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  • The Day After – Verfassungsbeschwerden ProstSchG wurden abgelehnt!

    The Day After – Verfassungsbeschwerden ProstSchG wurden abgelehnt!

    The Day After - Verfassungsbeschwerden ProstSchG wurden abgelehnt!The Day After – Verfassungsbeschwerden ProstSchG wurden abgelehnt!

    Reaktionen – Kurzanalysen – Auswirkungen für die Branche – Wie geht es weiter?

    Die Aufregung war gestern groß, nachdem Dona Carmen e.V. das vorläufige Scheitern der Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des ProstSchG bekannt gegeben hatte. Die Nachricht verbreitete sich in Foren und auf Facebook wie ein Lauffeuer und ich selbst habe gestern sowohl von Juristen, wie auch von interessierten Laien, Rückmeldungen erhalten, die manchmal zotig, manchmal aber auch fundiert erschienen:

    Neben denen, die schon vor der Lektüre des Beschlusses und dessen Begründung gewusst hatten, wie die Sache ausgeht, gab es auch einige, die im ablehnenden Beschluss die „Anleitung“ für eine möglicherweise erfolgreiche neue Beschwerde sahen.

    Der immerhin 62-seitige „Vortrag“ der Beschwerdeführer wurde als zu „abstrakt“ gesehen und in einer Linkbeschreibung auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichte mit „mangels hinreichender Substantiierung“ bezeichnet (siehe Screenshot vom 15.08.18):


    Dem Bundesverfassungsgericht ist es wohl wichtig, dass die Einschränkung der Grundrechte
    und der grundrechtsgleichen Rechte im Einzelfall sehr detailliert dargelegt werden muss!

    Person X wird durch Vorschrift XY des ProstSchG in ihren persönlichen Rechten unzulässig beeinträchtigt, weil … eine kollektive Betrachtung ist scheinbar nicht ausreichend!

    Zudem wird eine „Abwägung“ bezogen auf „Verhältnismäßigkeiten“ gefordert! Die Frage könnte hier lauten: „Ist die (teilweise) Einschränkung von Grundrechten Einzelner zulässig, wenn diese Einschränkung der Gesellschaft auf der anderen Seite „Vorteile“ bringt?“ Unter diesem Aspekt hätten die Beschwerdeführer darlegen müssen, zu welchem Ergebnis sie gekommen sind und das Gericht hätte dann geprüft, ob es sich der vorgetragenen „Meinung“ anschließt?

    Und … zur Erinnerung: mit einer Verfassungsbeschwerde kann „nur“ gegen die Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten vorgegangen werden. In der vorliegenden Beschwerde werden aber nach Meinung von Fachleuten ergänzend auch „materielle Rechte“ angegriffen, die in den Zuständigkeitsbereich von Verwaltungsgerichten fallen, die man parallel „anrufen“ könnte. Doch die zuständige Kammer hat es sich gar nicht so kompliziert gemacht hier in die Detailprüfung einzusteigen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich einmal mehr als „sehr hohe Hürde“ erwiesen, was ja die Gerichtsstatistik auch beweist: von jährlich etwa 6.000 Beschwerden, haben 99 % keine grundsätzlich verfassungsrechtliche Bedeutung! In totaler Zahl werden also nur 60 Verfahren überhaupt vor den Senaten verhandelt und die anderen von 3-köpfigen Kammern „erledigt“?
    Und dieses „erledigt“ ist dann wohl fast immer eine „Ablehnung“? Die Aufgabe der Kammern wird es also sein, die „Spreu vom Weizen“ zu trennen und eben nur „Beschwerden“ zuzulassen, die bis ins letzte Detail schlüssig begründet sind. Fazit: Wenn die „Munition“ nicht ausreicht, wird die Angelegenheit überhaupt nicht verhandelt!

