Prostitution 2017 – Stadt Stuttgart will Zahl der Bordelle halbieren – Beobachtungen

Prostitution 2017 - Stadt Stuttgart will Zahl der Bordelle halbieren - Beobachtungen

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Prostitution 2017 – Stadt Stuttgart will Zahl der Bordelle halbieren – Beobachtungen

Nicht in jeder deutschen Stadt gibt es bislang offizielle „politische Vorgaben”, wie man die unliebsame Prostitution wirksam eindämmen, verlagern oder gar beseitigen will. Durch das bevorstehende neue Prostitutionsgesetz, kommt da Thema zwar vielerorts zwangsläufig auf die Agenda von Stadträten, Parlamenten und Verordnetenversammlungen, aber von den Inhalten der Unterredungen und internen Absprache , erfährt der interessierte Bürger meistens nichts. Erst, wenn alles spruchreif ist, treten Verwaltung und Politik in die Öffentlichkeit und verkünden, was denn so geplant ist und wie man Dinge konkret umsetzen wird.

In der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart ist der Kampf gegen besondere Formen der Prostitution schon seit Jahren ein Thema. Duldungen von Bordellbetrieben wurden bereits aufgehoben, weil Stadt und Verwaltung untragbare Zustände entdeckt hatten. Im bekannten und sehr zentral gelegenen Leonhardsviertel wurden nahezu alle erotischen Zimmervermietungen mit wirksamer baurechtlicher Argumentation geschlossen.

Im Jahr 2015 hatte der Stuttgarter Baubürgermeister Matthias Hahn verkündet, die Anzahl der Bordelle zu halbieren. Ein politisch motivierter Willen, der auch von Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Die Grünen) unterstützt wird. Bekämpfung der Armutsprostitution und gleichzeitige Erhöhung der Lebensqualität in der Stuttgarter Altstadt, waren und sind die erklärten Ziele der Stuttgarter Politik und diese Ziele wurden im Leonhardsviertel schon weitgehend erreicht, wenn auch mit diversen Mühen und Verwaltungsverfahren, die sich zum Teil über Jahre hinzogen. Denn Rechtsmittel sind fast immer möglich und dann beginnt ein langer Weg über die Instanzen.

Das Leonhardsviertel wurde jetzt erfolgreich „zurückerobert”, aber die Stadt geht, wie aktuelle Presseberichte belegen, auch in anderen Gegenden weiter gegen illegale Bordellbetriebe vor, die sich sogar in reinen Wohngebieten angesiedelt haben, wo es keine Aussicht auf Genehmigung gibt. Nach wie vor ist es üblich, einfach eine Wohnung anzumieten, Mädels dort einzuquartieren und dann entsprechende Werbung zu schalten.

So wird innerhalb von wenigen Tagen aus einer 2-Zimmer-Küche-Bad-Wohnung eine neue erotische Adresse, in der sich dann schnell neugierige Kunden einfinden. Nachbarschaft hin, Nachbarschaft her: die Vermieter erzielen hohe Mieten und der Betreiber der Location verdient ebenfalls ordentlich, so lang das Spiel eben funktioniert und das Ordnungsamt nicht vorstellig wird. Und selbst, wenn dies passiert, kann man mit geschicktem Agieren die Schließung noch für Wochen und Monate hinauszögern, wenn man weiß, wie Widersprüche funktionieren.

Der Rubel rollt dann noch eine ganze Weile weiter und wenn man irgendwann dann doch schließen muß, zieht man einfach mit dem Betrieb um und das Procedere beginnt von vorne.

Das neue Prostitutionsgesetz wird hier ab dem 1. Juli 2017 einschneidende Veränderungen mit sich bringen und das „Puff Hopping” beenden! Wenn ich nämlich nach dem 1. Juli 2017 eine neue Prostituionsstätte eröffne, benötige ich als Betreiber eine Erlaubnis. Habe ich diese nicht, kann das Amt sofort einschreiten und ein amtliches Siegel auf meine roten Türe kleben! Betriebe, die schon vor dem 1. Juli 2017 bestehen, haben da etwas mehr Glück, da sie von den Übergangsregelungen profitieren. Doch auch hier kann es, wenn auch deutlich später, zum Existenzverlust kommen, wenn im Prüfverfahren baurechtliche Unmöglichkeiten zum Vorschein kommen!

Stuttgart ist ein Vorreiter, andere Städte haben ähnliche Pläne in der Schublade und es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis aus anderen Regionen der Republik ähnlich Meldungen eintreffen werden! Jeder Betreiberin und jeder Betreiber sollte dringend die baurechtliche Situtation des eigenen Betriebes sehr frühzeitig überprüfen oder überprüfen lassen, damit im Zweifelsfall noch ausreichend Zeit bleibt nach Alternativen Ausschau zu halten. Hier gilt, wie fast immer, der gute alte Spruch von „Gorbi”:

Wer zu spät kommt, den straft das Leben!

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