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  • Prostitution 2018 – Steuer-Initiative – Rechtssicherheit im Rotlicht Gewerbe?

    Prostitution 2018 – Steuer-Initiative – Rechtssicherheit im Rotlicht Gewerbe?

    Prostitution 2018 - Steuer-Initiative - Rechtssicherheit im Rotlicht Gewerbe?Prostitution 2018 – Steuer-Initiative – Rechtssicherheit im Rotlicht Gewerbe?

    Ich hatte im abgelaufenen Jahr 2017 sehr häufig mit steuerrechtlichen Fragen zu tun, die ich aus rechtlichen Gründen und wegen mangelnder Detailkenntnis nicht beantworten durfte oder konnte. Aus diesem Grund ist ja dann auch Mitte 2017 die erfolgreiche Kooperation mit dem Oberhausener Steuerberater Christian Deák entstanden, der sich der „Kundschaft“ mit viel Leidenschaft und Fachwissen angenommen hat. Während ich mich auf die allgemeinen Betriebsabläufe und die Konzepte konzentriert habe, war der Kollege Deák bundesweit in steuerliche Beratungen eingebunden und hat den „Geldfluss“ in „Rotlicht-Betrieben“ intensiv unter seine große Lupe genommen.

    Zuschätzungen bei der Umsatzsteuer, Scheinselbständigkeit und Steuerhinterziehung waren dabei die brisanten Themen, die oft die Existenz der „Delinquenten“ akut gefährdeten oder noch gefährden können!

    Die „Hurenschaft“ ist als „mäßiger Steuerzahler“ bekannt, wie schon die Erläuterungen der Bundesregierung zum neuen ProstSchGesetz belegen. Eine Reihe der Damen zahlt zwar im Rahmen des „Düsseldorfer Verfahrens“ einen „Abschlag“, der aber selten im Verhältnis zu den tatsächlichen Erträgen steht.

    Steuererklärungen, die in den meisten Fällen Pflicht sind, sind Mangelware und da im Rotlicht das Bargeld regiert, gehen dem Fiskus vermutlich beträchtliche Beträge bei Umsatz- und Einkommensteuer verloren!

    Da ist die logische Konsequenz des Staates, andere „Zahlungspflichtige“ zu finden, denen man gerne die „Beschäftigung“ von „Scheinselbständigen“ unterstellt und dann neben „Zuschätzungen“ auch mögliche Sozialabgaben nachträglich in Rechnung stellt! Wenn man in einem solchen Verfahren nicht seine Unschuld beweisen kann, was ja fast unmöglich ist, wird man zum „Zahlesel“ für die „selbständigen Sexworkerinnen“, die nicht mehr greifbar sind und zu Geldflüssen in der Regel keine Angaben machen werden, da sie sich dadurch selbst belasten würden.

    Selbst wenn man den notwendigen „Gegenbeweis“ antreten kann, sind „dingliche Beschlagnahme“ und sichernde Pfändungen die krassen Nebenerscheinungen, die den betrieblichen Alltag stark beeinträchtigen oder schnell zur Pleite führen!

    Es gibt in Deutschland momentan keine einheitlichen Regelungen zur Besteuerung von Rotlicht-Problemen und deren „Mitarbeiterinnen“. Je nach Bundesland oder Sachbearbeiter gibt man sich tolerant oder extrem „engstirnig“ und spätestens bei einer gründlichen Steuerprüfung, die ja dann und wann vorkommt, wird es regelmässig eng, wenn der Prüfer für bestimmte Dinge sensibilisiert wurde!

    Klar, ein bisschen „schwarz“ gibt es fast in jedem Rotlicht-Betrieb, aber wenn man einen Umsatz versteuern soll, den man selbst nie gehabt hat, fühlt sich das nicht gerade „gerecht“ an!

    Da in den neuen „Betriebskonzepten“ ja auch der „Geldfluss“ im Betrieb dargestellt werden muss, freuen sich die Finanzbehörden, die durchaus Zugriff auf diese Dokumente nehmen können, schon auf neue „Erkenntnisse“, wobei Festlegungen im Konzept schon einer satten „Selbstanzeige“ gleich kommen können. Haben Sie bei Ihrem Konzept daran gedacht!

    Gemeinsam mit dem Kollegen Deák, aber auch in enger Kooperation mit der „Rotlicht-Akademie“ von Christoph Rohr, ist uns die „Steuer-Initiative Rotlicht 2018“ ein stetiges Anliegen, da wir wissen wie viele „Leichen“ noch im roten Keller liegen.

    Neben dem Versuch eine bundesweit einheitliche Besteuerungs-Grundlage zu erreichen, ist unsere Zielsetzung auch das Verfahren der „verbindlichen Auskunft“, die auch für den Rotlicht-Bereich möglich sein sollte! Wie viel „Kooperationswillen“ die Behörden haben, wird sich dann zeigen.

    Herrn Deáks Fachwissen, dass er sowohl in Theorie und Praxis erworben hat, kommt der Branche schon jetzt zu Gute und er ist gerne bereit auch ihren Betrieb zukünftig zu prüfen und zu beraten! Steuerberater sind zwar prinzipiell „Experten“, aber wie in der Juristerei auch, ist Spezialisierung das Zauberwort!

    Alle, die mich bezüglich „Steuerberatung“ oder „Buchführung“ im Rotlicht-Betrieb angefragt oder angeschrieben haben, gebe ich an dieser Stelle die Möglichkeit den Experten direkt per Mail zu kontaktieren! Ich bitte um Verständnis, dass der Kollege natürlich nicht jede Frage kostenlos beantworten will und kann, sondern sein Mandate gründlich aussucht. Aber: fragen kostet ja erst einmal nichts!

    Christian Deák per Mail kontaktieren oder Howard Chance als Vermittler kontaktieren

  • Prostitution 2017 – Steuerseminar in Essen – Der Rückblick

    Prostitution 2017 – Steuerseminar in Essen – Der Rückblick

    Prostitution 2017 - Steuerseminar in Essen - Der RückblickProstitution 2017 – Steuerseminar in Essen – Der Rückblick

    Kennen Sie die Herren mit den fleischfarbenen Bademützen, die da so brav am Tisch sitzen und sich betont geschäftig geben? Während der bebrillte Herr auf der rechten Seite seine Nächte bisweilen in seiner Oberhausener Steuerkanzlei verbringt und zu Hause oft auf der Vermisstenliste steht, genießt  der Herr auf der linken Seite sein Leben „in vollen Zügen“ und in den Hotels der Republik.

    Christian Deák meets Howard Chance – an diesem Wochenende beim Steuerseminar für die Rotlicht-Branche, bei dem am vergangenen Samstag alle Plätze im Seminarraum besetzt waren. Rotlicht-Betreiberinnen und -Betreiber aus ganz Deutschland waren nach Essen gekommen um sich die Grundzüge der betrieblichen Buchführung in Rotlicht-Betrieben ins Gedächtnis rufen zu lassen und dies insbesondere unter dem Aspekt der „Zurechnung der Umsatzsteuer“.

    Wer haftet für entstehende Umsatzsteuer in Bordellbetrieben? Warum können Betreiberinnen und Betreiber überhaupt in eine Haftung geraten, wie gehen die Finanzbehörden vor und wie kann man sich aufstellen um finanziellen Katastrophen zu entgehen?

    Steuermeister Deák, der durch die Übernahme einer Steuerkanzlei eine nicht unbeachtliche Anzahl von Rotlicht-Betrieben „erbte“ und dabei quasi jungfräulich zum sündigen Kind kam, hat sich intensiv mit der komplizierten Thematik beschäftigt und bei Steuerprüfungen festgestellt, wie ruppig mit der „strapsigen Mandantschaft“ umgegangen wird und welche Vorurteile nach wie vor existieren.

    Steuerfahnder suchen, oftmals wieder besseren Wissens, immer noch die goldenen Schubkarren, mit denen Tonnen von Schwarzgeld transportiert werden und man geht, obwohl die Zeiten stetig schlechter geworden sind, immer noch von erotischen „Goldgruben“ aus, in denen „beschissen“ wird, dass die Schwarte kracht!

    Die Finanzbehörden ärgern sich schon seit Jahren, dass Sexworkerinnen keine Umsatzsteuer abführen, sondern lediglich Kleckerbeträge im Rahmen des „Düsseldorfer Verfahrenes“ zahlen, die aber lediglich eine Vorauszahlung darstellt und eigentlich der Einkommensteuer zugerechnet werden soll.