    Nach „internen“ Informationen wird Dona Carmen e.V. nicht aufgeben, sondern prüft bereits
    mit dem neuen Verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalt Percy MacLean (Berlin), was nun zu tun ist bzw. getan werden kann! Gegen die Ablehnung gibt es keine Rechtsmittel, es gibt aber natürlich jederzeit die Möglichkeit zu neuen „Beschwerden“.

    Die Branche muss nun reagieren und hier vor allem die Betreiberinnen und Betreiber, die bislang den „Schutz der Verfassungsbeschwerde“ fühlten, aber (noch) keine Vorbereitungen getroffen haben, dies im Dialog mit den Behörden umzusetzen! Hier wird es nun gefährlich, da wir im Bereich Prostitution und Prostitutionsgewerbe geltende Gesetze haben!

     

  • Eilmeldung: Verfassungsbeschwerden gegen ProstSchG gescheitert!

    Eilmeldung: Verfassungsbeschwerden gegen ProstSchG gescheitert!

    Eilmeldung: Verfassungsbeschwerden gegen ProstSchG gescheitert!Eilmeldung: Verfassungsbeschwerden gegen ProstSchG gescheitert!

    Bundesverfassungsgericht nimmt die Beschwerden nicht zur Entscheidung an!

    Eine Hammernachricht, mit der so nicht unbedingt zu rechnen war! Wie Dona Carmen e.V. soeben berichtet, hat die zuständige Kammer des Bundesverfassungsgerichts unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1534/17 mit Beschluss vom 26.07.2018 die „Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen“! Kurz zusammengefasst: es wird nicht verhandelt! Das Ende! Die Entscheidung von Deutschlands höchstem Gericht ist zudem nicht anfechtbar!

    Die heutige Nachricht ist sehr ernüchternd und führt nun dazu, dass über die Inhalte nicht verhandelt wird! Das Gericht hat es sich recht einfach gemacht und hatte vermutlich auch überhaupt keine Lust die Sache wirklich zu verhandeln.

    Im Prinzip haben Verstösse gegen „Formalien“ zum Beschluss geführt! Indirekt wird der inzwischen verstorbene Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwalt Starostik sozusagen posthum gerügt, weil:

    1. Zwei Beschwerden unzulässig sind, weil der Nachweis der Bevollmächtigung nicht erbracht wurde!

    Nicht ganz so schlimm, weil es ja 26 Beschwerdeführer(innen) waren! – Aber:

    2. Die weiteren zulässigen Beschwerden nach Auffassung des Gerichts nicht genügend begründet wurden!

    Dem Gericht waren die Darstellungen zu abstrakt und es wurde nicht exakt dargelegt, welche Beschwerdeführerin / welcher Beschwerdeführer durch welche Vorschriften des ProstSchG wie genau in ihren bzw. seinen Grundrechten eingeschränkt wird. Den Beschwerdeführern wird zudem unterstellt, die angegriffenen Vorschriften und deren Zielsetzung nicht ausreichend in den Blick genommen zu haben und eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit nicht vorgenommen zu haben. Dies ist für Laien überhaupt nicht zu leisten! Also auch eher ein Angriff auf den Bevollmächtigten, der sich ja nicht mehr wehren kann!

    Dona Carmen hat den Beschluss als PDF zum genauen Nachlesen veröffentlicht:
    https://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/BeschlussverfasssungsB.pdf

    und diesen natürlich auch ausführlich kommentiert:
    https://www.donacarmen.de/pressemitteilung-bundesverfassungsgericht-verweigert-pruefung-der-verfassungsbeschwerde-zum-prostituiertenschutzgesetz/#more-2046

    Das Bundesverfassungsgericht hat es sich in der Angelegenheit ziemlich leicht gemacht und stellt in der Begründung des Beschlusses sogar fast provokant fest:

    „Offen bleiben muss daher insbesondere die Frage, ob die §§ 29, 31 ProstSchG mit verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind.“

    Hurra, genau darum ging es ja! Das Bundesverfassungsgericht sollte eben genau darüber befinden, hat sich nun aber, aus welchen Gründen auch immer hinter „Formalien“ versteckt! Eine fast schon zynische Bemerkung!

