Schlagwort: Prostitutionsgewerbe

  • Tagungsbericht – Zukunft Rotlicht – 24.09.24 – Düsseldorf

    Tagungsbericht – Zukunft Rotlicht – 24.09.24 – Düsseldorf

    Tagungsbericht - Zukunft Rotlicht - 24.09.24 - DüsseldorfTagungsbericht – Zukunft Rotlicht – 24.09.24 – Düsseldorf

    Branchenzusammenkunft zum Thema „Sexkaufverbot in Deutschland“

    Am Dienstag, dem 24.09.2024, fand in der Landeshauptstadt Düsseldorf die diesjährige Tagung der Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht statt, zu der 40 Betreiberinnen und Betreiber sowie Vertreterinnen und Vertreter der Rotlicht-Verbände aus dem gesamten Bundesgebiet angereist waren.

    Thema war das drohende Sexkaufverbot, dass bereits im Bundestag beraten wird und dass die CDU/CSU-Fraktion möglichst sofort umsetzen will. Auch wenn es unter den gegenwärtigen Mehrheitsverhältnissen im Parlament für den Antrag diesmal keine Mehrheit geben wird, kann sich dies schlagartig ändern, wenn nämlich ab Ende 2025 Friedrich Merz Bundeskanzler wird und die CDU/CSU die stärkste Fraktion im Deutschen Bundestag stellt.

    Die rechtlichen Rahmenbedingungen des laufenden und eines zukünftigen Gesetzgebungsverfahrens und die existierenden verfassungsrechtlichen Bedenken wurden von Rechtsanwalt Guntram Knop vorgestellt, kompetent erläutert und diskutiert.

    Das die Lage sehr ernst ist, ist keine neue Erkenntnis, aber die Vorgänge in Berlin zeigen deutlich, dass es der CDU/CSU ernst ist und dass man den Vorstoß sehr ernst nehmen muss. Während sich die SexarbeiterInnen und die dann von Freier-Strafbarkeit betroffenen Kunden im Graubereich irgendwie mit den neuen Umständen irgendwie arrangieren würden, wäre das Sexkaufverbot für Betreiber offizieller Betriebe der Todesstoß und das Ende der geschäftlichen Existenz.

    Die noch 12 Monate bis zur Bundestagswahl müssen daher nun intensiv genutzt werden, um auf politischem Weg alles zu tun, um das Verbot möglichst noch zu stoppen!

    Wir stellten am Dienstag neuerlich fest, dass der im Deutschen Bundestag vorliegende Antrag der CDU/CSU unglaublich fehlerhaft ist: er verweist auf eine Zwischenevaluation des ProstSchG, die nachweislich nie stattgefunden hat. An belastbaren Fakten mangelt es, stattdessen bedient man sich wüsten Behauptungen und Unwahrheiten, die vor einem Gericht eigentlich keinen Bestand haben können und die auch in der politischen Debatte eher peinlich sind.

    Nichtsdestotrotz agiert die CDU/CSU kämpferisch und übereilt und ist nicht einmal bereit die gerade laufende Evaluation des ProstSchG abzuwarten. Parallel dazu versucht die SPD-Abgeordnete Leni Breymaier, die uns ja allen bekannt ist und die bei der kommenden Bundestagswahl glücklicherweise nicht mehr kandidiert, noch in der laufenden Legislatur eine „Abstrakte Normenkontrollklage“ auf den Weg zu bringen. Sollten sich ein Viertel der Bundestagsabgeordneten daran beteiligen, müsste das Bundesverfassungsgericht in einem recht aufwendigen Verfahren prüfen, ob das geltende ProstSchG gegen die Verfassung verstößt. Dauer und Ausgang eines solchen Verfahrens sind ungewiss.

    Die SexkaufgegnerInnen lassen nichts unversucht, während unsere Branche zu gelassen erscheint!

    Es gelang am Dienstag 3 Verbände der Sexarbeit und die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht an einen Tisch zu bringen: der BSD e.V. war mit Stephanie Klee prominent vertreten, die politische Sprecherin des BesD e.V. Johanna Weber war engagiert anwesend und mit John Heer aus Stuttgart war der Vorsitzende des Verbandes deutscher Laufhäuser e.V. per Zoom zugeschaltet.

    Die VerbandsvertreterInnen vereinbarten ein kurzfristiges „Spitzentreffen“ im kleinen Kreis, das in den kommenden Wochen anberaumt werden soll und wo dann Tempo in die Initiative gebracht werden soll. Neben unserem Justiziar Guntram Knop haben weitere Juristen ihre Unterstützung angekündigt, wenn es darum geht juristische Mittel zu prüfen und zu ergreifen und unser bewährter Technik- und Medienexperte Thomas Schiller ist natürlich auch mit an Bord.

    Ohne Euren Support und Eure Unterstützung geht es nicht!

    Mehrere anwesende Betreiber sicherten bereits an Ort und Stelle ihre ideele und auch finanzielle Unterstützung zu und nun wird es in den kommenden Wochen unsere Aufgabe sein ein Konzept zu entwickeln, mit dem wir zügig an den Start gehen können.

    Konkret wird darum gehen einen gemeinsamen Fakten-Informations-Pool aufzubauen und etwa 10.000 politische Entscheidungsträger in Bund und Land mit wichtigen Informationen zu versorgen, den Zugang zu den Köpfen der Fraktionen zu finden.

    Auch das bekannte Zoom-System über Rotlicht.de soll ab Oktober 2024 wieder für regelmäßige Arbeitstreffen genutzt werden und in jeder Region des Landes soll es Repräsentanten aus der Betreiberszene geben, die etwas bewegen und auch inaktive Kolleginnen und Kollegen aktivieren.

    Die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht bekommt „nach Corona“ eine neue Aufgabe! 

    Es bleibt „spannend“ und ich hoffe auf rege Beteiligung, wenn die Kampagne startet. Ihr werdet es erfahren.

    Herzliche Grüße von

    Howard Chance

    0176-77080604
    maxen2205@live.de

    https://www.zukunft-rotlicht.de

     

     

  • Buch-Neuerscheinung: Das ProstSchG in der betrieblichen Praxis

    Buch-Neuerscheinung: Das ProstSchG in der betrieblichen Praxis

    Buch-Neuerscheinung: Das ProstSchG in der betrieblichen PraxisBuch-Neuerscheinung: Das ProstSchG in der betrieblichen Praxis

    Die Subskription-Aktion bis zum 15. Oktober 2022 – Sonderpreis für Frühbesteller – 31,90 € statt 39,90

    2017 wurde in der Bundesrepublik Deutschland das Prostituiertenschutzgesetz (ProstschG) eingeführt, dass der Ausübung von Prostitution und Prostitutionsgewerben einen sehr engen rechtlichen Rahmen gesteckt hat und gerade Betreiberinnen und Betreibern, aber auch Sexarbeiter(innen) vielfältige Pflichten auferlegt hat.

    Ordnungs- und Verwaltungsrecht, Bau- und Steuerrecht und weitere Verordnungen mehr, gilt es zu beachten und bei der Umsetzung des ProstSchG kommt es zu föderalistisch bedingten Problemen und oft zu Fragen nach Handhabung, Hierarchien und den Zuständigkeiten.

    Bereits Ende 2016 erschien mit meinem Titel „Prostituiertenschutzgesetz 2017- Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?“, der aufgrund fehlender Aktualität nicht mehr im Handel ist, eine umfangreiche Prognose, die nun Stand Herbst 2022, wo auch gerade die Evaluation des Gesetzes im parlamentarischen Verfahren gestartet wurde, mit den bislang eingetretenen „Realitäten“ abgeglichen wird.

    Wie ist der aktuelle Stand der Dinge? – Wurden vermeintliche politische Ziele des ProstSchG erreicht? – Wie hat sich die Situation der Branche unter und nach Corona entwickelt? – Welche Schwierigkeiten treten in der betrieblichen Praxis immer wieder auf? – Welche (neuen) Geschäftsmodelle gibt es und welche Aussagekraft haben amtliche Statistiken?

    Wie kann es sein, dass ein zunehmender illegaler Graumarkt toleriert wird, während man die offiziellen Betriebe intensiv beobachtet und kontrolliert? – Warum ist die Umsetzung des Gesetzes bundesweit nicht einheitlich? – Warum ist selbst die Handhabung in einem Bundesland stark abweichend?

    Welche Auswirkungen hat das vorliegende baurechtsbezogene Grundsatz-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2021, mit dem Einzelfallprüfung statt Typisierung bei erotischen Betrieben im Mischgebiet notwendig wird?

    Hat das „Düsseldorfer Verfahren“ weiter Bestand und was hat es mit der „Umsatzsteuer-Hinzurechnung“ der Finanzbehörden auf sich, die Existenzen bereits nachhaltig zerstörte?

    Was hat „Corona“ angerichtet und wie kann sich die Branche davon wieder erholen? Was sollten Betreiberinnen und Betreiber vom Staat jetzt oder zukünftig einfordern? Waren die Überbrückungshilfen ausreichend und wurde hier zukunftsorientiert investiert?

    Anhand von Fällen aus der Beratungspraxis der vergangenen 5 Jahre gehe ich diesen und weiteren damit verbundenen Fragen nach und versuche ein temporäres Gesamtbild darzustellen.

    Auch das Thema „Sexkaufverbot/Nordisches Modell“ wird behandelt und natürlich die Frage, ob und wie es Sinn macht in Deutschland ein Prostitutionsgewerbe (weiterhin) zu betreiben. Ist eine Existenzgründung noch zu empfehlen oder sollte man besser „verkaufen“, solange es noch geht?


