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  • Prostitution 2020 – Lockdown 2 – Situationsbericht – 16.11.2020

    Prostitution 2020 - Lockdown 2 - Situationsbericht - 16.11.2020Prostitution 2020 – Lockdown 2 – Situationsbericht – 16.11.2020

    Montag, 16.11.2020 – 3. Woche des Lockdown 2 – Heute Konferenz Bundesregierung und Länder – Verschärfungen statt Lockerungen? – Klagewelle dürfte beendet sein! – Update Infektionsschutzgesetz noch diese Woche? – Fakten, Fakes und unnötige Diskussionen

    Die 3. Woche des Lockdowns beginnt

    Die Infektionszahlen haben jetzt wohl das sogenannte „Plateau“ erreicht: die Zahl der täglichen Neuinfektionen nimmt nicht zu, stagniert oder nimmt sogar leicht ab. Dennoch sind die 7-Tages-Werte immer noch sehr hoch und von den Werten, wo man über „Lockerungen“ nachdenkt, ist man in vielen Regionen des Landes noch weit entfernt. Erst wenn der 7-Tages-Wert unter 50 sinkt, soll ein „normales Leben“ wieder möglich sein. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Wert mit 42 am niedrigsten, während Berlin mit 206 das aktuelle RKI-Ranking anführt. Entspannung sieht anders aus und wenn man die Mathematik bemüht, wird man schnell feststellen, dass der notwendige 50-er-Wert in den Regionen, wo man momentan zwischen 100 und 200 liegt, bis Ende des Monats nicht erreicht werden kann. Womöglich könnte man in den Regionen, wo der Wert schon jetzt günstig ist, Ende November lockern. Ob man dies dann „regional“ tut, bleibt abzuwarten. Flächendeckend wird es nicht möglich sein; soviel steht schon jetzt fest!

    Konferenz Angela Merkel und Ministerpräsidenten – Merkel-Knigge

    Am heutigen Montag, 16.11.2020, findet die nächste Videoschalte zwischen der Bundeskanzlerin und den 16 Ministerpräsidenten statt und bereits im Vorfeld wurde berichtet, dass dieser Gipfel diesmal auf 2 Stunden begrenzt sein wird, da es eben nicht der richtige Zeitpunkt für neue Entscheidungen ist. Die Zahlen sind zu hoch, um vorzeitig zu lockern. Man will eine Bestandsaufnahme vornehmen, deren Ergebnis eigentlich schon feststeht. Für großen Unmut sorgt bereits der neue „Merkel-Knigge“ mit angedachten „Verschärfungen“, die in einer neuerlichen Beschlussvorlage für die heutige Videoschaltkonferenz gelistet sind. Kontakt nur noch zu einem anderen Haushalt ist ein absolutes Reizthema und auch die weiteren „denkbaren Einschränkungen“ sind alles andere als lustig. Nach der Konferenz ist vor der Konferenz: am Mittwoch, dem 25.11.2020, soll nochmals getagt werden und an diesem Tag kommt dann wohl „die Stunde der Wahrheit“!

    Heilmittel „Impfstoffe“ – Durchbruch und Zeitfragen

    In der vergangenen Woche wurde vom ersten Durchbruch bei einem Impfstoff berichtet und die Experten sind durchweg begeistert. Im 1. Quartal 2021 wird es mit den Impfungen losgehen, aber bis man die notwendige Zahl an Bürgerinnen und Bürgern geimpft hat, wird wohl ein halbes bis ein dreiviertel Jahr ins Land gehen. Perspektivisch haben wir also noch in ganz 2021 mit Einschränkungen zu rechnen, wie führende Politiker und Experten prognostizieren. Haben wir es nicht schon geahnt?

    Ein Blick auf die gegenwertige „Klagewelle“ – Game over!

