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  • Prostitution 2017 – MH-Consulting – Umsetzung des neuen Gesetzes in der Praxis

    Prostitution 2017 – MH-Consulting – Umsetzung des neuen Gesetzes in der Praxis

    Prostitution 2017 - MH-Consulting - Umsetzung des neuen Gesetzes in der Praxis
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    Prostitution 2017 – MH-Consulting – Umsetzung des neuen Gesetzes in der Praxis

    Der 1. Juli 2017 kommt leider schneller, als man denkt und wir haben schon fast April! Die Zeit drängt also und immer wieder wird mir die Frage gestellt, wie man als Betreiber eines Prostitutionsgewerbes vorgehen sollte und welche Aufgaben man wann sinnvollerweise erledigen sollte, um Probleme mit den Ämtern zu vermeiden. Da es von amtlicher Seite bislang so gut wie keine Informationen gibt, steht man zwangsläufig etwas im Regen und so kann man sich nur an den Vorgaben des Gesetzestextes orientieren!

    Ich habe mit meiner Unternehmensberatung inzwischen Zeit- und Aktionsabläufe entwickelt,
    die für meine Klienten als „Drehbuch“ oder Ablaufplan entwickelt wurden: ein Schema, mit dessen Hilfe sich Arbeitsabläufe planen lassen und mit dem man die gesetzlichen Vorgaben einhalten kann. Die grobe Systematik möchte ich heute hier kurz vorstellen, da die meisten Inhalte durchaus allgemein übertragbar sind und für die eine oder den anderen durchaus hilfreich sein dürften.

    1. Die Findungsphase – Wer suchet, der findet?

    In der sogenannten „Findungsphase“, die bis Ende Mai 2017 geht, fanden und finden Situationsanalysen statt, wobei die Betreiberinnen und Betreiber zunächst baurechtliche Fragen prüfen oder von meinen Experten prüfen lassen. Hier gibt es nach wie vor das größte
    Konfliktpotential, da die „Duldung“ von Prostitutionsbetrieben deutschlandweit wohl der Normalfall zu sein scheint!

    Sonnenstudio, Blumenläden und undefinierte Gewerberäume beherbergen „bordellartige Betriebe“ und selbst Eroscenter haben Nutzungsgenehmigungen als „Hotel Garni“ (siehe Krefeld). Da es keinen Rechtsanspruch auf Duldung gibt, sondern diese schon durch die reine Begrifflichkeit einen eigentlich rechtwidrigen Umstand manifestiert, wird es hier sicher bei vielen Konzessionierungen zu „Verwicklungen“ kommen, die es zu lösen gilt! Auch wenn man den Städten und Gemeinden erst mal keinen generell bösen Willen unterstellen will, müssen sich diese doch demnächst positionieren und sich fragen lassen, warum über Jahrzehnte „geduldet“ wurde! Hier wurde vermeintliche „Rechtssicherheit“ suggeriert, die es aber nach den Buchstaben des Baurechts aber nicht geben kann. Ein weites Feld für Verwaltungsgerichtverfahren, bei denen im Einzelfall zu klären sein wird, ob die langjährige „Duldung“ nicht doch als stillschweigende „Genehmigung“ zu betrachten ist.

    In der Findungsphase werden zudem die vorliegenden Geschäftskonzepte auf ihre Konformität zum neuen Prostitutionsgesetz 2017 überprüft: ist die Betriebsstätte geeignet, werden die vorgeschriebenen Mindeststandards eingehalten, ist Wucher oder Übervorteilung erkennbar oder können die jetzigen Betriebsabläufe auch in Zukunft Bestand haben? Gibt es möglicherweise Probleme bei der Zuverlässigkeitsprüfung? Wie kommuniziert man mit den verunsicherten Sexworkern, die sich demnächst registrieren müssen und mitunter überlegen, die Strapse im Juli an den Nagel zu hängen? Macht man sich möglicherweise strafbar, wenn man die Sexworker bei den notwendigen Anmeldungen und Beratungen unterstützt, weil hier eine gewisse „Dirigistik“ erkennbar wird? Werden die Werbeverbote, die ohne Übergangsfrist ab dem 1. Juli 2017 gelten, eingehalten oder müssen Homepages und Werbeanzeigen deutlich verändert werden? Viele Fragen, viele Antworten und Gedankenaustausch: Findung eben!

    2. Aktionphase ab Mai 2017 – Früh-Konzepte und Arbeitshilfen

    Vom Denken zum Handeln: es gibt durchaus Betreiberinnen und Betreiber, die ihren bereits existierenden Prostitutionsbetrieb möglichst frühzeitig amtlich genehmigen lassen möchten und auf die Übergangsregelungen bewußt verzichten. Hier lautet dann die Devise: der frühe Vogel fängt den Wurm oder was Du heute kannst besorgen, dass verschiebe nicht auf morgen! Die genauen Gründe kann ich aus zugesicherter Vertraulichkeit hier nicht nennen, aber ich kann bestätigen, dass ein solches Vorgehen in bestimmten Fällen durchaus Sinn machen kann.

    Alle Betriebe, die ihren Erlaubnisantrag bereits Anfang Juli 2017 stellen möchten, müssen oder besser wollen ihre Betriebskonzept dann natürlich auch gleich mit einreichen, denn ohne dieses kann das zuständige Amt den Antrag natürlich nicht bearbeiten. Wir unterstützen die „frühen Vögel“ hier ab Mai 2017 bei der Konzepterstellung und bereiten die Unterlagen entsprechend vor. Dabei ist unser Ziel, im ersten Anlauf erfolgreich zu sein und im Konzept alles möglichen amtlichen Fragen zufriedenstellend zu beantworten.

    Auch für die Ämter ist das Genehmigungsverfahren absolutes „Neuland“ und ob man sich in den dortigen Stuben wirklich auf die neue Aufgabe freut, lassen wir einmal offen!

    Neben den „Früh-Konzepten“ erstellen wir im Mai 2017 relevante Arbeitshilfen für unsere Kunden. Dazu gehören Vertragsvorlagen (Mietverträge mit Mieterinnen), Hinweisschilder für die Betriebe, Infoschriften für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und diverse Checklisten. Dies ist ein Teil unseres Monitoring-Services, der helfen soll den betrieblichen Alltag ein wenig zu erleichtern. So werden keine Fristen verpasst und Rechtsnachteile vermieden.

    3. Aktionsphase ab 1. Juli 2017 – Werbeverbote und Huren-Ausweis

    Zum Stichtag 1. Juli 2017 sind die besonderen Werbeverbote des neuen Gesetzes unbedingt zu beachten, da es hier keine Übergangsfristen gibt! – Geschlechtsverkehr und französische Erotik ohne den schützenden Gummimantel sowie Sex mit Schwangeren ist als gewerbliche Dienstleistung verboten und darf nicht mehr beworben werden. Hier gilt es, die Homepage zu prüfen und Anzeigen entsprechend zu ändern oder zu löschen!