    Geplanter Ablauf der Veröffentlichung:

    Die noch verbleibende Zeit im Monat September 2022 wird in mehreren intensiven Arbeitsphasen der Edition dienen. Ein Großteil der Texte ist bereits vorbereitet, jedoch ist es notwendig eine möglichst schlüssige Didaktik zu entwickeln, die dem neuen Werk eine Struktur geben soll und muss. Wie beim „Vorgänger-Buch“ von 2016 werde ich mich wieder einer lockeren verständlichen Sprache bedienen, die Fachwissen vermitteln soll, dabei aber nicht wissenschaftlich kompliziert angelegt sein soll. Die Themen Prostitution, Prostitutionsausübung und Prostitutions-gewerbe sind komplexer, als man auf den ersten Blick denkt und jede publizistische Darstellung ist temporär und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung möglicherweise schon wieder „dem Wandel“ unterworfen.

    Als offizieller Veröffentlichungs-Termin ist der 31. Oktober 2022 geplant. Bis zum 15. Oktober 2022 ist die Subskription des Buches als Printausgabe gemäß den Regeln der deutschen Buchpreisbindung über meinen Shop möglich. Der Versand der Bücher erfolgt dann in der ersten November-Woche.

    Eine Ebook-Version wird ebenfalls im November 2022 erscheinen. Hierzu gibt es allerdings kein Subskriptionsangebot.


    Zum Buchshop:

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  • Prostitution 2020 unter Corona – Bundesweiter Lagebericht – 16.10.2020

    Prostitution 2020 unter Corona – Bundesweiter Lagebericht – 16.10.2020

    Prostitution 2020 unter Corona - Bundesweiter Lagebericht - 16.10.2020Prostitution 2020 unter Corona – Bundesweiter Lagebericht – 16.10.2020

    Von Zeit zu Zeit fasse ich die aktuellen Entwicklungen zusammen und verfasse, so wie heute einen bundesweiten Lagebericht, um einerseits  die gegenwärtige Situation zu beschreiben, andererseits aber auch um Prognosen für die nahe Zukunft zu wagen, was wegen der aktuellen Dynamik der Corona-Infektionszahlen nicht so ganz einfach ist. Es immer möglich, dass uns aktuelle Entwicklungen überholen und Dinge ganz schnell wieder anders sind.

    Die gegenwärtige „Corona-Kurve“, die wir seit März 2020 verfolgen ist bedenklich!

    Wir haben im Moment mehr Neuinfektionen als zu dem Zeitpunkt, bei dem der erste komplette Lockdown ausgelöst wurde und die Liste der sogenannten „Hotspots“ (Städte und Kreise in denen es in den vergangenen 7 Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohnern gegeben hat) nimmt stündlich zu. Fast ganz Nordrhein-Westfalen ist gerade Risikogebiet und auch in Rhein-Main sowie Berlin sieht es nicht viel besser aus! Ballungszentren und Großstädte verzeichnen zunehmende Rekordwerte, die sicher nicht nur auf die zunehmende Zahl von Testungen zurückzuführen ist. Die Krisen-Konferenz von Bund und Ländern, die am vergangenen Mittwoch im Kanzleramt bis in den späten Abend stattfand, geriet zur Farce, da die getroffenen „Vereinbarungen“ wohl kaum ausreichen werden, um eine Wende bei der steilen Kurve bringen zu können.

    Besprochene „Sperrstunden“ für die Gastronomie und „Beherbergungsverbote“, die ein Teil der Länder gar nicht einführen will, wurden schon wenige Stunden später von Verwaltungsgerichten „gekippt“ und die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum können kaum wirksam kontrolliert werden. So bleiben die allgegenwärtigen Masken übrig, deren Schutzzweck ja nach wie vor fraglich erscheint.

    Dazu kommt der wachsende Unmut vieler Bürger, ein Heer von „Corona-Leugnern“ und eine Mehrheit von Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die „Corona“ nicht so ernst nehmen.  Eine fatale Mischung, die uns im schlimmsten Fall in den kommenden Wochen einen zweiten kompletten Lockdown bringen kann. Unterschwellig geht man in den Berliner Regierungskreisen wohl davon schon aus. Aber die Situation ist jetzt erst einmal „auf Bewährung“.

    Wenn es jedoch wirklich „downlocken“ sollte, wissen wir alle, dass dies für den Bereich der Prostitution zumindest „temporär“ nicht ohne Folgen bleiben wird. Spätestens, wenn die „körpernahen Dienstleistungen“ wieder schließen müssen, werden auch die roten Lichter wieder für einige Zeit ausgehen! Die Gefahr ist in jedem Fall gegeben und man muss in diesen Tagen sehr aufmerksam beobachten was passiert.

    Die „Gefährlichkeit“ von Covid-19 wurde zwar inzwischen deutlich relativiert, aber sobald die Intensivstationen der Krankenhäuser in Bedrängnis geraten, wird es gänzlich unlustig! Wann dies der Fall sein wird, kann man mathematisch berechnen und die entsprechenden Szenarien werden bei Bund und Ländern sicher schon intensiv bedacht. Machen wir uns nichts vor: die Corona-Lage ist beschissen!

    In 14 von 16 Bundesländern sind die Prostitutionsstätten generell wieder offen! Lediglich in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern ist noch totaler Stillstand!

    Durch eine Vielzahl von Gerichtsurteilen wurden die „Prostitutionsstätten“ in den 14 Bundesländern wieder erlaubt, nur in ganz wenigen Fällen wurde „politisch“ entschieden, fast immer waren es die Gerichte, die diese „unangenehme Arbeit“ übernahmen. Stand heute (16.10.2020) sind in 12 Bundesländern Bordelle mit „Vollprogramm“ wieder zugelassen, in 2 Bundesländern (Sachsen und Brandenburg) gibt es noch die Einschränkung  „Sex light“, nämlich den „Hand-Akt“ ohne „Geschlechtsverkehr“. Wanking-States (Onanier-Länder).

    In Hessen, wo vornehmlich noch Klagen von größeren Laufhäusern anhängig sind, fuhr eine zuständige Richterin zwischenzeitlich in Urlaub. Nach Ihrer Rückkehr, vorgesehen für den 19.10.2020, liegen die Klagen wieder auf dem Tisch des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes und es wird spannend sein, ob man dem „Vorbild“ der anderen Bundesländer folgt und „Öffnungen mit Auflagen“ ermöglicht oder ob man das akute Infektionsgeschehen in den Blick nimmt, was momentan ein starkes Argument sein könnte um weiter auf Zeit zu spielen.

    Nun ist der Frankfurter Bahnhof ja ohnehin an Prostitutionsdichte deutschlandweit nicht zu toppen und auch das ganze Drumherum „ballt“ ohnehin Menschen zusammen, was nach der allgemeinen Logik zu Ansammlungen führt, die man eigentlich verhindern will. Es liegt Anspannung in der Luft und Richter müssen ja auch die Konsequenzen ihres Handelns bedenken. Im Zweifelsfall erst mal weiter auf Nummer Sicher? Wir werden es erleben! Sollte das nächste Urteil in Hessen negativ ausfallen, wird es wohl ein „kalter Winter“, denn die Hessische Landesverordnung mit dem aufrecht erhaltenen Verbot von Prostitutionsstätten gilt bis Ende Januar 2021.

    In Mecklenburg-Vorpommern blockiert Manuela Schwesig die Öffnung per persönlichem „Veto“ und interessiert sich kein Stück für die Empfehlungen ihrer Ministerien, die sich schon vor Monaten eine regulierte Lockerung vorstellen konnten. Scheinbar gilt hoch im Norden das „autokratische Prinzip“. Bedenklich, aber so praktiziert! Auch in Meck-Pom sind Klagen anhängig, doch auch hier wird das Infektionsgeschehen sicher eine Rolle spielen. Ausgang daher momentan ungewiss!

    Generelle präventive Bordell-Verbote wegen der Infektionszahlen? – Auf Bundes- und Landesebene zum Glück nach dem Kanzler-Gipfel nicht!

    In der Tischvorlage der vergangenen Woche im Bundeskanzleramt, gab es den konkreten Vorschlag Bordellbetriebe in ganz Deutschland vorübergehend wieder zu verbieten! Auch die BILD hatte diese Information und die entsprechende Ticker-Meldung sorgte für helle Aufregung! Der Vorschlag zur Bordell-Schließung kam nach mit vorliegenden Informationen aus Nordrhein-Westfalen, fand aber in den mehrstündigen Beratungen wohl keine Mehrheit, schließlich gab es in den deutschen Bordellbetrieben keinen „Corona-Ausbruch“, da das 1:1-Prinzip in den meisten Fällen berücksichtigt wird und man tatsächlich Sorgfalt walten lässt. Womöglich war die Politik selbst überrascht, dass es so ist? Zumindest wurden wir von Merkel und den Landesfürstinnen und -fürsten erst einmal verschont! Man kann ja auch einmal Glück haben! Das gilt aber nicht für alle:

    Regionale Verbote? Ja: in Solingen (NRW), Mainz (Rheinland-Pfalz) und Chemnitz (Sachsen) gibt es lokale Verbote aus Gründen des Infektionsschutzes

    Ich habe über 10 Jahre in Solingen gearbeitet und kenne die dortige Situation sehr gut. Es gibt noch 3 kleine „Wohnungen“ im Stadtgebiet und dort arbeiten zwischen 10 und 15 Damen im Wechsel. Als Solingen am vergangenen Freitag „Hotspot“ wurde, war es den Stadtoberen besonders wichtig den Betrieb der Bordelle mit einer „Allgemeinverfügung“ zu untersagen. Sehr merkwürdig, wenn man bedenkt das Nachbarstädte wie Wuppertal, wo die Puffdichte im Vergleich sehr hoch ist, solche Maßnahmen nicht ins Auge gefasst haben. Was nicht ist, kann ja noch werden?

