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  • Prostitution 2020 – Die Gedanken sind frei – Statusbericht August 2020

    Prostitution 2020 – Die Gedanken sind frei – Statusbericht August 2020

    Prostitution 2020 – Die Gedanken sind frei – Statusbericht August 2020

    Bayern öffnet die Bordelle? – Berlin ermöglicht Erotikmassagen und SM! – Die Nordstaaten denken über Öffnung der Bordellbetriebe zum 1. September nach?Verbände der Erotikbranche auf Demo-Marathon! – Deutschland bereitet sich auf die 2. Welle vor? – Mega-Anti-Corona Demo in Berlin – Die Infektionszahlen steigen deutlich! – Bürgerinnen und Bürger verzweifeln langsam aber sicher!

    Die Themen der vergangenen Woche kurz zusammenzufassen, fällt in dieser Woche schwer! Ich bin erst einmal froh, dass ich meine Webseite und hier speziell den WordPress-Blog wieder in Betrieb nehmen konnte. Eine abgelaufene Domain, die nur über einen komplizierten Rettungs-Prozess in den USA zurückzuholen sein wird, führte zu Chaos. Nur durch Änderung der DNS-Zuweisungen auf eine andere Domain, konnte der Blog gestern wieder in Betrieb genommen werden. Meine aktiven Website-Adressen lauten jetzt ab sofort https://zukunft-rotlicht.info und https://prostitution2020.de, meine Unternehmensberatung ist unter der Domain https://mhconsulting.online wieder erreichbar.

    Bayern macht die Bordelle auf? – Die Sensationsmeldung der Woche!

    Schon seit der RedlightON-Aktion am 16. August 2020, wo Rechtsanwalt Michael Karthal auf der Pressekonferenz in Frankfurt am Main von eine „eingeklagten Öffnung“ in Kempten (Allgäu) berichtete, liefen die Drähte heiß: Kempten öffnet? Öffnet dann Bayern komplett? Die zweite Frage konnte man vor 14 Tagen so nicht  beantworten und die Ordnungsbehörden in Bayern waren auch überfordert, als die Fragen der Betreiberinnen und Betreiber eingingen. Gab es wirklich ein Urteil? Was war dessen Inhalt? Waren die Feststellungen und der Beschluss allgemeingültig oder nur auf den berühmten Einzelfall anwendbar? Komischerweise interessierten sich zunächst Betreiberinnen und Betreiber, die gar nicht in Bayern beheimatet sind, für die Ergebnisse. Trotz diverser Webinare und pausenlosen Nachfragen in der Facebook-Gruppe, konnte man sich keinen Reim machen, was da nun genau passiert war und noch weniger war zu einem zweiten Verfahren zu erfahren, das ebenfalls in ähnlicher Sache vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erfolgreich geführt wurde. Es war chaotisch und der Kollege Christoph Rohr und ich benötigten auch gut eine Woche, um halbwegs Durchblick zu erhalten.

    Im Ergebnis ist es Stand heute jetzt so, dass diverse Städte und Gemeinden aufgrund der gerichtlichen „Erörterungen“ die nach wie vor geltende und gerade auch wieder verlängerte Infektionsschutzverordnung differenziert anwenden und Prostitutionsstätten, die einen strikten 1:1-Kontakt zwischen Dienstleisterinnen und Kunden gewährleisten, nun nicht mehr als Prostitutionsstätte im Sinn der Verordnung betrachten. Kann ich also in Bayern in meinem Betrieb absolut sicherstellen, dass nie mehr als 2 Personen aufeinander treffen, falle ich nicht unter die Verbotsverordnung! Aber: ich muss Hygienepläne aufstellen und diese natürlich streng einhalten, denn sonst kann man meinen Betrieb wegen „Hygienemängeln“ schließen und das womöglich dauerhaft. Die gesamten Hintergründe der Normenkontrollklage möchte ich heute nicht weiter erläutern; das jetzige Ergebnis zählt und die Zeit für „warum“ und „wieso“ fehlt gerade! Ich bin in der Angelegenheit „Bordell-Öffnung“ bereits seit Mitte der Woche in Augsburg, Schweinfurt, Ingolstadt und Nürnberg und ab heute auch in der Landeshauptstadt München im Einsatz, um zu prüfen, ob sich bestimmte Betriebe unmittelbar oder aber mit weiteren Vorkehrungen und Konzeptanpassungen öffnen lassen. Bei 5 von mir betreuten bayerischen Betrieben wird in den kommenden Tagen zu 99% eine Öffnung erfolgen und dies natürlich im Einvernehmen mit den lokalen Behörden, die in der Regel durchaus kooperativ sind. Wer in Bayern noch Unterstützung benötigt, kann mich oder auch den Kollegen Rohr gerne auch kurzfristig kontaktieren!

