Prostitution 2021 – Auswirkung der MPK-Beschlüsse auf die Prostitution

Prostitution 2021 – Auswirkung der MPK-Beschlüsse auf die Prostitution

Unsicherheit in der Branche – Wie werden die Bundesländer die Beschlüsse in die Coronaschutzverordnungen konkret umsetzen? – Stehen jetzt Schliessungen von Bordellbetrieben an?

Direkt der gestrigen Ministerpräsidenten-Konferenz erhielt ich zahlreiche Anrufe und WhatsApp-Nachrichten von Kundinnen und Kunden aus der gesamten Republik, die sich sich die Frage stellten, welche Auswirkungen die neuen Beschlüsse auf die Betriebe der Bordellwirtschaft und die Prostitution allgemein haben werden.

Wichtigste Grundregel Nr. 1 – Lockdown für Ungeimpfte im Bordell

Bordelle und bordellartige Betriebe dürfen bundesweit nur noch von Kunden besucht werden, die mindestens geimpft und genesen sind (2 G). In vielen Bundesländern ist sogar 2 G plus vorgeschrieben: getestete und genesene Personen müssen zusätzlich einen aktuellen Test vorweisen, um Bordelle betreten zu dürfen. Was die Dienstleisterinnen selbst anbelangt, gibt es erhebliche länderspezifische Unterschiede: mal reicht 3 G aus, mal wird inzwischen auch hier 2 G oder 2 G plus vorgeschrieben. Auch was “Selbsttestungen unter Aufsicht” anbelangt, gibt es deutliche Differenzen: einige Bundesländer stimmen diesen zu, andere explizit nicht durch genaue Definition in den Verordnungen. Fazit: bezogen auf die Kunden haben wir deutschlandweit einen “Ausschluss der Ungeimpften” und für ungeimpfte Dienstleisterinnen wird es in den legalen Betrieben zunehmend schwerer. Dass es “im grauen Untergrund” nun wieder zu steigender Konjunktur kommen wird, ist offensichtlich!

Werden Bordellbetriebe erneut den Clubs und Discotheken zugeordnet?

Ab einer lokalen Inzidenz von über 350 sollen Clubs und Discotheken präventiv geschlossen werden und die 350 sind in vielen Regionen des Landes gerade vorliegend. Mit Clubs und Discotheken sind in der Regel gastronomische Betriebe gemeint, in denen es zu einer Vielzahl von Kontakten kommt, wo Menschen oft alkoholisiert ausgelassen feiern und dabei keine Abstände einhalten und Aerosole ein leichtes Spiel haben. In Bordellbetrieben ist dies fast nie der Fall, wenn man einmal von FKK-Clubs absieht, wo die Besuchsfrequenz dennoch deutlich niedriger ist, als in den bekannten “Dance-Schuppen”. Doch das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat Bordellbetriebe und Swingerclubs im vergangenen Jahr in der Landesverordnung immer wieder den Clubs und Discotheken zugeordnet und damit ein vermeintliches Risiko konstruiert, das es faktisch in 95% der Fälle gar nicht gab. In Bayern hat man hier differenziert, es sind trotz offizieller “Bordellschliessung durch Landesverordnung” weiter erotische Handlungen im “Prostitutionsstätten light modus” möglich, wenn dort primär “1:1-Kontakte” stattfinden.

Wir brauchen Geduld, denn die Politik hat es mal wieder nicht wirklich eilig!

Ministerpräsidenten-Konferenzen mussten erzwungen werden. Man hatte es in den vergangenen 4 Wochen selten eilig und auch Maßnahmen, die hätten umgesetzt werden können, wurden verzögert. Keiner will den “schwarzen Peter” haben und so war “Abwarten” das Mittel der Wahl. Die Beschlüsse vom gestrigen Donnertag sollen in geänderte Länderverordnungen einfließen, aber da heute schon wieder Freitag ist, wird sich in den meisten Bundesländern vor nächster Woche wohl nichts tun. Ich beteilige mich daher heute auch nicht an den Spekulationen, die in den Facebook-Gruppen kursieren und wo es oft nach dem Motto “Blinde reden über Farben” zugeht. Wir müssen einfach abwarten, was geschieht und können uns vorher weder vorbereiten noch handeln.

Ich bin natürlich heute und auch am Wochenende auf Beobachtungsposten, falls sich wider Erwarten “verordnungstechnisch” kurzfristig etwas tun sollte.

Herzliche Grüße von

Howard Chance

https://zukunft-rotlicht.info