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  • Prostitution 2017 – Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos

    Prostitution 2017 – Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos

    Prostitution 2017 - Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos
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    Prostitution 2017 – Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos

    Papier ist geduldig, Papier vermittelt Informationen und manchmal sorgt Papier, hier in Form einer geplanten ministeriellen Verordnung, für weiteres Chaos bei der Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes in die Praxis! Was geht da vor im Bundesfamilienministerium?

    Am 31. März 2017 wurde vom Ministerium u.a. der Entwurf einer sogenannten „Prostitutions-Anmeldeverordnung“ vorgelegt, die exakt festlegen soll, in welcher Form die Sexworker-Anmeldung konkret erfolgen soll. Ein zentraler Punkt ist dabei die Angabe der möglichen „Arbeitsorte“ im „Huren-Ausweis“: nach dem ursprünglichen Gesetzestext, war bzw. ist es möglich, in den Ausweis „pauschal“ alle Orte und Kreise im Bundgebiet einzutragen, etwa nach dem Muster „Tätigkeit in allen Kreisen und Orten des Bundesgebietes“, wie ich es schon in meinem Buch (Erstfassung September 2016) angeregt hatte. Mit dieser Formulierung wäre man recht weit vorne, aber damit soll, wenn die neue Verordnung denn wirklich beschlossen wird, Schluß sein!

    Im Hurenausweis sollen dann alle Orte, in denen man die Prostitution ausübt oder zukünftig ausüben will, „einzeln“ aufführen. Na denn, dann muß der Sachbearbeiter halt notfalls mehrere Hundert Orte eintragen, was aber auf dem vorgesehenen Dokument gar nicht möglich ist, da die beschriftbare Fläche viel zu klein ist!

    Rein rechtlich ist die „Verordnung“ recht fragwürdig, da man einer Sexworkerin ja nicht verbieten kann, in  allen Orten der Bundesrepublik, wo Prostitution erlaubt ist, zu arbeiten. Warum man den Ämtern nun recht unsinnige und verwaltungsintensive zusätzliche Pflichten auferlegt, wird mir ein Rätsel bleiben.

    Fest steht hingegen, dass ein fehlender Ort im Dokument zu einem echten Problem werden kann und zwar sowohl für die Sexworkerin wie für den Betreiber, der ja den Ausweis nun umfangreich prüfen muß. Wenn Frankfurt/Main eingetragen ist, gilt der Eintrag nicht für das angrenzende Offenbach und umgekehrt! Drückt der Betreiber hier regelmässig ein Auge zu, sind Bußgelder vorprogrammiert. Und auch die Dame wird davon nicht verschont bleiben, wenn sie die neue amtliche „Erdkunde“ nicht versteht.

    An dieser Stelle muß ich ausnahmsweise einmal die Leutchen von Dona Carmen e.V. loben, die diesen neuen ministeriellen Ergüsse auf ihrer Homepage sehr umfangreich herausgearbeitet haben. Wer also mehr über die Dokumente vom 31. März 2017 wissen möchte, der schaue doch einmal bei den Frankfurter Aktivistinnen und Aktivisten vorbei:

    Aussetzen statt umsetzen!

     

  • Prostitution 2017 – „Fremdenverkehr der besonderer Art“ in Tschechien

    Prostitution 2017 – „Fremdenverkehr der besonderer Art“ in Tschechien

    Prostitution 2017 - Die EU förderte "Fremdenverkehr der besonderer Art" in Tschechien
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    Prostitution 2017 – „Fremdenverkehr der besonderer Art“ in Tschechien

    Es gibt bekanntlich viele Fördertöpfe der EU, mit denen Strukturschwächen behoben, Arbeitsplätze geschaffen und wirtschaftliche Anreize für Neuansiedlungen von Unternehmen geschaffen werden. Ein ganzer Katalog, den auch Unternehmesberater nutzen, um solche Programme für Kunden zu „gestalten“, die dann unter Umständen in den Genuß von Talern kommen können. So weit, so gut!

    Doch hätten Sie gedacht, das die europäische Union Bordellbetriebe fördert? Ja, die Geschichte klingt merkwürdig, hat sich aber wohl so zugetragen.

    Die Pension Retro in einem 230-Seelen-Dorf kurz hinter der deutsch-tschechischen Grenze wurde in 2015 vom Bauernhaus in eine Pension umgebaut und da die EU den Tourismus dort im Niemandsland fördern wollte, gab es 40.000 € aus dem Brüsseler Topf für ein neues Dach und für Wärmedämmung.

    Eine gemütliche Pension für Wandervögel stand im Antrag, der nach Brüssel ging und dies natürlich mit dem Hinweis auf die Förderung des „Fremdenverkehrs“!

    Dass Wanderer manchmal „vögeln“, soll durchaus vorkommen und wenn man als neuer Gast im Puff verkehrt, ist man erst einmal ein Fremder, aber solches konnte der EU-Sachbearbeiter natürlich nicht vermuten, als der Antrag auf dem Schreibtisch lag. Er fördete eine Pension, die sich bei genauerer Betrachtung als „Puff“ darstellte.

    Die Geschichte ist zwar skurril und lustig, taugt aber nicht zum wirklichen Skandal, da die Besitzer der Pension wohl einfach die wahren Umstände im Antrag verschwiegen hat. Auch könnte die Nutzung nach Abschluß der Baumaßnahmen „verändert“ worden sein, wovon man im fernen Brüssel sicher nicht mitbekommen konnte.

