Schlagwort: Steuerhinterziehung

  • Prostitution2020 – Informationsupdate – 18.06.2020

    Prostitution2020 – Informationsupdate – 18.06.2020

    Informationsupdate – 18.06.2020 – Anhaltende Bordellschließungen – Gerichtsurteile – Maßnahmen und Offener Brief

    Liebe Kundinnen und Kunden, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde!

    Die Woche hatte es in sich! Die Bund-Länder-Konferenz brachte eine erneute Solidarisierung der Länder und die Erkenntnis, dass die Regierung die Corona-Situation erst einmal „konservieren“ möchte! Es sind ja ohnehin bald Parlamentsferien … und im Herbst kann man dann „weiterschauen“. Als Folge daraus werden wohl Großveranstaltungen und auch das Thema „Prostitutionsstätten“ und deren Öffnung „verschoben“, so zumindest mein Eindruck von gestern, als man Angela Merkel und Co. lächelnd im TV sah.

    Nun, die Länder könnten eigene Wege gehen, ob sie dies tun ist aber ungewiss und das Beispiel „Rheinland-Pfalz“ ist sicher noch allen im Sinn. Sind neue Klagen mit verändertem Sinn jetzt sinnvoll oder muss man sich damit abfinden weiter zu warten? Es sind zwar neue „Überbrückungsgelder“ beschlossen, ob diese aber grundsätzlich helfen, möchte ich bezweifeln!

    Füsse still halten oder kämpfen? Kopf in den Sand oder Flagge zeigen? – Unsere Aktionsgemeinschaft ist weiter aktiv und wir planen vielfältige Aktionen, um auf das Problem aufmerksam zu machen.

    Mein „Offener Brief“, den ich als Link nochmals anfüge, wurde inzwischen deutschlandweit an die Politik versandt. Auch die Medien wurden informiert, zeigten auch Interesse, wenn auch mit sehr gebremsten Schaum. Dank bislang eingegangener Unterstützungsgelder konnte die Aktion „fast“ finanziert werden. Herzlichen Dank an alle Unterstützerinnen und Unterstützer! Wer sich abschließend noch beteiligen möchte, die/der kann diese gerne noch tun:

    M. Heinbach – Postbank – DE46 1001 0010 0487 5641 13 – BIC PBNKDEFF

    Den „Offenen Brief“ online findet sich unter: https://zukunft-rotlicht.info, dort ist auch die Unterstützerliste verlinkt, beides auch als PDF zum Download.

    Gleichzeitig lade ich für morgen, Freitag, den 19.06.2020, 20.00 bis 22.00 Uhr zum nächsten Zoom-Meeting „Zukunft Rotlicht“ ein, wo der Kollege Christoph Rohr und ich folgende Themen auf der Agenda haben:

    – Die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz vom 17.06.

    – Stern.TV eine „Reportage“ der Sonderklasse?

    – Bericht „Offener Brief“ / PR und Resonanz darauf

    – Machen „neue Klagen“ jetzt überhaupt Sinn?

    – Thema „Datenklau“ bei der Kontaktverfolgung

    – Die neuen „Überbrückungshilfen“ des Bundes

    – Neue Betriebsformen: Puff-Gastronomie, Privat, Escort

    – Aktion „Tag der offenen Bordelltür“

    – Offene Diskussion zum Abschluss

    Der Zugang zu Zoom erfolgt über folgenden Link:

    https://us02web.zoom.us/j/82994839870?pwd=SU8xaUIyTjdiZnVGRi9UTW9FTHMvQT09

    Meeting-ID: 829 9483 9870
    Passwort: 997515

    Die zentrale Kommunikation erfolgt momentan über die Facebook-Gruppe, wo man als Betreiberin oder Betreiber gerne noch Mitglied werden kann:

    Facebook-Gruppe „Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise“

    Alle Infos natürlich wie immer auch aktuell unter:
    https://www.prostitution2017.de

    Ihr / Euer

    Howard Chance – Consultant

    Phone: 0151-71885164
    howard.chance@t-online.de

  • Soforthilfen – Diskrepanz – Wofür dürfen die Mittel verwendet werden?

    Soforthilfen – Diskrepanz – Wofür dürfen die Mittel verwendet werden?

    Soforthilfen – Diskrepanz – Wofür dürfen die Mittel verwendet werden?

    Als Unternehmensberater beobachte ich im Auftrag der Kundschaft die aktuellen Hilfsprogramm von Land und Bund sehr intensiv. Ich hatte in der vergangenen Woche über 100 Telefonate mit Leuten aus meiner Branche, die sich nach Möglichkeiten der Soforthilfe für Unternehmen und Solo-Selbständige erkundigt haben oder die mit mir über wichtige Aspekte dieser Programme diskutieren wollten. Beratungsbedarf, Gesprächsbedarf und viele „Fallstricke“ in der Praxis!

    Wie ich schon in meinem letzten umfangreichen Artikel beschrieben habe, sollen die Soforthilfen genutzt werden, um Kleinbetriebe zu „retten“, die durch die „Corona-Krise“ in „Liquiditätsprobleme“ geraten sind! Nach den mir vorliegenden „Bewilligungsbescheiden“ von Kunden aus NRW, dürfen die zugesagten Gelder, die für einen Zeitraum von 3 Monaten gewilligt werden und als Einmalzahlung „ausgekehrt“ werden, „zweckgebunden“ verwendet werden:

    2. Zweckbindung
    Die Soforthilfe erfolgt ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlagen des betroffenen Unternehmens bzw. des Selbstständigen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie als Einmalzahlung für einen Bewilligungszeitraum von drei Monaten ab Antragstellung. Die Soforthilfe dient insbesondere zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die seit dem 1. März 2020 in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie entstanden sind. Nicht umfasst sind vor dem 1. März 2020 entstandene wirtschaftliche Schwierigkeiten bzw. Liquiditätsengpässe.

    Die aufmerksame Leserin / der aufmerksame Leser wird vielleicht wie ich am Wort „insbesondere“ hängenbleiben, was ja als „Relativierung“ zu verstehen ist: wenn die Soforthilfe „insbesondere“ der Überbrückung von Liquiditätsengpässen „dient“, wobei „dienen soll“ die korrektere Formulierung wäre, muss es nach den Gesetzen der Logik mindestens einen weiteren möglichen „Zweck der Dienung“ geben!

    Das Prinzip der „Milderung“ wiederum bedeutet, dass durch die Subvention, was es ja ist, keine „Überkompensation“ entstehen darf: man darf also durch die erlangte Subvention keinen „Vorteil“ erlagen, also durch diese keinen „finanziellen Vorteil“ haben. Mildern heißt lediglich Schaden verringern! Eine „Kompensation“ bedeutet simpel formuliert „plus/minus 0“.

    Warum so kompliziert? Warum diese Haarspalterei? In meinen Telefonaten bin ich zu dem Eindruck gelangt, dass viele Antragstellerinnen und Antragsteller der Meinung sind, dass die Soforthilfen neben der Deckung von Betriebsausgaben auch für die „persönliche Lebensführung“ verwendet werden können, in dem man sich aus der Soforthilfe nach eigenem „Gutdünken“ ein „Gehalt“ zahlen kann!

    Dem Wirtschaftsminister von NRW, Professor Andreas Pinkwart (FDP), wurde diesbezüglich im gestrigen Briefing der NRW-Landesregierung die Frage stellt, ob mit der Soforthilfe NRW auch die Deckung von „privaten Kosten“ erlaubt sei. Minister Pinkwart erklärte, dass dies nicht der Fall sei, sondern das hierfür andere Hilfen, nämlich ALG2 (genannt Hartz4) das geeignete Mittel sind! Im Klartext: mit der Soforthilfe werden betriebliche Kosten gedeckt, wer „Privates“ bezahlen will, muss einen weiteren „Topf“ anzapfen? Real habe ich dann z.B. als Solo-Selbständiger 9.000 € auf dem Geschäftskonto, darf dieses Geld aber „privat“ nicht anrühren, sondern auf eine „Hartz-Zahlung“ warten, die dann auf meinem privaten Konto eingeht. Hier entsteht dann automatisch eine Diskrepanz zu den Hartz-4-Vorschriften nach dem Sozialgesetzbuch, da ich ja faktisch über „Mittel“ verfüge, diese aber nicht „privat“ einsetzen darf! Ein Konstrukt, wo viel Erklärungsbedarf besteht und wo man, wenn man nicht aufpasst, rechtliche Schwierigkeiten bekommen kann!

    Bei der Analyse der Umstände stieß ich dann gestern auf die FAQ-Seite der Landesregierung NRW:

    Stand 13:07 Uhr am 02.04.2020 gab es die scheinbar erlösende Information in den FAQ-Erläuterungen, wonach Solo-Selbständige nun doch der Gang zum Jobcenter erspart bleiben würde. Doch nun wird es noch besser: am heutigen Morgen, Stand 09:19 Uhr am 03.04.2020, ist der Zusatz-Passus ersatzlos gestrichen:


    2 Meter nach vorne und dann wieder 4 Meter zurück? Sehr befremdlich! Im Ergebnis ist es ja ohnehin so, dass nur die Bedingungen gelten, die im „Bewilligungsbescheid“ enthalten sind. Selbst die Auskünfte der IHKs etc. sind überhaupt nicht rechtsverbindlich. In einer „Hoppla-Hopp-Situation“ zwar nachvollziehbar, aber im Ergebnis dann für die Einzelne bzw. den Einzelnen sogar gefährlich!

    In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Diskrepanzen: laut IHK Baden-Württemberg haben Selbstständige die Möglichkeit 1.180 € als „Selbständigen-Lohn“ von der Soforthilfe zu verwenden, um damit die privaten Kosten zu decken. Ob dies von den dortigen Behörden aus offiziell so „beschieden“ wird, entzieht sich noch meiner Kenntnis. Auch aus Hessen gab es Berichte über ein Telefonat, wo eine entsprechende Handhabung „denkbar“ sei. Aber was nützt eine schwammige Aussage eines Mitarbeiters, der in einem Callcenter Fragen beantwortet und die Folgen seines Handelns nicht überschauen kann?

    Letztendlich kann nur eine rechtsverbindliche Auskunft der jeweils zuständigen Behörde oder des Bundesregierung „Abhilfe“ schaffen und eine solche kann man natürlich schriftlich einholen, bevor man Gelder „atypisch“ verwendet und sich damit möglicherweise strafbar macht! Subventionsbetrug ist keine Bagatelle, sondern wird hart geahndet! Ich bin mir sicher, dass die Diskussion zu dieser sehr wichtigen Frage in den kommenden Tagen an Fahrt aufnehmen wird, da die Gelder, zumindest in NRW, seit gestern massiv „anrollen“ und sich dann für viele bereits die Frage stellt, welche Rückstände man damit „sofort“ bedient!

