Schlagwort: Steuerhinterziehung

  • Prostitution 2018: Entscheidende Wende im Fall Hermann Pascha Müller?

    Prostitution 2018: Entscheidende Wende im Fall Hermann Pascha Müller?

    Prostitution 2018: Entscheidende Wende im Fall Hermann Pascha Müller?Prostitution 2018: Entscheidende Wende im Fall Hermann Pascha Müller?

    Finanzgericht München setzt Vollziehung ohne Sicherheit aus! Aktenzeichen 3 V 249/18

    Der bundesweit bekannte Bordellbetreiber Hermann „Pascha“ Müller, wurde im September 2017 vom Landgericht Augsburg wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Müller und sein Betriebsleiter sollen im „Pascha München“, ein Betrieb der jetzt anders firmiert, Steuern von über 1 Millionen Euro hinterzogen haben!

    Das Gericht ging, vereinfacht dargestellt, davon aus, dass die im Münchener Pascha-Betrieb tätigen Sexworkerinnen nicht „selbstständig“ tätig waren, sondern als „Angestellte“ zu bewerten seien, da die Art der Betriebsführung entsprechend ausgerichtet gewesen sei. Es gab Dienstpläne, vom Haus festgelegte Preise und die Sexworkerinnen sollen „weisungsgebunden“ gewesen sein, was regelmäßig ein Indiz für ein „Angestelltenverhältnis“ ist. Folge: es ist zum einen Lohnsteuer zu zahlen und zum anderen hat der „Chef“ auch die entstandene „Umsatzsteuer der Sexworkerinnen“ zu zahlen! „Scheinselbstständigkeit“ mit schwerwiegenden Folgen, denn auch Sozialabgaben werden natürlich nachträglich in Rechnung gestellt! Der entstandene „Schaden“ für den Staat wurde von den Finanzbehörden geschätzt und sobald 500.000 € erreicht sind, ist seit eine Haftstrafe in Deutschland „obligatorisch“!

    Hermann Müller hat über seinen Kölner Anwalt Dr. Sebastian Korts die „Schätzbescheide“ angefochten und war in diesem Zusammenhang inzwischen erfolgreich: das zuständige Finanzgericht München hat unter dem Aktenzeichen 3 V 249/18 bei 4 Bescheiden die „Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleitung“ gewährt! Herr Dr. Korts hat am 13. Juni 2018 beim Finanzamt München die „Aufhebung der Bescheide“ unter Fristsetzung gefordert! (das Dokument liegt mir in Kopie vor!)

    Was bedeutet das? Ohne die Akte zu kennen, scheint es so zu sein, dass die Bescheide nicht „haltbar“ sind! Ansonsten wäre die Entscheidung des Finanzgerichtes zur „Aussetzung“ nicht denkbar, zumal die „Aussetzung“ wohl auch „unanfechtbar“ ist. Eine „Aufhebung“ der Bescheide muss wohl von der Finanzbehörde selbst vorgenommen werden! Kommt die Behörde diesem „Wunsch“ nicht nach, gibt es weitere Rechtsmittel beim Finanzgericht!

    Wenn nun die Bescheide aus der Welt sind, wäre die Steuerhinterziehung hinfällig und Hermann Müller müsste sofort aus der Haft entlassen werden? Tja, so einfach ist es leider nicht, denn wir haben es mit 2 getrennten Verfahren zu tun: zum einen mit dem „Steuerverfahren“, bei dem die „finanziellen Aspekte“ bewertet werden und zum anderen mit dem „Strafverfahren“, bei dem die Ergebnisse des „Steuerverfahrens“ als „Beweismittel“ dienen. Zum Zeitpunkt der Urteilsfindung gab es die belastenden Beweismittel, die letztendlich zur Verurteilung führten. Wenn diese nun durch „Aufhebung der Bescheide“ nichtig werden, kann das „Strafverfahren“ natürlich neu aufgenommen werden!

    Hermann Müller scheint auf einem guten Weg zu sein, aber die amtlichen Mühlen mahlen nun mal sehr langsam und vielleicht auch ein wenig mit „politischem Willen“? Ich bleibe in jedem Fall an der Sache dran, die von den großen „Nachrichtenagenturen“ und sonstigen Medien momentan „ignoriert“ wird, obwohl die Fakten nach meiner Einschätzung eindeutig sind!

    Update 22.06.2018: Nach Auskunft von Herrn Werner Krieger (Fränkische Illustrierte), der in Kontakt mit Familie Müller und deren Anwälten steht, gibt sich Hermann Müller, der ja noch in Haft sitzt, wieder kämpferisch und will seine Rechte deutlich einfordern! Der für die Aufhebung der Haft zuständige Rechtsanwalt hofft, dass Hermann Müller bis zum 7. Juli 2018 auf freiem Fuß sein wird! Dann wird sich Hermann Müller ganz sicher zu Wort melden!

    Update 08.07.2018: Der Kölner „Express“ ist jetzt auch in die Berichterstattung eingestiegen!
    Hier geht es zum veröffentlichten aktuellen Bericht von Oliver Meyer (Redaktion Express Köln):Express.de: Neuigkeiten von Hermann Müller – Kölner Bordell-König bald wieder raus aus dem Knast?

  • Howard Chance – Arbeitsschwerpunkte Mai 2018 – Regionen und Themen

    Howard Chance – Arbeitsschwerpunkte Mai 2018 – Regionen und Themen

    Howard Chance - Arbeitsschwerpunkte Mai 2018 - Regionen und ThemenHoward Chance – Arbeitsschwerpunkte Mai 2018 – Regionen und Themen

    Auch im Mai wieder schwer beschäftigt! Büro und diverse Reisen!

    Informationsstand: 1. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Alles neu, macht der Mai? Sicher nicht! Meine Kollegen und ich sind eher mit den „alten Themen“ konfrontiert, müssen aber in verschiedenen Bereichen im kommenden Monat noch weiter „aufrüsten“, da sich einige neue Anforderungen ergeben haben, die direkt oder auch „nur“ indirekt mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz zu tun haben. Nachfolgend die Liste der brandaktuellen Themen:

    1. Die neue DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)

    Ab dem 25. Mai 2018 wird die DSGVO europaweit gelten! Damit werden die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen und öffentliche Stellen europaweit vereinheitlicht! Da die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten des neuen Prostituiertenschutzgesetzes absolut als „Verarbeitung personenbezogener Daten“ gewertet werden müssen, sollten sich alle Betriebe, die Daten „erheben“ unbedingt mit den Erfordernissen der DSGVO beschäftigen und dabei auch die mögliche Relevanz für das „Betriebskonzept“ im Auge haben! Worum es bei der DSGVO genau geht und wie man den Erfordernissen entsprechen kann, werde ich in den kommenden Wochen ausarbeiten und den entsprechenden Bericht meiner Kundschaft zur Verfügung stellen!

    2. Der Trend geht zur „Verbindlichen Auskunft“?

    Ich bin im Kundengespräch, aber auch beim Kongress „Zukunft Rotlicht“ mehrfach auf die „Verbindliche Auskunft in Steuersachen“ angesprochen worden, ein Verfahren bei dem es um eine „verbindliche Beurteilung eines zukünftig geplanten Sachverhalts“ geht. Ja, eine schön schwammige Formulierung! So ist das im „Recht“ öfters! In den meisten Fällen, die mir geschildert wurden, geht es um das Thema Umsatzsteuer und deren mögliche „Zurechnung“. Wenn meine Geschäftspartner (z.B. Sexworkerinnen) keine Umsatzsteuer zahlen, dies aber eigentlich wegen nicht erfolgter „Optierung“ oder wegen der Umsatzhöhe tun müssten, kommt es immer wieder vor, dass „ich“ vom Finanzamt in Haftung genommen werde. Zwar ist der „eigentliche“ Steuerschuldner der Geschäftspartner, aber wenn dieser keinen Wohnsitz im Inland hat oder nicht zahlen kann, dann kann es schwierig werden. Ich arbeite gerade mit meinen Partnern an einem „Lösungsszenario“! Kann ein wenig dauern, aber ich habe da schon sehr konkrete innovative Ideen!