    In Berlin darf wieder erotisch massiert werden / SM auch wieder möglich

    Auch Berlin vermeldet zumindest „Teilerfolge“, die aber mit denen von Bayern nicht vergleichbar sind. In Berlin darf in zwei Massagestudios wieder „erotisch massiert“ werden, wobei aber „Body-to-Body“ ebenso verboten ist wie Geschlechtsverkehr und zudem darf der branchenübliche „Handjob“ nur mit Kondom oder Handschuh angeboten werden. Ob dass einen Kunden wirklich inspiriert? Ich habe da starke Zweifel. Auch SM, was unter das ProstSchG, ist in einem Berliner Studio wieder erlaubt, wobei im veröffentlichten Urteil aber steht, das keine erotischen Dienstleistungen stattfinden dürfen! Popo voll ja; Beutel leer nein! Auch ein Kompromiss, der am Bedarf der Kundschaft vorbei gehen dürfte. Aber immerhin erste kleine Schritte, über die man sich ja in der Gemarkung, wo Prostitution gänzlich verboten ist, schon freut.

    „Nordländer“ haben sich angeblich auf 1. September verständigt

    Der Leiter des Bezirksamts Hamburg Mitte, Falko Droßmann (SPD), hat auf einer beeindruckenden Demonstrationsveranstaltung, die am vergangenen Dienstag, 28. Juli 2020, auf der Reeperbahn in Hamburg stattfand, angedeutet, dass sich die sogenannten „Nordländer“ (bestehend aus Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen und Hamburg) auf das Öffnungsdatum 1. September 2020 für Prostitutionsstätten geeinigt haben oder zumindest einigen wollen. Offizielle Bestätigungen gab es aus den anderen Bundesländern dazu leider nicht und so ist die vorliegende Meldung noch sehr mit Vorsicht zu genießen!

    Rotlicht-Demonstrationen Hamburg – Köln – Stuttgart

    Die Demonstrationen der Sexarbeiter- und Betreiberverbände BSD und BesD in Hamburg und Köln waren beeindruckend und haben in jedem Fall „Bewegung“ gebracht, Bewegung, die man nun politisch nutzen muss und darum ist es wichtig jetzt „Druck auf dem Kessel“ zu halten. Darum heißt die Devise „nach der Demo ist vor der Demo“ und ich weise daher heute auf die nächste Demonstration in Stuttgart hin, die am Donnerstag, dem 6. August 2020 stattfinden wird. Stuttgart ist die Hauptstadt der Prostitutionsgegner und eine der wenigen Städte, die sogar ein „Sexkaufverbot“ verhangen haben und damit unglaublich polarisiert! Demonstrieren in Stuttgart ist unbedingt notwendig und ich werde selbst auch dort sein und mit den Freundinnen und Freunden die Fahne hoch halten! Informationen zur Veranstaltung gibt es auf der BesD-Infopage zur Demonstration.

    Am morgigen Montag erfolgt ein ausführlicher Newsletter … ich mache mich jetzt eilig auf den Weg nach München! „Glück Auf“ für die Branche!

    Ihr / Euer Howard Chance


    https://zukunft-rotlicht.info        https://prostitution2020.de

  • Prostitution 2020 – Coronakrise – Prostitutionsverbote – Haftung

    Prostitution 2020 – Coronakrise – Prostitutionsverbote – Haftung

    Prostitution 2020 – Coronakrise – Prostitutionsverbote – Haftung

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Kundinnen und Kunden!