    Generell liegt der „Infektionsschutz“ auf lokaler Ebene, allerdings sollten die ergriffenen Maßnahmen verhältnismäßig und begründet sein, sonst geht irgendwann die Rechtsstaatlichkeit komplett flöten. Die betroffenen Solinger Betriebe haben bislang keine Rechtsmittel eingelegt. Kann ja im Fall des möglichen Misserfolgs auch einen bösen Deckel verursachen.

    Auch die Landeshauptstadt Mainz, die auch ehrwürdiger Bischofssitz ist, hat ebenfalls eine regionale „Allgemeinverfügung“ erlassen und seit vergangenem Samstag sind auch dort die roten Lichter aus. Allerdings wird hier bereits wieder geklagt und zwar von Michael Karthal, der ja für seine erfolgreiche Arbeit bekannt ist. Wir werden sehen, wie es hier ausgeht.

    Seit dem 16. Oktober 2020 gilt in Chemnitz (Sachsen) ein städtischen Verbot zur Öffnung und Besuch von Prostitutionsstätten. Argumentiert wird mit den akuten Infektionszahlen. Die Gleichbehandlung bleibt mal wieder auf der Strecke und es wird zu klären sein, ob dies rechtmäßig ist! Dies anwaltlich klären zu lassen, kostet natürlich wieder Zeit und Geld.

    Stuttgart zickte oder Stuttgart zickt weiter? Bis zur letzten Minute versuchte man in der Landeshauptstadt eine Öffnung der Bordelle zu verhindern!

    Nachdem das höchste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg das Verbot von Prostitutionsstätten aufgehoben hatte, ließ man die Betreiber in Stuttgart noch ein paar Tage warten, bevor man die städtische Allgemeinverfügung ad acta legte. Allerdings will man, so der städtische Rechtsdezernent in einer persönlichen Mail an mich, die Urteilsbegründung prüfen und dann weitere Überlegungen anstellen. Ich bin mir sicher, dass dies geschehen wird! Ob es eine neue Verfügung der Stadt geben wird, steht noch in den Sternen, ist aber nach den bisherigen Erfahrungen absolut nicht ausgeschlossen! Auch in Stuttgart geht es mehr ums Prinzip als um die Vernunft.

    Hygieneauflagen und Kontaktdaten-Erfassung völlig uneinheitlich! – Wettbewerbsverzerrung pur!

    Ich habe in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von individuellen Hygiene-Konzepten gefertigt und war dabei vornehmlich in Bayern, dem Saarland, in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, in meinem Home-State NRW und am vergangenen Wochenende auch in Baden-Württemberg aktiv. Die unterschiedliche Handhabung hat bei mir starkes Verwundern erzeugt. In Bayern waren Diskussionen mit den Ämtern nötig, auch im Saarland und in Niedersachsen musste man genau nachfragen, während man in NRW in den meisten Fällen kein Interesse an den Konzepten zeigte.

    Während man in Niedersachsen die Kontaktdaten unbedingt mit „Ausweis-Daten“ abgleichen soll, reicht der „Donald Duck“ anderen Orts noch immer. Derweil im Saarland und in Bayern, aber auch in Rheinland-Pfalz, keine Aufenthalts- oder Anbahnungsräume geöffnet sein dürfen, sieht man das in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg „lockerer“. So ist die Öffnung von FKK-Clubs in Rheinland-Pfalz kaum möglich, während es diese Hürden in NRW und BaWü nicht zu geben scheint. Selbst das Ablegen der Masken ist in einigen Bundesländern möglich, wenn „es die Art der Dienstleistung erfordert“, anderswo muss selbst bei der Handentspannung verbindlich „Mundschutz“ getragen werden. Reisende Dienstleisterinnen werden es schwer haben die unterschiedlichen „Systeme“ zu verstehen und die Wettbewerbsverzerrungen sind immens!

    Umsätze, Besucherzahlen und Verfügbarkeit von Damen noch sehr verhalten!

    Das die Geschäfte wirklich gut laufen, hört man nur aus ganz wenigen Regionen! Umsätze wie im Vorjahr gibt es wohl nirgendwo, oft reichen die Einnahmen nur zur Kostendeckung und der „Ansturm“ der ersten Wochen hat sich nicht fortgesetzt! Ich habe geöffnete Eroscenter gesehen, in denen von 60 Zimmern nur 10 belegt waren und erhalte fast täglich Anrufe mit der Frage, ob ich nicht Damen kennen würde, die arbeiten wollen.

    Die Damen, die arbeiten wollen, sitzen aber oft in ausländischen Risikogebieten fest und scheuen den Corona-Test, der in der Heimat zu Restriktionen führen kann. Außerdem sind die Tests recht kostspielig und haben nur eine „Haltbarkeit“ von 48 Stunden. Selbst innerdeutsch werden Betreiberinnen und Betreiber inzwischen aufgefordert keine Dienstleisterinnen anzunehmen, die zuvor in einem Hotspot tätig waren. Totales Chaos.

    Auch die Herren, die nach „käuflicher Lust“ suchen, lesen die BILD-Zeitung und bekommen mit den explosiven Meldungen die Angst ins Hirn geflötet. Sich im Puff Corona zu holen ist zwar total unwahrscheinlich, aber wenn es passiert kann es doch zu erheblichen Erklärungsnöten kommen und das erst recht, wenn man bei „Mandy“ oder deren Vermieter korrekte Kontaktdaten hinterlassen muss. Scheidung vorprogrammiert oder ähnliches. Dann verzichtet man womöglich auf das sündige Vergnügen und legt lieber selbst Hand an?

    Locker vom Hocker … fällt wohl längerfristig aus! Weder der Aluhut noch Trumps Wundertherapie sind zur Problemlösung geeignet!

    Selbst ein absoluter Optimist wird momentan nicht jubeln und der Ruf „Puff uff“ passt so gar nicht zur Realität, die uns gerade mit Schwung einholt! Wir sind zwar an der Entwicklung sicher nicht schuld, aber unsere „Hygienekonzepte“ spielen keine Rolle mehr, wenn das gesamtgesellschaftliche Hygienekonzept mehr und mehr versagt. Ich brauche nur mal eine Runde durch die Stadt zu drehen, um zu sehen wie wenig ernst die Leute Corona nehmen. In der Kneipe trägt keiner Maske, die Desinfektionsspender werden nicht genutzt, Abwischen von Flächen oder die regelmäßige Kloreinigung entfallen. Man hockt sich nach dem 5. Bier auf dem Schoß und selbst wenn man Corona-Infektionen im engsten Umfeld hat, folgt man nicht dem Rat des Hausarztes, sondern nimmt an einer privaten Geburtstagsfeier mit 50 Personen teil.

    Die Selbstdisziplin hat im Sommer merklich nachgelassen und man lässt 5 wieder gerade sein. Das Ergebnis sehen wir jetzt und wenn man den Gesetzen der Logik folgt, haben wir Monate vor uns, die nicht spaßig werden können. Daran ändern Verschwörungs-Theorien, allgemeines Schimpfen auf die Politik oder die neuen Wundermedikamente von Donald Trump wenig. Ein freies Volk verhält sich halt anders als wie ein Volk in China, bei dem „Befehl Befehl ist“ und wo Restriktionen ohne Murren umgesetzt werden.

    Die Hoffnung bleibt … das es ohne Wunder besser wird!

    Nach der ganzen Schwarzmalerei wünsche ich mir, wie Ihr sicher alle, einen positiven „Ausgang“. Vielleicht wird es ja doch nicht so schlimm, dass alles wieder geschlossen werden muss. Ich glaube die Politik wird sich bemühen den totalen Lockdown zu vermeiden, denn sonst ist die Wirtschaft für lange Zeit im Eimer und die Zahl der Insolvenzen wird ins Unermessliche steigen!

    Passt auf Euch auf! Bleibt besonnen! Bleibt gesund!

    Euer Howard

    https://mhconsulting.online

    Beratung durch MH-Consulting – Unternehmensberatung für die Rotlicht-Branche

    Update: Prostitution 2020 unter Corona – Bundesweiter Lagebericht – 16.10.2020

  • Prostitution 2020 – Der 01.09. – Gesamtöffnung gescheitert! – Was nun?

    Prostitution 2020 – Der 01.09. – Gesamtöffnung gescheitert! – Was nun?

    Prostitution 2020 - Der 01.09. - Gesamtöffnung gescheitert! - Was nun? Prostitution 2020 – Der 01.09. – Gesamtöffnung gescheitert! – Was nun?

    Die einen lachen, die anderen weinen! – Der gelebte Föderalismus spaltet das Land! Corona zeigt im Bereich der Prostitution die Schwächen unseres Systems auf! – Wie lange geht das noch gut? – Was können die tun, die vom Staat benachteiligt werden?

    Es ist kaum zu glauben: wir haben den 1. September 2020 und die Lage im Land ist auf den Bereich der Prostitution bezogen verwirrender denn je! In Bundesländern, wo wir nie damit gerechnet hätten, z.B. in Bayern und im Saarland, sind Prostitutionsstätten bereits wieder „irgendwie“ zulässig, obwohl in den aktuellen Landesverordnungen steht, dass „Bordellbetriebe geschlossen zu halten sind“. In Bundesländern, wo „Öffnungen“ von der Politik „versprochen“ wurden, so beispielsweise in Hamburg, wurden die Verordnungen verlängert ohne dem Prostitutionswesen eine zeitliche Perspektive zu geben.

    Die Oberverwaltungsgerichte der Länder urteilen total gegensätzlich: einige sehen kein erhöhtes Infektionsrisiko und haben so, wie letztlich in Niedersachsen, die Prostitutionsstätten-Verbote außer Kraft gesetzt, andere Obergerichte urteilen, wie aktuell in Baden-Württemberg, als wenn es faktisch darum ginge die Prostitution als solches ganz abzuschaffen! – Der Laie staunt; der Fachmann wundert sich!