    3. Betriebskonzepte und deren „Korrektur“

    Nicht jedes selbst erstellte und eingereichte „Betriebskonzept“ entspricht den „amtlichen Erwartungen“! Oft kommt es zu Rückfragen oder sogar zur Aufforderung das Konzept komplett neu zu erstellen und dafür vorbereitete amtliche Formulare zu verwenden! Zwar steht dies so nicht wörtlich im Gesetz, aber wer will schon auf Konfrontation mit einer Behörde gehen? Kann ich nicht empfehlen, da sich eine „Zusammenarbeit“ mit möglichst „gemeinsamem Ziel“ viel angenehmer gestaltet. Wenn Sie hier Hilfe benötigen, bin ich natürlich gerne zur Stelle, um gemeinsam mit Ihnen Korrekturen und Ergänzungen vorzunehmen! Vergessen Sie nicht: das Betriebskonzept ist ab sofort Ihre „Firmenbibel“ und sollte unbedingt „gelebte Wahrheit“ enthalten! Was ich damit konkret meine, erläutere ich gerne im persönlichen Gespräch!

    4. Reiseplanung Howard Chance – Der emsige Berater auf Tour!

    In dieser Woche (30.04. bis 06.05.) bin ich in Nordrhein-Westfalen und beschäftige mich intensiv mit „offenen Akten“, die dringend bearbeitet werden müssen! Die nachfolgende Woche (07. bis 13.05.) führt mich zunächst an den Niederrhein, nach Frankfurt/Main, in die Pfalz, nach Stuttgart, Nürnberg, Hof und München. Mal wieder volles Programm! Howard kommt mit Schwung in die gesamte Republik!

    Aktuelle Termine – Howard Chance

  • Prostitution 2018 – Das plötzliche Ende der „Thai-Connection“ – Razzia Bundespolizei

    Prostitution 2018 – Das plötzliche Ende der „Thai-Connection“ – Razzia Bundespolizei

    Prostitution 2018 - Das plötzliche Ende der "Thai-Connection" - Razzia Bundespolizei

    Prostitution 2018 – Das plötzliche Ende der „Thai-Connection“ – Razzia Bundespolizei

    Die „größte Aktion der Bundespolizei“ seit ihrer Gründung war gestern Anlass für umfangreichste Berichterstattung auf allen Kanälen. 1.500 Bundespolizisten durchsuchten am frühen Morgen bundesweit 62 Bordellbetriebe, in denen thailändische Sexworkerinnen tätig waren. Es soll konkret um Menschenhandel und Ausbeutung von Prostituierten gehen und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die die Ermittlungen leitet, spricht von einer organisierten Bande, die Siam-Damen mit „erschlichenen Visas“ in die Bundesrepublik eingeschleust hat, um sie der Prostitution zuzuführen.

    In Siegen, meiner Heimatstadt, klickten gestern morgen die Handschellen für die vermeintlichen Rädelführer, eine 59-jährige Thailänderin und ihren 67-jährigen Partner, die in einem „Thaihaus“ in der Eiserfelder Straße angetroffen und festgenommen wurden! Das beschauliche Siegen als Sitz einer bundesweit agierenden „Verbrecher-Bande“? Heftig! Sogar die GSG 9 war mit martialischer Ausrüstung vor Ort, da man ja „milieutypisch“ mit eventueller Gegenwehr rechnen muss? Express.de berichtet spektakulär von der Siegener „Thai-Bestie“, weniger ging wohl nicht?

    Nun ja, wahrscheinlich hätte ein Anruf bei der Siegener Kreispolizeibehörde ausgereicht, um die Gefährlichkeit der „Haupttäter“ zu überprüfen. Als „Alt-Siegener“ kenne ich die Protagonisten, nämlich die Thaidame und ihren Mann, aus meiner langjährigen Siegener Zeit. Unauffällige Leute, die seit bestimmt 20 Jahren in Siegen tätig sind und ihre „Betriebe“ in den vergangenen Jahren im Stadtgebiet ausgeweitet haben: neben der Eiserfelder Straße gab es noch „Niederlassungen“ in der Friedrichstraße. Es dürften regelmäßig um die 10 wechselnde Damen gewesen sein, die über Jahre hinweg in Siegen der Prostitution nachgingen.

    Auffallend war dabei, dass es sich bei den Siegener Thailadies vornehmlich um junge und sehr attraktive Damen handelte, die nach diversen Forenberichten einen recht tabulosen Service anboten. Die Gäste reisten oft von weit her an, da es besondere „katholische Angebote“ gab, die man sich auch etwas mehr kosten ließ. Angebot und Nachfrage?

    Die deutsche „Thai-Gemeinde“ besteht grundsätzlich aus zwei sehr unterschiedlichen Fraktionen: zum einen sind es die Damen, die in den 80-er und 90-er Jahren nach Deutschland kamen, oft deutsche Männer heirateten und heute „Massage-Institute“ betreiben oder aber durch legal erworbene Aufenthaltspapiere nach wie vor in Eroscentern und Terminwohnungen aktiv sind; zum anderen sind es eben Damen, die mit „familiären Einladungen“ oder über fingierte „Touristen-Visas“ nach Deutschland einreisen und dann in Bordellbetrieben tätig werden. Die erste Gruppe (die eingedeutschten Thai-Damen) sind meistens deutlich über 40 Jahre alt, während die „Touristinnen“ zwischen 20 und 30 Jahren alt sind!

    Das „System“ ist den deutschen Behörden eigentlich bekannt und ich stelle mir die Frage, wie es möglich war, dass diese offensichtlichen Missstände über viele Jahre nicht entdeckt wurden. Kontrollen sind auch in Siegen üblich und es bedurfte nicht des neuen Gesetzes, um „Touristinnen“ zu entdecken! Und spätestens seit der „Huren-Pass-Pflicht“ hätte eigentlich Schluss sein müssen mit der „Illegalen Arbeit“! Denn: mit einem Touristen-Visum bekommt man den „Huren-Ausweis“ nicht!

    Aber das scheint ja in den Siegener Thaiclubs und in 60 weiteren Betrieben bundesweit nicht aufgefallen zu sein? Oder haben die Behörden im Hintergrund Material gesammelt, um dann eben in der „Riesen-Razzia“ zuzuschlagen? Das ist durchaus denkbar! So entsteht dann auch
    der Aktionserfolg von „100 Festnahmen“, wovon die meisten sicher dem Zweck der Abschiebung von Sexworkerinnen in die thailändische Heimat dienen! Interessant ist in diesem Zusammenhang der aktuelle Bericht von n-tv.de, der davon berichtet das heute (also am 19.04.2018) lediglich 3 Personen in Untersuchungshaft sind! Also doch keine Riesen-Bande? Gegen 81 Personen wird wegen Verstössen gegen das Aufenthaltsrecht ermittelt, berichtet das Portal TAG24 und das sind dann wohl die vorübergehend festgenommen Sexworkerinnen!