    Theoretisch müssen Sexworker ab dem 1. Juli 2017 einen Huren-Ausweis besitzen, um in einem Betrieb überhaupt arbeiten zu dürfen. Praktisch kann niemand am 2. Juli einen solchen besitzen! Daher haben Sexworker gemäß den gesetzlichen Übergangsfristen bis zum 31. Dezember 2017 Zeit, um sich zu registrieren. Dies gilt allerdings nur, wenn die Sexworkerin oder der Sexworker bereits vor dem 1. Juli 2017 in der Prostitution tätig war. Personen, die nach dem Stichtag ins Gewerbe einsteigen, müssen die Gesundheitsberatung und die Anmeldung vor dem Beginn der Tätigkeit vornehmen und dürfen erst arbeiten, wenn der unbeliebte Ausweis vorliegt. Betreiber müssen ab dem 1. Juli 2017 dokumentieren, wer arbeitet und warum der Ausweis noch nicht vorliegt. Hierfür bereiten wir eine Eidesstattliche Versicherung als Muster vor, die sich jeder Betreiber unterschreiben lassen sollte, um mögliche Bußgelder zu vermeiden!

    4. Aktionphase Juli bis Dezember 2017

    Nach und nach werden Konzepte für die Betriebe erarbeitet, die von den Übergangsfristen Gebrauch machen wollen. Diese gelten für alle Betriebe, die vor dem 1. Juli 2017 bereits ordnungsrechtlich gemeldet waren (Gewerbeanmeldung). Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass die Anzeige, dass man ein Prostitutionsgewerbe betreibt, bis zum 1. Oktober 2017 erfolgen muss. Auch hierfür haben wir ein Formblatt in Vorbereitung und wir überwachen natülich die Einhaltung des Termins über unseren Monitoring-Service!

    Die Konzepte müssen bei der „Spät-Konzessionierung“ bis Ende 2017 fertiggestellt werden und am 31. Dezember 2017 beim Amt vorliegen. Dieses Zeitfenste ist recht komfortabel und ermöglicht viele Überlegungen und Konzeptanpassungen. Dabei können auch persönliche Gespräche mit Ämtern notwendig werden, die zu individuellen Agreements führen können.

    5. Result-Phase ab Januar 2018

    Auch wenn es sich niemand wünscht: ab Januar 2018 treffen die Ämter Entscheidungen und sicher wird es auch einige negative Entscheidungen geben, die dann möglicherweise auf dem Rechtsweg angegangen werden müssen. Auch hierfür sind meine Rechtsanwalts-Partner gut aufgestellt und sicher hilfreich! Recht haben und Recht bekommen sind dabei zwei verschiedene Paar Schuhe und nur wirklicher Sachverstand kann da zu einem befriedigenden Ergebnis führen.

    Wenn Sie Fragen haben … immer gerne … und viele Grüße von Howard!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/02/prostitution2017-infoseminar-neues-prostitutionsgesetz-april-2017-herford/

  • Prostitution 2017 – Wenn Howard eine Reise tut, dann tut er was erleben!

    Prostitution 2017 – Wenn Howard eine Reise tut, dann tut er was erleben!

    Prostitution 2017 - Wenn Howard eine Reise tut, dann tut er was erleben!
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    Prostitution 2017 – Wenn Howard eine Reise tut, dann tut er was erleben!

    Hannover – Berlin – Köln – Frankfurt – Stuttgart – Nürnberg – Regensburg – München – Düsseldorf – Mannheim – Baden-Baden – Karlsruhe waren die markanten Stationen meiner umfangreichen März-Reise, die mich mal wieder durch die Republik führte. 18 Tage das Leben in vollen Zügen der Deutschen Bahn geniessen und dabei den unfreiwilligen Hoteltester geben, wobei ich den gewählten Beherbergungsbetrieben durchaus ein Kompliment machen muss: immer gut und komfortabel geschlafen und immer erholt in den neuen Tag gestartet!

    Es gab vielfältige Kontakte zu aufgeschlossenen und interessierten Erotik-Unternehmerinnen und Unternehmern, die informiert werden wollten und die sich mit der Unterstützung meines Beratungsunternehmens und mit meinen Partners auf die Umsetzung des ungeliebten Prostitutionsgesetzes vorbereiten. Großbetriebe waren bei den Besuchen dabei, gewerbliche Zimmervermietungen, SM-Studios, Escort-Services und Erotik-Portale. Jeder Tag hatte individuelle Themen und dabei bin ich auch wieder schlauer geworden, denn im Gedankenaustausch lernt man immer wieder dazu. Sehr hilfreich für die Erarbeitung von Strategien für 2017.

    Ich bringe jetzt einen großen Packen von Gesprächsnotizen und Aufträgen mit ins Büro und werde eine gute Woche brauchen, die Aufgaben aufzuarbeiten und auf einen guten Weg zu bringen. Ausflüge und Vor-Ort-Termine sind daher bis zum 28. März 2017 gänzlich gestrichen und ich werde die nächste Woche ausschließlich am Schreibtisch verbringen. Akten sortieren, Angebote schreiben und an Umsetzungsstrategien konzentriert arbeiten. Mal Vagabund, mal Bürokrat: die Mischung macht es und bietet eine gewisse Abwechslung.

    Ab 28. März 2017 geht es dann wieder auf Tour: durch NRW, nach Hamburg, nach Frankfurt am Main und dann am 8. April zum Infoseminar nach Herford, das ich in Kooperation mit OWL Erotik veranstaltete und zu welchem es bereits viele Voranmeldungen gibt. Die kommenden Monate werden sicher sehr anstrengend, aber ich bin gut vorbereitet und habe meine Strukturen entsprechend aufgebaut. Die neuen Kolleginnen und Kollegen aus den Bereichen Steuer- und Rechtsberatung werde ich in den kommenden Wochen auch im Rahmen der Webpräsenz persönlich vorstellen.

    Allzeit dienstbereit: scheuen Sie sich nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie Informationen oder Unterstützung beim neuen Prostitutionsgesetz 2017 benötigen. Mein Team und ich helfen gerne, um die Kuh bundesweit vom Eis zu kriegen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/02/prostitution2017-infoseminar-neues-prostitutionsgesetz-april-2017-herford/

  • Prostitutionsgesetz 2017 – Galgenfristen und Co. – Nochmals kurz notiert

    Prostitutionsgesetz 2017 – Galgenfristen und Co. – Nochmals kurz notiert

    Prostitutionsgesetz 2017 - Galgenfristen und Co. - Nochmals kurz notiertProstitutionsgesetz 2017 – Galgenfristen und Co. – Nochmals kurz notiert

    Auf meiner 14-tägigen Reise quer durch die erotische Republik, wurde ich wieder mit vielfältigen Informationen und Meinungen konfrontiert, die in den kommenden Tagen in einen umfangreichen Reisebericht münden werden, den ich in meiner anstehenden Bürowoche vorlegen werde.

    Dringlich erscheint mir heute noch einmal der Hinweis auf die anstehenden Termine und Fristen, bei denen es bei meinen Kunden und wahrscheinlich auch bei anderen Sexworkern und Betreibern immer wieder zu Mißverständnissen kommt:

    Das Gesetz entfaltet seine Rechtskraft zum 1. Juli 2017 und nach meinen jetzigen recht aktuellen Informationen wird es keine Verfassungsbeschwerde vor diesem Termin geben, denn wenn man kein Eilverfahren wählt, muss man abwarten, bis das anzugreifende Gesetz in Kraft getreten ist.

