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  • 3. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Themen, Fakten und Notwendigkeiten

    3. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Themen, Fakten und Notwendigkeiten

    3. Kongress-Bericht "Zukunft Rotlicht" - Themen, Fakten und Notwendigkeiten
    Kongress „Zukunft Rotlicht“ – Saalbau Gallus

    3. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Themen, Fakten und Notwendigkeiten

    Der große Kongress der Rotlicht-Branche in Frankfurt am Main

    Informationsstand: 28. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Der dritte Teil meines Berichtes zum Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main, beschäftigt sich mit den „zentralen Themen“ und den Fragen, die bei den Seminarblöcken aufkamen. Ich kann hier nur eingeschränkt berichten, da ich ja selbst 2 Seminare geleitet habe und von den Vorträgen der Kollegen nur wenig mitbekommen habe. Allerdings gab es umfangreiches Feedback von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, mit denen ich noch am Veranstaltungsabend in Frankfurt gesprochen habe. Man möge es mir nachsehen, wenn ich etwas überhört haben sollte!

    In der Eröffnungsrede von Christoph Rohr und bei den Vorstellungs-Statements der Dozenten, wurde bereits deutlich, dass sich die deutsche Rotlicht-Branche nach wie vor in mehr als unsicherem Fahrwasser befindet! Es gibt zwar eine Gesetz, das bundesweit seit 9 Monaten gilt, was aber noch eine „schwere Geburt“ ist und wo es bei der konkreten Umsetzung mächtig hapert!

    Bordellbetreiber und Escort-Agenturen: Das große Warten (auf das Amt)!

    In 12 von 16 Bundesländern läuft die Umsetzung des Gesetzes bezogen auf die „Betreibung“ entweder noch gar nicht oder nur sehr bruchstückhaft. Konkrete und abschließende Bearbeitung von eingereichten „Betriebskonzepten“ findet meines Wissens momentan lediglich im „Musterland“ Nordrhein-Westfalen, in Niedersachsen, in Teilen des Freistaates Bayern und in einigen hessischen Regionen statt. In NRW gibt es bereits „erste Konzessionen“, Niedersachsen hat im vergangenen halben Jahr mächtig Gas gegeben und steht auch kurz vor den ersten Genehmigungen, in Bayern und Hessen gibt es jetzt auch verstärkte Bemühungen. Die anderen Bundesländer befinden sich nach wie vor eher im Wartestand und befinden sich gerade in der verspäteten „Schulungsphase“! Grundsätzlich haben für die Ämter die „Bedürfnisse der Sexworkerinnen“: Gesundheitsberatung und Ausstellung der „Huren-Ausweise“.

    Selbst im schon erwähnten „Musterland“ NRW bleiben in großen Städten die Papiere gerne schon mal einige Monate liegen und die Betreiberinnen und Betreiber ziehen daraus manchmal unzutreffende „Schlüsse“, denn das „lange Liegen“ der Akten hat meistens keine besonderen Gründe, sondern geschieht durch temporäre Überlastung. Ich war bereits mit einer Vielzahl von Kunden auf Ämtern in NRW und wurde dort vertröstet: das „wir melden uns wieder!“ ist Normalität und man geht dann zwangsläufig in die virtuelle Warteschlange. Aus der Länge der Bearbeitungszeit Rückschlüsse auf „Schwierigkeiten der Verfahrens“ zu ziehen, erscheint mit unsinnig! Trotzdem „sehnen“ sich die Betreiberinnen und Betreiber nach der „Genehmigung“, um die „Existenz“ bestätigt zu bekommen.

    Hier wäre es natürlich hilfreich, wenn die Behörden klar kommunizieren würden, mit welchem Zeitrahmen man zu rechnen hat! Dies tun sie aber selten, da „Bestandsbetriebe“ ja problemlos so lange weitergeführt werden können, bis das Amt die Prüfung abgeschlossen hat. Diese Regelung ist für die Ämter ein Segen, da keine „Genehmigungsfiktion“ eintritt und man „in aller Ruhe“ arbeiten kann. Die Nerven des Amts sind so beruhigt, die Gemüter der antragstellenden Betreiberinnen und Betreiber aber eben nicht! Ein großer Fehler ist es in jedem Fall auf die Ämter Druck auszuüben: das schafft lediglich ein unerfreuliches Klima, von dem man wahrscheinlich im weiteren Verlauf nicht profitieren wird!

    Bordellbetreiber und Escort-Agenturen: Nachbesserungen Betriebskonzept!

    Wenn man seine Unterlagen noch nicht einreichen konnte, weil das zuständige Amt noch nicht tätig ist, kann man natürlich noch nicht zu „Nachbesserungen“ aufgefordert werden! In NRW, Niedersachsen und Hessen ist dies anders: eine ganze Reihe von Betreiberinnen und Betreibern hat „eingereicht“ und zwar mitunter sehr „spartanisch“! Man hat sich bei der Beschreibung der Betriebsabläufe auf die notwendigsten Angaben beschränkt oder Dinge sehr uneindeutig dargestellt! Nun gibt es aber Sachbearbeiter(innen), die Sachverhalte etwas genauer in Augenschein nehmen möchten! Sind Sexworkerinnen wirklich selbständig oder bestimmt der Betrieb nach wie vor, wie es läuft? Wird im Betrieb übernachtet oder nicht? Liegt „Wohnungsprostitution“ vor, die vielleicht überhaupt nicht erlaubnispflichtig ist oder versucht man die tatsächlichen Umstände zu verschleiern? Wenn die Sachbearbeitung nicht vom Schreibtisch aus möglich ist, kommt es garantiert schnell zu einem Ortstermin und zur Notwendigkeit das Konzept „nachzubessern“!

    Manchmal musste ich sogar ein komplett neues Konzept fertigen, da alle Angaben vor Ort nicht „gelebt“ wurden und da hatten meine Kunden noch Glück, dass die bearbeitenden Ämter dies erlaubten! Denn theoretisch war der Antrag rechtsverbindlich gestellt und hätte wegen schwerster Mängel umgehend abgelehnt werden können! Wenn man „Unsinn“ einreicht, legt man den Ball absichtlich auf den Elfmeterpunkt und darf sich nicht wundern, wenn das Amt dann „Tor“ ruft.

    Bordellbetreiber und Escort-Agenturen: Steuerliche Problemstellungen!

    Beim Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main war „Steuer“ das beherrschende Thema! Umsatzsteuer-Zurechnung, Scheinselbständigkeit, Sexworker-Besteuerung im allgemeinen und „Düsseldorfer Verfahren“: alles Themen, die im Gesetzestext des neuen Prostituiertenschutzgesetzes nicht explizit vorkommen, mit diesem aber eng verknüpft sind!
    Böse Zungen, zu denen ich ja den Gerüchten nach auch gehöre, behaupten, dass es beim ProstSchGesetz gar nicht um den „Schutz von Sexworker(innen)“ geht, sondern nahezu ausschließlich um „Regulierung“ und „Steuererhebung“. Durch das „Bargeld-Prinzip“ in der Rotlicht-Branche konnte man sowohl als Sexworker(in) oder Betreiber(in) Teile des Umsatzes in die „schwarze Tasche“ packen und Nachweise, was wirklich umgesetzt wurde, konnten gerade bei den „Dienstleisterinnen“ nicht wirksam nachvollzogen werden. Oft waren die Personen nicht einmal namentlich bekannt, nicht greifbar und damit nicht zu belangen. Betriebe wollten dies gar nicht so genau wissen, sind durch das neue Gesetz nun aber gezwungen „Huren-Ausweise“ zu kontrollieren und Anwesenheitslisten tagaktuell zu führen.
    Damit haben die Finanzbehörden nun Zugriff auf die „Steuerbürger(innen“, die bislang unbekannt agierten! Wenn man nach wie vor 50:50 macht, sich also die Umsätze teilt, kann man als Betreiber schnell in die Haftung für entstandene Umsatzsteuer geraten. Denn: welche Sexworkerin hat schon eine Umsatzsteuernummer? Die Anzahl wird verschwindend gering sein! Und: wer keine Umsatzsteuernummer hat, zahlt sicher auch keine Umsatzsteuer für seine Erträge!

    Dass die Umsatzsteuer aber zwangsläufig bei allen gewerblichen Dienstleistungen entsteht, habe einige Zeitgenossen einfach nicht auf dem Schirm! Wenn das Finanzamt dann auf die Idee kommt entgangene Umsatzsteuer beim Betreiber einzufordern, wird die Sache unlustig! Die Vergangenheit kann man leider nicht mehr „heilen“, aber für die Zukunft kam beim Kongress das Thema „Verbindliche Auskunft des Finanzamtes“ ins Spiel: bei diesem Verfahren stimmt man sein Betriebskonzept in steuerlicher Hinsicht mit dem zuständigen Finanzamt ab und holt sich (sehr vereinfacht dargestellt!) eine kostenpflichtige „Genehmigung“ oder eine „Ablehnung“ einer bestimmten steuerlichen Praxis und dies natürlich am besten „abstrakt“, also ohne mit der Handhabung bereits begonnen zu haben. Man kann in diesem Zusammenhang sogar eine „Betriebsprüfung“ beim Finanzamt bestellen, die allerdings kostenpflichtig ist! Ein sehr komplexes Thema, dass Sie gerne mit unseren Fachleuten (Steuerberater und Steuer-Fachanwälte) erörtern und in Auftrag geben können, wenn Sie „Schlimmes“ befürchten! Sprechen Sie uns an und wir vermitteln geeignete Experten aus unserem Netzwerk!

    Bordellbetreiber: Risikofaktor Bauamt und Flächennutzungspläne!