    Ganz Europa ist inzwischen in der „Corona-Krise“ und in den letzten Tagen hat sich die Situation deutlich verschärft. Nach Absage von Großveranstaltungen wie Messen, gibt es seit dem vergangenen Wochenende nun auch Schließungen von Bars, Clubs, Schwimmbädern. Überall, wo Menschen direkt aufeinander treffen, soll „Abstand“ gehalten werden, um Neuinfektionen zu vermeiden.

    Nach dem Ministerpräsidenten-Konferenz am Donnerstag letzter Woche, sind die Behörden sehr aktiv geworden und dies betrifft nun auch den Bereich der Prostitution.

    Die erste Meldung „Stadt Stuttgart verbietet jegliche Form der Prostitution in der Landeshauptstadt“ schlug am Freitag (13.03.) ein wie eine Bombe! Die städtische Verfügung gilt also nicht nur für Großbetriebe, sondern auch für Wohnungsprostitution und natürlich auch Escort. Auch in Kassel wurde sofort gehandelt und dortige Betriebe wurden ebenfalls von den Behörden umgehend aufgesucht! In Frankfurt, wo ich am Samstag (14.03.) Termine hatte, gab es am Wochenende noch keine städtische Verfügung, dafür wurde das Saarland aktiv und auch in Schleswig-Holstein wurde gehandelt. Am Sonntag (15.03.) folgte dann nach einer Krisensitzung der Landesregierung NRW die Meldung, dass Prostitutionsbetriebe ab Montag (16.03.) geschlossen werden sollen. Die Verfügung muss natürlich noch geschrieben werden, es ist aber davon auszugehen, dass dies sehr zeitnah erfolgen wird.

    „Bei Prostitution kann man zwangsläufig keinen Mindestabstand einhalten“, kommentierte ein Staatssekretär auf die Nachfrage eines befreundeten Betreibers im Saarland. Klingt logisch und ist natürlich ein starkes Argument, das man kaum entkräften kann!

    Ohne Prophet zu sein, kann man jetzt sagen, dass die offizielle Prostitution in Deutschland für die kommenden 4-5 Wochen zum Erliegen kommen wird! Die jetzt vorliegenden Verfügungen laufen bis 19.4., eine Verlängerung ist aber denkbar!

    Für die Betreiber gibt es nach dem Infektionsschutzgesetz Entschädigungen und möglicherweise kann mit „Sondertöpfen“ auch Ladies aus dem Gewerbe geholfen werden, die ja nun keine Einnahmen haben und zum großen Teil auch nicht mehr in die Heimat reisen können.

    In enger Zusammenarbeit mit Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie prüfen wir gerade alle vorhandenen Möglichkeiten und sind bereits mit den zuständigen Behörden in Kontakt, um der Branche Hilfestellung zu geben. Ich selbst reise in dieser Woche zu einigen Großkunden, die bereits geschlossen haben und die Schließungen nicht allzu lange „aushalten“ können.

    Im Laufe der Woche werden wir voll im „Entschädigungsthema“ sein und dann auch schnell Hilfestellung anbieten können. Meine telefonische Erreichbarkeit wird in den kommenden Tagen etwas eingeschränkt sein; per WhatsApp und Mail bin ich natürlich immer erreichbar und ich werde mich dann zeitnah zurückmelden.

    Drücken wir gemeinsam die Daumen, dass und persönlich „Corona“ nicht erwischt und sich die Lage hoffentlich bald wieder „normalisiert“!

    Grüsse von Howard Chance

    Phone 0151-71885164    howard.chance@t-online.de

  • Prostituiertenschutzgesetz in Baden-Württemberg – Ernüchternde Bilanz

    Prostituiertenschutzgesetz in Baden-Württemberg – Ernüchternde Bilanz

    Prostituiertenschutzgesetz in Baden-Württemberg - Ernüchternde BilanzProstituiertenschutzgesetz in Baden-Württemberg – Ernüchternde Bilanz

    Bericht des Schwäbischen Tageblatts und Beobachtungen von Howard Chance

    Das „Schwäbische Tageblatt“ hat am 19.06.2018 einen Artikel unter der Überschrift „Prostituiertenschutzgesetz kommt nur langsam im Rotlicht-Milieu an“ veröffentlicht, der deutlich zeigt, dass die Umsetzung des Gesetzes im „Ländle“ noch Stückwerk ist und die abschließende Bearbeitung womöglich noch Jahre in Anspruch nehmen wird!