    Hätten sich die Siegener „Organisatoren“ mit dem neuen Prostitutionsgesetz beschäftigt, so hätten sie schnell erkannt, dass ihr „Geschäft“ so nicht weiter „gut gehen“ konnte. Schon die Einschleusung hätte ausgereicht, um empfindlich bestraft zu werden! Dies dann noch, wie behauptet, mit massivster Ausbeutung zu verbinden, ist natürlich hochkriminell und nicht zu beschönigen! Das „Einschleusungs-Gebühren“ von 10.000 Euro für Papiere und Flug nicht ungewöhnlich sind, ist in der Branche bekannt; die Einbehaltung von 100% des „Hurenlohns“
    gehört aber nicht zum Geschäftsprinzip! Dann hat man nämlich äußerst „unmotivierte“ Mitarbeiterinnen“, die bei den Gästen nicht „ankommen“!

    Ähnlich wie bei den „China-Connections“ profitieren zwar die „Organisatoren“ und deren Netzwerk mehr von der Prostitution, als die Damen selbst, aber in der Regel sind die „Konditionen“ vor der Anreise aus fernen Ländern bereits „vereinbart“ und die Sexworkerinnen haben, aus welchen Gründen auch immer, eingewilligt! Besser schlechte Konditionen als kein Verdienst in der Heimat, könnte die Devise sein! Dass keine Steuern bezahlt werden, gehört auch zum „Geschäftsprinzip“ und schädigt natürlich uns alle! Ein Schlag ins Gesicht für jeden ehrlichen Betreiber!

    Im vorliegenden Fall reden wir ja nicht von einigen wenigen Damen, sondern wohl von Hunderten, die über die Jahre im Netzwerk tätig waren! Haben die deutschen Behörden wirklich über Jahre davor die Augen verschlossen? Oder wollte man den medienwirksamen „Hammer“ produzieren? Letzteres ist ja nun gelungen und Horst Seehofer konnte einen ersten „großen Erfolg“ als Bundesinnenminister feiern! Hurra! Keine Toleranz! Passt scho!

    Mandanten, die völlig legale „Thaibetriebe“ unterhalten, die ihre „Erlaubnis“ beantragt haben und nur Sexworkerinnen mit „Huren-Ausweis“ beschäftigen, riefen mich gestern an und berichteten von „0 Kunden“! Klar, wenn man im Fernsehen, bei Facebook und in den Zeitungen von der „Thai-Razzia“ liest, kommt man schnell zur „Verallgemeinerung“: das ist in allen Thai-Betrieben so und da sollte ich besser nicht mehr hingehen, denn wenn ich als Gast dort bei einer Razzia angetroffen werde, werde ich womöglich noch mit Zwangsprostitution in Zusammenhang gebracht und bekomme vielleicht unangenehme Post nach Hause, die meine unwissende Ehefrau in Empfang nimmt? Bingo!

    Das Verhalten großer schwarzer Schafe schädigt die gesamte Branche und selbst in Bordellen, in denen keine „Thais“ tätig sind, war gestern „tote Hose“! Das Thema „Prostitution“ kam schlagartig wieder in das Bewusstsein der Öffentlichkeit und die „Notwendigkeit“ des neuen Gesetzes wird durch die Aktion und deren „Erfolg“ massivst untermauert! Der Staat liefert ein überzeugendes Argument durch eigenes Handeln!

  • Prostitution 2018 – Kongress-Vorbereitung Frankfurt/Main – Wochenfrist!

    Prostitution 2018 – Kongress-Vorbereitung Frankfurt/Main – Wochenfrist!

    Prostitution 2018 - Kongress-Vorbereitung Frankfurt/Main - Wochenfrist!Prostitution 2018 – Kongress-Vorbereitung Frankfurt/Main – Wochenfrist!

    Die Zeit vergeht, mit zunehmendem Alter, immer schneller, als man denkt! Der Kongress „Zukunft Rotlicht“ schien kürzlich noch in weiter Ferne, doch nun sind es gerade noch 8 Tage, bis wir in Frankfurt in großer Runde zusammen kommen werden. Solche Veranstaltungen folgen immer ihren eigenen Regeln und auch wenn man sich frühzeitig präpariert, wird die letzte Woche immer hektisch! Manuskripte müssen erarbeitet werden, die Powerpoint-Präsentation muss erstellt werden und man muss abschätzen, wie lang ein Vortrag wird und welche Fragestellungen sich dazu ergeben können. Für die Vorbereitung eines 1 1/2 -stündigen Seminars können schnell  2 Arbeitstage nötig werden und ich werde in Frankfurt zwei solcher Seminare anbieten, die in der gegenwärtigen Situation hilfreich sein dürften:

    1. Seminar – Bordellfachwirt(in)? Kaufmännische Betriebsführung im Rotlicht-Betrieb

    Das neue Prostituiertenschutzgesetz fordert von den Betreiberinnen und Betreibern von „Prostitutionsbetrieben“ besondere „Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten“! So müssen sämtliche Vereinbarungen mit Sexworkerinnen schriftlich dokumentiert werden, Registrierungsbescheinungen müssen  geprüft werden und „Aufklärungsgespräche“ sind jetzt obligatorisch! Datenschutz, sichere Aufbewahrung und rechtzeitige Löschung muss garantiert werden und eine Art „tägliches Melderegister“ wird Pflicht! Darüber hinaus gibt es diverse Auskunftspflichten und Bestimmungen, die bei der Personalauswahl dringend zu berücksichtigen sind. Außerdem dürfen bestimme „hoheitliche Aufgaben“ nur von Personen wahrgenommen werden, die im Sinne des Gesetzes „zuverlässig“ sind und bei denen dieses auch amtlich „attestiert“ wurde! Auch die kaufmännischen Aufgaben sind vielfältig und wer will schon Probleme mit dem Finanzamt riskieren, weil man nicht darüber informiert ist, wie Quittungen und Rechnungen auszusehen haben! Die „Verwerfung einer Buchhaltung“ kann eine mögliche Folge sein, die einen teuer zu stehen kommen kann! Und dann sind da noch die neuen Vorschriften für die „Bewerbung“ sexueller Dienstleistungen. Ich werde alle neuen Bestimmungen in meinem Seminar vorstellen und auch darlegen, wie man am sinnvollsten und am erfolgreichsten mit Behörden kooperiert. Außerdem werde ich aufgrund meiner Erfahrungen über „Nachbesserungen“ bei Betriebskonzepten referieren und auch die Grundzüge bei der „Existenzgründung“ in der gegenwärtigen Situation erläutern. Nach dem Vortrag gibt es ausreichend Zeit für Fragen und eine offene Diskussionsrunde!

