Schlagwort: Prostituierte

  • Howard Chance – Neues Buch – 10 Jahre ProstSchG – Kommt ein Sexkaufverbot?


    Sexarbeit in Deutschland auf dem Prüfstand: Kommt bald ein Sexkaufverbot?

    Das Sexkaufverbot nach dem „Nordischen Modell“ ist momentan wieder ein allgegenwärtiges Streitthema in Gesellschaft und Politik. Die CDU/CSU fordert das Verbot, der Koalitionspartner SPD zögert und ist unentschlossen.

    Ein breites Bündnis von Sexkaufgegner:innen verbreitet mit einem immensen Aufwand fragwürdige Erzählungen über die Rotlicht-Branche in Deutschland. Märchen & Mythen, die nicht dem entsprechen, was die Expert:innen der Branche beobachten. Statt christlicher Menschenliebe gibt es fromme schamlose Demagogie von selbsternannten Retter:innen.

    Nach der erfolgten Evaluation des ProstSchG hat das Bundesfamilienministerium eine Expert:innen-Kommission einberufen, die zum Thema momentan berät und der Politik dann Vorschläge zur Reform des ProstSchG unterbreiten wird. Was dabei herauskommen wird ist ungewiss … Das Prostitutionsrecht sollte in Deutschland „in guter Verfassung“ bleiben. Dafür setze ich mich ein!

    10 Jahre nach meinem Buch „Das neue Prostitutionschutzgesetz – Todesstoß für die Rotlicht-Branche“ – veröffentlicht zur damaligen Gesetzesverabschiedung der ProstSch – habe ich nun die aktuelle Situation analysiert und mit einem umfangreichen Fragenkatalog versehen, der der Meinungsbildung dienen soll.

    Das Buch richtet sich primär an die Branche, aber auch unbedingt auch an Politiker:innen, die mit dem Thema zu tun haben und in naher Zukunft Entscheidungen treffen müssen.

    Das Buch wurde zum 30. April 2026 fertigestellt und kann vorbestellt werden. Die Auslieferung erfolgt dann druckfrisch ab dem 18. Mai 2026.

    Zum Howard-Chance-Shop:

    https://howard-chance-shop.mozello.shop/shop/params/category/0/item/5107962/

    Alternativ ist auch eine Bestellung per WhatsApp an 0176-77080604 oder per Email an maxen2205@live.de möglich.

  • Der Koalitionsvertrag steht – Sexkaufverbot erst einmal nicht in Sicht!

    Der Koalitionsvertrag steht – Sexkaufverbot erst einmal nicht in Sicht!

    Sexkaufverbot erst mal vom TischDer Koalitionsvertrag steht – Sexkaufverbot erst einmal nicht in Sicht!

    Eine politisch sachliche Einschätzung by Howard Chance

    Für die Erotikbranche waren die Koalitionsverhandlungen der vergangenen Wochen sehr spannend: die CDU/CSU hatte sich in der vergangenen Legislatur für die umgehende Einführung eines Sexkaufverbots und eine damit verbundene Freierbestrafung eingesetzt, ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren gestartet und sich unter dem kryptischen „3-Säulen-Modell“ auch im Wahlkampf deutlich positioniert.

    So was es dann auch kein Wunder, dass das Sexkaufverbot ein zu erörterndes Thema in einer der Unterverhandlungsgruppen der Koalitionäre wurde. Die CDU/CSU erneute die Absicht den Sexkauf in Deutschland zu verbieten, die SPD sprach sich klar dagegen aus und regte an die gerade stattfindende Evaluation des ProstSchG abzuwarten und danach zu überlegen, was zu tun sei.

    Im Ergebnis hat sich die SPD in diesem Punkt durchgesetzt: das Sexkaufverbot ist laut Koalitionsvertrag nun erst einmal vom Tisch. Wichtig für die Branche! – Dennoch finden wir im Koalitionsvertrag den Hinweis, dass Deutschland Drehscheibe des Menschenhandels geworden sei und man die Prostitutionsgesetzgebung nach erfolgter Evaluation „bei Bedarf“ unter Hinzuziehungen von unabhängigen Experten nachbessern werde. Die Formulierung ist schwammig, wie vieles in dem umfangreichen Vertrag.

    In der kommenden Regierung wird das Familienministerium von der CDU geführt werden und dieses ist für die Evaluation des ProstSchG und die Auswertung der Ergebnisse dann zukünftig verantwortlich. Als Ministerin ist die Juristin SIlvia Breher im Gespräch, die auch eine der stellvertretenden Parteivorsitzenden der Union ist und im vergangenen Jahr in Abstimmung mit der Frauenunion „Sympathie für das Nordische Modell“ bekundete. Wie sie sich in Ministerverantwortung dann positioniert, bleibt abzuwarten.

    Die Gallionsfigur der Sexkaufgegner:Innen in der CDU/CSU Frau Dorothee Bär zieht es hingegen in den Weltraum: sie soll Ministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt werden und ist dann vielleicht die erste deutsche Politikerin im Weltall? Unseren Segen hat sie jedenfalls und wir hoffen, dass sie ihr neues Betätigungsfeld ausfüllt.

    Wenn die Parteien dem Koalitionsvertrag zustimmen und Friedrich Merz Anfang Mai zum Bundeskanzler gewählt wird, werden sich dann auch die diversen Ausschüsse konstituieren. Die Evaluation des ProstSchG ist bereits abgeschlossen, der entsprechende Abschlußbericht dürfte bereits in der Schublade des Familienministeriums liegen, wo eben dann die CDU als Hausherr einziehen wird. Spätestens am 1. Juli 2025 wird der Bericht den Mitgliedern des Familienausschusses zugehen und man wird diesen dann wohl zunächst intern diskutieren.

    Ein gewisser weiterer Handlungsbedarf wird sicherlich entstehen und wird vermutlich in einigen Anpassungen am ProstSchG münden. Das gewünschte erste Etappenziel (Sexkaufverbot verhindern) ist erreicht, aber es ist davon auszugehen, dass die CDU/CSU das Thema weiterverfolgen wird und dass auch die Sexkaufgegner:innen weiter auf die Barrikaden gehen werden.

    Ob bei den Koalitionsvereinbarungen einfach die Vernunft gesiegt hat oder ob der vorliegende Kompromiß quasi „zeitlich verschiebend“ herbei geführt wurde, um den Koalitionsvertrag zeitnah zu ermöglichen, werden wir nicht erfahren und für diverse Mythen, die dazu im Web kursieren, gibt es keine belegbaren Fakten.

    Das „Bündnis für legale Sexarbeit“ wirft jetzt nicht unter dem Motto „Alles gut!“ die Flinte ins Korn! – Der höchst informative Faktenreader 2025 ist größtenteils erstellt, wird nun noch aktualisiert und dann in nicht allzu ferner Zukunft als konkretes Arbeitspapier für Betreiber:innen, Politik und Verwaltung präsentiert und in Umlauf gebracht. Weitere Informationen folgen dazu noch vor dem Osterfest.

    Für heute verbleibe ich mit kollegialen Grüßen

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://www.zukunft-rotlicht.info

    Koalitionsvertrag 2025 zum Download: https://usercontent.one/wp/zukunft-rotlicht.info/wp-content/uploads/2025/04/Koalitionsvertrag_2025.pdf?media=1787225536

    Kontext-Artikel:

    Regierungswechsel in Berlin – Mögliche Folgen für die Branche

  • Zukunft Rotlicht – Das Ampel-Ende – Folgen für die Branche? – Update

    Zukunft Rotlicht – Das Ampel-Ende – Folgen für die Branche? – Update

    Zukunft Rotlicht – Das Ampel-Ende – Folgen für die Branche? – Update 15.11.24

    Die Koalition aus SPD, FDP und Grünen ist Geschichte – Neuwahlen stehen jetzt vorzeitig an!

    Kaum war die Nachricht aus den Vereinigten Staaten bezüglich der Wiederwahl von Donald Trump halbwegs verdaut, gab es in Berlin einen „Super-Wumms“: Bundeskanzler Olaf Scholz, sonst eher für sein Leisetreten berühmt und berüchtigt, beendete bei der eigentlich als konstruktiv gedachten Tagung des Koalitions-ausschusses die Berliner Ampel-Koalition, indem er Bundesfinanzminister Christian Lindner seines Amtes enthob. 3 Jahre Hickhack, monatelange Streitereien und sinkende Umfragewerte für alle 3 Regierungsparteien; zuletzt nun ein Zerwürfnis zwischen der SPD und den Grünen auf der einen und der FDP auf der anderen Seite. Nun ein abruptes Ende mit schwerwiegenden Folgen für die Regierungsfähigkeit.

    Die verbliebene Koalition aus SPD und Grünen hat  keine Mehrheit mehr im Deutschen Bundestag und ob es gelingt mit der Opposition für die noch nicht verabschiedeten Bundeshaushalte 2024 und 2025 in den kommenden Wochen Lösungen zu finden, ist mehr als fraglich. Die Regierung ist nach wie vor im Amt, kann aber aus eigener Kraft keine Gesetze mehr beschließen, sondern quasi nur noch den Mißstand verwalten.

    Eine vorzeitige Neuwahl ist notwendig und wird kommen … der Terminplan steht fest!

    Die CDU/CSU-Fraktion, aber auch andere Oppositionsparteien, fordern, nicht ohne gewisse Hintergedanken sofortige Neuwahlen und haben den Bundeskanzler zum umgehenden Stellen der Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag aufgefordert; Olaf Scholz hatte diese erst für Mitte Januar 2025 angekündigt, natürlich auch aus nachvollziehbaren Gründen, doch nun gibt es einen neuen Zeitplan:

    Montag, 16. Dezember 2024 – Vertrauensfrage Olaf Scholz im Bundestag

    bis spätestens 06. Januar 2025 – Auflösung des Parlaments durch Bundespräsident

    Sonntag, 23. Februar 2025 – Vorgezogene Bundestagswahl

    bis spätestens 23. März 2025 – Neukonstituierung Deutscher Bundestag

    Die aktuelle „Sonntagsfrage“ (allerdings erhoben vor dem Koalitionsbruch) sieht die CDU/CSU bei 34 %, die AfD bei 17 %, die SPD bei 16%, die Grünen bei 11% und das BSW bei 6% und die FDP bei lediglich 4%. Für die CDU/CSU sind möglichst schnelle Neuwahlen sehr wünschenwert, während SPD und Grüne sich erst „neu sortieren“ müssen und die FDP nach dem Ausstieg aus der Regierung versuchen muß die verlorenen Stammwähler zurück zu gewinnen, um bei der Wahl wieder in den Deutschen Bundestag einziehen zu können.

    Das Scholz nun auf Zeit spielt ist offensichtlich und das er bei der Neuwahl erneut Kanzler der Deutschen wird, ist ziemlich unrealistisch. Der nächste Kanzler wird wohl Friedrich Merz heissen, allerdings ist dabei völlig unklar in welcher zukünftigen Koalition. Absolute Mehrheiten sind in Deutschland nicht mehr denkbar und Koalitionen aus mehr als 2 Parteien werden zukünftig die Regel sein.

    Bis zur neuen Regierungsbildung bleibt  das Rest-Team Olaf Scholz auch nach der Auflösung des Deutschen Bundestags geschäftsführend im Amt.

    6 Monate eingeschränkte Regierungsfähigkeit zu befürchten!

    Vor Anfang Mai 2025 rechne ich persönlich nicht mit der Bildung und Vereidigung einer neuen Bundesregierung. Für diesen Zeitraum liegen wichtige Projekte auf Eis, aber auch wenn der „Alte Deutsche Bundestag“ aufgelöst sein wird, bleibt der „alte Bundestag“ bis zur Neukonstituierung weiter „im Amt“: der Parlaments-Betrieb wird aufrecht erhalten und auch die Auschußsitzungen finden weiterhin statt, allerdings wird es in der Übergangszeit nur wenige Beschlüsse geben, da sich das alte Parlament ja quasi „abwickelt“!