    Wir stehen am Dienstag, dem 01.09.2020, bundesweit vor einem merkwürdigen wie unlogischem Flickenteppich, den man kaum noch überschauen und erst recht nicht begreifen kann!

    Ist „Corona“ in den Bundesländern unterschiedlich gefährlich? – Wie kann es sein, dass man dort ein abstraktes erhöhtes Risiko unterstellt, wo es seit Wochen kaum noch Infektionen gibt? Eine Großstadt wie Berlin als Ballungszentrum stimmt Öffnungen zu und erlaubt „Normalverkehr“, während im sehr dünn besiedelten Brandenburg nun ab 05.09. wohl Sex ohne GV erlaubt sein soll? – In Sachsen darf man jetzt „sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr“ erbringen, während aus großen FKK-Clubs in NRW jetzt temporär „Wellness-Massage-Stätten“ werden. Aus Sexdienstleisterinnen werden nun Massage-Fachkräfte, die natürlich bei der Massage die „erogenen Zonen“ nicht berühren? – Das kann wohl nur die „Sendung mit der Maus“ erklären!

    Vielleicht sollte man auch „Aerosol-Armin“ oder „Panik-Karl“ fragen, wie es nun weitergeht. Der eine, Armin Laschet, faselt von den Aerosolen, die man nicht sieht, die aber bedrohlich durch Prostitutionsstätten ziehen „könnten“, während der andere, Karl Lauterbach, inzwischen einen staatlichen „Prostitutionsfond“ auflegen will, um die Sexarbeiterinnen damit zu „retten“ und im Nebeneffekt gleich die gesamte Prostitution abzuschaffen. Was ist „Corona“ doch ein tolles „Werkzeug“! –

    Nach „Hartz4“ jetzt demnächst „Lauterbach6“! – Olaf Scholz und Hubertus Heil werden sich freuen und die „schallenden Jubelgesänge“ der Sexarbeiterinnen werden bundesweit den Abendhimmel füllen!

    Was für ein Schwachsinn! – Wäre es nicht an der Zeit Sex in den Zeiten von Corona generell zu verbieten? – Ach nein, Sex ist ja nur gefährlich, wenn es Geld dafür gibt und Aerosole werden auch nur aktiv, wenn sich der Geruch des Geldes mit ihnen verbindet! – Bestimmt findet sich hier ein viraler „Virologe“, der dazu ein treffliches Gutachten erstellt! Freiwillige vor!

    Ich unke gerne, habe Spaß an provokanten Thesen, stelle mir aber gerade heute die Frage, wie es nun für diejenigen weitergehen kann, die eben nichts zu lachen haben, weil sie in einem Bundesland wohnen, wo die Behörden auf Ignoranz setzen und die Gerichte fast „gleichgeschaltet“ erscheinen!

    Justizia ist eben nicht „blind“ sondern besteht aus Menschen, die doch „beeinflussbar“ sind und eben in einer von Corona geprägten Umwelt leben.

    Anders kann man die unterschiedliche Sicht der Richter nicht verstehen und ich glaube, dass es in der Geschichte der Justiz kaum ähnliche Fälle gibt, wo Oberverwaltungsgerichte bei identischer Sachlage ständig zu völlig konträren Urteilen kommen! – Das kann im Ergebnis so nicht stehen bleiben und wahrscheinlich ist der Gang zum Verfassungsgericht jetzt die letzte Möglichkeit, um die Existenz zu retten! Warum? – Weil die Möglichkeiten im Verwaltungsrecht jetzt ausgeschöpft sind! – Zwar sind die meisten Entscheidungen in „Eilverfahren“ abgelehnt worden, denen in der Regel noch „Hauptsacheverfahren“ folgen, aber diese werden in diesem Jahr kaum noch stattfinden und daher muss man nun andere Wege suchen, da es sich bei den „Corona-Maßnahmen“ um Eingriffe in Grundrechte handelt und es im Ergebnis nicht mehr um Verwaltungsrecht sondern um Verfassungsrecht geht!

    Die derzeitige „Ungleichbehandlung“ ist nicht hinzunehmen! – So muss das Grundrecht der Berufsfreiheit (Artikel 12 Absatz 1 GG) bundesweit ebenso  gleich gegeben sein wie das Gleichbehandlungsgebot (Artikel 3 Absatz 1 GG).

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bislang mehrfach gesträubt bezogen auf die Corona-Verordnungen der Bundesländer Klagen zur Entscheidung anzunehmen. Es wurde wiederholt verlangt erst alle anderen Rechtswege vor den Verwaltungsgerichten „auszuschöpfen“. Dies dürfte nun bei vielen Klägerinnen und Klägern der Fall sein! Daher laufen nun in dieser Woche Vorbereitungen für den Gang zum Verfassungsgericht. Wahrscheinlich ist es sinnvoll die Intentionen zu bündeln und aus den Einzelbegehren eine „Gesamtklage“ zu machen. Hier sind nun die Anwälte gefragt, die vor den Obergerichten gescheitert sind und wo neue Eilverfahren keinen Sinn mehr machen. Ich habe entsprechende Signale vernommen und werde diese nun gerne „kanalisieren“!

    Wir geben nicht auf, sondern kämpfen mit Nachdruck weiter! Die Branche lebt und wird sich weiter wehren! Möglichst „kollektiv“!

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Prostitution 2020 – Die finale Phase – Politik lässt Gerichten den Vortritt!

    Prostitution 2020 – Die finale Phase – Politik lässt Gerichten den Vortritt!

    Prostitution 2020 – Die finale Phase – Politik lässt Gerichten den Vortritt!

    Wir alle haben die Entwicklungen der vergangenen Monate genau beobachtet: trotz diverser freundlichen Ankündigungen der Politik (wie z.B. in Hamburg), sich um die Belange der Sexworker und Betreiber zu kümmern, wurden die jetzt zum Glück erfolgten „Öffnungen“ und „Teil-Öffnungen“ vornehmlich durch Gerichtsverfahren entschieden! – Den Grund dafür kann man ohne viel nachzudenken erahnen:

    Es ist doch sehr praktisch, wenn die Gerichte den „Schwarzen Peter“ bekommen! Gerichte sind in der Regel gesichtslose anonyme Institutionen, die nicht gewählt werden müssen und die man öffentlich auch nicht wirklich „angeht“!

    „Gerichte“ haben entschieden und nicht etwa die Bundeskanzlerin Merkel oder der Ministerpräsident Söder und auch die namentlich bekannten Fachminister bleiben so gänzlich „unbefleckt“. Die Politiker können so vortrefflich mit den Schultern zucken und darauf verweisen, dass man mit den Corona-Verordnungen bezogen auf die Prostitution nur das Beste für das Volk wollte, aber „die Gerichte“ leider etwas dagegen hatten!

    So bleibt das politische  „Sauberfrau- und Saubermann-Image“ erhalten und niemand kann den „Machthabern“ so nachsagen den Puff vor dem Kindergarten geöffnet zu haben! Sehr praktisch!

    Wenn Armin Laschet mit „Lagerfeuer-Romantik“ im Blick über die gefährlichen Aerosole referiert, die leider Lockerungen ausschließen, Ministerpräsidentin Schwesig die drängende Fragen der Erotikbranche  im Live-Chat komplett ignoriert und auch die Meinung ihrer Fachministerien nicht zur Kenntnis nimmt, sieht man, dass man mit den „Schmuddelkindern“ nicht reden und auch nicht spielen möchte. Oder doch? Ein böses Spiel kann man zumindest unterstellen, nein, man muss es sogar, wenn man die vergangenen Monate Revue passieren lässt.

    Körpernah ist nicht körpernah! Basta! – Zum Glück sahen und sehen es hohe Gerichte anders! – Man muss Beschwerde führen und klagen! Quod erat demonstrandum!

    Ich sehe uns gerade in der „finalen Phase“! – Trotz steigender Infektions-Zahlen ist die Zeit, so zeigt es das gestrige Urteil des OVG Lüneburg, noch günstig, um Öffnungsziele zu erreichen. Ein großes Problem ist dabei im Moment die Finanzierung weiterer notwendiger Klagen. Hier wird inzwischen von Kritikern angemerkt, dass es momentan in der Branche zu wenig „finanzielle Solidarität“ gibt: Einzelne klagen auf eigene Kosten; andere, die sich weder ideell und erst recht nicht finanziell beteiligen, profitieren bei positivem Ausgang der Klage! Hier wäre die Errichtung eines „Klagefonds“ eine sinnvolle Sache, die vermutlich noch mehr Dampf auf den Kessel bringen würde.

    In NRW liegen mindestens 5 Klagen beim OVG in Münster; in Hessen sind noch einige „Hauptsache-Verfahren“ anhängig, in Baden-Württemberg gab es in der vergangenen Woche neue Klagen, die nach meinem Wissen jetzt vermehrt auf verfassungsrechtliche Aspekte abzielen. Einen Überblick, was sonst noch „läuft“, hat man leider nicht und so wird es vermutlich in den kommenden Wochen immer wieder „Eilmeldungen“ wie die gestrige geben!

    „Seid bereit … der Herr kann stündlich kommen!“ – Was uns die Bibel sagt, trifft in übertragenem Sinn auf unsere Branche zu! Die Urteile haben Stringenz!