    2. Seminar – Sexworker(innen) und Betreiber(innen) im Fokus der Finanzbehörden

    Das vermeintliche „Schutzgesetz“ ist ein „Regulierungsgesetz“, mit dem der „Kaiser“ das haben haben will, was „des Kaisers ist“: Steuern! Ja, es ist ein gewisser Etikettenschwindel, den der Gesetzgeber da anwendet, um ein wenig zu „verschleiern“, worum es bei der umfangreichen Datenerhebung geht! Wenn man „Steuerpflichtige“ nicht kennt, kann man sie schlecht „veranlagen“ und dass nach der „Registrierung“ beim Amt innerhalb weniger Wochen ein „Erhebungsbogen“ ins Haus flattert, hat sich inzwischen schon vielfach bewahrheitet! Eigentlich nicht schlimm, wenn man nicht bereits seit Jahren schwarze Erträge erzielt hat und womöglich hohe Summen mit Western Union durch die Welt geschickt hat! Die Abgabenordnung ist da recht unbarmherzig und die Verjährung tritt bei Steuerhinterziehung erst sehr spät ein! Außerdem stellt sich bei Vollerwerbs-Sexworkerinnen zusätzlich die Frage, ob vielleicht die Pflicht zur Zahlung der Umsatzsteuer eingetreten ist? Hier lauern Gefahren im Gebüsch, über die man nur ungerne nachdenkt! Die Theorie, dass die Teilnahme am „Düsseldorfer Verfahren“ vor weiterer „Verfolgung“ oder vor der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung schützt, ist ein Ammenmärchen! Immer wieder gerne erzählt, aber von der Realität mit Schwung überholt! Im Gegensatz zu den deutschen Ordnungsämtern, die sich mit dem neuen Gesetz schwer tun, sind die deutschen Steuerbehörden wahre Meister in der „Ermittlung“ und ich stelle im Seminar Ermittlungsansätze vor, an die Sie möglicherweise noch nie gedacht haben. Dies betrifft auch „Rotlicht-Betriebe“, die manchmal gar nicht wissen, welch sensible Daten regelmäßig unwissend erzeugt werden! Das Howardsche Seminar ist natürlich keine Anleitung oder Anstiftung zur erfolgreichen Steuerhinterziehung, sondern ein Bericht aus der „Berater-Praxis“, der verdeutlichen soll, dass man mit den deutschen „Finanzbehörden“ nicht spielen sollte, es sei denn man ist „größenwahnsinnig“ und will das (nicht vorhandene) Glück herausfordern!

    Sehen wir uns am 23. April 2018 in Frankfurt? Ich würde mich freuen, zumal viele weitere interessante Themen auf dem Kongressprogramm stehen! Falls Sie teilnehmen möchten und noch keine Karte besitzen, können Sie noch bis zum 17.04. mit dem Rabattcode „Howard Chance“ eine Karte zum Vorzugspreis von 149 € buchen und falls Sie zusätzlich noch eine zweite Karte benötigen, erhalten Sie diese für 87 €. Buchungen unter folgendem Link:

    https://zukunft-rotlicht.de/buchen/

     

  • Prostitution 2018 – Überraschung im Fall „Artemis“ – Anklage in Vorbereitung?

    Prostitution 2018 – Überraschung im Fall „Artemis“ – Anklage in Vorbereitung?

    Prostitution 2018 - Überraschung im Fall "Artemis" - Anklage in Vorbereitung?Prostitution 2018 – Überraschung im Fall „Artemis“ – Anklage in Vorbereitung?

    Der Fall des Berliner Bordells „Artemis“ sorgte vor 2 Jahren für heftige Schlagzeilen: Fast Tausend Ermittler von Polizei und Zoll hatten das bekannte Großbordell vornehmlich wegen des Verdachts der Ausbeutung von Prostituierten und wegen Verdacht des Menschenhandels gestürmt. Es sollte eine Zusammenarbeit mit den „Hells Angels“ gegeben haben und man fuhr personell die ganz großen Geschütze auf. Die Staatsanwaltschaft wurde stark kritisiert und das Berliner Kammergericht setzte die festgenommenen Betreiber des „Artemis“ wegen nicht vorliegendem „dringenden Tatverdacht“ auf freien Fuß.

    Das war im April 2016. Seitdem hörte man, dass die Betreiber erwägten,die Staatsanwaltschaft zu verklagen. Die Staatsanwaltschaft selbst ermittelte weiter und zeigte sich von der Meinung des Berliner Kammergerichtes unbeeindruckt. Auch das allgemeine Gelächter der Rotlicht-Branche zeigte keine Wirkung!

    Nun berichtet das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ aktuell, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin so gut wie abgeschlossen sind und dass eine Anklage gegen die Betreiber bald erfolgen soll! Dabei geht es allerdings nicht mehr um Ausbeutung und Zuhälterei, sondern, wie in vielen ähnlichen „deutschen Fällen“ um Steuerhinterziehung und vorenthaltene Beiträge zur Sozialversicherung. Bei der Steuerhinterziehung soll es um 80 Fälle gehen, bei der Sozialversicherung sogar um über 100.

    Starker Tobak, denn wenn die Vorwürfe stichhaltig sind, geht es schnell um Millionen und bei Millionen landet man im Fall einer Verurteilung in Steuersachen inzwischen grundsätzlich im Knast.

    Die Systematik ist durchaus mit dem Fall „Hermann Pascha Müller“ vergleichbar, dem auch „Beschäftigungsverhältnisse“ unterstellt wurden und wo ihn das Gericht in Bayern auch deswegen verurteilte. Insider sprechen gerne vom „Al-Capone-Effekt“: wenn man es nicht schafft kapitale Verbrechen nachzuweisen, gibt es oft die Hintertür über die „Steuer“ und deren Nebenschauplätze!

    Die Staatsanwaltschaft Berlin wollte sich zu den „Gerüchten“ nicht äußern; der Verteidiger der „Artemis“-Betreiber teilte mit, dass es in der Sache keine Neuigkeiten gebe, sondern das ständig die gleichen Behauptungen wiederholt würden! Doch wenn der „Spiegel“ berichtet, kann man davon ausgehen, dass an der „Sache“ etwas dran sein könnte! Wie immer habe ich die Angelegenheit auf „Beobachtung“! Ehrensache!

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018: Sex-Maut soll Prostitutions-Besteuerung revolutionieren!

    Prostitution 2018: Sex-Maut soll Prostitutions-Besteuerung revolutionieren!

    Prostitution 2018: Sex-Maut soll Prostitutions-Besteuerung revolutionieren!

    Wichtiger Hinweis: April, April! – Der diesjährige Beitrag von Howard Chance zum 1. April!

    Die neue Bundesregierung und der Bundesrat haben sich auf einen „Aktionsplan Prostitution 2018“ verständigt, der die Besteuerung von sexuellen Dienstleistungen noch in diesem Jahr revolutionieren und vereinfachen soll! Man hat sich weitreichende Gedanken gemacht!

    Da die Besteuerung im sogenannten „Düsseldorfer Verfahren“ aufwendig ist, zudem nur in einigen wenigen Bundesländern praktiziert wird und die „Steuergerechtigkeit“ dadurch nicht gegeben ist, ist es an der Zeit, ein Besteuerungssystem zu schaffen, dass jede Form von Steuerhinterziehung weitestgehend ausschließt und einfach zu handhaben ist.

    Zum 1. Juli 2018 wird daher eine „Sex-Maut“ für gewerbliche Dienstleistungen eingeführt, die Sexworkerinnen dazu verpflichtet eine Vignette zu erwerben, die in den neu eingeführten Huren-Ausweis eingeklebt werden kann. Es wird wahlweise Tages- und Monatsvignetten geben, die 25 € pro Arbeitstag oder kostenreduziert (rabattiert) 650 € pro Monat kosten.

    Mit den „Flats“ sollen sowohl die Umsatz- wie die Einkommensteuer abgedeckt werden, was zu einer wesentlichen Vereinfahrung des Verfahrens führt! Eine einzige zentrale Stelle der Finanzbehörde soll für „steuerliche Ordnung“ im Rotlicht-Gewerbe sorgen!

    Bei der Überprüfung der Huren-Ausweise können alle deutschen Behörden direkt mit überprüfen, ob die Steuer vorab entrichtet wurde! Die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten werden in einem Ergänzungs-Erlass zum Prostitutiertenschutzgesetz dazu verpflichtet, die Steuermarken auf Gültigkeit zu überprüfen. Ohne „Steuer-Vignette“ darf die Arbeit in Prostitutionsbetrieben nicht gestattet werden! Erst Vignette kaufen, dann arbeiten! So ist die Devise!