    Der Start der Umsetzung war recht ungewöhnlich: nach dem 1. Juli 2017 gab es lediglich eine zentrale Stelle im Stuttgarter Sozialministerium, wo sich Sexworker(innen) und auch Betreiber(innen) von Prostitutionsbetrieben „melden“ konnten. Diese Meldung war aber nicht viel mehr als ein „Hallo, es gibt mich!“ und der zuständige Sachbearbeiter ging, nachdem sein Telefon 200 Mal geklingelt hatte, schon bald nicht mehr an den Hörer, sondern schaltete einfach den Anrufbeantworter ein. Zusätzlich war es möglich per E-Mail Kontakt zur Behörde aufzunehmen, wobei viele der Anfragen dann doch nicht schlüssig beantwortet werden konnten! Schließlich war die „Kontaktstelle“ beim Ministerium von Anfang an nur als „Übergangslösung“ gedacht! Denn die Zuständigkeit verlagerte sich durch den Erlass der baden-württembergische Ausführungsverordnung (November 2017) auf die Städte und Kreise.

    Die Landesstelle, die eher symbolischen Charakter hatte, nahm laut „Schwäbischem Tageblatt“ von Juli bis Oktober 2017 „Anmeldungen von Prostituierten“ entgegen, „Huren-Pässe“ konnten aber „damals“ noch nicht ausgestellt werden. Wie viele Betriebe sich meldeten, ist nicht bekannt (bzw. wurde nicht veröffentlicht!), aber da es sich ja in den meisten Fällen um „Bestands-Betriebe“ handelte, denen Übergangsfristen zugebilligt wurden, war dieses Thema auch eher zu vernachlässigen!

    Wenn nun die Landeshauptstadt Stuttgart im Juni 2018 vermeldet, erst ein „einstellige Anzahl“ von „Huren-Ausweisen“ ausgestellt zu haben, obwohl es in der Stadt sicher mehrere Hundert Sexarbeiterinnen gibt, wird deutlich, wie weit die Behörden voran gekommen sind. Die Ausweis-Ausstellung ist ja auch erst seit Anfang Juni möglich? Wie kann das sein? Fehlende Drucker, fehlende Formulare? So etwas hörte man vor 10 Monaten aus NRW! Oder fehlt es einfach an (geschulten) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?

    Auch bei den „Erlaubnis-Anträgen“ und deren Bearbeitung, sieht es momentan nicht besser aus! Aus meiner beraterlichen Tätigkeit kenne ich noch keinen Betrieb in Baden-Württemberg, der bislang eine abschließende Genehmigung erhalten hat! Ja, gut Ding will Weile haben, aber das ständige Warten ist für die Betreiberinnen und Betreiber doch äußerst nervig!

    Die erlassene „Verwaltungsvorschrift“ ist wohl die umfangreichste ihrer Art in der Bundesrepublik. Theoretisch liegt alles auf dem Tisch! Die praktische Umsetzung ist aber eben eine ganz andere Sache und diese erfolgt auch alles andere als „einheitlich“: während Freiburg die Umsetzung immer wieder verzögert und man hinter verschlossenen Türen davon spricht erst in 2020 wirklich „umsetzen“ zu können, spricht man in Stuttgart davon, „Übergangsbescheinigungen von Sexworkern“ in Kürze nicht mehr zu akzeptieren! Auf dem einen Seite war man ein Jahr lang nicht in der Lage zu beraten, zu registrieren und „Ausweise“ auszustellen. Nun, wo der Andrang zunimmt, setzt man die Sexarbeiterinnen und damit auch die Betreiberinnen und Betreiber zusätzlich unter Druck? Wenn das so ist, benutzt das Land Baden-Württemberg das ProstSchGesetz wohl wirklich als „Prostitutionsverhinderungsgesetz“! Allerdings werden die zuständigen Verwaltungsgerichte Schwierigkeiten haben, eine solche behördliche Praxis für rechtskonform zu erachten! Ob man die „gängige Praxis“ als „seriös“ bezeichnen kann, stelle ich hier einmal in Frage!