    Die Bauämter werden gerne als das „Damokles-Schwert“ des Prostituiertenschutzgesetzes bezeichnet! Weil das Baurecht „unverändert fortbesteht“, also durch das ProstSchGesetz nicht eingeschränkt, angepasst oder verändert worden ist, haben „Duldungen“ nun keinen Bestand mehr! Die meisten existierenden „Landesverordnungen zur Umsetzung des ProstSchGesetz) schreiben bei „baulichen Anlagen“ also Prostitutionsstätten eine bauamtliche Genehmigung vor! Diese Genehmigung muss als Anlage zum Antrag dann eingereicht werden! Ohne ein „Ja“ des Bauamts, kann der Sachbearbeiter auf dem Ordnungsamt keine „Konzession“ erteilen und hier stehen gerade Hunderte von Betrieben auf dem Prüfstand! Obwohl ich schon seit Oktober 2016 dazu aufrufe, den eigenen baurechtlichen Status unbedingt zu prüfen, haben viele Betreiberinnen und Betreiber darauf verzichtet und hoffen nun auf ein „Wunder“! Besonders „gemein“ erscheint es, wenn das Ordnungsamt das Betriebskonzept begrüsst, bei der Ortsbesichtigung die Ausstattung lobt und dann wenig später vom Bauamt mitgeteilt wird, dass „Prostitutionsstätten“ im Wohngebiet nun mal nicht zulässig sind!  Da ist man dann bei gefühlten 0% und man sollte sich keine großen Hoffnungen auf eine „Konzession“ machen!

    Natürlich gibt es Rechtsmittel und Verzögerungstaktiken, aber in der Regel ist hier die Suche eines „Ersatzobjekts“ sinnvoll und eine großzügige „Gnadenfrist“ es Amtes ist oft mehr wert als letztendlich sinnlose Zankerei. Leider sind selbst erfahrene Architekten mit dem Thema „Prostitution“ oft überfordert und auch einige Anwälte haben wichtige Urteile zum Thema schon „überlesen“! Wenn Sie eine entsprechende Überprüfung brauchen, können Sie unserem Netzwerk vertrauen! Unsere Experten sind seit Jahren in Bereich „Rotlicht“ unterwegs und haben schon vieles ausgefochten! Hier ist „Erfahrung“ einfach nicht zu toppen!

    Escort-Agenturen: Definitionsfragen der „Prostitutionsvermittlung“!

    Die „Prostitutionsvermittlung“ ist eine besondere Variante der „Prostitutionsbetriebe“, deren Dienstleistung eben darin besteht „Dienstleisterinnen“ und „Kunden“ zueinander zu bringen. Die Escort-Damen werden dazu auf der Homepage der Agentur mit Bild beworben, die Agentur gibt das jeweilige Angebot der Damen im Auftrag weiter, bearbeitet Kundenanfragen und vermittelt einen „Kontrakt“ zwischen Dame und Kunde. Dafür gibt es in der Regel eine prozentuale Provision, wie es auch im „Maklergewerbe“ üblich ist. Es ist allerdings noch ungeklärt, ob man bei diesen Geschäftsmodellen möglicherweise die „Selbstständigkeit“ der Escort-Damen unter bestimmten Umständen angezweifelt werden kann und ob „feste Tarife“ eventuell nicht so ganz gesetzeskonform sind. Ich persönlich habe den Eindruck, dass die Ämter die Agenturen als lediglich virtuell auftretenden Unternehmen kaum im Visier haben. Die Geschäfte werden online abgewickelt, es gibt keine „Stätte“, wo man „Dienstleisterinnen“ antreffen könnte.

    Doch für die Finanzbehörden sind Escort-Agenturen (leider) total transparent: durch die Aufzeichnungspflichten und den Provisions-Rechnungsverkehr sind die Umsätze von Agentur und Dienstleisterinnen exakt nachzuvollziehen und da wir es im Escort-Bereich oft mit höheren Umsätzen zu tun haben, ist die Umsatzsteuer wieder ein wichtiges Thema! Woher kann die Agentur wissen, ob die Dienstleisterin Umsatzsteuer entrichtet? Kann die Agentur subsidiär in Haftung genommen werden? Was ist, wenn die jeweilige Dame bei mehreren Agenturen gelistet ist? Auch hier werden „Verbindliche Auskünfte“ ein wichtiges Thema werden! Ich arbeite mit meinen Partnern im Kundenauftrag bereits an einer Musteranfrage!

    Sexworker(innen): Franz Fiskus fragt nach? Wohnsitz, Steuer, Altlasten

    Franz Fiskus, der emsige Finanzbeamte, ist gut geschult und voller Elan, wenn er den neuen „Steuerzahlern“ durch die „Anmeldung“ (Huren-Pass) automatisch auf die Spur kommt! Franz erhält als Beamter des „Wohnzitz-Finanzamtes“ die Anmeldedaten der „Sexworker(innen)“ per amtlicher Datenübertragung und kann dann per Knopfdruck prüfen, ob bereits steuerliche Daten der Person vorhanden sind. Gibt es sowas noch nicht, wird ein „Erfassungsbogen“ verschickt, den „Sexworker(innen“ regelmäßig nicht verstehen. Manchmal ist der Wohnsitz auch gar nicht Wohnsitz, sondern lediglich die Adresse eines Clubs oder eines hilfreichen Freundes. Manchmal ist eine Dienstleisterin auch nur 3 Monate im Jahr in Deutschland tätig und eventuell auch nicht einkommensteuerpflichtig? Im Erfassungsbogen gibt es aber keine Möglichkeit solche „Spezial-Umstände“ einzutragen! Sowohl Franz, wie auch die Dienstleisterin, sind möglicherweise überfordert? Wenn jetzt noch Vorauszahlungen nach dem „Düsseldorfer Verfahren“ geleistet wurden oder werden, wird es nochmal komplizierter! Ohne Gewerbeanmeldung und erfolgte Optierung kommt auch §19 Umsatzsteuergesetz (Kleinunternehmerregelung) nicht in Betracht? Also sind generell 19% Umsatzsteuer zu entrichten, trotz eventuell vorliegender eingeschränkter Steuerpflicht im Bezug auf die Einkommensteuer? Fragen über Fragen, die nur ausgewiesene Experten beantworten können! Aber selbst Fachleute straucheln, wenn sie zum Beispiel das „Düsseldorfer Verfahren“ gar nicht kennen! Wie verrechnen Wohnsitz-Finanzamt und die Steuerfahndung, die das „Düsseldorfer“ verwaltet, denn die Erträge und wer muss wirklich in Deutschland eine Einkommensteuererklärung fertigen? Wie verfährt man mit „Altlasten“ und wie fertigt man ein ordnungsgemäßes Kassenbuch? Was zum Teufel ist eine Einzelaufzeichnung? Probleme sind absolut vorprogrammiert und ohne Steuerberater wird man diverse Probleme nicht lösen können! Wir vermitteln gerne branchenkundige Berater!

    Sexworker(innen): Zustellprobleme? Lösung vorhanden!

    Viele Sexworkerinnen in Deutschland sind „Reisende“: Heute hier, morgen dort! Gerade da und morgen fort! Der Huren-Ausweis muss quasi auf der Durchreise organisiert werden und ein Wohnsitz in Deutschland ist nicht vorhanden? Wohin mit der amtlichen Post, die irgendwann zwangsläufig kommen muss? Zu „Opa Schröder“, der als Stammkunde seinen Briefkasten opfert? In den Club, wo ich öfters einkehre? Dumm wird es, wenn Schriftstücke mit Fristsetzung eintrudeln und „Opa Schröder“ vergessen hat meine Nummer zu notieren, dass Dokument nicht scannen kann oder die Post verbummelt? Möglicherweise ist der Chef des Clubs, dessen Adresse ich verwende, auch „sauer“ auf mich und wirft ohnehin alles in die Papiertonne? Dann können ernste Probleme entstehen, weil die Behörden ja nicht wissen, was im Hintergrund passiert! Zum Glück gibt es Christophs „Zustellanschrift.de„, eine innovative App mit einem Backoffice, das postalische Sendungen annimmt, diese einscannt und die Dienstleisterin über den Eingang per Email, SMS oder WhatsApp informiert. So brennt nichts an und Christoph verbessert das Produkt immer weiter. Sein Ehrgeiz, alles möglichst perfekt zu machen, ist ja bekannt.

    Weitere Sonderfälle wie „Werbung im Rotlicht-Gewerbe“, „Existenzgründung im Bereich Prostitution“, „Rotlicht-Versicherungen“ und „Finanzierung von Objekten“ werde ich in meinem Blog demnächst beleuchten.

    Heute wollte ich ja kein Buch schreiben, sondern einige ausgewählte Kongress-Themen anschaulich ansprechen. Einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung haben wahrscheinlich schon einen Ansprechpartner vor Ort gefunden. Alle anderen haben natürlich jederzeit die Möglichkeit Christoph Rohr oder mich anzusprechen! Wir beraten stets gerne und vermitteln jederzeit Fachleute und interessante Produkte und Dienstleistungen!

    Meine Seminar-Skripte zum Kongress „Zukunft Rotlicht“, mein „altes Buch“ und auch die Betreiberbroschüre der Zustellanschrift.de finden Sie übrigens auf einer neu eingerichteten Downloadseite innerhalb dieser Präsenz:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/27/praesentationen-und-dokumente-by-howard-chance/

    Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/25/kongress-bericht-zukunft-rotlicht-rechtskonformes-arbeiten-in-schwieriger-zeit/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/26/2-kongress-bericht-zukunft-rotlicht-dank-und-gruss/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/24/zukunft-rotlicht-das-prostituiertenschutzgesetz-und-seine-folgen/

     

     

  • 2. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Dank und Gruß

    2. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Dank und Gruß

    2. Kongress-Bericht "Zukunft Rotlicht" - Dank und Gruß
    Rotlicht-Akademie und Zustellanschrift.de

    2. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Dank und Gruß

    Der große Rotlicht-Kongress in Frankfurt am Main

    Informationsstand: 26. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Unser Kongress in Frankfurt am Main war nicht nur ein Symposium für fundierte Meinungen, gedanklichen Austausch und Umsetzungsstrategien zum neuen Prostituiertenschutzgesetz, sondern auch eine kleine aber feine Fachmesse mit Ausstellern, die Produkte und spezielle Dienstleistungen für die Branche präsentierten und durch Werbepartnerschaften und Sponsoring-Aktionen zum Erfolg der Veranstaltung beigetragen haben!