    Die Umsatzsteuer als Haupteinnahmequelle des Staates geht im Rotlicht zumindest teilweise flöten und so hat man sich überlegt diese den Betreibern anzulasten, wenn die Damen nicht zahlen! Und die Rechtssprechung hat diese Möglichkeit sogar bestätigt!

    Christian Deák erläuterte die Vorgehensweise im Detail und beantwortete diverse Fragen aus dem Publikum. Er regte an, im Zweifelsfall das Gespräch mit den Behörden zu suchen und unbedingt auch den eigenen Steuerberater zu befragen! Denn die Erfahrung zeigt, dass Rotlicht-Betriebe bei Steuerberatern den Premium-Tarif bezahlen, aber dafür oft nur minimale Leistung erhalten, weil man sich ja nicht „die Finger schmutzig machen will“!

    Und wenn wir da an einen gemeinsamen Bekannten denken, der seine Mandatsgebühren im Whirlpool abfeierte und dabei immer eine pralle Titte in der Hand hatte, wundern wir uns nicht, dass die Beratung nur begrenzt stattfand, da der geile Senior eher nacktes Fleisch im Blick hatte!

    Seine vermeintlich guten Taten bestanden im begatten statt im beraten und die  daraus resultierende Ergebnisse können sich im negativen Sinne absolut sehen lassen!

    Das Seminar machte deutlich, dass es im Moment Gefahren gibt, die noch nicht alle hinreichend auf dem Schirm haben: wenn demnächst Betriebskonzepte eingereicht werden und diese in Kopie bei den Steuerbehörden landen, kann bei „Abweichungen“ von der bisherigen Praxis schnell eine Sonderprüfung entstehen.

    Und wenn der Prüfung dann Möglichkeiten sieht, entgangene Umsatzsteuer nachträglich (also rückwirkend) für den Staat zu retten, sind schnell Summen auf dem Zettel, die den ungläubigen Betrachter dann schocken!

    Alles Infos, die nicht wirklich neu sind, die man aber nicht oft genug weitergeben kann! Denn die Finanzbehörden schlafen nicht und arbeiten mit modernsten Mitteln, um „Umsätze“ für den Staat zu generieren!

    Dass unser neues „Prostituiertenschutzgesetz“ statt Schutz eher eine Erweiterung der „Abgabenordnung“ ist, übersehen immer noch viele Zeitgenossen. Aber spätestens wenn zur Jagd auf langjährige „Steuersünderinnen“ geblasen wird (Fellatio venandi), dürfte hier Klarheit bestehen!

    Soviel für heute zum „steuerlichen Teil“ des Essener Seminars. Aus Zeitgründen muss ich Teil II meines Berichts später erstellen und veröffentlichen. Wenn Sie wissen möchten

    1. warum Neumünster in Schleswig-Holstein die Pilgerstätte für Sexworkerinnen ist

    2. warum Christoph Rohr Gerichtsvollzieherinnen zum Kasten führt und

    3. warum sich die Verwaltungen möglicherweise im Januar selbst abschiessen,

    die oder der möge in den kommenden Tagen noch einmal in meinem Blog vorbeischauen! Ich gehe zurück an die Arbeit mit recht komplexen Konzeptentwürfen und verbleibe mit einem intensiven voradventlichen

    „Glück auf“ aus dem Ruhrgebiet!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/11/28/prostitution-2017-seminarrueckblick-ii-zustellanschrift-und-neumuenster/

  • Steuerseminar in Essen: Prostitutionsstätten in der betrieblichen Praxis

    Steuerseminar in Essen: Prostitutionsstätten in der betrieblichen Praxis

    Steuerseminar in Essen: Prostitutionsstätten in der betrieblichen PraxisSteuerseminar in Essen: Prostitutionsstätten in der betrieblichen Praxis

    Fast könnte man meinen, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und seine tapferen  Mannen das neue „Prostituiertenschutzgesetz“ erfunden haben, denn man findet kaum „Schutzfunktionen“ im juristischen Machwerk, aber jede Menge Ansätze, um dem Fiskus wirksam zu neuen Einnahmen zu verhelfen.

    Jede Menge Erotikbetriebe in Deutschland werden demnächst zu „Prostitutionsstätten“, die umfangreiche neue Aufgaben zu erledigen haben: Baurecht, Ordnungsrecht, aber auch das sehr leidige Thema „Steuer“ werden durch das neue Gesetz sehr bedeutsam! Wir alle haben vom „Fall Müller“, von der Razzia im Kölner „Pascha“ gehört und ich selbst bin seit einigen Wochen immer wieder mit „Steuerstrafverfahren“ konfrontiert worden, da wohl umfangreiche „Sexworker-Daten“ an die deutschen Finanzbehörden gegangen sind und das, bevor überhaupt „Huren-Ausweise“ erstellt und Daten weitergegeben werden konnten.

    Während die Ordnungsämter noch sehr verhalten agieren, scheinen die Strategien der Finanzfahnder bereits klar definiert zu sein. Man will von den nicht wenigen hauptberuflichen Sexworkerinnen nicht nur Einkommen- sondern zusätzlich auch Umsatzsteuer! Wenn nun die Damen, aus welchen Gründen auch immer, nicht zahlen, wird seit einiger Zeit versucht die Betreiberinnnen und Betreiber als „Generalunternehmer“ in die Steuerpflicht zu nehmen. Aus selbständigen Sexworkerinnen werden „abhängig Beschäftigte“ mit allen daraus resultierenden Folgen?

    Klingt verwegen, wird aber durchaus so gehandhabt, wenn z.B. ein Bordellbetrieb als Einheit auftritt und unverhohlen „unsere Damen“ präsentiert und zudem mit Dienstplänen und Dienstanweisungen Steilvorlagen liefert. Gibt es dann im Haus keine Einzelaufzeichnungen oder ein nicht manipulierbares Kassensystem, kann das Unglück steuerlich schnell nahen.

    Damit Sie nicht in diese Falle tappen und eventuell in Ihrem einzureichenden Betriebskonzept unwissend Umstände schildern, die beim Finanzamt zu Applaus führen, biete ich Ende November 2017 ein Intensiv-Seminar an, bei dem wir die neuen (und alten) Anforderungen der steuerlich korrekten Betriebs- und Buchführung erläutern und Ihnen Wege aufzeigen, schwerwiegende Fehler zu vermeiden!

    Samstag, 25. November 2017 – Essen – GHotel Stadtmitte – 11 bis 17 Uhr

    Intensiv-Steuerseminar: Prostitutionsstätten und Bordellbetriebe in der betrieblichen Praxis

    Während ich die Moderation übernehme, aktuelle Entwicklungen beleuchte und Beispiele aus der Praxis aufzeige, wird Herr Steuerberater Deak aus Oberhausen, der sich intensiv in die Thematik eingearbeitet hat und gemeinsam mit mir seit Monaten an konkreten Lösungen für Mandanten arbeitet, die momentan „gängigen Praktiken“ erläutern und darüber hinaus neue rechtskonforme Wege aufzeigen.

    • Wie führe ich (m)eine korrekte Bordellkasse?
    • Wie stimme ich mich mit dem Finanzamt ab?
    • Wie vermeide ich für die entstehende Umsatzsteuer von „Mieterinnen“ und „Subunternehmerinnen“ in Haftung genommen zu werden?
    • Wie wird die 50/50-Praxis von Finanzämter interpretiert?
    • Ist das „Düsseldorfer Verfahren“ sinnvoll oder sollte man besser darauf verzichten?
    • Was ist zu tun, wenn Zoll oder Steuerfahndung einfliegt?
    • Welche besonderen Hinweis- und Aufzeichnungspflichten müssen demnächst erfüllt werden und wo entstehen dabei Probleme?
    • Was müssen „Hausdamen“ und „Betriebsleiter“ demnächst unbedingt wissen?
    • Mit „einem Bein bereits im Knast?“ – Panikmache bundesweit?
    • Timeline – Was ist jetzt wichtig?

    Diese und viele weitere Themen werden wir im Praxisseminar erläutern und besprechen und das ganze natürlich im diskreten wie verschwiegenen Rahmen eines Hotels in Essen-Mitte. Um intensiv arbeiten zu können, ist die Teilnehmerzahl begrenzt! Eine Voranmeldung ist unbedingt erforderlich!



