Erotikmassage und Tantra fallen eindeutig unter „sexuelle Dienstleistungen“ und die entsprechenden Anbieterinnen und Anbieter fallen damit automatisch unter das neue deutsche Prostitutionsgesetz, dass am 1. Juli 2017 Inkrafttreten wird. Dementsprechend müssen sich Masseurinnen und Masseure als „Sexworker“ amtlich registrieren und bei der Beschäftigung von weiteren massierenden Personen auch eine Konzession beantragen.
Zu diesem Sachverhalts habe ich bereits einen umfangreichen Artikel veröffentlicht, den Sie über den nachfolgenden Link öffnen können: