Rotlicht und Banking – Neue Entwicklungen und Perspektiven

Rotlicht-Banking – Entwicklungen und Perspektiven aktuell

Was die BaFin und der Bundesverband der Deutschen Banken im Schilde führen und welche Folgen dies für den Alltag hat

Situationsbeschreibung

Für Neukunden aus dem Erotikbereich ist es seit Jahren sehr schwierig und bisweilen sogar unmöglich ein Bankkonto in Deutschland zu erhalten. Wenn man dann noch UG mit wenig gezeichnetem Kapital ist, stellen sich alle bekannten Geschäftsbanken quer und weisen freundlich aber bestimmt zur Tür. Selbst alteingesessenen Betriebe, die seit Jahren Kontoverbindungen unterhielten, fanden Kündigungen im Briefkasten.

Auch Betriebe, die Kreditkarten-Terminals bekannter Anbieter unterhalten, bekommen zunehmend Probleme. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat die deutschen Zahlungsabrechner nämlich ultimativ aufgefordert „Risikogeschäfte“ (sogenanntes High Risk) nicht mehr abzurechnen. Rotlicht zählt dabei nach Auffassung der BaFin zu diesem Geschäftsbereich.

Während selbständige Prostituierte in den Niederlanden ihre erotischen Dienstleistungen problemlos über Kreditkarten-Systeme abrechnen können, ist Rotlicht für die deutschen Finanzdienstleister ein „no go“.

Nach glaubwürdigen Berichten von Experten liegt die Schuld nicht bei den Kreditkarten-Unternehmen, sondern bei den deutschen Banken und den zuständigen Aufsichtsbehörden, die „katholischer als der Papst“ sind.

Wenn man als größerer Betrieb darauf angewiesen ist Bargeld bei einem lokalen Geldinstitut einzuzahlen, muss man sich mitunter über Umwege behelfen, indem man die Privatkonten von Mitarbeitern nutzt, was aber mitunter einen „Geldwäsche-Verdacht“ auslöst, da der Mitarbeiter ja „Bankgeschäfte für Dritte“ vornimmt und damit gegen die AGBs der Bank verstößt.

Da man Steuern nicht mehr bar bei der Finanzkasse einzahlen kann, müssen nicht wenige Betriebe den Weg zu den Niederlassungen der Bundesbank (frühere Landeszentralbanken) suchen, wo Bareinzahlungen auf Finanzamtskonten noch möglich sind. Alternativ wartet man regelmäßig auf den „Einarmigen“, nämlich den Vollstreckungsbeamten der Finanzbehörde, der Bargeld noch in Empfang nehmen darf. Das kostet natürlich Vollstreckungsgebühren und führt dann auch dazu, dass man keine positive „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ des Finanzamt mehr erhält.

Neue Ansätze / Denkbare Lösungen

Ausgelöst durch die dringende Anfrage eines Kunden, dem das Kreditkarten-Terminal gekündigt wurde, habe ich in den vergangenen Tagen einige informative Gespräche geführt, die nun zu ersten Ergebnissen führen.

Es gibt „nicht-deutsche“ Anbieter, die an das IBAN-System angeschlossen sind und zumindest die Kreditkarten-Abrechnung ermöglichen. Eventuell ist auch die Einrichtung von europäischen Verrechnungskonten möglich, dies muss aber noch abschließend geklärt werden. Nun habe ich nicht vor die Identität des Anbieters an dieser Stelle zu veröffentlichen, da dies auch wieder zu viel Aufmerksamkeit und Rückziehern führen kann. Die Kollegen von RTO in Frankfurt haben diesbezüglich sehr hilfreiche Kontakte hergestellt, die sich als sehr hilfreich herausgestellt haben. Vielen Dank dafür!

Zudem gibt es für größere Betriebe, die mit viel Bargeld zu tun haben, auch eine Inhouse-Safe-Lösung, die in Kooperation mit einem Geld-Logistiker zur Verfügung gestellt werden und die keine persönliche Einzahlung auf einem lokal nicht vorhandenen Konto erfordern.

Eine „Frankfurter Interessengemeinschaft“ versucht sich übrigens momentan an einer Kontaktaufnahme und Verhandlungsmöglichkeit mit der BaFin. Hierzu ist aber eine Mitwirkung von Verbänden der Sexarbeit zwingend notwendig, um überhaupt in den Dialog zu kommen. Auch hier bin ich unterstützend tätig.

Ich bin natürlich gerne bereit im persönlichen Gespräch die Details zu erläutern und Kontakte herzustellen. Diskretion first! Bei Interesse bitte ich um direkte Kontaktierung per E-Mai unter maxen2205@live.de oder per WhatsApp 0176-77080604.

Womöglich werde ich in den kommenden Wochen auch einen Zoom-Chat zum Thema anbieten, zu dem es aber eine begrenzte „Öffentlichkeit“ geben wird.

Natürlich haben alle erwähnten Aspekte nichts mit „Geldwäsche“ oder Ähnlichem zu tun und es ist auch nicht das Ziel fragwürdige Abrechnungskonten für Sexarbeitende zu etablieren!

Ihr / Euer Howard Chance

https://www.zukunft-rotlicht.info