    Es ist also eine „unfreiwillige Förderung“, die da geschah und die inzwischen wohl von der EU-Kommision untersucht wird. Angeblich sind die Fördermittel ja inzwischen zurückgezahlt worden und damit wird sich die Geschichte dann wohl in Kürze in Wohlgefallen auflösen.

    Unterhaltsam ist die Story aber in jedem Fall, wobei ich aber ausdrücklich von einer Nachahmung abrate und solche Projekte nicht aktiv unterstütze? Nein! Spaß!

  • Prostitution 2017 – Finanzgericht Hamburg – Urteil Hurenbuchführung

    Prostitution 2017 – Finanzgericht Hamburg – Urteil Hurenbuchführung

    Prostitution 2017 - Finanzgericht Hamburg - Urteil zur Hurenbuchführung - April 2017
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    Prostitution 2017 – Finanzgericht Hamburg – Urteil Hurenbuchführung

    Der 2. Senat des Finanzgerichts Hamburg hat jetzt gerichtlich festgestellt, in welcher Art und Weise Sexworker bei ihre Einnahmen-Überschuß-Rechnung die „Geschäftsvorgänge“ aufzeichnen müssen: es ist ein Kassenbuch zu führen, bei dem die einzelnen Kundenzahlungen aufgeführt werden müssen. Dieter 50 €, Horst 35 €, Egon 80 € ist das regelmässig anzuwendende Muster, um einer Verwerfung der Buchführung und einer Schätzung zu entgehen.

    Eine Befreiung von der Einzelaufzeichnungspflicht, wie sie bei Bargeschäften im Einzelhandel üblich ist, kommt im Bereich der Eigenprostitution nach Meinung des Gerichts nicht in Frage, da der Kundenkreis begrenzt und individuell bestimmt sei.

    Der korrekte Name des Kunden muss zum Glück nicht festgehalten werden und über korrekte Quittungen, die sicher kaum ein Kunde haben möchte, wurde im Verfahren auch nicht gesprochen. Ein Narr, wer die Einführung einer amtlich zugelassenen Registrierkasse fordert, woraus dann ein Beleg mit Art der Dienstleistung (Blasen intensiv zu 55 € mit nachfolgender analer Fingerstimulation für 35 € = Total 90 € inkl. 19% Umsatzsteuer) rattert und wo der Ausdruck den Künstlerinnen-Namen (Chantal Lamore) und die Steuernummer der Unternehmerin benennt. Nur noch eine Frage der (modernen) Zeit?

    Lasst unseren Spott mal nicht den „Schräuble“ hören: ein Schwabe versteht da womöglich keinen Spaß und greift unsere Idee beim nächsten Steuerfindungskongreß der Finanzbehörden auf! Dies wäre dann der nächste wirksame Schritt zu Hure 4.0, einem System, wo Sexworkern dann jeglicher „Spaß“ genommen würde!

    Nach Hurenpass und neuer Sexsteuer-Nummer die umhängbare Registrierkasse für die schmale Handtasche mit Terminal für bargeldlose Zahlung, weil Bargeld in der Prostitution ab 2020 gänzlich verboten wird?

    Ja, das klingt nach Utopie, doch viele Utopien wurden bereits Realität und wenn man in der Prostitution das Bargeld abschafft, hat man endlich die Kontrolle, die man wirklich haben will! Wenn alles auf deutschen registrierten Konten landet, ist mogeln unmöglich und die Steuererklärungen entstehen quasi automatisch. Wir werden sehen, wo wir hier mittelfristig landen!

    Das oben genannte Urteil des Finanzgerichts Hamburg Aktenzeichen X S 2/17 ist noch nicht rechtskräftig und liegt momentan beim Bundesfinanzhof. Einen ausführlichen Bericht zu diesem Verfahren finden Sie unter:

    https://www.jurion.de/news/357281/FG-Hamburg-Geltung-der-allgemeinen-Aufzeichnungspflichten-auch-fuer-gewerbliche-Prostitution/

    Kontext-Artikel:

    Nachgefragt: Die Besteuerung von Sexworkern in Deutschland

  • Prostitution 2017 – Flüchtlingsprostitution in Berlin – Presseschau

    Prostitution 2017 – Flüchtlingsprostitution in Berlin – Presseschau

    Prostitution 2017 - Flüchtlingsprostitution in Berlin - Presseschau
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    Prostitution 2017 – Flüchtlingsprostitution in Berlin – Presseschau

    Ein Thema, was ich und wahrscheinlich viele andere Prostitutionsportale bislang nicht auf dem berühmten „Schirm“ haben: nach einem aktuellen Bericht der „Berliner Zeitung“ hat sich in Berlin ein neue „Szene“ gebildet, in der sich junge Männer aus Afghanistan, Pakistan und Iran, die bei uns als Flüchtlinge registriert sind, als „Stricher“ anbieten. Schöne neue Welt? Wohl eher nicht! Not macht erfinderisch, auch wenn es diese eigentlich nicht geben sollte!

    Die Kontaktaufnahme erfolgt zumeist über Internetforen, aber im Bezirk Tiergarten findet auch immer mehr männliche Strassenprostitution statt. Hilfsorganisationen sind alarmiert und wollen in diesem Bereich aufklären und den Blick der Öffentlichkeit wecken. Viele der jungen Männer sind noch minderjährig oder gerade 18 Jahre alt und damit aus der staatlichen Intensivbetreuung heraus gefallen.

    Während weibliche Sexworkerinnen aus Flüchtlingsregionen auf dem heimischen „Sexmarkt“ nicht vorhanden sind, sieht es in der Stricherszene scheinbar völlig anders aus. Entlang den üblichen Flüchtlingsrouten sind sexuelle Dienstleistungen nicht ungewöhnlich, aber in den Zielländern hat man offensichtlich nicht damit gerechnet, dass gerade Männer trotz staatlicher Unterstützung in Form von Wohnung und Flüchtlingsgeld auf die Strasse gehen und sich eben „prostituieren“.

