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  • Auf nach Franzensbad – Workflow – News MH-Consulting – 28.07.2017

    Auf nach Franzensbad – Workflow – News MH-Consulting – 28.07.2017

    Auf nach Franzensbad - Workflow - Newsletter MH-Consulting - 28.07.2017

    Auf nach Franzensbad – Workflow – News MH-Consulting – 28.07.2017

    In „stürmischen Zeiten“ ist strukturiertes Arbeiten erste Bürgerpflicht und darum ziehe ich mich immer wieder für eine Woche in ruhige entspannte Atmosphäre zurück, um liegengebliebene Akten zu bearbeiten und um neue Projekte in Angriff zu nehmen. So reise ich diesmal für 7 Tage nach Franzensbad in Tschechien, ein altes Kurbad mit hervorragender böhmischer Küche, relaxenden „Anwendungen“ und „Heilwässerchen ab Quelle“. Sicher kein Erotikurlaub, denn in den böhmischen Kurorten verkehren die „ganz späten Mädchen“, die nicht zu Dummheiten erotischer Natur verleiten. Mehr Fango, weniger Tango!

    Im gepflegten Kurhotel stehen neben „Schönheitsbehandlungen“ folgende Aufgaben an:

    1. Konzeptentwicklungen NRW und Hessen

    Einige Kundinnen und Kunden in Nordrhein-Westfalen und Hessen möchten in den kommenden Wochen bereits ein schlüssiges Konzept für den Herbst entwickeln und haben mich um Unterstützung gebeten. So arbeite ich an und mit den vorhandenen amtlichen Formularen und überlege mir lebensnahe Lösungen, die ich dann im August zusätzlich mit meinem mitberatenden Rechtsanwalt und den Kunden intensiv diskutieren werde. In diesem Arbeitsfeld steigt momentan der Bedarf stetig und ab der zweiten Augustwoche finden hier
    in NRW, Niedersachsen und Hessen auch wieder Termine vor Ort statt.

    2. Praxis-Handbuch Prostitution 2017

    Mein Buch zum neuen Prostitutionsgesetz ist ja bereits ein Klassiker und war inhaltlich auf die „Zukünftigkeit“ ausgerichtet, die ja nun eingetreten ist. Wenn man dann von Prognosen liest, die im Herbst 2016 entstanden sind, ist dies nicht mehr ganz zeitgemäß. Viele meiner
    „Weissagungen“ sind eingetroffen, aber in einigen Detailfragen haben sich Veränderungen ergeben, die nun im Rahmen einer Neuauflage in Angriff genommen werden. Neben der Neuausgabe, mit der Mitte August zu rechnen ist, werde ich ein ergänzendes Praxis-Handbuch auflegen, dass bei der Arbeit an den Betriebskonzepten unterstützen soll und dass konkrete Arbeitshilfen enthalten wird. Erscheinung des Praxis-Handbuchs: Ende August 2017 bzw. Anfang September 2017.

    3. Vorbereitung „Strategie-Gipfel Berlin“

    Parallel zur diesjährigen Venus Erotikmesse in Berlin, die in diesem Jahr 2017 vom 12. bis 15. Oktober auf dem Messegelände unter dem Funkturm stattfindet, plane ich mit meinen Kollegen und Kooperationspartnern einen „Strategie-Gipfel Prostitution“, dem sich ein eintägiges Business-Seminar anschließen wird, bei dem es um Konzepte und steuerliche Fachfragen gehen wird. Eine Veranstaltung die sich bundesweit orientieren wird und die genau in der Phase stattfinden wird, wo die „Betriebskonzepte“ in Angriff genommen werden sollten. Wir arbeiten im Team momentan an der Vorbereitung der Veranstaltung und werden
    Mitte August konkrete Informationen dazu veröffentlichen. Eventuell wird es zusätzlich zur Veranstaltung in Berlin auch Folgeveranstaltungen in NRW und Frankfurt/Main geben! Dies hängt dann aber von der Nachfrage ab!

    4. Industrie-Auftrag Redaktions-Portal

    Meine Arbeitsfelder sind durchaus vielfältig und ich bin auch im Bereich „Redaktion“ und „Content“ nach wie vor tätig. Momentan bin ich im Auftrag eines großen Lifestyle-Portals mit „Redaktions-Entwicklungen“ betraut, die meinen Erfahrungsschatz als Erotik-Reporter und Rotlicht-Kenner fordern. Vom neuen entstehenden „Produkt“ werden sicher zukünftig viele Kundinnen und Kunden profitieren. Das Projekt ist momentan noch „“top secret“, ich werde aber zu gegebenen Zeit und dann in Absprache mit dem Kunden darüber berichten! Durch die Tätigkeit im Industrie-Bereich, werde ich meine Beratungsleistungen leicht reduzieren und mich auf die maßgeblichen Dinge konzentrieren!

    5. Terminübersicht für die Planung

    Im Monat August werde ich 2 Wochen zu Beratungsterminen unterwegs sein und 2 Wochen im bekannten „Kämmerlein“ an den ruhenden Projekten arbeiten. Vor-Ort-Termine sind möglich vom  8. bis 15. August 2017 in NRW, Niedersachsen, Hamburg Hessen und Rheinland-Pfalz. Vom 24. bis 30. August geht es dann über Hessen in den Süden der Republik mit Stationen in Baden-Württemberg und Bayern. So jedenfalls die momentane Planung, die sich aber aufgrund „akuter Ereignisse“ schon einmal kurzfristig ändern kann. Daher ist immer ein Blick auf meinen aktualisierten Online-Terminkalender zu empfehlen:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/27/termine-howard-chance/

    Ich wünsche eine gute Zeit, freue mich jederzeit auf Nachrichten und grüße heute herzlich aus Frankfurt am Main!

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Aufgepasst! - Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!
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    Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Da es ja im Bundesland Nordrhein-Westfalen bereits „Formularsätze“ für die Erstellung von Betriebskonzepten gibt, haben sich eine Reihe von Betreiberinnen und Betreibern in der Region bereits daran gemacht, die Formulare vorbereitend auszufüllen und ich hatte in der vergangenen Woche die ehrenwerte wie anspruchsvolle Aufgabe, dabei unterstützende Hilfe zu leisten.

    Bei der Arbeit mit den Formularen fielen mir sofort verschiedene „Fallstricke“ auf, die bei der Einreichung zu Problemen führen können: es werden verbindliche Angaben zu Umständen eingefordert, Angaben, die man aber mangels Kenntnis überhaupt nicht machen kann, die aber Grundlage der Genehmigung sind?

    Wie lange hält sich ein Kunde durchschnittlich im Betrieb auf? – Wie lange hält sich eine Prostituierte durchschnittlich während der Öffnungszeiten im Betrieb auf? – Wie hoch ist die maximale Anzahl der Kunden, die sich gleichzeitig im Betrieb aufhalten?

