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  • Prostitution 2020 – Novemberhilfe und Infektionszahlen retten Verordnungen

    Prostitution 2020 – Novemberhilfe und Infektionszahlen retten Verordnungen

    Prostitution 2020 - Novemberhilfe und Infektionszahlen retten VerordnungenProstitution 2020 – Novemberhilfe und Infektionszahlen retten Verordnungen

    Die aktuellen Infektionszahlen, nämlich über 20.000 am heutigen Freitag, dem 06.11.2020, spiegeln bekanntlich ein Infektionsgeschehen von vor über einer Woche wider. Wir erinnern uns: am vergangenen Wochenende wurden bundesweit noch „Lockdown-Parties“ gefeiert, wo Kontakte eben nicht vermieden wurden und wo „viele“ unserer Mitbürger die Sache nicht wirklich ernst nahmen. Nach dem nun erfolgten „Lockdown“, den die meisten von uns nicht als „light“ empfinden, werden sich die Zahlen in der kommenden Woche vermutlich auf zunächst hohem Niveau stabilisieren und dann hoffentlich nach und nach sinken. Nach den gängigen Regeln der Mathematik wird das Absinken auf einen „vertretbaren Wert“ aber sicher nicht in 3 Wochen erfolgen und so werden neuerliche „Öffnungen“ in den Branchen, die von der Regierung als kritisch eingestuft werden, nach meiner Auffassung in diesem Jahr nicht mehr erfolgen. Eine Frage der Logik!

    Prostitution 2020 – Novemberhilfe und Infektionszahlen retten Verordnungen

    Die Klagewelle gegen die Berufsverbote im Bereich der Prostitution und gegen die Benachteiligung gegenüber anderen Branchen läuft gerade und es hat, nicht in unserem Umfeld, dafür aber z.B. im Bereich der Gastronomie, bereits in Berlin-Brandenburg und in einem weiteren Bundesland „negative“ Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte gegeben. Der Verwaltungsgerichtshof Hessen verweist in einer aktuellen Pressemitteilung exemplarisch auf einen eingegangenen ähnlichen Fall und erklärt, dass die Entscheidung in den Eilantragsverfahren zeitlich nicht absehbar sei, da es ja Gelegenheit zu Stellungsnahmen der Parteien geben muss. Ähnlich wird es bei fast alle obersten Gerichten aussehen und ich war gestern verwundert zwei wirkliche „eilige Entscheidung“ gesehen zu haben.

    Wenn man die Begründung der Ablehnungen betrachtet, gibt es 2 starke Argumente, die man nur schwer in Abrede stellen kann: zum einen haben wir es momentan, wie schon erwähnt, mit Corona-Infektionszahlen zu tun, die schwindelig machen und wo auch abzusehen ist, dass das Geschäft mit der Lust momentan nicht wirklich gut laufen wird. Zum anderen verweisen die Gerichte auf die staatliche „Novemberhilfe“, mit der sogar eine „leichte Überkompensation“ eintreten kann. Man erleidet, wenn man diese Gelder denn bekommt, keinen Schaden, sondern macht womöglich noch einen Gewinn, ohne dafür „arbeiten zu müssen“. Dieser Denkweise hat sich aktuell auch schon die DEHOGA Rheinland-Pfalz angeschlossen, die ihren Mitgliedern von „kostenpflichtigen Klagen“ abrät. Verliert man die Klage im Eilverfahren, was unter den geschilderten Umständen sehr wahrscheinlich ist, hat man die Kosten an der sprichwörtlichen „Backe“. Auch die „für uns arbeitenden Anwälte“ klagen zwar „auf besonderen Wunsch“, haben die Mandantschaft aber in der Regel auf den „Zwiespalt“ hingewiesen!

    Anders mag dies bei den Klagen sein, die sich gegen die Corona-Verordnung „als solches“ wenden, wo mit dem „Parlamentsvorbehalt“ argumentiert wird und wo Staatsrechtler durchaus Chancen sehen. Allerdings ist fraglich, ob diese Frage in dem Zeitraum von 4 Wochen Lockdown zu klären sein wird, zumal ja bereits heute ein „erweitertes Pandemie-Gesetz“ in 1. Lesung im Bundestag ist, ein Gesetz, das bis Ende des Monats von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden soll und das dem „Parlamentsvorbehalt“ für die Zukunft entsprechen würde.

    Auch hier bleibt es natürlich spannend, wie generell im momentanen „Corona-Leben“ in der Bundesrepublik Deutschland!

    Ich empfehle in diesem Zusammenhang auch den Kontext-Artikel auf dieser Seite: Prostitution 2020 – Lockdown -16 Verordnungen – Rechtsfragen – Ethisches

    Bleibt gesund!

    Ihr / Euer Howard

    https://mhconsulting.online

  • Prostitution – Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache – Status aktuell!

    Prostitution – Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache – Status aktuell!

    Prostitution - Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache - Status aktuell!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution – Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache – Status aktuell!

    Die Umsetzung des neuen Protitutionsgesetzes (ProstSchGesetz) ist nach gesetzlicher Definition Ländersache und es sind daher Verordnungen der Landesparlamente notwendig, um es den Behörden vor Ort konkret zu ermöglichen, umfangreich tätig zu werden. An dieser Stelle klemmt es momentan (Status 13. Juni 2017) noch gewaltig, wie diverse Recherchen und „intime Informationen“ aus den Verwaltungen deutlich machen:

    Das einzige Bundesland, dass rechtzeitig umfangreiche Verordnungen erlassen hat, ist Nordrhein-Westfalen, wo damit der Umsetzung nichts mehr im Wege steht! Die Behörden können ab dem 1. Juli 2017 handeln und werden dies auch tun!