    Ich werde in den kommenden Tagen diverse „Fallstudien“ dazu veröffentlichen und hoffe dann auch sagen zu können, was das Wort „insbesondere“ bedeutet und was nicht „besonders“, sondern was „allgemein“ gilt! Howard … immer am Ball und im Spiel!

  • Howard Chance – Bericht – Aktuelle Projekte – In eigener Sache

    Howard Chance – Bericht – Aktuelle Projekte – In eigener Sache

    Howard Chance – Bericht – Aktuelle Projekte – In eigener Sache

    ProstSchG – Kongress – Buchprojekte – Visionen

    2. September 2019: Mit cooler Sonnenbrille in einem Café in der Düsseldorfer Altstadt – So lässt es sich leben, denkt der geneigte Betrachter. Eierschaukeln deluxe? Der Anblick täuscht, denn meine aktuellen Aufgaben sind sehr vielfältig und auch sehr anstrengend. In den vergangenen Monaten konnte ich mich wegen umfangreicher Arbeitsbelastung kaum um meine Webseite kümmern.

    ProstSchG und Genehmigungen für Prostitutionsstätten

    Das ProstSchG hat mittlerweile umfangreich zugeschlagen und die Anzahl der zu bearbeitenden Akten hat sich geradezu vervielfacht. Etwa die Hälfte meiner Antragsverfahren im Kundenauftrag sind inzwischen „positiv beschieden“ worden, es gab also tatsächlich Genehmigungen nach dem ProstSchG, wobei diese bis zum Teil eine Verfahrensdauer von über 18 Monaten hatten! Weitere abschließende Genehmigungen stehen im Raum, es gibt aber leider auch viele Verfahren, die momentan durch baurechtliche Schwierigkeiten vor den Verwaltungsgerichten landen werden und wo der Ausgang mangels Grundsatzurteilen unbekannt ist! Ablehnungen wegen Unzuverlässigkeit von Betreibern gibt es selten! Nachfristen für nachträgliche Genehmigungen gibt es sehr oft, allerdings auch deren Widerruf durch behördliche Anordnungen. Einheitliche Handhabungen gibt es nicht und ich habe es oft mit echten „Wundertüten“ zu tun! In den kommenden Monaten werden einige meine Kunden erste „Urteile“ haben und ich werden diesbezüglich natürlich berichten!

    ProstSchG und die betriebliche Praxis

    Betriebskonzepte müssen gelebt werden! Dieses „Leben“ besteht darin, dass man in seinem Betrieb das „praktiziert“, was man in seinem Konzept zu Papier gebracht hat. Tut man dies nicht, ist die Zuverlässigkeit und damit letztendlich auch der Betrieb gefährdet! Verstösse gegen die Aufzeichnungspflicht werden inzwischen geahndet und zwar mit Bußgeld und Einträgen ins Gewerbezentralregister! Dieses Register ist eine Art „Sünderdatei“ und man sammelt wie in Flensburg Punkte. Zuviele Punkte: Zuverlässigkeit erloschen und damit wird dann das Recht verwirkt einen Prostitutionsbetrieb zu führen! Ich habe Fälle, wo es ausreichte eine abgelaufene Gesundheitsbescheinigung nicht zu erkennen oder aber eine Dokumentations-Durchschrift zu verweigern, um ernste Schwierigkeiten mit der Behörde zu bekommen. Wenn man nicht katholischer wie der Papst arbeitet, finden die Ämter sehr schnell Möglichkeiten um Verstösse zu unterstellen und zu beweisen. Auch die „Nichtanwesenheit“ von Betreibern während der Öffnungszeiten kann problematisch werden, ebenso die Beauftragung von nicht befugten Mitarbeitern, die intern „hoheitliche“ Aufgaben wahrnehmen, aber vom zuständigen Amt nicht überprüft wurden. Die Einschläge nehmen zu und mit den Behörden ist nicht zu spaßen! Ich werde aus diesem Grund zum Kongress Zukunft Rotlicht in Frankfurt am Main eine Publikation mit dem Titel „Das ProstSchG in der betrieblichen Praxis“ ein Handbuch herausbringen, dass die Problemstellung exakt beschreiben und die sinnvolle Handhabung erläutern wird. Hierzu gibt es dann in Frankfurt auch mein Seminar und einen Workshop und ich berate Betriebe natürlich auch jederzeit individuell und vor Ort.

    ProstSchG und Steuern

    Wenn es um oder ans Geld geht, versteht im Rotlicht-Gewerbe niemand Spaß! Wie viele von uns gemerkt haben, sind die Finanzbehörden in letzter Zeit sehr emsig geworden und haben die Prostitution und die Erträge daraus massiv im Fokus! Besonders die Umsatzsteuer hat es dem Fiskus angetan, da diese die Haupteinnahmequelle des deutschen Staates ist! Doch mal ganz ehrlich: wie viele Damen aus dem Gewerbe zahlen Umsatzsteuer für ihre erotische Tätigkeit? Dazu die zweite Frage: Sind unter 17.500 € Umsatz im Jahr realistisch, wenn man für Werbung und Zimmermiete im gleichen Zeitraum über 25.000 € ausgibt? Zwar ist das horizontale Gewerbe ein Gewerbe, wo man beim „drauflegen“ durchaus Geld verdient, aber eben nicht im monetären Sinn! Ich halte es, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, für sehr unrealistisch, als erotische Dienstleisterin nicht umsatzsteuerpflichtig zu werden. Im Ergebnis muss ja dabei keine hohe Steuerlast entstehen, aber es muss zumindest „etwas“ erklärt werden, um den deutschen Fiskus nicht unnötig zu reizen. Dieser, der Fiskus, kommt nämlich dann gerne auf die Idee den Betreibern von Bordellbetrieben die entgangene Umsatzsteuer „hinzuzurechnen“. Sprich: ich soll für Damen, die in meinem Betrieb ihrer Tätigkeit nachgingen, zahlen, obwohl ich deren Umsatz gar nicht gemacht habe! Je grösser der Betrieb, desto bedenklicher der mögliche „Deckel“. Ob die „Hinzurechnung“ immer rechtens ist, lassen wir einmal dahingestellt, aber es reicht ja schon aus, wenn das zuständige Finanzamt eine „dingliche Beschlagnahme“ anordnet, Vermögen einfriert und es unter Umständen Jahre dauert, bis die Angelegenheit gerichtlich geklärt ist. Eine solche „Phase“ zu überleben, erfordert eine üppige Kriegskasse, deren Existenz dann möglicherweise weitere „Überprüfungen“ auslöst. Ein Teufelskreis! An dieser Stelle denke ich immer an Al Capone, den man nicht wegen Morden und ähnlicher böser Dinge ins Gefängnis brachte, sondern wegen Steuerdelikten! Überraschung! – Bei unsrem Kongress in Frankfurt stehen daher Steuerthematiken sehr markant auf der Tagesordnung, da hier sehr großes Unheil droht, wenn man sich nicht richtig aufstellt und nicht dafür sorgt, dass der Staat zumindest einen schmackhaften Teil des Kuchens erhält. Außerdem geht es auch um die Frage, wie sich Dienstleisterinnen steuerlich erfassen können, welche Auswirkungen dies hat und ob das sogenannte „Düsseldorfer Verfahren“ womöglich die beste Lösung ist, um Ungemach zu vermeiden. Ein sehr komplexes wie anspruchsvolles Thema, das äußerster Beachtung bedarf.

    Prostitution 2019 – Mein neues Buch

    Neben den üblichen Beratertätigkeiten, liegt mein neues Buch „Prostitution 2019“ noch unvollendet auf dem vollen Schreibtisch. Ich habe es bereits vor einem Jahr begonnen und immer wieder festgestellt, dass sich innerhalb der Zeit vielfältigste Veränderungen ergeben haben, die natürlich ihren Einfluss auf die Publikation haben müssen. Ich werde den gesamten Monat September am „Finish“ arbeiten und hoffe mit dem Buch dann im Oktober am Start zu sein und dieses dann auch beim Kongress präsentieren zu können. Insgesamt hat jedoch die Herausgabe des Handbuchs für die betriebliche Praxis jetzt erste Priorität, da dies für die Branche momentan notwendiger ist, als das „Sittengemälde“, das informativen Charakter hat und dabei auf eine breite Öffentlichkeit abzielt.

    ProstSchG und der Kongress in Frankfurt

    Gebündelte Ergebnisse der Arbeit werden wir beim 2. Rotlicht-Kongress unter dem Motto „Zukunft Rotlicht“ erleben, wo meine Kollegen und ich zu allen relevanten Themen referieren und berichten werden. Der 28. Oktober 2019 wird für die Branche ein sehr wichtiger Tag sein und gerade im Austausch werden wir sicher viele neue Impulse erhalten! Netzwerken und am Puls der Zeit bleiben! An dieser Stelle verweise ich auch auf die noch laufende Rabattaktion, mit der es noch möglich ist vergünstigte Tickets zu erhalten:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2019/08/02/tickets-zum-vorzugspreis-kongress-zukunft-rotlicht-frankfurt-main/

    Sehen wir uns in Frankfurt? Ich würde mich freuen!

    Für heute herzliche Grüße aus Düsseldorf von

    Howard Chance

     

     

  • Die Besteuerung von Sexarbeit ist trotz ProstSchG und amtlicher Registrierung ineffizient und führt bisweilen ins Chaos

    Die Besteuerung von Sexarbeit ist trotz ProstSchG und amtlicher Registrierung ineffizient und führt bisweilen ins Chaos

    Prostitution und Steuer - Aktuelle ProblemstellungenDie Besteuerung von Sexarbeit ist trotz ProstSchG und amtlicher Registrierung ineffizient und führt bisweilen ins Chaos

    Prostitution und Steuer – Aktuelle Problemstellungen

    Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) bescherte und beschert den deutschen Finanzbehörden umfangreiche neue Aufgaben: sobald sich eine Sexarbeiterin bei einer Ordnungsbehörde registriert, erhält das „zuständige“ Finanzamt eine Mitteilung über die erfolgte Anmeldung. Hat die Sexarbeiterin eine deutsche Meldeadresse, ist die Zuständigkeitsfrage schnell geklärt: laut Abgabenordnung ist das Wohnsitz-Finanzamt zuständig und dieses versendet dann in der Regel einen sogenannten Erfassungsbogen, mit dem der steuerliche Status dann geklärt werden soll. Doch falls die neu registrierte Sexworkerin keinen Wohnsitz in Deutschland hat, wird die Sache sehr kompliziert. Mangels Wohnsitzes gibt es nämlich kein zuständiges Finanzamt und es werden u.U. an mehreren Orten neue Finanzamts-Akten aufgemacht, wenn eine Sexarbeiterin ihren Aufenthaltsort wechselt und in diverse Kontrollen der Finanzbehörden gerät!

