Prostitution in Europa
Prostitution ist eines der ältesten Gewerbe der Welt. In vielen Kulturen und Epochen ist es zu finden. Gesellschaftlich ist dieses Gewerbe heutzutage recht unterschiedlich bewertet und regional sehr verschieden angesehen. Prostitution unterliegt der regionalen Weltanschauung und wird sehr stark durch religiöse Vorstellungen beeinflusst. Prostituierte gehören einer gesellschaftlichen Gruppe an, die unter Diskriminierung, Ausbeutung, Gewalt und Verfolgung leidet. Plattformen wie www.gingr.ch registrieren Prostituierte, vermitteln diese und geben Ihnen grundsätzliche Sicherheit.
Die Diskussion um die Legalisierung von Prostitution und deren Beteiligten, wie z.B. die Zuhälter, wird weltweit kontrovers geführt. Hierbei geht es auch oft um die Kriminalisierung der Prostituierten und den beteiligten Personen. Denn Zuhälter üben oft einen Zwang auf die Prostituierten aus. Hierbei geht es darum, wieso sich die Prostituierten überhaupt prostituieren und um den Anteil, den sie an den oder die Zuhälter abliefern müssen. Prostituierte können unter der Aufsicht eines männlichen oder weiblichen Zuhälters stehen. Oftmals üben die Zuhälter Gewalt auf die Prostituierten aus oder beeinflussen sie durch psychische Manipulation. Zuweilen kommt es vor, dass die Prostituierten durch den Einsatz von Drogen in einen Zustand der Abhängigkeit gesetzt werden. Eine besonders gewaltsame Methode ist der Menschenhandel, welcher als eine Art „Moderner Sklaverei“ bezeichnet wird. Hauptsächlich betroffen sind Menschen aus Zweit- und Drittländern, die schlechte oder keine Bildung genossen haben. Bei diesen Arten von Prostitution geht der Verdienst zu großen oder gar ganzen Teilen an die Zuhälter. Als Gegenleistung wird der Schutz der Prostituierten gesehen. Doch trotz des schlechten Images, können Zuhälter dafür sorgen, dass Prostituierte mit weniger Arbeit mehr Geld verdienen. Denn diese sorgen für ein besseres Kundenrepertoire.
In zahlreichen Staaten Europas wird daher eine Politik, die sich für den Schutz der Prostituierten einsetzt immer deutlicher. Beispielsweise ist seit 1942 die Prostitution in der Schweiz legal. Im Jahre 1992 wurde das Sexualstrafrecht in der Schweiz korrigiert. So waren vor der Änderung Kuppelei und passive Zuhälterei strafbar. Das am 21. Juni 1999 eingeführte Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen Europa und der Schweiz führte zu einer enormen Zunahme des Angebots. 2009 wurde es auch auf Bulgarien und Rumänien ausgeweitet. Im Jahr 2013 wurde im Züricher Stadtteil Altstetten ein Straßenstrich geschlossen. Mehrere Organisationen kritisierten dieses ziemlich scharf.
Ein Ausstieg aus der Prostitution gestaltet sich mitunter sehr schwierig. Probleme bei der Darstellung des Lebenslaufes in Bewerbungen ist da noch das kleinste Übel. Vielmehr sind es die Bedingungen des Milieus, die den Ausstieg als sehr schwierig gestalten. Doch gibt es in vielen Städten und Gemeinden Anlaufstellen, die den Prostituierten Hilfe bei einem Ausstieg anbieten und unterstützende Arbeit leisten.