    Ob man diesen neuen „Mitbürgern“ mit warmen Worten und dem Aufzeigen von irgendwelchen beruflichen Perspektiven wirklich „helfen“ kann, stelle ich einmal generell in Frage: ich erkenne hier eher einen handelnden Pragmatismus, der das schnelle Geld im Auge hat und sich völlig abseits jeglicher westlicher Moralvorstellungen bewegt!

    In Urlaubsregionen wie Tunesien und Marroko kennt man das Phänomen schon seit Jahren: nicht wenige männliche Hotelangestellte (weibliche gibt es sehr selten) bieten sexuelle Dienstleistungen für Männer und Frauen an, um das Einkommen erheblich zu steigern. Die Gesundheit wird auf´s Spiel gesetzt und die Sextouristen wissen, dass eine tabulose „Nummer“ lediglich eine Frage des Preises ist!

    Geschlechtskrankheiten gehören einfach dazu, können aber ja in den meisten Fällen mit antibitotischen Hämmern wirksam bekämpft werden, wenn es eben nicht HIV oder Hepatitis C ist! Man kann ja auch mal Glück haben und die Geilheit besiegt regelmässig die Vernunft! Gerade im homoerotischen Bereich sind die Risiken, durch die besonderen Praktiken, recht hoch, aber dies wird dann gerne nicht gesehen oder wirksam verdrängt.

    „Erlaubt ist, was gefällt?“

    So ist es in den benannten Urlaubsregionen, aber in der deutschen Hauptstadt wird man das so sicher nicht akzeptieren! Aber was will man tun? Wenn ein Flüchtling der Sexarbeit nachgehen will, wird ihn auch ein „Hurenpass“ nicht stoppen, den er ja demnächst benötigen wird? Ja, ich gebe zu: da wird es leicht absurd!

    Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen

  • Prostitution 2017 – Büro, Büro – Howard diese Woche am österlichen Schreibtisch!

    Prostitution 2017 – Büro, Büro – Howard diese Woche am österlichen Schreibtisch!

    Prostitution 2017 - Büro, Büro - Howard diese Woche am österlichen Schreibtisch!
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    Prostitution 2017 – Büro, Büro – Howard diese Woche am österlichen Schreibtisch!

    Heute geht es nach Münster zu Terminen, ab morgen steht dann eine Bürowoche auf dem Programm, wo ich mal wieder Akten aufarbeiten muss! Momentan gehen jede Menge amtliche Verlautbarungen ein, was die Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes anbelangt. Da ich ja bundesweit arbeite und regionale Besonderheiten beachten muss, habe ich sehr viel zu lesen! Das Back-Office darf man momentan nicht vernachlässigen!

    Alle Kunden von MH-Consulting erhalten in dieser Woche Post (natürlich modern per Email) und einen Zugang zum internen Monitoring-Bereich, wo zukünftig Musterverträge und Dokumentationen hinterlegt werden. Auch hier sind umfangreiche Vorbereitungen notwendig. Der eigentlich geplante Osterurlaub fällt in diesem Jahr leider aus!

    In der Woche nach Ostern geht es dann zu Terminen nach Südwestfalen, Köln, Düsseldorf und weiter in den ganz hohen Norden, wo dann auch wieder Ortstermine anstehen. Der Beratungsbedarf ist groß, aber mein Netzwerk ist inzwischen sehr gut aufgestellt und wird Mitte April um Baurechtsexperten erweitert, da Baurecht eines der prägenden Themen des „Sommers“ werden wird und hier die größten Probleme absehbar sind.

    Ich bitte heute um Verständnis, dass persönliche Termine momentan eine etwas längere Vorlaufphase haben, da eben sehr viele Projekte bereits in Bearbeitung sind und es einiger Denkarbeit bedarf, um die richtigen Strategien zu entwickeln. Aber noch haben wir ja ein wenig Zeit und Panik ist noch immer das völlig falsche Rezept!

    Die wirkliche Arbeitsphase, bei der die Konzepte entstehen, beginnt „erst“ im Mai 2017, wo dann sicher auch zuverlässige amtliche Dokumente vorliegen werden, wenn denn die Ämter und Behörden „endlich“ wissen, was sie wollen und wenn die angedachten „runden Tische“ stattgefunden haben. Ich bin jedenfalls sehr gespannt!

    Ich wünsche jedenfalls allen Kundinnen und Kunden, allen Interessentinnen und Interessenten, sowie dem „gemeinen Surfvolk“ schon heute ein schönen und hoffentlich sonniges Osterfest und verbleibe mit dem bekannten argentinischen Ostergruß:

    „Buenos Aires … Frohe Ostern! … Glück auf!“

    Machen wir das Beste aus der Situation! Etwas anderes bleibt uns ja auch nicht übrig!

    Das Motto der Woche: „Keine Feier ohne Eier!“


    Kontext:

    Terminkalender aktuell – Howard Chance

  • Prostitution 2017 – Seminar in Herford – Das Baurecht bereitet große Sorgen

    Prostitution 2017 – Seminar in Herford – Das Baurecht bereitet große Sorgen

    Prostitution 2017 - Seminar in Herford - Das Baurecht bereitet große Sorgen
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    Prostitution 2017 – Seminar in Herford – Das Baurecht bereitet große Sorgen

    Am gestrigen Samstag, dem 8. April 2017, fand im Hotel am Waldesrand in Herford das Informationsseminar von OWL Erotik in Kooperation mit MH-Consulting statt, zu dem sich etwa 20 Betreiberinnen und Betreiber aus der erweiterten Region eingefunden hatten, um aktuelle Informationen zum neuen Prostitutionsgesetz zu erhalten.