    Folgen für „unsere Branche“ … Stichwort CDU/CDU-Antrag auf Sexkaufverbot in Deutschland

    Nach dem „Ampel-Ende“, erreichten mich diverse Nachrichten über WhatsApp:

    „Das Sexkaufverbot rückt näher!“ – „Doro Bär wird bestimmt Bundesfamilienministerin!“ – „Wann geht es uns an den Kragen?“ …

    Spontane Reaktionen, die es einzuordnen gilt! – Der gegenwärtige Antrag auf Sexkaufverbot wird in der laufenden Legislatur vermutlich nicht mehr abschließend beraten werden. Die erforderliche 2. und 3. Lesung wird im engen Zeitfenster  nicht mehr stattfinden,  der aktuelle Gesetzesantrag wird somit weder abgelehnt noch angenommen und unterliegt dann der sogenannten „sachlichen Diskontinuität“.

    Die „Neuauflage“ es Antrags kann jedoch sehr schnell erfolgen, die CDU/CSU wird das konservative Thema im Wahlkampf verwenden und vermutlich auch in einem zukünftigen Koalitionsvertrag festschreiben wollen.

    Wir sind nun durch die verfrühten Neuwahlen gezwungen viel schneller als geplant zu handeln und unsere Aktionsgemeinschaft, die sich in den kommenden Tagen wieder in noch kleiner Runde bei „Zoom“ trifft, ist sich dieser Tatsache durchaus bewußt.

    Es ist an der Zeit „auf die Tube“ zu drücken und dass nicht erst im Frühjahr, sondern nun bereits noch vor Weihnachten.

    Ich werde in den kommenden Tagen berichten und weiter „visionieren“. In diesem Sinne: „Glück auf!“

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Tagungsbericht – Zukunft Rotlicht – 24.09.24 – Düsseldorf

    Tagungsbericht – Zukunft Rotlicht – 24.09.24 – Düsseldorf

    Tagungsbericht - Zukunft Rotlicht - 24.09.24 - DüsseldorfTagungsbericht – Zukunft Rotlicht – 24.09.24 – Düsseldorf

    Branchenzusammenkunft zum Thema „Sexkaufverbot in Deutschland“

    Am Dienstag, dem 24.09.2024, fand in der Landeshauptstadt Düsseldorf die diesjährige Tagung der Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht statt, zu der 40 Betreiberinnen und Betreiber sowie Vertreterinnen und Vertreter der Rotlicht-Verbände aus dem gesamten Bundesgebiet angereist waren.

    Thema war das drohende Sexkaufverbot, dass bereits im Bundestag beraten wird und dass die CDU/CSU-Fraktion möglichst sofort umsetzen will. Auch wenn es unter den gegenwärtigen Mehrheitsverhältnissen im Parlament für den Antrag diesmal keine Mehrheit geben wird, kann sich dies schlagartig ändern, wenn nämlich ab Ende 2025 Friedrich Merz Bundeskanzler wird und die CDU/CSU die stärkste Fraktion im Deutschen Bundestag stellt.

    Die rechtlichen Rahmenbedingungen des laufenden und eines zukünftigen Gesetzgebungsverfahrens und die existierenden verfassungsrechtlichen Bedenken wurden von Rechtsanwalt Guntram Knop vorgestellt, kompetent erläutert und diskutiert.

    Das die Lage sehr ernst ist, ist keine neue Erkenntnis, aber die Vorgänge in Berlin zeigen deutlich, dass es der CDU/CSU ernst ist und dass man den Vorstoß sehr ernst nehmen muss. Während sich die SexarbeiterInnen und die dann von Freier-Strafbarkeit betroffenen Kunden im Graubereich irgendwie mit den neuen Umständen irgendwie arrangieren würden, wäre das Sexkaufverbot für Betreiber offizieller Betriebe der Todesstoß und das Ende der geschäftlichen Existenz.

    Die noch 12 Monate bis zur Bundestagswahl müssen daher nun intensiv genutzt werden, um auf politischem Weg alles zu tun, um das Verbot möglichst noch zu stoppen!

    Wir stellten am Dienstag neuerlich fest, dass der im Deutschen Bundestag vorliegende Antrag der CDU/CSU unglaublich fehlerhaft ist: er verweist auf eine Zwischenevaluation des ProstSchG, die nachweislich nie stattgefunden hat. An belastbaren Fakten mangelt es, stattdessen bedient man sich wüsten Behauptungen und Unwahrheiten, die vor einem Gericht eigentlich keinen Bestand haben können und die auch in der politischen Debatte eher peinlich sind.

    Nichtsdestotrotz agiert die CDU/CSU kämpferisch und übereilt und ist nicht einmal bereit die gerade laufende Evaluation des ProstSchG abzuwarten. Parallel dazu versucht die SPD-Abgeordnete Leni Breymaier, die uns ja allen bekannt ist und die bei der kommenden Bundestagswahl glücklicherweise nicht mehr kandidiert, noch in der laufenden Legislatur eine „Abstrakte Normenkontrollklage“ auf den Weg zu bringen. Sollten sich ein Viertel der Bundestagsabgeordneten daran beteiligen, müsste das Bundesverfassungsgericht in einem recht aufwendigen Verfahren prüfen, ob das geltende ProstSchG gegen die Verfassung verstößt. Dauer und Ausgang eines solchen Verfahrens sind ungewiss.

    Die SexkaufgegnerInnen lassen nichts unversucht, während unsere Branche zu gelassen erscheint!

    Es gelang am Dienstag 3 Verbände der Sexarbeit und die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht an einen Tisch zu bringen: der BSD e.V. war mit Stephanie Klee prominent vertreten, die politische Sprecherin des BesD e.V. Johanna Weber war engagiert anwesend und mit John Heer aus Stuttgart war der Vorsitzende des Verbandes deutscher Laufhäuser e.V. per Zoom zugeschaltet.

    Die VerbandsvertreterInnen vereinbarten ein kurzfristiges „Spitzentreffen“ im kleinen Kreis, das in den kommenden Wochen anberaumt werden soll und wo dann Tempo in die Initiative gebracht werden soll. Neben unserem Justiziar Guntram Knop haben weitere Juristen ihre Unterstützung angekündigt, wenn es darum geht juristische Mittel zu prüfen und zu ergreifen und unser bewährter Technik- und Medienexperte Thomas Schiller ist natürlich auch mit an Bord.

    Ohne Euren Support und Eure Unterstützung geht es nicht!

    Mehrere anwesende Betreiber sicherten bereits an Ort und Stelle ihre ideele und auch finanzielle Unterstützung zu und nun wird es in den kommenden Wochen unsere Aufgabe sein ein Konzept zu entwickeln, mit dem wir zügig an den Start gehen können.

    Konkret wird darum gehen einen gemeinsamen Fakten-Informations-Pool aufzubauen und etwa 10.000 politische Entscheidungsträger in Bund und Land mit wichtigen Informationen zu versorgen, den Zugang zu den Köpfen der Fraktionen zu finden.

    Auch das bekannte Zoom-System über Rotlicht.de soll ab Oktober 2024 wieder für regelmäßige Arbeitstreffen genutzt werden und in jeder Region des Landes soll es Repräsentanten aus der Betreiberszene geben, die etwas bewegen und auch inaktive Kolleginnen und Kollegen aktivieren.

    Die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht bekommt „nach Corona“ eine neue Aufgabe! 

    Es bleibt „spannend“ und ich hoffe auf rege Beteiligung, wenn die Kampagne startet. Ihr werdet es erfahren.

    Herzliche Grüße von

    Howard Chance

    0176-77080604
    maxen2205@live.de

    https://www.zukunft-rotlicht.de

     

     

  • Betreibertagung – Thema Nordisches Modell – 24.09.2024 – Düsseldorf

    Betreibertagung – Thema Nordisches Modell – 24.09.2024 – Düsseldorf

    Betreibertagung – Thema Nordisches Modell – 24.09.2024 – Düsseldorf

    Meldung vom 03.09.2024: Der Anmeldeschluss zur Tagung war am 31.08.2024. Es sind nur noch sehr wenige Restplätze vorhanden! – Wer kurzfristig noch an der Tagung teilnehmen möchte, sollte sich noch schnell anmelden. Kontakt maxen2205@live.de oder unter 0176-77080604 (auch WhatsApp).

    Wie sieht die Zukunft für das Rotlicht aus? – Wann und wie handeln und wir? – Perspektiven entwickeln!

    Die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht veranstaltet am Dienstag, dem 24.09.2024 eine Betreibertagung zum Thema „Nordisches Modell“ in Düsseldorf.

    Die Veranstaltung entstand aufgrund von Anregungen mehrerer Gruppenmitglieder, die die aktuellen politischen Entwicklungen zum Thema „Nordisches Modell – Sexkaufverbot in Deutschland“ mit grosser Sorge betrachten.

    CDU/CSU haben sich klar positioniert: ein Antrag auf Erlaß eines Gesetzes zum Sexkaufverbot ist bereits im parlamentarischen Verfahren und es ist mehr als wahrscheinlich, dass die CDU/CSU im kommenden Wahljahr 2025 in Regierungsverantwortung kommen wird. Es ist möglich, dass ein zukünftiger Koalitionspartner im Rahmen von Koalitionsverhandlungen das Gesetzesvorhaben in Form eines Kuhhandels unterstützt.

    Während die Prostitutionsgegner massiv trommeln und wöchentlich mit Presse-Statements und Verlautbarungen öffentlichkeitswirksam agieren, hat sich unsere Branche nach dem „Weckruf“ zu Beginn des Jahres, wo die CDU/CSU-Initiative bekannt wurde, wieder in die allgemeine Wohlgefälligkeit zurückgezogen.

    In einem Jahr – exakt in nur 13 Monaten – ist Bundestagswahl und danach kann das Unglück sehr schnell seinen Lauf nehmen. Wenn man noch politischen Einfluß nehmen will, ist es jetzt an der Zeit zu handeln! Mit Abwarten und Tee trinken erreicht man vermutlich nichts und wenn der sprichwörtliche Esel erst einmal tot ist, sind Vitamintabletten zwecklos.

    Wir wissen nicht, ob die gerade stattfindene Evaluation des ProstSchG überhaupt noch eine Wirkung entfaltet, wenn sich die politischen Verhältnisse im Herbst 2025 radikal ändern oder ob die Untersuchung zur Makulatur wird. Die große Glaskugel liefert zwar Anhaltspunkte und Tendenzen, aber ein Ergebnis lässt sich nicht abschätzen und dies sorgt für große Unruhe.

    Im Mai 2024 habe ich in einem recht umfangreichen Artikel „Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland“ eine allgemeine Betrachtung vorgenommen und in diesem Kontext eine Kampagne angedacht, deren Umsetzung noch möglich ist, wo die Zeit aber stetig davon läuft.

    Bei der Veranstaltung am 24.09.2024 in Düsseldorf möchten wir persönlich ins Gespräch kommen und im offenen Austausch und in einer nicht zu großen Gruppe (angedacht sind etwa 25 – 30 Personen) intensiv diskutieren. Es gilt Synergien zu finden, da der konkrete Austausch zwischen den Betreibern leider kaum noch stattfindet und die Branche kaum noch „Wir-Gefühl“ entwickelt.

    Das Treffen wird daher keine Vortragsveranstaltung, sondern vielmehr ein großes Brainstorming sein, von dem dann hoffentlich neue Impulse für einen „Kampf“ ausgehen, der nahc meiner Einschätzung in jedem Fall geführt werden sollte. Der Stillstand muss dringend beendet werden! Mit Stammtisch-Parolen und Aussitzen wie bei Kohl und Merkel kommt man nicht weiter!