    Es ist im ProstSchG vorgeschrieben, dass bei jeder Registrierung eine Meldeanschrift oder in Ermangelung einer solchen eine sogenannte „Zustellanschrift“ anzugeben ist, unter der eine Sexarbeiterin behördliche Post empfangen kann. Der Begriff der „Zustellanschrift“ ist dabei ein völlig neuer Begriff, der im ProstSchG aber nicht genau definiert ist. Eine Zustellanschrift ist, vereinfacht gesagt, eine postalische Anschrift, an der eine Person Post erhalten kann, ohne unter dieser Anschrift zu wohnen und/oder gemeldet zu sein.

    Das „Post erhalten können“ setzt aber voraus, dass die Person, die eine solche Anschrift beim Amt angibt, auch über den Eingang von Post informiert wird, wenn solche eingeht. Wird die Anschrift eines Clubs oder die eines Bekannten verwendet, muss sich die Sexarbeiterin darauf verlassen können, dass der Club oder der Bekannte sie bei Abwesenheit über Posteingänge informiert. Ist die Sympathie untereinander gestört, so landet die wichtige Post möglicherweise ungeöffnet im Altpapier. Außerdem entsteht bei solcher Vorgehensweise auch schnell eine Abhängigkeit, möglicherweise ein Verlangen nach Gegenleistungen und notwendige Vollmachten zur Brieföffnung etc. liegen zudem selten vor! Viel sicherer ist es, wenn man einen seriösen Dienstleister wie ZustellAnschrift.de bevollmächtigt, der eingehende Post zu fairen Konditionen digitalisiert, per SMS und E-Mail über neue Post benachrichtigt und dazu noch einen Büroservice zur Verfügung stellt.

    Weder die vorhandenen Registrierungsstellen der Ordnungsbehörden noch die Erfassungsstellen der Finanzämter unterscheiden zwischen einer Wohnanschrift und einer Zustellanschrift, obwohl dies dringend notwendig wäre, um den weiteren Prozess sinnvoll zu gestalten. Die Finanzbehörden versenden den steuerlichen Erfassungsbogen so auch an Adressen, an denen der Adressat überhaupt nicht mehr verweilt und wo er wichtige behördliche Post im Zweifelsfall überhaupt nicht erhält. Mangels vorgenommener Unterscheidung bzw. Prüfung betrachten die Finanzbehörden auch „private“ Zustellanschriften automatisch als Wohnsitz im Sinne der Abgabenordnung! Damit wird eine uneingeschränkte Steuerpflicht unterstellt, die womöglich gar nicht vorliegt. Wenn ich meinen dauerhaften Aufenthalt nämlich nicht in Deutschland habe, sondern mich beispielsweise einen Großteil des Jahres in meinem Heimatland außerhalb Deutschlands aufhalte, zahle ich nämlich meine Einkommensteuer, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt, was z.B. EU-weit der Fall ist, im Heimatland.

    Bei der Umsatzsteuer verhält es sich hingegen anders: hier geht man in der Regel vom Ort der Leistungserbringung aus. Wird die sexuelle Dienstleistung in Deutschland erbracht, ist der Umsatz auch in Deutschland zu versteuern. Doch hier ist im ersten Schritt erst einmal zu überprüfen, ob Umsatzsteuerpflicht entsteht. Wenn ich keinen Erfassungsbogen erhalte, weil die Zustellanschrift nicht funktioniert oder weil keine Weiterleitung erfolgt, kann weder eine Steuernummer zugeteilt werden, noch eine Beurteilung erfolgen, ob eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt! Kommt der Erfassungsbogen, den schon der Normalbürger mit Abitur kaum versteht, nicht zum anfordernden Finanzamt zurück, sendet dieses eine Mahnung und irgendwann auch eine Bußgeld-Androhung und schließlich eine Bußgeld-Festsetzung.

    Von all dem erfahren ausländische Sexworkerinnen dann nie oder irgendwann auf sehr unangenehme Art und Weise. Wenn die Finanzbehörden nämlich nach unzähligen Briefen feststellen, dass die Person an der genannten Zustellanschrift nicht erreichbar ist, wendet man sich an die Registrierungsbehörde nach dem ProstSchG, wo ja die Heimatanschrift der jeweiligen Sexarbeiterin durch deren Registrierung bekannt ist. Im Sinne der Amtshilfe werden dann die Behörden im Ausland angeschrieben und um „Hilfe“ bei der Besteuerung gebeten! In Ländern, wo Prostitution eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat ist, eine sehr unangenehme Angelegenheit, weil damit Umstände offenbart werden, die eigentlich im Verborgenen bleiben sollten.

    Es kann sogar passieren, dass „Schätzungen“ in Deutschland mangels Einspruchs „rechtskräftig“ wurden und dann im Ausland beigetrieben werden sollen. Hier rückwirkend etwas wieder „gerade zu rücken“ ist äußerst schwierig und erfordert fundiertes juristisches Fachwissen, also einen Anwalt, der die Zusammenhänge versteht und aufklären kann. Und das dann auch noch im Ausland!

    Dass die Suche nach ausländischen Steuerschuldnern sehr aufwendig ist, ist die eine Sache! Dass die Beitreibung von Geld noch viel komplizierter ist, ist die andere Sache! Die wenigsten Sexarbeiterinnen haben verwertbares Vermögen und der deutsche Fiskus hat dann zwar einen Vollstreckungstitel, aber eben kein Geld eingenommen. Verschwendung von Ressourcen, viel Aufwand und am Ende kein Geld in der Steuerkasse, zumal die Begleichung der Schulden ja auch nur durch neuerliche „Prostitution“ erfolgen kann, was ja moralisch betrachtet auch sehr zweifelhaft erscheinen kann. Je größer die vom Fiskus eingeforderte Summe, dessen unwahrscheinlicher deren Begleichung und dies gilt gleichermaßen für einheimische wie ausländische Sexarbeiterinnen!

    Viele Finanzbehörden haben inzwischen erkannt, dass man bei der „neuen“ Besteuerung von Sexarbeiterinnen, die nicht in Deutschland wohnhaft sind, oft ins Leere läuft. An dieser Stelle wird der Ruf nach einer individuellen und effektiven Besteuerung laut, die es ja mit dem sogenannten „Düsseldorfer Verfahren“ bereits seit Jahrzehnten gibt, ein Verfahren, bei dem von einer Sexarbeiterin eine „pauschale Abgabe“ pro Arbeitstag geleistet wird, die als eine „freiwillige Vorauszahlung“ auf eine möglicherweise entstehende Steuer zu verstehen ist. Das „Düsseldorfer Verfahren“ hat dabei ein gewisses „Geschmäckle“, da es Finanzbehörden gibt, die eine Teilnahme quasi „vorschreiben“, ohne dass es dafür ein Gesetz oder eine Vorschrift gibt.

    So kommt es sogar oft vor, dass man Betreiber zu „Hilfskassierern“ macht und diesen im Extremfall sogar Mahnungen schickt. Übrigens wird das Verfahren nicht in allen Bundesländern angewendet, wobei in der Argumentation auch mit mangelnder „Steuergerechtigkeit“ argumentiert wird.

    Doch etwas abstrakter betrachtet, ist das „Düsseldorfer Verfahren“ womöglich die einzig sinnvolle Lösung, um dem Staat zu nennenswerten Erträgen aus der Sexarbeit zu verhelfen. Jeden Tag eine kleine Summe zu zahlen, ist fast allen Sexarbeiterinnen möglich, sobald es „fette Summen“ sind, erfolgt die Kapitulation! Gelebte Praxis und durchaus nachvollziehbar! Der Staat muss sich an dieser Stelle entscheiden, ob man eine pauschale „Kompromiss Summe“ akzeptiert oder ob man „alles oder nichts“ spielt, wobei das Risiko beim „nichts“ zu landen doch sehr groß ist!

    Das „Düsseldorfer Verfahren“ müsste diesbezüglich „modernisiert“ werden! Momentan gibt es keine konkrete Aussage, auf welche Steuerart die Vorauszahlung verbucht wird. Geht es nur um Einkommensteuer oder auch um Umsatzsteuer? Kann eine „Abgeltung“ überhaupt versprochen werden und können verschiedene Steuerstellen hier kooperieren? Bislang „verwalten“ die Steuerfahndungen das „Düsseldorfer Verfahren“ und die „normalen“ Finanzämter kennen das Verfahren oftmals gar nicht und fordern dementsprechend parallel zu Steuererklärungen auf, da es keine einheitlichen Datenbanken gibt und so kein Abgleich! Die Steuerhoheit liegt zwar prinzipiell beim Bund, aber die Bundesländer sind die ausführenden Organe und denen mangelt es beim vorliegenden Thema an der notwendigen Koordination.

    Wichtig: nimmt man als Betreiber momentan am „Düsseldorfer Verfahren“ teil, setzt man sich dem Risiko der „Umsatzsteuerhinzurechnung“ aus, da einige Finanzgerichte die Teilnahme als „schädliches Indiz“ bewerten und die Betreiber dadurch u.U. in die Haftung für nicht gezahlte Umsatzsteuer genommen werden. Die Betriebe müssen Umsatzsteuer für „Dritte“ begleichen und damit Gelder, die von den Betrieben überhaupt nicht vereinnahmt wurden, stellvertretend zahlen. Bei großen Betrieben mit vielen „Damen“ ist dann die Existenz auf Knopfdruck zerstört!

    Im Ergebnis wäre es auch sinnvoll das „Düsseldorfer Verfahren“ nicht an die Betriebe zu koppeln, sondern jeder Dienstleisterin die Möglichkeit zu geben als Individuum am Verfahren teilzunehmen. Dazu müssten „persönliche Steuernummern“ für das „Düsseldorfer Verfahren“ vergeben werden. Warum wäre dies sinnvoll? Weil wir es überwiegend mit reisenden Damen zu tun haben, die im Laufe eines Jahres an vielen Adressen arbeiten. Die Zuordnung zu einer „betrieblichen Düsseldorfer Steuernummer“ macht die Abwicklung intransparent, aufwendig und für den Betreiber sogar, wie schon erwähnt, gefährlich. Die Steuerbehörden sind gerade jetzt gefragt eine sinnvolle und praktikable Lösung zu finden! Nur so werden einerseits dem Staat regelmäßig verlässliche Einnahmen aus der Sexarbeit entstehen und andererseits für Sexworker klare rechtliche Regelungen geschaffen!

    Hierbei können seriöse Dienstleister, wie zum Beispiel die ZustellAnschrift.de, auch helfen den Kontakt zwischen der Sexarbeiterin und den zuständigen Finanzbehörden herzustellen und darüber hinaus bei der Erklärung und Abrechnung der „Düsseldorfer Zahlungen“ Tools zu Verfügung stellen, die sich an der Praxis orientieren. Düsseldorfer Verfahren 2.0: digital, professionell und sicher!

  • Howard Chance wünscht Frohe Ostern – Buenos Aires und Arbeitsbericht

    Howard Chance wünscht Frohe Ostern – Buenos Aires und Arbeitsbericht

    Landet das Prostitutionswesen in Deutschland im völligen Chaos?
    Howard Chance wünscht Frohe Ostern – Buenos Aires und Arbeitsbericht

    Landet das Prostitutionswesen in Deutschland im völligen Chaos?

    Das erste Quartal 2019 ist schon wieder Geschichte und ich hatte in den vergangenen Monaten den Schreibtisch voll mit umfangreichen Akten, die aufzeigen, welch komplizierte Prozesse durch das Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Gang gesetzt wurden. Hier einige akute Problemstellungen, die sich momentan bei meiner Arbeit häufen:

    1. Vergessene Anträge nach dem ProstSchG / Kooperative Behörden

    Obwohl das „neue“ Gesetz nun fast schon seit 2 Jahren „umgesetzt“ wird, hat sich in nicht wenigen Gegenden des Landes nur wenig getan. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen habe ich momentan mit „Nachgenehmigungen“ zu tun, wo tolerante Behörden Betrieben, die bislang keinen Erlaubnisantrag gestellt haben, Nachfristen einräumen, um Schließungen, die mangels Antrag problemlos möglich wären, zu vermeiden. Bei diesen Fällen ist natürlich eine gewisse Eile geboten, da man die Geduld der Amtsleute ja nicht überstrapazieren möchte. Wer hier zeitnah Hilfe benötigt, die oder der kann mich gerne kontaktieren.

    2. Baurecht mit Nutzungsänderungen / Baugenehmigungen

    Obwohl in mehreren Bundesländern überlegt worden war die Genehmigungen nach dem ProstSchG ohne baurechtliche Würdigung zu erteilen, ist die Handhabung momentan wieder eine andere: Baugenehmigungen werden in den meisten Fällen wieder eingefordert und der „Zwang“ zur Nutzungsänderung ist auch wieder klar erkennbar. Die Behörden machen dabei zum Teil sehr abenteuerliche Vorschläge oder hoffen in vielen Fällen das Betreiber „aufgeben“ ohne in Verwaltungsklagen einzusteigen. Die Tendenz geht zur Klagewelle und ich betreue in dieser Richtung eine ganze Reihe von Betrieben, die sich entsprechend vorbereiten. Wer Informationen zu diesem Thema benötigt, die oder der kann mich gerne ansprechen!

    3. Dokumentationspflichten / Aufzeichnungen

    Das neue Gesetz bringt ja eine ganze Reihe von Dokumentationspflichten mit sich, die im Betriebskonzept erläutert und dann im betrieblichen Alltag auch „gelebt“ werden müssen. Dazu gehört die Prüfung der Hurenausweise, die tägliche korrekte Abrechnung gegen Quittung / Rechnung, das Vertragswesen und viele weitere Dinge mehr! Inzwischen führen die Behörden diesbezüglich bereits Prüfungen durch und dabei werden regelmäßig erhebliche Mängel festgestellt, die dann mindestens zu einer nachdrücklichen Ermahnung, manchmal aber auch direkt zu Bußgeldern führen! Hier bin ich momentan umfangreich beratend tätig, um Schaden für Betreiberinnen und Betreiber zu vermeiden. Da es den von mir erfundenen „Bordellfachwirt“ als Ausbildungsgang immer noch nicht gibt, ist es kein Wunder, dass Probleme entstehen. Ich biete hier betriebliche Schulungen an und habe auch eine Reihe von Muster-Vorlagen vorrätig, die den Arbeitsalltag deutlich erleichtern! Howard hilft gerne … bundesweit!

    4. Steuer-Angelegenheiten / Aktivismus der Finanzbehörden

    Böse Zungen haben gehauptet, dass eigentlich der Bundesfinanzminister hinter dem ProstSchG steht, um in der Bargeld-Domäne Rotlicht das „Schwarzgeld“ weitestgehend auszumerzen! Besonders den Liebesdamen unterstellt man ja ein sehr gestörtes Verhältnis zum Fiskus und durch Registrierung erhobenen „Huren-Daten“, die den Finanzbehörden laut Gesetzestext unmittelbar zugehen, sind ein treffliches Instrument, um intensive Nachforschungen zu starten. Wer keine Steuernummer hat, aber schon seit Jahren in der Branche arbeitet, ist sehr verdächtig und wenn auch keine Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren zu erkennen ist, ist der Gedanke an „steuerfreie Arbeit“ schwer zu widerlegen. Wir reden in diesem Zusammenhang von Umsatzsteuer, Einkommensteuer, aber auch von lokalen Vergnügungssteuern, die unter bestimmten Umständen alle in Ansatz gebracht werden können und die den „Hurenlohn“ schnell schmälern. Leider sind die momentan vorhandenen Steuerformulare und -gesetze so kompliziert, dass die einfache Dame sie einfach nicht versteht und wie der Ochs vorm Berg steht. Wenn man auf Erfassungsbögen der Behörden nicht reagiert, kann es irgendwann ein böses Erwachen geben. Es wäre Zeit ein für die Branche taugliches Besteuerungsverfahren zu entwickeln, das auch in der Praxis taugt. Die Behörden machen sich sicher viel Mühe, es gelingt ihnen aber kaum „Erfolge“ zu erzielen und der Aufwand ist oft grösser als der Ertrag, denn die meisten Sünderinnen in der Branche haben eben keinen Sparstrumpf mit dem man alte Steuerschulden begleichen könnte! Zu allem Überfluss gibt es in der Republik auch nur sehr wenige Steuerberater, die mit Mandantinnen aus dem Milieu arbeiten möchten, weil dies immer mit Aufwand verbunden ist, den man sich gerne spart!

    5. Immobilien-Angelegenheiten … gesucht und gefunden?

    Nach wie vor gestaltet sich der erotische Immobilienmarkt als sehr „statisch“. Entnervte Betreiber möchten verkaufen, scheitern dann aber oft daran, dass Betriebe noch nicht genehmigt sind und so quasi unverkäuflich sind! Ein Puff ohne Genehmigung ist wie eine Katze im Sack und die Investitionsfreude ist merklich gehemmt! Doch selbst wenn bereits eine Genehmigung vorliegt, tut sich gerade wenig. Für Investoren ist Rotlicht gerade nicht sonderlich „hipp“ und ob sich diese Situation bald ändern wird, wage ich hier zu bezweifeln. Ich nehme zwar gerne nach wie vor Anfragen entgegen, muss aber vor Euphorie warnen: selbst Schnäppchen verkaufen sich nicht schnell, sondern manchmal gar nicht! Als mutiger Käufer hat man aber gerade jetzt eine große Auswahl und ich vermittle gerne entsprechende Kontakte, zumal ein Kollege von mir auch eine Geschäftsbank besorgt hat, die im Rotlicht-Bereich Geschäfte tätigt.

    6. Howard Chance – In eigener Sache – Das Buch Prostitution 2019

    Als Buch-Autor und Blogger war ich in den vergangenen Jahren recht emsig unterwegs, was allerdings durch diverse Ereignisse und Notwendigkeiten in den letzten Monaten etwas ins Hintertreffen kam. Mein Buch „Prostitution 2018“ wurde in 2018 nicht fertig und soll nun Ende Mai mit dem Titel „Prostitution 2019“ erscheinen. Ich werde mich im Mai 2019 daher zu einer verlängerten schöpferischen Schreibwoche zurückziehen, um mein „Werk“ zu vollenden! Darüber hinaus wird es weitere neue geschäftliche Projekte geben, über die ich in meinem nächsten Newsletter ausführlich berichten werde.

    Für heute grüsse ich österlich wie kollegial von Haus zu Haus als

    Howard Chance

    howard.chance@t-online.de

     

  • Messe- und Seminarbericht – Venus Berlin 2018 – News Zukunft Rotlicht

    Messe- und Seminarbericht – Venus Berlin 2018 – News Zukunft Rotlicht

    Messe- und Seminarbericht – Venus Berlin 2018 – News Zukunft Rotlicht

    Die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht präsentierte sich in Berlin

    Die Venus Erotikmesse Berlin rief und die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht reiste in die Hauptstadt, um sich dem Publikum zu präsentieren! Unter der bewährten Projektleitung von Christoph Rohr waren die Hauptstadt-Erotiker von BERLINintim, das aufstrebende Erotikportal Rotlicht.de, die Kleinanzeigen-Experten von Quoka.de, die Zustellanschrift.de sowie MH-Consulting by Howard Chance nebst der Rotlicht-Akademie aus Ulm gemeinsam am Start. Unter dem innovativen Label „Zukunft Rotlicht“ und sponsored by „London – The Condom“ wurde ein umfangreiches Angebot für die Rotlicht-Branche präsentiert.

    Messeaktivitäten auf der Venus Berlin 2018

    Kondome, GV-Energie-Brause und Erotikwerbung by Rotlicht.de aus Schwerin

    Der emsige wie sympathische Kollege Thomas Schiller von Rotlicht.de hatte Feuerzeuge, hochwertige Kugelschreiber, GV-Energie-Brause und sehr wandstarke Präservative im Gepäck, Lustwaren, die bei den Besucherinnen und Besuchern reißenden Absatz fanden. Howard Chance betätigte sich auch als aktiver Kondomtester, brachte Schillers Hardcore-Tüten  aber selbst mit dem gesponsorten Teppichmesser von BERLINintim nicht zum bersten. Ganz harte Ware für den Wüsten-Nahkampf-Einsatz, die den Vergleichstest mit einem neuen No-Name-Produkt unter dem Label „das dünnste Kondom der Welt“ ganz klar für sich entschied. Denn das dünnhäutige Produkt platzte prompt, nachdem ich nur ganz leicht hinein gepustet hatte! Qualitätsurteil: Mangelhaft! – Die „Schiller-Tüte“ hielt hingegen sogar im erweiterten Praxistest, wobei das wahrgenommene „Feeling am Glied“ jedoch den Eindruck vermittelte einen LKW-Reifen montiert zu haben. Ein absolut „Safe-Produkt“, aber mit den bewährten gefühlsechten Kondomen unseres Sponsors „London“ eben überhaupt nicht zu vergleichen! „Einmal London, immer London“, war das Fazit des emsigen Testers! Doch Rotlicht.de war ja nicht gekommen, um Kondome zu promoten, sondern präsentierte ein Rotlicht-Portal, dass von Schwerin aus agiert, dort „Platzhirsch“ ist, und nun deutlich auf Expansionskurs ist. Von Schwerin aus in die gesamte Republik! Der Start ist geglückt!