    Der vorgesehene Zeitplan der Veranstaltung:

    11.00 Uhr – Eintreffen / Check-In

    11.15 Uhr – Begrüßung und Einführung durch Howard Chance

    11.30 Uhr – Arbeitsphase I – Steuerberater Christian Deák – Steuerliche Praxis

    13.00 Uhr – Mittagspause – Büffet – Imbiss

    13.30 Uhr – Arbeitsphase II – Steuerberater Christian Deák / Howard Chance

    15.00 Uhr – Kaffeepause

    15.15 Uhr – Howard Chance stellt vor – Neuigkeiten aus der Branche

    15.45 Uhr – Christoph Rohr stellt die „Zustelladresse“ vor!

    16.00 Uhr – Arbeitsphase III – Offene Diskussion – Aussprache

    17.00 Uhr – Ende der Veranstaltung


    Teilnahmegebühr (inkl. Seminarunterlagen, Mittagsbüffet, Candy-Bar, Kaffee, Softdrinks):

    260 € pro Person (für Betreiberpaare aus einem Betrieb 300 € für 2 Personen) 

    Kundinnen und Kunden von MH-Consulting und/oder der Steuerkanzlei erhalten 10% Rabatt!
    Da das Tagungshotel über eine große Anzahl von komfortablen Zimmern verfügt, kann auch eine weitere Anreise lohnen! Eine Reihe von Seminarteilnehmern ist bereits im Hotel „eingebucht“!


    Hachestraße 63 – 45127 Essen

    Homepage GHotel Essen

    Interessante Tarife gibt es sowohl auf der Hotel-Homepage, aber auch bei HRS.de und booking.com.


    Kurzfristige Anmeldungen zum Seminar bitte per E-Mail an howard.chance@t-online.de

    Veranstalter: MH-Consulting Marcus Heinbach & Partner in Kooperation mit der DHW Steuerberatungsgesellschaft mbH, beide Unternehmen geschäftsansässig Bergstraße 22 in 46117 Oberhausen. Steuerberatung durch Christian Deák (Master in Taxation).

  • Prostitution – Steuerliche Beratung tut Not – Gerade im Rotlicht-Bereich!

    Prostitution – Steuerliche Beratung tut Not – Gerade im Rotlicht-Bereich!

    Prostitution - Steuerliche Beratung tut Not - Gerade im Rotlicht-Bereich!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution – Steuerliche Beratung tut Not – Gerade im Rotlicht-Bereich!

    Fast jeder Handwerksbetrieb hat einen Steuerberater, da das deutsche Steuerrecht im Detail recht kompliziert ist und man sich das nötige Fachwissen um steuerliche Zusammenhänge kaum selbst aneignen kann und man zudem oft einfach nicht die Zeit hat mögliche Strategien intensiv zu überdenken! Ständige neue Erlasse, Änderungen im Steuerrecht, unterschiedliche Betriebsformen, ausländische Gesellschaften, Unternehmensnachfolge, Ausschüttungen: hier können nur spezialisierte Steuerberater den Überblick behalten!

    Gerade in der Rotlicht-Branche, wo die Finanzbehörden durch das vornehmlich fließende Bargeld eine geradezu unglaubliche „Steuerhinterziehung“ vermuten und wo Sexworkerinnen gerne ohne „Steuernummer“ arbeiten, sind durch das neue Gesetz, das „Regulierung“ vorsieht, die auch steuerliche Erfassung beinhaltet, steuerliche Aspekte und eine entsprechende „Aufstellung“ mehr als nötig!

    Da man als Sexworkerin und als Betreiber(in) immer ein Stück weit unter „Generalverdacht“ steht, sollte man nicht „unberaten“ in den Ring steigen! Das kann einfach nur schiefgehen!

    In der Praxis stellt man aber immer wieder fest, dass viele Steuerberater „Rotlicht“ nicht wirklich mögen oder von diesem speziellen Bereich wenig Ahnung haben. Nicht etwa, weil die Berater schlicht zu dumm sind, sondern weil einfach die Bereitschaft fehlt, sich mit den Problemstellungen des Rotlichts intensiv zu beschäftigen!

    Stiefmütterlich behandelte Mandate taugen auch nichts und wenn dann auch noch wegen des vermeintlichen Schmuddelfaktors „Mondpreise“ aufgerufen werden, hat man Klarheit!

    Zum Glück gibt es Steuerberater, die nicht primär durch die pseudo-moralische Brille blicken, sondern einfach eine gute Arbeit machen und einen erotischen Betrieb genauso seriös beraten, wie jeden anderen „normalen“ Betrieb auch.

    Ich bin sehr froh mit den Kollegen aus Oberhausen Partner gefunden zu haben, die keine Vorbehalte haben und „auch“ rote Mandate übernehmen, ohne dabei Goldkettchen anzulegen und „Stullen-Manni“ zu imitieren.

    Da die Kollegen, die übrigens für alle „Steuerpflichtigen“ arbeiten und sich nicht als „Rotlicht-Kanzlei“ verstehen, gerade eine neue Webpräsenz veröffentlicht haben, möchte ich diese heute gerne vorstellen und Ihrem Vertrauen empfehlen! Ich kooperiere nun mit dem engagierten Geschäftsführer seit gut einem halben Jahr und bin immer wieder erfreut, wenn
    wie im Sinne der Kundschaft gemeinsam Erfolge erzielen!

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  • Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 13. August 2017

    Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 13. August 2017

    Prostitution 2017 - Newsletter Howard Chance - 13. August 2017
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 13. August 2017

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

    Langsam kommt etwas Bewegung in die Umsetzung des Prostitutionsgesetzes:

    in Neumünster (Schleswig-Holstein) gibt es scheinbar die ersten Prostitutionsausweise, in München sind die Gesundheits- und Anmeldeberatungen „recht locker“ angelaufen, in NRW haben einige Kreise und Städte zuständige Sachbearbeiter eingesetzt und selbst in Niedersachsen, wo die notwendige Landesverordnung durch Auflösung des Landtages wohl erst Ende des Jahres verabschiedet werden kann, schreibt die Landeshauptstadt Hannover existierende Betriebe vorsorglich an!

    Die Sommerferien sind in einigen Bundesländern bereits beendet und auf den Amtsstuben hat man wohl das Bedürfnis, etwas in Sachen Prostitution zu tun! Nun denn: war ja auch nicht anders zu erwarten!

    Neben der Vorbereitung von erforderlichen Betriebskonzepten, von denen ich im Kundenauftrag eine große Anzahl „produzieren“ und mit den Ämtern abstimmen werde, befasse ich mich in Kooperation mit meinem Steuerberatungspartner in Oberhausen, bei dem ich auch „temporäres Quartier“ bezogen habe, mit der steuerlichen Optimierung von Prostitutionsbetrieben.

    Durch die Meldepflicht der Sexworkerinnen, erhalten die Finanzämter noch in diesem, spätestens aber Anfang nächsten Jahres umfangreiche Informationen zum betrieblichen „Alltag“ und es ist nicht ausgeschlossen, dass einige Betriebe rückwirkend für entstandene Steuern der vermeintlich selbständigen Dienstleisterinnen in Haftung genommen werden, wenn nämlich die Geschäftsmodelle darauf hindeuten, dass „Anstellungsverhältnisse“ vorliegen könnten! Auch die Einforderung von Sozialabgaben ist denkbar und dies natürlich viele Jahre zurück!

    Wenn man ein fragwürdiges „Steuer-Modell“ nun auch noch im Rahmen eines Betriebskonzepts „amtlich“ dokumentiert, unterschreibt man dem Finanzamt womöglich einen „Freibrief“. Um dies zu verhindern, finden momentan viel Beratungstermine unter Einbeziehung des Steuerberaters statt, der sich in den letzten Monaten intensiv mit den „Rotlicht-Themen“ befasst hat und durch entsprechende Mandantschaft auch im stetigen Kontakt mit unterschiedlichen Finanzbehörden steht.

    Momentan ist diesbezüglich auch ein „Schwerpunkt-Workshop“ parallel zur Venus Erotikmesse in Berlin geplant, bei dem sich ausgewiesene Experten aus dem Steuer-, Verwaltungs- und Strafrecht einfinden werden, um gangbare Wege aufzuzeigen. Informationen dazu in einem der nächsten Newsletter!

    Morgen werde ich meinen gegenwärtigen Standort Dortmund verlassen und in der Woche Hannover, Magdeburg, Köln und Düsseldorf besuchen, bevor es zu einem 2-tägigen Zwischenstopp in die Niederlassung Frankfurt am Main geht, wo u.a. die Bahnhofsviertelnacht auf dem Programm steht!

