlich informativen Charakter.

    Das Gesetz wurde vorgestellt, Anforderungen und mögliche Auswirkungen wurden diskutiert. Während sich die Verbände primär auf den „Protest“ spezialisierten und eher „politisch“ aktiv wurden, setzten die Rotlicht-Akademie, Berlin Intim, MH-Consulting und weitere „gewerbliche“ Anbieter eher auf die „Praxis-Arbeit“. Beide Aspekte sind wichtig und wir wollen im Rahmen einer „überparteilichen Arbeitsgemeinschaft“ im April 2018 einen „Rotlicht-Tag“ im Rhein-Main-Gebiet ins Leben rufen, wo die Branche miteinander ins Gespräch kommen kann und soll.

    Aktuelle Entwicklungen, Berichte aus verschiedenen Bundesländern und Gesetzes-Initiativen sollen vorgestellt werden. Welche Erfahrungen gibt es? Wohin geht die Reise? Neben Vorträgen von Experten aus unterschiedlichen Bereichen, soll es verschiedene thematische Arbeitsgruppen geben. Ganz wichtig ist der Interessengemeinschaft der direkte Austausch der Branchenvertreterinnen und Branchenvertreter! Auch polarisierende und prägend „Bewegungen“ wie „Dona Carmen e.V.“ sind uns herzlich willkommen. Kontroversen sind durchaus erwünscht und wichtig! Man kann nicht immer einer Meinung sein, sitzt aber im selben Boot und rudert „eigentlich“ in die gleiche Richtung!

    Die gegründete Arbeitsgemeinschaft wird den „Rotlicht-Tag 2018“ wohl noch in diesem Monat ausschreiben und ich werde die Ergebnisse dann gerne hier präsentieren!

    https://zukunft-rotlicht.de

    Termine / Reisen Howard im Februar 2018

    Nach meiner Klausurwoche bin ich in den kommenden Tagen wieder auf Tour und zwar am 02. und 03. Februar nach Frankfurt/Main, am 05. Februar nach Düsseldorf und Hannover, dann am 06. Februar zur JOYclub-Tagung nach Leipzig. Berlin steht vom 07. bis 10. Februar auf dem Plan. Wer kurzfristig noch einen Termin vereinbaren möchte, schreibe mir bitte per Mail: howard.chance@t-online.de

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Howard´s Advents-News – Aktenberg versus Adventskalender

    Howard´s Advents-News – Aktenberg versus Adventskalender

    Howard´s Advents-News - Aktenberg versus Adventskalender
    Bildquelle: Pixabay

    Howard´s Advents-News – Aktenberg versus Adventskalender

    Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freundinnen und Freunde!

    Was waren das doch für schöne Zeiten, als man mit kindlicher Freude jeden Dezember auf´s Neue ein mit Schokolade geladenes Fenster im Adventskalender öffnete und das große Stück vom 24.12. bereits vorzeitig von hinten „entfernte“. Doch in diesem Jahr ist die Erotikbranche in Deutschland nicht ganz so romantisch gestimmt, da ja am 31. Dezember 2017 die Übergangsfristen ablaufen und bis zu diesem Datum die „Betriebskonzepte“ eingereicht sein müssen. Wer als Betreiberin oder Betreiber hier zu spät ist, hat im Januar 2018 möglicherweise ein ernstes Problem, zumindest wenn sie oder er in Nordrhein-Westfalen oder Bayern beheimatet ist!

    Während 14 Bundesländer noch am Gesetz „üben“ und nicht alles termingerecht auf die Kette bekommen, ist NRW das Vorzeigeland bei der Umsetzung des Gesetzes. In Düsseldorf und Dortmund sind für Januar bereits Kontrollen angekündigt und ich nehme diese Ankündigungen sehr ernst, da ich die dortigen Protagonistinnen kenne. Null Toleranz!

    In Baden-Württemberg gibt man auch Gas, hat aber das Problem, dass bis Jahresende nicht mehr genug Ausweise ausgestellt werden können! Kontrollen wären daher eine reine Provokation, die aber im Verwaltungsverfahren niedergeschlagen werden dürften! Die Städte und Kreise in Hessen streiten sich nach wie vor mit dem Land und hier ist die Verzögerung greifbar. In Hamburg wiederum hat man den längsten Fragebogen zum notwendigen Konzept entwickelt, kann hingegen noch nicht genügend Ausweise ausstellen. Darum reisen die „Hamburger“ just nach Neumünster in Schleswig-Holstein, wo es die „Happy-Hour-Ausstellung“ gibt!