    Fast alle Anwesenden sind in der „erotischen Zimmervermietung“ aktiv und beschrieben die allgemeine wirtschaftliche Situation im Prostituionsgewerbe als deutlich rückläufig: große Gewinne, wie in früheren Jahren, werden nicht mehr erzielt und das neue Gesetz wird als neue Bürde verstanden, als eine Bürde, die womöglich zu Investitionen führen wird.

    Während man sich bei Zuverlässigkeitsprüfungen und neuen organisatorischen Notwendigkeiten nur wenig Sorgen macht, wurde das Thema „Baurecht“, mit dem sich das Seminar umfangreich befasste, als durchaus existenzbedrohend betrachtet, schließlich müssen gewerbliche betriebene „Prostitutionsstätten“ besondere baurechtliche Bestimmungen erfüllen: der 2. Fluchtweg, solide Treppenhäuser und der Brandschutz müssen, völlig unabhängig vom neuen Prostitutionsgesetz, bereits jetzt eingehalten werden.

    Holztreppenhäuser sind nicht zulässig, aber vielerorts noch vorhanden. Ausgewiesene Fluchtwege und Brandschutz-Elemente wie T 30-Brandschutztüren und schützende Wände in F 90, gibt es in vielen Objekten nicht und offensichtlich hat auch selten jemand vom Amt danach gefragt. Klar, ohne Antrag auf Nutzungsänderung oder allgemeine bauliche Maßnahmen, finden Ortstermine und Überprüfungen nur sehr selten statt, was sich nun aber durch die Erlaubnispflicht für Bordellgewerbe schlagartig ändert.

    Wenn man nämlich im Herbst 2017 seine Genehmigung beantragt, sieht das Gesetz eine automatische baurechtliche Bewertung vor. Die Bauakte, die durchaus schon mal Jahrzehnte im amtlichen Keller schlummerte, kommt auf den Tisch und wird für Überraschungen sorgen und möglicherweise intensive Nachprüfungen auslösen!

    Nun kann es ja durchaus sein, dass der Bauamts-Mitarbeiter es nicht so genau nimmt und kleine Mängel wohlwollend übersieht, zumal er ja auch in Erklärungsnot könnte und alte Versäumnisse einräumen müsste. Aber spätestens, wenn erhebliche Mängel im Bezug auf Brandschutz erkennbar werden, ist ganz sicher Schluß mit lustig, da sich erhebliche Haftungsrisiken ergeben können.

    Wenn man am Brandschutz scheitert, sollte man vorerst keine baurechtlichen Anträge stellen!

    Das war die Feststellung, die wir gestern beim Herforder Seminar treffen konnten. Denn wenn man schlafende Hunde oder Schimmel weckt, verursacht man Verwaltungsakte, die dann nicht mehr zu stoppen sind. Wehe, wer unvorbereitet in diese Mühle gerät!

    Auch wenn der Baurechtsexperte von MH-Consulting sehr klare Worte fand und die Anwesenden dazu aufforderte „auf das allgemeine Jammern zu verzichten“, zeichnete er dennoch kein Untergangsszenario, sondern appellierte an die Vernunft und beschwor das Gesetz des Handelns:

    „Lassen Sie das Jammern, werden Sie aktiv, lassen Sie sich von Experten beraten, nehmen Sie ein bisschen Geld in die Hand und regeln Sie die Dinge, die seit Jahren vernachlässigt wurden!“

    Klare Worte, die die Anwesenden zunächst überraschten, die aber dann zu einer lebhaften kontruktiven Diskussion führten. Baurecht war bei vielen überhaupt nicht im Focus, da es ja im neuen Gesetz nur ganz am Rande vorkommt. Die wirklich Bedrohung wurde und wird, nach wie vor, verkannt oder wohlwollend übersehen.

    Ich werde meine Kunden auf diese Problematik in den kommenden Wochen ansprechen und habe mit meinem Baurechts-Kollegen bereits die weiteren Maßnahmen in diesem Bereich besprochen: wir werden einen im Rotlicht erfahrenen Architekten mit ins Boot nehmen, der diesen wichtigen Bereich ab Mai 2017 abdecken wird!

    Da Seminar war sehr positiv, wobei sich die Anwesenden jedoch wunderten, dass bestimmt 75 % der Betreiber aus der Region nicht anwesend waren und damit womöglich wichtige Impulse verpasst haben! Aber. man kann ja niemanden zur Teilnahme zwingen!

    Dirk Niederkleine wird, als lokales „Ohr“, Ansprechparnter für die Region sein und wichtige Informationen jederzeit an die Branche weitergeben. Möglicherweise wird es im Frühsommer ein weiteres Seminar geben und MH-Consulting steht bei Beratungsbedarf jederzeit bereit und das mit ständig erweitertem Experten-Netzwerk.

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/04/11/baurechts-offensive-fruehjhr-2017-mh-consulting/

  • Prostitution 2017 – Presseschau – Stadt Frankfurt plant Sexworker-Beratung

    Prostitution 2017 – Presseschau – Stadt Frankfurt plant Sexworker-Beratung

    Prostitution 2017 - Presseschau - Stadt Frankfurt plant Sexworker-Beratung
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    Prostitution 2017 – Presseschau – Stadt Frankfurt plant Sexworker-Beratung

    Die Stadt Frankfurt am Main plant nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 30.03.2017 momentan die notwendige Sexworker-Beratung im Rahmen des neuen Prostitutionsgesetzes, das zum 1. Juli 2017 Inkrafttreten wird.