    Für die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht wird u.a. Rechtsanwalt Guntram Knop teilnehmen, Stephanie Klee vom BSD e.V. hat ihr Erscheinen angekündigt und  der  BesD e.V. wird mit Johanna Weber namhaft vertreten sein.

    Das vorläufige Tagungsprogramm findet sich unter folgendem Link:
    https://zukunft-rotlicht.info/die-betreibertagung-zukunft-rotlicht-24-09-2024-duesseldorf/

    Für die Tagung habe ich einen Veranstaltungraum in einem Hotel  in der Nähe des Düsseldorfer Hauptbahnhofs angefragt, wo es Konferenzräume mit Bewirtung gibt.

    Mit Raummiete, Getränken und einer geplanten Tagungszeit von 11 – 18 Uhr und Einladungen von Referenten ergibt sich daraus eine notwendige kalkulatorische Kostenbeteiligung von 80 € pro Person.

    Anmeldungen sind bis zum 31.08.2024 möglich – bis zu diesem Zeitpunkt muss die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen erreicht werden und eine verbindliche Buchung beim Veranstaltungssaal vorgenommen werden.

    Anmeldungen erbitte ich unter der E-Mail-Adresse maxen2205@live.de oder per WhatsApp an 0176-77080604.

    Was Übernachtungen anbelangt empfehle ich folgende Hotels in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsorts:

    Premier Inn – Düsseldorf – Friedrichstadt

    Hampton by Hilton Düsseldorf

    Etwas weiter entfernt (etwa 3 km) ist mein Preis-Leistungs-Tipp:

    The Niu Tab – Düsseldorf

    Alle erwähnten Hotels sind auch über HRS oder Booking.com buchbar, wo man unter Umständen etwas sparen kann.

    Herzliche Grüße von Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Kontext-Artikel:

    Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

  • Bündnis Zukunft Rotlicht – Parteigründung? – Eine verwegene Idee …

    Bündnis Zukunft Rotlicht – Parteigründung? – Eine verwegene Idee …


    Bündnis Zukunft Rotlicht – Parteigründung? – Eine verwegene Idee …

    Die Gründung von Parteien ist in Deutschland nach Art. 21 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes frei und ohne gesonderte staatliche Genehmigung möglich. Um als Partei anerkannt zu werden und damit besondere verfassungsmäßige Rechte zu erwerben, ist es für eine Partei notwendig eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern zu besitzen, die die Ernsthaftigkeit des politischen Engagement belegen.

    Die Anzahl der Gründungsmitglieder ist nicht vorgeschrieben, aber für eine spätere Zulassung durch den Bundeswahlleiter sollten es schon einige Hundert Bürgerinnen und Bürger (natürliche Personen) sein.

    Wenn man bedenkt, dass es in Deutschland um die 2.000 BordellbetreiberInnen gibt, geschätzte 100.000 offizielle DienstleisterInnen tätig sind und es vermutlich mehrere Millionen Kunden oder Sympathiesanten gibt, ist das Potential eines politischen Bündnisses für die Belange der Rotlicht-Branche nicht unbedeutsam!

    Das Bündnis Sahra Wagenknecht hat laut Wikipedia Anfang Juni rund 650 Mitglieder und ist mit dieser doch eher geringen Zahl bereits bei diversen anstehenden Wahlen zugelassen.

    Ich gebe zu, dass die Idee einer Parteigründung recht verwegen ist, aber warum soll man nicht einmal etwas Ungewöhnliches starten und damit zumindest Aufmerksamkeit erregen?

    Um bei einer Bundestagswahl 5 % zu erreichen, benötigt man zwar rechnerisch etwa 2.000.000 Stimmen, was man wohl nicht erreichen kann, aber eine eigene Partei ist dennoch ein Statement.

    Viele Grüße von Howard

     

  • Das Nordische Modell – Nicht für Deutschland! – Kampagne 2024

    Das Nordische Modell – Nicht für Deutschland! – Kampagne 2024

    Das Nordische Modell - Nicht für Deutschland! - Kampagne 2024Das Nordische Modell – Nicht für Deutschland! – Kampagne 2024 – Kein Sexkaufverbot!

    Antagonismus zu den Kampagnen der Sexkaufsgegner und der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag– Dokumentation und Onlineprojekt Positive Sexarbeit 2024 – Projektstart März 2024

    Am 23.02.2024 beantragte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ein Sexkaufverbot nach dem “Nordischen Modell” und die Bestrafung von Sexkäufern umgehend einzuführen, was von der regierenden Ampel-Koalition in der ersten Lesung aber abgelehnt wurde. Dennoch geht der Antrag weiter in die Beratung der zuständigen Ausschüsse. Einen Bericht zur gegenwärtigen Lage habe ich in einem umfangreichen Artikel beschrieben:

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    Auch wenn die Chancen für die Einführung eines Sexkaufverbots in der laufenden Legislatur momentan nicht gegeben sind, da die Mehrheiten dafür fehlen, darf man den Ernst der Lage nicht unterschätzen. Schließlich ist es sehr wahrscheinlich, dass die nächste Bundesregierung ab Ende 2025 von der CDU/CSU geführt wird und so kann ein neuer Gesetzesvorstoß absolut nicht ausgeschlossen werden.

    Aus der „Gefahrenbewertung“ nun „Nichts zu tun“ ist sicherlich der völlig falsche Weg und ich habe als Gründer der Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht, die „bei Corona“ großen Zuspruch fand, bereits mit mehreren Verbänden der Sexarbeit gesprochen und nachgefragt, ob Interesse an gemeinsamen Aktion besteht. Dies wurde von einigen bejaht und ich habe auch eine ganze Reihe von Zuschriften durch BetreiberInnen und SexarbeiterInnen bekommen, die sich aktiv an Aktionen und Kampagnen beteiligen werden.

    „Zukunft Rotlicht“ war und ist kein Verband, verfügt aber über einen großen Verteiler und viele Kolleginnen und Kollegen, die sich im Dienst der Sache einbringen möchten. Wir sind also gewissermaßen ein „Sammelbecken“ für Leute, die in Verbänden organisiert sind oder eben auch nicht.

    Ständiger (virtueller) Ausschuss in Gründung

    Mit den politisch engagierten Verbänden BSD e.V. und BesD e.V. bin ich bereits im Gespräch, was ein gemeinsames Agieren unter dem Motto „Zusammenhalt der Branche“ anbelangt und ich werde in den kommenden Wochen auch meine Kontakte zu anderen Protagonisten intensivieren, um den Gedanken eines „ständigen beratenden Ausschusses“ voranzubringen.

    Für die erste virtuelle Zusammenkunft des Ausschusses, der natürlich nicht zu groß werden soll, sondern 10 bis 15 Mitglieder haben soll, werde ich mit unserem Zoom-Gruppen-Koordinator Thomas Schiller nach einem Termin Mitte April schauen und dann die „MitspielerInnen“ frühzeitig per Mail informieren. Parallel werden die Themen natürlich auch im offenen Zoom-Chat diskutiert werden, der nach wie vor 14-tägig am Freitagabend stattfindet.

    Streitschrift und Kampagne „Plädoyer für den Erhalt der Sexarbeit“

    Ich selbst werde im April/Mai 2024 an einem „Plädoyer für den Erhalt der Sexarbeit“ (Arbeitstitel) intensiv „werkeln“ und eine Streitschrift entwickeln, die dann später quasi in einem zweiten Schritt zur Meinungsbildung an alle aktuell 735 Bundestagsabgeordneten des Deutschen Bundestags postalisch verschickt werden soll. Hier werde ich auch Co-Autoren aus dem juristischen und soziologischen Bereich hinzuziehen, damit das Werk rund und überzeugend wird. Der dritte Schritt wird dann im Wahlkampf 2025 erfolgen, wo es im Rahmen der Kampagne dann darum geht WahlbewerberInnen zu informieren.

    Kampagnen-Details werde ich erarbeiten und „bei Zeiten“ vorstellen. Von „heute auf morgen“ geht das nicht: gut Ding will bekannliche Weile haben!

    Angewandter Positivismus? – Die Sexarbeit darstellen wie sie ist!

    Natürlich ist in der Prostitution nicht alles gut und schön. Die öffentliche Meinungsbildung wird allerdings seit Jahren von den Sexkaufgegnern massiv beeinflußt und zwar eben mit Horror-Kampagnen und Fakten, die keine sind. Der Kampf gegen jede Form von Menschenhandel wird von unserer Branche jederzeit unterstützt, doch die Gegner lassen keine Möglichkeit den legalen Betreiberinnen und Betreibern Kooperation mit Menschenhändlern und Wegschauen bei Mißständen zu unterstellen.

    Alle, die mit der Prostitution Dritter ihr Geld verdienen, sind moralisch fragwürdig und sogar kriminell? Klassische „Sex & Crime-Logik“, die in Boulevard-Blättern und auch darüber hinaus für Spannung bei den Lesern sorgt.

    Hinzu kommt der „Zahlen-Absolutismus“, der ohne Vorlage von Fakten unterstellt, dass 90 % der SexarbeiterInnen unter Zwang arbeiten. Das klingt „fulminant“, ist aber einfach nur eine freche Erfindung. Man stellt sich an die Seite von „Opfern“, die sich gar nicht als Opfer sehen und besitzt dann noch die Unverschämtheit diesen die Existenzgrundlage mit einem Sexkaufverbot entziehen zu wollen.

    Vielleicht starten wir die bereits angedachte Kampagne „Gesichter der Sexarbeit“ mit Video- und Podcast-Beiträgen? – Hier sind die SexarbeiterInnen gefragt und die sind ja bereits auf ihren Plattformen sehr aktiv. Die Öffentlichkeit soll die selbstbestimmten und freiwilligen Damen und Herren sehen!

    Machen wir uns ans Werk! – Ohne zuviel Panik und ohne zuviel Eile, aber bestimmt und mit viel Engagement.

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info


  • Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der BrancheSexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    CDU/CSU führt Sexkaufverbot strategisch ins Parlament ein – Ablehnung des Antrags in dieser Legislaturperiode zu erwarten und einkalkuliert

    Wichtiger Nachtrag vom 02.03.2024: Nachdem mich direkt nach der Veröffentlichung Rückmeldungen erreicht haben, möchte ich quasi als Vorwort feststellen, dass dieser Artikel nicht dazu verleiten soll die Gefahr eines Sexkaufverbots zu verharmlosen. Die Gefahr ist absolut real! Nichtstun ist nicht die Option, denn dann bietet die Branche eine offene Flanke, die unsere Gegner sicher erfreuen würde.

    Mit großem Interesse hat die Erotikbranche am vergangenen Freitag, dem 23.02.2024, die erste parlamentarische Debatte zu einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag verfolgt, mit dem die amtierende Bundesregierung aufgefordert wird in Deutschland ein Sexkaufverbot nach dem „Nordischen Modell“ und die Bestrafung von Sexkäufern umgehend einzuführen. Die Union hat diesbezüglich keinen Gesetzesentwurf vorgelegt, sondern lediglich einen Forderungskatalog eingebracht, über den nun in mehreren Ausschüssen parlamentarisch beraten wird.

    9 Abgeordnete haben in der sogenannten 1. Lesung im Plenum zum Antrag für die jeweiligen Fraktionen gesprochen; 2 CDU/CSU-Abgeordnete sprachen sich für den Antrag aus, die Abgeordneten der Grünen, der FDP, der Linken sprachen sich gegen ein Sexkaufverbot aus, ebenso ein Abgeordneter der AfD. Die SPD-Abgeordnete der SPD Ariane Fäscher lehnte den Antrag entschieden ab. Selbst ihre SPD-Kollegin Leni Breymaier, die uns ja als Sexkaufgegnerin bestens bekannt ist, bekundete, dass sie momentan – also in der laufenden Legislaturperiode – keine parlamentarische Mehrheit für den Antrag der Opposition sieht und erst einmal Mehrheiten ausgelotet und organisiert werden sollten.