    Momentan wird noch überlegt, ob Prostitutionsbetriebe die Maut-Marken selbst verkaufen und die Erträge dann an die Finanzbehörden abführen oder ob man den Verkauf über das Toll-Collect-System abwickelt. Momentan werden zudem die Vignetten-Drucker getestet. Zudem ist eine innovative Online-App-Lösung im Test, die an ein bundeseigenes Shop-System angeschlossen werden soll!

    Der Staat, der von 400.000 gewerblichen Sexworkerinnen in Deutschland ausgeht, will mit dem neuen System im Idealfall 10 Millionen Euro pro Tag einnehmen. Im Jahr wären es dann 3.650.0000 €: eine gewaltige Summe, mit der man einiges bewegen kann! Ob die geschätzte Zahl auch nur annähernd stimmt und wie viele Sexworkerinnen „freiwillig“ mitmachen, steht natürlich in den Sternen!

  • Prostitution 2018 – Intensive Fahndungsmaßnahmen der Steuerbehörden

    Prostitution 2018 – Intensive Fahndungsmaßnahmen der Steuerbehörden

    Prostitution 2018 - Intensive Fahndungsmaßnahmen der SteuerbehördenProstitution 2018 – Intensive Fahndungsmaßnahmen der Steuerbehörden

    Informationsstand: 09. März 2018 – Autor: Howard Chance

    Es kommt, wie es kommen musste: durch die Registrierung der in Deutschland tätigen Sexworkerinnen haben die lokalen Finanzbehörden jede Menge verwertbares „Futter“ bekommen, um Daten abzugleichen und neue „Steuerbürgerinnen“ anzulegen. Logisch, wenn ich einen „Huren-Ausweis“ beantrage, habe ich zumindest die Absicht im Rotlicht-Gewerbe tätig zu werden. Aber möglicherweise habe ich auf dem Ordnungsamt auch „erzählt“, dass ich schon einige Jahre Sexarbeiterin bin? Der zuständige Mitarbeiter hat das dann notiert und diese Notiz landete dann beim Finanzamt?

    Eine von vielen Geschichten, die ich momentan so höre! Wenn der Finanzbeamte beim Stöbern im Finanzamtsrechner keine Steuerzahlung finden kann und auch die Nachfrage bei der für das „Düsseldorfer Verfahren“ zuständigen Steuerfahndung kein „Material“ bringt, so ist in der Regel ein Anfangsverdacht auf „Steuerhinterziehung“ gegeben, dem man dann, wenn es die amtliche Anspannung zulässt, nachgehen muss. Das ist Pflicht, wenn der Beamte Missstände erkennt, die unsere Staatskasse schmälern oder bereits geschmälert haben und so ist es eigentlich nicht verwunderlich, dass schriftliche Anfragen im Postkasten landen. Überraschung? Ne, nur logische Konsequenz!

    Doch einige Finanzbehörden haben sogar noch ganz andere Tricks im Repertoire: so werden momentan Escort-Agenturen angeschrieben und ebenso freundlich wie konsequent gebeten eine Aufstellung der „Geschäftspartnerinnen“ der letzten 4 Jahre zu fertigen und dabei auch im Detail mitzuteilen, welche Provisionen an die Agentur gezahlt wurden! Wenn man den Prozentsatz der Provisionen kennt, kann man im „Dreisatz“ die Umsätze der jeweiligen Dame problemlos „hochrechnen“. Während „Gelegenheitsdamen“ hier nur wenige Tausender auf dem Buchungsdeckel haben, sind die „Profis“ schnell in der Umsatzsteuerfalle, wenn nämlich mehr als 17.500 € in einem Kalenderjahr erwirtschaftet wurden!

    Die Pflicht zur Mitwirkung der Agenturen bei den finanzamtlichen Ermittlungen, ergibt sich aus § 93 der Abgabenordnung und es macht überhaupt keinen Sinn dagegen zu rebellieren! Nach kaufmännischen Grundsätzen sind für Provisionen Rechnungen zu legen und diese müssen natürlich einen Adressaten haben! Hat man hier „Schmuh“ gemacht, wird man womöglich selbst in Haftung genommen! Ein Besuch der Damen und Herren mit den prüfenden Blicken mit Beschlagnahmung sämtlicher Unterlagen, kann die Folge sein, wenn man nicht „kooperiert“!

    Durch die neuen „Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten“, wird die Zahl der sogenannten „Sammelauskünfte“ exponential zunehmen, da sich die Finanzbehörden damit viel Ermittlungsarbeit bei Einzelfällen ersparen können! Die Behörden arbeiten hier mit steigender Effizienz und ausgeklügelten Computersystemen, die quasi von selbst Zusammenhänge ermitteln und in einer Art „Mind Map“ zusammenfassen. Was bei George Orwell „1984“ noch Fiktion war, hat inzwischen den Alltag erreicht!

    Zu diesem Thema, was einen Großteil der Sexworkerinnen und Betreiber betreffen dürfte, werde ich auch bei Zukunft Rotlicht – 1. Deutscher Rotlicht-Kongress am 23. April 2018 in Frankfurt am Main facettenreich referieren!

    „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß?“ – Was aber das Finanzamt über mich weiß oder bald weiß, sollte mich „richtig heiß“ machen, bevor so manches persönliches Unglück seinen willkürlichen Lauf nimmt!



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Montag – 23. April 2018 – 1. Rotlicht-Kongress in Frankfurt/Main

    Montag – 23. April 2018 – 1. Rotlicht-Kongress in Frankfurt/Main

    Montag – 23. April 2018 – 1. Rotlicht-Kongress in Frankfurt/Main

    Gibt es noch eine Zukunft für das „deutsche Rotlicht“ oder hat das neue berüchtigte Prostituiertenschutzgesetz nun das absolute Potenzial nun flächendeckend Existenzen in der Branche zu zerstören?

    Mit dieser und vielen weiteren wichtigen Fragen beschäftigt sich der 1. bundesweite Rotlicht-Kongress, der am Montag, dem 23. April 2018, in Frankfurt am Main ganztägig stattfinden wird und von der Firma London-Kondome präsentiert wird! Betreiberinnen und Betreiber von „Prostitutionsstätten“ und „Prostitutionsvermittlungen“ sind ebenso herzlich willkommen wie Sexworkerinnen und Sexworker und deren engagierte Verbände, die ja oft schon seit Jahren gegen die amtlichen „Windmühlen“ kämpfen! Gemeinschaft und Austausch sind wichtig und so ist eine rege Beteiligung wünschenswert, um miteinander ins Gespräch zu kommen und dabei hoffentlich viele Gemeinsamkeiten zu entdecken!

    Rechtsanwälte, Steuerberater, Marketing- und Unternehmensberater

    Namhafte wie hochkarätige Experten aus nahezu allen derzeit relevanten Bereichen (Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht, Steuerrecht, Marketing,  Werbung und Unternehmensberatung) werden zu den unterschiedlichen Problemstellungen ganztägig referieren. Vorträge, Impuls-Seminare, Arbeitsgruppen und Diskussionen stehen auf dem anspruchsvollen Programm, wobei der Austausch von Informationen und Meinungen ein besonderes Gewicht erhalten wird!