    Mein Terminkalender für August / September 2017 ist prall gefüllt und wer bislang noch keinen Beratungstermin hat, möge sich bitte bald melden, wenn es um die rechtzeitige Vorbereitung oder die Überprüfung von Betriebskonzepten geht. Ich tue, was ich kann, habe aber wie jeder andere Bürger auch nur 24 Stunden am Tag zur Verfügung! Und schlafen muss „meinereiner“ ja auch einmal!

    Einen herzlichen Gruß in die Republik von

    Howard Chance

    Kontakt-Informationen Howard Chance / MH-Consulting

  • Prostitution 2017 – Ordnungsbehörden als Steuerfahnder? – Risiko!

    Prostitution 2017 – Ordnungsbehörden als Steuerfahnder? – Risiko!

    Prostitution 2017 - Ordnungsbehörden als Steuerfahnder? - Risiko!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Ordnungsbehörden als Steuerfahnder? – Risiko!

    Ich habe heute morgen die Information erhalten, dass geschätzte Kollegen aus NRW die „Kundschaft“ auf bestehende „steuerliche Risiken“ bei der Anmeldung als Sexworkerin und Betrieb im Bereich der Prostitution hinweisen. Dies habe ich in meinem Buch ja auch bereits getan, ohne die genauen „Möglichkeiten“ aber exakt zu spezifizieren. Der Hinweis der Kollegen ist allerdings in der jetzigen Phase sehr hilfreich, da inzwischen (zumindest in NRW) amtliche Gespräche und Datenerhebungen stattfinden.

    Die „Mein Name ist Hase“-Methode war Jahrzehnte lang üblich und das „Schweigen“ machte ja auch Sinn, wenn man sein Bargeld hortete und die „Erklärung“ vermied. Und niemand kann übersehen, dass unser „Schutzgesetz“ neben der „Regulierung“ auch ganz klar  Aufspürung von „Steuerdelikten“ zum Inhalt hat. Man könnte als Überschrift hier schreiben:

    Prostitutionsgesetz 2017 – Dem Schwarzgeld (rückwirkend) auf der Spur!

    Wenn man als Sexworkerin beim Beratungsgespräch erwähnt, schon mehrere Jahre in der Branche tätig zu sein, kann diese Information beim Finanzamt landen, das sich dann wundert, dass weder über das „Düsseldorfer Verfahren“ noch sonst Steuern erklärt oder gezahlt worden sind. Klassische Steuerhinterziehung – Starker Anfangsverdacht mehr oder weniger durch indirekte „Selbstanzeige“, die aber hier nicht „befreiend“ wirkt!

    Der Hinweis der Kollegen, dass die Angaben von Sexworkern auch den Betrieben schaden können, ist überhaupt nicht abwegig, sondern leider eine durchaus bedenkliche Möglichkeit, denn die Art und Weise, wie zum Beispiel beim 50/50-Modell Umsätze geteilt werden, ist bezogen auf die immer mitschwebende Umsatzsteuer ein Fallstrick!

    Welche Dame hat schon eine Umsatzsteuernummer? Umsatz gerne – Steuer nein!

    Akzeptiert man bei der Berechnung von Einkommensteuer bei Sexworkerinnen schon mal „Märchen-Zahlen“ oder gibt man sich sogar mit den freiwilligen „Düsseldorfer Abgaben“ zufrieden, so ist es bei der Umsatzsteuer schon anders. Hier wird gerne versucht, den Betreiberinnen und Betreibern die komplette Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Was die Lady nicht zahlt, wird dem Betreiber auferlegt und das kann richtig teuer werden!

    Gibt es keine klaren und am besten vom fachkundigen Steuerberater erstellten Konzepte, können jederzeit unangenehme Briefe eintreffen und bei der Betriebsprüfung entstehen Ergebnisse, die Haus und Hof kosten können. Und strafbar kann die lasche Praxis auch noch sein! Glückwunsch!

    Wenn nun die Beamten der Ordnungsämter Abrechnungsarten und ähnliches beim Beratungsgespräch mit den Sexworkerinnen dokumentieren, diese Aufzeichnungen dann „irgendwie“ beim zuständigen Finanzamt landen, gerät „Holland womöglich schnell in Not!“ Und wer weiß schon, was die eigenen „Mitarbeiterinnen“ im lockeren Plausch arglos postulieren?

    Ich halte es zwar für ein Gerücht, dass die deutschen Finanzbehörden die städtischen Ordnungsämter gezielt als „Hilfsfahnder“ ausgebildet haben, dennoch sind entstehende „Zufallstreffer“ sehr wahrscheinlich. An dieser Stelle komme ich auf Pontius Pilatus zurück, den ich in meinem Buch bereits einschlägig erwähnte:

    Was ich geschrieben habe, das habe ich geschrieben!

    Wenn ein Beamter im „dienstlichen Umgang“ Hinweise auf Ordnungswidrigkeiten findet, kann er weitere Schritte einleiten (Opportunitätsprinzip); entdeckt oder vermutet er aber Straftaten, was bei Steuerhinterziehung der Fall ist, „muss“ er weitere Maßnahmen einleiten (Legalitätsprinzip).

    Das Ordnungsamt wird durch das neue Gesetz hier eindeutig zur „Ermittlungsbehörde“, die den eindeutigen gesetzlichen Auftrag hat, „Missstände“, gleich welcher Art, aufzuspüren! Erstaunlich finde ich, dass es wohl auch bei der „Gesundheitsberatung“ merkwürdige Fragen gibt, deren Antworten aber auch Gründen des Datenschutzes nicht weitergegeben werden dürfen. Hier sollte eine „Vertraulichkeit“ oberste Maxime sein!

    Aber da sind wir bei dem berühmten Pferd, dass sich vor der Apotheke erbrach … nebst der Moral von der Geschicht: „Reden ist Silber; Schweigen ist Gold?“

    Aber was nützt es mir als Betreiberin oder Betreiber, wenn ich mich zurückhalte, meine „Mieterinnen“ oder „Subunternehmerinnen“ aber gerne plaudern? Darauf habe ich keinen Einfluss und wenn ich darauf aktiv Einfluss nehmen, hätte dies äußerst negative Folgen und ich hätte sogar den „Vorsatz“ auf dem Zettel!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/27/prostitution-steuerfahndung-frankfurt-main/

  • Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Aufgepasst! - Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!
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    Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Da es ja im Bundesland Nordrhein-Westfalen bereits „Formularsätze“ für die Erstellung von Betriebskonzepten gibt, haben sich eine Reihe von Betreiberinnen und Betreibern in der Region bereits daran gemacht, die Formulare vorbereitend auszufüllen und ich hatte in der vergangenen Woche die ehrenwerte wie anspruchsvolle Aufgabe, dabei unterstützende Hilfe zu leisten.

    Bei der Arbeit mit den Formularen fielen mir sofort verschiedene „Fallstricke“ auf, die bei der Einreichung zu Problemen führen können: es werden verbindliche Angaben zu Umständen eingefordert, Angaben, die man aber mangels Kenntnis überhaupt nicht machen kann, die aber Grundlage der Genehmigung sind?

    Wie lange hält sich ein Kunde durchschnittlich im Betrieb auf? – Wie lange hält sich eine Prostituierte durchschnittlich während der Öffnungszeiten im Betrieb auf? – Wie hoch ist die maximale Anzahl der Kunden, die sich gleichzeitig im Betrieb aufhalten?

    Wie soll man solche Werte überhaupt ermitteln und welchen Einfluss hat dies auf die amtliche Bewertung? Mir scheint, dass die Beamten, die den Formularsatz hier alle möglichen Betriebsformen in einen Topf geworfen haben, ohne auf die Unterschiedlichkeiten Rücksicht genommen zu haben. Wie soll der Vermieter einer Hostessenwohnung, der womöglich eine Erlaubnis benötigt, solche Fragen beantworten? Wenn es nämlich keine umfangreiche Einlasskontrolle gibt, was in den deutschen Erotik-Laufhäusern die Regel ist, kann man die verlangten „statistischen Werte“ noch nicht einmal schätzen.

    Dass vom Wirtschafter bis zur Putzfrau alle „Beschäftigten“ gelistet werden sollen bzw. müssen, deutet auf starke „Prüfung und Überwachung“ hin und unterstützt den „Big Brother“-Gedanken, der sich förmlich aufdrängt.