    Die Reden  können  in der Bundestags-Mediathek  „nachgesehen“ werden: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-de-prostitution-990250; ebenso kann man die Beiträge im vorliegenden Plenarprotokoll nachlesen: https://dserver.bundestag.de/btp/20/20155.pdf#P.19898

    Politikexperten, die sich mit Gesetzgebungsverfahren und parlamentarischen Vorgängen bestens auskennen, sehen im Antrag der Opposition zum jetzigen Zeitpunkt eine Positionierung, die ein mögliches Wahlkampfthema frühzeitig besetzt und auch für die anstehende Europawahl in konservativen Kreisen ein Wahlargument sein kann.

    Der Antrag wird – mangels Mehrheit im Parlament – nach den Grundsätzen der parlamentarischen Arbeit in der laufenden Legislatur wohl keinen Erfolg haben.

    Das bedeutet jedoch nicht, dass er bei neuen politischen Machtverhältnissen nach der Bundestagswahl nicht erneut in den Bundestag eingebracht wird. Die bereits erwähnten Politikexperten gehen davon aus, dass es in den jetzt befassten Ausschüssen keine Mehrheit für die Anberaumung von Anhörungen geben wird und dass der Antrag der CDU/CSU nach der 2. und 3. Lesung im Parlament noch in diesem Sommer mit deutlicher Mehrheit abgelehnt wird.

    Selbst für eine sogenannte „Abstrakte Normenkontrollklage“, mit der die deutsche Prostitutionsgesetzgebung vor dem Bundesverfassungsgericht parallel angegriffen werden könnte, haben sich die dafür notwendigen 184 Abgeordneten des Deutschen Bundestags scheinbar nicht gefunden, obwohl die CDU/CSU-Fraktion über 197 Abgeordnete verfügt und auch das Breymaier-Lager in der SPD seit langem dafür wirbt „abstrakt“ nach Karlsruhe zu gehen.

    Vergessen? Das ProstSchG wurde unter Regierung Merkel verabschiedet!

    Aber man darf natürlich nicht vergessen, dass das Prostituiertenschutzgesetz in 2016 unter der großen Koalition CDU/CSU/SPD (Kabinett Merkel III) verabschiedet wurde und es nun sehr merkwürdig wäre, wenn CDU/CSU-Abgeordnete die 2016 für das ProstSchG votiert haben nun dessen Verfassungsmäßigkeit anzweifeln!

    Auffällig ist aber auch, dass die CDU/CSU-Fraktion die gegenwärtig laufende Evaluation des ProstSchG, die bis Juni 2025 abgeschlossen sein soll, nicht abwarten will, sondern zum sofortigen Handeln drängt. Beweise, dass sich die Situation für Sexarbeitende akut verschlechtert hat, gibt es nicht und immer wieder wird auf nicht belegbare Zahlen verwiesen und grundsätzlich von generell vorliegendem „Menschenhandel“ gesprochen.

    Wo sind denn die nachprüfbaren Fakten? Fehlanzeige!

    Dramatische und natürlich bedauernswerte Einzelschicksale werden zur Norm erhoben und man will wieder SexarbeiterInnen schützen, obwohl diese gar nicht geschützt werden wollen! Sollen die Ergebnisse der Evaluation, die ganz sicher viele wissenschaftlichen Fakten liefern wird, präventiv ausgeklammert werden? Trotz einer ziemlich absurden Vorgehensweise zeigen die jahrelangen Kampagnen der Sexkaufgegner nun leider Wirkung und hier hat sich unsere Branche verkalkuliert und fälschlich in Sicherheit gewähnt!

    Gibt es Ideen oder Lösungen um die erlaubte Sexarbeit in Deutschland zu erhalten und um ein drohendes Sexkaufverbot zu verhindern?

    Diese Frage bewegt die Branche gerade intensiv, da ein Sexkaufverbot natürlich viele Betriebe ruinieren würde und es für SexarbeiterInnen, deren Bestrafung wohl nicht vorgesehen ist, keine geschützten Arbeitsplätze mehr geben würde. Sexarbeit würde unter einem „Nordischen Modell“ dann im Untergrund stattfinden, die „Freier“ würden empfindlich bestraft und konzessionierte „BetreiberInnen“ würde es nicht mehr geben, dafür aber vermutlich viele umtriebige Vermittler und Manager, denen es egal ist, ob man legal oder illegal arbeitet. Die zuständigen Behörden würden den Zugriff auf Branche und Umfeld weitreichend verlieren und gar nicht mehr genau wissen, wer wie wann und wo arbeitet. Eine „Kriminalisierung“ von Sexarbeit wird den Informationsfluss erheblich hemmen und womöglich der Nährboden für strafbare Handlungen sein, die die Situation der Akteure und vor allem die „öffentliche Sicherheit“ nicht verbessern werden!

    Ich habe bereits am 7. November 2023 mit meinem Artikel „Prostitution 2023 – CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert Sexkaufverbot!“ auf die mögliche Gefahr der parlamentarischen Initiative hingewiesen, allerdings fanden sich für den Beitrag nur wenige Leserinnen und Leser und auch meine Betrachtung vom August 2023 zum Thema „Prostitutionsgesetze verfassungswidrig? – Die Stunde des Abolitionismus?“ warf niemanden vom Stuhl.

    Wirklich „aufrüttelnd“ war dann ein Veranstaltungsaufruf des UEGD e.V., der über die großen Werbeportale bis in die hintersten Ecken der Karpaten gelangte und dort auch Sexworkerinnen erreichte, die den Inhalt der Nachricht dann vielfach falsch interpretierten.

    Dem bekannten Verbandspräsidenten ist es in der Tat gelungen das Thema sehr plakativ zurück auf die Agenda der Branche zu bringen.

    Leider wurden die anderen Verbände der Sexarbeit, unsere Gruppe Zukunft Rotlicht und der Seminar-Pionier Christoph Rohr, der an gleichem Ort und Stelle im Jahr 2018 den 1. Deutschen Rotlicht-Kongress veranstaltet hatte, vom Veranstalter nicht eingeladen und es wurden sogar wichtige Personen und Multiplikatoren explizit ausgeladen. So war die Veranstaltung im Frankfurter Saalbau Griesheim dann eher ein Verbandstreffen als eine große „überparteiliche“ BetreiberInnen-Versammlung.

    Der BesD e.V., der über 750 Mitglieder hat und damit viele Sexarbeitende vertritt, die zum Teil auch Betriebe leiten oder besitzen und der BSD e.V., der als Betreiberverband in der politischen Arbeit äußerst profiliert und stetig engagiert agiert, wurden ebenso übersehen wie Dona Carmen e.V., dem Frankfurter Verein, der für umfangreiche Recherchen und Ausarbeitungen zum Thema Prostitution steht.

    Selbst wenn man sich auf die etwa 2.000 erotischen Betriebe in Deutschland konzentriert, von denen sicherlich 70 Prozent kleinere Einheiten sind, zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass es nur mit großem Werbeaufwand möglich ist 5 bis 10 % dieser Gruppe zu einem Veranstaltungsbesuch zu bewegen, selbst wenn die Teilnahmegebühr, wie im vorliegenden Fall, sehr günstig war.

    Wenn es dann konkret darum geht Vorhaben oder Aktionen zu finanzieren, so ist die Bereitschaft „in die Tasche zu greifen“ als eher gering einzuschätzen. Als mir am Veranstaltungsabend Teilnehmer berichteten, dass der UEGD eine 18-monatige intensive Pro-Prostitutions-Kampagne mit Social-Media-Aktionen, einer Roadshow und zudem die Einrichtung eines Rotlicht-Radiosenders plane und für die Gesamtkampagne mit Kosten von fast 600.000 Euro zu rechnen sei, kam ich schon schwer ins Staunen. Schließlich ist uns ja noch in Erinnerung, wie schwer sich Betreiberinnen und Betreiber damit taten die Klagen von Kolleginnen und Kollegen bei der Corona-Pandemie finanziell zu unterstützen.

    Hat man in der Branche nicht oft „einen Igel in der Tasche“?

    Man macht mit, wenn andere mitmachen … vielleicht oder auch nicht. Außerdem werden diverse Mitspracherechte erwartet und bei „One-Man Shows“ ist man eher misstrauisch. Auch eine gewisse Missgunst und hegemoniales Streben sind nicht ausgeschlossen. Die Medienkampagnen an externe Berater und Dienstleister zu übergeben, die aber eben nicht aus der Branche sind, ist teuer und macht nur dann Sinn, wenn die zu erreichenden Ziele vorgegeben werden und wenn es ein kreatives Team aus allen Bereichen der Branche gibt, das die Zielrichtung ausarbeitet.

    Die vielen klugen Köpfe, die es in unserer Branche gibt, nicht mit einzubeziehen, ist sicher kontraproduktiv.

    Unsere deutsche Politik zeichnet sich dadurch aus, dass die Ministerien in Berlin eine Vielzahl von Beratungsunternehmen verpflichten, um zu Entscheidungen zu kommen. Roland Berger, Mc Kinsey und Co. untersuchen fortlaufend Prozesse, entwickeln Strategien und schrieben kilometerlange Expertisen, die nicht selten in der Ablage verstauben oder nach einem Regierungswechsel keine Relevanz mehr haben. Sicher ist es wichtig sich einmal von außen betrachten und beraten zu lassen, aber die wichtigen Entscheidungen muss man selbst treffen und im vorliegenden Fall muss das Konzept dazu aus der Branche kommen und natürlich u.a. auch strittig debattiert werden.

    Wer entscheidet letztendlich politisch, ob ein Sexkaufverbot kommt oder eben nicht?

    In unserer parlamentarischen Demokratie treffen die Abgeordneten als gewählte Volksvertreter die Entscheidungen. Es wird keinen Volksentscheid zum Thema Sexkaufverbot geben, da ein solcher in unserer Verfassung nicht vorgesehen ist. Prominente Votanten „pro Prostitution“ wird man schwerlich finden und auch die „Schar der Freier“ wird die Stimme nicht öffentlich erheben, da dies mit einer erheblichen Stigmatisierung und einem „Outing“ verbunden wäre: der Genießer schweigt in der Regel aus gutem Grund! Das eine große prägnante Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern gegen ein Sexkaufverbot auf die Straße geht, halte ich für ausgeschlossen.

    Der 5-Punkte-Plan – Inhalt einer Kampagne muss es meines Erachtens sein:

    A) einen regelmäßig tagenden Expertenrat der Verbände und Organisationen einzurichten, der virtuell und in Präsenz berät

    Gemeinsame Ziele definieren – Brainstorming – Gedankenaustausch und einen gemeinsamen Plan entwickeln, wie dem Sexkaufverbot begegnet werden kann. Synergien erzeugen und nutzen. Viele Köpfe – Viel Input.

    B) einen Faktencheck zu erarbeiten, der deutlich macht, dass die CDU/CSU mit Mythen, Behauptungen und Lügen arbeitet, die wissenschaftlich nicht haltbar sind.

    Alles, was mit Prostitution in Deutschland zu tun hat, basiert auf Menschenhandel? 80 oder 90 % der SexarbeiterInnen arbeiten nicht freiwillig, sondern werden dazu gezwungen?