    Unser besonderer Dank geht an „London“-Kondome und deren Produktmanager Jürgen Heyer, an die Erotik-Portale Ladies.de, Kollegin.de, Quoka.de, Gesext.de, Rotlicht-mv.de, Berlinintim.de, an MBG International Premium Brands, die Menü-Manufaktur Hofmann, mvw.de, Claudia-Versand, ST Rubber, Gummi-Express, an die Zustellanschrift.de, den Puffomat-Kaffeemann und an weitere Partner, die unsere Veranstaltung im Vorfeld beworben haben. Es war toll, dass Ihr bei uns in Frankfurt gewesen seid und uns so tatkräftig unterstützt habt!

    Aber was wäre ein Kongress ohne Gäste und Seminarteilnehmerinnen und Teilnehmer? Als Dozent ist man auf ein wissenshungriges Publikum angewiesen, sonst wird es fad bis langweilig! Im Saalbau Gallus lebte der Dialog und das freundschaftliche Miteinander! Es ging überhaupt nicht um „Konkurrenz“, sondern vielmehr um das gemeinsame Ziel des „Klassenerhalts“: Eine Zukunft im Rotlicht, auf die man sich nach wie vor intensiv vorbereiten muss! Worum es gerade jetzt geht, darauf werde ich in Teil 3 meines Kongress-Berichtes noch eingehen und eine eingehende „Situationsanalyse“ vorlegen. Dies bedarf einiger Vorbereitung, wird aber sehr zeitnah erfolgen.

    Bei Vielen muss die aufgenommene „Information“ wahrscheinlich erst einem „sacken“, es müssen im Kopf Bezüge zur persönlichen Situation gefunden werden. Möglicherweise gibt es weiteren Beratungsbedarf, der im persönlichen Gespräch sicher gestillt werden kann!

    Die Rotlicht-Akademie und MH-Consulting verfügen inzwischen über ein sehr breites Netzwerk: Spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater bundesweit , Architekten, Gutachter, Programmierer und Marketing-Experten stehen bereit, um spezielle Aufgaben zu lösen. Auch wenn es um Alarmsysteme, Hygienefragen, Geldautomaten, Cash-Systeme oder Kassen geht, haben wir Tipps und wir sind natürlich für weitere Kooperationen stets offen!

    Christoph Rohr liebt sein heimisches „Office“, ich reise gerne und viel! In dieser Konstellation und Kooperation liegt ein besonderer Reiz und jeder von uns hat seine Schwerpunkte! Egal ob Sie Christoph oder mich kontaktieren: wir versuchen für alle Probleme Lösungen zu finden und tauschen uns regelmäßig und intensiv aus! Kooperation at it´s best! Punkt!

    Kontext-Artikel – 3. Teil des Berichtes:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/27/3-kongress-bericht-zukunft-rotlicht-themen-fakten-und-notwendigkeiten/

  • 1. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!

    1. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!

    1. Kongress-Bericht "Zukunft Rotlicht" - Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!
    Pic by Rotlicht.de

    1. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!

    Rotlicht-Akademie und MH-Consulting gemeinsam am Start!

    Informationsstand: 25. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Wenn man die aktuelle Presseschau zum Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main betrachtet, wird man, oh Wunder, direkt wieder mit Klischees konfrontiert, die einem Journalisten der Frankfurter Neuen Presse besonders erwähnenswert erscheinen: „ein Maserati auf dem Parkplatz und bullige Türsteher am Eingang“ bei „einem eher ungewöhnlichen Branchentreffen“. Titel des Artikels: „Weiterbildung. Bordellbetreiber informieren sich im Gallus über Zukunft Rotlicht“. Wem nun der Maserati gehörte, ist mir nicht bekannt und auch nicht wichtig und die Türsteher waren nach meiner Wahrnehmung nicht wirklich bullig, sondern zurückhaltend und freundlich. Garantiert keine Milieu-Leute und erst recht keine Rocker, sondern zertifizierte Sicherheits-Fachkräfte, die man bei Veranstaltungen aller Art einsetzt. Bei einem „Rotlicht-Kongress“ ist das dann scheinbar besonders erwähnenswert? Nun gut! In der Tat war es aber gut, dass solch besonnene Leute eingesetzt wurden, denn es gab auch einen Besuch der „Sisters Stuttgart“, die eine besondere Botschaft in den Saalbau Gallus bringen wollten: „Deutschlands erster Kongress für Menschenhandel und Zuhälterei“ stand auf einem selbstgemalten großflächigen Banner. Die „Hessenschau“ berichtet dazu im Artikel „Frauen protestieren gegen Bordellbetreiber-Kongress“.

    Die politische Botschaft der „Sisters“ gegen die Prostitution als solches ist eine zu respektierende Meinung, aber eben an der völlig falschen Stelle präsentiert und mit den falschen Adressaten! Der Staat wäre der richtige Ansprechpartner und folgerichtig bezeichnen die „Sisters“ den Staat auch als „den größten Zuhälter“ …

    Übrigens: im Saalbau Gallus tagten nicht nur Bordellbetreiber, sondern auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Behördenmitarbeiter und auch Sexworkerinnen, die freiwillig im Gewerbe tätig sind und das Sisters-Banner eher irritiert zur Kenntnis nahmen. Es ging thematisch um die Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes und um die damit verbundenen staatlichen Auflagen und eben auch darum „sauber“ = gesetzeskonform zu arbeiten und der Branche eine Zukunft zu geben! Menschenhandel und Zuhälterei? Fehlanzeige! Wenn sich Leute treffen, um ein Gesetz kennen zulernen, um steuerliche Aspekte erklärt zu bekommen, um zu wissen welche baulichen Maßnahmen und Anträge notwendig werden, ist man von einem „Zuhältertreffen“ mit Wein, Weib und Gesang kilometerweit entfernt! Dies mussten auch die erwähnten „Sisters“ einsehen, die sehr überrascht waren, dass unterschiedliche Referenten, darunter auch ich, bereit waren, die „kühne These“ mit ihnen intensiv zu diskutieren! Denn wir, die Dozenten, haben und hatten mit Menschenhandel nie etwas am Hut und verurteilen auch alle Formen von Zuhälterei und Ausbeutung! Besonders die Rechtsanwälte, die ja nun einmal „Organe der öffentlichen Rechtspflege“ sind, mussten im Vorfeld des Kongresses schon kräftig schlucken, als sogenannte „Stoerenfridas“ behaupteten, dass eine Clique von Vorbestraften im Saalbau Gallus referieren würde! Eine Frechheit, die mit „freier Meinungsäußerung“ nichts mehr gemein hat! Die „Sisters“ waren darauf „angesprungen“, stellten aber vor Ort fest, dass die vermuteten bösen Leute nicht vorhanden waren! Keine finster blickenden Goldketten-Luden, keine „gezwungenen Pferdchen mit blauen Augen“, sondern „normale Menschen, wie du und ich“, die versuchen, in einem oft gescholtenen Gewerbe „anständig“ zu arbeiten! So endete die „Protestaktion“ in einem angenehmen Dialog, der nichts mit einer „Störung“ zu tun hatte.

    1. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!

    Der Kongress und seine Themen – Alles war vorab bekannt! – Natürlich rechtskonform!

    Das Kongress-Programm von „Zukunft Rotlicht“ war weder geheim noch anzüglich! Jede und jeder, der sich für das Thema „Prostituiertenschutzgesetz“ interessiert oder als Betreiberin oder Betreiber sogar interessieren muss, konnte das Programm seit Anfang März auf der Homepage https://zukunft-rotlicht.de abrufen und natürlich auch die teilnehmden Referenten ausführlich „googeln“.  Es ging beim Kongress nicht um „Rechtsbeugung“, „Umgehungs-Konstrukte“ oder „Steuerspar-Modelle“, sondern um gesetzeskonforme Arbeit mit einem neuen Gesetz, dessen Intention teilweise noch wenig greifbar erscheint! Keine Zusammenkunft von Verschwörern! Warum auch?

    Das komplizierte deutsche Steuerrecht stand gleich mehrfach auf dem Programm, wobei die Umsatzsteuerproblematik, aber auch die Besteuerung von Sexworkerinnen im Mittelpunkt standen. Das neue Gesetz bietet hier für die Finanzbehörden verschiedene Angriffspunkte und es gibt schon eine ganze Reihe von „Fahndungen“ und rückwirkenden Steuerfestsetzungen, die im Extremfall zur Existenzvernichtung führen können! Die Fachanwälte Guntram Knop (Frankfurt/Main) und Harald Martin (Karlsruhe) stellten die wichtigsten Aspekte und Gefahren vor und kamen mit dem interessierten Publikum intensiv ins Gespräch! Ohne Steuerberater kommt man als Betreiberin oder Betreiber im Gewerbe ohnehin nicht aus und wenn es kompliziert wird, ist der Steuerfachanwalt unentbehrlich! Wer kennt sonst alle Doppelbesteuerungsabkommen europaweit, wenn es ums Thema Steuerpflichten bei Sexworkern geht, die durch die gesamte EU reisen und möglicherweise irgendwann von der Steuerfahndung im Betrieb gesucht werden? Und wer verhandelt sonst mit dem Finanzamt auf Augenhöhe?

    Der Verwaltungsfachmann und Jurist Andreas Ramisch (Forchheim), der bei einer Behörde in leitender Funktion angestellt ist und bundesweit Behörden-Mitarbeiter(innen) zum neuen Prostituiertenschutzgesetz schult, erwies sich einmal mehr als ausgewiesener Experte für alle Fragen des Verwaltungsrechts und lieferte in seinen Referaten praktische Hilfe für den Umgang mit Behörden und erläuterte Verfahrensabläufe im Detail. Ramisch ist kompetent und hat ein unglaubliches Fachwissen, das er sogar an seinem Geburtstag (den er Montag hatte) gerne vermittelte. Auch in den Seminarpausen wurde er ständig befragt und um seine Meinung gebeten! Ramisch konstatierte, dass sich die Behörden in den meisten Bundesländern noch im Wartestand befinden, dass aber jetzt gerade intensive Schulungsmaßnahmen laufen! Ruhig wird das Jahr 2018 weder auf der einen (Betreiber) noch auf der anderen Seite (Behörden) werden!