    Welche Anweisungen müssen von den Prostituierten beachtet werden im Bezug auf Kleidung und Verhalten gegenüber den Kunden? – Wer ist für die Abwicklungen der Zahlungen verantwortlich etc.?

    Fangfragen, die dazu führen kann, dass man wohl durch die Prüfung fällt, wenn man sich hier nämlich bei der Beschreibung als „Dirigistiker“ zu erkennen gibt, der gegen das Weisungsverbot des Gesetzes massiv verstößt. Faktischer Selbstmord und Ablehnung des Antrags bei falscher Antwort?

    Auch die „Beschreibung“ der „Schlaf- und Wohnräume“ im Betrieb, birgt erhebliches Gefahrenpotenzial, da man z.B. in gewerblichen Objekten in der Regel weder wohnen noch schlafen darf. Falsche Antwort=Platzverweis?

    Seltsam und auch sehr fragwürdig erscheint mir die konkrete amtliche Aufforderung, alle Werbemaßnahmen detailliert aufzulisten und mitzuteilen, auf welchen Internetplattformen geworben wird und wie die Sexworker daran beteiligt sind! Wirbt man für diese und wie ist die Kostenverteilung!

    Man kann durch „Eintragungen“ hier „Vorlagen“ geben und Dinge manifestieren, die auch das Finanzamt prüfend auf den Plan rufen kann! Plötzlich ist man „Bordellbetrieb“ und wird für die Umsatzsteuer der selbständig tätigen Sexworkerinnen in Haftung genommen?

    Die Liste der markanten und riskanten Punkte, könnte man fortsetzen, was aber heute gar nicht mein Ansatz ist. Ich möchte vielmehr darauf aufmerksam machen, welche Gefahren für die Branche bestehen und rate dazu nicht voreilig Dokumente einzureichen, die dann später als scharfer Boomerang zurück kommen.

    Eine intensive Prüfung sollte hier immer an erster und vor der Einreichung an letzter Stelle stehen und in diesem Zusammenhang verweise ich ausdrücklich auf unsere neue „Allianz“ aus Rechtsanwalt – Steuerberater – Unternehmensberater, eine Allianz, die Probleme sachorientiert angeht und Sie im Verfahren in jeglich denkbarer Weise unterstützt. Den gesamten Sommer über, sind wir sicher im Dauereinsatz.

    Sprechen Sie mich jederzeit gerne an! Auch wenn es momentan nicht von heute auf morgen geht, versuche ich Hilfe und Unterstützung zeitnah zu koordinieren! Jederzeit dienstbereit!

    Howard Chance – Tel. 0177-2727897 – howard.chance@t-online.de

  • Finanzamt versus Prostitutionsgesetz – Branche vor dem Ruin?

    Finanzamt versus Prostitutionsgesetz – Branche vor dem Ruin?

    Finanzamt versus Prostitutionsgesetz - Branche vor dem Ruin?Finanzamt versus Prostitutionsgesetz – Branche vor dem Ruin?

    Bedingt durch einen Besuchstermin im Süden der Republik, bin ich auf einen Umstand aufmerksam geworden, der für nahezu alle sogenannte „Bordellbetriebe“, die nach dem 1. Juli 2017 dann den recht bizarren Namen „Prostitutionsstätten“ tragen werden, eine bedrohliche Dimension darstellt, einen Umstand, bei dem Regelungen des neuen Prostitutionsgesetzes im krassen Widerspruch zur finanzamtlichen Praxis stehen!

    Worum geht es? Bei einer Betriebsprüfung wurde einem engagierten Betreiber, der gewerblich Zimmer an selbständige Sexworker vermietet, unterstellt eine Art „Generalunternehmer“ zu sein, der folglich für die zu zahlende Umsatzsteuer der Mieterinnen aufzukommen hätte!

    Er soll also für den Hurenlohn, den er weder gesehen, noch erhalten hat, die 19% Umsatzsteuer rückwirkend zahlen, weil es das Finanzamt so will und es angeblich höchstrichterliche Urteile gibt, die diese Verfahrensweise ausdrücklich billigen!

    Wenn eine „gewerbliche Zimmervermietung“ nach aussen, z.B. in Form einer eigenen Homepage, den Eindruck erweckt, ein „Komplett-Betrieb“ zu sein, der aktiven Einfluß auf die Förderung des Prostitutionsgeschäfts nimmt, wenn Alarmsysteme, Überwachung und Security vorhanden sind, unterstellt das Finanzamt „einfach“, dass die Mietverträge nur fingiert sind und das alle im Haus entstehenden Umsätze dem Betreiber der Betriebsstätte zuzurechen sind.

    Nach dieser Logik, hätten nahezu alle Bordell-Betriebe und Eros-Center jederzeit mit der entsprechenden Keule des zuständigen Finanzamtes zu rechnen und in großen Betrieben können dann schnell mehrere Millionen Euro Umsatzsteuer zusammenkommen, bei denen man dann Steuerhinterziehung unterstellt, die Fahndung einlaufen lässt und Existenzen vernichtet!

    Geradezu skurril ist in diesem Zusammenhang, dass im neuen Prostitutionsgesetz klare Vorgaben enthalten sind, was Security und Alarmsysteme anbelangt: beides muss bei bestimmten Betriebsgrößen zwingend vorhanden sein! Beachtet man diese amtlichen Vorschriften, liefert man den Finanzämtern ein Stück weit den Beweis eben Bordellbetrieb zu sein und damit als Generalunternehmer für jegliche Umsatzsteuer im Haus zu haften!

    Das klingt mal wieder, als hätte ich mir eine zu große Haschisch-Pfeife reingezogen oder aber die Vodka-Flasche bis zum Boden geleert, aber leider ist das, was ich gerade beschreibe Realität und kein Einzelfall! Auch Pascha-Chef Hermann Müller kämpft gerade in einem ähnlich gelagerten Fall in Augsburg um sein Recht

    Die Unglaublichkeit der Vorgänge veranlasst mich persönlich, die vom Finanzamt genannten
    Präsedenz-Urteile unbedingt einmal auf Stichhaltigkeit überprüfen zu lassen, zum einen, weil mir der Kunde aufrichtig leid tut und nach den Gesetzen der Logik solche Regelungenundenkbar erscheinen, zum anderen kann sich der Vorgang in Hunderten von weiteren Fällen von heute auf morgen ergeben, wenn eine Betriebsprüfung stattfindet und der Prüfer um die Vorgehensweise weiß, die vermeintlich viel Gewinn für den Staat bringt.

    Die Anwälte von Hermann Müller verweisen in diesem Zusammenhang übrigens auf die Notwendigkeit, die Bordellbesteuerung vom EUGH (Europäischen Gerichtshof) generell prüfe zu lassen und haben beim Landgericht Augsburg angeregt und beantragt, den Ausgang eines anhängigen EUGH-Verfahrens abzuwarten, bevor der Fall Müller weiter verhandelt wird. Die Presse hat bislang lediglich vom ersten Verhandlungstag berichtet, aber nicht publiziert, ob das Verfahren nun ruht! Ich werde hier in den kommenden Tagen beim Kölner Pascha-Team nachfragen, da die sicher erfolgte Entscheidung des Augsburger Landgerichts eine ganz entscheidende Bedeutung für die gesamte Branche und auch für meinen stark gebeutelten Kunden hat!

    Die Frage, welche „Fakten“ man nun in sein zu erstellendes Betriebskonzept schreibt, kann man so momentan sicher nicht schlüssig beantworten. Erklärt man dem Ordnungsamt schriftlich, dass man einen Bordellbetrieb betreibt, ist dies eine Steilvorlage für die Finanzbehörden und fast schon wirtschaftlicher Selbstmord!

    Da läuft offensichtlich etwas gewaltig schief im Staat und die möglichen Konsequenzen sind für die Branche absolut existenzbedrohend!

    Damit verglichen, sind die „Einwände“ von Dona Carmen und Gefolge, mit denen nun im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde argumentiert werden soll, fast banal! Man sollte zwar hier keine Äpfel mit Birnen vergleichen, aber offensichtlich höchst brisante Themen gehen im Moment wohl im „Gedöns“ unter und die Presse hat die Schmuddelkinder und deren Geschäfte nach wie vor nicht lieb. Warum auch? Und der Staat macht ja nun wirklich keinen Hehl daraus, was er von Prostitution im speziellen so hält:

    Bluten sollen sie, die Ausbeuter und zwar auch, wenn sie nachweislich gar nicht ausbeuten?