    Auf Huren-Ausweisen steht „Wuppertal und Deutschland“, obwohl dies eigentlich so nicht eingetragen werden darf und die Frage, was man unter „geeigneten Waschgelegenheiten oder Alarmsystemen“ versteht, können Ämter im Hinblick auf diverse DIN-Normen nicht beantworten. Ich erspare mir an dieser Stelle weitere Ausführungen, da sich hier ein Roman bilden würde, den wohl niemand lesen möchte!

    Gleichzeitig warne ich nochmals vor Nachlässigkeit und rufe dringend dazu auf, den amtlichen Notwendigkeiten zu begegnen und sich entsprechend zu präparieren. Auch wenn alles nach mächtig Chaos klingt, können im Einzelfall dennoch gewaltige Konsequenzen drohen, wenn man Fristen missachtet und stattdessen lieber Weihnachtskekse futtert.

    Ich selbst werde „bis zum letzten Tag“ aktiv sein und meine Kunden auf den „letzten Schritten“ begleiten. Es ist Stress, aber wir sind gemeinsam auf einem guten Weg! Wo ich im Dezember sein werde, ist meinem Terminkalender zu entnehmen und ich gebe mir viel Mühe diesen „Fahrplan“ einzuhalten:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/27/termine-howard-chance/

    Wer mich allerdings an Heiligabend anruft und fragt, ob wir bis Jahresende noch fix ein Betriebskonzept erstellen können, der oder die wird mit Pfeffernüssen beworfen!

    Einen herzlichen Gruß aus dem vorweihnachtlichen Karlsruhe sendet Ihnen / Euch

    Howard Chance

    http://www.prostitution2017.de

    howard.chance@t-online.de

  • Howard´s Newsletter – 1. September 2017 – Fristen und Entscheidungen

    Howard´s Newsletter – 1. September 2017 – Fristen und Entscheidungen

    Howard´s Newsletter - 1. September 2017 - Fristen und Entscheidungen
    Bildquelle: Pixabay


    Howard´s Newsletter – 1. September 2017 – Fristen und Entscheidungen

    30 Tage bis zum Ende der Anzeigepflicht – Betreiberpflichten ProstSchGesetz Howard Chance und MH-Consulting informieren die Branche

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

    heute beginnt der Monat September und damit haben alle Betreiberinnen und Betreiber von existenten „Prostitutionsstätten“ und „Prostitutionsbetrieben“ noch genau einen Monat Zeit, um der gesetzlich vorgeschriebenen „Anzeigepflicht“ nachzukommen.

    Bis zum 1. Oktober 2017 müssen die Betriebe formell angezeigt werden, egal ob es eine Gewerbeanmeldung oder sogar die Genehmigung eines Bordellbetriebs bereits gibt. Unterbleibt die rechtzeitige Meldung, kann das Amt die Fortführung des Betriebs vorläufig untersagen. Das große Problem ist, dass „geduldete Prostitutionsstätten“, die bislang nicht gemeldet sind, mit der „Anzeige“ natürlich automatisch in den Blick der Städte und Kreise geraten: zeige ich an, dass ich etwas betreibe, was eigentlich nicht zulässig ist, begebe ich mich auf dünnes Eis, da ja die Anzeige in der Konsequenz als schriftliches „Geständnis“ gewertet werden kann! Mein Team befasst sich gerade intensiv mit dieser Thematik und prüft diesbezüglich repräsentative „Einzelfälle“! Wir informieren auch Sie gerne, wenn sich die Problematik auch für Sie stellt!

    Alle Kundinnen und Kunden von MH-Consulting erhalten im September 2017 automatisch geeignete Formblätter und Hinweise, damit hier nichts „anbrennt“! Ich selbst und mein Team nehmen in jedem Fall schriftlich oder telefonisch Kontakt auf!

    Neben der „Anzeige“-Problematik, arbeiten wir im Kundenauftrag in diesem Monat auch bereits intensiv an den notwendigen Betriebskonzepten, die bis Ende des Jahres fertiggestellt werden müssen. Ich selbst bin für den Monat diesbezüglich nahezu ausgebucht und nehme nur noch in Ausnahmefällen neue Aufträge an. „Besserung“ ist erst im Oktober 2017 in Sicht! Wegen des enormen Bedarfs stocken wir unser Team gerade nochmals auf, um noch rechtzeitig helfen zu können.

    Ich wünsche allen einen erfolgreichen Monat September und den Mut, die richtigen Entscheidungen zu treffen! Analysieren – Überlegen – Handeln! Jetzt!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    Tel. 0151-71885164

    howard.chance@t-online.de

  • Die Branche denkt, der Staat lenkt?- Newsletter vom 07.07.2017

    Die Branche denkt, der Staat lenkt?- Newsletter vom 07.07.2017

    Die Branche denkt, der Staat lenkt?- Newsletter vom 07.07.2017Die Branche denkt, der Staat lenkt?- Newsletter vom 07.07.2017

    Einen schönen guten Morgen aus Gelsenkirchen!