    Fachaussteller vor Ort – Information und Dialog

    Neben dem sehr umfangreichen Vortrags- und Seminarangebot, werden in Frankfurt/Main zusätzlich auch branchenaffine Fachaussteller vor Ort anwesend sein, die ihre Produkte und Dienstleistungen vorstellen und mit der Branche ins Gespräch kommen wollen. Alarmsysteme, Kassen- und Abrechnungslösungen, Automatenanbieter, Wäscheservices, Portale und spezialisierte Vermarkter, Online-App-Dienstleister, Gebäudeversicherer, Gesundheitsdienstleister und vieles mehr, werden im Rahmen der Ausstellung ganztägig präsentiert!

    Einladung an Sexworker(innern)-Verbände und Organisationen

    Sexworker-Verbände und ähnliche Organisationen sind sehr herzlich eingeladen, sich beim Kongress kostenfrei zu präsentieren! Die Veranstaltung ist „überparteilich“ und bietet auch durchaus die Möglichkeit zu Kontroversen: Diskussion belebt und positiver „Streit“ weckt Synergien! Meinungsaustausch im besten Sinne! Aufgabe Zukunft Rotlicht!

    Meet & Greet – Afterparty

    Im Anschluss an die Veranstaltung findet eine „Meet & Greet“-Afterparty statt, bei der Kommunikation, Networking und Gedankenaustausch im Mittelpunkt steht! Natürlich ist ganztägig für das leibliche Wohl gesorgt, denn Hören, Denken & Diskussion braucht natürlich auch „Nahrung“. Hurra!

    Alle Detail-Informationen finden Sie unter der Kongress-Internet-Präsenz:

    https://zukunft-rotlicht.de



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

  • Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Zukunft Rotlicht - Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress - Frankfurt am Main

    Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Es ist soweit: London – Die Kondom-Weltmarke präsentiert am Montag, 23. April 2018, Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress in der Metropole Frankfurt am Main.

    Die deutsche Rotlicht-Branche (Betreiberinnen und Betreiber von Erotik-Clubs, Laufhäusern, Bordell-Betrieben und Escort-Agenturen, aber natürlich auch die vielen Sexworkerinnen und Sexworker) stellen sich momentan die Frage, ob die Zukunft des „Rotlichts“ weiter positiv „rot“ ist oder ob das neue „Prostituiertenschutzgesetz“ (ProstSchGesetz) eine eher negativ schwarze Perspektive verheißt!

    Die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

    Die Umsetzung des einschneidenden Gesetzes ist Ländersache! 16 Bundesländer arbeiten an Umsetzungsverordnungen oder habe solche bereits erlassen, wobei es gewaltige inhaltliche Unterschiede gibt. Was in einem Bundesland nach wie vor geduldet wird, ist in einem anderen strikt verboten und selbst innerhalb der Bundesländer werden die „Regeln“ auf den Ämtern vor Ort sehr unterschiedlich interpretiert! Zudem schalten sich nun auch Baubehörden ein, die ebenfalls keine einheitlichen Baugesetzbücher besitzen!

    Finanzamt / Steuerfahndung ist fast immer mit im Boot

    Die Finanzbehörden behandeln das „Rotlicht-Gewerbe“ natürlich auch nicht einheitlich: in manchen Regionen wird das „Düsseldorfer Verfahren“ praktiziert, in anderen nicht angewandt. Während „Heimat-Finanzämter“ auf eine Steuererklärung bestehen und im Rahmen der „Sexworker-Registrierung“ viele neue Steuernummern vergeben, bestehen die fürs „Düsseldorfer Verfahren“ zuständigen Steuerfahndungsstellen auf bedingungslose Fortsetzung einer „freiwilligen Vereinbarung“, die keinen Gesetzescharakter hat! Auch die Frage, wer in einem Bordellbetrieb für die „Umsatzsteuer“ haftet oder eventuell subsidiär „herangezogen“ werden kann, ist nicht einheitlich geklärt!

    Der „politische Wille“ und seine fatalen Folgen

    Zudem mischen sich Kreise, Städte und Gemeinden oft mit „politischem Willen“ in diverse amtliche Entscheidungsprozesse ein, um auf möglichst galante Art und Weise missliebige Betriebe zu schließen oder aber um beliebte Betriebe, die der kommunalen Kasse „dienen“, auf Gedeih und Verderb zu erhalten! Der Zweck heiligt die Mittel? Schilda meets Klüngel?

    Verfassungsbeschwerde zum ProstSchGesetz

    Die entscheidende Frage, ob das Prostituiertenschutzgesetz verfassungsgemäß oder (in Teilen) verfassungswidrig ist, wird womöglich erst in 2019 entschieden! Zwar ist das anhängige von Dona Carmen e.V. initiierte Verfahren vom Bundesverfassungsgericht für 2018 auf die Agenda genommen worden, aber der konkrete Verfahrensbeginn wird vermutlich erst Ende des Jahres sein, wenn ein Großteil der Sexworkerinnen und Sexworker bereits amtlich erfasst und viele Betriebe bereits amtlich geschlossen sein werden!

    Resumee – Die aktuelle Situation und die Sorgen

    Viele Sexworker(innen) und Betreiber(innen) haben gerade arge Ängste und fürchten aus unterschiedlichen Gründen sogar um ihre Existenz! Die vermeintliche „Ruhe“ in 13 Bundesländern ist zudem trügerisch, da sich die Beamtinnen und Beamten noch im „Wartestand“ befinden, geschult werden müssen oder auf Anweisungen der Landesbehörden warten. Ob nach der Ruhe überall der Sturm folgt, kann man nur schwer abschätzen!

    Information tut dringend Not und Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress ist daher gerade in der jetzigen Zeit des Umbruchs eine zentrale Groß-Veranstaltung, die viele Fragen beantworten und Wege aufzeigen soll! Vorsprung durch Wissen: Zukunft für das Rotlicht!

    Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Namhafte hochkarätige Experten aus nahezu allen derzeit relevanten Bereichen (Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht, Steuerrecht, Marketing,  Werbung und Unternehmensberatung) werden am Montag, dem 23. April 2018, in Frankfurt am Main sein und zu den unterschiedlichen Problemstellungen ganztägig referieren. Vorträge, Impuls-Seminare, Arbeitsgruppen und Diskussionen stehen auf dem anspruchsvollen Programm, wobei der Austausch von Informationen und Meinungen ein besonderes Gewicht erhalten wird!

    Gemeinsam“ erreicht man mehr! Networking ist hier das Konzept der Zukunft … Zukunft Rotlicht! Das Jahr 2018: ein Jahr wichtiger Entscheidungen für die Branche!

    Fachaussteller vor Ort – Information und Dialog

    Neben dem sehr umfangreichen Vortrags- und Seminarangebot, werden in Frankfurt/Main zusätzlich auch branchenaffine Fachaussteller vor Ort anwesend sein, die ihre Produkte und Dienstleistungen vorstellen und mit der Branche ins Gespräch kommen wollen. Alarmsysteme, Kassen- und Abrechnungslösungen, Automatenanbieter, Wäscheservices, Portale und spezialisierte Vermarkter, Online-App-Dienstleister, Gebäudeversicherer, Gesundheitsdienstleister und vieles mehr, werden im Rahmen der Ausstellung ganztägig präsentiert!

    Einladung an Sexworker(innern)-Verbände und Organisationen

    Sexworker-Verbände und ähnliche Organisationen sind sehr herzlich eingeladen, sich beim Kongress kostenfrei zu präsentieren! Die Veranstaltung ist „überparteilich“ und bietet auch durchaus die Möglichkeit zu Kontroversen: Diskussion belebt und positiver „Streit“ weckt Synergien! Meinungsaustausch im besten Sinne! Aufgabe Zukunft Rotlicht!