    Marketingfachmann Michael Beretin (Stuttgart) beschäftigte sich mit dem wichtigen Aspekt der „Werbung für Prostitution“ und zeigte Gefahren auf, die sich z.B. ergeben, wenn man von „Team und seinen Damen“ spricht und diese „Botschaft“ auch an die Behörden sendet! Wenn man plötzlich zum „Arbeitgeber“ von 100 Damen wird, sollte man sein Sparschwein prüfen, denn dann sind Nachzahlungen in Millionenhöhe für Steuern und Sozialabgaben schnell vorprogrammiert und außerdem kann man auch noch empfindlich bestraft werden! Beretin, der in bekannt charmanter wie bestimmter Art auftrat  rief auf dem Podium auch zur Gründung eines neuen Verbandes auf, der „endlich“ die Interessen der Branche bündelt und vertritt! Die Idee fand großer Zuspruch und wird möglicherweise recht zeitnah in die Tat umgesetzt!

    Mit praktischen Hilfen rund um das ProstSchGesetz befasste sich der Veranstalter Christoph Rohr in seinem Seminar-Block: die Zustellanschrift.de, Christophs Herzblut-Baby, ist in aller Munde und verbreitet sich immer mehr. Damen ohne Wohnsitz in Deutschland oder Damen, die den Blick des Partners fürchten, können ihre Behörden-Post ganz legal nach Ulm umleiten und erhalten per E-Mail, SMS, WhatsApp Nachricht, wenn etwas im Kasten liegt. Ein ausgeklügeltes Verfahren, verwaltungsrechtlich geprüft und für sehr gut befunden! Ein Produkt, was die Branche braucht und dass es für ganz kleines Geld gibt! Eine Erfolgsstory, die aber den ganzen Mann fordert …

    Ich selbst, in der Branche als Howard Chance bekannt und von einigen Leuten auch als die „böse Bild-Zeitung des Rotlichts“ verunglimpft, habe mich beim Kongress mit den „Kaufmännischen Pflichten der Betreiberinnen und Betreiber im Rotlicht“ befasst und einen weiteren Seminarblock zum Thema „Sexworker(innen) und Betreiber(innen) im Fokus der Finanzbehörden“ angeboten. Die Präsentationen zu beiden Themen werden demnächst auch
    online verfügbar sein!

    Die Conclusio für heute …

    Der liebe Kollege Christoph Rohr hat die komplette organisatorische Abwicklung des Kongresses übernommen, war in den vergangenen Monaten fast ausschließlich mit dem Kongress beschäftigt und wusste oft nicht, wo ihm gerade der Kopf stand. Wie viel Vorbereitung und Koordination nötig ist, um einen einzigen Kongress-Tag bis ins Detail zu organisieren, kann sich kaum jemand vorstellen! Wir haben fast täglich telefoniert, Dinge abgesprochen und erledigt. Meine Kunden wurden auch oft vertröstet, Christoph musste seine „Rotlicht-Akademie“ pausieren und sogar die Weiterentwicklung der Zustellanschrift.de zeitweise vernachlässigen! Der Tag hat eben nur 24 Stunden … an dieser Stelle nochmals ein herzlicher Dank nach Dornstadt für die hervorragende Arbeit! Prall … Herr Rohr! Mit Dir immer wieder gerne!

    Nach dem Kongress ist  jetzt nicht „vor dem Kongress“: unser Zusammenarbeit hat sich beim Kongress bewährt und wird sich jetzt bei unseren „Kern-Kompetenzen“ fortsetzen: Christoph wird sein Produkt promoten, denkt über Zusatztools nach, ich werde reisen und texten und wir werden weiter intensiv im Bereich der „Unternehmensberatung“ tätig sein und uns hier mit der Rotlicht-Akademie und MH-Consulting sinnvoll ergänzen! Unsere Partner und weitere Details werde ich in den kommenden Tagen in meinem „2. Bericht zum Kongress“ vorstellen! Genug für heute! Die Arbeit ruft! Glück auf!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/26/2-kongress-bericht-zukunft-rotlicht-dank-und-gruss/

  • Prostitution 2018 – Kongress-Vorbereitung Frankfurt/Main – Wochenfrist!

    Prostitution 2018 – Kongress-Vorbereitung Frankfurt/Main – Wochenfrist!

    Prostitution 2018 - Kongress-Vorbereitung Frankfurt/Main - Wochenfrist!Prostitution 2018 – Kongress-Vorbereitung Frankfurt/Main – Wochenfrist!

    Die Zeit vergeht, mit zunehmendem Alter, immer schneller, als man denkt! Der Kongress „Zukunft Rotlicht“ schien kürzlich noch in weiter Ferne, doch nun sind es gerade noch 8 Tage, bis wir in Frankfurt in großer Runde zusammen kommen werden. Solche Veranstaltungen folgen immer ihren eigenen Regeln und auch wenn man sich frühzeitig präpariert, wird die letzte Woche immer hektisch! Manuskripte müssen erarbeitet werden, die Powerpoint-Präsentation muss erstellt werden und man muss abschätzen, wie lang ein Vortrag wird und welche Fragestellungen sich dazu ergeben können. Für die Vorbereitung eines 1 1/2 -stündigen Seminars können schnell  2 Arbeitstage nötig werden und ich werde in Frankfurt zwei solcher Seminare anbieten, die in der gegenwärtigen Situation hilfreich sein dürften:

    1. Seminar – Bordellfachwirt(in)? Kaufmännische Betriebsführung im Rotlicht-Betrieb

    Das neue Prostituiertenschutzgesetz fordert von den Betreiberinnen und Betreibern von „Prostitutionsbetrieben“ besondere „Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten“! So müssen sämtliche Vereinbarungen mit Sexworkerinnen schriftlich dokumentiert werden, Registrierungsbescheinungen müssen  geprüft werden und „Aufklärungsgespräche“ sind jetzt obligatorisch! Datenschutz, sichere Aufbewahrung und rechtzeitige Löschung muss garantiert werden und eine Art „tägliches Melderegister“ wird Pflicht! Darüber hinaus gibt es diverse Auskunftspflichten und Bestimmungen, die bei der Personalauswahl dringend zu berücksichtigen sind. Außerdem dürfen bestimme „hoheitliche Aufgaben“ nur von Personen wahrgenommen werden, die im Sinne des Gesetzes „zuverlässig“ sind und bei denen dieses auch amtlich „attestiert“ wurde! Auch die kaufmännischen Aufgaben sind vielfältig und wer will schon Probleme mit dem Finanzamt riskieren, weil man nicht darüber informiert ist, wie Quittungen und Rechnungen auszusehen haben! Die „Verwerfung einer Buchhaltung“ kann eine mögliche Folge sein, die einen teuer zu stehen kommen kann! Und dann sind da noch die neuen Vorschriften für die „Bewerbung“ sexueller Dienstleistungen. Ich werde alle neuen Bestimmungen in meinem Seminar vorstellen und auch darlegen, wie man am sinnvollsten und am erfolgreichsten mit Behörden kooperiert. Außerdem werde ich aufgrund meiner Erfahrungen über „Nachbesserungen“ bei Betriebskonzepten referieren und auch die Grundzüge bei der „Existenzgründung“ in der gegenwärtigen Situation erläutern. Nach dem Vortrag gibt es ausreichend Zeit für Fragen und eine offene Diskussionsrunde!

    2. Seminar – Sexworker(innen) und Betreiber(innen) im Fokus der Finanzbehörden

    Das vermeintliche „Schutzgesetz“ ist ein „Regulierungsgesetz“, mit dem der „Kaiser“ das haben haben will, was „des Kaisers ist“: Steuern! Ja, es ist ein gewisser Etikettenschwindel, den der Gesetzgeber da anwendet, um ein wenig zu „verschleiern“, worum es bei der umfangreichen Datenerhebung geht! Wenn man „Steuerpflichtige“ nicht kennt, kann man sie schlecht „veranlagen“ und dass nach der „Registrierung“ beim Amt innerhalb weniger Wochen ein „Erhebungsbogen“ ins Haus flattert, hat sich inzwischen schon vielfach bewahrheitet! Eigentlich nicht schlimm, wenn man nicht bereits seit Jahren schwarze Erträge erzielt hat und womöglich hohe Summen mit Western Union durch die Welt geschickt hat! Die Abgabenordnung ist da recht unbarmherzig und die Verjährung tritt bei Steuerhinterziehung erst sehr spät ein! Außerdem stellt sich bei Vollerwerbs-Sexworkerinnen zusätzlich die Frage, ob vielleicht die Pflicht zur Zahlung der Umsatzsteuer eingetreten ist? Hier lauern Gefahren im Gebüsch, über die man nur ungerne nachdenkt! Die Theorie, dass die Teilnahme am „Düsseldorfer Verfahren“ vor weiterer „Verfolgung“ oder vor der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung schützt, ist ein Ammenmärchen! Immer wieder gerne erzählt, aber von der Realität mit Schwung überholt! Im Gegensatz zu den deutschen Ordnungsämtern, die sich mit dem neuen Gesetz schwer tun, sind die deutschen Steuerbehörden wahre Meister in der „Ermittlung“ und ich stelle im Seminar Ermittlungsansätze vor, an die Sie möglicherweise noch nie gedacht haben. Dies betrifft auch „Rotlicht-Betriebe“, die manchmal gar nicht wissen, welch sensible Daten regelmäßig unwissend erzeugt werden! Das Howardsche Seminar ist natürlich keine Anleitung oder Anstiftung zur erfolgreichen Steuerhinterziehung, sondern ein Bericht aus der „Berater-Praxis“, der verdeutlichen soll, dass man mit den deutschen „Finanzbehörden“ nicht spielen sollte, es sei denn man ist „größenwahnsinnig“ und will das (nicht vorhandene) Glück herausfordern!

    Sehen wir uns am 23. April 2018 in Frankfurt? Ich würde mich freuen, zumal viele weitere interessante Themen auf dem Kongressprogramm stehen! Falls Sie teilnehmen möchten und noch keine Karte besitzen, können Sie noch bis zum 17.04. mit dem Rabattcode „Howard Chance“ eine Karte zum Vorzugspreis von 149 € buchen und falls Sie zusätzlich noch eine zweite Karte benötigen, erhalten Sie diese für 87 €. Buchungen unter folgendem Link:

    https://zukunft-rotlicht.de/buchen/

     

  • Prostitution 2018 – Erfreuliche Berichte – Erste NRW-Genehmigungen erteilt!