    Wieviel Rechtsstaatlichkeit ist da noch gegeben, wenn das Finanzamt willkürlich handelt und soliden Betrieben die Existenzgrundlagen schlagartig entzieht? Wo finden sich nun Experten, die engagiert gegen die staatliche Willkür kämpfen und was kann man tun, um der Logik wieder zum Recht zu verhelfen?

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/23/prozess-hermann-pascha-mueller/

  • Hauptgewinn: Gestern 500.000 € Umsatzsteuer-Rückerstattung in NRW!

    Hauptgewinn: Gestern 500.000 € Umsatzsteuer-Rückerstattung in NRW!

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    Hauptgewinn: Gestern 500.000 € Umsatzsteuer-Rückerstattung in NRW!

    Mein Steuerberatungspartner aus Oberhausen, konnte gestern einen großen Erfolg vermelden: ein Kunde, der vom Schäuble-Stundenhotel-Erlaß profitieren wollte, hatte die Kanzlei vor einigen Wochen beauftragt, gezahlte Umsatzsteuer-Taler beim zuständigen Finanzamt zurück zu fordern. Dann begann eine intensive Prüfung der Unterlagen, zu der Experten aus allen „Steuerarten“ hinzugezogen wurden, um gegenüber den Finanzbehörden schlagkräftig argumentieren zu können. Das Team prüfte, analysierte und stellte dann schließlich den Erstattungsantrag, dem gestern ohne gerichtliches Verfahren entsprochen wurde:

    Der Kunde erhält eine Erstattung von über 500.000 € und kann sein „Glück“ momentan kaum fassen!

    Zu schwierig, zu gefährlich, zu aussichtslos: so hatte es ein früherer Berater prognostiziert. Doch das Ergebnis der Oberhausener Profis, die sich eben spezialisiert haben, kann sich nun absolut sehen lassen, zumal es sich jetzt um einen Präsedenzfall handelt und weitere ähnlich gelagerte Verfahren gerade intensiv angeschoben werden!

    Ich selbst wurde auf Veranstaltungen in den letzten Wochen mehrfach auf das etwas komplizierte Thema angesprochen. Auch Verbände zeigten großes Interesse und ich kann nun den „erfolgreichen Vollzug“ eines ersten Falls melden, dem ganz sicher weitere folgen werden! Alle, die direkt oder indirekt mit stundenweiser Zimmervermietung zu tun haben und hierfür Umsatzsteuer entrichten oder entrichtet haben, sollten prüfen, ob eine Rückforderung Sinn macht. Zwar sind in der Regel umfangreiche Vorprüfungen durch die Steuerkanzlei notwendig, aber u.U. arbeitet diese auf Erfolgshonorar-Basis.

    Wunder, gibt es immer wieder?

    Aber man muss nicht unbedingt auf Wunder warten, sondern kann aktiv werden und die Möglichkeiten einfach prüfen lassen! Sprechen Sie mich gerne per Mail an, hinterlassen Sie dabei Ihre Rufnummer und erwähnen Sie dabei einfach das Stichwort „Steuer“. Ich gebe die Information dann gerne an den Kollegen weiter!

    Nicht verzagen: Den Fachmann fragen!

     

     

  • Prostitution 2017 – Steuer aus dem Ruder? – Probleme mit dem Fiskus? – Hilfe!

    Prostitution 2017 – Steuer aus dem Ruder? – Probleme mit dem Fiskus? – Hilfe!

    Prostitution 2017 - Steuer aus dem Ruder? - Probleme mit dem Fiskus? - Hilfe!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Steuer aus dem Ruder? – Probleme mit dem Fiskus? – Hilfe!

    Sexwork und Finanzamt sind zwei Begriffe, die wie Feuer und Wasser sind: der erste Begriff ist eine der letzten Bastionen der Bargeld-Generierung ohne Belege und Zeugen; der zweite Begriff symbolisiert die gesellschaftliche „Ordnung“ nach dem Motto: „gib dem Kaiser, was des Kaisers ist!“ Die Freundschaft zwischen den zwei Welten, hält sich merklich in Grenzen, denn für Menschen in der Sexarbeit und Betreiber von Prostitutionsbetrieben, ist der Fiskus das größte Schreckgespenst, zumal der Bundesfinanzminister viel mehr mit dem neuen Prostitutionsgesetz zu tun hat, als man auf den ersten Blick vermuten mag.

    Erotik-Betriebe sind bei Betriebsprüfungen schon längst im Fokus und mit dem umstrittenen „Düsseldorfer Verfahren“, dem es prinzipiell an gesetzlichem Fundament fehlt, haben sich die „Steuerfahndungsämter“ schon vor Jahren ins einnehmende Spiel gebracht! Da sind auch Steuereinnahmen von pseudonymisierten Bürgerinnen willkommen, denen man durch Quittungen mit Fantasienamen aber oftmals die Möglichkeit nimmt, bereits geleistete Vorauszahlungen bei einer nachfolgenden Steuererklärung geltend zu machen. Dann zahlt man eben einfach zweimal, ist ja schließlich genug da!

    Erfolgreiche und begehrte Damen, nehmen durchaus noch satte Gelder ein, wenn sie am richtigen Standort arbeiten und sich bewußt nicht für „Problembezirke“ entschieden haben, wenn es denn etwas zu entscheiden gab. Da taucht dann auch „plötzlich“ das Problem mit der berühmten Umsatzsteuer auf, wo man den „Grenzbetrag“ von 17.500 € schon im ersten Geschäftsjahr als selbständige Unternehmerin knacken kann, was dann eine „Optierung“ erfordert! Bahnhof? Ja, steuerliche Dinge klingen kompliziert und sind es leider auch!

    Nicht selten wird die Umsatzsteuer in Bordellbetrieben mehr oder weniger ignoriert! Man macht „halbe/halbe“ beim Umsatz, vergisst aber dabei gerne oder unwissen, dass der komplette Umsatz umsatzsteuerpflichtig ist und bucht als Betrieb nur den eigenen Anteil. Wird damit die andere „Hälfte“ einfach von der Umsatzsteuer befreit? Pustekuchen! Ich kenne bislang nur ganz wenige Damen in der Branche, die wirklich über eine Umsatzsteuernummer verfügen, höre dafür aber laufend von Fällen, wo man versucht, den Betrieben die dadurch entgangene Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen!

    Ist es für Sexworker wirklich ratsam, hier mit den amtlichen Gewalten zu spielen, keine Buchführung zu haben und einfach (wenn überhaupt) fiktive glatte Jahressummen anzugeben, die schon auf den ersten Blick „verdächtig“ erscheinen, weil man eben selten exakt 9.000 Euro im Jahr „verdient“ und damit dann auch keine Einkommensteuer zu zahlen hat? Bislang wurden solchen Fälle durchaus „geduldet“, warum auch immer!

    Haben sich Bordellbetreiber schon mit der „Registrierkassen-Pflicht“ beschäftigt oder ist man hier der Meinung, dass irgendwelche Zettel auch zukünftig ausreichen werden? Kennt man die Gefahr, die von erkennbaren Fehlern in der Buchführung ausgeht? Riskiert man eine Schätzung, bei der mitunter Summen aufgerufen werden, die man nie eingenommen hat?

    Die neue Gesetzgebung will regulieren und dabei ganz klar auch neue „Steuerbürger“ identifizieren, die ihre Beteiligung am Gemeinwohl bislang vergessen haben. Darum werden alle Sexworker, die sich zum „Huren-Pass“ anmelden, auch prompt (und das heisst sofort) an die Finanzbehörden gemeldet! Wer dann angeblich schon länger „arbeitet“, aber keine Steuernummer besitzt, ist als potentieller Übeltäter schnell erkannt!

    Ich bin als langjähriger Unternehmer und Berater zwar einigermaßen gut im Thema, muss aber bei den Feinheiten auch passen! Zur umfassenden Beratung in steuerlichen Fragen, bin ich aber weder befugt noch befähigt, da das Thema einfach viel zu komplex ist und hier stets Fachleute ans Werk gehen sollten, die aber oftmals mit „Rotlicht“ ein Problem haben oder sogar der Meinung sind, dass Sexworker möglichst viel Steuern bezahlen sollten, weil sie ja „Ferkel“ sind! Kein Witz, sondern durchaus Realität!