  • Prostitution 2020 – State of the union – Aktueller Lagebericht

    Prostitution 2020 – State of the union – Aktueller Lagebericht

    Prostitution 2020 - State of the union - Aktueller LageberichtProstitution 2020 – State of the union – Aktueller Lagebericht

    Manchmal ist es der Übersicht halber sinnvoll die vorliegenden Fakten in einer kurzen Übersicht zu präsentieren und daraus einen Lagebericht zu formulieren. Nachdem wir gestern vergeblich auf eine erste Öffnung von Prostitutionsstätten im Freistaat Sachsen gewartet haben, ist ein solcher Moment gekommen!

    Hoffnung 1 – Thüringen

    In der ersten Juni-Woche kamen Meldungen aus Thüringen, dass man dort im Rahmen der „Lockerungen“ erwäge auch „Prostitutionsstätten“ wieder öffnen zu lassen. Bodo Ramelow präsentierte sich progressiv, aber das dann folgende Ergebnis war ein anderes: die Puffs bleiben doch zu! Basta!

    Hoffnung 2 – Rheinland-Pfalz

    Vor 14 Tagen, am 10. Juni 2020, sollten in Rheinland-Pfalz die Prostitutionsstätten unter Anwendung eines Hygienekonzepts wieder öffnen! Pustekuchen: zwei Tage vor dem im Verordnungsentwurf angekündigten Termin, wurde der entsprechende Paragraph in einer Sondersitzung „kassiert“. Die Hintergründe konnten nicht genau geklärt werden, aber die „Einwirkung“ aus Berlin und aus anderen Bundesländern wird es vermutlich gegeben haben. Tenor: der Alleingang eines Bundeslandes ist nicht erwünscht!

    Hoffnung 2 – Sachsen

    Über eine Woche wurde in einem Pressebericht dargestellt, das die Regierung des Freistaates Sachsen über die Öffnung der Bordellbetriebe nachdenke und dies auch war wohl auch in einer Beschlussvorlage enthalten. Am  23.06.2020 wurde getagt. Ergebnis nochmals Pustekuchen: die neue Corona-Verordnung, die ab 30. Juni 2020 gelten wird, verbietet Prostitutionsstätten weiterhin und in der Pressekonferenz erklärte der zuständige Staatssekretär, dass „kein deutsches Bundesland soweit sei … Prostitution wieder zu erlauben!“ Interessant: hier wird der eingeforderte Föderalismus aufgegeben?

    Fazit: Zufälle, die keine sind! In der Bund-Länder-Konferenz von vergangener Woche (17.06.2020) hat es wohl „Verabredungen“ gegeben, die darauf hindeuten, dass es zur „Verhinderung des Betreibens von Prostitutionsstätten“ einen internen „Masterplan“ gibt!


    Meine Gedanken und Anmerkungen zur „Gesamtsituation“:

    Zahlenwerk des Robert-Koch-Instituts

    Das RKI meldet aktuell (23.06.2020 – 0 Uhr) einen R-Wert von 2,02, was nach Aussagen des RKI das Infektionsgeschehen von vor etwa anderthalb Wochen widerspiegelt. Die extremen Hotspot-Entwicklungen (Tönnies und Co.) liegen aber erst eine Woche zurück und schlagen sich so wohl noch nicht in den aktuellen Zahlen nieder? Allerdings wird der bundesweite Wert natürlich von den Hotspots statistisch sehr stark beeinflusst und hat „lokal“ kaum Aussagekraft! Dies wird aber bei den „staatlichen Entscheidungen“ zum Thema „Prostitutionsstätten“ nicht wirklich berücksichtigt!

    Sex ist erlaubt – Prostitution nicht überall explizit verboten, Bordelle schon!

    Sex ist in der Tat immer „körpernah“, bei der Penetration kommt es zu einem Minusabstand von mehreren Zentimetern. Deshalb war in Großbritannien im Rahmen des Lockdowns zeitweise auch der „eheliche Beischlaf“ untersagt. Bei uns hat man so etwas nicht „verordnet“, weil es ja auch reichlich absurd erscheint! Egal!

    Im Rahmen der bundesdeutschen Lockerungen, ist die „private Prostitution“ seit spätestens Ende Mai in 10  von 16 Bundesländern „nicht verboten“, Nymphomaninnen können inzwischen sogar mehrere Personen zu Hause empfangen und mit ihnen verkehren und auch bei „Swingerclubs“ machen die Behörden regional die Augen zu. „Verkehren ist kein Problem“, wenn, ja wenn man es nicht in einer dafür vorgesehenen „Betriebsstätte“ tut!

    Viel absurder geht es wohl kaum! Beim privaten Seitensprung gibt es keinen „Hygieneplan“ und beim Haus-Hotel-Besuch mit Sicherheit keinen Ansatz zur „Kontaktverfolgung“. Die einzigen „Stätten“, die beides leisten können und wollen, werden vom Staat und von den Gerichten als mögliche „Infektions-Hotspots“ angesehen! Das ist in etwa so, als wenn man in Deutschland nur noch dann Autofahren darf, wenn man garantiert und nachweislich nicht im Besitz eines Führerscheins ist! Wozu gibt es noch ein ProstSchG, wenn man den Wildwuchs geradezu fördert oder zumindest billigend in Kauf nimmt?

    Ist nun der Sex im Hinblick auf Corona gefährlich oder sind es „nur“ die Orte, wo geschützter Sex gegen Geld „legal“, weil konzessioniert, angeboten wird? Nach den Gesetzen der Logik hat die „Bezahlung“ keinerlei Auswirkung auf das Infektionsgeschehen! Wenn eine Sexarbeiterin kein Geld nimmt und umsonst „verkehrt“, ist für den Staat womöglich alles OK?

    Vielleicht sind hier die Ansätze für neue „Eilverfahren“ gegeben, bei denen man sich jetzt beeilen muss, da die Gerichte in  wenigen Wochen in die üblichen „Gerichtsferien“ gehen. Ab 15. Juli 2020 haben die Gerichte dann nur noch „Notbesetzungen“ und werden womöglich mit Hunderten von Eilverfahren bemüht. Abgelehnte Eilanträge werden dann wohl erst ab Mitte September 2020 in „Hauptverfahren“ verhandelt.

    Auch die Politik zieht sich ab Anfang Juli „einstweilig“ zurück. Parlamentsferien und nur noch Bearbeitung von Dingen, die absolute Dringlichkeit haben. Unser Thema Prostitutionsstätten gehört mit absoluter Sicherheit nicht dazu!

    Howard Chance

    Facebook-Gruppe „Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise“

    Portal Prostitution 2020

    MH-Consulting Unternehmensberatung

  • Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise – Offener Brief – 15.06.2020

    Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise – Offener Brief – 15.06.2020

    Offener Brief an die Mandatsträger des Deutschen Bundestages, die Abgeordneten der Landtage, an die Bundes- und Landesregierungen und an die Medienvertreterinnen und -vertreter der Bundesrepublik Deutschland

    Die gegenwärtige Situation der deutschen Prostitutionsbetriebe – Perspektivlos in die Grauzone? – Eine Branche kämpft akut um das Überleben – Gleichbehandlung und Dialog sind erforderlich!

    Das Dokument wurde jetzt als zentrale Seite neu angelegt. Bitte gehen Sie zu folgender stets aktualisierter URL:

    https://zukunft-rotlicht.info/zukunft-rotlicht-in-der-corona-krise-offener-brief-15-06-2020/

  • Prostitution – Aktionspläne zur Wiederöffnung der Prostitutionsbetriebe

    Prostitution – Aktionspläne zur Wiederöffnung der Prostitutionsbetriebe

    Prostitution 2020 - Aktionspläne zur Wiederöffnung der ProstitutionsbetriebeProstitution – Aktionspläne zur Wiederöffnung der Prostitutionsbetriebe

    Der gestrige Tag war geprägt vom „Sexkaufverbot“, mit dem eine kleine Gruppe von Bundestagsabgeordneten für „Furore“ sorgte. Frei nach dem Motto „wenn die sündigen Buden schon mal zu sind, kann man die Gunst der Stunde nutzen und dem Gewerbe mal fix den Garaus machen“. Sehr unsportlich, wenn man es sehr freundlich formulieren möchte. Der Brief der 16 Parlamentarier aus dem Deutschen Bundestag und dessen genauer Inhalt sind im Web bislang leider nicht zu finden, aber der Verteiler „DPA“ hat dafür gesorgt, dass in- und ausländische Medien umfangreich berichten. Die neuerliche Kampagne bietet wenig neue Inhalte, arbeitet mit wüsten Behauptungen und ist ein krasser Angriff auf die gerade stark gebeutelte Branche. Macht man so etwas? Ja! Macht man, weil der Zeitpunkt günstig erscheint und die „Gegenwehr“ eingeschränkt erscheint! Ein Trugschluss! Ein Verbot ist rechtlich kaum zu rechtfertigen und schon gar nicht mit „Corona“. Wir werden sehen, was passiert. Wahrscheinlich und hoffentlich wenig! Denn: das Bundesfamilienministerium und auch die CDU/CSU-Fraktion äußern sich kritisch, wie ein Pressebericht der Oldenburger Onlinezeitung verdeutlicht.

    Die Branche muss sich mit dem eigentlichen Problem befassen, nämlich mit der Notwendigkeit einer baldigen Öffnung!

    Über 2 Monate Shutdown haben der Branche schwerstens zugesetzt. Während die Kleinbetriebe mit den hoffentlich erhaltenen Soforthilfen womöglich ihre Kosten bis Mitte Juni 2020 noch decken können, hat es bei den Großbetrieben noch nicht mal für den ersten Monat gereicht. Ohne zeitliche Perspektive für eine Öffnung, sind Finanzierungsmodelle schwer darstellbar. Wo bekommt man für das Rotlicht einen Kredit, wenn in den Medien ein „Sexkaufverbot“ gefordert wird? Wohl dem, der frühzeitig KfW-Mittel beantragt und erhalten hat. Ob Anträge in dieser Richtung nun noch Sinn machen, ist eine berechtigte Frage.