  • Prostitution 2018: Paradise-Mammut-Prozess hat begonnen!

    Prostitution 2018: Paradise-Mammut-Prozess hat begonnen!

    Prostitution 2018: Paradise-Mammut-Prozess hat begonnen!

    Prostitution 2018: Paradise-Mammut-Prozess hat begonnen!

    Am vergangenen Freitag, dem 23.März 2018, hat vor dem Landgericht Stuttgart der „Paradise-Prozess“ begonnen, dem mehr als 3 Jahre staatsanwaltliche Ermittlungen voraus gegangen sind. Es geht um Menschenhandel, Zuhälterei und Betrugsdelikte, mit denen der Gründer der „Paradise-Gruppe“ Jürgen Rudloff und einige seiner engsten Mitarbeiter in Verbindung gebracht werden.

    Zwar steht bezogen auf Menschenhandel und Zuhälterei „nur“ Beihilfe im Raum, doch dies kann schon reichen, um mit empfindlichen Freiheitsstrafen belegt zu werden. Im Prozess, der bereits bis März 2019 terminiert ist, soll u.a. geklärt werden, ob Jürgen Rudloff und sein Team Menschenhandel und Zuhälterei durch Rocker-Gruppierungen geduldet haben, um gut im Geschäft zu bleiben oder eben noch besser ins Geschäft zu kommen.

    Es ist ja ein offenes Geheimnis, dass diverse Rockerclubs in Prostitution aktiv sind und ihre Premium-Freundinnen in die Bordellbetriebe „entsenden“, wo gute Umsätze zu erwarten sind! Dass dabei die „Paradise-Betriebe“ erste Wahl waren, ist nicht verwunderlich und auch noch kein Verbrechen! Aber einige Rocker waren wohl nicht zimperlich und haben „ihre Damen“ wohl radikal abkassiert, misshandelt und vielfältig unter Druck gesetzt! Sicher nicht nur im „Paradise“, aber das steht vor dem Landgericht Stuttgart ja nun nicht zur Debatte!

    Über 80 Verhandlungstage, eine lange Liste von Zeugen und dann eben die entscheidende Frage, ob die Geschäftsleitung wirklich die Hintergründe genau kannte, ob Wissen oder Teilwissen letztendlich als „Beihilfe“ gewertet werden kann oder ob die Angelegenheit möglicherweise auch „politische Signale“ senden soll? Je größer der Betrieb, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit „schwarze Schafe“ zu beherbergen oder eben Opfer von Straftaten!

    In solchen „Mammut-Verfahren“, die jede Menge Zeit, Energie und Geld kosten, sind die Gerichte stets bemüht die Angeklagten zu „Geständnissen“ zu bewegen, was die Prozessdauer erheblich verkürzt und wo es dann quasi als „Deal“ mildere Strafen gibt! Mir wurde aber berichtet, dass Jürgen Rudloff die schweren Vorwürfe nicht auf sich sitzen lassen will und dass er an „Deals“ momentan kein Interesse hat!

    Der Druck von über 80 Verhandlungstagen ist immens, die weiter andauernde Haft ist für einen Mann Mitte 60, der als Freigeist lebte, alles andere als lustig und der Eifer der Staatsanwaltschaft, der sicher darauf abzielt ein Exempel zu statuieren, beweist, dass es hier um „alles“ oder „nichts“ gehen kann? Die Bewertung ist schwierig und selbst wenn die „Beihilfe“ in nur einigen wenigen Fällen nachgewiesen kann, ist ein böser Ausgang für die Angeklagten denkbar!