    Prostitution 2018 – Erfreuliche Berichte – Erste NRW-Genehmigungen erteilt!

    Prostitution 2018 - Erfreuliche Berichte - Erste NRW-Genehmigungen erteilt!Prostitution 2018 – Erfreuliche Berichte – Erste NRW-Genehmigungen erteilt!

    Man hat mich ja in der Vergangenheit bereits „Untergangsprediger“ genannt und mir unterstellt einen „Miesmacher-Blog“ zu betreiben, da ich ja immer wieder die Finger in die Wunde gelegt habe und auch in meinem Buch, dessen Update momentan in Vorbereitung ist, wurden viele „Fallstricke“ beleuchtet, mit denen man es bei der Konzessionierung zu tun haben kann, wenn amtliche Sachbearbeiter gründlich arbeiten und das neue Gesetz gründlich studiert haben. Klar, es hat bereits viele Betreiber im negativen Sinn „erwischt“, aber ich kann heute, nicht ganz ohne Stolz, berichten, dass einige meiner Kunden in NRW ihre amtliche Betriebserlaubnis in den vergangenen Wochen erhalten haben! Glückwunsch!

    Da ich gegenüber meine Kunden, deren Konzepterstellung ich zu verantworten habe, eine Verschwiegenheitserklärung abgegeben habe, kann ich die „erfolgreichen Fälle“ natürlich nicht als „Referenz“ listen! Ich kann aber sagen, dass sich darunter einige Großbetriebe befinden, aber auch einige eher „gemütliche Betriebe“, wo die Inhaberinnen und Inhaber zunächst in großer Sorge waren, da die Existenz bedroht war! Insgesamt befinden sich momentan bundesweit noch um die 40 Betriebskonzepte von MH-Consulting in der amtlichen Prüfung oder in der amtlichen „Sortierung“.

    NRW, Bayern, Niedersachsen prüfen bereits intensiv, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein sind auch aktiv, während man aus Berlin, Hamburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und aus den östlichen Bundesländern eher Absichtserklärungen hört! Hier „sortieren“ sich die Ämter noch, was aber sicher nicht als „Entwarnung“ gewertet werden darf!

    Besondere Emsigkeit ist übrigens für mich bislang nur in Nordrhein-Westfalen zu erkennen, wo sich die Aktenordner bereits mächtig füllen und wo auch nach wie vor mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt! In NRW sind die Gespräche und „Auseinandersetzungen“ mit dem Behörden zum Teil recht intensiv, meistens aber auch zielführend, Bisher bislang!

    In der nächsten Woche habe ich in NRW und Hessen zu tun und dann steht in zwei der Rotlicht-Kongress in Frankfurt am Main an, auf den ich mich auch intensiv vorbereiten muss! Das Anmeldeaufkommen ist sehr hoch und der 23. April 2018 wird ganz sicher das Branchenereignis des Frühling für Sexworkerinnen und Betreiber.

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

     

  • Rotlicht-Bank? – Banken kündigen Konten von Rotlicht-Betrieben!

    Rotlicht-Bank? – Banken kündigen Konten von Rotlicht-Betrieben!

    Rotlicht-Bank? - Banken kündigen Konten von Rotlicht-Betrieben!Rotlicht-Bank? – Banken kündigen Konten von Rotlicht-Betrieben!

    Ich habe kürzlich bereits über die erheblichen Schwierigkeiten bei der Kreditaufnahme für Rotlicht-Immobilien berichtet! Nun haben mich Meldungen erreicht, die exakt in den Kontext passen und die für Rotlicht-Betriebe in Deutschland sehr bedrohlich sein können, denn: aus heiterem Himmel und nach Jahren von guten Geschäftsbeziehungen, werden Girokonten von Bordellbetreibern, Erotikclubs, Escort-Agenturen und Werbeportalen gekündigt! Und dies ohne Schulden bei der Bank, ohne Kontopfändungen oder sonstige schwerwiegende Gründe, die solche Maßnahmen rechtfertigen würden!

    Ohne Geschäfts-Girokonto kann man keine Bar-Einnahmen aus dem Betrieb einzahlen, keine Überweisungen tätigen oder empfangen und Lastschriften von Versorgern etc. funktionieren natürlich auch nicht mehr. Selbst Bareinzahlungen auf fremde Konten werden von vielen Banken nicht mehr angenommen, wenn man nicht Kunde des jeweiligen Instituts ist. Und ein „EC-Karten-Terminal“ geht ohne Kontoverbindung auch nicht!

    Alles in „bar“ zu erledigen, war im Rotlicht zwar mal „hipp“, aber in der digitalen Welt der Neuzeit ist der aufgezwungene Verzicht auf ein Girokonto ein „Mega-Gau“!

    Gibt es möglicherweise eine geheime Vereinbarung der deutschen Bankenwirtschaft „Agenda Anti-Rotlicht 2018“? Nach dem „Zahlungskontengesetz“ (ZKG) hat jede Bürgerin und jeder Bürger einen Anspruch auf die Einrichtung eines sogenannten „Basiskontos“, aber dies bezieht sich lediglich auf „Privatpersonen“ und nicht auf „Betriebe“, wobei man bei „Einzelunternehmen“ möglicherweise bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Beschwerde führen könnte? Ich werde dazu entsprechend anfragen und weiter recherchieren!

    Muss man also jetzt oder demnächst den geschäftlichen Geldverkehr über eine eingeklagtes „Basis-Konto“ abwickeln und gerät dann in den Verdacht der Geldwäsche? Man würde dann ein privates Konto nicht „auf eigene Rechnung“ führen und müsste dann auch noch damit rechnen Probleme mit dem Finanzamt oder sonstigen Ermittlungsstelle zu bekommen? Alles sehr unerfreulich!

    Die Banken, die Geschäftsbeziehungen mit „Rotlicht“ ablehnen, nennen übrigens keine greifbaren Gründe, sondern verweisen auf „allgemeine unspezifische Gründe“, die aber scheinbar doch so spezifisch sind, dass die gesamte Kreditbranche an einem Strang zieht! Ohne interne Vereinbarung oder Vorgaben kann eine solche gemeinschaftliche „Praxis“ kaum entstehen!

    Nun weiß ich natürlich nicht, wie viel der geschätzten 20.000 Betriebe in Deutschland solche Probleme haben, aber durch die bei mir eingegangenen Anfragen, werde ich mich der Thematik in jedem Fall einmal annehmen und bin auch für diskrete Rückmeldungen zum Thema dankbar! Eine Mail an howard.chance@t-online.de kommt immer an!

    Über die Ergebnisse werde ich dann auch beim Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main berichten! Versprochen! Und vielleicht ist die Eröffnung einer „Deutschen Rotlicht-Bank“ mit einem Genossenschaftsmodell gar nicht so abwegig? Und der Ort „Frankfurt“ passt ja auch durchaus zum Thema!

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

  • Prostitution 2018 – Intensive Fahndungsmaßnahmen der Steuerbehörden

    Prostitution 2018 – Intensive Fahndungsmaßnahmen der Steuerbehörden

    Prostitution 2018 - Intensive Fahndungsmaßnahmen der SteuerbehördenProstitution 2018 – Intensive Fahndungsmaßnahmen der Steuerbehörden

    Informationsstand: 09. März 2018 – Autor: Howard Chance

    Es kommt, wie es kommen musste: durch die Registrierung der in Deutschland tätigen Sexworkerinnen haben die lokalen Finanzbehörden jede Menge verwertbares „Futter“ bekommen, um Daten abzugleichen und neue „Steuerbürgerinnen“ anzulegen. Logisch, wenn ich einen „Huren-Ausweis“ beantrage, habe ich zumindest die Absicht im Rotlicht-Gewerbe tätig zu werden. Aber möglicherweise habe ich auf dem Ordnungsamt auch „erzählt“, dass ich schon einige Jahre Sexarbeiterin bin? Der zuständige Mitarbeiter hat das dann notiert und diese Notiz landete dann beim Finanzamt?

    Eine von vielen Geschichten, die ich momentan so höre! Wenn der Finanzbeamte beim Stöbern im Finanzamtsrechner keine Steuerzahlung finden kann und auch die Nachfrage bei der für das „Düsseldorfer Verfahren“ zuständigen Steuerfahndung kein „Material“ bringt, so ist in der Regel ein Anfangsverdacht auf „Steuerhinterziehung“ gegeben, dem man dann, wenn es die amtliche Anspannung zulässt, nachgehen muss. Das ist Pflicht, wenn der Beamte Missstände erkennt, die unsere Staatskasse schmälern oder bereits geschmälert haben und so ist es eigentlich nicht verwunderlich, dass schriftliche Anfragen im Postkasten landen. Überraschung? Ne, nur logische Konsequenz!

    Doch einige Finanzbehörden haben sogar noch ganz andere Tricks im Repertoire: so werden momentan Escort-Agenturen angeschrieben und ebenso freundlich wie konsequent gebeten eine Aufstellung der „Geschäftspartnerinnen“ der letzten 4 Jahre zu fertigen und dabei auch im Detail mitzuteilen, welche Provisionen an die Agentur gezahlt wurden! Wenn man den Prozentsatz der Provisionen kennt, kann man im „Dreisatz“ die Umsätze der jeweiligen Dame problemlos „hochrechnen“. Während „Gelegenheitsdamen“ hier nur wenige Tausender auf dem Buchungsdeckel haben, sind die „Profis“ schnell in der Umsatzsteuerfalle, wenn nämlich mehr als 17.500 € in einem Kalenderjahr erwirtschaftet wurden!

    Die Pflicht zur Mitwirkung der Agenturen bei den finanzamtlichen Ermittlungen, ergibt sich aus § 93 der Abgabenordnung und es macht überhaupt keinen Sinn dagegen zu rebellieren! Nach kaufmännischen Grundsätzen sind für Provisionen Rechnungen zu legen und diese müssen natürlich einen Adressaten haben! Hat man hier „Schmuh“ gemacht, wird man womöglich selbst in Haftung genommen! Ein Besuch der Damen und Herren mit den prüfenden Blicken mit Beschlagnahmung sämtlicher Unterlagen, kann die Folge sein, wenn man nicht „kooperiert“!