    Dazu soll ein Beirat geschaffen werden, der aus Vertreter von Gesundheitsamt, Sozialverwaltung, Frauenreferat, Ordnungsamt und Polizei bestehen wird.  Die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen möchte mit dieser fachlich breit aufgestellten Arbeitsgruppe das neue Gesetz in Frankfurt umsetzen.

    Der „weltoffenen Umgang mit freiwillig erbrachter, selbstbestimmter Sexarbeit“ ist dabei in Balance mit humanen Arbeitsbedingungen zu bringen, verlautete aus dem Frankfurter Römer, wo der Gesundheitsdezernent Stefan Majer (Grüne) die Koordination verantwortlich übernehmen soll.

    Man macht sich in Frankfurt, wo es eine Vielzahl von Sexworkern und Bordellen gibt, intensive Gedanken, wobei die Zeit natürlich gegen die Stadt arbeitet. Es sind nur noch 3 Monate Zeit, bis das Gesetz seine Kraft entfaltet und bis dahin sollte die Stadt Frankfurt ein tragfähiges Konzept haben, damit nicht auf den amtlichen Fluren das Chaos ausbricht!

    Kritik kam erneut von der Organisation Dona Carmen e.V. aus dem Frankfurter Bahnhofsviertel. Hier spricht man von „polizeilicher Reglementierung von Prostitution“ und von „Stigmatisierung“ und verweist auf eine noch einzulegende Verfassungsbeschwerde, der
    aber in Fachkreisen nur wenig Erfolgsaussichten beigemessen werden. Bis zum 1. Juli 2017 wird da sicher nichts passieren und die Stadt Frankfurt muß handeln.

    Die von der Frankfurter Rundschau angedeutete möglicherweise „vorherige Prüfung der Rechtsvorschriften“ (also vor Inkrafttreten des Gesetzes) wird nicht stattfinden, da dazu erst einmal eine Verfassungsbeschwerde eingereicht werden müßte. Dies geht im normalen Verfahren aber erst, wenn das Gesetz bereits praktiziert wird!

    Vor dem Ernten kommt das sähen, kann man da nur erfürchtig munkeln. Seit Herbst 2016 warten wir nun auf die „Verfassungsbeschwerde“ und inzwischen ist viel Wasser den Main hinunter geflossen und die Zeit verrinnt zunehmens …

    Die einen vertrauen auf Gott, andere auf Allah und wiederum andere auf „Dona Carmen“. Welche Strategie nun die richtige sein wird, lasse ich mal unbeantwortet. Machen Sie sich selbst ein Bild, liebe Leserin und lieber Leser!

     

  • Prostitution 2017 – Agenda und Ablauf Tagesseminar in Herford – Samstag, 8. April

    Prostitution 2017 – Agenda und Ablauf Tagesseminar in Herford – Samstag, 8. April

    Das neue Prostitutionsgesetz in Theorie und Praxis
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    Prostitution 2017 – Agenda und Ablauf Tagesseminar in Herford – Samstag, 8. April

    Ergänzend zur bereits vorliegenden Veranstaltungsinformation, möchte ich heute die Inhalte des Seminars und den ungefähren Tagesablauf meines Seminars in Herford kurz skizzieren, damit man(n) und frau sich entsprechend vorbereiten kann. Je nach Zusammensetzung der Teilnehmerrunde, können natürlich spontan Anpassungen vorgenommen werden, die sich aus dem „Work Flow“ automatisch ergeben.

    „Das neue Prostitutionsgesetz in Theorie und Praxis“

    lautet das Motto des Seminars und wir wollen dabei eine Brücke schlagen, zwischen dem, was im Gesetz steht und dem, was in der betrieblichen Praxis vorbereitend zu tun ist, um den Anforderungen des Gesetzgebers gerecht zu werden.

    Wahrscheinlich haben die meisten der Seminar-Teilnehmer das Gesetz bereits gelesen und daher werden wir nicht jeden Paragraphen verlesen und erörtern: das ist einfach zu langwierig und kostet zu viel Zeit, die wir lieber für die wesentlichen Inhalte und für die Diskussion darüber verwenden werden. Der Zeitablauf ist folgendermaßen geplant:

    12.00  – 12.15 Uhr
    Begrüßung, Vorstellung der Referenten und organisatorische Hinweise
    Hello World – Wer sitzt am Tisch und warum? – Vorstellungsrunde?

    12.15  – 12.30 Uhr
    Einführung ins Thema: Der aktuelle Status des Prostitutionsgesetzes
    Fristen – Inkrafttreten – Verfassungsbeschwerde – Rechtsverordnungen

    12.30  – 13.00 Uhr
    Wie ist Prostitution definiert und was haben Sexworker zu beachten?
    Prostitutionsbegriff – Gewerbliche sexuelle Dienstleistung – Huren-Ausweis

    13.00  – 13.30 Uhr
    Betreiben eines Prostitutionsgewerbes I – Baurecht, Duldung, Ungemach
    Exkurs Baurecht – Rechtsanpruch auf Duldung – Nutzungsänderung?

    13.45  – 14.30 Uhr
    Betreiben eines Prostitutionsgewerbes II – Betriebskonzept und Pflichten
    Wer benötigt ein Betriebskonzept? – Welche Betreiberpflichten gibt es?