    Für Sexworker und Betreiber, die bereits vor dem 1. Juli 2017 im Bereich der Prostitution aktiv waren, ist am Stichtag 1. Juli 2017 nur wenig direkt zu tun.

    Wichtig ist, dass die neuen Werbeverbote für Sex ohne Kondom und für Sex mit Schwangeren sofort beachtet werden! Hier gibt es nämlich keine Übergangsfristen und es kann sofort zu Bußgeldern kommen! Die persönliche Homepage oder existente Anzeigen in Kontaktportalen müssen dementprechend angepasst werden. Kein französisch ohne, spezial und total in der Werbung und natürlich erst recht keine Aufrufe zum AO-Sex!

    Sexworker, die vor dem 1. Juli 2017 bereits in der Prostitution tätig waren, haben dann bis zum 31. Dezember 2017 Zeit, um die Gesundheitsberatung durchzuführen und den „Huren-Ausweis“ zu beantragen.

    Bestehende Betreiber müssen sich bis zum 1. Oktober 2017 bei Ihrer zuständigen Behörde melden und eine Erlaubnis für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes beantragen. Die dazu erforderlichen Unterlagen sind dann bis 31. Dezember 2017 einzureichen.

    Für Bestands-Sexworker und Bestands-Betreiber also eine recht lange „Galgenfrist“ und eben
    die Möglichkeit sich zu informieren und beraten zu lassen. Wer nach dem 1. Juli 2017 als Sexarbeiterin und Betreiber einsteigt, muss allerdings die notwendigen Formalitäten sofort erledigen und darf erst „danach“ tätig werden.

    In der Praxis haben Bordell- und Clubbetreiber ab dem 1. Juli 2017 die Pflicht, alle Vereinbarungen mit ihren Mieterinnen oder „Geschäftspartnerinnen“ schriftlich zu dokumentieren. Ausserdem müssen sie überprüfen, ob der „Huren-Ausweis“ bereits vorliegt oder vorliegen muss. Dass in jedem Fall eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis vorliegen muss, dürfte allen bekannt sein, wobei sich dieses Thema natürlich aufdrängt, wenn die Behörden mit ihren neuen Kontrollpflichten beginnen werden.

  • NRW-Hammer: Konzession Bordellbetrieb kostet bis zu 2.500 Euro, Zuverlässigkeitsprüfung bis zu 1.000 €!

    NRW-Hammer: Konzession Bordellbetrieb kostet bis zu 2.500 Euro, Zuverlässigkeitsprüfung bis zu 1.000 €!


    NRW-Hammer: Konzession Bordellbetrieb kostet bis zu 2.500 Euro, Zuverlässigkeitsprüfung bis zu 1.000 €!NRW-Hammer: Konzession Bordellbetrieb kostet bis zu 2.500 Euro, Zuverlässigkeitsprüfung bis zu 1.000 €!

    Mit einer preislich deftigen Überraschung begann der heutige „Weltfrauentag“ , an dem das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Nordrhein-Westfalen einen Kabinettsbeschluss zum neuen Prostitutionsgesetz veröffentlicht, in dem für das Bundesland Nordrhein-Westfalen erstmals konkrete Umsetzungsrichtlinien festgelegt wurden.

    In NRW sollen die Kreise und die kreisfreien Städte die organisatorische Abwicklung übernehmen. Es werden also größere organosatorische Einheiten gebildet und Dinge aus amtlicher Sicht sinnvoll zentralisiert. Was die genau bedeutet, werde ich noch in einem separaten Artikel erläutern.

    Die Gesundheitsberatung, das Anmeldeverfahren und der „Huren-Ausweis“ soll in NRW für die Sexworker, anders als in Bayern, kostenfrei sein. Darum im übertragenen Sinne heute ein kleines „Geschenk“ zum Weltfrauentag?

    Was allerdings die Betreiber von „Prostitutionsgewerben“ anbelangt, ist es mit der Abteilung Geschenk eindeutig vorbei: die Konzession soll je nach Aufwand und Betriebsgröße zwischen
    500 und 2.500 Euro kosten; für die zusätzlich immer notwendige Zuverlässigkeitsprüfung des Betreibers sollen weitere 350 bis 1.000 Euro fällig werden.

    Wenn dann mehrere Betriebsstätten und eventuell Stellvertreter-Erlaubnisse notwendig werden, entstehen ganz erhebliche Kosten. Allen war klar, dass Behörden nicht umsonst arbeiten werden, aber mit solchen „Rotlicht-Tarifen“ hat sicher niemand gerechnet!

    Während sich die „roten Damen“ in NRW heute wenigstens ein bisschen freuen können, dass beim eher verhassten Dokument keine Gebühren entstehen, werden die Betreiber in NRW nun erst einmal kräftig schlucken!

    Auch wenn das vorliegende Dokument noch vom Düsseldorfer Landtag abschliessend genehmigt werden muss, ist nicht damit zu rechnen, dass sich hier noch etwas ändert, da die Mehrheiten ja stehen. Reine Formsache!

    Das Dookument der nordrhein-westfälischen Landesregierung gibt es natürlich zum intensiven Nachlesen unter:

    http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/presse/pressemitteilungsarchiv/pm2017/pm20170308a/index.php

    In den kommenden Wochen werden sicher aus den anderen Bundesländern ähnliche frohe Botschaften eintreffen und wir können dann eine Preis-Hitliste aufstellen, die aber auch niemandem etwas nützt!

    Nun zeigt sich aber sehr deutlich, dass sich die Behörden vorbereiten und man eben mit Pressemeldungen wartet, bis eben konkrete Dinge zu vermelden sind. Die Sache nimmt Fahrt auf und alle die geglaubt haben, dass da so schnell nichts kommt, werden nun leider eines besseren belehrt!

  • Rotlicht traf Blaulicht! – Großer Andrang beim Info-Seminar von Berlin Intim in der Hauptstadt

    Rotlicht traf Blaulicht! – Großer Andrang beim Info-Seminar von Berlin Intim in der Hauptstadt

    Rotlicht traf Blaulicht! – Großer Andrang beim Info- Seminar von Berlin Intim in der Hauptstadt

    Die Meyer´s hatten eingeladen und Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsbetrieben aus ganz Deutschland trafen sich am vergangenen Samstag, dem 4. März 2017, im Mercure-Hotel Berlin-Charlottenburg zum lange erwarteten Informationsseminar zum neuen Prostitutionsgesetz, einem Gesetz, das vielen in der Branche böse Kopfschmerzen bereitet.

    Im Flur hörte man neben dem bekannten Berliner Tönen Stimmen mit badischer und bayerischer Prägung: Leutchen aus München waren ebenso vertreten, wie Badener und Frankfurter. 500 km und mehr Anreise, um an der Branchentagung teilzunehmen, um mit Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch zu kommen und um mit Expertinnen und Experten die aktuelle Situation zu diskutieren.

    Thomas von „Berlin Intim“ moderierte gekonnt souverän und sorgte mit seinem goldenen Klöckchen für Ruhe und Disziplin, Howard trat vornehmlich als „Vorleser“ auf, während Stephanie Klee vom BsD, die Rechtsanwälte Dr. Martin Theben und Marko Dörre sowie Holger Rettig vom UEGD auf vielfältige Fachfragen zum Gesetz im Detail eingingen.

    Die Referenten des Tages

    Stephanie Klee, die seit vielen Jahren für den Berufsverband Sexuelle Dienstleistungen spricht und auf viele Jahre in der aktiven Sexarbeit zurückblickt, schlug gekonnt die Brücke zwischen Sexarbeiterinnen und Betreibern, da sie sich in beiden Bereichen sehr gut auskennt. Frau Klee trat bereits oft als Expertin bei offiziellen Anhörungen auf, hat dabei stets auch die politische Aufgabe im Blick und überzeugte einmal mehr durch ihr umfangreiches Fachwissen. Noch nach dem Veranstaltungsende, befand sie sich in engagierten Einzelgesprächen, immer im Dienst der „gemeinsamen Sache!, die andere „Aktivistinnen“ oft aus dem Blick verloren haben. Stephanie Klee betonte, dass man bei allem notwendigen Protest, nicht vergessen darf, dass die Vorbereitung auf die Gegebenheiten des neuen Gesetzes jetzt dringend notwendig ist und man sich nicht darauf verlassen sollte, das eine Verfassungsbeschwerde im letzten Moment wieder für eine schöne heile Welt sorgen wird. Sie mahnte Vernunft und Voraussicht an und ist dabei so „herrlich normal“ im Umgang!
    Zur Webseite von Stephanie Klee

    Dr. Martin Theben, Fachanwalt für Arbeitsrecht, präsentierte sich als gewiefter und rhetorisch starker Referent. Mit viel Wortwitz und komplexen Denkansätzen, hinterfragte er an vielen Stellen das juristische „Werk“ und verwies dabei immer wieder explizit auf einzelne Paragraphen des Gesetzes, die in ihrer verfassungsrechtlichen Betrachtung als fraglich erscheinen und die den Gerichten im Laufe dieses Jahres noch so manche neueAkte bescheren dürften. Einschränkung von Rechten, aufgezwungener Schutz und vorgeschrieben Befragungen, die eher wie „Verhöre“ anmuten, sorgen bei Dr. Theben für nachhaltiges Kopfschütteln. Es wurde deutlich, dass der engagierte Jurist bereit ist für die Rechte von Sexarbeiterinnen wie Betreiber intensiv zu kämpfen und dass er für diese anspruchsvolle Aufgabe durch sein breites wie fundiertes Fachwissen geradezu prädestiniert ist.
    Zur Webseite von Dr. Theben

    Rechtsanwalt Marko Dörre, der wohl bekannteste Jugendschutz-Experte in Deutschland, beantwortete Fragen zu den Werbeverboten des neuen Gesetzes gewohnt souverän und griff am Nachmittag dann auch das Thema „Verfassungsbeschwerde“ kurz und präzise auf. Als Jurist, der nicht nur in Amts- und Landgerichten, sondern oft auch auf den höheren Ebenen der Gerichtsbarkeit tätig ist, gehört Dörre zu den Leuten, die exakt wissen, wie die Jurispondenz funktioniert und wie Initiativen mit verfassungsrechtlichen Inhalten zu bewerten sind. Er ist der Überzeugung, dass ein sogenanntes Eilverfahren gegen das neue Prostitutionsgesetz keinen Erfolg haben wird, da erforderliche grobe Rechtsmängel nicht erkennbar sind und das Gesetz keine schwerwiegenen „handwerklichen Mängel“ enthält, die einen sofortige Blockade auslösen könnten. Ein „normales Hauptverfahren“ bringt dann wohl erst im kommenden Jahr oder noch später Ergebnissse, wobei niemals da komplette Gesetz zur Disposition stehen wird.
    Zur Webseite von Marko Dörre

    Holger Rettig, Präsident des UEGD, Lobbyist des Erotikgewerbes in Deutschlands und in dieser Funktion auch in die Entscheidungsfindung des Parlaments zum neuen Prostitutionsgesetz involviert, präsentierte sich als erfahrener Mann der Praxis, der seit über 10 Jahren für die Mitgliedsunternehmen seines Verbandes altiv ist und dabei versucht, das neue Gesetz in die betriebliche Praxis zu bringen. Er ist umfangreich vernetzt und ein Praktiker, der nun für die angeschlossenen Unternehmen Konzepte erarbeitet, Gutachten fertigen lässt und mit Rat & Tat zur Verfügung steht. Wenn man Rettig zuhört, erkennt an schnell, das er weiß, wovon er spricht und das sich durch seine langjährige Tätigkeit ein umfangreicher Erfahrungsschatz gebildet hat, der nun der Branche zugute kommt!
    Zur Webseite des UEGD

    Howard Chance, Publizist, der sich als Berichterstatter und Verfasser dieses Artikels natürlich schlecht selbstdarstellen möchte und selbiges somit unterlässt und seinen Blog für sich reden lässt und freundlich in die Runde winkt.
    Homepage Howard Chance



    Patentrezepte und Lösungen zum neuen Gesetz? – Was gibt es zu vermelden?

    „Thomas Intim“ brachte es in seiner Moderation prägnant zum Ausdruck:

    „Mitte des Jahres steht uns allen der Einschlag eines Kometen ins Haus, der unsere Umlaufbahnen kräftig verändern wird!“

    Nach wie vor halten sich die Behörden bedeckt und trauen sich auch nicht so richtig in die Öffentlichkeit! Die Seminarveranstalter hatten Behördenvertreter aus Berlin eingeladen, um das Motto „Rotlicht trifft Blaulicht“ zu erfüllen, aber es fand sich dort niemand, der bereit war, Stellung zu nehmen, weil hausintern eben noch keine verlässlichen Informationen vorliegen. Zu erscheinen, um zu erzählen, dass man nicht viel weiß, sorgt ja dann höchstens für Lacher und bekräftigt vorherrschende Meinungen über Ämter und Behörden.

    So traf „Rotlicht eben Rotlicht“, wobei auch in dieser Konstellation festzustellen war, dass es eben keine Patentrezepte gibt und das man sich stetig weiterinformieren muss und dabei auch seine „Quellen“ immer wieder prüfen sollte! Nach und nach werden zusätzliche Informationen eintreffen und bis Mitte des Jahre werden wir dann wahrscheinlich mit einer Flut von Informationen überschwemt, wobei sich Informationen auch widersprechen werden. Ideologie wird sich gegen Praxis stellen und die Einzelne und der Einzelne werden sich entscheiden müssen, welchen Praktikern oder welchen Ideologen man traut!

    Dabei ist zunächst einmal der eigene Menschenverstand gefragt und danach kommt dann die Phase, wo man möglicherweise auf fundierten Rat angewiesen sein wird. Wir befinden uns gerade erst in der Entwicklung und neue Strukturen entstehen eben nicht von heute auf morgen. Ich, für meinen Teil, werde natürlich weiter intensiv berichten und dabei auch kontroverse Meinungen und Ansätze nicht verschweigen. Dabei mache ich grundsätzlich einen weiten Spagat zwischen journalistischem „Bloggen“ und anderen Intentionen, bleibe dabei aber im eng am vorgegebenen Thema.