    Durch die neuen „Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten“, wird die Zahl der sogenannten „Sammelauskünfte“ exponential zunehmen, da sich die Finanzbehörden damit viel Ermittlungsarbeit bei Einzelfällen ersparen können! Die Behörden arbeiten hier mit steigender Effizienz und ausgeklügelten Computersystemen, die quasi von selbst Zusammenhänge ermitteln und in einer Art „Mind Map“ zusammenfassen. Was bei George Orwell „1984“ noch Fiktion war, hat inzwischen den Alltag erreicht!

    Zu diesem Thema, was einen Großteil der Sexworkerinnen und Betreiber betreffen dürfte, werde ich auch bei Zukunft Rotlicht – 1. Deutscher Rotlicht-Kongress am 23. April 2018 in Frankfurt am Main facettenreich referieren!

    „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß?“ – Was aber das Finanzamt über mich weiß oder bald weiß, sollte mich „richtig heiß“ machen, bevor so manches persönliches Unglück seinen willkürlichen Lauf nimmt!



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Montag – 23. April 2018 – 1. Rotlicht-Kongress in Frankfurt/Main

    Montag – 23. April 2018 – 1. Rotlicht-Kongress in Frankfurt/Main

    Montag – 23. April 2018 – 1. Rotlicht-Kongress in Frankfurt/Main

    Gibt es noch eine Zukunft für das „deutsche Rotlicht“ oder hat das neue berüchtigte Prostituiertenschutzgesetz nun das absolute Potenzial nun flächendeckend Existenzen in der Branche zu zerstören?

    Mit dieser und vielen weiteren wichtigen Fragen beschäftigt sich der 1. bundesweite Rotlicht-Kongress, der am Montag, dem 23. April 2018, in Frankfurt am Main ganztägig stattfinden wird und von der Firma London-Kondome präsentiert wird! Betreiberinnen und Betreiber von „Prostitutionsstätten“ und „Prostitutionsvermittlungen“ sind ebenso herzlich willkommen wie Sexworkerinnen und Sexworker und deren engagierte Verbände, die ja oft schon seit Jahren gegen die amtlichen „Windmühlen“ kämpfen! Gemeinschaft und Austausch sind wichtig und so ist eine rege Beteiligung wünschenswert, um miteinander ins Gespräch zu kommen und dabei hoffentlich viele Gemeinsamkeiten zu entdecken!

    Rechtsanwälte, Steuerberater, Marketing- und Unternehmensberater

    Namhafte wie hochkarätige Experten aus nahezu allen derzeit relevanten Bereichen (Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht, Steuerrecht, Marketing,  Werbung und Unternehmensberatung) werden zu den unterschiedlichen Problemstellungen ganztägig referieren. Vorträge, Impuls-Seminare, Arbeitsgruppen und Diskussionen stehen auf dem anspruchsvollen Programm, wobei der Austausch von Informationen und Meinungen ein besonderes Gewicht erhalten wird!

    Fachaussteller vor Ort – Information und Dialog

    Neben dem sehr umfangreichen Vortrags- und Seminarangebot, werden in Frankfurt/Main zusätzlich auch branchenaffine Fachaussteller vor Ort anwesend sein, die ihre Produkte und Dienstleistungen vorstellen und mit der Branche ins Gespräch kommen wollen. Alarmsysteme, Kassen- und Abrechnungslösungen, Automatenanbieter, Wäscheservices, Portale und spezialisierte Vermarkter, Online-App-Dienstleister, Gebäudeversicherer, Gesundheitsdienstleister und vieles mehr, werden im Rahmen der Ausstellung ganztägig präsentiert!

    Einladung an Sexworker(innern)-Verbände und Organisationen

    Sexworker-Verbände und ähnliche Organisationen sind sehr herzlich eingeladen, sich beim Kongress kostenfrei zu präsentieren! Die Veranstaltung ist „überparteilich“ und bietet auch durchaus die Möglichkeit zu Kontroversen: Diskussion belebt und positiver „Streit“ weckt Synergien! Meinungsaustausch im besten Sinne! Aufgabe Zukunft Rotlicht!

    Meet & Greet – Afterparty

    Im Anschluss an die Veranstaltung findet eine „Meet & Greet“-Afterparty statt, bei der Kommunikation, Networking und Gedankenaustausch im Mittelpunkt steht! Natürlich ist ganztägig für das leibliche Wohl gesorgt, denn Hören, Denken & Diskussion braucht natürlich auch „Nahrung“. Hurra!

    Alle Detail-Informationen finden Sie unter der Kongress-Internet-Präsenz:

    https://zukunft-rotlicht.de



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

  • Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Zukunft Rotlicht - Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress - Frankfurt am Main

    Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Es ist soweit: London – Die Kondom-Weltmarke präsentiert am Montag, 23. April 2018, Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress in der Metropole Frankfurt am Main.

    Die deutsche Rotlicht-Branche (Betreiberinnen und Betreiber von Erotik-Clubs, Laufhäusern, Bordell-Betrieben und Escort-Agenturen, aber natürlich auch die vielen Sexworkerinnen und Sexworker) stellen sich momentan die Frage, ob die Zukunft des „Rotlichts“ weiter positiv „rot“ ist oder ob das neue „Prostituiertenschutzgesetz“ (ProstSchGesetz) eine eher negativ schwarze Perspektive verheißt!

    Die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

    Die Umsetzung des einschneidenden Gesetzes ist Ländersache! 16 Bundesländer arbeiten an Umsetzungsverordnungen oder habe solche bereits erlassen, wobei es gewaltige inhaltliche Unterschiede gibt. Was in einem Bundesland nach wie vor geduldet wird, ist in einem anderen strikt verboten und selbst innerhalb der Bundesländer werden die „Regeln“ auf den Ämtern vor Ort sehr unterschiedlich interpretiert! Zudem schalten sich nun auch Baubehörden ein, die ebenfalls keine einheitlichen Baugesetzbücher besitzen!

    Finanzamt / Steuerfahndung ist fast immer mit im Boot

    Die Finanzbehörden behandeln das „Rotlicht-Gewerbe“ natürlich auch nicht einheitlich: in manchen Regionen wird das „Düsseldorfer Verfahren“ praktiziert, in anderen nicht angewandt. Während „Heimat-Finanzämter“ auf eine Steuererklärung bestehen und im Rahmen der „Sexworker-Registrierung“ viele neue Steuernummern vergeben, bestehen die fürs „Düsseldorfer Verfahren“ zuständigen Steuerfahndungsstellen auf bedingungslose Fortsetzung einer „freiwilligen Vereinbarung“, die keinen Gesetzescharakter hat! Auch die Frage, wer in einem Bordellbetrieb für die „Umsatzsteuer“ haftet oder eventuell subsidiär „herangezogen“ werden kann, ist nicht einheitlich geklärt!

    Der „politische Wille“ und seine fatalen Folgen

    Zudem mischen sich Kreise, Städte und Gemeinden oft mit „politischem Willen“ in diverse amtliche Entscheidungsprozesse ein, um auf möglichst galante Art und Weise missliebige Betriebe zu schließen oder aber um beliebte Betriebe, die der kommunalen Kasse „dienen“, auf Gedeih und Verderb zu erhalten! Der Zweck heiligt die Mittel? Schilda meets Klüngel?

    Verfassungsbeschwerde zum ProstSchGesetz

    Die entscheidende Frage, ob das Prostituiertenschutzgesetz verfassungsgemäß oder (in Teilen) verfassungswidrig ist, wird womöglich erst in 2019 entschieden! Zwar ist das anhängige von Dona Carmen e.V. initiierte Verfahren vom Bundesverfassungsgericht für 2018 auf die Agenda genommen worden, aber der konkrete Verfahrensbeginn wird vermutlich erst Ende des Jahres sein, wenn ein Großteil der Sexworkerinnen und Sexworker bereits amtlich erfasst und viele Betriebe bereits amtlich geschlossen sein werden!

    Resumee – Die aktuelle Situation und die Sorgen

    Viele Sexworker(innen) und Betreiber(innen) haben gerade arge Ängste und fürchten aus unterschiedlichen Gründen sogar um ihre Existenz! Die vermeintliche „Ruhe“ in 13 Bundesländern ist zudem trügerisch, da sich die Beamtinnen und Beamten noch im „Wartestand“ befinden, geschult werden müssen oder auf Anweisungen der Landesbehörden warten. Ob nach der Ruhe überall der Sturm folgt, kann man nur schwer abschätzen!

    Information tut dringend Not und Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress ist daher gerade in der jetzigen Zeit des Umbruchs eine zentrale Groß-Veranstaltung, die viele Fragen beantworten und Wege aufzeigen soll! Vorsprung durch Wissen: Zukunft für das Rotlicht!

    Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Namhafte hochkarätige Experten aus nahezu allen derzeit relevanten Bereichen (Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht, Steuerrecht, Marketing,  Werbung und Unternehmensberatung) werden am Montag, dem 23. April 2018, in Frankfurt am Main sein und zu den unterschiedlichen Problemstellungen ganztägig referieren. Vorträge, Impuls-Seminare, Arbeitsgruppen und Diskussionen stehen auf dem anspruchsvollen Programm, wobei der Austausch von Informationen und Meinungen ein besonderes Gewicht erhalten wird!

    Gemeinsam“ erreicht man mehr! Networking ist hier das Konzept der Zukunft … Zukunft Rotlicht! Das Jahr 2018: ein Jahr wichtiger Entscheidungen für die Branche!

    Fachaussteller vor Ort – Information und Dialog

    Neben dem sehr umfangreichen Vortrags- und Seminarangebot, werden in Frankfurt/Main zusätzlich auch branchenaffine Fachaussteller vor Ort anwesend sein, die ihre Produkte und Dienstleistungen vorstellen und mit der Branche ins Gespräch kommen wollen. Alarmsysteme, Kassen- und Abrechnungslösungen, Automatenanbieter, Wäscheservices, Portale und spezialisierte Vermarkter, Online-App-Dienstleister, Gebäudeversicherer, Gesundheitsdienstleister und vieles mehr, werden im Rahmen der Ausstellung ganztägig präsentiert!