    14.30 – 15.15 Uhr
    Betreiben eines Prostitutionsgewerbes III – Praktische Arbeit und Organisation
    Wie bereite ich mich auf das neue Gesetz vor? – Wo gibt es Rat und Hilfe?

    15.30 – 16.30 Uhr
    Offene Fragerunde und Gedankenaustausch – Spezialthemen – Anfragen
    Die Fragestunde zu Themen aus dem Publikum – Fragen über Fragen?

    Nach jedem Themenblock können Sie Fragen stellen, Diskussionen anregen oder Ihre Meinung kundtun. Wir wünschen uns einen lebendigen Dialog, der uns gemeinsam in der Sache weiterbringt!

    Im Anschluß an das Seminar werden die Experten von MH-Consulting für weitere persönliche Gespräche anwesend sein. Je nach Bedarf, ist auch ein gemeinsames Abendessen im Hotel denkbar.

    Wenn Sie vorab bestimmte Themen auf die Tages-Agenda bringen möchten, können Sie mir (Howard) gerne diesbezüglich eine E-Mail senden: howard.chance@t-online.de

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/02/prostitution2017-infoseminar-neues-prostitutionsgesetz-april-2017-herford/

  • Prostitution 2017 – April, April – Scherz, Wahrheiten und Aktionen by Howard

    Prostitution 2017 – April, April – Scherz, Wahrheiten und Aktionen by Howard

    Prostitution 2017 - April, April - Scherz, Wahrheiten und Aktionen by HowardProstitution 2017 – April, April – Scherz, Wahrheiten und Aktionen by Howard

    Freierpass war Freierspass … mit Verlaub

    Nein, bislang ist die Einführung eines „Freiers-Passes“ nicht vorgesehen und die Bundesregierung ist in dieser Richtung momentan (noch) nicht aktiv! Die entsprechende Meldung, die am 1. April tausendfach geklickt wurde, war mein diesjähriger Aprilscherz. Ein wenig Satire kann ja nicht schaden und Sie werden mir den etwas derben Spaß hoffentlich verzeihen. Merci!

    Frankfurt/Main, Klausur, Köln, Düsseldorf, Hamburg … Reisen!

    Ich habe den ersten April in Frankfurt am Main verbracht, gehe für 2 Tage in Klausur, um mein Herforder Informationsseminar vorzubereiten, bin dann über Zwischenstationen in Köln und Düsseldorf für zwei Tage zu Beratungsterminen und kollegialem Austausch in der Freien und Hansestadt Hamburg und dann ist schon der Seminartag in Ostwestfalen, wo ich mit meinen Kollegen auf dem Podium sitzen werde:

    Seminar in Herford am Samstag, dem 8. April 2017

    „Das neue Prostitutionsgesetz in Theorie und Praxis“ lautet das Thema und die Voranmeldungen sind sehr erfreulich! – Wir werden ganz sicher gut und intensiv arbeiten und neue Erkenntnisse mit in den unternehmerischen Alltag bringen, wobei wir den laufenden Countdown natürlich fest im Blick haben. Wer kurzfristig noch zu uns „stossen“ möchte, der sende dem Kollegen Dirk Niederkleine oder mir selbst eine kurze Nachricht.

    Steuerrecht und Co. – Neuer Kooperationspartner in Oberhausen

    In der vergangenen Woche bin ich eine neue Kooperation mit einer Oberhausener Steuerkanzlei eingegangen, die umfangreiche Kompetenz besitzt und über spezielle Kenntnisse im „Rotlicht-Milieu“ verfügt. Das „Düsseldorfer Verfahren“ wird gerne erklärt, Existenzgründer werden steuerlich ebenso beraten wie umsatzstarke Großbetriebe, in denen
    beispielsweise die neue „Registrierkassen-Pflicht“ Anwendung finden wird. Ich werde die Kanzlei demnächst noch explizit vorstellen, leite steuerliche Anfragen aber gerne schon an den neuen Partner weiter. Sprechen Sie mich einfach an!

    Recherche und Gespräche mit Behörden-Vertretern

    Intensive Behördenkontakte stehen momentan auch auf meiner Agenda, da meine Klienten ja wissen wollen, wie „ihre“ Behörde im Sommer mit dem neuen Gesetz umgehen wird. Ein frühzeitiger Erstkontakt kann ja nicht schaden. Ich bin gerne gut vorbereitet und verarbeite die regionalen Informationen zu einem großen Ganzen. Methode Howard Chance!

    Viel Büroarbeit … Meine Klienten haben Priorität

    Wenn die Postings in meinem Blog in den kommenden Wochen etwas knapper ausfallen, ist dies der Tatsache geschuldet, dass umfangreiche Akten auf meinem Tisch liegen, die auf inhaltliche Barbeitung warten. Diese Aufgaben haben für mich absolute Priorität und ich bitte dafür um Verständnis.

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/02/prostitution2017-infoseminar-neues-prostitutionsgesetz-april-2017-herford/

  • Pressemeldung – Seminar zum neuen Prostitutionsgesetz – 8. April 2017 – Herford

    Das neue Prostitutionsgesetz 2017 – Publizist Howard Chance referiert in Herford
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    Samstag, 8. April 2017 – 12 bis 16.30 Uhr – Hotel am Waldesrand – Herford

    Das neue Prostitutionsgesetz 2017 – Publizist Howard Chance referiert in Herford

    Am 1. Juli 2017 wird in Deutschland ein neues Prostitutionsgesetz Inkrafttreten, das nach einer fast siebenjährigen parlamentarischen Beratungsphase im vergangenen Jahr vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde.