    Fazit: Ein Verfahren weniger, Arbeit gespart! Was wollen diese Rotlicht-Leute überhaupt von uns?

    Nachtrag:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/15/the-day-after-verfassungsbeschwerden-prostschg-wurden-abgelehnt/

  • Verfassungsbeschwerde – Dona Carmen – 21.6. – Briefkasten und Steinmeier?

    Verfassungsbeschwerde – Dona Carmen – 21.6. – Briefkasten und Steinmeier?

    Verfassungsbeschwerde - Dona Carmen - 21.6. - Briefkasten und Steinmeier?
    Bildquelle: Pixabay

    Verfassungsbeschwerde – Dona Carmen – 21.6. – Briefkasten und Steinmeier?

    Die Frankfurter Aktivistinnen mit Juanita Henning an der Spitze, werden am kommenden Mittwoch, dem 21. Juni 2017, die von Rechtsanwalt Meinhard Starostik (Berlin) gefertigte Verfassungsbeschwerde persönlich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen und dabei (laut Ankündigung) auch ein „Statement für die Rechte von Sexarbeiter/innen“ abgeben.

    Ob dies symbolträchtig direkt vor dem Hauptgebäude des Verfassungsgerichts erfolgen kann ist fraglich, da es ein „befriedeter Bezirk“ ist, in dem Demonstrationen und ähnliches nur ausnahmsweise möglich sind (Bannmeile – siehe Wikipedia).

    Ausserdem findet just am 21. Juni 2017 „zufällig“ der Antrittsbesuch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier beim Bundesverfassungsgericht statt, was sicher zu umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen führt, um den ersten Mann im Staat zu schützen. Ob der Einreichungstermin wegen der Steinmeier-Visite bewußt gewählt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis, ist aber „taktisch“ durchaus denkbar!

    Ist Steinmeier da, ist ein Presseauflauf vorprogrammiert!

    Wie auch immer, die Schar der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, die Betreiberinnen und Betreiber sowie die Aktivisten, trifft sich

    am Mittwoch, dem 21. Juni 2017 um 11.30 Uhr am Briefkasten vor dem Hauptportal des Bundesverfassungsgerichts, ,

    um die Unterlagen dann gemeinsam in den Briefkasten zu werfen? Alternativ könnte man den Umschlag wohl auch bei der Geschäftsstelle abgeben. Dass der Präsident des Gerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, den Akt mit seiner Anwesenheit krönt, und dass Frank-Walter Steinmeier ein Grußwort spricht, gilt derzeit als sehr unwahrscheinlich! Aber der Briefkasten ist ja für die ordnungsgemäße Zustellung auch völlig ausreichend!

    Eingereicht ist eingereicht und dann beginnt die Zeit des Wartens! Auch wenn Dona Carmen es nicht ausdrücklich sagt: es handelt sich sicher um kein Eilverfahren mit dem Ziel, eine sogenannte „Einstweilige Anordnung“ zu erzielen. Dabei würde man die Unterlagen nämlich frühestmöglich „faxen“ und dann später zusätzlich per Post „senden“. Und warum sollte man dann eine weitere Woche warten? Dann wäre „Eile im Gebüsch“, was für mich aber aufgrund der Statements nicht zu erkennen ist!

    Den neuerlichen Aufruf von Dona Carmen e.V. finden Sie unter:

     

    Auf nach Karlsruhe!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/text-verfassungsbeschwerde-prostitution/

     

     

  • Pressemeldung Frankfurter Rundschau – Verfassungsbeschwerde Dona Carmen im Juni?

    Pressemeldung Frankfurter Rundschau – Verfassungsbeschwerde Dona Carmen im Juni?