    Vorgelegte Zahlen und „Fakten“ stehen im krassen Widerspruch zu vorliegenden Zahlen des BKA, des statistischen Bundesamts etc. Die Argumente wurden zum großen Teil aus den Publikationen der SexkaufgegnerInnen ungeprüft übernommen. Populismus in Reinkultur, den ein präziser Faktencheck entlarven kann. Dass die Ergebnisse der Evaluation 2025 wichtige Ergebnisse liefern wird, ist sicher, auch wenn wir nicht abschätzen können wie diese Ergebnisse aussehen werden und in wieweit die Ergebnisse öffentlich einsehbar sein werden.

    Es ist auch zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt gegen die „öffentlichen Falschbehauptungen“ juristisch vorzugehen und den Gegnern deutlich zu machen, wo die Meinungsfreiheit endet. Hier möchte ich auf ein Urteil des LG Stuttgart verweisen, dass Ende des Monats gegen eine bekannte SPD-Politikerin ergehen wird.

    C) das Gesetzesvorhaben der CDU/CSU  von profilierten Fachjuristen prüfen zu lassen.

    Ein Sexkaufverbot wäre ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der Bürger bezüglich der Berufsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes und der damit auch verbundenen Gewerbefreiheit. Der von der CDU/CSU geforderte „radikale Paradigmenwechsel“ wäre ein faktisches Berufs- und Gewerbeverbot für den Bereich der Prostitution. Hinzu kommt, dass es in den Ländern, wo ein „Nordisches Modell“ eingeführt wurde, Sexarbeit, anders als in Deutschland nie durch ein Gesetz zuvor legalisiert worden war. Momentan ist Sexarbeit in Deutschland seit dem ProstG von 2002 nicht mehr sittenwidrig und seit dem ProstSchG von 2017 als legale Tätigkeit angesehen, die lediglich einer amtlichen Registrierung und regelmäßiger Gesundheitsberatung bedarf. Auch Prostitutionsgewerbe (Bordell, Club, Escortagentur etc.) sind, sofern man eine Erlaubnis beantragt und erhalten hat, völlig legal und die BetreiberInnen können mit „Vertrauensschutz“ argumentieren. Dies nun durch ein Verbot ins Gegenteil zu kehren, kann man als sehr kühn bezeichnen.

    Hier wären Einschätzungen von gewieften Juristen hilfreich und dazu fällt mir der ehemalige Bundesrichter Prof. Dr. Thomas Fischer ein, der in einem anderem Zusammenhang und ohne direkten Bezug zum Grundgesetz seine Gedanken zum Thema Prostitution publiziert hat. Auch wenn der Beitrag bereits von 2015 ist, ist er noch immer aktuell und ich empfinde ihn persönlich noch als sehr lesenswert: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-08/prostitution-justiz-fischer-im-recht/komplettansicht. Mir fällt spontan auch Frau Dr. Margarete von Galen ein, die zum Thema „Rechtsfragen der Prostitution“ promoviert wurde und sich auch am Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin als Richterin betätigt hat. Frau von Galen ist „eng am Thema“ und für ihre präzisen Expertisen bekannt. Geht es um Moral oder um Recht? Welche Ansätze gibt es auf juristischer Ebene?

    D) die politischen Entscheider jetzt und zukünftig gezielt zu informieren und mit ihnen ins Gespräch kommen.

    Die Zusammensetzung des Parlaments wird sich nach den gegenwärtigen Prognosen stark verändern. Besonders bei der SPD sind große Verluste zu erwarten. Aber auch „neue Abgeordnete“ werden hinzukommen, die sich mit dem Thema „Sexkaufverbot“ vermutlich nicht oder ner wenig befasst haben. Wir sprechen von momentan 735 Bundestagsabgeordneten und hier besonders von den Mitgliedern der befassten Ausschüsse, die quasi regelmäßig „aufgeklärt“ werden müssen, um nicht auf das abgekartete Spiel der Prostitutionsgegner hereinzufallen. Die Gruppe der Entscheidungsträger wird sich nach der nächsten Bundestagwahl verändern und diesen Aspekt muss man einfach auf dem Schirm haben! Dazu sind Datenbanken einzurichten, die regelmäßiger Pflege bedürfen. Wer kümmert sich darum?

    E) aktive Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen als ergänzende Maßnahmen

    „Tue etwas und rede davon!“  Auch wenn wir bereits festgestellt haben, dass es keinen Volksentscheid zum Sexkaufverbot geben wird und eine sogenannte Petition an den Deutschen Bundestag 50.000 Unterschriften erfordert, bieten die sozialen Medien durchaus ein hohes Potential, wenn man denn dort nicht mit den „Moralwächtern“ kollidiert, die das Thema Sex, Crime und Prostitution intensiv beobachten und gerne schon mal den Sperrbutton drücken, wenn es „zu speziell“ wird. Es geht zwar um Politik, aber anrüchige Tatsachen oder zu freizügige Texte oder gar Bilder sind oft genauso schnell verschwunden, wie sie veröffentlicht wurden. Inhalte müssen also „sorgsam“ editiert und veröffentlicht werden. Werbeanzeigen mit erotischem Kontext kann man meines Wissens bei Facebook oder Google nicht buchen und veröffentlichen und so sind Postings in diversen Gruppen und Foren der gangbare Weg.

    Zum Schluss – Mein Fazit – Mein Ausblick:

    „Schaffen wir es eine wirksame Allianz zu schaffen!“ und besteht hierzu überhaupt eine Bereitschaft in der Branche.

    Die bestehenden Verbände habe eine Verpflichtung gegenüber ihren Mitgliedern, aber ich vermute das im Bereich der Betreiberverbände eben nur maximal 20% der Betriebe überhaupt Mitglied sind. Auch über 750 oder inzwischen vielleicht 1.000 Mitglieder in den Zusammenschlüssen der SexarbeiterInnen sind bei von mir geschätzten 60.000 SexarbeiterInnen in Deutschland rechnerisch nicht unbedingt repräsentativ.

    Wie ich eingangs bereits erwähnt habe, gehe ich davon aus, dass in der aktuellen Legislaturperiode, die bis Ende 2025 läuft, schon allein aus parteipolitischen Gründen kein „Sexkaufverbot“ kommen wird. Vermutlich wird die CDU/CSU in der nächsten Legislatur den Bundeskanzler stellen, aber mit ziemlicher Sicherheit einen oder sogar mehrere Koalitionspartner benötigen. Ob sich in einer neuen Koalition dann eine Mehrheit für das Sexkaufverbot findet, ist fraglich, aber durchaus möglich!

    Kann man die große Zahl der deutschen „Sexkäufer“ wirklich dazu bringen aus eigennützigen Gründen das Kreuz bei der Bundestagswahl nicht bei der CDU/CSU zu machen? Bringt die Verbotskampagne aber andererseits „Moralisten“ dazu vermehrt CDU/CSU zu wählen? … Unwägbar.

    An welcher Stelle ist das Kreuz wirksam, wenn man das Sexkaufverbot präventiv verhindern will? Gute Frage!

    Die Vorbereitung unserer Branche muss zügig starten und wenn man es denn nicht gemeinsam kann oder will, sind auch Einzelkampagnen durchaus sinnvoll, aber eben nicht so effizient, wie es bei einem koordinierten Handeln wäre.

    Nicht zu vergessen ist, dass auch die Sexkaufgegner aktiv bleiben werden und dabei im Antrag der CDU/CSU bereits einen großen Erfolg für sich beanspruchen können. Den Gegnern stehen dabei für den Aktionismus wohl Gelder zur Verfügung, von denen wir nur träumen können und die es ermöglichen Falschinformationen, Mythen und Lügen im großen Rahmen zu verbreiten.

    Das Engagement, das die Sexkaufgegner aufbringen, wäre unserer Branche zu wünschen, doch ich fürchte das der sinnbildliche „Prediger in der Wüste“ mal wieder vergebens ruft und man die noch vorhandene Wohlfühlzone nicht verläßt.

    Ach das kommt schon nicht! Das können die nicht machen! Abwarten und Teetrinken ist nicht die geeignete Strategie!

    Diesen Spruch höre ich öfters, doch das der Versuch zum Verbot bereits vorliegt, sollte zumindest zum Nachdenken führen.

    Die Expertinnen und Experten von „Zukunft Rotlicht“ stehen bereit sich weiterhin intensiv für die Branche einzusetzen. Neben unserem Advokaten Guntram Knop und dem technischen und organisatorischen Supporter Thomas Schiller, konnte ich auch eine Politikberaterin aus Berlin gewinnen, die lange Jahre im Bundestag tätig war und mir aus freundschaftlicher Verbundenheit wichtige Einschätzungen liefert und dabei auch Kontakte ihres Netzwerks aktiviert.

    Ich selbst arbeite gerade intensiv an einem „Plädoyer gegen ein Sexkaufverbot in Deutschland“ und erkläre mich ausdrücklich bereit mit allen Akteuren zusammen zu arbeiten, die dafür kämpfen die Branche – wie auch immer – zu retten. Wo sind weitere Teamplayer?

    Man kann die Menschen zur Vernunft bringen, indem man sie dazu verleitet, daß sie selbst denken. (Voltaire)

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Kontextartikel:

    Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

  • Frohes Fest? – Weihnachten 2021 zwischen Hoffen und Bangen – Ein Gruß!

    Frohes Fest? – Weihnachten 2021 zwischen Hoffen und Bangen – Ein Gruß!

    Frohes Fest? - Weihnachten 2021 zwischen Hoffen und BangenFrohes Fest? – Weihnachten 2021 zwischen Hoffen und Bangen – Ein Gruß!

    Omikron versaut die Feiertage – Medien auf Coronawelle – Boostern statt Beten – Erotikbranche diesmal nicht die Buhabteilung der Nation – Chaos allenthalben

    Denk ich an Deutschland in der Nacht, werd ich um den Schlaf gebracht!

    Auch in diesem Jahr muss man sich wieder die Frage stellen, ob es zum Fest etwas zu feiern gibt, da man Feiern, zumindest im größeren Rahmen wieder verbieten will und dafür noch in der Weihnachtswoche eine MPK-Krisensitzung anberaumt hat, die, während das Volk auf Erleichterungen hoffte, mal wieder „Verschärfungen“ auf der Agenda hat. Was auch sonst? Nachdem die Vereinbarungen der letzten Ministerpräsidenten-Konferenz mal wieder nicht flächendeckend umgesetzt wurden und sich diverse „föderale Sonderwege“ ergeben haben, setzt man sich nun wieder in die beliebte Videoschalte bei Glühwein und Gebäck, um neue Maßnahmen zu beraten, deren lokale Umsetzung dann wie immer ziemlich fraglich sein wird.

    Die Düsseldorfer Altstadt war am vergangenen Wochenende gefüllt mit reisefreudigen Niederländern, die in der Heimat einen Lockdown der härteren Art erlebten und daher auf die Weihnachtsmärkte in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt „auswichen“ und dabei die eine oder andere Portion „Omikron“ im Gepäck hatten? Zudem erleben wir in NRW momentan eine „Hurenwanderung“ aus den Niederlanden, da Prostitution dort momentan nicht möglich ist. Allerdings sind die niederländischen Kolleginnen in den meisten Fällen nicht im Besitz eines deutschen Hurenpasses und können einen solchen auch nicht so einfach erlangen.

    Subunternehmer aus Osteuropa sind fleißig auf unseren Baustellen tätig und wundern sich, dass man Ihnen Impfbescheinigungen und Tests abverlangt; Mädels im Gewerbe bekommen von Ordnungsämtern erklärt, dass Impfungen mit russischen Vakzinen zwar in einigen europäischen Impfpässen eingetragen werden, dass diese Impfungen aber in der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt werden. Zweimal geimpft und womöglich in Deutschland geboostert? Mit „ungeeigneten Vakzinen“ in der Kette, gilt man schlichtweg als „nicht immunisiert“! Wohl dem Betreiber, der die „Covid-Check-App“ verwendet, damit die digitalen Zertifikate prüfen kann und so möglichen Ärger vermeidet.