    Geräucheter Hasenrücken à la Meyer und das BERLINIntim-Magazin zur Messe

    Der Berliner Erotikpionier Thomas Meyer, Gründer des Portals BERLINIntim, erfreute die Standgemeinschaft mit frischem Kaffee, hausgemachter Gourmet-Leberwurst und selbstgeräuchertem Hasenrücken (womöglich aus der Berliner Hasenheide?) mit markantem Buchenholz-Finish und war ein stets gefragter Gesprächspartner zu technischen und ideologischen Themen der Erotikwerbung in Berlin. Ein „alter Hase“, was ja wieder zum Räuchern passt! Thomas und auch seine liebe Frau bringt man so schnell nicht aus der Ruhe, zumal diese auch bei der „schärfsten Party der Stadt“ mitwirkten, bei der die Branche im „Carlitos“ den Messestart beging! Am Gemeinschaftsstand auf der Venus wurde auch eine kostenfreie Messezeitung ausgegeben, die sich mit dem Sonderteil „Rotlicht-Fibel“ mit dem ProstSchG und seiner Umsetzung befasste! Natürlich haben wir das Magazin auch in einer PDF-Version produziert! Es steht unter folgender Adresse zum Anschauen für Sie / für Euch bereit: https://www.yumpu.com/xx/document/view/62142387/venusmagazin2018

    Zustellanschrift.de für Sexworker(innen) / Rotlicht-Akademie / MH-Consulting

    Die starke bundesweite Allianz von Christoph Rohr und Howard Chance (icke) informierte Bordellbetreiber, Escort-Agenturen und Sex-Dienstleisterinnen am Stand über die Notwendigkeiten nach dem neuen Prostitutiertenschutzgesetz und über damit verbundene Schwierigkeiten bei der rechtssicheren Zustellung von amtlichen Dokumenten! Wie stelle ich meinen Betrieb auf, wie kooperiere ich mit Behörden, wie bekomme ich eine „Konzession“. Wie stellt eine reisende Dienstleisterin ihren „Postverkehr“ sicher, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt? Themen, die auch beim Seminar „Rotlicht trifft Blaulicht“ intensiv behandelt wurden, wovon später noch die Rede sein wird!

    Quoka.de – Der Schlüssel(anhänger) zum Erfolg! – Clevere Ideen für die Branche

    Das Portal gehört zu den klickstärksten Online-Kleinanzeigen-Märkten der Republik und unterhält auch einen umfangreichen Erotik-Bereich, in welchem regelmäßig über 75.000 Inserate zu finden sind! Die Produktmanagerin und Prokuristin engagiert sich seit Jahren für die Erotikbranche und für die rechtskonforme Arbeit nach dem ProstSchG und empfand es auch in diesem Jahr als wichtig in Berlin die Quoka-Flagge zu zeigen. Mit einem 4-er-Team war man zur Werbeberatung vor Ort, verteilte schicke Schlüsselanhänger und Kennenlern-Gutscheine und war auch beim Fachseminar unterstützend tätig, wofür wir uns herzlich bedanken! Es lebe die Kooperation: jetzt und natürlich in Zukunft!

    Rotlicht trifft Blaulicht – Das Fachseminar am Venus-Wochenende in Berlin!

    Nach dem großen Erfolg des Seminars „Zukunft Rotlicht“ im April 2018 (Saalbau Gallus Frankfurt am Main) hatte sich Kollege Christoph entschieden, mal wieder „volles Rohr Gas zu geben“ (Zitat), um eine weitere Großveranstaltung im Rahmen der Venus zu präsentieren. Schließlich gibt es bei der Umsetzung des ProstSchG spätestens seit Sommer 2018 bundesweit verstärkte Aktivitäten der Behörden, die den „Dornröschen-Schlaf“ wohl langsam beendet haben. Es geht vielen Betrieben gerade an den baurechtlichen „Kragen“ und die Finanzbehörden sind fleißig dabei neue „Steuerbürgerinnen“ zu erfassen und zu taxieren! Kein Tag ohne hilfesuchende Anrufe bei den Hotlines von Rotlicht-Akademie und MH-Consulting! Täglich neue verunsichernde Presseberichte mit teils fragwürdigem Wahrheitsgehalt! Nach wie vor ein ziemliches Chaos an der deutschen Prostitutions-Front!

    ProstSchG, ProstG, Abgabenordnung, Verwaltungs- und Ordnungsrecht

    Der Verwaltungsjurist Andreas Ramisch und der Frankfurter Rechtsanwalt Guntram Knop hatten für Berlin den Auftrag Licht in manches Dunkel zu bringen und die Beiden waren wie immer trefflich vorbereitet. Ramisch befasste sich intensiv mit Fragen des Bau- und Ordnungsrechts und stellte klar, dass eine baurechtliche Prüfung und die Vorlage baurechtlicher Dokumente grundsätzlich nicht zu den Pflichten eines Betreibers im ordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren gehören. Entsprechende Anforderungen, wie sie z.B. in NRW gestellt wurden, sind bezogen auf das ProstSchG nicht gesetzeskonform, was die umsetzenden Verwaltungen inzwischen „eingesehen“ haben. Das Baurecht bleibt „unberührt“, was dem Antragsteller aber keinen Vorteil bringt: ein Ordnungsamt kann einen Betrieb ohne baurechtliche Prüfung genehmigen, muss diese Prüfung sogar unterlassen! Aber: das Bauamt kann jederzeit in einem getrennten Verfahren Prüfmaßnahmen ergreifen und trotz vorhandener „Konzession“ Nutzungen untersagen, wenn das Baurecht verletzt wird! Ja, kompliziert, schon vom Grundsatz her! Ich verwende zur Verdeutlichung hier gerne ein Beispiel aus der automobilen Welt: wenn ich einen Führerschein erwerbe, darf ich zwar Autofahren, aber eben nur ein Fahrzeug, was eine Zulassung und Betriebserlaubnis besitzt! Im Bereich Prostitution und Baurecht sind Konflikte vorprogrammiert und dabei könnte eine „aktive Duldung“ eines eigentlich rechtswidrigen Umstands durchaus von Bedeutung sein, wie Rechtsanwalt Knop verdeutlichte, der aktuell umfangreich mandantiert ist und neben finanzrechtlichen Verfahren auch in Verwaltungsverfahren involviert ist. Eine Stadt kassiert jahrelang Vergnügungssteuer für einen Betrieb und untersagt diesen dann aus baurechtlichen Gründen? In einer Stadt werden Bordelle in Mischgebieten (ausnahmsweise) erlaubt, in der anderen wird eine solche Nutzung kategorisch ausgeschlossen? Es gibt zu diesen Themengebieten bislang nur wenig Urteile und wenn, sind diese oft nicht allgemein übertragbar und niedriginstanzlich. Die Klagewelle steht erst noch bevor, da es eben an Normen fehlt, die sich erst ergeben werden!

    Die beiden Experten, die keine Berührungsängste mit der Branche haben, zeigten Problemstellungen exakt und anschaulich auf: Ramisch aus strenger Behördensicht und Knop mit dem klaren Blick auf mögliche Kompromisse und Rechtsmittel, die den Experten erfordern. Wer meint, selbst „werkeln“ zu können, wird schnell feststellen, dass es in der juristischen Welt nicht immer nach den Regeln der „allgemeinen Logik“ geht, sondern dass es erforderlich ist, sich im rechtlichen „Kanon“ zu bewegen, der mit einer „besonderen Logik“ arbeitet, die den Laien vor unlösbare Probleme stellen kann. Wer kennt sich schon mit materiellem und formellem Recht aus und der Bedeutung dieser Antipoden? Und was ist, wenn die antipodische Definition so nicht ganz stimmt? Hurra, Zeit für eine juristische Doktorarbeit! Fest steht: das ProstSchG an sich ist ein recht einfaches Gesetz, dessen Brisanz erst durch die Koexistenz mit anderen Rechtsnormen entsteht. Es gibt deutliche Widersprüche zur Abgabenordnung und deren Vorschriften, aber auch Konfrontationen mit Bauordnungen, die zu allem Überfluss auch nicht bundesweit einheitlich sind. Fragen über Fragen und eben noch keine explizite Rechtsprechung!

    Nach dem ausführlichen Vortrag von Andreas Ramisch zum Ordnungsrecht, kamen die „Spezialitäten des Steuerrechts“ zur Sprache: Hinzurechnung von Umsatzsteuer, steuerliche Pflichten von selbständigen Unternehmerinnen. Vermeintlich innovative Geschäftsmodelle, der Scheinselbständigkeit zugrunde liegen könnte! Warum werde ich möglicherweise zum Arbeitgeber ohne es zu wollen? Was ist mit Altlasten, die bei der „steuerlichen Erfassung“ von Sexworkerinnen entstehen können? Warum ermittelt die Steuerfahndung im europäischen Ausland? Viel komplexer geht es kaum und Guntram Knop bemühte sich die vielfältigen Fragen des Publikums zu beantworten, wobei diese oft auf sehr speziellen Einzelfällen beruhen, die im Detail bewertet werden müssen! Nur: wenn einen das Finanzamt packt, ist schnell Schluss mit lustig, gerade wenn bei Hinzurechnungen und Schätzungen unglaublich hohe Zahlen im Bescheid stehen, die den Ruin zur Folge haben können! Da passt dann in vielen Fällen die makabere Beschreibung: „Schönes Kind, leider tot!“

    Die Köpfe rauchten und nicht wenige Seminar-Teilnehmer hatten Sorgenfalten auf der Stirn und natürlich das Bedürfnis den Wissensstand weiter zu vertiefen! Guntram Knop wird in den
    kommenden Wochen sicher gut zu tun haben und ist bestens informiert und präpariert. An dieser Stelle muss auch einmal die hervorragende Zusammenarbeit in der „Akademie“ hervorgehoben werden: Christoph Rohr und ich sind an der Front unterwegs, wir erledigen die Basisarbeit, können dies aber natürlich nur bis zu einem Punkt bewältigen. Spätestens wenn es in die Rechtsberatung und vor Gericht geht, muss der Experte Knop mit der schwarzen Robe ran. Die Tiefen des deutschen Verwaltungsrechts bleiben dem Nicht-Verwaltungsrechtler auf ewig verschlossen. Gut, dass es dann den Andreas Ramisch gibt, der geduldig zuhört und präzise Analysen liefert! Ohne das Expertenteam wären wir als Unternehmensberater aufgeschmissen und überfordert!