    Pressemeldung Frankfurter Rundschau - Verfassungsbeschwerde Dona Carmen im Juni?
    Bildquelle: Pixabay

    Pressemeldung Frankfurter Rundschau – Verfassungsbeschwerde Dona Carmen im Juni?

    Die Frankfurter Rundschau hat am gestrigen Sonntag (14.05.2017) einen Bericht veröffentlicht, in welchem erstmals ein konkreter Termin für die Einreichung der von Dona Carmen e.V. initierten Verfassungsbeschwerde genannt wird:

    Anfang Juni, so die Frankfurter Rundschau, soll die Beschwerde der Sexworker und Betreiber beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden!

    Diese Termin ist ist interessant, weil sich daraus ableiten läßt, in welcher Form die Beschwerde erfolgen soll: normalerweise sind solche Beschwerden nämlich erst möglich, wenn ein angegriffenes Gesetz bereits Rechtskraft erwirkt hat, also gilt! Da das Inkrafttreten im vorliegenden Fall am 1. Juli 2017 erfolgt, deutet der „Juni“, den die Zeitung vermeldet nun
    doch auf ein „Eilverfahren“ hin, was aber besonders hohe Hürden hat.

    Ein solches Eilverfahren zielt in der Regel darauf ab, ein Gesetz vorläufig zu stoppen und seine Einführung zu verhindern. Im vorliegenden Fall ist dies nach meiner Einschätzung auch die einzig sinnvolle Möglichkeit, wobei ich mir allerdings die Frage stelle, warum dies so lange gedauert hat?

    Ob „kurz vor knapp“ hier die richtige Strategie ist?

    Um in einem einstweiligen Verfahren Erfolg zu haben, müssen die Beschwerdegründe sehr gewichtig sein und den zuständigen Senat des Bundesgerichtshofes unmittelbar davon überzeugen, dass das neue Gesetz die Grundrechte mehr oder weniger massiv verletzt. Daher ist die Qualität und die Aussagekraft des eingereichten Schriftsatzes von entscheidender Bedeutung, da ja zunächst kein mündlicher Termin stattfindet, sondern nach Aktenlage entschieden wird.

    Die erfahrenen obersten Richter des Landes müssen eine „vorläufige“ Entscheidung treffen, die dann eben festlegt, ob das Gesetz zunächst gestoppt werden muß oder ob die Verfassungsbeschwerde im „normalen“ Verfahren durchgeführt wird, was letzendlich Jahre dauern kann. Es wird also spannend, wenn die Beschwerde wirklich Anfang Juni in Karlsruhe eingehen sollte! Bislang verkündete Dona Carmen e.V. immer: wir sind auf dem Weg! Ich hoffe, das dabei der Weg nicht das Ziel ist, sondern das endlich etwas entscheidendes passiert!

    Wie sagte Hannelore Kraft gestern nach dem Wahl-Debakel:

    „Glück auf!


    Achtung: Informations-Update – Meldung Franfurter Rundschau offensichtlich fehlerhaft! Im Juni ist lediglich ein Treffen bei Dona Carmen geplant – Wohl kein Eilverfahren:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/05/16/verfassungsbeschwerde-presseente/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/text-verfassungsbeschwerde-prostitution/

     

     

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/26/prostitutionsgesetz-wie-funktioniert-denn-eine-verfassungsbeschwerde/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/19/prostitution-2017-jahr-der-verfassungsbeschwerden-update/

  • Koordinierungstreffen – Verfassungsbeschwerde – Dona Carmen – 16.12.16

    Koordinierungstreffen – Verfassungsbeschwerde – Dona Carmen – 16.12.16

    Bildquelle: Pixabay
    Bildquelle: Pixabay

    Dona Carmen e.V. hat gestern in einem befreundeten Escort-Forum den Termin zu einem Koordinierungstreffen zur geplanten Verfassungsbeschwerde veröffentlicht. An dem Treffen in Frankfurt/Main wird auch der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik teilnehmen und seinen Entwurf präsentieren. Ich selbst habe mich als Publizist schon angemeldet und werde, wenn man mich denn „zulässt“, natürlich vom Termin berichten, da ich die Verfassungsbeschwerde unterstütze.