    Kleine „Nickelichkeiten“, die es im Eifer manchmal gibt, übersehe ich dabei wohlwollend, weil ich von dem, was ich schreibe und tue überzeugt bin und weil mein Team eben nicht nur aus
    mir besteht, sondern Experten aus vielen Bereichen beinhaltet. Ich, nein wir, arbeiten an der
    Sache und wir sehnen uns gemeinsam nach „Erfolgen“, die wir im miteinander erreichen.

    Was ist nun die „rote Botschaft 2017″ aus Berlin?

    Patentrezepte gibt es nicht! – Nur wer sich vorbereitet, wird nicht böse überrascht! Rechtssicherheit gibt es mitunter nicht! – Behördliche Willkür oder aufkommender Übereifer kann nicht ausgeschlossen werden! – Richtig oder falsch: welche Informationen stimmen? Landestypische Unterschiede werden das Bild prägen! – Klein beigeben oder Kämpfen? Dialog mit zuständigen Behörden kann nutzen oder schaden: ein Dilemma!

    Aber: es gibt Verbände, Einzelpersonen und Rechtsanwälte, die Hilfestellungen bieten und den symbolischen Regenschirm bereithalten, wenn es aus dunklen Wolken merklich zu tropfen beginnt! Jede und jeder entscheidet selbst, ob und wie nass man wird!

    Den Machern von „Berlin Intim“ gilt Dank für die Durchführung des Seminars, das Menschen zusammengeführt hat, die in diesem Jahr vor großen Herausforderungen stehen und vielleicht sogar um ihre Existenz kämpfen müssen!

    Mein intimer Gruß gilt an dieser Stelle auch einigen sehr sympathischen Menschen, die ich in Berlin neu kennengelernt habe: Stephanie, Herrn Paris No. 5, den „Freudenhasen“, Mrs. Liberty und den Herren aus Baden.


    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/02/prostitution2017-infoseminar-neues-prostitutionsgesetz-april-2017-herford/

  • Prostitution 2017 – Staatspuff oder VEB: Volkseigenes Bordell? – Denkbar?

    Prostitution 2017 – Staatspuff oder VEB: Volkseigenes Bordell? – Denkbar?

    Prostitution 2017 - Staatspuff oder VEB: Volkseigenes Bordell? - Denkbar?Prostitution 2017 – Staatspuff oder VEB: Volkseigenes Bordell? – Denkbar?

    Wer hat es erfunden? – Die Schweizer – Eidgenössische Verrichtungsanstalt?

    Die Idee kommt aus der Schweiz und ist nicht ganz neu: Staatlich betriebene „Prostitutionsanstalten“ (in der Schweiz heisst wohl alles irgendwie Anstalt) sollen nach Meinung einiger Schweizer Politiker ein geeignetes Mittel der Wahl sein, um Kriminalität und Auswüchse im Rotlicht-Milieu zu unterbinden.

    Ein Eros-Center, der von der Stadt oder einem städtischen Betrieb geführt wird, soll „Manager“ sowie „wuchernde Wirtschafter“ fernhalten: die Zimmermieten wären human und nicht dem maximalen Gewinnstreben unterworfen. Es gäbe Sozialräume und statt des fordernden Wirtschafters, würden sich Sozialarbeiter regelmässig um die Belange der Mieterinnen kümmern.

    Wenn man prognostiziert, dass durch das neue deutsche Prostituionsgesetz in den kommenden Jahren recht viele Kleinbordelle aus bau- und ordnungsrechtlichen Gründen von der Bildfläche und vorallem aus den Stadtzentren verschwinden werden, werden viele der jetzt tätigen Damen keine Arbeitsstätte mehr haben. Davon werden dann die Großbetriebe profitieren, die schon jetzt nahezu allen Anforderungen des neuen Gesetzes genügen und die sich keine Sorgen um ihren Fortbestand machen müssen.

    So kann es durchaus dazu kommen, dass „suchende Frauen“ nur noch in solchen Betrieben eine Bleibe finden werden und das die großen Anbieter dadurch in eine sehr machtvolle Position geraten, bei denen sie auswählen, diktieren und prächtig (mit)verdienen können. Ob da wirklich noch viel von gewünschter Unabhängigkeit übrig bleiben wird, stelle ich einmal provokativ und ahnend als Frage in den Raum.

    Vom Regen in die Traufe? Statt Arbeit in der heimeligen Atmosphäre eines Wohnungsclubs, dann in Etage 4, Zimmer 2a im Eroscenter, wo es weniger Zimmer gibt als Bewerberinnen? So oder so ähnlich kann das an einigen Orten der Republik schon ausgehen und da ist die Frage nach „öffentlichen Gebäuden“ für die Prostitution gar nicht mehr so abwegig. Dabei kann es sich ja dann auch um kleinere Einheiten handeln; dn Großpuff mögen nämlich viele Sexworker nicht wirklich!

    In der Schweiz wiesen die Gegner der „Initiative Volkspuff“ die Forderung scharf zurück, weil es überhaupt nicht zu vertreten sei, Steuergelder für eine indirekte Förderung der Prostitution zu „verschwenden“. Dabei wurde aber übersehen, das ein volkseigenes Bordell ja auch durchaus Gewinne erwirtschaften könnte und das es fast überall leerstehende städtische Gebäude in Gewerbegebieten gibt, die seit Jahren nicht genutzt werden und die sich für den angedachten Zweck durchaus eignen dürften.

    Doch selbst wenn eine Gemeinde oder eine Stadt die Idee begrüssen würde, stellt sich die Frage, ob eine solche Wettbewerbs-Verzerrung überhaupt zulässig wäre, da man den freien Wettbewerb jederzeit unterlaufen könnte und die verbleibenden privaten Mitbewerber kaum Chancen hätten zu den (angenommen) städtisch günstigen Tarifen Arbeitsraum anzubieten. Ausserdem könnte der berühmte „politische Wille“ auch möglichst viele private Anbieter mit scharfen Kontrollen und Auflagen vertreiben, um die „städtischen erotischen Betriebe“ in die „Pole-Position“ zu bringen.

    Das VEB: Volkseigene Bordell bleibt wahrscheinlich sowohl bei den findigen Eidgenossen, wie auch in deutschen Landen ein interessantes Denkmodell, das aber niemand wirklich in Angriff nehmen wird

  • Prostitution 2017 – Sexsteuer-Automat in Bonn defekt – Sexworkerinnen jubeln!

    Prostitution 2017 – Sexsteuer-Automat in Bonn defekt – Sexworkerinnen jubeln!

    Prostitution 2017 - Sexsteuer-Automat in Bonn defekt - Sexworkerinnen jubeln!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Sexsteuer-Automat in Bonn defekt – Sexworkerinnen jubeln!

