Prostitution 2017 – Steuer aus dem Ruder? – Probleme mit dem Fiskus? – Hilfe!

Prostitution 2017 - Steuer aus dem Ruder? - Probleme mit dem Fiskus? - Hilfe!

Bildquelle: Pixabay


Prostitution 2017 – Steuer aus dem Ruder? – Probleme mit dem Fiskus? – Hilfe!

Sexwork und Finanzamt sind zwei Begriffe, die wie Feuer und Wasser sind: der erste Begriff ist eine der letzten Bastionen der Bargeld-Generierung ohne Belege und Zeugen; der zweite Begriff symbolisiert die gesellschaftliche „Ordnung” nach dem Motto: „gib dem Kaiser, was des Kaisers ist!” Die Freundschaft zwischen den zwei Welten, hält sich merklich in Grenzen, denn für Menschen in der Sexarbeit und Betreiber von Prostitutionsbetrieben, ist der Fiskus das größte Schreckgespenst, zumal der Bundesfinanzminister viel mehr mit dem neuen Prostitutionsgesetz zu tun hat, als man auf den ersten Blick vermuten mag.

Erotik-Betriebe sind bei Betriebsprüfungen schon längst im Fokus und mit dem umstrittenen „Düsseldorfer Verfahren”, dem es prinzipiell an gesetzlichem Fundament fehlt, haben sich die „Steuerfahndungsämter” schon vor Jahren ins einnehmende Spiel gebracht! Da sind auch Steuereinnahmen von pseudonymisierten Bürgerinnen willkommen, denen man durch Quittungen mit Fantasienamen aber oftmals die Möglichkeit nimmt, bereits geleistete Vorauszahlungen bei einer nachfolgenden Steuererklärung geltend zu machen. Dann zahlt man eben einfach zweimal, ist ja schließlich genug da!

Erfolgreiche und begehrte Damen, nehmen durchaus noch satte Gelder ein, wenn sie am richtigen Standort arbeiten und sich bewußt nicht für „Problembezirke” entschieden haben, wenn es denn etwas zu entscheiden gab. Da taucht dann auch „plötzlich” das Problem mit der berühmten Umsatzsteuer auf, wo man den „Grenzbetrag” von 17.500 € schon im ersten Geschäftsjahr als selbständige Unternehmerin knacken kann, was dann eine „Optierung” erfordert! Bahnhof? Ja, steuerliche Dinge klingen kompliziert und sind es leider auch!

Nicht selten wird die Umsatzsteuer in Bordellbetrieben mehr oder weniger ignoriert! Man macht „halbe/halbe” beim Umsatz, vergisst aber dabei gerne oder unwissen, dass der komplette Umsatz umsatzsteuerpflichtig ist und bucht als Betrieb nur den eigenen Anteil. Wird damit die andere „Hälfte” einfach von der Umsatzsteuer befreit? Pustekuchen! Ich kenne bislang nur ganz wenige Damen in der Branche, die wirklich über eine Umsatzsteuernummer verfügen, höre dafür aber laufend von Fällen, wo man versucht, den Betrieben die dadurch entgangene Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen!

Ist es für Sexworker wirklich ratsam, hier mit den amtlichen Gewalten zu spielen, keine Buchführung zu haben und einfach (wenn überhaupt) fiktive glatte Jahressummen anzugeben, die schon auf den ersten Blick „verdächtig” erscheinen, weil man eben selten exakt 9.000 Euro im Jahr „verdient” und damit dann auch keine Einkommensteuer zu zahlen hat? Bislang wurden solchen Fälle durchaus „geduldet”, warum auch immer!

Haben sich Bordellbetreiber schon mit der „Registrierkassen-Pflicht” beschäftigt oder ist man hier der Meinung, dass irgendwelche Zettel auch zukünftig ausreichen werden? Kennt man die Gefahr, die von erkennbaren Fehlern in der Buchführung ausgeht? Riskiert man eine Schätzung, bei der mitunter Summen aufgerufen werden, die man nie eingenommen hat?

Die neue Gesetzgebung will regulieren und dabei ganz klar auch neue „Steuerbürger” identifizieren, die ihre Beteiligung am Gemeinwohl bislang vergessen haben. Darum werden alle Sexworker, die sich zum „Huren-Pass” anmelden, auch prompt (und das heisst sofort) an die Finanzbehörden gemeldet! Wer dann angeblich schon länger „arbeitet”, aber keine Steuernummer besitzt, ist als potentieller Übeltäter schnell erkannt!

Ich bin als langjähriger Unternehmer und Berater zwar einigermaßen gut im Thema, muss aber bei den Feinheiten auch passen! Zur umfassenden Beratung in steuerlichen Fragen, bin ich aber weder befugt noch befähigt, da das Thema einfach viel zu komplex ist und hier stets Fachleute ans Werk gehen sollten, die aber oftmals mit „Rotlicht” ein Problem haben oder sogar der Meinung sind, dass Sexworker möglichst viel Steuern bezahlen sollten, weil sie ja „Ferkel” sind! Kein Witz, sondern durchaus Realität!

Doch es gibt auch Experten, die frei von moralischen Vorurteilen sind und eben ihre Arbeit für die Kundin so machen, wie es sich gehört. Durch den momentan vorhandenen Beratungsbedarf, bin ich im vergangenen Monat eine Kooperation mit einer erfolgreichen Steuerberatungsgesellschaft aus Oberhausen eingegangen, deren Inhaber keine Berührungsängste hat, Sexworker wie normale Mandanten „behandelt” und auch für Großbetriebe in der Branche bereits seit längerer Zeit erfolgreich tätig ist.

Wer steuerliche Fragen hat, Konzepte benötigt oder seine Buchführung einfach in gute Hände geben möchte, ist bei diesem Kollegen gut beraten und ich gebe die Kontaktdaten gerne jederzeit weiter, damit frühzeitig gehandelt werden kann, bevor Finanzbehörden möglicherweise zum großen Schlag ansetzen. Sowas braucht nämlich kein Mensch! Amen!

Kontext-Artikel:

http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/02/nachgefragt-die-besteuerung-von-sexworkern-in-deutschland/

http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/22/finanzminister-umsatzsteuer-stundenhotel/

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