    ProstSchG – Berichte aus der Praxis by Stephanie Klee, Christoph Rohr und Howard Chance

    Kein Theorie ohne Berichte aus der Praxis! Stephanie Klee vom BSD e.V. ist eine Ikone der Branche, die „man“ kennt und die ihre umfangreiche Arbeit „politisch“ versteht. Sie lehnt das ProstSchG persönlich gänzlich ab, machte aber deutlich, dass es für Betreiberinnen und Betreiber in der praktischen Arbeit nichts bringt in Opposition zum Staat und dessen Organen zu gehen! Die gescheiterte „Verfassungsbeschwerde“ war ein Signal, dass man nicht überhören darf! Ja: das ProstSchG gilt ohne wenn und aber! Der Staat und die Staatsdiener handeln auf gesetzlich eindeutiger Grundlage. Berufsverbände wie der BSD e.V. opponieren politisch weiter, sind aber durch das Gesetz, im Gegensatz zu den Betreiberinnen und Betreibern, nicht in der Existenz gefährdet! Man kann als Betreiberin / Betreiber und Sexworker(in) durchaus auch weiter politischen Prostest üben, muss aber in der Praxis die staatlichen Regeln einhalten. Ohne wenn und aber! Stephanie Klee erlebt das ProstSchG als „Prostitutionsverhinderungsgesetz“ und wer will ihr da widersprechen? Je mehr Unannehmlichkeiten entstehen und je mehr es auch an den Geldbeutel geht, desto uninteressanter wird der Beruf der Sexarbeiterin und das Betreiben eines Bordells. Der Staat will Prostitution auf ein Minimum zurückdrängen und die Gesetzgebung ebnet den Weg dazu! Der Umgang mit Sexarbeitenden ist dabei ziemlich rücksichtslos und unnachgiebig. Viele der Damen und Herren in der Branche fühlen sich wie Menschen 2. Klasse, die man scheinbar bevormunden muss! Liberalität: Fehlanzeige!

    Christoph Rohr liegen die praktischen Hilfen für Sexarbeiterinnen am Herzen: er präsentierte neuerlich seine „Zustellanschrift.de„, die für die Branche ein Segen ist! Gerade wenn man als Sexarbeiterin viel reist und in Deutschland keinen Wohnsitz hat, geht wichtige Post schnell verloren! Befinden sich unter den Fehlläufern Steuerbescheide und ähnliche wichtige Dokumente, kann man seine Recht nicht wahren und hat plötzlich mörderische Schulden, die inzwischen auch im Ausland beigetrieben werden. Das Produkt „Zustellanschrift“ löst dieses Problem wirksam und man wird per E-Mail oder SMS informiert, wenn Post in der Ulmer Postzentrale eingegangen ist und die Post selber wird gescannt und digital zur Verfügung gestellt.

    Ich selbst, Onkel Howard, hielt zum Abschluss der Veranstaltung eine „Kurzandacht“, bei der ich auf einige Probleme in der Umsetzungspraxis hinwies und einige wichtige Aspekte des Tages noch einmal zusammenfasste. Natürlich waren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu diesem Zeitpunkt schon deutlich geschafft und sicherlich froh, dass ich mich hier, entgegen meiner sonstigen Gewohnheit, kurz hielt. Nach dem Schluss-Dank von Christoph Rohr an die Referenten und ans Publikum, endete ein interessanter und aufschlussreicher Seminar-Tag! Fortsetzung folgt, denn das Thema entwickelt sich zum „Dauerbrenner“ und wir bleiben als Interessen- und Arbeitsgemeinschaft wie immer am Ball! Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, so sprechen Sie uns jederzeit gerne an!

    Ihr / Euer Howard Chance

    MH-Consulting by Howard Chance
    http://mhconsulting.online
    howard.chance@t-online.de

    Rotlicht-Akademie by Christoph Rohr
    https://www.rotlicht-akademie.de
    info@rotlicht-akademie.de


     

    Kontext-Artikel zum Thema im „Kaufmich-Magazin“:

    https://www.kaufmich.com/magazin/rotlicht-trifft-blaulicht-betreiber-diskutierten-in-berlin-ueber-die-zukunft-des-rotlichts/

  • Berlin ruft! – Venus Erotikmesse – Seminar Zukunft Rotlicht – Consulting

    Berlin ruft! – Venus Erotikmesse – Seminar Zukunft Rotlicht – Consulting

    Berlin ruft! – Venus Erotikmesse – Seminar Zukunft Rotlicht – Consulting

    News by Howard Chance – Dienstag 09. Oktober 2018

    Nach fast einem Monat der schöpferischer Blog-Pause, die einfach meinem Buch-Projekt geschuldet waren, bereite ich mich heute auf eine lange „Venus-Woche“ in Berlin vor! 6 Tage in der Hauptstadt mit jeder Menge Aktivitäten, nämlich:

    Messestand der Interessengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ auf der „Venus“

    Die vom Kollegen Christoph Rohr und mir gegründete Interessengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ präsentiert sich von Donnerstag, 11. Oktober, bis Sonntag, 14. Oktober 2018 an einem Gemeinschaftsstand in der Business-Halle 20 / Standnummer 20 der Venus-Erotikmesse. Mit dabei sind BERLINIntim, MH-Consulting by Howard Chance, Quoka.de, Rotlicht-Akademie.de, Rotlicht.de und Zustellanschrift.de. Umfangreiche Informationen zum neuen Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), kompetente Ansprechpartner zum Thema und Gedankenaustausch zu einer komplexen Materie, die die Rotlicht-Branche fordert. Was gibt es Neues? Was muss man tun? Wer kann mir bei Genehmigungsantrag und Betriebskonzept helfen? Wo und wie kann ich erfolgreich werben und welche Hilfsprodukte sind lohnenswert oder sogar dringend notwendig. Besuchen Sie uns am Stand, kommen Sie mit uns persönlich ins Gespräch! Am Stand erhalten Sie auch unser kostenloses Messe-Magazin mit wertvollen Infos und Tipps! Die Öffnungszeiten der Business-Halle 20: Donnerstag, 11. Oktober 11:00 – 20:00 Uhr, Freitag, 12. Oktober 11:00 – 20:30 Uhr, Samstag, 13. Oktober 11:00 – 20:30 Uhr und Sonntag, 14. Oktober 11:00 – 19:00 Uhr. Wir freuen uns auf Sie! Informationen zur „Venus“ finden Sie unter: https://www.venus-berlin.com/


    Rotlicht trifft Blaulicht – Seminar Samstag, dem 13. Oktober 2018, in Berlin

    Am Samstag, dem 13. Oktober 2018 präsentieren wir die „Sexte Ausgabe“ der Seminarreihe „Rotlicht trifft Blaulicht“ im Mercure-Hotel Berlin City West.  Das Fachseminar richtet sich an Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter und an besonders an die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsbetrieben, die ihren Betrieb neu aufstellen und/oder einen Erlaubnisantrag stellen müssen. Ein bundesweites Team von Experten und Beratern ist beim Seminar am Start, um wertvolle Tipps zu geben und die Fragen des Auditoriums zu beantworten. Rechtsanwalt Guntram Knop referiert zu Fragestellungen des Steuerrechts und hat viele neue Informationen zum Umgang der Finanzbehörden mit dem „Rotlicht“, Verwaltungsjurist Andreas Ramisch kennt die Vorgehensweisen der Verwaltungsbehörden aus der eigenen täglichen Praxis und ist ein gefragter Experte, der genau weiß, worauf die Ämter Wert legen und wie Recht in der Praxis angewendet wird! Stephanie Klee, Christoph Rohr und Howard Chance sind als erfahrene Berater tätig und begleiten Unternehmen und Dienstleisterinnen in Konzessionierungsverfahren nach dem ProstSchG. Das Fachseminar bietet geballte aktuelle Informationen und verschafft eine Wissensvorteil, den man nicht unterschätzten sollte! Alle Informationen zum Fachseminar finden Sie im aktuellen Flyer der veranstaltenden Rotlicht-Akademie by Christoph Rohr. Restkarten für die Veranstaltung können noch zum Preis von 80 € pro teilnehmende Person noch über die Seite der Rotlicht-Akademie bestellt werden, sind aber auch am Stand der Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht erhältlich.


    Consulting-Termine Howard Chance vom 10. bis 15. Oktober in Berlin

    Ich habe als Consultant bundesweit eine umfangreiche Anzahl von Kunden, von denen einige auch zur Venus nach Berlin anreisen. Neben temporärer Standpräsenz und meiner Teilnahme am Fachseminar, werde ich in Berlin eine ganze Reihe von persönlichen Beratungsterminen „am Rand der Venus“ führen, die natürlich nicht mitten im Messetrubel stattfinden werden. Am Mittwoch, dem 10. Oktober 2018, bin ich bereits exklusiv und ganztägig von einem Großkunden gebucht. An anderen Tagen, außer Samstag, stehe ich nach Absprache für „Rendezvous“ zur Verfügung und dies auch noch am Montag nach der Messe. Ich bitte um möglichst frühzeitige Terminvereinbarungen, falls ein Gesprächswunsch besteht. Mein Messe-Hotel befindet sich am Kurfürstendamm und damit nicht wirklich weit vom Messegelände entfernt! Kontakt per Phone: 0151-71885164 oder gerne auch per E-Mail: howard.chance@t-online.de

  • Newsletter Howard Chance / MH-Consulting – 02. September 2018

    Newsletter Howard Chance / MH-Consulting – 02. September 2018

    Newsletter Howard Chance / MH-Consulting - 02. September 2018Newsletter Howard Chance / MH-Consulting – 02. September 2018

    News zum ProstSchG – Presseschau – Arbeitsaufgaben – Projekte aktuell

    Die Sommerferien 2018 sind Ende dieser Woche in allen Bundesländern vorbei und dann beginnt vermutlich der „heiße Herbst“ in den Ämtern und Verwaltungen! Ich habe momentan als Unternehmensberater viel in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zu tun. In Baden-Württemberg ist man ja schon seit Jahresbeginn recht aktiv, in Rheinland-Pfalz und dem Saarland wurden Fristen bislang „gedehnt“. Nun ist man aber auch dort am Start und versucht das ProstSchG umzusetzen! Ich begleite dabei eine Reihe von Unternehmen und bin dabei recht zuversichtlich: in Rheinland-Pfalz und dem Saarland gibt man sich von Seiten der Behörden überwiegend gesprächsbereit und auch in Baden-Württemberg gibt es zumindest in der Landeshauptstadt Stuttgart oft „Gnadenfristen“ und auch diverse „Nachbesserungsmöglichkeiten“. Den Trend zu amtlichen Schließungen sehe ich momentan vermehrt in Nordrhein-Westfalen, wo man ja seit über einem Jahr intensiv mit dem Gesetz arbeitet! Generell gibt es immer noch Möglichkeiten unangemeldete Betriebe zu „legalisieren“, wenn man von sich aus das Gespräch mit dem Amt sucht! Die meisten Beamtinnen und Beamten sind nicht wirklich „böse“ und drücken beim komplizierten Thema ProstSchG auch schon mal ein bis zwei Augen zu, auch wenn darauf natürlich kein rechtlicher Anspruch besteht! Ich ermutige an dieser Stelle ausdrücklich „aktiv“ zu werden, wenn man noch eine „Leiche“ im Keller liegen hat und noch die Möglichkeit hat eine „Erlaubnis“ zu erhalten! Ist erst einmal eine „Schließungsverfügung“ wegen Betreiben eines illegalen Bordells auf dem Tisch, wird es nämlich sehr eng! Ich stehe Ihnen hier natürlich jederzeit zur Verfügung und prüfe gerne, was in Ihrem speziellen Fall zu tun ist!