    Seit einigen Tagen ist der wohl einzige deutsche „Sexsteuer-Automat“, der von der Stadt Bonn in der dortigen Immenburg am „Strassenstrich“ installiert wurde, defekt! Sexworkerinnen, die für für ihre „Schicht“ ein Tagestagesticket zum Preis von 6 € ziehen müssen, um der Vergnügungssteuer-Satzung der Stadt Bonn zu genügen, freuen sich, weil man eben bares geld spart und es noch keine „Huren-Parkscheibe“ gibt, die man stattdessen
    auslegen oder anheften kann.

    Wer jetzt denkt, dass ich hier einen leicht verfrühten April-Scherz mache, der irrt: in Bonn wurde wirklich ein Parkticket-Automat umprogrammiert und schon vor einigen Jahren seiner besonderen Bestimmung übergeben. Ob man inzwischen auch mit Handy-App zahlen kann, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Allerdings ist das Klima auf dem Bonner Strassenstrich ansonsten nicht so gut, wie jetzt der Bonner Generalanzeiger berichtet: trotz eines Sicherheitsdienstes, den die Stadt Bonn bereitgestellt hat, fühlen sich viele Damen unwohl und eben überhaupt nicht sicher! Nun ist es aber nicht so, dass die Freier und deren Verhalten dafür verantwortlich sind! Vielmehr haben sich wohl die Damen regelmässig in den Haaren, weil die Zahl der Kunden eher überschaubar ist, dafür aber ständig „neue Kolleginnen“ auf dem Strassenstrich erscheinen.

    Zu wenig Brot für alle und zudem auch noch ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Kulturen, bei dem es bisweilen zu handgreiflichen Auseinandersetzungen kommt!

    Wer ein Ticket zieht, darf „anschaffen“ gehen und die aus früheren Zeiten bekannten „fest verteilten Laternen“, die von örtlichen Stenzen vergeben wurden, gibt es schon lange nicht mehr. Theoretisch kann sich jede Bonner Hausfrau, die von Finanzsorgen geplagt ist, auf den Weg zum Automaten machen und dann ihr „Glück“ versuchen; wobei dies natürlich auch für Damen, Herren und Transen aus anderen Städten möglich ist.

    Beim Bonner Strassenstrich handelt es damit eindeutig um einen öffentlich bewirtschafteten Freiluft-Puff, der ein wenig Geld in die klamme Stadtkasse bringen soll.

    Und hier können chronisch arme Städte und Gemeinden doch auf eine schräge Idee kommen und eine alte Tradition neu beleben: im Mittelalter und auch später standen „Hurenhäuser“ oft unter städtischer Verwaltung und wäre es wirklich abwegig, wenn man nun unter den Vorgaben des neuen Prostituionsgesetzes „öffentliche Bordelle“ errichten würde? Mit dieser Fragestellung werde ich mich in den kommenden Wochen nochmals intensiver beschäftigen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/02/nachgefragt-die-besteuerung-von-sexworkern-in-deutschland/

  • Prostitution 2017 – Infoseminar neues Prostitutionsgesetz am 8. April 2017 in Herford

    Prostitution 2017 – Infoseminar neues Prostitutionsgesetz am 8. April 2017 in Herford

    Prostitution 2017 - Infoseminar neues Prostitutionsgesetz am 8. April 2017 in Herford
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    Am Samstag, dem 8. April 2017, findet in Herford (Ostwestfalen) ein Informationsseminar zum neuen deutschen Prostitutionsgesetz statt:

    Das neue Prostitutionsgesetz in Theorie und Praxis

    Informations-Seminar für Sexworkerinnen, Club-Betreiber, Vermieter von Hostessenwohnungen, Escort-Services, Partyveranstalter und Co.

    Am 1. Juli 2017 wird in Deutschland ein neues Prostitutionsgesetz Inkrafttreten, das die Rotlichbranche massgeblich verändern wird:

    • Sexworker(innen) müssen sich bald amtlich registrieren und gesundheitlich beraten lassen, um ihrer Tätigkeit weiter legal nachgehen zu können!
    • Clubs, Bordelle und Terminwohnungen, aber auch erotische Massage-Institute, werden zu „Prostitutionsstätten“, die demnächst eine behördliche Erlaubnis beantragen müssen!
    • Baurechtliche Überprüfungen von „geduldeten Betrieben“ sind nun gesetzlich bindend vorgeschrieben! Kennen Sie den Status Ihres Objekts?
    • Die Vermittlung von sexuellen Dienstleistungen (Escort) ist nur noch mit vorliegender Genehmigung zulässig!
    • Flatrate- und Gangbang-Veranstaltungen werden zukünftig nicht mehr erlaubt sein!
    • Es wird eine generelle Kondompflicht für alle gewerblich üblichen Praktiken eingeführt! Freier und Sexworker können empfindlich bestraft werden!
    • Werbeverbote und weitere Auflagen werden zwangsläufig kommen!


    Es ist an der Zeit, sich zu informieren und sich auf die neue Situation frühzeitig vorzubereiten!

    In Kooperation mit OWL Erotik informiert der Publizist und Unternehmensberater Howard Chance, der mit seiner Beratungsgesellschaft bereits zahlreiche Betriebe in Deutschland bei der Umsetzung des neuen Gesetzes unterstützt, im Rahmen des Branchenseminars über die Inhalte des Gesetzes und erläutert, welche Vorbereitungen zu treffen sind, um nicht Mitte des Jahres in Schwierigkeiten zu geraten. Chance war über viele Jahre in leitenden Funktionen in der Rotlicht-Szene beschäftigt und hat eine umfangreiche Publikation und ein Webportal mit über 150 Artikeln zum neuen Gesetz veröffentlicht:


    Als weiterer Dozent konnte Herr Heiko Bender, Psychologischer Berater und Life-Couch, gewonnen werden, der ebenfalls vielfältige Erfahrungen in der Branche besitzt und mit diversen kommunalen Beratungsstellen in NRW in Kontakt steht. Herr Bender wird zu Fragen des öffentlichen Umgangs mit der Prostitution und den daraus resultierenden Problemen, Stellung nehmen und wichtige Impulse zum Umgang mit Behörden geben:

    Vom Howard-Chance-Team wir zudem ein sehr erfahrener Bauexperte aus Frankfurt/Main anwesend sein, der in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche große Bauprojekte in der Rotlicht-Branche geleitet hat und der die Bauvorschriften und deren Anwendung bis ins Detail kennt! Auch von ihm sind wichtige Informationen zu erwarten.

    Nach den einleitenden Vorträgen, ist eine große Diskussionsrunde vorgesehen, bei der Sie Fragen zu den Themen stellen können. Howard Chance wird dabei vom OWL Erotik-Team unterstützt, also von engagierten Leuten, die örtliche Gepflogenheiten und Tendenzen kennen. Die Veranstaltung hat rein informativen Charakter, stellt keine Rechtsberatung dar, eine solche kann aber auf Wunsch vermittelt werden. Sprechen Sie gerne beim Seminar die Herren Niederkleine und Chance an.

    Veranstaltungsort:

    Hotel Waldesrand****, Zum Forst 4 in 32049 Herford
    https://www.hotel-waldesrand.de/

    Seminarzeit:

    Samstag, 8. April 2017 von 12.00 bis 16.30 Uhr mit einer Raucherpause, danach gibt es die Möglichkeit zum weiteren Austausch oder zum gemeinsamen Abendessen. Herr Chance wird
    bis in den späten Abend vor Ort sein und freut sich auf intensiven Gedankenaustausch!