    Wie soll man solche Werte überhaupt ermitteln und welchen Einfluss hat dies auf die amtliche Bewertung? Mir scheint, dass die Beamten, die den Formularsatz hier alle möglichen Betriebsformen in einen Topf geworfen haben, ohne auf die Unterschiedlichkeiten Rücksicht genommen zu haben. Wie soll der Vermieter einer Hostessenwohnung, der womöglich eine Erlaubnis benötigt, solche Fragen beantworten? Wenn es nämlich keine umfangreiche Einlasskontrolle gibt, was in den deutschen Erotik-Laufhäusern die Regel ist, kann man die verlangten „statistischen Werte“ noch nicht einmal schätzen.

    Dass vom Wirtschafter bis zur Putzfrau alle „Beschäftigten“ gelistet werden sollen bzw. müssen, deutet auf starke „Prüfung und Überwachung“ hin und unterstützt den „Big Brother“-Gedanken, der sich förmlich aufdrängt.

    Welche Anweisungen müssen von den Prostituierten beachtet werden im Bezug auf Kleidung und Verhalten gegenüber den Kunden? – Wer ist für die Abwicklungen der Zahlungen verantwortlich etc.?

    Fangfragen, die dazu führen kann, dass man wohl durch die Prüfung fällt, wenn man sich hier nämlich bei der Beschreibung als „Dirigistiker“ zu erkennen gibt, der gegen das Weisungsverbot des Gesetzes massiv verstößt. Faktischer Selbstmord und Ablehnung des Antrags bei falscher Antwort?

    Auch die „Beschreibung“ der „Schlaf- und Wohnräume“ im Betrieb, birgt erhebliches Gefahrenpotenzial, da man z.B. in gewerblichen Objekten in der Regel weder wohnen noch schlafen darf. Falsche Antwort=Platzverweis?

    Seltsam und auch sehr fragwürdig erscheint mir die konkrete amtliche Aufforderung, alle Werbemaßnahmen detailliert aufzulisten und mitzuteilen, auf welchen Internetplattformen geworben wird und wie die Sexworker daran beteiligt sind! Wirbt man für diese und wie ist die Kostenverteilung!

    Man kann durch „Eintragungen“ hier „Vorlagen“ geben und Dinge manifestieren, die auch das Finanzamt prüfend auf den Plan rufen kann! Plötzlich ist man „Bordellbetrieb“ und wird für die Umsatzsteuer der selbständig tätigen Sexworkerinnen in Haftung genommen?

    Die Liste der markanten und riskanten Punkte, könnte man fortsetzen, was aber heute gar nicht mein Ansatz ist. Ich möchte vielmehr darauf aufmerksam machen, welche Gefahren für die Branche bestehen und rate dazu nicht voreilig Dokumente einzureichen, die dann später als scharfer Boomerang zurück kommen.

    Eine intensive Prüfung sollte hier immer an erster und vor der Einreichung an letzter Stelle stehen und in diesem Zusammenhang verweise ich ausdrücklich auf unsere neue „Allianz“ aus Rechtsanwalt – Steuerberater – Unternehmensberater, eine Allianz, die Probleme sachorientiert angeht und Sie im Verfahren in jeglich denkbarer Weise unterstützt. Den gesamten Sommer über, sind wir sicher im Dauereinsatz.

    Sprechen Sie mich jederzeit gerne an! Auch wenn es momentan nicht von heute auf morgen geht, versuche ich Hilfe und Unterstützung zeitnah zu koordinieren! Jederzeit dienstbereit!

    Howard Chance – Tel. 0177-2727897 – howard.chance@t-online.de

  • Hauptgewinn: Gestern 500.000 € Umsatzsteuer-Rückerstattung in NRW!

    Hauptgewinn: Gestern 500.000 € Umsatzsteuer-Rückerstattung in NRW!

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    Hauptgewinn: Gestern 500.000 € Umsatzsteuer-Rückerstattung in NRW!

    Mein Steuerberatungspartner aus Oberhausen, konnte gestern einen großen Erfolg vermelden: ein Kunde, der vom Schäuble-Stundenhotel-Erlaß profitieren wollte, hatte die Kanzlei vor einigen Wochen beauftragt, gezahlte Umsatzsteuer-Taler beim zuständigen Finanzamt zurück zu fordern. Dann begann eine intensive Prüfung der Unterlagen, zu der Experten aus allen „Steuerarten“ hinzugezogen wurden, um gegenüber den Finanzbehörden schlagkräftig argumentieren zu können. Das Team prüfte, analysierte und stellte dann schließlich den Erstattungsantrag, dem gestern ohne gerichtliches Verfahren entsprochen wurde:

    Der Kunde erhält eine Erstattung von über 500.000 € und kann sein „Glück“ momentan kaum fassen!

    Zu schwierig, zu gefährlich, zu aussichtslos: so hatte es ein früherer Berater prognostiziert. Doch das Ergebnis der Oberhausener Profis, die sich eben spezialisiert haben, kann sich nun absolut sehen lassen, zumal es sich jetzt um einen Präsedenzfall handelt und weitere ähnlich gelagerte Verfahren gerade intensiv angeschoben werden!

    Ich selbst wurde auf Veranstaltungen in den letzten Wochen mehrfach auf das etwas komplizierte Thema angesprochen. Auch Verbände zeigten großes Interesse und ich kann nun den „erfolgreichen Vollzug“ eines ersten Falls melden, dem ganz sicher weitere folgen werden! Alle, die direkt oder indirekt mit stundenweiser Zimmervermietung zu tun haben und hierfür Umsatzsteuer entrichten oder entrichtet haben, sollten prüfen, ob eine Rückforderung Sinn macht. Zwar sind in der Regel umfangreiche Vorprüfungen durch die Steuerkanzlei notwendig, aber u.U. arbeitet diese auf Erfolgshonorar-Basis.

    Wunder, gibt es immer wieder?

    Aber man muss nicht unbedingt auf Wunder warten, sondern kann aktiv werden und die Möglichkeiten einfach prüfen lassen! Sprechen Sie mich gerne per Mail an, hinterlassen Sie dabei Ihre Rufnummer und erwähnen Sie dabei einfach das Stichwort „Steuer“. Ich gebe die Information dann gerne an den Kollegen weiter!

    Nicht verzagen: Den Fachmann fragen!

     

     

  • Prostitution: NRW startet Gesetzesumsetzung – Beispiel Kreis Herford

    Prostitution: NRW startet Gesetzesumsetzung – Beispiel Kreis Herford

    Prostitution: NRW startet Gesetzesumsetzung - Beispiel Kreis Herford
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    Prostitution: NRW startet Gesetzesumsetzung – Beispiel Kreis Herford

    Wenn man, wie ich, täglich das Internet thematisch durchforstet, finden sich zahlreiche Hinweise auf die abwartende Vorgehensweise der Behörden in diversen Bundesländern. Man gibt sich uninformiert, hat angeblich oder sogar nachweislich keine Informationen, kapituliert vorläufig oder vertröstet sogar auf den Herbst. Der Beispiele gibt es viele und manch einer in der Branche kratzt sich verwundert am Kopf! War etwa nicht genug Zeit oder hat man die Angelegenheit absichtlich vertrödelt?