    Alle Detail-Informationen finden Sie unter der Kongress-Internet-Präsenz:

    www.zukunft-rotlicht.de



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

  • Prostitution 2018 – Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz

    Prostitution 2018 – Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz

    Prostitution 2018 - Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz Herzlich Willkommen bei Prostitution 2018, dem stets aktuellen Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz

    Um die Fülle der Informationen zu kanalisieren, haben wir heute diese neue Übersichtsseite in die Präsenz integriert. Bei über400 Beiträgen seit Oktober 2016 wurde dies notwendig, da man sonst in der Informationsflut versinkt. „Prostitution 2018“ hieß bis Ende Dezember 2017 noch „Prostitution 2017“ und dieser Titel ist noch immer aktuell, da das neue ungeliebte Gesetz ja am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist und wir das Jahr 2017 auf immer damit verbinden werden! Beide Präsenzen, nämlich www.prostitution2017.de und die nun neue Domain www.prostitution2018.de sind parallel erreichbar, verweisen aber auf den gleichen Inhalt, der täglich aktualisiert und erweitert wird.

    Zur Startseite des umfangreichen Blogs gelangen Sie immer über nachfolgende URL:

    http://www.prostitution2017.de

    Der Notruf bei Problemen mit Ämtern und Behörden und bei akutem Beratungsbedarf:

    0151-71885164 (Howard Chance – auch WhatsApp)

    Die Präsenz wird vom Publizisten Howard Chance und der Unternehmensberatung MH-Consulting Marcus Heinbach & Partner betrieben und hat dabei folgende Themenschwerpunkte:

    Informationen und Artikel zum „Prostituiertenschutzgesetz“

    Artikel von Howard Chance und Gastautorinnen und -autoren zu aktuellen Entwicklungen bei der Umsetzung des neuen Gesetzes. Fast täglich neue Inhalte und dabei immer am Puls der Zeit! Versprochen!

    Zum Bereich Aktuelle News und Themen


    Sachstandsbericht Prostituiertenschutzgesetz

    Regelmässiges Update, wenn sich neue Entwicklungen zum Thema ergeben! Die Berichterstattung wurde in 2017 begonnen und stetig fortgeführt! Die Meldungen haben dabei immer einen „Time-Print“ by Howard Chance

    Zur Übersicht Basis-Informationen



    Der Gesetzestext in HTML-Version

    Der Gesetzestext zum nachlesen, recherchieren etc. Unkommentierte Version als Abschrift. Abschrift done by Howard Chance. ProstSchGesetz ungeschönt! Eigentlich ein recht einfaches juristisches Machwerk!

    Direkt zum Gesetzestext



    Hinweise auf die Beratungsangebote von MH-Consulting

    MH-Consulting: Beratungen und Situationsanalysen zum Prostituiertenschutzgesetz bundesweit. Konzeptentwicklung, Unterstützung durch Rat und Tat! Schulungen, Seminare und diverse Zusatzleistungen!

    Zu den Beratungsangeboten



    Besondere Partnerschaften / Kooperationen

    Steuerberater Christian Deák
    Information zur Steuerberatung

    Rotlicht-Akademie by Christoph Rohr
    www.rotlicht-akademie.de

    Zustellanschrift.de by Christoph Rohr
    https://zustellanschrift.de/

    Zukunft Rotlicht – Der Kongress in Frankfurt am Main
    https://zukunft-rotlicht.de


     

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/03/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

  • Prostitution 2018 – Steuer-Initiative – Rechtssicherheit im Rotlicht Gewerbe?

    Prostitution 2018 – Steuer-Initiative – Rechtssicherheit im Rotlicht Gewerbe?

    Prostitution 2018 - Steuer-Initiative - Rechtssicherheit im Rotlicht Gewerbe?Prostitution 2018 – Steuer-Initiative – Rechtssicherheit im Rotlicht Gewerbe?

    Ich hatte im abgelaufenen Jahr 2017 sehr häufig mit steuerrechtlichen Fragen zu tun, die ich aus rechtlichen Gründen und wegen mangelnder Detailkenntnis nicht beantworten durfte oder konnte. Aus diesem Grund ist ja dann auch Mitte 2017 die erfolgreiche Kooperation mit dem Oberhausener Steuerberater Christian Deák entstanden, der sich der „Kundschaft“ mit viel Leidenschaft und Fachwissen angenommen hat. Während ich mich auf die allgemeinen Betriebsabläufe und die Konzepte konzentriert habe, war der Kollege Deák bundesweit in steuerliche Beratungen eingebunden und hat den „Geldfluss“ in „Rotlicht-Betrieben“ intensiv unter seine große Lupe genommen.

    Zuschätzungen bei der Umsatzsteuer, Scheinselbständigkeit und Steuerhinterziehung waren dabei die brisanten Themen, die oft die Existenz der „Delinquenten“ akut gefährdeten oder noch gefährden können!

    Die „Hurenschaft“ ist als „mäßiger Steuerzahler“ bekannt, wie schon die Erläuterungen der Bundesregierung zum neuen ProstSchGesetz belegen. Eine Reihe der Damen zahlt zwar im Rahmen des „Düsseldorfer Verfahrens“ einen „Abschlag“, der aber selten im Verhältnis zu den tatsächlichen Erträgen steht.

    Steuererklärungen, die in den meisten Fällen Pflicht sind, sind Mangelware und da im Rotlicht das Bargeld regiert, gehen dem Fiskus vermutlich beträchtliche Beträge bei Umsatz- und Einkommensteuer verloren!

    Da ist die logische Konsequenz des Staates, andere „Zahlungspflichtige“ zu finden, denen man gerne die „Beschäftigung“ von „Scheinselbständigen“ unterstellt und dann neben „Zuschätzungen“ auch mögliche Sozialabgaben nachträglich in Rechnung stellt! Wenn man in einem solchen Verfahren nicht seine Unschuld beweisen kann, was ja fast unmöglich ist, wird man zum „Zahlesel“ für die „selbständigen Sexworkerinnen“, die nicht mehr greifbar sind und zu Geldflüssen in der Regel keine Angaben machen werden, da sie sich dadurch selbst belasten würden.

    Selbst wenn man den notwendigen „Gegenbeweis“ antreten kann, sind „dingliche Beschlagnahme“ und sichernde Pfändungen die krassen Nebenerscheinungen, die den betrieblichen Alltag stark beeinträchtigen oder schnell zur Pleite führen!

    Es gibt in Deutschland momentan keine einheitlichen Regelungen zur Besteuerung von Rotlicht-Problemen und deren „Mitarbeiterinnen“. Je nach Bundesland oder Sachbearbeiter gibt man sich tolerant oder extrem „engstirnig“ und spätestens bei einer gründlichen Steuerprüfung, die ja dann und wann vorkommt, wird es regelmässig eng, wenn der Prüfer für bestimmte Dinge sensibilisiert wurde!

    Klar, ein bisschen „schwarz“ gibt es fast in jedem Rotlicht-Betrieb, aber wenn man einen Umsatz versteuern soll, den man selbst nie gehabt hat, fühlt sich das nicht gerade „gerecht“ an!

    Da in den neuen „Betriebskonzepten“ ja auch der „Geldfluss“ im Betrieb dargestellt werden muss, freuen sich die Finanzbehörden, die durchaus Zugriff auf diese Dokumente nehmen können, schon auf neue „Erkenntnisse“, wobei Festlegungen im Konzept schon einer satten „Selbstanzeige“ gleich kommen können. Haben Sie bei Ihrem Konzept daran gedacht!