    Seminargebühr:

    60 € pro Person

    Anmeldung:

    Die Teilnehmerplätze sind begrenzt. Karten gibt es ab sofort im Vorverkauf bei OWL Erotik!
    Kontaktinfo: Herr Dirk Niederkleine – Phone 0176-83025912 –  niederkleine@owlerotik.de
    Wir weisen darauf hin, dass die Plätze limitiert sind und daher eine frühzeitige Anmeldung
    empfohlen wird!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/04/03/programm-seminar-herford/

  • Prostitution 2017 – Skurril – Geht der Trend jetzt zur mietbaren Gummipuppe?

    Prostitution 2017 – Skurril – Geht der Trend jetzt zur mietbaren Gummipuppe?

    Prostitution 2017 - Skurril - Geht der Trend jetzt zur mietbaren Gummipuppe?
    Bildquelle: rs-dolls.com

    Prostitution 2017 – Skurril – Geht der Trend jetzt zur mietbaren Gummipuppe?

    Eine ebenso revolutionäre wie skurrile Idee flattert gerade werbewirksam durch den Internet-Blätter-Wald und fast alle großen Portale berichten darüber: in Barcelona hat nämlich das angeblich erste „Sex-Puppen-Bordell“ der Welt eröffnet, wo sich der Herr mit Niveau und besonderer Neigung mit Real-Dolls aus Silikon erotisch die Zeit vertreiben kann. Eine sehr hygienische Sache, da man Silikon nach dem „Verkehr“ gut reinigen kann und diverse gefühlsechte Einsätze durchaus spülmaschienentauglich sind, wie die Hersteller der „Figuren“ auf Nachfrage bestätigen! Super: kein dämlicher Smalltalk, keine Wiederworte. So eine „Doll“ ist schon toll und von Fremdgehen kann man auch nicht wirklich sprechen!

    Die Firma Lumidoll, die in Barcelona die Puppen an den Mann bringt, betont, dass alle Modelle „sehr devot sind“, was ja auch bei Silikon nicht wirklich wundert. Ausserdem sind die
    Gliedmaßen verstellbar und so sind unterschiedliche „Positionen“ möglich. „Besser als mit einer normalen Frau!“, soll der Sex sein, weil es bei der Puppe eben keine Tabus gibt und sie durch die strapazierfähige Verarbeitung auch so einiges aushält. Und da so eine Puppe in der Luxus-Ausführung schon mal 10.000 Dollar kostet und man(n) ja auch gerne mal die Hautfarbe wechselt, ist das Mieten eine tolle Sache und so unkompliziert! Wenn man sich denn erst einmal in das Etablissement hinein traut, was den einen oder anderen schon mal einige Überwindung kosten dürfte.

    Die Rückkehr der Seemannsbräute anno 2017!

    Die Idee mit den Sex-Puppen ist übrigens gar nicht so neu, wie man jetzt vermutet: in Japan gibt es neben „Schlüpfer-Aroma-Automaten“ schon seit Jahren den „Doll-Escort“, wo man sich eine „Puppe auf Zeit“ ins Haus bestellt. Ein Lieferdienst bringt die zu allem bereite Dame
    und holt sie am nächsten Tag wieder ab. Neben der Miete, zahlt man eine Pauschale für die Grundreinigung und das notwendige Flutschi und schon geht es zur Sache. Vorbei die Zeiten, wo man Puppen aus Schlauchboot-Folie mühsam aufblasen musste und dann, durch das nicht vorhandene Gewicht, das Problem hatte, nicht richtig stossen zu können, weil das Modell keinen Widerstand bot und quer durchs Bett rutschte. Die Real Dolls wiegen 40 bis 50 Kilo und sind auch bei hartem Sex ein Fels in der Brandung!

    Für Freunde der „Sodomie“, solche Ferkel soll es ja wirklich geben, sind bei sehr speziellen japanischen Anbietern angeblich auch Silikon-Esel und Hunde-Imitate erhältlich. Wer das nötige Kleingeld hat, kann Maßanfertigungen in Auftrag geben und auf Wunsch natürlich auch die Anzahl der vorhandenen „Löcher“ erweitern, wenn man sich beispielsweise zu einem Silikon-Gangbang verabredet und von einem flotten Fünfer träumt.

    Löst die neue Geschäftsidee nun einige der Probleme, die das neue Prostitutionsgesetz verursacht? Theoretisch ist das eine Marktlücke, die aber eher nicht zu unserer Kultur passt. Ausserdem ist zu befürchten, dass man für den gewerblichen Einsatz einer Love-Doll in unserer Republik gleich ein TÜV-Zertifikat und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gesundheitsamtes benötigt, um seine „Puppe“ in den „Verkehr“ zu bringen!

  • Prostitution 2017 – Philip Siegel – 3 Zimmer, Küche, Porno – Buchvorstellung

    Prostitution 2017 – Philip Siegel – 3 Zimmer, Küche, Porno – Buchvorstellung

    Prostitution 2017 - Philip Siegel - 3 Zimmer, Küche, Porno - BuchvorstellungProstitution 2017 – Philip Siegel – 3 Zimmer, Küche, Porno – Buchvorstellung

    Der Buchautor Philip Siegel, Fernsehredakteur und freier Autor, befasst sich in seinem neu erschienenen Buch „3 Zimmer, Küche, Porno“ mit der interessanten Frage, warum immer mehr Menschen in die Sexbranche einsteigen. Pornografie ist zu einem Freizeitabenteuer geworden, Mitbürger wie du und ich präsentieren sich virtuell äusserst freizügig im Internet und haben damit mitunter mehr Erfolg, als die etablierten „Profis“, denen dadurch ganz schön die finanzielle Puste ausgeht.

    In den vergangenen Jahren ist hier ein ganz eigener Kosmos entstanden, der die Pornobranche total verändert hat: wurden in den Zeiten von Gina Wild, Teresa Orlowski und Kelly Trump noch aufwendige Sets und ein großes Filmteam eingesetzt, reicht heute manchmal die digitale Amateurkamera vom Discounter und da private Wohn- oder Schlafzimmer für die erfolgreiche Produktion von anzüglichen Clips.

    So wird aus Bäckerei-Fachverkäuferin Uschi B. plötzlich „Lolette Lamour“ und Kranfahrer Siggi aus Oer-Erkenschwick, entwickelt in seiner Freizeit die Figur des „Magic Hammers“, der mit seiner enormen Standkraft und imposanter Technik betört.

    Indem man die Konsumenten und Kunden in die Produktionen einbezieht und damit immer neue „Amateur-Stars“ entstehen, wächst die Branche ständig und es gehört in Deutschland scheinbar inzwischen zum guten wie frivolen Ton, einmal in einem Porno mitgespielt zu haben. Aufrufe zu anzüglichen Castings gibt es hundertfach und dabei vermischen sich auch
    die Grenzen zwischen rein darstellender Pornografie und handfester Prostitution, wenn nämlich „Casting- oder Drehgebühren“ erhoben werden, die dann den Darstellerinnen direkt
    oder indirekt zugute kommen.