    Der Prozess in Stuttgart hat für die gesamte Bordell-Branche Bedeutung, da ja sicher in vielen deutschen Clubs einige Damen arbeiten, die auf unlautere Art und Weise in Arbeit gekommen sind und wo man jedem Clubbetreiber unterstellen kann, von den „Hintergründen“ gewusst zu haben! Und so ein Verdacht kann ja schon ausreichen, um in ernste Schwierigkeiten zu geraten!

    Pressemeldung „Schwäbisches Tageblatt“

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2017: Bordellbetreiber Jürgen Rudloff in Haft und angeklagt!

    Prostitution 2017: Bordellbetreiber Jürgen Rudloff in Haft und angeklagt!

    Screenshot Stuttgarter Nachrichten

    Prostitution 2017: Bordellbetreiber Jürgen Rudloff in Haft und angeklagt!

    Der bekannte Stuttgarter Rotlicht-Unternehmer Jürgen Rudloff ist wenige Tage vor der Anklageerhebung wegen Menschenhandel, Zuhälterei und Millionenbetrug durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart in Untersuchungshaft genommen worden. Nach fast 3 Jahren Ermittlung, hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben und der Haftbefehl wurde wegen „dringendem Tatverdacht“ sowie „Flucht- und Verdunklungesgefahr“ erlassen.

    Begonnen hatte es im November 2014 mit einer Großrazzia im „Paradise Stuttgart“, bei der  Hunderte von Polizisten im Einsatz waren und bei der u.a. auch der Marketingchef des „Paradise“ festgenommen und für über 100 Tage in Untersuchungshaft genommen wurde.

    Der Geschäftsleitungsetage um Unternehmer Jürgen Rudloff werden fragwürdige Geschäfte mit Rockergangs angelastet, bei denen Frauen womöglich unfreiwillig ins Stuttgarter Bordell verbracht wurden und dort dann ihre Arbeit verrichteten. Sogenannte „Loverboys“ und „Aufseherinnen“, die den „United Tribunes“ zugerechnet werden, wurden im Zusammenhang mit der Razzia von 2014 in getrennten Verfahren bereits verurteilt.

    In Stuttgart wird es in absehbarer Zeit nun zu einem großangelegten Prozess kommen, bei dem sich Jürgen Rudloff, der Marketingleiter und weitere Führungskräfte als Beschuldigte auf der Anklagebank wiederfinden werden. Laut einem Bericht der „Stuttgarter Nachrichten“ drohen dem Hauptangeklagten bis zu 10 Jahre Haft, wenn sich die Vorwürfe beweisen lassen und der Wahrheit entsprechen.

    Neben Menschenhandel und Zuhälterei, steht auch Millionenbetrug in der Anklageschrift. Hier sollen Investoren betrogen worden sein, die Geld in das Paradise-Firmengeflecht investiert haben und deren Geld dann angeblich für „private Zwecke“ verwendet wurde. Hierüber berichtet auch die Bild-Zeitung Regionalausgabe Stuttgart.

    Das Jahr 2017 und die großen Verfahren gegen bundesdeutsche „Rotlicht-Magnaten“. Erst  Hermann Müller, jetzt Jürgen Rudloff. Sowas macht die Branche natürlich nervös, da ja im Rotlicht-Milieu mitunter an der Legalitätsgrenze gearbeitet wird und da erotische Großbetriebe einen enormen Bedarf an jungen unverbrauchten „Mädels“ haben, der manchmal auf illegale Weise gedeckt wird.

    Auch wenn der Chef des jeweiligen „Imperiums“ davon meistens keine direkte Kenntnis hat und sich Dinge schon einmal autonom „entwickeln“, wird er dennoch in die Haftung genommen und dann eben manchmal mit der ganz prallen Gewalt des Gesetzes!

    Da ich einige der beteiligten Protagonisten persönlich kenne und ihnen solche „Geschäfte“ nicht zurechnen kann, verweise ich auf die „Unschuldsvermutung“, die selbstverständlich immer gilt!