    Das gesamte Rotlicht-Gewerbe soll ab Sommer 2017 umfassend reguliert und überwacht werden. Prostituierte müssen sich amtlich registrieren, Bordellbetreiber benötigen demnächst Konzessionen und werden auf ihre Zuverlässigkeit überprüft. Baurechtliche Aspekte gefährden Existenzen und der Staat möchte auch von freiberuflichen Escort-Damen demnächst steuerlich profitieren. Themen wie Zwangsprostitution und Fremdbestimmung stehen im Raum und den Kunden des Rotlichts wird eine Kondompflicht auferlegt, bei der Verstöße mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € geahndet werden sollen.

    Ein Paradigmenwechsel, der es in sich hat und der weitreichende gesellschaftliche Folgen haben wird, die man momentan noch gar nicht überblicken kann.

    Zum komplexen Thema „Das neue Prostitutionsgesetz in Theorie und Praxis“ referiert der Kölner Publizist und Unternehmensberater Howard Chance am Samstag, dem 8. April 2017, im Seminarraum des Hotels am Waldesrand in Herford auf Einladung des Portals OWL Erotik.

    Chance, der bereits im Herbst 2016 eine umfangreiche Fachpublikation zum neuen Gesetz vorgelegt hat, ist ein ausgewiesener Branchenkenner und mit Experten bundesweit vernetzt. Er baut Brücken zwischen Rotlicht-Betrieben und Behörden und entwickelt tragfähige Strategien zum erfolgreichen Umgang mit dem Gesetz.

    Neben Howard Chance nehmen der Lifestyle-Coach Heiko Bender aus Duisburg und ein Bauexperte aus dem Consulting-Team von Howard Chance als Referenten an der Veranstaltung teil.

    Das Informationsseminar richtet sich an Erotik-Anbieterinnen und Betreiber von erotischen Betrieben in der Region und soll wichtige wie notwendige Impulse geben. Die Teilnahmeplätze sind beschränkt. Restkarten und Auskünfte gibt es bei Herrn Niederkleine unter Tel. (0176) 83 02 59 12.



    Pressekontakt:

    Howard Chance – Publizist – Phone 0177-2727897 – http://www.prostitution2017.de

    Wichtiger Hinweis für Berichterstatter: Interviews sind nur vor oder nach der Veranstaltung möglich, da der anwesende Personenkreis möglicherweise ein „Outing“ befürchtet. Howard Chance hat keine Berührungsängste und steht Ihnen gerne auch für Bildaufnahmen zur Verfügung.

    Veranstaltungskoordination:

    Dirk Niederkleine – OWL Erotik – Phone 0176-83025912 – http://www.owlerotik.de


    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/02/prostitution2017-infoseminar-neues-prostitutionsgesetz-april-2017-herford/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/04/03/programm-seminar-herford/

  • Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 23. März 2017

    Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 23. März 2017

    Prostitution 2017 - Newsletter Howard Chance - 23. März 2017Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 23. März 2017

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich war auch im Monat März wieder umfangreich unterwegs und habe dabei viele neue Eindrücke gewonnen, die meine persönliche Wahrnehmung deutlich prägen:

    So gibt es in Deutschland Regionen, in denen das Gewerbe nach wie vor floriert, aber leider auch Städte und Kreise, wo Sexwork nicht mehr so richtig läuft! – Grob betrachtet ist der berühmte Weißwurst-Äquator hier die Grenze: wenn man in Frankfurt/Main eine horizontale Linie zieht, bekommt man das oberflächliche Ergebnis. Im Süden klingelt es in den Wohnungsbordellen weitaus häufiger als im Norden oder Osten. In NRW sind manche Großstädte tot, andere hingegen recht lebendig.

    Als Sexworkerin auf Reisen, kann man sich die anzufahrenden Regionen aussuchen, aber einen bestehenden Club kann man ja in der Regel nicht umziehen und so muss man mit dem Vorlieb nehmen, was die eigene Region bietet und weiter das Feld beackern.

    Wenn man nun liest, dass das Land NRW für eine Bordell-Konzession bis zu 2.500 € verlangt und eine Zuverlässigkeitsprüfung im Extremfall 1.000 € kosten wird, schlägt es Betreibern von Kleinbetrieben schon auf den Magen: schlechtes Geschäft und dann noch kräftig zur Kasse gebeten werden! Prost Mahlzeit!

    In Bayern will man, im Gegensatz zu NRW, auch von den Sexworkerinnen Gebühren erheben und im Vorbeigehen dann noch freiwillige Zusatzleistungen verkaufen, die den städtischen Kassen zufliessen sollen.

    Wie wäre es mit einem HIV-Test? Kann ja nicht schaden und ist heute im Angebot?

    Die vielen Debatten und Meldungen haben bereits dazu geführt, dass eine Reihe von Damen aus osteuropäischen Gefilden schon jetzt nicht mehr anreisen, da man in Bulgarien und Rumänien vom neuen Gesetz gehört hat. Angeblich soll dieses schon gelten?

    Man überlegt zumindest Deutschland demnächst eher zu meiden und andere europäische Staaten ins Visier zu nehmen, wo man keinen Huren-Ausweis benötigt!

    Was die immer wieder aufkommende Frage nach dem Baurecht anbelangt, scheint Deutschland eine Republik der „geduldeten Erotikbetriebe“ zu sein. Das Krefelder Eroscenter ist aktentechnisch ein „Hotel garni“, wo keine Sexsteuer erhoben wird und auch mit Bordellen in Blumenläden oder alten Schneidereien hatten die Ämter bislang kein Problem.

