Prostitution 2017 – Völker, hört die Signale – Auf zum letzten Gefecht

Prostitution 2017 - Völker, hört die Signale - Auf zum letzten Gefecht

Bildquelle: Pixabay


Prostitution 2017 – Völker, hört die Signale – Auf zum letzten Gefecht

Ist es jetzt Zeit zum Einbau eines mahnenden Counters, der ähnlich dem sich ständig verkürzendem Maßband des (früheren) Wehrpflichtigen die verbleibenden Tage bis zum 1. Juli 2017 zählt? Ist es auch an der Zeit weiteren politischen Widerstand zu organisieren, wie es die im Titel zitierte Liedzeile aus der „Internationalen“ fordert? Gibt es Verbindung zwischen dem „proletarischen Internationalismus“ und unserem jetzt und heute?

Wenn man Alice Schwarzer und ihre Bewegung hört (ich berichtete ja bereits von der neuen Kampagne), ist da immer viel „Kampfgeist“ drin, die EMMA-Feministinnen schreien ihre Botschaften grundsätzlich in die Welt, ernten dafür oftmals aber auch Hohn und Spott. Dass beeindruckt die Akteure aber wenig, schließlich ist die bewusste Provokation ein Stilmittel der dortigen politischen Arbeit.

Im Vergleich denke ich gerade an die bekannte „Bettlaken-Aktion“ vor dem Berliner Reichstag, wo engagierte Sexworker im vergangenen Jahr ihre Bettlaken mit der Botschaft „Mein Körper, mein Bettlaken, mein Arbeitsplatz“ präsentierten, um ein Zeichen gegen die Verabschiedung des neuen Prostitutionsgesetzes zu setzen. Leider interessierte sich kaum ein Politiker für die Aktion und die Medien waren auch nur verhalten interessiert.

Die Zeit der großen öffentlichen Proteste scheint vorbei, nachdem das Gesetz in relativ trockenen Tüchern ist und die Aussichten von diversen Verfassungsbeschwerden, zumindest im engen zeitlichen Rahmen bis Juli 2017 betrachtet, wenig Glück verheißen, weil Justizias Mühlen nun einmal langsam mahlen.

Wenn nun meine Existenz auf dem Spiel steht, weil ich eben ein „angegriffenes“ Gewerbe betreibe oder weil ich mich nicht als Sexworkerin registrieren lassen kann oder will, kann das Jahr 2017 schon zu einem Schicksaljahr werden und mein weiteres Leben prägen!

Der „Stillstand“, der bei vielen Betroffenen inzwischen eingetreten ist, zeigt sich in den Gesprächen, die ich in den vergangenen Wochen an vielen Orten der Republik geführt habe. Die generell beliebte Neigung zum „Abwarten“ ist weit verbreitet, auch wenn die sprichwörtliche „lange Bank“, auf die man etwas schieben kann, jeden Tag nun doch etwas kürzer wird. Ehe man so richtig wach ist, wird schon wieder die sommerliche Sonne scheinen und der Juli ist gar nicht so weit entfernt, wie man womöglich denkt!

Auch wenn man „die Signale“ eigentlich schon gehört haben sollte, so sind die „Völker“ doch noch sehr zurückhaltend bei der Betrachtung der eigenen Situation. Dem „es wird schon nicht so schlimm kommen“ folgt das „die Umsetzung ist gar nicht möglich“ und es wird sogar mit der Flüchtlingskrise argumentiert, die unser Rechtssystem und die Verwaltungen für mehrere Jahre komplett blockieren soll.

Angeblich logische Konsequenz: der Staat kann sich nicht kümmern und die Anarchie wird Einzug halten!

Selbst wenn wir einmal annehmen, dass es hier und dort personelle Engpässe bei Ämtern und Behörden geben wird und dass man sicher die Beamtin oder den Beamten lange suchen muss, der Freude an der Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes haben wird, so kann man doch über geschaffene „Regulierungen“ nicht einfach hinweg gehen. Nur weil etwas nicht sofort „verfolgt“ wird, bleiben Rechtsbrüche dennoch Rechtsbrüche und eine spätere Ahndung sollte nicht ausgeschlossen werden. Da fällt mir der Mitbürger ein, der 20 Jahre ohne gültige Fahrerlaubnis im Speditionsgewerbe tätig war und daraus dann in einem Gerichtverfahren eine Art „Bestandsschutz“ reklamierte.