    Gemeinsam mit dem Kollegen Deák, aber auch in enger Kooperation mit der „Rotlicht-Akademie“ von Christoph Rohr, ist uns die „Steuer-Initiative Rotlicht 2018“ ein stetiges Anliegen, da wir wissen wie viele „Leichen“ noch im roten Keller liegen.

    Neben dem Versuch eine bundesweit einheitliche Besteuerungs-Grundlage zu erreichen, ist unsere Zielsetzung auch das Verfahren der „verbindlichen Auskunft“, die auch für den Rotlicht-Bereich möglich sein sollte! Wie viel „Kooperationswillen“ die Behörden haben, wird sich dann zeigen.

    Herrn Deáks Fachwissen, dass er sowohl in Theorie und Praxis erworben hat, kommt der Branche schon jetzt zu Gute und er ist gerne bereit auch ihren Betrieb zukünftig zu prüfen und zu beraten! Steuerberater sind zwar prinzipiell „Experten“, aber wie in der Juristerei auch, ist Spezialisierung das Zauberwort!

    Alle, die mich bezüglich „Steuerberatung“ oder „Buchführung“ im Rotlicht-Betrieb angefragt oder angeschrieben haben, gebe ich an dieser Stelle die Möglichkeit den Experten direkt per Mail zu kontaktieren! Ich bitte um Verständnis, dass der Kollege natürlich nicht jede Frage kostenlos beantworten will und kann, sondern sein Mandate gründlich aussucht. Aber: fragen kostet ja erst einmal nichts!

    Christian Deák per Mail kontaktieren oder Howard Chance als Vermittler kontaktieren

  • Prostitution 2017 – Steuerseminar in Essen – Der Rückblick

    Prostitution 2017 – Steuerseminar in Essen – Der Rückblick

    Prostitution 2017 - Steuerseminar in Essen - Der RückblickProstitution 2017 – Steuerseminar in Essen – Der Rückblick

    Kennen Sie die Herren mit den fleischfarbenen Bademützen, die da so brav am Tisch sitzen und sich betont geschäftig geben? Während der bebrillte Herr auf der rechten Seite seine Nächte bisweilen in seiner Oberhausener Steuerkanzlei verbringt und zu Hause oft auf der Vermisstenliste steht, genießt  der Herr auf der linken Seite sein Leben „in vollen Zügen“ und in den Hotels der Republik.

    Christian Deák meets Howard Chance – an diesem Wochenende beim Steuerseminar für die Rotlicht-Branche, bei dem am vergangenen Samstag alle Plätze im Seminarraum besetzt waren. Rotlicht-Betreiberinnen und -Betreiber aus ganz Deutschland waren nach Essen gekommen um sich die Grundzüge der betrieblichen Buchführung in Rotlicht-Betrieben ins Gedächtnis rufen zu lassen und dies insbesondere unter dem Aspekt der „Zurechnung der Umsatzsteuer“.

    Wer haftet für entstehende Umsatzsteuer in Bordellbetrieben? Warum können Betreiberinnen und Betreiber überhaupt in eine Haftung geraten, wie gehen die Finanzbehörden vor und wie kann man sich aufstellen um finanziellen Katastrophen zu entgehen?

    Steuermeister Deák, der durch die Übernahme einer Steuerkanzlei eine nicht unbeachtliche Anzahl von Rotlicht-Betrieben „erbte“ und dabei quasi jungfräulich zum sündigen Kind kam, hat sich intensiv mit der komplizierten Thematik beschäftigt und bei Steuerprüfungen festgestellt, wie ruppig mit der „strapsigen Mandantschaft“ umgegangen wird und welche Vorurteile nach wie vor existieren.

    Steuerfahnder suchen, oftmals wieder besseren Wissens, immer noch die goldenen Schubkarren, mit denen Tonnen von Schwarzgeld transportiert werden und man geht, obwohl die Zeiten stetig schlechter geworden sind, immer noch von erotischen „Goldgruben“ aus, in denen „beschissen“ wird, dass die Schwarte kracht!

    Die Finanzbehörden ärgern sich schon seit Jahren, dass Sexworkerinnen keine Umsatzsteuer abführen, sondern lediglich Kleckerbeträge im Rahmen des „Düsseldorfer Verfahrenes“ zahlen, die aber lediglich eine Vorauszahlung darstellt und eigentlich der Einkommensteuer zugerechnet werden soll.

    Die Umsatzsteuer als Haupteinnahmequelle des Staates geht im Rotlicht zumindest teilweise flöten und so hat man sich überlegt diese den Betreibern anzulasten, wenn die Damen nicht zahlen! Und die Rechtssprechung hat diese Möglichkeit sogar bestätigt!

    Christian Deák erläuterte die Vorgehensweise im Detail und beantwortete diverse Fragen aus dem Publikum. Er regte an, im Zweifelsfall das Gespräch mit den Behörden zu suchen und unbedingt auch den eigenen Steuerberater zu befragen! Denn die Erfahrung zeigt, dass Rotlicht-Betriebe bei Steuerberatern den Premium-Tarif bezahlen, aber dafür oft nur minimale Leistung erhalten, weil man sich ja nicht „die Finger schmutzig machen will“!

    Und wenn wir da an einen gemeinsamen Bekannten denken, der seine Mandatsgebühren im Whirlpool abfeierte und dabei immer eine pralle Titte in der Hand hatte, wundern wir uns nicht, dass die Beratung nur begrenzt stattfand, da der geile Senior eher nacktes Fleisch im Blick hatte!

    Seine vermeintlich guten Taten bestanden im begatten statt im beraten und die  daraus resultierende Ergebnisse können sich im negativen Sinne absolut sehen lassen!

    Das Seminar machte deutlich, dass es im Moment Gefahren gibt, die noch nicht alle hinreichend auf dem Schirm haben: wenn demnächst Betriebskonzepte eingereicht werden und diese in Kopie bei den Steuerbehörden landen, kann bei „Abweichungen“ von der bisherigen Praxis schnell eine Sonderprüfung entstehen.

    Und wenn der Prüfung dann Möglichkeiten sieht, entgangene Umsatzsteuer nachträglich (also rückwirkend) für den Staat zu retten, sind schnell Summen auf dem Zettel, die den ungläubigen Betrachter dann schocken!

    Alles Infos, die nicht wirklich neu sind, die man aber nicht oft genug weitergeben kann! Denn die Finanzbehörden schlafen nicht und arbeiten mit modernsten Mitteln, um „Umsätze“ für den Staat zu generieren!

    Dass unser neues „Prostituiertenschutzgesetz“ statt Schutz eher eine Erweiterung der „Abgabenordnung“ ist, übersehen immer noch viele Zeitgenossen. Aber spätestens wenn zur Jagd auf langjährige „Steuersünderinnen“ geblasen wird (Fellatio venandi), dürfte hier Klarheit bestehen!

    Soviel für heute zum „steuerlichen Teil“ des Essener Seminars. Aus Zeitgründen muss ich Teil II meines Berichts später erstellen und veröffentlichen. Wenn Sie wissen möchten

    1. warum Neumünster in Schleswig-Holstein die Pilgerstätte für Sexworkerinnen ist

    2. warum Christoph Rohr Gerichtsvollzieherinnen zum Kasten führt und

    3. warum sich die Verwaltungen möglicherweise im Januar selbst abschiessen,

    die oder der möge in den kommenden Tagen noch einmal in meinem Blog vorbeischauen! Ich gehe zurück an die Arbeit mit recht komplexen Konzeptentwürfen und verbleibe mit einem intensiven voradventlichen

    „Glück auf“ aus dem Ruhrgebiet!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/11/28/prostitution-2017-seminarrueckblick-ii-zustellanschrift-und-neumuenster/