    Wenn ich nun eine aktuelle Meldung der „Neuen Westfälischen“ betrachte, so zeigt sich in Deutschlands größtem Bundesland Nordrhein-Westfalen ein völlig anderes Bild:

    Der Kreis Herford in Ostwestfalen hat die Betreiberinnen und Betreiber der lokalen Prostitutionsstätten bereits katalogisiert und Anfragen an diese versendet: Stammdaten und Baupläne wurden nach Aussage des zuständigen Kreisdirektors schon angefordert und dies zu einem Zeitpunkt, wo das neue Gesetz noch gar nicht gilt!

    Ostwestfälische Gründlichkeit, die deutlich macht, dass der Kreis Herford den Vorgaben des Landes NRW folgt und das dabei die Meldefrist für Alt-Betreiber, die bis zum 1. Oktober 2017 reicht, scheinbar kein Rolle spielt! Nun ja, baurechtlich gibt es diese Frist ja auch nicht und so kann die Behörde frühzeitig Fakten schaffen!

    Der Kreis Herford rechnet zwar lediglich bei 5 von 30 Betrieben in der Region mit Problemen, doch diese Einschätzung ist natürlich lediglich eine Prognose ohne Aktenprüfung. Rechnerisch sind 5 von 30 fast 20% und da ist dann jeder fünfte Betrieb!

    Es ist also schon Druck im Kessel und ich werde in den kommenden Tagen einmal bei meinem Kooperationspartner von OWL-Erotik nachfragen, ob er die amtlichen Erfassungsbögen bereits gesehen hat und von seinen Werbekunden diesbezüglich informiert wurde. Ich hatte ja im Frühjahr ein Seminar in Herford und kenne dementsprechend die Gesichter zu den Betrieben.

    Den Betroffenen rate ich an dieser Stelle, beim Ausfüllen der Formulare vorsichtig zu sein, da man sich sofort im Verwaltungsakt befindet und es sich nicht um irgendwelche lapidare Zettel handelt. Was man erklärt und meldet, hat womöglich ganz erhebliche Auswirkungen auf die Zukunft des eigenen Betriebes!

    Den Bericht der „Neuen Westfälischen“ finden Sie unter:

    http://www.nw.de/lokal/kreis_herford/herford/herford/21815290_Kreis-kontrolliert-Rotlichtszene.html

  • Vollbusige Business-Assistentin mit Französisch-Kenntnissen gesucht?

    Vollbusige Business-Assistentin mit Französisch-Kenntnissen gesucht?

    Vollbusige Business-Assistentin mit Französisch-Kenntnissen gesucht?

    Vollbusige Business-Assistentin mit Französisch-Kenntnissen gesucht?

    Seit einigen Wochen suche ich über meine Webseite Mitarbeiterinnen mit erweiterten Office-Kenntnissen, die mein Team bei der Bewältigung anstehender Aufgaben ab Juli 2017 auf selbständiger Basis unterstützen möchten. Zwar gab es auf die kleine Ausschreibung eine Rückmeldungen von Strukturvertrieben und Online-Strom-Verkäufern sowie Thermomix-Agenturen, aber es war leider keine ernstzunehmende sachbezogene Zuschrift dabei, obwohl ich nicht branchentypisch getextet habe!

    Große Brüste sind nicht erforderlich, dafür ist erweitertes Hirn sehr gefragt! – Auch nach Kenntnissen in „französisch“ habe ich nicht gefragt, osteuropäische Zusatzsprachn machen hingegen Sinn, da ein Teil der Kundschaft aus diesen Regionen eben kein Juristen-Deutsch versteht! Oh Wunder, das verstehen ja viele Ur-Deutsche auch nicht!

    Nun gut: auch „erst strippen, dann tippen“, macht nicht wirklich Sinn, da meine Kollegen und ich schon viel zu viel nackte Tatsachen gesehen haben und wir solche Darbietungen im beruflichen Alltag nicht wirklich benötigen. Auch die Kundinnen und Kunden, die wir aufsuchen, sind stetigen optischen Reizen ausgesetzt und müssen nicht zusätzlich inspiriert werden. Hier unterscheiden wir uns deutlich von Pharma-Unternehmen, die aufgebrezzelte Vorzeige-Damen in der neusten Hunkemöller-Wear zu müden Chefärzten schicken.

    Lange Rede, kurzer Unsinn: wenn sich jemand angesprochen fühlt, uns zukünftig ein wenig zu unterstützen, freue ich mich immer über Zuschriften aus den Regionen Rhein-Main, und Köln/Düsseldorf. Es geht um Home-Office-Arbeit und Aquise! Wer nun zufällig große Brüste hat, möge sich jetzt nicht ausgeschlossen fühlen, auch wenn diese Attribute beruflich nicht erforderlich sind. Und jetzt Schluß mit den Chauvi-Zeilen!

    Howard erreicht man per Mail und er antwortet in der Regel auch. Also Mail an: howard.chance@t-online.de

  • Prostitution 2017 – Der Mai ist gekommen: Dona, Tsunami, Ämterkrise

    Prostitution 2017 – Der Mai ist gekommen: Dona, Tsunami, Ämterkrise

    Prostitution 2017 - Der Mai ist gekommen: Dona, Tsunami, Ämterkrise
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    Prostitution 2017 – Der Mai ist gekommen: Dona, Tsunami, Ämterkrise

    Tropische Stürme und Meeresbeben sind in unseren Breitengraden zum Glück recht unbekannt. Dennoch ist der „Tsunami“ eine gute Metapher für das, was auf die deutsche „Prostitutionsbranche“ momentan zu rollt: erst stürmt und grummelt es etwas und schließlich setzt ein Beben ein, bei dem leider kaum ein Stein auf dem anderen bleibt!

    Seit der Verabschiedung des neuen Prostitutionsgesetzes sind nun 8 Monate vergangen, in denen viel diskutiert wurde und in denen die Branche darauf hoffte, dass ein solches Gesetz keinen „Bestand“ haben würde. Einige verlassen sich nach wie vor auf „Dona Carmen“, deren initiierte Verfassungsbeschwerde immer noch „auf dem Weg“ ist.

    In Karlsruhe „eingegangen“ ist sie (noch) nicht und das zeitliche Ziel ist wohl eher offen!

    Nun mag man meine süffisante Anmerkung gerne als „Howarsche Posse“ verstehen, doch habe ich bislang mit den meisten Einschätzungen immer recht nahe an der Wahrheit gelegen, wenn es eine solche denn überhaupt gibt!