Vorübergehende Nichtahndung von Vergehen kann aber kein Freibrief sein, sonst wäre unsere Rechtsordnung elementar gefährdet!

Jede und jeder muss natürlich für sich selbst entscheiden, was wann und wie zu tun ist. Im Bereich der Sexarbeit und im Rotlicht-Gewerbe sind nun einmal (hoffentlich) nur erwachsene Menschen tätig, die sich ihr Tun und Handeln zurechnen lassen müssen. Die beliebte Karte der „Unwissenheit“ kann man eine Zeit lang sicher erfolgreich ziehen und man kann z.B. als Sexworker durchaus warten, bis man irgendwann einmal „erwischt“ wird, da der erste Verstoss gegen die Anmeldepflicht ja nicht geahndet werden soll. Beim Betreiben einer Prostitutionsstätte (oh, ich liebe dieses Wort) sieht es schon ganz anders aus: wenn ich hier die Fristen versäume und nach Ablauf dieser „erwischt“ werde, kann mir das Amt mal schnell das Siegel auf die Tür kleben und ein „Widerspruch“ gegen die amtliche Verfügung kann so lange dauern, bis meine Rücklagen erschöpft sind.

Wer ist gut und wer ist böse im Rotlicht-Gewerbe? – Eine Betrachtung

Die Sexworker sind nach dem neuen Gesetz (unter Vorbehalt) „schützenswert“, den Betreibern von Prostitutionsstätten erkennt man dieses Attribut aber nicht zu. Indem Betreiber an der Prostitution „anderer Personen“ partizipieren und damit ihr Geld verdienen, was man ja früher gerne tendenziell mit  Förderung der Prostitution und Zuhälterei verband,  geht es hier ganz sicher nicht um den „Schutz von Bordellbetrieben“, sondern ganz klar um die Reglementierung. Wenn man so einige unliebsame Betriebe entfernen kann und deren Betreiber dies sogar durch unkooperatives Handeln (wie z.B. Vermeidung der Anmeldung zur Erlaubniserlangung) „begünstigen“, hat das Amt leichtes Spiel. Man darf nicht vergessen:

Prostitution ist dem Staat generell ein Dorn im Auge. Je weniger es davon gibt, desto besser! Provokant erweitere ich: Prostitution ist für politische Moralisten allenfalls ein „notwendiges Übel“ und als „Gewerbe“ sicher nicht schützenswert!

Dass ist nicht meine persönliche Meinung, möchte ich an dieser Stelle einmal klarstellen, diese Bewertung lese ich aber eindeutig aus den Begleitpapieren zum neuen Gesetz, die bislang in Foren und Portalen noch nicht veröffentlicht wurden. Wenn ich einmal viel Zeit habe, werde ich dies selbst nachholen, da sich dort viele Details entdecken lassen, die sich mit der „wahren“ Intention der Gesetzgebung beschäftigen.

Seien wir, seien Sie also deutlich gewarnt, wenn Sie denken, dass Sie dem Staat, seinen Organen und seinen Gesetzen durch Ignoranz oder Aussitzen ein Schnäppchen schlagen können!

Der Staat und seine Organe handeln als besondere „Personen“: Gesetze werden formal umgesetzt, Handlungsspielräume sind klein und vorallem dürfen persönliche Schicksale von Betroffenen in der Regel keine Rolle spielen, da ja vor dem Gesetz „alle gleich“ sein müssen. Deswegen hat die Justizia ja in der Darstellung auch verbundene Augen und der deutsche Beamte muss Missständen nachgehen, wenn er von solchen erfährt. Ob er es tut und wie er es tut, lassen wir dabei einmal offen. Fest steht: wenn er es tut, ist oftmals Holland in Not!

Ich rate allen, aber eben besonders den Betreibern von Prostitutionsstätten, zu besondere Vorsicht! Auch wenn die amtlichen Mühlen im Bezug auf Prostitution im Moment noch nicht wirklich mahlen und auch auf den Ämtern das „Abwarten“ oberste Priorität zu haben scheint, bewegen sich auch die Amtsstuben unweigerlich chronologisch auf den 1. Juli 2017 zu!

Tick-Tack-Tick-Tack … Fortsetzung folgt!

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