    Doch es gibt auch Experten, die frei von moralischen Vorurteilen sind und eben ihre Arbeit für die Kundin so machen, wie es sich gehört. Durch den momentan vorhandenen Beratungsbedarf, bin ich im vergangenen Monat eine Kooperation mit einer erfolgreichen Steuerberatungsgesellschaft aus Oberhausen eingegangen, deren Inhaber keine Berührungsängste hat, Sexworker wie normale Mandanten „behandelt“ und auch für Großbetriebe in der Branche bereits seit längerer Zeit erfolgreich tätig ist.

    Wer steuerliche Fragen hat, Konzepte benötigt oder seine Buchführung einfach in gute Hände geben möchte, ist bei diesem Kollegen gut beraten und ich gebe die Kontaktdaten gerne jederzeit weiter, damit frühzeitig gehandelt werden kann, bevor Finanzbehörden möglicherweise zum großen Schlag ansetzen. Sowas braucht nämlich kein Mensch! Amen!

    Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/02/nachgefragt-die-besteuerung-von-sexworkern-in-deutschland/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/22/finanzminister-umsatzsteuer-stundenhotel/

  • Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen

    Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen

    Das neue Gesetz zur Regulierung des ProstitutionsgewerbesGesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen – Stand: 06.05.2018

    Bitte beachten: Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2018 (theoretisch) vollumfänglich, da alle Übergangsfristen, die der Gesetzgeber definiert hat, zum 31. Dezember 2017 abgelaufen sind! Allerdings gibt es bei der Umsetzung in den Bundesländern nach wie vor erhebliche Probleme. Ich empfehle daher im Kontext zu dieser Einführung (Stand 2017) auch die Lektüre der aktuellen Statusmeldung „Jahresausblick“ vom 1. Januar 2018:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/01/01/happy-new-year-2018-jahresrueckblick-2017-und-jahresausblick-2018/

    An dieser Stelle finden Sie die Basis-Informationen zum neuen Prostitutionsgesetz : alle Informationen, die für den Neueinstieg in das Thema wichtig sind und die man daher als Sexworker, Betreiber einer Prostitutionsstätte und auch als Kunde/Freier kennen sollte!

    „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen“

    Das neue Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag im Juli 2016 beschlossen, vom Bundesrat Ende September abschließend genehmigt und Ende Oktober 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten und wird das deutsche Rotlicht-Gewerbe durch strenge Regulierungen und Auflagen maßgeblich verändern!

    Eine Ende Juni 2017 eingereichte „Verfassungsbeschwerde“ konnte die Einführung des neuen Gesetzes nicht verhindern! – Wir werden in unserem Blog dazu natürlich ständig weiter berichten, aber momentan  gibt es hierzu nichts zu berichten!

    Aktuelle Meldungen aus den 16 Bundesländern – Ständig aktualisiert:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/20/neues-forum-im-blog/

    Ein politischer Paradigmenwechsel – Adieu Liberalität … Kontrolle naht!

    2002 wurde unter der rot-grünen Regierung in Deutschland ein erstes Prostitutionsgesetz eingeführt, das die Sittenwidrigkeit der Prostitution aufhob, Sexworkern den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen ebnen sollte und die Bereitstellung von Räumen für die Prostitution und  aktive Anbahnunghilfen nicht mehr unter die strafbare Zuhälterei stellte. Das Gesetz war sehr liberal angelegt und eröffnete der Rotlicht-Branche umfangreiche Möglichkeiten.

    Von Regulierung war nichts zu spüren und Deutschland entwickelte sich zum „Freudenhaus Europas“, wo nahezu alles möglich war, was in anderen Ländern der EU gesetzlich nicht erlaubt war. Aus Osteuropa kamen unzählige Sexworkerinnen nach Deutschland, FKK-Clubs schossen wie Pilze aus dem Boden und tabuarmer Flat-Rate-Sex wurde vielerorts zum Standard. Der zunehmende Preisverfall schockierte die etablierte Branche.

    Menschenhandel, Ausbeutung und Zwangsprostitution waren Umstände, die den Gesetzgeber schon 2007 dazu brachten, über eine umfangreiche Regulierung der Sexbranche in Deutschland nachzudenken. Die Idee von einem möglichst „sauberen Rotlicht“ in Deutschland führte nun in 2016 zu einem neues Gesetz, das statt Liberalität und Selbstverwaltung nun das gesamte deutsche Rotlicht unter Kontrolle und Aufsicht stellt. Ein politischer Paradigmenwechsel, bei dem sicher nichts so bleiben wird, wie es einmal war!

    Lesen Sie hierzu mein Interview mit dem Kaufmich-Magazin, das ich bereits im vergangenen Jahr gegeben habe und in dem viele zusätzliche Informationen enthalten sind:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/22/kaufmich-magazin-nichts-wird-mehr-so-bleiben-wie-es-ist-das-neue-prostituiertenschutzgesetz/



    1. Unbedingte Anmeldepflicht und Pflicht zur Gesundheitsberatung für alle Sexworker in Deutschland!

    Ab dem 1. Juli 2017 müssen sich alle Sexworker / Prostituierte in Deutschland amtlich registrieren, egal ob die Sexarbeit „hauptberuflich“ oder nur „nebenbei“ ausgeübt wird. Die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen. Dazu gehören neben den klassischen Prostituierten dann auch Escort-Ladies, Erotik/Tantra-Masseurinnen (die Happy End anbieten) und Dominas (die Kunden „berühren“ oder erregen).

    Gesundheitsberatung, soziale Beratung und Nachforschungen!

    Nach einer Pflicht-Gesundheitsberatung (beim Gesundheitsamt oder aber einer anderen beauftragten Stelle), die aber keine körperliche Untersuchung beinhaltet, soll ein intensives amtliches Beratungs- und Informationsgespräch erfolgen, bei dem die Lebens- und Arbeitsumstände der Antragsstellerin erkundet werden sollen, wo man auf diverse Hilfsangebote verweist, soziale Sicherungssysteme vorstellt, steuerliche Pflichten beleuchtet und nach Hinweisen auf Zwangsprostitution und Ausbeutung suchen wird, um möglichen Verdachtsfällen anschließend nachgehen zu können.

    Anmeldung und Registrierung als Sexworker

    Beim eigentlichen Registrierungsvorgang, der dann im Rahmen des Beratungs- und Informationsgesprächs stattfindet, prüft die zuständige Behörde die Personalien anhand gültiger Papiere (Personalausweis/Pass), verlangt 2 Passbilder der Antragsstellerin, fragt nach, in welchen Gemeinden und Städten der Prostitution nachgegangen werden soll, und stellt, wenn keine Hemmnisse erkennbar sind, dann zeitnah eine Anmeldebescheinigung aus, die in Sexworker-Kreisen auch gerne als „Huren-Ausweis“ bezeichnet wird. Die Bescheinigung ist auch zusätzlich mit Pseudonym („Künstlername“) erhältlich, um private Daten zu schützen.

    Mit Erteilung der Anmeldebestätigung wird die jeweilige Person zur amtlich registrierten „Sex-Dienstleisterin“ und darf der Prostitution fortan legal nachgehen! – Die Registrierung als Sexworker(in) ist übrigens grundsätzlich nur für Personen möglich, die in Deutschland eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis haben. Mit Touristenvisum und Asylpapieren ist keine Registrierung und folglich auch keine legale Sexarbeit (mehr) möglich!

    Anmeldefristen / Übergangsfristen

    Personen, die sich nach dem 1. Juli 2017 für einen Einstieg ins Prostitutionsgewerbe entschließen, müssen die Gesundheitsberatung und die Anmeldung sofort erledigen. Alle, die schon vor dem Stichtag 1. Juli 2017 in der Prostitution tätig waren, haben aber bis zum 31. Dezember 2017 (Ende der gesetzlichen Übergangsfrist) dafür Zeit! – Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden mit Bußgeldern als Ordnungswidrigkeiten geahndet, sind also keine Straftaten!

    Ohne erfolgreiche Registrierung darf zukünftig (spätestens ab dem 1. Januar 2018) der Prostitution in Deutschland nicht mehr nachgegangen werden! – Die erstellte Anmeldebescheinung muss zukünftig bei Ausübung der Prostitution immer mitgeführt werden und auch in regelmässigen Abständen immer wieder erneuert werden!


     

    2. Konzessionierung und Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten (Bordelle, Clubs), Prostitutionsveranstalter und Prostitutionsvermittler (Escort-Services)

    Alle Prostitutionsstätten, worunter der Gesetzgeber grundsätzlich Bordelle, Sexclubs, Laufhäuser, Hostessen-Wohnungen, Love-Mobil-Parks und ähnliches versteht, sowie alle Prostitutionsveranstalter und Prostitutionsvermittler, benötigen ab dem 1. Juli 2017 eine behördliche Erlaubnis, um ihrem Gewerbe weiterhin nachgehen zu können.