    Nicht jede Produktion, die unter dem Label „Amateur“ firmiert, hat auch wirklich „Amateur“ im Karton: oftmals ist die Produktion der Haupt-Broterwerb oder die Produktion ist ein Zusatzprodukt von Prostitution oder sonstiger realer Sexarbeit.

    Der Gesetzgeber hat die „darstellende erotische Kunst“ nicht unter Prostitution eingeordnet, aber der Finanzminister langt natürlich trotzdem zu, da nach der exitierenden deutschen Abgabenordnung prinzipiell jeder in Deutschland verdiente Euro steuerpflichtig ist. Da die Amateurclips in den meisten Fällen über große Portale vermarktet werden, die per Überweisung Kundengelder weiterleiten, ist die steuerfreie schwarze Nebeneinnahme, die sich bei Prostitution recht einfach erzielen lässt, im Cam-Sektor eher nicht die Norm, weil eben verwertbare Belege und Buchungen entstehen.

    Philip Siegel geht mit seinem Buch „Drei Zimmer, Küche, Porno“ auf eine einzigartige Entdeckungsreise, in dem Normalität und Exzentrik oft nur eine Wohnungstür voneinander entfernt liegen. Er blickt hinter die Kulissen einer verborgenen Branche, die unser Verhältnis zur Sexualität sowohl spiegelt als auch immer stärker beeinflusst.

    Wenn man bei der Reise durch das Internet plötzlich seine spröde Nachbarin entdeckt, die hingebungsvoll fremde Geräte entdeckt oder wenn ein Bundespolizist wegen eines ungenehmigten Porno-Nebenjobs mit disziplinarischen Konsequenzen zu rechnen hat, sind wir in der Realität von „Porno 4.0″ angekommen!

    Das Buch ist sehr lesenswert, interessant geschrieben und zeigt, wie intensiv der Autor in die Szene eingestiegen ist. Begleiten Sie ihn bei seinen Einblicken? Reizt Sie das Thema unter Umständen persönlich? Dann sollten Sie die Lektüre nicht verpassen:


    Philip Siegel: Drei Zimmer, Küche, Porno – Campus-Verlag – Erschienen Februar 2017

  • Prostitution 2017 – Da simmer dabei, das ist prima! – Erst Berlin, dann Süddeutschland

    Prostitution 2017 – Da simmer dabei, das ist prima! – Erst Berlin, dann Süddeutschland

    Prostitution 2017 - Da simmer dabei, das ist prima! - Erst Berlin, dann Süddeutschland
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Da simmer dabei, das ist prima! – Erst Berlin, dann Süddeutschland

    Nachdem ich gestern das so stürmisch wie karnevalistische Rheinland gestern wieder verlassen habe und mich in diesem Jahr dafür entschieden habe, dem Karneval eher fern zu bleiben, werde ich am kommenden Wochenende meinen Schreibtisch aufräumen, liegengebliebene Akten bearbeiten und mich dann intensiv auf die Aufgaben der nächsten Woche vorbereiten, denn am kommenden Wochenende ist Berlin angesagt, wo das von vielen herbeigesehnte Fachseminar „Rotlicht trifft Blaulicht“ stattfinden wird, wo sich Experten aus der Branche einfinden werden, um die aktuelle Lage und deren Auswirkungen intensiv zu diskutieren. Das Team von Berlin Intim ist hier ein bundesweiter Vorreiter und ich freue mich sehr, in diesem Jahr dabei zu sein! Da simmer dabei, das ist prima!

    Howard Chance vom 2. bis 6. März 2017 in Berlin

    Natürlich werde ich im Rahmen meiner Berlinreise auch einige Individualtermine in der Hauptstadt wahrnehmen, wo es wieder um vielfältige Beratungsthemen gehen wird. Gerade in Berlin gibt es Unmengen von Prostitutionsstätten, die sich in Wohngebieten befinden und deren Nutzung von der „Gnade“ und der „Duldung“ der Ämter und Behörden abhängig ist. Die Ungewißheit, was hier in diesem Jahr noch passieren wird, lässt einige Mitbürger schon länger nicht mehr schlafen, was man ja sehr gut nachvollziehen kann.

    Howard Chance vom 7. bis 11. März in Köln, Stuttgart, Regensburg, Frankfurt/Main

    Direkt nach den hoffentlich erfolgreichen „Berliner Tagen“ geht es für mich dann über eine Zwischenstation in Köln direkt weiter in den Süden der Republik, wo es auch Beratungsbedarf und entsprechende Mandate gibt, die meinen ganzen Einsatz erfordern. Momentan gibt es noch einige denkbare freie Termine, die Tendenz ist aber deutlich abnehmend. Eine frühe Anfrage ist daher zu empfehlen.

    Seminar für die Branche in OWL im April 2017 geplant!

    Gemeinsam mit dem Kooperationspartner OWL-Erotik arbeite ich gerade an der Organisation
    eines Seminars im Raum Ostwestfalen-Lippe, das vermutlich in der ersten oder zweiten Aprilwoche stattfinden wird. Auch hierzu gibt es in Kürze weitere Informationen.

    Neues Strategiepapier, neue Allianzen … in Vorbereitung

    Stillstand liegt mir bekanntlich fern. Dementsprechend arbeite ich momentan auch an neuen Strategiepapieren und am schmieden von neuen Allianzen. Die Ergebnisse werden dabei womöglich überraschen? Die heiße Phase hat begonnen und da will „mann“ natürlich gewappnet sein. Da ich kein „Glücksritter“ bin, sondern fundiert arbeite, dauert es manchmal eben ein bisschen länger, was Sie mir hoffentlich nachsehen! Gut Ding, will halt Weile haben!

  • Howard Chance @ Huffington Post: Neues Prostitutionsgesetz 2017 – Irrungen und Wirrungen

    Howard Chance @ Huffington Post: Neues Prostitutionsgesetz 2017 – Irrungen und Wirrungen

    Neues Prostitutionsgesetz 2017 - Irrungen und Wirrungen
    Bildquelle: Pixabay

    Neues Prostitutionsgesetz 2017 – Irrungen und Wirrungen

    Howard Chance ist Gastautor bei der „Huffington Post“ und hat zu vorgenanntem Thema in den vergangenen Tagen einen neuen Artikel veröffentlicht, der sich mit diversen Irrungen und Wirrungen rund um das neue deutsche Prostitutionsgesetz beschäftigt. Dabei geht es um ideologische Kämpfe bei den Aktivisten und Verbänden, die sich momentan sehr unterschiedlich positionieren und sich auch sehr unterschiedlich artikulieren. Von der aggressiven Kampfrede bis zu durchaus versöhnlichen Tönen, gibt es viele Zwischentöne, mit denen man sich einmal befassen sollte, wenn man denn mag! Entscheiden Sie selbst, welche Vorgangensweise Ihnen persönlich merh zusagt!

    Den diesbezüglichen Artikel finden Sie unter:

    http://www.huffingtonpost.de/howard-chance-/neues-prostitutionsgesetz_b_14738946.html