    Was machen nun die „Dona-Jünger“, wenn es den Eilantrag nicht gibt und das Schicksal nun einfach so seinen Lauf nimmt?

    Mir wurde zugetragen, dass „Dona“ nun auf Durchhalteparolen setzt und die Kundschaft auf Durststrecken vorbereitet, die im Einzelfall aber eben prompte Existenzvernichtung bedeuten können. Die Ämter warten sicher nicht, bis in Karlsruhe in einigen Jahren eventuell einige Beschwerdepunkte Erfolg haben. Hier fällt mir der Kamelzüchter ein, der ein totes Kamel mit Vitamintabletten füttert und der Chefarzt im Kreißsaal, der erfreut verkündet:

    „Schönes Kind … leider tot!“

    Der politische Ansatz der Frankfurter Aktivisten ist durchaus richtig, löst aber im hier und jetzt überhaupt keine gegenständlichen Probleme und konkrete „Konzepte“ sind in der Elbestrasse Fehlanzeige! Würde man solche Konzepte entwickeln, wofür wahrscheinlich die Zeit fehlt, wäre dies womöglich auch ein Verrat an den eigenen Zielen?

    Egal: Gesetz Nr. 1 – Jeder macht seins!

    Reisen wir in unserem Bericht vom Frankfurter Bahnhof mal virtuell nach Bonn, wo in der vergangenen Woche eine große Infoveranstaltung zum neuen Prostitutionsgesetz stattgefunden hat, an dem auch Kunden von MH-Consulting teilgenommen haben.

    6profis und der erwartete Tsunami

    Die dortige Expertenrunde, die von den engagierten Kollegen der 6profis eingeladen worden war, richtete eindringliche Appelle an die Seminarbesucher und führte dabei wohl den zu erwartenden „Tsunami“ ein, den der Kollege Thomas Meyer (Berlin Intim) im März analog mit „Meteoriten-Einschlag“ beschrieben hatte. Die Vorträge müssen dabei große Wirkung gehabt haben, da noch am Abend des Bonner Seminars aufgeregte Anrufe bei mir eingingen.

    Nun bin ich ja auch oft als „Schwarzmaler“ bezeichnet worden und in der Tat gehört die Übertreibung manchmal zum Handwerk, um eben für Dinge zu sensibilisieren. Ich habe mir jedoch die all zu markigen Feststellungen ein wenig abgewöhnt, da hier nicht hilfreiche Aufregung entsteht, die vorallem die „Mädels“ dann nicht mehr ruhig schlafen lässt!

    Wenn man sich dann spekulativ schon mit dem Almosentopf am Bahnhof wähnt, ist man zu konstruktiver Arbeit nicht mehr in der Lage!

    Die „amtlichen Möglichkeiten“, die unsere Gesetzgebung bietet, werden sehr vielfältig sein und bei Seminaren (auch bei meinen) zeigt man eben die umfangreiche Gefahren auf, wobei oft nur Teilaspekte für die Einzelne oder den Einzelnen relevant sein dürften. Wenn man nun die geballte Information verdauen muß, entsteht schnell der „overkill“ und die deprimierte Grundhaltung. Man sollte dabei nicht vergessen, dass fast jeder Fall lokal und als Einzelfall betrachtet werden sollte. Dazu empfehlen wir grundsätzlich unsere Expertenbetrachtung und die 6profis werden ähnlich verfahren.

    Nicht nur die Betreiber von Prostitutionsstätten sind in der Krise, auch bei den Ämtern wird geschimpft und diskutiert, weil man der Umsetzung in die Praxis nicht wirklich nahe ist. Aber die Probleme werden „irgendwann“ dort gelöst sein und „amtliche Existenzen“ werden auch nicht zerstört. Da lebt es sich einfach etwas beruhigter!

  • Prostitution 2017 – Das Schriftformerfordernis ab dem 1. Juli 2017 – Vorbereitung!

    Prostitution 2017 – Das Schriftformerfordernis ab dem 1. Juli 2017 – Vorbereitung!

    Prostitution 2017 - Das Schriftformerfordernis ab dem 1. Juli 2017 - Vorbereitung!
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    Prostitution 2017 – Das Schriftformerfordernis ab dem 1. Juli 2017 – Vorbereitung!

    § 126 BGB verordnet Schriftform für Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte. Diese Regelung gilt nun auch für das neue Prostitutionsgesetz 2017: Im § 26 des ProstSchG wird darauf hingewiesen, dass alle Vereinbarungen mit Sexworkern zukünftig in Textform abgefasst werden müssen!

    Diese Regelung sieht keine Übergangsfristen vor: die Betreiber müssen die erforderlichen Unterlagen ab dem 1. Juli 2017 erstellen und den Behörden dann jederzeit vorweisen können! Verstösse gegen diese Vorschrift, können folglich sofort geahndet und mit Bußgeld belegt werden!

    Was muss oder sollte nun alles vertraglich festgelegt und dokumentiert werden?

    1. Mietvertrag für Zimmer oder Raumnutzung zwischen Betreiber und Sexworker

    Auf Grundlage dieses Vertrags, kann die „Übervorteile“ oder eine sonstige unzulässige „Ausbeutung“ nachgewiesen oder eben widerlegt werden. Das Dokument muss mit dem Betriebskonzept und mit dem neuen Gesetz konform sein und wird bei strittigen Fragen sicher für die amtliche Beurteilung herangezogen.

    2. Gegenzeichnung der Hausordnung inklusiv Anerkennung der Kondompflicht etc.

    Sexworker sind zukünftig vom Betreiber auf die einzuhaltende Kondompflicht und auf Werbeverbote hinzuweisen. Hierzu ist die Erstellung einer Hausordnung sinnvoll, die dann von allen im Betrieb tätigen Sexworkern unterschrieben werden sollte. Zusätzlich sollten Informationsschriften ausgehändigt werden, aus denen die Sexworker die Anschriften von Beratungsstellen und zuständigen Behörden entnehmen können.

    4. Dokumentation „Huren-Ausweis“

    Es ist Buch darüber zu führen, welche Damen (und möglicherweise Herren) im Betrieb tätig sind und die „Huren-Ausweise“ müssen überprüft und dokumentiert werden. Personen, die nach dem 1. Juli 2017 „einsteigen“ dürfen nur arbeiten, wenn sie den gültigen Ausweis vorlegen und wenn dieser für den Ort auch gilt!

    Bei allen „Bestands-Sexworkern“ (also Personen, die schon vor dem 1. Juli 2017 tätig waren) empfiehlt sich die Einholung einer

    5. Eidesstattliche Versicherung zum „Huren-Pass“ und zur Übergangsregelung

    Hierin erklärt die Sexworkerin / der Sexworker, dass sie bzw. er bereits vor dem 1. Juli 2017 in der Sexarbeit tätig war, die Pflicht zur Registrierung kennt und die Übergangsregelung in Anspruch nimmt. Hiermit ist der Betreiber bis zum 1. Januar 2018 auf der sicheren Seite!