    Selbst in einem ausrangierten Kindergarten wird erotisch praktiziert und warum die örtlichen Sachbearbeiter die Akten in den hintersten Teil des Kellers getragen haben, lässt sich nicht mehr so richtig ermitteln!

    Beamtinnen und Beamte der Sittenpolizei beruhigen ihre „Schäfchen“, verschweigen aber dabei, dass es nicht die Polizei ist, die demnächst über „sein“ oder „nicht sein“ entscheidet. Solche Entscheidungen fallen eher am Schreibtisch des Bau- oder Ordnungsamtes, wo dann die reine Aktenlage zähltund wo man womöglich keinen alten Schulkameraden hat, der mit etwas „good will“ für weitere Duldung sorgt!

    Wenn man bei Behörden dieser Tage anruft, um sich nach dem neuen Gesetz vorsichtig zu erkundigen, fehlt es meistens an einem Fachmann für das Thema oder man hat im schlimmsten Fall von einem neuen Gesetz noch nichts gehört!

    Wie kann das sein in einer Zeit, wo es Internet gibt und amtliche Mitteilungen nicht mehr mit der klapprigen Postkutsche übers Land gefahren werden?

    Gut, ich höre jetzt mit den Beispielen auf, denn damit könnte man locker ein neues Buch füllen, das dann aber unter Anekdoten und lustigen Kurzgeschichten firmieren würde!

    Aber lustig ist das Thema eben überhaupt nicht, weil es allenthalben an Rechtssicherheit mangelt und einheitliche Standards in der Umsetzung nicht erkennbar sind! Bestimmt letztendlich der „politische Wille“ vor Ort, spielen kommunale Einnahmen wie die Sexsteuer u.U. bei der Beurteilung eine wichtige Rolle oder laufen wir mit Schwung ins Chaos?

    Wir werden im Laufe des Jahres zu jeder Menge Einzelfall-Entscheidungen kommen, selbst wenn vorliegende Umstände völlig gleich sind, aber Bundesländer unterschiedlich verfahren. Die Verwaltungsgerichte müssen schon einmal Platz für neue Akten schaffen, denn reibungslose Verfahren werden absolut nicht die Regel sein.

    Ohne Ihnen Angst machen zu wollen: da kommt einiges auf uns zu und man darf den Kopf nicht in den Sand stecken oder einfach abwarten!

    Während sich die Lage von Escort-Services noch vergleichsweise entspannt gestaltet, wenn man einmal darüber hinwegsieht, dass viele Escort-Ladies keine Anmeldung vornehmen möchten, so sind die Betriebe mit vorhandener baulicher Substanz doppelt bis dreifach betroffen!

    Die Aufklärung, die meine Kollegen und ich momentan leisten, wird manchmal mit merklichem Kopfschütteln zur Kenntnis genommen und ab und zu werde ich als großer Geschichtenerzähler tituliert, bis ich dann das Gesetz überreiche und um eigene Prüfung bitte. Hurra! Wir arbeiten weiter und werden Strategien entwickeln, Gespräche führen und am Ball bleiben! Versprochen!

    Kontext-Themen aktuell:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/02/prostitution2017-infoseminar-neues-prostitutionsgesetz-april-2017-herford/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/22/howard-chance-april-2017/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/22/mh-consulting-umsetzung-prostitutionsgesetz-2017/

     

  • Prostitution 2017 – Monatsplan Howard Chance – April 2017

    Prostitution 2017 – Monatsplan Howard Chance – April 2017

    Prostitution 2017 - Monatsplan Howard Chance - April 2017
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Monatsplan Howard Chance – April 2017

    Der Monat März 2017 war geprägt von vielfältigen Reisen quer durch die Republik, was zur Folge hatte, dass der heimische Schreibtisch in einen Dornröschenschlaf fiel. Da viele unerledigte Akten dort ruhen, muss ich mein April-Programm leicht verändern und mindestens die Hälfte der Zeit mit anspruchsvoller Büroarbeit verbringen, damit die Kundschaft nicht in Zorn gerät. Auf Reisen kriegt man einfach zu wenig erledigt, zumal man nicht alle Akten im Koffer hinter ich herziehen kann. Dazu sind meine Rollkoffer zu klein!

    Für alle, die momentan über einen Informations- oder Beratungstermin mit mir nachdenken, nachfolgend meine regionale Planung für Ende März/April 2017:

    Vom 27. bis 29. März 2017 bin ich in Oberhausen, Duisburg, Essen und Düsseldorf unterwegs, am 30. März steht Köln auf dem Kalender und am 31. März werde ich in Frankfurt/Main aktiv sein

    Vom 3. bis 5. April hat mein Kalender noch Lücken, regional werde ich dabei in NRW sein.

    Am 6. und 7. April werde ich in Hamburg sein, bevor ich am 8. April zu einem Infoseminar in Herford erwartet werde, das ich gemeinsam mit OWL Erotik für lokale Betreiber veranstalte und zu dem es schon erfreulich viele Anmeldungen gibt.

    Vom 10. bis 17. April habe ich Büro-Woche, vom 18. bis 22. April bin ich in Südwestfalen und in Süddeutschland unterwegs und die letzte Aprilwoche ist wieder der geliebten Büroarbeit gewidmet.

    Tagaktuell liste ich meine Termine übrigens  in meinem Online-Kalender!

    Die Nachfrage nach Gesprächsterminen ist unverändert hoch und daher erweitere ich im Moment auch mein Back-Office-Team, um den Anforderungen gerecht werden zu können. Hierzu mach ich in Kürze auch ein Memo, das meine Kundinnen und Kunden dann per Mail erhalten.

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/22/mh-consulting-umsetzung-prostitutionsgesetz-2017/