    Die EMMA Team Alice Schwarzer sieht sich „bestätigt“ … sind doch deren Freunde Hermann Müller und Jürgen Rudloff nun „kaserniert“. Siehe Statement:

    http://www.emma.de/artikel/bordellchef-rudloff-verhaftet-334875

  • Prostitution – Stuttgart hat einen Plan – Umfangreiche Bordellschließungen!

    Prostitution – Stuttgart hat einen Plan – Umfangreiche Bordellschließungen!

    Prostitution - Stuttgart hat einen Plan - Umfangreiche Bordellschließungen!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution – Stuttgart hat einen Plan – Umfangreiche Bordellschließungen!

    Nach und nach trudeln aus diversen Orten der Republik ausschlußreiche Meldungen ein, wie mit existenten und oftmals nur geduldeten Bordellbetrieben zukünftig ordnungsrechtlich umgegangen werden soll. Das neue Prostitutionsgesetz wird dabei zum Anlaß genommen, das „Rotlicht als solches“ zu überprüfen.

    Aktuell berichtet die „Stuttgarter Zeitung“ über die  aktuellen Pläne in der Landeshauptstadt, wo seit vielen Jahren Auswüchse vermeldet wurden. Zweckentfremdeter Wohnraum und ein unübersichtlicher störender Strassenstrich in der Altstadt waren wiederholt Gegenstand von Beschwerden und Debatten. Einige illegal errichtete „Betriebe“ wurden bereits geschlossen!

    Nun ist eine neue Großoffensive der Stadt geplant, bei der im Rotlicht-Viertel Leonardstrasse und Weberstrasse von 14 Betrieben nur noch 5 übrig bleiben sollen. Dabei wird der recht markige Spruch „Im Rotlicht sollen die Lampen“ ausgehen verwendet, der eine klare Tendenz zeigt und der die Bordellbetreiber in Stuttgart warnen sollte! Ausserhalb des Rotlicht-Viertels soll es nach dem Willen der Stadt überhaupt keine Prostitution mehr geben und so ist die Wohnungsprostitution in anderen Vierteln der Stadt ebenfalls massiv bedroht!

    Da eine Duldung keinen Bestandsschutz garantiert, werden sich sicherlich viele Betreiber wundern, wenn nach Jahren der unbehelligten Arbeit, demnächst unangenehme amtliche Post im Briefkasten landet. Zwar gibt es vielfältige Rechtsmittel, deren Erfolg aber fragwüdig sein dürfte. Damit gewinnt man in der Regel etwas Zeit, aber dies taugt natürlich nicht für
    eine langfristige unternehmerische Perspektive!

    Wenn die Stadt nun, wie bereits angedeutet, Veränderungssperren beschließt, sind Neuansiedlungen von Bordellbetrieben zukünftig ausgeschlossen! Stuttgart wird dem schwäbischen Saubermann-Image damit gerecht und will im Ergebnis die nicht ganz zu vermeidende Prostitution auf ein minimales erträgliches Maß zurückdrängen.

    Die Stadt zeigt klare Kante, was sie momentan von vielen anderen Städten und Gemeinden unterscheidet, wo eher die Wankelmütigkeit siegt oder wo man sich einfach nicht mit dem Thema auseinandersetzen will!

  • Prostitution 2017 – Stadt Stuttgart will Zahl der Bordelle halbieren – Beobachtungen

    Prostitution 2017 – Stadt Stuttgart will Zahl der Bordelle halbieren – Beobachtungen

    Prostitution 2017 - Stadt Stuttgart will Zahl der Bordelle halbieren - Beobachtungen
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Stadt Stuttgart will Zahl der Bordelle halbieren – Beobachtungen

    Nicht in jeder deutschen Stadt gibt es bislang offizielle „politische Vorgaben“, wie man die unliebsame Prostitution wirksam eindämmen, verlagern oder gar beseitigen will. Durch das bevorstehende neue Prostitutionsgesetz, kommt da Thema zwar vielerorts zwangsläufig auf die Agenda von Stadträten, Parlamenten und Verordnetenversammlungen, aber von den Inhalten der Unterredungen und internen Absprache , erfährt der interessierte Bürger meistens nichts. Erst, wenn alles spruchreif ist, treten Verwaltung und Politik in die Öffentlichkeit und verkünden, was denn so geplant ist und wie man Dinge konkret umsetzen wird.

