Prostitution 2017 – Staatspuff oder VEB: Volkseigenes Bordell? – Denkbar?
Wer hat es erfunden? – Die Schweizer – Eidgenössische Verrichtungsanstalt?
Die Idee kommt aus der Schweiz und ist nicht ganz neu: Staatlich betriebene „Prostitutionsanstalten“ (in der Schweiz heisst wohl alles irgendwie Anstalt) sollen nach Meinung einiger Schweizer Politiker ein geeignetes Mittel der Wahl sein, um Kriminalität und Auswüchse im Rotlicht-Milieu zu unterbinden.
Ein Eros-Center, der von der Stadt oder einem städtischen Betrieb geführt wird, soll „Manager“ sowie „wuchernde Wirtschafter“ fernhalten: die Zimmermieten wären human und nicht dem maximalen Gewinnstreben unterworfen. Es gäbe Sozialräume und statt des fordernden Wirtschafters, würden sich Sozialarbeiter regelmässig um die Belange der Mieterinnen kümmern.
Wenn man prognostiziert, dass durch das neue deutsche Prostituionsgesetz in den kommenden Jahren recht viele Kleinbordelle aus bau- und ordnungsrechtlichen Gründen von der Bildfläche und vorallem aus den Stadtzentren verschwinden werden, werden viele der jetzt tätigen Damen keine Arbeitsstätte mehr haben. Davon werden dann die Großbetriebe profitieren, die schon jetzt nahezu allen Anforderungen des neuen Gesetzes genügen und die sich keine Sorgen um ihren Fortbestand machen müssen.
So kann es durchaus dazu kommen, dass „suchende Frauen“ nur noch in solchen Betrieben eine Bleibe finden werden und das die großen Anbieter dadurch in eine sehr machtvolle Position geraten, bei denen sie auswählen, diktieren und prächtig (mit)verdienen können. Ob da wirklich noch viel von gewünschter Unabhängigkeit übrig bleiben wird, stelle ich einmal provokativ und ahnend als Frage in den Raum.
Vom Regen in die Traufe? Statt Arbeit in der heimeligen Atmosphäre eines Wohnungsclubs, dann in Etage 4, Zimmer 2a im Eroscenter, wo es weniger Zimmer gibt als Bewerberinnen? So oder so ähnlich kann das an einigen Orten der Republik schon ausgehen und da ist die Frage nach „öffentlichen Gebäuden“ für die Prostitution gar nicht mehr so abwegig. Dabei kann es sich ja dann auch um kleinere Einheiten handeln; dn Großpuff mögen nämlich viele Sexworker nicht wirklich!
In der Schweiz wiesen die Gegner der „Initiative Volkspuff“ die Forderung scharf zurück, weil es überhaupt nicht zu vertreten sei, Steuergelder für eine indirekte Förderung der Prostitution zu „verschwenden“. Dabei wurde aber übersehen, das ein volkseigenes Bordell ja auch durchaus Gewinne erwirtschaften könnte und das es fast überall leerstehende städtische Gebäude in Gewerbegebieten gibt, die seit Jahren nicht genutzt werden und die sich für den angedachten Zweck durchaus eignen dürften.
Doch selbst wenn eine Gemeinde oder eine Stadt die Idee begrüssen würde, stellt sich die Frage, ob eine solche Wettbewerbs-Verzerrung überhaupt zulässig wäre, da man den freien Wettbewerb jederzeit unterlaufen könnte und die verbleibenden privaten Mitbewerber kaum Chancen hätten zu den (angenommen) städtisch günstigen Tarifen Arbeitsraum anzubieten. Ausserdem könnte der berühmte „politische Wille“ auch möglichst viele private Anbieter mit scharfen Kontrollen und Auflagen vertreiben, um die „städtischen erotischen Betriebe“ in die „Pole-Position“ zu bringen.
Das VEB: Volkseigene Bordell bleibt wahrscheinlich sowohl bei den findigen Eidgenossen, wie auch in deutschen Landen ein interessantes Denkmodell, das aber niemand wirklich in Angriff nehmen wird