Prostitution 2017 – Erotische Immobilie an der B1 zu verkaufen – OWL – April 2017

Prostitution 2017 - Erotische Immobilie an der B1 zu verkaufen - OWL - April 2017

Prostitution 2017 – Erotische Immobilie an der B1 zu verkaufen – OWL – April 2017

Eine geeignete Immobilie für einen erotischen Betrieb zu finden, ist momentan gar nicht so einfach, wie uns die baurechtlichen Betrachtungen der letzten Zeit lehren. Genehmigungen für neue Bordelle und bordellartige Betriebe zu erhalten, dürfte zunehmend schwerer werden und eine ganze Reihe von Betrieben hat ja bereits Schliessungsverfügungen kassiert.

Ich präsentiere Ihnen heute ein weitläufiges Objekt, dass sich direkt an der B 1 zwischen Bielefeld und Paderborn befindet und als Swingerclub / Erotikdiscothek genehmigt ist. Ein komplett eingerichteter Club mit Gastronomieküche, Bar, Discothek, vielfältigen stilvollen abschließbaren Aktionsräumen, großem sichtgeschütztem Parkplatz, einem Outdoor-Biergarten mit rustikaler Aussenbar, Grill und vielem mehr. In OWL alles in XXL!

Eine Nutzung als frivole Gaststätte ist ebeno möglich, wie die Verwendung als Erotikbetrieb. Denkbar ist auch eine Kombination mit Imbiß, Spielhalle und einem erotischen Angebot. Durch die vorhandene baurechtliche Abnahme ist hier vieles möglich, was an anderen Orten in der Gegend nicht möglich ist! Entsprechende Erkundigungen wurden bereits eingeholt!

An der B 1 fahren nach amtlicher Zählung täglich bis zu 20.000 Fahrzeuge vorbei! Eine sehr hohe Frequenz die sowohl für Laufkundschaft wie für Berufpendler spricht, die zwangsläufig am Objekt vorbeikommen!

Seit 2008 gab es im Haus eine Reihe von genehmigten erotischen Betrieben, momentan gibt es dort ein ruhendes genehmigtes erotisches Gewerbe und nun steht das Objekt zum Verkauf. Für Neugründungen oder notwendige Betriebsverlagerungen ist das Objekt ideal!

Unter folgendem Link finden Sie ein Youtube-Video mit der Aussenansicht des Geländes:

Interessentinnen und Interessenten können sich gerne bei Howard telefonisch melden oder aber eine Mail an den Objektverwalter senden: drchristianlindner@gmail.com

Besichtigungen sind ab Ende April 2017 möglich, wenn der Verwalter und der Eigentümer-Vertreter vor Ort sein werden. Auch bei der Umsetzung von geeigneten Konzepten und bei der rechtlichen Umsetzung, sind wir jederzeit gerne behilflich. Welche Betriebsformen in der Praxis möglich sind, welche Kombinationen möglich sind: darüber informieren wir sie gerne!

Schreibe einen Kommentar