    Ich habe eine Woche lang die Urteile der deutschen Oberverwaltungsgerichte beobachtet und analysiert. Bis auf Rheinland-Pfalz, wo sich bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts getan hat, gibt es in allen anderen Bundesländern „unanfechtbare“ Entscheidungen. Außer im Saarland, in Bayern und in Hamburg, wo einige Eilanträge Erfolg hatten, wurden diese breit abgelehnt und zwar sowohl beim Aspekt der „Ungleichbehandlung“, wo mit der Kompensation durch den Staat in Form von wirtschaftlichen Hilfen argumentiert wurde, wie auch beim bemängelten „Parlamentsvorbehalt“, der dann Ende vergangenen Woche selbst in einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts als eher „relativ“ bewertet wurde. Das „positive Urteil“ in Bayern wurde durch eine Veränderung der Verordnung quasi aufgehoben; die positive Entscheidung in Hamburg wurde durch eine Eilverfügung einstweilen blockiert. Im Ergebnis sind wir, was unsere Branche anbelangt, momentan beim „Game over“! Noch anhängige Eilverfahren dürften kaum mit anderem Inhalt „glänzen“: körpernah ist weitestgehend ein „no go“ und die Öffnung von Prostitutionsstätten dürfte mal wieder die „letzte Maßnahme“ sein, die der Staat ermöglichen wird. Schade für alle Klägerinnen und Kläger, die nun abermals Geld verbrannt haben, aber man hätte auf die erfahrenen Branchen-Anwälte hören sollen, die den jetzigen Zeitpunkt für eine Klage als „sehr unklug“ betrachtet hatten und die nur dann geklagt haben, wenn die „Kundschaft“ ausdrücklich darauf bestand! Eine Übersicht der Klageergebnisse der vergangenen Wochen findet sich auf meiner „Sonderseite Klagen im Eilverfahren vor Oberverwaltungsgerichten“. Was „Klagen allgemein und zukünftig“ anbelangt, kann es „bald“ deutlich schwieriger werden, da sich die Gesetzgebung rasch verändern wird:

    Infektionsschutzgesetz wird erweitert! – Paragraph 28a wird wohl verabschiedet!

    Am 18. November 2020 wird die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes wohl im Deutschen Bundestag verabschiedet. Am gleichen Tag findet eine Sondersitzung des Bundesrates statt, wo der Bundesrat dem Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung zustimmen soll und wird. Der neue Paragraph 28a, der von vielen Verfassungsrechtlern bereits bemängelt wird, führt vermutlich zu einer Legalisierung der zukünftigen „Corona-Verordnungen“, die bislang ohne Beteiligung der Parlamente beschlossen wurden. Das ändert sich nun und wird zunächst einmal Bestand haben. Selbst wenn man das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht angreift, was sehr wahrscheinlich ist, wird es eine ganze Zeitlang die Rechtsprechung prägen. Ausgang ungewiss! Klagemöglichkeiten zunächst eingeschränkt!

    Fakten, Fakes und unnötige Diskussionen

    Die aktuellen Berichte, Links und Diskussionen auf Facebook und in unseren Gruppen zeigen, wie blank die Nerven einiger Protagonisten liegen: für die einen gibt es Corona gar nicht, andere sprechen von wenig Gefahr. Die Weltverschwörung wird erwähnt, die Impfung soll Nanopartikel enthalten, die eine völlig Kontrolle ermöglichen. Mutationen sind bereits unterwegs und der Staat erfindet überlastete Krankenhäuser. Es stirbt niemand? Mit ein paar Toten kann man leben? Auslese der Natur versus Verschwörungstheorien. Tausende Hobby-Virologen sind am Start und ereifern sich ohne Ende! Leugner, Schwarzmaler und Lobbyisten. Der Sumpf lebt und erzeugt täglich neue „Bilder“! Der Umgang wird ruppiger und auch im Alltag geht es vor der Tür rustikal zur Sache! Die „Masken fallen“ auch im übertragenen Sinn und manchmal schaut man in eine „fiese Fratze“! Man fordert die Meinungsfreiheit für sich selbst ein, verweigert diese aber dem „Gegner“? So funktioniert Demokratie nicht! Wenn dann noch persönliche Angriffe und Beleidigungen hinzu kommen, ist das „Ende der Fahnenstange“ erreicht!

    Erotik-Branche wohin? – Muss der Puff jetzt uff?

    Auch hier gibt es sehr unterschiedliche Meinungen und Ansätze. Manche, die klagen, wollen „aus Prinzip“ öffnen; manche haben erkannt, dass die Freude am gewerblichen „Bumsen“ gerade nicht so recht vorhanden ist und dass es betriebswirtschaftlich schlauer ist die „November-“ und möglicherweise „Dezember-Hilfe“ in Anspruch zu nehmen, anstatt die Notreserven in Klagen zu investieren, die gerade krachend scheitern. Die Geschmäcker sind verschieden, aber selbst hartnäckige „Puff-Uff-Votanten“ sind momentan verstummt. Zwar ist „geschützter Verkehr“ wahrscheinlich nicht gefährlicher als eine üppige neue Dauerwellen-Erschaffung beim Frisör, dennoch kommt man in der gesellschaftlichen Debatte mit der „Puff-Uff-Forderung“ gerade nicht auf den Thron der Sympathie. Klar, im Untergrund und bei Tante Lieschen privat, wird nach wie vor gepimpert, dies aber eben in der Grauzone und mit angezogener Handbremse. Der Trieb findet ebenso seinen Weg, wie es der Geldbedarf tut und der Staat schaut an vielen Stellen einfach weg oder hat sich anderen Aufgaben verschrieben! Darum erspare ich mir heute auch jegliche ethische Bewertung!