    Einladung an Sexworker(innern)-Verbände und Organisationen

    Sexworker-Verbände und ähnliche Organisationen sind sehr herzlich eingeladen, sich beim Kongress kostenfrei zu präsentieren! Die Veranstaltung ist „überparteilich“ und bietet auch durchaus die Möglichkeit zu Kontroversen: Diskussion belebt und positiver „Streit“ weckt Synergien! Meinungsaustausch im besten Sinne! Aufgabe Zukunft Rotlicht!

    Alle Detail-Informationen finden Sie unter der Kongress-Internet-Präsenz:

    www.zukunft-rotlicht.de



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

  • Prostitution 2018 – Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Prostitution 2018 – Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Prostitution 2018 - Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Prostitution 2018 – Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Ich war in dieser Woche in „Klausur“, um Akten zu bearbeiten und um neue Projekte für 2018 zu planen. Dabei hat mich eine heftige Erkältung erwischt, die aber jetzt wieder am abklingen ist. Also wieder mit (fast) Vollgas in den neuen Monat Februar! Heute einige meiner „Wahrnehmungen“ der Woche unter der Überschrift „kurz notiert“:

    Ruhe oder Sturm? Fast täglich klingelt das Telefon!

    Der Januar 2018 war für mich eher ruhig! Die meisten Betriebskonzepte wurden im Kundenauftrag „pünktlich“ eingereicht und landeten in der Regel auf großen Stapeln, zu deren geplanter Bearbeitungszeit ich im nächsten Absatz noch etwas schreiben werde. Es gab die „Kolleginnen“ und „Kollegen“, die dann im Januar festgestellt haben, dass die notwendigen Unterlagen noch nicht erstellt wurden, was in den meisten Bundesländern (außer Bayern und NRW) nicht zum Problem wurde, da die Behörden noch „Kulanz“ zeigen und selbst noch nicht wissen, was sie mit den Unterlagen anfangen sollen! Auch die Kontrolle der „Huren-Ausweise“ findet, wenn überhaupt, nur sehr „rudimentär“ statt, da die flächendeckende Ausstattung noch nicht gegeben ist.

    Lediglich bei den Finanzbehörden in NRW ist schnelles Handeln zu erkennen: nur wenige Wochen nach der „Registrierung“ beim Amt tauchen „Erhebungsbeamtinnen und -beamten“ auf, die neue „Steuerbürgerinnen“ suchen und gerne deren „Steuerhistorie“ hinterfragen. Wenn es ums Geld geht, hat es der Staat bekanntlich immer eilig und man will zumindest die „Düsseldorfer Taler“ (nach dem gleichnamigen „Düsseldorfer Verfahren“ haben, wobei man sich lokal noch uneinig ist, ob dieses „Modell“ langfristig noch eine Zukunft haben wird. Im Moment will aber in NRW niemand wirklich daran rütteln. Mal abwarten, ob es da irgendwann einmal eine bundesweit einheitliche Lösung geben wird?

    Bearbeitungsfristen „Betriebskonzepte“ / „Huren-Ausweise“ in NRW

    Momentan bin ich fast täglich mit Behörden vornehmlich in NRW in Kontakt, da ich dort die meisten Kundinnen und Kunden habe und weil ich die „Konzessionierungen“ natürlich immer bis zum „Ende“ begleite und dabei auch direkt im Auftrag „verhandle“. Die Ämter in den Großstädten sind arg belastet: für die „Huren-Ausweise“ und die notwendigen Beratungen sind Termine bis in den Mai 2018 vergeben und die „Betriebskonzepte“ existenter Betriebe liegen oft „auf Halde“, da die „Huren-Ausweise“ Priorität haben. Gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfristen gibt es wohl nicht und die „Genehmigungsfiktion“ wir wahrscheinlich nicht greifen, da der Fortbestand der Betriebe bis zur abschließenden Würdigung garantiert ist. Die „Nervosität“ der Betreiber bleibt natürlich bestehen, weil man eben nicht weiß, was noch kommt und wie die „Sache“ ausgeht!

    Erste Bearbeitungsergebnisse / Probleme und Auflagen in NRW

    Bei den Konzepten, die momentan schon in amtlicher Bearbeitung sind, deuten sich, wie schon erwartet, erhebliche Probleme mit dem „Baurecht“ an. Ordnungsämter verlangen Nutzungsänderungen oder gar neue Baugenehmigungen und die Kolleginnen und Kollegen auf den Bauämtern verstehen nicht warum und wie, da „Prostitutionsstätten“ baurechtlich nicht eindeutig definiert sind. Dass „bordellartige Betriebe“ nach der Rechtsprechung keine „Vergnügungsstätten“ mehr sind, sondern „normale Gewerbebetriebe“, ist vielen Ämtern nicht bekannt und so fehlt es fast überall an einer einheitlichen Linie! Muss ein Gewerberaum bis ins letzte Detail definiert sein, um genehmigt zu werden? Gibt es baurechtlich einen Unterschied zwischen einem Massagestudio und einem thailändischen Massagestudio oder gibt es baurechtlich Unterschiede zwischen freiberuflich und gewerblich genutzten Flächen? Fragen über Fragen, die momentan der Klärung bedürfen!

    Nachbesserungen bei Betriebskonzepten / Unvollständige Unterlagen

    Einige Zeitgenossen (und hier spreche ich nicht nur von NRW!) haben ihre Betriebskonzepte scheinbar flugs beim Bier ausgefüllt und handschriftlich schnell mal Angaben gemacht, die das Amt nicht lesen kann und die in einigen Fällen überhaupt nicht dem entsprechen, was der Gesetzgeber fordert. Oder man hat ein Konzept eingereicht, was in der Theorie allen Anforderungen entspricht, aber vor Ort überhaupt nicht „gelebt“ wird!

    Dafür gibt es schon den Begriff des „Alibi-Konzepts“, was dann aber leider keiner Überprüfung standhält! Die Leute, die Konzepte prüfen, sind meistens keine „Greenhorns“ und erst recht keine „Sonderschüler“, denen man ein salzige Hühnersuppe als süßen Pudding verkaufen kann! OK, man kann es versuchen, man wird aber damit recht schnell auf die Nase fallen und hat dann das Problem umfangreiche „Nachbesserungen“ vorzunehmen.

    In fast jedem Konzept wird von den „selbständigen Dienstleisterinnen“ gesprochen, die auf eigene Rechnung eigenverantwortlich arbeiten und die eigentlich mit dem Betreiber nichts zu tun haben! Gleichzeitig findet man dann die Homepage des Unternehmens, wo dann von „unseren Damen“ gesprochen wird, deren Anwesenheit garantiert wird und die natürlich alle den gleichen „Festpreis“ bieten, weil die Damen sich als „WG“ darauf verbindlich geeinigt haben! Hat man das Gesetz womöglich nicht gelesen? Der Verdacht liegt nah!

    Wenn Behörden dann intensiv nachfragen, bricht das auf dem Bierdeckel virtuell produzierte Kartenhaus schnell zusammen und „Nachbesserungen“ sind mal wieder vorprogrammiert! Ich habe inzwischen eine ganze Reihe von solchen „Akten“ auf dem Tisch!

    Auch die „Anpassung der Betriebsabläufe“ wird zukünftig ein wichtiges Thema werden und unser Ausbildungsinitiative  „Fachwirt(in) für Erotikbetriebe“ (Bordellfachwirt(in) BRD) soll hier zu einer wirklichen Hilfe werden! Die Informationen dazu werden auch im Laufe des Monats zur Verfügung gestellt!

    Rotlicht-Kongress Frühjahr 2018 in Vorbereitung

    Was war, was ist, was kommt! Der Markt ist in Bewegung und das Jahr 2018 wird einschneidend sein! Wir stehen erst am Anfang der Umstellungen und treffende Prognosen sind schwierig! Die Seminare, die von der Rotlicht-Akademie, von MH-Consulting und den Berufsverbänden in 2017 angeboten wurden, hatten vornehmlich informativen Charakter.

    Das Gesetz wurde vorgestellt, Anforderungen und mögliche Auswirkungen wurden diskutiert. Während sich die Verbände primär auf den „Protest“ spezialisierten und eher „politisch“ aktiv wurden, setzten die Rotlicht-Akademie, Berlin Intim, MH-Consulting und weitere „gewerbliche“ Anbieter eher auf die „Praxis-Arbeit“. Beide Aspekte sind wichtig und wir wollen im Rahmen einer „überparteilichen Arbeitsgemeinschaft“ im April 2018 einen „Rotlicht-Tag“ im Rhein-Main-Gebiet ins Leben rufen, wo die Branche miteinander ins Gespräch kommen kann und soll.

    Aktuelle Entwicklungen, Berichte aus verschiedenen Bundesländern und Gesetzes-Initiativen sollen vorgestellt werden. Welche Erfahrungen gibt es? Wohin geht die Reise? Neben Vorträgen von Experten aus unterschiedlichen Bereichen, soll es verschiedene thematische Arbeitsgruppen geben. Ganz wichtig ist der Interessengemeinschaft der direkte Austausch der Branchenvertreterinnen und Branchenvertreter! Auch polarisierende und prägend „Bewegungen“ wie „Dona Carmen e.V.“ sind uns herzlich willkommen. Kontroversen sind durchaus erwünscht und wichtig! Man kann nicht immer einer Meinung sein, sitzt aber im selben Boot und rudert „eigentlich“ in die gleiche Richtung!

    Die gegründete Arbeitsgemeinschaft wird den „Rotlicht-Tag 2018“ wohl noch in diesem Monat ausschreiben und ich werde die Ergebnisse dann gerne hier präsentieren!

    https://zukunft-rotlicht.de

    Termine / Reisen Howard im Februar 2018

    Nach meiner Klausurwoche bin ich in den kommenden Tagen wieder auf Tour und zwar am 02. und 03. Februar nach Frankfurt/Main, am 05. Februar nach Düsseldorf und Hannover, dann am 06. Februar zur JOYclub-Tagung nach Leipzig. Berlin steht vom 07. bis 10. Februar auf dem Plan. Wer kurzfristig noch einen Termin vereinbaren möchte, schreibe mir bitte per Mail: howard.chance@t-online.de

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Beobachtungen, Bündnisse, Aktionen, Kongress

    Prostitution 2018 – Beobachtungen, Bündnisse, Aktionen, Kongress

    Prostitution 2018 - Beobachtungen, Bündnisse, Aktionen, KongressProstitution 2018 – Beobachtungen, Bündnisse, Aktionen, Kongress

    Informationsstand: 28. Januar 2018 – Autor: Howard Chance

    Von Zeit zu Zeit ziehe ich gerne temporäre „Fazite“, die dann eine Gegenwartsbeschreibung beinhalten, die natürlich subjektiv und nicht allgemein verbindlich sein kann! Darum der Hinweis: „Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker oder besser Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater“. Zwinker!