    4. Quittierung / Dokumentation der Zahlungsvorgänge zwischen Betreiber und Sexworker

    Es ist ein Kassenbuch mit Zahlungen vom Sexworker an den Betreiber und umgekehrt zu führen, das täglich geführt werden soll und das im Betrieb grundsätzlich zu Kontrollzwecken vorliegn muss. Über alle Zahlungen sind wechselseitig Quittungen zu erstellen!

    Alle Kundinnen und Kunden von MH-Consulting, die uns mit Konzeptentwurf und beratender Begleitung beauftragt haben, erhalten für diese Zwecke im Mai / Juni 2017 vorbereitete Muster-Formulare für die interne betriebliche Organisation, die hoffentlich ausreichend hilfreich sein werden.

    Der Staat fordert Transparenz und aus Bordellwirten werden am Ende noch staatlich geprüfte
    „Bordell-Fachwirte“, wie es der Zentralrat der Luden bereits forderte. Ein wenig Bürokratie schadet ja nie, kann aber auch jede Menge gesunder Nerven rauben! – Glückwunsch!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/15/prostitutionsgesetz-abschnitt-4-pflichten-des-betreibers/

  • Prostitution 2017 – Agenda und Ablauf Tagesseminar in Herford – Samstag, 8. April

    Prostitution 2017 – Agenda und Ablauf Tagesseminar in Herford – Samstag, 8. April

    Das neue Prostitutionsgesetz in Theorie und Praxis
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    Prostitution 2017 – Agenda und Ablauf Tagesseminar in Herford – Samstag, 8. April

    Ergänzend zur bereits vorliegenden Veranstaltungsinformation, möchte ich heute die Inhalte des Seminars und den ungefähren Tagesablauf meines Seminars in Herford kurz skizzieren, damit man(n) und frau sich entsprechend vorbereiten kann. Je nach Zusammensetzung der Teilnehmerrunde, können natürlich spontan Anpassungen vorgenommen werden, die sich aus dem „Work Flow“ automatisch ergeben.

    „Das neue Prostitutionsgesetz in Theorie und Praxis“

    lautet das Motto des Seminars und wir wollen dabei eine Brücke schlagen, zwischen dem, was im Gesetz steht und dem, was in der betrieblichen Praxis vorbereitend zu tun ist, um den Anforderungen des Gesetzgebers gerecht zu werden.

    Wahrscheinlich haben die meisten der Seminar-Teilnehmer das Gesetz bereits gelesen und daher werden wir nicht jeden Paragraphen verlesen und erörtern: das ist einfach zu langwierig und kostet zu viel Zeit, die wir lieber für die wesentlichen Inhalte und für die Diskussion darüber verwenden werden. Der Zeitablauf ist folgendermaßen geplant:

    12.00  – 12.15 Uhr
    Begrüßung, Vorstellung der Referenten und organisatorische Hinweise
    Hello World – Wer sitzt am Tisch und warum? – Vorstellungsrunde?

    12.15  – 12.30 Uhr
    Einführung ins Thema: Der aktuelle Status des Prostitutionsgesetzes
    Fristen – Inkrafttreten – Verfassungsbeschwerde – Rechtsverordnungen

    12.30  – 13.00 Uhr
    Wie ist Prostitution definiert und was haben Sexworker zu beachten?
    Prostitutionsbegriff – Gewerbliche sexuelle Dienstleistung – Huren-Ausweis

    13.00  – 13.30 Uhr
    Betreiben eines Prostitutionsgewerbes I – Baurecht, Duldung, Ungemach
    Exkurs Baurecht – Rechtsanpruch auf Duldung – Nutzungsänderung?

    13.45  – 14.30 Uhr
    Betreiben eines Prostitutionsgewerbes II – Betriebskonzept und Pflichten
    Wer benötigt ein Betriebskonzept? – Welche Betreiberpflichten gibt es?

    14.30 – 15.15 Uhr
    Betreiben eines Prostitutionsgewerbes III – Praktische Arbeit und Organisation
    Wie bereite ich mich auf das neue Gesetz vor? – Wo gibt es Rat und Hilfe?

    15.30 – 16.30 Uhr
    Offene Fragerunde und Gedankenaustausch – Spezialthemen – Anfragen
    Die Fragestunde zu Themen aus dem Publikum – Fragen über Fragen?

    Nach jedem Themenblock können Sie Fragen stellen, Diskussionen anregen oder Ihre Meinung kundtun. Wir wünschen uns einen lebendigen Dialog, der uns gemeinsam in der Sache weiterbringt!

    Im Anschluß an das Seminar werden die Experten von MH-Consulting für weitere persönliche Gespräche anwesend sein. Je nach Bedarf, ist auch ein gemeinsames Abendessen im Hotel denkbar.

    Wenn Sie vorab bestimmte Themen auf die Tages-Agenda bringen möchten, können Sie mir (Howard) gerne diesbezüglich eine E-Mail senden: howard.chance@t-online.de

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/02/prostitution2017-infoseminar-neues-prostitutionsgesetz-april-2017-herford/

  • Prostitution 2017 – April, April – Scherz, Wahrheiten und Aktionen by Howard

    Prostitution 2017 – April, April – Scherz, Wahrheiten und Aktionen by Howard

    Prostitution 2017 - April, April - Scherz, Wahrheiten und Aktionen by HowardProstitution 2017 – April, April – Scherz, Wahrheiten und Aktionen by Howard

    Freierpass war Freierspass … mit Verlaub

    Nein, bislang ist die Einführung eines „Freiers-Passes“ nicht vorgesehen und die Bundesregierung ist in dieser Richtung momentan (noch) nicht aktiv! Die entsprechende Meldung, die am 1. April tausendfach geklickt wurde, war mein diesjähriger Aprilscherz. Ein wenig Satire kann ja nicht schaden und Sie werden mir den etwas derben Spaß hoffentlich verzeihen. Merci!

    Frankfurt/Main, Klausur, Köln, Düsseldorf, Hamburg … Reisen!

    Ich habe den ersten April in Frankfurt am Main verbracht, gehe für 2 Tage in Klausur, um mein Herforder Informationsseminar vorzubereiten, bin dann über Zwischenstationen in Köln und Düsseldorf für zwei Tage zu Beratungsterminen und kollegialem Austausch in der Freien und Hansestadt Hamburg und dann ist schon der Seminartag in Ostwestfalen, wo ich mit meinen Kollegen auf dem Podium sitzen werde:

    Seminar in Herford am Samstag, dem 8. April 2017

    „Das neue Prostitutionsgesetz in Theorie und Praxis“ lautet das Thema und die Voranmeldungen sind sehr erfreulich! – Wir werden ganz sicher gut und intensiv arbeiten und neue Erkenntnisse mit in den unternehmerischen Alltag bringen, wobei wir den laufenden Countdown natürlich fest im Blick haben. Wer kurzfristig noch zu uns „stossen“ möchte, der sende dem Kollegen Dirk Niederkleine oder mir selbst eine kurze Nachricht.