    Je länger die Schließung andauert, desto leerer werden die „Kriegskassen“ und nicht wenige Betreiberinnen und Betreiber werden in den kommenden Wochen „die Flügel strecken“ (müssen). Es ist dramatisch und es hat nun über 8 Wochen gedauert, bis sich der Widerstand massiv formierte.

    Der UEGD, der BSD, der BesD, Dona Carmen und auch die großen Erotik-Werbeportale sind aktiv geworden! Neben der politischen Arbeit sind „Hygiene-Konzepte“ ein großes Thema. Man will in den verschiedenen Bundesländern mit den zuständigen Ministerien in Kontakt treten, diesen eigenentwickelte Hygiene-Konzepte für die Branche präsentieren und so verdeutlichen, wie man trotz „Corona“ sicher gewerblich „sexeln“ kann. Ich habe die Webseiten der Verbände verlinkt und jede bzw. jeder kann sich so einen Eindruck verschaffen, wer was fordert und was wie umgesetzt werden soll.

    Ich habe mich natürlich mit den unterschiedlichen Konzepten und Vorschlägen befasst und auch mit Kollegen, Portalen und Anwälten darüber intensiv diskutiert. Lobbyarbeit ist sehr wichtig, dauert aber in der gegenwärtigen Lage viel zu lang, um kurzfristig zum Erfolg zu führen.

    Große Hoffnung setze ich hingegen auf Klagen mit Eilantrag vor den Verwaltungsgerichten, bei denen es darum geht eine „Gleichbehandlung“ mit anderen zugelassenen „körpernahen Dienstleistungen“ zu erreichen. In den Klagen muss dargelegt werden, warum es bezogen auf mögliche Infektionen mit dem „Corona-Virus“ bei der „geschützten Sexarbeit“ keine Unterschiede zu Massage- oder Kosmetikbehandlungen gibt, die bereits wieder erlaubt sind. Im Fall eines Tattoo-Studios, das in Niedersachsen verboten war, war eine solche Klage in der vergangenen Woche erfolgreich und das Urteil „wirkt“ dabei für alle anderen Tattoo-Studios. Im Fall des „Obsiegens“ ist eine solche Klage übrigens kostenfrei, da der Antragsgegner die Kosten zu tragen hat.

    Vor den Verwaltungsgerichten ist man übrigens theoretisch auch ohne anwaltliche Vertretung als Privatperson oder Betreiber(in) klageberechtigt, aber ohne Einhalten der Formalien und ohne eine präzise Klageschrift sind die Erfolgsaussichten eher unterirdisch. Vor Gericht sind theoretisch alle gleich, Juristen aber in der Regel „gleicher“!

    Unser Ansatz: Regionale Klagepools gründen und dann Eilverfahren zügig einleiten!

    Hier ist zunächst einmal zu klären, ob Klagen vor den Verwaltungsgerichten in Form von Streitgenossenschaft möglich sind oder ob eine „Klagegemeinschaft“ einen „Präzedenz-Fall“ schafft, in dem Kläger mit dem exakt gleichem Begehren einen aus der „Gruppe“ klagen lassen und die Klage mitfinanzieren. Wenn die Situation eines Mitbewerbers „gleich“ ist, wirkt die möglich Aufhebung der Beschränkung auch für diesen.

    Die mitunter komplizierten Fragen des Vorgehens lassen wir durch unsere Anwälte prüfen, damit alles Hand und Fuß hat. Hier möchte ich auch ausdrücklich die gute Zusammenarbeit mit RA Andreas-Oliver Meyer loben, der rotlichtretten.de  ins Leben gerufen hat und dem ich im ständigen Austausch stehe.

    Die Gründung der „Regionalpools“ als kleine Interessengemeinschaften ist im Gange und soll ausdrücklich nicht als Konkurrenz zu den Verbandsangeboten verstanden werden. Sich mit 10 Leuten regional gemäß den Corona-Regeln an Tische mit Sicherheitsabstand zu setzen, ist für die direkte Diskussion erheblich einfacher und zudem viel schneller zielführend, erst recht, wenn es sich um Leute handelt, die sich kennen und im selben Gewerbezweig tätig sind.

    Eine einheitliche Klage für alle, also quasi eine Sammelklage, ist in Deutschland nicht möglich und auch Musterklagen, wie im VW-Abgasskandal, sind in unserer Branche nicht möglich! Zudem gibt es im Klageaufbau erhebliche Unterschiede bei der Betrachtung von Großbetrieben und Kleinbetrieben. Je größer der Laden, desto komplizierter dürfte die Argumentation werden. Ein „Klagemuster“ taugt daher nur sehr bedingt.

    Wir bereiten momentan in folgenden Bundesländern Klagen vor: Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Weitere werden folgen, wenn entsprechendes Interesse besteht und bekundet wird.

    Ein erstes Koordinationstreffen findet am kommenden Samstag, 23.05.2020, in Rheinland-Pfalz statt. Die Teilnehmerliste ist allerdings schon voll! (Corona) Über die Ergebnisse der Zusammenkunft werde ich dann natürlich berichten.

    Wer, in welchem Bundesland auch immer, „mitmachen“ möchte, kann mich gerne kontaktieren: howard.chance@t-online.de oder eben per Telefon / WhatsApp unter 0151-71885164. Kontakt ist natürlich auch über die Facebook-Gruppe möglich.

  • Prostitutionsverbot versus Lichtblicke – Handeln dringend erforderlich!

    Prostitutionsverbot versus Lichtblicke – Handeln dringend erforderlich!

    Prostitutionsverbot versus Lichtblicke - Handeln dringend erforderlich!Prostitutionsverbot versus Lichtblicke – Handeln dringend erforderlich!

    Kein Tag ohne neue „Horrormeldungen“! Immer wenn man sich einmal auf einen ruhigen Arbeitstag freut, sorgen „Meldungen der Nacht oder des Morgens“ für neue Verwunderung.

    Prostitutionsverbot?

    Heute staunte ich nicht schlecht, als über Bild.de und Spiegel.de Forderungen nach einem generellen Sexkaufverbot laut wurden: neben Leni Breymaier von der SPD, die sich schon seit Jahren für die „Säuberung“ einsetzt, sind jetzt wohl auch der ehemalige Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und der stets medienpräsente Karl Lauterbach (SPD) Unterzeichner eines Dokuments, dass der DPA vorliegt, ansonsten aber wohl noch nicht veröffentlicht wurde. 16 Abgeordnete sollen die Initiative gestartet haben und nutzen dabei die „Gunst der Stunde“.

    Solange Prostitutionsbetriebe und in Deutschland wegen „Corona“ verboten sind, ist die Gelegenheit scheinbar günstig: was zu ist, muss doch nicht mehr aufgemacht werden … und überhaupt …

    Von „zerstörerischer und frauenfeindlicher Tätigkeit“ wird auf Prostitution bezogen gesprochen und man unterstellt dem Bereich „epidemoligische Super-Spreader“, die wahrscheinlich „Zombie-Charakter“ haben. Klingt ganz übel und bleibt bestimmt nicht ohne Effekt! „Endlich weg mit den Puff-Ferkeln! Jetzt!“

    Diese Forderungen könnten in der gegenwärtigen Krise auf einen fruchtbaren Boden fallen und der Zeitpunkt ist geradezu perfekt gewählt. Während die Betreiberinnen und Betreiber auf Öffnung hoffen, starten Politiker ihre fragwürdige Offensive. Keine Solidarität mit den Menschen der Branche, sondern das krasse Gegenteil. Mahlzeit! Als wenn die Lage nicht schon so schwer genug wäre!

    Die Berichte zum Thema finden Sie bei Bild.de und Spiegel.de

    Lichtblicke durch die „Zugeständnisse“ bei den körpernahen Dienstleistungen?

    Inzwischen gibt es zahlreiche Aktionen von Verbänden der Sexarbeit, um vom Staat bzw. den Bundesländern verbindliche Termine für eine mögliche Öffnung genannt zu bekommen. Selbst die Ordnungsämter vor Ort haben von den zuständigen Ministerien keine Auskünfte erhalten. Ein Prostitutionsministerium gibt es halt nicht und man tut sich schwer überhaupt Ansprechpartner auf „höherer Ebene“ zu finden. Bei Fragen zu „Kitas“ ist man sicher offen, aber zu „Prostitution“ will man sich eher nicht äußern! Solange Kitas zu sind, kann man den Puff nicht öffnen!

    Was ist nun konkret zu tun? Einige Verbände setzen auf Lobbyismus und Überzeugungsarbeit, also auf Dinge, die schon beim „Kampf“ gegen das „ProstSchG“ die Mittel der Wahl waren, an diesem aber nicht wirklich viel geändert haben. Für Lobbyarbeit fehlt m.E. die Zeit und es fehlen auch die Ansprechpartner! 16 Bundesländer zu überzeugen ist eine Mammutaufgabe, die sich über Monate ziehen würde und wo die Erfolgsaussichten „quod erat demonstrandum“ auch nicht allzu hoch erscheinen, selbst wenn man komplexe und brilliante Hygienekonzepte vorlegt. Bewegung über die Politik käme wohl erst, wenn alle pleite sind oder man „sowieso“ wieder öffnet.

    Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!

    Meiner Meinung nach ist das einzige Mittel der Wahl die „Klage im Eilverfahren“ und zwar bundesweit und mit möglichst vielen „Votanten“. Einige Verwaltungsgerichte haben nämlich schon „positiv“ bei „körpernahen Dienstleistungen“ entschieden und Betriebe, die verboten waren, für „zulässig“ erklärt. Davon hört man natürlich in den Medien recht wenig, wir sind aber im Hintergrund mit vielen Experten aktiv, um die ergangenen Urteile zu prüfen und deren ansatzweise „Übertragbarkeit“ für Teile unserer Branche zu prüfen.