    In Bayern gibt es interne Papiere, die den Polizeiinspektionen und Landratsämtern vorliegen, aber eine abschließende Verordnung liegt noch nicht vor!

    In Thüringen gibt es Antragsformulare online, aber ebenfalls keine Verordnung! Abwarten?

    Baden-Württemberg will sich im Landeskabinett an 20. Juni 2017 mit dem Entwurf einer Verordnung befassen, allerdings müßte diese im Landtag verabschiedet werden, was aber wohl erst nach der Sommerpause erfolgen wird!

    Schleswig-Holstein richtet gerade eine Zentralstelle in Neumünster ein, die aber ebenfalls noch nicht startbereit ist!

    Sachsen hat vorläufig kapituliert und wird sich „später“ um die Umsetzung kümmern! Kommt Zeit, kommt Rat? Hanüh!

    Was bedeutet dies nun im Ergebnis?

    Wenn man seinen Betrieb nicht „zufällig“ in NRW hat, bleibt man wohl von konkreten Maßnahmen zunächst verschont. Wie lange dieses „zunächst“ geht und von welcher zeitlichen Dimension wir hier sprechen, bleibt Spekulation! In der Sommerpause der Landesparlamente sind Beschlüße erst mal ausgeschlossen und so ist davon auszugehen, dass die Regulierung in den 15 Bundesländern (außer NRW) wohl erst im Herbst 2017 beginnen wird. Ob der Zeitgewinn etwas bringt, ist die Frage! Entscheidungen sind dann zwar vertagt, aber eben auch nicht entschieden! Sicherheit für die Zukunft gibt es nicht!

    Ich bleibe natürlich auch im Sommer am Ball und berichte stets tagaktuell von den bundesweiten Entwicklungen! Versprochen! – Die Kunden in NRW, die zum Teil ja bereits amtliche Erhebungsformulare erhalten habe, informiere ich natürlich schon jetzt sehr intensiv!

  • NRW – Ein Bundesland setzt Maßstäbe – Auch bei der Prostitution!

    NRW – Ein Bundesland setzt Maßstäbe – Auch bei der Prostitution!

    NRW - Ein Bundesland setzt Maßstäbe - Auch bei Prostitution!
    Bildquelle: Pixabay

    NRW – Ein Bundesland setzt Maßstäbe – Auch bei der Prostitution!

    Ja, ich bin gebürtiger Südwestfale und kann durch meinen aktuellen Wohnsitz heute auch über die politische Richtung in meinem Heimatland mitbestimmen. Wird Hannelore Kraft unsere geliebte Landesmutti bleiben oder hat am Ende der eifernde Armin Laschet die Nase politisch vorn und gibt zukünftig den NRW-Landesvater? Ich gebe natürlich an dieser Stelle keine Wahlempfehlung ab und will die Wahl zwischen „Pest und Cholera“ nicht beeinflussen! Alles riecht heute nach großer Koalition, wobei aber eben noch unklar ist, welche Partei die marginale Führung übernimmt.

    Führung ist dabei das Wort, auf welches ich bewußt abziele, da das Land NRW auch bei der Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes eine führende Rolle einnimmt: außer in Bayern, wo man Prostitution schon seit Jahren mit Landesrecht wirksam reguliert, ist NRW das einzige Bundesland, wo man konkrete Umsetzungspläne in der Schublade hat, wie man mit dem ungeliebten Thema Prostitution in Kürze umgehen will.

    Die Politik hat Ausführungbestimmungen erlassen, was nach dem Bundesgesetz erlaubt ist und hat die Situation durch ergänzende zu beachtende baurechtliche Bestimmungen deutlich verschärft. In NRW gehört eine Bau- oder Nutzungsgenehmigung nun zwingend zum Konzessionsantrag und hier werden die Sorgenfalten bei den betroffenen Betrieben immer größer! Hat man für sein Objekt keine gültige Bau- und Nutzungsgenehmigung, braucht man den kostenpflichtigen Erlaubnis-Antrag nicht einzureichen, da das Ergebnis klar sein dürfte! Oh Schreck! Auch die Gebührenfrage und der Kostenkatalog liegen vor und lassen den Städten und Gemeinden im Land kaum Spielraum.

    NRW reitet vorran und liefert damit den anderen „kleineren“ Bundesländern brauchbare Vorlagen, wie es schon bei anderen Verwaltungsverfahren (Beispiel: Sexsteuer) der Fall war. Weil man in Düsseldorf sorgfältig und perspektivisch gearbeitet hat, können andere Länder „kopieren“ und zwar ohne eigene Arbeitkräfte unnötig damit zu belasten.

    Hessen setzt auf Arbeitskreise, die sich irgendwann mal versammeln sollen, Sachen-Anhalt hat kürzlich kapituliert und auch sonst ist die Lage eher ruhig und verhalten. Da passt die Steilvorlage aus NRW gut ins Bild und ich rechne fest damit, dass sich viele Bundesländer, egal wie sie auch politisch geprägt sind, dem NRW-Verfahren mehr oder weniger anschliessen werden. Ist ja auch viel einfacher, als abweichende eigene Lösungen mühsam zu entwickeln! Wir alle werden früher oder später sehen, wie sich die Angelegenheiten entwickeln werden!

    Beim politischen Thema „Prostitution“ sind die Meinungen der großen Volksparteien nahezu identisch und ein Wechsel des „Ansagers“ wird die Gesetzesumsetzung kaum verändern!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/28/amtliche-antraege-nrw/