    Das neue Gesetz ist nun fast eine Woche in Kraft und die vergangene Woche hatte es emotional in sich. Ich hatte unzählige Anrufe von verunsicherten Kunden, die nicht wussten, welche Regeln nun gelten und und welche Bestimmungen erst später, also nach Ablauf der Übergangsfristen, gelten werden.

    Bis auf Nordrhein-Westfalen und Bayern, haben alle Bundesländer vorläufig kapituliert und von der Stadt Gelsenkirchen wurde beispielsweise mitgeteilt, dass die Vorlagen für den beliebten Huren-Ausweis von der Bundesdruckerei noch nicht gedruckt wurden! Überraschung!

    In Nordrhein-Westfalen gibt es bereits umfangreiches Material für die Beantragung von Betriebskonzepten (über 60 Seiten) und in Bayern noch eher rudimentäre Unterlagen.

    Ohnehin macht jedes Bundesland, was es will: Baden-Württemberg hat die Anmeldepflichten
    auf Landesebene verlagert, ist aber auch noch nicht handlungsfähig. In Niedersachsen wird ein Verordnungsentwurf von den dortigen Städten und Gemeinden kommentiert, wobei ein Beschluss erst im Herbst erfolgen soll: mit dann möglicher Umsetzung ab Januar 2018?

    Zudem gibt es vom Bund noch neue Verordnungen, die diverse Prozederes wieder leicht verändern werden. Kurzum: wenn schon Chaos, dann aber richtig! Da blickt selbst der geschulteste Bürokrat nicht mehr durch und die geplante „Regulierung“ ist nicht greifbar!

    Gut für die Branche? Nicht wirklich, denn man kann nicht sicher sagen, was im Einzelfall passieren wird und wie die „Handhabung“ dann konkret aussehen wird. Ein ungutes Gefühl bleibt und wird sich in den kommenden Wochen auch nicht wirklich verabschieden!

    In NRW arbeite ich bereits an Betriebskonzepten, die auf Kundenwunsch noch in diesem Monat eingereicht werden sollen und hier erhoffe ich mir einen guten Behördenkontakt.

    Besonders erwähnen möchte ich nochmals die neue Kooperation mit Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Timo Eckardt, mit dem ich jetzt diverse Projekte in Angriff nehme und der natürlich rechtliche Vertretung in allen Rechtsbereichen übernehmen kann:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/03/mh-consulting-juli-2017/

    Meine Reiseroute führt mich in den kommenden Tagen primär durch NRW, BaWü, Bayern und Hessen, wo mich einige Kunden schon als „überfällig“ bezeichnen. Da spüre ich schon mein hohes Alter und meine nicht (mehr) vorhandene Stress-Resistenz!

    Also … ich muss los … bleibe am Ball und grüße herzlich in die Runde!

    Howard Chance
    http://www.prostitution2017.de

  • Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 23. März 2017

    Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 23. März 2017

    Prostitution 2017 - Newsletter Howard Chance - 23. März 2017Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 23. März 2017

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich war auch im Monat März wieder umfangreich unterwegs und habe dabei viele neue Eindrücke gewonnen, die meine persönliche Wahrnehmung deutlich prägen:

    So gibt es in Deutschland Regionen, in denen das Gewerbe nach wie vor floriert, aber leider auch Städte und Kreise, wo Sexwork nicht mehr so richtig läuft! – Grob betrachtet ist der berühmte Weißwurst-Äquator hier die Grenze: wenn man in Frankfurt/Main eine horizontale Linie zieht, bekommt man das oberflächliche Ergebnis. Im Süden klingelt es in den Wohnungsbordellen weitaus häufiger als im Norden oder Osten. In NRW sind manche Großstädte tot, andere hingegen recht lebendig.

    Als Sexworkerin auf Reisen, kann man sich die anzufahrenden Regionen aussuchen, aber einen bestehenden Club kann man ja in der Regel nicht umziehen und so muss man mit dem Vorlieb nehmen, was die eigene Region bietet und weiter das Feld beackern.

    Wenn man nun liest, dass das Land NRW für eine Bordell-Konzession bis zu 2.500 € verlangt und eine Zuverlässigkeitsprüfung im Extremfall 1.000 € kosten wird, schlägt es Betreibern von Kleinbetrieben schon auf den Magen: schlechtes Geschäft und dann noch kräftig zur Kasse gebeten werden! Prost Mahlzeit!