    Steuerrecht und Co. – Neuer Kooperationspartner in Oberhausen

    In der vergangenen Woche bin ich eine neue Kooperation mit einer Oberhausener Steuerkanzlei eingegangen, die umfangreiche Kompetenz besitzt und über spezielle Kenntnisse im „Rotlicht-Milieu“ verfügt. Das „Düsseldorfer Verfahren“ wird gerne erklärt, Existenzgründer werden steuerlich ebenso beraten wie umsatzstarke Großbetriebe, in denen
    beispielsweise die neue „Registrierkassen-Pflicht“ Anwendung finden wird. Ich werde die Kanzlei demnächst noch explizit vorstellen, leite steuerliche Anfragen aber gerne schon an den neuen Partner weiter. Sprechen Sie mich einfach an!

    Recherche und Gespräche mit Behörden-Vertretern

    Intensive Behördenkontakte stehen momentan auch auf meiner Agenda, da meine Klienten ja wissen wollen, wie „ihre“ Behörde im Sommer mit dem neuen Gesetz umgehen wird. Ein frühzeitiger Erstkontakt kann ja nicht schaden. Ich bin gerne gut vorbereitet und verarbeite die regionalen Informationen zu einem großen Ganzen. Methode Howard Chance!

    Viel Büroarbeit … Meine Klienten haben Priorität

    Wenn die Postings in meinem Blog in den kommenden Wochen etwas knapper ausfallen, ist dies der Tatsache geschuldet, dass umfangreiche Akten auf meinem Tisch liegen, die auf inhaltliche Barbeitung warten. Diese Aufgaben haben für mich absolute Priorität und ich bitte dafür um Verständnis.

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/02/prostitution2017-infoseminar-neues-prostitutionsgesetz-april-2017-herford/

  • Pressemeldung – Seminar zum neuen Prostitutionsgesetz – 8. April 2017 – Herford

    Das neue Prostitutionsgesetz 2017 – Publizist Howard Chance referiert in Herford
    Bildquelle: Pixabay

    Samstag, 8. April 2017 – 12 bis 16.30 Uhr – Hotel am Waldesrand – Herford

    Das neue Prostitutionsgesetz 2017 – Publizist Howard Chance referiert in Herford

    Am 1. Juli 2017 wird in Deutschland ein neues Prostitutionsgesetz Inkrafttreten, das nach einer fast siebenjährigen parlamentarischen Beratungsphase im vergangenen Jahr vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde.

    Das gesamte Rotlicht-Gewerbe soll ab Sommer 2017 umfassend reguliert und überwacht werden. Prostituierte müssen sich amtlich registrieren, Bordellbetreiber benötigen demnächst Konzessionen und werden auf ihre Zuverlässigkeit überprüft. Baurechtliche Aspekte gefährden Existenzen und der Staat möchte auch von freiberuflichen Escort-Damen demnächst steuerlich profitieren. Themen wie Zwangsprostitution und Fremdbestimmung stehen im Raum und den Kunden des Rotlichts wird eine Kondompflicht auferlegt, bei der Verstöße mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € geahndet werden sollen.

    Ein Paradigmenwechsel, der es in sich hat und der weitreichende gesellschaftliche Folgen haben wird, die man momentan noch gar nicht überblicken kann.

    Zum komplexen Thema „Das neue Prostitutionsgesetz in Theorie und Praxis“ referiert der Kölner Publizist und Unternehmensberater Howard Chance am Samstag, dem 8. April 2017, im Seminarraum des Hotels am Waldesrand in Herford auf Einladung des Portals OWL Erotik.

    Chance, der bereits im Herbst 2016 eine umfangreiche Fachpublikation zum neuen Gesetz vorgelegt hat, ist ein ausgewiesener Branchenkenner und mit Experten bundesweit vernetzt. Er baut Brücken zwischen Rotlicht-Betrieben und Behörden und entwickelt tragfähige Strategien zum erfolgreichen Umgang mit dem Gesetz.

    Neben Howard Chance nehmen der Lifestyle-Coach Heiko Bender aus Duisburg und ein Bauexperte aus dem Consulting-Team von Howard Chance als Referenten an der Veranstaltung teil.

    Das Informationsseminar richtet sich an Erotik-Anbieterinnen und Betreiber von erotischen Betrieben in der Region und soll wichtige wie notwendige Impulse geben. Die Teilnahmeplätze sind beschränkt. Restkarten und Auskünfte gibt es bei Herrn Niederkleine unter Tel. (0176) 83 02 59 12.



    Pressekontakt:

    Howard Chance – Publizist – Phone 0177-2727897 – http://www.prostitution2017.de

    Wichtiger Hinweis für Berichterstatter: Interviews sind nur vor oder nach der Veranstaltung möglich, da der anwesende Personenkreis möglicherweise ein „Outing“ befürchtet. Howard Chance hat keine Berührungsängste und steht Ihnen gerne auch für Bildaufnahmen zur Verfügung.

    Veranstaltungskoordination:

    Dirk Niederkleine – OWL Erotik – Phone 0176-83025912 – http://www.owlerotik.de


    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/02/prostitution2017-infoseminar-neues-prostitutionsgesetz-april-2017-herford/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/04/03/programm-seminar-herford/

  • Prostitution 2017 – MH-Consulting – Umsetzung des neuen Gesetzes in der Praxis

    Prostitution 2017 – MH-Consulting – Umsetzung des neuen Gesetzes in der Praxis

    Prostitution 2017 - MH-Consulting - Umsetzung des neuen Gesetzes in der Praxis
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – MH-Consulting – Umsetzung des neuen Gesetzes in der Praxis

    Der 1. Juli 2017 kommt leider schneller, als man denkt und wir haben schon fast April! Die Zeit drängt also und immer wieder wird mir die Frage gestellt, wie man als Betreiber eines Prostitutionsgewerbes vorgehen sollte und welche Aufgaben man wann sinnvollerweise erledigen sollte, um Probleme mit den Ämtern zu vermeiden. Da es von amtlicher Seite bislang so gut wie keine Informationen gibt, steht man zwangsläufig etwas im Regen und so kann man sich nur an den Vorgaben des Gesetzestextes orientieren!

    Ich habe mit meiner Unternehmensberatung inzwischen Zeit- und Aktionsabläufe entwickelt,
    die für meine Klienten als „Drehbuch“ oder Ablaufplan entwickelt wurden: ein Schema, mit dessen Hilfe sich Arbeitsabläufe planen lassen und mit dem man die gesetzlichen Vorgaben einhalten kann. Die grobe Systematik möchte ich heute hier kurz vorstellen, da die meisten Inhalte durchaus allgemein übertragbar sind und für die eine oder den anderen durchaus hilfreich sein dürften.