    Olaf Merkel meets Karl Lauterbach … wer regiert die Republik?

    Der Regierungswechsel war recht lautlos: Olaf Scholz (genannt Merkel) übernahm die stoische Ruhe der Jahrhundertkanzlerin und wirkt momentan wie der „leise Ritter von eher trauriger Gestalt“, während der Gesundheitsminister (genannt Karl der Große) sich als das Gesicht der Regierung und der Pandemie überhaupt entpuppt. Tägliche Statements, Inventuren, Modellierungen und ein informativer Output, den die Bürger nicht verarbeiten können. Südafrikanische Studien, britische Prognosen kombiniert mit Statements der neuen Expertenkommision im Kanzleramt, kommentiert von Herrn Wieler vom RKI und einem Stiko-Chef, der seine eigenen Kinder vorerst nicht impfen lassen würde.

    Zu wenig Impfstoff, wahrlich heldenhafte Neubeschaffung über Nacht und ein General als Koordinator, der den heiss ersehnten Stoff mit Bundeswehr-Lastern aus anderen EU-Staaten abholen lässt, damit die Boosterungen nicht an Fahrt verlieren. Bundesminister Karl kauft alles und Neu-Finanzminister Lindner macht den Staatssäckel auf, um sich später keine Vorwürfe machen zu müssen, dass er das vermeintlich impfwillige Volk im Stich gelassen hätte. Die Opposition wittert Verstöße gegen die Haushaltsordnung und bringt Prüfverfahren auf den Weg. Impfrekorde hier, Horror-Szenarien dort: man verliert total den Überblick und findet so manche Chaos-Theorie mehr als bestätigt! Pandemie-Bewältigung ist nicht so einfach und man will ja auch noch politisch punkten und mit den Erfolgen in 2022 Landtagswahlen gewinnen.

    Bürgerliche Freiheit: Fehlanzeige, aber sowieso entbehrlich?

    Die FDP punktete bei der Bundestagwahl vornehmlich mit Freiheitsrechten, gab diese aber während der Regierungsbildung mehr und mehr auf, um sich dann aber geschwind wieder über einen nicht geringen Anteil von Parlamentariern gegen eine „Allgemeine Impfpflicht“ zu positionieren, die von Experten eingefordert wird. In diesem Wirrwarr macht Freiheit keinen Spaß, da eine solche ja auch nicht zu erlangen ist. In der Corona-Zeit haben wir Einschränkungen durch Verordnungen, die dem Freiheitsbegriff total widersprechen und wir müssen uns im Sinne der Pandemiebekämpfung „fügen“, uns Maßnahmen unterwerfen, die dann und wann sinnlos sind oder zumindest sinnlos erscheinen.

    Fügen ist etwas, was der kritische Bürger nicht mag und der Protest geht dabei so weit, dass Corona-Leugner auf dem Sterbebett die Gefährlichkeit von Covid weiter leugnen und dann die merkwürdige Überzeugung quasi als „Corona-Märtyrer“ mit ins selbstgeschaufelte Grab nehmen. Diese Form der grundgesetzlich verankerten „Meinungsfreiheit“ hat für die „Nachwelt“ wenig Nutzen und beinhaltet die Gefahr, dass Nachahmer ein ähnliches Schicksal erleiden. Impfverweigerer gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere Bürgerinnen und Bürger und gefährden mit ihrer persönlichen Freiheit automatisch die Gesundheit anderer.

    Rotlicht spielt bei der Pandemie-Bekämpfung keine wesentliche Rolle

    Basierend auf den Erfahrungen des letzten Jahres, hat sich unter den „Rotlichtern“ ein gewisser Verfolgungswahn deutlich manifestiert. Sobald in den Medien von „Maßnahmen-Verschärfungen“ die Rede ist, geht man davon aus, dass Rotlicht-Betriebe umgehend geschlossen werden. Doch die Beobachtung ist eine andere: zwar sind die „2-G-plus-Regeln“, die momentan in vielen Bundesländern gelten nicht verhältnismäßig im Vergleich zu ähnlichen Branchen, aber ein kompletter Lockdown der Branche hat nur dort stattgefunden, wo die Inzidenzen unglaublich durch die Decke geschossen sind.

    Prostitutionsverbote sind momentan die absolute Ausnahme und Gängelungen finden eher auf Ordnungsamtsebene statt in der gesetzgebenden Landespolitik statt. Man lässt „uns“ ein Stück weit gewähren und man hat die zuvor herrschende fundamentalistische Betrachtung, dass Rotlicht ein Pandemietreiber sei, ein Stück weit aufgegeben, nachdem man festgestellt hat, dass es in der Branche keine Massenausbrüche gab. 1:1-Arbeit ist möglich und wird auch unter den jetzt angedachten Verschärfungen weitestgehend möglich bleiben. Dabei darf man aber nicht vergessen, dass die Beschränkungen für die offiziellen Betriebe dem illegalen Bereich deutlich in die Hände spielt!

    Was machen Damen ohne Impfung oder Herren, die mit 2 G und Plus nichts zu tun haben möchten? Diese Personengruppen suchen und finden sich in Internetportalen oder auf der Straße oder im Gebüsch, verabreden sich „privat“, entgehen so der staatlichen Kontrolle und Aufsicht und denken natürlich nicht einmal im Traum daran Steuern zu bezahlen oder Hygienestandards einzuhalten. Die „erotische Schattenwelt“ und der diesbezügliche „Graumarkt“ dürften unter Corona die Marktführerschaft bereits übernommen haben und die neuen Strukturen haben sich dermaßen etabliert, dass ein Weg zurück sehr schwierig sein wird.

    2022 – Der Kampf um die (verlorenen) Pfründe geht weiter

    Meine diesjährige Weihnachtsbotschaft ist eine Beschreibung der gegenwärtigen Umstände, die Prognose für das kommende Jahr wird dann in der Neujahrs-Botschaft folgen. Nach dem Rückblick kommt dann die gefühlte Prognose, die sich schwierig gestalten wird und wo die unabsehbaren weiteren „Corona-Wellen“ wieder eine gewichtige Rolle spielen werden. Dass es auch im kommenden Jahr um die „Pfründe“, also um die Verteilung der Umsätze zwischen „sauber“ und „unsauber“ gehen wird, ist klar und dieser „Kampf der Welten“ kann nur gelingen, wenn die Branche an einem Strang zieht und man sich nicht mit unnötigen Kleinkriegen gegenseitig das Leben noch schwerer macht, als es do schon ist.

    In 2022 startet die Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes und auch das Thema „Sexkaufverbot“ ist noch lange nicht vom Tisch. Momentan gibt es, coronabedingt, einen „Waffenstillstand“, der aber trügerisch ist und koordinierter „Lobbyismus“ ist zunehmend erforderlich. Dabei sind Taten und Aktionen gefragt und weniger das endlose Abspulen alter Floskeln in den eigenen Reihen und Konferenzen.

    Schlusswort in eigener Sache – IG Zukunft Rotlicht – Dick im Geschäft?

    Die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht war auch in diesem Jahr eine Plattform für Information und Meinungsaustausch und hat in der Summe gesehen mindestens 75% meiner diesjährigen Arbeit ausgemacht. Menschen wurden zusammengeführt, Kooperationen und Freundschaften sind entstanden, unzählige Zoom-Konferenzen, aber auch private Treffen fanden statt und haben der Branche viele Gesichter gegeben. Man konnte Informationen „konsumieren“, sich aber auch aktiv einbringen und Standpunkte beziehen.

    Für mich als Initiator und Verweser wurde die Interessengemeinschaft nicht, wie von bösen Zungen geunkt wurde, zum „dicken Geschäft“, wo man mit über 1.500 Mitgliedern monatlich um die 10.000 € einfährt. Das vorläufige „Jahresergebnis“ liegt bei um die 5.000 € p.a. und nicht pro Monat, von den 1.500 Mitgliedern waren lediglich 150 aktiv und es kam zu kleinen bis großen Zuwendungen von insgesamt 38 Personen bzw. Unternehmen. In der Summe gesehen ein „450-€-Job“ mit überschaubarem Stundenlohn und mit zunehmend leerer Kasse am Jahresende.

    An dieser Stelle ein herzlichen Dank an alle, die meine Arbeit in diesem Jahr großzügig unterstützt haben, ein Dank an die immer hilfsbereiten Kollegen Christoph Rohr von www.rotlicht-akademie.de Thomas Schiller von www.rotlicht.de für die Bereitstellung der Plattform und abschliessend (mal wieder) der Aufruf zur weihnachtlichen Donation an alle, die jetzt zum Jahresende noch einen kleinen Beitrag leisten möchten.

    Donations sind jederzeit gerne möglich unter meinem PayPal-Account https://www.paypal.com/donate/?hosted_button_id=94LDDBFKNPV8N oder per Überweisung an M. Heinbach – Postbank – IBAN: DE46 1001 0010 0487 5641 13

    Trotz allem oder gerade deswegen: Frohe und gesegnete Weihnachten!

    Ich wünsche Ihnen und Euch auch in der schwierigen und gerade wenig positiv geprägten Zeit ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest, dabei bleibende Gesundheit und Zuversicht! Es kann nur besser werden!

    „Es ist Zeit, für das, was war, Danke zu sagen, damit das, was kommt, unter einem guten Stern beginnt.“

    Ihr / Euer Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Branchennews – Informationsdienst – Zukunft Rotlicht – Info 2022

    https://zukunft-rotlicht.info/2022/01/03/prostitution-2022-ein-gutes-neues-jahr-rueckblick-ausblick-projekte/

  • Der Leni Breymaier-Skandal: Politikerin kriminalisiert gesamte Branche!

    Der Leni Breymaier-Skandal: Politikerin kriminalisiert gesamte Branche!

    Der Leni Breymaier-Skandal: Politikerin kriminalisiert gesamte Branche!Der Leni Breymaier-Skandal: Politikerin kriminalisiert gesamte Branche!

    Leni Breymaier ist eine ausgewiesene Prostitutionsgegnerin und scheut scheinbar inzwischen vor nichts zurück, um die gesamte Bordell-Branche in Deutschland pauschal zu kriminalisieren und zu verunglimpfen.

    So erschien am vergangenen Dienstag, dem 1. Dezember 2020, und am Mittwoch, dem 2. Dezember 2020, in Publikationen der „Funke-Medien-Gruppe“ (Berliner Morgenpost und WAZ) ein Artikel von Alessandro Peduto mit dem stolzen Titel:

    „Steuermillionen für Bordellbetreiber“

    2 Politikerinnen, nämlich Leni Breymaier von der SPD (Bundestagsabgeordnete) und Dagmar König von der CDU (Mitglied im Bundesvorstand von ver.di) äußern sich „kritisch“ zu den Novemberhilfen und sonstigen Überbrückungshilfen, die Bordellbetrieben wegen der staatlich angeordneten temporären Schließung zustehen.