    Steuerfalle „Chemnitz Süd“ & Co. – Die Finanzbehörden arbeiten emsig!

    Auf einer Dienstreise in den Süden wurde ich mit dem Finanzamt Chemnitz-Süd konfrontriert, dass eine Sonderstelle für die Umsatzsteuer-Erhebung von osteuropäischern „Unternehmern“ beherbergt. Dort ist man für Rumänien, die Slowakei und Tschechien zuständig und zu den „Unternehmern“ gehören nun auch die Sexworkerinnen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, aber bei uns tätig sind und im Regelfall „Umsatzsteuer“ erzeugen, aber oft leider nicht „abführen“. Über viele Jahre hatte dies selten eine Konsequenz, doch nun wird in den Heimatländern Amtshilfe gesucht und deutsche Finanzpost landet in vielen Fällen bei der Heimatadresse im Ausland! Schätzungen mangels Erklärungen und das Unglück nimmt seine Lauf! Auch in deutschen Bordellen und Terminwohnungen hat die Suche nach neuen „Steuerzahlerinnen“ begonnen, seit die Finanzbehörden durch den „Huren-Pass“ von der Existenz bisher unbekannter Damen erfahren haben! Um eine „Steuerzahlung“ gleich welcher Art, wird man als Sexworkerin mittelfristig nicht mehr herum kommen und dies macht den „Job“ in Deutschland nun für viele sehr unattraktiv und das erst recht, wenn Steuersünden der Vergangenheit zu Tage treten könnten! „Einzelaufzeichnungen“ und „Steuererklärungen“ werden zu einem wichtigen Thema, wenn man nicht im steuerlichen Chaos landen will! Gemeinsam mit meinen Partnern aus dem Bereich der Steuerberatung werden wir hier im „heißen Herbst 2018“ intensive Aufklärungsarbeit leisten und auch spezielle Lösungen für Sexarbeiter ins Portfolio aufnehmen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/30/schreckgespenst-finanzamt-chemnitz-sued-sexworker-aufgepasst/


    Buch-Projekt „Zukunft Rotlicht – Prostitution 2018“

    Noch gute 4 Wochen bis zur Präsentation meines neuen Buchs und darum eben auch eine sehr intensive Arbeitsphase, bei der ich mich manchmal für einige Tage zurückziehen muss, um Texte zu erstellen und zu überarbeiten! Da die Präsentation zur „Venus 2018“ angekündigt ist, läuft die Uhr stetig und ich kann den Urlaub auch in diesem Monat erst mal wieder streichen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/14/memo-buchprojekt-zukunft-rotlicht-prostitution-2018-by-howard-chance/

     


    Rotlicht trifft Blaulicht / Venus Berlin 2018 / Oktober 2018

    Auch das große Tagesseminar „Rotlicht trifft Blaulicht“ am 13. Oktober 2018 in Berlin und die damit verbundene Messe-Präsenz unserer Interessengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ auf der „Venus Erotikmesse“ geraten jetzt in den Fokus und wir freuen uns natürlich auf Eure/Ihre Teilnahme in Berlin!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/01/berlin-rotlicht-trifft-blaulicht-seminar-prostschg-sa-13-10-2018/

     


    Kurze Anfragen von Kunden:

    Württembergische Versicherung im Rotlicht tätig?

    Im Auftrag eines Kunden suche ich „Versicherungsnehmer“, die einen „Rotlicht-Betrieb“ bei der Württembergischen Versicherung versichert haben. Hintergrund ist ein anstehender Prozess, in dem belegt werden muss, dass die genannte Versicherung aktuell „Rotlicht-Policen“ anbietet. Der Kunde hat diesbezüglich ein „Kopfgeld“ für Erkenntnisse ausgesetzt! Diskrete Kontaktaufnahme gerne über mich!

    Tabledance-Bar Lutherstadt Wittenberg abzugeben!

    In der beschaulichen Lutherstadt Wittenberg ist eine kleine Tabledance-Bar abzugeben! Monatsmiete 750 € / Abstand für Inventar 20.000 €. Der jetzige Betreiber ist nicht aus der Gegend und möchte das Kleinobjekt an einen „lokalen Interessenten“ abgeben! Kontaktaufnahme auch hier gerne über mich!

    Investor für Clubprojekt in Nürnberg gesucht – 50.000 € benötigt!

    Für ein durchdachtes Clubprojekt in Nürnberg , das in Kürze eine amtliche Genehmigung erhalten wird, wird ein Investor gesucht, der relativ kurzfristig 50.000 € bereitstellen kann. Kontaktaufnahme gerne über mich!


    Herzliche Grüße von Haus zu Haus sendet Euer / Ihr

    Howard Chance – Consultant
    Phone: 0151-71885164 (täglich 9 – 22 Uhr)
    Mailkontakt: howard.chance@t-online.de

    Berater-Webseite:http://mhconsulting.online

     

  • Schreckgespenst Finanzamt Chemnitz-Süd! – Sexworker aufgepasst!

    Schreckgespenst Finanzamt Chemnitz-Süd! – Sexworker aufgepasst!

    Schreckgespenst Finanzamt Chemnitz-Süd! - Sexworker aufgepasst!Schreckgespenst Finanzamt Chemnitz-Süd! – Sexworker aufgepasst!

    Entdeckungen bei einer Geschäftsreise – ProstSchG und Besteuerung

    Karl-Marx-Stadt? Gibt es nicht mehr! Seit der „Wende“ heißt die drittgrößte Stadt wieder „Chemnitz“! So weit, so gut! Aber was hat es mit „Chemnitz“ bzw. dem „Finanzamt Chemnitz-Süd“ auf sich und warum ist mir das hier einen Bericht wert?

    Nun, wir haben ja von stetigen Bemühungen der Finanzbehörden gehört, Gelder von Sexworkerinnen einzutreiben und das neue Gesetz bietet ja durch die erhobenen Anmeldedaten der Ordnungsämter nun weitreichende Möglichkeiten, „Bürgerinnen“ aus dem „Rotlicht“ zur Kasse zu bitten, wie ein Fall verdeutlichen mag, dem ich bei einem Besuch bei einem guten Freund im Süddeutschen auf die Spur kam.

    Bei einem „Umtrunk“ in einem badischen Vorzeigebetrieb sprach mich eine Sexworkerin aus Rumänien an, die seit einigen Jahren in Deutschland tätig ist und nun seit etwa einem halben Jahr massive Probleme mit dem Finanzamt Chemnitz-Süd hat. Sie bekam in ihrer rumänischen Heimat Post aus Chemnitz, obwohl sie noch nie im dortigen Bereich tätig war, sondern vornehmlich in München ihrer Arbeit nachgegangen war. Chemnitz ist Sachsen und warum bekommt man die Aufforderung Umsatzsteuer an das Finanzamt Chemnitz zu zahlen? Merkwürdig! Ich dachte zunächst an eine Verwechslung, eine Namensgleichheit oder
    aber an eine Identitäts-Verwendung durch eine Kollegin.

    Doch was war wirklich passiert? Die junge Dame, nennen wir sie einmal Maria, hatte sich im Jahr 2015 in München beim Amt gemeldet, um mitzuteilen, dass Sie in der bayerischen Metropole der Sexarbeit nachgehen möchte und sie hatte dort ihren rumänischen Pass vorgelegt und eine deutsche „Postadresse“ angegeben, nämlich die Privatanschrift eines älteren „väterlichen Freunds“, den sie in einem Nachtclub kennengelernt hatte. Die gekaufte Freundschaft hatte sich dann im Laufe der Jahre aufgelöst und so wurden amtliche Schreiben
    und auch eine Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen vermutlich galant im Mülleimer entsorgt, ohne das Maria überhaupt von der Existenz solcher Schreiben erfuhr!

    Wenn man nun trotz Aufforderung nichts erklärt, nimmt das Finanzamt Schätzungen vor und
    erstellt Bescheide, die dann wieder im papierfressenden Briefkasten landen! Das Resultat: die Bescheide werden rechtskräftig, da kein Widerspruch erfolgt und korrigierende Erklärungen ausbleiben! Wird nicht gezahlt, schickt das Finanzamt Vollstreckungsbeamte raus und stellt Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse für existierende Bankkonten aus, wobei sich solche Konten für Finanzbehörden quasi auf Knopfdruck ermitteln lassen!

    Beim Münchener Freund, der keiner mehr war, wurde der Vollstrecker vom Finanzamt nicht fündig, das deutsche Bankkonto hatte keine Deckung für die offenen 20.000 € geschätzter Umsatzsteuer und das Unglück nahm seinen Lauf. Die Akte landete nämlich nun beim Finanzamt Chemnitz-Süd, wo die deutsche Finanzverwaltung eine Zentralstelle für die Beitreibung von Umsatzsteuer osteuropäischer Unternehmer geschaffen hat! Und in Chemnitz ist man nicht zimperlich, was die Bescheide zeigen, die bei Marias Familie in Rumänien landeten! Es war die Adresse, die im Pass stand und die von den Münchener Ordnungsbehörden erfasst worden war!

    Mit einem deutlichen Hinweis bei Nichtzahlung der Steuer die rumänischen Behörden um Amthilfe zu ersuchen, sollte Maria innerhalb von 4 Wochen die offene Umsatzsteuer von 20.000 € zahlen, worauf diese dann einen Münchener Rechtsanwalt einschaltete, der für gutes Geld lediglich die Rechtmäßigkeit des Anspruchs bestätigte und ansonsten nur mit den Achseln zuckte. Pech gehabt! Bitte zahlen! Sonst in Heimat Ärger!

    Da Maria unter keinen Umständen Probleme mit den Finanzbehörden in Rumänien haben wollte und will, da man dort angeblich sogar Erzwingungshaft verhängen kann, kratzte sie alles gesparte Geld zusammen und zahlte innerhalb weniger Wochen die Hälfte der Forderung nach Chemnitz, bekam aber über den Rechtsanwalt in München, der nun als Postempfangsbevollmächtigter benannt war, gleich neue Bescheide für Zeiträume, die vorher noch nicht erfasst worden waren. Nochmals 10.000 € Umsatzsteuer! Woher nehmen, wenn nicht stehlen oder anschaffen?