    Hurenausweis-Kontrollen / Betriebs-Besichtigungen / Amtliche Verfügungen

    Ich hatte für den Monat Januar 2018 zumindest im gut präparierten Nordrhein-Westfalen mit einer Vielzahl von Kontrollen gerechnet, besonders was die nicht gemeldeten Erotikbetriebe und die „Hurenausweisen“ anbelangt. Die Befürchtung, dass die zuständigen Ordnungsämter in Deutschlands größtem Bundesland schnell aktiv werden könnten, hat sich bislang nicht bestätigt und ich habe durch persönliche Gespräche mit Behördenvertretern auch erfahren, warum dies so ist:

    Man hat Prioritäten gesetzt und will zunächst die Gesundheitsberatungen, die ordnungsamtlichen Beratungsgespräche und die Ausstellung der „Ausweise“ vornehmen, bevor man dann im März/April 2018 in die Prüfung von eingereichten Betriebskonzepten und in weitere Ermittlungen zu nicht gemeldeten „Wohnungen“ und „Betrieben“ einsteigen wird. Dies gilt ausdrücklich nicht für alle Kreise und Städte, sondern explizit für die „Hochburgen“ an Rhein und Ruhr, wo Hunderte von Beratungsterminen anstehen! In Gebieten, wo es wenig Prostitution gibt, können die Prozesse viel schneller in Gang kommen!

    Einige „rote Karten“ gab es aber schon von diversen Bauämtern in NRW, wo man umfangreiche „Nutzungsänderungen“ fordert oder aber solche bereits kategorisch abgelehnt hat! Hier müssen die betroffenen Betreiber nun abwägen, ob der Kampf mit den Ämtern lohnt oder ob es möglicherweise alternative Objekte gibt, bei denen die Lage günstiger erscheint. Beratung ist oft notwendig und erfolgt natürlich in diesem Bereich recht intensiv!

    Datenschutz bei der amtlichen Registrierung! Fehlanzeige?

    Während mir ein Behördenmitarbeiter letzte Woche versicherte, dass in seinem „Kreis“ keine automatische Kooperation mit dem Finanzamt erfolgt, wurde ich an einem anderen Ort mit der Realität konfrontiert. Ich habe ja einigen Kundinnen und Kunden angeboten meine Büroadresse für die amtliche Zustellungen zu verwenden und die Kundinnen und Kunden haben „ihren“ Damen dazu geraten diese Adresse als „Zustellanschrift“ zu verwenden. Das Resultat: einen Monat nach dem „Behördengespräch“ stand nun eine Steuerfahnderin in der Kanzlei, um eine bestimmte Sexworkerin persönlich zu sprechen! Woher hat die Fahnderin bloß die Adresse? Wenn man den Gesetzestext liest, findet man auch den Passus mit der automatischen Datenweitergabe! Also eigentlich keine wirkliche Überraschung!

    Die „Verwaltungsvorschift Land Baden-Württemberg“ erweitert Bundesgesetz umfangreich!

    Der Kollege Christoph Rohr, mit dem ich letzte Woche in Ulm intensiv getagt habe, hat mir vor etwas mehr als einer Woche die Verwaltungsvorschrift zum Prostituiertenschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg geschickt und es ist schon erstaunlich wie umfangreich das Bundesland das Bundesgesetz erweitert und zwar natürlich nicht unter dem „Schutzaspekt“ sondern unter dem Aspekt der „Regulierung“! Es war mir noch nicht möglich die Vorschrift intensiv zu prüfen, aber die Dinge, die ich beim ersten „Überfliegen“ gefunden habe, sind schon ausreichend, um die Brisanz zu erkennen: neben recht hohen Gebühren für die amtlichen Dienstleistungen, wird nahezu jedes zu prüfende Detail aufgelistet und den Ämtern werden sehr vielfältige „Waffen“ in die Hand gegeben, um Prostitution zu verhindern!
    Den Betreibern in BaWü empfehle ich die Lektüre des Dokuments

    Bündnisse / Koalitionen / Rotlicht-Kongress 2018

    Unter dem Motto „Gemeinsam sind wir stärker!“ gibt es momentan bereits ein Bündnis der Rotlicht-Akademie von Christoph Rohr, des Steuerberater-Konsortiums um Christian Deák und der MH-Consulting by Howard Chance. Dahinter steht es weiteres Netzwerk von Rechtsanwälten, Marketing-Fachleuten und Experten für verschiedene spezielle Bereiche. Unsere Themen sind so komplex, dass man nur im Netzwerk zu guten Ergebnissen kommt und daher gibt es jetzt eine wöchentliche „Telefonkonferenz“ der „Koalitionsführer“, bei denen Entwicklungen besprochen und gemeinsame Projekte geplant werden. Christoph und Howard diskutieren „aktuelle Fälle“ und landesspezifische Besonderheiten, Christian analysiert die steuerrechtlichen Aspekte, es geht um die „Zustellanschrift.de“ und um den geplanten „Rotlicht-Kongress“ im Frühjahr 2018 im Rhein-Main-Gebiet, den wir gerade mit vielen Mühen in die berühmten „trockenen Tücher“ bringen möchten! Weitere Infos folgen!

    Aufgaben und Aktionen by Howard Chance – Beratung, Monitoring und Co.

    Viele Kundinnen und Kunden denken, dass ich meine „intensiven Beratungen“ inzwischen weitestgehend abgeschlossen habe! Dabei wird aber völlig vergessen, dass es in 13 von 16 Bundesländern noch keine „endgültige Umsetzung“ gibt und dass es „umfangreiche Gebiete“ gibt, wo man Betriebskonzepte noch nicht eingefordert hat und wo auch von Seiten der Betreiberinnen und Betreiber noch keine Unterlagen vorbereitet wurden. Außerdem müssen bereits eingereichte Konzepte möglicherweise noch „verteidigt“ werden und auch bei Neugründungen und Betriebsübernahmen bin ich nach wie vor beteiligt! An Arbeit mangelt es nach wie vor nicht, zumal ja auch noch meine neue Publikation „Handbuch Prostitution 2018“ in Vorbereitung ist! Hierfür benötige ich einige ruhige „Klausurphasen“, bei denen das Telefon für einige Tage stumm bleibt. Ich bin aber stets per Mail oder Whatsapp zu erreichen und antworte in der Regel innerhalb weniger Stunden.

    Ich grüße heute aus Nürnberg (Bayern) mit dem berühmten Pott-Gruß á la Müntefering:

    „Glück auf!“

    https://www.facebook.com/howard.chance.7/posts/1230821083728606?pnref=story

  • Prostitution 2018 – Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz

    Prostitution 2018 – Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz

    Prostitution 2018 - Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz Herzlich Willkommen bei Prostitution 2018, dem stets aktuellen Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz

    Um die Fülle der Informationen zu kanalisieren, haben wir heute diese neue Übersichtsseite in die Präsenz integriert. Bei über400 Beiträgen seit Oktober 2016 wurde dies notwendig, da man sonst in der Informationsflut versinkt. „Prostitution 2018“ hieß bis Ende Dezember 2017 noch „Prostitution 2017“ und dieser Titel ist noch immer aktuell, da das neue ungeliebte Gesetz ja am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist und wir das Jahr 2017 auf immer damit verbinden werden! Beide Präsenzen, nämlich www.prostitution2017.de und die nun neue Domain www.prostitution2018.de sind parallel erreichbar, verweisen aber auf den gleichen Inhalt, der täglich aktualisiert und erweitert wird.

    Zur Startseite des umfangreichen Blogs gelangen Sie immer über nachfolgende URL:

    http://www.prostitution2017.de

    Der Notruf bei Problemen mit Ämtern und Behörden und bei akutem Beratungsbedarf:

    0151-71885164 (Howard Chance – auch WhatsApp)

    Die Präsenz wird vom Publizisten Howard Chance und der Unternehmensberatung MH-Consulting Marcus Heinbach & Partner betrieben und hat dabei folgende Themenschwerpunkte:

    Informationen und Artikel zum „Prostituiertenschutzgesetz“

    Artikel von Howard Chance und Gastautorinnen und -autoren zu aktuellen Entwicklungen bei der Umsetzung des neuen Gesetzes. Fast täglich neue Inhalte und dabei immer am Puls der Zeit! Versprochen!

    Zum Bereich Aktuelle News und Themen


    Sachstandsbericht Prostituiertenschutzgesetz

    Regelmässiges Update, wenn sich neue Entwicklungen zum Thema ergeben! Die Berichterstattung wurde in 2017 begonnen und stetig fortgeführt! Die Meldungen haben dabei immer einen „Time-Print“ by Howard Chance

    Zur Übersicht Basis-Informationen



    Der Gesetzestext in HTML-Version

    Der Gesetzestext zum nachlesen, recherchieren etc. Unkommentierte Version als Abschrift. Abschrift done by Howard Chance. ProstSchGesetz ungeschönt! Eigentlich ein recht einfaches juristisches Machwerk!

    Direkt zum Gesetzestext



    Hinweise auf die Beratungsangebote von MH-Consulting

    MH-Consulting: Beratungen und Situationsanalysen zum Prostituiertenschutzgesetz bundesweit. Konzeptentwicklung, Unterstützung durch Rat und Tat! Schulungen, Seminare und diverse Zusatzleistungen!

    Zu den Beratungsangeboten



    Besondere Partnerschaften / Kooperationen

    Steuerberater Christian Deák
    Information zur Steuerberatung

    Rotlicht-Akademie by Christoph Rohr
    www.rotlicht-akademie.de

    Zustellanschrift.de by Christoph Rohr
    https://zustellanschrift.de/

    Zukunft Rotlicht – Der Kongress in Frankfurt am Main
    https://zukunft-rotlicht.de


     

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/03/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/