    Fristen für Genehmigungsantrag und Konzepteinreichung

    Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss diese bei bereits bestehenden Betrieben bis spätestens 1. Oktober 2017  beantragt und bis 31. Dezember 2017 dann ein Betriebskonzept zur Genehmigung eingereicht werden, das unbedingt mit dem neuen Gesetz harmonieren muss. Ansonsten kann die Erlaubnis nämlich amtlich verweigert werden, was dann einer Gewerbeuntersagung gleichkommt! – Für Betriebe, die nach dem 1. Juli 2017 gegründet werden, gelten die Fristen übrigens nicht: hier ist der Antrag sofort zu stellen!

    Zuverlässigkeitsprüfung

    Ähnlich wie beim Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank, werden die Betreiber und ihre Stellvertreter einer umfangreichen Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen, wobei neben einem Auszug aus dem Bundeszentralregister auch Nachfragen bei diversen Polizei-Dienststellen erfolgen sollen, ob Ermittlungsverfahren anhängig sind oder waren. Auch die (frühere) Mitgliedschaft in einem „rechtskräftig verbotenen Verein“ (Rockerclub etc.) kann ausreichen, um keine Genehmigung zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes zu erhalten!

    Baurecht / Mindestanforderungen an Prostitutionsstätten

    Auch die Räume, die bei Prostitutionsstätten zur Prostitutionsausübung bereitgestellt werden, haben bestimmte Mindestvoraussetzungen zu erfüllen. Hier werden auch baurechtliche Vorschriften relevant, die bis zur Einführung des Gesetzes eventuell noch keine Rolle spielen, aber durch den Erlaubnis-Antrag automatisch in den Focus geraten. Dieser Aspekt ist besonders für Wohnungsbordelle interessant, die sich in vielen Fällen in Bereichen befinden, wo gewerbliche Prostitution nicht zulässig ist! – Das neue Gesetz sieht übrigens keinen „Bestandsschutz“ vor, was in vielen Fällen zu Überraschungen führen wird! So möchte zum Beispiel das Land Nordrhein-Westfalen beim Konzessions-Antrag eine gültige Bau- und Nutzungsgenehmigung vorgelegt bekommen! Ausserdem haben die Betreiberinnen und Betreiber für die „amtliche Genehmigung“ natürlich Gebühren zu bezahlen, die recht üppig ausfallen können. Da jedes Bundesland diese Gebühren selbst festlegen darf, können wir hierzu keine verbindlichen Aussagen treffen!

    Dokumentations- und Auskunftspflichten

    Als weitere Auflagen, haben die Betreiber von Prostitutionstätten und Prostitutionsgewerben umfangreichen Dokumentationspflichten nachzukommen, müssen Vereinbarungen mit Sexworkern unbedingt schriftlich dokumentieren, Quittungen erteilen und dürfen nur Personen beschäftigen oder diesen Räume vermieten, wenn eine amtliche Anmeldebescheinigung (Huren-Ausweis) vorliegt. Jegliche Form von Ausbeutung, Wucherei und rechtswidriger Weisung ist unbedingt zu vermeiden, weil dies jederzeit zum Widerruf der Genehmigung führen kann uns zudem ordnungs- oder sogar strafrechtlich geahndet werden kann! – Außerdem müssen Betreiber von Prostitutionsgewerben ihren „Mitarbeiterinnen“ Einblick in ihre Geschäftsunterlagen bewähren und auch Behörden jederzeit Auskünfte über den Inhalt abgeschlossener Verträge erteilen!



    3. Kondompflicht, Einschränkung von sexuellen Praktiken und Werbeverbote

    Für alle Sexworker, Betreiber, Veranstalter und Freier, gilt ab 1. Juli 2017 die Kondompflicht beim gewerblichen Geschlechtsverkehr, wobei sich dies auf alle denkbaren Varianten (oral, vaginal, anal) bezieht. Bei allen Praktiken sind unbedingt Kondome zu verwenden. In Bayern und im Saarland galt diese Regel schon lange, mit dem neuen Prostitutionsgesetz wird sie nun bundesweit eingeführt und besonders für Freier mit empfindlichen Bußgeldern bedroht: bis zu 50.000 € können für einen Verstoß verhängt werden! – Sexworker selbst werden erst bei wiederholten Verstößen zur Kasse gebeten, allerdings können es dann auch durchaus 1.000 € und mehr sein.

    Sex ohne Kondom und Sex mit Schwangeren darf ab 1. Juli 2017 nicht mehr beworben werden! – Auch übliche Kürzel wie AO, FO, FT werden untersagt!

    Erotische Anzeigenportale mit Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland, werden entsprechende Werbung nicht mehr annehmen und auch auf der eigenen Homepage sollten solche Angebote dann nicht mehr enthalten sein, wenn man kein saftiges Bußgeld kassieren möchte! Die Behörden sind hier manchmal recht innovativ!

    Ebenso werden Gangbang in der gewerblichen Veranstaltungsform und jegliche Flat-Rate-Sex-Angebote nicht mehr zulässig sein!

    Dies ergibt sich aus den im neuen Gesetz enthaltenen ausdrücklichen Weisungsverboten für Betreiber sowie Veranstalter und dem verbürgten unmittelbaren Recht der Sexworker auf jederzeitige sexuelle Selbstbestimmung. Die genannten Geschäftsmodelle dürfen dementsprechend weder gewerblich durchgeführt noch beworben werden!

    Erotik-Werbeportale gelten übrigens nicht als Prostitutionsvermittler im Sinne es Gesetzes, da diese lediglich Anzeigen aufnehmen und dann im Auftrag des jeweiligen Kunden veröffentlichen!



    4. Umfangreiche Datenerfassung und Datenweitergabe an Finanzbehörden

    Neben den aufgeführten Anmelde-, Beratungs- und Konzessionierungspflichten, möchte ich noch besonders auf die umfangreiche Datenerfassung und die Datenverwendung hinweisen, die im Gesetzestext nicht besonders auffalllen, aber besonderen Sprengstoff enthalten:

    Die Anmeldedaten der Sexworker werden in einer Art „Huren-Datenbank“ gespeichert, auf die Ordnungsämter und Polizeibehörden Zugriff haben. Nur so kann ja überprüft werden, ob eine Dame oder ein Herr wirklich registriert ist oder ob eine Anmeldebescheinigung womöglich gefälscht wurde. Natürlich sind solche Daten äußerst brisant, da immer die Möglichkeit besteht, dass jemand die Daten zweckentfremdet und diese dadurch womöglich öffentlich zugängig werden!

    Was die Steuer anbelangt, erweist sich der Gesetzgeber als besonders innovativ, indem er die verpflichtende Weitergabe der Meldedaten an die zuständigen Finanzämter direkt ins Gesetz schreibt. So sollen die Finanzbehörden beim Auffinden neuer „Steuerpflichtiger“ unterstützt werden und man will die „unglaubliche Steuerhinterziehung“ im Rotlicht-Gewerbe auch mit Hilfe des neuen Gesetzes wirksam bekämpfen!


    5. Weiteres Info-Material und Beratung

    Den Gesetzestext zu: Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes  finden Sie als HMTL-Version (Abschrift) auf der folgenden Seite dieser Webpräsenz:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/15/prostschg-prostitutionsgesetz-2017-gesetzestext-online-html/

    Für Sexworkerinnen und Sexworker habe ich ein Informations-PDF-Dokument erstellt, das kostenfrei heruntergeladen und gerne weitergegeben werden kann. Es ist ein Auszug aus meiner Fachpublikation zum Thema. Den Download finden Sie unter:
    http://www.prostitution2017.de/images/basisinfoneu.pdf

    Den Betreibern von Prostitutionsstätten empfehle ich mein Buch, in welchem ich ausführlich auf die Konzessionspflicht und die vielen neuen gewerberechtlichen Verpflichtungen eingehe, die das neue Gesetz mit sich bringt. Alle Infos finden Sie auf folgender Seite:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/das-buch/


    Unter der Firmierung MH-Consulting biete ich seit Oktober 2016 bundesweit Unternehmensberatung für die Rotlicht-Branche an, um Sie mit weiteren Experten bei der Vorbereitung auf die neuen Erfordernisse umfassend zu beraten und Ihnen bei der Konzeptentwicklung im Detail zu helfen. Infos dazu unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/