    Zitat: „Es könne nicht sein, dass der Staat Kriminelle unterstützt indem er Steuergeld an Bordelle ausreicht, in denen Frauen mit Gewalt zur Prostitution gezwungen werden und es zu massiven Menschenrechtsverletzungen kommt.“

    Wer der beiden Damen diese Äußerung tat, lässt sich im vorliegenden Artikel nicht zuordnen, aber der Autor hat sich diesen Satz sicher nicht selbst ausgedacht. Während Dagmar König noch differenziert und nicht alle Bordellbetreiber für kriminell erachtet. legt Leni Breymaier eine echte Granate nach, indem sie folgendes ausführt:

    Zitat: Bordelle seien formal Betriebe „wie eine Schreinerei oder ein Schuhgeschäft. So werden sie auch bei den Wirtschaftshilfen betrachtet“. Allerdings werde ausgeblendet, was in Bordellen tatsächlich los sei, „es sind eben keine Betriebe wie alle anderen. Dort finden tagtäglich unvorstellbare Menschenrechtsverletzungen statt. Es geht hier um massive Gewalt, Misshandlung und Ausbeutung von Frauen“. Viele glaubten, so Breymaier, dass in der Prostitution Selbstbestimmtheit herrsche und Zwang die Ausnahme sei, „aber Zwang ist die Regel“. Viele Frauen müssten 20 bis 30 Freier pro Tag bedienen und dürften keinen ablehnen, sonst würden sie von ihrem Zuhälter „windelweich“ geschlagen. „Das ist die kriminelle Wirklichkeit in einer Branche, die wir gerade mit Steuergeld unterstützen.“ Die Frauen gingen „kaputt dabei, während die Bordellbetreiber den wegen des Corona-Lockdowns entgangenen Umsatz vom Staat erstattet bekommen“.

    Unglaublich! Es gibt nach Frau Breymaiers „Meinung“ also in der Branche nicht einzelne schwarze Schafe, nein, die ganze Herde ist schwarz, sie spricht nicht von einzelnen Betrieben, sondern von „Bordellen“, die keine Betriebe wie alle anderen seien. In „den Bordellen“ finden, so die „Expertin“, tagtäglich unvorstellbare Menschenrechtsverletzungen statt“. „Zwang ist die Regel“? – „Kriminelle Wirklichkeit einer Branche? – Man lese selbst und staune! – Alle Bordellbetreiber, egal ob klein oder groß sind Gangster und „Zuhälter“, die „windelweich“ prügeln? – Findet Ihr Euch in dieser Beschreibung wieder? – Echt zum kotzen!

    Was Frau Breymaier hier macht, ist Verleumdung im Sinne von § 187 StGB, wobei Verleumdung sich auch gegen Personengruppen, wie etwa eine Branche, richten kann. Die Rechtsprechung ist hierzu uneindeutig. Dass die Aussage der Frau Breymaier „wider besseren Wissens“ erfolgt, ergibt sich aus der wohl unstrittigen Tatsache, das Frau Breymaier kaum ein Bordell von innen kennt und falls sie doch Umstände kennen sollte, die strafrechtlich brisant sind, hätte sie wohl entsprechende Anzeigen gestellt. Sollte sich ein Staatsanwalt der Sache annehmen, käme Frau Breymaier in erhebliche Erklärungsnot, da selbst die Polizeistatistiken andere Ergebnisse attestieren.

    Es ist an der Zeit, dass sich unsere Branche gegen solche „Anfeindungen“ wehrt und dass man zumindest versucht strafrechtlich dagegen vorzugehen. Der „Vorgang“ muss aktenkundig werden und da Frau Breymaier ja auch nicht nur privat, sondern auch in ihrer Funktion als Bundestagsabgeordnete handelt, sind neben einer Strafanzeige auch Meldungen an die SPD-Bundestagsfraktion, den SPD-Parteivorstand und an den Präsidenten des Deutschen Bundestags notwendig. Letzter könnte sich mit der „Immunität“ der Abgeordneten beschäftigen müssen, weil Frau Breymaier eventuell auf den „Indemnitäts-Anspruch“ pochen wird, der aber bei Äußerungen außerhalb des Parlaments nicht „zieht“!

    Auch bei Staatsanwaltschaften ist man, wie bei Gericht, „auf hoher See“, aber nach meiner Einschätzung ist eine Strafanzeige mit medialer Begleitung das momentane Mittel der Wahl, um Frau Breymaier und der sicher interessierten Öffentlichkeit aufzuzeigen, wo in Deutschland die rechtlichen Grenzen liegen.

    Ich bereite in Absprache und in Kooperation mit einigen Betreiberinnen und Betreibern, die sich nicht öffentlich als „Kriminelle“ beschimpfen lassen möchten, eine Strafanzeige vor, die nächste Woche an die Staatsanwaltschaft in Berlin übermittelt werden soll.

    Wer sich als Betreiberin oder Betreiber aktiv an der Anzeige beteiligen möchte, die/der möge mich kontaktieren! – Aktion läuft! – Ich treffe mich am Montag mit einem Medienrechtler in Köln und bringe die „Vorlage“ dann am Dienstag in den Umlauf. Unser Ziel ist es mindestens einen Betreiber pro Bundesland dabei zu haben! – Aktion „Stoppt Leni Breymaiers Verunglimpfungs-Kampagne“.

    Der Leni Breymaier-Skandal: Politikerin kriminalisiert gesamte Branche!

    Rückmeldungen bitte an howard.chance@t-online.de

    https://zukunft-rotlicht.info/

    Harter Lockdown – Die Fakten – Branchennews – 14.12.2020

    Harter Lockdown – Die Fakten – Branchennews – 14.12.2020

  • Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Prostitution 2020 - Lockdown - 16 Verordnungen, Rechtsfragen, EthischesProstitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Grundrechte außer Kraft? – Parlamentsvorbehalt missachtet? – Massive Klagewelle und massive Corona-Welle – Die Stunde der vermeintlichen Schlauberger – Ethische und soziale Fragen – Wo liegt die „Wahrheit“ und wer interpretiert sie?

    Am Tag 2 des sogenannten „Teil-Lockdowns“ versuche ich mit meinem heutigen Blog eine Situationsbeschreibung vorzunehmen, was mir unter den gegebenen Umständen nicht leicht fällt. Zuvor hatte ich ja in meinem Blog-Beitrag „Gib dem Affen Zucker“ eine erste Einordnung vorgenommen.

    Wenn man die Facebook-Gruppen betrachtet, wird einem mitunter komisch: so las ich gestern am Rande, dass der Tod von SPD-Politiker Thomas Oppermann und der von Mittelstands-Präsident Marion Ohoven kein Zufall, sondern „politisch motivierter Mord“ sein könnte, da sowohl Oppermann wie Ohoven die Corona-Maßnahmen der Regierung kritisiert hätten. Quasi Todesurteile, die man Im ZDF-Studio vor wichtigen Aussagen Oppermanns mit geheimen Substanzen vollstreckte und bei denen man vermutlich Ohovens Bentley so manipulierte, dass er auf der Autobahn mit einem Pfeiler kollidierte. Auch den FDP-Politiker Wolfgang Kubicki wähnt man in Gefahr, da dieser zuletzt deutliche Worte fand und die Art und Weise, wie die „Corona-Beschlüsse“ entstanden, juristisch rügte!

    Soll ich das kommentieren oder macht sich jeder selbst ein Bild, wo die Grenzen zwischen Vernunft und Wahn liegen? Je mehr Zeit man hat, desto verwegener werden offensichtlich die Gedanken und diese sind ja zum Glück „frei“ und selbst die Verbreitung abstrusester „Meinungen“ ist bei uns in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt. So kann man Angela Merkel für eine Reptiloidin halten und die Erde für eine Scheibe halten, solange man nicht andere Menschen beleidigt oder verunglimpft!

    Das Problem mit der „Verunglimpfung“ haben wir in der Version „light“ in den vergangenen Tagen ja auch in unseren Facebook-Gruppen bemerkt, wobei die dortigen Umtriebe doch vergleichsweise harmlos waren. Gerade in diesen Tagen wird gerne übereilt gepostet und dabei kommt es dann schnell zu Konflikten, die sich steigern und unserer gemeinsamen Sache dann schon einmal schaden! Es gibt Leute, die nach eigener Einschätzung keine bekennenden „Aluhüte“ sind, aber trotzdem deren Thesen verbreiten. Es ist die Stunde der vermeintlichen  „Experten“, die die Wahrheit kennen, aber trotzdem nichts ändern können. Man schmeißt Äpfel und Birnen in den selben Korb und stellt Zusammenhänge her, die ich oft nicht einmal ansatzweise nachvollziehen kann, weil mir dafür wohl die „Empathie“ fehlt? Egal, kommen wir zu den Fakten:

    Situationsbeschreibung am Dienstag, dem 03.11.2020

    Gestern übler Terroranschlag in Wien, heute die US-Wahl, bei der man auch mit Ausschreitungen rechnen muss, falls der „richtige Mann“ nicht gewinnt! Dazu im Inland unglaubliche hohe „Corona-Zahlen“, die aus der gesamten Bundesrepublik ein einziges Risikogebiet machen. Das Gesundheitssystem geht mehr und mehr in den Alarmzustand, das gesellschaftliche Leben kommt zum Erliegen. Gleichzeitig regt sich der Prostest derer, die sich durch den Lockdown benachteiligt fühlen.

    Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Ausrufung des Lockdowns in der Form, wie er erfolgte, nicht ganz dem entspricht, was unser Grundgesetz eigentlich fordert!

    Bei so einschneidenden Maßnahmen, wie wir sie jetzt haben, hätte man unbedingt die Parlamente beteiligen sollen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Und auch die Frage nach Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung steht erneut auf dem Prüfstand. Stand gestern Abend waren laut Tagesschau bereits 116 Klagen bei den Verwaltungsgerichten anhängig, die das Ziel haben „Normen zu kontrollieren“. Auch im Bereich der Prostitutionsstätten gibt es schon gerichtliche Aktivitäten beispielsweise in NRW, von denen ich persönlich erfahren habe. Der Schwerpunkt der Klagen soll im Bereich der Gastronomie liegen, wo ja die meisten Betroffenen zu lokalisieren sind.

    Unser Branchen-Anwälte, haben sich in der vergangenen Woche zu „neuen Klagen“ dahingehend geäußert, dass es zwar den „verfassungsrechtlichen Ansatz“ und den sogenannten „Parlamentsvorbehalt“ gibt, dass es aber schwierig sein wird mit einer diesbezüglichen Klage „zeitnah“ ans Ziel zu kommen! -Diese Ansatz ist also alles andere als neu, keine zu erwartende Sensation und nicht die sofortige Lösung der gegenwärtigen Probleme! „Manches“ erscheint mir in diesem Zusammenhang sehr fragwürdig!

    Da die zuständigen Gerichte schon jetzt überlastet sind und mit „eiligen Urteilen“ eher nicht zu rechnen ist, sind 4 Wochen schnell vergangen und der Klagegrund, bzw. die angegriffene Verordnung kann schon abgelaufen sein, bevor das Gericht diese in Augenschein nimmt. Dieses Problem gab es im Sommer schon öfters und die Situation und die Prognosen sind gerade nicht wirklich besser! Recht haben und recht bekommen ist von jetzt auf gleich unglaublich schwierig geworden!

    16 Landesverordnungen – Der Kurzüberblick

    Ich habe in den vergangenen Tagen alle 16 Landesverordnungen intensiv studiert und das Ergebnis in der obigen Tabelle zusammengefasst. Prostitutionsstätten sind bundesweit verboten, aber was die Ausübung der persönlichen Prostitution anbelangt, gibt es mal wieder Unterschiede und selbst die Unterschiede unterscheiden sich im Detail. Hurra, Föderalismus!

    In 6 Bundesländern ist die Prostitution und deren Ausübung nicht untersagt. So sind hier die berühmten Hausbesuche oder der Empfang in der eigenen Wohnung denkbar. Bei Hotel-Dates wird es schon wieder etwas schwieriger, weil den Hotels auch strenge Auflagen gemacht wurden und diese dokumentieren müssen, an wen
    „nicht touristisch“ vermietet wird.

    „Wer sucht, der findet!“, wird mal wieder das Fazit sein und im übrigen muss ich darauf hinweisen, dass nicht alles „erlaubt“ ist, was „nicht verboten“ ist. Da bei den Ordnungsämtern und Ministerien täglich Anfragen bezüglich „Lücken“ auftauchen, gibt es auch die Möglichkeit des „Lückenschließens“. Auch dies haben wir im Sommer 2020 erlebt.