    Eine ganze Reihe von mir bekannten Betreiberinnen und Betreibern ist bereit den gar nicht mal sonderlich teuren Klageweg zu gehen und ich befinde mich hier im intensiven Austausch. Dieser Austausch findet selbstverständlich auch mit einigen anderen „Akteuren“ statt, mit denen sich schnell interessante Schnittmengen ergeben haben, die für beide Seiten Sinn machen! Wenn es Transparenz im Vorgehen gibt, arbeite ich „um der Sache willen“ auch gerne mit vermeintlichen „Kontrahenten“ zusammen, die eine gute Arbeit machen. Allerdings halte ich es für notwendig über die grundsätzliche Notwendigkeit eines „einheitlichen Vorgehens“ zu diskutieren. Ist es nicht möglicherweise sinnvoller, mit vielen Einzelaktionen unterschiedliche Wege auszuprobieren? Föderalismus in der Aktion, die zu einem großen Ganzen führt? Die Koordination kann bundesweit kaum erfolgen und daher betrachte ich lokale Bündelung für sinnvoll! Egal … Hauptsache es nützt der Branche!

    Soviel für heute … denn es gibt viel Arbeit auf dem Schreibtisch und ich freue mich über Rückmeldungen über die Gruppe und weise auch auf das heute stattfindende Webinar von RA Andreas Meyer hin, der für die Branche kämpft und auch die Portalbranche vertritt, die ja als „Kommunikations-Kanal“ unentbehrlich ist: https://rotlichtretten.de

  • Prostitution und Corona – Info-Dauerticker by Howard Chance

    Prostitution und Corona – Info-Dauerticker by Howard Chance

    Prostitution und Corona - Info-Dauerticker by Howard ChanceProstitution und Corona – Info-Dauerticker by Howard Chance

    Ticker zum Thema „Corona“ haben gerade Hochkonjunktur und diese Ticker haben den Vorteil, dass man Infos kurz und knapp nachlesen kann und man so immer auf dem neuesten Stand bleibt.

    Leitartikel von Howard Chance

    Sexarbeit, Bordelle und Corona – Das Informationsupdate

    Tickermeldungen edited by Howard Chance – Updated 27.04.2020

    Mo, 27.04.2020 – NRW-Soforthilfen werden wieder ausgezahlt! – Der NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart berichtete in der heutigen Pressekonferenz, dass in NRW von 400.000 Anträgen auf Soforthilfe inzwischen 300.000 Auszahlungen geleistet wurden. 100.000 Anträge sind noch in der Prüfung. Auszahlungen sollen noch in dieser Woche erfolgen. Siehe Bericht Express.de

    Mo, 27.04.2020 – Markus Söder denkt, dass Gastronomie-Öffnungen mit bestimmten Auflagen Ende Mai wieder möglich sein könnten! Vielleicht, eventuell? Die Formulierungen sind vorsichtig gehalten. Man will halt nichts wirklich versprechen und hält sich diverse Hintertürchen auf. Siehe Bericht Welt.de

    Do, 23.04.2020 – Bundesweite Maskenpflicht ist beschlossene Sache! – Erst war es nur eine „Empfehlung“ der Bundesregierung, nun kommt die bundesweite Maskenpflicht doch! Der Fachmann staunt und der Laie wundert sich? Über Sinn und Zweck wird nach wie vor recht kontrovers diskutiert. Artikel dazu Spiegel.de

    Do, 23.04.2020 – Erotikmesse Venus Berlin fällt in 2020 aus! – Der Veranstalter hat rechtzeitig die Reißleine gezogen, da die Stadt Berlin Großveranstaltungen wohl bis Ende des Jahres nicht zulassen wird. Ein entsprechender Erlass ist zwar noch ein wenig „salomonisch“, hat aber für Veranstalter keine Planungssicherheit! Pressemitteilung des Veranstalters

    Mi, 22.04.2020 – KfW-Umfrage: Ein Drittel der Selbständigen hat überhaupt keine Einnahmen mehr! – Es sind drastische Zahlen, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau in einer Blitz-Umfrage ermittelt wurden: Bei mehr als der Hälfte der Selbstständigen sind mehr als 75 Prozent der Erlöse weggebrochen, ein Drittel hat gar keine Einnahmen mehr. Details bei Spiegel.de

    Di, 21.04.2020 – RKI (Robert-Koch-Institut): Ohne Impfstoff keine Rückkehr zur Normalität! Wie auch Kanzlerin Merkel und Gesundheitsminister Spahn weist das RKI darauf hin, dass erst nach Vorhandensein eines Impfstoffs eine mehr oder weniger vollständige Rückkehr in alte Lebensumstände möglich sein wird. Die Prognose für die Bereitstellungsfähigkeit eines Impfstoffs wird mit Herbst 2020 bis Frühjahr 2021 angegeben. Eine verdammt lange Zeit! Bericht dazu bei Bild.de

    Mo, 20.04.2020 – Bundeskanzlerin Angela Merkel kritisiert  die gegenwärtigen „Öffnungsdiskussionsorgien“ Angela Merkel sieht Gefahr in zuviel Öffnungen, da die dadurch entstehenden Kontakte den positiven Trend umkehren könnten! Ähnlich sieht es auch Markus Söder, der für einen strengen Kurs steht und damit in Opposition zu Armin Laschet steht, der in NRW diverse Zugeständnisse macht. Details dazu bei welt.de

    Mo, 20.04.2020 – DEHOGA: Jedem dritten gastronomischen Betrieb droht das Aus! Alarmierende Zahlen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes. Von den 223.000 gastronomischen Betrieben ist ein Drittel kurzfristig von einer Pleite bedroht! Kein Wunder bei anhaltenden Schließungen. Der Verband fordert Hilfen von der Bundesregierung. Detail dazu bei Managermagazin.de

    So, 19.04.2020 – Gesundheitsminister Spahn: Abstandsregelungen noch für Monate notwendig! Jens Spahn hat in diversen Interviews betont, dass die geltenden Abstandsregelungen wohl noch für Monate gelten werden! Erst wenn ein Impfstoff vorhanden ist, sollen hier Lockerungen möglich sein. Nicht positiv für Branchen, die „Körperkontakt“ praktizieren bzw. praktizieren wollen. Details dazu bei Tagesschau.de

    Fr, 1704.2020 – RKI / Minister Spahn: Ausbruch ist beherrschbarer geworden! In einer Pressekonferenz berichten Lothar Wieler und Jens Spahn über die aktuelle Entwicklung bei Infektionen und Erkrankungen und kommen zu dem Fazit, dass der „Ausbruch beherrschbarer geworden ist“. Lage in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern und Staaten recht entspannt! Details bei Bundesregierung.de

    Fr, 17.04.2020 – Prostitution in der Corona-Krise: Vogelschutz vor Frauenrechten! Sind Stadttauben wichtiger als Menschen in der Prostitution? Wie werden bei uns momentan Prioritäten gesetzt? Die „Ruhrbarone“ haben dazu einen interessanten wie provokanten Artikel verfasst. Denkansätze und Thesen in schwieriger Zeit. Zum Artikel

    Fr, 17.04.2020 – Land Baden-Württemberg verschärft das Prostitutionsverbot! Da es in der bisherigen Verordnung wohl Lücken gab und „lediglich“ der Betrieb von sogenannten „Prostitutionsstätten“ untersagt war, gibt es nun eine neue erweiterte Verordnung, die jegliche Tätigkeit nach § 2 Absatz 3 ProstSchG verbietet. Absolut keine Lockerung, Verschärfung! Nachzulesen auf der Seite der Landesregierung

    Do, 16.04.2020 – Die Eckpunkte der Bund-Länder-Vereinbarung zur Corona-Krise! Auf der Seite der Bundesregierung sind die Eckpunkte der Einigung nachzulesen, die die Bundesregierung mit den Bundesländern getroffen hat! Wichtig: die Bundesländer sind an diese Regelungen nicht strikt gebunden, sondern können „Teilaspekte“ individuell handhaben! Details bei Bundesregierung.de

  • Prostitution 2020 – Betriebe für die Zeit nach Corona wieder fit machen?

    Prostitution 2020 – Betriebe für die Zeit nach Corona wieder fit machen?

    Prostitution 2020 - Betriebe für die Zeit nach Corona wieder fit machen?Prostitution 2020 – Betriebe für die Zeit nach Corona wieder fit machen?

    Ich habe in der vergangenen Woche die Zeitleiste für den Bereich der Prostitution ausführlich dargestellt, wiederhole es an dieser Stelle aber nochmals kurz und prägnant:

    Bis mindestens 3. Mai 2020 ist durch die geltende „Abstandsregelung“ von 1,5 m jegliche gewerbliche erotische Betätigung unmöglich und daher untersagt.

    Dass nach wie vor auf dem Straßenstrich, in privaten Wohnungen und auch in einigen „Betrieben“ erotisch gearbeitet wird, ist oft der persönlichen „Not“ geschuldet, aber bei entsprechender Risikobereitschaft und beim ignorieren staatlicher Vorschriften sogar sehr ertragreich! So schilderte mir gestern eine Düsseldorfer Escortdame, dass Hausbesuche momentan stark gefragt seien und dass die Tarife auch „höher“ seien als vor der Corona-Krise. Ziemlich unverantwortlich, finde ich!

    Im Portal Kaufmich, wo ich in der vergangenen Woche intensiv recherchiert habe, gibt es nach wie vor „Daterinnen“, aber auch eine Vielzahl von neuen Profilen, die zunächst nur Videos gegen Geld anbieten, dafür aber versprechen bei Videokauf demnächst die Käufer bei „Terminvergaben“ zu bevorzugen. Es gibt Unmengen neue Profile mit absolut identischen Texten und ob sich dahinter wirklich „später buchbare Damen“ befinden, möchte ich hier einmal deutlich anzweifeln!