    1. Die Findungsphase – Wer suchet, der findet?

    In der sogenannten „Findungsphase“, die bis Ende Mai 2017 geht, fanden und finden Situationsanalysen statt, wobei die Betreiberinnen und Betreiber zunächst baurechtliche Fragen prüfen oder von meinen Experten prüfen lassen. Hier gibt es nach wie vor das größte
    Konfliktpotential, da die „Duldung“ von Prostitutionsbetrieben deutschlandweit wohl der Normalfall zu sein scheint!

    Sonnenstudio, Blumenläden und undefinierte Gewerberäume beherbergen „bordellartige Betriebe“ und selbst Eroscenter haben Nutzungsgenehmigungen als „Hotel Garni“ (siehe Krefeld). Da es keinen Rechtsanspruch auf Duldung gibt, sondern diese schon durch die reine Begrifflichkeit einen eigentlich rechtwidrigen Umstand manifestiert, wird es hier sicher bei vielen Konzessionierungen zu „Verwicklungen“ kommen, die es zu lösen gilt! Auch wenn man den Städten und Gemeinden erst mal keinen generell bösen Willen unterstellen will, müssen sich diese doch demnächst positionieren und sich fragen lassen, warum über Jahrzehnte „geduldet“ wurde! Hier wurde vermeintliche „Rechtssicherheit“ suggeriert, die es aber nach den Buchstaben des Baurechts aber nicht geben kann. Ein weites Feld für Verwaltungsgerichtverfahren, bei denen im Einzelfall zu klären sein wird, ob die langjährige „Duldung“ nicht doch als stillschweigende „Genehmigung“ zu betrachten ist.

    In der Findungsphase werden zudem die vorliegenden Geschäftskonzepte auf ihre Konformität zum neuen Prostitutionsgesetz 2017 überprüft: ist die Betriebsstätte geeignet, werden die vorgeschriebenen Mindeststandards eingehalten, ist Wucher oder Übervorteilung erkennbar oder können die jetzigen Betriebsabläufe auch in Zukunft Bestand haben? Gibt es möglicherweise Probleme bei der Zuverlässigkeitsprüfung? Wie kommuniziert man mit den verunsicherten Sexworkern, die sich demnächst registrieren müssen und mitunter überlegen, die Strapse im Juli an den Nagel zu hängen? Macht man sich möglicherweise strafbar, wenn man die Sexworker bei den notwendigen Anmeldungen und Beratungen unterstützt, weil hier eine gewisse „Dirigistik“ erkennbar wird? Werden die Werbeverbote, die ohne Übergangsfrist ab dem 1. Juli 2017 gelten, eingehalten oder müssen Homepages und Werbeanzeigen deutlich verändert werden? Viele Fragen, viele Antworten und Gedankenaustausch: Findung eben!

    2. Aktionphase ab Mai 2017 – Früh-Konzepte und Arbeitshilfen

    Vom Denken zum Handeln: es gibt durchaus Betreiberinnen und Betreiber, die ihren bereits existierenden Prostitutionsbetrieb möglichst frühzeitig amtlich genehmigen lassen möchten und auf die Übergangsregelungen bewußt verzichten. Hier lautet dann die Devise: der frühe Vogel fängt den Wurm oder was Du heute kannst besorgen, dass verschiebe nicht auf morgen! Die genauen Gründe kann ich aus zugesicherter Vertraulichkeit hier nicht nennen, aber ich kann bestätigen, dass ein solches Vorgehen in bestimmten Fällen durchaus Sinn machen kann.

    Alle Betriebe, die ihren Erlaubnisantrag bereits Anfang Juli 2017 stellen möchten, müssen oder besser wollen ihre Betriebskonzept dann natürlich auch gleich mit einreichen, denn ohne dieses kann das zuständige Amt den Antrag natürlich nicht bearbeiten. Wir unterstützen die „frühen Vögel“ hier ab Mai 2017 bei der Konzepterstellung und bereiten die Unterlagen entsprechend vor. Dabei ist unser Ziel, im ersten Anlauf erfolgreich zu sein und im Konzept alles möglichen amtlichen Fragen zufriedenstellend zu beantworten.

    Auch für die Ämter ist das Genehmigungsverfahren absolutes „Neuland“ und ob man sich in den dortigen Stuben wirklich auf die neue Aufgabe freut, lassen wir einmal offen!

    Neben den „Früh-Konzepten“ erstellen wir im Mai 2017 relevante Arbeitshilfen für unsere Kunden. Dazu gehören Vertragsvorlagen (Mietverträge mit Mieterinnen), Hinweisschilder für die Betriebe, Infoschriften für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und diverse Checklisten. Dies ist ein Teil unseres Monitoring-Services, der helfen soll den betrieblichen Alltag ein wenig zu erleichtern. So werden keine Fristen verpasst und Rechtsnachteile vermieden.

    3. Aktionsphase ab 1. Juli 2017 – Werbeverbote und Huren-Ausweis

    Zum Stichtag 1. Juli 2017 sind die besonderen Werbeverbote des neuen Gesetzes unbedingt zu beachten, da es hier keine Übergangsfristen gibt! – Geschlechtsverkehr und französische Erotik ohne den schützenden Gummimantel sowie Sex mit Schwangeren ist als gewerbliche Dienstleistung verboten und darf nicht mehr beworben werden. Hier gilt es, die Homepage zu prüfen und Anzeigen entsprechend zu ändern oder zu löschen!

    Theoretisch müssen Sexworker ab dem 1. Juli 2017 einen Huren-Ausweis besitzen, um in einem Betrieb überhaupt arbeiten zu dürfen. Praktisch kann niemand am 2. Juli einen solchen besitzen! Daher haben Sexworker gemäß den gesetzlichen Übergangsfristen bis zum 31. Dezember 2017 Zeit, um sich zu registrieren. Dies gilt allerdings nur, wenn die Sexworkerin oder der Sexworker bereits vor dem 1. Juli 2017 in der Prostitution tätig war. Personen, die nach dem Stichtag ins Gewerbe einsteigen, müssen die Gesundheitsberatung und die Anmeldung vor dem Beginn der Tätigkeit vornehmen und dürfen erst arbeiten, wenn der unbeliebte Ausweis vorliegt. Betreiber müssen ab dem 1. Juli 2017 dokumentieren, wer arbeitet und warum der Ausweis noch nicht vorliegt. Hierfür bereiten wir eine Eidesstattliche Versicherung als Muster vor, die sich jeder Betreiber unterschreiben lassen sollte, um mögliche Bußgelder zu vermeiden!