    In der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart ist der Kampf gegen besondere Formen der Prostitution schon seit Jahren ein Thema. Duldungen von Bordellbetrieben wurden bereits aufgehoben, weil Stadt und Verwaltung untragbare Zustände entdeckt hatten. Im bekannten und sehr zentral gelegenen Leonhardsviertel wurden nahezu alle erotischen Zimmervermietungen mit wirksamer baurechtlicher Argumentation geschlossen.

    Im Jahr 2015 hatte der Stuttgarter Baubürgermeister Matthias Hahn verkündet, die Anzahl der Bordelle zu halbieren. Ein politisch motivierter Willen, der auch von Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Die Grünen) unterstützt wird. Bekämpfung der Armutsprostitution und gleichzeitige Erhöhung der Lebensqualität in der Stuttgarter Altstadt, waren und sind die erklärten Ziele der Stuttgarter Politik und diese Ziele wurden im Leonhardsviertel schon weitgehend erreicht, wenn auch mit diversen Mühen und Verwaltungsverfahren, die sich zum Teil über Jahre hinzogen. Denn Rechtsmittel sind fast immer möglich und dann beginnt ein langer Weg über die Instanzen.

    Das Leonhardsviertel wurde jetzt erfolgreich „zurückerobert“, aber die Stadt geht, wie aktuelle Presseberichte belegen, auch in anderen Gegenden weiter gegen illegale Bordellbetriebe vor, die sich sogar in reinen Wohngebieten angesiedelt haben, wo es keine Aussicht auf Genehmigung gibt. Nach wie vor ist es üblich, einfach eine Wohnung anzumieten, Mädels dort einzuquartieren und dann entsprechende Werbung zu schalten.

    So wird innerhalb von wenigen Tagen aus einer 2-Zimmer-Küche-Bad-Wohnung eine neue erotische Adresse, in der sich dann schnell neugierige Kunden einfinden. Nachbarschaft hin, Nachbarschaft her: die Vermieter erzielen hohe Mieten und der Betreiber der Location verdient ebenfalls ordentlich, so lang das Spiel eben funktioniert und das Ordnungsamt nicht vorstellig wird. Und selbst, wenn dies passiert, kann man mit geschicktem Agieren die Schließung noch für Wochen und Monate hinauszögern, wenn man weiß, wie Widersprüche funktionieren.

    Der Rubel rollt dann noch eine ganze Weile weiter und wenn man irgendwann dann doch schließen muß, zieht man einfach mit dem Betrieb um und das Procedere beginnt von vorne.

    Das neue Prostitutionsgesetz wird hier ab dem 1. Juli 2017 einschneidende Veränderungen mit sich bringen und das „Puff Hopping“ beenden! Wenn ich nämlich nach dem 1. Juli 2017 eine neue Prostituionsstätte eröffne, benötige ich als Betreiber eine Erlaubnis. Habe ich diese nicht, kann das Amt sofort einschreiten und ein amtliches Siegel auf meine roten Türe kleben! Betriebe, die schon vor dem 1. Juli 2017 bestehen, haben da etwas mehr Glück, da sie von den Übergangsregelungen profitieren. Doch auch hier kann es, wenn auch deutlich später, zum Existenzverlust kommen, wenn im Prüfverfahren baurechtliche Unmöglichkeiten zum Vorschein kommen!

    Stuttgart ist ein Vorreiter, andere Städte haben ähnliche Pläne in der Schublade und es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis aus anderen Regionen der Republik ähnlich Meldungen eintreffen werden! Jeder Betreiberin und jeder Betreiber sollte dringend die baurechtliche Situtation des eigenen Betriebes sehr frühzeitig überprüfen oder überprüfen lassen, damit im Zweifelsfall noch ausreichend Zeit bleibt nach Alternativen Ausschau zu halten. Hier gilt, wie fast immer, der gute alte Spruch von „Gorbi“:

    Wer zu spät kommt, den straft das Leben!