    Doch nun lassen wir den Verein erst einmal selbst sprechen:

    Aufruf zur Teilnahme am 2. Koordinierungstreffen „Verfassungsklage gegen das Prostituiertenschutzgesetz“

    Freitag, 16. Dez. 2016, um 12.00 Uhr, Elbestraße 41 Frankfurt/Main

    An Sexarbeiterinnen, Bordellbetreiber/innen und interessierte Aktivisten.

    In 8 Monaten tritt das „Prostituiertenschutzgesetz“ in Kraft!

    Unter Bruch verfassungsmäßig gewährter Rechte erfolgt ein massiver Angriff auf die bestehende Infrastruktur von Prostitution sowie auf das Anbieten sexueller Dienstleistungen schlechthin. Es geht um eine grundsätzliche Erschwernis des Eintritts in die Prostitution; um eine Abschreckung vor Prostitution durch Zwangsouting sowie Zwangsmaßnahmen, Anordnungen und Sanktionen; um eine fundamentale Einschränkung der Mobilität von Sexarbeiter/innen; um die Gefährdung der Existenz von Prostitutionsstätten.

    Dagegen richtet sich unser Widerstand!

    Rechtsanwalt Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, erarbeitet im Auftrag des Frankfurter Koordinierungstreffens „Verfassungsklage gegen das Prostituiertenschutzgesetz“ eine entsprechende Klageschrift. Doña Carmen e.V. hat nach dem ersten Koordinierungstreffen im September 2016 ein Spendenkonto für die Verfassungsklage eingerichtet und bekannt gemacht. Binnen kurzer Zeit haben wir bereits ein Viertel der notwendigen Kosten der Verfassungsklage gesammelt. Das ist gut, reicht aber noch nicht. Wir danken allen, die bisher gespendet haben! Aber wir müssen weiter sammeln und bitten um Deine / Ihre finanzielle Unterstützung:

    Spendenkonto für die Verfassungsklage:

    Dona Carmen e.V.
    IBAN DE44 5005 0201 1245 8863 61
    BIC HELADEF1822
    Frankfurter Sparkasse

    Der erste Entwurf der Verfassungsklage ist fertig! – Kommt am 16. Dezember 2016 um 12.00 nach Frankfurt! Wir werden weiter Druck machen. Wir haben keine Zeit zu verlieren. Deswegen laden wir ein zum zweiten Koordinierungstreffen Verfassungsklage ProstSchG:

    WANN? ► Freitag, 16. Dezember 2016, 12:00 Uhr
    WO? ► Doña Carmen e.V., Elbestraße 41, 60329 Frankfurt

    Themen des Treffens:
    ► Bericht zum Stand der Dinge (NN, Doña Carmen e.V.)
    ► Vorstellung des Entwurfs der Verfassungsklage zum Prostituiertenschutzgesetz
    (RA Starostik, Berlin)
    ► anschließend Fragen, Diskussion und Austausch
    ► Vorschlag zur Bildung eines ‚Beirats Verfassungsklage‘
    ► nächste Schritte Mobilisierung / Finanzierung

    Aus organisatorischen Gründen ist eine Voranmeldung bei Doña Carmen e.V. erforderlich!
    Um frühzeitige Anmeldung und zahlreiches Erscheinen wird gebeten.

    Kontakt:
    Doña Carmen e.V.,
    Telefon 069 / 7675 2880 (AB)
    Email: donacarmen@t-online.de

    Packen wir es an: Lasst uns gemeinsam an einem Strang ziehen!

    Das Team
    Doña Carmen e.V.
    Frankfurt, 24. Nov. 2016