    In Bayern will man, im Gegensatz zu NRW, auch von den Sexworkerinnen Gebühren erheben und im Vorbeigehen dann noch freiwillige Zusatzleistungen verkaufen, die den städtischen Kassen zufliessen sollen.

    Wie wäre es mit einem HIV-Test? Kann ja nicht schaden und ist heute im Angebot?

    Die vielen Debatten und Meldungen haben bereits dazu geführt, dass eine Reihe von Damen aus osteuropäischen Gefilden schon jetzt nicht mehr anreisen, da man in Bulgarien und Rumänien vom neuen Gesetz gehört hat. Angeblich soll dieses schon gelten?

    Man überlegt zumindest Deutschland demnächst eher zu meiden und andere europäische Staaten ins Visier zu nehmen, wo man keinen Huren-Ausweis benötigt!

    Was die immer wieder aufkommende Frage nach dem Baurecht anbelangt, scheint Deutschland eine Republik der „geduldeten Erotikbetriebe“ zu sein. Das Krefelder Eroscenter ist aktentechnisch ein „Hotel garni“, wo keine Sexsteuer erhoben wird und auch mit Bordellen in Blumenläden oder alten Schneidereien hatten die Ämter bislang kein Problem.

    Selbst in einem ausrangierten Kindergarten wird erotisch praktiziert und warum die örtlichen Sachbearbeiter die Akten in den hintersten Teil des Kellers getragen haben, lässt sich nicht mehr so richtig ermitteln!

    Beamtinnen und Beamte der Sittenpolizei beruhigen ihre „Schäfchen“, verschweigen aber dabei, dass es nicht die Polizei ist, die demnächst über „sein“ oder „nicht sein“ entscheidet. Solche Entscheidungen fallen eher am Schreibtisch des Bau- oder Ordnungsamtes, wo dann die reine Aktenlage zähltund wo man womöglich keinen alten Schulkameraden hat, der mit etwas „good will“ für weitere Duldung sorgt!

    Wenn man bei Behörden dieser Tage anruft, um sich nach dem neuen Gesetz vorsichtig zu erkundigen, fehlt es meistens an einem Fachmann für das Thema oder man hat im schlimmsten Fall von einem neuen Gesetz noch nichts gehört!

    Wie kann das sein in einer Zeit, wo es Internet gibt und amtliche Mitteilungen nicht mehr mit der klapprigen Postkutsche übers Land gefahren werden?

    Gut, ich höre jetzt mit den Beispielen auf, denn damit könnte man locker ein neues Buch füllen, das dann aber unter Anekdoten und lustigen Kurzgeschichten firmieren würde!

    Aber lustig ist das Thema eben überhaupt nicht, weil es allenthalben an Rechtssicherheit mangelt und einheitliche Standards in der Umsetzung nicht erkennbar sind! Bestimmt letztendlich der „politische Wille“ vor Ort, spielen kommunale Einnahmen wie die Sexsteuer u.U. bei der Beurteilung eine wichtige Rolle oder laufen wir mit Schwung ins Chaos?

    Wir werden im Laufe des Jahres zu jeder Menge Einzelfall-Entscheidungen kommen, selbst wenn vorliegende Umstände völlig gleich sind, aber Bundesländer unterschiedlich verfahren. Die Verwaltungsgerichte müssen schon einmal Platz für neue Akten schaffen, denn reibungslose Verfahren werden absolut nicht die Regel sein.

    Ohne Ihnen Angst machen zu wollen: da kommt einiges auf uns zu und man darf den Kopf nicht in den Sand stecken oder einfach abwarten!

    Während sich die Lage von Escort-Services noch vergleichsweise entspannt gestaltet, wenn man einmal darüber hinwegsieht, dass viele Escort-Ladies keine Anmeldung vornehmen möchten, so sind die Betriebe mit vorhandener baulicher Substanz doppelt bis dreifach betroffen!

    Die Aufklärung, die meine Kollegen und ich momentan leisten, wird manchmal mit merklichem Kopfschütteln zur Kenntnis genommen und ab und zu werde ich als großer Geschichtenerzähler tituliert, bis ich dann das Gesetz überreiche und um eigene Prüfung bitte. Hurra! Wir arbeiten weiter und werden Strategien entwickeln, Gespräche führen und am Ball bleiben! Versprochen!

    Kontext-Themen aktuell:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/02/prostitution2017-infoseminar-neues-prostitutionsgesetz-april-2017-herford/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/22/howard-chance-april-2017/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/22/mh-consulting-umsetzung-prostitutionsgesetz-2017/