    Doch zurück zu meiner Zeitleiste und meinen Gedanken für die Zukunft: bis 3. Mai geht im Bereich Prostitution und auch Gastronomie garantiert nicht und damit stehen 2 weitere Wochen des Stillstands fest und spätestens Anfang Mai werden die nächsten Mieten fällig. Interessanterweise sind ja die „Soforthilfen“ auf 3 Monate angelegt und dies wird einen „internen“ Sinn haben!

    Am 30. April 2020 soll die nächste Konferenz zwischen Bundesregierung und Landesregierungen stattfinden und dabei soll dann beschlossen werden, wie es nach dem 3. Mai 2020 weitergehen wird. Die Hotellerie- und Gastronomie-Branche macht bereits mächtig Druck. 223.000 Betriebe sind deutschlandweit betroffen und es wird von einem Umsatzausfall von 10 Milliarden Euro (Anfang März bis Ende April 2020) gesprochen. Die „Soforthilfen“ sind in diesem Bereich schnell verbraucht und eine komplette weitere „Quarantäne“ über den 3. Mai hinaus würde nach seriösen Prognosen wohl die Hälfte der Branche in Insolvenz bringen.

    Sollte die virale Situation stabil bleiben oder sich sogar verbessern, rechne ich damit, das Hotels und Restaurants nach dem 3. Mai 2020 unter Auflagen und Einschränkungen wieder eröffnen dürfen, um zumindest einige Teilumsätze erwirtschaften zu können. Sicher ist dies aber absolut nicht!

    Was die „körperlichen Dienstleistungen“ anbelangt, also Dienstleistungen, die direkt am Menschen vollzogen werden und wo ein Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht zu realisieren ist, will man „Friseuren“ nach dem 3. Mai 2020 die Wideraufnahme der Tätigkeit erlauben. Dabei gilt es als sicher, dass sowohl Kunden wie Friseure Masken tragen müssen und die Friseure auch Handschuhe zu verwenden haben, um das Risiko zu minimieren. Die Ausnahmeregelung ist nur für Friseurbetriebe angedacht, nicht etwa für Wellness-Massagen oder erotische Dienstleistungen!

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat gestern (Sonntag, 19.04.2020) verkündet, dass die Abstandsregelungen noch „Monate“ andauern werden, was für alle „kontaktbedürftigen Gewerbe“, wozu auch die Prostitution gehört, keine gute Nachricht ist! Kontaktsperren und Masken, bis es einen Impfstoff gibt? Davon hat Angela Merkel ja bereits auch gesprochen!

    Wie würde Sex mit Schutzmaßnahmen überhaupt aussehen? Schutzmaske für beide Beteiligten im SM-Style oder aber hygienisch einwandfreie „Glory holes“ in Kabinen, wo das mit Kondom bestückte Glied durch ein Loch ragt? Oder sind „Knetter-Kisten“ eine Lösung, wo der Unterleib der Dienstleisterin aus der Kiste ragt? Ganz schön schräge Ideen, wobei das „Glory hole“ durchaus praktikabel erscheint! Ob man mit dieser Idee aber beim örtlichen Ordnungsamt Applaus erntet, sei einmal dahingestellt, zumal ein solches „Betriebskonzept“ ja erlaubnispflichtig ist und bleibt! Aber, einen Versuch wäre es im Einzelfall wert!

    Ich persönlich gehe davon aus, dass der Bereich „Prostitution“ in den Beratungen am 30. April 2020 nach wie vor keine Rolle spielen wird und dass es Anfang Mai dementsprechend noch keine Lockerungen in diesem Bereich  geben wird! Während die Gastronomen und Hotels sehr zahlreich im DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) organisiert ist, fehlt es den Prostitutionsbetrieben an einer geschlossenen Vertretung der Interessen, was nun in der Krise ein großes Problem ist! Wenn 100.000 DEHOGA-Mitglieder eine Petition starten, bewegt sich sicher etwas; wenn einzelne Bordellbetreiber mobil machen, wird kein Echo zu vernehmen sein! Ist leider so und so schnell auch nicht zu ändern!

    Die Ankündigungen einiger Betriebe, die ich heute bei der Recherche bei Facebook fand, dass ab 4. Mai wohl wieder geöffnet wird, halte ich für sehr verwegen, zumal dies schnell falsche Hoffnungen weckt!

    Gerade jetzt machen sich viele in der Branche Gedanken, wie die Krise überlebt werden kann! Die Soforthilfen werden schnell „verpuffen“ und in vielen Fällen wird es spätestens Ende Mai ganz eng. Womöglich können zusätzliche KfW-Kredite retten? Will man sich wirklich langfristig verschulden oder gehe ich, wenn ich beispielsweise eine GmbH oder UG betreibe besser in Insolvenz und starte dann unter neuer Firmierung neu durch? Viele übersehen ja, dass sich eine Insolvenz nicht zwangsläufig zur Pleite führt, sondern möglicherweise die Existenz durchaus erhalten kann, wenn zumindest Mittel vorhanden sind um das Insolvenz-Verfahren zu bezahlen.

    Hier bin ich momentan als Berater stark gefordert. Schon seit 1989 (damals bei der Treuhand-Anstalt) befasse ich mich mit Krisen und Sanierung und die damalige Situation bei der „Sanierung der DDR“ ist mit den jetzigen Umständen durchaus vergleichbar.

    Gemeinsam mit dem Kollegen Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie und weiteren aktiven Kooperationspartnern, bin ich momentan in „Klausur“, um Beratungsangebote zu konzipieren und Hilfestellung über Branchengrenzen hinaus zu geben. Dazu wird es dann im Laufe der kommenden Wochen auch ein neues Informations-Portal für die Branche geben. Momentan braucht man vor allem eines: Geduld!

    Eine möglichst angenehme Woche wünscht Ihnen / Euch

    Howard Chance

  • Prostitution 2018 – Runder Tisch Düsseldorf – Dienstag 31. Juli 2018

    Prostitution 2018 – Runder Tisch Düsseldorf – Dienstag 31. Juli 2018

    Prostitution 2018 - Runder Tisch Düsseldorf - Dienstag 31. Juli 2018Prostitution 2018 – Runder Tisch Düsseldorf – Dienstag 31. Juli 2018

    1. Treffen für Betreiberinnen / Betreiber und Sexworkerinnen / Sexworker in NRW

    Ich habe ja vor einem Monat von der geplanten bundesweiten Einrichtung sogenannter „Runder Tische“ berichtet, bei denen sich Betreiber(innen) von „Prostitutionsbetrieben“ und selbständige Sexworker(innen) zum gemeinschaftlichen unverbindlichen Gedankenaustausch treffen können. Dabei erachte ich es für sinnvoll dies zu „regionalisieren“, also auf die Ebene der Bundesländer herunter zu brechen, da die Handhabung ja bekanntlich Ländersache ist und es hier erhebliche Unterschiede im Umsetzungswillen und Umsetzungsverhalten gibt!

    Nordrhein-Westfalen ist zum einen das größte deutsche Bundesland und zum anderen sind hier die „amtlichen Maßnahmen“ bereits umfangreich angelaufen! Die frühe Vorbereitung der emsigen Westfalen war schon Mitte 2017 erkennbar und fast alle anderen Länder haben Formularwerk und Verwaltungsabläufe übernommen. Durch meine beraterliche Tätigkeit und meine besondere „regionale Verbundenheit“, habe ich tiefe Einblicke in die aktuelle Situation an Rhein und Ruhr und fast „Genehmigungen“, an denen ich aktiv mitgewirkt habe, stammen aus NRW.

    Daher organisiere ich den ersten Tisch nun auch in der Landeshauptstadt Düsseldorf, wo die „Taskforce“ des städtischen Ordnungsamtes als besonders gut geschult gilt und wo im Landesministerium viele Drähte zusammen laufen! Der 1. Runde Tisch soll am

    Dienstag, 31. Juli 2018, von 14 bis 18 Uhr als geschlossene Gesellschaft im

    Frankenheim Stammhaus, Wielandstr. 12-14, 40211 Düsseldorf

    http://www.frankenheim-ausschank.com/

    wobei sich die Veranstaltung durch den Verzehr von Speisen und Getränken finanzieren soll. Um miteinander ins Gespräch kommen zu  können, wird die Teilnehmerzahl begrenzt sein. Es handelt sich nicht um Seminar, sondern um einen offenen moderierten Gesprächskreis, wobei die Moderation von Christoph Rohr (Rotlicht-Akademie) und mir, Howard Chance (MH-Consulting)übernommen wird! Wir werden natürlich auch lokale Vertreterinnen und Vertreter von Sexworker-Verbänden einladen, die über „lokale Erfahrungen“ berichten können.

    Der Gedanke der „geschlossenen Gesellschaft“ ist uns dabei wichtig: Medienvertreter und „amtliche Spione“ sind natürlich nicht erwünscht, wenn durchaus brisante Themen besprochen werden! Daher wird der genaue Veranstaltungsort auch nur angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern persönlich mitgeteilt! Wir hoffen, dass sich die „Runden Tische“ etablieren und damit die „Zukunft (im) Rotlicht“ neue Gedanken-Impulse bekommt!

    Anmeldungen zu „Runden Tisch NRW“ gerne frühzeitig per E-Mail oder aber über den „Gruppenkontakt“ bei Facebook.

    Ein weiterer „Runder Tisch“ wird momentan für August 2018 in Hannover geplant, wo uns zwei lokale Betreiber unterstützen! Der Termin ist aber heute noch nicht spruchreif!