    4. Aktionphase Juli bis Dezember 2017

    Nach und nach werden Konzepte für die Betriebe erarbeitet, die von den Übergangsfristen Gebrauch machen wollen. Diese gelten für alle Betriebe, die vor dem 1. Juli 2017 bereits ordnungsrechtlich gemeldet waren (Gewerbeanmeldung). Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass die Anzeige, dass man ein Prostitutionsgewerbe betreibt, bis zum 1. Oktober 2017 erfolgen muss. Auch hierfür haben wir ein Formblatt in Vorbereitung und wir überwachen natülich die Einhaltung des Termins über unseren Monitoring-Service!

    Die Konzepte müssen bei der „Spät-Konzessionierung“ bis Ende 2017 fertiggestellt werden und am 31. Dezember 2017 beim Amt vorliegen. Dieses Zeitfenste ist recht komfortabel und ermöglicht viele Überlegungen und Konzeptanpassungen. Dabei können auch persönliche Gespräche mit Ämtern notwendig werden, die zu individuellen Agreements führen können.

    5. Result-Phase ab Januar 2018

    Auch wenn es sich niemand wünscht: ab Januar 2018 treffen die Ämter Entscheidungen und sicher wird es auch einige negative Entscheidungen geben, die dann möglicherweise auf dem Rechtsweg angegangen werden müssen. Auch hierfür sind meine Rechtsanwalts-Partner gut aufgestellt und sicher hilfreich! Recht haben und Recht bekommen sind dabei zwei verschiedene Paar Schuhe und nur wirklicher Sachverstand kann da zu einem befriedigenden Ergebnis führen.

    Wenn Sie Fragen haben … immer gerne … und viele Grüße von Howard!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/02/prostitution2017-infoseminar-neues-prostitutionsgesetz-april-2017-herford/

  • Prostitution 2017 – Infoseminar neues Prostitutionsgesetz am 8. April 2017 in Herford

    Prostitution 2017 – Infoseminar neues Prostitutionsgesetz am 8. April 2017 in Herford

    Prostitution 2017 - Infoseminar neues Prostitutionsgesetz am 8. April 2017 in Herford
    Bildquelle: Pixabay

    Am Samstag, dem 8. April 2017, findet in Herford (Ostwestfalen) ein Informationsseminar zum neuen deutschen Prostitutionsgesetz statt:

    Das neue Prostitutionsgesetz in Theorie und Praxis

    Informations-Seminar für Sexworkerinnen, Club-Betreiber, Vermieter von Hostessenwohnungen, Escort-Services, Partyveranstalter und Co.

    Am 1. Juli 2017 wird in Deutschland ein neues Prostitutionsgesetz Inkrafttreten, das die Rotlichbranche massgeblich verändern wird:

    • Sexworker(innen) müssen sich bald amtlich registrieren und gesundheitlich beraten lassen, um ihrer Tätigkeit weiter legal nachgehen zu können!
    • Clubs, Bordelle und Terminwohnungen, aber auch erotische Massage-Institute, werden zu „Prostitutionsstätten“, die demnächst eine behördliche Erlaubnis beantragen müssen!
    • Baurechtliche Überprüfungen von „geduldeten Betrieben“ sind nun gesetzlich bindend vorgeschrieben! Kennen Sie den Status Ihres Objekts?
    • Die Vermittlung von sexuellen Dienstleistungen (Escort) ist nur noch mit vorliegender Genehmigung zulässig!
    • Flatrate- und Gangbang-Veranstaltungen werden zukünftig nicht mehr erlaubt sein!
    • Es wird eine generelle Kondompflicht für alle gewerblich üblichen Praktiken eingeführt! Freier und Sexworker können empfindlich bestraft werden!
    • Werbeverbote und weitere Auflagen werden zwangsläufig kommen!


    Es ist an der Zeit, sich zu informieren und sich auf die neue Situation frühzeitig vorzubereiten!

    In Kooperation mit OWL Erotik informiert der Publizist und Unternehmensberater Howard Chance, der mit seiner Beratungsgesellschaft bereits zahlreiche Betriebe in Deutschland bei der Umsetzung des neuen Gesetzes unterstützt, im Rahmen des Branchenseminars über die Inhalte des Gesetzes und erläutert, welche Vorbereitungen zu treffen sind, um nicht Mitte des Jahres in Schwierigkeiten zu geraten. Chance war über viele Jahre in leitenden Funktionen in der Rotlicht-Szene beschäftigt und hat eine umfangreiche Publikation und ein Webportal mit über 150 Artikeln zum neuen Gesetz veröffentlicht:


    Als weiterer Dozent konnte Herr Heiko Bender, Psychologischer Berater und Life-Couch, gewonnen werden, der ebenfalls vielfältige Erfahrungen in der Branche besitzt und mit diversen kommunalen Beratungsstellen in NRW in Kontakt steht. Herr Bender wird zu Fragen des öffentlichen Umgangs mit der Prostitution und den daraus resultierenden Problemen, Stellung nehmen und wichtige Impulse zum Umgang mit Behörden geben:

    Vom Howard-Chance-Team wir zudem ein sehr erfahrener Bauexperte aus Frankfurt/Main anwesend sein, der in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche große Bauprojekte in der Rotlicht-Branche geleitet hat und der die Bauvorschriften und deren Anwendung bis ins Detail kennt! Auch von ihm sind wichtige Informationen zu erwarten.

    Nach den einleitenden Vorträgen, ist eine große Diskussionsrunde vorgesehen, bei der Sie Fragen zu den Themen stellen können. Howard Chance wird dabei vom OWL Erotik-Team unterstützt, also von engagierten Leuten, die örtliche Gepflogenheiten und Tendenzen kennen. Die Veranstaltung hat rein informativen Charakter, stellt keine Rechtsberatung dar, eine solche kann aber auf Wunsch vermittelt werden. Sprechen Sie gerne beim Seminar die Herren Niederkleine und Chance an.

    Veranstaltungsort:

    Hotel Waldesrand****, Zum Forst 4 in 32049 Herford
    https://www.hotel-waldesrand.de/

    Seminarzeit:

    Samstag, 8. April 2017 von 12.00 bis 16.30 Uhr mit einer Raucherpause, danach gibt es die Möglichkeit zum weiteren Austausch oder zum gemeinsamen Abendessen. Herr Chance wird
    bis in den späten Abend vor Ort sein und freut sich auf intensiven Gedankenaustausch!

    Seminargebühr:

    60 € pro Person

    Anmeldung:

    Die Teilnehmerplätze sind begrenzt. Karten gibt es ab sofort im Vorverkauf bei OWL Erotik!
    Kontaktinfo: Herr Dirk Niederkleine – Phone 0176-83025912 –  niederkleine@owlerotik.de
    Wir weisen darauf hin, dass die Plätze limitiert sind und daher eine frühzeitige Anmeldung
    empfohlen wird!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/04/03/programm-seminar-herford/