    Die Schätzung unterstellt einen Umsatz von 50.000 € pro Jahr = 10.000 € Umsatzsteuer pro Jahr (gerundet), wobei abzugsfähige Vorsteuer gänzlich ignoriert wird. Wird die Umsatzsteuer mangels Widerspruch rechtskräftig, kann die Einkommensteuerstelle, die bislang noch gar nicht involviert ist, die Zahlen übernehmen und einen Gewinn von 40.000 € pro Jahr unterstellen! Für diesen Gewinn muss dann natürlich ebenfalls Steuer bezahlt werden, wobei dann zu prüfen ist, ob dies in Deutschland oder Rumänien erfolgen muss!

    Im von mir geschätzten günstigsten Fall, werden so pro Jahr 25.000 € Steuern fällig. Für die vergangenen letzten 3 Jahre also insgesamt 75.000 €! Eine gewaltige Summe, die Maria natürlich nicht (mehr) besitzt! Also wird es ohnehin zu einer Konfrontation mit den rumänischen Behörden kommen. Unvermeidbar!

    Das vorgestellte Beispiel ist nur einer von vielen aktuellen Fällen! Der angenommene Jahresumsatz von 50.000 € pro Jahr scheint eine „Standardzahl“ der deutschen Finanzbehörden zu sein, da ich mit diesem Wert in den vergangenen Wochen in verschiedenen Regionen der Republik mehrfach konfrontiert wurde! Auf den Tag umgerechnet würde dies einem Tagesumsatz von 137 € entsprechen und da würden die häufig üblichen Tageszahlungen von 25 € nach dem „Düsseldorfer Verfahren“ auch in etwa den 19 % entsprechen, obwohl die „Düsseldorfer Zahlungen“ eigentlich als Vorauszahlungen auf die EInkommensteuer betrachtet werden.

    Wenn man als Sexworkerin nun weiß, womit das Finanzamt „rechnet“, dann weiß man, welche Schätzung man in etwa kassiert, wenn man nicht sorgfältig Buch führt, Quittungen sammelt und Erklärungen abgibt! An dieser Stelle ist eine geeignete „Zustellanschrift“ unbedingt erforderlich! Man muss amtliche Post bekommen können! Die Angabe einer Clubanschrift ist total kontraproduktiv, wenn man dort gar nicht ansässig ist und der Chef die eingehende Post für ehemalige Mitarbeiterinnen regelmäßig ins Altpapier entsorgt. Genauso gefährlich ist der „väterliche Freund“, der, weil er keine kostenlose erotische Dienstleistung mehr bekommt, die Post böswillig verschwinden lässt und sich dabei kräftig begrinst!

    Aus diesem und aus vielen weiteren Gründen ist die Zustellanschrift.de das Mittel der Wahl, um teure Überraschungen zu vermeiden! Für 99 € im Jahr wird man über eingehende Post informiert und die Zustellanschrift.de kann auch weitere Hilfsangebote und Steuerberater benennen, die im Ernstfall tätig werden können! Wer es auf Schätzungen ankommen lässt und sich postalisch nicht erreichbar macht, darf sich über horrende Forderungen nicht wundern! Man muss sich kümmern und die Zustellanschrift.de ist dabei sehr hilfreich!

  • Eilmeldung Bild.de: Hermann Pascha Müller wird heute aus JVA entlassen!

    Eilmeldung Bild.de: Hermann Pascha Müller wird heute aus JVA entlassen!

    Eilmeldung Bild.de: Hermann Pascha Müller wird heute aus JVA entlassen!Eilmeldung Bild.de: Hermann Pascha Müller wird heute aus JVA entlassen!

    Der Bundesgerichtshof hob jetzt Urteil des Landgerichts Augsburg auf!

    Endlich gute Nachrichten für Hermann „Pascha“ Müller: Nach einem Bericht der Bild-Zeitung hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Augsburg, das Müller im September 2017 wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt hatte, jetzt auf! Müller soll am heutigen Donnerstag, 16.08.2018, auf freien Fuß kommen und die JVA Augsburg-Gablingen nach gut 22 Monaten Haft verlassen.

    Der Fall selbst muss jedoch nach der Aufhebung des Urteils vor einer anderen Kammer des Landgerichts Augsburg neu verhandelt werden. Da das Finanzgericht München erhebliche Zweifel „an der strafrechtlichen Täterschaft Müllers“ hat und die Haftungsbescheide im Steuerverfahren aufgehoben hat, könnte der neue Prozess mit einem Freispruch enden und u.U. eine reine Formsache sein.

    Es war für den engagierten Anwalt Dr. Sebastian Korts ein harter Kampf, da sich besonders das Landgericht Augsburg quer stellte und eine frühere Entlassung verhindert bzw. womöglich behindert wurde. Müller wurde wohl als eine Art „Symbolfigur“ betrachtet, mit dem der Staat sein entschiedenes Vorgehen gegen „Steuerhinterziehung im Rotlicht“ belegen wollte! Nun ist die Rede von Unterlagenfälschung seitens der Steuerfahndung und von einem
    „Richter Gnadenlos“, bei dem der Zweck die Mittel heiligt?

    Der Spuck hat nun erst einmal ein Ende! Hermann Müller, der in der Haft ernsthaft erkrankt sein soll, kann es sicher kaum erwarten den „Häfen“ (so heißt die freiheitberaubende Ummauerung in Österreich) am heutigen Tag umgehend zu verlassen! Hipp, hipp, lieber Hermann! Lass es Dir erst mal gut gehen und erhole Dich von den letzten 2 Jahren!

    Den Bild-Artikel nachlesen unter:
    https://www.bild.de/regional/koeln/bordell/pascha-gruender-kommt-aus-dem-knast-56688928.bild.html

  • Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!

    Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!

    Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!
    Bildquelle: Screenshot Express.de

    Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!

    Haftbeschwerde liegt beim Oberlandesgericht München – Absprachen im Hintergrund?

    Das Thema „Hermann Pascha Müller“ beschäftigt noch immer die Gerichte, die Medien und erzürnt Freunde und Familie, wie der „Express“ heute berichtet:

    Anfang Juni wurden „Steuerbescheide“, die Grundlage der Verurteilung im Strafverfahren waren, vom zuständigen Finanzgericht gerügt und die Finanzverwaltung angewiesen, diese aufzuheben. Wenn die „Beweismittel“ unwirksam werden, sollte einer Freilassung nichts im Wege stehen! Denkt zumindest der Laie!

    In Wirklichkeit ist es nicht so einfach mit den Gesetzen der Logik zu argumentieren, denn die
    Jurisprudenz hat so ihre Tücken und das erst recht, wenn es verschiedene Gerichte sind, die
    sich mit einem Fall befassen bzw. befassen müssen. Die „Strafkammer“ hat die Akte erst mal geschlossen  und muss diese erst wieder öffnen? Die Haftbeschwerde wird aktuell vom Oberlandesgericht München geprüft. Die Mühlen mahlen langsam und zudem gibt es ja unter Umständen auch noch ein Ermittlungsverfahren in ähnlicher Sache in Köln, von dem man bislang auch nichts mehr gehört hat. Gibt es möglicherweise Absprachen im Hintergrund, die eine Entlassung Hermann Müllers behindern? Dies vermutet laut Express der Bruder Harald Müller.

    Solange das Oberlandesgericht in München über die Haftbeschwerde nicht entschieden hat, bleiben die Tore der JVA verschlossen, aber es ist ja auch möglich, dass die Haftbeschwerde, aus welchen Gründen auch immer, verworfen wird! Das bewährte Zitat von „Gericht und hoher See“ passt hier wie die sprichwörtliche „Faust auf´s Auge“.

    Freigeist Hermann Müller ist für die Behörden scheinbar ein „Symbol-Häftling“, dessen „Unschuld“ man als unangenehm empfindet! Sollte es zu einem „Hornberger Schießen“ wie bei Bert Wollersheim kommen, der inzwischen auf Staatshaftung hoffen darf, weil er in seinem ähnlich gelagerten Verfahren einen „Freispruch 1. Klasse“ bekam, müsste man sich nämlich die Frage stellen, ob die „Ermittlungsmethoden“ wirklich rechtsstaatlich sind oder ob wir uns Richtung „Bananistan“ entwickeln!

    Recht muss Recht bleiben und das auch, wenn man Prostitution und Prostitutionsgewerbe gesellschaftlich und behördlich nicht mag! Wenn man daran „dreht“, ist der Rechtsstaat in Gefahr und das ist bedenklich! Rotlicht hin, Rotlicht her! Hermann, halt durch!

    Zum vollständigen Bericht des Express Köln:
    https://www.express.de/koeln/pascha-gruender-koelns-bordell-koenig-weiter-im-knast—dabei-koennte-er-laengst-frei-sein-31098120

  • Prostitution 2018 – Anklage im Fall „Artemis“ Berlin steht – Steuerhinterziehung

    Prostitution 2018 – Anklage im Fall „Artemis“ Berlin steht – Steuerhinterziehung

    Prostitution 2018 - Anklage im Fall "Artemis" Berlin steht - SteuerhinterziehungProstitution 2018 – Anklage im Fall „Artemis“ Berlin steht – Steuerhinterziehung

    Staatsanwaltschaft klagt 5 Personen an: Betreiber und Hausdamen

    Zwei Jahre nach der Großrazzia im „Artemis“ Berlin, hat die zuständige Staatsanwaltschaft Berlin nun Anklage gegen die beiden Bordell-Betreiber und drei Hausdamen erhoben, wie die Bild-Zeitung aktuell berichtet. Wie schon erwartet worden war, geht es nicht etwa um Menschenhandel, Zwangsprostitution oder organisierte Kriminalität, sondern um Steuerhinterziehung und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt und Sozialabgaben. Also mal wieder die „Al Capone-Methode“: wenn sonst nichts geht, greift man zur Steuerkeule!

    Die Anklage unterstellt also, dass die Sexworkerinnen im „Artemis“ nicht selbständig tätig waren, sondern „rückwirkend“ wie „Angestellte“ zu behandeln sind! Davon hat man gerade in Süddeutschland schon einmal gehört (vergleiche Fall Hermann Müller)!

    Wenn die Deutsche Rentenversicherung von geschätzten 33 Millionen Schaden für die Sozialversicherungen spricht, klingt das natürlich gewaltig! Interessant ist hingegen, dass die Angeklagten nicht in Haft sind und das es offensichtlich Zweifel gibt, ob das Berliner Kammergericht die Anklage überhaupt zulässt! Es gibt wohl umfangreiche Einlassungen der Anwälte der Beschuldigten.

    Wir werden die Angelegenheit natürlich weiter intensiv beobachten, da es eben umfangreiche Parallelen zu anderen laufenden Verfahren gibt, wobei die „Methode“ nicht nur in den Großbetrieben Verwendung findet, sondern eben auch im „erotischen Mittelstand“!

    Der Link zum Artikel der Bild-Zeitung:
    https://www.bild.de/regional/berlin/bordell/anklage-pruefung-im-fall-artemis-56404374.bild.html