    Ihr / Euer Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

     

  • Prostitution 2020 – Die finale Phase – Politik lässt Gerichten den Vortritt!

    Prostitution 2020 – Die finale Phase – Politik lässt Gerichten den Vortritt!

    Prostitution 2020 – Die finale Phase – Politik lässt Gerichten den Vortritt!

    Wir alle haben die Entwicklungen der vergangenen Monate genau beobachtet: trotz diverser freundlichen Ankündigungen der Politik (wie z.B. in Hamburg), sich um die Belange der Sexworker und Betreiber zu kümmern, wurden die jetzt zum Glück erfolgten „Öffnungen“ und „Teil-Öffnungen“ vornehmlich durch Gerichtsverfahren entschieden! – Den Grund dafür kann man ohne viel nachzudenken erahnen:

    Es ist doch sehr praktisch, wenn die Gerichte den „Schwarzen Peter“ bekommen! Gerichte sind in der Regel gesichtslose anonyme Institutionen, die nicht gewählt werden müssen und die man öffentlich auch nicht wirklich „angeht“!

    „Gerichte“ haben entschieden und nicht etwa die Bundeskanzlerin Merkel oder der Ministerpräsident Söder und auch die namentlich bekannten Fachminister bleiben so gänzlich „unbefleckt“. Die Politiker können so vortrefflich mit den Schultern zucken und darauf verweisen, dass man mit den Corona-Verordnungen bezogen auf die Prostitution nur das Beste für das Volk wollte, aber „die Gerichte“ leider etwas dagegen hatten!

    So bleibt das politische  „Sauberfrau- und Saubermann-Image“ erhalten und niemand kann den „Machthabern“ so nachsagen den Puff vor dem Kindergarten geöffnet zu haben! Sehr praktisch!

    Wenn Armin Laschet mit „Lagerfeuer-Romantik“ im Blick über die gefährlichen Aerosole referiert, die leider Lockerungen ausschließen, Ministerpräsidentin Schwesig die drängende Fragen der Erotikbranche  im Live-Chat komplett ignoriert und auch die Meinung ihrer Fachministerien nicht zur Kenntnis nimmt, sieht man, dass man mit den „Schmuddelkindern“ nicht reden und auch nicht spielen möchte. Oder doch? Ein böses Spiel kann man zumindest unterstellen, nein, man muss es sogar, wenn man die vergangenen Monate Revue passieren lässt.

    Körpernah ist nicht körpernah! Basta! – Zum Glück sahen und sehen es hohe Gerichte anders! – Man muss Beschwerde führen und klagen! Quod erat demonstrandum!

    Ich sehe uns gerade in der „finalen Phase“! – Trotz steigender Infektions-Zahlen ist die Zeit, so zeigt es das gestrige Urteil des OVG Lüneburg, noch günstig, um Öffnungsziele zu erreichen. Ein großes Problem ist dabei im Moment die Finanzierung weiterer notwendiger Klagen. Hier wird inzwischen von Kritikern angemerkt, dass es momentan in der Branche zu wenig „finanzielle Solidarität“ gibt: Einzelne klagen auf eigene Kosten; andere, die sich weder ideell und erst recht nicht finanziell beteiligen, profitieren bei positivem Ausgang der Klage! Hier wäre die Errichtung eines „Klagefonds“ eine sinnvolle Sache, die vermutlich noch mehr Dampf auf den Kessel bringen würde.

    In NRW liegen mindestens 5 Klagen beim OVG in Münster; in Hessen sind noch einige „Hauptsache-Verfahren“ anhängig, in Baden-Württemberg gab es in der vergangenen Woche neue Klagen, die nach meinem Wissen jetzt vermehrt auf verfassungsrechtliche Aspekte abzielen. Einen Überblick, was sonst noch „läuft“, hat man leider nicht und so wird es vermutlich in den kommenden Wochen immer wieder „Eilmeldungen“ wie die gestrige geben!

    „Seid bereit … der Herr kann stündlich kommen!“ – Was uns die Bibel sagt, trifft in übertragenem Sinn auf unsere Branche zu! Die Urteile haben Stringenz!