    „Geh nur zum Fürsten, wenn er Dich ruft!“, lautet das Bon mot für den Augenblick! (Zitat von Tina T.)

    Das Suchen der Lücken erzürnt nicht wenige Betreiberinnen und Betreiber und führt mit Sicherheit zu weiteren Konflikten. Klar, die Damen wollen und müssen Geld verdienen. Tun sie dies in vermeintlich provokanter Art und Weise, wird es manchmal eng.

    Der Ton wurde in den vergangenen Wochen und gerade in den letzten Tagen bereits deutlich aggressiver und ich war heute auch schon zweimal in „Pöbeleien“ mit „Bürgern“ verwickelt, die „Abstand“ einforderten, obwohl dieser im Überfluss vorhanden war! Die aufgezwungene Änderung der Lebensweise macht scheinbar „aggro“ und dies in einem Maß, wie ich es im Sommer nicht erlebt habe.

    Ich bekomme in den vergangenen Tagen deutlich mehr Anfragen von Sexworkerinnen, die von mir den ultimativen Tipp wollen und natürlich auch die Zusicherung, dass es für den Tipp später kein Bußgeld gibt. Solche „Dienste“ erbringe ich natürlich nicht und auch die mir bekannten Anwälte lassen sich nicht aufs „Glatteis“ führen.

    Die Füße stillhalten … ist mein Vorschlag. Zumindest für den Moment! Morgen ist ein neuer Tag und morgen gibt es sicher wieder neue Infos! In diesem Sinn noch einen „schönen“ Tag und heute speziell:

    „God save America!“

    Ihr / Euer

    Howard

     

  • Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Prostitution 2020 - Der Lockdown zum 2.11. - Gib dem Affen Zucker?Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Bundesregierung beschließt zweiten Lockdown – Prostitutionsstätten und ähnliches werden bis Ende des Monats geschlossen – Total unklares Lagebild -Erneuter Aufruf zur Besonnenheit – Situationsbeschreibung und erste Analysen

    Man hat es vor 14 Tagen schon geahnt, wie es mit Corona weitergehen würde. Angela Merkel war unzufrieden, nachdem sie sich mit den Ministerpräsidenten beraten hatte. In einer Mammutsitzung wurden keine brauchbaren Ergebnisse erzielt und die „Prognose“ der Kanzlerin erwies sich „intern“ als richtig: die Infektionszahlen stiegen gewaltig, die Landkarte färbte sich „rot“ und so kam gestern das, was kommen musste! Der Lockdown „light“, wobei ich diese bewusste Verharmlosung nicht verstehe, da die beschlossenen Maßnahmen nicht weniger hart sind, als die im März 2020. Ich möchte mich an dieser Stelle nicht ausführlich mit „Corona-Mathematik“ befassen und auch nicht die „allgemeine Gefährlichkeit“ des Virus bewerten, aber dennoch einige kurze Gedanken wagen:

    Die allgemeine Lage – Einsamkeit und Tristesse geradezu vorprogrammiert

    Im Vergleich zu anderen Staaten in Europa befindet sich Deutschland noch in einer komfortablen Lage, die 7-Tage-Inzidenz-Werte sind vergleichsweise niedrig, reichen der Regierung aber völlig aus, um jetzt ganz massiv auf die Bremse zu treten und das gesellschaftliche Leben ab kommenden Montag, 2.12. (Allerseelen) weitreichend zum Erliegen zu bringen.

    In öffentlichen Bereichen und auch zu Hause darf man sich nur noch mit 10 Menschen aus maximal 2 Hausständen treffen. Drei Freunde aus 3 Hausständen ist die Zusammenkunft untersagt und selbst Familienfeiern sind nicht mehr möglich, wenn die Familie mehr als 2 Meldeadressen hat. Die theoretischen „10 Personen“ bekommt man wohl nur bei Großfamilien zusammen und die bekannten „Zusammenkünfte“ diverser „Neubürger“ vor den Bahnhöfen der Metropolen sind ebenso unmöglich wie die „Kaffeekränzchen“ der Senioren im Café, wobei dieses ohnehin geschlossen hat. Auch Geburtstage kann man so zu Hause kaum feiern und Reisen sollen auch möglichst unterbleiben! Und wenn man reist, wird man mit dem Problem konfrontiert, dass die Hotels keine „Touris“ mehr aufnehmen dürfen!

    Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Restaurants und Bars werden geschlossen! – Abholen von Essen ist zwar möglich, aber „Verweilen“ entfällt! – Kein Kaffee vor der Tür, Verzehr von Essen wieder erst ab 50 m Abstand von der Gaststätte erlaubt. Kennen wir schon, ist aber in der jetzt kommenden „kalten Zeit“ deutlich unangenehmer als im Frühjahr. Die Freizeitgestaltung wird komplett auf den „Home-Bereich“ verlagert und man will mit Nachdruck dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger so wenig Kontakt wie möglich untereinander haben. Es wird für viele eine sehr einsame Zeit werden! 4 Wochen sind lang und gerade in der dunklen Novemberzeit wird vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern gewaltig die Decke auf den Kopf fallen! Depressionen sind geradezu vorprogrammiert! Aber Verordnung ist nun mal Verordnung, auch wenn uns das nicht gefällt! – Überblick über die Bund-Länder-Beschlüsse vom 28.10.20:https://www.bundesregierung.de/breg-de

    Die Auswirkungen des neuerlichen Lockdowns auf die „Prostitutions-Branche“

    Im Beschlusspapier der Bund-Länder-Konferenz vom gestrigen Mittwoch (28.10.) heißt es ganz kurz und knapp:

    „Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen!“

    Dies muss nun 16 mal in Landesrecht „übersetzt“ und „verordnet“ werden und ich vermute, dass sich die Verordnungen mal wieder unterscheiden werden. Im Beschlusspapier ist mal wieder von „Gebäuden“ die Rede, die Ausübung der Prostitution wäre danach nicht untersagt? – Die Prostitutionsvermittlung ebenfalls nicht? – Wenn man bedenkt, dass von den prostitutiven Gebäuden selbst keine Corona-Gefahr ausgehen kann, ist die Formulierung einfach nur „schwammig“ und nicht greifbar! – Eigentlich will man doch die Prostitution für einen bestimmten Zeitraum verbieten? – So wie es jetzt im Papier steht, wird schon wieder die Verlagerung in den Graubereich „forciert“, was die Betreiberinnen und Betreiber neuerlich auf die Palme bringen dürfte!

    Was geschieht mit den Sexarbeiterinnen, die jetzt deutschlandweit in den Bordellen sitzen und am Sonntagabend um 23.59 Uhr schlagartig ihre Dienste dort einstellen müssen? -Am Wochenende noch mal richtig Gas geben und dann am Montag auf Knopfdruck in der Versenkung verschwinden? – Rückreise von einem Risikogebiet in die Heimat oder nach „neuen Möglichkeiten“ suchen, wie man im grauen Bereich weiter Geld verdienen kann? Wir reden an dieser Stelle ja nicht von einer Handvoll von Personen, sondern von mehreren Tausend Damen, die zum einen offiziell für mindestens 4 Wochen nichts verdienen werden und die vermutlich in vielen Fällen auch nicht „beherbergt“ werden dürfen! Auch hier wird es sicher lokal zu Schwierigkeiten kommen, wenn nämlich die Behörden eine Beherbergung nicht dulden, sondern untersagen! Man braucht nicht viel Fantasie um erkennen, dass es wieder „chaotisch“ werden wird.

    Gib dem Affen Zucker? – Der Staat öffnet neuerlich den „Topf“ – 75% Umsatzausfall werden kompensiert?

    Bei der Ankündigung von staatlichen Hilfen gibt sich die Bundesregierung immer sehr vollmundig. Bereits während der Online-Konferenz zwischen Bund und Ländern, wurde der Plan von Bundesfinanzminister Olaf Scholz über die Medien verbreitet:

    „75% Umsatzausfall soll für den Lockdown-Monat vom Staat unbürokratisch übernommen werden!“

    Ja, eine interessante Idee, die einigen Betreibern sofort „schmeckte“. Bekanntermaßen sind die Umsätze in der Branche momentan sehr mäßig und für die Berechnung besagter 75% soll der Wert des Vorjahresmonats 2019 herangezogen werden, wo ja die Geschäfte noch reibungslos liefen! Aber es wird natürlich nur nach den offiziellen Zahlen in den BWAs geschaut. Sind die hoch, können die 75% vermutlich ein wenig Freude bereiten. Aber was die Regierung genau meint, steht gegenwärtig noch in den Sternen und unangenehme Überraschungen waren ja im vergangenen halben Jahr die Regel. Einen „Big Deal“ macht man vermutlich nicht und es wird ja auch zu klären sein, ob es dieses Geld auch in Verbindung mit den „Überbrückungshilfen“ gibt. Fest steht: den Betrieb möglicherweise im Dezember wieder „hochzufahren“ bedeutet auch wieder neue Mieterinnen finden zu müssen und darauf hoffen, dass sich die verängstigten Gäste dann wieder einfinden.

    Rechtsfragen – Kurz angedacht – Klagen?

    Die Frage nach „neuen Klagen“ stellt sich bei Lockdown quasi wie von selbst! Man muss an dieser Stelle erst einmal feststellen, dass die bisherigen und noch laufenden Klagen im Eilverfahren mit Eintritt der neuen Situation und mit neuen Verordnungen, die „anders“ begründet sein werden, größtenteils hinfällig sein werden! Schon im Sommer mussten Klagen immer wieder angepasst werden, weil die Verordnungen, gegen die man klagte, abgelaufen waren.

    In den theoretisch gerade noch anhängigen Verfahren wurde hauptsächlich auf Gleichbehandlung geklagt. So wurden oft andere körpernahe Dienstleistungen angeführt; der darstellbare 1:1-Kontakt mit Hygienekonzept war zentraler Punkt und zudem wurden deutlich gesunkene Inzidenz-Werte angeführt. Nun sind nahezu alle körpernahen Dienstleistungen zeitlich begrenzt untersagt und da die Regierung gestern tatsächlich angibt, dass bei 80 % der Infektionen der Ursprung nicht ermittelt werden kann, wird es vor den Gerichten sehr schwer werden.

    Der „unsichtbare“ und nicht lokalisierbare „Feind“, nämlich das „Virus“, zwingt den Staat nahezu alle Kontakte zu unterbinden und dabei ist „Körpernähe“ rein logisch betrachtet „infektiöser“ als bloßer Kontakt. Alles was nicht „lebensnotwendig“ ist, soll vorübergehend eingestellt werden. Wenn Oma und Opa nicht mehr mit ihren Freundinnen und Freunden bei der Kaffeetafel sitzen dürfen, wird man sich mit einer Klage „Pro Prostitution“ sehr schwertun! Zudem werden die Gerichte sicher in diesem Moment mit einer Klageflut konfrontiert, die ihres gleichen suchen wird. Womöglich wird nun auch der Bundesverfassungsgericht angerufen werden, um den gesamten Lockdown verfassungsrechtlich prüfen zu lassen. Alles Vorgänge, die Zeit kosten und die womöglich nicht im Verhältnis zu dem Zeitraum der Schließung stehen werden. Die Lage ist komplex und bedarf der Analyse durch Spezialisten! – Bevor die Verordnungen vorliegen, ist sowieso vieles Theorie! Natürlich bleiben wir am Thema dran!

    Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker? – News

    Update vom 07.11.2020 – Neue Informationen, Trends und Co. unter:
    Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Update vom 06.11.2020 – Neue Informationen zu den aktuellen Themen:
    Novemberhilfe und Infektionszahlen retten Verordnungen

    Update vom 06.11.2020 – Novemberhilfen auch ohne Steuerberater:
    Novemberhilfen für Damen auch ohne Steuerberater?